1917 / 169 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unterne mungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

481. Liste.

5 Kreis Hagenau. 8

Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen der nachstehend genannten framösischen Staatsangebörigen: 1) Schareuberger, Ludwig, Witwe, Marie Leonie geb. Hoerdt, in Lpon, 2) Metz, Renatus, Oberstleutnant, und Ebefrau, Marie Alice Kamilla geb. Hoerdt, in Toulon, 3) Bufy, Leo, und Ehe⸗ frau, Maria Margaretha Aimée, geb. Hoerdt, in Paris (Zwangs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Zeime in Straßburg).

Straßburg, den 12. Juli 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Dem Kohlenhändler Hermann Landmann in Chemnitz, Margaretenstr. 33, wird auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, detr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Heizstoffen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb im Reichsgebiet unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung verboten.

Chemnitz, den 14. Juli 1917.

Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betreffend Ferrhalfung unzuverlässiger Personen“ vom Hondel, wird 1) dem Kautmann Johann Georg Hornung, 2) der verebelichten Margarethe Charlotte Schneider, geb. Hornung, 3) deren Ebemann Kaufmann Otto Heinrich Franz Schneider, 4) der Deutschen Schuh⸗Besohl⸗Anstalt „Peri“ Schneider und Hornuna, sämtlich in Chemnitz, der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Herstellung und Vertrieb von Leder und Lederersatz, wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb im Reiche⸗ gebiet unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt.

Chemnitz, den 17. Juli 1917. 88

Der Rat der Stadt Chemnjtz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 129 und 130 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten

Nummer 129 unter Nr. 5935 eme Verordnung über den Verkehr mit Wlld, vom 12. Juli 1917, und unter Nr. 5936 eine Bekanntmachung, betreffend Aenberung der Militärtransportordnung, vom 14. Juli 1917

Nummer 130 unter 1““

Nr. 5937 eine Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken, vom 12. Juli 1917, unter

Nr. 5938 eine Verordnung über Höchstpreise für Getreide, Buchweizen und Hirse, vom 12. Juli 1917, und unter

Nr. 5939 eine Verordnung über die Aufhebung der Ver⸗ ordnung über Höchstpreise für Rüben vom 26. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1204), vom 13. Juli 1917. 1

Berlin W. 9, den 16. Juli 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗ und Medizinalrat Dr. Beninde aus Frankfurt a. O. zum Geheimen Medizinalrat und vortragenden Rat im Ministerium des Innern sowie den Bezirksgeologen Dr. phil. Schucht bei der Geologischen Landeeanstalt in Berlin zum Landesgeologen zu ernennen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei der Geologischen Landesanstalt in Berlin ist der außer⸗ planmäßige Geologe Dr. phil. Mestwerdt zum Bezirksgeologen ernannt worden.

Die durch Verfügung vom 19. November 1916 II b A 1870 angeordnete Zwangsverwaltung über die bei der Deutschen Bank in Berlin unter dem gemeinsamen Konto „Freifrau v. Stackelberg, geb. v. Schroeder, und Georg v. Rennenkampf“ hinterlegten Vermögenswerte ist auf⸗ gehoben. Berlin, den 12. Juli 1911. * Der Minister für Handel und Gewerbe.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Regierungs⸗ und Veterinärrat Dammann ist von Oppeln nach Minden i. W. versetzt worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (eG Bl. S. 603), habe ich dem Kaufmann Susse Nußvborf in Berlin No. 43, Neue Königstr. 43, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs⸗ bedarfs, insbesondere mit Web⸗, Wirk⸗, Strick⸗ und Schuh⸗ waren, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. u1““

Berlin⸗Schöneberg, den 9. Juli 1917.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, ketr. ie Fernhaltung unz zwerkässiger Peisonen vom Handel (R.SBl. S. 603), habe sich dem Kaufmann Hugo Jonas in Berlin NO. 55, Esmarchstr. 5, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenstaänden des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs, insbesondere mit Seifen und Seifenersatzmitteln, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin⸗Schöneberg, den 18. Juni 1917.

Der Polizeipräsident in Berlin. 1 Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

Bekanntmachung.

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Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ jember 1915, betreffend Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist unterm 5. Jult 1917 dem Kaufmann Otto Streubel in Berlin⸗Reinickendorf, Residenzstraße Nr. 4, der Handel mit Nahrungsmitteln wegen Unzuverlässigkeit m der Führung

Verfahrens auferlegt worden. Berlin, den 6. Juli 1917. Der Landrat des Kreises Niederbarnim. G J. A.: von Burkersroda, Regterungerat.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bandesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist unterm 7. Juli 1917 dem Händler Alfred Hein in Berlin⸗Niederschönhausen. Waldstraße Nr. 33, der Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuverlässigkeit der Führung dieses Handelsbetriebes untersagt, und sind ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.

