1917 / 147 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jun 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

Kursberichite von auswärtigen Fondsmärkien

EIEEö W. L. A) ö“ 8 38 8 ,α☛ꝗ v 52 1 8 . 7 2 * 1 whatrz2zctc,eeheisseg waech heaer zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußi

insolge des Rückteitis des Kahtaettg allgemeine Jaruchastung, so da 41½ * & den 23. Juni

Donnerstag angesetzt. Am Dierstag und Freitag wird, wie bereits angcköͤndigt, der Forpedeoberlertnant Kohl über die an Abecnteuern reiche crste Kriegesahrt der „Möme“ einen Lichtbilbervortrag balica. Am Sonnabend wird Professor Dr. P. Schwahn uber die Gefchei⸗ nungen auf der Soane“ unter Vorführung zahlreicher Himmels⸗ photographien sprechen. Außerdem findet am Sonntag, Nachmittags, eine Wiederholung des Vortrags „Im I⸗Boot gegen den Feind“ zu kleinen Preisen statt.

Land⸗ und Forftwirtschaft. 1

neber den Sagtenstand in Norwegen Enke Mai 194 Uezcn folgende amtlichen Nachrichten vor:

Die erste Hälfte des Winters war im größten Teil des Landes durchgangtg milde. Nach Weihnachten dagegen herrschte üderall eine aaßerge vöhnlich strenge Kälte.

Die Schneemenge entsprach im Süden ungefähr der eines Durchschnittstahres; in den Gebirgsgegenden und insbesondere im nördlichsten Norgegen war sie bedeutend größer als gewöhnlich.

Die Schwierigkeiten in der Zufuhr von Kcaftfutler ia Verbindung mit dem späten Eintreten des Frähjahis batten zur Folge, daß die Futterbestände selbst da nicht arbreichten, wo man sonst in der Regel gut auskommt ¼. B. in mebreren Tälern des Ostens und in

ieren Fiorddörfern des Westent“; in den Landesteilen, wo die Heu⸗ n Vorjahre gering war, machte sich der Fattermangel stark Am schlechtesten waren in dieser Beziehung die drei nörd⸗

der Verkehr eng lezrenzt blieb. Die Stimmung war in der Kulz .1. ,1 schwächer, im Schranken geteilt, obne daß es zu einer lebhareret de AE b Berlin, Sonnabend, wezung gekommen wärc. Unter dem Drucke von Entlastungsverkäufen 2 schwächten sich namentlich Staatscisenbahnwerte, Kanonenfabrikz. Schiffahrts⸗, Petroleum⸗ und Brauereiaktien ab. Dagegen wenen ungorzsche Kohlen⸗, böhmische Eisenbahn⸗, Waggonfabriks., Texiil. und Metallaktien zu höheren Kursen gefragt. Der Anlagemarkt ver. harrte in unveräudert guter Haltang. London, 21. Juni. (W. T. B.) 2 ½¾ % Englische Kons 54 ¼, 5 % Argentinter von 1886 8 4 % Srasa her von 1889 len 4 % Javaner von 1899 —, 3 % VPortugiesen —, 5 °, 88 8 8 von 1906 75, 4 ½ % Russen von 1909 —,—, Baltteo nasen Vom 21. Juni 1917. 1 Se. Pgeific —,— A 11“ . S rr. 8 8 1 8 . 2 1.“ 8 G““ 9 Matioual Raillwazg Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über „United States Stetl Corporation 133 —— die Ermächtigung des Bundezrats zu. wirtschaftlichen Maß⸗ Chartered 12/5, De Beers beenee nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) Naadmines 3½, 5 % Kriegganleihe 94 8, 3 ½ 97 folgende Verordnung erlassen: ““

Pribatdiskost 9 Silber 39 8. Wechsel auf Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917

Wechsel auf Amsterdam kurz 11,51 Ueb über 2 insi Rechte und Pflichten aus der Beschlagnah

Uebersicht über die Abschnitte hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus der Beschlagnahme an

anmnaenegnre

a) welche Mehlmenge täglich auf den Kopf der versorgungs⸗ werden darf; b) welche Rücklage aufzusammeln ist: 8 8 ob und in welchem Umfang Betiieben, die Früchte oder daraus hergestellte Erzeugnisse verarbenen, solche zu liefern sind. Als Betriebe in diesem Sinne gelten nicht Mehl mühlen, Backereien und Konditoreien 57), ferne Brauereien und Mälzereien; wieviel Brotzetreide oder Mehl jedem Kommunalvahand für seine Z wilbevölkerung einschließlich der Selbstversorger sowie an Saatgut von Brotgeir ide für die Herbst⸗ und Frübjahrsbestellung zusteht (Bedarfsantei!); der Bedarfs anteil kann auch vorläufig festaesetzt werden; welche und wiediel Früchte aus den ei zelnen Kommunal verbänden abzuliefern sind und innerhalb welcher Fristen Die festgesetzten Mengen gelten nur als Mindestmengen; in welchen Höchstmengen und unter welchen Voraus⸗ sezungen die Reichsgetreidestelle oder Kommunalverbänd Brotgetreide, insbesondere Hinterkorn, zu Futterzwecken ver schroten lassen oder zur Verfütterung freigeben dürfen; dis zu welchem Mindestsotze Getretde, das zur menschliche Ernäbrung bestimmt ist, auszumahlen ist: . in welcher Weise das nicht mahlfähige Brotgetreide ver wendet werden soll. 1 Die Festsetzungen zu a und ec bedürfen der Genehmigung des Reichs kanzler’. Der Reichskanzler erläßt auch die Vorschriften über 8 Feststellung der Ablieferungspflicht (e). Das Direktorium kann Bestimmungen über die Aufbe vah un der Vorräte erlassen.

