das im Känisreiche Sachsen befindliche Vermögen des Topezierer⸗ meitsters Eli Saslawski in Oberpoyrip, Graupaer⸗ weg 28 F (Verwalter; Gemeindevorstand August Protze in Oberpoy itz bi Plllaitz (Elbe); die Firma Hirsch Gorodecti in Leipzig, Jobannisplatz 13 (Verwaster: Bücherrevisor Otto Andrä in Leipzig, Alberi⸗ straße 56); das gesamte im Inlande befindliche Vermögen der russischen Staats⸗ angehörigen Lisa Leikind, geborene Beilin, in Leipzig, Funkenburgstraße 23 (Verwalter: Direktor Wilhelm Knoche in Leipzig, Neumarkt 38); das Partiewarengeschäft Berku Goldmann in Leipzig, Keil⸗ straße 3 1II (Verwalter: Direktor Wilhelm Knoche in Leipzig, Neumarkt 38); die Aktienbeteiligung des rumänischen Staatsangehörigen Otto Prager in Lepzig an der Firma Rauchwarsen Zurschteret und Färberei, Aknengesellschaft, vormals Louis Walter's Nach⸗ folger in Markranstädt im Nennwert von 25 000 ℳ (Ver⸗ walter: Rechtsanwalt Dr. Curt Seyfert in Leipz'g, Grimmaische Straße Nr. 27); folgenden im Besitz feindlicher Staatsangehöriger befindlichen Aktien der Füuma Tränkner & Würker Nachfolger, Aktiengesellschaft in Leirzig⸗Lindenau: 30 Stück Aktten des E. M. Davenport, Dober, 15 Stück Aktien des E. P Davenport, London, 15 Stück Aktien des John Boyd, Glasgow, 15 Stück Akzten des F. A. Boyd, Glasgow, 45 Stück Aktten der Geschwister Grandy, Dünkirchen, 20 Stück Aktien des August P. Rehder, Hamburg, 176 Stück Aktien des James Davenport, Berlin (Ver⸗ walter: Rechtzanwalt Dr. Rudolph Steckner in Leipzig, Markgrafenstr. 6); ie Geschastsbeieuigung von 150 Aktiea des G. Wichmann in Firma Georg Mann & Co., London, an der Firma Leipziger Schnellpressenfabrik Akttengesellschaft vormals Schmiers Werner & Stein in Leipzig (Ver⸗ walter: Rechtsanwalt Dr. Curt Seyferth in Leipzig, „Grimmaische Straße 27); ie 7 der dra- Kommerzienrat Eugenie Adamowna Siegel in Petersburg, zurzeit in München gehörigen Aktien über je 3000 ℳ der Teutonia Versicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft in Leipzig (Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Curt Sevyferth in Leipzta, Grimmaische Straße 27); je in britischem Besitz befindlichen Afrienanteile der Miß Mary Heaton, Lady Duncan und Mrs. Louisa Mary Gray an der Firma Duncan’s Leinen⸗Industrie⸗Aktien⸗ gesellschaft in Großschweidnitz (Amtshauptmannschaft Löbau) (V rwalter: Fabrikbesitzer Adolf Zücker, in Firma George Elster in Zittau).
Wieder aufgehoben wurde die Zwangsverwaltung:
der Firma L. Schlegel & Co., G. m. b. H., Kunstlederwaren? fabrik in Dresden; es bei dem Hauptzollamte Dresden I befindlichen Warenlagers der Firma Charles Heidsieck & Co. in Reims; der im Königreich Sachsen befindlichen Vermögenswerte des Kauf⸗ manns Moritz Abramovitz in Dresden; der bei dem Hauptzollamte Dresden I befindlichen Warenlager der Fumen: Date & Goke, London, Holland ʃ Sherry, Londoa, Porter & Co, Parts; des bei der Firma C. G. Lenisch in Leipzig verwahrten Waren⸗ lagers der Firma S. Gelbfisch, Warschau; der Schabwarenhandlung Gebr. Lipschitz in Leipzig sowie des Grundstücks des Morres Lipschitz in Leipztg; des im Köntgr’iche Sachsen befindtichen Vermögens, insbesondere des bei der Firma Schmoltz & Weinert in Leipetn ver⸗ wahrte Warerlacers der Firma Blarspiel, Stamp & Heacock in London; des Parzt warengeschafts Jzek Kalmanowich in Leipiig; der bi der Fuma Gerhard & Pey in Leipetg ve findlichen Warenlager der Firmen: Emanuel Steradstt, Lorz, und Czeslaw von Laube, Warschau.
