1917 / 244 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Verordnung 1 über die Verlängerung der Amtsdauer 6 der Handelskammermitglieder.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 (Gesetz⸗ samml. S. 17) und auf den Antrag Unseres Staats⸗ ministeriums, was folgt:

Die Handelskammern können durch Beschluß bestimmen, daß auf die im § 16 des gesetzes über die Handelskammern vom 24. Februar 1870/19. Argust 1897 (Gesetzsamml. S. 134 343) festgesetzte Amts⸗ dauer ihrer Mitglieder das Kalenderjahr 1917 nicht anzurechnen ist.

Diese Verordnung tritt mit ibrer Verkündung in Kraft. Ueku dlich unter Unserer Höchsteiger händigen Unterschrift urd beigedrucktem iglichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 8. Oktober 1917. (Siegel.) Wilhelm.

von Breitenbach. Sydow. Helfferich. von Stein. Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Drews. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt.

Dem Mäürkischen Elektrizitätswerk, Aktien⸗ gesellschaft in Berlin wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit bis zum 31. De⸗ zember 1918 das Recht verliehen, zum Bau einer elektrischen Fernleitung (40 000 Voltleitung) von Trattendorf im Kreise Spremberg nach Ziebingen im Kreise Weststernberg dasjenige Grundeigentum in den Kreisen Spremberg, Sorau, Cottbus (Land), Guben (Land) und Weststernberg, das zum Ausbau der Leitungsstrecken 1) von dem Elektrizitätswerk der Niederlausitzer Kraft⸗ werke bei Trattendorf bis zur Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Cottbus und Guben bei Horno und von der Schaltstelle in der Gemarkung Bresinchen, Landkreis Guben, bis zum Endpunkt der Leitung in der Gemarkung Ziebingen (Einführung in die vor⸗ handene 40 000 Voltleitung) erforderlich ist, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be⸗ schränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staat⸗ liche Rechte an fremden Grundstücken findet dies Recht keine Anwendung. „Bei der Verpflichtungserklärung des Märkischen Elektri⸗ zitätswerkes vom 20. September 1917, ohne staatliche Ge⸗ nehmigung außerhalb seines Versorgungsgebiets Strom nicht abzugeben, soweit nicht bestehende Verträge es zur Strom⸗ lieferung verpflichten, behält es sein Bewenden.

Berlin, den 10. Oktober 1917.

88 Auf Grund Allerhöchster Ermäͤchtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium. von Breitenbach. Dr. Sydow. Dr. Drews. von Eisenhart⸗Rothe.

1 Finanzministerium.

Dem Regierungsassessor Paech in Posen ist vom 1. Ok⸗ tober 1917 ab die planmäßige Stelle eines Vorstands bei dem dortigen Stempel⸗ und Erbschaftssteueramt verliehen worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ 5 angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Universität in Königsberg Dr. Grimmer, Direktor der Versuchestanon und Lehranstalt für Molkereiwesen der Land⸗ wirtschaftskammer daselbst, ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Dem Leiter des chemischen Laboratoriums des städtischen Krankenhauses Am Urban in Berlin Dr. med. et phil. Rona ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers ür das in Deusschland befindliche Vermögen des Kommerzien⸗ ats Adolf B. H. Goldschmidt, insbesondere die bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M. in Verwahrung befindlichen Wertpapiere und Guthaben, die

wangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Direktor luaust Du Bois von der Mitteldeutschen Creditbank in Frankfurt a. M.)

Berlin, den 9. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V.: Dr. Göppert

ö“ v“ EEI1 8ET“ Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung russischer Unternehmungen, vom 4. März 1915 (AGBl. S. 133) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über den Anteil des russischen Staatsangehörigen Philipp Schereschewsky, z. Zt. Landsberg a. an der Firma B. Schidorsky & Schereschewsky in Eyndtkuhnen die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet. (Verwalter: Spediteur Konrad Hirsch in Eydtkuhnen.)

Berlin, den 9. Oktober 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. V.: Dr. Göppert.

Auf Grond der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung rumänischer Unternehmungen, vom 28. September 1916 (AGBl. S. 1099) habe ich nach Zu⸗ stimmung des Herrn Reichskanzlers über das in Deutschland

Wilbelm Schlachcis in Berlin⸗Schöneberg, Schwäbische Straße 2, die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Handels⸗ richter Martin Loose in Charlottenburg, Sybelstraße 66.)

