Allgemeines. Der S Bestimmungsland (Spalte Meist Schrift) und Zahlen anzugeben. Das U
der Nachnahme is etrag einer Nachnahme) an mrechnungsverhältnis i
Tarif für eingeschriebene Bri (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschä t auf der Aufschriftseite der Sendung in der bei dem egebenen Währung in Buchstaben (lateinische G wie bei Postaufträgen siehe A .P Name und Adresse des Absenders in lateinischer
aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen
Bestimmungsland
Meistbetrag
Nachnahme
Tarif
einer
V Einschreib⸗ ggebühr
bteilung E. Post⸗
Bemerkungen
Schrift auf der
iefsendungen mit Nachnahme. ftspapiere, Warenproben.) 11““ Vorder⸗ oder Rückseite deutlich niedergeschrieben sein.
“ 1
Im Vereinsverkehr wird der
gezogene Betrag nach Abzug der farifmähigen Postanweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr von 10 Pf.
dem Absender durch Postanweisung
Herzegowina, Oesterreich und Ungarn
Bestimmungsland
übermittelt. Wegen der Ausnahme im Verkehr mit Bosnien⸗
siehe Spalte Bemerkungen.
Meistbetrag einer Nachnahme
Einschreib⸗ b Bemerkungen
ggebühr
Deutschland (Reichspostgeb. Bayern und Württember).
(Nachnahmen auch auf gewöhn⸗ lichen Briefsendungen zulässig.)
Belgien (nur nach den bei den Post⸗ anstalten zu erfragenden Orten im Generalgouvernement in Belgien, die am Briefverkehr teilnehmen).
800 Mark
Bosnien⸗Herzegowina...
1000 Kron.
Chile (nur bestimmte Orte). (Bis
auf weiteres eingestellt.)
530 Pesos
Dänemark mit Faröer und Island (nicht auch Grönlan) .
720 Kron.“)
Luxemöbueg.
“
Allgemeines.
Zahlungsmittel, die auf deutsche in demselben Wertbrief oder außer Geldsorten, Wechsel. Briefe und Kästchen mit
werden nur angenommen, wenn der Nachweis
wird.
800 Mark
Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schwede
b 8 “ “
Die Wertbriefe und Wertkästchen nach dem Auslande sind zur⸗ zeit nur bei den Postämtern (nicht Postagenturen usw.) einzuliefern und müssen offen vorgelegt und unter Ueberwachung der Beamten verschlosse werden. Briefliche Mitteilungen in Sendungen nach dem Auslande, soweit sie überhaupt zugelassen sind, müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. genommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien, Herzegow reich mit Liechtenstein, Ungarn) dürfen nur Wertpapiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine usw) enthalten. Zahlungsmittel, die auf ausländische Währung lauten, und Reichswährung lauten, dürfen nach dem Ausland nicht Kästchen versandt werden. Als Zahlungsmittel gelten Papiergeld, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Wertangabe nach dem Ausland, die Zahlungs⸗ mittel in ausländischer Währung im Gesamtwerte von mehr als 500 ℳ enthalten, geführt wird, daß diese bei einer Devisen⸗ stelle erworben sind, oder wenn eine Erklärung der Reichsbank zur Absendung vorgelegt Die als Devisenstellen bestimmten Banken und Firmen und die bei Feststellung des Gesamtwertes anzuwendenden Umrechnungskurse sind bei den Postanstalten zu erfragen. Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Ausland (ohne Luxemburg), die auf
Porto für die betreffenden
Sendungen.
in und versiegelt
Die Wertbriefe (aus⸗ ina, Dänemark, Oester⸗
20 Pf. (Wird nur bei eingeschrieb.
Nachnahme⸗ send. erhob.)
Schecke und
Meistbetrag der Wertangabe
abgesandt werden. der in den verbündeten Ländern ausgestellten) sowie von fremdem Papiergeld Ausnahme von deutschem, österreichischem, ungarischem und bulgarischem) bis auf dürfen Schmucksachen Gegenstände enthalten; dagegen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Korre⸗ spondenz besitzende Angaben, im Umlaufe besindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lautende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und Gegenstände, deren Ein⸗ führung oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht aufgenommen werden.
weiteres verboten.
