Bekanntmachung.
Dem Milchhändler Friebrich Heinrich Johann Dettmann in Hamburg, Scheideweg 32, wird der Handel, mit Molterei⸗ erzeugnissen, inzbesondere mit Milch, auf Grund der Bekaynt⸗ machung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuperlaͤssiger Personen vom Handel untersagt.
Hamburg, den 4. Okrtober 1917. Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.
18“
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 177 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr 6067 eine Allerhöchste Verordnung über die Inkraft⸗ setzung der §§ 3, 4 des Hausarbeitgesetzes vom 20. Dezember 1911 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 976), vom 3. Oktober 1917, und unter Nr. 6068 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Aus⸗ führungebestimmungen über den Verkehr mit Zündwaren, vom 8. Oktober 1917. 8 rlin W. 9, den 9. Oklober 1911.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Prenßen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat und vor⸗ ragenden Rat im Ministerium des Königlichen Hauses, Direktor des Königlichen Hausarchivs von Keil im Neben⸗ mt zum Präsidenten der Hofkammer der Königlichen Familien⸗ üter zu ernennen.
Seine Majestät der Koͤnig haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer am König Wilhelms⸗Gymnasium in Breslau Dr. Sniehorta zum Gymnasialdirektor zu ernennen und dem Direktor der Königlichen Nationalgalerie in Berlin Professor Dr. phil. Justi den Charakter als Geheimer Regie⸗ ungsrat zu verleihen. 1“
Bekanntmachung.
„Am 8. d. M. nachmittag um 6 Uhr hot im Hause Glienicke die Taufe der am 23. August d. J. geborenen Prinzessin⸗Tochter Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Friedrich Sigismund von Preußen urch den Pfarrer Noell aus Tschernow stattgefunden.
ie junge Prinzessin hat in der heiligen Taufe die Namen
Luise Victo ia Margarete Antoinerte Sigilinde Alexandra
Thyra Stephanie rhalten.
Berlin, den 10. Oktober 1917.
1b Der Minister des Königlichen Hauses.
Graf zu Eulenburg.
. 1“ * 2 8 Ministerium der geistlichen und Unte rrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Gymnasialdirektor Dr. Sniehotta ist die Direktion des Gymnasiums in Patschkau übertragen worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
„Die durch Verfügung vom 8. Mai d. J. für das der britischen Staatsangehörigen Witwe Mina Dunlop, geb. von der Hoven, gehörige Hausgrundstück in Wies⸗ baden, Mozartstraße 5, angeordnete Zwangsverwaltung ist
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber. 8
Die durch Verfügung vom 25. Juli 1916 für den Nachlaß des am 12. März 1915 in Charlottenburg verstorbenen
russischen Staatsanagehörigen Wladisloaus (Wolf)
Portner angeordnete Zwangsverwaltung ist aufgehoben. Berrlin, den 6. Oktober 1917. v Der Minister für Handel und Cewerbe J. A.: Huber.
“ 88
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22 Dezembe 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers über die britische Beteiligung an der Firma Blank & Co., G. m. b. H. in Barmen die Zwangs⸗ vermwaltung angeordnet (Verwalter: Richard Duisberg in Barmen, Reichsstraße 36/40). 8
Werlin, den ber 1 “
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für den Anteil der britischen Staatsangehörigen Frau Betty Hymann in Scheveningen an dem Nachlaß der am 8 März 1915 in Cassel verstorbenen Frau Ernestine Berger die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Bücherrevisor Albert Schminke in Cassel).
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber. .
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers über den Nachlaß des am 17. Januar 1915 zu Oberwesel verstorbenen britischen Staatsangehörigen, Hofmalers Carl Haag die Zwangsverwaltung an⸗ geordnet (Verwalter: Barbier Heinrich Werner Herrmann in Oberwesel, Liebfrauenstraße). 8 11X“ Berlin, den 6. Oktober 1917. b
Der Minister für Handel und Gewerb b J. A.: Huhet.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung russischer Unternehmungen, vom
4. März 1915 (RCBl. S. 133) und 10 Februar 1916 (ℳGBl. S. 89) ist nach Zusimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma A. & H. Bloch in Königsberg i. Pr. und Danzig die Zwangsverwaltung angeordnet (Ver⸗ walter: Faufmann Louis Heymann in Königsberg i. Pr., Schönstraße 5). Berli, den 5. Oktober 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe J. A.: Huber..
