witweten Frau Anna Christiane Mooyer geb. Vorwerk unter zwangsweise Verwaltung des Rechtsanwalts Dr. Rudolf Hertz, Hamburg, Kaufmannshaus, gestellt. Hamburg, den 14. Juli 1917. 1 8 — 2 5 2 8 . 8 v“ Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Dr. Sanderhoff.
8
„Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 132 und 133 des Reichs⸗Gesetzblatts enthaltemn
Nummer 132 unter
Nr. 5942 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Leim vom 14. September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1023), vom 15. Juli 1917;
C4“
„Nr. 5943 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Prisenordnung vom 30. September 1909 (Reichs⸗Gesetzbl. 1914 S. 275, 441, 481, 509; 1915 S. 227: 1916 S. 437, 773; 1917 S. 21, 554), vom 16. Juli 1917, unter 8
Nr. 5944 eine Verordnung über die Preise für Fleisch und Fleischwaren ausländischer Herkunft, vom 18. Juli 1917, und unter
Nr. 5945 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung des „Abs. 2 der Bekanntmachung über den Handel mit Arzneimitteln vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 270), vom 15. Juli 1917.
Berlin W. 9, den 19. Juli 1917.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer
Königreich Preußen.
Seine Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Prorektor Dr. Merten in Prenzlau zum Seminardirektor zu ernennen. 8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Charakter als Justizrat zu verleihen:
im Kammergerichtsbezirk: den Rechtsanwälten Dr. Gustav Hirte, Kurt Ulrich, Rudolf Rosbach, Dr. Theodor Abraham, Arthur Hadra, Alexander Cohn, Dr. Ernst Lebin, Dr. Gustav Sudheim, Johannes von Hülsen, Dr. Arthur Rosenberger, Dr. Hugo Heymann, Hans Stein, Hans Steinitz, Richard Meyer, Dr. Walther Schultz, Dr. Felix Pick, Paul Wulff und Fritz Ladewig in Berlin und Alfons Loewe in Spandau, den Rechts⸗ anwälten und Notaren Goltzen, Zeitschel und Meyer in Berlin, Schorn in Forst i. L., Egger in Krossen a. O., Jonas in Eberswalde, Haber in Driesen und Hoefer in ansternalde sowie dem Ersten Syndikus des Kreises Teltow
orgmann in Berlin⸗Friedenau;
im Oberlandesgerichtsbezirk Breslau: den Rechtsanwälten Max Dresdner in Liegnitz, Dr. Julius Cohn und Dr. Felix Bie in Breslau, Heese in Görlitz und Landsberger in Oels sowie den Rechtsanwälten und Notaren Andreas in Kreuzburg O. S., Martin Lehmann in Schweidnitz und Isidor Werner in Tarnowitz;
im Oberlandesgerichtsbezirk Celle: den Rechtsanwälten Wilhelm Hahn und Gummert in Göttingen und Dr. Ludwig Meyer in Hannover;
im Oberlandesgerichtsbezirk Cöln: den Rechtsanwälten Dr. Georg Fuchs, Menzen, Dr. Josef Becker, Dr. Ströhmer und Dr. Eugen Löwenstein in Cöln, Kreisch in Bonn und Wolters in Mülheim a. Rh. sowie den Notaren Marx in Beuel und Dr. Astor in Bernkastel⸗Cues;
im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf: den Rechts⸗ anwälten Boß, Vasters und Dr. Josef Schmitz in M.Glad⸗ bach, Dr. Lieberz, Kehren und Dr. Lodowicks in Düssel⸗ dorf und Dr. Feist in Elberfeld, den Rechtsanwälten und Notaren Bartolomäus, Dr. Feldhaus und Dr. Julius Schultz in Duisburg sowie den Notaren Dr. Geller in Elberfeld, Theißen in Wald, Dr. Schreiber⸗Lobbes in Goch und Gerhard Heix in Solingen:
im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurta. M.: den Rechts⸗ anwälten Dr. Ederheimer, Dr. Heilbrunn, Dr. Günther und Dr. Moritz Hertz in Frankfurt a. M. und Marxheimer und Blackert in Wiesbaden;
im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm: dem Rechtsanwalt Dietrichs in Hattingen, den Rechtsanwälten und Notaren Scholz in Iserlohn, Pean in Bochum und Hermann Meyer in Bad Oeynhausen sowie dem Notar Dr. Goudron in Essen;
im Oberlandesgerichtsbezirk Kiel: den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Reese und Stobbe in Kiel, Voß in Wessel⸗ buren und Dr. Liedke in Flensburg;
im Oberlandesgerichtsbezirk Königsberg i. Pr.: den Rechtsanwälten Kantorowicz in Bartenstein und Dr. Fie⸗ berg in Königsberg i. Pr. sowie dem Rechtsanwalt und Notar Lange in Bartenstein; 1
im Oberlandesgerichtsbezirk Marienwerder: dem Rechts⸗ anwalt und Notar Menzel in Dirschau;
im Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg a. S.: den Rechtsanwälten Dr. Mennicke in Halle a. S. und Aßmann in b sowie dem Rechtsanwalt und Notar Richter in Genthin;
im Oberlandesgerichtsbezirk Posen: dem Rechtsanwalt Emil Jacobsohn in Bromberg sowie dem Rechtsanwalt und Notar Grünberg in Hohensalza;
im Oberlandesgerichtsbezirk Stettin: dem Rechtsanwalt Gentzen in Bergen a. R. sowie den Rechtsanwälten und Notaren Brunne mann in Neustettin, Rosenfeld in Dram⸗ burg und Dr. Heidemann in Köslin. .
