bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unt nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden. 7 5. Liste.
Erbanteile Der Erbanteil des frarzösischen Staatsangehörigen Hian ich Viktor Emil Metzger, Prefessor in La Trouche bei Gr noble, am Nachlaß der am 27. Februar 1913 verstorbenen Witwe Eugen Hein ich Metzger, Stefante Katbarira Henriette oeb. Acbogust, in Straßburg. (Zw ngsverwalter: Exrzellenz Mand I. Unterstaatzsekr lär a. D., in Straßburg.)
Straßburg, den 3. Oktober 1917. “ Ministerium für Elsaß Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Anuf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden. 16““
576. Liste.
Vermögensmassen: Das gesamte im Inlande
mögen des französischen Staooteangehörigen Viktor Kolb, General a. D. in Neutly S. Die zu dem Gesamtvermögen gehörenden Grundstücke in Markolsheim, welche durch Erlaß des Herrn Reichskan lers vom 4. August 1917 III A V 4124 unter Liquidation gestellt worden sind, werden von der vorstehend an⸗ geordneten Zwangsverwaltung hiemit ausgenommen (Zwangs⸗ vera alter: Rechtsanwalt C amer in Schletistadt).
Straßburg, den 3. Oktober 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
6 Bekanntmachung. ““ Die auf Grund des § 1 der Bekanntmachung vom 23. Stp⸗ tember 1915, betr. die Fernbaltung unzuberlässiger Personen vom Ha del, unter dem 31. Jult 1917 verfüate Untersagung der Fort⸗ sübhrung des Hosebetriebes des Kurheotelbesitzes Theodor Ernst Wtegratz von bier wird wieder aufgehoben. 11X“ Krakow (Meckl.), den 6. Oktober 1917.
Der Magistrat. Struck.
8 Bekanntmachung. 1 Dem O’st., Gemüse⸗ und Säüdfruchthändler Marinus Kor⸗ nelius Jokobu Kerstens, wohndaft hier, Zwinglistraße 115, wird auf Grund der Bundes aisy rordrung vom 23 September 1915 der Handel mit Odst, Gemüse und Südfrüchten sagt unter Aufe legung dr Kosten dieses Verfahrenk. X“
Biemen, den 6. Oktober 1917. Diee Polizeidirekltkon, Abt. 1. Steengrafe. 8
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Dyektor des Vereine Deutscher Ingenieure, Regie⸗
rungsbaum eister a. D. Diedrich Meyer in Berlin⸗Heerstraße en Charakter als Baurat zu verleihen
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Schwestern Rosemary Otbony Alexandra Ida Bertha Herm ne Siegried Edith Hedwig und Elisaberh⸗Charlotte Marie Emma Alexandrine Burghorda Pertie Grußdorf in Kiel, Stieftöchter des verstorbenen Korvettenkapitäno Günther manuel Emil Max Otio von Zerboni di Sposetti, den den unter dem Namen von Zerboni di Sposetti zu ver⸗ ihen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der bisherige Obermaler der Königlichen Porzellan⸗ anufaktur Lang ist zum Malereivorsteher bei der Königlichen orzellanmanufaktur in Berlin ernannt worden.
Bekanntmachung.
„Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 893 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das uerpflichtige Reineinkommen der Königsberg⸗Cranzer
Eisenbahngesellschaft für das Rechnungsjahr 1916 40 000 ℳ beträgt.
Königsberg, Pr., den 8. Oktober 1917.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. FJ. V.: von Szymonski.
Bekanntmachung.
Die Eheleute Peter Bieker, hier, Gosenburastraße 2 wohnhaft, enen du ch Versügung vom 30. Juni d. J. jeder Handel mit tahrungs⸗ und Genußmitteln und der Betrieb der Drogerie unter⸗
sagt worden ist, sind ꝛum Handel wieder zugelassen. — Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung haben Eheleute Bieker zu tragen. Buarmen, den 6. Oktober 1917. Die Polizeiverwaltung.
Bekanntmachung.
Dem Wirt Johann Schulz, Arnoldstraße 2 wohnhast, ist urch Verfügung der Polizeiverwaltung vom 19. September 1917 jeder Handel mit Nabhrungs⸗ und Genußmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt orden. Gestattet blerbt ihm lediglich die Abgabe von Ge⸗ änken in seiner Wirtschaft. — Die Kosten der Ver⸗ ffentlichung hat der Betroffene zu tragen. “ Barmen, den 6. Oktober 1917.
Die Polizeiverwaltung.
J. V.: Köhler.
J. V.: Köhler.
Bekanntmachung.
85 56 § Bundesrateverordnung vom 23. September 1915 abe ich dem 2 Gerrit Kip in Nordhorn den Handel mit trhrungsmit eln wegen U zuverlässigkeit untersagt. — Die osten dieser Bekanntmachung hat Kp zu tragen.
Bentheim, den 26. September 1917. 1
Der Landrat. Krkege.