8 14“
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung russischer Unternehmungen, vom 4. März 1915 (GBl. S. 133) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für die Internationale Verkehrs⸗ und Transport⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin, Friedrichnr. 155, die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Kursmakler Otto Knatz in Berlin⸗Grunewald, Douglasstraße 32).
Berlin, den 6. Oktober 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.
ntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), babe ich dem Baäcker Ernst Heinze in Berlin, Braunsbergerstr. 49, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins⸗ besondere Backwaren, wegen Unzubverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 4. Oktober 1917.
Der Polizeipraͤsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
ekanntmachung 8
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Feunbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), habe ich dem Kohlenhändler Wilhelm Klemme in Stteghorst, Landkreis Bielefeld, wegen Unzuverlässigkeit den Handel mit Brennstoffen untersagt.
Bielefeld, den 2. Oktober 1917. 8
Der Königliche Landrat. Dr. Beckhaus.
—
Bekanntmachung
Der Ebefrau des Karl Weber in Herne, Neustraße 24, ge⸗ boren am 9. Junt 1873, wird auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915, Reichs⸗Gesetzbl. Seite 603, vis auf weiteres der Handel mit Gegenständen des täalichen Bedarfs untersagt. — Die Kosten der Bekanntmachung sind von der Frau Weber zu erstatten.
Herne, den 4. Oktober 1917.
Die Stadtpolizeiverwaltuna. Der Erste Bärgermeister. 8 Dr. Sporleder. 1“ 8 58
Bekanntmachung. 8
Der Händlerin Anna Blum, geb. Pistor, geboren am 28. März 1868 in Frickhofen, Kreis Limburg, wohnbaft in Frank⸗ rurt a. M., Alte Mainzergasse Nr. 13, wiro hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Web⸗, Wirk⸗, Strick⸗ und Schuhwaren, sowie jegliche mittel⸗ hafe oder unmittelbare Beteiliguna an einem solchen Handel 6 Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unter⸗ agt.
Frankfurt a. M., den 5. Oktober 1917. Der Polizeipräsident.
Bekanntmachunag.
Der Frau Monika Uhrig, geb. Geibig, geboren am 28. Juli 1877 in Dettingen, wohnhaft in Frankfurt g. M., Schnurgasse 16, Geschäftslokal ebenda, wird hierduich der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner roben Naturerzeug⸗ nissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung anu einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf dsesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt c. M., den 6. Oktober 1917. Der Poltzeipräsident. von Rief.
—
EE“
Bekanntmachuüung.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915, betreffend die Feinhaltung unzuverläisiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), habe ich dem Kleinbändler Wilhelm Johnen in Aachen, Franzstraße Nr. 19, burch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, rohen Naturerteugnissen, Heit⸗ und Leuchtstoffen, und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs sowie jegliche mutelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unguverlätsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb bis auf weiteres untersagt. 3 1
Aachen, den 5. Oktober 1917.
Der Königliche Polizeipräsident. von Hammacher.
8
Bekanntmachung. 166
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich dem Kleinhäadler Peter Peters in Aachen, Casinostraße Nr. 2a, durch Verfüögung vom heutigen Toge den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins⸗ besondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Ait, rohen Naturerzeugnissen, Heirn⸗ und Leuchtstoffen, und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs sowie jegliche mittelbare oder unmwittelbare Beteiligung an einem soschen vandel wegen Uazm⸗ verlässiakeit in bezug auf diesen Handelebetrteb bis auf weiteres untersagt.
Aachen, den 5. Oktober 1917.
Der Königliche Polizeipräsident: von Hammache
Bekanntmachung.
Der Ehefrau des Hermann Cornelsen, hier, AB Straße 69 wohnhaft, ist durch Vertügung der hiesigen Poliwi⸗ verwaltung jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Genoß⸗ mitteln und mit sonsigen Gepenständen des täglich,n Bedarfs wegen Unzuverlärsigkeit untersagt worden. — Die tragen. 8
men, den 4. Oltober 1911.ͤ Die Polueiverwaltung. J. V.: Kö
Bekanntmachung.
