——
8
= Sefelssoxacne 2
Gebühr G (vom Absender zu eutrichten)
[Meistbetrag einer Post⸗
anwelsung
1000 Franken
Benennung der Länder Die Ausstellung der Postanweisung 8
2 8 9 90 2 —+ 90 Tarif für eingeschrieb
8 (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.) 8 88 Allgemeines. Der Betrag der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der Sendung in der bei dem Schrift auf der Vorder⸗ oder Rückseite deutlich niedergeschrieben sein. Im Vereinsverkehr wird der ein⸗ dat erfaki ih in 2 Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer Nachnahme) an egebenen Währung in Buchstaben C.;⸗ gezogene Betrag nach Abzug der tarifmäßigen Postanweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr von 10 Pf. Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis 6 wie beip he Abteilung E. Post⸗ dem Absender durch Postanweisung übermittelt. Wegen der Ausnahme im Verkehr mit Bosnien⸗ 8 . 8) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name u senders in lateinischer Herzegowina, Oesterreich und Ungarn siehe Spalte Bemerkungen. — 9) S2Iee Snch Guavyaquil u. Quito). 1 den Postanstalten zu erfragen).“
Meistbetra 9) Mark und Pfennig. 8
einer Einschreib⸗ Bemerkungen
Nachnah me ggebühr
Zu Oesterreich: Der Nachnahmever⸗ kehr nach der Bukowina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küstenlande bis auf weiteres Be⸗ schränkungen unter⸗ worfen. Nähere Aus⸗ Vis Past⸗ 480 Guld. anstalten. Zugleich mit I ““ dem Porto wird 10 Pf. 720 Kron.*) Porto für die Vorzeigegebühr er⸗ hoben. Uebermittlung betreffenden des eingezogenen Be⸗ trages erfolgt gegen Sendungen die gewöhnliche Poft⸗ anweisungsgebühr. Zu Polen u. Ungarn: ) Polen Zugleich mit dem 8 8) Generalgouvernement Warschau. Porto wird 10 Pf. Vor⸗ 8 8 zeigegebühr erhoben. Uebermittlung des ein⸗ ezogenen Betrages er⸗ foigk gegen die gewöhn⸗ liche Postanweisungs⸗ gebühr.
E 12 = Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt.
Zemerkungen II. = Telegraphische Postanweisung zulässig⸗
8) Dänische Antillen 20 2 für je 40 9⁰oK....
11“ * 8.
9) Auszahlung in der Landerwährung nach dem Tageskurse. Inne G 1 9 1 8 3 r⸗ halb desselben Monats dürfen von einem bfender 8 denselben Üees . nicht, mehr ale 400 12 eingezahlt werden. ur nach best. Orten. Auszahlung i . ö dem Tageskurse von Tegucigalpa. “
11) E; T.
Meistbetrag einer Nachnahme
0) Honduras, Republik. (HBis weiteres eingestellt) „
10) Mark und Pfennig.
Bestimmungsland 829
Bemerkungen Bestimmungsland 800 ℳ
800 ℳ
Einschreib⸗ gebühr
1) Luxgembur ) Lux g bis 100 ℳ: 20 ₰; über 100 — 200 ℳ:
30 ; über 200 - 400 ℳ: 40 J; über IEaa.
400-500 ℳ: 60 3; über 600 ℳ:80 Z. “
12) und 13) Gulden und Cents (Umrech⸗ nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
ICT11A““ 480 Guld.*) gg
Zu Deutschland: Luxemburg „Briefe und Post⸗ karten mit Nachnahme auch unfrankiert zu⸗ lässig. Zugleich mit dem Portowird 10 Pf. Vorzeigegebühr er⸗ hoben. Uebermittlung des eingezogenen Be⸗ trags esolgh gegen die gewöhnliche Post⸗ anweisungsgebühr.
20 Pf. (Wird nur bei eingeschrieb. Nachnahme⸗ send. erhob.)
2) Niederlandnoeͤbd. . 480 Gulden
Deutschland (Reichspostgeb. Bayern 1“ V .““ Niederlaneu .
und Württember) 800 Mark
(Nachnahmen auch auf gewöhn⸗ “ lichen Briefsendungen zulässig.)
12) E; T nach bestimmten Orten.
13) Nur nach bestimmten Orten.
