1917 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Jun 1917 18:00:01 GMT) scan diff

—2 jede direkte Mebllieferung an den Oelsschen Betrseb dverboken.

denten der Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie die Ver⸗ mittelung eines derartigen Handels wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Allenstein, den 12. Juni 1917.

8 Die Stadtpolizeiverwaltung. G. Zülch.

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Bekanntmachung. 16“

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 191 betreffend die Fernbattung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603), habe ich dem Schlächtermeister Max Gerher, Berlin, Pappelallee Nr. 19, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenngtänden des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Fleisch und Fleischwaren, wegen Unzuverlässig⸗ keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Be

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„Schöneberg, den 14. Juni 1917.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Krlegswucheramt. H3 E-

Bekanntmachung.

Dem Bäckermeister Emil Oels in Ilfeld und dessen Ehe⸗ frau, Marie geb. Liesegana, habe ich auf Grund der Bekannt⸗ machung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) unter Auferlegung der verursachten baren Auslagen und Kosten des

Verfahrens den Handelamit Brot und Mabh znteggt Vnd.

Ilfeld, den 12. Juni 1917. Der Köntgliche Landrat. von Doetinchem.

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Dem Kaufmann Wünnecke in Bevensen ist der Handel mit Lebensmitteln auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (-RGSBl. S. 603) wegen Uazuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt worden. 1 Ohldenstadt, den 25. Mai 1917.

Der Landrat.

8

Albrecht.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann, jetzt Landsturmmann, Samuel Bachrach, geboren am 6. März 1882 in Neustadt bei Marburg, wobnhaft in Frankfurt a. M., nenstrase 8, Geschäftslokal Schillerplatz 5/7, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jealiche mittelbare orer unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen

Gewerbebetrieb untersagt. Frrankfurt a. M., den 16. Juni 1917.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck. Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist den Firma Schuhwaren⸗Engres⸗Haus 1. Inhaber Sally Ripinski in Hagen, Cölnerstraße 31, der Handel mit Schuhwaren jeglicher Art untersagt worden unter Auferlegung der durch das Versahren entstehenden Kosten.

Hagen (Westf.), den 15. Juni 1917. 1““ Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Pfütsch.

*

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915, hetreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Ge⸗ werbe vom 27. September 1915 wird der Händlerin Ehefrau Wilhelm Neuking, Gertrud geb. Schlüter, in Reckling⸗ hausen, Nordstraße 12 wobhnhaft, der Handel mit Gegen⸗ ständen des täalichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ sagt. Die durch die öffentliche Bekanntmachung dieser Anordnung entstehenden Kosten hat die Ehefrau Neuking zu erstatten.

Recklinghausen, den 10. Juni 1917.

Die Polizeibehörde. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Baur⸗.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19. Juni 1917.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Ueber die Angelegenheit des norwegischen Dampfers „Thorunn“, die zu einer Interpellation im norwegischen Storthing Anlaß gegeben hat, wird dem „Wolff⸗

schen Telegraphenbureau“ von zuständiger Seite folgendes mitgeteilt:

Der Dampfer „Thorunn“ wurde am 16. Mai d. J. von einem deutschen Urterseeboot vor dvem Langesundsjord an einem Punkte an⸗ gehalten, der nach der sorgfältigen Berechnung des U⸗Boot⸗ kommandanten unzweifelhaft, mehr als drei Seemeilen von der

noorwegischen Küste entfernt liegt. Da der Dampfer keine Schiffs⸗ papiere an Bord hatte, wurde er gemäß einem allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsatz aufgebracht und zwecks Einbringung in einen deutschen Hafen mit einem Prisenkommando versehen. Karz nachdem das Unterseeboot weggelaucht war, hielten zweit norwegische Torpedoboote die unter deutscher Kriegeflagge fahrende Prise an und veranlaßten die norwegische Schiffsbesatzung, die deutsche Flagge niederzubolen und Kurs auf Lind zu nehmen. Der Führer der norwegischen Streitkräfte erklärte dem Kommandanten des infolge dieses Zwischenfalles wieder aufgetauchten U⸗Bootes, daß die Auf⸗ bringung innerhalb der norwegtschen Küstengewässer erfolgt sei, und verlangte unter Androhung von Waffengewalt die sofortige Freigabe der Prise. Demgegenüber verwies der deutsche Kommandant auf seine einwan sfrei⸗ Ortsbesttmmung und stellte anheim, den norwegischen Einspruch auf dem dipiomatischen Wege ein⸗ zulegen. Nach längeren Verhandlungen, die sich ohne die große Ruhe des deutschen Kommandanten zu einem sehr ernsten Zwischenfall hätten gestalten können, lief der no wegische Führer die Forderung der Freigabe der Prise fallen, wobet er zugab, daß die Ortsbestimmungen Topedoboote um eine halbe Seemeile voneinander ab⸗ 8 Bei den demnächst wegen der Auferinaung geführten diplomatischen Verhandlungen stellie sich die norwegische Regterung selbst auf den Standpunkt, daß die Aufbringung zwischen der dritten und vierten Seen eile, also außerhalb der Breimeilenzone, stattgefunden hat. Erst am 15. Juni trilte sie der deutschen Reaferung mit, sie sei zu der

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Inoorwegischen Seestreitkräften zur Anwendung von Gewaltmaßnahmen

des Königs der Bulgaren, die vorgestern im Residenz⸗ schloß stattfand, wurden zwischen Ihren Majestäten dem König Friedrich August und dem König Ferdinand herzliche T

