8 8 21 8 Schriftliche Ecklärungen
8
3 des Verteilungsausschusfes, die die Ge⸗ sehllschaft verpflichten sollen, sind von dem Vonsitzenden und einem . zu unterzeichnen, sowett nicht der Verteilungsausschuß die Besugnis zur Zeichnung von schriftlichen Erklärungen der Geseh⸗ Foft den Geschäfteführern oder anderen Angestellten der Gesellschaft üͤbertr
1. § 22
8 Geschaftsführer. 86
Zur Fübrung der laufenden Geschäfte werden von dem Ver⸗ eilungsausschuß ein oder mehrere Geschäftsführer bestellt. Sie
besorgen insbesondere den gesamten Schriftverkehr, soweit er ihnen
übertragen wird, und erledigen die ihnen sonst vom Verteilurgs⸗ us schuß überwiesenen Geschäͤfte.
Sie untersteben der Aufsicht des Verteilungsausschusses und sind
an dessen Anweisungen gebunden.
1 Ihre Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet der ihnen
auf Grund des Dienstvertrags zustehenden Richte. 8
III. Verpflichtungen der Gesellschafter.
§ 23 „ Die Gesellschafter sind verpflichtet, gemäß Artikel 11 § 3 der Verordnung die ihnen zugetenlten Schuhwaren abzunehmen, den innerhalb der gesetzlichen Grenzen festzusetzenden angemessenen Preis zu zablen und die Waren nach den Weisungen des Hauptverteilungs⸗ ausschusses abzusetzen.
IV. Zuteilungsbedingungen. u“ 24 .
ie Regelung der Zuteilungen und die hieran zu knüpfenden Be⸗ dingungea Weden pon dem Hauptverteilungsausschusse festgesetzt.
§ 25 Verwendung der Einkünfte.
Die Gesellschaften haben ibre Einkünfte nach Ahzug der Ver⸗
waltungskosten an den Hauptverteilungsausschuß abzuführen. V. Auflösung und Liquldation.
§ 26 Die Gesellschaft wird aufgelöst, wenn die Verordnung des Bundesrats vom 26. Jult 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 666) außer —c tritt. Die Auflösung wird durch den Reichskanzler bekannt⸗ hemacht. 8 Die Liquidation erfolgt durch die Mitglieder des Verteilungs⸗ ausschusses als Liquidator,n, sofern nicht der Hauptverteilungsausschuß
andere Personen dazu bestimmt. 1 Daß nach Dackung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen
wird unter 1. Fesellschafter nach Verhältnis der Beteilligung am Gesellschaftskapital verteilt. 88
VI. Schlußbestimmunge
. Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. jahr endet mit dem 31. Dezember 1917. § 28 8 Geschaftsbericht.
Der Ftte len eushnß hat für jedes verflossene Geschäfte jahr in den ersten sechs Monaten des solgenden Geschäftsjahrs eine Bilanz sowie eine Gewinn⸗ und Verlustrechnung aufzustellen und diese nebst einem den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft dar⸗ stellenden Bericht (Jahresbericht) der Gesellschafterversammlung und dem Hauptsverteilungsausschusse vorzulegen. Die Prüfung und Ab⸗ babene 3 der Jahresrechnung erfolgt durch den Hauplberteilungs⸗ FAW.öäö
Bekanntmachungen. “
Die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen von dem Vorsitzenden des Verteilungsausschusses zu unterzeichuen. Die für die Oeffentlichkeit hestimmten Bekanntmachungen werden in den vom Verteilungtaußschuß zu bestimmenden Tagesblättern ver⸗
Ueberwachung.
Dem Verteilungsaußgschuß steht die Ueberwachung der Betriebe der Gesellschafter zu. Die Besichtiaung der Betriebe, die Einsicht⸗ nahme der Geschäftsbücher und geschäftlichen Schriftstücke darf nur durch vom Verteilungsausschusse zu bestimmende Bertrauensmänner
rfolgen. Ffolge 9 31
8 Ordnungsstrafe. Wegen schuldhafter Verletzungen der Vorschriften der Bundes⸗ ratsvekordnung, der Satzung oder der Anordnungen des Haupt⸗ berteitüngsausschuffes kann der Hauptverteilungsausschuß einen Ge⸗ Enseefs. von der Zuteilung ganz oder teilweise ausschließen. Die utscheidung ist endgültig.
VII. Uebergangsvorschriften.
1 § 32 8 8 Vorläufiger Verteilungsausschußs. Solange der Verteilungsausschuß nicht ernannt ist, werden seine Befuanisse durch einen Beauftragten des Hauptverteilungsausschusses wahrgenoͤmmen. L“
Erste Gesellschafterversammlung.