882
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗ Gesetzbl. Seite 603), ist durch Verfügung vom heutigen Tage dem Bäcker Wilhelm Duwendag und dessen Ehefrau in Buer⸗Erle, Bismarcktraße 186, der Handel mit Backwaren und die Tätigkeit als Bäcker untersagt worden. — Die Bekannt⸗ machungskosten haben die Betroffenen zu tragen. 8
Buer i. W. den 8. Oktober 1917.
8 Die Polizeiverwaltung. Ruhr, Bürgermeister. “ Bekanntmachung.
Gemäß 8 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Feentateung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel habe ich der Ehefrau des Gustav Clees, Elise geb. Lampenscherf, geboren am 2. September 1873 in Hilden, hier, Bismarkstraße 77. wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs für das gesamte Reichsgebiet verboten.
Düsseldorf, den 4. Oktober 1917.
Die Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.
Bekanntmachung
Dem Händler Karl Schulz, hier, L⸗buser Mauerstraße Nr. 12, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 der Handel mit Gemüse und Obst wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Frankfurt a. Oder, den 5. Oktober 1917.
Die Poltzeiverwaltung. Dr. Trautmann. Bekanntmachung.
Durch rechtskäftigen Bescheid vom 15. v. M. ist der Ebefrau Auqguste Brünig, geb. Strebe, Hannover, Alte Döhrener⸗ straße 3, der Handel mit Milch auf Grund des § 1 der Bund’satsverordnung vom 23. September 1915 untersagt. — Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt die Genannte.
Hannover, den 4. Oktober 1917.
öII1“ Polizeiverwaltung. Fink.
“ 1 11“ Bekanntmachung.
Dem Kohlen händler Paul Höckendorf, Kiel, Langersegen 19 wird hiermit auf Grund der Verordnung des Bundesrots zur Fern⸗ baltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 wegen Unmperlässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Feuerungsmate⸗ rialien untersaat mit der Maßgabe, daß ders’lbe sein Geschäft mit Beginn des 10. Oktober d. Je. zu schli und die K des Verfahrens zu tragen hat. “ E
Kiel, den 4. Oktober 1917.
Städtische Polizeibehörde. Dr. Pauly.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin 11. Oktober 1917
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzuna; vorher hielten die ve einigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Eisenbahnen, Post und Telegrapben und für das Landheer und die Festungen die vereinigten Ausschüsse fur das Rechnungswesen und für das Landheer und die Festungen sowie der Ausschuß für Justizwesen Sitzungen.
Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat der hiesige peruanische Gesantte dem Ausnärtigen Amt eine Note übergeben, worin der Abbruch der diplo⸗ matischen Beziehungen Perus zum Deutschen Reiche mitgeteilt wird. Gleichzeitig hat der Gesandte um Zustellung seiner Pässe gebeten.
Aus⸗ und Durchfuhrverbot für Waren des 8. Abschnitts des Zolltarifs.
1“
Durch die Bekanntmachung vom 10. Oktober 1917, be⸗ treffend das Verbot der Aus⸗ und Durchfuhr von Waren des 8. Abschnitts des Zolltarifs (Geflechte und Flechtwaren aus pflanzlichen Stoffen mit Ausnahme der Ge⸗ spinstfasern), in dieser Nummer des „Reichsanzeigers“ sind folgende Bekanntmachungen über Ausfuhr⸗ und Durchfuhr⸗ verbote ersetzt, soweit sie Waren dieses Abschnitts zum Gegen⸗
Nummer des Reichsanzeigers
Bekanntmachung vom 18. Januar 1916, Ziffer I. 15 ü “ 83.
Im übrigen ist zu der Bekanntmachung noch folgendes zu bemerken:
Zu Ziffer III. Die hier genannten Gegenstände sind von dem Verbot unter Ziffer I ausgenommen. Dagegen unterliegen auch sie zutreffendenfalls allgemeinen Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverboten, wie dem für Uniformstücke, Heeres⸗ ausrüstungsstücke und Teile davon, vom 24. November 1914 („Reichs⸗ anzeiger“ Nr. 277), für Geräte usw. zum Gebrauche bei der Kranken⸗ pflege und in Laboratorien usw., vom 1. September 1915 (Reichs⸗ anzeiger“ Nr. 206), für Waren, m deren Herstellung Kupfer, Zinn, Aluminium, Blei, Antlmon, Nickel, Zink usw. verwendet worden sind, vom 22. Oktober 1915 (Reichzanzeiger“ Ne. 251) und 4. Juli 1916 („Reichsanzeiger“ Nr. 156), für Waren in Verbindung mit Kautschuk oder Regenerat, vom 21. Juni 1916 („Reichsanzeiger“ Nr. 144).
