8 .8 81 N bö vogrHru†⸗ II jst auf dem den Kommunalverbänden 8 . b 1 of r weitere Bedarf an diesen Bezugsscheinvordruckzm A I, BII ist a — ꝛunal 8 1 Oberkleidung Knaben von 2 bis] H. Unterkleidung für Mädchen von 2 1. -22 daß dieser Bestand außer den auf der Rückseite von mir noch Maß und zedarf an desen Bftugegch invosdruckn 4.,e,c gen.e dondestene Derc aöcenberc elsmmg 8 Im folgenden sind di- zurzeit für Ausstattungen Säuglinge Wöchnosrinnen u- 14 Jahren: 14 Fahren: 8 8 bis “ Sis t an egebenen keine Stoffe, auc nicht solche aus zerlegten gebrauchten Stüucen, gleichzei zugeger den - TPei⸗ Nr. 828 eichsbeklen ens. rarschrieleen Zenel 8 1 8 2 8 8 8geg 8— ngen, Sallg 88 Lnörinh 1, Letl n —299 n; 1 ₰ Eb⸗ at ge 2 8 2 5 3₰ b t gten Art SSe een „ so Berlin W. 50 Nürnberger Piaß 19 zu bestellen; DBeste ugen, vie nicht au; dem vorg schꝛ 2 ꝛe zesnungen. Krankheiten und Todestalle geitenden Bestimmungen zusammeogefasst. In jedem] Werklagsanzug 1 Stück . atält, aus denen Gebrauchsgegenstände der beantragten Art hergestellt werden köanen, Ber 50, caickricn Falle eines Antrages zu 1, 4 und 5 ist die unter I, 1 und 2 vorgesehene schriftliche Ver.] Gonntagsanzug . . . . . . . . . 1 „ vehehe n oder Nacktjacken inggesaae Süüc 3 baz eußer den auf der Rückseite mir 88G 11 und 8 88 schein eingehen, werden richt berückfichtig. 2 sicherung. bei ung 2 1 111“ itgestel jrc Fimnzel⸗Xo TTEETETTE Nachthemden oder Nacktjacken insgesamt 3 2 8. bg ungen über abgegeben it dem beantragten 8 3 1 8 ebru⸗ heasgers 1u6“ der Antrag auch für den Bräutigam mitgestellt wird, Elazet.Fafken Schwitzer oder Beinkleider oder Hemdhosen e gegebene qh,w eaase Sge LN“ 82 VNö“ Süe⸗ n Feprauchscegenstäͤnde § 4 der Bekanntmachung 82 Reichsbekleidungsstelle über neue 89 2q, LA 8 c 38 8 1 . ditte 31 f amt „oo 6655 J. 1* 8 d- g* 2 v 6 0U 4 2 2 4 4 U 8* 2 4 ₰ 5 1 ½ pt. 9 r0 * ibi 88 füre 9 1 96 3 8598 18 n „ u invor ru e „ 1. Für Ausstattungen bei Gründung eines Haushalts ist Kleidung, Wäsche und ꝑEinzelwesten 2 11Ae“*“ Unterleibehen oder Untertaillen gleichenzer Stoffe, aus denea der beantragte Gegenstand hergestellt werden kann, mir bezw. den ögc- -Töö16“ noch 8 ve Aözlah düschet, baesr Belanntmachun Sehuhwerk nur im Umfunge der Bestandsliste unter Anrechnung vorhandener Stücke] Ernzelbosen c U insGese 8 .. unter 1b Genannten bezw. dem Hausstande zur Verfügung stehen. 11 2 nahs Monart festgesetzte Gült; . .. der Bezugescheine A1 und B1 auf zwei Monate, vom 2. Pn. bewilligen (s. vorigen Sata). Wiater⸗Ueberzieher oder ⸗Umhang ins⸗ S “ “ Ich bin davon elich unvwahre oder unholt⸗ Ausferte bar v5 verkängert. Der widersprechende Aufdeuck auf den Bezugescheintt 0 . . 2 Ses 2 . WI . 2 b“ 8 . 2 1 2 ter 2 9v53öö1“ 5 1 . 2a z 2 ug ab gerechne erläng 2 4 ’ re de de . 