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors der Rödelheimer Realschule in Frankfurt a M. Dr. Hartmann zum Direktor der Klinger⸗Oberrealschule in Feseh a. M.,
die Wahl des Direktors Dr. Kämmerer an der Kaiserin Auguste Viktoriaschule in Bielefeld zum Direktor der städtischen Luisenschule in Essen und
die Wahl des Oberlehrers am Friedrichs⸗Gymnasium in Cassel Dr. Israel zum Direktor der Oberrealschule in Ober⸗ ursel durch das Staatsministerium bestätigt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Geheimen Baurat und vortragenden Rat im Mi⸗
nisterium der öffentlichen Arbeiten Soldan ist an Stelle des
in den Ruhestand getretenen Wirklichen Geheimen Oberbaurats
Dr.⸗Ing. Keller die Leitung der Landesanstalt für Gewässer⸗ kunde übertragen worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Seminardirektor Dr. Merten ist das Direktorat
des Lehrerseminars in Neuzelle verliehen worden.
Ende Juni 1917 waren eingetragen im preußischen Staatsschuldbuch 85 143 Konten im Gesamtbetrage von 3 740 293 300 ℳ, im Reichsschuldbuch 1 058 856 Konten im Gesamtbetrage von 10 741 024 500 ℳ.
Berlin, den 17. Juli 1917. 8
1 Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung.
Bekanntmachung, betreffend Stallhöchstpreise für Rinder,“
auf Grund von § 7 der Verordnung des Bundesrats vom
19. März 1917 über die Preise der landwirtschaftlichen Er⸗ eugnisse der Ernte 1917 und für Schlachtvieh (RGBl. 1917 her⸗ 52) und §§ 1—4 der Satzung des Brandenburg⸗Berliner Viehhandelsverbandes vom 4. Dezember 1916 (Regierungs⸗ amtsblatt Potsdam 1916 S. 609). 1
Die Bekanntmachungen des Verbandes vom 17. Juni 1916 (Reichsanzeiger Nr. 141) und vom 21. Oktober 1916 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 237) werden aufgehoben.
Vom 1. Juli 1917 ab darf beim Verkauf von Schlacht⸗ heh durch den Viehhalter der Preis für 50 kg nicht über⸗ teigen: —
I. A. für 1. ee od. vollfleisch. Ochsen bis zu 4 ahr 2. ausgemästete od. vollflelsch. Kühe bis zu 7 Jahr 9. ehac od. vollfleisch. Bullen bis zu ahr 4. ausgemästete od. vollfleisch. Färsen 90 ℳ für 50 kg Lebendgewicht, 8 . für 1. 8be od. vollfleisch. Ochsen über
ahr 2. ausgemästete od. vollfleisch. Kühe über 7 Jahr 3. ausgemästete od. vollfleisch. Bullen über 5 Jahr 4. angefleischte Ochsen, Kühe, Bullen und Färsen „jeden Alters“ und zwar für die unter Ziffer 1—4 aufge⸗ führten Tiere bei einem Lebendgewicht bis zu 5 ½ IJtr.. über 5 ½ — 7 3rr
Klasse A 90 ℳ
7— 8 Sir..
8 ⅛ — 10 Zir..
r. 10- 11 ½ Ztr..
„ 11 ⅛ Ztr. 8 85,— „
C. für gering genährte Rinder einschließlich Fresser Klasse O 55,— ℳ für 50 kg Lebendgewicht. 55 ℳ
II.
In der Zeit vom 1.—31. Juli 1917 dürfen für Schlachtrinder die bis zum 30. Junt 1917 maßgebenden Preise bezahlt werden, wenn die Tiere dem Verbande oder dessen Stellen spätestens bis 30. Junt 1917 fest zum Kauf angeboten worden siad.
III.
