reeehakee
1
§ 1 Der nach § 5 der Verordnung über Rohtabak vom 10. Oktober 916 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1145) für überlossene oder entetgnete Vor⸗ äte von Robtabak anderer ails inländischer Herkunft zu zahlende
Preis (Uebernahmepreis) setzt sich zusammen aus:
preis und folgenden Zuschlägen, nämlich:
den hesonderen allgemeinen Geschäftsunkosten,
der Verzinsung des Anlagekapitals,
einer Risikoprämie,
dem Unternehmergewinne. 1“
dem für die Rohtabake gezahlten Einkaufepreis als Grund⸗
5
“ 8. 8 Erscheint der auf diese Weise errechnete Preis mit Rücksicht auf
ie Güte und Verwendbarkeit der Ware zu hoch, ist er ins besondere höher als der Marktpreis im Großhandel an dem Tage, an dem der Tabmk auf Grund der Verordnung vom 10. Oktober 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1145) der Deutschen Tabakhandels⸗Gesellschaft in Bremen zu überlassen war, so ist er ent⸗
von 1916 m. b. H. prechend herabzusetzen. Berlin, den 21. Juli 1917. 8 Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Müller.
Bekanntmachung,
etreffend Aenderung der Ausführungsbestimmungen vom 27. Oktober 1916 zu der Verordnung über
Rohtabak. Vom 21. Juli 1917.
„Auf Grund des § 3 Abs. 2 und § 13 der Verordnung über Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1145) bestimme ich: 1
1
§ 20 der Ausführungsbestimmungen vom 27. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1200) zu der Verordnung über Rohtabak erhaͤlt folgende Fassung:
§ 20 Die Inlandgesellschaft kann den Verkauf von Tabakrippen und Tabakstengeln zulassen, wenn der Preis für lufttrockene Rippen und Stengel in Ballen verpackt und gepreßt in Wagenladungen von min⸗
destens 5 Tonnen die nachstehenden Grenzen nicht übersteigt:
Rippen und Stengel von deutschem Tabak sowie Rippen und Stengel von deutschem und ausländischem Tabak gemischt. 115 Mark Rippen und Stengel von ausländischem Tabab 125
dr füͤr 8 e zum Handel mit Rippen von der Inlandgesellschaft zuge⸗ lassenen Händler können beim Verkaufe von dhace⸗ Faft 8 Rechnung hierzu einen Aufschlag bis zu einer Mark für volle 50 Kilo⸗ gramm machen. Für die Vermittlung des Verkaufs von Rippen von Zigarren⸗ oder Zigarettenherstellern unmittelbar an Rauchtabak⸗ oder Schnupftabakhersteller kann dem Vermittler vom Käufer eine Makler⸗ gebühr bis zu einer Mark für volle 50 Kilegramm gewährt werden.
11 8 Die Bestimmung tritt mit dem 1. August 1917 in Kraft.
Berlin, den 21. Juli 1917.
Der Reichskanzler. m Auftrage: Müller.
Belanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liqui britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1910 Re chicadation S. 871), habe ich die Liquidation des dem Ingenieur Adolf Friedrich Lindemann gehörigen Wasserwerks Speyer angeordnet (Liquidator: Stadtrat und Rentner Karl Leschmann in Speyer).
erlin, den 21. Juli 1917. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Albert.
Verordnung
zur Durchführung der Verordnung über Gerste vom 6. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 80 2 8
Vom 21. Juli 1917.
. Artikel I. v .Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über die Er⸗ richtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) wird in teilweiser Abänderung der Bekanntmachung vom 13. September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1043) als die nach § 7 Abs. 1a der Verordnung über Gerste aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 800) zuständige Stelle, soweit es sich um den weiteren freihändigen Erwerb von Gerste alter Ernte handelt, die Reichsgetreidestelle bestimmt. Im übrigen bleibt die Reichs⸗ gerstengesellschaft m. b. H. die zuständige Stelle.
Artikel II 1 „ Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung n Kraft. — 1
Berlin, den 21. Juli 1917. Der Präsident des Kriegsernährungsamts. V.: von Braun.
Verordnung 8 über den Wegfall der Zusaäͤtzfleischkarten. Vom 22. Juli 1917.
Aluf Grund der §§ 5, 6 und 15 der Verordnun über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 21. Auguste 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 941) wird bestimmt:
Die Bekanntmachung über Zusatzfleischkarten vom 15. April 1917 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 355) wird mit der Maßgabe dig sse daßs die Kommunalverbände mit Ablauf der letzten, der Fleischzuteilung zu⸗ grunde gelegten Woche vor dem 16. August 1917, spätestens aber mit Ende der 17. Woche seit Eintritt der Fleischverbilligunz, neben der Reichsfleischkarte Zusatzfleischkarten nicht mehr ausgeben dürfen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 22. Juli 1917.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts. 88 J. V.: von Brauu.
