1917 / 243 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

für den Maschinenbau, Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 3, erteilt wird, und zwar durch einen Bezugeschein, der den Stempel des Be⸗ auftragten trägt. 1

Anträge auf Erteilung der Eirwilligung sind von den Herstellern von Fabrikattonseinrichtungen und Betriebsanlagen an die Metall⸗ Be atungs⸗ und Verteilungtstelle fer den Maschinenbau, Charljonter⸗ burg 2, Harden bergstraße 3, auf den von dieer Stelle zu beztehenden amtlichen Vordrucken und in Abschrift an die öetlich zuständige Kriegsamtsstelle zu richten.

An die Stelle des Bezugsscheins tritt für die Ausfuhr eine Ausfuhrbewihtaung des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfubr⸗ bewill gung, Berlin, oder eine vorläufige Bescheintgung des Köntglich Pieuß'schen Kriegeministeriums, Sriegsamf, Abteilung für En⸗ und Ausfuhr, Berlin W., Potsdamer Straße 121 b, daß die Aus uhr vor⸗ aussichtlich genehmigt wird.

Der Einwill gung bedarf es nicht für die Instandhaltung und Ausbesserung vorhandener Fabrikattonzeimichtungen vnd Beuiebs⸗ anlagen (Ersatzteile, Reserveteile für eigene und fremde Betriebe)*) und für emen monatlichen Verbrauch von nicht mehr als 200 kg der beschlagnahmten Gegenstände insgesamt zur Herstellung von neuen Fabrikationseinrichtungen und Betriebsanlagen.

Meldepflichtige Personen, Meldevorschristen. Umternebmungen, die gewerbsmäßig oder für den eigenen Bedarf Fabrikationseinrichtungen oder Betriebsanlogen hberstellen, haten ihre Bestände an den beschlaäanahmten Gegenbänden nur auf besonderes Ertordern anzumelzen. Die Meldungen sind au den Beauftragten des Kriegemtaistertums bet der Metall⸗Beratungs⸗ und Verteilungs⸗ stelle für den Maschtnenbau, Charlottenburg 2, Hardenber straße 3, auf dessen Erfordern zu richten. 88

Auskunfterteilung.

Beauftragten der Milttär⸗ und Poltzeibehörden ist die Prüfung des Lagerbuches, der Geschäftsbriefe und Geschäftsbücher sowie die Besichtigung und Untersuch na der Betriebseinrichtungen und Räume zu genalten, in denen meldepflichtige Gegenwände erzeugt, gelagert oder falgehalten werden oder in denen solche Gegenstände zu ver⸗

3 Anfragen. Anfragen sind:

1) soweit sie die auf Bauwerke bezüglichen Anordnungen betreffen,

an die zuständige Krieasamtsstelle, 8 2) soweit sie de auf Fabrikationseinrichtungen und Betriebs⸗ anlagen bezüplichen Anordnungen b treffen, an den Beauftragten des Kitegsminsstersums bet der Metall⸗Beratungs⸗ und Verteil nesstelle üc den Maschinenbau, Charlottenbdurg 2, Hardenbergsraße 3, zu

8 Inkrafttreten. ““

Diese Bekaz achung tritt mit dem 18. Oktober 1917

in Kraft. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung Nr. E

1091/5. 17 KNA. vom 7. Juni 1917 außer Kraft gesetzt. Berlin, den 10. Oktober 1917.

Kriegsministerium. Kriegsamt. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abt Koeth.

*) Als Instandhaltung und Ausbesserung im Sinne dieser Bekannt⸗ machung gilt der Egatz abgenutzter Teile durch neue Teile gleicher Aus⸗ ührung in der Weise, daß nach Einfügen der neuen Teile wieder der geb auch fertige Zustand des Gesamtgegenstandes erzielt wird. Reserveteile sind Tile vochandener Maschinen, Geräte und Apparate, die besonderer Abnatzung oder Bruchgefahr unterworfen sind und die deshalb in einem dem Bedürfnis und der Uebung des Gewerbezweiges entsprechenden Um⸗ fange bereitgehalte rden müssen.

8 Ei W

zum Verzeichnis der zur Annahme beschlagnahmter Torffasern berechtigten Torfwerke..