Binnen eines Monats nach Entstehung der Gesellschaft wird die erste Gesellschafterversammlung von dem Beauftragten des Haupt⸗ verteilungsausschusses berufen. Die Berufung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung in den von dem Beauftragen zu bestimmenden
Tageszeitungen. Der Beauftragte leitet die Verhandlung. Berlin, den 3. August 1917. 88
Der Stellvertreter des Reichskanzlers
8
8 Bekanntmachung, “ etreffend die Zusammensetzung der auf Grund des 30 Abs. 2 des Gesetzes über den Absatz von Kali⸗ e vom 25. Mai 1910 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 775) gebildeten Verteilungsstelle für die Kaliindustrie.
Von den Arbeitervertretern der Knappschaftsberufsgenossen⸗ caft sind für die Zeit vom 1. Juli 1917 bis zum 30. Juni 1922 gewählt: “
der K chaftsälteste, Anschläger August Kreinack⸗ zu enbr 8 ber Seeh Kreis Föbrfen bunten, beschäftigt auf dem Kaliwerk Hedwigeburg, Herzogtum ö zuer Wilhelm Lier zu Staßfurt, beschäftigt auf dem Salz⸗ der Feen Nu Staßfurt bei Fasta 5⸗ als Veif itzer,
ferner: 88 der Knappschaftsälteste, Häuer Bernhard Hecker zu Vienenburg,
beschäftigt auf dem Kaliwerk zu Vienenburg,
Häuer Otto Bethge zu Leopoldshall, beschäftiat auf dem rzoglichen Salzwerke Leopoldshall, als Erste Stell⸗
vertreter der gewählten Beisitzer in der angegebenen
Reihenfolge; g 8
der
sind
der Knappschaftsälteste, Häuer Wilhelm Schulz zu Wiedelah, Kreis Goslar, beschäftigt auf dem Kaliwerk zu Vienenburg,
der stellvertretende Knappschaftsälteste, Häuer Reinhold Brömme zu Leovoldshall, keschäftigt auf dem Herzoglichen Salzwerke
Leopoldshabh, als Zweite Stellvertreter in der ange⸗ gebenen Reihenfolge.
Berlin, den 3. August 1917. Der Reichskanzler. yIvm Auftrage: Müller.
Bekanntmachung
Über Lieferung von Hausbrandkohlen.
„In Ausführung des § 3 meiner Bekanntmachung über vorläufige Regelung der Brennstoffversorgung vom 20. Juli 1917 :(Reichsanzeiger Nr. 174) habe ich den Kohlenhandel an⸗ gewiesen, für die Zwecke der Haushaltungen, der Land⸗ wirtschaft und des Kleingewerbes (§ 3 meiner Bekannt⸗ machung über die Brennstoffversorgung der Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Keingewerbes vom 19. Juli 1917 Reichsanzeiger Nr. 174) sofort verstärkte Brennstoff⸗ liefexungen zu leisten.
Es wird daher auf Grund der §8§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats über Regelung des Vertehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (7GBl. S. 167) und der §8 1 und 7, der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (R. G. Bl. S. 193) bestimmt: 1
§ 1.
Unter „Hausbrand“ im Sinne dieser Bekanntmachung werden Brennstoffe (Steinkohlen, Anzbrazit, Steinkohlenbeihetis aller Art, Braunkohlen, Braunkohlenpreßstetne, Braunkohlendriketts aller Ari und Kols jeder Art) verstonden, dje zuvm Verbꝛauch in Hausbaltungen, in der Landwirtschaft und im Kleingewerbe (ogl. § 3 der oben ange⸗ führten Bekanntmachung vom 19. Jult 1917) besttmmt sind. Aus⸗ geschlassen sind die Kohlen, welche für die Landwirtschaft zum Dreschen, Pflügen, für Molkeresen und zum Schmieden von den Kommunal⸗ verbänden bei der Reichsgetreidestelle angemeldet sind.
§ 2. .
Besteller von Hausbrandlieferungen (Verbraucher, die ohne Ver⸗ mittlung eines Plaßhändlers beziehen, und Händler) baben bei der Benellung anzugeben, daß die Lieferung für den Hausbrand be⸗ stimmt ist. 8
I. Wer Hausbragblieferungen verfrachtet, ist verpflichtet, den
Frachtbrief bezw. das Schiffspapier mit der Aufschrift (Auforuch): Hausbrand
zu versehen.