2. 8 einen Teil der. Saà uglin gs-Leibwäsche. und Bekleidung (Begriff siehe Mit- gesamt “ Strümpfe 8 .. 8 Ingaben auf viesem Fragebogen (Vorder⸗ und Rückseite) wie „ † und Br serpt des — drr veriängerten Gittskettsrrft durch die hasc enn Nr. 5 S. 16 Ziff. 40) sowie für Süuglings-Bettwäsche enthält die Bestands- hierzu: Scürzen “ ““ . 4 Paar t vor den für die Beiugoscheinausstellung luständigen Stellen aicht enigegen. 1“ e1ne Angaben: es gilt daher für sie deren Ziffer 7. — 3 Winterhandschuhe Zö“ 8 Kleidung für Kinder von 1 2 8 1“ ngnis bis zu sechs Monaten oder G eldstrafe bis „u 15000 Mr. * “ Wäsche und Kloidung von Wöchnerinnen enthält die Bestandsliste öööööö1468s 8 — 2 Jahren: A werden Die Gewerbetreibenden dür fen Bezugzschkeine à ll und BI nicht annehnen, 61 4 2n; es gilt per fü 1 8 g; ean 7 28 S I Ar; hin- „ ; 3 2 . 2 2 . 7½ 6 E erdeite! een burse la. 274 I11“ es Sc daher für ais deren Zilter. 68 1s soll möglic hst darauf hin- C. Unterkleidung für Männer: Hemden. 11414A164“X“; “ ist mir bekannt, daß ich verpflichtet bin, die zu meinem Bestande a) wenn der Name des Antragnellers nicht anzegeben ist, 8 “ ͤͤͤͤ44a442¼2“ʒ Nachtbosen oder Röcdkchen insgesamt. Fieidung, WVäsche und Schuhwerk im Falle einer häuslichen d) wenn Zabl'n bei dem Fegenstand nicht in Buchstaben, sondern in Ziffern ausgescheieben sind bö“ Unterbemden oder Unterjacken ins- Uaterhöschen 1 gebörenfung des Bedarss jederzeit vorzuzeiger⸗ c) wenn sie fur mehr als eine Person ausgestellt sind, 1 ewilligung besonderer Konfir m anden- oder K ommunikanten- gesamt 4 Kittel (Kleider, Tacken oder lusen) 8 prüfung de 8 9 8 d) wenn sie auf mehr als eine Warenart lauten, 1 Kleidung nur zum Zwecke der Einsegnung und über den nach der Bestandsliste Nackthemden. ee114A“¹“; 1 (Ort, Datum) eeeeeeeeerrwerrerrerrern, den eeererererreeeee S b 2) wenn dder Ausfertigungsvermert nicht mit Stempel sowie Ort und Datum (soweit fun nüch .“ b deutlich aus dem Stempel mitersicchtlich) der ausfertigenden Behörde und Un sift d Wohnung: W “ 1 aus b 18 “ 8 — 2. 8 1 1 1 b 1 22. 9 8 8 n Beem 8 en oder mit dessen Uaterschrift⸗Stempe S. 145 zu unterrichten. Siche auch oben Absatz 1 Satz 2 . 9 Schß “ der Ausfertigung b⸗ auftrag en Beamten beiw. Angestellt m sse ve . 7 I TI10 2011. 8 10 due . S2C2 Datz . 1 1541 3 Schürzen b .353 . 5 4* 7 „ 2 8. „ Sbaxbe⸗* 8 ; 3 sc. st v efünten* amenszeichen (Sigaum verse en ist. Bei schweren Kruankheiten, die einen besonders storken Verbrauch von Leib-, D. E“ für Knaben von 3 Stüc Vor der Unterschrift sind auf der Rückseite zunachst die vorhandenen Stücke, Stoffe, Abgabe⸗ 9 S 11““ .“ 88 b. S zäsahe fiir FPpg 2 * Eö Svba . .. . 8 . 