Im § 13 der Ausführungsbestimmungen zu der Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Leim vom 15. Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 627 Nr. 172 des Reiche anzeigers) sind die Worte: „mit dem 15. August 1917“ zu ersetzen durch „mit dem 1. August 1917“. u“
Bekanntmachung. Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt:
§ 1
„Im Königreich Bayern wird für die Bezirke der Kreisstellen für Gemüse und Obst in Würzburg, Bayreuth und Speyer,
Stuttgart und für die Bezirke der Oberämter in Biberach Brackenheim Laupheim Cannstatt Ravensberg Eßlingen Riedlingen Heilbroen Saulgau Ludwigsburg Tettnang Marbach Waldsee 8 MNeckarsulm Oebringen b Stuttgart (Amt) Gerabronn Waiblingen Mergentheim Weinsberg Schorndorf Herrenberg Backnang Rottenburg (Neckar) Besigheim Tübingen Böbitngen 8
angeordnet, daß in der Zeit bis zum 5. August 1917 Gemüse und
Obst nur mit Genehmigung der zuständigen Landesstelle für Gemüse
und Obst abgesetzt werden darf. Von dieser Beschränkung bleibt
unberührt der Absatz auf Grund der von der Reichsstelle abgeschlossenen oder genehmigten Lieferungsverträge sowie der Absatz an Verbraucher innerhalb der obenbezeichneten Ge⸗ birhe. 1. nicht mehr als 10 kg an den gleichen Verbraucher ab⸗ gesetzt werden. Alle Besitzer von Gemüfe oder Obst innerhalb der bezeichneten Gebiete haben der Geschäftsabteilung der zuständigen Landesstelle auf Erfordern Auskunft über die Ware zu geben. Sie sind ferner ver⸗ pflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Verbrauch dnc gdi Verarbeitung im elgenen Haushalte oder Betriebe bleiben zulässig. Die Besitzer haben die von der Anordnung betroffenen Waren
auf Verlangen an die Geschäftsabteilung der zuständigen Landesstelle käuflich zu liefern und auf Abruf zu verladen. Für diese Waren ist ein angemessener Preis zu zahlen, der unter Berücksichtigung der Güte und Verwertbarkett der Ware sowie der in den Normalverträgen der Reichsstelle vorgesehenen Preise abzüglich der dort den Erzeugern auf⸗ erlegten Kommissionsgebühren im Streitfalle von der Geschefts⸗ abteilung der Reichsstelle festgesetzt wird. Befindet sich die Ware nicht mehr beim Erzeuger, so werden entsprechende Zuschläge gewährt, geifen 1 h a. im Streitfalle die Geschäftsabtetlung der Reichs⸗ elle festsetzt.
§ 2.
Wer entgegen den vorstehenden Vorschriften Gemüfe oder Obst ohne Genebmigung absetzt oder eine eingeforderte Auskunft nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder der ihm obliegenden Pflicht zur pfleglichen Be⸗ bandlung, Lieferung oder Verladung nicht nachkommt, wird mit Ge⸗ fängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen belegt. g— 1
Diese Vorschriften treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Juli 1917.
Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende. von Tilly.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung Jv Unternehmungen,
ernennen.
waltung des dortigen Meliorationsbauamts übertragen.
vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden. “
496. Liste. “
114“ Besondere Vermögenswerte: Die bei der Bank von Mül⸗ hausen in Colmar und der Mülhaufer Diskontobank in Colmar binterlegten Wertpapiere des fronzösischen Staatsangehörigen Paul Eugen Lefébure, Bürgermeister in Roufengerte, und die 8 de eeeg c. eehge mit den genannten Banken zustehenden Ansprüche (Zwangsverwal ter: Amtsgerichts⸗ sekretär Nabe in Kaysersberg). 85 88
Straßburg, den 20. Juli 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar. 1 “
8
Bekanntmachung.
„Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
497. Liste. 8
Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse des am 9. März 1907 ver⸗ storbenen Rentners Theofil Mérot in Fentsch (Zwongsverwalter: Rechtsanwalt Dr. Daudt und Notarsatsgebilfe Roeder, beide in Hayingen). — Die Grundstücke des Erblassers, für welche nach dem Erlasse vom 10. April 1915 I A 5634 Sonder⸗ zwangsverwaltung eingerichtet ist, werden von der hier ange⸗ ordneten Nachlaßtwangsverwaltung erfaßt: die bisl erige Sonder⸗ zwangs verwaltung gelangt hierdurch zur Aufhebung.