2
tung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sept moer 1915 (RSBl. S. 603) ist der Firma „Rhenanta“, Wurst, und Fleischkonservenfabrik G. m. b. H., in Cöln⸗Deut, Tempelstraße 77, und deren Geschäftsführer Johann Klein da⸗ selbst der Handel mit Nahrungsmitteln untersag worden. 3““ 16 Cölrn, den 3. Oktober 1917. Der Bürgermeister.
J. V.: Dr. Best.
84*
Bekanntmachung.
Eigenschaft als Geschäftsführer der Konservenfabrik Höhenberg G. m. b. H., Cöln⸗Höhenberg, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art untersagt worden.
Cöln, den 4. Oktober 1917.
Der Bürgermeister. J. V.: Dr. Best.
Aicchtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Oktober 1917. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wünscht
Stille zu verleben. Es würde in Glückwünsche zum Ausdruck zu bringen pflegten, auch in diesem Jahre davon abständen. — nicht bedarf, um sie des treuen Gedenkens Unzähliger versichert
zu halten.
1 1“
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗
und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie des Aus⸗ schusses für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
1“ “ 1 14X“ Die nordspanische Presse der letzten Wochen gibt, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wieder, daß die ganze innere Beunruhigung Spaniens auf Machenschaften Frankreichs und Englands zurückzuführen sei. Man hat jetzt Beweise für die ge⸗
Halbinsel geleistet haben, und man weiß, daß selbst die diplo⸗
gescheut haben, schwörerdienste zu tun.
daß die zahlreichen Fälle von Sabotage der französischen Kriegsgefangenen
graphenbüro“ meldet, liegt jetzt die freiwillige, selbstgeschriebene und unterschriebene Aussage eines Gefangenen vom September dieses Jahres vor, die die Richtigkeit der deutschen Behauptung von neuem bestätigt. Die Aussage lautet wörtlich:
„In Frankreich wurden Grundsätze bezüglich der Angriffe vom 16. April aufgestellt, unter anderem legte man um diese Zeit den Leuten, die der Zufall zu Kriegsgefangenen machen konnte, nahe, sie möchten bei den Arbeiten, die sie auszuführen hätten, nach Maßgabe der ihnen zu Gebote stehenden Mittel Sabotage treiben und die Arbeit verweigern. Diese durch die Kompagniefüdrer gemachten Mit⸗ teilungen waren durch den General verfügt worden und an die 18. und 24. Kompagnie des 283. Infanteriere iments ergangen. Di⸗ Sabo⸗
gelegentlich Fässer anzubohren, kurzum alles zu tun, was zu materieller Schäotgung beitragen könnte.
Mit dem heutigen Tage (Nr. G. 2202/7. 17 K. R. A.) in Kraft getreten, durch welche unter Aufhebung der biesher angeordneten Einzelbeschlagnahmen alle Weiden und Weidenstöcke (auf dem Stock und ge⸗ schnitten), Weidenschienen und Weidenrinden beschlag⸗ nahmt werden. Eine Veräußerung und Lieferung von Weiden und Weidenstöcken ist nunmehr nur noch an amtliche Aufkäufer ohne besonderen Freigabeschein sowie von diesen und Großzüchtern auf Grund eines Freigaabescheines,
Weidenrinden ohne besonderen Freigabeschein an die Rinden⸗ Einkaufs⸗Gesellschaft m. b. H., Berlin, oder deren beauftragte Aufkäufer gestattet. Bis zum 25. Oktober 1917 ist ferner die Verarbeitung der beschlagnahmten Gegenstände nach diesem Tage nur auf Grund einer amtlichen Verarbeitungs⸗ erlaubnis. 8 Ausnahmen von den Anordnungen dieser Bekannt⸗ machung sind für bestimmte Mindestmengen vorgesehen. „Unberührt durch das Inkrafttreten dieser Bekanntmachung bleiben die durch die Bekanntmachung (Nr. G. 1023,2. 17. K R. A.) vom 1. Avpril 1917 festgesetzten Höchstpreise sowie die durch die Bekanntmachung (Nr. G 1600/3. 17. K. R. A)
führung.