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Dreimeilengrenze liege. Das von der norwegischen Reglerung zur Unterstützung dieser Auffaffung vorgebrachte Material wird von den zuständigen deutschen Stellen geprüft. Uebrigens hat die norwegische Regierung in ihrer letzten Mitteilung ausdrücklich erklärt, daß die Aufbringung, falls sie auf offener See erfolgt ist, wegen des Fehlens der Schiffspapiere berechtigt war. 1

Die Besatzung des Dampfers „Thorunn“ hat nicht nur, wie in der norwegischen Oeffentlichteit irrtgerweise angenommen worden ist, unmittelbar nach der Aufbringung und auf Veranlassung der norwegischen Torpedobootskommandanten versucht, sich den Anord⸗ nungen des an Bord befindlichen deutschen Prisenkommandos zu widersetzen; vielmehr haben einige Leute der Besatzung diesen Versuch auf der Reise nach dem deutschen Prisenhafen wiederholt, wobet es dem aus nur zwei Personen bestehenden Prisenkommando beig g durch Drohung mit der Waffe gelang, die Ordaung an Bord berzustellen. Wegen diests Verhaltens schwebt ein Verfahren vor dem zuständigen deutschen Kriegsgericht, dem auch das von der vorwegischen Regierung neuerdings beigebrachte Material über den Ort der Aufbringung vorgelegt werden wird. Da nach Völkerrecht der gewaltsame Widerstand gegen die rechtmäßige Ausübung des Auf⸗ bringungerechtes die prisengerichtliche Einziehung des Schiffes zur Folge hatf, werden die Feststellungen des Krtegsgerichts auch für die weltere Behandlung des Dampfers „Thorunn“ von Bedeutung sein.

Bei diesem Sochverhalt kann die Kritik, die im norwegischen Storthing an dem Verhalten des deuschen U⸗Bootes und der deut⸗ schen Regierung geübt worden ist, nicht als berechtigt anerkannt werden. Deon es bandelt sich um eine Melnungsverachiedenheh über se Frage, ob dse Jufbrinaung innerhalb oder außerbalb der norwegi⸗ schen Hoheitsgewässer erfolgt ist. Diese Meinungsverschiedenbeit wird auszutragen sein, hätte aber unter keinen Umständen den

Anlaß geben dürfen.

Aus den nunmehr vorliegenden eidesstattlichen Aus⸗ sagen der Geretteten des Torpedoboots „S 20“, das, wie seinerzeit veröffentlicht, am 5. Juni nach heftigem Gefechte mit überlegenen feindlichen Aufklärungsstreitkräften, bis zum letzten Augenblick feuernd, vor der flandrischen Küste gesunken ist, ist über das Verhalten der Engländer bei Rettung der Ueberlebenden von „S 20“, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes festgestellt:

Kurz noch dem Untergang des Bootes fuhren englische Shfent⸗ an die im Wasser treibenden Schiffbrüchig'n heran. Ein Zerstörer mit der Beleichnung „F 51‧ setzte einen großen Torpedobootskutter aus, der bei dem berrschenden ruhigen Wetter gut zwanzig Mann fassen konnte. Er nahm jedoch nuar sieben Uederlebende über. Die übrigen im Wasser teibenden und zum Teil schwer verwundeten Leute, u. a. die Maschinistenmaate Ihle und Nitsche, die später beide ertrunken sind, wurden durch Schläge mit Seitengewebren und Hölzern zurückgetrieben, als sie sich an dem Kutter festhalten wollten; einem hielt der Bootsoffizter sogar die Piftole vor die Stirn. Die Besatzung des Zerstörers machte keine Anstalten, etwa zehn Leute, die nur zwei bis fünf Meter vom Zerstörer ent ernt schwammen, zu retten. Nach Einsepen des Kutters fuhr der Zerstörer mit hoher Fahrt fort. Weitere Zersöörer, die dicht an den U’eberlebenden vorbeifuhren, beachteten weder ibren Hilferuf noch ihr Winken; die englischen Seeleute lachten vielmehr, riefen den Schiffbrüchigen Worte zu, die nicht verstanden wurden, und zeigten ihnen ihre Granaten.

Die Vernehmungen haben außerdem ergeben, daß ein englischer Zerstörer durch die artilleristische Wirkung unserer beiden Torpedoboote in Brand geraten war und anscheinend von den Engländern später versenkt wurde.

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Die wahren Gründe der Gewalttaten gegen Griechen⸗ land enthüllt der französische Funkspruch vom Eiffelturm vom 16. Juni, der nach längeren Ausführungen über die nunmehr geschaffenen Weuverbindungen durch Albanien und Nord⸗ griechenland dem Wolff'schen Telegraphenbureau zufolge schreibt:

Bisher war nur der Weg über Sasontki moöglich Heute bilden der Weg Santi Quaranfa— Monasti die Verlängerung des Weges odurch Falien und den Kanal von Otranto und gestattet den Verbündeten, den Weg über tas Mittelmeer zur Aasthllun- von Menschen, Nahrungsmitteln und Munttion für die Orient⸗ armee, vollständig auszuschließen. Die Durchfahrt durch den Kanal. von Otranto, etwa 75 Kilometer, kann daurch eine fast ununterbrochene Sperre geschützt werden. Dies ist also ein beträchtlicher Vorteil, der durch das letzte Vorgehen der Verbündeten erreicht wurde. Diesem schamlosen Eingeständnis Frankreichs gegenüber, das sich dazu hergab, für die Entente den Büttel Griechenlands zu machen, klingt der feierliche Erlaß Jonnarts an das griechische Volk wie blutiger Hohn: „Frankreich, Großbritannien und Rußland wollen die Unabhängig⸗ keit, Groͤße und Blüte Griechenlande. Sie beabsichtigen, das edle Land zu verteidigen. Ein neues Zeitalter des Friedens und der Arbeit fängt für Euch an. Wisset denn, daß aus Achtung der nationalen Selbständigkeit die Schutzmächte keineswegs die Absicht haben, vom griechischen Volke allgemeine Mobilisation zu verlangen.“

