1917 / 158 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

ysmnachang über den Höchstpreis von Brennkirschen.

Der Preis für solche Kirschen, die sich zum Genusse in

rohem Zustande nicht eignen und herkömmlich in ihrem Er⸗ zeugungsgebiet ausschließlich zur Branntoweinherstellung ver⸗ wendet werden, darf beim Verkauf durch den Erzeuger nicht mehr als 18 Pfennig für das Pfund betragen. r2 Die bei den Landes⸗, Provinzial⸗ und Bezirksstellen für Gemüse und Obst gebildeten Preiskommissionen können für ihr Wirtschaftsgebiet einen anderen Erzeugerhöchstpreis bestimmen, den vorstehend saftgeseßten Füchsterf, nicht um mehr als 0 reiten und nicht um m 5⁰, h 4 ractgeiten Hert. n ch ehr als 15 % dahinter zu 88 8 K 3. Diese Verordnung tritt ni Verkü in Kroft g mit dem Tage ihrer Verkündung Berlin, den 5. Juli 1917. 1 Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly. Bekanntmachung schversorgung von Groß Berlin. Vom 5. Juli 1917.

Auf Grund des § 2 der Bekanntmachung über die Beaufsichtigung der Fischversorgung vom 28. November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1305) wird folgendes bestimmt: 8

. Die Versorgung des Bezirks der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin mit Fischen und Zuberettungen von Flschen üa. Art wird der Fischvert⸗ilung Groß Berlin, Gesellschaft mit beschräͤnkter Haftung, in Berlin übertragen.

II. Die Fischverteilung Groß Berlin G. m. h. H. ka 8 stimmungen über die Preise und den Absatz von Fischen dgs 85 Zuberettungen von Fischen erlassen.

III.

Die Organe der Gesellschaft sind bei der Geschästsführun insbesondere hinsichtlich der Preisbildung und des de Weisungen des Versitzenden der Staatlichen Verte langsstelle für Groß Verlin gebunden.

IV. „Die Staatliche Verteilungssteue kann für ihre Tätigkeit Ge⸗ bühren erheben.

Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in

Berlin, den 5. Juli 1917. Der Reichskommissar füͤr Fischversorgung. 1

Kraf

Bekanntmachung. 8

Auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No⸗ vember 1914, 22. Dezember 1914 und 10. Februar 1916 sind die Anteile der englischen Erben an dem Nachlaß des am 29. Juli 1916 in Hamburg verstorbenen Rektors a D. Fecan. S Füber; 1n zwangsweise Verwaltung des Kaufmanns Max Peter Jansen, Hambur Claudiusstraße 5, gestellt worden. 8

Hamburg, den 28. Juni 1917.

Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes. 68

„Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsvoerwaltung angeordnet worden.

8 466. Liste. 1 Städtischer Grundbesitz.

Kreis Weißenburg Gemeinde Wörth a. S. (01,97 a) Hof, Wobnhaus und Nebengebäude, Stadt, Haus Nr. 64 SerSef et, Lnbevsg weee; B1 L Anna Maria geb. adoul, ohne Gewerbe in Metz (Vermwalter: Notar Messers in Wörth a. S). Straßburg, den 27. Juni 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Inner ““ 8 88 A. öö 1

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise ö Unternehmungen, vom 26. No⸗ vember 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RSBl. S. 89) ist für die folgende Zowangsverwaltung angeordnet worden.

467. Liste. . Nachlaßmassen: Der Nachlaß der am 10. April 1917 ver⸗ stordenen Witwe Georg Fortwenger, Julie geb. Wack in Wasseln⸗ heim. Zwangsverwalter: Notar Spatz in Maursmünster, z. Zt. in Straßburg. 1 6 Straßburg, den 27. Juni 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des X A Ditimnagaa..

Unternehmung die

Innern.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 25. Seprember 1915 zur Fernhaltung vneve laffiger Personen vom Handel ist dem Rohproduktenhändler Josef Goldberg hier der Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt worden.

Zwickau, den 21. Juni 1917. Der Rat der Stadt Zwickau. Keil, Oberbürgermeister.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 124 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5920 eine Verordnung über den Handel mit Gänsen, vom 3. Juli 1917.