Werther⸗
Kosten der Veröffentlichung dieses Verbots hat die Berroffene zu
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernbal⸗
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern. haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September Höbenberg, Mänchener Straße 111, persöanlich sowie in seiner
ihren Geburtstag dem Ernst der Zeit entsprechend in aller ihrem Sinne sein, wenn alle, die sonst ihre Liebe und Anhänglichkeit durch
Ihre Majestät weiß, daß es dessen
die Ueberzeugung
wissenlose Wühlarbeit, die die Agenten der Entente auf der
matischen und konsularischen Vertreter dieser Länder sich nicht 8 im Mißbrauch ihrer Exterritorialität Ver⸗
Bisher hat die französische Heeresleitung immer geleugnet,
in Deutschland von den Militär⸗ behörden veranlaßt und organisiert seien. Wie „Wolffs Tele⸗
tage sollte darin bestehen, Säcke, die man auf den Bahnböfen zu verladen haͤtte, aufzuschneiden, Hafer⸗, Korn⸗, Frucht⸗, Gemüsesäcke usw,
Ob diese Bestimmungen auch in anderen Kompagnien bekannt gegeben wurden, kann ich nicht sogen.“
ist eine Bekanntmachung
die Ver⸗ äußerung und Lieferung von Weldenschienen nur auf Grund eines Freigabescheines, die Veräußerung und Lieferung von
erlaubt; 1
vom 15. Mai 1917 angeordnete Meldepflicht und Lagerbuch⸗ 8
„Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landratse⸗ ämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
; Krieasamtsstellen waren, wie „Wolffs Tele⸗
Von einyelneet Erhebungen darüber veranstaltet worden, araphefs h im Interesse der dringend gebotenen Kohlenersparnis ob 72 v. würde, den Betrieb der Salinen einzu⸗ hpfe en und den Salzbedarf in entsprechend vermehrtem sch aͤn aus den Steinsalzwerken zu decken. Da diese Frage Mäße e wirtschaftlichen Verhältnisse Deutschlands von al⸗ umeiner über den Bereich der einzelnen Kriegsamtsstellen gemausgehender Bedeutung ist, wurde sie am 8. d. Mts. zum Gegenstand der Beratung im Reichsamt des Innern ge⸗ macht an der Vertreter des Kriegsernährungsamts, des Kriegsamts, des Reichs⸗Kohlenkommissars sowie der Bundes⸗ regierungen und Vertreter des Salinenwesens und der Steinsalzindustrie teilnahmen. Es ergab sich, daß eine Ein⸗ schänkung der überall im Reich verteilten Salinen frachtlich Ungünstig wirken würde, daß Siedesalz für gewisse Zwecke nur schwer oder garnicht zu entbehren ist und daß es fraglich ist, ob die Steinsalzwerke überhaupt in der Lage sein würden, ohne Gefährdung der Erzeugung an Düngesalzen einen etwaigen Ausfall an Siedesalz zu decken. Auch würde eine Ersparnis an Kohlen durch die fragliche Umstellung nach Lage der Ver⸗ hältnisse nicht erzielt werden können. Zwischen den maßgebenden Stellen ergab sich deshalb Einverständnis darüber, daß davon abgesehen werden soll, die Salinenbetriebe zugunsten der Stein⸗ salzwerke einzuschränken. 8 1u“
8
Der Kohlenverband Groß Berlin veröffentlicht folgende Bekanntmachung über die Meldepflicht klein gewerb⸗ licher Kohlenverbraucher zwecks Vorbereitung der Kohlenbezuasregelung im Gebiete des Kohlenver⸗ bandes Groß Berlin (Stadtkreis: Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗ Wilmersdorf und die Landkreise Teltow und Niederbarnim).
§ 1. Wer im Gebiete des Kohlenverbandes Groß Berlin zu Zwecken gewerblicher Arbeit in Betriehben, deren Durchschnittsmonatsverbrauch 200 Zentner nicht über⸗ steigt, Kobten verbraucht, ist verpflichtet, sich an Wochentagen in der Zeit vom 10. bts 20. Oktober 1917 bei der für seinen Gewerbebetrieb zuständigen Stelle zu melden.
Die zuständigen Meldestellen werden besonders hekanntgegeben. 1
Der gleichen Meldepflicht sind ohne Rücksicht auf die Höhe des Verbrauchs solgende Betriebe unterworfen:
Bäckereien, Schlächtereien, Gastwirtschaften, Gast⸗ höfe, Badeanstalten und ähnliche Betriebe, soweit sie dem tulichen Bedarf der in der Gemeinde wohnenden oder sich vorüber⸗ lehend aufhaltenden Bevölkerang dienen.