2) Niederländ. Kolonien (Indien, Guyana) 8. Teder AandaaeT, 2nchien 913 auf weiteéeres eingestellt) 116430
4) Norwegen . 220
6) Oesterreich mit Liechtenstein. (Der Post: anweisungsverkehr nach der besarinn ist eingestellt und naͤch Galizien, Dalmatien und ö e 788 weiteres Beschrän⸗ ungen unterworfen. Nühere Aus teilen die Postanstalten).. St 88 )Peru. Bis auf weiteres eingestellt
Niederländisch Guyana (nur be⸗ stimmte Orte).
Niederländisch Indien (nur be⸗ stimmte Ortej. (Sis auf weiteres eingestellt.) .
480 Guld.
14) geng .Dere “ . en Postanstalten zu erfragen). 14) Nur nach bestimmten O 3 is 1 15) Kefnfn, n ei hanheh ng herdarns Postorten 8 vten Hrben;en; wesst he aac sen — n zu erfragen). grö stor 1 it der sti gen) “ und von da mit der Post nach dem Bestimmungsort
Belgien (nur nach den bei den Post⸗ anstalten zu erfragenden Orten im E in Belgien, die am Briefverkehr teilnehmen).
800 Mark Porto für die Norwegen .
betreffenden
16) Sol de Plata und Centavos (1 Sol de
1000 Kron. Plata = 2 ℳ 5 ₰).
15) E; Eilbestellgebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus zu ent⸗
Oesterreich nebst Liechtenstein richten. T. M nach einer Anzahl Orte im Küstenland nicht zulässig.
je 40 ℳ
Zu Bosnien⸗ je 40 ℳ.
Herzegowina: Sendungen. Zugleich mit dem Bis e wird 10 Pf. 530 Pesos Vorzeigegebühr er⸗ hoben. Uebermittlung des eingezogenen Be⸗ trags ehorgh gegen
die gewö hih anweisungsgebühr. Türkei (nur bestimmte Orte)..
1000 Kron.
Bosnien⸗Herzegowinnanan.. 390 Sol de Plata
800 ℳ
Polen (Generalgouvernem. Warschau) 800 Mark —
17 a) Mark u. Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Post⸗ ort anzugeben, von dem der Betrag ab⸗ geholt werden soll. In der Aufschrift muß stets der Name des Kreises an⸗
17b) segeden -
17 b) Kronen un eller. (Umrechnungs⸗ Fheaen bei den Peta tnnlrech zu 85 ragen.
18) Mark u. Pfennig. Auf Postanweisungen
17a) Auszahlung in der Landeswährung na haltnifs von 150 ℳ —= 100 Rubel. N. nicht ürung. ch dem Verhältnisse
17 b) Auszahlung in der Kronenwährung. M nicht zulässig.
18) Auszahlung in der Landeswä b 8 von 150 . = 109 Raber. A nüche vüassn. en Berbältisfe
19) Auszahlung in Salvador nach de = 1 YPe E nur nach der Hauptstadt San 1“ “
Chile (nur bestimmte Orte).
auf weiteres eingestellt).. 4 bis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 — 100 ℳ:
20 ₰; über 100 — 200 ℳ: 30 ₰; über 200 — 400 ℳ: 40 ₰; über 400 bis 600 ℳ: 50 ₰; über 600 ℳ: 60 ₰.
720 Kron.“) 1000 Fr.“*)
Schweden..
Schweiz..
Dänemark mit Faröer und Jeland (nicht auch Gtönland),
720 Kron.)
““ 11“4“ b) Generalgouvernement Lublin..
) Rußland (nach allen Orten im Post⸗ gebiet des Oberbefehlshabers Ost). Wegen der Postanweisungen nach den
1u86
1000 Kronen
2000 Piaster 1000 Kron.
20 ₰ für je 40 ℳ.