Straßburg, den 20. Juli 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. vE11 “
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den vortragenden Rat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Geheimen Oberregierungsrat Freiberrn von Hammerstein⸗Loxten zum Wirklichen Geheimen Ober⸗ regierungsrat und Ministerialdirektor in diesem Ministerium zu
6 8
8 Ministerium für Landwirtschaft, Domäne 8 und Forsten. 1
Baurat von Reiche, bisher Vorstand des Meliorations⸗ bauamts in Cottbus, nach Landsberg a. W. als Vorstand des dortigen Meliorationsbauamts versetzt.
Regierungsbaumeister Bartholdi in Cottbus die Ver⸗
Auf Grund des § 11 der Verordnung über Gemüse,
im Königreich Württemberg für den Stadtdtrekitonsbezirk
8 “ 1“ Bekanntmachung.
Das Reineinkommen der Ilmebah Rechnungsjahr 1916 auf 20 245 ℳ 50 ₰ festaes 18 Bei der Rhene⸗Diemelthal⸗Eisenbahn schuß für 1916 nicht erzielt. Cassel, den 17. Juli 1917. Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Dr. Grünberg.
für das etzt worden.
ist ein Ueber⸗
Bekanntmachung.
Dem Getreidehändler Otto Heinicke hi ofss 15
ist die Wiedereröffnung des Hanteis eicbelmftraße 15,
Futtermitteln gestattet worden. 8 Finsterwalde, den 19. Juli 1917. Diee Polizeiverwaltung. J. A.:
— Bekanntmachung.
Der Kaufmannsfrau Baumgardt in eydek ist hamsee fngek bunt, Bescaln⸗ der Cansgep ignenhe eeaan .J. die Erlaubnis zum Handel mit Geflü⸗ bon sdsi⸗ neeer wöhen H el mit Geflügel von sofort Heydekrug, den 23. Juli 1917.
Der Landrat. Dr. Fuhrman n.
—ᷣ
Bekanntmachung.
Dem Händler Hans Lobek in Neu Rüdnitz ist ouf Gy⸗ der Bundesratsverordnung vom 13. September 1918 1ee; haltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗Gesetzbl. S. 3) dees Desügung 13. Juli 829 öer. Tage ob der H andet
nsmitteln wegen Unzuverlässigkei zug auf diese; Handelsbetrieb untersagt ee 188 8 in bezug auf diesen Königsberg N.⸗M., den 13. Juli 1917.
Der Landrat. von Keudell. 8
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. Se tember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlaͤssiger e. Handel, ist der Bäͤckereibetrieb des Bäckermeisters Steffen in Plathe i. Pomm., Poststraße Nr. 11, geschlossen worden, auch ist ihm der Handel mit Backware in jeglicher Form verboten. — Die Kosten der Bekanntmachung hat der Betroffene zu tragen
Plathe i. Pomm., den 13. Juli 1917. “
Die Polizeiverwaltung. Gr aw itz
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässger Personen vom Handel vom 23. September 1915 wics da Venäsf 5 meister Karl Kämpfert, Gelsenkirchen, Wilhelminen⸗ straße 154, der Handel mit Fleisch und Wurstwaren unter⸗ sagt, weil er entgegen meiner Verordnung vom 9. Junt 1917 selbst Wurst bergestellt hat. Seine Unzuverlässigkeit in bejug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. — Die Kosten der Veröffentlichung trägt der Metzgermeister Kämpfert. Seine Kunden werden dem Metzger Aldenhoven, Heßlerstraße 15, überwiesen. — Ab 6. August, bei Beainn der Gültigkeit der neuen Fleischkarten, steht es jedermann frei, sich bei einem anderen Metzger eintragen zu lassen. Gelsenkirchen, den 23. Jult 1917.
Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. Juli 1917.
Seine Majestät der Kaiser und König ist gestern morgen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, an der galizischen Front eingetroffen und hat sich, nachdem er den Vortrag der Oberbefehlshaber über den Gang der Unter⸗ nehmungen entgegengenommen hatte, zu den am Sereth kämpfenden Truppen begeben. Seiner König lichen Hoheit dem Generalfeldmarschall Prinzen Leopoldvon Bayern und seinem Generalstabschef Obersten Hoffmann wurde das Eichenlaub zu dem Orden pour le mérite, dem Chef des Eö eines Armeekorps Major Frantz dieser Orden verliehen.
Auf der Fahrt zur Südostfront traf Seine Majestät der Kaiser in Podgorze bei Krakau mit Seiner Majestät dem Kaiser Karl zusammen.
1.“
Der Königlich bayerische Gesandte Graf von feld hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Geheime Legationsrat Dr. von Schoen die Geschäfte der Gesandtschaft.