Ein Wechsel in der Person des Zwangsver⸗ walters trat ein: .
bei dem Elblagerhaus⸗Aktiengesell chaft in Dresden, König Albert⸗Hafen. und Le piiger Straße 15 lagernden Güter rumäntscher Staatsan eböriger (an Stolle des Conrad Ausust Richter in Dresden der Dnyekter Carl Morawretz in Blasewitz bei Dresden, Schulsyraße 3); dem Anteil des A recham Lewkowicz in Plauen i. V. am GFrundstücke Blatt 1824 des Grundhuchs fur Oelonitz t. V. (an St⸗el’⸗ des Febrikanten J. Paul Meyer in Plauen i. V. der Fabrikant Johannes Neupert in Firma Müller & Neupert in Plauen f. V., Schildstraße 28); bei den Fimen: Salomon Bendersky in Plauen i. V., Kaiser⸗ traße 57, Bronowskt & Flatto in Plauen i. V., Geibel⸗ siraße 2, Dessau & Feferkorn ia Plauen t. V., Kaiser⸗ straße 91 (an Stelle des Kaufmanns Otto Rambach in lauen i. V. der Rentner Hugo Herz in Plauen i. V., reite Straße 32); bei den Firmen: io Stecki (Louis Stetzki) in Plauen i. V., Karolastraße 13 1, David Fischel Silberstein in Plauen t. V, Schlllerstraße 39, Abrabam Gelblum in Plauen i. V., Forststraße 33, Schulem Kuczynski in Plauen i. V., Forst⸗ straße 91, Tucham Schifflinger in Plauen i. V., Forst⸗ straße 100 (an Stelle des Kaufmanns Otto Ramdach in Plauen s. V. der Bücherrevisor Richard Gentzsch in Plauen i. V., Blücherstraße 17). Dresden, den 29. September 1917.
— Ministerium des Innern. Graf Vitzthum von Eckstädt.
Bekanntmachung.
8 9 “ 88
Dem Gerber Jakob Ehrenspeck in Steinwenden wird auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der Ausführungs⸗ bestimmungen hierzu vom 9. Oklober 1915 der Handel mit stoffen, Haͤuten und Leder untersagt. 11“
Homburg (Pfalz), den 21. September 1917.
Königliches Bezirkäamt. J. V.: Mü
Bekanntmachung.
Des Wilhelm Hätti Ehefrau, Elise geb. Ochs, Händ⸗ lerin in Urloffen, wurde der Handel mit Lebensmitteln irgendwelcher Art untersagt. b
Offenburg, den 26. September 1917.
— Großherzogliches Bezirksamt.
—-—.
3 Bekanntmachung.
Der Firma Anna Wolf in Heidelberg wurde mit rechts⸗ kräftiger Verfügung vom 24. August 1917 gemäß §§ 3 und 7 der Bundesratsverordnung vom 24. Juni 1916 über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels die G nehmigung zum Eigenhandel mtt Obst und Gemüse aus wirtschaftlichen Erwogungen versagt.
SHeeidelberg, den 25. September 1917. Großherzogliches Bnirksamt. Dr. Castenholz.
8 8
Steiner.
Gerb⸗
Bekanntmachung.
Der Firma Eva Greiner in Heidelberg wurde mit rechts⸗ kräftiger Verfügung vom 24. August 1917 g⸗rmäß 8§8 3 und 7 der Zundesratsverordnung vom 24. Jurt 1916 über den Handel mit Lbens⸗ und Futtermitteln und zur B kaäͤmpfung des Kettenhantel⸗ die Genehm gung zum Eigenbandel mit Obst und Gemüse aus wirtschaftlichen Erwägungen versagt.
Heidelberg, den 25. September 1917.
Großherzegliches Bezürksamt. Dr. Castenholl.
“ Bekanntmachung. “ “
Der Firma Elise Fertig in Heidelberg wurde mit rechts⸗ kräftiger Verfüsung vom 24. August 1917 gemͤß §§ 3 und 7 der Bundesratsverordnung vom 24. Juni 1916 über den Handel mit Lebene⸗ und Futtermitteln und zur Belämpfung des Kettenhandels die Genehmigung zum Eigenhandel mit Obst und Gemüse aus wirtschaftlichen Erwägungen versagt.
Heidelberg, den 25. September 1917.
Grrßherzogliches Bezirksamt. Dr. Castenholl.
Bekanntmachung.
Der Firma Ludwig Kübyer in Heidelberg wurde mit rechts⸗ kräftiger Verfügung vom 24. August 1917 gemäß §§ 3 und 7 der Bundeerateverodnung vom 24. Junt 1916 über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels die Genehmigung zum Eigenhandel mit Obst und Gemüse aus wirtschaftlichen Erwägungen versagt. 8 SHeeiidelberg, den 25. September 192121 Großherzogliches Bezirksamt. Dr. Castenholz.
Bekanntmachung.
Der Firma Luise Lehnert in Heidelberg wurde mit rechtskräftiger Verfügung vom 24. August 1917 „gemäß 88 3 und 7 der Bundesratsverordnung vom 24. Junt 1916 über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels die Genehmigung zum Eigenbandel mit Obst und Gemüse aus wirtschaftlichen Erwägungen versagt.
Keldelberg, den 25. September 1917.