Soweit Kohlen nur zur Beheizung von Werkstätten, Lager⸗ riumen, Bürv⸗ oder sonst’gen Arbeitsräumen verbraucht werden, ist keine Meldung zu erstatten.
Kohlen im Sinne dieser Verordnung sind Steinkohlen jeder Art, Unaregene jeder Art, Brikette jeder Art sewie Koks jeder Art und
1 Zentner Brikette gilt = 110 Ganssteine, 1 Zentner Koks gilt = 1 Hektoliter Kolkzszs. § 2. Die gemäß § 1 meldepflichtigen Gewerbetreibenden (Be⸗ sriebsinhaber, Firmeninhaber, zeichnungsberechtigte Geschäfts⸗ fahrer, Bevollmächtiate u. dgl.) haben sich bei den ang’ gebvenen Meldestellen persönlich zu melden. Bei Krankheit oder Abwesen⸗ heit ist der derzeitige Leiter des Betriebs melrepflichtig.
§ 3 Die Meldenden haben Belege mitzubringen, aus denen der Umfang der bisberigen Koblenbezüge sowie der Umfang und die Art des Betriebes ersichtlich sine, wie z. B.: 8 I. Gewerbeschrine, Gewerbesteuerquittungen oder sonstige Be⸗
lege über das Vorhandensein eines Gewerbetriebs, .Krankenkassenabrechnungen und sonstige Belege über die Anzahl der beschäftigten Personen, . Geschäftsbücher über den Umsatz, .Rechnungen oder Anweisungen über Robstoffbezüge (1. B. Mehlanweisungen, Seifenausweise u. dgl.), .alle vorhandenen Kohlenrechnungen über Bezüne a. vom 1. April 1916 hiz 31. März 1917) b. vom 1. April 1917 bis tum “
VI. Bescheinigungen über bebördl'che Aufträge und Lieferungen
iee Melvdenden haben ferner ihren derzeitigen Kohlenbestand an⸗ zugebe. sc § 4. Die Richtigkeit aller Angaben ist an Eides Statt zu ver⸗
ern.
—
BVBuayern.
In der gestrigen Sitzung des Fin anzausschusses der Abgeordnetenkammer machte der Kriegsminister von Hellingrath eingehende Mitteilungen über die militärische Lage auf allen Kriegsschauplätzen und sagte laut Bericht des Wolffschen Telegraphenbüros: „Unser Feldheer bietet die volle Gewahr, daß wir die Wirkungen des U⸗Bootkrieges abwarten können, wenn eine einige Heimat hinter ihr steht. Auch unsere Rohstoffwirtschaft kann durchhalten, wenn auch mit Er⸗ sätzstoffen.“ Auf eine Anfrage erklärte der Kriegsminister, daß eine Erhöhung des Wehrpflichtalters über 45 Jahre nicht beabsichtigt sei, die Rohstoffe zur Munitionserzeugung auf lange Zeit hinaus reichten und die Verluste des bayerischen Heeres nicht größer als jene anderer Bundeskontingente seien. Der Mirberichterstalter Dr. Hammerschmidt (Ib.) erk!ärte, iie Ausführungen des Kriegsministers fönnten das Verttauen des seutschen Valkes voll aufrechterbalten, mit Friedensäußerungen müsse do deutsche Volk vorsichtig sein. Eine enge Fühlungnahme zwischen Volks⸗ vrtretung und Regierung sei nötig. Beim Reichsratskammergesetz sesen die Rechte der wabhlberechtigten Kö perschaften in den Vordergrund zu stellen. Die Rechte des Königs bedürften keiner Erweiterung. Zu lett'rer Bemerkeng betonte der Abo. Held (Zentr.), die Königlichen
chte seien im Gegenteil zu erwelttin. Die Papstnote werde auch im feindlichen Ausland noch Beachtung finden. 8 8
Oesterreich⸗Ungarn.
