§ 9. Diese Bekanntmachung tritt am 15. August 1917 in Kraft. Berlin, den 7. August 1917.
Ausführungsbestimmung V der Reichs⸗Sackstelle. Auf Grund der 88 9, 23 der Bekanntmachung des Bundes⸗
rats über Säcke vom 27. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 834) wird folgendes bestimmt:
Artikel I.
„Die Ausfübrungsbestimmung IV der. Reichs⸗Sackstelle vom 9. Oktober 1916 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 356, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 244 vom 16. Oktober 1916) wird auf⸗
gehoben. Artikel II.
Für den Verkehr mit gebrauchten Säcken gelten folgende Be⸗ stimmungen.
§ 1. Der Aufkauf leerer Säcke erfolat ausschließlich durch Per⸗ sonen, die hierzu die Genehmigung der Reichs⸗Sadkstelle erhalten baben. Angebörigen eines mit dem Deutschen Reiche im Kriege⸗ zustande befindlichen Staates wird die Genehmigung zum Aufkauf nicht erteilt. Die für den Gewerbebetrieb vorgesehenen sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen bleiben unberührt. 8
§ 2. Die Ermächtigung zum Aufkauf leerer Säcke wird nur für einen bestimmten Bezirk erteilt.
. Die Zulassung erfolgt unter Vorbehalt jederteitigen Wider⸗ rufs und nach Anerkennung der von der Reichs⸗Sackstelle besonders festaesetzten Bedingungen. e1u“
§ 4. Die zugelassenen Händler werden eingeteilt in 6
Sackhändler, “ Sammelstellen, Lagerhalter. 1u
Händler mit mehreren Niederlassungen können nur einer Gruppe angebören. b
§ 5. Die Sackhändler haben den ihnen von ihrer Sammel⸗ stelle zugeteilten Bezuk mindestens alle 14 Tage in allen Teilen zu bereisen und die leeren Säcke einzusammeln. Sie haben für die Säcke bei der Abnahme die vom Reichs kanzler festgesetzten Höchstübernahme⸗ preise zu hezahlen und die erworbenen Säcke an die zuständige Sammelstelle im tel-quel Zustande abzultefern.
Die Sackhändler erhalten für den Aufkauf eine auf ihren Namen lautende, mit der Unterschrift des Vorsitzenden der Reichs⸗Sackstelle versehene Ausweiskarte. Sie haben bei ihrer Tätigkeit die Ausweis⸗ karte stets bei sich zu führen und auf Verlangen den Polizeiorganen und den Verkäufern von Sacken vorzuzeigen.
§ 6. Die Sammelstellen haben alle von ihren Sackhändlern
eingesammelten Säcke sowie die ihnen von den Entleerern unmittelbar
übersandten Säcke abzunehmen; letztere zu den vom Reichskanzler festgesetzten Höchstübernahmepre sen. Sie haben die Säcke ordnungs⸗ gemäß zu lagern, nach der Verkaufsliste zu sortieren und an den nftänsigen Lagerhalter im tel-quel Zustande oder auf Ver langen des agerhalters lochfrei in Wagenladungen abzuliefern. § 7. Die Lagerbhalter kbaben alle von ihren Sammel⸗ stellen erworbenen Säcke abzunehmen. Sie haben die Säcke auf ihrem Lager hinsichtlich Anahl und Qualität zu prüten, nach ibrer Verwendbarkeit zu sortieren, ordnungegemäß zu lagern, der Reichs⸗ Sackstelle monatlich zu melden und auf Abruf ab Verladestation zu den in der Anlage festagesetzten Verkautsprei'en zu verladen. Die Lagerhalter haften für die Richtiakeit und Vollständigkeit der Angaben über Art vnd Beschaffenheit der Säcke. Sie haben Bedarftanmeldungen bis zu 200 Säcken unmittelbar zu befriedigen. Solche Anmeldungen sind bei ihnen direkt an⸗
zubringen.
§ 8. Die Reichs⸗Sackstelle behält sich vor, ausnahmsweise die Aufgaben der Sackhändler, Sammelstellen und Lagerhalter für einzelne Industrien ganz oder teilweise durch andere Organisationen ausführen zu lassen und diesen das ausschließliche Recht zum Erwerb von Säcken der betreffenden Art zu übertragen. Die zugelassenen Organisationen unterliegen den Vorschriften dieser Ausführungs⸗ bestimmung und haben die Diepositionen der Reichs⸗Sackstelle in
gletcher Weise wie die Lagerhalter auszuführen.
Artikel III.
Die früheren Aufkäufer, Sackhändler und Sackgroßhändler, so⸗ weit sie als Lagerhalter nicht zugelassen werden, haben ihre sämtlichen Säcke an den Lagerhalter ihres Bezirks zu den bisherigen Ueber⸗ nahmepreisen spätestens bis 20. August 1917 abzultefern. Für nach diesem Zeitpunk; abgelieferte Säcke erhalten sie nur die alsdann gültigen Höͤchstübernahmepreise.