Grreßherzogliches Bezirksamt. Dr. Castenholz.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 172 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6057 eine Bekanntmachung zur Abänderung der Aus⸗ führungsbestimmungen vom 21. September 1916 zur Ver⸗ ordnung über Trester und Traubenkerne vom 3. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 887), vom 28. September 1917, unter
Nr. 6058 eine Bekanntmachung, betreffend Liquidation russischer Unternehmungen, vom 22. September 1917 und unter
Nr. 6059 eine Bekanntmachung über den Vordruck der Versicherungskarte für die Angestelltenversicherung, vom 28. Sep⸗ tember 1917. “
Berlin W. 9, den 2. Oktober 1917. 1“
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer. 8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 173 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter
Nr. 6060 eine Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf,. Druckluft, Heiß⸗ und Leitungswasser, vom 3. Oktober 1917.
Berlin W. 9, den 3. Oktober 1917.
Kaiserliches Postzeitungsamt Krüer
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landrat, Geheimen Regierungsrat Freiherrn von Salmuth in Liegnitz zum Polizeiprässiventen in Lichtenberg
zu ernennen und dem Direktor der Hannoverschen Maschinenbauanstalt, Regierungsbaumeister a. D. Metzeltin in Hannover den
Charakter als Baurat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ersten Sekretär und Bürovorsteher bei dem König⸗ lichen Heroldsamt Maletz den Charakter als H frat zu verleihen. 8 “
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin, Geheimen Re⸗ gierungsrat Dr. Franz Eilhard Schulze die Große Goldene Medaille für Wissenschaft zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Provinziallandtag der Provinz Pommern zum 14. November d. J. nach der Stadt Stettin zu berufen.
9. 8 8 9 Ff
8 Staatsministerium.
Verordnung, betreffend die Zulassung ͤum wissenschaft⸗ lichen Archipdienst bei den Königlichen Staatsarchiven.
§ 1. Die Fähigkeit zur Anstellung im wissenschaftlichen Archivdienst wird durch einen zweijährigen freiwilligen Vor⸗ bereitungsdienst bei den Königlichen Staatsarchiven und nach erfolgreicher Ablegung der archivalischen Fachprüfung erlangt. 8 2. Für die Zulassung zum freiwilligen Vorbereitungs⸗ dienst sind erforderlich: 1. die Zeugnisse über das Universitätsstudium, durch welche der Nachweis erbracht wird, daß der Bewerber dem systematischen 8 Studium der Geschichte obgelegen und außerdem an den für “ „Archivar unentbehrlichen Vorlesungen und Übungen in Paläographie, Urkundenlehre, Chronologie, historischer Geogra⸗ phie, in Germanistik und Rechtsgeschichte teilgenommen hat, der Nachweis, daß der Bewerber die Prüfung für das Lehr⸗ amt an höheren Schulen und zwar in Geschichte für die oberen Klassen, in Deutsch und Lateinisch (oder Französisch) für die mittleren Klassen mit gutem Erfolge bestanden oder an einer deutschen Universität den vor 15 eenen Habilitations⸗ leistungen für das Fach der mittleren und neueren Geschichte enügt hat,
3 der Nachweis, daß der Bewerber bei einer deutschen Universität auf Grund einer gedruckten, dem Gesuch beizufügenden Disser tation über ein geschichtlichts Thema und mündlicher Prüfung zum Doktor der Philosophie promoviert worden ist,
4. eine amtsärztliche Gesundheitsbescheinigung,
5. der Nachweis, daß dem Bewerber diejenigen Mittel gesichert sind, die für seinen standesgemäßen Unterhalt während der
nächsten Jahre erforderlich erscheinen. Z § 3. Das Gesuch um zulassung zum freiwilligen Vor⸗ bereitungsdienst ist an den Generaldirektor der Staatsarchive
zu richten. Dem Gesuch sind außer den nach § 2 erforderlichen
Nachweisen beizufügen: 3 6. ein zigenhaͤndig geschriebener Lebenslauf, “ 7. ein Zeugnis über die Militärverhältnisse, . 8. Zeugnisse über eine etwaige frühere wissenschaftliche Beschäfti⸗ gung oder Berufstätigkeit.
§ 4. Die Gesuche sind bis zum 15. Februar bezw. 15. August einzureichen. Die Einstellung der Anwärter er⸗ folgt zum 1. April und 1. Oktober. 1— 2
55. Während des ersten Jahres wird der Anwärter dem Geheimen Staatsarchiv in Berlin zur Dienstleistung. über⸗ wiesen. Auch ist er verpflichtet, an den daselbst in Verbindung mit der Unterrichtsverwaltung eingerichteten Fortbildungs⸗ lehrgängen regelmäßig teilzunehmen, nach deren Abschluß er in der Regel einem Staatsarchiv in der Provinz zur weiteren Dienstleistung überwiesen werden soll.
Falls sich herausstellt, daß der Anwärter sich für den Archivpdienst nicht eignet, ist von dem geschäftsführenden Leiter des Geheimen Staatsarchivs oder dem Direktor des Staats⸗ archivs, bei dem er beschäftigt ist, möglichst frühzeitig dem Generaldirektor der Staatsarchiwe zu berichten und seine Ent⸗ lassung zu beantragen. 8
6. Die archivalische Fachprüfung erfolgt bei der von mir in Berlin eingesetzten Prüfungskommission, welche aus dem Generaldirektor der Staatsarchive als Vorsitzenden, vier ordentlichen Mitgliedern für die Hruptsächae und zwei außer⸗ ordentlichen Mitgliedern, denen die gakultative Prüfung in Polnisch und in deutscher Kunstgeschichie obliegt, teils Archi⸗ varen, teils Universitätslehrern, esteht. Sie werden von der Archivverwaltung, die Universitätslehrer im Einvernehmen mit der Unterrichtsverwaltung, auf drei Jahre ernannt. Scheidet ein Mitglied der Kommission während dieser Zeit aus, so wird ein Ersatz für die Restzeit bestellt.