Die Feststellung des Lebendgewichts erfolgt am Standort der Tiere unter vorherigem Abzug von 5 %. Ist eine Gewichtsfest⸗ stellung am Standort nicht möglich und siad die Titre mindestens 5 km bis zur Wage getrieben worden, so werden Gewichtskürzungen nicht vorgenommen. n
Die zur Klasse A Ziffer 1-4 gerechneten Tiere müssen bei dem Ankauf mit einem gurtartig hinter den Schulterblättern quer über den Rücken gezogenen Haarschnitt in Form eines Stabes versehen werden.
2 Anschnitt der Tiere, denen der Rücklinie des 1 b Preis der Klasse A zugebilligt ss ist (90 ℳ).
N. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Bekanntmachung werden mit Gefängnisstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 10 000 ℳ (§ 6 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1916 (Re Bl. S. 183) bestraft.
Berlin, den 1. Juli 1917.
8 1
8
er Ehefrau als Leiterin des Betriebes des Käsefabrikanten Jos. Wolf in Borsum, der auf Grund der Verordnung über Käse vom 20. Oktober 1916 in Verbindung mit § 1 der Bekannt⸗ machung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel der Handel mit Käsereiprodukten entzogen war, wild dieser Betrieb und Handel wieder gestattet.
Hilldesheim, den 17. Juli 1917. Der Landrat des Landkreises Hildesheim. Heye.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich der Firma Max Kirschberg u. Co., Berlin C. 19, Kurstrane 30, dem Kaufmann Adolf Kirschberg, Berlin, Badenschestr. 10, und dem Kaufmann Abraham Klaß, Berlin N., Raabenraße 3, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenmänden des Kriegsbedarfs und des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, fe Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ agt.
Berlin⸗Schöneberg, den 11. Juli 1917.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.
ECE1I1““
1“ Bekanntmachung. 8
Dem Kaufmann Fritz Buthenhoff in Friedeberg N . (Ostbahnhof) habe ich auf Grund der Bekanntmachung . 8.2 haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Se.. 1915 (RSBl. E. 603) den Handel mit Gegenständen nber täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und . mitte in aller Art, untersagt. — Gleichzeitig sind dem Butker⸗ hoff die durch das Veifahren verursachten baren Auslagen ven⸗ besondere die Gebühren für die vorgeschriebene öffentliche Bet ine⸗ machung, auferlegt. ö annt⸗
Friedeberg N.⸗M., den 16. Juli 19117. Be Der Landrat. von Waldom.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Septemz⸗ 1915, betreffend Fernhaltung unzuverzässiger Personen vom Handel RGBl. S. 603), in Verbindung mu Ziffer 1 der Ausführunge estimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe 9 8 27. September 1915 (HMBl. S. 246) habe ich durch Verfügum vom beuttgen Tage den Viktualtenhändlerinnen Emma Waliens geb. Enkisch, aus Posen, Herderstraße Nr. l, und Theila Ker, sewska, geb. Glinkiewicz, aus Posen, Wallischei 74, de Handelmitsämtlichen Gegenständendestäglichen Bevarse und des Kriegsbedarfs sowie der Kolonialwarenhändlerin Veronika Smarzyk, geb. Kotkowska, aus Posen, Lazarus, straße 13, den Handel mit Milch wegen Uazuverlässigkeit untersagt. b
Posen, den 16. Juli 1917.
Der Köhnigliche Polizeipräsibent. von dem Knesebeck.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) und der Ausführupgsbestimmurngen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird dem Bäcke⸗ meister Andreas Szvydlowski in Wongrowitz der Betried seiner Bäckerei von sofort ab wegen grober Unzuverlässi, keit bis auf weiteres untersagt — Die Kosten der Bekanntmachang hat Szydlowskt zu tragen.
Wongrowitz, den 19. Juli 1917. “ Der Landrat. Dürr.
2
Nichtamtliches.
““ EEI1 Preußen. Berlin, 21. Juli 1917.
Seine Majestät der Kaiser und König empfing, wie Wolffs Telegraphenbüro meldet, vorgestern abend die Staats⸗ minister Staatssekretär des Innern Dr. Helfferich und Minister des Innern von Loebell und hörte gestern vormittag den Generalstabsvortrag.
Seine Maäjestät der Kaiser und König begab sich gestern gegen Abend zum Staatssekretär des Innern Staats⸗ minister Dr. Helfferich, woselbst sich der Reichskanzler Dr. Michaelis bereits eingefunden hatte. Laut Meldung des „Woͤlffschen Telegraphenbüros“ waren auf 6 Uhr geladen die stimmführenden Bevollmächtigten zum Bundesrat, die Mitglieder des preußischen Staatsministeriums, die Staatssekretäre, das Präsidium des Reichstags und die führenden Mitglieder der Reichstagsfraktionen. Die Geladenen verweilten in den Räumen des Staatssekretärs bis gegen 9 Uhr in angeregter Unterhaltung, an der sich Seine Majestät der Kaiser in der zwanglosesten Weise beteiligte.