Berlin, den 9. Oktober 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe. 1“

——

Die Liquidation der Beteiligung der Aktiengesellschaft der Spiegelmanufakturen und chemischen Fabriken von St. Gobain, Chauny & Cirey in Paris an der Herzogenrather Spiegelglas⸗ und Spiegelfabrik Bicheroux, Lambotte & Cie., G. m. b. H. in Herzogenrath ist beendet.

Berlin, den 9. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. 4 J. A.: Huber.

Ministerium deröffentlichen Arbeiten.

Es sind verliehen planmäßige Stellen: für Mitglieder der Eisenbahndirektionen: den Regierungs⸗ räten Dr. Kieckhoefer in Posen und Dr. Schucht in Berlin, den Regierunge⸗ und Bauräten Dr.⸗Ing. Skutsch in Breslau und Gutbrod in Cöln sowie dem Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Kloevekorn in Hannover;

für Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter: den Regierungs⸗ baumeistern des Eisenbahnbaufachs Verlohr in Küstrin, Klee⸗ mann in Malmedy und Arnold Steinbrink in Glatz;

für Vorstände der Eisenbahnmaschinenämter den Regierungs⸗ baumeistern des Maschinenbaufachs Hebbel in Hagen (Westf.) und Gaedicke in Stralsund;

für Regierungsbaumeister: den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufachs Schnell in Bad Oeynhausen, Dobberke in Breslau und Kalweit in Hannover sowie den Regierungs⸗ baumeistern des Maschinenbaufachs Hermann Luther in ree Tetzlaff in Berlin und Schwartzkopff in Halle (Saale).

Der Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Zaelke, bisher Abnahmebeamter in Hannover, ist der Eisenbahndirektion daselbst überwiesen.

Dem Eisenbahningenieur Wilhelm Raute in Berent ist die Stellung des Vorstands des Eisenbahnbetriebsnebenamts daselbst übertragen unter Verleihung einer der für Vorstände der Eisenbahnbetriebsnebenämter vorgesehenen Stellen.

Den Regierungsbaumeistern des Wasserbaues Pfeiffer in Husum, Plarre in Maltsch a. d. Oder (Geschäftsbereich der Oderstrombauverwaltung) und Bohrer in Burg i. Dithm. (beschäftigt beim Erweiterungsbau des Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanals) sind plänmäßige Regierungsbaumeisterstellen perliehen.

Dem Regierungsbaumeister Voigtlaender in Stadt⸗ hagen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem preußischen Staatsdienste erteilt. 1

8

Bekanntmachunqg. Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats, betreffend

unzuvperlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 603) habe ich dem Gastwirt Peter Bauer in Düsseldorf, Kurfürstenstraße 29, die Wiederaufnahme S. Se mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet. 8

Düsseldorf, den 5. Oktober 1917. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Leh’

8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603) habe ich dem Böttchermeister Karl Drecoll in Berlin, Turmstr. 54, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebeng⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 1

Berlin⸗Schöneberg, den 6. Oktober 1917.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

Bekanntmach ung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Hantel RGBl. S. 603), habe ich dem Karl Werner in Berlin N. 20 Wriezenerstr. 30, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegg⸗ hedarfs, insbesondere mit Häuten, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 8

Berlin⸗Schöneberg, den 8. Oktober 1917. Der Polizeipräsident zu Berlin. J. V.: Machatius.

Kriegswucheramt. In

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSZl. S. 603), babe ich dem: 1) Kaufmann Hans Medla, 2. Februar 1894 Lübben geboren, in Cottbus, Klosterstraße 33, 2) Taufmann Gustav Ziealer, 11. September 1852 Forst geboren, in Cottbus, Dresdener Straße 148, wohnhaft, durch Vetfügung vom heutigen Tage den Handel mit Textilien und sonstigen Gegenständen des Kriegsbedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Cottbus, den 5. Oktober 1917. Die Polngeiverwaltung. Dreifert, Oberbürgermeister

Beka nutmachu n g. Dem Schneider Jakob Rohr, geboren am 8. Dezember 1885 zu Thorak (Kußland), wohnhaft in Frankfurt a. M., Allerheiligen⸗ straße 49, wird hiercurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Web⸗, Wirk⸗ und Strick⸗ waren aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Be⸗ tetligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerhebetrieb untersagt. srankfurt a. M., den 9. Oktober 1917. Der Polizeipräsident. JF. A.: Freiherr von Schuckmann.

befindliche Vermögen des rumänischen Staatsangehörigen

Dem Kaufmann Joseyh Müller in Hann. 8 Kirchplatz 6, ist auf Grund der Bandesratsverordnung, terreffeno Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. Sep. tember 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit Gegentäͤnden des Kriegsbedarfo Maschinenölen, Leder⸗, Wagen, fetten und Schmiermitteln untersagt worden.