Die Lagerbhalter sind verpflichtet, alle Säcke abzunehmen.
Die Sackhändler im Sinne der Ausführungsbestimmung IV haben die ihnen und ihren Aufkäufern erteilten Ausweiskarten längstens bis 31. August 1917 an die Reiche⸗Sackstelle zurückzugeben.
88 Artikel IV. Diiese Ausfübrungsbestimmung tritt am 15. August 1917 in Kraft. Berlin, den 7. August 1917. Die Reichs⸗Sackstelle. Pedell.
Anlage zu § 7 der Ausführungsbestimmung V.
Verzeichnis der Verkaufspreise für gebrauchte Säcke aller Art, mit Ausnahme der geklebten Papiersäcke.
Ungefähre Größe oder Aequivalent
em
100 kg Mehlsäcke 65 ✕ 135
100 kg Kartoffelmehlsäcke (aus Hessians⸗, 70 —75 %✕ 120 Twilleds⸗, Tarpaulings⸗ und Baggings.
Gewebe)
100 kg Getreidesäcke, 1 kg schwer, 1. Sorte “
100 kg Raffinade⸗Zucker⸗Säcke
Treber⸗ bezw. Schnitzel⸗Säcke
½ Ztr. Häcksel⸗Saͤcke
1½1 Ztr. Häcksel⸗Säcke 1 38
Original flicktreie gewendete Saat⸗ und Reis⸗Bombavs, Saat⸗Köper⸗Säcke und ähnliche Säcke, ohne Geruch (zum Trans⸗ port von Lebensmitteln geeignet)
Oriainal⸗Kakao⸗Säcke (noch nicht mit an⸗ deren Produkten gefüllt gewesen),
100 kg Original schwere prima Mandel⸗ säcke (noch nicht mit anderen Produkten gefüllt gewesen)
75 kg Mehlsäcke 48
100 kg Getreide⸗Export⸗Säcke (bestehend aus 2 Ztrv. Mehlsäcken II und glesch⸗ wertigen Sorten für 2 Zentner Ge⸗ treide geeignet)
Original flicf ele Scaat⸗ und⸗Reis. Bom⸗ bayz, Saat⸗Köper⸗Säcke und ähnliche Saͤcke, mit Geruch (zum Transport von Lebensmitteln nicht mehr geeignet)
Rohꝛzucker⸗Bombay⸗Säcke (gewaschen oder gebürstet, für 2 Ztr. Rohzucker⸗Versand
geeignet)
nb
65 %✕ 135 68 X✕α 115 80 % 130 — 140 100 x% 150
115 % 175 70 *% 100 — 115
75 130 65 115 6597135
170 100— 115
72) 100
Ungefähre Größe oder Aequtvalent
ecm
Beeichnung der Socksorten
†bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen belegt.
Vermaltung fronzösischer Unternehmungen, 5 —vom se ins er⸗ 39148 Wet. Sgas. 8 und eos ge⸗
Rohzucker⸗Kalkutta⸗Säcke (gewaschen oder 72)X✕ 100
gebürstet, für 2 Ztr. Rohzucker⸗Versand geeigne!) 1 100 kg Raffinade⸗Zucker⸗Eãcke II (be⸗ sehend aus Raffinade⸗ und 75 kg Mehl⸗ säcken II, ebenso Hülsenfruchtsäcken) Original⸗Santos⸗Kaffee⸗Säcke I (noch nicht mit anderen Produkten gefüllt ge⸗
wesen) 8 8
75 kg Original⸗Salz⸗Säcke (für diesen Zweck geeianet)
50 kg Mehlsäcke
5/4 Kleiesäcke (bestehend auch aus Ballen leichen Fassungsvermögens)
44 Kleiesäcke (darunter fallen auch andere in dieser ungefähren Größe varonmende Sorten, ebenso 50 kg afer säcke
achafen⸗ und Bombay⸗Säcke II (Reis⸗, Bombav⸗ und Kaltutta⸗Säcke 11)
50 kg Graupensäcke (50 kg Kolonial⸗ warensäck⸗ für Graupen usw.) Original⸗Leinensaat⸗Laplata⸗Säcke (noch nischt mit anderen Produkten gefüllt gewesen) 1 Original⸗Pflaumensäcke und kleine Ballen I 652 100 — 110 (darunter fallen auch Kaffee⸗, Austral⸗, “ Kakao⸗Säcke und andere Sorten in diesem Gewebe, die kleiner als Reis⸗ Säcke sind; noch nicht mit anderen
Produkten gefüllt gewesen)
Säcke für 50 kg Melassefutter geeignet
27 Gewaschene trockene Original⸗Salpeter⸗
Säcke (noch nicht mit anderen Produkten
gefüllt gewesen) 81
28 Origmal⸗Kleie⸗ und Mais⸗Laplata⸗Säcke
(noch nicht mit anderen Produkten ge⸗
füllt gewesen)
29 Kartoffelsäcke zum Nähen
30 Kartoffelsäcke zum Binden 1
31 50 kg Original⸗Salz⸗Säcke (sür diesen
Zweck geeignet) . 1
32 62 ¼ bg, E“ (für diesen
weck geeignet 8
33 508 88 kg FvIh gsaes ah (für 45 — 50 % 85 — 95 diesen Zweck geeignet .