Der außerordentliche Umfang der aus Anlaß des Krieges entstandenen gesetzgeberischen Tätigkeit im Reiche wie in den Bundesstaaten sowie die große Mannigfaltigkeit des Kriegsver⸗ ordnungsrechts haben auf zahlreichen Seiten, ebenso bei Be⸗ hörden wie in Interessentenkreisen, und zwar sowohl der Er⸗ zeuger wie auch der Händler und Verbraucher immer lebhafter den Wunsch nach einem zentralen Organ laut werden lassen, das die Möglichkeit gewähren soll, sich übersichtlich und rasch über die kriegsrechtlichen, besonders die kriegswirtschaftlichen Bestimmungen zu unterrichten. Wie durch „Wolffs Telegraphenbureau“ mitgeteilt wird, hat die Reichsleitung die Berechtigung dieses Wunsches nicht verkannt, und das Reichsamt des Innern hat deshalb mit Unterstützung der Zentralbehörden des Reiches und aller Bundesstaaten in dem „Reichskriegsblatt“, dessen erstes Heft 1 bis 4 soeben veröffentlicht ist, eine fortlaufende Sammlung der kriegsrechtlichen Bestimmungen geschaffen. Das „Reichskriegs⸗ blatt“, das monatlich zweimal erscheint, enthält die seit dem 1. April erlassenen kriegsrechtlichen Vorschriften des Reichs und der Bundesstaaten einschließlich der Ausführungsbestimmungen. Das Blatt ist durch die Verlagsbuchhandlung Reimar Hobbing, Berlin SW. 61, zum Preise von halbjährlich 6 zu beziehen.

Bei der Königlichen Tafel zu Ehren Seiner Majestät

ksprüche gewechselt.

Oesterreich⸗Ungarn. 8 Der Kaiser Karl hat gestern den Ministerpräftd Grafen Clam⸗Martiniece in besonderer Audienz 1

Blättermeldungen zufolge fand gestern ein längerer Ministerrat statt, in dem beschlossen wurde, dem Kaiser heute die Demission des gesamten Kabinetts zu über⸗

reichen. Rußland.

Der Minister des Aeußern Terestschenko hat beim Empfang der in St. Petersburg eingetroffenen amerikanischen diplomatischen Sonderabordnung unter Führung des Senators Root eine Ansprache gehalten, in der er, der „Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge, erklärte:

Die Revolution mgellt das russische Volk vor zwei Fragen von böchster Bedeutung, nämlich die Frage einer starken Demokratte im Innern des Landes und des Kampfes gegen einen Feind, der die letzte Stütze der Autokratie ist. Die russische Revolution bewirkte nicht nur eine Aenderung in der inneren Verx⸗ fassung der Regierung, sie ist auch ein moralischer Fakior, der den Willen des russischen Volkes in seinen Bestrebungen he⸗ kundet, sich die Freiheit zu sichern, und dies will das russische Volk nicht nur in den inneren Angelegenheiten, sondern auch in der internationalen Politik beweisen. Das Volk will auch den Milita⸗ rismus stürzen und sucht einen dauerhaften Frieden ohne irgend eine Berß ag, ohlfe in impersalistischee⸗Beostreben. Das zussische Gedanken anderer Länder. Aber vor allem wird es nicht die Ve⸗ wirklichung irgend eines impzrialistischen, politischen, finanziellen oder wirtschaftlichen Planes des Feindes dulden. Dies ist die große Auf⸗ gabe Rußlands. Es besteht noch ein großer Gedanke, der durch das denkwürdige Schriftstück ausgedrückt wird, durch das die Vereinigten Staaten und das amerikanische Volk ihre Wänsche und Absichten kundtaten, besonders daß die Nationen die Pflicht haben, über ihre Zukunft zu entscheiden. Das russische Volk macht sich diese erhabenen Grundsätze zu eigen und ist der Ansicht, daß diese die Polttik der Nationen leiten sollten.

Die in St. Petersburg zusammengetretene Haupt⸗ versammlung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte hat einstimmig den Vorsitzenden des Petersburger Arbeiter⸗ und Soldatenrates Tscheidse zum Vorsitzenden gewählt.

Die italienischen Abgeordneten Cappa, Labriola, Raimondo und Lerda hatten, der „Stampa“ zufolge, mit dem St. Petersburger Arbeiter⸗ und Soldatenrat eine lange Besprechung, in der sie die unabweisbare Notwendigkeit der Fortsetzung des Krieges betonten, da weder mit der Revolution in Deutschland noch mit der Möglichkeit eines gerechten Friedens durch Vermittlung des deutschen Volkes zu rechnen sei. Die russischen Sozialisten dagegen hielten an der Möglichkeit des Friedens fest, durch den die Absichten der Völker ohne weiteres Blutvergießen verwirklicht würden. Trotzdem die russischen Sozialisten, so bemerkt das genannte Blatt, von einem Sonderfrieden nichts wissen wollten, seien sie fast ausnahmslos nicht gesonnen, sich zu schlagen.