Zu Deutschland: Briefe und Post⸗ karten mit Nachnahme auch unfrankiert zu⸗ lässig. Zugleich mit dem Portowird 10Pf. Vorzeigegebühr er⸗ hoben. Uebermittlung des eingezogenen Be⸗ trags erfolgt gegen die gewöhnliche Post⸗ anweisungsgebühr.
Zu Bosnien⸗
Herzegowina:
Zugleich mit dem Porto wird 10 Pf. Vorzeigegebühr er⸗ hoben. Uebermittlung des eingezogenen Be⸗ trags erfolgt gegen die gewöhnliche Post⸗ anweisungsgebühr.
Niederlanndne
“
Zu Oesterreich: Der Nachnahmever⸗
. 480 Guld.*) kehr nach der Bukowina
be
Niederländisch Guyana
e (nur stimmte Orte)).
8 L“ nach . 8 ((Galizien, Dalmatien 8 480 Guld. 38 s[und dem Küstenlande
Niederländisch Indien (nur “be stimmte Orte). eingestellt.).
(Bis auf weiteres
sbis auf weiteres Be⸗ — schränkungen unter⸗ ““ sworfen. Nähere Aus⸗ 480 Guld. kunft erteilen die Post⸗
Norwegen.
anstalten. Zugleich mit dem Porto wird 10 Pf. Vorzeigegebühr er⸗
Das
720 Kron.*) Porto für die
Oesterreich nebst Liechtenstein.
hoben. Uebermittlung
—. 1000 Kron. des eingezogenen Be⸗
betreffenden
Polen (Generalgouvernem. Warschau)
trages erfolgt gegen die gewöhnliche Post⸗
800 Mark — — anweisungsgebühr.
Sendungen S
Schweden..
b Zu Polen u. Ungarn:
872 *⁴ 720 Kron.“ Zugleich mit dem
Schweiz .
Porto wird 10 Pf. Vor⸗ zeigegebühr erhoben. Uebermittlung des ein⸗
1000 Fr.“)
Türkei (nur bestimmte Orte).
gezogenen Betrages er⸗
2000 Piaster folgt gegen die gewöhn⸗
Ungarn
8 8 8
Wertkästchen
Wertbriefe Pf.
Zahlungsmittel enthalten,
werden nur
(mit
oder kostbare
Wertkästchen
Wertbriefe und
liche Postanweisungs⸗ gebühr.
1000 Kron.
und der Schweiz ist der Meistbetrag der Nachnahme vorübergehend auf 100 ℳ bez. den Gegenwert von 100 ℳ festgesetzt worden.
90 ³⁴0 9 B. Briefe und Kästchen mit Wertangabe. deutsche Reichswährung lautende angenommen, wenn eine Einwilligungserklärung der Reichsbank vorgelegt wird. Ohne Einwilligung der Reichsbank ist nur gestattet, an dieselbe im Ausland ansässige Person oder Firma innerhalb eines Kalendertags auf deutsche Reichswährung lautende Zahlungs⸗ mittel bis 1000 ℳ, innerhalb eines Kalendermonats jedoch nicht mehr als insgesamt 3000 ℳ, zu versenden. Wertbriefe nach dem Ausland mit Wertpapieren, aus denen ein im Ausland ansässiger Schuldner haftet, oder durch die eine Beteiligung an einem im Ausland ansässigen Unternehmen verbrieft ist, einschl. der Zeugnisse über die Beteiligung an ausländischen Aktiengesellschaften, dürfen nur von der Reichsbank oder einer im Inland ansässigen Person oder Firma, die gewerbsmäßig Bankiergeschäfte betreibt, In der Türkei ist die Einfuhr von Wertpapieren (mit Ausnahme
Kurze Angaben über Inhalt und Zweck der Sendung müssen, soweit sie überhaupt zulässig sind, in deutscher Sprache abgefaßt sein. — Wertangabe in der Aufschrift in Buchstaben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Ausschabungen oder Aenderungen, selbst wenn anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absender Bescheinigung über Zustellung der Wertsendung an den Empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen Rückschein“ (avis de réception) zu schreiben. Gebühr dafür 20 Pf. — Bei Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Zw ischenraum gelassen werden, auch dürfen die Freimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. — Wert⸗ sendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig. — Wertbriefe unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Luxemburg) keiner Gewichtsbeschränkung, für Wert kästchen ist das Meistgewicht auf 1 kg festgesetzt. — Paketkarten sind bei Wertkästchen nicht erforderlich. — Ueber die Vorschriften hinsichtlich der B eschaffenheit der Versieg elung ꝛc. der Wertkästchen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunft. — Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei Wertkästchen die Zahlung der Zollbeträge durch den Absender gestattet. Hierüber erteilen die Postanstalten Auskunft.