8 Der Kaiser hat an den Ministerpräsidenten Dr. von Seidler, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Handschreiben erlassen: Leber Doktor Ritter von Seidler! 1 „Ich genebmige die Errichtung eines Ministeriums für soziale Fürsorge mit dem in der Anlage festgesetzten Wirkungskreise und ermächtige Sie, den hierauf bezüglichen Gesetzentwurf zur ver⸗ fessunzsa äͤßigen Behandlung im Reichsrate einzubringen. “ Reichenau, 7. Oktober 1917. Karl m p. 3 Seidler m. ͤͤoͤ. 1 g. Der Ministerpräsident von Seidler hatte gestern mit den südslawischen Abgeordneten Korosec und Laginja eine ung, die morgen fortgesetzt werden soll. — Der ungarische Kultusminister Graf Albert Apponyi Ujelt in Siebenteürich eine Rede, 5 der er laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ unter anderem sagte, daß der gemeinsame Minister des Aeußern und der deutsche 2
1
kanzler im Einverständnis erst neulich erklärt hätten, keine Er⸗ oberungen im Auge zu haben und zu Friedensverhandlungen bereit zu sein. Leider zeige sich bei unseren Feinden noch immer nicht genug Friedensbereitschaft und erst dieser Tage sei von
beachtenswerter Seite der Besitz von Siebenbürgen gefordert
worden. Ungarn gebe von Siebenbürgen keine Handbreit
Bodens preis.
Großbritannien und Irland.
Dider Landwirtschaftsminister Prothero hat am 5. Oktober in ausführlicher Rede vor der Landwirtschaftlichen Vereinigung in Darlington über die Pflicht der Landwirte zur Ver⸗ mehrung des Ackerlandes um drei Millionen Acres und zur Lieferung von Milch und Schlachtvieh gesprochen.
Das neue Landwirrschaftsjahr, sagte er Blastermelvungen zu⸗ folge, beginnt mit lauterer und eindringlicherer Mahnung zu g⸗⸗ steigerter Anstrengung und erhöhter Aufopferung. Von der Vor⸗ bereitung und Bestehlꝛung der Felder und der Fütserung des Viehs in den nächsten Monaten werden die inländischen Brot⸗ und Fleisch⸗ vorräte für 1918 abhängen. Unsere Nation kämpft auf Lehen und Tod. Mannschaftsersatz, Munition, Geld und Zeit kämpfen auf unserer Seite. Das ist keine Frage! Nur die Lebensmittelfrage ist zwetfei⸗ haft. Vergegenwäctigt Euch, was Mangel hedeutet! Hanger tot weh! Wenn der Krieg fortdauern sollte, könnte der Hunger uns zur Unterwerfung oder zur Opferung unserer Freiheit und eines dauernden Friedens zwingen, die em voller Sieg uns sichern würde. Nach dem Kriege könnte der Hunger uns die zu besonnener Handlungsweise notwendige Geduld und Mäßigung rauben, und die Aufgaben, die der Friede allenthalben mit sich bringt, hoffnungslos verbittern. Aber gleichviel, ob der Herbst 1918 uns im Kriege oder im Frieden findet, die Deckung des Lebensmittelbedarfes ist eine Lebensfrage, deren Entscheidung Niederlage oder Steg, geordneten Fortschritt oder Revolution bedeutet, denn wir können uns für den täglichen Unterhalt nicht länger auf fremde Märkte ver⸗ lassen, sondern nur des Brotes und Fleisches sicher sein, das wir im Inlande hervorbringen.
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4
Ansre Feinde wollen den Frieden nicht. Darum bleibt uns keine Wahl. Wir müssenweiter aushalten, weiterdurch⸗ halten. Keiner darf jetzt müde, keiner mürbe werden, keiner auf halbem Wege stehenbleiben. Jetzt heißt es:
Draußen mit den Waffen, drinnen mit dem Gelde, die Jungen mit ihren Leibern, die Allen, die Frauen, die Kinder mit Hab und Gut. Alles für alle! So bereiten, so erwarten, so verdienen wir den Sieg.
Rußland.
