1917 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Sep 1917 18:00:01 GMT) scan diff

für die elektrische Oberleitung der von ihr betriebenen Straßen⸗ bahnen nicht zugelassen werden kann, zur Erlangung der Be⸗ fugnis, 3 diesen Zweck an den Straßenwänden der Gebäude Wandhaken anbringen oder auf den Grundstücken Tragemasten orrichten zu dürfen, das Recht zur dauernden Be⸗ schränkung des Grundeigentums verliehen.

Berlin, den 10. September 1917. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät 8 des Königs.

Das Staatsministerium. von Breitenbach.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Plaamäßige Regierungsbaumeisterstellen sind verliehen: dem Regierungsbaumeister des Wasserbaues Groth in Han⸗ nover (Geschäftsbereich der Weserstrombauverwaltung) und den Regierungsbaumeistern des Hochbaues Oskar Schmidt in Gumbinnen und Pfeil in Berlin (Geschäftsbereich des Polizei⸗ präsidiums in Berlin).

Dem Regierungsbaumeister Heusgen in Hannover ist die Stelle des Vorstands des Hochbauamts II daselbst und dem Regierungsbaumeister Oskar Schmidt in Gumbinnen die gb- des Vorstands des Hochbauamts in Gumbinnen über⸗ ragen.

Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der außerordentliche ee he in der juristischen Fakultät der Friedrich Wilbelms⸗Universität in Berlin, Geheimer Admi⸗ ralitätsrat im Reichomarineamt Dr. Köbner ist mit Allerhöchster Genehmigunga Seiner Majestät des Königs zum ordent⸗ lichen Honorarprofessor in derselben Fakultät,

der Privatdozent in der medizinischen Fakultät der Uni⸗ versität in Breslau, Professor Dr. Förster mit Allerhöchster Genehmiaung Seiner Majestät des Königs zum ordent⸗ lichen Honorarprofessor in derselben Fakultät,

der außerordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Bonn, Observator an der dortigen Sternwarte Dr. Mönnichmeyer mit Allerhöchster Genehmi⸗ gung Seiner Maäjestät des Königs zum ordentlichen Honorarprofessor in derselben Fakultät und

der Professor Dr. Bang in Darmstadt mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordent⸗ lichen Honorarprofessor in der philosophischen Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. ernannt worden.

Der Regierungs⸗ und Medizinalrat Dr. König ist der Regierung in Arnsberg und

der Regierungs⸗ und Medizinalrat Dr. Clauditz der Re⸗ gierung in Aachen überwiesen worden.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 —eCBl. S. 556) und 10. Februar 1916 88 S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ anzlers über das in Preußen befindliche Vermögen des englischen Staatsangehörigen 8 Moore, insbesondere das in Berlin⸗Schöneberg, Gusta üllerstr. 32, belegene Grund⸗ stück, die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Handels⸗ richter, Direktor Hermann Schultze in Berlin⸗Wilmersdorf, Rüdesheimerstraße 3).

Berlin, den 8. September 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: Lusensky.

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Ministerium ders Innern.

„Der Kreisassistenzarzt Dr. Groß aus Ratibor ist zum Kreisarzt in Rosenberg O. Schl., der Kretsassistenzarzt Dr. Stölting aus Stade zum Kreisarzt in Adelnau, der Kreisassistenzarzt Dr. Landsberger aus Soltau zum Kreisarzt in Sögel, der Kreisassistenzarzt Dr. Lorentzen in Erkelenz zum Kreisarzt in Langenschwalbach und der Kreisassistenzarzt Dr. Mahler aus Düsseldorf zum Kreisarzt denkopf ernannt worden.

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Bekanntmachung.

Dem Materialwarenhändler Carl Gille hier ist durch Ver⸗ fügung vom 22. März d. J. der Materialwarenhandel in dem Hause Kathartnenstraße Nr. 10 hierselbst untersagt. Nachdem mehr als 38 Monate seit der Untersagung verflossen sind, ist ihm die Wiederaufnahme seines Handels gestattet. Saäangerhausen, den 7. September 1917.

Die Polizeiverwaltung. Knobloch. Bekanntmachung.

Auf Grund des 9 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betrifft Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist unterm 8. September 1917 dem Gastwirt Friedrich Krause in Berlin⸗Tegel, Schloßstraße 23, die Ausübung des Gast⸗ wirtschaftsbetriebes wegen Unzuverlässigkeit der Führung dieses Betriebes untersagt worden. Gleichzeitig sind ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.

Beerlin, den 11. September 1917. Der Landrat des Kreises Niederbarnim. J. A.: von Burkersroda, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 deir Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. G. 603) ist dem Südfrüchtehändler Jaime Socias hier, wohnhaft Krämerstraße 16, wegen übermäßiger Preistreiberei der Handel mit Wein, Obst und Südfruchten sowie mit Lebensmitieln aller Art für das gesamte Reichsgebiet untersagt worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung hat der Betroffene zu erstatten.

Hanau, den 12. September 1917.