§ 7. Die Meldung zur Prüfung it an den Vorsitzenden der Kommission zu richten. Beizusügen ind die in 88 2 und 3 verlangten Schriftstücke, ferner die Zeugnisse über die erfolg⸗ reiche Ablegun des zweijährigen freiwilligen Vorbereitungs⸗ dienstes und Mark Prüfungsgebühren, bezw. je fünfzehn Mark mehr für die fakultativen Prüfungen in Polnisch und in deutscher Kunstgeschichte. 8
§ 8. Der Vorsitzende entscheidet über die Zulassung des Bewerbers zur Prüfung, setzt die Prüfungstage an und leitet die Prüfungen. 16 “
59. Die Prüfung ist eine schriftliche und eine mündliche.
In der schriftlichen Prüfung hat der Bewerber in Klausur
zwei mittelalterliche Urkunden, eine lateinische und eine deutsche, und zwei Aktenstücke aus der neueren Heit, eines in deutscher und eines in französischer Sprache, a zuschreiben und zu bearbeiten. .
§ 10. Die mündliche Prüfung erfolgt in dauernder An⸗ wesenheit von mindestens zwei Mitgliedern der Kommission und soll in erster Linie ergeben, ob der Prüfling sich die für
den wissenschaftlichen Archivdienst erforderlichen sereffih in
den historischen Hilfswissenschaften, in der Archivwissenschaft und in der Rechtswissenschaft erworben hat. 8 11. In den historischen Hilfswissen⸗ schaften wird verlangt: 1, in der Paläographie Vertrautheit mit der Entwickelung der Schrift, sichere ö im Lesene und in der Zeit⸗ bestimmung von Schriftstücken aus dem 10. bis 18. Jahrhundert, und Kenntnis der Systematik und Praxis der Kürzungen; in der Urkundenlehre gründliche Kenntnis der Lehre von den Kaiser⸗ und Papsturkunden des Mittelalters, sowie der Lehre von den 1“ Übung in den Methoden der Prüfung und Bearbeitung dieser Schriftstücke, Vertrautheit mit dem Kanzleiwesen sowohl des Mittelalters wie der neueren Zeiten; 8 in der Chronologie Kenntnis des mittelalterlichen Ka⸗ lenderwesens und der Kalenderreform und Sicherheit in der Handhabung der chronologischen Tabellen; u in der Genealogie, Heraldik und Sphragistit Kenntnis der Grundzüge dieser Wissenschaften und der Ent⸗ wickelung der Wappen und Siegel und Ubung in der Hand⸗ habung der literarischen Hilfsmittel; “ in der historischen Geographie Vertrautheit mit der Geschichte der deutschen Territorien, der weltlichen wie der geistlichen, vornehmlich derjenigen, aus denen der preußische Staat erwachsen ist und deren archivalische Bestände sich jetzt in den Staatsarchiven befinden.
Bei der Prüfung in der Urkundenlehre sind Urkunden ver⸗ schiedener Zeik und verschiedener Herkunft vorzulegen, an denen der Prüfling in Ergänzung der schriftlichen Prüfung aus⸗ reichende Kenntnisse der lateinischen Urkundensprache und der älteren und neueren hoch⸗ und niederdeutschen Sprache nach⸗ zuweisen hat.
§ 12. In der Archivkunde soll der Prüfling zeigen, daß er die Geschichte des abendländischen Archivwesens und der wichtigsten ausländischen Archive und die Organisation und Bestände der deutschen Archive kennt. Es ist zugleich fest⸗ zustellen, ob er genügende Kenntnisse des alten und neuen Be⸗ hördenwesens besitzt, deren Archivalien sich jetzt in den Staats⸗ archiven befinden.
§ 13. In der R echtswissenschaft hat die Prüfung sich auf Feststellung der Grundbegriffe der Rechtswissenschaft, sowie der 88 den Archiwar unentbehrlichen Kenntnisse in der deutschen Rechtsgeschichte, im deutschen und preußischen Staats⸗ und Verwaltungsrecht und im Kirchenrecht zu erstrecken.
„§ 14. Auf Wunsch des Bewerbers kann eine besondere Prüfung in der polnischen Sprache stattfinden, deren Beherrschung für den Archivar in den östlichen Provinzen des Staates erwünscht ist. Ueberhaupt kann den Bewerbern im Interesse ihrer früheren Anstellung und Beförderung nicht dringend genug empfohlen werden, sich ausreichende Kenntnisse in einer der Sprachen zu verschaffen, deren Gebiete an das preußische Staatsgebiet angrenzen, nämlich des Holländischen oder des Dänischen oder des Schwedischen, des Russischen oder des Czechischen.