bis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 — 100 ℳ: 20 ₰; über 100 bis 200 ℳ: 30 ₰; über 200 — 400 ℳ: 40 ₰; über 400
1000 Fr. uncac
Dänische Antilen
8 111““ 11ö“ .“ Allgemeines. Die Wertbriefe und Wertkästchen nach dem Auslande sind zur⸗
zeit nur bei den Postämtern (nicht Postagenturen usw.) einzuliefern und müssen osfen vorgelegt und unter Ueberwachung der Beamten verschlossen und versiegelt werden. Briefliche Mitteilungen in Sendungen nach dem Auslande, soweit sie überhaupt zugelassen sind, müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. Die Wertbriefe (aus⸗ genommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien, Herzegowina, Dänemark, Oester⸗ reich mit Liechtenstein, Ungarn) dürfen nur Wertpapiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine usw) enthalten. Zahlungsmittel, die auf ausländische Währung lauten, und Zahlungsmittel, die auf deutsche Reichswährung lauten, dürfen nach dem Ausland nicht in vemselben Wertbrief oder Kästchen versandt werden. Als Zahlungsmittel gelten außer Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Schecke und Wechsel. Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Ausland, die Zahlungs⸗ mittel in ausländischer Währung im Gesamtwerte von mehr als 500 ℳ enthalten, werden nur angenommen, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer Devisen⸗ stelle erworben sind, oder wenn eine Erklärung der Reichsbank zur Absendung vorgelegt wird. Die als Devisenstellen bestimmten Banten und Firmen und die bei Feststellung des Gesamtwertes anzuwendenden Umrechnungskurse sind bei den Postanstalten zu erfragen. Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Ausland (ohne Luxemburg), die auf
Einwilligung der Reich oder Firma innerhalb eines Kalenderta mittel bis 1000 ℳ, innerhalb eine 3000 ℳ, zu versenden. Wertbriefe na im Auslund ansüssiger Schuldner hafte Ausland ansdssigen U. an ausländischen Aktiengesellschaften, dürfen nur von die gewerbsmüz
Inland ansässigen abgesandt werden.
ueileres verboten.
Gegenstände enthalten; spondenz besitzende Angaben, im Umlaufe besindliche Münz Inhaber lautende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere führung oder Umlauf im Be
Meistbetrag der Wertangabe
Briefe und Kästch
deutsche Reichswährung lautende Zahlungsmit angenommen, wenn eine Einwilligungserklärung der Reich sbank ist nur gestattet, an dieselbe im
In der Türkei ist die der in den verbündeten Lündern ausgest Ausnahme von deutschem, österreichischem, ungarischem und bulg Schmucksachen oder dagegen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Korre⸗ en, Banknoten oder auf den und Gegenstünde, deren Ein⸗ stimmungslande verboten ist, nicht aufgenommen werden.
Person oder Firma,
Wertkästcächen dürfen
11ö Wertbriefe Pf.
nternehmen verbrioeft ist, einschl. der Zeu-
Norwegen, Schweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Nachnahme vorübergehend auf 100 ℳ bez. den Gegenwert von 1
werden nur
kostbare
Wertbriefe und Wertkästchen
00 ℳ festgesetzt worden. “
1
.
9 88 en mit Wertangabe. tel enthalten, sbank vorgelegt wird. Ohne Ausland ansässige Person gs auf deutsche Reichswährung lautende Zahlungs⸗ 8 Kalendermonats jedoch nicht mehr als insgesamt oh dem Ausland mat Wertpapisren, aus denen ein t, oder durch die eine Beleiligtung an einem im gnisse über die Beteiligung der Reichsbank oder einer im in Bankiergeschäfte betreibt, Einfuhr von Wartpapie ren (mit Ausnahme eg’ten) sowie von fremdem Papiergeld (mit daerischem) bis auf
Kurze Angaben über Inhalt und Zweck der Sendung mussen, soweit sie überhaupt zulässig
sind, in deutscher Sprache abgefaßt sein. — Wertangabe in der Aufschrift in Buchstaben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Ausschabungen over Aenderungen,. selbst wenn anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absender Bescheinigung über Zustellung der Werisendung an den Empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen Rückschein“ (avis de réception) zu schreiben. Gebühr dafür 20 Pf. — Bei Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Zwis chenraum gelassen werden, auch dürfen die Freimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. — Wert⸗ sendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig. — Wertbriefe unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Luxemburg) keiner Gewichtsbeschränkung, für Werttkästchen ist das Meistgewicht auf 1 kg festgesetzt. — Paketkarten sind bei Wertkästchen nicht erforderlich. — Ueber die Vorschriften hinsichtlich der Bescha ffenheit der Versiegelung ꝛc. der Wertkästchen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunft. — Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei Wertkäsichen die Zahlung der Zollbeträge durch den Absender gestattet. Hierüber erteilen die Postanstalten Auskunft.