Hann. Münden, den 6. Oktober 1917.

Die städtische Polizeiverwaltung. Z. V.: Dr. Thomac.

Münde

Bekanntmachung.

Dem Kohlenhändler Heinrich Schwachheim in Witzen. hausen ist auf Grund des Bundesratsbeschlusses zur Fern holtong unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ker fernere Handel mit Feuerungsmatertalien für eigene und für fremde Rechnung untersagt. Der von der Anordnung Be⸗ troffene hat die Kosten dieser Bekanntmachung zu tragen.

Wtzenbausen, den 20. September 1917.

Der Königliche Landrat. J. A.: Dr. Wolf.

—on

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 13. Oktober 1917.

und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute eine Sitzung.

Der Großherzoglich badische Gesandte Dr. Nieser ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

der 6. Kriegsanleihe, die bis jetzt noch nicht im Besitze der Benachrichtigung über die erfolgte Eintragung ihrer Zeich⸗ nungen in das Reichsschuldbuch sind, deswegen beunruhigt fühlt. Die Verzögerung in der Zusendung der Benachrichti⸗ gungen ist unvermeidlich und beruht lediglich auf der großen Menge der Eintragungsanträge, die trotz der größten ÄAn⸗ strengung noch nicht sämtlich erledigt werden konnten. Zu irgend welcher Beunruhigung liegt sonach kein⸗Grund vor und es wäre gänzlich verfehtt wenn Zeichner hieraus Veranlassung nehmen sollten, Zeichnungen auf die 7. Kriegsanleihe zu unterlassen.

Von allgemeiner Bedeutung für Besitzer von Kriegsanleihe ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ein Bescheid, den der taatssekretär des Reichsschatzamts aus Anlaß eines Einzel⸗ falles kürzlich erteilt hat. Bei Friedensschluß wird die Heeres⸗ verwaltung voraussichtlich in der Lage sein, aus ihren Be⸗ ständen Materialien aller Art, Pferde, Fuhrwerke, Geschirre, Geräte usw. käuflich abzugeben. Um den Interessenten die Zahlung zu erleichtern, ist in Aussicht genommen, auf Wunsch der Käufer die Bezahlung durch Eingabe von Schuld⸗ verschreibungen und Schatzanweisungen der ver⸗ schiedenen deutschen Kriegsanleihen zuzulassen. Ob dabei die Kriegsanleihe zum Nennwert oder zum Ausgabekurs verrechnet werden wird, wird seiner Zeit zu entscheiden sein.

Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ wird mitgeteilt, daß zahlreiche Industrielle die Meldekarten über ihren Kohlenverbrauch im September und ihren Kohlenbedarf für Oktober und November noch nicht an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin eingesandt haben. Den Säumigen ist dringend zu raten, ihrer Meldepflicht nunmehr sofort nachzukommen, da, wie das genannte Telegraphenbüro hört, alle diejenigen, die die vorgeschriebenen Meldekarten nicht eingesandt haben, von der Kohlenbelieferung aus⸗ geschlossen werden sollen.

8 111““ Heft 2 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung mit dem Bericht des Amts für das Jahr 1916 ist soeben erschienen. Es ist von der Verlagsbuchhandlung J. Guttentag G. m. b. H. in Berlin W. 35, Genthiner Straße 38, zu beziehen.

In der vorgestrigen Abendsitzung des Finanz⸗ ausschusses erklärte der Ministerpräsident Graf Hertling, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, das Gerücht, Deutsch⸗ land habe mit seinen Gegnern bereits Friedensverhandlungen eingeleitet, für vollständig unzutreffend. Die Gerüchte schienen auf feindliche Machenschaften zurückzuführen zu sein. 8

8 Kriegsnachrichten.

v114“ Berlin, 12. Oktober, Abends. (W. T. B.)