34 Oalesen, Zercc genaeht.Zade (für diesen 44 — 50 % 90 — 95
weck geeig et) 35 S29 füe 50 kg Dünger und Kalk ge⸗ 50 — 55 90 — 100
eignet 36 Kleine Säcke für Kohlen und ähnliche 50 — 65 Produkte %✕ 100 — 105
37 Große Säcke für Kohlen und ähnliche 65 — 75 pledasi — ✕ 100 —- 120
38 50 bg Feo esäcs (für diesen Zweck ge⸗ 50 %✕ 90 76 eiane 39 100 kg Sodasäcke (für diesen Zweck ge⸗ 65 % 110 85
eignet) 40] Obst⸗ und Zwiebel säͤcke 60 100 — 110] 76
Die Verkaufspreise umfassen dje Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle 8 Briece von dem die Säcke mit der Bahn oder per Wasser versandt werden, sowie die Kosten des Einladens.
Zu dem Verkaufspreis tritt die Provision der Reichs⸗Sackstelle. Andere Größen und Sorten werden im Verhältnis gerechnet.
68 — 75. 110 — 115
702◻✕ 95
55 120 — 135
55 % 105 6599135
70 105
70 — 75 ⁴ 105 — 115 502 100
589 100
58)8 100 6594190
58 100
56)98 100 659% 100 45) 105
50 %✕ 11⁵
Bekanntmachung.
Au Grund des § 11 der Verordnung über Gemüse, Obst 68 Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt:
m Kreise Calau dürfen in der Zeit bis zum 31. August 1917 geen 88 Fruüͤhmöhren nur mit Genehmigung der Keeigsstelle für Gemüse und Obst in Calau abgesetzt werden. Diese Genehmi⸗ gung wird in der Form eines von der Kreisstelle auf Antrag auszu⸗ stellenden Ausweises erteilt. Der Ausweis ist auf Verlangen jederzeit vorzulegen und bei der Verladung oder nach Gebrauch an die Kreis⸗ stelle zurüͤckzugeben. b
Von dieser Bestimmung bleibt unberührt der Absatz auf Grund der von der Reichsstelle abgeschlossenen oder genehmigten Lieferungs⸗ verträge sowie der Absatz der Verbraucher innerhalb des Kreises Calau, sofern nicht mehr als 10 Kilogramm (40 bis 50 Stück) Gurken oder 10 Kilogramm Frühmoöbren an den gleichen Verbraucher abgesetzt werden. Alle Besitzer von Gurken oder Frübmöhren im Kreise Calau haben der Kreitstelle auf Verlangen Auskunft über die Ware zu geben. Sie sind ferner verpflichter, die Ware pfleglich zu bebandeln. Der Verbrauch und die Verarbeitung im eigenen Haus⸗ halte und Betriebe bleiben zulässig.
Die Besitzer haben die von der Anordnung betroffenen Waren auf Verlangen an die Kreeisstelle käuflich zu liefern und auf Abruf zu verladen. Für diese Waren ist ein angemessener Preis zu zahlen, der unter Berücksichtigung der Güte und Verwertbarkeit der Ware sowie der in den Norma verträgen der Reichsstelle vorgesehenen Preise und der bestehenden Höchstpreise abzuͤglich der in den Normalvpertraͤgen den Erzeugern auferlegten Kommissionsgebühren im Streitfalle von der Kreiestelle festgesetzt wird. Befinden sich die Waren nicht mehr beim Erzeuger, so werden entsprechende Zuschläge gewährt, deren Höhe ebenfalls im Streitfalle von der Kreisstelle feltg setzt wird.
8§2.
Wer entgegen den vorstehenden Verschriften Gurken oder Früh⸗ möhren ehne Genehmigung absetzt oder eine eingeforderte Auskunft nicht innerhalb der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder der ihm obliegenden Pflicht zur pfleglichen B⸗handlung, Lieferung oder Verladung nicht nach⸗ kommt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
§ 3. 16 8 Diese Vorschriften treten mit dem Tage der Verkündung in t
8 Berlin, den 4. August 1917. “ Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende. von Tillxx.
““ Bekanntmachung. Anuf Grund der Verordnungen, betreffend die zmwangs⸗
VIAE11““”
bruar 1916 (-GBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
512. Liste.
8 66. de Duret de Tavel, in Straßbung 8 Paraermeister Dr. Schwander in Straßburg). Straßburg, den 4. August 1917. Ministerium r Elag Hethe ahen. 1e des Innem 9„ 8 . A.: ell. 8
(Zwangsverwallz
Bick
Bekanntmachung. Den Kaufleuten Israel Izek Arnow Dessau in Plauem
Kajiserstraße 91, August Otto Schulz in Plauen, Breite Straße d
lama Schaev Wittelsohn in Plauen, Karolastraße 19, Seülbmen Lceld eng in Plauen, Albertstraße 6, ist der Hank mit Garnen aller Art gemäß der Bundesratsverordnung zur F haltung Unzuverlässiger Personen vom Handel von Septembe 1915 untersagt worden. “
Plauen, den 7. August 1917.