Als Sammelstelle zur Anvahme beschlagnahmter, noch nicht aufbereiteter Torffasern gemäß § 4 der Betanntmachung Nr. W. I 4100/1. 17. KRA., betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Torffasern (Blatischriden von Eriophorum) vom 14. April 1917 ist von der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung ferner nachstehend bevanntes Torfwerk zugelassen worden:

Torfbausteinwerk Schöninghsdorf, Schöninghsdorf, Kreis 8 Meppen. Berlin, den 10. Oktober 1917. Kriegsministerium. Kriegsamt. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung 8 2 8 g

8

Koeth.

Belannimagchchchh

In der Bekanntmachung vom 15. September 1917, be⸗ treffend Zwangsverwaltung über die Hamburger Zweignieder⸗ lassung der Firma J. J. Tschurin u. Co. in Moskau, muß es nicht heißen „unter zwangsweise Verwaltung des Kauf⸗ manns Eduard Soltau in Firma Eduard Soltau u. Meincke, Hamburg“, sondern „unter zwangsweise Verwal⸗ tung des Kaufmanns Eduard Soltau, Ham⸗ burg, Lübeckerstraße 51“. b“

Hamburg, den 10. Oktober 1917. Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.

Strandes.

Bekanntmachung.

8

Die auf Grund der Bundesratsverordnung vom 31. Juli

1916 durch Anordnung des Reichskanziers vom 13. November

1916 eröffnete Liquidation der Firma A. Stirling u. Sohn in Hamburg ist beendet. Hamburg, den 8. Oktober 1917.

Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

1 Bekanntmachung. Die auf Grund der Bundesratsverordnung vom 31. Juli⸗ 1916 durch Anordnung des Reichskanzlers vom 9. Februar d. J. eröffnete Liquidation des inländischen Vermögens der Firma The German Bottle Seal Company Ltd, in London, ist beendet. Hamburg, den 8. Oktober 1917. Der Präses der Deputation für Handel,” Strandes.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (+GBl. S. 89) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

577. Liste. Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse der am 8. Jul

storbenen Wetwe Ludwig Beoicam, Marie Magdalena geb.

Hatsch, in Straßburg (Zwangsverwalter: Exzellenz Mandel,

Unterstaatssekretär a. D. in Straßburg).

Straßburg, den 3. Oktober 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

———

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zw angsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Ver⸗ mögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

578. Liste.

Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen des durch Elzt vom 11. Oktober 1915 ausgebürgerten früheren Landrichters Alfred Weil aus Metz (Zwangsverwalte : Bürgermeister Dr. Foret in Metz), ““

Straßburg, den 4. Oktober 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. aa“

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verorbdnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Ver⸗ mögens von landesflüchtigen Personen, vom 12. Juli 1917 (4RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden. v“

579. Liste. 8

Kreis Metz⸗Land.

Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Vermögen des Landee flüchttgen Adolf Pierson in Freiburg in der Schweiz, ausgebürgert durch Beschluß vom 7. Juni 1916 (Zwangsverwalter: Gerschtsvollsicher Reuter in Metz).

Straßburg, den 4. Oktober 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Regierungsrat in Aurich, Mücke, zum Geheimen Finanzrat und Mitglied der Hauptverwaltung der Staatsschulden in Berlin zu ernennen. 1

„Der Arzt Dr. Scheibe aus Ueckermünde ist zu in Lauenburg i. Pomm. ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗

weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (NGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über das in Deutschland befindliche Ver⸗ mögen der Eheleute Rentner Armand und Bertha Hahn in Neuilly sur Seine und deren Kinder Armand Hahn, Bankbeamter in Rouen, Paul Hahn, Leutnant in Roanne, Charles Hahn, Gesellschaftsbeamter in Neuilly, Marthe geb. Hahn, Ehefrau des Berg⸗ ingenieurs Edouard Drouet in Liévin, Rose geb. Hahn, Ehefrau des Bankbeamten Paul Michel in St. Germain en Laye, und Fernand Hahn, Gesellschaftsbeamter in Neuilly sur Seine, die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Rentner Leo Hirsch in Cöln, Stadtwaldgürtel 45.) Berlin, den 8. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. .A.: Huber.