Bemerkungen
Leö
äs ebühr für Wertkästchen 5 F. ℳ Pf.
Eilbestellung zulässig. Nachnahme zulässig. Einführung ausländischer Lotterielose
Errr
1a) 2) Bosnien⸗Herzegowina.. 3) Bulgarien .. 3
4) Dänemark mit Faröer, Grönland, Island
5) Luxemburg. . 6) Niederlande.... 7) Norwegen
8) Oesterreich mit Liechtenstein. (Der Geldbriefverkehr nach
Dalmatien,
Beschränkungen unterworfen. Geldbrief s Anzahl Orte in Dalmatien, im Küstenlande und ir Mitteilungen enthalten.
zurzeit keine schriftlichen kunft erteilen die Postanstalten.)
9) Schweden . . . . . . 10) Schweiz.. 8 11) Türkei: türkische Postanstalten 12) Ungarn
Allgemeines. ein besonderes Formular (in deu in Anwendung. Auszufüllen ist mit lateinischen Schriftzeichen Aenderungen. Aunf⸗ oder
(einschl. der mi feindlichen Gebieten
land 8 den besetzten
Zu Postanweisun es
Einklebungen auf Abschnitten von Postanweisungen nach dem nichtfein mit Deutschland verbündeten Länder) und nach bis auf weiteres nicht angebracht werden. — Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: —————Xÿ’—ꝛꝛ’’’Y—x—-⸗—C—C—⸗⸗⸗—
ur Wertkästchen nach
ohne
en n
der Bukowina, nach Galizien, Kärnten und dem Küstenland ist bis auf e nach Triest und nach einer n Tirol dürfen Nähere Aus⸗
ach dem
Auslande kommt kscher und französischer Sprache) mit arabischen Ziffern Durchstreichungen irgendwelcher Art dlichen Aus⸗
unbeschränkt
unbeschränkt 8000 ℳ
unbeschränkt 8000 ℳ
9 20 000 ℳ
unbeschränkt
unbeschränkt
³ * 8
weiteres
8000 ℳ
a. die gew Gebühr und Telegramm oder dürfen die Postan
beträge
sich erge
Meistbetrag einer Post⸗ anweisuna
Gebüh
20 000 ℳ
unbeschränkt unbeschränkt
unbeschränkt
für
auszustellenden
(Centimen,
(vom Absender zu entrichten)
bis 75 Kilometer 25 ₰, über 75 Kilo⸗ meter 50 ₰, ohne Unterschied des Gewichts unzulässig
L“
wie für II ECEinschreibbrief Clei gen
Pf. nur als Pakete [5 ₰ für je 300 ℳ, acas
g mindestens 10 ₰
12 B 16 88 en.
8 *
18 über Sahßnitz, [12 üb. Dänemark. 8
C. Postanweisungen.
öhnliche Postanweisungsgebühr und erforderlichenfalls die Auszahlungsschein, b. Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegraphische Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen
den
stalten Auskunft. Be (Franken, Dollars Cents ꝛc.) jeder
bende Bruchteile
r
Postanweisungen
jedesmal auf volle Pfennig
Die
die Gebühr für das
i den in fremder Währung werden die Haupt⸗ zc.) und die Teilbeträge für sich umgerechnet und
Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in
1) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. afrentierte Briefe zulässig mit 10 ₰ Zuschlag. Für Brf gegen Rückschein Frankierungszwang. Eilbestellgebühr im Falle der Vorausbezahlung bei Ueber⸗ bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 ℳ einschließlich oder von Ablieferungsscheinen über “ nach Postorten 25 ₰, nach Orten ohne Postanstalt 60 ₰4. N bis 800 ℳ (Vorzeige⸗ gebühr 10 ₰ wird zugleich mit dem Porto erhoben).
1a) E; N bis 800 ℳ. Rückscheine nicht zulässig.
2) Gesamtgebühr mindestens 60 . N bis 1000 Kronen. boten. E nach Postorten.
3) L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.
4) E nur nach Postorten, jedoch mit Ausschluß von Faröer, Grönland, Island. N (ausgenommen nach Grönland) bis 720 Kronen, Wertkästchen nach Grönland, Island nicht zulässig. L verboten.