Der Rat der Stadt Plauen.
85
1“ 8 “ Z Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 18 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 5974 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung e Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den WM. kehr mit Schuhsohlen, Sohlenschonern, Sohlenbewehrungen un Lederersatzstoffen vom 4. Januar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. I. vom 1. August 1917, unter 8
Nr. 5975 eine Bekanntmachung über Angestelltenversich⸗ rung während des Krieges, vom 2. August 1917, unter Nr. 5976 eine Bekanntmachung über Fristung im En des § 49 Abs. 3 der Gewerbeordnung, vom 3. August 191.
unter Nr. 5977 eine Bekanntmachung über den Bedürfnisnaz
weis für Schauspielunternehmen, vom 3. August 1917, ung Nr. 5978 eine Bekanntmachung über die Veranstaltm von Lichtspielen, vom 3. August 1917, unter 6 Nr. 5979 eine Bekanntmachung über den privaten geme lichen und kaufmännischen Fachunterricht, vom 2. August lol⸗ unter Nr. 5980 eine Verordnung über den Verkehr mit Ein⸗ und Häcksel, vom 2. August 1917, unter
r. 5981 eine Bekanntmachung, betreffend Bestimmunge zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalze vom 3. August 1917, und unter 8 Nr. 5982 eine Bekanntmachung über Graphitindusin vom 4. August 1917. 8 Berlin W. 9, den 6. August 1917. 8 Kaiserliches Postzeitungsamt.
Staatssetretär des “
8 1““
1““
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht⸗
Kreis Plön, Regierungsbezirk Schleswig, den Charakter u Geheimer Regierungsrat zu verleihen. “
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestt des Königs hat das Staateministerium den Regierung assessor Hammacher in Gumbinnen zum 2. Mitgliede Bezirksausschusses in Gumbinnen auf Lebenszeit ernannt.
“ Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang weise Verwaltung britischer Unternehmungen, v 22. Dezember 1914 (RSBl. S. 556) und 10. verm 190 (RSBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskamzle über das in Deutschland befindliche Vermögen des Kaufmen Karl Friedrich Gustav Schmidt in Liverpool die Zwang verwaltung angeordnet (Verwalter: Sparkassendirektor Be in Siegen).
Beerlin, den 4. August 1917. — 8 8 Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber. 88
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September! betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom 9 (RGGBl. S. 603), habe ich dem Metzgermeister Karl We in Aachen, Ba gephg; Nr. 7, durch Verfügung vom heutt Tage den Hande mit Fleisch⸗ und Wurstwaren aller sowie jezliche mittelbare oder unmittelbare Bereiligung ane solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Hant betrieb bis auf weiteres untersagt.
8½
Aachen, den 3. August 1917. 8b Der Königliche Polizeipräsident.
—
8 von Hammacher. Bekanntmachuno. 8
betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom / g RSBl. S. 603), haben wir dem Händler Jeremias Kruftl einer Eh frau, Am glie Kraftlos, geb. Statrmann, sojvie! Tochter Paula Kraftlos, sämtlich in Dortmund, Stenst. wohnhaft, durch Verfügung vom beutigen Tage den Honde! Kleidungsstücken ljeder Art sowie den jur Herssellung 8 Artikel benußsen Rohmaterjalien wegen Unzuverlässigket bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Kosten der lichen Bekanntmachung sind von den Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 3. August 1917. 89* Die Polizeiverwaltung. J. A.: Kleuitz.
1““
— 88, Vger. . ¹ 4
WX“ Bekanntmachung. 6 “ Auf Grund der Bundebratsverordnung vom 23. September! betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom 89 Eer. S. 603), baben wir dem Hanhler Israel Kraft! ortmund, Steinstr. 16, durch Verfloung vam heutigen Tos⸗ andel mit Kleidungsstücken jeder Ari sowie den zu han- Fsenchr, Artikel “ Re pagtee 1 sege . gkeit in zauf. dieses. el un 11 12*. ae Ee Ierkeelenac Fsind von de Kesnn Dortmund, den 4. August 1917. “ Die Polizeiverwaltung. J. A.: Kienitz⸗
“ 888
Nachlaßmassen. Die Nachlaßmasse der am 9. August 1909 rer⸗
stordenen Witwe des Barons de Wangen de Geroldseck, Maria
88
dem Provinzialkonservator Professor Dr. Haupt in Preat
Württemberg garter Hofes auf ae Zeit verschoben worden. .