II. Bei Schiffsladungen, die teils Hausbrandlteferungen, teils Lieferungen für gewerbliche Verbraucher enthalten, ist in dem Schiffs⸗
papier anzugeben, welche Menge für Hausbrandlieferungen be⸗
stimmt ist. — III. Wird die Schiffsladung in Eisenbahnwagen umgeschlagen, so sind die Frachtbriefe über Hausbrandsendungen von demjenigen, der das Umschlagen besorgt, mu der Aufschrift (Aufdruch): 8 Hausbrannd zu versehen.
Händler und Verfrachter haben buchmäßig den Nachweis über die ausgeführten Lieferungen und Versendungen von Hausbrand zu führen.
§ 5.
I. Der Empfänger des Frachtbriefs oder Schiffspapiers hat dem Vorftfand des Kommunalgperbandes, in Gemeinden von mehr als 10 000 Einwohnern dem Gemeindevorstand, sofort nach Ankunft des Eisenbahnwagens oder Schiffes Anzesge von dem Eingang einer Haus⸗ brandlieferung unter Angabe von Menge und Sorte zu machen.
II. Die Anzeige ist an denjenigen Kommunalverbands⸗ bezw. Gemeindevorstand zu richten, in dessen Bezirk der Brennstoff ver⸗ braucht werden soll.
III. Ist der Inhalt eines Wagens oder Schiffes für Verbraucher verschiedener Kommunalverbande bezw. Gemeinden bestimmt, so ist die Anzeige an die Vorstände aller bereiligten Bezirke unter Angabe der auf den einzelnen Bezirk entfallenden Menge zu erstatten.
1X. Im Falle des § 3 Abs. III (Umschlag) hat der Empfänger des Eisenbahnfrachtbriefes die erforderliche Anzeige zu erstatten.
§ 6. Die Abgabe und der Verbrauch von Hausbrandlieferungen zu anderen Zwecken als für Haushaltungen, Landwirtschaft und Klein⸗ gewerbe ist verboten.
§ 7.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 ℳ oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Eingebung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwider⸗ handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
§. 8. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Reichsanzeiger in Kraft.
Beerlin, den 3. August 1917.
Der Reichsereh cha b Kohlenverteilung.
“ 8 3
Königreich Preußen. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der
Stadtverordnetenversammlung in aesses eng. etroffenen Wahl den bisherigen Ersten Bürgermeister dieser Stadt, Boye, in gleicher Amtseigenschaft auf fernere zwölf Jahre und infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Torgau getroffenen Wahl den Stadtrat und Fabrikbesitzer Dr. Wagner daselbst als unbesoldeten Beigeordneten (zweiten
¹Bürgermeister) der Stadt Torgau auf die gesetzliche Amts⸗
dauer von sechs Jahren bestätigt.
Dem Reichsmilitärfiskus wird hierdurch das Recht verliehen, die zu öffentlichen Anlagen erforderlichen, dem Ober⸗ gärtner Oskar Heinrich Weinert gehsrigen Grundflächen Ge⸗ markung Obernaundorf im Kreise Torgau, Regierungsbezirk Merseburg, Kartenblatt 1 Parzellen 273/5, 274/6 und 275/8 mit einem Gesamtflächeninhalte von 2 ha 11 a 21 qm im Wege der Enteignung auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) zu erwerben. Berlin, den 2. August 1917. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät 6 des Königs.
Das Staatsministerium von Breitenbach.
Weichsel,
hier mit dem Hofzuge nach Berlin.
Bekanntmachung. 1
Auf Grund der Bundebvratsverordnung vom 23. September 1915, betteffend Fernhaltung unzuverlässiger Perionen vom Handel (RSBl. S. 602 abe ich dem Getreidehaͤndler Max Stein in Schwetz, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel untersagt. — Die Kosten der Bekannt⸗ machung hat Getreidehändler Max Stein zu tragen.
Schwetz, den 30. Juli 1917. Der Königliche Landrat. J. V.: Fran
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundehratsverordnung vom 23. September 1915 (RSBl. S. 604), betreffend Feruhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist dem Milchhändler Paul Wüstenberg, hier, Neue Beroftraß 6, durch Beschluß der zur Entscheldung über die Erteilung und Entziehung der Erlaubnis sowie über die Untersacung des Handels errichtete Stelle vom 7. Juni 1917 der Handel mit Lebeng⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. — „Die durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebähren für die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung sind von dem Ge⸗ nannten zu erstatien.
Spandau, den 1. August 1917.
Die Polkzeiverwaltung. Koeltze.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 6. August 1917.