„Der Großherzoglich hessische Gesandte Freiherr von Biegeleben hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesen⸗ heit fügn der stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundesrat, Großherzogliche Staatsrat Dr. Ernst Weber die Geschäfte der Gesandtschaft. —
Einen unwiderlegbaren Beweis für die Verschleierung der englischen amtlichen Angaben über Flugzeug⸗ verluste bietet nach einer Mitteilung des Wolffschen Tele⸗ graphenbüros die englische Verlustliste, die für den Monat Mai 157 Offiziere und Mannschaften des englischen Fliegerkorps als vermißt, 122 als tot meldet, während die Zahl der als verloren gemeldeten englischen Flugzeuge von den Engländern im Mai mit nur 86 angegeben wurde. Diese 86 Flugzeuge waren mit ihrer Besatzung von 137 Offizieren und Mannschaften nicht zurückgekehrt und werden als verloren und vermißt gemeldet. Die Zahl der 122 Getöteten setzt sich unzweifelhaft aus den Besatzungen der hinter den englischen Linien abge⸗ schossenen Flugzeuge zusammen, denn es ist doch nicht anzu⸗ nehmen, daß hinter den englischen Linien 122 Flieger ge⸗ tötet wurden, ohne daß die Flugzeuge dabei Schaden er⸗ litten. Bei Zugrundelegung desselben Verhältmisses zwischen Besatzung und Flugzeug, wie bei den Vermißten, ent⸗ sprechen diesen 122 Toten etwa 80 Flugzeuge, die die Eng⸗ länder in ihren Berichten unterschlagen haben. Diese Zahl
stimmt fast genau mit der der von den deutschen Fliegern als
binter der enalischen Front abgeschossen
überein, die 75 betrug.
28 8 11““ abe gemeldeten Flugzeuge Die Engländer haben im Mai also
2
aͤicht 86 Flugzeuge, sondern mindestens 161 verloren. Aehnlich
wie die Engländer die Zahl ihrer verlorenen Flugzeuge möglichst niedrig angeben, erhöhen sie die Zahl der angeblich abaeschossenen deutschen Flugzeuge nach Möglichkeit, indem sie jedes piedergehende oder den Kampf abbrechende deutsche Flug⸗
zeug als abgeschossen buchen.
Am 25. Juli 1917 ist ein Nachtrag zu der Bekannt⸗ machung über Höchstpreise für Baumwollspinnstoffe und Baumwollgespinste Nr. W. II. 1800/2. 16. K. R. A. in Kraft getreten, durch den einzelne Bestimmungen der alten Bekanntmachung abgeändert werden. Insbesondere sind mit Jückicht auf die veränderten Zeitumstände die Höchstpreise für diejenigen Baumwollgarne erhöht worden, die auf Grund eines nach dem 24. Januar 1917 ausgestellten Spinnerlaubnis⸗ sceins gesponnen sind. .
Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats⸗ imtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
Auf Grund des § 2 Abs. (4) der Eisenbahnverkehrs⸗ ordnung ist der § 31 dieser Ordnung (Verpackung und Be⸗ zeichnung des Reisegepäcks) durch das Reichseisenbahnamt mit Wirkung vom 15. August d. J. bis auf weiteres dahin ge⸗ ändert worden, daß sede⸗ Gepäckstück die genaue und dauer⸗ haft befestigte Adresse des Reisenden (Name, Wohnort, Pohnung) sowie den Namen der Aufgabe⸗ und Be⸗ simmungsstation tragen muß. Nicht derartig gekenn⸗ jeichnetes Gepäck kann zurückgewiesen werden. Die Aen⸗ derung ist nötig geworden, um die immer mehr zu⸗ nehmenden Verschleppungen des Reisegepäcks im Interesse der Reisenden und der Eisenbahn zu verhüten. Bei der jetzt nicht zu beseitigenden schlechten Beschaffenheit des Klebestoffs für die Eisenbahnbezettelung lösen sich die Beklebezettel oft los, und es muß deshalb für eine andere Kennzeichnung der Gepäckstücke Sorge getragen werden.
1 Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser ist gestern fruͤh von seiner Reise an die ost⸗ galizische Front wieder in Wien eingetroffen.
Der Kaiser hat 41 Verurteilten, denen eine Unter⸗ brechung der Strafe aus einzel⸗ oder gemeinwirt⸗ schaftlihen Gründen bewilligt worden war, den Rest der Freiheitsstrafe, ferner 1441 Verurteilten die Strafe, soweit sie nicht durch Einrechnung der Untersuchungshaft verbüßt ist, oder soweit die neben der Freiheitsstrafe verhängte Geldstrafe noch nicht erlegt ist, nachgesehen und 111 Verurteilten eine Milderung oder Umwandlung ihrer Strafe bewilligt.
