8 1. Bei freikändigem Ankauf durch den Lleferungsverhand oder die Gemeinde darf die V. rpüung für die Toane nicht ub rsteigen:
*) bei Heu von Alerarten (vazerne, Esparsette, Rotklee,
Gelbklee, Weißkle⸗ usw) don mintestens mittlerer Art urd
Güte 180 Mark,
b) bei Wiesen⸗ und Feldhreu (Gemisch von Süß⸗ 1“
g'äsern, Kleearten und Futte kräutern) von 1 mindestens mittlerer Art und Güte . 160 „
Für gepreßtes Hu erhöht sich der Preis um 7 Mark für die Tonne. Für Ware von minderer Art und Güte ist ein entsprechend niedrigerer Preis zu zahlen. 2. „Falle verspäteter Lieferung oder zwangsweise herbei⸗ g⸗führter Leistung sind die nach Nr. 1 zu berechnenden Vergütungen um je 10 Mark für die Tonne herabzusetzen.
3. Die in Nr. 1 und 2 bezeicheten Höchspreise schließen die Kosten der Beförderung bis zur nächsten Verladestelle sowie die Kosten des Einladens daselbst ein.
4. Der Lieferungsverband oder die Gemeinde erhält für Ver⸗ mittlung und sonstige Unkosten eine Vergütung, die 8 ℳ für die
Tonne nicht übersteigen darf.
Bei Weigerung oder Säumnis dez Lieferungsverbandes oder der
Gemeinde ist die von der Landeszenralbehörde benimmte Behörde
berechtigt, die Leistung zwangswelse herbeizaführen.
8 5 Beim Verkaufe des nicht nach §§ 1, 2 abzuliefernden Heues durch den Erzeuger dürfen die im § 4 Abs. 1 Nr. 1 bestimmten Preise nicht überschritten werden. Die Preise gelten für Barjohlung bei Empfang. Wird der Preis gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werden. Die Preise schließen die Beförderungeskosten ein, Re der Verkäuter pertraglich übdenommen hat. Der Verkäufer hat auf jeden Fall die Kosten der Beförderung bis zur Verladetelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn 8½ zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst zu tragen. Beim Umsatz durch den Handel dürfen den Preisen insgesamt höchstens für die Tonne lose verladenes Heu. . 8 Mark, 5 „ gebundenes oder gepreßtes Heud 5.,.,. zugeschlagen werden. Dieser Zuschlag 2es Kommissions⸗, Ver⸗ mittlungs⸗ und ähnliche Gebühren sowie alle Arten von Aufwendungen, nicht aber die Auslagen für die Fracht einschließlich der durch vr⸗ ammenstellung kleinerer Lieferungen zu Sammelladungen nachweislich ntstandenen Vorfrachtkosten.
8§ 6 Die Preise im §5 gelten nscht für den Kleinverkauf. Als Klein⸗ verkauf gilt der Absatz „unmittelbar an den Verbraucher in Mengen on nicht mehr als täglich insgesamt 15 Doppelzeniner, wenn zur Besörderung des Heues bis zum Verbrauchsort werer die Eisenbah och der Wasserweg benutzt wird. ““
87 8 Der Präsident des Mregsennährungfant erläßt die Bestimmunger zur Ausfüdrung dieser Verordnung. Er regelt insbesondere die vor⸗ läufige Veiteilung der bis zur Ermittelung des diesjährigen Ernte⸗ rtrages abzultefernden Mengen auf bie Bundesstaaten und Elsaß⸗ othringen.
Er kann von den Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen zu⸗
assen und ancere Preise festsetzen.
§ 8 Die Landeszentralkehörden treffen die erforderlichen Anordnungen ber die Aufbewabrung der zu liefernden Mengen; sie können die auf sie entfallenden Teilmengen im Wege des freihändigen Ankaufs auf⸗ bringen; ferner können sie für ihr Gebiet oder Teile ihres Gebiets eitere Bestimmungen über die Re elung des Verkehrs mit Heu treffen, niedrigere Höchstpreise festsetzen und für den Kieinverkauf die Brstimmung im § 6 einschränken oder außer Kraft setzer. b Beschränkungen des Verkehrs wit Heu sind ru⸗ bis zur Eicher⸗ stellung der in §§ 1 bis 3 bestimmten Mengen zulassig; sie verlieren spätestens mit dem 1. Februar 1918 ihre Gültigkeit.