5) Meistgewicht 250 g; E; N bis 800 ℳ; L verboten. 8
6) E; N bis 480 Gulden.
7) E nach bestimmten Orten; N bis 720 Kronen. 1
8) Gesamtgebühr mindestens 60 ₰. E; N bis 1000 Kronen. Lverboten.
9) E nach allen Fogen mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen.
19 E; N bis 1000 Franken.
11) Nur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in Wert⸗ briefen sind verboten. Wegen des vorübergehenden Einfubr⸗ verbots von Wertpapieren und fremdem Papiergeld siehe unter „Allgemeines“. .
12) Gesamtgebühr mindestens 60 ₰. E., nach Budapest ist die Eilbestellung bis auf weiteres ausgeschlossen. N bis 1000 Kronen. L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.
L ver⸗
Schriftliche Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweifung sind im allgemeinen zulässig; die Ausnahmen sind in den Bemerkungen am Schlusse angegeben. Jeder, der 500 ℳ und darüber auf gewöhnliche oder telegraphische Postanweisungen nach dem Auslande einzahlt, hat bei der Postanstalt Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das die Zahlung dient, anzugeben und durch Nachweise zu belegen. Werden diese Angaben verweigert, so wird die Annahme der Postanweisung abgelehnt.
aufwärts abgerundet
Eilbestellung zulässig. Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt.
Bemerkungen Telegraphische Postanweisung zulässig. —
1) Deutschland (Reichspostgebiet, Württember)
) Belgien . ) Bosnien⸗Herzegowina
6) Costa Rica (nur San José).
auf weiteres eingestellt.) .. . .
7) Danemart mit Island und
Far
Bayern,
e
üer.
800 ℳ 800 ℳ 1000 Kronen 500 Leva 530 Pesos
800 ℳ 720 Kronen
bis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 — 100 ℳ: 20 ₰;
über 100 — 200 ℳ: 30 20 ₰ für je 40 ℳ. 20 ₰ für je 40 ℳ. 20 ₰ für je 40 ℳ. 20 ₰ für je 40 ℳ.
20 ₰ für je 40 ℳ. 10 ₰ für je 20 ℳ; mi
bis 400 ℳ: 40 ₰; über 400 — 600 ℳ: 50 ₰: über 600 ℳ: 60 ₰
Mar ₰; über 200
Mar
Kron
2) 3)
4) Leva
G 6) Mar
7) Kron
ndestens 20 ₰ 1“ 8
bei den Postanstalten zu erfragen).
bei den Postanstalten zu erfragen). 5) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso
bei den Postanstal
k und Pfennig.
k und Pfennig. en und Heller (Umrechnungsverhältnis
und Stotinki (Umrechnungsverhältnis old = 1 ℳ 54 ₰). k und Pfennig.
jen u. Oere (Umrechnungsverhältnis
88
9 E (Tarif s. unter A.) — T, auch nach dem Orts⸗ und Land⸗ bestellbezirk des Aufgabepostorts. 2) Zulässig nach allen Orten des Generalgouvernements in Belgien. Wegen der Postanweisungen nach dem Etappengebiet erteilen die Postanstalten Auskunft. M nicht zulässig. . 3) E nur nach Postorten. Eilbestellgebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. T nur nach Postorten. .4) T; M nicht zulässig. Zur Auszahlung wird neben klingender
Münze auch Papiergeld verwandt.
5) Nur nach bestimmten Orten. E.
6) Auszahlung erfolgt in der Landeswährung nach dem Tageskurs.⸗ „ „,7. E im Ortsbestellbezirk, jedoch nicht nach Island und Faröer. T, jedoch telegraphische Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da Weiterbeförderung durch Briefpost. T nach den Faröer nur nach bestimmten Orten
2) Belgien (nur nach Orten im
2a) Bosnien⸗Herzegowina.. 3) Chile. (Bis auf weiteres ein⸗
Benennung der Länder
Meistberrag einer Post⸗ anweisunga
(vom Absender zu entrichten)
Gebühr Die Ausstellung der Postanweisung
hat zu erfolgen in
Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt. Telegraphische Postanweisung zulässig.
1n
Ur
Bemerkungen
Ecuador ach 6 (Bis auf weiteres eingestellt) .. .
10 — eingestellt „). . 3 11) Lugemburg
12) Niederlandnde.:.