Zu Ziffer IV: Dem Ausfuhrverbote neu unterstellt sind folgende Waren: “
1 Ausfuhrnummer ddes Statistischen Warenverzeichnisses
Holzspangeflechte: ungefärbt, gefärbt, auch gebeizt oder 8 Hrnist.. 1* 8 Geflechte aus Stroh, auch gebleicht, gefärbt (Strob⸗ bänder usw.), auch bandartige Hutgeflechte, zum Zwecke der Persendung durch Zusammenschieben in eine hutähnliche Form gebracht . . . .. Geflechte aus Bast, Baumwurzeln, Binsen, Ginster, Gras, Fehmen. Uambsn Effgras, Schilf oder anderen pflanzlichen Flechtstoffen, au e⸗ breicht, gesäebt.. .. . . NE.
Aenderung 4 r⸗ und Durchfuhrverbots für Waren des ö“ 18A des Zolltarifs (Maschinen). 3
Durch die Bekanntmachung vom 10. Oktober 1917, be⸗ treffend Aenderungen des Verbots der Auefuhr und Durchfuhr von Waren dee Abschnitts 18A des olltarifs (Maschinen), im heutigen „Reichsanzeiger“ sind insbesondere folgende Waren dem Aus⸗ und Durchfuhrverbote neu unterstellt
rden: word Ausfuhrnummern
des Statistischen Warenverzeichnisses;
Nähmaschinen, Köpfe (Oberteile) von Nähmaschinen; Teile davon in Sendungen mit eiaem Rein⸗ 3 gewichte von mehr als 5Ig. 4 aus 895 a und
896 a Kurbelstickmaschinen, Köpfe (Oberteil) von solchen Ma⸗ schinen; Teile davon in Sendungen mit einem Reingewichte von mehr als 5 kz aus 895h und
896 b 8
Gestelle von Näh⸗ und Kurbelstickmaschinen; Teile davon 8 in Sendungen mit einem Reingewichte von mehr S1“ ungebrauchte Maschinen für die Vorbereitung der Ver⸗ arbeitung und für die Spinnerei von Seide. ungebrauchte Maschinen zur Vorbereitung der Gespinste
ür die Weberei E“ . Schaft⸗ und Jacquard⸗
aus 897 aus 899 a aus 899h
ungebrauchte Webstühle, auch vorrichtungen hierfürr.... é ungebrauchte Gardinen⸗, Spitzen⸗ und Tüllmaschinen aus 901 a ungebrauchte Stickmaschiln . aus 901 c Pumpen für Merschen⸗ oder Tierbetrieb zur Förderung von Flüssigkerten . . aus 903 Maschinen der Buchbinderei, Kartonnagen⸗ und Papier⸗
warenherstellug . nicht besonders genannte Maschinen der Nr. 906 , aus 906 9
soweit sie bisher nicht verbvoten waren... Zu bemerken ist noch, daß die gemäß der neu gefaßten Ziffer II der Bekanntmachung vom 10. März 1917 vom Ver⸗ bote der Ausfuhr und Durchfuhr unter Ziffer I jener Bekannt⸗ machung ausgenommenen Maschinenteile dennoch zur Ausfuhr bezw. Durchfuhr verboten sind, wenn sie Kautschuk oder Regenerat, Asbest, Glimmer, Mikanit, Kork oder in einer Sendung mehr als 2 kg Zink, Kupfer, Zinn, Aluminium, Blei, Antimon, Nickel oder Legierungen oder Verbindungen dieser Metalle enthalten.
aus 900
aus 9060
Das österreichisch⸗ungarische Generalkonsulat erläßt folgende Kundmachung an die österreichischen, ungarischen und bosnisch⸗herzegowinischen Landsturmpflichtigen:
1) Alle in den Jabren 1897 bis 1899 gboꝛenen östen reichischen und ungarischen Staatsangehörigen bezw. bosnisch⸗h rz⸗gewirischen Landesangehörigen werden in der Zeit vom 20 bis 27. Oktober 1917 einer neuerlichen Musterung unterzogen werden.
Zu erscheinen haben ohne Ausnahme alle in den Jahren 1897, 1898 und 1899 Gekorenen, die ihren ständigen Aufenthalt in Groß Berlin, in der Provinz Brandenburg, in der Provinz Sachsen beiw. im Her ogtum Braunschweig baben, und zwar in der Landwebrinspek ion, Berlir⸗Schoͤneberg, General⸗Papestaße.
2) S;kmtliche Ausweispopiere (Reisepoß, österr. oder urzar. Arbestshuch, Leimatsschein, ein peltzeisicher Anmeldeschein und zwei behörodlich bestätigte uvauf⸗ezogene Photographien sind mitzuhringen. Jeder hal seire HPeimats⸗ (Z nä digk its⸗) Gemeinde richlig arzugeben und rtwaige ir fümliche Eintr gungen in den raad⸗ umblaͤttern bebu’s Richtisstellung diesem K. und K. General⸗ konsulate zu melden.
