Bademäntel und lücher, Hand⸗ und Mundtüche⸗, Tischtücher und „decken, Wirtschafts⸗ und Scheuertücher. 1 § 3. 8 Ausgenommen von der Beschlagnahme sind Gegenstände, zu deren Herstellung ausschließlich Papiergarre verwendet sind. 1“ — 8 8 5₰ He Die Beschlagnahme wird sofort wirksam.
§ 5. .
Der bestimmungsgemäße Gebrauch der bezeichneten Gegenstävde
im eigeren Betriebe, insbesondere das gewerbesmäßtage Vermieten durch bereits bestehende Wäscheverleihgeschäfte, wird durch die Beschlignahme
nicht berührt.
§ 6.
Die Besitzer der beschlagvahmten Gegenstände sind venpflicht⸗⸗ diese unbeschadet der Bestimmung des § 5 aufzubewahren, si⸗ pfleglich zu behandeln und die zu ihrer Erhaltung erforderlichen Handlungen
vorzunehmen. 8
An den beschlagnohm ten Gegenständen dürfen, unbeschadet der Bestimmung des §6 Veränderungen, insbesondere Ortsveränderungen, nicht vorgenommen werden. Rechtsgeschäftliche Verfügungen über diese Gegenstände und Verfögungen, die im Wege der Zwangs⸗ vollstreckung oder Arrestochziehung erfolgen, sind nichtig. Der Erwerb der unter diese Beschlagnahmeanordnung fallenden Gegen⸗ di tände ist verboten.
1. dn Beschlagnahme erstreckt sich auch auf solche im Besitze der 8 bezeichneten Betriebe befindlichen Gegenstände, über die vor ihrem Inkrafttreten Verfügungen der Iim Absatz 1 bezeichneten Art vor⸗ enommen sind. 8 8
Die fichaberleidunasstell behält sich vor, auf Antrag Gegen⸗ stände, die durch diese Anordnung beschlagnahmt sind, zur Veräuß rung teizugeben. 1¹
— munderührt bleibt die Zulässigkeit der Ablieferung von Lum pen an die durch die zuständige Behörde zugelassenen Lumper sortierbetrtebe und der Erwerb durch diese. 8
II. Meldepflicht.
§8. Die Besitzer der unter Z ffer I bezeichneten Gegenstände sind verr flichtet, die am 1. Oktober 1917 in ihrem Besitze (Eigentum oder Gewohrsam) befindlichen Feensfnde der vorbezeichneten Art der Reichsbekleidungsstelle anzumelden. 8 b8- Meldepflicht unterliegen auch Rechtsgeschäfte, die an den unter Ziffer I bezeichneten Gegenständen seit dem 14. Juli 1917 vor⸗ genommen worden sind. Die Meldepflicht erstreckt sich nicht auf 8 1. solche auf die Beherbergung oder Beförderung von Per⸗ sonen gerichtete Betriede, in denen nicht mehr als 5 Betien zum Gebrauche für Gäste zur Verfügung stehen,
2. so'che auf den Verkauf von Lebens⸗oder Genußmitteln zum Verzehr an Ort und Stelle gerichtete Betriebe, in denen nicht mehr als 3 zur Familie des Unternebmers nicht ge⸗ 8 hörende Personen dauernd beschäftigt werden. 1 Gemischte Betriebe, d. h. solche, die auf Beherbergung oder Beför⸗ derung und zugleich auf Bekösttaung von Personen gerichtet sind, sind in vollem Umfang meldepflichtig, wenn nur einer dieser beiden Be⸗ freiungsgründe vorliegt. 1
Die Anmeldung der beschlagnahmten Gegenstände hat nach Gattungen getrennt zu erfolgen. Sie darf nur auf den hierfür vor⸗ geschriebenen amtlichen Meld⸗karten erstattet werden. Dies⸗ sind, soweit sie nicht bis zum 24. September 1917 von der zuständigen Behörde den Meidepflichtigen zugesandt werden, von diesen bei der Reichsbekleidungestelle (Volkswirtschaftliche Abteilung) anzufordern.
Die Meldeka’ ten wücsen Fetestehe am 15. Oktober 1917 bei der Reichebeklesdongestelle eingereicht werden.
Hübekre dangen anderer Art dürsen auf den Meldeka ten nicht vermerkt werden. 10
§ 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden gemäß § 3 der 1““ vom 22. März 1917 über Befugutgse der Reichsbekleidungsstelee mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrasfe bis zu 10 000 ℳ oder mit einer dieser Swafen besttaft. Berlin, den 25. August 1917. Reichsbekleidungsstelle. 8 Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.