Berlin W. 9, den 5. Juli 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüle

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Dr. Karl von Weiler in Landeshut zum Landrat zu ernennen sowie dem Geheimen Kanzeisekretär im Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten Neff die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst unter Verleihung des Charakters als Kanzleirat zu erteilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichtspräsidenten Eichner bei dem Land⸗ gericht I in Berlin den Charakter als Geheimer Oberjustizrat mit dem Range der Räte zweiter Klasse, dem Landgerichtsrat Dr. Schotten in Frankfurt a. M. den Charakter als Geheimer Justizrat sowie dem Amtsgerichtesekretär Funck in Soldau und dem Sekretär Rimbach bei der Staatsanwaltschaft in Kleve der

Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben ferner Allergnädigst

geruht:

den Kammergerichtsräten: Dr. Metz, Lorenz und Lehl in Berlin,

den Oberlandesgerichtsräten: Wachsmann, Dr. Dassau, Graul, Althaus und Dr. Schultheis in Hamm, Happ, Salomon und Sproßmann in Cöln, Werther in Posen, Ornaß und Schliewen in Marienwerder, Hartog in Königsberg i. Pr., Dr. Rubens und Dr. Loerkens in Düsseldorf, Schultze in Breslau, Dr. Bernard, Schoener⸗ stedt und Müller in Naumburg a. S.,

den Landgerichtodirektoren: Dr. Neuenfeldt, Itschert, Hofmeister, Dr. Maßmann, Liebenow, Dr. Lilia, Dr. Liepmann, Schnitzker und Vater in Berlin, Parthey in bö. a. O., Staud und Dr. Wege in Cassel, Dr. Kayser in Aachen, Tilemann in Bonn, Dr. Koehler in Saarbrücken, Neumann in Elberfeld, Russell in Hechingen, Simon in Wiesbaden, Althoff in Essen, Dr. Heuser in Bochum, Boese in Altona, Baur in Flensburg, Schroeder in Königsberg i. Pr., Franzki in Thorn,

den Landgerichtsräten: Simonson, Oertel, Zielen⸗ ziger, Sternberg, Ellendt, Werler, Thomaszewski, Gemlau und Schell in Berlin, Toegel in Potsdam, Dr. Dittrich und Goguel in Neisse, Hoffmann in Breslau, Alter in Görlitz, Heer und Wenzel in Marburg, von Harten in Lüneburg, Schülgen und Nemnich in Cöln, Bayer in Koblenz, Statz in Düsseldorf, Hosius in Hechingen, Böcken⸗ förde in Arnsberg, von Borries in Bielefeld, Lublin in Königsberg i. Pr., Oehlschläger in Danzig, Schulz in Nordhausen, Bornemann und Marcus in Erfurt, Straube und Laddey in Halberstadt, Tourneau in Magdeburg, Albrecht in Greifswald, Schreier in Stettin,

den Amtsgerichtsräten: Dr. Dobberstein in Storkow, Jockisch, Georg Schmeißer und Uthemann bei dem Amts⸗ gericht Berlin⸗Mitte, Weishaupt in Spandau, Ascher in Berlin⸗Pankow, Mühlbach bei dem Amtsgericht Berlin⸗ Wedding, Krüger in Charlottenbura, Dr. Munk in Neukölln,

Ullrich in Trebnitz, Schmidt in Wohlau, Dr. Mangels⸗ dorff in Liegnitz, Rubel in Görlitz, Liedl in Breslau, Schnieber in Glatz, Piltz in Reichenbach i. Schl., Drießen in Witzenhausen, Prausnitz in Hanau, Quentin in Karlshafen, Pade in Fulda, Schlemm in Uelzen, Burghard. Hapke und Schuirmann in Hannover, Steinhauß in Wilhelmshaven, Dr. Bodenstein in Einbeck, Mündnich in Koblenz, Tücking in Aachen, Dr. Winand und Dr. van den Bosch in Bonn, Dr. Cohn und Weiß⸗ weiler in Cöln, Gerber in Sinzig, Hennes in Trier, Klauk in Andernach, Dr. Fleck in Düsseldorf, Correns in Düsseldorf Gerresheim, Dr. Drehwald in Nassau, Adler und Girshausen in Frankfurt a. M., Seibertz, Jacob und Gerson in Dortmund, Rintelen in Meschede, Blasum in Münster, Schwiete in Ahaus, Schulze in Bielefeld, Engelhardt in Werden a. R., Weber in Wandsbek, Dr. Grote in Lauenburg a. E., Günzel in Sonderburg, Szostakowski in Allenstein, Chales de Beaulieu, May und Cohn in Königsberg i. Pr., Clahr in Bartenstein, Nitsch in Danzig, Krause in Graudenz, Richter in Frey⸗ burg a. U., Weber in Zleicherode, Heine in Osterburg, Bartolomäus in Krotoschin, Schwencker in Dt. Krone, Bombe in Bojanowo, Beyersdorf in Stettin, Zippel in Greifswald den Charakter als Geheimer Justizrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben den Anschluß der deutschen evangelischen Kirchengemeindein Deasker (Syrien) an die evangelische Landeskirche der älteren Pro⸗ üman der preußischen Monarchie Allergnädigst zu genehmigen geruht.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Bromberg, Regierungsbezirk Bromberg, und die Rent⸗ meisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Gersfeld, Regierungsbezirk Cassel, ist zu besetzen.

Ministerium des Innern.