§ 9
Die in dieser Verordnung oder auf Grund dieser Verordnung esetzten Preise sind Höcstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung om 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 513) in Verbindung it den Bekanntmachangen vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Sesetbl. S. 25), vom 23. S⸗piember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) und
vom 23. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 183). § 10 Wer den auf Grund des § 8
erlassenen Anordnungen zuwider⸗ handelt, wird mit Gefoͤngnis bis 3 800. 1
. zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Merk oder mit einer dieser Strafen bestraft.
teben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erfannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
§ 11 Diese Verordnung fritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Juli 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung über den Fang von Krammetsvögeln. Vom 12. Juli 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
5 1 Die Landeszentralbebörden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ örden können die Ausübung des Dohnenstiegs mittels hochbängender Dohnen für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1917 einschließlich gestatten. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden köͤnnen die Art der Ausübung des Dohnenstiegs näher
regeln. 8
Mitt Geldstrafe bis zu einhundertfünflig Mark oder mit Haft wird bestraft, wer den nach § 1 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen zu⸗ widerhandelt. (
§ 3 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in e78. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkraft⸗ tretens.
Berlin, den 12. Juli 1917. 8 Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich.
88 Bekanntmachung
zur Ergänzung der Verordnung, betreffend Liqui⸗ dation britischer Unternehmungen, vom 381. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871).
Vom 12. Juli 1917.
Der Bundesrat auf Grund des 8 des Gese die Ermächt des Bundesrats zu wirtschastlichen
27
iber
WgeIInn
Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs Gesetzbl. folsende Verordnung erlassen: Artikel 1 Dem § 3 der Verordnung, beireffend Liquidation britischer Unter⸗ nehmungen, vom 31. Jult 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) wird der
folgende Abs. 6 hinzugefügt: 8 Veich⸗ Liquidator von Be⸗
Der Reichskanzler kann den
chränkungen befreien, die für die Veräußerung des der Liquidation unterstehenden Vermögens gelten. Er kann den Liquidator ermächtigen, bei der Veräußerung des Ven⸗ mögens die Haftung des Erwerbers für die Verbindlich⸗ keiten des bisherigen Inhabers durch Vereinbarung mit dem Erwerber in einer von den allgemeinen Vorschriften abweichenden Weise zu regeln. 4 Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der V Berlin, den 12. Juli 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. ““ Bekanntmachung über zwangsweise Verwaltung und Liquidation des Vermögens landesflüchtiger Personen.
inländischen Vom 12. Juli 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1
Die Vorschriften der Verordnungen über die zwangsweise Ver⸗ waltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914, 24. Juni 1915, 10. Februar und 24. August 1916 (Reichs⸗Gesetzdl. 1914 S. 487, 1915 S. 351, 1916 S. 89, 961) sowie der Verord⸗ nungen über die Liquldation britischer Uoternehmungen vom 31. Just 1916, 18. Januar und 12. Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. 1916 S. 871, 1917 S. 65, 603) werden auf das Vermögen solcher Personen für anwendhar erkärt, die auf Grund des § 27 Abs. 1 des Reiches⸗ und Staaltsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 583) der deutschen Staatsangehoͤrigkeit verlustig erklärt worden sind.
Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Juli 1917. 8 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. 9
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsgerichtsrat a. D. Riecke in Halle a. S. den Charakter als Geheimer Justizrat und dem Regierungssekretär Schiebel in Stettin aus Anlaß seines Uebertrits in den Ruhestand den Charakter als Rech⸗ nungsrat zu verleihen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund des 8§ 4 der Verordnung, betreffend wirt⸗ schaftliche Vergeltungsmaßregeln gegen Italien vom 24. November 1916 (RSBl. S. 1289), ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen des italienischen Staatsangehörigen L. Velucci, früher in Crefeld, Fischelnerstr. 74, wohnhaft, die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Versteigerer Heinrich Koenen in Crefeld, Nordwall 63).
Berlin, den 12. Juli 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 DJ. A.: Huber 8.
Ministerium der geistlichen und Unte rrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Fräulein Dr. phil. Charlotte Engel⸗Reimers in Charlottenburg ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Kriegsministerium.
Ausnahmebewilligungen
von den Bekanntmachungen W. M. 1000/11. 15. K RA. vom 1. Februar 1916, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Web⸗, Wirk⸗ und Strick⸗ waren und W. M. 13800/12. 15. KRA. vom 1. Fe⸗ bruar 1916, betreffend Beschlagnahme und Be⸗ standserhebung von Bekleidungsausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost.