3) Der Geburtejahrgang 1900 ist erst ab 1. Januar 1918 land⸗ sturmpflichtig. Die im Jabre 1865 Geborenen, die sich wähbrend tes Frieges noch niemals einer Musterung unterzogen haben, sowie die 1866 Fetorenen, die im Jahre 1916 oder 1917 nicht nachgemustert wurden, sind ꝛum sofortigen Erscheinen zu dieser Muste⸗ rung verxpfl chtet; ebenso haben alle diejenigen sofort zur Muste⸗ rung zu erscheinen, die den Geburtsjahrgängen 1867 bis 1896 an⸗ gehöten und im Sinne der früberen Kundmachungen der neuerlichen Musterungspflicht noch nicht entsprochen haben (d. h. nicht im B sitze eines Landiturmfegitimationsblattes P R. für die Jahrgänge 1892 bis 1896, b.*w. S T. für die Jahr änge 1867—1891 sind).
Die Nachzügler dürfen nach dem 27. Oktober 1917 nicht mehr bei diesem K. u. K. Generalkonsulate nachgemustert werden sondern müssen — erforderlichenfalls zwangsweise — den heimatlichen Militärbehörden zur Nachmusterung überwiesen werden. 8
Der Kohlenverband Groß Berlin erläßt nachstehende Verordnung über die Aufhebung des Verbotes, Kohlen vor dem 15. Oktober 1917 zur Heizung von Räumen zu verbrauchen.
.Auf Grund der Avordnung der Landeszentralbehörden über die Errichtung des Kohlenverbandes Groß Berlin vem 21. Augufn 1917 wird für das Gebiet des Kohlenverbandes Groß Berlin, näglich die Stadtkreise Berlin, Chbarloitenburg, Neukölln, Verlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim, folgendes bestimmt: 2
§ 1. Das in § 1 der Verordnung über die Einschränkung des Kohlenverbrauchs in Groß Berlin vom 28. September 1917 ange⸗ ordnete Verbot, Kohlen vor dem 15. Oktober 1917 zur Heizung von Räumen zu verbrauchen, wird mit der Maßgabe aufgehoben, daß dem Koblenverband Groß Berlin der öffentlich bekannt zu gebende Zeit⸗ punkt der Wiedereinschränkung des Kohlenverbrauchs zur Heizung von Räumen vorbdehalten bleibt.
§ 2. Die Verordnung tritt mit dem 9. Oktober 1917 in Kraft⸗
8
Oesterreich⸗Ungarn.
Der deutsche Staatssekretär Dr. von Kühlmann ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern vormittag in Wien eingetroffen und Nachmittags wieder weitergereist.
— Beim Ministerpräsidenten Dr. von Seidler wurden gestern nachmittag Unterhandlungen mit den Polen in Gegen⸗ wart des Finanzministers und des Eisenbahnministers sowie des Ministers von Twardowski fortgesetzt. Es wurden die Forderungen einer neuerlichen gründlichen Erörterung unter⸗ zogen. Die dreistündige Beratung wurde noch nicht zu Ende geführt und wird beute nach der Abendsitzung des Haushalts⸗ ausschusses fortgesetzt werden.
8
Großbritannien und Irland.
Die englische Regierung hat „Tidens Tegn“ zufolge
dieser Tage das Handelsabkommen mit den nor⸗ wegischen Importeuren von Kolonialwaren gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei. Monate. Dieses ist das dritte Handelsabkommen, das von England gekündigt wird.
Frankreich.
Die Internationale Parlamentarische Versamm⸗ lung hielt vorgestern in Paris im Senatsgebäude ihre zweite Sitzung ab und erörterte das Programm für die Londoner Versammlung vom Mai 1918. Nach einer Meldung des Reuterschen Büros“ wurden als Tag⸗sordnung für diese solaende Gegenstände angesetzt: 1) Rückversicherungen; 2) Ver⸗ allgemeinerung des Systems Taylor; 3) Zollwesen nach dem Kriege und Organisierung des Kampfes gegen die deutsche Handelsspionage; 4) Schaffung eines internationalen Handels⸗ Frmenverzeichnisses; 5) Donauschiffahrt; 6) Spezialisierung der Industrien in den verbündeten Ländern zur Vermeidung des Wettbewerbes unter ihnen; 7) Einheitlichkeit der Gesetz⸗ gebung in bezug auf industrielles und geistiges Eigentum.