Berlin, den 10. Juli 1917. Der Landrat des Kreises Niederbarnim.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (-R GHBl. S. 603) babe ich dem Einwohner Heinrich Tretber in Bollstedt den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins⸗ besondere mit Nabrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie rohen Naturerzeugnissen untersagt.

Mühlhausen i. Th., den 12. Juli 1917. Der Landrat. Dr. Klemm.

Bekanntmachun g.,.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) über die Feenhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel habe ich dem Viehhändler August Rode in Stadt Rehburg durch Verfügung vom 28. Juni d. J. den Handel mit Vieh wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung werden dem Genannten auferlegt.

Stolzenau (Weser), den 14. Juli 1917. Der Landrat. von Asseburg.

Bekanntmachung.

Dem Gastwirt Gottlieb Speer, geboren am 24. September 1873 in Hönigern, und seiner Ehefrau, Eva geb. Keller, geb. am 7. Januar 1872 in Röllfeld, beide wohnhaft in Frankfurta. M., Große Rittergasse 30 „zum grauen Bock“, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitten aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 12. Juli 1917. 3 Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck. Bekanntmachung.

Dem Händ er August Romünder, zurzeit Kanonier im O FKlakzug Nr. 81, ist durch Verfügung der hiesigen Polizet⸗ verwaltung vom 27. Juni 1917 der Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung dieses Verbots fallen dem Be⸗ troffenen zur Last. 1

Barmen, den 10. Juli 1917. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.

Preußen. Berlin, 18. Juli 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König empfing vorgestern nachmittag, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, zu längerem Vortrag den Handelsminister Dr. Sydow und den Staatssekretär des Innern Dr. Helf 82. Gestern vor⸗ mittag nahm Seine Majestät den Generalstabsvortrag entgegen.

Der Generalfeldmarschall von Hindenburg und der General Ludendorff sind gestern von Berlin wieder im Großen Hauptquartier eingetroffen.

„Vorgestern nachmittag stattete das Präsidium des Reichstages dem Generalfeldmarschall von Hindenburg und dem General Ludendorff im Generalstabsgebäude einen Besuch ab.

Verschiedene Klagen aus Teilen des Reichs über die un⸗ gleichmäßige Behandlung der Vorschriften über Ab⸗ meldebescheinigungen im Reiseverkehr zum Zwecke der Versorgung mit Lebensmitteln baben den Präsidenten des Kriegsernährungsamts zu einem aufklärenden Rundschreiben an die Bundesregierungen veranlaßt, das im wesentlichen auf fe E

Personen, die vorübergehend verreisen (Kur⸗, Badeau und über 14 Tage ihren gewöhnlichen sane grgrn. Benesafenthalt) An 81 auf die Erteilung des vorgeschriebenen Abmelde cheins.

d rotscheine gegen Hergabe

Neben sün müssen ihnen Reichsreis der heimatlichen tmarken mitgegeben oder nachgesandt werden,

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dieses Handelsbetriebes untersagt, und sind ihm die Kosten dieses

braubt solche

Abre vnun sverfahren

slören würde. mitnehmen.

nicht ausauhändigen, da dies der Reichsgetreidestelle vb⸗ Der Reisende kann Sowert dies nicht geschieht muß jedoch der Gaßort solche au⸗händigen. Die Zusap. fleischkae ist neben tem Abmeldescheim nicht mitzugebed, sondern einzuzieher. Der Gastort hat dem Fremden seine Zusatzkarte auszuhändigen. Zuckerkarten sind seitens des Gastorts nur auezugeben wenn die Zuckerumtauschkarte vorgelegt wird. Im übrigen muß der Reiseort den Fremden in seine Versorgung aufneymen, soweit letzterer nicht auswelslich des Abmeldescheins Vorräte besitzt. Er darf ins⸗ besondere nicht Vorlage der örtlichen heimischen Karten des Fremden für andere als die erwähnten Lebensmittel zwecks Umtausches ver⸗ langen. Bei der Abreise hat der Reiseort den Abmeldeschein einzv⸗ behalten, dagegen dem Abceisenden einen neuen Abmeldeschein auszu⸗ stellen. Dies ist nötig, da jeder Ort die Abmeldescheine der bei ihm borübergehend Aufhältlichen braucht, um nötigenfalls seinen Mehꝛ⸗ berarf an Lebensmitteln für Fremde belegen zu können.

