1917 / 177 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

pftaumen . . . . .. 6 .. 89

Zwetschen, Hauspflaumen, Hauszwetschen, Muspflaumen, Bauernpflaumen, Thüringer Pflaumen, mit Ausnahme der Brennzwetscenn 6,20 Breunzwetschen 6,10

Der Erzeuger darf beim Verkauf von 1“

1. November 1917 ab einen Zuschlag von 10 vom Hundert 16. Dezember 8 15 . 16. Januar 1918 . E111

1. März 9 2 9 9 89 35 20 1. April 9 9 9 9 9 50 9

für Lagerung auf die in § 1 festgesetzten Höchstpreise berechnen.

§ 3 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. Juli 1917.

Die Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung. V

von Tilly

Der Vorsitzende.

Bekanntgabe

über Beschlagnahme und Freigabe von Caleium⸗ Karbid und gelöstem Acetylen.

Die auf Grund der Beschlagnahmeverfügung vom 12. Januar 1917 erlassene „Bekanntgabe über Beschlagnahme und Freigabe von Calcium⸗Karbid“ vom 6. Februar 1917 wird hierdurch aufgehoben. An ihre Stelle treten die nach⸗ stehenden Bestimmungen: 8

I. Bestandsmeldungen.

Die durch §§ 6 und 7 der Beschlagnahmeverfügung vom 12. Januar 1917 vorgeschriebenen monatlichen Bestands⸗ meldungen sind spätestens bis zum 6. jeden Monats auf Meldekarten gemäß Vordruck*) an die

Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Abt. Ca, Berlin W. 9, Köthener Straße 1—4,

einzureichen, und zwar sowohl für Karbid wie für gelöstes Acetylen, Beagid und Karbidstaub.

Die Meldungen müssen enthalten:

Verbrauch im im Vormonat Vormonat

f V b Verbraucher, welche ihr Karbid entsprechend den Bestim⸗ mungen über den Kleinbeleuchtungsbedarf beziehen, also in keinem Falle mehr als 10 kg im Monat verbrauchen, haben die Meldungen nicht zu machen.

II. Anforderung und Freigabe von Karbid, gelöstem Acetylen und Beagid. 18

Auf Grund des 39 Absatz 2 der Beschlagnahmeverfügung m 12. Januar 1917 wird bekanntgegeben:

Die Verteilung der verfügbaren Bestände an Karbid, gelöstem Acetylen und Beagid erfolgt auf Grund von „Anträgen auf Zuweisung von Karbid“ gemäß Vordruck*). Diese Anträge sind in 2 Ausfertigungen bis zum 20. jeden Monats für den Bedarf des übernächsten Monats an die untenstehend auf⸗ geführten Vertrauensstellen zu richten, welche die Vorprüfung der einzelnen Anträge übernommen haben. Die Entscheidung und Zuteilung erfolagt durch den Obersten Vertrauensmann Herrn Wirkl. Geh. Oberreg.⸗Rat Jaeger in Berlin W. 9, Köthener Straße 44.

Es wird nachdrücklichst darauf hingewiesen, daß ver⸗ spätete oder unvollständig aus gefüllte Anträge auf Zuweisung von Karbid nicht berücksichtigt werden können.

Unvorhergesehener Bedarf, der nicht rechtzeitig, wie vorangegeben, angemeldet werden kann, ist unmittelbar auf Vordruck bei dem Obersten Vertrauensmann zu be⸗ antragen und besonders eingehend zu bearünden.

Bestand am Letzten des Normonats

Bestand am Ersten des Vormonats

Zugang

Die Tätigkeit der Vertrauensnellen und des Obersten,

Vertrauensmanns erstreckt sich lediglich auf die Prüfung der sachlichen Berechtigung der Anforderung von Karbid und auf die Beratung zum Ersatz des Acetylens durch andere brennbare Gase.

Rückfragen wegen der Lieferung selbst sind nur an die Karbidverteilungsstelle oder an die Groß⸗ händlerfirmen zu richten (siehe Abschnitt IV).

Lagerbestände dürfen nicht shne besondere Freigabe angegriffen werden. Die Freigabe ist auf demselben Wege und in denselben Fristen zu beantragen, wie es bei den An⸗ trägen auf Zuweisung von Karbid vorgeschrieben ist.

Zugeteilte Karbidmengen, die in dem Antragsmonat oder, soweit die Zuteilung für mehrere Monate erfolgt ist, in diesen nicht aufgebraucht sind, sind dem Lagerbestand zuzuführen.

Die Bestimmungen der Beschlagnahme gelten auch für Karbidstaub, gelöstes Acetylen und Beagid.

