b 2 8 1 1
“
Der Bezugnpreis beträgt vierteljährlich 6 ℳ 30 Pf. Alle Hostanstalten nehmen Bestellung an; sür Berlin außer
den Hostanstalten und Jeitungsvertriehen sür Aelbstabholer
auch die Königliche Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmftr. 32.
Einzelne Uummern kosten 23 Pf.
Anzeigenpreis füͤr den Raum einer 5 gespaltenen Einheitn- zeile 30 Pf., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 Ff.
Anzeigen nimmt an:
die Aönigliche Geschästsstelle des Reichs⸗ n. Staatsanzeigern Berlin SW. 48. Wilhelmstraße Nr. 32.
Heute nachmittag ist eine Sonderausgabe des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ (Nr. 165 d. Bl.) erschienen. Sie enthält eine Bekanntmachung über die Genehmigung des Abschiedsgesuches des Reichskanzlers und Minister⸗ präsidenten und die Ernennung seines Nachfolgers sowie ein Allerhöchstes Handschreiben an den bis⸗ herigen Reichskanzler.
Fnhalt des amtlichen Teiles: ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung der Reichebekleidungsstelle über die Verwendung von Wäsche in Gastwirtschaften.
beireffend ein privates Versicherungsunter⸗ nehmen.
Königreich Preuszen. “
rakterverleihungen, Standeserhöhungen un sonstige Personalveränderungen.
Hekanntmachung, betreffend die Auslosung von Prioritäts⸗ obligationen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft. Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗
herrlichen Erlasse, Urkunden usw.
Erste Beilage:
Bekanntmachung der in der Woche vom 1. bis 7. Juli d. J. sü Kriegswohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Samm⸗ ungen und Vertriebe von Gegenständen sowie abgelaufenen Erlaubniserteilungen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Sanitätsrat Dr. Schwerin in Nikolassee, Kreis Teltow, dem Pfarrer Sasse in Rathstock, Kreis Lebus, und dem Bürgermeister a. D. Biesen bach in Rheinbreitbech, Kreis Neuwied, den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Amtsgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Spangen⸗ berg in Allendorf a. d. W. den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Rektor Keßler in Spiesen, Kreis Ottweiler, dem Rektor a. D. Loewentraut in Teistungen, Kreis Worbis, dem Hauptlehrer Cytronows ki in Groß Stein, Kreis Groß Strehlitz, dem Stadtsparkassengegenbuchführer a. D. von Kempen in Eschweiler, Landkreis Aachen, den Prokuristen Essing in Menden, Landkreis Iserlohn, und von der Ahe in Düren den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Lehrer a. D. Utsch in Urmitz⸗Bahnhof, Landkreis Koblenz, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,
vem Vollziehungsbeamten a. D. Diehl in Kirchhain das Verdienstkreuz in Süber,
dem Walzmeister Lüttge in Ilsenburg, Kreis Grafschaft Wernigerode, dem Werkmeister Hertel in Celle und dem Kasernenwärter a. D. Weckauf in Langenheim, Landkreis Metz, das Kreuz des Allaemeinen Ehrenzeichens sowie 1
dem Futtermeister Ziegemeyer in Haarstorf, Kreis Uelzen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnadigst geruht:
86 dem Königlich württembergischen Generalmajor von Trieb ig den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwer⸗
tern sowie em Königlich sächsischen Oberstleutnant von Metzsch, hg Königlich bayerischen Majoren Vogel, Weippert und ilter von Kohlmüller, dem Königlich bayerischen Haupt⸗ mann Vogl, dem Königlich 8 und dem Königlich sächsischen Oberleutnant Auenmüller as Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohen⸗
lollern mit Schwertern zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: d den nachbenannten Kaiserlich türkischen Offizieren folgende rden zu verleihen: den Roten Adlerorden vierter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande:
den Majoren Hakki Bey, Schewki Be 1 3 y, Said Bey und 8* und den Hauptleuten Djevdet Bey, Hamid ey und Gaid Bey:
den Koniglichen Kronenorden swetter Flaßse mit wertern am statutenmäßigen Bande:
Obersten Faik Beyyr,,
bayerischen Oberleutnant Perig⸗.