Gegenstände, die aus von der Reichsbekleidungsstelle zu⸗ gewiesenen Stoffen hergestellt sind und unter die Bekannt⸗ machungen W. M. 1000/11 15 KRA. oder W. M. 1300/12. 15 KRA. fallen, werden hiermit freige geben.
Berlin, den 14. Juli 1917.
Kriegsministerium. Kriegsamt. J. A.: Koeth.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 12 und 15 Absatz 3 der Bekannt⸗ machung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versoraungsregelung vom 25. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 607) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 4. Na⸗ vember 1915 und vom 6. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. 1915 S. 728 und 1916 S. 673) in Verbindung mit der preußischen Aueführungsanweisung vom 1. März 1917 (M. d. J. VIb 367) zur Bekanntmachung über die Gründung einer Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 18. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 391) wird für den Bezirk der Landkreise Teltow und Nieder⸗ barnim bestimmt:
§ 1.
Die Pächter von Ländereien, die im Eigentum eines Stadt⸗ oder Landkreises stehen, sind gehalten, wenn der verpachtende Stadt⸗ oder Landkreis es fordert, nach ihrer Wahl die gesamten gewonnenen und zur Veräußerung bestimmten Erzeugnisse an Gemüse und Obst ent⸗ weder an der Erzeugungsstätte an einen ihnen zu benennenden Händler zum Erzeugerhechstpreis oder auf einem Markte oder in einer Markt⸗ halle innerhalb des Gebietas des verpachtenden Stadt⸗ oder Dand⸗ kreises an Kleinhändler zum Großhandelshöchstpreife oder dort un⸗ mittelbar an Verbraucher zum Kleinhandelshöchsipreise zu verkaufen.
“
dkreise, weiche von diesen Kechten Gebraus machen wollen, müssen unter Darlegung der in Aussichr g'nommeren Maßnahmen voerher dem Landesamt für Gemüse und Obst Mit⸗ terlung machen. Dieses kann die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen ganz ober teilweise untersagen, namentlich darn, wenn die Gefahr bestebt, daß dtie Versorgung anderer Bezirke in naru läfsiger Weise beeinträchtigt werden könnte.
§ 3. Das Landesamt für Gemüse und Obst kann Ausnahmen für he. 6 stimmte Ländereien gewähren, auch die im §1 bezeichneten Befugnisse kreisangehörigen Gemeinden für ihre Ländereien übertragen. 9
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des § 1 werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu ein⸗ tausendfünfhundert Mark belegt. 8
§ 5. e Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrser Verkündung u Kraft.
Berlin, den 14. Juli 1917.
Preußisches Landesamt für Gemüse und Obst von Tilly.
8 Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Franz Schmidt in Brauden: ist der “ mit Getreide, Mehl und sonstigen Lebenz. und Futtermitteln auf Grund der Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers vom 23. September 1915 untersagt worden.
Graudenz, den 10. Juli 1917. .“
Die Polizeiverwaltunz. Kühnast. 1
1“ Bekanntmachung
zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), dabe ich dem Bäckermeister Karl Stargardt in Berlin, Brandenburgstr. Nr. 67, durch Verfügung vom heutigen 1 den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfe, insbesondere mit Backwaren, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. “ Berlin⸗Schöͤneberg, den 10. Jult 1917. Der Polizeipräsirent zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Septenber 1915, betreffend Fernhaltung vende gier Personen vom Handel (RSBl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs⸗ destimmungen des Minitters für Handel und Fewerde vom 27. Sep⸗ tember 1915 habe ich dem Geschäftoführer der Firma Ahrenftetn, dem Kaufmann Karl Zastera in Neu Tempelhof, Schulen⸗ burgring 21, durch Verfüugung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegt⸗ bedarfs, insbesondere mit Schubwaren, sowie jede mittelbare oder unmittelbare Betetligung an einem solchen Handel wegen Ungu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb für die Dauer das Krieges untersagt. — Eine Uebertretung dieses Verbots ist strafbar. Ebenso machen sich Personen smnafbar, die entgegen diesem Verbet mit Zastera in Geschäftsverbindung treten.
Berlin, den 12. Juli 1917. 1
8 Der Landrat des Kreises Teltow. von Achenbach.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten vor esar vormittag, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die lasrrash des Chefs des Zioilkabinetts von Valentini, des Generalfeldmarschalls von Hindenburg und des Generals Ludendorff. Gestern vormittag empfing Seine Majestät den bisherigen Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg in Ab⸗ schiedsaudienz, der danach auch von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin empfangen wurde.