Der Reiseort dos bestehenbe Mehreverbrauch

Reiche fleischkarten seine

Kessel hat alle Militärpersonen, die den Gemeinden seines Befehlsbereichs als Hilfsfeldhüter zur Verfügung gestellt werden, für die Dauer dieser Verwendung zu Polizeibeamten auf Widerruf ernannt. Ste tragen zur Kenntlichmachung eine Armbinde mit der Aufschrift „Hilfsfeldhüter“

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Seine Königliche Hoheit der Herzog Karl duard vollendet morgen sein 33. Lebensjahr.

Oesterreich⸗Ungarn.

hauses überreichte gestern dem Kaiser Karl die Adresse als Antwort auf die Thronrede. Der Führer der Abordnung, Fürst zu Fürstenberg, wies in seiner Ansprache darauf hin, daß die Thronrede den freundlichsten und dankbarsten Widerhall des Herrenhauses gefunden habe, unterbreitete dem Kaiser für die huldvolle Genehmigung des Empfanges der Abordnung den ehrerbietigsten Dank und bat den Monarchen, die Adresse huldvollst entgegennehmen zu wollen. Der Kaiser antwortete, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, mit folgenden Worten:

„Mit aufrichtiger Genugtuung empfange ijch aus Ihren Händen die Adress“ bes Herrenhauses des Reichsrats. Sie ist mir ein Beweis dafür, daß im Keeise derjenigen, die Sie zu mir entsandt haben, meine Herrscherabsichten richtig aufgefaßt und verstanden werden. Sie ist mir aber auch ein neuerlscher Beweis für die überkommenen Gefühle der Anhänglichkett an das Kaiserhaus, an die Person des Herrschers, für die einmutige und bedingungslose Hingabe an die Interessen unseres ehrwürdigen Staatswesens und fär die verständnisvolle Ergebenbeit gegenüber den ruhmreichen ÜUber⸗ Ueferungen seiner Geschichte. Ich gewärlige die volle Zuversicht, daß das Herrenhaus des Reichsrats auch fürderhin in bestem Zusammen⸗ wirken mit den anderen Faktoren der Gefetzgebung setne hohe Emsicht und seine reichen Kräfte in den Dienst des heißgeltebten Vaterlandes stellen wird, und ich vertraue auf dessen erfolgreiches Mitarbeiten bei der großen Aufgabe, aus den Wirren des Krieges heraus die Grund⸗ lagen einer segensvollen Friedensentwicklung versöhnter Kulturvölker auszubauen.“

Nach der Antwort des Kaisers brachte der Vizepräsident Fürst zu Fürstenberg ein dreimalig

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in das die Versammelten begeistert einstimmten.

In der letzten Sitzung des Vorläufigen Staatsrates wurde der von der Justizabteilung ausgearbeitete Entwurf über die Verteilung der Gerichte im Königreich Polen an⸗ genommen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurde beschlossen, die untere Gerichtsbarkeit in der Gestalt, in der sie sich gegenwärtig befindet, anzunehmen. Dies betrifft die Friedensgerichte in Städten und Gemeinden sowie die Hypo⸗ thekensekretäre und Gerichtsvollzieher. Betreffe der Bezirks⸗ gerichte und der höheren gerichtlichen Instanzen wurde der statistische Stoff der Besatzungsbehörden über das Personal und seine Tälgkeit sowie der Stoff der früheren russischen verwendet. Folgende Gerichte werden eröffnet werden:

1) Das Oberste Gericht mit zwei Vorsitz⸗nden, sechs Richtern, drei Staatsanwälten, sechs Sekretären und zwei Untersekretären,

2) zwet Appellalionegerichte in Warschau und Aublin mit zwei Vorsitzenden, drei Vertretern, zwanzig Richtern, zwei Staatsanwälten, sechs Unterstaatsanwälten, zehn Sekretären und sieben Untersekretären;

3) fünfzehn Bezirkegerichte, nämlich Warschau, Lorz, Wloelawek, Kalisch, Plock, Siedle⸗, Lomza, Mlawa, Czenstochau, Lowicz, Sok⸗ nowice, Lublin, Radom, Kielce und Petrikau.

Auf eine Anfrage des K. und K. Generalgouvernements in Lublin, wie sich der Staatsꝛat die Ausgestaltung des Schulwesens für die jüdische Bevölkerung denke, wurden in dessen letzter Sitzung folgende Beschlüsse augenommen:

1. Für jüdische Kinder neroen, wenn eine genügende Anzohl von Anträgen seitens der Eltern gestellt wird, besondere Klassen mit Ein⸗ haltung der Sabbatbfeier eröffnet. Der Sonntag soll für den Religtonsunterricht bestimmt sem.