— Die Abgeordnetenkammer setzte vorgestern die Be⸗ sprechung der Interpellationen wegen der Versorgung
fort. Nach den Lvoner Blättern griff der Abg. Tissier die Regierung wegen ihrer Haltung zur Landwirtschaft an und sagte, es fehle an Maschinen, Arbeitern und Düngemitteln; da der U⸗Bootskrieg die Einfuhr von Ammoniaknitraten verhindere, müsse man sie in Frankreich herstellen. Der Landwirtschaftsminister David er⸗ widerte, der Munitzonsminister werde der Landwirtschaft Nitrate reichlich zuweisen. Der Versorgungsminister Long erklärte, Mehl beanspruche weniger Frachtraum als Getreide. Das Wichtigste sei jtzt, bis zur nächsten Ernte durchzuhalten. Die Einfuhr mache Schwierigkeiten, deshalb sei ein gemeinsames Ankauf⸗ und Frachtamt der Verbündeten gebildet worden. Man strebe danach, die wirtschaft⸗ lichen und kriegerischen Leistungen gegeneinander auszugleichen: Frankreich, das schon auf den Schlachtfeldern mehr leistete, dürsften nicht auch die größten wirtschaftlichen Anstrengungen zugemutet werden. Der Abg. Ferr ersuchte die Regterung, die Lösung dieser Frage nicht dem Großen Hauprquartier zu überlassen, worauf der Versorgungsminister Long erwiderte, die Regierung sei derselben Ansicht und werde alles tun, sie durchzusetzen; sie rechne auf die Presse, um dem Lande die Notwendigkeit von Einschränkungen begreislich zu machen. Der Krieg werde nur Erfolg haben, wenn das ganze Volk seine Willenskraft zusammenraffe.
— Die Sozialistenversammlung in Bordeaux hat den Antrag der Mehrheit mit 1552 Stimmen angenommen. Der Antrag der Minderheit erhielt 831 Stimmen, derselbe Antrag mit einem Zusatz gegen die Kriegskredite 118 Stimmen bei 85 Stimmenthaltungen.
8*
Rußland.
Die neu gebildete Regierung veröffentlicht laut Meldung s „St. Petersburger Telegraphenagentur“ folgende Er⸗ ärung:
— Neue Umruhen sind im Innern unseres Landes ausgebrochen in⸗ folge der Bewegung Kornilows, die, wewohl rasch unterdrückt, selbst den Bestand der Republik durch die Umsturzbewegung bedroht, die sie bervorruft. Der Wind der Anarchie weht durch das Land, der Druck ds äußeren Feindes wächst, die gegenrevolutionären Elemente erheben üör Haupt in der Hoffnung, daß die Krise und die Schicksalsschläge, die das ganze Land erduldet, ihnen die Ermordung der Freiheit des russischen Volkes erleichtern werden. Es ist eine außer⸗ oidentlich große Verantwortung vor dem Volke, die auf der Vorläufigen Regierung ruht, der von der Geschichte die Pflicht auferlegt ist, Rußland bis zur Verfassunggebenden Versammlung zu lenken. Die V'rantwortung wird erleichtert durch den tiefen Glauben, daß die Vertreter aller Schichten des russischen Volkes, geeint durch den ein⸗ mü igen Wunsch, das Vatecland zu retten und die Errungenschaften der Revolution zu wahren, ihre gemeinsame Aufgabe versteyen werden, insb⸗sondere die Regierung zu unterstützen, ihre Macht zu stärken und sie fest und fähig zu machen, durch schopfer sche Arbeit die Lebensfragen des Landes zu lösen und es ohne neuen Umsturz bis zur Verfassunggeben⸗ den Versammlung zu leiten, deren Einberufung nach der festen Ueber⸗ zeugung der Regierung nicht um einen Tag verschoben werden darf. Indem sie der Verfassunggebenden Versammlung, die die absolute Gewalt im russischen Lande hat, die endgültige Lösung all der großen Fragen überlaͤßt, von denen das Gedeihen des Volkes abhängt, ist die neugebildete Vorläufige Regierung der Ansi tvt, daß sie nur durch be⸗ harrliche Arbeit in dem Bestreben, die verschiedenen entscheidenden Marnabmen zu finden, die für das nationale Leben maßgebend sind, sihre Pflidt erfallen und den grundlegenden Erfordernissen des Volkes Genüge le sten kanr.
Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß allein der allgemeine Friede es unserem großen Vaterlande ermöglichen wird, alle seine schöpferischen Keäfte zu entfalten, wird die Regierung unermüdlich eine tätige äußere Politik verfolgen im Geiste der demokratischen Grund⸗ sätze, wie sie von der russischen Revolution verkündet und zu nationalen emacht worden sind, und sie wird den Abschluß eines allgemeinen riedens erstreben unter Ausschl. ch jeder Vergewaltigung. In vollkom⸗ menem Einvernehmen mit den Verbündeten wird die Regferung in aller⸗ nächster Zeit an einer Versammlung der verbündeten Mächte teilnehmen, auf der sie außer ihren g wöhnlichen Abgesandten durch eine Persönlichkeit vertreten sein wird, die das hesondere Vertrauen der demokratischen Organisationen genießt. Auf dieser Zusammen⸗ kunft werden zugleich mit der Lösung der Fragen des gemeinsamen Krieges der Verbündeten unsere Vertreier sich mit den Verbündeten auf der Grundlaue der von der russischen Revolutton verkündeten Grundsätze zu verständigen suchen. Die Regierung wird alle ihre Kräfte auwenden, um die gemeinsame Sache der Verbündeten zu unterstützen, das Land zu verteidigen und energisch jeder Unternehmung zur Eroberung des Bodens anderer Nationen und jedem Versuch, Rußland den Willen eines anderen aufzuzwingen, entgegenzutreten, 89 sie wird sich bemühen, die feindlich n Truppen aus Rußland zu
agen.