Auch in der deutschen Kunstgeschichte kann auf Wunsch des Bewerbers eine besondere Prüfung stattfinden.
„§ 15. Das Zeitmaß der mündlichen Prüfung ist für jeden Prüfting in den historischen Hilfswissenschaften auf 2 Stunden in der rchivkunde auf 1 Stunde, in der Rechtswissenschaft auf 1 Stunde festgesetzt. Für die Ergänzungsprüfung in Polnisch und in deutscher Kunstgeschichte ist je 1 Stunde vorgesehen.
82
§ 16. Nach beendeter Prüfung gibt der Prüfende sein be⸗ gründeses Urteil ab. Auf Grund des Protokolls werden die einzeinen Teile des Zeugnisses festgestellt.
Ueber das Gesamtergebnis der Prüfung, ob sie „genügend“ ager „gut“ oder „mit Auszeichnung“ bestanden oder ob sie nicht bestanden ist, wird durch Stimmenmehrheit der ordentlichen Mitglieder der Prüfungskommission entschieden. Bei Stimmen⸗ gleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag. ³*9817, Bei nicht genügendem Ausfall, aber nur wenn be⸗ gründete Aussicht besteht, daß eine zweite Prüfung ein besseres Ergebnis erwarten läßt, kann die Feifu nach Ablauf eines Jahres wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist nicht statthaft. . r 8 1 1 88 18. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis des Vorsitzenden der Prüfungs⸗ kommission. Einen Anspruch auf Verwendung im Staats⸗ archivdienst gewährt das Zeugnis indessen nicht.
Da bei dem verhä tnismäßig geringen Ersatzbedürfnis der Staatsarchivverwaltung nur eine beschränkte Anzahl von Bewerbern zum Archivdienst selbst zugelassen werden kann behält sich die Staatsarchivverwaltung vor, hierzu diejenigen auszuwählen, die sowohl durch tüchtige Leistungen während ihres freiwilligen Vorbereitungsdienstes wie durch die mit gutem Erfolg abgelegte Fachprüfung die sichere Gewähr für eine ersprießliche Erfüllung ihrer späteren Amtsobliegenheiten sowohl in bezug auf die Verwaltung der Archive wie in bezug auf wissenschaftliche Leistungen, bieten. 88
Die zum Staatsarchivdienst Zugelassenen haben den Dienst bei einem der Staatsarchive als Archivhilfsarbeiter zunächst unentgeltlich bis zu ihrer Ernennung zu Archiv⸗ assistenten fortzusetzen.
§ 19. Auf Antrag des Generaldirektors der Staats⸗ archive behalte ich mir vor, in besonderen Fällen zu genehmigen daß der freiwillige Vorbereitungsdienst auf ein Jahr verkürzi werde. Auch ist der Generaldirektor der Staatsarchive befugt Ausnahmen von den im § 2 festgesetzten Erfordernissen und von fünsäige einzelnen Bestimmungen der Prüfungsordnung zu gestatten.
§ 20. Die bisherigen Bestimmungen über die Vorbildung und die Prüfung der Archivaspiranten vom 3. Mai 1906 be⸗ halten Geltung bis zum 1. Oktober 1918. Von da ab treten die Bestimmungen der gegenwärtigen Verordnung in Kraft.
Berlin, den 28. August 1917.
Der Vizepräsident des Staatsministeriums. Ssenbach..
88 8
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der biesherige Rektor van Aaken aus Geilenkirchen⸗ Hünshoven ist zum Kreisschulinspektor in Heinsberg,
der bisherige Seminarlehrer Krause aus Ziegenhals zum Kreisschulinspektor in Grotikau ernannt worden.
Dem Bibliothekar an der Landesbibliothek in Fulda, Ober⸗
bibliothekar Dr. phil. Scherer ist das Prädikat Professor bei⸗ gelegt worden. 8
6 Schiedsgericht bei der Schuhwaren⸗Herstellungs⸗ und Vertriebs⸗ Gesellschaft Berlin.
Gemäß Artikel 3 § 5 der Bekanntmachung über die Errichtung von Herstellungs⸗ und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917 hat der Herr Minister für Handel und Gewerbe die Mitalieder des bei der Schuhwaren⸗ Herstellungs⸗ und Vertriebs⸗Gesellschaft Berlin zu bildenden Schiedsgerichts ernannt: Vorsitzender 8 Syndikus der Handelskammer Herr Rechtsanwalt Dr. Oscar
Meyer, Berlin W. 15, Knesebeckstraße 45/46
Stellvertretende Vorsitzende: 8 Herr Justizrat August Leyser, Charlottenburg 2, Berliner⸗
straße 161,
Herr Rechtsanwalt Dr. Kikath, Berlin W. 50, Kurfürsten⸗ damm 243.