8 2 G 8 Auf Verlangen der Reichsgetreidestelle, der Landezzentralbehörde oder des Kommunalverbandes ist dte Gemeinde zur Vornahme der Arbeiten auf Kosten des Säumigen verpflichtet.

Singen, 22. Junk. (W. T. B.) Eestern sind 300 russische Staatzangehörige hier eingetroffen, die bisher in der Schweiz in Verbannung gelebi haben und jetzt wieder nach Rußland zurückkehren dürfen. 8 6

Innerhalb desselben landwirtschaftlichen Betriebs dürsen räum⸗ liche Veränderungen mit beschlagnahmten Vorräten vorgenommen werden. Werden dabei Vorräte in eine andere Gemeinde gebracht, so hat der Besitzer die Ortzänderung binnen drei Tagen beiden Ge⸗ meinden anzuzeigen. Diese Verpflichtung entfällt, soweit die Vorräte in die Wirtschaftskarten 25) für die Gemeinde aufgenommen sind, in die sie gehracht werden. Werden Vorräte in einen anderen Kom⸗ munalverband gebracht, so ist die O tsänderung binnen drei Tagen auch beiden Kommunalverbänden azuzeigin. Mit der Ankunft der Vertäte in dem Bezirke des onderen Kommunalverbandez tritt dieser

Genua, 22. Juni. (W. T. B.) Laut „Journal de Genche“ verbrannten im Hafen von Genua fünf t 2 85 D Un ücks * 2. 0 lichsten Aemter gestellt, wo Futternot hecrschte. In den Bezirken der Dampfer. Die Ursache des Uag licke ist un dkann 8 . 1““ e. veee schreibt, der Vorfall erinnere an die Zerstörung von Kriegsschiffen östnorwegischen Cbene waren die Bestände durchweg ausreichend. im Ve nahre Pacisie —,— 8 Die Kartoffeln waren in dea mäßsgen . in We Vopper Mio Tinto 62 16 Osteas ziemlich knapo, teils auch im Süden; im übrigen reichten 85 . 8 1 11616“* 3 638, die Bestände einigermaßen cus. Aus den Diontbeimbezitken und Madrid, 22. Jun. (W. T. B.) Der Mitte Juni in Coruna Goldfields 1 „0, Nordnorwegen wird Urberschuß an Kmtoffein gemeldet. Die gus S Re französtsche Dampfer „Venezuela“ Krlegkanleihe 86 ½, vatee Vorräte an Korn waren im größten Teil des Landes knapp. Dazu der Compagnie Genérale Transatlantique brachte nur acht Fabr⸗ Amsterdam 3 Monate 11,67 ¼, 22 lauf trug auch der Umstand ber, das man in großerem Umfange gaste mit. Zweihundert waren angemeldet, aber 192 weigerten sich Wechsel auf Paris 3 Monate 27,90, Wechfel auf Paris kurz 27,59, 8 8 9.

9 h der Umstand kei, das man in größere sfang 9 2 5 tersb kur; 201 202 J. Beschlagnabme. (§§ 1— 12) Stelle des bisherigen Kommunalverbandes als gewöhnlich auf Kraftsutter heimischer Ernte angewiesen Seeents etzafaheee ga b T“ Wechsel auf Peters 2 . 8 R „Riichsgetreidestell⸗ (§§ 13— 19) § 7

ir 1 SwüSen d 8 tt d 8 hrend der letzten fünf Nächte mußten Besatzung un ahrg 1f d 22. Juni. (W. T. B. uhig, 2 ika 3 1. I146“*“ 1 G 3 deß wegen der E1““ ng 5 angekleidet d,ben deu Reitungebooten scheafen 8 W hnaaf Z 889 33 18,“ Wechsel cuuf wen Sa, maackaner fes Bewirtschaftung der Vorräte. (8§§ 20.—41) Trotz der Beschlagnahme dürfen Uaternehmer landwirtschaftlicher rage nach Saatkorn größer gewesen ist. In de Bezieken der ang ““ G b e 9 sel auf Kop 8 70,25, Welhse csel cuf 1. Aufgaben der Kommunalverbände im Betriebe aus ihren selbstgebauten Früchten die vom Bundesra'e fest⸗ ostnorweg schen Ebenen und in eirzelnen Bezirken des Südens SZwet; 49,60, Wechsel ent Eepergeea e Wechisel auf Stock⸗ §§ 20 30) vfee kwgen zun Ernährang der Selbstversorger, zur Futterurg owis in den Drontheimhezirken haken die Vorräte indes einigermaßen holm 73,55, Wece guf Zeemn Perh riederla Wechsel anf Lordoa 2. Selbstwirtschaftende Kommunalverbände. ben im Heiriche gebaltenen Vi hes und zur Bestellung der zum Be⸗ gereicht. Das Wetter war im Osten und Süden bis gegen e. B I 1b. W. 6“ Crgsce Stgatzamleibe 3. Aufgaben der Gemeinden. (8§§ 36 41) triebe gehörenden Grundstück“ verwenden E111“ Petroleum 556 Holland⸗Amerika⸗Line 255 Riederländ IV. Enteignung. (88 42 47) 1 Als Selbstversorger gelten, vorbehaltlich einer anderen Be⸗ 1““ E- es S * Handelsbank 239 ½ Aichison, Topeka u 5 F6 101229G 1 V. Verarbeitung der Früchte urd Verkehr mit den daraus her⸗ stimmung nach § 62, der Uoternehmer des landwirtschaftlichen Betriebs, F trat in diesen E . 88 ööG Sollthern Pacitie .1 B-1s 101, Unss gestellten Erzeugnissen. (§§ 48 55) die Angehörigen seiner Wirtschaft einschließlich des Gesindes sowie 8849 e-. W11“ Peß hböb- nhe Packsc 1982 Anaconda 171 ⁄4, Untted States Steel Corp. 1 VI. Verbrauchsregelung. (§5 56—68) Naturalberechtigte, insbesoadere Altenteitler und Arbeiter, soweft sie namentlich im Oiten. Im Norden hielt die kaite Witterung bis 19 1 139 ¾ Ueche 1 nlei 888 Hamb 8 kka. 2i en. 12o9, 1. Allgemeine Vorschriften. (§§ 56 61) kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Früchte der in Frage kommen⸗ gegen Eade de; Monats an; jetzt ist auch dort wärmeres Wetter ein⸗ Französtsch⸗Fuglische Anleihe —, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —. 2. Besondere Vorscheisten fuͤr Selbstversorger. den Art oder daraus hr gestellte Erzeugnisse zu beanspruchen haben.