— (Nach Niederländisch⸗Indien
weiteres eingestellt) “ 14) Norwegen
15) Oesterreich mit Liechtenstein. (Der Post⸗ anweisungsverkehr nach der Bukowina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küstenlande bis auf weiteres Beschrün⸗ kungen unterworfen. Nähere Auskunft er⸗
teilen die Postanstalten). 5 16) Peru.
17) Polen a) Generalgouvernement Warschau.
b) Generalgouvernement Lublin
18) Rußland (nach allen Orten im Post⸗ gebiet des Oberbefehlshabers Ost). Wegen der Postanweisungen nach den Generalgouvernements Warschau und Lublin s. unter 17) Polen . . ..
19) Salvador. (GBis auf weiteres ein⸗ gestellth), . 8
20) Scweden
21) Schweiz 3
22) Siam. (Bis auf weiteres eingestellt) 23) Türkei 0 * ³ 2 0 0 0 0 0 0
24) ungerrnnl
25) uruquay. (Bis auf weiteres ein gestellt) . . 8
(nur nach Guayaquil u. Qutto).
Honduras, Republik. (Bis auf weiteres
Niederländ. Kolonien (Indien, Guyana) bis auf
(Bis auf weiteres eingestellt) .
200 ℳ
800 ℳ 800 ℳ
. 480 Gulden
480 Gulden 720 Kronen
1000 Kronen 390 Sol de Plata
800 ℳ bis 5 ℳ
20 ₰;
bis 5 ℳ 8 800 ℳ
800 ℳ 720 Kronen
1000 Frank. oder Rappen 800 ℳ 4000 Piaster
1000 Kronen
20 ₰
200 Pesos
“
Beitritt zum Postscheckverkehr.
jedermann zugelassen. Anmeldungen zum Beitritt nehmen die Auf dem Konto muß eine
anstalten und Postscheckämter entgegen. Stammeinlage von 25 ℳ gehalten werden.
1“
Zum Postscheckverkehr wird
Post⸗ Die Höhe des Guthabens
eines Kontos ist nicht beschränkt. Der Postscheckkunde erhält über alle
Eingänge und Aufträge, die tagsüber auf seinem worden sind, am näͤchsten Morgen einen Kontoauszug,
Höhe des Guthabens angibt. Einzahlungen. Dem Postscheckkonto a) die durch Zahlkarte eingezahlten
b) Post und Zahlungsanweisungen und die eingezogen worden sind,
Postscheckkonto überwiesenen Beträge.
ℳ werden auf Antrag telegraphisch
ostauftrag oder Nachnahme c) die von einem anderen
Zu a. Zahlkarten bis 3000. übermittelt.
Zu b. Der Postscheckkunde kann bei se antragen, daß die für ihn ein ehenden Post⸗ seinem Postscheckkonto gutgeschrieben werden über den Gesamtbetrag der für den liegenden Post⸗ und Zahlungsanweisungen stellt die Abschnitte der scheckkunden gebührenfrei zu.
Die 1s0 hectauftras oder werden dem Postscheckkonto des Zahlkarte überwiesen, wenn der beigefügt hat. Für diesen Verkehr
Nachnah Absenders
Post⸗ und Zahlungsanweisungen dem
Postscheckkonto gebucht der auch die
werden gutgeschrieben
Beträge,
Beträge, die durch
iner Bestellpostanstalt be⸗ und Zahlungsanweisungen . Die Postanstalt fertigt
Postscheckkunden gleichzeitig vor⸗ täglich eine Zahlkarte und
Post⸗
me eingezogenen Beträge oder eines Dritten mit
Absender eine ausgefüllte Zahlkarte sind Po⸗
taufträge, Nachnahme⸗
8
8
Allgemeines. 1000 Franken oder dem — des Bestimmungslandes zugelassen. papiere auf eine abweichende Währung, des Aufgabelandes, so hat der trag in der für die einziehende auf den Papieren hinzuzufügen und geben. Die Umrechnung ist hierbei,
entsprechenden Be Lauten
von den fremden Postanstalten mittels Postanmessung
Beträgen zu vermeiden, nach demselben welches von den fremden Postanstalten gezogenen Beträge in die 1 8 aufträge jeweilig innegehalten wird. Dieses nis ist, soweit es nicht nachstehend in „Das den Ländern ein solches mit Sprache) besteht aus 2 Teilen Abrechnungsformular).