Die Duma hat nach einer Reutermeldung in privater Sitzung eine Entschließung angenommen, die einen Sonder⸗ frieden oder eine verlängerte Untätigkeit an der Front als Verrat gegenüber den Verbündeten bezeichnet und eine un⸗ verzügliche Offensive als notwendig für die Sicherheit Rußlands und die Aufrechterhaltung der gewonnenen Freiheiten fordert.

Italien.

„Der König hat die Demission des Unterstaatssekretärs im Kriegsministerium Generals Alfieri und des Unternaats⸗ sekretärs im Ackerbauministerium Canepa genehmigt und zu Unterstaatssekretären die Generale Montanari (Krieg) und Alfieri (Waffen und Munitiou) sowie den Abgeordneten Cermenati (Ackerban) ernannt.

Nach dem „Secolo“ ist die Entthronung des Königs von Griechenland auf der Zusammenkunft in Savoyen beschlossen worden. Die französischen Delegierten hätten sogar die Ausrufung der Republik verlangt, doch hätten die Vertreter eines anderen Landes sich dagegen erklärt, da ihnen der Gedanke, Venizelos als Präsident zu sehen, nicht be⸗ hagte. Man wählte daher einen Mittelweg und beschloß, einer Rückkehr Venizelos als Ministerpräsident nichts in den Weg

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zu legen.

Die „Griechische Vereinigung in der Schweiz“ in Genf und ihre Abteilungen in Zürich, Lausanne, Neufchatel und Bern haben laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ bureaus“ nachstehenden Einspruch gegen die Entthronung des Königs Konstantin veröffentlicht:

Die drei Ententemächte Frankreich, England und Rußland haben sich Rechte angemaßt, die sich aus keinem Vertrage herleiten lassen und mit den Grundlagen der griechischen Verfassung in Wider⸗ spruch stehen. Sie hoben nach ihrem eigenen Geständnis das griechische Volk mit List entwaffuet und sind, nachdem sie es zu jedem Widerstande unsaäͤhig gemacht haben, unter Verleug⸗ nung ihrer Verpflichtungen und unter ehrloser Mißachtung ibrer eigenen Unterschriften mit Waffengewalt zur Besetzung des Landes geschritten. Sie haben die Rechte der Souveränität und die Freiheit eines dem Wesen nach unabhängigen Landes abgeschafft, indem sie es schlechthin in einen Schutzstaat umwandelten, sie haben einen integrierenden Teil unseres Vaterlandes preisgegeben, um das zustimmende Schweigen Italiens zu erkaufen, sie baben mit brutaler Gewalt sein verehrtes Oberhaupt, Seine Majestät den König Konstantin, gezwungen, gegen den offen⸗ kundigen Willen seines Volkes sein Land zu versassen. Wir können tie Empörung nicht zurückhalten, die uns befoͤllt angesichis dieses ruch⸗ losen Staatsstreiches gegen die durch das Blut unserer Väter uns vererbte Frelheit und argesichts der teuflischen Pläne, mit welchen man das griechische Volk gewaltsam in diesen mörderischen Krieg stößt. Wir erheben mit aller Entschiedenheit dagegen vor der zivili⸗ sierten Welt Einspruch, wenn es noch eine solche gibt, und beschwören sie, mit uns ihre Stimme zu erheber, auf 8 dem griechischen Volke seine Freibeit und sein unveräußerliches Recht wiedergibt, selbst sein Geschick nach seinem elgenen Willen zu formen.

Luxemburg.

Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbureaus“” ist gestern, nachdem der Universitätsprofessor Calmes die Be⸗ rufung als Finanzminister nachträglich abgelehnt hatte, folgendes Ministerium gebildet worden: Präsidentschaft, Aeußeres, Finanzen und Kultus übernimmt der bisherige Generaldirektor der Finanzen Kauffmann; Justiz und öffent⸗ lichen Unterricht der bisherige Generaldirektor des Innern Moutrier; Oeffentliche Arbeiten der bisherige Generaldirektor dieses Departements Lefort; Ackerbau und Lebensmittel⸗ versoraung Faber, Ingenieur und Vizepräsident der Kammer; Inneres, Handel und Industrie Kommissar Kohhn.

Amerika. Der amerikanische Marinesekretär Daniels hat dem

Auffassung gelangt, daß der Ort der Aufbringungen innerhalb der

„Reuterschen Bureau“ zufolge eine Verordnung erlassen, wona

11“

Volk nährt keinen Gedanken an Vorherrschaft und bekämpft aͤhnlicht

ü Kohlen⸗ Oel⸗ und Stahlerzeuger die für die Flotte erforderlichen Mengen zu Preisen zu liefern haben, die vom gräsidenten Wilson gemäß dem von der Bundeshandelsk niston aufoestellten Tarif festgesetzt worden sndd].

Asien.

iner „Reutermeldung“ aus Peking vom 14. Juni zufolge ist Tschanghsun dort eingetroffen.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 18. Juni, Abends. (W. T. B.) Keine größeren Kampfhandlungen.

11

Während die Franzosen ihren unblutigen Siegeszug durch Griechenland fortseten, haben die Engländer am 16. sich zur Räumung des linken Struma⸗Ufers entschließen müssen. Damit fällt das in den Wintermonaten so heiß um⸗ kümpfte Gelände östlich der Struma wieder in die Hände der Mittelmächte— Lediglich die Flußübergänge werden von den Engländern noch durch Brückenköpfe gehalten. Flammende Dörfer und gesprengte Minaretts zeichnen den Weg des englischen Rückzuges. Nichts kann besser die ganze Heuchelei der Engländer und Franzosen anläßlich der deutschen Zer⸗ störung im Westen kennzeichnen, als daß diese sich bei der ersten Gelegenheit der gleichen militärischen Maßregel bedienen. Inwieweit die englischen Zerstörungen militärisch begründet waren, soll nicht untersucht werden. Immerhin berührt es eigenartig, daß die Engländer auf ihrem eiligen Rückzuge keine zeit hatten, die Drahthindernisse und die Telephonanlagen in den verlassenen Stellungen zu zerstören, wohl aber Ortschaften von verhältnismäßig geringem militärischen Wert in Brand zu stecken.