Die Schlacht in Flandern ist auf der Angriffsfront Langemarck Zonnebeke noch in vollem Gange. Nördlich von Poelkapelle und südwestlich von Passchendaele wird in Einbruchsstellen der Engländer gekämpft.

Nach den blutigen Mißerfolgen vom 4. und 9. Ok⸗ tober, die sich durch die mehrfach wiederholten vergeblichen Teilangriffe am nächsten Tage nur noch schwerer und verlust⸗ reicher gestalteten, hat sich am 11. Oktober fast auf der ganzen Kampffront in Flandern der Artilleriekampf erneut zu grö ker Stärke gesteigert. Die Hauptwucht des feindlichen Artillerie⸗ feuers richtete sich gegen unsere Stellungen am Houthoulster Walde. Auch gegen die Linie Merckem —Draaibank setzten am Abend verschiedene Trommelfeuerstöße ein. Während der Nacht nahm das Feuer dauernd an Heftigkeit zu und ging anß 12. Oktober in den Morgenstunden gegen die Linie Draaibant bis südlich Gheluvelt in schwerstes Trommelfeuer über, worauf

8

neue Angriffe des Feindes eingesetzt haben.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel

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Es ist anzunehmen, daß sich eine Anzahl von Zeichnern

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8 ne, in dem der Feind hier liegt, ist durch fast 8 Das eläezlorungs⸗ und Trommelfeuer in schlammigen vhran und grundlosen Sumpf verwandelt und steigert die Mürkung unserer Artillerie gegen die Kampftruppen und Nach⸗ Bitsfolonnen des Gegners. Auch am 11. Oktober konnte scha⸗⸗ Artillerie wiederholt mit autem Erfolg ihr Feuer 88 feindliche Ansammlungen, Bewegungen und Anlagen

en. züsammensassgr rrasfront wurden bei lebhafterer Feuertätigkeit starke feindliche Patrouillen, die südlich des La Bassöe⸗ bei Cherisy vorgingen, abgewiesen.

An der Aisnefront steigerte sich das Feuer be⸗ sonders gegen Abend in Gegend Vaurxaillon. Der Versuch feindlicher Abteilungen, hier in unsere Gräben einzudringen, scheiterte teils im Nahkampfe, teils bereits schon in unserem Sperr⸗ und Vernichtungsfeuer. Auf dem Ostufer der Maas nahm in den Morgenstunden die beiderseitige Artillerie⸗ tätigkeit vorübergehend zu. Einige Stoßtrupps drangen am 11. Oktober 6 Uhr 30 Morgens in die feindlichen Stellungen bei Bezonvaux ein und kehrten mit 30 Ge⸗ fangenen und 8 Maschinengewehren zurück. Im Laufe des Tages steigerte sich das feindliche Feuer und erreichte am Nachmittage in Gegend Ornes erhebliche Stärke. Erkannte Ansammlungen des Gegners in Gegend des Chaume⸗Waldes wurden durch unser zusammengefaßtes Feuer zerstreut. Auch Nachts über hielt das lebhafte Feuer an.

Im Osten waren zwischen Meer und Düng bei lebhafterer Feuertätigkeit unsere Patrouillen erfolgreich. Auch am unteren Zbrucz, nördlich der Suczawa und am Sereth steigerte sich vorübergehend das beiderseitige Artilleriefeuer.