Die „Petersburger Telegraphen⸗Agentur“ veröffentlicht nachstehende amtliche Liste des von Kerenski auf der Grund⸗ lage des Uebereinkommens mit den demokratischen und bürger⸗ lichen Parteienneugebildeten Ministeriums: Sozialistische Minister sind: Kerenski, Ministerpräsident und Oberbefehls⸗ haber; Nikitin, Inneres, Posten und Telegraphen; Maltantowitsch, Justiz; Prokopowitsch, Nahrungsmittelversorgung; Awksentiew, Landwirtschaft; Gwoödew (2), Oeffentliche Arbeiten. Nicht⸗ sozialistische Minister sind: Terestschenko, Auswärtige An⸗ gelegenheiten; Konowalow, Handel und Industrie; Bernatzky, Finanzen; Salatzkin, Oeffentlicher Unterricht; Kartaschew, Kultus; Kischkin, Oeffentliche Uͤnterstützung; Smirnow, Staats⸗ kontrolleur; Treiiakow, Präsident des Wirtschaftsrates bei der Vorläufigen Regierung; Liwerowsky, Verkehrsminister; General Werchowsky, Krieg; Admiral Werderewsty, Marine.
— Der Arbeiter⸗ und Soldatenrat hat nach der Neuwahl seines Büros. das jetzt aus sieben Mitgliedern, nämlich vier Maximalisten, darunter Trotzky und Kamenem, zwei Sozialrevolutionären, darunter Tschernow, und einem minimalistischen Sozialdemokraten besteht, eine maxima⸗ listische Entschließung angenommen, die sich gegen die Koalition der bürgerlichen Elemente wendet und der Versicherung Ausdruck gibt, daß die einzuberufende allgemeine Versammlung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte eine wirkliche revolutionäre Gewalt schaffen werde.
— Der Eisenbahnerausstand nimmt, obiger Quelle zufolge, den vom Ausschuß der Ausständigen angekündigten planmäßigen Verlauf. Die Regierung beschloß angesichts des Ausstandes, den Eisenbahnern die verlangte Lohnerhöhung vom 1. September ab zu bewilligen, was eine jährliche Ausgabe von 730 Millionen Rubel erfordern wird. Gleichzeitig beschloß die Regierung, einen neuen Eisenbahntarif auszuarbeiten und ferner ein Gesetz über die besondere Versorgung der Eisenbahner mit
6
890
Lebensmitteln zu erlassen. Andererseits glauben die Zeitungen zu wissen, daß die Negierung bis zur Veröffentlichung der erwähnten Gesetze alle Verhandlungen mit den Ausständigen ablehnen werde und daß sie sogar die Frage elner gerichtlichen Verfolgung des Ausschusses der Ausständigen erwogen habe. Vorgestern erklärten die Eisenbahnbataillone der Regierung, sie seien bereit, sie zu unterstützen, um den Ausstand zu veenden. Nach den letzten Nachrichten sind nur die Angestellten der Linien Moskau- Petersburg in den Ausstand geireten, während die der anderen Linien nur protestierten.
— Der finnische Landtag wird sich nach dem vorläufigen Wahlergebnis, wie die „Petersburger Telegraphen⸗Agentur mitteilt, aus 95 Sozialdemokraten, 65 Mitgliedern des bürger⸗ lichen Blocks, 22 Mitgliedern der agrarischen und 18 der schwedischen Partei zusammensetzen. Die Sozialisten erhielten insgesamt 316 922, die Bürgerlichen 213 502 Stimmen.
Niederlande.
Im September sind an der holländischen Küste nicht nicht weniger als 414 Minen angespült worden, davon 359 englischer, 9 deutscher, 6 französischer und 40 unbekannter Herkunft. 8 Türkei.
Der Khedive von Aegypten A,bb as8 Hilmi⸗Pa⸗ scha ist gestern nachmittag in Konstantinopel eingetroffen und im Dolmabagtsche⸗Palais vom Sultan empfangen worden.
Rumänien. .“
Das Blatt „Lumina“ bringt die aussehenerregende Ver⸗ öffentlichung, daß Rußland auf Drängen Frankreichs am 7. August 1915, als die Lage der Entente nach dem Durch⸗ bruch am Dunajec und dem Vordringen der Heere der Mittel⸗ mächte bis weit nach Rußland hinein immer schwieriger wurde, Rumänien das Banat und Bulgarien Maze⸗ donien angeboten habe, wofür der Anschluß dieser beiden Staaten an die Entente gefordert wurde. Der serbische Ge⸗ sandte in Bukarest Marincovic, ti fbekümmert infolge dieses Vorschlags der Entente, besuchte am 11. August 1915 einen der hervorragendsten rumänischen Politiker, den er als Gegner der Politik Bratianus kannte, und erklärte ihm wöttlich: 88
„Nochdem Serbten alle Buürgschaften gegeben wmo: ven sine, würde jetzt mit dem unbedingien Enperständnie Englanks Rumänien das Banat und Bulgarten gonz Mandenien bis Oohrida, einschließ ich Ueskurn, zusammen dreißsgtauserd Quadrafllomeier, ang⸗boten. Be⸗ treffs eines Arsaangs zum Meerf, der Serbien als Entichädigung gebuhrt hätte, weigert sich die Enlente, Serbien ene 2r rwort z9 geben, um Italien nicht zu verstimm en. Nach allen onseren Opfern werden wir arch noch Lurch Italien vom Adrialischen Meert ver⸗ mieben werden.“
Amerika.