Großes Hauptquartier, 19. Juni. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

An der Flandern⸗ und Arras⸗Front ist die Lage vnverändert. In wechselnder Stärke dauert der Artilleriekampf an; gestern war er besonders zwischen Boesinghe und Fré⸗ linghien lebhaft.

Oestlich von Monchy warfen unsere Sturmtrupps die Engländer aus einigen Gräben, die bei den Kämpfen am 14. 6. 89 in Feindeshand geblieben waren.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Von neuem versuchten die Franzosen bei Einbruch der Dunkelheit die ihnen kürzlich entrissenen Gräben nordwestlich des Gehöftes Hurtebise zurückzugewinnen; ihr zweimaliger Anlauf wurde zurückgeschlagen.

In der Champagne drang der Feind gestern morgen nach starkem Feuer in einen vorspringenden Teil unserer Stellung südwestlich des Hochberges. Ein Abends unter⸗ nommener Vorstoß zur Erweiterung seines Besitzes schlug ver⸗

lustreich fehl.

Heeresgruppe Herzog Nichts Neues. 8

Vom

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Albrecht t

östlichen Kriegsschauplatz mazedonischen Front

sind größere Kampfhandlungen nicht gemeldet.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff. 6

und von der

DSPesterreichisch⸗un garischer Bericht. Wien, 18. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Oestlicher und südöstlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues.

Italienischer Kriegsschauplatz. „„Im Rombon⸗Abschnitt warfen Abteilungen des bos⸗ nisch⸗herzegowinischen Infanterieregiments Nr. 4 den Feind aus einem Stützpunkt, nahmen ihm einen Offizier und 28 Mann an Gefangenen ab und behaupteten sich gegen mehrere Angriffe in der eroberten Stellung. Sonst nichts von Belang.

Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht.

88 8lia, 18. Juni. (W. T. R) Generalstabsbericht vom Juni. Mazedonische Fren⸗⸗ Zwischen dem Wardar und dem Dojransee versuchten englische Erkundungsabteilungen in der Nacht gegen unsere vorgeschobenen Posten bei der Ort⸗ schaft Kerschteli vorzustoßen, wurden aber durch unser Feuer zurückgesc=hlagen. Am Fuße der Bjelassitza haben sich die vordersten Abteilungen der Engländer, die sich in einer Stellung längs des Butkowoflusses be⸗ fanden, fübdlich vom Kamme des Kruscha⸗Gebirges jurückgezogen. An der unteren Struma haben wir in der Ebene zwischen Butkowo und Tachinos⸗See die Ortschaften Tschawdar Mahle, Nevolen, Yeniköj und Neni

ahle besetzt. Die Engländer halten nur noch mit einigen Kompagnien die Brückenköpfe an der Struma. An der übrigen

ront schwaches Artilleriefeuer. Durch Artilleriefeuer brachten wir ein feindliches Flugzeug zum Absturz, das in der Struma⸗ niederung nördlich der Pfelasüitza niederfiel. 1

umänische Front: Gewehrfeuer bei Mahmodia und

Naccea, bei Tulcea schwaches Artilleriefeuer.

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Türkischer Bericht.

1“ Konst . .T. B. berauns 6 8 1

An allen Fronten keine Aenderung.

Amtlicher

durch die Nattonalstiftung, auch

Der Krieg zur See. .

Berlin, 17. Juni. (W. T. B.) Im englischen Kanal wurden durch unsere U⸗Boote fünf große englische Dampfer, von denen drei bewaffnet und einer anscheinend ein Tankdampfer war, ferner fünf Segler und acht Fischer⸗ fahrzeuge versenkt. Darunter befanden sich der englische Dreimastschuner „Phantom“, der englische Gaffelschuner „Alfred“ (früher deutsch) mit Kohlen von Newcastle nach Caen, der englische Motorschuner „Marjorie“ und ein unbekannter englischer Schuner mit Kohlenladung, sowie die englischen Fischerfahrzeuge „Ocean Pride“, „Onward“, „Torbay Laß“, „Cariad“ und die französischen Fisch⸗ kutter „Eugénie Mathilde“, „Francois Georgette“, „H. 1065“ und „Madeleine“.

Der Chef des Admiralstabs der Marine.

Rotterdam, 18. Juni. (W. T. B.) Die Blätter melden, daß das niederländische Segelschiff„Albertine Beatrice“, das am 4. Februar mit 8000 Ballen Tabak von Soerabaja nach Rotter ausfuhr, am Freitag ver⸗ worden sei. Die Pehehun wurde in Plymouth ge⸗ andet.

Bern, 18. Juni. (W. T. B) Der „Progréês de Lyon“ meldet aus New York, daß das amerikanische Petroleum⸗ schuff „Moreni“ nach heftigem Gefecht auf sieben Kilometer Entfernung versenkt worden ist.