Königliche Poltzeidirektion. J. V.: Scheelhaase.

5

Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundeskats vom

28. September 1915 und Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des

6 *

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Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. S⸗plember 1915 habe ich der sa d,n. Frau Heinrich Pün,

Katharina

eb. Götzen, in Lohausen sowie ihrer Tochter Anna

SsI Pütz jeglichen Handel mit Gegenständen des

täglichen Bedarfs, insbesondere den Handel mit Milch,

fowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem

folchen Handel für den Umfang des Deutschen Reiches untersagt.

Düsseldorf, den 11. September 1917. Der Landrat. J. V.: Klingelhöfer.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 15. September 1917.

Durch „Wolffs Telegraphenbüro“ werden folgende Erlasse bekanntgegeben:

in Warschau. 8

Mein erlauchter Bundesgenosse, Seine K. und K. Apostolisch Majestät und Ich haben Uns zu einem weiteren Ausbau des polnischen Staatswesens, für das Wir durch die Proklamation vom 5. November 1916 den Geund gelegt haben, entschloffen. Der harte Kriegszustand gestattet leider noch nicht, daß ein Köͤnig die alte polnische Krone zu neuem Glanz erweckt und daß eine aus allgemeinen und unmittelbaren Wahlen hervorgegangene Volksvertretung ihre Be⸗ ratungen zum Wohle des Landes aufnimmt. Dagegen wollen Wir schon jetzt die Staatsgewalt in der Hauptsache in die Hände einer nationalen Reglerung legen, wähbrend die Rechte und Interessen des Volkes einem neuen, erweiterten Staatsrat anvertraut werden sollen. Den Okkupationsmächten werden in wesentlicher Uebereinstimmung mit den Anträgen der Vertrauensmänner des Landes nur jene Befug⸗ nisse vorbehalten, die der Kriegezustand erfordert.

Ich erhoffe, daß dieser neue, auf der Bahn zur Verwirklichung eines selbfjändigen Polnischen Staates getane Schritt sich in seiner weiteren Auswirkung als segensreich erweisen und dazu führen wird, daß das durch die russische Herrschaft so lange in seiner freiheitlichen Entwicklung gewaltsam zurückgehaltene Land durch die eigene Kraft seiner Bürger und im freien, selbstgewählten Anschluß an die in treuer Freundschaft zu ihm stehenden Mittelmächte einer friedlichen

und gesegneten Zukunft entgegengeht.

Demgemäß beauftrage Ich Sie, das angeschlossene Patent, be⸗ treffend die Staatsgewalt im Königreich Polen, gemeinsam mit dem K. und K. Oesterreichisch⸗Ungarischen Militärgouverneur in Lublin zu

erlassen. Großes Haupfquartier, den 12. September 1917. 6 Wilhelm I. R. Meinen Generalgouverneur in Warschau General der Jafanterie von Beseler.

Fifrh der beiden Generalgouverneure an die geschaäfts⸗ führende Kommission des Polnischen Staatsrats.

Die Regierungen des Deutschen Reicht und von Oefrerreich⸗ Ungarn haben die Vorschläge des Provisorischen Staatsrats vom 3. Lolt 1917 über die vorläufige Organisation der polnischen obersten Staatsbehörden ihren Hergsafn unterbreitet. Hierauf haben Ihre Majestäten der Deutsche Kaiser und der Kaiser von Oesteneich, Apostolischer König von Ungarn, uns beauftragt, das anruhende Patent zu erlassen, das für die vorläufigen verfass ungsmäßigen Ein⸗ richtungen des polnischen Staats die Grundzüge festlegt.

Die verbündeten Regterungen sehen in einem Regentschaftorat ein geeignetes Mittel, nicht nur dem polnischen Staatswesen eine allgemein anerkannte Vertretung zu geben, sondern auch die künftige Monarchie vorzubereiten. Denn der Regentschaftsrat gilt bis zur Berufung des Staatsoberhaupts als oberster Vertreter des Polnischen Staats und übt, unter dem Vorbehalte der voölkerrechtlichen der Okkupationsmächte, die Rechte des Staatsober⸗

auptes auf.

vgdi. erste Aufgabe des Regentschaftsrats wird die Berufung eines Ministerpräsidenten sein, den zu destätigen die verhündeten Mächte sich vorbehalten. Der Ministerpräsident wird unverzüglich alle er⸗ forderlichen Schritte unternehmern, um in den Verwaltkungszweigen, die der polnischen Staatsgewalt überlassen sind, die Organisation der Pöaiecen zu verwirklichen, und die Organisation der polnischen Staatsbehörden auch im übrigen durch Verhandlungen mit den Okkupationsbehörden zum Abschluß zu bringen.