getreten. Mit den Fruͤtjahrs feldarbeiten konnte überall New York, 21. Jrni. (Schluß.) (W. T. B.) Die Bör nb 6 . g. der. As Ficben f öͤffentlich⸗ ich 8 . Mäble

erst viel später als gewöhnlich begonnen weeden. Die Vcr⸗ verkehrte bei wesent ich eingeschränktemm Geschäft zunächft 1 l 3 De chfübrvng der Verbrauchsregelung. P.eee ehr.s, 8e s. zeet als Ereleene.. bre ö1“ 88 pätunz beträgt im Westen und in den Dewonthelmbezirken etwa haupteten Kursen. Im weiteren Verlaufe wurde jedoch die Tendenz vII Ausführungsvorschriften (§§ 69 —72) bGrundlage beruhenden Rechten gel⸗ t als S orger. mahlen es Getre es bis 9 den na Uüse⸗ Acn Vechen, in Dsten und Siten ekwav sn Tage Vie Mbeiten wutden unregelmäßte. Machmittags nat unter Führung von Industrie⸗ VüIl. U⸗bergangsvorscheiften. (88 73 77) 8 v““ udes durch das beste Wetter begünstigt, und der Boden war leicht papieren eine allgemeine Befestigung der Stimmung ein, wobei von IX. Schus⸗ Ln Strafvorschriften. (§§ 78 82) Der Reichekanzler erlößt die Bestimmungen über den Verkehr mahlung Lg. Das Dire emn 8 Herst din A Pesttaster ..

2 bearbeiten. In vielen Gegenden, namentlich im Süden, geht allen Seiten Käufe vorgenomm en wurden. güihrene Etsenbahnwerte 8 gs mit Saatgut. Das nach Maßgabe dieser Bestimmungen erworbene u für Mühben Heptenmter Bez rte 9 Her 6 ng bestimmie

aher die Frühjahrsfeldbestellung trotz der Verspätung ihrem Ende stellten sich schließlich um Deollar haͤher, während Indusftrie⸗ I. Beschlagnahme. Saatgut tann votz der Beschsagnahme in den vom Reichskanzler zugsmehle beim Mahlen zulassen oder vorschretben.

entgegen. In den drei nörplichsten Aemtern sind dagegen die Felder anteile bis 2 ½ Dollar im Kurfe gewannen. Bei Schluß der Börse § 1 8 oder der von ihm bestimmten Stelle feftgesetzten Mengen zur Be⸗

um greßen Veil noch mit Scrce bedect und nur ausnahmsweise ist war die Haltemg fest. Umgesetzt wurden 580 000 Aktien. Tendenz für Folgende im Reiche angebauten Früchte, allein oder mit anderen stellung verwendet werden.

nit den Feidarbeiten begonn,n wocdea. Die Wintersaat steht Geld: Sehr fest. Geld auf 21 Stunden Durchschpittsrate 5, Geld Früchten gemengt, werden mit der Trennung vom Boden für den

erschieden gut, hat den Winter cber im und ganzen gut über⸗ auf 24 Stunden letztes Darlehen 5 ½, Wechsel auf London Kommunalverband beschlagnahmt, in dessen Bezirk sie gewachsen sind: standen. Nur aus emigen Bezirken des Südens und aus den Dront⸗ (60 Tage) 4,72,00, Cable Trausfers 4,76,45, Wechsel auf Paris euf Roggen,

heimbezirken whd don Schäden durch Kälte und Eiöbrand berichtet. Sicht 5,77 ½, Wechsel auf Berlin auf Sicht —,—, Silbder Weiten, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn,

Die Wiesen haben den Winter auch durchweg gut uͤberstanden, Bullion 78, 3 % Northern Pacific Bonds —, 4 % Verein. Staat. Gerfte, ur sind sie infolge des späten Eintretens des Frühjahro etwas Bonds 1925 —, Alchison Topeka v. Santa 86 100 ¾⅞, Baltimore Hafer, 8 urückgeblieben. Der Regin der letzten Tage bat ihnen indes and Dhio 72 ½, Canadian P eific 160, Chesepeake u. Ohio 59 ⅛, Erbsen, einschli ßlich Futtererbsen aller Art (Peluschken), ut getan, und die Aussichten sind fetzt die besten. Cbicago, Milwaukee u. St. Paul 74 ¾¼, Denrer u. Rio Grande 6 Bohnen, einschließlich Ackerbohnen, Die Weiden sind ebenfalls wegen der späten Schneeschmelze Illinois Gentral 103, Lontsville u. Nashville 124, New Yor Linsen, i

nd der starken Kälte sehr zarückgehlteden, haben sich aber angesichts Fentral 90 ⅜, Norfolk u. Western 124, Pennsylvanija 52½, Wicken,

er Cünstigen Wüterung der letzten Zeit got erholt. Scwoahl die Reading 95 ¾, Southe.n Pacific 83 ¼, Union Pacific 136 ½, Araconda 8 Buchweizen,