mehrere Kanals und

In zehn Schlachten von unerhörter Heftigkeit und mit einem Munitionsaufwande, wie er biser nie gesehen wurde, hat England versucht, die Entscheidung um die U⸗Bootsbasis in Flandern zu erkämpfen. Der Gesamtgewinn sämtlicher 10 Schlachten besteht darin, daß es England gelang, die deutsche Abwehrfront in einer ungefähren Breite von 30 bis 35 km und einer Tiefe von 1 bis 6 km. zurückzudrücken. Um diesen Erfolg zu erreichen, hat England die Blüte seines Heeres eingesetzt und die Verluste vom 4. und 9. Oktober nicht eingerechnet Hunderttausende an blutigen Verlusten erlitten, die die Fhfer der Nivelleschen Blutoffensive weit hinter sich lassen. Auf dem Höhengelände hat der Engländer nur auf dem füdlichen Teil in Richtung Gheluvelt —Zonnebeke Fuß fassen können. Der gesamte Gewinn der zehn gewaltigen Groß⸗ angriffe in Flandern beträgt kaum den dritten Teil des Naumgewinnes der Sommeschlacht 1916. Obwohl England in der Flandernfront fast die gesamte britische Landmacht ft unter französischer Beteiligung gegen einen Bruchteil der deutschen Armee eingesetzt hat, hat es nicht vermocht, die Initiative der deutschen Führung auch nur in geringem Maße zu beschränken. Während der Taktik Haighs großzügige Operationen bisher versagt geblieben sind, ermöglichte es das deutsche Verteidigungsverfahren im Westen nicht nur den anglo⸗fränkischen Angriffen erfolgreich standzuhalten, sondern zugleich gewaltige Erfolge in Galizien und der Bukowina, bei Riga und Jakobstadt zu erringen. Was die Prahlerei anbe⸗ trifft, daß die Engländer jeden Tag den Bewegungskrieg gegen die Armee des Kronprinzen Rupprecht in Flandern beginnen könnten, so haben die schweren Mißerfolge der letzten Tage be⸗ wiesen, daß auch diese Großsprechereien nur Seifenblasen waren. Interessant bleibt bei der neuen Berichterstattung die Tat⸗ sache, daß England, dessen militärische Berichte bis jetzt einiger⸗ maßen der Wahrheit entsprachen, anscheinend aus Furcht vor der blutiaen Wahrheit gezwungen ist, die Kriegsstimmung des eigenen Volkes durch derartige Lügenmeldungen zu beleben. Außerdem sollen diese frei erfundenen Siegesmeldungen das Ucteil der Neutralen trüben. Dieser Täuschungsversuch wird kaum dem gFänzlich urteilslosen Laten gegenüber verfangen. Die zehn Durchbruchsversuche in Flandern sind nichts anderes als eine ununterbrochene Reihe schwerster und blutigster englischer Mißerfolge. (W. T. B.)

Großes Hauptquartier, 13. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Die Schlacht in Flandern lebte nach kurzer Unter⸗ brechung gestern von neuem auf.

„Diesmal führten die Engländer in schmalerer, etwa 10 km breiter Front zwischen den Straßen Langemarck-—H. outhoulst und Zonnebeke —-Morslede die Angriffe: ihr Einsatz an artilleristiscchen Kampfmitteln war besonders stark.

Nach mehrmaligem ergebnislosen Ansturm gelang es der englischen Infanterie, zwischen Bahnhof und Dorf Poelkapelle im Trichtergelände vor zu kommen. In tagsüber andauernden erbitterten Kämpfen warfen unsere Truppen den Feind beider⸗

seits des Pendsbeek zurück.

Unsere Stellungen in und südlich von Poel⸗ kapelle wurden Vormittags und mit frischen Kräften am Abend erneut vergeblich angegriffen.

Starker Druck des Gegners richtete sich auf Passchen⸗ daele; auch hier mußten die Engländer sich mit einem schmalen Streifen unseres Vorfeldes begnügen; der Ort ist in unserem Besitz.

Oestlich von Zonnebeke brachen die feindlichen Angfife zusammen: auch bei Gheluvelt scheiterte ein starker Vorsto

Im ganzen beträgt der mit schweren, blutigen Opfern vom Feinde erkaufte Gewinn an 2 Einbruch⸗ stellen etwa ½ km Boden; überall sonst war sein Einsatz vergeblich.

Die Nacht hindurch hielt der Artilleriekampf an; heute morgen steigerte er sich wieder zum Trommelfeuer wischen der Lys und dem Kanal Comines —Ypern. Nach den vorliegenden Meldungen sind bisher keine neuen Angriffe erfolgt.

Heeresgruppe Deutscher Kronprink.

In einigen Abschnitten der Aisne⸗Front war auch gestern die Frnpftacsset lebhaft. „Im Ostteil des Chemin⸗des⸗Dames brachen hüringische Sturmtruppen nach wirkungsvoller Feuer⸗ vorbereitung in die französischen Stellungen nördlich der Mühle von Vauclerc ein. In 400 m Breite wurden nin Fäinr. mehrere Grabenlinien entrissen; zahl⸗ eiche Gefangene blieben in unserer Han .