19 ge
ve
w
Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung der Reichsbekleidungesstelle über die Verwendung von Wäsche in Gastwirtschaften vom 14. Juli 1917.
Vom 25. August 1917.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befuanisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt:
Im § 1 der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über die Verwendung von Wäsche in Gastwirt chaften vom 14. Juli 1917 (Reichsanzetger Nr. 165, Nr. 23 S. 86) werden olgende Absätze 3, 4 und 5 angefügt: - Tische, deren Holzplatten derart roh hergerichtet sind, daß sie⸗ von vornberein nur zur Verwendung mit einem Ueberzug aus Web⸗, Wirt⸗ oder Strickwaren oder Filz als Unterlage ur oas Tischtuch hestimmt waren, und die auch vor dem 25. Auoyst 1917 mit einem solchen Ueberzug daueirnd benutzt worden sind, dürfen auch fernerhin mit einem Tischtuche auf
der Unterloge bedeckt werden.
Polterte, lJackierte oder gestrichene Tischplatten sind keine
Plaiten im Sinne des Absatz 3. “
Die nach Absatz 3 noch zulässigen Tischtücher dürfen erst nach einer jedesmaligen Benutzungszeit von weniastens 2 Tagen ausgewechselt werden. Das Bedecken des Tischtuches oder
einzelner Teile desselben mit weiteren Tüchern ist verboten.
Berlin, den 25. August 1917. — 68 Reichsbekleidungsstelle Geheimer Rat Dr. Beutler, Keichskommissar für bürgerliche Kleidung.
Bekanntmachung, betreffend Versorgung der aus dem Heere und der Marine entlassenen Krieger mit bürgerlicher
8 Kleidung. 1 Vom 25. August 1917. 8
8 Auf Grund der Bundesratsverordnung über Besugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt:
§ 1,
Die Kommunalcerbände baben öffentlich bekannt zu machen, wann sie mit der vorgeschriebenen Vrräußerung von Kieidungsstücken an bedürftige entlassene Krieger heginnen, die in der Befanntmachung der Reichsbekleidungsstelle, betreffend Verwendung getragener Männer⸗ oberkleidung zur Versorgung der aus dem Heere und der Maxiae entlassenen Krieger mit börgerlicher Kleidung, vom 23. Jult 1917 Mitteilungen Nr. 25 der Reichsbekleidungestelle vom 28. Juli 1917,
Unterstützungs⸗ und Für'oeuntera bmen Kie dunget üund zwar Röck, Jacken, Westen, Joppen, Umharng gung des zustär digen Kommr nalverboandes abgeben (schenten), daß der (ampfänger die notwendiasten Kleidunge⸗
ücke genannien Art nicht besitz der EEE zu den im Handel üblichen Preisen nicht taufen
r. Tie Bescheintgung ist auf dem in der — nek ar beheg der Reichsbekleidungsstelle vom 23. Xuli
eines Bezugescheins weg.
deutlichen Vermerk ungültig zu mochen (lochen und dergl.), die un⸗ gültisen Scheine zu sa⸗ munalverband abzuliefern,
fenigungsstelle zum Vermerk auf der Personalkarte zu üͤbersenden.
scheinung nach § 4 dr Bekann’machung der Reichsbekleidungsstelle vom 23. Jult
Entlassung nicht nochmals eine Bescheinigung ausgestellt werden. ee ’ Ausstellung der Bescheinigung mitzuteilen.
Bestimmungen juwider handelt, wird mir Gesängnis bis zu einem Fern Geldstrafe bis zu 10 000,— Mark oder mit einer
dieser Strafen bestraft.
“ Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914
bruar 1916 (RGBl. S. 89) die Zwangsverwaltung angeordnet worden. 8
Erbanteile. Die Erbanteile der französischen Staatsangehörigen:
Verwaltung
Vermögenswerte.
8 . . § 2. u““ 1“ B1“
Von dem Tage ob, an dem etn Kommunalverband Ptabes her. guna beginnt, dürfen in semem Bairke 8.n g. S. Veebnw⸗ Hosen, Wintermäntel und * mit Messchluß der Fiacks und Gebröcke, on die aua dem Marire entlassenen Krieger nur gegen ene Bescheint⸗
tie und ter des Jhalts unentgeltlich
t und derart unbemittelt ist, daß Anlige zu der im § 1
Vordruck auszustellen. Füͤr die unentgeltliche Ab⸗
ö Verdruck aufgedruckte Erfordernis der Hingabe
be fällt das auf dem Die Schenkgeber haben die empeongenen Bescheinigungen durch
zu sammeln und am 1. jeden Monats an den Kom⸗ der sie ausgestellt hat. Der Kommunal⸗ rband bat die ungültigen Scheine der zunändigen Bezugsscheinaus⸗
Unteroffizieren und Mannschasten des Heeres und der Marine, „ wäbrend der Dauer des Krieges nur zeitweilig entlassen (urück⸗ stell!) worden sind, insbesondere weil sie her Bebörden oder kregs⸗ trischaftlichen Umern⸗ehmungen nicht zu entb hren sind, soll eine Be⸗
1917 nur bei besonderer Bedürftigkeit ausgestellt erden. Solchen Entlassenen soll in den Fällen künftiger endagültiger
§ 4. Wer den in § 2 Absatz 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 getroffenen
Berlin, den 25. August 1917. Reichsbekleidungsstelle.