Gelöstes Acetylen und Beagid. Anmeldungen für gelöstes Acetylen dürfen nicht auf einem Vordruck mit Karbid beantragt werden, es sei denn, daß wahlweise gelöstes Acetylen oder Karbid angefordert wird. Anträge auf Zuweisung von Beagid zur Beleuchtung sind ähnlich wie für Karbidkleinbedarf (s. unten) durch un⸗ mittelbare Meldung bei der Bosnischen Elektricitäts A.⸗G. in Lechbruck (Bayern) anzubringen. Bei den Zuweisungsanträgen ist das Merkblatt für die Verbraucher von Karbid zu berücksichtigen. *)

III. Karbidbedarf für Kleinbeleuchtung. 8

Als Karbidbedarf für Kleinbeleuchtung gilt der Verbrauch in Einzellampen bis zur Höchstgrenze von 10 kg im Monat für einen Haushalt oder Verbraucher.

*) Sämtliche Vordrucke für Bestandsmeldungen und Zuweisungsanträge sowie Abdrucke der amtlichen Ver⸗ öffentlichungen sind von der Karbid⸗Verteilungsstelle G. m. b. H., Berlin w. 9, Köthener Straße 28/29, bezw. einer der Karbid⸗Großhandelsfirmen (siehe Abschn. IV) zu beziehen.

gibt die Listen der Karbid⸗Verteilungsstelle weiter, durch welche

Der monat liche Bed arr V ist zu den im Eingang des Abschnitt I angegebenen Fristen bei den Kleinhändlern

anzufordern. 1 . Die Anträge bei den Kleinhändlern können münd⸗

lich gestellt werden. Sie sind von diesen in eine Kundenliste einzutragen, in der der Antragsteller die Richtigkeit seiner An⸗ forderung durch Unterschrift zu bestätigen hat. Die Klein⸗ händler haben die angemeldeten Bedarfsmengen in einer Liste zusammenzustellen und einer der unter IV genannten Groß⸗ handelsfirmen bis zum 1. des Vormonats zu übersenden. Diese

sie gesammelt dem Obersten Vertrauensmann zugehen. Die Liste ist nach folgendem Muster anzufertigen: Karbidanforderung für Kleinbeleuchtung im Monat: von:

Genaue Adresse des Händlers) bel Firma: 14““ (Großdandelsfirma siehe Abschnitt IV)

Nachweis, daß keine andere Beleuchtungsart

möglich, und Bemerkungen

Zahl der Lampen, Zweck die der

gebraucht Beleuchtung werden

geforderte Menge

Name des Verbrauchers

½+ Kg 1

Anträge, die über den Kleinbedarf an Karbid für Be⸗ leuchtungszwecke hinausgehen, sind auf den vorgeschriebenen Vordrucken an die zuständige Vertrauensstelle zu richten (näheres siehe unter „g“*).

b IV. Lieferung. v Die Lieferung des Karbids erfolgt nach Entschließung über die Höhe der Zuteilungen, entsprechend den jeweils ver⸗ fügbaren Mengen durch die Karbid⸗Verteilungsstelle G. m. b. H., Berlin W. 9, Köthener Straße 28/29. Dieser Stelle gehören die nachstehenden Großhandels⸗ firmen an:

Carbidkontor G. m. b. H., Nürnberg, Gugelstr. 54, und ihre Tochtergesellschaft, die

Allgemeine Carbid⸗Verkaufsgesellschaft m. b. H., Magdeburg, Halberstädter Str. 8,

Kurt E. Rosenthal, Berlin W. 9, Köthener Str. 28/29,

Julius Sichel & Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Mainz, Erthalstr. 4,

Carbidwerk Freyung m. b. H., Zwickau i. S.⸗Weißenborn,

Hugo Stinnes G. m. b. H., Mülheim (Ruhr), Schloßstr. 12/14,

Carbid⸗Gesellschaft m. b. 2 Frankfurt a. M., Biebergasse 11,

Wolf Netter, Ludwigshafen a. Rh.,

Hammar & Co., G. m. b. H., Hamburg 36, Neuer Wall 75.

Das gelöste Acetylen wird verteilt durch die:

Autogen⸗Gasaccumulator⸗Akt.⸗Ges.,

Berlin S. 61, Blücherstraße 22, und zwar für sämtliche Firmen, die solches herstellen. „Die Karbidverteilungsstelle erhält den Lieferungsauftrag für die freigegebenen Mengen in der Gesamtheit und läßt die Lieferungen im einzelnen durch die genannten Firmen aus⸗ führen. Diese wiederum können sich zur Unterverteilung ihrer Vertretungen oder ihrer gewohnten Händlerfirmen bedienen.