In der am 20. Juli 1917 unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich ab⸗ gehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Verordnung über die den Unternehmern land⸗ wirtschaftlicher Betriebe für die Ernährung der Selbstversorger und für die Saat zu belassenden Früchte die Zustimmung erteilt Der Entwurf einer Bekanntmachung zur Abänderung der Ver⸗ ordnung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Schuh⸗ waren vom 28. September 1916 gelangte zur Annahme.
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8 1 8 *
In den nächsten Tagen sollen nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die im vorigen Jahre be⸗ gonnenen Verhandlungen über die Regelung der virt⸗ schaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn wieder aufgenommen werden. 39 diesem Zweck werden sich deutsche Vertreter nach Wien be⸗ geben und dort mit den Fachreferenten der zuständigen öster⸗ reichischen und ungarischen Ministerien in Beratung treten. Die Verhandlungen werden voraussichtlich längere Zeit in An⸗ spruch nehmen.
Die von verschiedenen feindlichen Zeitungen verbreitete un auch im englischen Unterhaus besprochene Meldung, daß 3 üscs Mädchen aus der Provinz Antwerpen de, andwirtschaftlichen Arbeit nach Rumänien ve schickt worden seien, ist eine grobe Fälschung, Laut Bericht der zuständigen Behörden 7
sind vom 12.2 9 bis 7. Juli im ganzen 491 Frauen und Mädchen, die s
freiwillig meldeten, aus dem Bezirk Antwerpen vom Industri⸗
büro zu landwirtschaftlichen Arbeiten in Deutschland an⸗ geworben und nach ihrer Ankunft in Deutschland auf verschiedene Arbeitsstellen verteilt worden. C1“ 1
Aus dem feindlichen Auslande kommen noch 3 Briefe von angeblichen deutschen Kriegs⸗ oder gefangenen, die zum Teil gefälscht, zum Teil vom lichen Nachrichtendienst beeinflußt sind. Wie „ graphenbüro“ mitteilt, wird auf diese Weise versucht über Stimmung und Lebensmittelverhältnisse, über falo Lebensmitteln und allen Arten von Waren, Kata 7 Industriewerken, Abbildungen von deutschen Hasen. apiere zu Bücher und Fachzeitschriften oder deutsche Auswer, dem zu⸗ erlangen. Wie bisher ist Vorsicht und Anzeige abig ständigen Stellvertretenden Generalkommando notwenbic,⸗
1 der Aenderung bestimmen die Kommunen entsprechend
von wöchentlich 250 g wieder in Fortfall.
Das Kriegsernährungsamt aibt durch „Wolße xelesraphenbüro“ bekannt, daß Mitte August 191 ve ifs gemeine Kopfration an Mehl für die Versorgungsberechtigten von 170 Gramm auf 220 Gramm täglich erhöht wird (vor dem 15. April 1917 betrug die allgemeine Kopfration 200 Gramm während weitere 20 Gramm in Streckmitteln, soweit solche zur Verfügungstanden, gegeben wurden). Den Wochentag des Eintritts ihrer Versorgungswoche. Von demselben Zeitpunkt ab kommt die seit Mitte April 1917 gewährte verbilligte Fleischzulage 50 Für die Bemessun der Schwer⸗ und Schwerstarbeiterzulagen n des Mehlersabe ür fehlende Kartoffeln bleiben die zurzeit bestehenden Be⸗ stimmungen unverändert. 1 Anfong Oktober 1917 ist auf Grund der bis dahin vor⸗ zunehmenden Ernteschätzung und Viehzählung die zu ver⸗ teilende Kopfmenge an Mehl, Fleisch und Kartoffeln erneut stzusetzen. 8 festzuss den Getreideselbstversorgern zustehende Menge an Brotgetreide ist durch Beschluß des Bundesrats vom 1. August ab auf den bis zum 15. April in Geltung gewesenen Satz von 9 Kilogramm monatlich wieder erhöht worden.
8 8
Großbritannien und Irland. 1
Die „Daily Mail“ teilt in allgemeinen Umrissen die neuen Präne des Amtes für Luftschiffahrt mit. Die Konstruktion von Flugzeugen soll diesen Plänen zufolge in ähnlichem Maße gesteigert werden, wie seinerzeit die Erzeugung von Munition. 3 8 8 Frankreich. 8
In der vorgestrigen Sitzung des Heeresausschusses der Kammer erklärten die Abgeordneten Paté und Dalbiez dem „Progrés de Lyon“ zufolge, es sei ihnen unmöglich, ihren Auftrag als Mitglieder des Ueberwachungsauesschusses der Truppenbestände infolge des Widerstandes der Militärbehörden durchzuführen. Sie legten deshalb ihr Amt nieder. Die gleiche Erklärung gaben die Senatoren Jeanneney und Gervais im Senat ab. Solange der Heeresausschuß nicht die schon lange zur Bekämpfung der Militärpflichtemziehung und zur Verschärfung der Ueberwachung notwendigen Mittel besitze, sei es unmöglich, seine Aufgabe zu erfüllen. Die Ergebnisse der Arbeit stünden in keinem Verhältnis zu den Erfordernissen der öffentlichen Wohlfahrt.