Seine Kaiserliche und Königliche Kronprinz ist in der Nacht zum Sonnabend nach dem west⸗ lichen Kriegsschauplatz abgereist.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915
Hoheit der
Der Reichskanzler Dr. Michgelis stattete am Freilat
dem bayerischen Staatsminister Krafen von Hertling in der bayerischen Gesandschaft einen Besuch ab und hatte dort eine längere Besprechuug mit ihm. 8
——
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel
and Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sizung.
In Fortsetzung der am Freitag im Generalstab statt⸗ gehabten Unterhaltung zwischen dem Generalfeldmarschall von Hindenburg, dem General Ludendorff und den Fäührern der Reichstagsfraktionen fand vorgestern, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, auf Veranlassung und in Gegen⸗ wart des Reichskanzlers Dr. Michaelis eine zwanglose Aus⸗ sorgche mit den Vertretern des Zentrums, der Fort⸗ schrittlichen Volkspartei und der Sozialdemokraten bei dem Staatssekretär des Innern Dr. Helfferich statt. Gestern erschienen die Vertreter der Konservativen, der National⸗ liberalen und der Deutschen Fraktion beim Staats sekretär des Innern zu einer, Besprechung in Gegenwart des Reichs⸗ kanzlers, an der auch der Generalfeldmarschall von Hinden⸗ burg und der General-Ludendorff teilnahmen.
Nach einem Rotterdamer Telegramm besagt eine Reuter⸗ meldung, die holländische Regierung sei unterrichtet worden daß die englischen Maßnahmen der Ausdehnung F. Sperrgebiets (wodurch bekanntlich die dolländische Sch fahrt so gut wie ganz vom Weltverkehr abgeschniten 89 ausschließlich durch milikrische Ruͤcksichten geboten seien imd sin
88 .“
. 8 — ur
jicht gegen 88 zoldung fährt fort:
meldung, nig wird das holländische wischen den englischen und den deutschen Aeholichkeit bestehe. iie Benutzung des Meeres und verletze olle Völkerrechte, indem es den großen Teil der im Oꝛean fahrenden Schiffe versenke. England vebe jedoch pflichtgemäß bekannt, daß einige Gem ässer gefährlich sind. Es wäte daber erklärlich, wenn Holland bei Deut chland gegen dessen untechtmäͤßiges Vorgehen Einspruch erhebt, anstai bei England.“ Hierzu ö „Wolffs Telegraphenbüro“ von zuständiger Zeite erklärt: 8
Seheenn England „pflichtgemäß bekanntgegeben hat⸗, daß einige Gewässer gefährlich sind, so hat die deutsche Regierung ebenso pflicht⸗ jemäß am 31. Januar 1917 erklärt, daß einige Gewösser, näm lich veeieniger, welche die Kusten der in Betracht kommenden Entente⸗ zaoten bespülen, gefährlich und daher zu meiden sind. Wo in diesem zalle die Küstengewässer aufhören und wo der Ozean beginnt, ist emne Frage, die lediglich durch militärische Interessen entschieden werden kann. Die englischen und deutschen Sperrgebiets⸗ atlätungen sind also hinsichtlich ihres militärischen Zweckes ncht nur einander ähnlich, sondern gielch. Aber der große Unter⸗ schud besteht zwischen beiden freilich, daß deutscherseits ausschließlich der Seeverkehr zwischen den Neutralꝛn und unserem Gegner unter⸗ zunden, dagegen derjenice zwischen den einzelnen Neuttalen unter⸗ emander freigelassen wird, während englischerseits die Absperrung der Neuttalen gegeneinander ebenso rücksichtslos durchgeführt wird, wie die⸗ senige des Gegners. Auf diesen wesenilschen Unterschied kann nicht aus⸗ briclich genug immer wieder hingewiesen werden, ebenso wie darauf, daß der Begriff des Sperrgebieis in diesem Kriege von England auzgeht und im Nodember 1914 zum ersten Male angewandt woroen ist. An welche Adresse also die holländische Beschwerde zu vichjen ist, darf dem gesunden Urteil der Neutralen seldft überlassen verden.