Bemerkungen
“
Wertkäaͤstchen ℳ VPf.
Versicherungs⸗ erse r für 5 240 ℳ
Pf.
E = Eilbestellung zulässig. N = Nachnahme zulässig. L. = Einführung ausländischer Lo
1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bavern und Württemberg) 1 EE161“ 86 9 “
1a) Belgien (nur Wertkästchen nach Antwerpen zulässig)
2) Bosnien⸗Herzegowinn. .
3) Bulgarieen. . .
4) Dänemark mit Faröer, Grönland, Island
5) Luxemburg .
6) Niederlande. 1116“ 7) Norwegen. “”
8) Oesterreich mit Liechtenstin. (Der Geldbriefverkehr nach der Bukowina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien, Kärnten und dem Küstenland bis auf weiteres Beschrünkungen unterworfen. Geldbriefe nach Triest und nach einer Anzahl Orte in Dalmatien, im Küstenlande und in Tirol dürfen zurzeit keine schriftlichen Mitteilungen enthalten. Nühere Aus⸗
kunft erteilen die Postanstalten.)
9) Schweden . .. 10) Schweiz . . . . . . 11) Türkei: türkische Postanstalten
12) Ungarn
9 * 88 F. 9 r “ 111““ 8 1 8 88 “
Allgemeines. Zu Postanweisungen na dem Auslande kommt ein besonderes Formular (in deutscher un französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und mit
lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen oder Aenderungen.
Auf- oder Einklebungen irgendwelcher Art dürsen auf 4b- dem nichtfeindlichen Ausland (einschl. der mit Deutschland verbündeten Länder) und nach den beseteten feindlichen Gebieten bis auf weiteres nicht angebracht acerden. — Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten:
ehnitten von Postanweisungen nach
Benennung der Länder eeiner Post⸗ W anweisung
unbeschränkt
20 000 ℳ unbeschränkt 8000 ℳ unbeschränkt 8000 ℳ 20 000 ℳ
unbeschränkt unbeschränkt
unbeschränkt
unbeschränkt
8000 ℳ unbeschränkt
9
Gebühr für Telegramm.
die Postanstalten auszustellenden (Franken, 1 Cents ꝛc.) jeder für sich
beträge (Centimen,
sich
Gebühr
(vom Absender zu entrichten)
bis 75 Kilometer 25 ₰, über 75 Kilo⸗ meter 50 ₰, ohne Unterschied des Gewichts
unzulässig
wie ser Einschreibbrief
Clechen ewichts
nur als
akete zulässig
V V
5 mit
8 12 Briefe, 16 üet
1s über Saßnitz,
1[12
a. die gewöhnlich
ergebende
den
Auskunft.
Postanweisungen 1 Dollars ꝛc.) und die umgerechnet und
Bruchteile jedesmal auf volle
C. Postanweisungen.
e Postanweisungsgebüh Auszahlungsschein, b. Wegen der Vorausbezahlung von
telegraphische Postanweisungen nach Orten ohne P Bei den in fremder
die Ge
werden
r und erforderlichenfalls die
bühr 8 Eilbestellgeld für ostanstalt erteilen
für das
Währung die Haupt⸗ Teilbeträge
Pfennig
Die Ausstellung der Postanweisung
hat zu erfolgen ia
₰ für je 300 ℳ, estens 10 ₰
1) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zuläfsig mit 10 ₰ Füschla Für Brie gegen Rückschein Frankierungszwang. Eilbeste lgebüchr im Falle der Vorausbezahlung bei Ueber⸗ bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 ℳ einschließlich oder von Ablieferungss . über Wertbric, nach Postorten 25 ₰, nach Orten ohne Poß anstalt 60 ₰. N bis 800 ℳ (Vorzeige⸗ gebühr 10 ₰ wird zugleich mit dem Porto erhoben).
1a) E; N bis 800 ℳ. Rückscheine nicht zulässig.
2) Gesamtgebühr mindestens 60 ₰. N bis 1000 Kronen. L ver⸗
boten. E nach Postorten.
3) L verboten. Schriftliche E1“ Wertbriefen sind verboten.