Auf Grund der Bundesratoverordnung vom 23. September! von Kühlmann und
6. 1 betriffond den Helch
Denutsches Reic. Preußzen. Berlin, 8. August 1917.
2
Seine, Majestät der Kaiser und König hörten,
W. T. B.“ zufolge, gestern vormittag den Generalstabsvo und empfingen später Seine Kakferliche und Känigliche Hoheit den Feldmarschall Erzherzog Friedrich, der zur densanrefafftgtlaben gurd. Fa⸗ Fen geühe hatten auch er ö ungarische Botschafter Prin Gemahlin Einladungen .ee S B 1.“ 8 Am Nachmittag empfingen Seine Majestät der Kaiser und König den Reichskanzler und die neu ernannten Minister und
Staatssekretäre.
Seine ilenh der en nen gleiß hat an den nnern, aatsminister Dr. Hel i nachstehendes Allerhöchstes Handschreiben baese. ih
Mein lieber Dr. Helfferich! Bei aller Würdigung der Gründe, aus denen Sie Mir die die Ihnen anvertrauten Aemter zur Verfügung gestellt haben, vermag Ich Mich nicht zu entschließen, auf Ihre Dienste zu ver⸗ zichten. Wenn Ich auch Ihrem Wunsche, von der Leitung des Reichsamts des Innern enthoben zu werden, willfahren will, muß Ich doch im Emklang mit den Vorschlägen des Reichskanzlers Wert darauf legen, daß Sie die Ihnen durch Meinen Erlaß vom 22. Mai 1916 übertragene allgemeine Stellvertretung des Reichs⸗ kanzlers beibehalten und daß Sie Mitglied Meines Staats⸗ ministeriums bleiben.
Befreit von den Geschäften eines einzelnen Ressorts werden
Sie in der Lage sein, Ihre ganze Kraft der Vertretung des Reiche⸗
kanzlers in seiner durch den Krieg in so außerordentlichem Umfang angewachsenen Tätigkeit und der Erledigung von besonderen großen Aufgaben zu widmen, deren Uebertragung vorbehalten bleibt.
Bis zu der geplanten Umgestaltung des Reichsamt; des Innern und der Besetzung der neu zu schaffenden Stellen beauftrage Ich Sie, die Lejtung dieses Amtes noch beizubehalten.
In Anerkennung Ihrer hervorragenden Verdienste um die Reichsfinanzen und die Kriegswirtschaft verleihe Ich Ihnen hiermit den Roten Adlerorden erster Klasse, dessen Abzeichen beifolgen.
Großes Hauptquartier, den 6. August 1917. “
Ihr wohlgeneigter
“ Wilhelm I. R
An den Stlaatssekgetär des Innern, Königliche Staatsminister
Dr. Helfferich.
Auf das bei der Gedenkfeier im Reichstag am 4. August an Seine Majestät den Kaiser und König abgesandte Huldigungstelegramm ist, wie „W. T. B.“* meldet, folgende Allerhöchste Antwort eingegangen: Exzellenz Reichstagspräsident Kaempf, Hier, Hohenzollernstraße . Empfangen Sie Meinen herzlichsten Dank für den Huldigungs⸗ gruß, wit dem Sie bei der Gedenk eier des 4. August 1917 namens der Bertreter der verschtedenen Stände und Berufe der einmütigen und unerschütteklichen Entschlossenheit des deutschen Volkes Aue⸗ druck verliehen haben. Der Geist, der vor 3 Jahren in unvergeß⸗ licher Weise aus der Tiefe der Volksseele hervorbrach und unser Volk zu den ungeheuren Leistungen dieses Krieges einte, lebt auch heute noch unter uns fort. Er bewährte sich, wenn noch in diesen Tagen unsere todesmutigen Kämpfer unter der Führung großer Feldherren unerböcter Aagriffe Herr geworden sind und wenn in der Hetmat trotz Sorge und Entbehrung so mannhaft durchg ⸗halten und so zielbewußt erfolgreich gearbeitet wird, wie es Mir soeben in dem treuen, zu neuem Leben erblühenden Ostpreußen entgegengetreten ist. Im Gedenken an die in drei schweren Jahren bewährte und gestählte Kraft unseres Volkes bin Ich sicher, daß es ernst, aber furchtlos und sieghaft, innere Meinungsverschiedenheiten willig überwindend, ausharren wird bis zu einem Frieden, der die Ehre und Größe unsercs Vaterlandes und eine sichere und glückliche Zukunft verbürgt. Wilhelm.