Madrid, 18. Juni. (Meld. d. Wiener „K. K. Telegr.⸗ Korresp. Bureaus“) Dem „Imparcial“ zufolge hat ein U⸗Boot in der Nähe von Kap Spartel den englischen Transport⸗ dampfer „A. G. 240“ (8000 T.) mit Truppen und Kriegs⸗ material für Saloniki versenkt. Der Dampfer wurde von vier U⸗Bootsjägern begleitet, von denen zwei gleich⸗ falls untergegangen sind, zwei mit schweren Beschädigungen davonkamen. In der Nähe der Ebromündung sind die bewaff⸗ netenitalienischen Dampfer „Fert“ (5567 Br.⸗R.⸗T.) und „Sirte“ (1998 Br.⸗R.⸗T.) mit 9000 Tonnen Benzin, Eisen und Kohle von New Orleans nach Genua unterwegs versenkt worden. Acht Seemeilen von Huelva entfernt versenkte ein U⸗Boot den norwegischen Dampfer „Simla“ (5800 T.) mit einer Kohlenladung von Liverpool nach Gibraltar. In der Nähe von Alicante kam es zwischen einem U⸗Boot und einem Geleitzug von 10 Dampfern zu einem heftigen Kampf. Nähere Einzelheiten fehlen.

Berlin, 19. Juni. (W. T. B.) Neue U⸗Boots⸗ erfolge im Atlantischen Ozean: 24 000 Brutto⸗ Register⸗Tonnen. Unter den versenkten Schiffen befanden sich u. a. drei große bewaffnete englische Dampfer, von denen zwei durch Zerstörer gesichert waren, und der englische Dampfer „Amor“ (3473 Tonnen) mit 5000 Tonnen Getreide.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

London, 19. Juni. (Reuter.) Amtlich wird mitgeteilt: Ein feindliches Unterseeboot hat am 2. Juni den britischen TDransportdampfer „Cameronia“ (5861 Br.⸗R.⸗T.), der eine geringe Zahl Truppen an Bord hatte, im östlichen Mittel⸗ meer versenkt. 52 Mann der Truppen und 11 Mann von der Besatzung, darunter der Kapitän, werden vermißt.

Wohlfahrtspflege.

Der Reichsausschuß der Kriegsbeschädigtenfürsorge berichtet: Eine lehrreiche Statistik ist kürzlich in der Rheinprovinz aufgenommen worden, nämlich über die Höhe der Rentenbeträge bei den völlig erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten mit Familie. Das Ergebnis war, daß auf jede Familte eines Kriegs⸗ beschädigten ein Mona'sbetrag von 67,80 und auf jedes Familien⸗ mitglied ein Monatsbetrag von 15,70 entfiel. Daß bet diesen Beträgen heute und auch wohl nach dem Kriege in vielen Familien von Kriegsbeschädigten, wenn sie keine anderen Einkommensquellen haben, hinere Not herrschen muß, ist selbstverständlich. Hier muß zunächst eine Erhöhung der Rente stattfinden. Wann und in welchem Umfange diese erfolgen kann, steht aber noch in keiner Weise fest, und auch wenn sie erfolgt, werden stets noch große Härten des Einzelfalles zu lindern übrig bleiben. Hier gilt es für das ganze Volk, eine Dankesschuld abzutragen. Es ist deshalb sehr zu be⸗ grüßen, daß demnächst, in ähnlicher Weise wie für die Hinterbliebenen

für die Familien der Frieh. beschädigten durch eine allgemeine Sammlung Abhilfe geschaffen werden soll.

Ueber die Wohnungsfürsorge in Schwerin i. M. ver⸗ öffentl cht Stadtbaurat Rohde bedeutsame Darlegungen im 15. Jahr⸗ gang der „Zeitschrift für Wohnungswesen“. Das Vorgehen des Schweriner Magistrats ähnelt sehr den für Großberlin vorgeschlagenen ö Wie bier, so haudelt es sich auch dort vorwiegend um die Vermehrung der Kleinwohnungen von zwei und drei Zimmern, deren Bau durch die Privatunternehmungen wegen der Ungunst der Geldverhältnisse in ausreichendem Maße nicht zu erwarten ist. Es soll eine Baugesellschaft m. b. H. unter vorwiegender Geld⸗ beteiliaung der Stadt ins Leben gerufen werden. Die Gemein⸗ nütigkeit soll durch die Beschränkung des Gewinnanteils auf 5 v. H. gesichert, die Tätigkeit durch unkündbare Tilgungsdarlehen an erster Stelle in Höhe ven 75 v. H. der Baukosten sowie durch Stundung der Erschließungskosten auf Grund einer tilgungspflichtigen Eintragung an zweiter Stelle gefördert werden. Der Boden selbst soll im Erb⸗ baurecht vergeben werden, anscheinend unter späterem Rückfall des fertigen Baulandes an die Stadt, was indes für die Erbbauberechtigten, die die Erschließungs⸗ oder Anliegerkosten getilgt baben, wenig günstig wäre. Wenn auch vorwiegend der Flachbau in offener Bauweise für Ein⸗ und Zweifamilienhäuser gepflegt werden soll, wobei auf besser gestellte Erbauer gerechnet wird, denen weitere Darleben beeß werden sollen, so ist doch auch der Geschoßbau mit nicht mebhr als sechs Kleinwohnungen in einem Hause aus wirtschaftlichem Grunde in Aussicht genommen. Die Vergünstigungen sollen sowohl dem soliden Unternehmertum als jedem Privaten gewährt werden, wodurch man die Wohnungsfürsorge auf hreite Grundlage zu stellen hofft. Das Vorgehen des Schweriner Magistrats verdient Anerkennung und

Nachfolge. Kunst und Wissenschaft.