Dem Landrat Dr. von Weiler ist das Landratsamt im Kreise Landeshut übertragen worden. b

ppekannteenmnng,

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (=RGBl. S. 603), ist der Geschäftsinhaberin Jenny Adamelt von hier, wohnbaft Ftscherstraße Nr. 2, durch Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie roher Naturerzeugnisse, Hetz⸗ und Leuchtstoffen over mit Gegenständen des Kriegsbedarfs sowie Seifen, Seifen⸗ vulver, schäumenden Waschmitteln fowie Oelen und Fetten wegen Unzuveilässigkeit untersagt.

Elbing, den 2. Juli 1917.

Die Poltzeiverwaltung. Dr. B

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915

zur Fernhaltung unzaverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Max Bernstein in Char⸗ lottenburg, Bleibtreustraße 10, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs, insbesondere mit Leder, Kunstleder und Fabrikaten daraus, wegen Unzuverläͤssiskeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin⸗Schöneberg, den 22. Juni 1917. 1 Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

8*

Bekanntmachung.

Dem Bäckermeister August Linz, geboren am 4. Juli 1855 in Altschweier, wohnbaft m Frankfurt a. M., Einhorngaße 9, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des taͤglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare orer unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 2. Juli 1917.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.

t Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. Juli 1917.

In der am 5. Juli unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchen⸗ feld⸗Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bandesrats wurde dem Entwurf eines Gesetzes über Für⸗ sorge für Kriegegefangene die Zustimmung erteilt. Zur An⸗ nahme gelangten ferner der Entwurf von Ausführungs⸗ bestimmungen zu dem Gesetz über die Besteuerung des Per⸗ sonen⸗ und Güterverkehrs, der Entwurf einer Bekanntmachung über Wochenhilfe aus Anlaß des vaterländischen Hilfsdienstes, der Entwurf einer Bekanntmachung über Miet⸗ und Pachtver⸗ träge für deutsche Kauffahrteischiffe, der Entwurf einer Bekannt⸗ machung über die Erstreckung von Anfechtungsfristen gegenüber Kriegsteilnehmern und der Entwurf einer Bekanntmachung über den Fang von Krammetsvögeln. Demnächst wurde über ver⸗ schiedene Anträge und Eingaben Beschluß gefaßt.

Der Präsident des Königlichen Landeswasseramts Dr. Holtz

6“ EE1“

ist auf Urlaub abgereist.

8

Infolge der anhaltenden Dürre hat sich die Gemüse⸗ .

ernte erheblich verzögert und teilweise auch verschlechtert. Der Präsident des Kriegsernährungsamts hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, infolgedessen angeordnet, daß für fehlende Kartoffeln Mehl in größerer Menge als bisher zur Verteilung gelange, so lange bis die deutsche Frühkartoffelernte im vollen Umfang eingesetzt hat.

Rentenempfänger aus dem jetzigen Kriege suchen bei eintretender Verschlimmerung ihres Rentenleidens häufi Privatärzte oder Privatkrankenanstalten auf, anstatt eine Auf⸗ nahme in ein Militärlazarett bei dem zuständigen Bezirks⸗ feldwebel zu beantragen. Sie gehen dabei von der Annahme aus, daß die Heeresverwaltung auch zur Erstattung der ihnen durch Privatbebandlung entstandenen Kosten verpflichtet sei. Diese Annahme trifft aber nicht zu. Zur Vermeidung von Mehrkosten für die betreffenden Rentenempfänger würde es sich empfehlen, doß auch Privatärzte und die Leiter von Privat⸗ krankenanstalten usw. vor der Behandlung oder Aufnahme die Kranken auf den oben erwähnten Weg zur Erlangung der Militärlazarettbehandlung aufmerksam machen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Das Deutsche Kaiserpaar ist zur Erwiderung des seinerzeit vom Kaiser Karl und der Kaiserin Zita abgestatteten Besuches heute vormittag in Laxen⸗ burg eingetroffen und von den Majestäten auf dem mit Fahnen und Blumengewinden geschmückten Bahnhof empfangen worden. Nach herzlicher Begrüßung und Vorstellung der beiderseitigen Gefolge fuhren die Allerhöchsten Herrschaften unter lebhaften Kundgebungen der Bevölkerung nach dem Schloß. Bald nach der Ankunft empfing der Deutsche Kaiser den Minister des Aeußern Grafen Czernin, den öster⸗ reichischen Ministerpräsidenten Dr. Ritter von Seidler, den ungarischen Ministerpräsidenten Grafen Esterhazy, den Vizepräsidenten des Herrenhauses Mar Egon Fürsten zu und den Grafen Johann Wiltschek (sen.) in üdienz und fuhr Mittags mit dem Kaiser Karl nach dem Sitz des Armeeoberkommandos.