Volk daran erinne’ t, daß Maßnahmen zur See keine
Durch das „Reutersche Büro“ wird eine Nachricht der „Times“ verbreitet, wonach die diplomatischen Be⸗ ziehungen zwischen Argentinien und Deutschland adgebrochen worden seien. Diese Nachricht entspricht, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, nicht den Tat⸗ sachen. Auf eine von Argentinien an die deutsche Regierung gerichtete Note wegen Schiffsversenkung ist eine Antwort noch nicht erfolgt; es ist indessen zu hoffen, daß die Angelegenheit eine freundschaftliche Regelung finden wird
Die in der Bekanntmachung (Nr. 9090/3, 17 R. III]), bett. Beschlagnahme und Bestandserhebung für elektrische Maschinen, Transformatoren und Appa⸗ rate, vom 15. Juni 1917 im 8§ 5 vorgesehenen Ausnahme⸗ bestmmungen sind, wie „W. T. B.“ mitteilt, vielfach miß⸗
eerstanden worden. Betriebe, die für die Kriegführung oder
bolksversorgung unmittelbar oder mittelbar Bedeutung haben, brauchen nur die nicht dauernd benutzten elektrischen Maschinen usw. zu melden.
Wenn nach Art des Betriebes die Maschinen nur in ge⸗ wisseen Zeiträͤumen regelmäßig benutzt werden (wie z. B. in Zuckerfabriken, in der Landwirtschaft, in Bergwerken und dergl.) so gelten sie als „dauernd benutzt⸗ und fallen unter die Aus⸗ nahmen des § 5 a. a. O.
—
Auf Grund des 8§ 17 des Hilfsdienstgesetzes hat das Friegsamt, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, im Ein⸗ ernehmen mit dem Staatssekretär des Innern und nach rundsätzlicher Zustimmung des Staatssekretärs des Reichs⸗ scatzamts die Vornahme einer gewerblichen Betriebs⸗ jählung angeordnet. Die Zählung soll den Stand des deutschen Gewerbes um die Zeit vom 15. August 1917, in igen Punkten verglichen mit dem Stand vor Kriegsausbruch, erfassen.
Leitung und Aufbereitung sollen der Stattstischen Abteilung des dem Kriegsamt unterstehenden wissenschaftlichen Aus⸗ scusses des Kriegsministeriums, die Verteilung und Wieder⸗ ein2ammlung der Erhebungsvordrucke den Landräten (Ober⸗ amtmännern, Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte, zmtahauptleuten usw.) sowie den Gemeinde⸗(Guts⸗) Vorstehern obliegen.
Württemberg.
Der Ministerpräsident Dr. von Weizsäcker ist von einem imen Aufenthalt in Berlin gestern in Stuttgart wieder ein⸗ etroffen.
—— 8
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Kriegsnachrichten. Berlin, 14. Juli, Abends. (W. T. B.) 8
Im Westen tagsüber lebhafter Feuerkampf in der west⸗ ichen Champagne. vr, Im Osten bei Regen geringe Gefechtatätigkeit. Auch 5 des Dnjestr nur russische Teilangriffe, die abgewiesen 1.
13 In Flandern nahm das feindliche Artilleriefeuer am sic Juli auf der ganzen Front gegen Mittag zu und steigerte sch gegen Abend und in der Nacht. Besonders heftig war das bindlich Feuer in der Gegend von Lombartzyde, Dixmuide, eiagermart und Wytschaete. Die deutschen Batterien antworteten 58 greich. In Nieuport wurden zwei große Explosionen beob⸗ gchle Zwei feindliche Beobachtungsballone wurden zum sedergehen gezwungen. Von 7 Uhr Abends ab lag vweres feindliches Feuer, das sich mehrfach zum Trommelfeuer leigerte, auf unseren neuen Stellungen von der Küste bis Lom⸗ erüyde Elf Uhr abends brachen englische Sturmkolonnen fe Lombartzyde vor, der Angriff blieb jedoch unter erheblichen 8 lichen Verlusten in unserem Sperrfeuer liegen. Das raufhin einsetzende starke feindliche Vergeltungsfeuer wurde ech gisch erwidert. Die eingebrachte Beute bei dem uiff unserer Marineinfanterie an der Küste hat sich auf Maschinengewehre erhöht. 3 ndentlis Fliegertätigkeit war in Flandern dauernd außer⸗ gesch ich rege. Ein aus 9 Flugzeugen bestehendes feindliches Nur wader wurde von einer unserer Jagdstaffeln vernichtet. du ens feindliche Flugzeuge vermochten die feindlichen Linien venge 82 fhhß sber vrxe . abgestürzt. Sechs 888 abgeschossen und eins zur Landung gezwungen.