Der Antrag auf schiedsgerichtliche Entscheidung ist schrift⸗ 1
lich an den Herrn Vorsitzenden zu richten. Berlin, den 3. Oktober 1917. 8
8 Leo Borinski, Vorsitzender.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung über die Schlachtvieh⸗ und Fleischpreise für Schweine und Rinder vom 5. April 1917 REBl. S. 319 ff.) sowie auf Grund der 88 1 und 4 der Satzung des Brandenburg⸗Berliner Viehhandelsverbandes vom 4 Dezember 1916 (Reg.⸗Amtsblatt Potsdam 1916 S. 609 ff.) wird für den Bezirk der Provinz Brandenburg und den Stadt⸗ bezirk Berlin folgendes angeordnet:
I. Vom heutigen Tage ab sind sämtliche Schweine (auch Ferkel) den Kretsorganisationen in den Land⸗ und Stadtkreisen zur Ablieferurg an den Brandenbung⸗Berliner Vfehhandelsverband an⸗ Alle anderen Verkäufe von Schweinen (Ferkeln) sind boten. b
Bei Verkauf von Ferkeln im Gewichte bis zu 30 Pfund darf der Stallhöchstpreis von ℳ 1,60 das Pfund Lebendgewicht aus⸗ schließlich Provision, Fracht und Spesen nicht überschritten werden.
Für sämtliche Schweine über 15 kg (30 Pfund) Lebendgewicht können his zum 30. November d. J. einschließlich für 50 kg Lebend⸗ gewicht 75 ℳ ausschließlich Provision, Fracht und Spesen — ein⸗ leitlich im Verbandsbezirk — gezahlt werden.
II. Der An⸗ und Verkauf von Schweinen zur Mast.
ist nur durch den Leiter des Kommunalverbandes und mit dessen Ge⸗ nehmigung zulässia. Höchstpreise für diese Verkäufe bestehen nicht. Das gleiche gilt für den An⸗ und Verkauf von Schweinen zur Zucht im Gewicht bis zu 200 Pfund. Zuchtsauen und Zuchteber im Lebend⸗
Sisünss über 2 Zentner sind jedoch dem Vlehhandelsverband an⸗ en. 1
III. Für die Ausfuhr von Schweinen und Ferkeln (lebend und geschlachtet) aus dem Bezirk der Provinz Brandenburg und dem Stadtbezirk Berlin ist in jedem Falle unsere vorherige Ge⸗ nehmigung erforderlich.
IV. Zuwiderbandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Gefängnisstrafe bis zu 1 Jahre oder Geldstrafe bis zu 19 8 ℳ auf Grund von § 6, 1 des Gesetzes, betr. Höchstpreise vom
„August 1914 in der Fassung vom 23. März 1916 (RCBl. S. 183)
Schuhwaren⸗Herstellungs⸗ und Vertriebe⸗Gesellschaft Berlin. 1
und Art. I Nr. 2 der Bekanntmachang vom 22. Mäcz 1917 EGn S. 253), restraft. Auch kann neden der Strafe auf En⸗ ehung der Gezenstände, auf die sich die strafbare Handlung beziebt, erkannt werden, ohne Uaterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. b V. Die Verordnung vom 5. belw. 22. September d. J. über den Fob min Schweinen und Schweinepreisen — Reicheanze’ger“ Ve. 12 bezw. 226 — wird hiermit aufgehoben mit Ausnahme der
estimmung, doß das Fleisch von Ferkeln bis zu 30 Pfund fleisch⸗
markenfrei ist und die Schl b zwang unterliegt. e Schlachtung dieser Tiere dem Fleischbeschän⸗
Berlin, den 4. Oktober 1917.
Brandenburg⸗Berliner Viehhandeleverband. Der Vorsitzende. Gosling, Regierungsrat.
Bekaununtmachung, 2” betreffend die Felix; Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Stiftung.
„Das diesjährige Felix Mendelssohn⸗Bartholdv⸗Staatsstipendium für ausübende Tonkunstler in Höhe von 1500 ℳ ist dem ehe⸗. molicen Studserenden der Köni lichen akadewischen Hochschule sür Musik in Berlin, Pianisten und Komponisten Wilhelm Kempff, “
as Staatsstipendium für Komponisten in Höhe von 1500 ℳ ist diesmal gleichmäßig geteilt worden und dem vorerwähnten Wilhelm Kempf und dem ebemaligen Sturdierenden der König⸗ lichen akademischen Hoch'chule sür Musik, in Berlin und dezeirigen Studieren den der Könzalich n akademischen Meisterschule für mustkalische Kompositionen des Professors Dr. Georg Schumanr, Kom ponisten Karl Westermeyer, verliehen worden.
Ferner wurden 4 ausübende Tonkünstler und Tonkünstlerinnen und 1 Kom vonist mit Zuwendungen in Höhe von 1200 ℳ bedacht. 8 Die Unterstützten sind: Violonceblur Rudolf Hindemitb, Studierender des Dr. Hochs Kor serbatoꝛium in Frankfurt g. M., Violorcellistin Therese Trau, Studterende der Königlichen akade⸗ mischen Hechschule für Musik in Berlin, Sängern Dora Köcher, ehemalice Stadierende des Königlichen Konservatorlyms für Musik und Tbeater in Dresden, Pianistlin Johanna Löhr, Studterende des Königlichen Konservatortums für Musik in Stuttgart, und Kom⸗ ponist Cmil Peeters, Studierender der Königlichen akademischen Hochschule für Musik in Berlin.