— —
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts von Kühl⸗
mann hat „W. T. B.“ zufolge heute die Amtsgeschäfte über⸗ nommen. 2
Der Reichskanzler Dr. Michaelis begibt sich, wie „W. T. B.“ meldet, heute ins Große Hauptqtlartier. Daran anschließend wird er sich in Karlsruhe Seiner Köni lichen Hoheit dem Großherzog von Baden und in Darmsiadt Seier Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen vorstellen. Der beabsichtigte Besuch bei Seiner Masestät dem König von ist wegen anderweiter Dispositionen des Stutt⸗
Fahrt ins Große Hauptquartier wird der taatssekretär des Auswärtigen Amts vom Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt von Stumm begleitet werden. „Auch der Staatssekretär Dr. Helfferich begibt sich gleichzeitig ins Große Hauptquartier.
„„Bei seiner Reichskanzler vom
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ Ue Sfrefn sen und für Handel und Verkehr hielten heute eine ng.
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst
von Kessel hat unter dem 31. Juli d. J. folgende Bekanni⸗ machung erzassen:
Zur. Sicherung der Versorgung der Bevölkerung Groß Berlins mit Braunkohlenbrileits für Küchen⸗
und Ofenbrand bestimme ich für das Gebiet der Stadtkreife
Berlin, Charlottenburg, Büelg ichtenbg „Neutälln, Berlin⸗ chöneberg und Berlin⸗ nevabor seppie die Landkreise⸗ ltow und Niederbarnim auf Grund des 8 9 des Gesetzes,
Berungsshstand; vom 4. Juni 185 folgendes:
85
Kohlenhändler dürfen bis 82 weiteres als Ersatz für etwa
ͤlende andere Brennstoffe Braunkohlenbriketts
11.. an solche Verbraucher überhaupt nicht lieferv, die vor be Januar 1917 Braunkohlenbriketts nicht verwendet
Krisgsmittel der verbündeten 18 h1 4 eer v.
8* 8— 2 Fw * ö1 C“ 4½
b. an solche Verbraucher, welche Braunkohlenbriketts neben aanderen Brennstoffen verwendet haben, nach Maßgabe der Verordnurg, betreffend die Regelung der Kohlenverteilung 82 in Groß Berlin, vom 6. Juli 1917 nur in dem gleichen Mengenverhältnis weiterliefern, in dem die Braunkohlen⸗ 1 brikerts neben den anderen Brennstoffen in der Zeit vom
1. August 1916 bis 31. März 1917 geliefert worden sind.
Die Bestimmung des Abs. 1 zu a und b findet keine Anwendung
auf die Lieferung von Braunkohlenbriketts für Küchen⸗ und Osenbrand⸗
Ausnahmen von den Bestimmungen des Abs. 1 zu a und d be⸗
dürfen der schriftlichen Genehmigung der Kohlenabteilung der Kriegs⸗ amtstelle ia den Marken.
mäßig mit Kohlen handelt und diese an die Verbraucher abgibt. § 3. Die Kohlenabteilung der Kriegsamtstelle kann Kohlenbändlern,
die gegen diese Verordnung verstoßen, den Fortbetrieb des Handelns untersagen.
§ 4.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmun di werden mit Gefängnis bes 8 einem Jahr, ööbö1— Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 ℳ bestraft.
§ 5.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Zur Behebung
von Irrtümern sei darauf hingewiesen, daß Personen,
den die ihre Wohnsitzgemeinde verlassen, die Dauer der Reise zu belassen sind. Handelt es sich um eine Reise von länger als 14 Tagen oder um einen dauernden Wechsel orts, so ist bestimmungsgemäß dem Wegreisenden eine Abmeldebescheinigung auszustellen. In dieser ist in einer dafür vorgesehenen Spalte ein Vermerk darüber aufzunehmen, auf wie lange Zeit der Reisende noch mit Reichsfleischkarten versehen ist. Der Gastort ist zur Aus⸗ händigung einer Reichsfleischkarte erst dann ver⸗ pflichtet, wenn ausweislich der Abmeldebescheini⸗ gung die im Heimatsort ausgegebene Reichsfleisch⸗ karte abgelaufen ist.
Oesterreich⸗Ungarn.
Wie „W. T. B.“ aus Czernowitz meldet, hat der Kaiser Karl an den Generaloberst von Koevess folgendes Hand⸗
schreiben gerichtet: ch ernenne Sie, lieber Generaloberst von Koeveß, in dankbarer Anerkennung Ihrer während der ganzen Dauer des Krieges und auf den verschiedenen Kriegsschauplaätzen bewaͤhrten hervorragenden und erfolgreichen Führertängkeit zum Feld⸗ marschall. Weiter hat der Kaiser an den Generalobersten Erzherzo Joseph folgendes Handschreiben gerichtet: 108 n dankbarer Anerkennung Ihrer auf den verschiedenen Kriegs⸗ n feezee ie 8 eve net hen Führung, die eben jetzt zur edergewinnung der Bukowina geführt hat, spreche ich Ihnen meine besondere belobende Fnenekar ahe 8 8 ü
Großbritannien und Irlaubd.