Seine Majestät der Kaiser und König traf am Sonnabend, von Cadinen kommend, zur Besichtigung des Ordensschlosses in Marienburg ein. An die Besichtigung
UAloß sich eine Teetafel im Großen Remter an. Gegen7 Uhr
uhr Seine Majestät im Auto nach dem Bahnho
9 8 — Můq—
Seine Majestät der Kaiser und König hörten, wie
„W. T. B.“ meldet, gestern in Berlin den Vortrag des Reichs⸗ kanzlers und denjenigen des Chefs des Zivilkabinetts sowie später den Genexalstabsvortrag. Heute vormittag hörten Seine Majestät die Vorträge des. Chefs des Marine⸗
kabinetts, des Chefs des Zivilkabinetts und den Generalstabs⸗
vortrag. 1 . 2 s
—n Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat, „W. T. B.“ meldet, folgendes Telegramm an den Reichs⸗ kanzler gerichtet: 1
„An der Schwelle des vierten Kriegsjahres begrüße ich Euere Erxzeuenz im ernsten Rücdkhlick auf eine Zeit voll unvergleichlicher Leistungen von Volk, Heer und Flotte, in tiefer Dankbarkeit für alle Opter, die jeder einzelne und die Gesamtheit zum Schutz und hzur Ehre des Vaterlandes gebracht haben. Diese Opfer, deren
Größe nicht genug gewürdigt werden kann, sie waren nicht umsonst! Festgefügt im Innern und unerschüttert an allen Fronten, trotzt das Deutsche Reich den erbitterten Anstürmen alter und neuer Feindee Tief in Feindesland kämpfend, mit ungebrochener Kraft zu neuen Erfolgen schreitend, tritt das deutsche Heer in das vpierte Kriegejahr ein, getragen von der felsenfesten Zuversicht, daß auch im Reiche der Geist der Einigkeit und Ausdauer lebendia bleiben wird, der unserem Volk den Sieg und den ehrenvollen Frieden verbürgt.”
Der Reichskanzler hat darauf geantwortet: 1
„In dantharer Erwiderung des heutigen Telegramms begrüße ich beim distten Kriegsjahrestag Euere Exzellen;, den großen General⸗ feldmarschall des deutschen Heeres, den ruhmreichen Führer unserer unvergleichlichen Truppen. Bas Volk in der Heimat behält in tiefer Dankbarkeit die Taten von Heer und Flotte vor Augen und wird im Geiste der Einigkeit und Ausdauer in der Heimat duld strelten und siegen bis zum ehrenvollen Frieden.“ ““
4
Der Chef des Kriegsamts, Generalleutnant Gröner, hat folgenden Aufruf erlassen:
„Zur wirtschaftlichen Durchführung des Krieges und sicherer Ueberleitung unserer Volkswirtschaft in den Frieden sind neue ziffern⸗ mäßige Angaben über den deutschen Gewerbefleiß erforderlich. Ich have deshalbh im Einvernehmen mit dem Reichsamt des Innern auf Grund des Hlilfsdienstgesetzes eine gewerbliche Betriebs⸗ lählung angeordnet. Die Zäblung wird sich über das ganze Deutsche Reich erstrecken und um die Zeit des 15. August startfindes.
setze voraus, daß die Vorsteher sämtlicher Kommunal⸗ verbände ihre ganze Kraft und Autorität einsetzen werden, um dieser hochwichtigen Jählung zu einem vollen Erfolge zu verhelfen. Ih erwarte, daß die Stadt⸗ und Gemeindeverwaltungen, ihre statistischen Aemter, ihre Beamten und Lehrer durch verständnisvolle, opferfreudige Mitardeit mir die geforderten Unterlagen verschaffen werden. Ich vertraue aber auch, daß jeder deutsche Gewerbeneibende, gleich ob Fabrikant, selbnändiger Meister, Kaufmann, Hausgewerbetresbender siefw., die gelieferten Fragebogen gewissenhaft und mit sorgfältiger Ueberlegung ausfüllen wird. Die Fragen sind auf das für die Heeresverwaltung Notwend igste beschränkt worden. 8
Soll das Werk gelingen, so müssen fretwillige Kräfte mitwirken, um vdis aa rhet Heattese aller 28 aufzusuchen ünd für die richtige Augfüllung der Fragebogen zu sorgen.
4 An Männer und Frauen, alt und jung, ergeht deshalb die Auf⸗ forderung: wer immer mit der Feder umzugehen weiß und einen Tag erübrigen kann, leiste dem Vaterlande den wichtigen Dienst und stelle sich der Gemeindeverwaltung als Zähler zur Verfügung.“ 88 8
Der Präsident des Direktoriums der Reichsversicherungs⸗ anstalt für Angestellte, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Koch hat Berlin mit Urlaub verlassen. 1
1.“ 61 4† 8 Gegenüber den wiederum auftretenden Gerüchten über übermäßige U⸗Bootsverluste wird von amtlicher Seite er⸗ klärt, naß in der Zeit vom 1. Februar bis 1. August im Monat durchschnittlich nur wenig mehr als drei U⸗Boote verloren gegangen sind. Der monatliche Zuwachs an U⸗Booten in derselben Zeit beträgt ein Mehrfaches davon.