Im Ernährungsausschuß des österreichischen Abgeordnetenhauses gab der Leiter des Ernährungsamts, Minister Höfer, eine eingehende Darstellung über die auf dem Gebiete der Ernährung bisher getroffenen Maßnahmen und den derzeitigen Stand der allgemeinen Versorgung sowie über

die künftigen Maßnahmen. Der Minister begrüßte die Ein⸗

setzung eines besonderen Ernährungsausschusses und erklärte, unter Zusammenfassung aller Kräfte Schwierigkeiten Herr zu werden.

Der Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses nahm die

Krieg sgewinnsteuer für das Jahr 1917 mit rückwirkender

Kraft für das Jahr 1916 an und beschloß eine einheitliche

Steuerstaffel für Gesellschaften und Einzelpersonen, die bei

Mehreinnahmen von 10 000 Kronen mit fünf v. H. derselben

vFein und bei Mehreinnahmen von 300 000 Kronen 60 v. H. eicht.

Der Justizausschuß des Abgeordnetenhauses nahm die Regierungsvorlage, betreffend die Gerichtsbarkeit der Militärgerichte über Zivilpersonen bei Stillstand der zivilen Rechtspflage, unter der Beschränkung ihrer Wirksamkeit bis bum 1. Jult 1918 an. Dr. Adolf Groß beantraate, daß die Wiederaufnahme des Verfahrens bei feld erichtlichen Ver⸗ urteilungen auf Antrag des Verurteilten vor 128. ordentlichen Gerichte ohne weitere Voraussetzungen stattfinden soll. De

14 g

o Die „Times“ vom 28. und 29. Juni gibt die grretever

werde es gelingen, der

kammer in Paris gegebenen Mahle hielt der Ministerpräsident

Negierungsvertreter sicherte die Ausarbeitung eines be⸗ oalche zu, der dem Justizausschuß vorgelegt werden soll. 8 8

Der „Wiener Politischen Rundschau“ Enthaftung der begnadigten früheren Abgeordneten Dr. Kramarcz und Dr. Rasin unmittelbar bevor. Die Enthaftung des Abgeordneten Klafac wurde bereits für gestern erwartet, doch stehen ihr noch förmliche Hindernisse im Wege.

Im ungarischen Abgeordneten hause erwiderte der Minlsterpräsident Graf Esterhazy auf eine Anfrage des Grafen Tisza, betreffend die Erklärung des österreichischen Ministerpräsidenten im Reichrate über die Souveränitäts⸗ rechte des Kaisers hinsichtlich des Friedensschlusses sowie auch hinsichtlich des ungarischen Einflusses, die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten und in Sachen des Stand⸗ punkts der Regierung gegenüber dem Selbubestimmungsrecht der Völker, laut Bericht des „W. T. B.“, wie folgt: b

„Vorerst will ich bemerten, daß die Erk lärung des österreichischen Ministerpräsidenten die Antwort war auf eine im Reichsrat an ihn gerichtete Anfrage, und deß es mir vollkommen fernliegt, jetzt oder in Zukunft mich mit österreichischen innerpolitischen Angelegenheiten zu befaßen. Die Erklärung des österzeichischen Ministerpräsidenten bat sich nicht auf die Souveräni’ätsrechte des Königs von Ungarn bezogen. Das Recht des Frtiedensschlusses ist ein ver⸗ fossurgsmäßtges Hoheitsrecht, das wie jedes antere ver fassungs⸗ mößig- Hohettsrecht unner Verantwortung des Ministeriums ausgeübt wird. (Lebhafte Zustimmung.) Ich will gleich be⸗ jonen, daß die ungarische Regierung mit voll⸗m Nachdruck die gesetzliche Selbständigkeit Ungarns und Ungarns Gleichstellung betreffs der Wahrung seines Recht⸗treises binsichtlich der Fuͤh ung der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten vertritt. Die zͤtegierung wird Sorge tragen, daß die amtlichen Erklärungen in auwärtigen Fragen mit ihrer vorhergehenden Zustimmung enfolgen.“ er Mintsterpräsdent wies noch darauf hin, daß die Nationalitoͤtenfrage keine gemeinseme Angelegenheit bildet, sondern gesondert in Oester⸗ reich und gesondert in Ungarn geregelt wird. „‚Die ver⸗ bündeten Mächte“, sagte er, „wollen auch die Souveränlrät'rechte Ungarns antasten; bei jenen Stellen jedoch, mit woschen ich in act⸗ liche Beruͤh ung getreten bin, habe ich nicht die Spur einer soscke Bestrebung gefunder. Sowohl die ungarische als auch die öster⸗ riichische Regierung werden niemals eine solche in lepter Zeit vo⸗ den verbündeten Mächten verbreitete Auffassung über dos Selbst⸗ bestimm ungsrecht der Völker anerkennen, als ob eine auf Grond der Neutralttät oder auf anderer Grundlage gebildete Grupp⸗ ron urgarischen Staatobürgern mit Auflösung des eir heit⸗ lichen uegartschen Staateberbandes oder mit Aaßerachtlassung der Sovveränität und Verfassurg des ungarischen Staats uüber ibre Staatsangehörigkeit eigenmächtig versögen köͤnnte. Durch An⸗ erkennung eirer solchen Auffassung würde Ungarn selne durch ein Jahrtasend bewahrze geschichtliche Unantostbarkeit verletzen. Wir würden die Grundlage unserer politischen Einheit aufgeben, die die scchre Grundlage einerseits der Machtnellung der Dvnastie, anderer⸗ seitz die Grundlage der Freiheit und Entwickiung sämtlicher Bütger dieses Staates bildet.“ (Lebhafte Zustimmung.)