4) E nur nach Postorten, jedoch mit Ausschluß von süeen Grönland, Island. N (ausgenommen nach Grönland) bis 720 Kronen, Wertkästchen nach Grönland, Island nicht zulässig. L verboten.
5) Meistgewicht 250 g; E; N bis 800 ℳ; L. ver oten.
6) E; N bis 480 Gulden.
7) E nach bestimmten Orten; N bis 720 Kronen.
8) Gesamtgebühr mindestens 60 4. E; N bis 1000 Kronen. Lverboten.
9) E nach allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen.
10) E; N bis 1000 Franken.
11) Nur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in Wert⸗ briefen sind verboten. Wegen des vorübergehenden Einfuhr- verbots von Wertpapieren und fremdem Papiergeld siehe unter „Allgemeines“. 8
12) Feüfemichfeübr mindestens 60 ₰. E., nach Budapest ist die Eilbestellung bis auf weiteres ausgeschlossen. N bis 1000 Kronen. L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.
aufwärts Schriftliche Mitteilungen auf Abschnitt der Postanweisung sind im allgemeinen zuläͤssig; Ausnahmen sind in den Bemerkungen am Schlusse angegeben. Jeder, der 500 ℳ und darüber auf gewöhnliche oder telegraph ische ostanweisungen nach dem Auslande einzahlt, hat bei der Postanstalt Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das die Zahlung dient, anzugeben und durch Nachweise zu belegen. Werden diese Angaben verweigert, so wird die Annahme der Postanweisung abgelehnt.
abgerundet.
g gg = Eilbestellung zulassig. Bemerkungen Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt. Telegraphische Postanweisung zulässig.
1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern,
Württembery„y)) . 800 ℳ
1000 Kronen
500 Leva
Belgieen . Bosnien⸗Herzegowina.
Bulgariennn . .
Chile. gestellt.) . Sr “ Costa Rica (nur San José). Eis auf weiteéeres einugestellt,) 7) Dauemark mit Jsland und Faröer.
Bis auf weiteres ein- 1 530 Pesos
800 ℳ 720 Kronen
bis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 — 100 ℳ: 20 ₰; über 100 — 200 ℳ: 30 ₰; über 200 bis 400 ℳ: 40 ₰; über 400 — 600 ℳ: 50 ₰: über 600 ℳ: 60 g.
20 ₰ für je 40 ℳ.
20 ₰ für je 40 ℳ.
20 ₰ für je 40 ℳ.
20 ₰ für je 40 ℳ. 10 82 jur je
20 ℳ; mindestens 20 ₰.
2) Mark
T“ 4 und Pfennig. 3) Kronen und Heller (Umre bei den 4) Leva und STTö sverh bei den Postanstalten zu erfragen). 5) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 . Gold = 1 ℳ 54 ₰). 8 6) Mark und Pfenntg. 9
2) Kronen u. Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen.)
1) Mark und Pfennig.
“
chnungsverhältnis
Postanstalten zu erssefeh 1 nis
g.
8½ 1.“
Peso
1) E (Tarif s. unter A.) — T, auch nach dem Orts⸗ und Land⸗ bestellbezirk des Aufgabepostorts. .
2) Zulässig nach allen Orten des Generalgouvernements in Belgien. Wegen der Postanweisungen nach dem Elappengebiet erteilen die Postanstalten Auskunst. M nicht zulässig.
3) E nur nach Postorten. Eilbeste gebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. T nur nach Postorten. 8
4) †; MA nicht zulässig. Zur⸗ Auszahlung wird neben klingender Münze auch Papiergeld verwandt.
5) Nur nach bestimmten Orten. E. 1
6) Auszahlung erfolgt in der Landeswährung nach dem Tageskurs.