Die 11. Nummer der Sonderliste „Unermittelte Heeresangehörige, Nachlaß⸗ und Fundsachen“ ist am 1. August 1917 als Beilage zur „Deutschen Perlust liste erschienen. Vervollständigt wird die Sonderliste durch ein
wie
Namensverzeichnis von Gefallenen, deren Angehörige nicht zu ermitteln waren. Der Liste liegt wieder eine Varigernich bei⸗ die außer den Photographien einige besonders auffällige Nach⸗ laßsachen, wie Uhren, Uhrketten usw. bringt. — Die Liste ist zum Preise von 20 ₰ einschließlich Porto im Einzel⸗ verkauf direkt durch die Norddeutsche Buchdruckerei, Berlin SW., Wilhelmstraße 32, zu beziehen. Die Nummern 1—7 der Liste (mit Ausnahme von Nr. 5, die inzwischen vergriffen ist) werden — soweit der Vorrat reicht — geschlossen zum ermäßigten Preise von zusammen 60 ₰ eeinschließlich Porto) abgegeben. Bestellungen sind unter gleichzeitiger Einsendung des Betrages gleichfalls an die Norddeutsche Buchdruckerei zu richten.
Kriegsnachrichten. Berlin, 4. August, Abends. (W. T. B.) 8 In Flandern Feuerkampf wechselnder Stärke. In der Bukowina und dem Nordwestzipfel der Moldau günstige Fortschritte. G
Der groß angelegte englisch⸗französische Angriffs⸗ stoß in Flandern erlitt im rasch und mächtig geführten deutschen Gegenschlag einen so vollständigen Zusammenbruch, daß sich die Gegner auch am vierten Kampftage nicht wieder erholen konnten.
Die Engländer warfen bei dem großen Angriff am 31. Juli 14 Divisionen ins Feuer, wovon 12 durch Ge⸗ fangene, die übrigen durch Beutestücke und Gefallene festgestellt wurden. Zur Ausnutzung des Erfolges waren zwei Kavalleriedivisionen bereitgestellt. Die gewaltigen eng⸗ lischen Angriffsmassen wurden durch eine französische Division unterstüzt. Der Angriff wurde in drei dichten Divisions⸗ wellen vorgetragen. Der ersten Welle sollten in jedem Di⸗ visionsabschnitt acht Tanks den Weg bahnen, der zweiten weitere vier Tanks. Eine große Anzahl der Panzerwagen wurde jedoch schon in den Bereitstellungsplätzen durch das deutsche Feuer außer Gefecht gesetzt, eine weitere Anzahl der vorrückenden Tanks wurde von unserer Artillerie zer⸗ schossen. Hinter jeder Division standen etwa 6 Schwadronen Kavallerie bereit, die nach dem erhofften Durchbruch ins Hintergelände durchzustoßen hatten. Bei dem gänzlichen Miß⸗ erfolg der feindlichen Infanterietruppen, die die deutsche Mauer nicht zu durchbrechen vermochten, traten diese Schwadronen größtenteils nicht in Tätigkeit. Eine bei St. Julien in der Kichtung Pilkem anreitende Schwadron wurde in deutschem Feuer vollkommen vernichtet. Den in das Trichterfeld unserer Abwehrzone eindringenden englischen Sturmwellen wurde hei ihrem weiteren Vordringen von den mit übermenschlicher Zähigkeit ausharrenden Verteidigern Halt geboten. In mit Wasser gefüllten Granattrichtern, wo das Wasser bis an die Schultern reichte, in zer⸗ schossenen Hecken und zertrommelten Geländefalten bildeten sich eine Reihe kleiner Festungen, die jeden Fußbreit Boden erbittert verteidigten und den englischen Sturmwellen fürchter⸗ liche Verluste zufügten. Die zusammengeschmolzenen englischen Sturmwellen brachen sodann im wuchtig geführten deutschen Gegenstoß zusammen und wurden wiederum kilometerweit zurückgejagt. Das Zusammenwirken aller deutschen Waffen var mustergültig. Besonders die Feldartillerie hat im beckengelände durch stoßweises Vorgehen beim Gegensturm, auf 500 bis 600 Meter in die sfeindlichen Reihen feuernd, inserer Infanterie blutige Gassen gebahnt. Bei dem kampf um die Zurückeroberung eines verloren ge⸗ gangenen Stellunasabschnittes vernichtete eine Stoßbatterie mit wenigen Schüssen auf kürzeste Entfernung eine Gruppe von Panzerwagen und feuerte mit Kartätschen in die Massen der feindlichen Infanterie, von der nur wenig Ueberlebende jurückkehrten. Das verwüstete, von Granaten umgepflügte und durch den Regen verschlammte Kampfgelände bietet mit seinen Abertausenden gefallener Feinde einen furchtbaren Anblick. Besonders längs der Straße Langemarck —Zonnebeke sowie namentlich bei St. Julien stellten unsere Truppen ausgedehnte englische Leichenfelder fest. „Am 3. August mußte der erschöpfte Gegner seine Kampf⸗ tätigkeit auf Patrouillenunternehmungen beschränken. So wurde am frühen Morgen nördlich des Kanalknies bei Hollebeke eine starke feindliche Streifwache zurückgeworsen, während die Unsrigen zu gleicher Zeit ein Engländernest bei dem ehemaligen Schlosse Halkcete säuberten. Nachmittags wurde eine starke englische Streifwache in der Gegend von Westhoek abgewiesen, am Abend ein englischer Trupp östlich Birschoote.