88 Uhr d Möhan Vormittags gegen Brugge gerichteter
Deutschland verbiete der neutralen Schiffahrt
„ II55 8SSTJrar 7 vosson 11 9+%4, 1 8 foj die holländischen Inleressen richteten. Die Reuler⸗; feindlich
eindlicher Fliegerangriff 1 G die Angriffe, die in der Nacht vom 13. auf den 14. Juli auf Ortschaften, Bahnhäfe und Flugplätze hinter unserer Front stattfanden“ In der gleichen Nacht bewarfen unsere Munitionslager bei Steewerk und Beveren mit Bomben. Munitionslager am Bahnhofe Beveren brach ein Brand aus.
Auch an der übrigen Westfront war neben den gemeldeten Kampfhandlungen die Fliegertätigkeit sehr lebhaft. Unsere Flugzeuge bombardierten feindliche Lager westlich Arras und griffen in der Nacht vom 13. zum 14. abermals feindliche Batterien und Scheinwerfer mit Bomben und Maschinen⸗ gewehren an. Ferner bombardierten unsere Nachtgeschwader die Industrieanlagen von Dombasle, Neuve- Maison, Pompey und Dieulouard. Feindliche Bombenabwürfe im Suippetal auf Eisenbahnen und Ortschaften hinter unserer Front auch in der Gegend von Metz verursachten nur stellenweise geringen Sachschaden.
Von der Ostfront ist ergänzend zu melden, daß ein 1 Uhr Mittags gegen unsere Stellungen beiderseits Nowica
Im
großer
matt vorgetragener russischer Angriff in unserem Feuer erstickte.
Das im Raume von Brzezany zeitweise starke Feuer flaute in den Abendstunden wieder ab. Im Ludowagebiet beiderseits des Oitoz und des Stanictales lebhafteres feindliches Störungs⸗ feuer und vereinzelte Patrouillentätigkeit. An der Donau bei Prislava und Tulcea schwaches Postenfeuer.
In Mazedonien nur stellenweise lebhafteres Feuer. Am Vardar endete ein Patrouillengefecht für uns erfolgreich.
Großes Hauptquartier, 15. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht
In Flandern erreichte der Artilleriekampf an der Küste sowie zwischen Boesinghe und Wytschaete große Heftigkeit; er dauerte bei YNpern auch Nachts an.
Bei Lens und auf beiden Scarpe⸗Ufern war zeitweilig das Feuer stark. Englische Kompagnien, die bei Gravelle, östlich von Crosilles und bei Bullecourt vorstießen, wurden durch Gegenstoß zurückgeworfen. b 8
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz
Am Chemin⸗des⸗Dames wurden dem Feinde durch Angriff wichtige Stellungen südöstlich von Courtfecon entrissen Nach zusammengefaßter Wirkung von Artillerie und Minenwerfern stürmten Teile des Infanterieregiments Ge⸗ neralfeldmarschall von Hindenburg und anderer ostpreußischer Regimenter sowie des Sturmbataillons 7 die französische Stellung in 1500 m Breite und 300 m Tiefe. Der Gegner leistete erbitterten Widerstand, sofdaß es zu hartnäckigen Nahkämpfen kam. Die Sturmziele wurden überall erreicht und gegen drei starke Gegenangriffe gehalten. Die blutigen Verluste der Franzosen sind schwer; bisher sind über 350 Gefangene eingebracht worden. Die beträchtliche Beute ist noch nicht gezählt.
In der West⸗Champagne hat nach viertägigem schwersten Feuer gestern 9 Uhr Abends der französische Angriff gegen unsere Stellungen von südlich Nauroy bis südöstlich von Moronvilliers eingesetzt. Der Ansturm der starken feind⸗ lichen Kräfte wurde dank der tapferen Haltung unserer In⸗ fanterie und der gesteigerten Abwehr⸗ und Gegenwirkung der Artillerie im wesentlichen abgeschlagen. Am Hoch⸗ Berg und Poehl⸗Berg entstanden nach Abweisen des ersten Ansturms durch erneuten Angriff des Gegners örtliche Ein⸗ bruchstellen, an denen am Morgen noch gekämpft wurde.