Errichtungsurkunde.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers dee geistlichen und Unterrichtangelegenheiten und des Evangelischen Oberkirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiliaten wird durch die unterzeichneten Be⸗ hörden hterdurch folgendes festgesetzt:

§ 1

In der evangelischen Kirchengemeinde Berlin⸗ Wilmersdorf, Drözese Kölln⸗Land I, wird eine zehnte Pfarrstelle etrrichtet.

§ 2. Diese Uerkunde tritt am 1. ö 1917 in Kraft. Berlin, den 14. September 1917. Potsdam, den 25. September 1917. Köniagliches Konsistolium Königliche megierung der Provinz Brandenburg, Abteilung für Kirchen⸗ und Abteilung Berlin. Schulwesen. Steinhausen. von Bardeleben.

Bekanntmachung.

Nuf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, besreffend die Fernhaltung unzuv rlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), habe ich dem Hotelbesitzer Siegmund Link in Berlin, Rosenrbaler Straße 49, durch Verfünung vom beutigen Tage den Handel mit Textilien und Terxtileisatzstoffen wegen Unzuverloͤffigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin⸗Schöneberg, den 8. Oktober 1917.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegewucheramt. J. V.: Machatius.

Bekanntmachung

hen Ebeleuten Metzgermeister Franz Schmidt üt h. habe ich auf be der Bundesratsperordnung 1, 8 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Lebens⸗ mitteln und sonstigen Gegenstäanden des täglichen Be, darfs wegen Uazuverlässigkeit bis auf weiteres untersagf.

Dortmund, den 3. Oktober 1917. Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

1

11“ Bekanntmachung. 88 v

Den Ebeleuten Bäckermeister einrich Tigges in Oespel, Bisma kütraße 106, habe ich au Grund der Bundesrart⸗ verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegeuständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. 8

Dortmund, den 5. Oktober 1917.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratkverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel wird der Ehefrau Elisaberh Kutsch, geb. Wirtz, und der Verkaͤuferin Theodore Heiligers, hier, Kreuzstraße 5, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ine⸗ besondere mit Schuben, untersagt, weil Frau Kutsch furch ihre Perkäuferin ein Paar Mäscher schnürstiefel Nr. 37 zum Preise von 38,75 verkauft und auf B⸗fragen erklärt hat, daß ihr Mann die Stilefel vor langer Zeit unter der Hand gekauft und sie den Einkaufspreis nicht angeben könge. Die Stiefel rühren allem Avschein nach aus einem alten Bestande ber und sind zurück. halten, um sie jetzt zu einem kohen Preise ver⸗ kaufen zu können. Obschon sich im Schaufenster ein Plakat mit der Aufschrift: „Damenstiesel Nr. 36 dts 40 ausoerkauft b⸗fand, wurden bet einer Beschlagnahme noch 10 Paar Damenstiefel in den vor⸗ genannten Nummern vorgefunden, so daß auch dieserhalb die An⸗ nahme begründet ist, daß Schuhwaren zurückgehalten sind, um späterhin höhere Verkaufspreise erzielen zu können. Schiießlich hbat die Verkäuferin Heiligers auch ein Paar Herrenstiefel für 50 verkauft, welche ihr angeblich von einer unbekannten Frau für 45 überlassen sind. Auch hier liegt die begründete Ver⸗ mutung vor, daß es sich ebenfalls um Stiefel handelt, die zur höheren Preiserzielung zurückgehalten sind. Die Unzuverlässigkest in bezug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. Die Kosten dieser Be⸗ kanntmachung tragen die Frau Kuisch und die Verkäuferin Heiligers als Gesamtschuldner.

Gelsenkirchen, den 9. Oktober 1917. Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. Oktober 1917.

In der am 11. Oktober unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich ab⸗ gehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung über Verjährung der Beitrags⸗ rückstände in der Angestelltenversicherung die Zustimmung er⸗ teilt. Zur Annahme gelangten ferner eine Aenderung der Ver⸗ ordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗, Strick- und Schuhwaren vom 10. Juni,23. Dezember 1916 und eine Ergänzung der Verordnung über die Festsetzung von Pachtpreisen für Kleingärten vom 4. April 1916. Demnächst wurde über Eingaben Beschluß gefaßt.