7) E im Ortsbestellbezirk, jedoch nicht nach Island und Farböer. ], jedoch telegraphische Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da durch Briefpost. T nach den Faröer nur nach
ten. wes
8) Schweden 1““
dem die
Generalgouvernements Warschau und Lublin s. unter 17) Polen. sc )) Salvador. (Bis auf weiteres ein-
esrtenmsnh . 800 ℳ
720 Kronen
1000 Frank. oder Rappen 800 ℳ
4000 Piaster
1000 Kronen
) Schweig
Siam HBis auf weiteres eingestellt) Türkei . . . . 8 8 . 8 8 3 * ungahmmumumu 144* 20 ₰
) Uruquau. (Eis auf weiteres ein- gestellt)
200 Pesos ]
8
Beitritt zum Postscheckverkehr. Zum Post 2 zum hr. Postscheckverkehr wir bermann zugelassen. Anmeldungen zum nam Pef 1 die Pisd sttalten, und Postscheckämter entgegen. Auf dem Konto muß eine kammeinlage. von 25 ℳ gehalten werden. Die Höhe des Guthabens nes Kontos ist nicht beschränkt. Der Postscheckkunde erhält über alle ngänge v. deftrsg 8 e S auf seinem Postscheckkonto gebucht — t nächsten Morgen einen K z er auch di sene Ghchehen ahgte g Kontoauszug, der auch die Linzahlungen. Dem Postscheckkonto werden gutgeschrie a) die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge, “ b) Post und Zahlungsanweisungen und die Beträge, die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogen worden sind, 392* die von⸗ 1“ Postscheckkonto überwiesenen Beträge. eäte ahlkarten bis 3000 ℳ werden auf Antrag telegraphisch u b. Der Postscheckkunde kann bei seiner Bestellg Zu Der Postscheckk. stellpostanstalt be⸗ tragen, daß die für ihn eingehenden Post⸗ und E1“ nem Poftschackeats gutgeschrieben werden. Die Postanstalt fertigt t den Gesamtbetrag der für den Postscheckkunden gleichzeitig vor⸗ 6 8 114“ täglich eine Zahlkarte und die Abschnitte der Post⸗ und Zahlungsanweis Post⸗ ea Feüitsenttss zu. Zahlungsanweisungen dem Post⸗ die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogenen Beträ 1 2 räge Eeege Postscheckkonto des Absenders oder nnege ritten lllarte überwiesen, wenn der Absender eine ausgefüllte Zahlkarte gefügt hat. Für diesen Verkehr sind Postaufträge, Nachnahme⸗
8*
(Allgemeines. Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu Snien oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung 28 estimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Wert⸗ e auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung lufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be⸗ hccn der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung 8 S hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu⸗ 8 ie Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den 8 n fremden Postanstalten mittels Postanweisung abzuführenden Een zu vermeiden, nach demselben Verhältnisse zu bewirken, es von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein⸗ hctr Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ Icge jeweilig innegehalten wird. Dieses Umwandlungsverhält⸗ 88 soweit es nicht nachstehend in der Spalte „Meistbetrag“ v eben ist, bei den Postanstalten zu erfragen. Mas Postauftragsformular (für den Verkehr nach fremden * ein solches mit Vordruck in deutscher und französischer nefe) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und echnungsformular). Beide Teile sind dem Vordruck entsprechend Benennung Meistbetrag der Länder eines Postauftrags
bis 600 ℳ: 50 ; über 600 ℳ: 60 3. 20 ;₰ für je 40 ℳ. 20 ₰ für je 40 ℳ. 20 ₰ für je 40 ℳ.
20 ₰ für je 40 ℳ. 20 ₰ für je 40 ℳ.
für je 40 ℳ.
20 ₰ für je 40 ℳ.
na abgeholt werden soll. 19) Mark und Pfenni
20) Kronen und Oere bei den Pehtne gasnee zu 88 en).
den Postanstalten zu erfragen). 22) Mark und Pfennig. G
bei den Postanstalten zu erfragen).
Gold = 4 ℳ 40 ₰).
.