Tal⸗ als die Gebergswelden (die. zumn Teil noch schneebedeckt sind) Copper Mining 82 ¼, Un t:d States Steel Corporatton 127½, do. I“ verden erst später als gewöhnlich in Gebrauch genommen werden pref. 117 ⅛. Die Beschlagnahme erstreckt sich auch auf den Halm und die aus

den hbeschlag ahmten Früchten hergestellten Erzeugnisse, wie Mehl,

LWT 188 1 den Gärten sh zutes Wetter begünstigt worden, und das verspätete Eintreffen 3 rvt Chees. Etsnen te 3 Frühjahrs bat keine wesentlichen Folgen gebakt. Zwar war die Kursbherichte von auswärtigen Warenmärkten 11 n ird 88 Srrob⸗ mir de. Ausmahlen die Klete von der Be⸗ rockenheit des Bodens dem Pflanzen von Kohl usw. hiaderlich, dics London, 21. April. (W. T. B.) Kupfer prompt 130. sclagnahme nach dieser Verordnung frer; für die Kleie gilt § 55. b .S *₰ 8 5 8 Mo . s anahn es ) s 8 f 3 Gemüse Liverpool, 21. Juni. (W. T. B.) Baumwolle. Umsat Vog der Beschlagnahme ausgeschlossen sind als frisches Gemü 8000 Ballen, Einfuhr Ballen, davon Ballen ameri⸗

hat sich indes nach dem Negen bedeutend gebessert. Die Obst⸗

1 dcadenvinsalte deß dhted Haltiütn bei,ve eisene geerntete Erbsen und Bohnen, einschließlich Peluschken und Acker⸗ kanische Baumrolle. bohren. Für Erünkern gilt § 9.

Terminmarkt geschlossen.

reich zu werden; infolge des [väten Frühjahrs hat die Blüte aber ben erft begonnen, und cs ist daher noch zu fröh, über die Aussichten ür die Obfternte ein ÜUrteil abzugeden. (Bericht des Katferl’chen eneralkensuld in Kristianig vom 12. Juni 1917.) Bradford, 21. Juari unverändert. Amsterdam, 22, für Juni 58.

Theuter und Muasik. In der Volksbühne (Theater am Bülowplatz) und im Amsterdam, 22. Junk. (W. T. B.) Leinsl loko 68 ¼, für Sep⸗

essingtheater beginnen von heute (Sonnabend) ab die Vorftellungen 2 . LvL. B.) für Jult 67 ¼, für Auguft 68 ⅞, 2 28 Hag. EFesss-., er Vorräͤte ist irts lember 69 ½. Hülsenfrüchte: Erbsen, einschließlich Peluschken, Bohnen, Eigentümer der Vorräte ist. 1“ III. Bewirtschaftung der Vorräte.

rst um 7 ½¾ Uhr. t

Im Neuen Opperettenhaus wird Leo Aschers Operette en⸗ 8 1 So arie“, di 18 150 Bühnen auf 8 S ns Acke aen. 8 bänd I ꝛen.

8 1111““ EEE114 Rüw Mork, 21. Jam. G. 2. L) e8. za Benwele einschließlich Linsen und W Uebec Streitigkeiter, die sig aus der Anwendung der s 1 bis 11 1. Aufgaben der im allgemeinen

IoJoJooo ö für Augnft 9 28, Nem Orlean do. loto mmidoling 25,56, Petroleum An den beschlagnahmten Vorräten dürfen Veränderungen nur erg bert, enit Hetdet Hie dävere Bes as 8 e eds engoültige Die Kommunalverbände haben der Reichsgetreidestelle auf Grund

gretzer Straße. Die Sommerferien des Theaters in der Köasg⸗ refined (in Cases) 12,75, do. Stand. white in New Pork 10,2, mit Zustimmung des Kommunalverbandes, für den sie beschlagnahmt II. Reichsgetreidestelle. der Ernteflächenerhebung nach der Vererdnung vom 20. Mai 1917

do. in Tanks 5 50, do. Credit Balances at Oil City 3,10, sind, vorgenommen werden, soweit sich nicht aus den §§ 4 bis 10, 2⁸ 1 § 13 3 (Reichs⸗Hesetzbl. S. 413) und der E ntevorschätzung bis zu dem von

Schmalz prime Westera 21,92 ½t, do. Rohe & Brothers 22,50 etwas anderes ergibt. Das gleich⸗ gilt von rechtsgeschäftlichen Ber-* Die Reichegetreidestelle besteht aus einer Verwaltungsahteilung ihr bestimmten Zeitpunkt anzugeben, wie groß die Eenteerträge ihres

eüt und einer Geschäftsabteilung. Die Aussicht führt der Reichskanzler.

allgemeinen

(§§ 31 35)

Nr. 51 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ zegeben im Ministerium der öffentlichen Arbetien, vom 23. Junt 1917 at folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. Nichtamt⸗ liches: Kirchenerweiterungen. Eie⸗ und Wasserstandverhältnifse der

norddeutschen Stroͤme im Winter und Frübjahr 1917. Kachelofen⸗ heizung. Vermischtes: Einwirkung des Krieges auf die technischen (Ss Zeitschriften. Das bürgerliche Wohnhaus in Cottbus.

(§§ 64 68)

Handel und Gewerbe.