2*

Der hiesige Geschäftsträger der Republik Uruguay hat dem Auswärtigen Amte, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, ein Dekret seiner Regierung mitgeteilt, in dem die Beziehungen zum Deutschen Reiche ohne Angabe von Gründen als abgebrachen erklärt werden. Zugleich hat er um Aushändigung seiner Pässe gebeten.

„Die im Gebrauch befindlichen Metallfreigabescheine sowohl für Inlands⸗ wie für Ausfuhrzwecke enthalten die Bestimmung, daß bei Inanspruchnabhme von Unterlieferern, diesen polizei⸗ lich beglaubigte Abschriften der Freigabescheine erteilt werden müssen. In Fällen, in denen zur Ausführung eines Auftrages eine größere Zahl von Unterlieferern herangezogen werden mußte, hat die Anfertiaung von Abschriften für alle diese Unterlieferer und die polizeiliche Beglaubigung derselben sowohl für die beteiligten Firmen als auch für die polizeilichen Organe eine nicht unbeträchtliche Schreibarbeit und Mühewaltung mit sich gebracht. Um hierin eine Erleichterung zu schaffen, hat die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, gedruckte Abschriften von Freigabescheinen eingeführt. Diese Abschriften stimmen in dem gedruckten Text mit den Freigabescheinen überein und sind für die polizeiliche Beglaubiaung nur durch Uebertragung des ungedruckten Textes aus der Urschrift zu ergänzen. Wenngleich die poltzeiliche Be⸗ glaubigung sich nach wie vor auf den gesamten Inhalt des Freigabescheins erstrecken muß, so ist doch für die polizeilichen Stellen eine wesentliche Vereinfachung darin begründet, daß der Druck die wörtliche Uebereinstimmung der Abschrift mit dem gedruckten Teil des Freigabescheins gewährleistet. . Derartige Vordrucke zu Abschriften von Freigabescheinen können bei denjenigen Stellen angefordert werden, von denen die Freigabescheine ausgefertigt sind. Es empfiehlt sich, sofern die Zahl der in Betracht kommenden Unter⸗ lieferer von vornherein wenigstens annähernd feststeht, gleich bei der Stellung des Freigabeantrags die Beifügung der erforderlichen Anzahl von Abschriftsvordrucken nachzu⸗ suchen. Für die bei der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung unmitel⸗ bar ausgestellten Freigabescheine gibt die Vordruckver⸗ waltung der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung, Berlin SW. 18, (Verl. Hedemannstraße 10) Vordrucke zu Abschriften ab. Da Metallfreigabescheine verschiedenartiger Fassung im Gebrauch sind, muß der Stellung des Antrags auf Ueberlassung von Abschriftsstücken die Vordrucknummer des Originalfreiabgabe⸗ scheines genau bezeichnet werden. Für Freigabescheine ver⸗ alleter Fassung, die noch vereinzelt im Umlauf sind, werden Abschriftevordrucke nicht herausgegeben. In diesen wenigen Fällen müssen sich die Betroffenen auch ferner der Mühe einer vollständigen Abschriftsanferkigung unterziehen.

Württemberg. Seine Königliche Hoheit der Phil „Württembera, das ätteste Mitglied des Königlichen Hauses ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nach Ungerem Leiden gestern mittag in seinem 79. Lebensjahre gestorben.

DODOesterreich⸗Ungarr.

der Kaiser Karl begab sich am Montag mit Gefolge, darunter der Chef des Generalstabes Freiherr Arz und der deutsche Militärbevollmächtigte Generalmajor von Cramon, über Lemberg nach Wolhynien, um zum erstenmal seit seinem Regierungsantritt die höheren Kommandos und die Truppen der Heeresgruppe Linsingen zu besuchen. Der Kaiser hielt sich längere Zeit in Sokal, Wladimir Wolhynsk, Turyjsk und Kowel auf, wo er die Meldungen der höheren Komman⸗ danten und die Vorstellung von Truppenabordaungen entgegen⸗ nahm, die an die Bahn gekommen waren, um dem Kaiser zu huldigen. Der Heereskommandant, Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold von Bayern hatte seinen General⸗ sabschef Obersten Hoffmann entsandt. Der Heeresgruppen⸗ kommandant von Linsingen, die Armee⸗ und Armeegruppen⸗ ommandanten Generalobersten Freiherr von Kirchbach und Freiherr von Hauer, General der Infanterie von Falken⸗ hayn, General der Kavallerie von Bernhardi und General der Artillerie von Kirchbach hatten sich gleichfalls an den einzelnen Stationen eingefunden, um sich beim Kaiser zu melden. Am Dienstag nachmittag trat der Monarch von Kowel aus die Rückreise nach Wien an.