Postauftragsformular (für Vordruck
Auftraggeber den Verwaltung maßgebenden im Postauftragsformular anzu⸗ um Unterschiede gegenüber den
trage der Landeswährung die einzulösenden Wert⸗
insbesondere die Währung
einzuziehenden Be⸗ Währung
abzuführenden
Verhältnisse zu bewirken,
bei der Umwandlung der ein⸗ Währung des Ursprungslandes der Post⸗
Umwandlungsverhält⸗
der Spalte „Meistbetrag“ angegeben ist, bei den Postanstalten zu erfragen.
Verkehr nach fremden
in deutscher und französischer (Verzeichnis der Wertpapiere und Beide Teile sind dem Vordruck entsprechend
30 3 für je 20 ℳ.
20 ₰ für je 40 ℳ. bis 100 ℳ: 20 ₰; über 100 — 200 ℳ:
30 ₰; über 200 — 400 : 40 ₰; über 400-600 ℳ: 60 3; über600,7 81 8.
—: 10 ₰; über 5 — 100 ℳ: über 200 — 400 ℳ: 40 ₰; über 400 bis 600 ℳ: 50 ₰; über 600 ℳ: 60 ₰.
20 ₰ für je 40 ℳ.
—: 10 ₰; über 5 — 100 ℳ: 20 ₰; über 100 bis 200 ℳ.: 30 ₰; über 200 — 400 ℳ: 40 ₰; über 400 bis 600 ℳ: 50 3; über 600 ℳ: 60 3.
20 ₰ für je ür je 20 ₰ für je
20 ₰ für je 20 ₰ für je
20 ₰ für je
20 ₰ für je
9) Mark und Pfennig. 10) Mark und Pfennig.
11) Mark und Pfennig.
nungsverhältnis b
den P zu erfragen). 85
bei den Postanstalten zu erfragen).
Plata = 2 ℳ 5 ₰). 17 a)
“
über 100 — 200 ℳ: 30 ₰;
gegeben werden.
fragen.)
abgeholt werden soll.
40 ℳ. 19) Mark und
40 ℳ.
40 ℳ.
40 ℳ. 40 ℳ.
40 ℳ.
bei den Postanstalten zu erfragen).
den Postanstalten zu erfragen). 22) Mark und Pfennig. 23) Piaster u. Para ( bei den Postanstalten zu erfragen).
40 ℳ Gold = 4 ℳ 40 ₰).
12) und 13) Gulden und Cents (Umrech⸗ i stanstalten
14) Kronen u. Oere L1“
15) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗
nis bei den Postanstalten zu erfragen). Postort und von da mit der
16) Sol de Plata und Centavos (1 Sol de
Mark u. Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Post⸗ ort anzugeben, von dem der Betrag ab⸗ geholt werden soll. In der Aufschrift muß stets der Name des Kreises an⸗
17 b) Kronen und Heller. (Umrechnungs⸗ verhältnis bei den Postanstalten zu er⸗
18) Mark u. Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem der Betrag
Pfennig. 20) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis 21) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei
(Umrechnungsverhältnis
24) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ nis bei den Postanstalten zu erfragen). 25) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso b S-
9) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse. Inner⸗ halb desselben Monats dürfen von einem Absender an denselben Empfänger nicht mehr als 400 ℳ eingezahlt werden. 8
10) Nur nach best. Orten. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse von Tegucigalpa.
12) E; T nach bestimmten Orten.
13) Nur nach bestimmten Orten.
g
14) Nur nach bestimmten Orten. T; Postanweisungen nach kleinen Postorten werden auf telegraphischem Wege nur bis zum nächsten kördert Post nach dem Bestimmungsort efördert.
.15) E; Eilbestellgebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus zu ent⸗ richten. T. M nach einer Anzahl Orte im Küstenland nicht zulässig.
17a) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Verhältniss
von. 150 ℳ = 100 Rubel. M nicht zulässig. 17 b) Auszahlung in der Kronenwährung. M nicht zulässig.
18) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Verhältnisse von 150 ℳ = 100 Rubel. M nicht zulässig.
19) Auszahlung in Salvador nach dem Kurse 4 ℳ = 1 Peso Gold. E nur nach der Hauptstadt San Salvador.
20) E nach allen Postorten mit Bestelldienst. T nach best. Orten.