D. Postscheckverkehr. aketkarten und Nachnahmekarten mit anhä . owi 111““ GGGee att säwse Auszahlungen. Der Postscheckkunde kann über sein Guthaben veu e die Stammeinlage übersteigt, jederzeit in beliebigen Beträgen a) durch Ueberweisung auf ein anderes 29 vias eüchc f Postscheckkonto,
Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; Scheckheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. Ffenn bigeliefert. da⸗ wessng edeg⸗ dchech gegebegen Aufträge erteilen die Postscheckämter
8 Linlieferungsbescheinigungen, aus Wohn⸗ ort 5 Empfängers ö sind. b 1u“
Zu a. Der Höchstbetrag einer Ueberweisung ist nicht begrenzt Aufträge „‚für mehrere Empfänger können in te berlenst (Sammelüberweisung) zusammengefaßt werden. Auf Antrag des Ausstellers einer Fecragi c wird der Gutschriftempfänger schriftlich gegen he Seühr von 29 9 .oder dece. gegen die Telegramm⸗ gebühr benach Ueberweisungen bis 2 rden auf Antr sanzehi sercteg sungen bis 3000 ℳ werden auf Antrag
Iun b. Der Höchstbetrag eines Postschecks ist 20 000 ℳ Postscheckkunde kann mit einem Scheck trag zu 1u4““ mehrere Empfänger erteilen (Sammelscheck). Der Betrag eines Schecks, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kassenscheck), wird durch die Kasse des Postscheckamts bar ausgezahlt. Ist im Scheck der Empfänger genannt, so wird die Postanstalt vom Postscheckamt durch
Zahlungsanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu
auszufüllen — bei Postaufträgen nach Belgien ist nur der I. Tei auszufüllen — und mit den Anlagen (Feh T“ in verschlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt (nach Chile an das Postamt in Valparaiso). Der von der Postanstalt eingezogene Be⸗ trag wird abzüglich der Postanweisungsgebühr und der Einziehungs⸗ gebühr (siehe folgenden Absatz) dem Absender des Postauftrags mittels Postanweisung übersandt. — Postaufträge ohne Anlagen sowie solche mit als g; unzulässig.
Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendu ehrere Wertpapiere enthalten, welche von einer 8 derselben g mecter bei mehreren Zahlungspflichtigen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungs⸗ pflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden ein gelösten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einz iehungs⸗ geb 8 hr 888, 8 Postverwaltung erhoben.
dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen,
welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung WE sst
Benennung
der Länder eines Postauftrags
Orten ohne Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem der Betrag
rhältnis 21) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei 23) Piaster u. Para (Umrechnungsverhältnts 24) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗
nis bei den Postanstalten zu erfragen). 25) Pesos und Centavos (Goldgeld) 8 ü
V V
20) E nach allen Postorten mit Bestelldienst. † nach best. Orten. 21) E; T.
„22) Nur nach bestimmten Orten. währung nach dem Tageskurs.
Mx23) Nur nach bestimmten Orten. klingender Münze Orten.
E. Auszahlung in der Landes⸗
1 Zur Auszahlung wird auch Papiergeld verwandt. T nur hach üct. hgen
25) Nur hnach bestimmten Orten 9 4 1
zahlen. Zahlungsanweisungen nebst den Geldbeträ e
bestellbezirke bis 3000 ℳ, im Landbestellbezirke der g den üa e- bestellt. Bei höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die Zahlungsanweisung ausgehändigt; den Betrag hat er bei der Post⸗ anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks kann dem Empfänger düict besonderen Boten zugestellt werden (Eilbestellung). Scheck⸗ üc 88 . telegraphisch übermittelt anweisung oder Wertbrief 8 1e1“*“
Gepkcres. 89 Gebühren betragen
ür Einzahlungen mit Za 8 25 8 hinaus 10 Pr Zahlkarte bis 25 ℳ 5 Pf., darüb
9) 8 EEE“ Uh sedene Betrage 3 Pf.
3) bei Auszahlungen durch Scheck 6 Pf. für die 8 und 1 Pf. mehr für je weitere 1e C1* Die Gebühren zu 1 werden zu Lasten des Empfä “ zu 2 und 3 zu Lasten des Auftraggebers 1aäe; 86 ie Briefe an die Postscheckämter kosten bei Verwendung besonderer von der Postverwaltung vorgeschri 2 iefumschläge auch t 8a. verkehr nur 701 Pf⸗ 1“ Briefumschläge auch im Fern⸗
Ueberweisungsverkehr mit dem Auslande. N
b — .Nach Oesterrei
141AA“ Zelgien können Iedele niah :esen werden. Gebühr beträgt 20 Pf. für di 2
1“ räg Pf. für die ersten 400 ℳ und
8 E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.
Zinsscheine und Dividendenscheine im V kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Jche usw. Cn im edoch auf welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbft Zahlung geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen. 8 C113“ ist mit der Aufschrict Einschreiben, Se auftr ag na ccch Name der Postanstalt), im Verkehr mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt 8 (Chile ꝛc.) mit der Aufschrift ecommandé, Valeurs à recouvrer — vg eau de poste b-lbl. . (Name der Postanstalt) zu versehen im Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Abfenderz.