Das österreichische Abgeordnetenhaus erledigte gestern Ausschußberichte und nahm die Anträge des Preßaus⸗ schusses, betreffkend Aufhebung der politischen Zensur, nach kurzer Besprechung an, in der sämtliche Redner für die Wiedereinführung der vollständigen Preßfreiheit ein⸗ traten. Im Laufe der Erörterung hob der Minister des Innern Graf Toggenburg die außerordentlichen Dienste hervor, welche die loyale Presse Oesterreichs in diesen schweren Zeiten dem Staate geleistet hat, und sagte laut Bericht des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“: s

Die Regierung möchte je eher je lieber auf die Zensur ver⸗ sschten, doch könne mit Rücksicht auf die Feinde, die mit größter Aufmecksamkeit unser öffentliches Leben verfolgen, wohl noch schwer derzeit auf die Kriegszensur verzichtet werden, die übrigens auch in den anderen Staaten bestehe. Die Klagen über die Handhabung der zensur seien vielfach berechtigt. Um diesen Klagen Rechnung zu nogen und Ordnurg in die Zensurverhättnisse zu bringen, brabsichtige de Reaterung eine Neuregelung der Zenlur dahin gehend, daß nur das, ncg mit den Interessen der Kr egführung in mittelbarem oder un⸗ msttelbarem Zusammenbang sieht, der Zensur durch politische oder Poliseibehörden unterliegen soh, gegen deren Erkennmis der Rechtsweg offentebt. Fragen rein politischer Natur oder solche, die die Krieg⸗ führung überbaupt nicht berühren, sollen der Zensur nicht unterliegen.

In schriftlicher Beantwortung der Anfrage des Süd⸗ slawen Korosec und Genossen, betreffend die verfassungs⸗ sosen Zustände in Bosnien und der Herzegowina, er⸗ klärte der Ministerpräsident Dr. von Seidler obiger Quelle zufolge, daß die Wünsche der Interpellanten nach Wieder⸗ herstellung des verfassungsmäßigen Lebens dort sich mit den Bestrebungen des gemeinsamen Finanzministers deckten. Da i Bosnien und die Herzegowina größtenteils Kriegsgebiet eien, die Mehrzahl der Wähler an der Front stehe und die schwach besetzten Verwaltungsbehörden bei dem Kriegszustand mit vermehrten Aufgaben überbürdet seien, könne nicht ohne weiteres mit Neuwahlen vorgegangen werden.

Im Einlaufe des Abgeordnetenhauses findet sich ein Gesetzentwurf, durch den das Gesetz, betreffend die Be⸗ steuerung des Umsatzes von Effekten, abgeändert wird.

Wie „Wolffs Telegraphenhüro“ meldet, soll danach die Be⸗ swurung nicht mehr nach dem Nenrwert der umgesetzten Eff kien, sodein noch ihrem Geldumsatz oder Kurswert erfolgen. Als Sreuer⸗ einbeit hat der Betrag von 1000 Kironen des Geldumsatzes zu dieren und beträgt bei Geschäften mit Diviendenpapieren und Prämien⸗ schuldverschreibingen mit Ausnahme der Titres der östezreichtschen Staatsprämienanleihen 40 Heller, bei Geschäften mit ögerreichischen Staatsschuldverschrelbungen ein chließlich der von dem österreichlschen Staate zur Selbstzahlung übernommenen Schuldverschreibungen (mit Aus⸗ nahme der Schuldperschreibungen der österreichischen Krirgsanltihen) 5 Heller für 1000 Kronen. Für Prämtengeschäfte ist das Deppelie des in den vorstehenden Bestimmungen vorgesebenen Steuerbetrags zu eatrichten. Das neue Gesetz soll eine jibrliche Mehreinnahme ven tund sechs Millionen Kronen bringen. Im Art. 4 wird bestimmt, daß die Regierung ermaͤchtigt ist, fuͤr die Zeit bis zur Wirdereröffnung der insändischen Börsen anzuordnen, daß nach Maßgabe durch Ver⸗ ordnung zu treffender näherer Bestimmongen die Umsätze, die in dem von der Regierung zugelassenen beschrä kten Privatverkehr aa einer inländischen Börse staufinden, hinsichslich der Anwendung der Be⸗ stimmungen über die Effektenumsatzsteuer als Börsengeschäfte zu be⸗ handeln sind. Das Gesetz tritt am 1. Dezember d. J. in Kraft.