Die Blätter veröffentlichen einen Erlaß des Kaisers, wonach die Reserveoffiziere, die wegen Teilnahme an politischen Kundgebungen in Wien, Prag und Graz im Jahre 1917 im ehrenrätlichen Verfahren aus ihrer Dienststelle entlassen worden sind, auch ohne Frontdienstleistung vor dem Feinde im Sinne des vom Kaiser Franz Joseph am 15. April
191 hmigten Erlasses sofort wiedereinzustellen sind.
er frühere Legionsbrigadier Pilsudski ist in
vom Sonnabend auf Sonntag in Warschau in Haft ge⸗ nommen worden. Der unmittelbare Anlaß zur Verhaftung war laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros der Um⸗ stand, daß Pilsudski sich beim Ueberschreiten der Grenze des Königreichs Polen eines Reiseausweises bedient hatte, welcher sich bei näherer Prüfung als gefälscht erwies.
—Irder Sitzung des Vorläufigen Staatsrats vom 18. Juli warden, wie gemeldet, die einstweiligen Vorschriften über die Einrichtung des Gerichtswesens im Königreich Polen angenommen, woraus obiger Quelle zufolge nachstehendes hervorzuheben ist:
Es wird die Einführung der früberen Organisation des polnischen Gerichtewesens aus der Zeit vor 1876 beabsichtigt. Es werden tätig sein Friedensgerichte, Beitrksgerichte, Appellationsgerichte und das Höchste Gericht. Als bezeichnendes Merkmal wird die neue Gerichts⸗ ordnung die Teilnahme von Beisitzern nicht nur in Friedensgerichten, sondern auch in den höheren Gerichten aufweisern. Ein Handele⸗ gericht wird nicht gebildet, jedoch werden bei den Bezirke⸗ gerichten nach Bedarf Kammern für Handelssachen eröffnet, deren Zusammensetzung derjenigen des früheren Handelsgerichts ent⸗ spricht. In diese Kammern treten von der Kaufmannschaft gewählte Handelsrichter ein. Die einstweiligen Vorschriften betreffen ferner die Befoldung der Justizbeamten, die aus Gehalt und Teuerungs⸗ zulage besteht. Desgleichen wird eine Gerschtskostenordnung erlassen. Für Strafprozeß wie Zivilprozeß gelten Uebergangsvorschriften bis sum Inkrafitreten der russischen Prozeßordnungen, deren Ueber⸗ setung mit den durch die Landesbedürfnisse begründeten Abände⸗ rungen im Druck ist. 8
Großbritannien und Irland. 8
Der Finanzminister Bonar Law brachte gestern im Unterhau e eine Kreditvorlage über 650 Millionen Pfund Sterling ein und führte laut Bericht des „Wolff⸗
chen Telegraphenbüros“ zur Begründung aus: B Es handele sich um einen Kredit, der 150 Millionen böher sei als irgend einer der früheren. Die durchschnittliche tägliche Ausgabe aus dem letzten Kredit habe den Voranschlag um eine Million Pfund täglich übertroffen. Dieser habe die täg⸗ liche Ausgabe auf 5 400 011 Pfund festgesetzt, während sie sich an 112 Tagen des Fiskaljahres auf 6 700 095 Pfund gestellt habe. Von dem Mehr an Ausgaben entsallen 506 000 Pfund auf Heer, Floskte und Munition, 569 000 Pfund auf Vorschüsse an die Ver⸗ hündeten und Dominions und 307 000 Pfund auf Verschiedenes. onar Law erklärte weiter, er sei einigermaßen ent⸗ täuscht, daß trotz der Hilfe Amerikas die Vorschüsse an die Ver⸗ bündeten zugenommen hätten. Man habe sich jedoch immer auf den Standpunkt gestellt, daß die Verbündeten ein Ganzes bildeten. Die Bürde, die England auf sich genommen habe, sei groß, aber es könne sie als Beweis für die eigene Selbstlosigkeit betrachten. Er sei übeneugt, daß der Präsident Wilson und seine große Nation diese tage mit Hochherzigkeit behandeln würden oder, besser gesagt, mit dem Vfrsthndulz. daß die Sache der Verbündeten eine bemeinsame sei, und daß man sich darauf verlassen könne, Vn den Vereinigten Staaten die Mittel zum Ankauf von orräten aller Art für die Verbünseten zu erhalten. Die gesamten Vorschüsse an die Verbündeten und Dominions be⸗ slögen 1025 Millionen, die an die Domintors allein nur 146 Mll⸗ Lonen. Die Zunahme der Aukgaben für das Heer, fuhr Bonar fur fort, sei darauf zurückzuführen, daß größere Zahlungen an Indien r Dienste geleistet seien, die mit dem Kriege jusammenhingen. Das