— Der Geschäftsführende Ausschuß der Sozia⸗ listenpartei hat die in London weilenden Vertreter des St. Petersburger Arbeiter⸗ und Soldatenrates, Abgeordnete der sozialistischen Verbände von Großbritannien und den Holländisch⸗Skandinavischen Ausschuß eingeladen, so bald wie möglich nach Paris zu kommen zum Zwecke einer inter⸗ nationalen sozialistischen Tagung.
Rußland. Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗
agentur“ hat der Justizminister Perewersew um seine Ent⸗ lassung gebeten. Der Kriegsminister Kerenski ist nach St. Petersburg zurückgekehrt.
— Ueber die Unruhen in St. Petersburg berichtet die dortige Telegraphenagentur in Fortsetzung ihrer gestern ver⸗ öffentlichten Mitteilungen, daß der Ministerpräsident Fürst Lwow und andere Mitglieder der Regierung im Generalstab des Militärgouverneurs von St. Petersburg den ganzen Tag über Sitzungen abhielten und entscheidende Maßregeln ausarbeiteten, um die Unruhen zu unterdrücken. Zu diesem Zweck berief die Regierung aus der Umgebung der Hauptstadt mehrere mili⸗ tärische Einheiten, von denen ein Teil nach seiner Ankunft nach dem Taurischen Palast geschickt wurde, wo die Menge die Räte der Arbeiter, Soldaten und Bauern, bei denen sich einige Minister befanden, belagerte. Auf ihrem Wege wurden diese, von Artillerie begleiteten Truppen unter Kreuzfeuer von Gewehren und Maschinengewehren genommen und erlitten fühlbare Verluste. Die Artillerie gab eine Salve ab, öffnete sich alsbald einen Weg und zerstreute die Menge. Ein sehr lebhaftes Gewehrfeuer fand auch in der Ertelewstraße und später im Leteiny⸗Prospekt statt. Die bewaffnete Menge ver⸗ suchte, sich des militärischen Nachrichtenbüros auf dem Wone⸗ sensky Kai zu bemächtigen, wurde aber von den Truppen daran gehindert. Dank der von der Regierung ergriffenen Maß⸗ nahmen wurde der Aufstand unterdrückt und gegen Abend trat langsam Ruhe in den Straßen ein, wo die Regierungstruppen Automobile und bewaffnete Gruppen entwaffneten. Um die Wiederholung der Unruhen zu vermeiden, traf die Regierung alle nötigen Maßnahmen. .
Der St. Petersburger Militärgouverneur, General Polootsaw ließ einen Aufruf anschlagen, in dem er erklärt, er habe den Befehl der Regierung auszuführen, die Hauptstadt von den Leuten zu säubern, die mit den Waffen in der Hand einen Anschlag gegen die persönsiche und materielle Sicherheit der Bürger begangen hälten. Er befehle den Truppen, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen, und fordere die Bevölke⸗ rung auf, ihre Wohnungen nicht ohne dringende Not⸗ wendigkeit zu verlassen, um unangenehme Zwischenfälle zu vermeiden. Gleichzeitig hat die Regierung die Kegierungs⸗ kommissare über die Maßregeln unterrichtet, die sie zur Niederschlagung des Aufstandes ergriffen hat, und fordert sie auf, diese der Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen und die notwendjgen Maßnahmen zu ergreifen, um ähnlichen Un⸗ ruhemöglichkeiten in der Provinz vorzubeugen, Un⸗ ruhen, deren Folge wirtschaftliche Zerrüttung und unangenehme Rückwirkung auf die Getreideeinbringung sein würden, und die die Wirksamkeit der heldenmütigen Anstrengungen der Armee neeianecütt könnten, den erbitterten Widerstand des Feindes zu brechen.
Einer Reutermeldung zufolge wurden am Donnerstag große Scharen von verhafteten Matrosen, Soldaten und Ar⸗ beitern nach dem Hauptquartier des Generalstabes im Distrikt St. Petersburg gebracht und Truppen von der Front nach der Hauptstadt geschafft, um die Regierung und den Soldaten⸗ und Arbeiterrat zu beschützen. Wie die „St. Petersburger
elegraphenagentur“ meldet, stellen die Behörden des Militärbezirks St. Petersburg fest, daß die Unruhen als beendet angesehen werden können. Alle militärischen Ein⸗ heiten haben an sie Erklärungen gesandt, im denen sie ver⸗ sichern, daß sie bereit seien, die Regierung bei ihren Be⸗ mühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Haupt⸗ stadt zu unterstützen. .