„— Die deutsche radikale Partei hat in ihrer beutigen Sitzung beschlossen, aus dem deutschen Nationalverband

aus zutreten. Frankreich.

In der Abgeordnetenkammer setzte der Minister für Lebensmittelversorgung Long in seiner Beantwortung der ver⸗ schiedenen Interpellationen über die Verpflegungsfragen auseinander, was er getan habe, um den für die Versorgung des Landes notwendigen Schiffsraum zu vergrößern. Er sagte laut Meldung der „Agence Havas“:

Auf Grund der g⸗genwärtig Frankreich zur Verfüg ing stehenden Mengen würde die Brotration jedes Franzosen 150 200 Gramm betragen. Ich habe Maßnahmen ergriffen, um sie auf 250 zu bringen, werde mich aber mit einer solchen Rationterung nicht begnügen, sondern alles tun, um die Lage ju verbessern, solange die Bunres⸗ g'vossen nicht dem gleichen Verpflegungs⸗ und Einschräakungsmaßstab vnterworfen sind. Es finden Unterhandlungen statt, um alle Beför⸗ rurge⸗ und Verkehrsmittel zu vereinigen und vor allen anderen Fcheürfnissen England, Frankreich und Italien das tägliche Brot zu

sichern. An den 86 Verbrauch fehlen no 20 Mirrlanden 86 Millionen Zentnern Verbrauch feh ch

Die Kammer nahm schließlich durch Handaufheben eine

Tagesordnung an, die das Vertrauen ausspricht.

Rußland. .“

M. Der Ministerpräsident Kerenski und die Minister des Aeußern, des Krieges und der Marine haben sich ins Haupt⸗ quartier begeben. Wie die Petersburger Blätter melden, ver⸗ folgt die Reise der Minister einen wichtigen Zweck, nämlich

enderungen in der Heeresleitung und eine Umbildung des Hauptquartiers, das beträchtlich verkleinert werden wird, um es beweglicher zu machen.

Herzog Philipp

““ 8

Die 120 Sitze im Vorparlament, die den nicht⸗ sozialistischen Gruppen zustehen, nerteilen sich nach Blätter⸗ meldungen folgendermaßen: Kadetten 64, Partei für Handel und Industrie 34, Ausschuß Moskauer Politiker 15, Grund⸗ besitzer 7. Das Vorparlament wird seine Sitzungen erst auf⸗ nehmen, nachdem diese 120 Mitglieder gewählt sind.

Noch vorläufigen Angaben werden die Endergebnisse der Landtagswahl in Finnland folgende sein: Sozial⸗ demokraten 92 Sitze, Bürgerlicher Block 64, Agrarpartei 26, Schwedische Partei 17 Sitze und 1 Lappe.

FIttalien. 1“

Das Amtsblatt enthält ein Dekret, wonach der seitherige Unterstaatssekretär des Munitionswesens General Alfieri zum Leiter des dem Ministerium des Innern angegliederten Unter⸗ staatssekretariats für Verproviantierungs⸗ und Verbrauchs⸗ wesen ernannt wird. 1 Niederlande.

Das Ministerium des Auswärtigen teilt laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit, vom holländischen Gesandten in Washington werde berichtet, daß die amerikanische Regierung amtlich bekannt gegeben hat, doß Schiffen, die nach einem an Deutschland grenzenden neutralen Lande fahren, keine Bunker⸗ kohle geliefert werden kann. Infolgedessen werden nieder⸗ ländische Schiffe, die aus Indien und Südamerika kommen, in keinem Hafen der Vereinigten Staaten bunkern können, außer wenn die amerikanische Auefuhrbehörde die Bewilligung erteilt, daß die Ladung dieser Schiffe nach Holland verfrachtet werde. Da auch in Südamerika keine Bunkerkohlen zu haben sind, so ist augenblicklich die Schiffahrt zwischen den Kolonien und dem Mutterlande unmöglich. Der holländische Gesandte und der holländische Ausschuß in Amerika unterhandeln mit der Regierung der Vereinigten Staaten über em Abkommen für die Schiffahrt und die Ausfuhr von Waren nach Holland. Es ist ihnen aber bisher nicht gelungen, zu einer Einigung mit der amerikanischen Regierung zu gelangen 1

