Inhalt
der Bekanntmachung
und Stan
anzeiger
8* b 8 Pereinigte Pinsel⸗Fabriken.. Beree cg⸗ St. Georgen⸗ u. Feldschlößchen Brauerei
Vereinigte Stralsunder Spielkarten Fabriken A.⸗G. Vereinigte Ultramarinfabriken Akt.⸗Ges. vorm.
Leverkus, Zeltner & Consorten.. Pereinsbrauerek6
Vereinsbrauerei Jüterbog A.⸗SG.... Vietoria zu Berlin Ang. Vers. Act.⸗Ges.
Viehverkaufshalle 1“ Viersener Akt.⸗Brauerei A.⸗ GSG.. Vogtländische Carboniranstalt..
Wachs & Flößner Akt.⸗Gesx.ü . .. August Wegelin, Akt.⸗Ges. für Rußfabrikation u.
chemlifehe Industrizs Viktor Weibel Akt.⸗Gek . l . Weißthaler Act.⸗⸗Spinneriet. .
A. Wernicke Maschinenbau Akt.⸗Ges. i. L.. Werschen⸗Weißenfelser Braunkohlen⸗Akt.⸗Ges.
Weser Werke Kakao u. Schokolade A.⸗GS... August Wessels Schuhfabrik A.⸗G. . . . . Westf. Kupfer⸗ u. Messingwerke A.⸗G. vorm.
eJ4 —541à2 3351011“
Westfälische Landes⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft . .. Westfälische Stanz⸗ & Ematllirwerke A.⸗G. vorm.
J. & H. Kerkmann 8 1 Wickingische Portland⸗Cement & Wasserkalkwerke Wilhelma in Magdeburg Allg. Vers. A.⸗G-...
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Zeitzer Eisengießerei u. Maschinenbau⸗Akt.⸗Ges.. Zellstoffabrik Waldhof
immermann⸗Werke A.⸗G..
ittauer Maschinenfabrik A.⸗G.
uckerfabrik Kujavien.
A.⸗G. Zuckerfabrik Kruschwitz. Zuckerfabrik Offsteirn..
Sinzig a. Rh.
Nürnberg
Sangerhausen Stralsund
Cöln a. Rh. Höbscheid
b. Solingen Jüterbog
Berlin
Lehrte Viersen Grün i. V.
Dresden
Cöln Kaysersberg Mittweida
Halle S.
Bremen Augsburg
Lüdenscheid Lippstadt
Ahlen i. Westf. Recklingshausen Magdeburg
Zeitz
Mannheim⸗ Waldhof Chemnitz
Zittau Amsee
Krusch itz Neuoffstein, Pfalz
Herabsetzg. d. Grund⸗ verm., Erhöhung des
Grundvermögens, Gläubigerauffordrg. Rechnungsabschluß,
Gewinnverteilung
Hauptversammlung
Rechn.⸗Abschl., Gew.⸗
Vertlg., Aufsichtsrat
Hauptversammlung
“ Aufgebot Hauptverfammlung 8 „ *
Rechnungsabschluß
Hauptversammlung Rechnungsabschluß, Aufsichtsrat Hehhts⸗e ammlung echnungsabschluß, Gewinnverteilung Rechnungsabschluß Hauptversammlung
Rechnunasabschluß, Aufsichtsrat Verlosung
Hauptversammlung Aufsichtsrat ufgebot
Ausgabe neuer Ge⸗
winnanteilscheinbogen
Verlosung Anfechtungsklage Hauptversammlung
Rechn.⸗Abschl., Gew.⸗ Verteilg., Aufsichtsr. 255 ¾
Aufsichtsrat
Rechnungsabschluß 252.
256 256
251 251 252 256 253 254
255
256 252 256 254
256
256 255
251 254
255 253 252
255 253 254 254 251 252 255
252
252 256
252
27./10. 27./10.
22./10. 22./10.