Stadtrat Dr. Temper, 1b Stellvertreter des Reichskommissars für bürgerliche Kleidung.
Bekanntmachung.
88 S. 487) und vom 10. Fe⸗ st für die folgenden Unternehmungen
8 4
530. Liste.
Wilhelm, Marie Eugenie geb. Jordan, in Partis, Bech, Maadalena geb. Pothier, verwitwete Nikolaus Jordan in Belfort,
Sutter, Julius, in Paris,
Sutter, Paver, in Parte,
Spieß, Antoinette, in Parie,
) Spteß, Julius, in Paris, 86 7) Jordon, Alberj, Ebefrau in Paris
am Nachlaß des am 26. Aprtl 1916 verstorbenen Rentners
Johann Baptist Jordan in St. Ludwig (Zwanzsverwalter: Notar Justizrat Born in Hüningen). Straßburg, den 21. August 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
1)
8 8WG111“
E11“ IEI
. Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unter⸗ nehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
531. Liste. 8
Ländlicher Grundbesitz. t
Kreis Saarburc. — Gemeinde Mittelbronn.
se d Holzuna (6,1830 ha) der Heitz, Josef, Bäckermeister in
W d. Heitz, Micael, Rentner in Nancy, zu ½, Heitz,
Margarete, und Heitz, Marie, zusammen je ½ (Verwalter: Notar
Schwartz in Pfalzburg).
Straßburg, den 22. August 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des ern.
1 J. A.: Bickell.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise französischer Unternehmungen, vom
26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen ie Zwangsverwaltung angeordnet worden. “ 8 1
Die bei der Bank von Elsaß und Lo hringen in Metz binterlegten Barguthaben und Wertypapiere des fran⸗ z'sischen Staatsangebörigen Albert Henriet in Nancy (Zwange⸗ verwalfer: Notar Justitrat Dr. Frenckel in Metz). Straßburg, den 22. August 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Bickell.
uf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuper⸗ Falag ec eechd bebane Handel vom 4. daer, gnl habe ich dem Fleischermeister Hermann Fulst und dessen Ehefrau, gekb. Spalke, in Königslutter den Handel mit Vieh, Fleif und Fleischwaren untersagt. “ Helmstedt, den 18. August 1917. Herzogliche Krefsdirektion.
6
C11“ 8 Dr. Blasius.
Königreich Preußen.
5 8 EI1“ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kriegsgerichtsrat Semler, bisher in der Kriegsstelle eines vortragenden Rats im Kriegsministerium, zum Geheimen Kriegsrat und vortragenden Rat im Kriegsministerium und den Senatspräsidenten Ramdohr bei dem Kammergericht zum Präsidenten des Landgerichts in Dortmund zu ernennen, dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Caspari in
Fabaua Geheimen Regierungerats Dr. Penck zum Rektor jahr 1917/18 zu bestätigen.
des Königs hat das Staatsministerium die Wahl herigen Landschaftsrats, Rittergutsbesitzers von Linden auf Stretense zum Generallandschaftsrat 8 merschen Landschaft für die vorgeschriebene sechsjährige Amts⸗ dauer bestätigt. 11u
die Wahl des ordentlichen Professors in der philosophischen
der
riedrich Wilhelms⸗Universitä für das Studien⸗
t in Berlin
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des die⸗ Heyden⸗ der Pom⸗
88 8 8 I1““
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultat der Universität in Marburg Dr. von Unwerth ist das Prädikat Professor beigelegt worden. “”
Das von mir unterm 15. Februar 1917 gegen die Betriebe⸗ leiterin der Bäckerei des Bäckermeisters Holzkemper, Ida geborene Zinkgraf, in Hemelingen, Ludwigstraße 72, erlassene Verbot des Handels mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln wird diermit aufgehoben. — Die Kosten der Veröffentlichung hat die Betroffene zu tragen. Achim, den 18. August 1917. Der Königliche Landrat. J. V.: Warn ““
8 Bekanntmachuüung. Der Handelsfrau Berta Neumann, geb. Lippens, hier, 2nns 13 a, wohnhaft, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltu⸗ unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Septemder 1915 der Handel mit Fischen und sonstigen Gegenständen des fäalichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt worden. “ 8
1
Königsberg, den 20. August 1917. 88 1“ Regierungsassessor.