Ribot ist, nach einer „Reuter“Meldung, in London angekommen und hat mit den Mitgliedern des Kriegs⸗ kabinetts verhandelt. . . Nach Meldung des „Reuterschen Büros“ begann gestern in London die Besprechung der Verhünbeten. 88” wurden zwei lange Sitzungen abgehalten. An der Beratung nahmen teil: die britischen Minister, feanzfiüsche Munitionsminister Thomas, der englische Bot⸗ chafter in Paris Lord Bertie und eine Anzahl anderer Ver⸗ treter der verbündeten Länder sowie hohe Offiziere.
Das Unterhaus hat nach derselben Quelle mit 108 gegen 14 Stimmen in dritter Lesung die Getreide⸗ erzeugungsvorlage angenommen. Der Landwirtschafts⸗ minister Prothero stellte fest, daß in diesem Jahre ungefähr Feine Million Acres Land mehr mit Getreide und Kartoffeln in England bebaut worden seien.
Die „Times“ vom 1. und 2. August gibt die britischen Verluste mit 232 Offizieren und 2450 Mann an. sch
Rußzland.
Nach Meldung der „Petersburger Telegraphen⸗Agentur“ setzt sich das Ministerium hüneehasfchaßhen Ftesigegeen. Minister⸗ präsident, Kriegs⸗ und Marineminister: Kerenski; Ge⸗ schäͤftsführer im Kriegsministerium: Sawinkow; Geschäfts⸗ führer im Marineministerium: Lebedew; Finanzen: Nekrasow, der beauftragt ist, den Ministerpräsibenten im Falle der Abwesenheit zu vertreten; Geschäftsführer im Finanzministerium: Peaseleh Bernatzki; Inneres: Awksentiew; Aeußeres: Terestschenkow; Handel und Industrie: Prokopowitsch; Ackerbau: Tschernow; Arbeitsministerium: Skobelew; Ernährung: Pesche⸗ chonow; Post und Telegraph: Nikitin; Oeffentlicher Unterricht: der Akademiker Hldenburg; Justiz: Za⸗ rondny; Oeffentliche Hilfeleistung: Efremow; Stnats⸗ kontrolleur: Kokoschin: Oeffentliche Arbeiten: Nurenew; Prokurator des Heiligen Synods: Kartaschew.
— „Times“ wird aus St. Petersburg vom 5. August berichtet, daß Kerenski befohlen hat, Protski und Lumar⸗ wegen Mitschuld an den letzten Unruhen zu ver⸗
aften.
— Admiral Werderewski, der vor einiger Zeit ver⸗ haftet wurde, wird wegen Veröffentlichung müiltsgen ei Ge⸗ heimnisse verfolgt werden.
— General Gurko steht unter der Anklage, mit dem ehemaligen Zaren einen Briefwechsel unterhalten zu haben.
IG6“ ““
Kriegsnachrichten. Berlin, den 7. August Abends. (W. T. B)
Im Westen und Osten bisher nichts von Be⸗ deutung. 2
Die reichlich abgenützten die gewaltigen mutel der pe Gegner, den ungeheuren Munitions⸗ ufmhnd, die glanzbolle ke 8 der denhhenpng e die Tapferkeit der “ die sich in den englisch⸗franzö⸗ sischen Funksprüchen häu en, sollen die Welt über den schweren Mißerfolg des flandrischen Angriffs hinwegtäuschen.
Französische und englische Berichterstatter rühmen überschweng⸗ Uich die Wirkung der Tanks, vergessen doer htes üss ch. daß
§ 2. Kohlenhändler im Sinne dieser Verordnung ist jeder, der gewerbs⸗
bei Vorliegen mildernder
die Reichsfleischkarten in jedem Falle ohne Rücksicht auf
des Aufenthalts⸗
Sonnino, Ribot, der
ꝙMNgoördlich
25 Panzerwagen der angreifenden Geschwader vernichtet wurden Die üblichen Herabsetzungen der Kampfkraft und Moral der deutschen Truppen fehlen gleichfalls nicht. Wenn aber, wie der Funkspruch Lyon vom 6. August Vormittags behauptet, unter Einwirkung des Feuers der Alliierten die deutsche In⸗ fanterie ihre Stellungen bereits am 18. Juli fluchtartig ge⸗ räumt haben soll, so ist es doch verwunderlich, warum der, wie der Kriegsberichterstatter des „Berliner Tageblatts“ mit⸗ teilt, bereits für den 19. Juli geplante große Angriff unter⸗ blieb, und warum, als man sich am 31. Juli endlich zum An⸗ griff entschloß, dieser auffallende Mißerfolg eintrat. Bei den angeblich abgeschlagenen deutschen Angriffen handelt es sich um die bekanntgegebenen Vorstöße deutscher Stoßtrupps im Trichterfeld, die den Charakter rein örtlicher Unternehmungen und Erkundungen trugen.
Die Engländer verhielten sich auch am 6. August an der ganzen Angriffsfront ziemlich ruhig. Auch das Artillerie⸗ feuer ging über die übliche Stärke nicht hinaus. Es wuchs zu größerer Heftigkeit lediglich südlich von Dixmuide und an der Küste, wo es planmäßigen Charakter annahm.