“ 8 8
solle heißen, daß England ein stärkeres Truppenaufgebot von Indien erhalten habe, als es bei Ausstellung der Voranschläge erwartet⸗. Auch für Flugzeuge hätten die Ausgaben zugenommen, und der Umstand, daß die Verluste an der Front geringer als im jetzten Jahre gewesen seien, habe die Ausgaben für das Heer erhöht. Die tägliche Nettozunahme an Kriegskosten sei, abgesehen von Anleihen an die Verbündeten und Ausgaben, dee in der Folge zurückerstattet worden wären, 300 000 Pfund. Es sei offenbar, daß der Voranschlag erbeblich habe überschritten werden müssen, in der Hauptsache wegen der Verbündeten. Die Gesamtsumme der Kriege⸗ kredite betrage 5292 Millionen Pfund Sterling. Kein Land, auch wenn es die größten Hilfsquellen der Welt besitze, könne mit größerem Recht sagen, was er bei einer früheren Gelegenheit gesagt habe, daß nicht Mangel an Geld das Hindernis sein werde, den Krieg zu ge⸗ winnen, worauf alle hinarbeiteten. In der Besprechung sagte MeKenna:
Die vom Finanzminister genannten Zahlen enthielten nicht den sehr großen Betrag, der an Zmisen für die öffentliche Schuld ausgegeben worden set. Man müsse vor Schluß des laufen⸗ den Fiskaljahres mit einer täglichen Gesamt⸗ ausgabe von acht Millionen rechnen. Die tägliche Einnahme betrage etwa zwei Millionen. Es müßten also sechs Millionen durch Anleihe aufgebracht werden. Das bedeute eine weitere Einkommensteuer von 3 Shilling 4 Pence auf das Pfund. Wenn man dies auf die bestehende Einkommensteuer schlagae, so werde die Leistung des britischen Steuerzahlers auf das ungeheure Verhältnis von 8 Shihling auf das Pfund gebracht.
Die Kreditvorlage wurde vom Hause bewilligt.
— Eine Abordnung der russischen Arbeiter⸗ und Soldatenvertreter ist gestern in London eingetroffen.
Frankreich.
Die englischen und italienischen Abordnungen zu der Tagung der Verbündeten sind gestern in Paris angekommen. Der Ministerpräsident Ribot balte Nachmittags mit den Ministern Sonnino, Lloyd George und Balfour eine lange Unterredung, an der die Minister Albert Thomas und Painlevé teilnahmen. Nach der Unterredung begab sich Ribot zum Präsidenten Poincaré.
Als Vertreter 1“ werden an der Tagung der Verbündeten teilnehmen: Ribot, Painlevé, Lacaze, Léon Bourgeois, Thomas, Jonnart, Jules Cambon, General Foch und de Margerie.
— Die Kammer hat mit Einmütigkeit von 479 Ab⸗ stimmenden das vom Senat schon angenommene Gesetz über die Mündel der Nation angenommen, durch das die Kriegs⸗ waisen und Kinder der Kriegsverletzten unter die moralische und
aft des Staates gestellt werd
C1“ “ Rußland. 1“ * “
Die sozialistischen Minister haben nach einer Meldung des „Petit Parisien“ hten Amtsgenossen ein Ultimatum über⸗ reicht, das die Ausrufung der Republik, Maßnahmen zur Be⸗ kämpfung der Gegenrevolution und die Absetzung! der unauf⸗ richtigen Generale fordere.
— In gemeinsamer Sitzung der Vollzugsausschüsse des Arbeiter⸗ und Soldatenrates und des Bauernrates haben diese nach langer Erörterung, wie die „Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, folgende Entschließung an⸗ genommen:
In der Erkenntnis, daß die Lage an der Front und im Innern des Landes einen militärischen Zusammenbruch, einen Wendepunkt der Revolution und einen Triumph der gegen⸗ revolutionären Kräfte herbeizuführen droht, beschließen wir:
1) Das Land und die Revolution sind in Gefahr!
2) Die Vorläufige Regierung wird zur Regierung der Ret⸗ tung der Revolution ernannt.
3) Der Regierung wird unbeschränkte Vollmacht
ggegeben, um die Organisation und die Mannszucht im
Heere wieder herzustellen, den Kampf bis sum äußersten
gegen die Gegenrevolution und die Gesetzlosigkeit zu ihren und um das ganze in der vorgestern veröffent⸗
lichten Erklärung der Regierung niedergelegte Programm
zu verwirklichen. 1
Die Entschließung wurde von 252 Abstimmenden einmütig angenommen. 47 Vertreter, meistens Maximalisten, enthielten sich der Stimme.