Nacht und lag zeiweise weit im Hintergelände, besonders schwer auf der Stadt Roulers. Hinterg bes sch
Oestlich des Zbrucz erschöpften sich die Russen in
iner Reihe von Angriffen gegen die auf das Fusses vorgeschobenen Stellungen der Verbündeten. Ebenso vergeblich waren ihre Vorstöße an der Einmündung des Zbrucz in den Dnjestr. Oestlich und südlich von Czernowitz sind die Perbündeten im Fortschreiten. Die erfolglose Verteidigung der Hauptstadt der Bukowina hat die Nussen schwere blutige Ver⸗ luste gekostet und ihre Verbände vollkommen durcheinander ge⸗ racht, da sie immer neue Truppen und frisch gebildete Frei⸗ willigenformationen, die aus den verschiedenen Verbänden zu⸗ sammengestellt wurden, den Angreifern entgegenwarfen. In Cernowitz verloren die Russen nicht nur ihren wichtigsten Etappenort, sondern auch einen außerordentlich wichtigen Bahn⸗ und Straßenknotenpunkt. 1 In den Tälern des Sereth, des kleinen Sereth und
des Suczawa ist der Austritt aus dem Gebirge erkämpft. Am Sereth und im kleinen Sereth⸗Tal sind die Orte Storozynetz und Petroutz erreicht. Im Suczawa⸗Tal erreichten die Ver⸗ bündeten nach der Eroberuna ver russischen Talsperre zwischen Sadeu und Falken das Dorf Bilka. Damit liegt das wichtige adauzer Becken mit seinen zahlreichen bedeutenden Ort⸗ schaften und seinem gut ausgebauten Wegenetz offen vor den Verbündeten. Fuͤr diese Teile der Karpathen ist das schwerste Stuck Arbeit, das in täglichen beschwerlichen Ge⸗ irgsmärschen und den fortwährenden Waldgefechten bei geringen rückwärtigen Verbindungen bestand, überwunden. Im südlicheren Teile der Karpathen leisten die Russen zwar noch erbitterten Widerstand, ohne damit das fortschreitende Abbröckeln ihrer Karpathenfront aufhalten zu können. Im Moldawitza⸗ wie im Moldawatal, wo die Verbündeten stlich von Kimpolung vorgedrungen sind, ist der Vormarsch m Fortschreiten, ebenso längst der Bistritza sowie auf den Höhen von der Deagra bis zum Tölgyes Paß. Inzwischen verbluten sich die rumänischen Stoßtruppen durch immer er⸗
Ostufer des
auch am 4. August noch
1 Das feind⸗ liche Feuer steigerte sich im Laufe des Nachmittags und in der
neuerte und immer wieder vergebliche Angriff Mgr. Casinului. Großes Hauptquartier, 5. August. (W. T. B.) 8 Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. MNur in einzelnen Abschnitten der flandrischen Front war der Feuerkampf stark; Angriffe sind nicht erfolgt.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Bei schlechter vic blieb die Gefechtstätigkeit gering. Auf dem nördlichen Aisneufer bei Juvincourt drangen Stoßtrupps niederschlesischer und Posener Regimenter in die französische Stellung ein und brachten nahezu 100 Gefangene
zurück.
Niiccts Neues. 1
Oest licher Kriegsschauplatßz. Im nördlichen Teil der Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern lebte an mehreren Stellen das Feuer auf.
Heeresgruppe des Generalobersten von Boehm⸗ Ermolli.