. .
den Königlichen Kronenorden dritter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande:
den Oberstleutnants Hussein Husni Bey und Edib Bey
sowie den Königlichen Kronenorden vierter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande: dem Oberleutnant Sabri Effendi.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
dem Staatssekretär des Reichskolonialamts, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Solf die Erlaubnis zur Anlegung des von Seiner Majestät dem König der Bulgaren ihm verliehenen St. Alexanderordens erster Klasse zu erteilen.
Bekanntmachung 8
der Reichsbekleidungsstelle über die Verwendung von Wäsche in Gastwirischaften.
— Vom 14. Juli 1917. “
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichsgesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt:
116“
6 1
In allen Gewerbebetrleben und gemeinnätzigen bffentlichen B⸗⸗ trieben, in denen Ledene⸗ und Genußmittel irgendwescher Art zum Verz hr an Ort und Stelle verabfolgt werden, ist die Darreichung von Mundtüchern aus Web⸗, Wirk, und Strickwaren verboten.
In solchen Betrieben dürfen ferner vom 1. Oktover 1917 ab waschdare oder abwaschbare Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren (Tisch⸗ zeuge) zum Bedecken der Tische, auf denen Speisen oder Getränke verabfolgt werden, den Gästen von Gewerbetreibenden nicht mehr zur Benutzung überlassen werden.
In Gewerbebetrieben, in denen Fremde zur Beherbergung auf⸗ genommen werden, darf jedem im Betriebe dieses Sewerbes aufge⸗ nommenen Gast nicht mehr als ein frisches Handtuch für jeden Kalendertag zur Benutzung verabteicht werder.
Für die Benutzung eines Bades des Gewerbebetriebes dürsen jedem Gast auf die Dauer eines Kalendertages ferner 2 Handtücher oder an Stelle des zwelten Handtuchs ein Badetuch eder Frottiertuch überlassen werren.
§ 3
Die im Bewerbebetriebe einem zur Beherbergung aufgenommenen Gaste überlassene Bettwäsche darf erst nach Beendigung seines Auf⸗ enthaltes oder bei längerem als 7 taͤgicem Aufenthalt erst nach einer 1.8. cen Benutzungsodauer von wenigstens 7 Tagen ausgewechselt werden.
Werden aus besonderem Anlasse insbesondere infolge einer Er⸗ krankung des Gastes einzelne Stücke der Bettwäsche durch außer⸗ ordentliche Verunreinigung unbenutzbar, so dürfen diese Stücke vor⸗ zeitig ausgewechselt werden.
§ 4 Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, zu deren Herstellung ausschließlich Papiergarne verwendet sind, werden von den Vorschriften der §§ 1, 2 und 3 nicht betroffen.
§ 5 Die Bestimmungen der 68 2 und 3 über Hand⸗ und Badetücher sowie finden auf die Beherbergung von Kranken in öͤffent⸗ lichen und privaten Krankenanstalten keine Anwendung. § 6 Wenigstens ein Abdruck dieser Bekanntmachung mit leicht leser⸗ licher Schrift ist in jedem von den Vorschriften der §§ 1 bis 3 be⸗ troffenen Gewerbebetriebe in einer Größe von mindestens 30 % 40 -cm an einer in die Augen fallenden, jedem Gaste unbehindert zugäng⸗ lichen Stelle anzubringen. 8 K
Wer den Bestimmungen der 88§ 1, 2, 3 und 6 zuwiderhandelt, wird auf Grund der Vorschrift des § 3 der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsnelle vom 22. März 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Neben diesen Strafen kann auf die in § 3 der Bundesrats⸗ verordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle bezeichneten Nebenstrafen erkannt werden.
. 5 8 Die Bekanmtmachung tritt am 20. Juli 1917 in Kraft. Berlin, den 14. Juli 1917. 8
Reichsbekleidungestelle. Geheimer Rat Dr. Beutler
Reichskommissar für bürgerliche —
Bekanntmachung.