Von der Düna bis zur Donau keine größeren Kampf⸗

handlungen. Mazedonische Front.

Außer lebhafter Artillerietätigkeit im Cerna⸗Bogen und für die Bulgaren erfolgreichen Erkundungsgefechten am Dojran⸗See nichts Besonderes.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff. g

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 12. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Bei geringer Kampftätigkeit Lage überall unverändert. 1 Der Chef des Generalstabes.

1

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 11. Oktober. (W. T. B.) Tagesbericht. Kaukasusfront: Im rechten Flügelabschnitt scheiterte ein Angriff zweier russischer Kompagnien in unserem Feuer. Im Zentrum durchbrach einer unser Sturmtrupps die feinlichen Stellungen und verjagte die russischen Truppen aus ihrem Lager. Viele Waffen, Handgranaten, 80 Zelte, Schanzzeug und anderes Kriegsgerät wurde erbeutet. Am 10. Oktober machten wir einen Feuerüberfall auf die auf Mytilene be⸗ findlichen Fliegerschuppen und Beobachtungsstellen und auf die Funkerwarte. Die Wirksamkeit der Beschießung konnte beob⸗ achtet werden. JAn den übrigen Fronten keine besonderen Ereignisse.

Amtlicher

fordert ein großes Geschlecht! Es gilt die Zukunft unsrer Kinder, unsres Volkes, unsres Vaterlandes! Jeder einzelne, der die TZ. Kriegsanleihe zeichnet, stärkt das Heer, stärkt das Reich und stärkt die Sicherheit der jetzigen und aller vorangegangenen

Kriegsanleihen.

Aullgemeine Wehrpflicht draußen, allgemeine Zeichnungspflicht drinnen!

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Tu“ Heine pflicht!

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Der Krieg zur See.

Berlin, 12. Oktober. (W. T. B.) Marineluftschiffe und Seeflugzeuggeschwader der kurländischen Küsten⸗ stationen haben in den letzten Wochen trotz häufig ungünstiger Wetterlage eine Reihe von Angriffen auf militärische Anlagen der livländischen Küste sowie der Inseln des Riga⸗Busens ausgeführt. Mit großer Umsicht wurden mehrfach die Befestigungen auf Zerel sowie Seestreitkräfte des Gegners an der dortigen Küste trotz starker Gegenwehr mit sichtbarem Erfolge angegriffen. Auch die Verteidigungs⸗ anlagen an der Ostküste des Riga⸗Busens wurden mit mehreren 1000 kg Bomben erfolgreich belegt. Die Wirkungen der Angriffe, die uns keinen Verlust gebracht haben, werden in den Berichten der Gegner zugegeben.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Amsterdam, 12. Oktober. (W. T. B.) Dem „Rotter⸗ damschen Courant“ zufolge veröffentlicht Lloyds folgende Schiffe als von dem deutschen Hilfskreuzer „See⸗ adler“ versenkt: Die englischen Schiffe „Gladysroyle“ (3268 Tonnen), „Lundyisland“ (3095 Tonnen), „Horngarth“ (36090 Tonnen), „Britishyeoman“ (1953 Tonnen), „Pinmore“ (2431 Tonnen); die französischen Schiffe „Charles Gounod“ (2199 Tonnen), „Laroche Foucauld“ (2200 Tonnen), „Antonin“ (3071 Tonnen), „Duplex“ (2206 Tonnen); das italienische Schiff „Buenos Ayres“ (1811 Tonnen); das kanadische Schiff „Ferce“ (364 Tonnen); die ameri⸗ kanischen Schiffe „R. C. Slade“ (673 Tonnen), „Johnson“ (529 Tonnen), „Manila“ (731 Tonnen).

Rotterdam, 12. Oktober. (W. T. B) Der „Maas⸗ bode“ meldet: Der englische Segler „Surprise“, 100 Netto⸗ tons, ist wrack geworden. esunken sfind der französische Dampfer „Apache“, der amerikanische Segler „Cora M.“,

der englische Segler „Galley“, die englische Schaluppe

„Britannia“, der englische Segler „Deo Gratias“, der Segler „Johann Car!“, der englische Dampfer „Itasca- (1417 Bruttotons). Der englische Segler „Ja Holmes“ ist wrack geworden. Der englische Segler „John Knox“ ist ge⸗ strandet und verloren. Vermißt wird der russische Schoner „Ernst Sophie“.