2), Cheder Talmudthora und andere konfesstonelle Schulen werden als Privatschulen angesehen, wenn obligatorischer Unterricht im Po⸗ nischen und die poinische Unterrechtssprache für Elementarfächer ein⸗ JReha 8b wenn diese Schulen der allgemeinen Schulaussicht unter⸗

ellt sind.

3) Die Abteilung für Kultus und Uvterricht beim Vorläufigen Staatsrat hat demnächst Maßnahmen zur Ausbildung der vischen Religionsschullehrer zu treffen.

Großbritannien und Irland.

„Der König hat gestern in der Sitzung des Privy Couneil,

wie das „Reutersche Büro“ meldet, für sich und seine Familie den Namen Windsor angenommen.

Der Erste Lord der Admiralität Carson und der Admiral Jellicoe haben einen dringenden Aufruf an den Vervand der Eisen⸗ und Stahlgewerkschaften gerichtet, in dem sie darauf dringen, daß alles geschehe, um Handels⸗ schiffe und Abwehrmittel gegen Unterseeboote hinaus⸗ zubringen und so die sichere Niederlage des Feindes zu be⸗ schleunigen, der jetzt alles auf den Unterseebootkrieg als seine einzige Hoffnung setze. 8

Amtlich wird mitgeteilt, daß Carson zum Mitglied des Kriegskabinetts dfeh Portefeuille ernannt, Addison als Minister ohne Portefeuille mit der Aufgabe des Wiede 5— betraut ist, Montagu zum Staatssekretär für Indi Churchill zum Munitions aimister und Sir Eric Geddes

zum Ersten Lord der Admiralität ernannt worden sind.

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8 Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von 1

Die Adreßabordnung des österreichischen Herren⸗

ges Hoch auf den Kaiser aus,

Polen. 8—

Frankreich. 88 1““

die Kammer begann. vorgestern die Erörterung der neuen aliscen Maßnahmen, die noch vor den Kammerferien an⸗ fa men oder erledigt werden sollen. Lyoner Blättern zu⸗ wnn wurde als erstes Gesetz der Antrag angenommen, wonach ücggatentsteuer, die persönliche Mobiliarsteuer sowie die düren⸗ und Fenstersteuer vom 1. Januar 1918 an ab⸗ Rußland.

Am 16. Juli hat die Vorläufige

getersburger Telegraphenagentur“ 8 zrklärung über die ukrainische Frage veröffentlicht: d Die Vorlz' fige Regtecung hat nach genntnis abme der Mit⸗ vilungen der Minister Kerenski, Terestschenko und Tseretelli über die rainische Frage folgende Entschließung angenommen: Als böheres Duan der Verwaltung der ukrainischen Angelegenheiten wird ein veionderes Generalsekretariat eingerichtet werden, dessen Be⸗ ucte von der Regierung im Einvernehmen mit dem Zentralrat der Ukraine ernannt und auf gerechten Grundlagen durch Vertreter der ande ren Nationalitäten, die in der Ukraine wohnen und durch ibre mokratischen Organisationen vertreten werden, ergänzt werden. Das genannte Generalsekretariat wird die Obliegenheiten haben, die Maßnahmen auszuführen, die sich auf Leben und Verwaltung des Landes esleher. Da kie Frage der nationalen Polit k der Ukraine und die get der Lösung der Landfrage in diesem Gebiet in den Grenzen des algemeinen Grundsatzes der Uebertragung des Landes an die Arbeiter urch die Verfassunggebende Versammlung gelöst werden soll, wird je Vorläufige Regierung eine freundliche Haltung gegenüber der mearbestung eines vollständigen Planes für die Art der Regelung er nationalen Politik der Ukraine durch den Zentralrat der Ukraine unnehmen. Dieser Plan seoll so aufgestellt werden, wie der Rat sihst glaubt, daß er den Interessen des Landesteiles entspricht. cbenso soll ein Plan für die Lösung der Landfrage in der Ukraine vngearbeitet werden. Diese Pläne sind dazu bestimmt, der Ver⸗ sfunggꝛbenden Nersammlung vorgelegt zu werden.