Um den Wünschen und Interessen aller Kreise des polnischen Volkes eine Vertretung zu sichern, soll der Staatzrat in neuer erweiterter Gestalt und mit vermehrten Rechten wieder aufleben. Er ist der Vorläufer des polnischen Landtags; seine Aufgabe liegt auf dem Gebiete der Gesetzgebung. Während die Verordnung vom

88

26. November (1. Dezember) 1916 dem Provisorischen. Staatsrat

nur eine beratende Stimme einräumt, soll dem Staatsrat auf dem legislativen Gebiete eine beschließende Stimme zustehen. Er wird von dem Regentschaftorat zu Sitzungsperioden einberufen. Die Rechte des Staatsrats und die Prärogativen der Okkupationsmächte sind in dem Patente näber umschrieben.

Die verbündeten Mächte vertrauen, daß der hiermit in Verwirk⸗ lichung des Aktes vom 5 November 1916 eingeleitete weitere Ausbau des polnischen Staates die tätige Anteilnahme der breitesten Schichten der polnischen Volksgemeinschaft fiaden wird; sie geben sich der Hoffaung hin, daß die über alle Einzelheiten der O ganisation noch zu führenden Verhandlungen einen raschen Verlauf nehmen und daß die weitere günstige Entwicklung der Verhältatsse dazt führen wird, die Reglerungsgewalt in fortschreltendem Maße in die polnischen Hände zu legen.

Patent vom 12. September 1917, betreffend die Staatsgewalt im Königreich Polen.

Artikel I.

1) Die Oberste Staatsgewalt im Königraich Polen wird bis zu ihrer Uebernahme durch einen Koͤnig oder Regenten unter Wahrung der völkerrechtlichen Stellung der Okkupationsmächte einem Regent⸗ schaftsate uüͤbertragen.

2) Der Regentschaftsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von den Monarchen der Okkupationsmächte in ihr Amt eingesetzt werden.

3) Die Regierungsakte des vegenglchafsinates bedürfen der Gegenzeichnung des verantwortlichen Ministerpräsidentetren.

Artikel II. H“

EE1 1) Die gesetgebende Gewalt wird vom Regentschaftsrat unter Mitwirkang des Staatsrates des Königreichs Polen nach Maßgabe

dieses Patentes und der hiernach zu erlaffenden Gesetze ausgeübt.

2) In allen Angelegenheiten, deren Verwaltunzz, der polnischen Staaugewalt noch nicht überlassen ist, können gelegoeberische Unttäge nur mit Zustimmung der Olkupationsgachte im Staatsrat verhandelt werden. In diesen Angelegenheiten kauk neben den nach Ziffer 1 be⸗

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rufenen Organen des Königreich Polen bis auf weiteres auch der Generalgcuverneur, jedoch vur noch Anbörung des Staatsrates Ver⸗

ordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Außerdim karn der Generas⸗ gouverneur zur Wahrung wichtiger Kriegsinteressen die unabweislich notwendigen Anordnungen mit Gesetzeskraft erlassen sowie ihre ver⸗ bindende Kundmachung und Durchsührung auch durch Organe der polnischen Staatsgewalt verfügen. Die Verordnungen des General⸗ gouverneurs können nur auf demselben Wege, auf dem sie erlafsen

d, aufgehoben oder abgeändert werden. 8 3) Fehe⸗ som ie Verordnungen der polnischen Staaisgewalt,

die Rechte und Pflichten für die Bevölkerung begründen sollen, müssen

dem E der Okkupationsmacht, in deren Verwartungs⸗

gebiet sie in Kraft treten sollen, vor ihrer Erlassung zur Ker utnis

gebracht werden und können nur bindende Kraft erlangen, wenn dieser

nicht dagegen innerhalb 14 Tagen nach Vorlage Einspruch erhebt. Artikel III.

Der Staatsrat wird nach Maßgabe eines besonderen Gesetz gebildet, das der Regentschaftsrat mit Zustimmung der Oklupations mächte erlät. 8 8. Artikel IV.

1) Die Aufgaben der Rechtsprechun

Gerichte und Behörden, im übrigen für die Dauer der Okkupation

durch die Organe der Okkupationsmacht ausgeübt. 2) Der Generalgouverneur kann in Angelegenheiten, die die Rechte oder Interessen der Okkuvpationdmacht berühren, die Uebei⸗

ügungen der polnis e veranlassen und bei der Schöpfung des Urteils oder der Entscheidung in oberster Instanz die betroffenen Rechte oder Inte essen durch einen Vertreter geltend machen.

Artikel V.

Die völkerrechtliche Vertretung des Königreichs Polen und da Recht zum Abschluß internationaler Verewbarungen fönnen von de polnischen Staatigewalt erst nach Beendigung der Okkuparion au

geübt werden. Artikel VI. jeses Patent tritt mit der Einsetzung des Regentschaftsrat

in Kraft. b von Beseler. v. Szeptycki.