12. Oktober. (W. T. B.) Die „Depéche de Lyon der französische Viermaster „Blanche“ sei am 19. September im Atlantischen Ozean von einen

deutschen U⸗Boot angegriffen und nach längerem Feuerkampfe versenkt worden. Eine in die Munition einschlagende Granate habe den Kapitän und mehrere Matrosen getötet. Nur 15 Ueberlebende seien gerettet worden. 1

Berlin, 12. Oktiober. (W. T. B.) if Ozean und in der Nordsee wurden durch unsere U⸗Boote wiederum 3 Dampfer und 3Segler versenkt; darunter befanden sich der bewaffnete französische Dampfer „Lamella 8 sowie die französische bewaffnete Dreimasterbark „Marre Marguerite“ mit Kohlenladung und der französische Schuner „Merceau“, ferner zwei Tankdampfer, einer dabon war bewaffnet und vom Aussehen des „San Eduardo⸗ (6225 t). Der dritte der versenkten Segler hatte Farbholz

eladen. 3 b Der Chef des Admiralstabes der Marine. s

18q Bern, 12. meldet aus Paris,

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Im Atlantischer

Kunst und Wissenschaft.

In Heidelberg fand vom 5. bis 7. Oktober die erste Jehres gersamwlung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht statt Der erste Vorsitzende der Eesellschaft, Professor Dr. Ntemeyer (Kiel), hielt einen Vortrag über „Deutschlands Anteil an der Entwicklang des Völkerrechts“. Professor Dr. Mendelssohn „Bartholdy (Würzburg) svrach über den „Gegensatz zwischen der deutschen und der englischn Kriegsauffassung und dem Versuch seiner Ueberwindung“. Die Ge⸗ sellschaft stellte die folgende Preisaufgabe: „Die Praxts der Staatennachfolge bei Gebietsveränderungen (Abtretung, Zusammenlegung, Venselbständigung) seit Beginn des 19 Jaht⸗ bunderts soll urkundlich dargelegt, die dabei erkennharen Grundsätze sollen klargestelt, die Möglichkeiten leitender pölferrecht⸗ licher Gesichtspunkte für Gegenwarr und Zukunst sollen untersuch werden.“ Endtermin der Ablieferungsfrist ist der 1 Ottoder 1919 Der Preis beträgt 2500 ℳ. An der jahlreich besuchten, überavcs anregend verlaufenen Tagung nabmen Vertreter von Bebörden ds Reichs, Preußens, Badens sowie Vertreter von Stadt und Uatoersität Heidelberg teil. Der hadische Mmister des Kultus und Unterritts war selbst anwesend. Evöffnet wurde die Tagung durch Beagrüßunge worte des zweiten Vorsitzenden, Professors Dr. Meurer (Würzburg).

Wie RNitzaus Büro“ aus Kopenhagen meldet, hat das dänisch Unterrichtsministerium einen Ausschuß ernannt, bestehend aus dem Un versitätsrektor, einer Anzahl Professoren und .b: kannten Männern der Wissenschaft, zwecks Untersuchung, nie Däne⸗ mark am besten für baldige Aufnahme des internationalen Verkehrs zwischen den Gelehrten der ganzen Welt wirken könne. Unter anderem sei beabsichtigt, die Kopenhazener Universitet derartig zu vervollkommnen, daß sie nach Kriegsschluß geeignet sei, Studenten aller kriegführenden Länder aufnehmen zu konnen. Die Arbeiten des Aus chusses sollen mit großer Kraft ge⸗ fördert werden. Wie Dänemark als neutrales Land durch seine Rote Kreuztätigkeit sucht, die Wunden, die der Krieg geschlagen bat, zu heiler, so wolle es auch auf dem neuen Geblete versuchen, zum Nutzen der Völker zu wirlken.