Da die Vorläufige Regierung es für unerläßlich hält, während s Krieges die Kampfkraft des Heeres geschlossen aufrecht zu erhalten, jiht sie Maßregeln für unzulässig, die diese Geschlossenben schmälern Unnten, so. z. B. derzeitige Abänderungen der Mobllisierungepläne nittels der sosortigen Annahme des Heeresergänzungssystems nach Ge⸗ deten oder die Ulebertragung von Befehlsrechten an diese oder jene soztale Drganisation. Gleichzeitig haͤlt es die Regierung für möglich, ouch weiter üf eine engeie nattonale Vereiniguna der Ukrainer in dem Heere mnh auf die Ergänzung von Ttruppentetlen ausschließlich durch ciner binzuwirken, someit eine derartige Maßnahme gemäß der öatscheivung des Kriegsministers sich vom technischen Standpunkt uns als möglich und nicht als eine Schmälerung der Fampffreudigkeit de Acmee erweisen wird. Um im gegenwaͤrtigen Augenblick dieses Ziel n einer sehr methodischen und erfolgreichen Weise zu erreichen, bdält —die Vorläufige Reglerung für möglich, ukrainische Militärpersonen m der Lösung dieser Aufgabe selbst teilnebmen zu lossen. Zu diesem zweck werden in U'bereinstimmung mit dem Zentzalrate der Utraine kkainische Sonderabgeordnete dem Kabinett des Kriegsministers, dem ceneralstab und dem Oberbefehle haber beigeordnet werden. Was die ztlichen ukrainischen Milttärausschüsse angeht, so werden diese ihre Dbliegenheiten auf den allgemeinen Grundlagen weiter ausüben, jedoch

i Urbereinstimmung mit der Tätigkeit der anderen militärischen Sonrerbildungen.

Der Finanzminister Schingarew, der Unterrichts⸗ ninister Manuilow und der Minister für öffentliche Unter⸗ süözungen Fürst Schachowskoy sind dem „Reuterschen Büro“ miolge zuruüͤckgetreten. Prokopowitsch wurde zum Minister fir Handel und Industrie und Tscharnowski zum Unter⸗ ittsminister ernannt. Der Rücktritt der Minister hängt mit de ukrainischen Frage zusammen. Die abtretenden Minister wegerten sich, sich mit den Beschlüssen über die Ukraine ein⸗ velstanden zu erklären, da nach ihrer Meinung nur die ver⸗ irsunggebende Nationalversammlung über die Beziehungen der Ukraine zu dem übrigen Rußland entscheiden könne.

Die Vollziehungsausschüsse des Arbeiter⸗ und Soldatenrates und der Bauernversammlung uben an alle Arbeiter und Soldaten in St. Petersburg fol⸗ genden Aufruf gerichtet: 7.„Uabekannte Personen fordern Euch in Widerspruch mit dem tlgemeinen und einmütigen Willen, den der sozialistischen Parteien nch: ausgenommen, auf, mit den Waffen in der Hand auf die Siße zu gehen und so gegen die Auflösung der Regimenter binspruch zu erheben, die sich an der Front durch ver⸗ vecherische Verletzung ihrer Pflicht gegen die Revolution entehrt bebern. Wir, die Vertreter der tevolutionären Demokratte lan, Rußlonds, erklären Euch, doß die Auflösung der Regimenter auf Versangen der Soldaten⸗Ausschüsse und auf Befehl des Kriegt⸗ ninisters Kerenski, Eures Erwaͤblten, geschehen ist. Jedes Vorgehen vounsten der aufgelösten Regimenter ist demnach gegen unsere Brüder gerichter, dse ihr Blut an der Frort vecgteßtn. Wir erinnern duch daran, daß keine militärische Einheit mit den Waffen in der Hand auftrefen darf ohne besoadere Ermaͤchtigung des Oberbefehls⸗ laberz, der sich in Uebereinstimmung mit uns befindet. Wir erklären ale, die diesen Befehl verietzen, für Verräter und Feinde der Revo⸗ süion und treffen alle Maßnahmen, die uns zur Verfügung stehen, in diesen Befehl durchzuführen.“

8 Gleichzeitig hat die Vorläufige Regierung die folgende Lekanntmachung anschlagen lassen: 1

G Angesichts der kewaffneten Kundgebungen grxiste militärischer Enheiten am 16. Juli und in der Nacht zum 17. Juli, in deren alaufe eine Anzahl von Personen verwundet wunde, werden alle Rundgebungen verboten.“ .“

Der Senat hat seine Arbeiten mit der Annahme der

wvoläufigen Haushaltszwölftel beendet.

Niederlande.