1u14““
„22) Nur nach bestimmten Orten. E. Auszahlung in der Landes⸗ währung nach dem Tageskurs.
.23) Nur nach bestimmten Orten. Zur Auszahlung wird neben ööee Münze auch Papiergeld verwandt. T nur nach bestimmten rten.
24) E, nach Budapest ist die Eilbestellung bis auf weiteres aus⸗ geschlossen; Eilbestellgebühr (50 Pf.) vom * sender im voraus zu entrichten. T. M nicht zulässig.
25) Nur nach bestimmten E.
Orten.
“
D. Poftscheckverkehr.
aketkarten und Nachnahmekarten mit anhängender Zahlkarte sowie blaue Nachnahme⸗Zahlkarten eingeführt.
Auszahlungen. Der Postscheckkunde kann über sein Guthaben, s es die Stammeinlage übersteigt, jederzeit in beliebigen Beträgen verfügen
a) durch Ueberweisung auf ein anderes Postscheckkonto, b) durch Postscheck.
Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das Scheckheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. Ueber die dur Ueber⸗ weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postscheckämter auf Wunsch Einlieferungsbescheinigungen, aus denen Name und Wohn⸗ ort des Empfängers ersichtlich sind.
Zu a. Der Höchstbetrag einer Ueberweisung ist nicht begrenzt. Aufträge für mehrere Empfänger können in einer Ueberweisung (Sammelüberweisung) zusammengefaßt werden. Auf Antrag des Ausstellers einer Ueberweisung wird der Gutschriftempfänger schriftlich gegen eine Gebühr von 20 Pf. oder telegraphisch gegen die Telegramm⸗ gebühr benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 ℳ werden auf Antrag telegraphisch übermittelt.
Zu b. Der Höchstbetrag eines Postschecks ist 20 000 ℳ. Der Postscheckkunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zahlungen an mehrere Empfänger erteilen (Sammelscheck). Der Betrag eines Schecks, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kassenscheck), wird durch die Kasse des Postscheckamts bar ausgezahlt. Ist im Scheck der Empfänger genannt, so wird die Postanstalt vom Postscheckamt durch Zahlungsanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu
Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu] wauszufüllen — bei Postaufträgen nach Belgien ist nur der I. Teil
auszufüllen — und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw.) in verschlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt (nach Chile an das Postamt in Valparaiso). Der von der Postanstalt eirgezogene Be⸗ trag wird abzüglich der sFe te wectasg geeh und der Einziehungs⸗
ebühr (siehe folgenden Absatz) dem Absender des ostauftrags mittels ostanweisung übersandt. — Postaufträge ohne Anlagen sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.
Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungs⸗ pflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden eingelösten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungs⸗ gebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben.
Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an
1—“
zahlen. Zahlungsanweisungen nebst den Geldbeträgen werden im Orts⸗ bestellbezirke bis 3000 ℳ, im Landbestellbezirke bis 800 ℳ ins Haus bestellt. Bei höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die Zahlungsanweisung ausgehändigt; den Betrag hat er bei der Post⸗ anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks kann dem Empfänger durch besonderen Boten zugestellt werden (Eilbestellung). Scheck⸗ beträge bis 3000 ℳ können dem Empfänger telegraphisch übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden durch Post⸗ anweisung oder Wertbrief erledigt.
Gebühren. Die Gebühren betragen 1) für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 25 ℳ 5 Pf., darüber hinaus 10 Pf., 2) für Ueberweisungen in jedem Betrage 3 Pf., 3) bei Auszahlungen durch Scheck 6 Pf für die ersten 100 ℳ und 1 Pf. mehr für je weitere 100 ℳ.
Die Gebühren zu 1 werden zu Lasten des Empfängers, die Fä ngeten zu 2 und 3 zu Lasten des Auftraggebers vom Konto ab⸗ gebucht. ie Briefe an die Postscheckämter kosten bei Verwendung besonderer von der Postverwaltung vorgeschriebener Briefumschläge auch im Fern⸗ verkehr nur 7 ½ Pf. Porto.
Ueberweisungsverkehr mit dem Auslande. Nach Oesterreich, Ungarn, der Schweiz, Luxemburg und Belgien können eträge über⸗ wiesen werden. Die Gebühr beträgt 20 Pf. für die ersten 400 ℳ und 5 Pf. für je weitere 100 ℳ.
E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.