In der Junisitzung der Anthropologischen Gesellschaft berichtete Dr. Richard Thurnwald über seine im Auftrage des Kolontalamts unternommene letzte Forschungsreise nach Neu⸗ Guinea 1912 1915, von der er nach großen Fährlichkeiten erst vor kurzer Zeit über Ametika in die Heimat zurückgekehrt isn. Der greßte, Teil der auf der Reise gesammelten Gegenstände befindet sich tefls Woch in Neu⸗Guinea in einer Missionsstatlon, teils in Austrasten, in Java und in San⸗Franziesko. Der Vortragende konnte desbalb seine Harlegungen nur durch von ihm aufgenommene Lichtbilder erläutern. Die ersten Forschungen wurden im Quell⸗ gebiet des Kaiserin⸗Augustaflusses und im Gebiet seiner Nebenflüsse auegeführt, ethnographische Sammlungen wurden an⸗

gelegt und die Eingeborenen in piychologischer und mundartlicher Hinsicht untersucht. Die zu diesem Zwecke errichtete Station ist bei Beginn des Krieges von den Engländern zerstört worden. Die Lagunen des Mündungsgebiets des Augustaflusses sind mit Manarovebeständen besetz;t, die zur Hochwasserzeit tief im Wasser stehen, nur auf Sumpfpsaden kann man bisweilen vorwärts kommen. In den Tälern der Nebenflüsse bereitet deren starkes Gefälle die mannigfachsten Hindernisse beim Vor⸗ dringen, da selbst das Fahren mit Kanus erschwert wird. Wo sich das Alang⸗Alanggras ausdebnt, gibt es keinen Wald, dort haben wir die Formen der Prärie. Sonst in der Beden meist feucht und fruchtbar, am Oberlaufe des Augustoflusses edenso wie am Unterlaut, und nur die Mitte des Flußgebiets stellt sich eben als Prärie dar, die oftmals von den Menschen der Rodung wegen in Brand gesetzt wird. Der fruchtbare Boden trägt Jams, Taro, Sago, Zucker, Tabak. Bisweilen ist aber auch die Jagd auf Beuteltiere und anderes Wild der Grund, weshalb die Prärie angezündet wird. Neben den Landschaftstypen führte der Vor⸗ tragende auch die Typen der Eingeborenen vor, die sich gegen die ent⸗ setzliche Mosquitoplage durch Einreiben des Körperz mit Kokosnußöl schützen und Opossumfelle sowle Muscheln als Schmuck tragen. Der wilde Brotfruchtbaum findet sich überall, und der Kern der Früchte dient zur Nahrung. Im Präriegebiet trifft man viel zwergartig ge⸗ wachsene Leute, die aber auch auf den Neu⸗Guinea vorgelagerten Inseln keine Seltenheit sind, ebenso wie im Quellzebiet des Augusta⸗ flusses, während im Oberlaufe des Flusses dem Waͤchse nach nie Bevöskerung gemischt ist. Auch traf Dr. Thurnwald eine⸗ Art von Albinos mit beller Hamfarbe und braunem Haar an, die aber sonst den papuanischen allgemeinen Typus trugen. Die Häuser der Siedelungen sind je nach dem Gebiet im Uaterlauf und in der Prärse verschieden; in der Prärie findet man Häuser, deren Dächer fast bis zum Boden hinabreichen, während im Unterlaufe des Flufses durchaus Pfahlbauten errichtet werder. In den Fest⸗ und Geister⸗ häusern, in denen die Jünglingsweihen zum Teil vorgenommen werden und die sebr geräͤumig gebaut sy d, finden sich Sagobast⸗ malereien in weiß, schwarz, rot und gelb, die auch auf PBH mit ihren zum Teil tierischen Motiven wiererkehrer. Oft ist das Opossum oder ein Beuteltier dargestellt. Im Innenn dieser Geister⸗ häuser bewahrt man diese Federschilde als Heiligtümer auf, die dann eben bei den Jünglingsweihen eine Rolle spielen. Diese Feste bieten Gelegenheit zu großen Schmausereien, bei denen der Jams reich⸗ lich genossen wird. Am oberen Augustaflusse finden wir Häuser, die so geräumig angelegt sind, daß 40 bis 60 Personen in ihnen leben können, jede Familie bat dort eine eigene Feuerstelle; während im Oyuellgebiet die meisten Häuser klein und auf ein Meter hohen Pfählen errichtet sind. Die Leute im Quellgebiet sind arm; Jams, Zucker, Tabak, Hunde, Schweine bilden ihre pflanz⸗ liche und tierische Nahrung, sie besitzen gestrickee Netzbeutel, kennen aber keinerlei Kunstübung, die im Mittellauf des Augustaflusses stark entwickelt ist. Als Waffen haben die Leute am Augugafluß den Wurfpfeil, den Bogen und sehr große Schilde. Sie sind sehr musi⸗ kalisch, haben große Trommeln und heilige Blasrehre aus Bambus, die sie in den Geisterhäusern sorgfältig aufoewahren und die von den Frauen nicht gesehen werden dürfen. Sie meinen, aus ihren tönten die Stimmen der Geister.