Die Antwort wurde zur Kenntnis genommen.

Der Abgeordnete Julius Beck⸗Madarassy (Tiszapartei) stelllte eine Frage an die Regierung wegen der Haltung der die im Kabinett Esterhazy vertreten sei, und sagte:

Obwohl in halbamtlichen Mitteilungen erklärt worden sei, daß Graf Michael Karolyt mit der Politik des Grafen Czernin voll⸗ kommen übereinstimme, so habe die Partei Karolvis doch eine Haltung beokachtet, die geeignet sei, Besorgnisse bei unseren Bundes, enofs n uerwecken. (Stürmischer Widerspruch bei der Regierun spariei: Dag ist nicht war! Hetzen Sie nicht! Niemand hat Deutschland angeg iffen!)

Der Redner verbreitete sich sodann über die Vorgänge im zsterreichischen Reichsrat und sagte, das Vordrängen der Slaven erwecke Besorgnisse, daß in Oesterreich der Föderalismus dder der Trialismus die Oberhand gewinnen werde, was die Stellung Ungarns berühren werde. Er frage den Minister⸗ mäsidenten, ob er geneigt sei, in dieser Hinsicht beruhigende Erklärungen abzugeben.

Polen.

In der letzten Sitzung des vorläufigen Staatsrats wurde nach dem Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ der von den deutschen Besatzungsbehörden vorgelegte Entwurf einer Vermögenssteuer, grundsätzlich angenommen und seine Durchführung abhängig gemacht von der Vorleaung eines ent⸗ sprechenden Entwurfs, betreffend das österreichische Besatzungs⸗ gebiet, der laut Mitteilung des österreichischen Kommissars im Laufe des Juli unterbreitet werden soll. Der Haushaltsplan für Juni mit 177 122 an Ausgaben wurde genehmigt. In Sachen der Militärgerichtsbarkeit im polnischen Heere wurde beschlossen, Schritte zu unternehmen, daß die

ffistere und Soldaten der polnischen Legionen, welche öster⸗ reichische Staatsangehörige sind, für die Kriegsdauer der mili⸗ lärischen Gerichtsbarkeit des polnischen Heeres unterstehen. Beschlossen wurde ferner, das deutsche Militärstrafgesetz und Verfahren einstweilen für die polnische Wehrmacht anzunehmen und eine besonderen Ausschuß zur Ausarbeitung des polnischen Militärstrafgesetzes und⸗Verfahrens zu bilden. Es wurde aner⸗ kannt, daß die Ausübung der Gerichtsbarkeit im polnischen Heere ausschließlich den polnischen Offizieren ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit übertragen werden müsse. Von den allge⸗ meinen Plänen des deutschen Generalgouverneurs, betreffend die Lebensmittelversorguna des Landes, insbesondere dem Plan der Schaffung eines Landesgetreideamts unter Teilnahme von Vertretern der polnischen Gesellschaft, wurde Kenntäis genommen und beschlossen, sich an das General⸗ gouvernement Lublin mit der Bitte um Genehmigung der Aus⸗ fuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu wenden.

zufolge steht die

Großbritannien und Irland. Verluste mit 276 Offizieren und 39950 Mann an.

Bei einem vorgestern von der amerikanischen Handels⸗

ivot eine Ansprache, in der er auf die geschichtlichen Veziehungen der französischen und der nordamerikanischen forrnatt hinwies und dann, der „Agence Havas“ zufolge, Als die Vereinigten Staaten in den Krleg eintraten, bestimmten si durch den Mand Wilsong die Bedingungen des künftigen Friedens, so c6 die völlige Nebereinstin mung zwischen ihnen und Fiankreich Frand hergestellt war. Nach der Rückgabe Elsaß⸗Lotbringens an Run gesch und der Wiederherstellung Belaiene, Serbiens, Polens, a.Hhnts gend dde beseg engn rnaancn üüeh erden n gen den preußischen tarismus gefü . udige 85 estehens der frieblichen Nationen ift.