Die Vorläufige Regierung hat im Hinblick auf eine Reihe von Fragen, die durch die Wiederherstellung der Ruhe in der
Hauptstadt entstanden sind und sofortige Lösung verlangen, gemeinsam mit dem Vollzugsausschuß des Arbeiter⸗ und Soldatenrats beschlossen, einen Sonderausschuß einzurichten, der in ständiger Verbindung mit dem Oberkommando der Truppen des St. Petersburger Militärbezirks sein wird. Diesem Ausschuß werden der Arbeitsminister Skobelew und der Leiter des Marineministeriums Lebedew als Vertreter der Vorläufigen Regierung und Gotz als Vertreter des Voll⸗ zugsausschusses angehören.
Nach einer langen Nachtsitzung hat der Vollzugs⸗ ausschuß der Duma, dem „Corriere della Sera“ zufolge gestern beschlossen, sich aufzulösen, um jede Verantwortlichkeit für die derzeitigen schweren Verwicklungen von der Hand weisen zu können.
— — Der finnische Landtag hat laut Meldung des „Svenska Telegrambyran“ mit 136 gegen 55 Stimmen den Gesetzentwurf über die Autonomie Finnlands ange⸗ nommen. Der Abänderungsvorschlag des Jungfinnen Uallas, nach dem der Vorschlag der Vorläufigen Regierung unter⸗ breitet werden sollte, wurde mit 104 gegen 86 Stimmen ab⸗ gelehnt.
„Einer von der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ ver⸗ breiteten Nachricht aus Helsingfors zufolge wird der fin nischee Senat wegen des Landtagsbeschlusses über die Autonomie Finnlands insgesamt ein Abschiedsgesuch einreichen.
Vorgestern abend fand die erste Sitzung des Land⸗ tages des autonomen Finnlands statt. Der Vije⸗ präsident des Senats Tokoy erklärte in seinem und seiner Kollegen Namen im Landtag, daß die Mit⸗ glieder der Regierung angesichts der neuen politischen Lage von ihren Aemtern zurückträten und ihre Posten dem Landtage zur Verfügung stellten. Dieser aber bat die Mit⸗ glieder der Regierung auf Vorschlag des Führers der sozialistisch⸗ demokratischen Partei Ayroll, so lange im Amt zu bleiben, bis die neue Verwaltung des Landes vom Landtage ausgebaut sei.
Spanien.
Der Minister des Innern teilt mit, daß die katalonische Tagung in Barcelona vom Gouverneur aufgelöst worden ist. Die Mitglieder des Parlaments sind der Aufforderung des Gouver⸗ neurs, einzeln abzureisen, nachgekommen, ohne daß die Ruhe gestört worden mwäre. Lyoner Blättern zufolge haben die liberalen Ab⸗ geordneten und Senatoren, die an der katalonischen Tagung teil⸗ nahmen, dem König telegraphisch ihre Anhänglichkeit und Ergeben⸗ heit an die Dynastie ausgesprochen und die Regierung gebeten, die Wünsche Kataloniens günstig aufzunehmen. Auch die meisten katalonischen Handelskammern haben der Regierung Ergeben⸗ heitserklärungen gesandt.
Wie die „Agence Havas“ meldet, erklärte der Minister des Innern, daß die Gärung in Valencia fortdauere. Trupps versuchten die Ausfahrt eines Bahnzuges zu ver⸗ hindern und griffen den Heizer an, der sich durch Schüsse aus dem Revolver verteidigte. Der Generalkapitän und der Zivilgouverneur haben den Bahnhof von Valencia räumen lassen, in den die Ausständigen eingebrochen waren. Der Minister erklärte formell das Gerücht für unwahr, daß der Belagerungszustand in Valencia erklärt worden sei. Man habe Beweise von Vernunft gegeben, und die Regierung habe es verstanden, den Behörden Achtung zu verschaffen.
8 Niederlande.
Einem Amsterdamer Blatt wird aus Rotterdam gemeldet, daß die Wiederherstellung der freien Fahrrinnen durch die Nordsee mit der Uebernahme der Schiffsfrachten für die belaische Hilfskommission durch die niederländischen Reeder im Zusammenhang stehe. Augenblicklich lienen in Amerika 70 Niederländische Schiffe, die auf ihre Ausklarierung, die von der, Bereitstellung von Schiffsraum abhängig gemacht wird, warten. Die niederländischen Reeder erklärten sich bereit, die Fahrten für die belgische Hilsskommission zu über⸗ nehmen, während die bisher für diesen Zweck verwendeten Schiffe für die Fahrt nach englischen und französischen Häfen frei werden. Die“ von England zugestandene Fahrrinne wird etwas anders verlaufen als die alte. 1
Schweden. 8 “
Die englische Gesandtschaft in Stockholm teilt die Bedingungen mit, unter denen schwedische Schiffe aus englischen Häfen zurückkehren dürfen. Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ sind es folgende:
1) Schweßische Schiffe, bdie in England liegen, dürfen abfahren, sobalo ertsprech nee schwedische Schiffe als Ersag angekemmen sind.