8 8*

Wie viele Schneeflocken Lawinen ergeben, wie viele kleine Ameisen die Teile zu einem großen Bau zu⸗ sammenschleppen, so müssen bei der T. Kriegsanleihe aus ungezählten kleinen Zeichnungen die Milliarden erwachsen, die das Vaterland braucht, um den Trotz der Feinde endgültig zu brechen.

8 Bulgarien.

Gestern nachmittag traf der Deutsche Kaiser in Be⸗ gleitung des Prinzen August Wilhelm von Preußen und des Staatssekretärs des Aeußern Dr. von Kühlmann in Sofia ein. Zum Empfange des Kaisers hatten sich auf dem Bahnhofe, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, der König Ferdinand der Kronprinz Boris und der Prinz Kyrill,. die Minister, an ihrer Spitze der Ministerpräsident Radoslawow, sowie auch die ehe⸗ maligen Minister, die Mitglieder des diplomatischen Korps, das Büro der Sobranje, Abgeordnete, die Generale der Gar⸗ nison und die hohen Würdenträger eingefunden. Nach herz⸗ licher Begrüßung und nach dem Vorbeimarsch der auf dem Hesch aufgestellten Ehrenkompagnie bestiegen die beiden Monarchen den Galawagen und fuhren durch die prächtig ge⸗ schmückten Straßen, in denen Soldaten und die Schüler der städtischen Schulen Reihen bildeten, nach dem Palais. Ihnen folgten der Prinz August Wilhelm mit dem Prinzen Boris und die übrigen Persönlichkeiten. Vor dem zu Ehren des hohen Gastes errichteten Triumphbogen reichte der Bürgermeister dem Kaiser nach Landesbrauch Salz und Brot dar und hielt eine kurze Ansprache, in der er sagte, daß dies ein Pfand der Verbrüderung sei, das ihm die Herzen der Bulgaren öffne. Der Kaiser dankte herzlich, worauf auch der Präsident der deutschen Kolonie und der Direktor der deutschen Schule den Monarchen willkommen hießen. Dann setzte sich der Zug unter dem stürmischen Beifall der Menge wieder in Bewegung. Abends fand im Schloß ein großes Festmahl statt.

aus.

““ Schweden.

Der König hat nach einer Meldung des 1 Telegraphenbüros“ mit der Kabinettsbildung den Landes⸗ hauptmann Widen, Präsidenten der Zweiten Kammer, beauf⸗ tragt, der seiner politischen Anschauung nach den gemäßigten Liberalen angehört.

. Kriegsnachrichten. Berlin, 11. Oktober, Abends. (W. T. Keine größeren Kampfhandlungen.

in Flandern, das in den wieder⸗ holten Gewaltangriffen der Engländer viele Hunderttousende vergeblich gegen die deutsche Front anrennen sah, lag nach dem letzten Großkampftag am 9. Oktober dauernd unter lebhaftem Artilleriefeer, das sich vom Noch⸗ mittage des 10. ab an der Küste und zwischen Blan⸗ koartsee und Poelkapelle zu großer Stärke steigerie. Gegen 6 Uhr Avends ging das starke Zerstörungsfeuer in Gegend Draaibank und nördlich des Houthoulster Waldes in Trommelfeuer über und dehnte sich bis in Gegend Poelkapelle Unter gleichzeitiger Einneblung unserer dortigen Stel⸗ lungen erfolgte ein starker erneuter französischer Angriff beiderseits Draaibank und zugleich der Vorstoß einer feindlichen Großpatrouille an der Bahn Boesinghe- Staden. Uater starken blutigen Verlusten wurden die Angriffe restlos abge⸗ wiesen, während unsere Stoßtrupps ein südlich der Bahn Ypern-—Roulers vom 9. Oktober verbliebenes Engländernest irotz stärkster feindlicher Artilleriegegenwirkung zum größten Teil säuberten.