Der Polizeipräsident. J. V.: von Wedel,
Bekanntmachundg.
een Eheleuten Karl Stein, hier, Schwarzbachstraße 63, ist ndes Versügung vom 11. August d. J. jeder Banbel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt wordev. — Die Kosten der Veröffentlichung dieses Verbots haben die B.⸗ troffenen zu tragen.
Barmen, den 21. August 1917.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Weyersberg, Oberregierungsrat.
Bekanntmachung.
Dem Agenten Heinrsch Brünsing, hier, Maktstr. 123, habe ich vaü Hander ast Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt. — Die Koften des Verfahrens treffen Brünsing.
EEE11“
2 S 9122 rintzen.
J. V.:
—
Crefeld, den 20. August 191 1. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister.
Bekanntmachung.
Durch Bescheid vom 30. Junt 1917 habe ich dem Zucke⸗ warenfabtikanten und Händler Otto Radecke, hier, Saarb ücker, strase Nr. 19, den Handel mit Zuckerwaren, Lebens⸗ und Futtermirteln oller Art sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs und die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt.
Essen, den 21. August 1917.
6 Die städtische Pollzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Rat
8
Bekanntmachung. 8
Durch Bescheid vom 30. Juni 1917 babe ich dem Händler Heinrich Teckentrupp jun. hierlelbst, Genstmorkt Nre den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller 8 und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. “
Essen, den 21. August 1917.
Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. B.: Rath.
Zekanntmachung.
Durch Bescheid vom 30. Juni 1917 habe ich dem Kaufmann Leo Flegs. J. g. rhe 14, den Hanbel mit geeng⸗ und Futtermitteln aller Alt und Gegenständen dech ers lichen Bedarfs somie die Vermittlertätigkeit untersagt. 16“
Essen, den 21. August 1917. 8 “
Die städtische Polizeiverwaltung. Der Leeahrnecnehen J. V. Ratb.
v‚B‚Betann h cu. Azle⸗ Durch Bescheid vom 28. Junl 1917, habe ich dem Hän und Bürogehilfen Josef Bürvenich bierselbst, Zeeeß Nr. 3, den Handel mit Seife und sonstigen Was sowie Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art, des täglichen Bedarfs wie auch die Vermittle hierfür untersagt. Essen, den 22. August 1917.. — 5 me ; Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. Z. B.: Rath
—
8 „. .n (Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. August 1917.
König na Seine Majestät der Kaiser und König gestern vormittag, wie „Wolffs Telegkaphenbüro“ meldet, roßen Haupiquartier den Vortrag des
im
eichsanzeiger Nr. 178) vorgeschrieben ist. Der Beginn ist spätestens auf den 1. Oktober 1917 anzuberaumen.
Cassel den Charakter als Geheimer Justizrat zu verleihen sowie
Dr. Michaelis entgegen.
8
18 5 Am 18. Auaust haben Bomben auf niederläandisches Gebiet, und in die Nä von Zierikzee, geworfen. Bekannilich haben schane fanch einmal englische Flieger Zie ikz jert, was die engli Regierung trotz anfänglichen - E englisch Beweisen gegenüber neuten wie 2. Telegraphenbüro⸗ deutsche Flugzeuge nicht in Venbür⸗ Büro behauptet indessen unverfroren, es seien deutsch Flieger gewesen, die von einem vergeblichen griff auf die englische Küste zurückkehrten,
zugeben mußte. Auch mitgeteilt Das „Reutersch
hätten sie vorgezogen, Gebiet abzuwerfen,
liefe man höchstens Gefahr, Neutrale zu töten bootkrieg habe bewiesen, zu welchen Gemeinheiten
wie naiv. Hätten deutsche
8 sie zuf Rückwege Nunmehr aber bringt der „Goessche Courant“ die daß in geringer Entfernung von jener Stelle aus demselben Flug zeug auch ein in deutscher Sprache gehaltener Zettel Inhalts abgeworfen wurde⸗ „Deutsche Soldaten!
das deutsche Volk der Vernich
Nach dem Betruge des Friedensangebotes und nach dem Be
truge des verschärften U⸗Bootkrieges sagt man Euch nun, daß den wir nur im Aus WDas itt Jüg Aleen dieser „den m Auszug bringen, beweist unwiderleglich, daß es sich um Flugzeuge der Verbanbsmächle handelte. Offenbar haben abermals englische Flugzeuge die Flugblätter
Rußland einen Sonderfrieden s Allein dieser Aufruf frieden schließen wolle
Orientierung verloren und ihre Bomben sowie die statt auf belgisches Gebiet auf holländisches geworfen.