Eine Aufklärung der Eiszeitfrage. Aus Rögen kommt eine für die Erdaeschichte wichtige Nachrickt. Dort hat Profesor Jaekel aus Greifswald seine langjährigen Studien über das Saßnitzer Steilufer zum Abschluß gebracht und in der Zeitschrift der Deutschen Geclogischen Gesellschaft die lange umstrittene Frage vach der Zahl der nordischen Vereisungen an einwandfreien Prefil n klargestellt. Es kann nun keinem Zwoifel mehr unterliegen, daß in Rügen vier Ver⸗ eisungen zu unterscheiden sind. Alle siad durch typischen Geschiebe⸗ mergel, die einstlge Grundmoräne der Inlandeise, gekennzeichnet und durch Sandablagerungen getrennt, vie auf eisfreiem Lande entstanden sind und sogenannte Interglaztalseiten darstellen. Tie beiden ersten Eiszeiten fallen vor, die beiden letzten binter die großen tektonischen Verwerfungen, die „coaltischen Brüche Jaetels, die das ganze Land weit über Rügen hinaus und nach Norddeutschland hinein in ein zerhacktes Schollenland zerlegen. Im südlichen Teil des Rügener Steilufers beträgt die Stärke der ersten Grundmoräne 2 4 m, der zweiten 7— 10 m, der dritten 12 15 m, der vierten 6 8 m. Aus diesen Maßen ergibt sich das Verhältnis der Eiszeiten zueinander, vor allem der Grad ihrer Ausdehnung in Norddeutschland. Die erste dürfte nicht weit über Rügen nach Süden gereicht haben, die zweite war wesentlich arößer als die erste und etwas größer als die vierte, die dritte die größte von allen. Ihre Grenze muß Jugleich die Südgrenze noidischer Geschiebe überhaupt sein. Die deurlich ausgeprägten Moränenlandschaften des nöꝛdlichen Norddeutschland gehören der letzten, vierten Vereisung an. Damit ist ein⸗ fester Halt für die Beurteilung der Schichten der norddeutschen Tiefebene ge⸗ wonnen, zugleich aber auch eine volle Uebereinstimmung mit den vier Zeiten der alpinen Vergletscherung in der gleichen Z'it erreicht. die Stärke der beiden Vereisungen stimmt nun in beiden Gebieten gaut überein und macht es nach Jaekel wahrscheinlich, daß die Ver⸗ oletscherung der Alpen wie auch der mirtelreutschen Gebirge nur eine klimatische Fernwirkung der nordischen Verelsung war, die ganz Skandinavien, die Nordsee, einen Teil Englands, Holland, die ganze norddeutsche Tief bene b.s nach Oberschlesien, Mähren vnd einen großen Teil Rußlands zeitweize mit einem einheitlichen

bedeckte. Literatur.

Gesetz über die Besteuerung des Personen⸗ und Güterverkehrs vom 8. April 1917 nebst Ausführungsbestim⸗ mungen des Bundetrats vom 5. Juli 1917, nach omtlichen Materialien und Erlassen der Ministerien für den praktischen Gedrauch erläutert und mit ausführlichem Sachregister versehen von Dr. 1u. Röder. Berlin, Industrieverlag Spaeth u. Linde. Geb. 3ℳ. Gemäß Kaiserlicher Ver⸗ ordnung vom 4. Juli d. J. sind die die Besteuerung des Güterverkehrs betreffenden Vorschriften des Gesetzes vom 8. Ppril 1917 über die Besteuerung des Personen⸗ und Cüterverkehrs für den öffentlichen Eisenbahngüterverkehr am 1. August, im übrigen am 1. Oktober d. F. in Kraft getreten; als Güterverkehr gilt nicht der uach den Sätzen des Geväcktariss abzufertigende Gepäckoerkehr. In der vorliegenden Auscabe des Gesetzes sind sämtlichen Be⸗ stimmungen kurze Erläuterungen beigefügt, zu denen besonders die amt⸗ liche Begründung und die bisber ergangenen Ausfübrungsvorschriften verwertet sind. Ein vollständiger Abdruck der vom Bundesrat am 5. Juli d. J. beschlossenen Ausführungsbestimmungen zu den die Be⸗ steuerung des öffentlichen Eisenbahngüterverkehre betreffenden Vor⸗ schriften des Gesetzes und Aenderungen der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze sowie der bereits veröffentlichten Vollzugs⸗ vorschriften für Sachsen, Württemberg und Baden und ein Sach⸗ verzeichnis nach der Buchstabenfolge bilden den Schluß des Buches.

Kohlensteuergesetz vom 8. April 1917 nebst den Aus⸗ führunasbestimmungen des Bundesrats vom 12. Juli 1917, erläutert

von Assessor Dr. Felix Zederm ann, Mitglied der Preisprüfungs⸗