Das angeforderte gelöste Acetylen wird auf die Erzeu⸗ gungswerke verteilt und diesen Werken seitens der Karbid⸗ verteilungsstelle bezw. der Großhandelesfirmen die erforderliche Menge von Karbid ohne weiteres zugewiesen.

Nachricht über die Höhe der Freigabe auch aus Beständen und über den Termin der Lieferung so⸗ wie Mitteilungen über etwaige Beschränkungen der Ver⸗ brauchserlaubnis erhalten die Firmen durch die Karbid⸗ Verteilungsstelle G. m. b. H. oder die die Lieferung aus⸗ führende Großhandelsfirma.

Wegen aller die Lieferung der vom Obersten Ver⸗ trauenemann zugeteilten Karbidmenge betreffenden Fragen haben sich die Verbraucher an die Großhandelsfirma, durch die die Lieferung beantragt wurde, oder an die Karbid⸗Verteilungs⸗ stelle G. m. b. H. zu wenden. Jeder andere Weg bedeutet

eine Verzögerung. Etwaige Beschwerden sind an die Kriegschemikalien Aktien⸗

gesellschaft, Abt. Ca., zu richten. Berlin W. 9, Köthener Straße 1—4, den 24. Juli 1917.

Kriegschemikalien Aktiengesellschaft. Berliner. 1 ppa. Heydemann.

Vertrauensstellen:

a) für den Steinkohlenbergbau:

für Ober⸗ und Niederschlesien: 1 Herr Bergrat Knochenhauer in Kattow'tz: für Ssa ner 8 ampfkessel⸗Ueberwachungeverein der Zechen in Essen (R 1 sür dn Ssar sg i b 8 rmgebiet: Dam . wa - für das Deister⸗ und Be see. Gedier . eee . sashen; 4 Dampfkessel⸗Ueberwachungsverein in Hannover; für Bavern: die zuständige Kgl. Berginspektion; fes K486 dder Vorstand des Bergbau V ü Lugau⸗Oelsnitz in Zecaulic c rs

b) für den Erzbergbau:

Oberbergamtsbezirk Breslau: Herr Bergrat Knochenhauer in Kattowitz; Harzer und mitteldeutsche Bezirke: B Herr Geheimer Bergrat Ehring in Clausthal; für *e eg⸗9 5. h erg⸗ un tenmännischer Verein E. V. i ; für den Dill⸗ und Lahnkreis einschl. 2 E. P. in. Slegen; eig. und Hüttenmännischer Verein E. V. in W für den I nksrheinischen Erzbergbau in Pr EEEE“ rech torheinischen Erzberabau erg⸗ ä 1 Phhe 8 Beene 1g Hüttenmännischen Verein E. V. err Bergrat von Koenen, Cöln a. Rh. für das Lothringer Minetkegebiet⸗

S Pfas. die Bergbaulichen Interessen Elsaß⸗Lothringens für Königreich Bayern: die zuständigen Kal. Berginspektionen;

und

der Vorstand des Bergbaulichen

Nachlaßmasser.

1G c) für den Braunkohlenbergbau: 8 für Königreich Sachsen: b der Vorstand des Vereins für bergbauliche Inter effen d Braunkohlenwerke des Berainspektionsbezirkes Leipzig 8

Borna; im übrigen für Königreich Preußen: Herr Bergassessor Beisert, Halle a. S., Schillerstr. 2 (wegen Bayern siehe unter Buchstabe „j* Nr. 2).

d) für den Kaliber gbau insgesamt: Herr Bergassessor Heberle, Berlin SW. 11, Anhaltstr.

e) für Hüttenwerke: für den Oberbergamtsbezirk Breslau: inr F. FZ ür einland un estfalen, Lothringen und Verein Deutscher Eisenhüttenleute, Düsseldonf. Luxemburg:

1) für Klein⸗ und Straßenbahnen:

Berlin SW. 11, Dessauer Straße 1.

g) für Beleuchtung (ausgenommen Karbid⸗Kleinb 2 leuchtungszwecke d. i. in kleinen Packangen mean 8e bezogenes Karbid): g