Nach einer Reutermeldung beabsichtigt die amerikanis che Regierung, 350 Millionen Dollar für den Bau von Torpedojägern auszugeben. Das Bauprogramm soll in 18 Monaten durchgeführt sein. 1
— Der Washingtoner Korrespondent der Associated Preß teilt mit, daß die 1 Regierung sich endgültig ge⸗ weigert hat, dem holländischen Ix das d von Bunkerkohle zu gestatten, da Holland nicht die Zusicherung gegeben hat, daß. das Schiff nach Löschung seiner für den belgischen Hilfsausschuß bestimmten Ladung nach den Vereinigten Staaten zurückkehren werde. Das Vorgehen der amerikanischen Regierung wird als Anzeichen dafür aufgefaßt, doß allen in New York liegenden holländischen Schiffen die Einnahme von Bunker⸗ kohle verweigert werden wird, wenn Holland nicht oestattet, daß die Schiffe Ladungen für die Vereinigten Staaten
Kriegsnachrichten. Berlin, 9. Oktober, Abends. (W. T. B.) In Flandern entwickelte sich aus den Frühkämpfen eine neue Schlacht, die zwischen Draaibank (nordöstlich von Bix⸗ schote) und Gheluvelt (18 km) noch andauert. Trotz mehr⸗ maligen Ansturms beschränkt sich der Geländegewinn des Feindes nach den bieherigen Meldungen auf einen schmalen Streifen zwischen Draaibank und Poelkapelle; im übrigen wurden die Angriffe abgeschlagen. “ Sonst nichts von Bedeutung.
. 88
n Flandern versuchten in den frühen Morgenstunden des 8 an seindliche Patrouillen in Gegend Draaibank, füdlich Poelkapelle und bei Gheluvelt vorzudringen. Sie wurden an allen drei Stellen blunig abgewiesen. Das trotz stürmischen regnerischen Wetters starke Feuer zwischen dem Houthoulster Walde und Zandvoorde steigerte sich Nachmittags und schwoll zu außerordentlicher Stärke in Gegend Passchendaale und südlich Molenaarelsthoek an. Es setzte sich bis zum späten Abend in gleicher Stärke fort und ging während der Nacht zu schlag⸗ artigen Feuerüberfällen über. Von 6 Uhr Morgene ab steigerte sich das Störungsfeuer zu stärkstem Trommelfeuer auf der ganzen Hauptkampffront Boesinghe —Staden und enin- 1e egbüische Angriffe eingesetzt haben. Trotz. tiefhängender Wolken und regnerischen trüben Wetters war die beiderseitige Fliegertätigkeit lebhaft. “
An der Arrasfront war das feindliche Artilleriefeuer in Gegend Lens, östlich Monchy und südlich Fontaine lebhaft. Auch an der Aisnefront nahm in Gegend Fort Malmaison das Artilleriefeuer zu und flaute erst mit E nbruch der Dunkel⸗ heit ab. In Gegend Fort Malmaison und Juvincourt brachten unsere Patrouillen aus erfolgreichen Unternehmungen Ge⸗ fangene zurück. “
i der Ostchampagne folgte kurzer starker Artillerie⸗ väet.n hns chsegane feindlicher Vorstoß westlich Tahure, der unter Einbehaltung von Gefangenen im Handaranaten⸗ kampfe restlos abgewiesen wurde. Beiderseits der Maas nahm die Artillerietätigkeit zeitweise zu.
In Mazedonien steigerte sich zeitweise das feindliche Artilleriefeuer gegen den Dobropolje und gegen unsere Stellungen südlich Doiran.
Possagierdampfer „Nieuw
worauf an der Bahn nördlich der Straße Menin —- Ypern