George hat gestern wirderholl, was Wilson und ich selbst von der Kammertribüne nrah Ceseste h be daß der Friede unendlich viel

eichier zu schließen wäre, wenn wie Vertieter einer auf moderren Rechtegrundsäben berubenren Demokratie ung geg⸗nüber bätten. Das maßgen wir zecht laut aussprechen, bie wir auch von unseren Feinden

gebört werden. Der Sieg ist sicher, falls wit nicht im entscheidenden

Augevblick schwach werden.

Ein Erlaß ernennt den Abgeordneten Monzie zum Unterstaatssekretär für die Seetransporte und die Handels⸗ marine.

e“ Italien.

1 Dem „Giornale d Italia“ zufolge hat der Marineminister Triangi, der in der Geheimsitzung der Kammer erklärte, daß auf eine militärische Hilfe Amerikas nicht gerechnet werden könne, sein Entlassungsgesuch eingereicht.

Schwedeu.

N 8 2 2, v 2 2 Aᷣ 2

Von den Dampfern, die sich des deutschen Freigeleits am 1. Juli bedienten, sind der „Nationaltidende“ zufolge bis jetzt sieben in Göteborg, zwei in Helsingborg angekommen. Die Ladungen bestehen aus dringend notwendigen Waren und

Griechenland.

Der König hat dem „Temps“ zufolge einen Gnaden⸗ erlaß für alle politischen Verbrechen und Vergehen, Majestäts⸗ beleidigungen, Verleumdungen und Vergehen gegen den König Konstantin und die Mitalieder der Königsfamilie unterzeichnet. Ferner sollen Fahnenflucht und militärische Vergehen außer vor dem Feinde i den Straferlaß einbezogen werden.

Rumänien. 8

Nach einer Verordnung des Militärgouverneurs wird der nach der Kriegserklärung in Rumänien verkündete Zahlungs⸗ aufschub bei Mietzinsen, Pachtzinsen und Forde⸗ rungen aus Dienstverträgen sowie Unterhaltungsan⸗ sprüchen aus Familienrechtsverhältnissen aufgehoben. Die ganzen gestundeten Bet äge sind jedoch nicht sofort, sondern an festgesetzien Terminen zahlbar. Das Recht des Zahlungs⸗ aufschubs erlischt nicht:

1) zugunsten gefangener Angehöriger des Vierbundes nährend der Dauer der Gefangenschaft:

2) zugunsten Heeresangehöriger des Vierbundes, die in folae des Kriegrzustandes aus Rumänten abwesend oder die zwar in Rumänien aswesend, infolge des Kriegszustandes aber ihrer früheren Be⸗ schäftigung nicht mehr nachgeben körnen, während der Dauer der Abwesendest beziehungsweise der Unterbrechung der früheren Be⸗ schäftigung. Den Heeresangetörigen steht das Heereegefolge aleich;

3) zugunsten der rumänischen Mobtlisierten waͤhrend der Dauer der Kriegebereilschaft.

Zugunsten Angehöriger des Vierbundes, die gefangen gewesen, bleibt das Recht des Zahlungsaufschubes für den halben Betrag der gegen sie für die Zeit der Gefangenschaft bestehenden Ansprüche in Krast. 1”6 6

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Die beiden radikalen serbischen Abgeordneten Jankowitsch und Trisunowitsch sind nach einer Meldung der „Agence Havas“ in das neue Kabinett Paschitsch eingetreten, und zwar ersterer als Handels⸗ und Landwirtschaftsminister, letzterer als Minister für öffentlichen Unterricht.

Amerika.

Nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Mitteilung des amerikanischen Marinesekretärs Daniels sind die amerikanischen Truppensendungen zweimal von deutschen U⸗Booten angegriffen worden. Das Schutz⸗ geleit sollte im Ozean durch die amerikanischen Torpedojäger, die jetzt in europäischen Gewässern tätig sind, verstärkt werden. Der erste Angriff fand am 22. Juni, Abends 101 ½2 Uhr, statt, und zwaran einem Punkte diesseits von dem verabredeten Treffpunkt mit den Torpedojägern. Eine große Anzahl von U⸗Booten nahm an dem Angriffe teil. Sie wurden aber von den begleitenden Vorpedojägern auseinandergetrieben. Es wurden mindestens fünf Torpedoschüsse gezählt. Der zweite Angriff wurde einige Tage später auf eine andere Abteilung gerichtet. Es geschah jenseits des Treffpunktes. Die Torpedojäger verwendeten Grencan⸗Granaten, die erst in einer Entfernung unter Wasser explodierten. In einem Falle kam nach einem Schuß auf ein Periskop Wrackholz nach oben, so daß das U⸗Boot offenbar getroffen und in den Grund gebohrt war.