Der Bundesrat versammelte sich heute 5 fitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse

für Hand und Verkehr und für Justizwesen Sitzung ab.

argentinische Gesandtscha

übermitteln, nach Berlin zur mündlichen Bericht⸗

egierung ist dabei gebeten worden, freies Geleit fuͤr den G sandten zu erwirken. 8

8

Gesandtschaft wieder übernommen.

entrüstet zu sein. Der Inhalt der Depeschen gibt ledigli persönliche Ansichten und Vorschläge des Gesandten wieder, d weder durch Instruktionen der deutschen Regierung angereg Folg 1

Regierung von Einfluß gewesen sind.

voller Wahrung der schwedischen Neutralität vollzogen. in demselben Umfang in Anspruch zu nehmen, wie das auch

Die völkerrechtswidrige Abschnürung Deutschlands von

lichkeit und kennzeichnet das in dieser Hinsicht von neutraler

sondern im Gegentei völkerrechtlich verbrieften Grundsätzen. S9f

Entente bisher nicht bestritten worden.

Entrüstung? Sie könnte sich do Person des deutschen Gesandten richten. die Entente berechtigt, sich so entrüstet zu zeigen? wie England, Persönlichkeiten von der Art des aus de Casementtragödie bekannten Herrn Findley bis zum

Ist aber gerad

über fremde Wortsünden zu entrüsten. Und wer Taten, wie

hat, der sollte die Methoden der deutschen Seekriegführung zweitens nach der wirklich geübten Praxis, nicht aber nach

Ratschlägen beurteilen, die nie den geringsten Einfluß auf si gewonnen haben.

äußerste Grenze des militärisch Zulässigen gehen. handeln auch nach diesen Weisungen, wie das eine

Durchführung erzwungen hat.

Mit dem heutigen Tage ist Nr. H. II. 235/8. 17. K. R. N), nahme und Bestandserhebung von Nußhaum⸗ und

Mahag oni hsolz, in Kräft getreten. Diese Bekanntma

111““ 116“ u“ 1. 8

und Verwaltung werden, soweit sie der polnischen Staatsgewalt überlassen sind, durch polnische

Ü und Rechtmäßigkeit von Entscheidungen und Ver⸗ ider.-Een schen ernasig ene. Behörden im gesetzmäßigen

einer Voll 1

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. von Kühl⸗ mann hat gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, die 1 gebeten, auf telegraphischem Wege dem Grafen Luxburg nach Buenos Aires die Weisung zu

erstattung über den durch die Veröffentlichung seiner Tele⸗ ramme verursachten Zwischenfall zu kommen. Die argentinische

Der Königlich Bayerische Gesandte Graf von Lerchen⸗ feld ist nach Pche zurückgekehrt und hat die Leitung der

so schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“, von feind⸗ licher Seite auch weiterhin zu Hetzereien gegen Deutschland und Schweden benutzt. Alle diese Bemühungen können indes nichts an der Tatsache ändern, daß die Entente keinerlei Recht hat,

waren, noch zustimmende Weisungen an den Gefandten zur olge gehabt haben, noch endlich auf die Entschließungen der

Die Uebermittlung der Telegramme hat sich unte er

deutsche Gesandte hatte das Recht, die guten Dienste Schwedens

seitens der Vereinigten Staaten von Nordamerika vefehsgen s. 8 em

überseeischen Nachrichtendienst macht die Benutzung solcher neutralen Vermittlungswege schlechthin zu einer Selbstverständ⸗

Seite gewährte Entgegenkommen nicht als einen Rechtsbruch, ’G als ein korrektes Festhalten an den die schwedische

Regierung von dem Inhalt der Depeschen keinerlei Kenntnis gehabt hat, versteht sich von selbst und ist auch von der

Wo bleibt nun also der Grund zu der allgemeinen höchstens gegen die

Wer, heutigen

Tage für würdig erachtet, die Interessen ihres Vaterlandes im Auslande zu vertreten, der täte wahrlich besser, sich nich

den „Baralong“⸗Fall und King Steffen, auf dem Gewissen erstens überhaupt mit großer Zurückhaltung kritisieren und se

Unsere U⸗Bootkommandanten haben Instruktlonen, die in

der Achtung vor den Gesetzen der Menschlichkeit bis an die Und sie

Ueberfülle von Beispielen dartun kann. Das sollte angesichts der neuesten Ententehetze ebensowenig werden, [wie die Tatsache, daß England und niemand sonst es war, der den U⸗Bootkrieg als eine von Deutschland selbst ursprünglich nicht gewollle Notwehrmaßnahme heraufbeschworen und seine tatkräftige

eine Bekanntmachung betreffend Beschlag⸗

Cangx

.

einen Nachtrag zu der Bekanntmachung (Nr. V. II.

P6/11. 15. K. R. A.), betreffend Beschlagnahme und Bestands⸗ üt g von Nußbaumholz und stehenden Nußbännde⸗ vom 15, Januar 1916, von der sie sich insofern unterscheidet, als nunmehr Nußbaumschnittholz in einer Mindeststärke von 5 mm, einer Mindestlänge von 1 m und einer Mindestbreite von 10 cm, sowie Nußbaumblöcke, aus denen die vor⸗ begeichneten Nußbaumschnitthölzer gefertigt werden können, sowie Mahagonischnittholz in den gleichen Abmessungen und Mahagoniblöcke, aus denen solches Mahagonischnitt⸗ holz gefertigt werden kann, einer Beschlagnahme und Meldepflicht unterworfen werden. Die hüer⸗ Bekannt⸗ machung bleibt hinsichtlich der stehenden Walnußbäume in Kraft.