„Im Artois war das Artilleriefeuer vorübergehend bei Loos, Lens, Mericourt und Drocourt heftiger. Mehrere Patrouillenunternehmungen wurden erfolgreich durchgeführt. An der Aisne⸗Front holten am Morgen des 6. August Stoßtrupps ghne eigene Verluste nördlich der Bassy⸗ Schlucht Gefangene und Maschinengewehre aus den französischen Gräben. Westlich Reims wurde den Fran⸗ zosen abermals ein Teil ihrer Eroberungen aus der April⸗ Offensive entrissen. Am Morgen des 6. August setzten wir uns hart südlich des Aisne⸗Kanals in ei Breite in den feindlichen Gräben fest und hielten sie gegen mehrere Gegenstöße. Das hier erbeutete Material war er⸗ heblich. Beiderseits der Maas war am Nachmittage des 6. August die Artillerietätigkeit rege, besonders auf der Höhe 304 und dem Toten Mann. In der Gegend von Esnes wurde im Handgranatenangriff eine stärkere französische Patrouille “ haben sich die Russe
Im ten haben si e Russen zwischen Dnjestr und Pruth zu hartnäckigem Widerstand gestellt. In der vee nn dauert der Vormarsch der Verbündeten beiderseits der Suczawa an. Starker russischer Widerstand wurde nördlich der Moldau gebrochen und „die Höhen nordöstlich Frosinul sowie die Höhe 868 nordöstlich Warma gestürmt. An der Bistrica wurde Lugeni besetzt und die Linie der Verbü eten bis Boroa
Großes Hauptquartier, den 8. Augu . (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. 8
An der flandrischen Schlachtfront hat sich der Föteramrf gestern abend wieder zu großer Heftigkeit gesteigert.
Im Küstenabschnitt stießen die Engländer Nachts nach Trommelfeuer mit starken Kräften von Nieuport nach G Nordosten vor; sie wurden im Nahkampf zurück⸗ geworfen.
Zwischen Draaibank (nordöstlich von Bixschoote) und Freezenberg führte der Feind nach Einbruch der Dunkelheit wiederholt starke Teilangriffe gegen unsere Linien; auch hier wurde er überall verlustreich abgewiesen. *
Im Artois lebhafte Feuertätigkeit zwischen dem La ee und der Scarpe. Englische Erkundungs⸗ vorstöße gegen mehrere Abschnitte dieser Front s cheiterten.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. In den Abendstunden lebte das Feuer längs Eheg eves⸗Hames . S b uf dem Ostufer der Maas brachte ein kühner Hand⸗ streich badischer Sturmabteilungen, die in den stark Caurières⸗Wald eindrangen, eine Anzahl Gefangener ein. 6 Oestlicher Kriegsschauplatz. . Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Keine größeren Kampfhandlungen.
Front des Generalobersten Erzherzog Joseph.
In den Waldkarpathen setzten sich österreichis ungarische Regimenter stürmender Hand in Besitz mehrerer zähe verteidigter Bergkuppen.
Südlich des Mgr. Casinului und nördlich des Klosters Lepsa wurden neue rumänische Angriffe abgeschlagen.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. „ An der Einbruchstelle in die feindlichen Linien nördli von Focsani wurde erbittert gekämpft. Wir xeeee b ere Pr Küalxs Fee h; führten starke, er ergebnislose Gegenangriffe, bei denen 12 feindliche Reg menter durch Gefangene bestätigt wurden. 3 8 “
Mazedonische Front.
Nichts Neues. 1 sche jo
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Wien, 7. August. (W. T. B.) Amtlich wird Oestlicher Kriegsschauplatz. ei der Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Mackensen erstürmten deutsche Feeneen aesban 898 Focsant starke russische Verteidigungsanlagen; es
wurden 1300 Gefangene und 13 Geschütze eingebracht.
An der oberen Put iterten schmä Vorstöße. Putna scheiterten schwächere gegnerische
Auf dem Casinuluiberg erschöpfte sich der Feind abermals in 1 Unsere e;
gemeldet 8
heftigen opferreichen Angriffen.
Verteidiger warsen ihn durch Gegenstoß und in erbittertem
Handgemenge Aga i FNe züväc. 8
Nõö von Gyergyo⸗Tölgyes bemächtigten wi
mehrerer russischer Verschanzungen jenseits Fnach Geenze. Unser Vordringen bei. Gurahumora gewann
29 ung zähen feindlichen Widerstandes weiteren
Sonst michts zvon; Belang.. *. 8 „
8 1 E Kriegsschauplatz. “
Auf dem Fassaner Kamm südöstlich von Caval
ein E Vorstoß in unserem 8- Nkwas. 888
feindliche Bataillon flüchtete in voller Auflösung. 8 Am Isonzo ließ gestern der Gescateüung, wieder nach.