Lobende Erwähnungen verdienen die Leistungen des Violinisten Moritz van den Berg, Studierenden des Konservatorivms der Musik in Cöln, Sängerin Kätbe Kramm, ehemaligen Studierenden des Düsseldorfer Konservatortums der Musik, Pianisten Haraldur Sigurdeson, Studierenden des Königlichen Konservatorfums für Musik und Theater in Dresden, Zembalistin Anna Pincus, Pianisten Richard Wilenski und Komponisten Erich Buher, Studierenden der Königlichen akademischen Hochschule für Mustt in Berlin, Komponisten Josepb Suder, ehemaligen Studierenden der Königlichen Akademie der Tonkunst in München.
Charlottenburg, Fasanenstr. 1, den 30. September 1917. 8 SPSDer Vorsitzende. Dr. Kretzschmar. .
Bekanntmachung. 88
Dem Schuhwarenhändler Robert Schulte⸗Fischedick und dessen Mutter, der Frau Witwe Wilbelm Schulte⸗Fischedick, beide in Bottrop, Hansastraße 1, wohnhaft, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) und der Ausführungsanweisung vom 27. September 1915 der Handel mit Schuhwaren aller Art wegen Unzuver ässigrert in beiug auf diesen Haudelsbetrieb untersagt worden. — Rohert Schulte⸗Fischedick hat die durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der obengenannten Verordnung vor⸗ geschriebene öffentliche Bekanntmachung, zu erstatten.
Recklinghausen, den 30. September 1917.
1“ Der Landrat. Bürgers. Bekanntmachung.
Der Geschäftsinbaberin Irma Schönfeld in Wiesbaden, Marktstraße 25, wohnhaft, ist auf Wrund der Verordnung des Bundes⸗ rats vom 23. S ptember 1915 über die Fanhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 1. Oktober 1917 ab der Handel mit Gegenstanden des täglichen Bedarfs untersagt worden.
Wiesbaden, den 22. September 1917.
Der stellvertretende Polizeidtrektor. von Heimburg.
Bekanntmachung.
Durch Bescheid vom 1. Auagust 1917 habe ich dem Kaufmann Gustav Kämpfer hierselbst, Gerlingstraße 45, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gezenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hier⸗ für untersagt.
Essen, den 25. September 1917.
Städtische Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Rath.
Bekanntmachung.
Durch Bescheid vom 12. Angust 1917 babe ich der Ebefrau des einrich Schäfer hierselbst, Mechtildisstr. 9, den Handel mit ebens⸗ und Futtermitteln aler Art, Seife und fett⸗
haltigen Waschmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkett hierfür untersagt.
Essen, den 25. September 1917. 8
Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Rath.
1 Bekanntmachung.
“ 8
Durch Bescheid vom 31. Juli 1917 habe ich dem Kaufmann Josef Tager hierselbst, Pafu tastr. 20, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs somie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt
Durch Bescheid vom 31. Juli 1917 habe ich dem Akcquisiteur
Johann Sabel hierselbst, Bornstr. 15, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art, Seife und sonstigen Wasch⸗ mitteln und des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. Essen, den 25. September 1917. 18
Städtische Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: R
e
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11 607 eine Verordnung, betre end die Verlängerung der Amtsdauer der Betft ier des Oberschiedsgerichts in Knapp⸗ schaftaangel gengfiten zu Berlin und des Knappschafts⸗Schieds⸗ gerichts zu Breslau, vom 27. September 1917, unter 8 8 8g
Nr. 11 608 einen Erlaß des Stastsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Eateignungsverfahrens bei dem Ausbau des Elbingflusses durch die Stadtgemeinde Elbing, vom 20. September 1917 und unter 8 8
Nr. 11 609 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Erweiterung der Abraumhalde des den Anhaltischen Kohlen⸗ werken in Halle a. S. gehörigen Braunkohlenbergwerks Elisabeth bei Mücheln im Kreise Querfurt, vom 21. Sep⸗ tember 1917.
Berlin W. 9, den 2. Oktober 1917.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. Oktober 1917.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Rechnungs⸗ wesen und für Handel und Verkehr eine Sitzung.