Ueber eine zwelfelhafte ausländische Firma in Smyvrna (Kommissionä:) sind den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin Muteilungen zugegangen. Vertrauenswürdigen Beteiligten wird im Verkehrsbureau der Korporation, Neue Friedrichstraße 51 J, an den Werktagen zwischen 9 und 3 Uhr mündlich oder schriftlich nähere Auskunft gegeben. 2

London, 21. Juni. (W. T. B.) Bankausweis der Bank von England. Gesamtteserve 36 245 000 (gegen die Vorwoch⸗ Zun. 1 216 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 38 840 000 (Zun. 61 000. Pfd. Sterl., Barvorrat 56 635 000 (Zun. 1 278 000) Pfd. Sterl. Wechselbestand 105 888 000 (Abn. 7 236 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 119 457 000 (Abn. 6 398 000) Pfrd. Sterl., Guthaben des Staates 50 143 000 (Zun. 259 000) Pfd. Sterl., Noten⸗ reserve 33 794 000 (Zun. 1 149 000) Pfv. Sterl., Regierungesicher⸗ heiten 45 230 000 (Zun. 22 000) Pft. Sterl. Prozentverhäitnis der Reserven zu den Passiven 21,37 gegen 19,94 fn der Vorwoche. Clearinghouseumsatz 388 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 112 Milltonen.

0

8 Das Direktorium stellt 1“ der Feststellungen nach § 17 b § 9 Abs. 1e die Geundsätze für die Zulassung der Betrebe zur Ver⸗ Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirtschafrlicher arbeitung der Früchte und der daraus hergestellten Exrzeugniffe und Betriebe, vorbebaltlich näberer Bestimmungen nach § 62 Abs. 2, aus für ihre Belieferung auf. Das Direktortum kann Vorscheiften für ihecem selbftgebauten grünen Dinkel und Spelz Grunkern berstellen. die Herstellung und den Vertrieb der Erzeugnisse sowie für die Die Beschlagnahme erstreckt sich auf den Grünkern. Hiervon dürfen Ueberwachung der Betriebe erlassen, auch Preise für die erzeugten sie zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kopf insgesamt bis zu Waren festfetzin. drei Kilogramm verwenden. Die Betriebsunternehmer haben der Reichs zetreldestelle auf Er⸗ Die Unternehmer haben die bhergestellten Mengen unverzüglich, fordern Auskunft über ihre Betriebeverhältnisse zu erteilen. spätestens bis zum 15. Auoust 1917, dem Kommunalverband an⸗ zuzeigen. In der Anzeige siad die Anzahl der Selbstversorger und die für diese nach Abs. 1 Satz 3 beanspcuchten Mengen anzugeben. § 19 Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe selbstgebautes Gemenge (Mischfrucht, Mengkorn), mit Aus nabme von Mischungen, die nur aus Brotgetreide bestehen, vor der Reife als Grünfutter im eigenen Betriebe verwender. § 11 Die Beschlacnabme endet mit dem freihändigen Eigentumserwerbe durch die Reichegeneidestelle oder den Kommunalverband, für den die Norräte beschlagnahmet sind, mit 8 ““ der öö’“ 2 70), einer nach §§ 7 bis 10 zugelassenen oder einer von dem Kom⸗ n Ke . schef Im Sinne dieser Verordnung gelten als munalverbande genehmsten Verwendung. 1E ET ves her zene Früchte: alle Früchte der im § 1 Abs. 1 Wer im Auftrag der Reichszetreidestelle, eines Kommunalver-. ebenden Meng stig Arten, bandes oder einer Gemeinde Früchte oder daraus hergestellte Erjieug9. zeit g zu liefern; 1 tür Vestände ian Getreide: Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer, nisse zu erwerben, aufzubewahren, zu bearbeiten, zu befördern oder zu ůür die ordnungsmäßige Verwaltung i Einkorn, Gerste und Hafer, verteilen hat, darf nur folche Rechtsgeschäfte über die Vorräte ab⸗- sorgen. seben 17 Abs. 10) dle festgesetzten Mengen iu Broigetreide: Rogger, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), schließen und nur solche Verfügungen über sie treffen, die von seinem f 1“ eben bf. 10 ge gen Emer und Einkorn, auch in Mischung mit Gerste, Auftraggeber zugelassen sind. Ties gilt auch, soweit der Beauftragte efern.

§ 19 8 8 Die Geschäftsabteilung hat alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Rechtsgeschäfte vorzunehmen; sie hzt insbe sondere:

a) für den Grwerb sowie die rechtzeiltge Abaabme, Bezahlung und Untecbringung der an sie abzultefernden Früchte zu sorgen; die von den Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung bean'pruchten Früchte und daraus bergestellten Erzeugnisse, insbesondere Mehl, durch Vermittlung der Zentralstellen zur Beschaffung der Verpflegung rechtzeiig zu liefern; den Kommunalverbänden das erforderliche Mehl rechtzeitig zu liefern; den Kommunalverbänden die ihnen ven der Reichsfutter⸗

Börse in Berlin (Notlerungen des Börfeworstandes) vom 23. Juni V

Geld Brief New York 1 DPollar 88* 88

olland 100 Gulden 274 ¾ 275 ½ 274 %

änemack 100 Kronen 189 ½ 190 189 ½⅔ Schweden 100 Krouen 199 ¼ 199 ¼+b 199 Norwegen 100 Kronen 194 ½ 192* Schweiz 100 Franken Wien⸗

Budapest 100 Kronen Bulgarien 100 Leyva Konstanti⸗ nopel 100 Piaste: 20,60 Madrid und

Barcelona 100 Pesetas 125

vom 22. Geld (W. T. B.) Wollmarkt. Wolle

Juni. (W. T. B.) Santos⸗Kaffe⸗ Rühbzl loko 110 ½.