Trotz der Beschlagnahme ist die Lieferung und Ver⸗ arbeitung der von ihr betroffenen Gegenstände zur Herstellung von Luftschrauben zwecks Erfüllung von Aufträgen der Heeres⸗ verwaltung gegen vorgeschriebene Belegscheine gestattet. Ferner können beschlagnahmte Gegenstände durch die Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums frei⸗ gegeben werden, sofern auf Grund eines vorgeschriebenen Gut⸗ achtens feststeht, daß die betreffenden Hölzer zur Anfertigung von Gewehrschäften oder zum Gebrauch von Luftschrauben und Flygzeugen ungeeignet sind. 6

Von der Meldepflicht werden ländliche Besitzer und Gartenbesitzer nur betroffen, sofern sie beschlagnahmte Gegen⸗ stände aus Anlaß ihres Handels⸗ oder Gewerbebetriebes im Gewahrsam haben. Außerdem schreibt die Bekanntmachung

eine Lagerbuchführung vor.

Alle Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Be⸗ kanntmachung, deren Veröffentlichung in der üblichen Weise durch Anschlag und Abdruck in den amtlichen Tageszeitungen erolgt. Der Wortlaut der Bekanntmachung kann ferner bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden

eingesehen werden.

Naͤch dem Vorgehen von Schweden hat jetzt auch, wie

„Wolffe Telegraphenbüro“ mitteilt, Dänemark eine Ver⸗ ordnung erlassen, wonach die Einreise nach Dänemark nur mit iinem Paß gestattet ist, der einen dänischen Sichtver⸗ merk trägt. Der Sichtvermerk wird außer von der dänischen diglomatischen Vertretung von besonders hierzu ermächtigten dänischen Konsuln in dem Lande erteilt, von dem aus die Reise nach Dänemark angetreten wird. In Deutschland sind zur Ausstellung des Sichtvermerks die dänischen Generalkonsuln in Berlin und Hamburg ermächtigt worden. Personen, die aus Dänemark ausreisen und dorthin zurückkehren wollen, müssen sch den Paß vor der Ausreise aus Dänemark von dem Chef der Staatspolizei in Kopenhagen mit einem Sichtvermerk für die Rückreise versehen lassen, sie bedürfen dann für die Rück⸗ resse keines konsularischen Sichtvermerks. Die Sichtvermerke werden erst nach Prüfung der Dringlichkeit und Nützlichkeit der Reise erteilt. Die neuen Bestimmungen sind sofort in Kraft getreten.

Kriegsnachrichten. bBerlin, 14. September, Abends. (W. T. B.)

Lebhafter Artilleriekampf nur in einigen Abschnitten der

Kordostfront von Verdun.

Gegenüber der englischen Front entfalteten die Deutschen in der Nacht vom 12. zum 13. September sowie am 13 eine erfolgreiche rege Patrouillentätigkeit. Bei dem nächt⸗ lchen deutschen Vorstoß nördlich von Langemarck wurde das von den Engländern besetzte Waldstück gesäubert und außer jahlreichen Gefangenen ein Maschinengewehr eingebracht. Die Engländer steigerten im Ypernbogen mehrfach die Artillerie⸗ tätigteit am Abend des 13. sowie am Morgen des 14. Sep⸗ sember. Die deutsche Artillerie antwortete mit gutem Etfolge. Zahlreiche englische Anlagen wurden zerstört und eine große Anzahl von Explosionen beobachtet. Ein englischer Fesselballon wurde durch deutsches Artilleriefeuer brennend ab⸗ geschossen. Zu englischen Infanterieangriffen kam es an keiner Stelle der Front. Auch im Artois und in der Gegend von St. Quentin hatten die Deutschen in Vorfeldkämpfen überall de Oberhand. Südlich Riencourt und östlich Fricourt wurden Gefangene eingebracht.

Die Franzosen verhalten sich weiter ruhig. Sie zeigten wohl am Abend des 12. auf dem östlichen Maasufer in Gegend des Chaume⸗Waldes Angriffsabsichten; in dem vernichtend ein⸗ ghenden deutschen Zerstörungsfeuer wurden die beabsichtigten

noriffe pöboch im Keime blutig erstickt. 1 Im Osten versuchten die Russen an der Rigafront nörd⸗ ch der Aa bei Engelhardshof einen Angriff, der glatt abge⸗ esen wurde. Ebenso wurde am Zbrucz ein russisches Stoß⸗ ruppunternehmen bei Zbrzyz zurückgeschlagen.