Der auf Grund des 8 86 Abs. 2 Nr. 3 des vnegelgtes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 139) bestellte Hauptbevollmächtigte der Fidelity & Deposit Feüee. of Maryland, H. C. Gir⸗ tanner in Berlin, hat dem Kaiserlichen .“ für Privatversicherung gegenüber erklärt, daß die Gesellschaft darauf verzichtet, die ihr bisher zustehende Hefugnis zum Ge⸗
Regierungs⸗ und Schulrat zu ernennen.
der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft
schäftsbetrieb im Deutschen Reich (Kautions⸗ und Ver⸗ untreuungsversicherung) auszuüben, und daß sie sich in ihrem deutschen Geschs darauf beschränkt, die laufenden Versicherungen abzuwickeln. Berlin, den 11. Juli 1917. Das Kaiserliche “ für Privatversicherung. aup.
Königreich Preußen.
₰ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die vortragenden Räte im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Baurat Schultze zum Geheimen Ober⸗ baurat und den Geheimen Regierungsrat Grunow zum Geheimen Oberregierungsrat zu ernennven. 1“ 1
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Seminardireklor Schulz in Cottbus zum
8* 38 6
EE1 & 38
In der Liste der Rechtsoanwälte sind geloͤscht die Rechts⸗ anwälte: Justizrat Schwabe bei dem Landgericht in Hannover, Born bei dem Landgericht III in Berlin und Mohn bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg.
Mit der Löschung des Justizrats Schwabe in der Rechts⸗ anwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.
In die Liste der Rechtsanmwälte sind eingetragen: der frühere Rechtsanwalt, Geheime Justizrat August Schneider bei dem Amtsgericht in Trebbin, der Rechtsanwalt Dr. Doß aus Arnswalde bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Schweidnitz, der Gerichtsassessor Dr. Clemens Becker bei dem Amtsgericht in Bad Oeynhausen und der Gerichtsassessor Klöpper bei dem Amtsgericht in Briesen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Versetzt sind: der Baurat Harenberg von Fetengade als Vorstand des Hochbauamts in Hameln, der Regierungs⸗ baumeister Lücking von Cöln nach Königsberg i. Pr., der Regierungsbaumeister Grün von Merseburg nach Wiesbaden, der Renierungsbaumeister Leyendecker von Stuhm als Vor⸗ stand des Hochbauamts in Kreuznach und der Regierungsbau⸗ meister Jander von Bad Nenndorf als Vorstand des Hoch⸗ bauamts in Schubin, Regierungsbezirk Bromberg. 8
Der Geheime Baurat Wichgraf in Potsdam ist in den Ruhestand getreten.
Dem Regierungsbaumeister Dr.⸗Ing. Geßner in Potsdam ist die Stelle des Vorstands des Hochbauamts daselbst übertragen.
Den Regierungsbaumeistern des Hochbaues Witt in Marburg und Lübbert in Lichtenberg (Bereich des Polizei⸗
räsidiums in Berlin) sind planmäßige Regierungsbaumeister⸗
tellen verliehen. u“ 5 8
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Prosektor am Pathologischen Institut, Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Dr. Ceelen ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Der ordentliche Professor Dr. Mitscherlich in Greifs⸗ wald ist in gleicher Eigenschaft in die Rechts⸗ und Staats⸗ L-ö. Fakultät der Universität in Breslau versetzt worden.
Der Regierungs⸗ und Schulrat Schulz ist der Regierung in Frankfurt a. O. überwiesen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Regierungsrat Dr. Stübben in Posen ist eine planmäßige Regierungsratstelle bei der Ansiedlungskommission für Westpreußen und Posen verliehen worden. 8
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars bo⸗
wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen
II. Serie, III. Serie Lit. B und III. Serie Lit. C 1. und 2. Emission
Ausgabe des mmern gezogen
E“ 8
8*
die in der besonderen Beilage zur heutigen „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ worden. v