Flugzeuge unbekannter Nationalität
Leugnens scheeeßfich 8 m. ei dieser er⸗ bS holländischen Neutralität kommen,
wird,
An⸗ gri 1 und
Flieger mit den Bomben an Bord nicht hätten 1naa d h
diese Bomben auf niederländisches
— b anstatt auf deutsches, wo deutsche Soldaten
hätten getroffen werden können. Auf niederländischem Gebiet
Der Untersee⸗
fähig sei. Diese decheaas Reuters ist ebenso T
Zät Flieger ihre Bomben vor der L abwerfen müssen, etwa infolge eines Maschinendefekts, bahdung von England ins Meer werfen können.
Nachricht,
folgenden
Mit einer neuen Lüge, einem neuen Betrug sollen das deutsche Heer und
tung entgegengeführt werden.
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2
2
Polen.
Der Generalgouverneur, General von Meldung des „Wolfffchen fehl erlassen: Am heutigen Generalgouvernements verflossen. deutscher durch die Batbarei aufzubauen, Industrie wieder
Telegraphenbüros“
zub Zwei Jahre ehrlicher, Arbeit in den vom Feinde befreiten Sevbenanh, Schrecken des Krieges,
1 8 leistungsfähig zu verhältnismäßig kurzen Zeit 8he gekehrt sind, wenn namentlich in 1 Ferihehe,dos Vertrauen altung wächst, und wenn alle Einsichtige 1 van bied sgftge ndn sichngen zu erkennen beginnen als den unvermeidlichen Folgen das ein Erfolg, Offi iere, dauch
Wenn Sicherheit
machen. und den
ihre unermüdliche Mitarbeit Freude spreche ich Ihnen deshalb meinen Dank aus
Ereue und vprehtr und alle noch bestehenden Hemmnisse si⸗greich Heile Deutschlands und des Wiedererstehens Polens.
errungen haben. meine volle und gebe der Zuversicht
Oesterreich⸗Ungarn.
Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht ein Königliches Handschreiben, durch das die 98 age glieder des Kabinetts Kabinett Wekerle eingetreten
—
sind.
Frankreich.
. Der Ausschuß der Minderheit der sozialistischen Partei hat dem „Progrés de Lyon“ zufolge beschlossen, am 26. August eine Tagung der nationalen Minderheit abzuhalten. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Prüfung der neuen Politik der Partei, die Frage der Paßverweigerung und die ministerielle Beteiligung an dem holländisch⸗skandinavischen
—-
Fragebogen. MRnußbland.
Die Vorläufige Regierung hat der „Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge in ihrer Sitzung vom 20. August beschlossen, der Versammlung in Moskau keine Vollmacht zur Beschlußfassung zu erteilen. Die Versammlung ist nur ein⸗ berufen worden, um der Regierung Gelegenheit zu geben, den Volksvertretern ihre Ansichten über die vorliegenden politischen Fragen mitzuteilen. Der Ministerpräsident Kerenski wird über die Tätigkeit der Regierung im allgemeinen sowie über die militärische Lage, der Minister Aksentiew über die innere Politik, Prokopowitsch über die wirtschaftliche Lage, Nekrasow die Finanzlage und die Finanzpolitik der Regierung be⸗
en.
Die Vorläufige Regierung hat ein Gesetz veröffentlicht,
das eine Höchststrafe von 3 Jahren Gefängnis festsetzt für jede Zeleidigung des Hauptes oder eines Mitgliedes der Regie⸗ rung, eines Botschafters, Gesandten oder diplomatischen Agenten der verbündeten Länder. Wenn das Verbrechen während des Krieges begangen wurde, ist die Höchststrafe 3 Jahre Festungshaft. Der Prozeß gegen den ehemaligen Kriegsminister Suchomlinoff und dessen Ehefrau, die des Hochverrats, be⸗ siehungsweise der Beihilfe dazu beschuldigt werden, ist vor die Kassationsabteilung des Senatsgekommen, der zum ersten Male in Rußland Geschworene zur Seite stehen. Die Angeklagten erklärten sich für nicht schuldig. Die Zahl der Zeugen über⸗ steigt 2 darunter der Vorsitzende der Duma Rodzianko, Miljukoff und die früheren Minister des Krieges und der Marine, Poliwanoff und Admiral Grigorowitsch. Die Ver⸗ handlung ist öffentlich.