Was die Wiederherstellung der Kampftätigkeit der Urmee betrifft, so wird die Regierung den einzigen Weg verfolgen, jer zu befriedigenden Ergebnissen führen kann, den Weg der demo⸗ kiatischen Grundsätze, wie sie der vom Kriegsminister im Namen der Regierung veiöffentlichte Tagesbefehl des Oberkomman⸗ dierenden verkündet. Die sorgsame Auswahl unserer Kom⸗ mandostellen, deren technische Fäbigkeiten allen Anforde⸗ rungen des modernen Krieges gewachsen sein müssen und die gleichzeitt der Republik Ergebenhen entgegenbringen müssen, ebenso R enge Zusammenarbeit der Kommandostellen mit den Militär⸗ und
arineverbänden sowohl an der Front wie im Hinterlande, werden 8 zuvor die Grundlage der Wiederherstellung des Heeres bilden. diese Maßnahmen werden die notwendige militärische Disziplin wiederherstellen, ohne die eine starke Armee nicht bestehen kann. bü Die Erklärung entwickelt weiter das militärische und selsgerliche Programm der Regierung, insbesondere die Herab⸗ betung der Effektiobestände hinter der Front durch die Entlassung iör aälteren Soldaten, die nur die Armeekasse belasten und die in ren Dörfern viel nützlicher sein können, um die wirtschaftliche Des⸗ Acantsation zu vermindern. Die Regierung wird Preise für die etikel des notwendigen Lebensbedarfs festsetzen, die Betiehungen wischen Arbeit und Kapital regeln, die Verteilung der Lebensmittel 88 Genossenschaften fördern und die industrielle Erzeugung über⸗ achen und sie ergiebiger zu gestalten suchen. Die Regierung wird laa Entwicklung der Einrichtung der Arbeitsbörsen und der gewerb⸗ müen Schiedsgerichte beitragen und Maßnahmen zur allmählichen fin schafllichen Abrüstung vorberesten, um den unvermeidlichen Still⸗ nn der Arbeit vorzubeugen. Was die Agrarfrage anbelangt, ist neRegerung der Ansicht, daß die Beziehungen der Grundeigentümer lang der Bauern hinsichtlich des Besitzes der Ländereien von gegewirtschastlichen Ausschüssen geregelt werden können, die, ohne die genwärtigen Besitzverhältniffe anzutasten, sich mit der Ausbeutung
der Ländereien befassen können, um sie zum Anbau tauglicher zu machen.
Auf dem Gebiet der Finanzen plant die Regierung eine Erb- Gewinne, eine
Imn⸗ Telegraphenbüro“ mitteilt, faßt das Vol
Steuer auf
desondere Steuer für n indirekten Steuern und Ein⸗ führung mehrerer Monopole, schließlich strenae Sparsam⸗ kest in allen Ausgaben des Staates. Die Regierung wird weiter vie Entwiclung der demokratischen Eirrichtungen auf der Grundlage örtlicher Selbstverwaltung unter der Aufsicht von Regie⸗ rungskommifsaren fortsetzen. Die Reagierung wird allen Natio⸗ nalitäten das Recht zugestehen, auf Grundlagen, welche die Ver⸗ fassunggebende Versammlung ausacbeiten wird, über ihre Zukunft zu bestimmen, und wird sogleich einen besonderen Rat für nattonale An⸗ gelegenbeuten wählen, um deren Lösung durch die Verfassunggebende Versammlung zu erleichtern.
Wenn die Regierung sich alle diese Fragen stellt, begreift sie wohl, daß sie sie in dem kurzen Zeitraum bis zur Verfassunggebenden Versammlung nicht sämtlich wird lösen können, aber diee Regierung kann nur uner der Bedingung an ihre Ausführung berantreten, daß sie auf die einhellige Mitwirkung der ganzen Nation rechnen darf. Zu diesem Zweck und namentlich, um eine enge Verbindung zwischen der revolutionären Gewalt und den organisierten Kräften des Landes zu sichern, wird die Regierung die Satzungen eines Vor⸗ läufigen Rates der russischen Republik ausarbeiten und sehr bald ver⸗ öffentlichen, der bis zur Verfassunggebenden Versammlung sein Amt ausüben soll und in dem alle Bevölkerungsklassen vertreten sein werden. Die Erklärung schließt mit einem Aufruf an die ganze Nation sich eng um die Regierung zu scharen, um mit ihr an der Verwirklichung der gegenwärttgen Grundprobleme mitzuwirken, nämlich Verteidigung des Landes, Wiederherstellung der Ordnung und Ein⸗ berufung der Verfassunggebenden Versammlung.