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Der Generalfeldmarschall von Hindenburg veröffentlicht
durch „Wolffs Telegraphenbüro“ folgendes Dankschreiben⸗ Großes Haupiquartter, 3. Okrober. Mir Seiner Majestäaͤt, meinem Allergnäotgsten Kaiser, König und Perrn, haben weite Kieise des deutschen Volks Anteil genommen an mesnem 70 jährigen Weburtstage. Der Tag ist dadurch für mich zu einem Femtage ge⸗ worden, d ssen herrliche Emdrücke bis an mein Lebensende fest in meinem Herzen haften werden. Meinen tiefempfundenen Dank
kann ich nur auf diesem Wege aussprechen. 8
Durch all rie ungezählten Beweise freundlicher Anteilnahme ziebt sich gemeinsam der Ausdruck des Vertrauenè, daß ich, wie b'sher, mein ganzes Penken und Handeln als treuer Diener meines Kaiserlichen und Köaiglichen Herrn fär das Wohl des Vaterlandes einsetzen werde. Diesem allseitigen Vertrauen entnehme ich die Berechngung zu einer Bute: 8
Wir haben imn übermächtigen Ansturm unserer Gegner mi Gottes Hilfe durch deutsche Kraft widerstanden, weil wir einig waren, woetl jeder freudig alles tat. So muß es bleiben bis zum letzten „Nun danket alle Gott“ auf blutiger Walstatt! Sorge nicht, was nach dem Kriege werden soll! Das bringt nur Mißmu in unsere Reiben und stärkt die Hoffnungen unserer Feinde. Ve traut, daß Deutschland erreichen wird, was es braucht, um für a Aeit gesichert dazustehen; vertraut, daß der deutschen Eich⸗ Laft un Licht geschaffen werden wird zu freier Eatfaltung!
Die Muskeln gestrafft, die Nerpen gespannt, das Auge gerade aus! Wir sehen das Ziel vor uns: Ein Deutschlanod hoch in Ehren fret und groß!
Gott wird auch weiter mit uns sein!
Generalfeldmarschall von Hindenburg.
Zufolge einer amtlichen Mitteilung der spanischen Re⸗ gierung hat die Regierung der Republik Costarica die diplomatischen Beziehungen zum Deutschen Reiche abgebrochen. Wegen Uebernahme des Schutzes der deutschen Interessen durch eine neutrale Macht ist das Erforderliche in die Wege geleitet.
Kriegsnachrichten. Berlin, 3. Oktober, Abends. (W. T. B.). Im Westen bei wechselnder Feuertätigkeit keine größeren
Kampfhandlungen. Im Osten nichts von Bedeutung.
Der starke Feuerkampf in Flandern dauerte auch am 2. Oktober an der Küste sowie zwischen Langemarck und Zand⸗ voorde Tag und Nacht über an und steigerte sich mehrfach zu stärkstem Trommelfeuer, ohne daß bisher feindliche Infanterie⸗ angriffe erfolaten. Wiederholt wurde eine größere Anzahl velgischer Ortschaften weit hinter unserer Front ohne jeden militärischen Grund unter planmäßiges feindliches Zerstörungs⸗ feuer genommen. Unsere Artillerie setzte die 2 ekämpfung feindlicher Anlagen wirksam fort. An der Straße Ypern— Menin gesichtete feindliche Tanks wurden unter Feuer genommen.
Gegen unsere neu gewonnene Linie nordwestlich Gheluvelt hatte der Feind im Laufe des 1. Oktober sechs starke Gegen⸗ angriffe angesetzt, die sämtlich in unserem Feuer und im Nah⸗ kampfe gescheitert waren. Auch am Vormittage des 2. Oktober setzte er seine Gegenangriffe fort, die ebenfalls sämtlich abge⸗ wiesen worden. Nach üvereinstimmenden Meldungen hat der Gegner hierbei außerordentlich starke Verluste erlitten.
An der Arrasfront und in Gegend St. Quentin war auch am 2. Oktober die Artillerietätigkeit vorübergebend ge⸗ steigert. In der Stadt entstanden mehrfach Brände. Auch am Chemin⸗des⸗Dames wurde im Laufe des Nachmittags die Feuer⸗ tätigkeit lebhafter. Während nördlich Prunay einige Stoßtrupps Gefangene einbrachten, wurde am Keilberg vorstoßender Feind abgewiesen. Oestlich der Maas rannte der Gegner achtmal teil⸗ weise nach vorhergehendem starken Trommelfeier in breiten starken Gegenangriffen gegen die von uns genommenen Gräben am Nord⸗ hange der Höhe 344 an. Er wurde jedesmal unter besonders großen Feindverlusten abgewiesen. Weitere hohe Verluste er⸗ litt der Franzose dadurch, daß seine Bereitstellungen zu diesen Gegenangriffen frühzeitig erkannt und unter zusammengefaßtes Vernichtungsfeuer genommen wurden. Auch nächtliche An⸗ griffe gegen unsere neugewonnene Linie hatten keinen Erfolg und steigerten nur die feindlichen Verluste. Außer den 150 Gefangenen, die zwei Divisionen angehörten, wurde eine Anzahl Maschinengewehre erbeutet. Das Artilleriefeuer auf diesem Kampffelde blieb dauernd stark.
An den übrigen Fronten keine besonderen Ereignisse.
Berlin, 3. Oktober. (W. T. B.) In 24 Stunden 60 000 Kilogramm Bomben auf feindliche Ziele. Ganz Dün⸗ kirchen in Flammen. Unsere Bombengeschwader haben in den letzten Tagen und vor allem während der Nacht⸗ und Tagesstunden des 1. Oktober Außerordentliches geleistet. Ihre Angriffe galten, wie gewöhnlich, den militärischen Anlagen und Truppenunterkünften hinter den Hauptkampffronten. Die feindlichen Flughäfen bei Verdun, die schon vor drei Tagen
mit solchem Erfolge heimgesucht wurden, daß auf drei