Schriftliche Mitteilungen auf dem Formulare, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. — Der Absender S Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent⸗ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf dem Auftragsformulare berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöst noch zurück⸗ oder nachgesandt worden sind. — Postaufträge müssen frankiert werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.
Mieistbetrag
Benennung der Länder
Deutschland .... ....
elgien (nur nach Orten im Gebiet des Generalgouverne⸗ ments in Belgien, die an Brief⸗ erkehr mit Deutschland teil⸗ nehmen) „ „ „ „ „ „ ⸗ Bosnien⸗Herzegowina 88 Thile. (Bis auf weiteres
eingestellftt)) 530 pel (Gold) es.
Dänemark mit Farber u.
(66 Pes. = 100 ℳ) Island (nicht a. Grönland) 720 Kronen *) Bemerkungen.
Wechselproteste 1 ivit schei Unt ette sowie Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. Gebülhr 88 Pf. 8 nurischied Ces Gewichts. Meistgewicht 289 8. i e,eashl durch Post R . 8 ebühr bei e. er. bis 500 ℳ einschließlich 1 ℳ, bei Wechseln über de 38 Ff Pf., dazu für Rücksendung des protestierten Wechsels nebst Protest⸗ Wech lelh: d Orts⸗ und Nachbarortsverkehr 28 Pch.
j oteste sowie Zinsscheine usw. zulässig. Mehrere Huittungen usw. zu⸗
jedoch müssen alle A ichzei i ngs nlagen zur gleichzeitigen Einziehung von dem elben gspflichtigen bestimmt sein. 2a) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. mßsacen
5) Dänische Antillen.. 1000 Franken
(125 Franken = 100 ℳ) 6) Luxemburg 1
7) Niederlande, Niederl.⸗ Indien, Niederl.⸗Gunana. Nach MNiiJederlândisch- Iudien bis auf weiteres eingestellti))
480 Gulden *)
Guyana 100 Fl. = 168 ℳ,
Niederländisch⸗Indien 100 Fl. = 167 ℳ
8) Norwegen .. 720 Kronen *)
8) Nur nach bestimmten Hrten. ostaufträge adestege. Ian. 88 Züesbezenscline fücg etn 1“*“*“ 35) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotteri 6 „ eeeees es und andere Rn de esethngen derselben 1Sss, Pesm 1s geht rigen insscheinen ausgeschlossen. 6) Wechselproteste werden vermittelt ins⸗ n. ividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 7) Nach Niederlänbisch⸗ 1 “ ven V““ ften. 8) 88 nach bestimmten Orten. 1 8 ine usw. zulüssig. 10) Wechselprote „ mittelt. Zins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene 1dann miissge Ireie
— — — — — ——
10) Schweden..
1 1
—nn h,, eeeeee eöeöeönöö—
eines Postauftrags
9) Oesterr. mit Liechtenstein. — Der Postauftragsverkehr nach der Bukowina ist ein⸗ geglent und nach Galizien,
almatien und dem Küsten⸗ land bis auf weiteres Be⸗ schränkungen unterworfen. Nähere. Auskunft erteilen die Postanstalten 1000 Kronen
720 Kronen *)
1 15 1000 Franken oder? 8
2) HMgrn. Franse feSe.
lose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere s epie ausgeschlossen. m 3 „Vermerken „Zum Protest“ oder „Sofort zum AFechlossen. an Post⸗ 8 reüg. „mit Permerkene „Zur Schuldbetreibung werden an beson here Be⸗ gn Feiaab weitergegeben. Protestvermerke und der Vermerk zur Schuld⸗ 8aF. n 88 hg raheteraben usw. Anlagen zu sepen Bins⸗ b sche . sind zulässig. 12) Bei Aufträgen nach U Mi - gen na ingarn sind Ransifan. mit lateinischen Puchstaben zu schreiben. Zins⸗ und Dividendenscheine usw.
Postaufträge
Für de Verke z 2 Pj’ 18 rv — „ 121 ey 7 3 i Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Postaufträge vorübergehend auf 100 M. bez. den Gegenwert von 100 M. festgesetzt word ü j bez. F ) M. festgesetzt worden.