— Nach den St. Petersburger Abendblättern hat der Minister des Aeußern Terestschenko sein Amt als Vize⸗ präsident des Ministeriums niedergelegt, um, wie es heißt, an die Spitze der Sonderabordnung für die Versammlung der Verbündeten in Paris zu treten. An seiner Stelle ist der Minister für Handel und Industrie Konowalow zum Vizepräsidenten des Ministerrats ernannt worden.
schaftsgeuer, Steuer fur mobtlien,
eine stufenw ise Luxuewarsrn, eine Vermehrung aller
b
ird in dieser Gegenwart erobert. AUm Großes geht's, um alles! Und wenn Du den letzten Groschen dem Vater⸗ lande leihst, armselig und klein bleibts immer noch gegenüber dem, was draußen im Feld jeder einzelne leistet.
sori mit t fori mit „Wenn“ und „Aber“, fori mit Klagen und Zaudern!
nicht!
— Der Regierungsanzeiger veröffentlicht ordnung für Armee und Flotte für die Wahlen zur Verfassunggebenden Versammlung, die obiger Quelle zufolge geür die Fronten fünf Wahlbezirke vor⸗ sieht, nämlich Westfront, Südwestfront, rumänische Front, Kaukasusfront, Nordfront einschließlich Truppen in Finn⸗ land, ferner zwei Wahlbezirke für die russischen Truppen in Frankreich und auf der Balkan⸗Halbinsel; die Marine wird in zwei Wahlbezirke, Ostsee und Schwarzes Meer, eingeteilt. Im übrigen Rußland nehmen Militärpersonen in gleicher Weisg an den Wahlen teil, wie die anderen Bürger.
—. In dey Sitzung des juristischen Ausschusses bei der Vorläufigen Regierung, der der Generalgouverneur für Finn⸗ land Nekrassow beiwohnte, wurden die durch den juristischen Ausschuß des finnischen Senats ausgearbeiteten Gesetz⸗ entwürfe über die Form der republikanischen Regierung Finnlands und der wechselseitigen Be⸗ ziehungen zwischen Rußland und Finnland besprochen.
— Da ein Regierungsdekret erwartet wird, in dem die Hauptforderungen der Eisenbahner bewilligt werden, hat der Ausführende Ausschuß, wie „Reuter“ meldet, beschlossen, den Streik gestern zu beenden.
die Waͤhl⸗
Spanien. 8
Der Präsident von Portugal ist in Begleitung des Ministers des Aeußern, einer Reutermeldung zufolge, vor⸗ gestern in San Sebastian eingetroffen und vom König Alfons nd dem spanischen Minister des Aeußern empfangen worden Der Präsident und der König hatten eine lange
Unterredung. 1 Schweden.
Nachdem der König vorgestern früh mit den Präsidenten der beiden Kammern Rücksprache genommen hatte, führte er Nachmnlittage dem „Sonska Telegrambyran“ zufolge ein Gespräch mit Professor Eden, dem Führer der Freisinnigen.
1“ 8
Schweiz Die Notwendigkeit weiterer Kohlenersparnis zwingt zu einer Einschrünkung der Arbeit in den Lereg. Wie „Weaerlffs wirtschafisbepartement diesbezügliche Maßnahmen ins Auge, wobei zugleich eine allmähliche Ueberführung zu normalen wirtschaftlichen Verhält⸗ nissen erleichtert werden soll. Der in dem neuen Fabrikgesetz
vorgesehene Normalarbeitstag von zehn Stunden wird in sämtlichen Fabriken eingeführt.
Nachtarbeit soll nur mehr in
ganz seltenen Ausnahmen bewilligt werden Die Bewilligung
zur Errichtung neuer Fabriken, die zur Herstellung von Kriegs⸗
material dienen, soll nur gegeben werden, wenn die Gründung im allgemeinen Interesse erscheint.
1.“
8 Amerika.
Die Regierung der Republik Uruguay hat nach einer Reutermeldung das Parlament um seme Genehmigung zur Verwendung der in uruguayischen Häfen internierten deutschen Dampfer ersucht.
Der Sultan von Aegypten ist nach Londoner Blätter⸗ meldungen am Dienstag nachmittag gestorben. Der „Times“ zufolge wurde der Bruder des Sultans, Ahmed Fuad, zu seinem Nachfolger bestimmt.
Kriegsnachrichten. Berlin, 10. Oktober, Abends. (W. T. B.)
In Flandern wechselnd starke Feuertätigkeit, am Chaume⸗ Walde östlich der Maas für uns erfolgreiche örtliche Infanteriekämpfe.
Im Osten nichts von Bedeutung.