Zur Begutachtung der Anträge auf Zuweisung von Beleuchtung von Fabriken und ihnen Gleschgectdvesen üdnu (Ziegeleien, Molkereien, Brauereien, Holzsägereien usw.), von Gruhen und Brüchen Cwen⸗ solche nicht unter a—d fallen), zur Verwendun in städtischen Betriebsverwaltungen (Gas⸗, Wasser⸗, Kanalisanione ver eEe F8. für lbrfn Eerghiib rie erforderlichen

arbidmengen sind die unter „1 bezeichneten Gewerbeau oder Heampfreegpereine zasadcs. den sonft füchtsbedörden

uständige Vertrauengstelle für den sonstigen Beleuchtu

insbesondere für Acetylen⸗Ortszentralen, häusliche Beracsenosgedaf er nicht unter den sog. Kleinbedarf fällt) einschf. der Beleu tung in der Landwirtschaft (Skandel⸗uchengg. Torfstich usw.), Beleuchtung von Kurbäusern, Genesungsheimen, Geschäftsräumen, Gast⸗ und Schank⸗ wirtschaften, Schaustellungen, Beleuchtung handwerksmäßiger Betriebe z. B. Schlossereien, Klempnereien, Stukkateurwerkstätten, Tischleresen

äckereien, Kundenmüllereien, Fleischereien, Weinkellereien, Automohil⸗ beleuchtung (vergl. jedoch vorigen Absatz], Beleuchtung von Schiffs⸗ räumen, einschl. des Bedarfs deim Löschen und Laden von Schiff n)

verbleibt: der Deutsche Acetylenverein, Abt. Vertrauensstelle für die

Karbidzuteilung, Berlin SW. 48, Wilhelmftr. 9.

i) im übrigen, insbesondere für Schweiß⸗ und Lötzw Maschinenfabriken, Kesselfabriken, e18eee und dergleichen:

1. in Preußen: die Dampfkessel⸗Ueberwachungsverelne inner ihrer Zuständigkeitsgebiete, auch soweit diese auf F Bundesstaaten üͤbergreifen (z. B. Verein in Halle auch füͤr

Sachsen⸗Meiningen, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Unterhersschaft ddes Fürstentums Schwarzburg⸗Sondershausen und Westkreis ddes Herzogtums Sachsen⸗Altenburg, in Bernburg für sein und anhaltisches Zuständigkeitsgebiet usw.;

preußisches insbesondere der Verein in Trier noch für Fürstentum Birkenfeld, „der Verein in Altona für Fürstentum Lübeck); für Hohenzollern⸗Sigmaringen: Heerr Regierungs⸗ und Geh. Oberbaurat Fröbel in Sig⸗ maringen; in Bayern: die Gewerbeinspektionen bezw. Bergt innerhalb ihrer Aufsichtsbezirke; lsalpegtjmes 1 . 889 e. Eere,eangbc.,one z 8 in Württemberg: die technische Beratungsstelle de . Ene für Ae A Hegefnea Stuttgat 6 in Baden: die Badische Gesellschaft Uj Dampfkesseln in Mannheim; schätt Aer Ullse aütüne hon . in H die Großberzogl. Dampffesselinspektion in Darmstadt; . in werin und Mecklenburg⸗Strelitz:

W. 35,

dTnenbu gaschch b ecklenbur eberwa gverein un Ferna Rüiege. 86 Fehes nn herein für Dampffessel⸗ und in Sachsen⸗ enburg (Ostkreis) und Reuß j. L.: der Saͤchs. Dampfkessel⸗Ueberwachungeverein in 1 4.4 Neben⸗ tee 1

in Sachsen⸗Weimar, Co burg⸗Gotha und den ührigen thüringischen Staaten gomen ihre Dampfkessel ie nel düceen der in Ziffer 1 genannten preußischen Vereme allen): der Thüringische Verein für Dampfkfesselbetrieb in

Gotha; in Oldenburg: Herr Gewerberat Minßen in Oldenburg Ziffer 1);

(Older burgische Enklaven sieche unter

in Braunschweig: der Braunschweigische Dampffessel⸗Ueber⸗ wachungsverein in Braunschweig; mburg: Die Gewerbeinspertion daselbst; remen: desgl.; 8

lsaß⸗Lothringen: der Elsäsf 2 b

.

ekanntmachung.

Auf Grund der Verordmumgen, betreffend die zwan gs weise Verwaltung frasss ischer v vom lsis Gae. gö1, Sds &, 7) und, mahchhane

S. r die folgend nternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet 8 5 pagsese

499. Liste.

Die Nachlaßmasse der am 20. Oktober 1915 verstorbenen Witwe Johann ge Se Marie geb. Sondag, in Sterck (Zwangsverwälter: Bürgermeifter Curjaue in Sierc). Mie Grundstücke und Mobilien, für welche nach dem Erlasse vom 28. Februar 1917 I Z 929 Sonderzwangsverwaltung eingerichtet b... be⸗ 5 vr emgeoroneten Nachlaßtwangeverwalteng

8 ; erige u

uur Aufhebung. ge Sonderzwangsverwaltung gelangt hier

Straßburg, den 20. Juli 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RSBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGSBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

500. Liste. 1“

Erbanteile: Die Erba tei n Staattban⸗ gehörigen Ehefrau Luzian Hags, nögller 2 1. eressn scn Unmann in Paris an den laut Erbvertrag nach dem Tode des Uoses gen. Maver

für Köͤnigreich Sachsen: Vereins für Zwickau und

2.