für bezeichneten

193 ¾

131 3 64,20 80 ½

131

64,30 81½

20,7

1318

64,20 80 ½

20,60

vätzer Straße werden in diesem Jahre nur von dem 2. bis 13. Jult

G Zuli ein des E 11 Eece hg esse und Hans⸗Jvcachim von Scewitz. Beide Künstler ucker Zent 1 5,96, ten Roter Winter —,— sügungen über sie und von Rechtsgeschäften, durch die eine Ver⸗ Bezirks ig den einzelnen Fruchtarten zu schätzen sind. ie haben erscheinen damtt zum ersten Male vor der Berliner Oeffentlichkeit, Süese, ö“ 128 11,00 11,50, 2 desracht nab vfüchtang zu solchen EE11““ wird, sowie von Ver⸗ ferner nach einem von der Reichsgetreidestelle festgestellten Vordruck nachdem sie schon ia München und in Stuttgart mit ihren eigenartigen Aeverpool nom., Kaffte Rio Nr. 7 loko 10, do. für Juli 7,70, fügunger, die im Wege der Zwangsoollstreckung oder Arrestvollziehung die Zahl der Selbstoersorcer 7 Abs. 2, § 62) und der versorgungs⸗ Derbietungen die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt haben. do. fuüͤr September 7,76, do. für Dezember 7,87, Zinn 63,50 64,50. erfolgen. berechtigten Bevölkerung sowie die Zahl der in dem Vordruck be⸗ 8— Werden beschlagnahmte Vorräte mit Zustimmung des Kommunal⸗ zeichneten Tiere mitzutetlen und die ihnen nach § 9 zugehenden An⸗ verbandes in den Bezirk eines anderen Kommunalverbandes gebracht, zeigen der Grünkernhersteller der Reichsgetreidestelle weiterzugeben.

120 ½

§ 14 Die Verwaltungsabteilung ist eine Behörde und besteht aus einem Direktorium und einem Kuratortum. Das Direktorium besteht aus einem Vorsitzenden, einem oder mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, aus ständigen und nichtständigen

Der heutige Wertpaplermarkt zeigte im allgemeinen eine etwas schwächere Haltung, die zum großen Teil auf Verkäufe zurück⸗ zuführen war. Besonders wurden hierdurch die in den letzten Togen

ssenschaf

e Insel Rügen“, der in zahlreichen Licht⸗ und Wandel⸗ ldern, landschaftlichen Schönheiten geschmückte eigt, für den morgigen Sonntag sowie für Montag, Mittwoch und

üldern die mit

——

ist der Infel

Küönigliche Schauspiele. Opern⸗ nd Schauspielhaus geschlossen.

Deutsches Theater. Sonntag, Abends Uhr: Familie Schimck. Montog und folgende Taze: Familie

Kammerspiele. Sonntag, Abends Uhr: Tänzerin. Montag folgende Tänuzerin. Bolksbühne. (Theater am Bülowplatz.) (Uantergrundbahn Schönhauser Tor.) onntaa, Nachmittags 3 Uhr: Zu kleinen Preise: Das Konzert. Aseands Uhr: Die Königin der Luft. Montag und folgente Tage: Die Königin der Lust. 1t

Die

Tage: Die

und

Deutsches Künstlertheater. (Nürn⸗ bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonntao, Abends 7 ½ Uhr: Der Probepfeil. Lustspiel in vier Akten von Oskar Blumenthal. pr2Rentas bis Mittwoch: Der Probe⸗

8

Donnerstag: Zum ersten Male: Klub⸗

d Sonnabend: Klubleute.

besonderg bezünstiaten Oberschlesischen Werte mitgenommen. waren Rheinische⸗Westzälische Werte fester.

Der Schluß war ruhig.

Dagegen

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der—) Ersten Beilage.) .

9983,—— 49 2* 3

220 Uhr: Die tolle Komtesz. Opereite in drei Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Mufik von Walter Kollo.

Montag und folgende Tage: Die tolle Komteß.

Uomödienhans. Sonntag, Abends 8 Uhr: Wie festle ich meinen Mann? Ein fröhliches eheliches Kampfspiel in drei Akten von Hans Sturm.

Montag und folgende Tage: feßle ich meinen Mann

Lessingtheater. Sonntag, Nachmitt. 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Armut. Abends 7 ¾ Uhr: Niobe. Orerette in drei Aufzügen von Oskar Blumenthal. Musik von Oscar Strauß.

Montag und folgende Tage: Niobe.

Schillertheater. 0. (Wallner⸗ theater.) Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Alt⸗Heivelberg. Schauspiel in fünf Akten von Wilhelm Meyer⸗Förster.

Montag, Mittwoch und Freitag: Nobert und Bertram.

Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Kammermusik.

Charlottenburg. Sonntag, Abends 7 ½ Ubr: Kammermusik. Lustspiel in drei Akten von ; Ilgensein.

Montag, kittwoch und Freitag: Kammermusik.

Dienstag u. Sonnabend: Traumulus.

Donnerstag: Der Bibliothekar

Wie

Dentsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bizmarck⸗Straße 34 37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Borcarcin. Abends 6 ½ Uhr: Parsifal. Ein Bähnenweihfestsptel in drei Aufzügen von Richard Wagner. (Gastspiel: Kammersängerin Helena Forti.)

Montag: Jugend.

Dienstag und Donnerstag: Nanon.

Mittwoch: Taunughäufer und der Sängerkrieg auf Wartburg.

Freitag: Boceaceiv.

Sonnabend: Der Paostillon von Lonjumeau.

Komische Gper. (An der Weiden⸗ dammer Brücke.) Sonntag, Abends 8 Ubr: Die 1898 Seiner Majestät. Deutsches Singspiel in drei Akten von Rudolf Presber und Leo Walther Stein. Ge⸗ angstexte von Rudolf Presber. Musik von Gilbert.