— Nach einer Meldung der „Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ hat der Zentralrat der Ukraine nach Kenntnis⸗ nahme der von der Vorläufigen Regierung dem General⸗ sekretariat der Ukraine am 17. August erteilten Weisungen bne Entschließung angenommen, in der erklärt wird, dese Weisungen widersprächen den zwischen der Vorläufigen kegierung und dem Zentralrat getroffenen Abmachungen. Der Zentralrat halte es zur Begründung einer festen. Ordnung in der Ukraine für seine Pflicht, einen Ausschuß des
Beseler hat laut folgenden Be⸗
Tage sind zwei Jahre seit der Gründung des gründlicher nicht z indest 88 wan⸗ de 3 um mindesten aber durch die der zurückflutenden Russen verwüstete Königreich von Handel und Wandel zu beleben, Landwirtschaft und in der wieder⸗ 1 aufblühenden länd⸗ zu der Fürsorge der deutschen Ver⸗
wierigkeiten weniger der deutschen Verwaltung des serieges zuzuschreiben sind, so ist — den alle Angehörigen des Generalgouvernements, Beamte und Mannschaften, ein jeder an seinem Platz, Mit stolzer ”
usdruck, daß deutsche Pflichterfüllung auch weiterhin erfolgreich wirken überwinden werden zum
Wiederernennung der Mit⸗ Esterhazy erfolgte, die in das
7
“ Zentralrates und das Generalsekretariat mit der ⸗ arbeitung einer gesetzlichen Regelung der Gee ee zwischen Zentralrat und Generalsekretariat zu be⸗ trauen und die Vorläufige Regierung mit der Frage, ob Krieg oder Frieden, und mit der Frage der Todesstrafe zu befassen. Außerdem solle sofort mit den Vorarbeiten für die Einberusung der Verfassunggebenden Versammlung der Ukraine und derjenigen ganz Rußlands begonnen werden. Die Auf⸗ merksamkeit aller Nationalitäten der Ukraine soll auf die Mängel jener Weisungen gelenkt und an die Arbeitermassen der gesamten Ukraine ein Aufruf gerichtet werden, den Kampf
für ihre Interessen zu organisieren und sich der Ukramne zu schaken sich um den Zentralrat
Türkei.
2 8 Die Pforte hat der Ernennung des in Washington Grafen Bernstorff zum in Konstantinopel ihre Zustimmung erteilt.
Griechenland.
Die Kammer begann gestern die Erörterung der politischen Lage. Die Regierungstribünen waren überfüllt. zahlreiche Diplomaten wohnten der Sitzung bei. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nahm der frühere Minister Stratos von der Opposition zuerst das Wort und suchte die Verfassungs⸗
früheren Botschafters deutschen Botschafter
56
Amerika.
— e Marineminister fordert einer Meldung des „Matin“ vom Kongreß einen Kredit von 1 ¼ Milliarden Francs für Requirierung von Schiffen und 1 ¼ Milliarden für Zahlung bereits erbauter Schiffe.
— Die Repu blik Kuba hat, obiger Quelle zufolge, am 21. August der Regierung der Vereinigten Staaten die vier in Havanna beschlagnahmten deutschen Dampfer von insgesamt 25 000 Tonnen zur Verfügung gestellt.
Der amerikanische
Kriegsnachrichten. Berlin, 24. August, Abends. (W. T. B.).
In Flandern verliefen bei St. Julien
der Straße Ypern —Menin örtliche Kämpfe für uns er⸗ folgreich.
FFefuich der wurden die shse Höhe 304 hinaus angreifenden Franzosen unter schweren Verlusten abgeschlagen. Vom Osten nichts Neues. 8 abgsschigg
und südlich
Die Generaloffensive der Entente flaute am 23. August an der flandrisch⸗französischen und russisch⸗rumänischen Front etwas ab, nur an der italienischen Front tobte die Schlacht mit der Heftigkeit der Vortage.