Unter Beteiligung französischer Divisionen haben die Engländer am 9. Oktober abermals durch Eiasatz der Masse ihres Menschenmaterials, ihrer Artillerie und Angriffemaschinen die Entscheidung an der Flandernfront herbeizuführen ver⸗ sucht, die ihnen ihr prahlerischer „Sieg“ vom 4. Oktober nicht gebracht hatte. Auch die englische Behauptung, jeden Tag den Bewegungskrieg gegen die deutsche Flandernarmee beginnen zu können, ist gerade durch ihren neuen Angriff gegen die feste deutsche Stellung aufs Klarste widerlegt.
Nach tagelangem Zerstörungsfeuer setzte am 9. Oktober Morgens stärkstes Trommelfeuer ein. Gegen 7 Uhr Vor⸗ mittags brachen die tiefgegliederten dichten Massen der Engländer und Franzosen in fast 20 km Breite zwischen Bixschote und Gheluvelt gegen unsere Linien vor. Schon in die dichten Angriffskolonnen schlug unser vernichtendes Sperr⸗ und Abwehrfeuer und riß breite blutige Lücken in die Reihen der Angreifer, während von unzähligen Punkten aus deutsche Maschinengewehre die Sturmkolonnen nieder⸗ hämmerten. Bei ununterbrochener heftigster Artillerie⸗ wirkung warf der Gegner rücksichtelos immer neue Reserven in den Kampf und ließ sie wiederholt ohne jede Kräfteschonung an einzelnen Stellen bis zu 6mal gegen unsere Stellungen an⸗ rennen. Den ganzen Tag über bis tief in die Nacht dauerte der erbitterte Kampf. Durch wuchtige Gegenstöße und im heißen Nahkampfe wurden die anstürmenden feindlichen Massen in der Linie Poelkapelle bis südlich von Gheluvelt restlos ab⸗ geschlagen. Bei den wiederholten vergeblichen Angriffen gegen diese 13 Kilometer breite Front erlitt der Gegner allerschwerste blutige Verluste.
Nur zwischen Draaibank und Poelkapelle konnte die Uebermacht des anstürmenden Feindes unter gewalligen Opfern in etwa 1500 Meter Tiefe in dem zertrommelten Trichtergelände Boden gewinnen. Hier verhinderte sofort einsetzender Gegenstoß jede Erweiterung des feindlichen Anfangserfolges. Erst spät in der Nacht flaute das feind⸗ liche Feuer um ein Geringes ab, blieb aber auch dann als kräftigstes Störungsfeuer auf der ganzen Kampfzone liegen. Auch dieser neue Großkampf englischer und fanzö⸗ sischer Massen endete mit einem völligen Mißerfolg und be⸗ wies wiederum, wie in den vorhergehenden neun Großkampf⸗ tagen an der Flandernfront, daß auch der stärkste Einsatz und die größte Ueberlegenheit an Menschen und Material nichts gegen die Widerstandskraft der heldenhaften deutschen Flandern⸗ armee vermögen. Allen zehn Angriffen an der Flandernfront ist jeder strategische Erfolg versagt geblieben und die Zer⸗ mürbungstaktik der Entente trifft Engländer und Franzosen schwerer am eigenen Leibe als die Deutschen.
Am Abend desselben Tages steigerte sich auch an der Aisnefront das feindliche Feuer zu großer Stärke gegen unsere Stellungen von La Motte bis Fort Matmaison, worauf ein starker französischer Vorstoß mehrerer Kompagnien gegen unsere Linien vorbrach. Unter blutigen Verlusten wurde der Feind größtenteils im Maschinengewehr⸗ und Hand⸗ granatenfeuer, an einzelnen Stellen durch Gegenstoß restlos ab⸗ gewiesen. “
In Mazedonien scheiterte nach heftiger Artillerie⸗ vorbereitung ein englischer Teilangriff gegen die bulgarischen Stellungen südlich Doiran. “
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Großes Hauptquartier, 11. Oktober. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. 1 “ Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Im flandrischen Küsten⸗Abschnitte und
zwischen Blankart⸗See und Poelkapelle steigerte sich der Artilleriekampf Nachmittags zu großer Stärke. Bei Draaibank griffen die Franzosen erneut an, ohne einen Erfolg zu erzielen.
Auf dem Kampffelde östlich von Ypern war das Feuer wechselnd stark; die Engländer griffen nicht an.
Bei einer Abends sich über Zonnebeke —Zanivoorde entwickelnden Luftschlacht, an der rund 80 Flugzeuge be teiligt waren, wurden 3 feindliche Flieger abgeschossen.
“ Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Auf dem Ostufer der Maas entrissen nieder⸗ rheinische und westfälische Bataillone nach wirkungs⸗ voller Feuervorbereitung den Franzosen durch kraftvollen Ansturm wichtiges Gelände im Chaume⸗Walde. Der Feind fazeß vier kräftige Gegenangriffe, die sämtlich verlustreich scheiterten. Mehr als 100 Ge⸗ fangene und einige Maschinengewehre fielen in unsere Hand.