Großes Hauptquartier, 15. September. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe Kronprinz Rupprechtt. se ne einzelnen Abschnitten der flandrischen Front eigerte sich Abends wieder die Kampftätigkeit der Artillerien. fal em Trommelfeuer am 14. September, Vormittags, vügte bei St. Julien ein englischer Teilangriff, der im Krgenstoß zum Scheitern gebracht wurde. Eine Anzahl Eng⸗

er wurde gefangen einbehalten.

g. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. badi Am Winterberg bei Craonne holten Stoßtrupps eines f schen Regiments bei einer Erkundung Gefangene aus den nanzösischen Gräben.

Fra n der Straße Somme⸗Py —Souain brachen die Canzosen zweimal ohne Feuervorbereitung gegen unsere der Beng vor. Eingedrungener Feind wurde durch Gegenangriff önderettschaften sofort geworfen; Gefangene. blieben in unserer

Auf dem Ostufer der Maas stürmten nach kurzer senemwirkung Telle 8 kampfbewährten badischen Division si ühe östlich des Chaume⸗Waldes. Der Feind leistete 20) Widerstand, der im Nahkampf Gegn. ranzosen wurden gefangen. Die blutigen Verluste des

mers erhöhten sich noch durch vgebnislose Gegenangriffe.

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ebrochen wurde. Ueber

8 1“ 1“ 8

Leutnant von Bülow schoß den 20. Gegner im Luft⸗

kampf ab. 88 HOestlicher Kriegsschauplatz. 1 Bei geringer Gefechtstätigkeit blieb die Lage überall

verändert. Maze donische Front.

Keine größeren Kampfhandlungen.

Der Erste Generalquartiermeister Ludendorff. 3

8

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 14. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Italienischer Kriegsschauplatz.

Am Nordhang des Monte San Gabriele wurden drei starke Angriffe der Italiener abgeschlagen. Sonst über keine Front besonderes zu melden.

Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht. 5

Sofia, 13. September. (W. T. B.) Generalstabsbericht.

Mazedonische Front: In der Gegend von Bitolia gegen Abend lebhaftes Artilleriefeuer. In der Moglena⸗ gegend Störungsfeuer. Auf dem rechten Wardarufer einige Feuerüberfälle. An den Nordabhängen der Kruscha Planina und an der unteren Struma Patrouillengefechte mit für uns günstigem Ausgang, in deren Verlauf wir einige englische Gefangene machten. An der Struma⸗ mündung schoß Leutnant Eschwege im Luftkampf ein feind⸗ liches Flugzeug ab.

Rumänische Front: Bei Isaccea Gewehrschüsse.

Sofia, 14. September. (W. T. B.) Generalstabsbericht.

Mazedonische Front. Schwaches Störungsfeuer auf der gesamten Front. Eine englische Erkundungsabteilung, die westlich des Dojran⸗Sees beim Dorfe Kreschteli vorzurücken versuchte, wurde durch unser Feuer zerstreut. Ein feindliches Schiff beschoß vom Golf von Orfano aus unsere Stellungen an der Struma⸗Mündung. Fliegertätigkeit in verschiedenen Abschnitten der Front.

Rumänische Front. Bei ‚Mahmudia Artilleriefeuer.

Auf Tulcea Artiller iefeuer.

und Tulcea

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 13. September (W. T. B.) Amtlicher Tagesbericht.

Auf dem linken Euphratufer griffen unsere Reiter eine feindliche Patrouille an, die von Panzerautos begleitet war. Der Feind verlor 27 Mann an Toten, 1 Unteroffizier und 2 Mann an Gefangenen. An der Diala wurden einige eng⸗ lische Kompagnien und Eskadrons, die östlich Scheriben vor⸗ gingen, durch unser ö. vertrieben.

Sinaifront: Am 12. September Morgens unternahmen die Engländer mit 60 Eskadrons, 21 Bataillonen und 5 Batterien eine erneute Erkundung gegen Bir es Saba. Die Vorhuteskadrons kamen bis Twil Chebari Abu Suheben— Kos el Basal heran. Vom Wadi es Sidd gingen abgesessene Schützen vor. Sie gerieten in das Feuer einer unserer Batterien und sahen sich zum Rückzuge gezwungen. Um 4 Uhr Nachmittags ging auch das feindliche Gros zurück.

Konstantinopel, 14. September. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht.

Dialafront. Bei Scherban und gegenüber Deli Abbas feindliche Aufklärungstätigkeit. Am 12. 9. mußte ein feindliches Flugzeug nordwestlich Kisil Rebat notlanden. Das Flugzeug verbrannte, ein Maschinengewehr wurde von uns erbeutet. Oestlich Suleimanie wurden kleinere An⸗ griffsversuche der Russen östlich der Garanbrücke abgewiesen. Smyrna wurde wieder von feindlichen Flugzeugen ange⸗ griffen. Zwei Personen wurden verwundet, vier Privathäuser und ein Laden zerstört.

Der Krieg zur See.