L. gau⸗Oelsnitz in Zwickau;

Umann zu einer einzigen gemeinschaftlichen Vermönenemasse da⸗ tinigten geiom'en Nochiakverm'gen dieses Moses Ulwrann, estorden

Verein deutscher Staaßenbabn, und Kleinbahnverwaltungen,

1 9

November 1916, und seiner Ehefrau, Eugenie geb. Levy, 2 am 1. September 1912, beide zuletzt in ülhausen 529, ban gewesen. Zwangsverwalter: Notar Braun in Mülhausen.

Straßburg, den 20. Juli 1917.

inisterium für Elsaß⸗Lothringen. Abteil 8 1 * J. A. Dültmar. lung des Innern

Bekanntmachung.

Auf Grund 58 1 mit 5 der Bundesratsverordnung vo 92. gehegsen 1915, betreffend die Fernaltung umvverlälstger 29. sonen vom Handel RBl. 1915 S. 603 —, und in Gewäßbett § 18 der Bekanntmachung der bayer. Fleischversorgungsstelle dvom v. Mat 1917 über Fleischverbrauch Staaisanzeiger Nr. 122 wurde mit Beschluß vom Heutigen dem Metzgermeister Leo Eisele in Füssen der Betrieb seiner Metzgerei mit so⸗ fortiger Wirkung bis auf weiteres untersagt und der Betrieb volizeillch geschlossen. ö“

Füssen, den 13. Jull 1917. Königliches Bezirksamt. von Kreußer.

1I

Bekanntmachung.

Dem Inhaber des Rheinischen Braunkohlen⸗Briket⸗ Kontors Rudolf Didden in Hamburg, rankenstraße 31, sowie dem Geschäftsführer der Firma Bernhard Scharven wird auf Grund des Bundesratsbeschlusses zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Feuerungsmaterialien aller ürt wegen fortgesetzten Verkauft ron Briketts zu übermüßigen Preisen untersagt.

Hamburg, den 25. Juli 1917.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 138 Nr. 5958 eine Verordnung, über Höchst reise für Hülsen⸗ frũ 8 vom 24. Juli 1917, und unter 11“

Nr. 5959 eine Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Aenderung der Eisenbahnverkehrsordnung, vom 23. Juli 1917.

Berlin W. 9, den 26. Juli 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer. 8 6 geg;

Königreich Preuhen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Rechnungsrat Groß im Finanzministerium zum Lotteriedirektor zu ernennen. 86

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der

Stadtverordnetenversammlung in Schweidnitz getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Beigeordneten (zweiten Bürgermeister) Cassebaum daselbst als Ersten Bürgermeister der Stadt Schweidnitz bestätigt.

8

8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnumgen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 2. Dezember 1914 (NGCBl. S. 556) und 10. Februar 1916 RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen des Kaufmanns Siegfried Moritz Schwab in London die Zwangs⸗ verwaltug angeordnet (Verwalter: Franz Fieseler in Berlin SW. 48, Wilhelmstr. 37/39).

Berlin, den 19. Juli 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der veerfegsege. betreffend die zwangs⸗

nternehmungen, vom

weise Verwaltung britischer bebruar 1916

2. Dezember 1914 (RNSBl. S. 556) und 10. nhe. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ anzlers über den der englischen Staatsan ehörigen Joanna Merricks aus dem Nachlaß der am 8. enn. r 1916 in Speichersdorf verstorbenen Witwe Isabella Merricks⸗Scolt, geb. Glover, zugefallenen Miterbenanteil die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Direktor Georg Schöneberg in Königs⸗

berg, Steindamm 153). 111“

Berlin, den 21. Juli 19—1 1. Der Minister für Handel und Gewerbe. . Huber.

8* 0 8 . 0

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗

angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Uaiversität in Königsberg i. Pr. und Oberarzt der dortigen herüs Dr. Sattler, dem Privatdozenten in der medizi⸗ schen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗ÜUniversität in Berlin r. Plesch, dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Marburg Dr. Schenck, dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Kiel Dr. Schlecht und dem Privaidozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Bonn Dr. Gerhartz ist das Prädikat Professor beigelegt worden. 1.““

A ni D

8*

Bekanntmachung.

.Den Beginn der nächsten im Köäniglichen Institut für Kirchenmusik in Charlottenburg, Hardenbergstraße 36, aben⸗ haltenden Prüfung für Gesangtehrer und ⸗lehrerinnen an höheren Lehranstalten in Preußen habe ich auf den t Januar 1918 festgesedt. 8

Der Minister der und Unterrichtsangelegenheiten.