23./10.
25./10. 27./10.
27./10. 26./10.
22./10.
26./10. 24./10. 23./10.
26./10. 24./10. 25./10. 25./10. 22./10. 23./10
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW.,
27./10.
25./10.
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AZer Bezugsprein beträgt vierteljährlich 6 ℳ 30 Pf.
Alle Nostanstniten nehmen Bestelung an; für Berlin anßer den Postanstalten und Neitungsvertrieben sür Belbstabholer auch die Aönigliche eschästsstelle 8W. 48, Wilhelmstr. 32.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 Pf., einer 3 gespaltenen Einhritazeile 50 Pf.
Anzeigen nimmt an:
die Aönigliche Geschäftsstelle des Reichs⸗ u. Staatzanzeigers⸗ Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 If.
Ordensverlelhungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛc. 116“ 8
Verordnung über die Vornahme einer Schweinezwischenzählung.
Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über den 2 von Brennesseln vom 27. Juli 1916.
Bie betreffend Ausnahmen von den Bestimmungen des 8 3 Abs. 1 Satz 1 und des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Hausarbeitgesetzes vom 20. Dezember 1911 sowie An⸗ ordnungen des Bundesrats zur Ausführung der Bestimmung des § 8 Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes.
Verordnung zur Aenderung der Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse aus der
Ernte 1917 zu Saatzwecken. —
Bekanntmachung, betreffend Außerkrafttreten des 8 1 der Be⸗ kanntmachung über vorläufige Regelung der Brennstoff⸗ versorgung vom 20. Juli 1917.
Bekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung bezw. Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger
Personen.
. G Königreich Preußzen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und
sonstige Bersonalveränderungen. 1 Bekanntmachung, betreffend Beendigung einer Liquidation. Tagesurenahg für die 5. Gesamtsitzung des Bezirkseisenbahn⸗
ra . 28 “ 8
A 8. Is
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Senatspräsidenten a. D., Geheimen Oberjustizrat g- msen in Naumburg a. S. den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, 1
dem Oberlehrer a. D., Professor Dr. Wolf in Düssel⸗ dorf und dem Landgerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Fhfenvfordt in Halle a. S. den Roten Adlerorden vierter
asse,
„dem Branddirektor der städtischen Berufsseuerwehr in Cöln Schoebel den Königlichen Kronenorden drilter Klasse
dem Lehrer und Präzentor Singer in Kraupischken,
Kreis Nagnit, und dem Versicherungsbeamten Titel in Stettin den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, 1
dem Amts⸗ und Gemeindevorsteher, Erbscholtiseibesitzer Tolks in Langensls, Kreis Nimptsch, das Verdienstkreuz in
Gold bem Armenpfleger, Rentner Hermessen in Soest, dem - Steuererheber Braas in Cöln⸗Nippes und dem S narschuldiener Marske in Stade das Verdienstkreuz in er, dem Kreisboten a. D. Tromllitz iu Niederlinxweiler, Kreis St. Wendel, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Altsitzer Schaldach in Klobschin, Kreis Karthaus, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie dem Versicherungsbeamten Mielke in Berlin und dem Schiffer Schnee in Hanau⸗Kesselstadt die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen. “ ““
8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf den Antrag Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und unter Zustimmung des Kapitels des Luisenordens der Vorsitzenden des Vaterländischen Frauen⸗Zweigvereins in Potedam Frau General von Seebeck daselbst die erste Klasse der zweiten Abteilung des Luisenordens mit der Jahreszahl 865 zu verleihen. 3
8 8
8224
Deutscees Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Aleergnädigst geruht: dem bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß⸗
Lothringen angestellten Eisenbahnverkehrsinspektor Wilms in
eß aus Anlaß der Pollendung einer 50 jührigen Dienstzeit den Charalter als Eisenbahndirektor 299 — persönlichen Range eines Rates vierier Klasse zu verleihen.