Rach Meldungen der „Niederländischen Telegraphen⸗ agentur“ ist ein Geleitzug von zehn deutschen Fracht⸗ vampfern. in den nieberländischen Hoheitsgewässern 1- englischen Torpedobooten angegriffen worden. Iie amtlich berichtet wird, bestanden die englischen Fireitträfte aus 19 bis 20 Torpedobooten und Torpedo⸗ nngern. Vier deutsche Schiffe sind inden Grund ge⸗ it. drei sind gestrandet und zwei sind nach England auf⸗ dn ncht worden. Von den gestrandeten Schiffen stehen zwei elüsänd. Dem „Haaaer Korrespondenzbüro“ zufolge ist eine che Untersuchung eingeleitet worden. .

d „Die britische Admiralität veröffentlicht über den arfall laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Mitteilung: süät ümige unserer leichten Kreuzer, die in der Nordsee patrouillierten, rabenen am 16. d. M. Vormittags eine Anzahl deutscher Dampfer, nen ihnen das Signal: Anhalten! Von Bord gehen! und feuerten 1 vor den Bug. Der Befehl wurde nicht befolgt, die Schiffe damdien in der Richtung auf die holländische Küfte. Zwei de pfer erreichten, durch unser Feuer schwer beschädigt, das Ufer,

rigen vier wurden abgeschnikten und genommen. Unsere Zer⸗ Prisenmannschaften an Bord sehten, führten sie unter ampf fort. Zwei von diesen S ffsbesatzungen verliezen

zufolge nachstehende

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ihre Sbiff⸗, die and ren beiden wurden gefangen gerommen. Die vier Schiffe liegen in einem Hafen unsere; Landes, sie beißen: „Pellworu“, „Brietzig“, „Marte Porn“ und „Heinz Blumderg“.

Amerika. Der Militärausschuß des Senats hat einen zustimmenden Bericht Regierungsvorlage, die 640 Millionen Dollar von Flugzeugen verlangt, beschlossen.

amerikanischen über die

Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“

aus Peking sind Wanatasieh zum Minister des Aeußern und Liukuansung zum Marineminister ernannt worden. Der

Präsident bekundete die Absicht, die Präsidentschaft nicht wieder

zu übernehmen.

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Kriegsnachrichten.

Berlin, 17. Juli Abends. (W. T. B.)

Im Westen wurde auf dem linken Maas⸗Ufer gekämpft. Im Osten keine besonderen Ereignisse. 4

Auch am 16. Juli nahm der erbitterte Artilleriekampf in Flandern seinen Fortgang. Das englische Artillerie⸗ und Minenfeuer richtete sich in den Abendstunden besonders heftig auf unsere Stellungen im Raume von Lille. Wie an den Vor⸗ tagen blieb auch die Fliegertätigkeit außerordentlich rege. Die tagsüber im allgemeinen mäßige Artillerietätigkeit im Artois steigerte sich im Laufe der Nacht gegen unsere Stellungen in der Gegend Aubers sowie südlich des La Bassée⸗ Kanals, östlich Loos und südöstlich Lens. Schweres Feuer lag in den Morgenstunden des 17. Juli auf unseren Stellungen östlich Monchy. Eine am 16. Juli ½ 5 Uhr Morgens westlich Hulluch unter dem Schutze von Nebelgeschossen in unseren Graben eingedrungene Patrouille wurde im Handgranaten⸗ kampfe unter Verlusten geworfen. Eine unserer Patrouillen drang an der Bahn La Bassée —Grenay in die feindlichen Stellungen ein und machte einen Posten nieder. Unsere Batterien beschossen mit erkennbarem Erfolg Munitions⸗ und Truppenlager lcalic Blangy. Im Raume von St. Quentin herrschte in der Nacht vom 16. zum 17. lebhafte beiderseitige Patrouillentätigkeit in der Gegend von Honnecourt, Hargicourt und Itancourt.

Der gemeldete Vorstoß eines hannoverschen Stoßtrupps an der Straße Laon —Soissons wurde mit außerordentlicher Kühnheit durchgeführt. Die feindlichen Stellungen wurden in 500 m Breite bis zu 200 m Tiefe aufgerollt, worauf der Stoßtrupp befehlsgemäß wieder in die Ausgangestellung zurückkehrte. Nach den gemeldeten Kämpfen an der Aisne⸗ front flaute das Feuer kurz nach 1 Uhr in der Nacht ab. Nur zwischen Winterberg und der Straße Corbeny —Reims lebte es vorübergehend auf. Die schweren französischen Ver⸗ luste an der Aisne verwandeln das Plateau des Chemin des mehr und mehr in einen Friedhof der französischen

rmee.