8 8 Im Auftrage: Nentwig. u““

L11“

8 I1“

Kriegsministerium.

8 Nachtrag 1 zum Verzeichnis der zur Annahme beschlagnahmter Torffasern berechtigten Torfwerke.

„z.Als Sammelstelle zur Annahme beschlannahmter, noch nicht aufbereiteter Torffasern g mäß § 4 der Bekanntmachung

88⁷

Nr. W. I. 4100/1. 17 KRA., betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Torffasern(Blattscheiden von Eee),

Bäͤckermeister Otto Polenz in Elbing,

21. Juli bis 5. August 1917 angeordnet worden.

für die gefetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren

Kalisalzen,

vom 14. April 1917 sind von der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums ferner nach⸗ deens benannte Torfwerke oder deren Beauftragte ermächtigt worden: Torfwerke Himmelpforten, Himmelpforten, Kreis Stade, Torfstreufabrik Falkenberg, W. G. Wöltjen, Falkenberg, Bez. Bremen, H. J. E. Brix, Flensburg, Schleswiger Straße 18, Chemische Fabrik Oldenbrock, Aktiengesellschaft, Olden⸗ brock⸗Oldenburg. Berlin, den 23. Juli 1917. Kriegsministerium. Kriegsamt. IJ. A.: Koeth. 2. 1“ § u Königlich Preußische General⸗Lotteriedirektion. Der ehemalige Steuersekretär Schneider von der Ver⸗ anlagungskommission für den Stadtkreis Charlottenburg ist als Sekretär bei der Königlich Preußischen General⸗Lotteriedirektion angestellt worden.

1“ Z1“ EI11“ 8 5 8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern⸗ haltung unmverlässiger Personen vom Handel vom 23. August 1915 und der Ausfuͤhrungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerde vom 27. September 1915 wird dem Johannisstraße 1, der Handel mit allen Nahrungsmitteln, die der öffentlichen Bewirtschaftung unterltegen, insbesondere die Fortführung seines Bäckereibetriebes und der Handel mit Brot und Mehl, wegen Unzuverlälsigkeit untersagt.

Elbing, den 17. Juli 1917.

8 Diie Polizeiverwaltung. Dr. Merten.

Bekanntmachung.

““ Dem Gastwirt Karl Kühn in Schloß Kattowitz, Kreis natgecg. ist wegen dargetaner Unzuverlässigkeit im Haudelsbetriebe de Schließung seines Gewerdebetriebes für die Zeit vom

Kattowitz, den 18. Juli 1917. Der Landrat: Schwendoi.

ARichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. Juli 192 úNI„.

Seine Majestät der Kaiser und König traf an der ostgalizischen Front wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, kurz nach erfolgtem Durchbruch am Dienstagmorgen ein und wurde von dem Oberbefehlshaber⸗Ost Seiner Königlichen gohent dem Prinzen Leopold von Hayern und dem Chef eines Stabes, Obersten Hoffmann, empfaußen. Nach der Be⸗ grüßung und der Vorstellung des Gefolges nahm Seine Majestät der Kaiser den Vortraa des Chefs des Generalstabes des Oberbefehlshabers⸗Ost über die Lage entgegen und suhr sadann zuerst nach dem Brennpunkt der Durchbruchsschlacht, der heißerkämpften Zlota Gora, wo inmitten der gewonnenen Stellungen der Leiter der Durch⸗ bruchstrupps dem Allerhöchsten Kriegsherrn Vortrag über die Durchbruchsschlacht und die sich daran anschließenden Kämpfe hielt. Dann ging die Fahrt zur Front über die wieder⸗ hergestellte Bahnlinie nach Zborow, durch das AAese⸗ Zborow und durch Jeziernga auf ber Tarnopoler Chaussee weiter nach Osten bis zu einem Gefechtsstand, von wo die Weiterentwicklung des Gefechts beobachtei wurde.