In Flandern wurde die Kampftätigkeit teilweise dur schlechte Sicht und Staubwirbel beeinträchtigt. Das fein duah Feuer steigerte sich erst in den Nachmittags⸗ und Abendstunden zu größerer Heftigkeit und lag zeitweise mit aller Wucht auf dem Abschnitt an der Küste und auf unseren Stellungsbogen um Ypern. Der Teilvorstoß der von den Engländern dicht nördlich der Straße Npern — Menin vorgetragen wurde, brach blutig in unserem Feuer nieder. Drei Panzerwagen, die den Angriff unterstützen sollten, wurden in kürzester Zeit außer Gefecht gesetzt. Bewegungen feindlicher Nfapterie in der Gegend von Npern wurden mehrfach mit erkennbarem Erfolge bekämpft. Versuche des Gegners, den Kortebeck nördlich Langemarck zu überschreiten, wurden durch unser zusammen⸗ gefa tes Feuer erstickt. 7 8 Abends wurden bei St. Julien erkannte feindliche Bereitstellungen durch unsere Feuerwirbel zerschlagen. Durch unseren am Morgen des 24. durchgeführten erfolgreichen Vorstoß südlich der Straße Ypern — Menin wurde das Engländernest im Herenthage⸗Wald von uns gesäubert. Somit verbleibt den Engländern von den mit schweren Ver⸗ lusten erkauften geringen örtlichen Erfolgen nichts als das kleine Nest südöstlich von St. Julien. Aus den zerschossenen 21 Panzerwagen konnten im ganzen nur 2 Offiziere und 10 Mann lebend eingebracht werden.
„AAuch am 23. August wurden die Kanadier wiederum ohne jede Schonung gegen unsere Stellungen im Artois vorgeworfen. 6 Uhr vormittags verbluteten starke Teilangriffe der Kanadier gegen unsere Stellungen von nördlich Lens bis zum Südwest⸗ rand der Stadt in unserem Abwehrfeuer. Einzelne Gruppen wurden unter schweren kanadischen Verlusten im Nahkampf zurückgeworfen. Kurz nach 8 Uhr Vormittags griffen die Kanadier abermals mit starken Kräften in der Gegend des Souchezbaches an. In erbitterten Nahkämpfen um unsere vorderste Linie wurde der mit großer Tapferkeit kämpfende Gegner auch diesmal blutig abgewiesen. Wir behaupteten unsere Stellungen und brachten aus den schweren Kämpfen 1 Offizier und gegen 100 Mann gefangen ein. Die Kanadier erlitten aber⸗ mals schwerste Verluste. Ein 10 Uhr Abends angesetzter starker Teilangriff auf Lens- Mericourt wurde in unserem Feuer erstickt, ein weiterer 11 Uhr 20 nach schwerster Feuer⸗ welle erfolgender feindlicher Vorstoß nördlich der Scarpe wurde abgewiesen.
Die Stadt Quentin wurde abermals beschossen.
In der Champagne gingen Abends nach erheblicher Feuersteigerung mehrere stärkere feindliche Stoßtrupps gegen unsere Stellungen nördlich und nordwestlich Souain vor. Teils blieben sie in unserem Abwehrfeuer liegen, teils wurden sie im Gegenstoß geworfen.
Auch am 23. August vermochte der Franzose seine zu⸗ sammengeschossenen Divisionen im Raum von Verdun zu wuchtigen Angriffen nicht vorzuwerfen. Der stärkste Angriff dieses Tages, den die Franzosen gegen den Abschnitt der Höhe 304 richteten, brach in unserem Artillerie⸗ und Maschinen⸗ gewehrfeuer unter schweren französischen Verlusten zusammen. Auf dem Ostufer der Maas, wo sich das feindliche Feuer von Mittag an immer heftiger steigerte, ließ unser zusammen⸗ gefaßtes Vernichtungsfeuer feindliche Angriffe nicht zur Ent⸗ wicklung kfommen. Kurz vor 6 Uhr Morgens setzte am 24. August schwerstes Feuer auf unsere Stellungen im Walde von Avocourt bis in die Gegend „Toter Mann“ ein. .
An der Ostfront wurden verschiedene Vorstöße der Russen und Rumänen abgewiesen. v114““
6
mäßigkeit der Auflösung der venizelistischen Kammer darzutun.
nach
Großes Hauptquartier, 25. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Zusammenhang mit Ipfanteriegefechten entwickelten sich bei Fefahn in einzelnen Abschnitten wieder lebhafte Artilleriekämpfe, die auch Nachts über anhielten. Oestlich von St. Julien stieß ein zur Säuberung eines Eagländer⸗ nestes angesetzter Vorstoß mit einem feindlichen Angriff zu⸗ sammen. Nach Zurückwerfen des Gegners wurde das beab⸗ sichtigte Unternehmen von uns erfolgreich durchgeführt.
Beiderseits der Straße Ypern — Menin versuchten die Engländer erneut in unsere Stellung einzudringen; am Nord⸗ westrand des Herenthage⸗Waldes drückten sie unsere Linie etwas zurück; im übrigen wurden sie verlustreich An mehreren Stellen scheiterten feindliche Erkundungsvorstöße.