Nach dem Verwaltungsbericht der Berliner Universitäts⸗ bibltothek im Jahre 1916 ist die Zahl der abgegebenen Bestell⸗ zettel von 60 404 im Vorjahre auf 59 919 und die Zahl der verab⸗ folgten Bücher von 44 319 auf 43 017 zurückgegangen. Der Lesesaal wurde von 22 692 Personen gegen 27 549 im Jahre 1915 besucht; die Zabl der hier benurten Wuckschrifien einschliezlich der aus der sogenannten Handbibliothek belief sich auf 5991 (6499) Bände. Die Benutzung der Leihstelle hat im Vergleich zum vorigen Jahre zugenommen: die Zahl der Entleiher bat sich von 3300 auf 4004, die der verliehenen Bände van 43 938 auf 45 256 erhöht. In das Zugangsverzeichnis wurden 11 401 (1915: 18 362) biblio⸗ graphische Bände eingetragen, von diesen entfielen auf Unsvpersitäts⸗ schriften 2873 (3329) und auf Schulschriften 5 (1416) Bände. Als Geschenke gingen 406 Bände, 11 Universitätsschriften und 5 Schul⸗ schriften ein, durch den von der Bibliothek vermitzelten Schriften⸗ austausch der hiesigen Universität mit anderen Universi’äten und Unteerrschtsanstalten 2862 Untversitätsschriften, 19 Bände anderer Werke und 226 Zeitschriften, ferner als Pflichtexemplare 3437 und durch Kauf 4435 Bände. Von den käuflich erworbenen Werken, wofür 38 602 ausgegeben wurden, seien genannt 28 Bände der Codices Graeci et Latini, die Zeitschrift Bibliotheca Bo- tanica, von der die meisten Bände bisher fehlten, Bodo von Hofstede de Grot, das Beschreibende Verzeichnis der Gemäld Rembrandts Bd. 1—8, die Manzsche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze und von Leonardo da Vinci die Quadernt d'Anatomia Vol. 5, 6; außerdem sind aus einem vom Mintsterium der gelstlichen und Unterrichtsangelegenheiten für diesen Zweck zur Verfügung ge⸗ stellten außerordentlichen Fonds von 9000 Erwerbungen von welt⸗ wirtschaftlicher Literatur in größerem Maßstabe erfolgt. Der Bestand der Bibliothek betrug am 31. März 1917 299 560 (291 037) Buch⸗ binderbände, 269 378 (266 865) Universitätsschriften und 50 235 (50 233) Schulschriften. 1

Literatur.

Kriegsbuch. Die Kriegsgesetze mit der amtlichen Be⸗ gründung und der gesamten Rechtsprechung und Rechts lehre. Von Dr. Georg Güthe †, Geb. Justizrat und vortr. Rat im Justizministerium, und Dr. Franz Schlegelberger, Kammergerichtsrat. Dritter und vierter Band. (Sonderbände des Jahrbuchs des deutschen Rechts.) XLVII, 1066 und LI, 933 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Gebh. 26 bezw. 24 ℳ. Werden in dem „Jahrbuch des deutlschen Rechts“, dessen neuester Jahr⸗ gang in Nr. 139 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ besprochen wurde, die Kriegswirkungen des Friedensrechts mithehandelt, so findet men darin keine Berichte über die Kriegsgesetze (auch des bürgerlichen Rechts). Diese sind ein Teil des Eriegsrechts im engeren Sinne und in die unter dem Titel „Kriegebuch“ erschienenen Ergänzungsbände ver⸗ wiesen. Hier ist das für Deutschland neu geschaffene Kriegs⸗ recht zusammenfassend und übersichtlich dargestellt, soweit es sich bandelt um 1) das Senrerrecht der Kriegsteilnebmer, 2) die Geltend⸗ machung von Ansprüchen währtend der Kriegszeit, 3) Handelssachen und gewerbliches Cigentum, 4) Finanzzesetze, 5) Beschaffung und Ver⸗ wertung der Robstoffe, Nabrungs⸗ und Futtermittel, Höchst⸗ und Grundpreise, 6) Beschaffung und Verseilung der Arbeitskräfte, Arbeiterschutz, Kriegswohltahrfspflege, Krtiegsschädenersatz, Wiederauf⸗ bau Ostpreußens, 7) Vergeltungsmaßregeln, 8) Heeresversorgung, 9) Verkehrsbeschränkungen und Maßnahmen der öffentlichen Betrtebs⸗ verwaltungen, 10) Eatlastung der Gerichte, Aenderung der Kostenaesetze, Angelegenbeiten der Rechttanwaltschaft, Gnadenerweise aus Anlaß des Krieges, 11) Wiederberstellung vernichteter Standesregister, Grundbücher und Grundbuchblätter sowte Verordnungen verschiedenen Inhalts und 12) den vaterländischen Hilfsdienst. Berichtete der erste Band über das für Deutschland bis Mitte Juli 1915 neu geschaffene Kriegsrecht und führte der zweite in engem Anschluß an die im ersten gewählte Gliederung des Stoffes die Bearbeitung des Kriegsrechts bis Ende Februar 1916 fort, so umfaßt der jetzt vorliegende dritte Band die Zeit von Ende Februar bis Anfana Desember 1916 für Rechtslehre und Rechtsprechung und bis Anfang Januar 1917 für die Gesetzgebung. Ebenso wie in den beiden früheren Bänden ist hier wieder mit großem Fleiß das gewaltige, sehr zerstreute Material an Reicksgesetzen, verordnungen und wesentlichen preuß schen Aus⸗ führungsbestimmungen übersichtlich zusammengestellt, Rechtfprechung und Rechtslebre luückenlog zusammengetragen und damit der Er⸗ läuterungsstoff der ersten Bände auf die Höhe der Gegenwart gestellt. Zu den Gesetzen und Verordnungen des Jahres 1916 werden außerdem noch die ihr Verständnis erleichternden amtlichen Materialien mehr