Monrag und folgende Tage: Die Dosfe Seiner Majestät.

Theater am Nollendorfplatz. Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Immer feste druff! Abends 7 Uhr: Die Gulaschkanone. Volksstück mit Gesang und Tanz in drei Akten von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.

Montag und folgende Tage: Die Gulaschkanone.

Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Die Grille.

Theanter in der Königgrätzer Strasßee. Sonntag, Abends 3 Uhr: Arthur Schnitzler⸗Abend: Literatur. Denksteine. Die Frage an das Schicksal. Abschirdssouper.

Montag und folgende Tage: Arthur Schuitzter⸗Abend.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kanistraße 12.) Sonntag, Nachmirt. 3 ½ Uhr: Zu kleinen Preisen: Hasemaunns Töchter. Abends Uhr: Stolze Thea. Operette in drei Atten von Gcorg Okonkowski. Musik von Max Gabriel.

Montag und folgende Tage: Stolze Thea.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 206.) Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Zu er⸗ mäßigten Preisen: Unicre Käte. Abends 7 ¼ Uhr: Die blonden Mädels vom Lindenhof. Schwank in 3 Akten von Georg Okonkowski.

Montag und folgende Tage: blonden Mädels vom Lindenhof.

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Thaliatheater. (Dresdenerftr. 72,79.) Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Zu er⸗ mäßigten Preisen: Die zärtlichen Ver⸗ wandten. Abendg 7 ½ Uhr: Sonu⸗ wendzauber. Ein Singspiel aus alter Zeit in drei Akten. Text und Musik von Rudolf Kaiser.

Montag und folgende Tage:

Familiennachrichten.

Geboren: Ein Sohn: örn. Artbur von Loesch⸗Lorzendorf (Lorzendorf, Kr. Namslau). Hrn. Regie ungsrat Grün⸗

eisen (Breslau). Eine Tochter: Aldrecht von Bonin (Landsberg). Geslorben: Hr. Generalleutnant 1. D. Gustav von Dreistng (Wiesbaden). Hr. Malor „. D. Heinrich von Strauch (Stolp i. Pomw.). Hr. Geheimer Regierungs⸗ und Forstrat Franz Joachim von Woedike (Bad Wlldungen). Fec. Frieda von Veltheim, geb. von Katte (Kloster Neuendorf). Frl. Ida von Schoͤnfeldt (Muühlhauseni. Th.).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg Verantwortlich für den Anzeigenteil: 8 Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungsrat Mengering in Ber in. Berlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen .

sowir die 1316. u. 1517. Ausgabe

Sonn⸗ wendzauber. 8

der Deutschen Verlustlisten.

so tritt dieser mit der Ankunft der Vorräte in seinem Beuire hin⸗ sictlich der Rechte und Pfl chten aus der Beschlagnahme an die Stelle des bisherigen Kommunalverbandes. Der Versender und der Emp⸗ fänger haben die Ortsänderung binnen drei Tagen unter Angabe der Art und Menge beiden Kommunalverhänden anzuzeigen. Die Frist beginnt für den Versender mit der Absendung, für den Empfänger mit der Ankunft der Vorräte. 1

Werden beschlagnahmte Vorräte widerrechtlich in den Beulrk eiges anderen Kommunalverbandes gebracht, so hat dieser die Rechte und Pflichten des Kommunalverbandes, für den die Vorräte beschlag⸗ nabmt sind, für den berechtigten Kommunalverband auszuüben. Er hat der Reichsgetreidestele Mitteilung über Art und Menge sogoie Herkunft der Vorräte zu machen und mit den Vorräten nach ihren Weisungen zu verfahren. 1

Der Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs hat die zur Ernte erforderlichen Arbetten vorzunebmen.

Der Besitzer beschlagnahmwter Vorräte ist berechtigt und ver⸗ pflichtet, die zur Erhaltung und Pflege der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen. 1

Der Besitzer ist berechtigt und auf Verlangen der zuständigen Bebörde verpflichtet, auszudreschen sowie hei Gemenge Körner⸗ ünd Hälsenfrüchte von einander zu trennen. Die Reichsgetreidestelle und die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen lönnen üder Zeit, Art und Ort des Ausdreschens sowie über Anzeige und Feststellung des Druschergebnisses Anordnungen treffen. dn Der Besitzer beschlaäanahmter Vorräte ist berechtigt und auf Ver⸗ langen der zuständigen Behörde verpflichtet, die Vorräte, sobald sie abzgedroschen sind, dem Kommunalverbande, zu dessen Gunsten sie beschlagnahmt sind, jederzeit zur Verfügung zu siellen. Der Kommupalverband hat dafür zu sorgen, daß die Vorräte gemäß den wojschriften dieser Verordnung innerhalb zweier Wochen abgenommen beiden.

Als Besitzer im Sinne dieser Verordnung gilt auch der mit der Verwaltung g Vorrate für den Eigentümer betraute Inhaber des Gewahrsams.

Nimmt der Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs oder der Besitzer von Vorraͤten eine der ihm nach § 4 obliegenden Hand⸗ lungen nicht rechtzeitig vor, so kann die zuständize Behörde die er⸗ sorderlichen Arbeiten auf seine Kosten durch einen Dritten vornehmen laffen. Der Perpflichtete hat die Vornahme auf seinem Grund und Zoden sowie in seinen Wlrtschaftsräumen und mit den Mittelu seines Beti⸗be zu gestatten

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Mitgliedern. Der Reichekanzler ernennt den Vorsitzenden, die stell⸗ vertretenden Vorsitzenden und die Mitglieder, und zwar unter den ständigen Mitgliedern einen Landwirt. .