— Der Beschluß über die Unabhängigkeitserklärung Finnlands ist „Politiken“ zufolge jetzt der russischen Re⸗ gierung zugestellt worden, aber nur zur Kenntnisnahme, nicht zur Anerkennung.] “ 1
Rußland wünscht in Finnland eine Anleihe von drei⸗ hundert Millionen aufzunehmen. Wahrscheinlich ist Finnland bereit, 200 Millionen unter der Bedingung zu geben, daß es dafür 65 Millionen Kilogramm Getreide erhält.
— In Helsingfors fand gestern eine große polnische Kundgebung statt, bei der der polnische Führer Fürst Lubo⸗ mirski in einer Rede das finnische Volk beglückwünschte.
Niederlande.
Nach einer Meldung der „Niederländischen Telegraphen⸗ Agentur“ vom 22. Juli ist Morgens bei Sluiskil (nahe der belgischen Grenze) wegen Benzinmangels das englische Flugzeug D. H. 4 Nr. 7508 gelandet, das in Saint Omer in Frankreich aufgestiegen war; es war mit zmei Maschinengewehren bewaffnet. Die Insassen, Leutnant Knight und sein Beobachter, haben das Flugzeug verbrannt. “
Schweden. Der König hat gestern den deutschen Gesandten Freiherrn von Lucius in Privataudienz empfangen.
Norwegen.
Nach einer vom „Norwegischen Telegraphenbüro“ ver⸗ breiteten Mitteilung des Auswärtigen Amts sind die Verhand⸗ lungen mit der deutschen Regierung über die Freigabe des Dampfers „Harald Haarfager“ nun beendet. Die deutsche Regierung ist bereit, das Schiff unter folgenden Bedinaungen freizugeben: Der Teil der Stückgutladung des Schiffes, der als Bannware verdächtig ist, kommt vor das Prisengericht. Lebens⸗ mittel oder andere Waren, deren Auslieferung verlangt wird, werden nach dem üblichen, von einem deutschen und einem norwegischen Kommissar festzusetzenden Preis vergütet werden. Die norwegische Regierung wird dafür sorgen, daß weitere Schadenersatzansprüche für die Aufbringung nicht geltend ge⸗ macht werden. Nachdem die Beteiligten sich zur Annahme dieser Bedingungen bereit erklärt haben, hat die norwegische Regierung durch ihren Berliner Gesandten der deutschen Re⸗ gierung mitteilen lassen, daß sie bereit sei, auf die vor⸗ geschlagenen Bedingungen einzugehen. Hierauf hat der Ge⸗
G
B“
“ 8 11“ 8 ECe““ sandte telegraphisch mitgeteilt, daß das Schiff bereits frei⸗ gegeben worden sei und in einigen Tagen abfahren werde. 8
8
Türkei. — Die Nationalfeier des Gedenktages der Wieder⸗ herstellung der Verfassung wurde vorgestern unter äußerst zahlreicher Beteiligung der Bevölkerung gefeiert. Nachmittags fand eine nationale Wallfahrt zum Grabe von Haireddin Bar⸗ barossa statt. Vor dem Gebäude der Partei für Einheit und Fortschritt machte der Zug halt. Der Großwesir Talaat Pascha und der Abgeordnete Kemal Bei hielten Ansprachen. Abends fand beim Minister des Aeußern ein Festmahl statt, zu dem die Minister und das diplomatische Korps geladen waren. —
Amerika. 11“ Die amerikanische Regierung hat den Kongreß um Genehmigung der Ausgabe von weiteren fünf Milliar den Dollar für Heer und Flotte ersucht.
— Nach einer Reutermeldung aus Washington wird in Ver⸗ bindung mit der Regelung der Ozeanfrachttarife Le⸗ plant, sämtliche Schiffe der Verbündeten heranzuziehen. Der Gesamtbetrag des neutralen Schiffsraums wird als zu klein erachtet, als daß er die Lage beeinflussen könnte. Der ver⸗ mutliche Einschluß Japans in die Verhandlungen soll damit zusammenhängen, daß wahrscheinlich japanische Schiffe weit mehr als bisher an der Schiffahrt im Atlantischen Ozean teil⸗ nehmen werden.
— Daz chilenische Ministerium hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, seine Entlassung gegeben.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 24. Juli, Abends. (W. T. B.)
In Flandern starker Feuerkampf.
In Ostgalizien folgen wir zwischen Sereth und Karpathen in breiter Front dem weichenden Gegner. In den Karpathen am Susita⸗ und Putna⸗Tal tagsüber Kämpfe, die dem Feind örtliche Vorteile brachten.