Berlin, 14. September. (W. T. B.) In der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1917 wurden im Mittelmeer mit den von unseren U⸗Booten vernichteten bewaffneten Dampfern insgesamt nicht weniger als 226 Geschütze ver⸗ senkt. Nicht eingerechnet sind in diese Zahl die Geschütze, die sich auf versenkten Kriegsschiffen befanden, sowie solche an Bord von bewaffneten Schiffen, die durch Auflaufen 8g Minen untergegangen sind. Unter den Geschützen befanden sich: 3 zu 12 cm, je 1 zu 11,8 cm, 10,5 cm, 9 cm, 5,7 cm, 5 cm, 2 dn 10,2 cm, 5 zu 10 cm, 42 zu 7,6 cm, 169 unbekannten Kalibers.

Berlin, 14. September. (W. T. B.) Im Sperr⸗ gebiet um England wurde wiederum eine größere Anzahl Handelsschiffe und einige Fischerfahrzeuge mit insgesamt 22000 B.⸗R.⸗T. durch die Tätigkeit unserer U⸗Boote vernichtet, darunter der belgische bewaffnete Dampfer „Elizabethville“ (7017 Tonnen) mit Oel in Fässern vom Kongo nach Falmouth, ein sereg ilgher Segler mit Kohlen nach Nantes, ein Dampfer mit Erdnüssen von Dakar nach Dünkirchen, ein unbekannter, beladener, in Siche⸗ rung fahrender Dampfer, ferner der belgische ‚„Jeanot“, die englischen Fischkutter „Unity“ und „Rosary“. Von einem der U⸗Boote wurde am 5. September im Nacht⸗ angriff in der Nähe der englischen Ostküste ein Kriegsfahrzeug vom Aussehen des Torpedokanonenboots „Halcyon“ tor⸗ pediert. Detonation des Torpedos wurde einwandfrei beob⸗ achtet. Ein anderes U⸗Boot erzielte am 9. September im Aermelkanal einen Torpedotreffer auf einen kleinen Kreuzer der Arabic⸗Klasse. Durch eine unmittelbar auf den Treffer folgende Munitionsexplosion wurde das Achterschiff des Kreuzers dicht hinter dem Großmast vollständig abgerissen; Sinken der beiden Schiffe konnte von den betreffenden U⸗Booten nicht

obachtet werden. 8 Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Rotterdam, 14. September. (W. T. B.) Der „Maas⸗ bode“ meldet, daß der belgische Dampfer „Eburoon“ (1427 N.⸗T.) mit einer Ladung für das belgische Hilfskomitee

gestrandet und vermutlich verloren ist. Der spanische Segler „Dominica“ ist gesunken, der englische Segler Vene⸗ bocian“ (181 N.T.) ist gestrandet und gilt als verloren, der ce Dampfer „Teh Hsig“ (1642 Br.⸗T) ist ge⸗ sunken.

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Parlamentarische Nachrichten.

Die nächste Sitzung des Reichstages ist auf Mitt⸗ woch, den 26. September, Nachmittags 3 Uhr, angesetzt worden. Auf der Tagesordnung stehen zunächst nur Rechnungssachen, doch ist es dem Präsidenten vorbehalten, weitere Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen.

Im „Künstlerhause“ hat man Geleger heit, sch an G mälden Theodor Hagens zu erfreuven. Der Weimorer Meister zeigt hier schöne Proben seines reifen Könnens, Landschaften, die der Art Thomas, Trübners und frühen guten Bildern Kalckreuths verwandt und dabei doch „echter Hagen“ sied. Sie stellen zumeist unschein⸗ bare Naturausschnitte aus dem einförmigen Hügelgelände der nächsten Umgebung Weimars dar. Durch die prachtvpolle, überlegene und sinn⸗ liche Maseret sind aus diesen schlichten Gegenden im Bilde herrliche Landschaften geworden, denen man die Lust des Künstleis om Malen und seine Freude an schönen Sommerwolken, an licht⸗ übergossenen Feldern, an blauen, durchsichtigen Schatten und an den Sonnenstrahlen, die durch ein leichtes grünes Blätter⸗ dach herabrieseln, anmerkt. Seine sehr persönliche Art der Malerei, die kräftig und zart zugleich, empfindungsvoll und dabei klug und überlegen ist, bätte dem Künstler schon längst den Platz unter den besten deutschen Malern der Gegenwart sichern müssen, den man ihm jtzt erst langsem einräumt. Seit wenigen Jahren stellt die „Freie Secession“ mit bewußter Betonung der beabsichtigten Ehrung Bilder seiner Hand in ihren Ausstellungen aus, wo sie fretlich in ihrer stillen und vornehmen Art recht merkwürdig wirken. Man sah dort vor allem Waldbilder, die an sich gut genug sind, seine Kunst aber nicht von der besten Seite zeigen. Auch die Wald⸗ inneren, die jetzt im Kinstlerhause ausgestellt sind, wirken ein wenig platt und kulrssen baft, können aber den schönen Eindruck der Gesamt⸗ schau nicht beintächtigern. Zwei verstorbene Maler hringt man hier ebenfalls wieder einmal en die Oeffentlichkeit: Karl Buchholz und K. Bennewitz von Loefen d. A. Man kennt die feine Kunst von Buchbolz zur Genüge, und es sei nur gesagt daß auch diese kleinen Bilrer hier die Art des liebenswürdigen Meisters vor⸗ zügl ch wiedergeben. Das Gebiet der Lantschaftadarstelluug, das Buchholz beberrschte, ist engbegrenzt, aber auf diesem kleinen Gebiete leistete er Vollkommenes. Die dünne klare Luft eines Vorfrühlinestages, die das erste sp ossende G ün der Bäume umwogtr, die Dämmerung in einem Herbst⸗ walde bei aufsteigendem Mond und av dere stimmungsvolle atmosphärische Erscheinungen in der Natur hält er mit spitz und sauber snichelndem Pinsel empfindungevoll fest. Durch die Echtheit des Erlebnisses, aus denen die stillen und feinen Schöpfungen er⸗ wuchsem, spricht diese beschauliche und unmoderne Art der Malerei auch heute noch unmittelbar den Beschauer an. Die Nachbarschaft der guten Buchholzschen Gemälde wird den Bildern von Bennewitz von Loefen gefährl'ch. Die Naturauffassung ist bei beiden Malern fast die gleiche, kommt man aber von den kleineren Bildern von Buchholz zu deuen Bennewitz von Loefens, so spürt man doch den künstlerlschen Abstand. Wo uns dort feuchter Tauwind oder die Feösere eines kühlen Morgens anwehte, sieht man hier nur Oel⸗ malerei.