Bei Brody und am Zbrucz kam es zeitweilig zu
heftigen Artilleriegefechten. In Richtung auf Chotin sind unsere Truppen durch das
Waldgebiet südlich des Dnjestr im Vordringen.
„Oestlich von Czernowitz nahmen deutsche und öster⸗ reichisch⸗ungarische Divisionen Rarancze und den Westteil von Bojan am Pruth. . 1
Front des Generalobersten Erzherzog Joseph.
An der rumänischen Grenze südöstlich von Czernowitz besteht Gefechtsberührung.
Im Suczawa⸗Tal drängten wir die Russen nach Kampf in die Ebene von Radautz zurück.
Wama an der Moldawa ist genommen, die Bistritz zwischen Lunga und Brosteni ostwärts überschritten.
Am Mgr. Casinului blieben auch gestern rumänische Angriffe ohne Ergebnis.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen v
mazedonischen Front ist die Lage unverändert.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
und an der
8 8
Berlin, 5. August, Abends. (W. T. B.).
Die Kampflage in Flandern ist unverändert. In
der Bukowina, sowohl in der Ebene, wie im Gebvirge, erfolg⸗ reiches Vordringen der verbündeten Truppen.
—
1“
In Flandern hatten sich die Engländer und Franzosen — nicht so weit von den schweren Fehlschlägen des 1. und 2. Angriffstages erholt, daß sie größerer Kampfhandlungen fähig waren. Es kam lediglich an einzelnen Stellen zu stärkerem Feuer⸗ ktampf, dem schwächliche Patrouillenvorstöße folgten. Sie wurden überall abgewiesen, so englische Streifwachen bei Freezenberg und westlich Westhoek sowie ein Vorstoß westlich Birschocte, der 8 Uhr Vormittags nach zweistündigem starken Abend und während der Nacht zum 5. lag auf den Abschnitten Drie Grachten und von Luigem bis Draaibank stärkeres Feuer. Die deutsche Artillerie be⸗ kämpfte mit zusammengefaßtem Feuer wirksam die en lischen Batterien. See Flieger griffen mit Bomben und Maschinen⸗ gewehren in den Kampf ein und erzielten gute Erfolge.
Im Artois war die Artillerietätigkeit zwischen La Bassée⸗ Kanal und Scarpe lebhaft. Englische Patrouillenvorstöße bei Neuvechapelle und Vermelles wurden abgewiesen. Eine eng⸗ lische Minensprengung südlich der Straße La Bassée — Bethune verpuffte, ohne Schaden anzurichten.
in der Aisne wurden außer den im Heeresbericht ge⸗ meldeten 100 Gefangenen aus dem Stoßtrupp⸗Unternehmen bei Juvincourt noch an mehreren Stellen schwarze Franzosen von Patrouillen als Gefangene eingebracht. Ein französischer An⸗ griffsversuch am Walde von Avocourt wurde durch Ver⸗ ööu“ auf die angesammelten Bzereitschaften im Keime erstickt. 2
Nach Durchschreitung des waldigen Hügelgeländes südlich
des Dnjestr nähert sich der Vormarsch der Verbündeten immer mehr der Stadt Chotin und dem dichten von hier nach Süden und Osten führenden Wegenetz. Im weiten Bogen läuft die Front von hier über Szylowey, Rarancze, Bojan nach Süden. Das schwierige Waldgelände zwischen Sereth und Suczawa liegt bereits vollkommen hinter den Verbündeten, sie nähern sich nach Besetzung von Neufratautz bereits der Stadt Radautz. Wo die Russen in den Karpathen noch halten, werden sie trotz aller Geländeschwierigkeiten stetig zurückgedrängt. Mit der Ueberwindung der in ihrem Oberlaufe von Nordwesten nach Südosten streichenden Flußläufe Moldawitza und Bistrica sind zwei starke Hindernislinien bezwungen.
Artilleriefeuer erfolgte. Am
Großes Hauptquartier, den 6. August. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In Flandern blieb die Feuertätigkeit bei Tage meist ring; Abends nahm der Artilleriekampf in einigen Ab⸗ ten große Keftigkeit an. Englische starke Teil⸗ angriffe, die Nachts und heute morgen gegen unsere Stellungen zwischen der Straße Ypern-— Menines und der Lys vorbrachen, sind überall abgewiesen worden.
In dem uns wohlbekannten Trichterfelde führten unsere erfolgreiche Un ternehmungen durch. Zahl⸗ reiche Gefangene wurden eingebracht; aus einigen der 25 vor unserer Front zers Panzerwagen wurd mehrere Mas vA111A“
ossen liegenden chinengewehre geborgen.