Auch auf dem linken Maas⸗Ufer griffen die Franzosen nach Trommelfeuer an der Höhe 304 an. An keiner Stelle gelang es dem Feinde, unsere Gräben zu erreichen; seine Sturmwellen brachen in unserem Vernichtungs⸗ und Sperrfeuer zusammen.
Im Grunde von Vacherauville am Ostufer der Maas hielt unsere Artilleriewirkung einen sich vorbereitenden An⸗ griff nieder. .“
Heeresgruppe Herzog Albrecht. Keine größeren Kampfhandlungen.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls 15 Prinz Leopold von Bayern. Trotz ungünstiger Witterung war die Gefechtstätigkeit an
der Düna und bei Smorgon lebhaft. In Ostgalizien erreichte das Feuer nur in begrenzten
Abschnitten größere Stärke.
Südlich des Dnjestr griffen die Russen oberhalb von Kalusz an mehreren Stellen an; sie wurden überall abge⸗ wie ie. 111“ Eq(9g.
An der 8
Front des Generalobersten Erzherzog Joseph und bei der 1 Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen
ist mehrfach eine Steigerung des Feuers merkbar.
Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
—
Berlin, 15. Juli, Abends. (W. T. B.) 8 Im Westen sind morgens feindliche Angriffe bei Lom⸗ bartzyde und südlich von Courtecon gescheitert, in der Champagne kleine Grabenstücke in der Hand der Franzosen
geblieben. Im Osten bei Regenwetter nichts Wesentliches.
4
Die deutsche Artillerie setzte am 14. Juli in Erwiderung des starken feindlichen Feuers in Flandern die Bekämpfung der Batterien und sonstigen Anlagen des Gegners kräftig fort. In einem feindlichen Munitionslager südlich Armentieres wurden durch unser Feuer mehrfach Explosionen und Brände hervorgerufen. Die Beobachter eines feindlichen Fesselballons wurden durch Artilleriefeuer zum Abspringen gezwuüngen. Bei Lombartzyde und nördlich Armentières wurden feindliche Patrouillen abgewiesen. s den ftihe Morgenstunden des 14. Juli bombardierten unsere Flieger die Bahnhöfe Hazebrouck,
8 EW1“
Flieger feindliche den Franzosen abermals ein Teil jener durch ungeheure
Addinkerke, Broy- Dunes und Ni uport, ferner Bailleul und Lager bei Blamertinghe und Nieppe. Im Bahnhuf von Hazebrouck wurden 5 große Explosionen hervorgerufen.
Der erfolgreiche Vorstoß süodöstlich Courtecon, durch den
französische Blutopfer errungenen geringen Geländegewinne entrissen wurde, wurde am Abend des 14 bei trübem Wetter ausgeführt. Die Franzosen hatten anscheinend mit einem Angriff gerechnet und starke Infanterie nahe heran gezogen. Daraus lassen sich die gemeldeten äußerst erbitterten Nah⸗ kämpfe erklären. Zu dem Erfolge trug auch das sorgfältig vorbereitete und genau liegende Ablenkungs⸗ und Unter⸗ stützunge feuer der Nachbardivisionen bei. Die schweren feind⸗ lichen Verluste bei diesem Angriff bestätigen sich ebenso wie jene bei dem im Feuer und Nahkämpfen zusammengebrochenen französischen Ansturm gegen die Linie Luginsland, Cornillet⸗, Hoch⸗ und Pöhlberg.
Dem gescheiterten französischen Angriff im Abschnitt der Höhe 304 ging starke feindliche Feuervorbereitung mittlerer und schwerer Kaliber sowie von Minen voraus, das sich be⸗ sonders von 11 Uhr Vormittags an mehr und mehr steigerte. Durch unser Feuer niedergehalten, ermattete die feindliche Artillerietätigkeit gegen 4 Uhr Nachmittags, um am Abend
bis zum Toten Mann einschließlich wiederum größte Heftig⸗
keit anzunehmen. Die 8 Uhr 30 gegen den Abschnitt Höhe 304 vorgehenden franzoͤsischen Sturmwellen wurden in unserem Vernichtungs⸗ und Sperrfeuer zusammengeschossen und verjagt, sodaß sie nirgends an unsere Stellungen heranzu⸗ kommen vermochten. Mit Einbruch der Nacht flaute das Feuer ab und ging in Beunruhigungsfeuer von wechselnder Stärke über. Einer unserer Schleichtrupps holte in der Nacht vom 14. zum 15. am Westhange des Toten Mannes ein Schnelladegewehr aus der feindlichen Stellung.