Aus unseren Gegenstößen am Hoch⸗ und Pöhlberg wurden ein Offizier, 63 Mann, vier Maschinengewehre und 13 Schnelladegewehre eingebracht. Auch in der Champagne war die Fliegertätigkeit sehr repe. Starker feindlicher Verkehr im Laufe des 16. Juli wurde durch die Beschießung des Bahn⸗ hofes Les Islettes gestört. 8 Uhr 30 Minulen Vormittags erfolgte dort eine heftige Explosion mit hoher 300 m breiter Rauchwolke. Gegen 10 Uhr folgten weitere Explosionen.

An der Ostfront lag am Vormittage des 16. schweres Feuer auf unseren Stellungen südöstlich Ldziany. Der vor⸗ tastende Gegner wurde durch Feuer vertrieben. Ebenso scheiterten am Nachmittage feindliche Vorstöße. Außer der von den Russen unter unserem Drucke eilig geräumten Stadt Kalusz sind auch die verloren gewesenen Teile unserer Stellung östlich Landestreu und am Ostrand von Dobrowlany wieder in unserem Besitz. In den Karpathen war die Artillerietätigkeit bei klarem Wetter zeitweise lebhaft, namentlich südlich der Oituz⸗Straße. Mehrfache Patrouillenvorstöße wurden mühelos abgewiesen.

In Rumänien war das Feuer in der Gegend von Tulcea und Fundeni vorübergehend gesteigert. Die erneute Beschießung des egb von Tecuciu rief abermals Explosionen hervor, die Brände in größerer Ausdehnung halten an. h

Großes Hauptquartier, 18. Juli. (W. T. 8.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Der Artilleriekampf in Flandern war an der Küste stark; von der Meer bis zur Lys hat er sich gegen die Vortage erheblich gesteigert. Zwischen Hollebeke und Warneton sind englische Er⸗ kundungsvorstöße im Nahkampf abgeschlagen worden. Am La Bassée⸗Kanal, bei Loos und Lens sowie auf beiden sern der Scarpe war das Feuer in den Abendstunden lebhoft. Bei Einbruch der Dunkelheit griffen die Engländer nördlich der Straße Arras. —-Cambrai an; sie wurden bis auf eine schmale Einbruchsstelle westlich des Bois du Vert zurück⸗ geworfen. Heute morgen wurde ein englisches Bataillon,

das nördlich Fresnoy vorging, durch Feuer vertrieben.

3 Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Länags der Aisne und in der Champagne blieb bei trübem Wetter die Feuertätigkeit meist gering. 1

Auf dem linken Maas⸗Ufer wurde tagsüber gekämpft. Nachdreistündigerstärkster Artilleriewirkung griffen die Franzosen in 5km Breite vom Avocourt⸗Waldebis zum Grunde westlich des Toten Mannes an. An der Südostecke des Waldes von Malancourt und beiderseits der Straße Malancourt —Esnes drangen sie nach erbittertem Kampf in die von uns kürzlich dort gewonnenen Gräben; im übrigen sind sie zurückgeworfen worden. In Abends erneut vorbrechendem Ansturm suchte der Femnd seinen Gewinn zu erweitern; dieser Angriff brach ohne Erfolg verlust⸗

eich zusammen. . 1 vasämemge der Maas war das Feuer lebhafter als sonst.

8 Heeresgruppe Herzog Albrecht. Keine wesentlichen Ereignisse.

Oestlicher Kriegsschauplazsz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Erhöhte Gefechtstätigkeit herrschte bei Riga sowie südlich von Dünaburg und Smorgon. In Ostgalizien war das Feuer bei Brzezany stark. Im Karpathenvorland nahmen in gemeinsamem Angriff bayrische und kroatische Truppen die von den Russen zähe verteidigten Höhen östlich von Nowica und wiesen in den erreichten Stellungen russische Gegenangriffe ab. Auch an anderen Stellen der Lomnica⸗Linie wurden die Russen in örtlichen Kämpfen zurückgedrängt3.. An der Front des Generaloberst Erzherzog Joseph und bei der

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen ist ein allmähliches Aufleben der Feuertätigkeit besonders zu beiden Seiten des Susita⸗Tales und längs Putna und Sereth merkbar. b11“

Mazedonische Front. Nichts Neues.

8 Oestekreichisch⸗ungarischer Bericht. 3 Wien, 17. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Dem Drucke deutscher und österreichisch⸗ungarischer Truppen weichend, räumten die Russen gestern Kalusz und das west⸗ liche Lomnica⸗Ufer; die Verbündeten rückten nach. Südlich von Kalusz kam es stellenweise zu stärkeren Kämpfen. Bei Ldziany scheiterten sechs russische Entlastungsstöße am Wider⸗ stande kroatischer Bataillone. Bei Landestreu und Nowica erzielten wir Raumgewinn. Sonst ist weder von der Ostfront noch aus Albanien Neues zu melden.