Im Artois und in der Gegend von St. Quentin und aa der Aisnefront steigerte sich zeitweise die Feuertäligkeit, die besonders in Gegend Fort Malmaison und am Chemin⸗des⸗ Dames größere Stärke annahm und erst Nachts abflaute.

Auf dem Ostufer der Maas drangen wir bei Tages⸗ anbruch in 700 Meter Breite und 300 Meter Tiefe in die französischen Stellungen im Chaumewalde ein und hielten die neugewonnenen Gräben gegen mehrfach wiederholte starke Gegenangriffe des Feindes. Bisher wurden 8 Offiziere, 115 Mann und 2 Maschinengewehre eingebracht. Die blutigen Verluste des Feindes sind schwer. Infolge dieser Unternehmung blieb dae Feuer tagsüber und während der Nacht lebhafter und griff quch zeitweilig auf die venachbarten Abschnitte über. Gegen 8 Uhr Abends gelang es uns auch am Nordhang der Höhe 344, ein weiteres feindliches Grabenstück zu nehmen und Gefangene einzubringen. -

Im Osten bis zum Karpathenberglande war die Feuer⸗ tätigkeit an einzelnen Stellen vorübergehend lebhaft.

Am unteren Sereth hielt tagsüber rege beiderseitige Artillerietätigkeit bis zum späten Abend an. Westlich Tulcea wurde bei Parches eine in der Morgendämmerung des 10. Ok⸗ tober über die Donau gesetzte feindliche Abteilung durch Feuer vertrieben. t

Ja Mazedonien steigerte sich zwischen Ohrida⸗ un Prespasee an verschiedenen Stellen die seindliche Feuert tigkeit. Am Dobropolje und südwestlich Dojran wurden feindliche Pa⸗ tronillen abgewiesen, während deutsche und bulgarische Stoß⸗ trupps westlich Makovo und Koruna Gefangene aus den feind⸗ lichen Stellungen einbrachten. 88

Großes Hauptquartier, 12. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Gestern beschränkte sich die Artillerietätigkeit in Flandern auf starken Feuerkampf im Küstenabschnitt und am 1“ Walde. Während der Nacht lag starkes Wirkungsfeuer auf dem Kampfgelände von der Lys bis zur Straße Menin Ypern; es steigerte sich heute früh schlag⸗ artig zum Trommeifeuer.

In breiten Abschnitten haben dann neue feindliche An⸗ griffe eingesetzt. 3

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Nordöstlich von Soissons und östlich der Maas schwoll die Kampftätigkeit der Artillerien zu großer Heftiokeit an. Bei Vauxaillon stießen starke franzosische Er⸗ kundungstrupps vor; sie wurden abgewiesen. Oestlich von Samogneux kam es zu örtlichen Grabenkämpfeu am Osthang der Höhe 344. 11“

Oestlicher Kriegsschauplatz. Nordöstlich von Riga und am Zbrucz war die Gefechts⸗ tätigkeit lebhafter als in den Vortagen. Bei Zusammen⸗ stößen von Streifabteilungen fielen zahlreiche Gefangene in unsere Hand.

Mazedonische Front.

Im Becken von Monastix und im Cernabogen be⸗ kämpften sich die beiderseitigen Batterien zeitweilig stark. Am rechten Vardar⸗Ufer schesterte der Angriff einer englischen Kompagnie vor den bulgarischen Linien.

Der Erste Generalquartiermeister.

Ludendorff.

11“ 8

Oesterreichisch⸗ungarischer

Wien, 11. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Auf keinem Kriegsschauplatz größere Kampfhandlungen. Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 11. Oktober. (W. T. B.) Generalstabsbericht.. Mazedonische Front: An mehreren Punkten der

Front Artillerietätigkeit, die besonders im Cernabogen ein wenig lebhafter war. Starke feindliche Erkundungsabteilungen, die südlich der Dobropolje und wesftlich des Dojran⸗ sees sich unseren Stellungen zu nähern versuchten, wurden durch Feuer verjagt. Deutsche und bulgarische Sturmtrupps drangen bei Makovo und Liumnitza in die feindlichen Stellungen und kehrten mit italienischen und griechischen Ge⸗

fangenen zurück.