Zinsscheine und D
ividendenscheine sind im Ver⸗ kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins⸗ usw. Scheine jedoch, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zahlung geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen. Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Einschreiben, Postauftrag nach.. ö . (Name der Postanstalt), im Verkehr mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt ist mit der Aufschrift Recommandé, Valeurs à recouvrer Bureau de postebl (Name der Postanstalt) zu versehen, im Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders. Schriftliche Mitteilungen auf dem Formulare, welche sich nicht
auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. — Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent⸗ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf dem Auftragsformulare berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöst noch zurück⸗ oder nachgesandt worden sind. — Postaufträge müssen frankiert werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postauftecge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung. nnN—⸗—⸗;ñññ—V,—— —w
Igmn—Io
welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist.
der Länder 8
eines Postauftrags
8 Meistbetrag
Meistbetrag eines Postauftrags
Benennung der Länder
Meistbetrag eines Postauftrags
Benennung der Länder
1) Deutschladbd ..
Gebiet des Generalgouverne⸗ ments in Belgien, die am Brief⸗ verkehr mit Deutschland teil⸗ nehmen)) .
gestellt) . . ....
Bemerkungen.
530 (66 P
800 ℳ
1000 Kronen
. (Gold 188 100 29
1) Wechselproteste sowie Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. Gebühr 35 Pf.
ohne Unterschied des Gewichts. 800 ℳ zulässig. Gebühr bei 500 ℳ 1 ℳ 50 Pf.,
Meistgewicht 250 g.
Wechseln bis 500 ℳ einschließlich dazu für Rücksendung des protestierten
Protesterhebung durch Post bis 1 ℳ, bei Wechseln über Wechsels nebst Protest⸗
urkunde 35 Pf. (im Orts⸗ und Nachbarortsverkehr 28 2 f.)
2) Wechselproteste sowie Zinsscheine usw. zulässig. lässig, jedoch müssen alle Anlagen zur gleichzeitig Zahlungspflichtigen bestimmt sein. 2a) Zins⸗ und
*) Für den Verkehr mit Dänemark, den Ni derland
Mehrere Quittungen usw. zu⸗ en Einziehung von demselben Dividendenscheine usw. zulässig.
Dänemark mit Farber u. Island (nicht a. Grönland)
6) Luxgembueg.
7) Niederlande, Niederl.⸗ Indien. Niederl.⸗Gunana. (Nach Niederländisch⸗Indien bis auf weiteres eingestellt).
4 — 720 Kronen *)
8
480 Gulden *)
Guvana 100 Fl. = 168 ℳ,
Niederländisch⸗Indien 100 Fl. = 167 ℳ
No wegen, Schweden der Schweiz ist der Meistbetrag der
8) Norwegen. 720 Kronen *)
3) Nur nach bestimmten Orten. Postaufträge sind an das Postamt Valparaiso zu adressieren. Zins⸗ und Dividendenscheine zulässig.
4) und ) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterielose, Prämien⸗ Schuldverschreibungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zu⸗ gehörigen Zinsscheinen ausgeschlossen. 6) Wechselproteste werden vermittelt. Zins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 7) Nach Niederländisch⸗ Indien und Guyana nur nach bestimmten Orten. 8) Nur nach bestimmten Orten. 9) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. 10) Wechselproteste werden ver⸗ mittelt. Zins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 11) Lotterie⸗
eh. Sge
9) Oesterr. mit Liechtenstein. — Der Postauftragsverkehr nach der Bukowina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küstenland bis auf weiteres Be⸗ schränkungen unterworfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten 8
10) Schwedeen ..
11) Schweiz.. 1000 Franken oder Rappen“
1000 Kronen 720 Kronen *)
12) Uungan . .. 1000 Kronen.
lose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere ausgeschlossen. Postaufträge mit Vermerken „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ zulässig. Post⸗ aufträge mit Vermerken „Zur Schuldbetreibung“ werden an besondere Be⸗ treibungsämter weitergegeben. Protestvermerke und der Vermerk „Zur Schuld⸗ betreibung“ sind auf die zu protestierenden usw. Anlagen zu setzen. ins⸗ und Dividendenscheine usw. sind zulässig. 12) Bei Aufträgen nach Ungarn sind Rümen mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig.
Postaufträge vorübergehend auf 100 M. oder den Gegenwert von 100 M. festgesetzt worden.