Italienischer Kriegsschauplatz. Auf dem Colbricon explodierte eine italienische Mine;

unsere Sturmtruppen besetzten den Trichter. 1 Der Chef des Generalstabs.

Wien, 17. Juli. (W. T. B.) Aus dem Kriegspresse⸗ quartier wird vom 17. d. M. Abends gemeldet: In Ost⸗ galizien bei Nowica und Landestreu weiterer Raumgewinn.

Bulgarischer Bericht. Sofia, 17. Juli. (W. T. B.) Generalstabsbericht.

Mazedonische Front: Auf der ganzen Front schwaches Urtileriegeuer, das nur auf dem linken Ufer, östlich von Tscherna und auf dem Mahowo⸗Hügel lebhafter war. Feindliche Erkundungsabteilungen wurden durch unser Fübns verjagt. An der unteren Struma bei dem Dorfe Ormanli trieben wir eine aus Infanterie und Kavallerie bestehende feindliche Erkundungsabteilung zurück.

Rumänische Front: e Tulcea und dem Dorfe Parlita lebhastes Artilleriefeuer. Bei Mahmudia gegen⸗ seitiges Gewehrfeuer.

Der Krieg zur See.

Stockholm, 17. Juli. (W. T. B.) Laut „Stockholms Tidningen“ ist der schwedische dacrirs⸗ Pfeberzea⸗ mit rund 1200 Tonnen Raumgehalt auf dem Weg nach Hull versenkt worden.

Juli.

Kristiania, 17. (Meldung des „Norwegischen Telegrammbüros“.) In Egersund ist ein schwedisches Fischer⸗ boot mit elf Mann vom Kristianiaer Motorschiff „Lei eingetroffen, das, mit Kohlen beladen, 120 Seemeilen vor Lindesnäs von einem deutschen Unterseeboot versenkt worden ist. .

Amsterdam, 17. Juli. (W. T. B.) Die „Neederlandsch Telegraaf⸗Agentschap“ meldet aus Ymuiden, daß der hollän⸗ dische Schoner „Timor“ auf der Reise von London nach Rotterdam versenkt worden ist.

Bern, 17. Juli. (W. T. B.) Der „Progrés de Lyon“ meldet aus Toulon: 19 Ueberlebende des belgischen Dampfers „Claire“ (1157 Br.⸗R. T.), der am 12. Juli 250 Meilen vor Bonne von einem deutschen U⸗Boot versenkt wurde, trafen in Toulon ein. Der Dampfer war von Sa oniki nach Marseille mit Eisenerzen unterwegs. Die Besatzung war

riechischer, der Kapitän und der zweite Oifizier beigüsze

Natsonatttät. An Bord befanden sich ferner französische Matrosen zur Bedienung der Geschütze sowie einige Passagiere. Das Schiff versank in 50 Sekunden. Die Rettung war sehr schwierig. 26 Personen sind umgekommen.

Berlin, 18. Juli. (W. T. B.) Neue U⸗Boots⸗ erfolge im Englischen Kanal: 23 000 Br.⸗R.⸗T. Unter den versenkten Schiffen befanden sich 3 bewaffnete tief⸗ geladene Dampfer, von denen einer Munition geladen hatte und in 5 Sekunden nach dem Torpedotreffer in die Luft flog, ferner ein bewaffneter tiefgeladener großer Tankdampfer, der aus einem stark gesicherten Geleitzug herausgeschossen wurde.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung. Nach einer von „W. T. B.“ übermiltelten Havasmeldung aus Lissabon kam dort unlängst eine umfangreiche Ausstands⸗ bewegung zum Ausbruch. Die Regierung traf käftige Poltzei⸗ maßnahmen, um eine Störung der öffentlichen Ordnung zu verhindern. Gegenwärtig herrscht dollständige Druhe. Streiswachen bewachen die

Straßen. Wohlfahrtspflege.

Verzeichnisse der amtlichen Fürsorgestellen für Preußen und für das Reich werden von dem Arbeitsausschuß der Kriegerwitwen⸗ und ⸗waisenfürsorge in Berlin W. 30, Münchener Straße 49, aufgestellt. Mit dem Erscheinen des Verzeichnisses der preußischen Fürsorgestellen ist im Laufe des Morats Jult zu rechnen. Der Termin der Herausgabe des für das Reich in Aussicht genommenen Verzeichnisses steht noch nicht fest.

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