Der woöͤrttembergische Re jerungsbaumeister Riecker ist zum etatsmäßigen Regierungsbaumeister in der Kaiserlichen
2
arine ernannt worden.
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27
8 8
Verordnun
1“ über die Vornahme einer Schmweinezmischenzählung.
1 Vom 27. September 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗
8 8
Art binsichtlich der in dem anliegenden
Berlin, Montag,
nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Am 15. Oktober 1917 ist im Deutschen Reiche eine Zühlung der Schweine vorzunehmen. Sie erfolgt nach Maßgabe des beiliegenden Erhebungsmustere.“)
Die Landeszentralb⸗hörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ führung dieser Vercrdnung.
§ 3 Dem Kaiserlichen Statlstischen Amte ist 88 beiliegendem Zu⸗ sammenstellungsmuster*) bis zum 1. Nooember 1917 eine nach größeren Verwaltungsbezirken geordnete Uebersicht der Zählungsergebvisse ein⸗ das ie nach § 2 erlassenen Ausführungsvorschriften siad bei⸗ zufügen. 1
§ 4 Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Gund dieser Ver⸗ ordnung oder der nach § 2 erlassenen Bestimmungen s teegert wird, nicht erstattet oder wissentlich ur richtige oder unvollständige An⸗ aben mochf wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld⸗ sraße bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Schweine erkannt werden, deren Vorhandensein verschwiegen worden ist, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehöten oder nicht.
§ 5 Diese Veroednung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 27. September 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. b Dr. Helfferich. “
*) Die Muster sind bier nicht mitnbgedrndt. Bekanntmachung,
betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über den Absatz von Brennesseln vom 27. Juli 1916 (e ichs⸗Gesetzbl. S. 839). Vom 26. September 1917. “ Auf Grund des § 6 der Bekanntmachung über den Absatz von Brennesseln vom 27. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 839)
wird bestimmt: 1 Die Bekanntmachung tritt mit dem 2. Oktober 1917 außer
Kraft. Berlin,
14“
den 26. September 1917. V Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich.
Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von den Bestimmungen des 3 Abs. 1 Satz 1 und des § 4 Abs. 1 Satz 1 des ausarbeitgesetzes vom 20. Dezember 1911 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 976) sowie Anordnungen des Bundes⸗
rats zur Ausführung der Bestimmung des 8 3
Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes. Vom 27. September 1917.
I. Auf Grund des § 3 Abs. 2 Satz 2 und des § 4 Abs. 2 des Hausarbeitgesetzes vom 20. Dezember 1911 (Reiche⸗Gesetzbbl. S. 976) hat der Bundesrat beschlossen:
1. Von der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes werden widerruflich ausgenommen a) solche an Hausarbester auszugebenden Arbeiten, welche nach besonderer Angabe des Bestellers auszuführen sind und von den durch Namen, Nummen, Musterstücke, Zeichnungen und dergleichen für den Verkauf festgelegten rundmustern wefentiich abweichen, solange sie nicht durch Wiederholung stänrige Verkaufsgegenstände ier sind, b) die in dem anliegenden Verzeicnis A aufgeführten Ge⸗ werbenweige und Betriebsarten für die dahet in Spalte 4 angegebenen Bezirke und in den aus Spalte 5 ersichtlichen Beschränkungen.
2. Von der Bestimmung des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes werden widerruflich ausgenommen Arbeiten der unter 1 a bezeichneten Verzeichnis B aufgeführten Gewerbezweige und Betriebsarten für die dabei in Spalte 4 an⸗
. irke. gegebenen Beꝛirke Abs. 2 Satz 1 des Celetzes hat der
II. Auf Grund des § 3 6 Bundesrat 8 Ausführung der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Satz 1
des Gesetzes folgende Anordnungen erlassen: 1- Lohnberzeichnisse und die Lohntafeln sind durch ge⸗ 8 eignete Berrag⸗. P- Fuppen 8; eetgafone de miuppen m er zu gestalten und, 8 ve e dieses Achine erforderlich ist, jeweilig neu
aufzustellen.