2) Kaan ein Reeder kein Schiff zur Ablösung schicken, weil er keines hat, so gestatten ihm rie englischen Behörden, einstweilen seine Dampfer ven England noch Saweden sahren zu lassen, wenn er 25 28- vom versicherten Wert des Schiffes bei einer englischen Bank hinterlegt.
Die englische Gesandtschaft will durch Bekanntgabe dieser Bedingungen frühere Behauptungen der schwedischen Blätter widerlegen. „Aftonbladet“ betont, man könne für die Ver⸗ öffentlichung nur insofern dankbar sein, als man jetzt mit Sicherheit wisse, daß die britische Regierung noch rücksichtsloser über den neutralen Schiffsraum verfüge, als man erwartet habe.
Griechenland. Nach einer Havasmeldung haben die Verbündeten Griechenland amtlich mitgeteilt, daß sie ihm demnächst seine leichten Seestreitkräfte zurückgeben werden. b
Bulgarien.
Laut Meldung der „Bulgarischen Telegraphenagentur“ sind folgende Telegramme zwischen dem deutschen Reichskanzler Dr. Michaelis und dem Ministerpräsidenten Radoslan wechselt worden: 8
Seiner Exiellenz Raveslawow.
Durch das Vertrauen Seiner Majestät des Kaisers und Könige, meines Allergrädigsten Herrn, auf den Pesten als dentscher Reichs⸗ kanzjer und preußischer Mintwerpräsident berufen, ist es mtir ein tief⸗ gefühltes Bedürfnis, Eurer Erzellenz zu versichern, ein wie großes Ge⸗ wicht auch sch auf die werꝛvolle Unterstuvung lege, die meinem Herrn Vor⸗ Läagper bet der Ausübung seines Amtes in so reichem Maße seitens Euerer Exnellenz zuteil geworden ist. Durchdrungen von vn⸗ erschütterl chem Vertrauen auf den endgültigen Steg unserer rubm⸗ gekrönten Waff n, betracht’ ich es als meine Pflicht, in unverbrüct⸗ licher Treue an den geschlossenen Verträgen und Verei barungen feitzuhalten. Ich hoffe, daß es mir vergönnt sein wird, noch glucklich geschlossenem Frieden dazu beinagen zu können, die Beztehungen der engverbündeten Völker immer innizer zu gestalten. “ Reichskanzler Michaelis.
“ 1
Sr. Exlellenz Dr. Mickaelis, deutscher Reichskanzler und preußtscher Ministerpläsirenk.
Berlin.
Eurer Exzellenz Depesche, die mit zu Herzen gebenden Worten das erprebte i nige Bündnis unserer Länder und Völker bervorhebt, drängt mich, Eurer Ex ellenz auch gauf diesem Wege dee besten Wünsche zu wiederholen, aus Anlaß Eurer Exzellenz Bnufung an die Spitze der Reichsgeschäfte in so veantwortunesvoller Zeit. Eurr Exzelenz zuversichtsvolle Versicherung und unerschütterliches Ver-
tranen auf den enrgültigen Sieg wird in meinem Vaterlande den
lebhaftesten Widerball fiaden und die Beziebungen beider Völker wenn nöglich noch inn ger gestalten. Das gemeinsam vergossene Blut unjerer Besten het unsere“ durch unvecbrüchliche Vertragstreue gefestigten Bund getittet und bietet die Gewäbr, daß nach glücklich geschlossenem Frieden Bulgzrien an der Seite des großen Deutschland einer heiteren Zakunft sicher ist. Mein und
der bulgaischen Regierung beste Wollen und Können siad nach wie vor dem Bestreben gewidmet, all dies zu verwirklichen. Mmisterpräasident Dr. Radoslawow.
Asien.
„Die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet aus Täbris, daß Sardar Reschid, der frühere Generalgonverneur von Aserbeidschan, in Sendschan auf der Reise nach Teheran durch drei Schüsse getötet worden sei.
Dj S Die „St 5
Kriegsnachrichten.
Berlin, 20. Juli, Abends. (W. T. B.)
Im Westen nur in Flandern starker Artilleriekampf.
Im Osten sind unsere Truppen zwischen Sereth und Strypa in scharfem Nachdrängen hinter dem weichenden Feinde. .