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In Ostgalizien drängten unsere Truppen am 23. Juli dem weichenden Feinde wie an den Vortagen unaufhaltsam nach. Der russische Rückzug nimmt immer größere Dimensionen an. Die weichenden russischen Verbände konnten sich nicht einmal längs des Sereth südlich Tarnopol zu einem ernst⸗ haften Widerstand aufraffen. Erst östlich des Sereth begannen sie sich wieder zu sammeln. An der Straße Trembowla — Nikolince, 20 km südlich Tarnopol, wurde ein Angriff starker feindlicher Massen, der von Panzerautos unterstützt war, unter außerordentlich schweren russischen Verlusten abgewiesen. An der Straße Burkanow⸗ Podhajce, 15 km südlich der Eisen⸗ bahnlinie Kozowa-— Tarnopol, wurde ebenfalls feindlicher Wider⸗ stand gebrochen. 1
Am Nachmittage des 23. Juli haben unsere Truppen süd⸗ lich des Dyjestr bereits in breiter Front die Lukwa über⸗ schritten, um am Abend die alten Stellungen an der Bystrzyca zu erreichen. Der wichtige Eisenbahnknotenpunkt Halicz wurde wieder genommen, die Bystrzyca⸗Solotwinska überschritten. In der Nacht zum 23. starker Regen, dem im Laufe des Tages mehrere heftige wolkenbruchartige Gewittergüsse folgten. Die Un⸗ gunst der Witterung konnte indessen die Geschwindigkeit des Vor⸗ marsches nicht aufhalten. Unsere Truppen, die im Regen auf bloßer Erde biwakiert hatten, setzten mit gleicher Frische wie an den Vor⸗ tagen den Vormarsch fort und treiben in alter Angriffsfrische den Gegner vor sich her. Die Beute an Geschützen, Maschinen⸗ gewehren, Minenwerfern, Panzerwagen, Schießbedarf und Kriegsgerät ist nicht zu übersehen. Auf dem Bahnhof Kozowa wurden etwa 15 Geschütze, im Walde südlich Litiatyn sechs Geschütze, Kaliber 28 — 30 cm, und ein Eisenbahngeschütz schwersten Kalibers erbeutet. Im befreiten Gebiet fielen den siegreichen Truppen, abgesehen von ungeheuren Lagern an Lebensmitteln, die reiche Ernte und große Mengen von Vieh in die Hand.
Während die russischen Armeen im Südosten in breitester Front zurückweichen, verbluteten sich weiterhin die in einem aussichtslosen Kampf vorgejagten russischen Divisionen südlich von Smorgon, bei Krewo, südwestlich von Dünaburg und bei Jakobstadt.
Unter der Einwirkung unserer siegreichen Operationen in Ostgalizien wurde am 23. auch die Front von den Karpathen bis zur Donau unruhig. Ein in den Karpathen südlich der Säge von Neu Itzkany nach äußerst heftigem Zerstörungs⸗
euer vorgetragener feindlicher Infanterieangriff brach in unserem Vernichtungsfeuer blutig zusammen. Nördlich der Bistriz und beiderseits La Catrinar heftiges feindliches Artilleriefeuer, das sich gegen Abend zu großer Wucht steigerte. Ein vorbrechendes Bataillon blieb in unserem Feuer liegen. Das gleiche Schicksal erlitten feindliche Angriffsversuche südlich des Susita⸗Tales, nördlich der Oituzstraße und des Pravila. An der rumänischen Front lebhaftere feindliche Artillerietätig⸗ keit, besonders in der Dobrudscha und westlich der Donau, wo es sich von 3 Uhr bis 3,30 Uhr Nachmittags zum Trommelfeuer steigerte. Russische Angriffe erstickten in unserem Abwehrfeuer. Bei Branistea auftauchende feindliche Kavallerie wurde durch unser Artilleriefeuer gefaßt und versprengt. Seit 5 Uhr Vor⸗ mittags des 24. Juli liegt Trommelfeuer an der Rimnicul⸗
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8 8 Großes Hauptquartier, 25. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz RupprectF.
Die Schlachtfront in Flandern war auch gestern der Schauplatz gewaltigster Artilleriekämpfe, die bis in die Nacht dauerten.
Starke englische Erkundungsstöße wiederholten sich in mehreren Abschnitten; alle sind in unseren Trichterstellungen zurückgeschlagen worden. 8
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Am Winterberg bei Craonne holten sich die Franzosen
durch das 5ern mehrerer starker Angriffe gegen unsere
neuen Stellungen eine Schlappe. Auch der Einsatz einer frischen Division erzielte keinen Vortell.