Gestern wohnte Seine Majestät der Kaiser östlich Tarnopol dem Gefecht einer Division bei, das unsere Truppen in den Besitz des Geländes westlich des Huizdezna Flusses brachte. Bei der Durchfahrt durch die noch brennende Stadt wurden dem Kaiser begeisterte Huldigungen von der Bevölke⸗ rung dargebracht. Der Bürgermeister sprach Seiner Majestät den Dank und die Freude der Einwohner über die Befreiung von der Russenherrschaft autt ev, NeeErn re sg

In der am 26. Juli 1917 unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend den Absatz von die Zustimmung erteilt. Zur Annahme ge⸗ langten ferner der Entwurf einer Bekanntmachung über die Errichtung von Schuhhandelsgesellschaften, der Entwurf einer Bekanntmachung über Druckfarbe und der Entwurf einer Be⸗ kanntmachung zum S; der Mieter. Außerdem wurde über verschiedene Anträge Beschluß gefaßt. 8 8

Der hanseatische Gesandte Dr. Sieveking hat Berlin

mit Urlaub verlassen. 8

Anläßlich der Veröffentlichung des Ministerialerlasses über die Errichtung einer Honigvermittlungsstelle bei dem preußischen Landesamt fuüͤr Gemüse und Ohst sln⸗ bei der Vermittlungs⸗ stelle zahlreiche Aufträge von Privatverbrauchern auf Nach⸗ weisung von Veräußerern von Bienenhonig eingegangen. Da eine Beantwortung dieser Anträge im einzelnen nicht möglich ist, so wird darauf hingewiesen, daß bei der geringen Höhe der zur Verfügung stehenden Honigmengen zunächst allein Zuweisungen an Kommunalverbände zur Deckung des Bedarfs von Krankenanstalten, Heilstätten usw. nebpen einer nötigenfalls 8 Aussicht genommenen Versorgung von Lazaretten in Frage

ommen.

Erzeuger von Honig können ihre verfügbaren Mengen zur Vermittlung des Absatzes für die vefsrhen emeinnützigen Zwecke hei den der Vereinigung der Heutschen Imker⸗ verhände angeschlossenen Imkervereine, wenn sie angehören, oder bei der Henignefmittkunossten e in Berlin (Potsdamer Straße 75) anmelden.

Am Sonnabend traf der Vertreter der deutschen Re⸗ gierung, Ministerialdirektor Dr. Lewald, mit dem Fürsten

„von Hatzfeld in Warschau ein, um, wie „Wolffs Tele⸗

graphenbüro“ meldet, in der Angelegenheit der Bildung der polnischen Regierung im Sinne der vom Staatsrat aufgestellten Forderungen Verhandlungen zu führen. Die erste gemeinsame Sitzung der deutschen Vertreter mit den Vertretern des Staatsrats war für vorgestern anberaumt.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause fragte der Abgeordnete King, ob Sir Edward Carson kürzlich in Dublin erklärt habe, daß irgend welchen Verhandlungen mit Deutschland die Zurückziehung der deutschen Truppen über den Rhein voraufgehen müsse, und ob die Rede Carsons den politischen Standpunkt

der Verbündeten in dieser Frage wiedergebe. 1

Bonar Law erwiderte, Carfon habe in der Tat erklärt, wenn Deutschland Frieden wünsche, müsse es sich vor allem bereit erklären, die besetzten Gebiete zu räumen. Diese Erklärung werde von der S „Regierung vollkommen gebilligt. (Beifall.) Auf die weitere Frage Kings, ob er (Bonar Law) und Carson nicht wüßten, daß die beiden Rheinufer Deutschland auf eine beträchtliche Strecke gehören und daß Deutschland, wenn es sie besetzt halte, keineswegs feindliches Gebiet in Besitz nehme, entgegnete Bonar Law, daß seo⸗ wohl Carson wie er dies wüßten.

Vorgestern fand im Unterhause eine Beratung zwischen den Vertretern des russischen Arbeiter⸗ und Soldatenrats und den Mitgliedern der Arbeiterpartei statt, an der der Vorsitzende der Arbeiterpartei Wardle, Arthur Henderson, das Mitglied des Kriegskabinetts, ferner George Roberts, Ramsay Macdonald und Jowet teilnahmen. Es wurde beschlossen, eine Sozialisten⸗ zusammenkunft der Verbündeten am 8. und 9. August in London abzuhalten.

Der Irische Konvent ist vorgestern in Dublin zu⸗ sammengetreten und hat Sir Horace Plunkett zum Vor⸗ sitzenden ernannt, der schon lange um eine Vermittlung zwischen den irischen Parteien bemüht gewesen ist.