Den herausfordernden russischen Angriff zwischen Dnjestr und Karpathen haben unsere Truppen am 19. Juli durch einen Gegenstoß südlich des oberen Sereth beantwortet. Das Unternehmen ist vollkommen geglückt. Nach einer auch durch österreichisch⸗ungarische Artillerie vorzüglich unterstützten östündigen Feuervorbereitung, die mit dem grauenden Tage einsetzte und in den russischen Stellungen schwere Verwüstungen an⸗ richtete, haben unsere Sturmtruppen 10 Uhr Vormittags das russische dreifache Stellungssystem zwischen dem oberen Sereth und der Strypa überrannt und durchbrochen. Schon 9,30 Uhr war die über 400 Meter hohe Zlota⸗Gora nördlich Zborow in unsere Hände gefallen. Der Angriff wurde durch klares sonniges Wetter begünstigt. Die aufgelösten russischen Ver⸗ bände wichen panikartig zurück. Ihre Verluste sind durch die Feuerwirkung in den zertrümmerten Stellungen und durch das Feuer unserer Verfolger im rückwärtigen Gelände außerordentlich blutig. Wenige Stunden nach dem Angriff konnten bereits 3000 Gefangene und 10 erbeutete Geschütze gezählt werden. Russische Gegen⸗ angriffe beiderseits der Malastrypa und bei Zalosze, die den Einbruch in die russische Front zum Stehen bringen sollten, wurden unter schweren russischen Verlusten abgewiesen. Unser linker Flügel drängte am sumpfigen von Seen durch⸗ setzten Oberlauf des Sereth entlang, während unser rechter Flügel sich beiderseits der Bahnlinie Zborow — Tarnopol vorschob. Die Linie Zalosze — Clejow ist überschritten und die russische Front bis zu einer Tiefe von 15 Kilometern durchstoßen. 23 vn
Mehrere unserer starken Stoßtrupps hatten bei Byszki und Konjuchy, in der Gegend Brzezany und südwestlich Brody beträchtliche Erfolge zu verzeichnen. Sie brachen in die feindlichen Stellungen ein und brachten an allen Stellen eine größere Anzahl von Gefangenen zurück. Bei Smorgon war am Nachmittage des 19 und seit dem frühen Morgen des 20. der Feuerkampf lebhaft. In den Karpathen hat die Gefechtstätigkeit merklich aufgelebt.
An der rumänischen Front nur zeitweise aufflackerndes Artilleriefeuer. Unser Feuer auf die Bahnhöfe Jadepedenta und Liesti rief Brände hervor.
An der Westfront steigerte sich in Flandern das feind⸗ liche Artilleriefeuer von Mittag an wiederum zu größter Heftigkeit. Besonders schwer lag das feindliche Feuer auf der Gegend von Lombartzyde und von Bixschoote bis südlich Holle⸗ becke. Verschiedentlich wurden aufgefüllte feindliche Gräben und Bereitstellungen von uns unter Vernichtungsfeuer ge⸗ nommen, so östlich Ypern und nördlich Armentiéres. -
Im Artois brachten wir aus Patrouillen und abge⸗ wiesenen feindlichen Angriffen eine Anzahl von Gefangenen ein. In der Champagne wurde durch einen Volltreffer in einem feindlichen Munitionsdepot ein größerer Brand hervor⸗ gerufen. 4 starke Explosionen wurden beobachtet. 1
Großes Hauptquartier, 21. Juli. (W. T. B. 1 Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. „In Flandern tobte auch gestern der Feuerkampf in nur zeitweilig nachlassender Heftigkeit.
Im Artlois steigerte sich die Artillerietätigkeit Vormittags zwischen La Bassée⸗Kanal und Lens, Nachmittags auch auf beiden Ufern der Scarpe.
Wie in den Vortagen blieben Vorstöße starker Er⸗ kundungsabteilungen gegen mehrere Stellen unserer Front
für den Feind ergebnislos. W1“
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. MNur im mittleren Teil des Chemin⸗des⸗Dames wa die Feuertätigkeit stark; französische Angriffe sind bisher nicht erfolgt.
Dagegen drangen Abends Teile eines westfälischen Regiments in die feindliche Stellung, überwältigten die Besatzung und kehrten heute früh mit 100 Franzosen von L Handstreich vollzählig wieder in unsere Stellung zurück.
Auch bei Fort de la Pompelle (südöstlich von Reims) und auf beiden Maas⸗-⸗Ufern brachten Erkundungen durch frisches Draufgehen eine größere Zahl von Gefangenen ein.
Heeresgruppe Herzog Albrecht. Keine besonderen Ereignisse.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Unsere Angriffsbewegung in Ostgalizien hat absichtigten Verlauf genommen.
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