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Asien. 1 Der Erlaß, der die Wiederherstellung der Monarchie in China ankündigt, enthält, wie die „Agence Havas“ meldet, u. a. noch folgende Ernennungen: Lmatunlan, Minister des Aeußern, Tschutschingpian Minister des Innern, Leintschen⸗ ischung, Kriegsminister und Tschangtschenfang, Finanzminister; der General Wangtschinkscheng bleibt Chef des Großen General⸗ stabs, der General Tschengschipschang und Kangyung wurden zum Präsidenten und Vizepräsidenten des Rats der Alten ernannt. Der Präsident, der sich in die sepanssche Gesandtschaft ge⸗ flüchtet hat, hat, der „Morning Post“ zufolge, das Amt des Präsidenten zeitweilig an Teng Kuntschang über⸗ tragen und angeordnet, eine Regierung in Nanking einzurichten und Tuan Tschijuj wieder zum Präsidenten zu ernennen. Nach einer späteren Meldung deeselben Blattes sind 9 Per⸗ sonen, darunter der Prinz Pin Lun, wegen Hochverrats auf Befehl des Generals Hsun hingerichtet worden. Der Militär⸗ gouverneur von Tschiit, Tsaokun; hat Tschang Hsun ein Ultimatum übermiltelt, in dem er seinen Rückzug aus Peking binnen 24 Stunden verlangt.

Berlin, 5. Juli Abende. (W. T. B.) Im Westen geringe Gefechtstätigkeit. Im Osten zwischen Zborow und Brzezany starker Feuer kampf.

An der Aisnefront kosteten zwei neuerliche Gegenanariffe am Nachmittage des 4. Juli und Morgen des 5. den Franzosen neue schwere Opfer. Die schweren Verluste, weich die französische Gegenangriffstaktik dem erschöpften Heere eintägt, veranlaßt augenscheinlich die französische Heeresleitung in den Eiffelturmberichten mit einer verblüffenden Unverfrorenheit große deutsche An⸗ griffe zu erfinden, um die hohen Verlustzahlen vor dem eigenen Lande zu rechtfertigen. In Wirklichkeit handelte es sich um eine Reihe rein örtlicher Vorstöße, welche die Fran⸗

zosen um die wichtigsten Teile ihres Geländegewinnes aus der großen Frühlingsoffensive an der Aisne brachten. Am 28. Juni mwurden französische Gräben bei Cerny in 1000 m Breite mit einem großen, in der französischen Stellung ge⸗ legenen Tunnel erobert, am 29 Juni 1200 m seindlicher Gräben südöstlich Corbeny und 1300 m auf der Hochfläche von Bovelle und am 30. Juni über 1 Kilometer Grabensystem, das östlich an die Bovellehochfläche anschließt. Bet allen diesen Stürmen hatten die Deutschen dank der geschickten Führung, der Ueberlegenheit der deutschen Infanterie im Nahkampfe und dank vorzüglichen Zusammenarbeitens der Artillerie sehr ge⸗ ringe Verluste, während die Franzosen außer gewaltigen bluligen Verlusten fast 700 Mann Gefangene verloren. Die Bedeutung, welche die Franzosen selbst der deutscher⸗ seits eroberten Grabenstrecken beimessen, geht aus den unab⸗ lässigen Gegenangriffen hervor, die ohne Rücksicht auf Ver⸗ luste angesezt wurden: Am 23. Juni wiederholten die Franzosen ihre Gegenangrifse immer wieder bis in die späte Nacht ohne jeden Erfolg, am 29. Juni wurden zwei An⸗ griffe von den Deutschen abgewiesen, am 30 Juni drei, am 1. Juli wiederum eine größere Anzohl, am 2. Juli zwei An⸗ griffe, am 3. Juli einer, am 4. Juli wieder zwei. Der Preis für die blutigen Opfer war gleich Null, denn die Stellungen am Chemin⸗des⸗Dames befinden sich heute in der Hauptsache noch so in deutscher Hand, wie sie am 28., 20. und 30. Juni erobert wurden.

Im Osten vermochien die Russen die Kampftätigkeit noch nicht wieder aufzunehmen, wenn auch die eingetretene Paus anscheinend zu neuen Angriffsvorbereitungen ausgenutzt wird Im Vergleich zu den eingetretenen enormen Verlusten der Russen ist der erzielte Gewinn ganz außerordentlich gering. Unter der Vorspiegelung, daß die Ostfront durch den Ab transport von Truppen und Kriegsgerät nach dem Westen ge schwächt sei, wurden die russischen Dwisionen in ein aussichts loses Unternehmen und in den Tod getrieben. Der revolutionär Kriegsminister Kerenski, der für diese Massenschlochtungen v antwortlich ist, scheint die rücksichtslose Aufopferungstaktik in Einvernehmen mit Brussilow verfolgen zu wollen.