Im „Daily Telegraph“ äußert sich Archibald Hurd über den Tonnageverlust. Er sagt:

Bei Beaginn des Tauchbootfeldzuges besaßen wir 3000 Schiffe über 1600 Tonnen, von denen zugegebenermaßen die Hälfte für mtlitärische Zwecke in Anspruch genommen ist, während die andere Hälfte unserer 45 Millionenbevölkerung Zufuhren bringt. Daher müssen die seit dem 17. Februar verlorenen Schiffe nicht von 3000, sondern von 1500 abgedogen werden. Das ergibt ein klareres Bild der wirklichen Lage. Danach hat die verfügbare Tonnage, ab⸗ gesehen von den Neubauten, um ein Peitel abgenvmmen⸗

Betreffs der Neubauten führt Hurd aus, daß man gemäß den Angaben Addisons jetzt überhaupt erst anfange, wöchentlich 5 bis 6 Ersatzbauten herzustellen, während durchschnittlich 20 Schiffe versenkt würden. Hinsichtlich der in dieser Richtung von Amerika zu erwartenden 88 fe gibt sich Hurd keinen Täuschungen hin: er betont, daß Amerika um so mehr Schiffe für Transportzwecke benötigen werde, je mehr es an den Kriegsoperationen in Frankreich beteiligt sein werde. Es wäre Torheit, auf eine nennenswerte Tonnage von drüben

rechnen.

. Frankreih. der Lage auf dem Balkan zu⸗ hat gestern ihre letzte Vertreter aller ver⸗

Die zur Prüfung sammengetretene Versammlung Sitzung abgehalten, zu der die bündeten Länder berufen worden waren. Sie hat ein⸗ stimmig, wie die „Agence Havas“ meldet, die in den vorhergehenden Sitzungen beschlossenen Entschlüsse ange⸗ nommen. Eine Vereinigung der in betracht kommenden Fach⸗ minister wird in London stattfinden, um die Maßnahmen zur Ausführung festzusetzen. Vor ihrem Auseinandergehen haben die Mitglieder der Versammlung Wert darauf gelegt, ein⸗ stimmig die folgende Erklärung abzugeben:

„Die enger denn je zur Verteidtgung des Völkerrechtes, be⸗ sonders auf der Balkanhalbinsel, vereinigten verbündeten Mächte find entschlossen, die Waffen erst niederzulegen, wenn sie das Ziel er⸗ reicht haben, das in ihren Augen alle andere beherrscht, nämlich die Wiederkehr eines verbrecherischen Angriffs unmöglich zu machen, wie derjenige, für den der Imperialismus der Mittelmüchte die Verant⸗ wortung trägt.“

Die Generale und anderen Offiziere der ver⸗ bündeten Heere und Flotten, die aus Anlaß der Balkan⸗ versammlung nach Paris gekommen waren, haben im Kriegs⸗ und Marineministerium mehrere Beratungen abgehalten. Es wurden alle die allgemeine Führung der Operationen und den Unterseebootkrieg beireffenden Fragen geprüft. 6

Nuspland. 1 88 An Stelle des Generals Polowzow, der seine Entlassung eingereicht hatte, ist der Befehlshaber der 11. Armee, General Erdelli, zum Militärgouverneur von St. Petersburg ernannt worden. Die Vorläufige Regierung hat nach Erörterun der immer ernster werdenden inneren Lage des Landes und in der Erkenntnis, daß das Wohl des Vater⸗ landes die entscheidendsten Maßnahmen erfordert, be⸗ schlossen, ihre schwere Aufgabe in vollkommenster Ueberein⸗ immung und Gemeinsamkelt mit allen ehrenhaften, dem Lande ergebenen Kreisen zu erfüllen. Die Regierung hat infolgedessen beschlossen, demnächst eine Versammlung von Vertretern der hauptsaͤchlichsten sozialen Verbände nach Moskau einzuberufen, um sie über die gegenwärtige Lage des Landes und die in nächster Zeit zu lösenden Fragen zu unterrichten.

Nachdem die Oberbefehlshaber an der Front und die Armeeführer in ihren Berichten darauf bestanden hatten, daß zur der Manneszucht an der Front unumgänglich die Einführung der Todesstrafe an der Front notwendig sei, ist diese laut Meldung der „St. Petersburger Telegraphe

agentur“ eingeführt worden. Diese Maßnahme ist eine zeit⸗ weilige und dauert bis zur Beendigung der militärischen Unter⸗ nehmungen. Außer der Wiedereinführung der Todesstrafe ver⸗ fügte die Vorläufige Regierung auch die Schaffung von revo⸗ lutionären Kriegsgerichten an der ganzen Front, die aus drei Offizieren und drei Soldaten bestehen son. 1

Im Klub der Soldaten des Preobraschenskiregiments fand am 25. Juli eine Sitzung der Vertreter von 37 Ei heiten der Garnison von St. Petersburg und von Ver⸗ tretern der von der Front herbeigerufenen Truppen⸗ körper statt.

Der Führer der gemischten Abteilunz von der Front, Leutnant Masurenzskt, dielt eine Rede, in der er laut Bericht der „Petersdurger Telegraphenagentur“ v. a. sagt⸗, sie seien von der Front in der Kaupttadt eingetroffen mit dem einzigen Ziele, die Errungenschaften der Revolution