Das Kuratorium besteht aus sechtehn Bevollmächtigten zum Bundesrat, und zwar außer dem Vorsitzenden des Drrektoriums als Vorsitzendem aus vier Köatglich Preußtschen, zwei Königlich Baveri⸗ schen, einem Königlich Sächsischen, einem Königlich Württembergischen, einem Großberzoglich Badischen, elnem Großberioglich Hessischen, einem Großherzoglich Mecklenburg⸗Schweriuschen, einem Groß⸗ herzoglich Sächsischen, einem Herzoglich Anhaltischen, einem Hanseati⸗ schen und einem Elsaß⸗Lothringischen Bevollmächttgten. Außerdem gebören ihm je ein Vertreter des Deutschen Landwirtschaftsrats, des Deutschen Handelstags und des Deutschen Städtetags, ferner je zwei Vertreter der Landwirtschaft, von Handel und Industrie und der Verbraucher an; der Reichskanzler ernennt diese Vertreter und den Stellvertreter des Vorsitzenden, 8

Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen.

Die Geschäftsabteilung ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 8 Ore Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat; er besteht aus dem Vor⸗ sitzenden des Direktoriums der Verwaltungsabteilung als Vorsitzendem und vierundzwanzig ordentlichen Mitgliedern, von denen sieben auf Reich und Bundesstaaten, sieben auf die Landwirtschaft, drei auf die großgewerblichen Unternehmungen und sieben auf die Städte entfallen. Die sieben Vertreter der Städte und die drei Vertreter der groß gewerdlichen Unternebmungen werden von den entsprechenden Gruppen der Gesellschafter bezeichnet. Die übrigen Mitglieder ernennt der Reichskanzler.

Der Aussichtsrat bestellt die Geschäftsführer, darunter einen Landwirt; die Bestellung bedarf der Bestättgung des Reichskanzlers. § 16

Die Reichsaetreidestelle bat die Aufgabe, mit Hilfe der Kom⸗ munalverbände für die Verteilung und zweckmäßige Verwendung der vorhandenen Vorräte für die Zeit bis zum 15. S ptember 1918 zu sorgen. Dabet hat die Verwaltungsabteilung die Verwaltungsange⸗ legenbeiten einschließlich der statistischen Aufgaben zu erledigen, die Geschäftsabteilung nach den grundsätzlichen Anweisungen der Ver⸗ waltungsabteilung 17) die ihr obliegenden geschäftlichen Aufgaben durchzuführen. 88*

- 1

Das Direktorkum der Verwaltungsabtetlung hat mit Zustimmung

des Kuratoriums insbesondere festzusetzen.

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Jeder Kommunalverband hat dafür zu sorgen, daß die in seinem Bezirk angebauten Früchte zweckentsprechend geerntet und ausgedroschen werden; er hat ferner, unbeschadet des ihm nach § 23 Abs. 1 Satz 3 zustehenden Rechts, dafür zu sorgen, daß die beschlagnahmten Vor⸗ räte zweckentprechend aufbewahrt und ordnungsmäßig behandelt werden.

Der Kommunalverband kann zu diesem Zwecke die im Bezirke vorhandenen landwirtschaftlichen Maschine, Geräte und Betriebs⸗ mittel aller Art in Anspruch nehmen; er kann ferner in seinem Be⸗ zirk und mit Genehmigung der Landeszentralbebörde auch außerhalb seines Bezirks Lagerräume für die Lagerung der Früchte und der daraus hergestellten Erzeugnisse in Anspruch nehmen, soweit diese nicht bereits von der Reichsgetreidestelle in Anspruch genommen worden sind. Die Vergütung setzt die höhere Verwaltungsbehörde im Steeit⸗ fall endgültig fest. 5

Aus dem Bezirk eines Kommunalverbandes dürfen Früchte, die ihm gehören oder für ihn beschlagnahmt sind, vorbehaltlich des § 6, nur mit Genehmigung der Reichsgetreidestelle entfernt werden. Dieser Genehmigung bedarf es nicht, wenn die Früchte zum Zwecke der Trocknung oder Verarbeitung vorübergehend aus dem Kommunal⸗ verband entfernt oder wenn sie an die Reichsgetreidestelle oder zu Saatzwecken nach den gemäß § 8 vom Reichskanzler erlassenen Be⸗ stimmungen geliefert werden. Bei Brotgetreide wird im letzteren Falle die gelieferte Menge dem empfangenden Kommunalverband auf seinen Bedarfsanteil 17 Abs. 1 d) angerechnet. Hat der Kommunal⸗ verband nach § 17 Abj. 1 ° Früchte abzuliesern, so erhöht sich die abzultefernde Menge entsprechend.

Der Kommunalverband darf Früchte oder daraus hergestellte Er⸗ zeugnisse an die im § 17 Abs. 1 c beieichneten Betriebe nur mit Ge⸗ nehmigung der Reichsgetreidestelle liefern.

Jeder Kommunalverband haftet dafür, daß alle für ihn beschlag⸗ nahmten Früchte der Reichsgetreidestelle zur Verfügung gestellt werden, soweit sie nicht den Unternehmern landwirtschaftlicher Be⸗ triebe nach §§ 7, §, 9, 43 zu belassen sind oder von selbstliefernden Kommunalverbänden zur Versorgung ihrer Bevölkerung zurück⸗ hehallen werden dürfen 32). Die über die festgesetzten Mengen (5§ 17 Abs. 1 °) hinaus verfügbaren Mengen find stets sobald wie möglich abzuliefern. Der Kommunalverband kann verlangen, daß die eee. er. jede ihr zur Verfügung gestellte Menge binnen zwei Wochen abnimmt.