Berlin, 6. Juli. (W. T. B.) Die deutschen Flug zeuggeschwader haben in den letzten Nächten zahl eiche Flüg unternommen. In der Nacht vom 2. zum 3. Juli griff ein Geschwader englische Munitionslager bei Aire mi 3600 kg Somben an. Der Erfolg war durchschlagend. Obwohl das angegriffene Ziel 30 km vor unserer Front liegt, konnier unsere Truppen in ihren Stellungen vier große aufeinander folgende Explosionen und einen bis zum Morgen anhaltenden Brand beobachten. Am Nachmittag des 3. Juli warfen andere Geschwader 2500 kg Bomben auf die Bahnhöfe Chauny und Tergnier sowie auf französische Truppen⸗ lager im Aisne⸗Tal, weitere 800 kg Bomben auf feind⸗ liche Waldlager bei Craonne. In der Nacht vom 3. zum 4. Juli griff ein Bombengeschwader die Industrieanlagen von Pompey im Nancybecken an und warf insgesamt 6500 kg Sprengmurition auf das Ziel. In der Zeit von 11 bis 3 Uhr Nachtes folgte ein Angriff dem anderen; dabei gingen die Flugzeuge zum Abwurf bis auf wenige hundert Meter herunter. Zahlreiche Treffer im Ziel wurden einwandfrei beobachter und mehrere Explosionen mit arüner Feuererschemung festaestellt. Obwohl die angreifenden Flugzeuge in dem Licht der zahlreichen Scheinwerfer hell erleuchtet waren und von den Abwehr⸗ batterien heftig beschossen wurden, kehrten sämtliche Flugzeuge in ihren Heimatehafen zurück. Auch die zur Abwehr ein⸗ gesetzten seindlichen Flugzeuge konnten die Durchführung des Angriffes nicht verhindern. Der Angriff hat den für die französische Kriegsrünung überaus wichtigen Eisen⸗ und Hütten⸗ anlagen bedeutenden Schaden zugefügt. Der Schlag trifft die feindliche Kriegswirtschaft um so härter, als die Betriebe im Nancyer Industriebecken schon mehrfach durch die deutschen Fliegerangriffe auf Tage hinaus stillgelegt worden sin

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Die deutschen Luftstreitkräfte haben den Quellen enalischer Kraft einen neuen schweren Schlag zugefügt. Der Angriff galt, wie bereits gemeldet, diesmal einem der Hauptstützpunkte und Schlupfwinkel der englischen „großen Flotte“. Am 4. Juli, Vormittags 8 Uhr, erschienen deutsche Flugzeuggeschwader über Harwich und belegten Festung und Kriegshafen aus⸗ giebig mit Brand⸗ und Sprengbomben. Die Großflug⸗ zeuge erzielter in den Arsenalen, Barackenlagern, Docks und Werften, auf einem Flugplatz und auf mehreren Kriegsschiffen zahlreiche Volltreffer. Die klare Sicht gestattete eine deutliche Beobachtung der Einschläge. In den Docks entstand ein großer Brand, der während des Ruͤckflugs über See noch lange zu erkennen war. Der dem Gegner zugefügte militärische Schaden ist bedeutend. Der Nachrichten⸗ dienst des Feindes hatte diesmal besser gearbeitet. Schon vor der Themsemündung empfing die Flugzeuggeschwader starkes Abwehrfeuer der vor der Ostküste liegenden britischen Seestreitkräfte. Der Gegner folgte mit Feuer während des ganzen weiteren Fluges. Besonders starke Gegenwirkung setzte über Harwich ein. Ueber der Fesung kam es mit den zur Abwehr gestarteten feindlichen Fliegern zu zahlreichen Luftkämpfen. Sie verliefen ergebnislos für den Gegner. Der Rückmarsch führte in gerader Strecke 150 km über See. In der Gegend von Zeebrügge erwarteten neue feindliche Kampf⸗ flieger von der Station Dünkirchen die Bombengeschwader. Aber auch die mit ihnen sich entspinnenden Einzelkämpfe brachten dem Gegner keinen Erfolg. Die deutschen Flug⸗ zeuge sind vollzählig in ihrem Heimatshafen gelandet.

Großes Hauptquartier, 6. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Bei Dunst und Regen herrschte tagsüber nur die gewöhn⸗ liche Stellungskampftätigkeit. Abends lebte bei besserer Sicht das Feuer vielfach auf. Nachts spielten sich mehrere Er⸗ kundungsgefechte ab. Hart nördlich der Aisne holten Stoßtrupps eines württembergischen Regimento nach erbittertem Nahkampf eine größere Zahl von Franzosen aus ihren Gräben.

Oestlicher Kriegeschauplaz Front des Generalfeldmarschalls b Prinz Leopold von Bayern. HBwischen Zborow und Brzezany nahm gestern der Artilleriekampf große Stärke an, ließ Nachts nach und hat sich seit Tagesgrauen wieder gesteigert.