2. Die Eintragungen sind mit Tinte oder Nintenstift oder durch ein anderes ee Schreik⸗ oder Druckverfahren herzustellen und dauernd so lange deutlich lesbar zu er⸗ halien, wie die eingetragenen Arbeiten vergeben werden.
3. Keine Arbeit darf unter mehr als einer Nummer oder
mehr als einem Kennwort eing⸗tragen werden.
Berlin, den 27. September 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanglers. Dr. Helfferich.
*
8 .
Verzeichnis A. derjenigen Gewerbezweige und Betriebsarten, für welche Ausnahmen von der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Satz 1 des IVWNLö“ vom 20. Dezember 1911 (Reichs⸗Gesetzbl. .976), betreffend die Pflicht zur offenen Auslage von Lohn⸗ Frcheht ün. oder zum Aushängen von Lohntafeln, gewährt worden sind.
Grwerbe⸗ gruppe, Gewerbe⸗ klasse und Gewerbeart der gewerb⸗ lichen Betriebs⸗ statistik von 1907*)
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IV a 9 Steinschleiferei Gebiet der Idar⸗ Unter die Aus⸗ Obersteiner Bi. nahme fällt jouterie⸗ und nicht die Dla⸗ Steinindustrie mantenschleife⸗ im Fürstentum rei.
Birkenfeld
* 8 (Oldenburg) Juwelenbijoute- Reichsgebiet fabrilation (Atb⸗ teilung der 8 * Edelmetall⸗ industrie)
eineeen und e zu ihr ge⸗ hörizen Puss. arbeiten (Spu⸗
Bezeichnung 3 1 der Gewerbe⸗ zweige oder
Betriebsamten
Beschrärkungen
Laufende Nummer
für welche die Ausnahmen gelten
—
Düsseldorf
(Preußen);
Kreise Walds⸗
hut, Lörrach
und Freiburg
(Baden) schneiren, ⸗nä⸗ hen und ⸗knüp⸗ fen)
Srachtel⸗ Tambur⸗ industrie
und Regierungsbezirk achsen);
Donaukreis und Stadrdirek⸗ tions bezirk Stuttgart ( Württem⸗ berg)
Regierungsbezirk Liegnitz (Preußen)
Zua und b: Re⸗ gierungsbezirk cankfurt a. O. Preußen) und Regierungs⸗ bezirk Zwickau (Könsgreich Sachsen), zu a außerdem Re⸗ gierungsbezirk Lachen (Preu⸗ en
Spitzenverferti⸗ gung der Spitzenschalen
a. Tuchnopperei, stopferei und plüserei un⸗ fertiger Tuch⸗ stücke
b. Tuchknoterei und Einnähen von Tuchen
8 Regierungs⸗ la) Unter die Aus⸗ degtenecegre n 8 azabme fallen und Zwickau Moͤbel⸗ (Königreich Sachsen) .
Schlingreinge, Iiransen,
Aus der Posa⸗ mentenindustrie: Herstellung ven Besatzartikein (.‚Pa emen⸗ S. vo überhäkelten 8 “ Knöpfen “ “ chuuen und “ 16 andere Meter⸗ 1 “ Noder Stapel⸗ ware sowie das Annähen von Gebängen, das
kugeln und ähn⸗ liche Arbeiten an Posamenten. b) Die Ausnahme gilt nur inso⸗ weit, als bei den in Spalte 3 be⸗ zeichneten Ar⸗ beiten von der offenen Augloge oder dem Außs⸗ bang eines Lohn⸗ verzeichnisses ab⸗ gesehen werden
*) Zu vergleichen Band 213 ff. 222° der vom Kaiserl Statistischen Amt herausgegebenen Gtatistik des Deutschen Rei
1“