Starke Abteilungen des Gegners, die in den späten Abendstunden gegen unsere Linien bei Lens vorgingen, wurden nach zähem Nahkampf in ihre Ausgangsstellung zurück⸗ getrieben.
Südlich von Vendhuille entrissen wir den Eng⸗ ländern heute früh durch überraschenden Sturm das von ihnen gehaltene Gehöft Gillemont. 1
Nach heftiger Artillerievorbereitung, die in St. Quentin und umliegenden Dörfern mehrfach Brände hervorrief, griffen die Franzosen gestern unsere Verteidigungsabschnitte auf der Südfront der Stadt in einer Breite von etwa 3 km an. In schweren Kämpfen wurde der Feind auf der ganzen Linie geworfen; unsere dort fechtenden Truppen befinden sich im restlosen Besitz ihrer Stellungen.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Bei Verdun nahm die Gefechtstätigkeit beiderseits der Maas wieder zu. Westlich des Flusses stießen die Franzosen Morgens und Abends gegen unsere Stellungen am Forges⸗ Bach zwischen Malancourt und Böthincourt mit starken Kräften vor. Im wirksamen Feuer unserer Artillerie wurden beide Angriffe unter schweren Verlusten abgeschlagen. Ebenso ergebnislos blieb ihr Versuch, auf dem östlichen Ufer von der Höhe 344 aus nach No den vo zudringen. 1 8
Im
Oestlicher Kriegsschauplat.
Längs der Düna, bei Smorgon, Luck und Tar⸗ nopol, zwischen dem Pruth und der Moldava sowie am Ojtoztal zeitweise auflebendes Artilleriefeuer. Vorstöß russischer Jagdkommandos bei Brody scheiterten.
Mazedonische Front. Nichts Besonderes. 3 Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff. “
5 — O—
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 24. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet Oestlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.
Keine besonderen Ereignisse.
Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Joseph.
Bei und nördlich der Sufita griff der Feind abermals vergeblich an. In den letzten Kämpfen an der Susita und bei Okna haben sich unsere Flieger bei Führern und Truppen durch erfolgreiche Arbeit gegen einen an Zah überlegenen Feind die größte Anerkennung erworben.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
Nördlich des Dnjestr fühlten die Russen mit stärkere Erkundungsabteilungen vor. Sonst nichts von Belang.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Die elfte Isonzo⸗Schlacht dauert an. Nach einem ver hältnismäßig ruhigen Vormittage entbrannten bald nach Mittag neuerliche heftige Kämpfe. Auf der Hochfläche von Bainsizza⸗Heiligegeist richteten die Italiener, ununter⸗ brochen Verstärkungen henahtegemn, wieder schwere Angriffe gegen unsere Linien südlich von Vrh. Sie vermochte nirgends Erfolge zu erringen. Unsere tapferen Truppen unter ihnen die da Tagen im schwersten Kampfe stehenden Braven der 106. Landsturmdivision und des Infanterie⸗ regiments 41, behaupteten sich in allen Gräben. Mit be⸗ sonderer Wucht griff die italienische dritte Armee abermals zwischen der Wippach und dem Meere an. Nach mehr⸗ stündigem Artilleriefeuer ging um 4 Uhr Nachmittags die feindliche Infanterie zu einheitlichem Massensturm über. Während die feindlichen Kolonnen am Nordflügel stellen⸗ weise schon durch unsere Batterien niedergeschmettert wurden, kam es anderenorts, namentlich zwischen Costanjevica und der Küste, fast überall zu stundenlang währendem Nah⸗ kampf. Dank ihrer über jedes Lob erhabenen Tapferkeit und Ausdauer schlugen unsere Karstverteidiger alle an raft⸗ aufgebot vielfach überlegenen Anariffe des Gegners siegreich zurück. In unvergleichlicher Einigkeit haben Söhne aller Gaue beider Staaten der Monarchie und Boeniens Anteil an den stolzen Erfolgen. Waren es gestern die Infanterie⸗ regimenter 11, 47, 51, 62 und 63, die besonderen Ruhm ernteten, so werden morgen andere mit gleichem Opfermut an ihre Stelle 1 eten. Das Vorfeld unserer Karstkinien ist mit ungezahlten italienischen Leichen bedeckt.
Balkan⸗Kriegsschauplatz
Nichts von Belang. Der Chef des Generalstabes.
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1“ “ 24. August. (W. T. B.) *„Aus dem, Kri gs⸗ August Abends gemeldet: Bis Angriffstätigkeit dos Feindes verhältnis⸗
Wien, pressequartier wird am 24. heute mittag war die
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