1. 111““
„Bei den anderen Armeen beschränkte sich ü tätigkeit tagsüber auf Streufener; Abends steigerte sie sich wischen La Bassée⸗Kanal und Scarpe sowie am Chemin⸗ es⸗Dames. Vorfeldgefechte verliefen für uns günstig.
—
Im Luftkampf schoß Leutnant Gontermann seinen 25. Gegner ab. 3 Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Heeresgruppe des Generalobersten von Boehm⸗Ermolli. Längs des Zbrucz örtliche Gefechte. Zwischen Dnjestr und Pruth haben sich die erneut zum Kampf gestellt. Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Josepb. Südöstlich von Czernowitz leistet der Feind an der rumänischen Grenze Widerstand; unser Angrif f ist im
nge. Wir stehen vor Sereth (Ort) und haben nach heftigen
Russe:
Kämpfen Radautz genommen.
Beiderseits der Moldawa und auf dem Ostufer der Bistritz wurden russischen Nachhuten mehrere Höhen⸗ stellungen entrissen.
Wiederholte Angriffe der Rumänen am M gr. Casinului und am Kloster Lepsa nördlich des Putna⸗Tales sind verlust⸗
reich gescheitert.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.
Zwischen Gebirge und Donau ist an einigen Stellen die Gefechtstätigkeit aufgelebt. b Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorf
E11“
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 4. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz.
Feindliche Entlastungsstöße nördlich des Casinu⸗Tales und auf dem Toelgyes⸗Paß scheiterten an der tapferen Gegenwehr unserer Truppen. Die Befreiung der Buko⸗ wina schreitet erfolgreich vorwärts. Oesterreichisch⸗unga⸗ rische Kräfte haben sich nördlich von Kimpolung den Ueber⸗ gang über die Neue Moldawitza erzwungen. Westlich und nordwestlich von Radautz lösen sich die Kolonnen der Ver⸗ bündeten aus dem Gebirge. Oestlich von Czernowitz stehen wir an der Reichsgrenze. Südlich des Dnjestr wurde diese überschritten. An der Zbrucz⸗Mündung wiesen unsere Siche⸗
rungsabteilungen russische Kompagnieangriffe ab.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Am Nombonhang erfolgreiche Patrouillenunternehmen. sesen den Monte Santo sehr starkes italienisches Geschütz⸗ Balkankriegsschauplaz. Unverändert. Derr Chef des Generalstabes. In der Nacht vom 2. auf den 3. August haben etwa 16 bis 20 feindliche Flugzeuge die Stadt und den Hafen von Pola mit rund 80 Bomben, darunter viele Brand⸗ bomben, belegt. In der Stadt wurden mehrere Schäden an Privathäusern verursacht, wobei von der Zivilbevölkerung zwei Personen getötet und zwölf verletzt worden sind, darunter hauptsächlich Frauen und Kinder. An militärischen Ob⸗ jekten ist kein nennenswerter Schaden zu verzeichnen. Bomben fielen auch auf das Marinespital und den Marine⸗ 1 Von Militärpersonen wurden im ganzen zwei leicht verletzt.
Flottenkommando.
Wien, 5. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.
Nichts von Belang.
Heeresfront des Generaloberst Erzherzog Joseph. Nördlich des Casinu⸗Tales erneuerte vergebliche russisch rumänische Angriffe gegen unsere Gebirgstruppen. In de Dreiländerecke wurden dem Feinde die Orte Brosteni un Holdita entrissen. In der südlichen Bukowina drange wir über Wama und Moldawitza Watra hinaus. A der Suczawa wichen die Russen über Raudatz zurück Südöstlich von Czernowitz gewannen wir die Grenze.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Nördlich des Pruth wird um die Neujahrsschlacht 1916 gerungen. Feind aus Teilen von Boian, aus dem Dorfe Rarancz und am Westhang des Bolzok geworfen. Nördlich des Dnjest vielfach erhöhte Geschützkämpfe.
Italienischer Kriegsschaupla tz. Auf dem Monte San Gabriele und auf der Karst
hochfläche lag gestern mehrere Stunden hindurch schweres ktallenisches Geschützfeuer⸗ 111“
Balkan⸗Kriegsschauplatz. Nordwestlich von Korcza versuchten feindliche Abteilungen
den Bevoli zu überschreiten. Sie wurden abgewiesen. Der Chef des Generalstabes.
Ereignisse zur See. „ In der Nacht vom 3. auf den 4. August warfen feind⸗ liche Flugzeuge auf Stadt und Umgebung von Pola neuerdings etwa 100 Bomben. In der Stabt wurden einige Häuser beschädigt. Militärische Schäden sind nicht ver⸗ ursacht worden. Eine Zivilperson wurde verletzt. 8 Das Flotten kommando.