In Reims wurden bekanntgewordene Truppenquartiere und zahlreiche durch Fliegeraufnahmen festgenellte Batterien unter Feuer genommen. In der Nacht vom 13. zum 14. Jali belegten unsere Flieger die Industrieanlagen von Frouard aus⸗ giebig mit Bomben, wobei verschiedene Feuersbrünste beobachtet wurden. .
An der russischen Front wurde die Gefechtstätigkeit durch den anhaltenden Landregen beeinflußt. Russische An⸗ griffe gegen die Lopotahöhe und bei Jasin, 10 km westlich Komacz, wurden abgewiesen, ebenso ein weiterer Angriff beider⸗ seits der Straße südlich Läziany). Am 14. Juli Abends wurde der südwestlich Landeskreuz in unsere Stellungen eingedrungene Feind im Gegenstoß wieder geworfen. Der Dnjestr führt Hochwasser, auch die Narajowka ist im Steigen.
In Rumänien bei Prislava und Tulcea Posten⸗ geplänkel. Unsere Artillerie bekämpfte erfolgreich feindliche Batterien und störte den Zugverkehr bei Bahnhof Hamu — Conache und Bahnhof Marascsti. Westlich Piscul wurde ein feindlicher Beobachtungsballon durch einen unserer Flieger brennend zum Absturz gebracht. In den frühen Morgenstunden des 15. wurde eine unserer bei Dumavata stehende Postierung von einer feindlichen Infanterieabteilung mit Maschinengewehren überfallen. Dumavata wurde durch Gegenstoß wieder ge nommen.
Hauptquartier, 16. Juli. (W. T. B.
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprech
Gestern morgen versuchten die Engländer in dreimaligem Angriff, die bei Lombartzyde verlorenen Stellungen zurück⸗ zugewinnen: stets wurden sie verlustreich abgeschlagen.
Das tagsüber mäßige Feuer schwoll abends sowohl an der Küste wie von der Yser bis zur Lys zum starken Artilleriekampf an, der auch nachts lebhaft blieb.
Vom La Bassée⸗Kanal bis auf das Südufer der Scarpe war in den letzten Tagesstunden die Feuertätigkeit gesteigert.
Nordwestlich von Lens und bei Fresnoy wurden starke englische Erkundungsabteilungen zurückgeworfen.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Inl heftigen, aber vergeblichen Angriffen bemühten sich die
Franzosen, die von uns südlich von Courtecon gewonnenen Stellungen zurückzuerobern. Hier wie bei gescheiterten Angriffen südlich des Gehöftes La Bovelle hatten sie schwere Ver⸗ luste. Auch nordöstlich von Sillery im Vesle⸗Tal schlug ein Vorstoß des Feindes fehl.
In der West⸗Champagne waren einige unserer vorderen Gräben bei Abschluß der nächtlichen Kämpfe in Feindeshand geblieben. Während am Hochberg die am Abend wieder zurückgewonnenen Gräben nicht dauernd be⸗ hauptet wurden, ist am Pöhlberg nach erbittertem Nah⸗ kampf unsere alte Linie wieder erreicht. Eine größere Zahl von Gefangenen und einige Maschinengewehre sind von beiden Gefechtsfeldern eingebracht worden.
Mit kurzer Unterbrechung während der Nachtdauert leb⸗ hafter Feuerkampf auf dem westlichen Maasufer an
Heeresgruppe Herzog Albrecht. Rege Artillerietätigkeit zwischen Maas und Mosel, wo am 14. Juli eine Erkundung bei Remenauville durch Ein⸗ bringen zahlreicher Gefangener guten Erfolg hatte.
8 Oestlicher Kriegsschauplatz. Zwischen Ostsee und Karpathen lebhafte Gefechls⸗ tätigkeit nur bei Riga und südlich von Dünab urg. 89 den Waldkarpathen wurden mehrfach Streifabteilungen vertrieben. In der rumänischen Ebene nahm Abends in einzelnen Abschnitten das Feuer zu. 8 Im Donau⸗Delta wiesen bulgarische Sicherungen vor⸗ gestern einen russischen Ueberfall durch Gegenstoß zurück. 1 Mazedonische Front. ie Lage ist unverändert. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 14. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz.
Südlich von Kalusz war es gestern zu mehrfachen samffen ekommen. Die Gefechtslage ist unverändert. Nörd⸗ njestr trat an mehreren Stellen der galizischen
4 ¾
russische
8