Bei Amsler und Ruthardt stellt der Leip)iger Grophiker EFrich Gruner aus, und man sieht einen Mann wie andere mehr“. Er ist zweifelles geschickt und begabt, aber weder sein Können noch seine Auf'assurg sind persönlich genug, um ihn aus der Merge gleick⸗ strebender Künstler herauszuheben. Er zeiat Naturstudien, Land⸗ arbüter und ein poaar nette Akte. Am gelungenstes sind einige phan⸗ tasievolle Illustrationen. Aber gerade die erinnern an größere V bilder. Dr. Pl.

Wohlfahrtspflege.

Während für die meisten Waffengattungen die Mittel zur Aus⸗ stattung für den Winter und zu anderen Gaben durch Opfertage vund Aufrufe gemeinsom beschafft werden, haben die Fliegertruppen auf Befehl des Kriegsministeriums fur die Beschaffung von Liebes⸗ gaben selbst zu sorgen. Deren Inspektion richtet daher an alle die berzliche Bitte, sie in ihrer Aufgabe, auch zum Wethnachtsfest dieses vierten Kriege jahres die Fliegertrupyen wieder durch Liebesgaben zu erfreuen, nach bestem Können zu unterstützen. Mit der Beschaffung von Liebesgaben soll schon jetzt begonnen werden. Jafolge der anhaltenden Preisstetgerung und Kaappheit der zu beschaffenden Gegenstände und der erheblichen Vergrößerung der Fliegertruppe gegen das Vorjahr ist der Bedarf an Mitteln außerordentlich hoch. Lebensmittel und Gegenstände, die beschlagnahmt oder nur gegen Bezugschem zu haben sind, werden nicht beschafft, damit nicht der Heimat dringend not⸗ wendige Dinge entzogen werden. Es wird gebeten, Geldspenden an die eine gleichmäßtge Verseilung der Liebesgaben gewäbrleistende und hesondere Wünsche der Feldformationen nach Möglichkeit berück⸗ sichtigende „Liebesgabenahteitung der Inspektion der Fliegertruppen in Chariottenburg 4“ (Postscheckkonto: Perlin Nr. 32 952; Bankkonto: Deutsche Bank, Depositenkasse Q, Charlottenburg, Saoignyplatz 6) zu richten.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Saatenstand in Dänemark.

Das Kaiserliche Generalkonfulat in Kopenha berichtet unterm 7. d. M.: Die am 1. d. M. stattgehabte und nunmehr ver⸗ öffentlichte Schätzung des Saatenston es in Däsemark hatte vach dem Bericht des Statistischen Amts das nachstehend wiedergegebene Ergebnis, wobei die Beurteilung durch Zahlen von folgender Be⸗ deutung ausvedrückt ist:

6 besonders gut. 3 etwas unter Mittelernte.

5 etwas über Mittelernte. 2 mäßia, aber nicht schlecht.

4 Mitteelernte. 1 schlecht.

Die Schätzung des 1. d. M. ergab im Vergleich mit dem

15. v. M. für: die Inseln. Jütland. 5. August. 1. Sept. 15. August. 1 Sept. Saaten:

Weizen.. 2,7 Roggen.. 3, W“ Gersie.. Hafer. Miischkorn Hellsenfrüchte. Wurzelfrüchte: Kartoffeln Mohrrüben MRunkelrüben Kohlrüben. Turnipen 1 Zuckerrüben. Ferner: Stand der Welden: Ausbeute.

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