2 b 2 8 97 „ 8 nei nog⸗ T g en Gegenstand irg 2wn bat ad 1 : E11AA““ für 8 Kranken zs Folge haben, 1 auf Grund ärztlicher Homahn JJ. Säüaglingsbekleidungund wüsche- 18 bescheinigungen und Bezugsscheme gemäß obiger Versicherung anzugeben! für eine größere eine geringere Menge oder en Stel- ds Zissera geschriebeser Argabe die dlei Sses bimigt. S Imassigen C-I fange ü! 28 2 1 AIlIme! 9 St8 S iste 1 lnaus — 888 8 2 . „r“†. 8 . 6 8 1 09 8 2 15 7 28 0 † St 5 4 † solche Wäsche “ E 1u.““ .““ Unterhemden oder Unterjacken ins- (bei der Geburt des ersten Kindes; bei Eigenhändige Unterschrift: Angabe in Buchstaben unter Beidrack des Stecpels der ausfertigen den Stelle gesSert Vüchn Bei Anträgen auf B w“ b 1 S höchst A1A“ be4*“ nachfolgenden Kindern ist der noch 8 8 g ndige 1“ 8) weun durch sonstige Veränderungen der Verdackt nner Uebertragung oder einer mißb⸗änchlich⸗ nerkleic- ung 2zu ewi ligen und im übrigen auf das Aushilfsmittel does Fär bens Unterhosen artiger Pekleidung und Wüsche bes er- “ E111“ “ 8 vorhandener Kleider aufmerksam zu machen. Vor einer Bewilligang haben die 8“ A“ au berücksichtigen): sonderg ⸗ z⸗e des b Ausfertigungsstellen den Antragsteller von der Anregung in Mitteilungen Nr. 27 “ 8 2:
S. 107 2u unterrichten, auf besondere Trauerkleidung zu verzichten und sich mit 5 dun — Armflor zu begnügen. 11164*“ Iüs cken
Für “ stattung dürfen Bezugsscheine nicht mehr erteilt werden. Für EE11 e 0) “ Nabelbinden (waschbare) . b 1 4 3 8 eb 1917. 8 otenkleidung (auch rituale), einschliesslich Schuhe dürfen Bezugsscheine nur Limei⸗Kleiderrovck (Tagroc)h) 6AX“ 6 8 “ 8,&₰ 1 . 8. 1 1 z;e auf Gewebe aus reinem Papiergarn erteilt werden. Die Antragsteller Einzel-Blusen 1“ Unterlagen 8 1 Auf Grund des § 2 der Bundesratsverordnung über Befugniss⸗ der Reicksberleidungsstege Fie Den Gewerbetreibenden ist verboten, einen aadern als den durch die Zusferttaungestellm bewillistt Bewilligung von der Anregung in Mitteilungen Nr. 15 S. 44 unterrichten Winter-Mauntel oder ⸗-Umbang oder Einschlagetücher Wiekoltücher) n 1 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbs. S. 257) wird die Liste der Stoff⸗Höchstmaße (abgedruckt als Anlage iu Gegenstand auf den Bezugsschein abzugeben (1. B. ist unzuläfsig die Abgahe von Stoffen an Stelle ein
gung gung Mitteilungen Nr. 15 S. zu unte 1 Winter-Einzeljackett insgesamt“*) giohe Reeh dli 81 2 den Bekanntmachungen der Reichsbekleibungzstelle über Höchstmaße bet Bewilligung und Abgabe vor dewilligten fertigen Stückes oder umgekehrt). rs n. Stoffen und über den Stoffverbrauch bei Anfertigung von Kleidungs⸗ und Wäschest icken vom 27. Mär⸗
II. n„ „ , 1 Do 34 +% 19182 „ 8 50 „ 4 ward⸗ §3⸗ „9, Umschlagetuch 28 8 11“ 8* 88 88 0 — 6 7. 1 Der Reichsbekleidungsstelle siad zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen Behörden Bezugek⸗ Morgen⸗Rock oder -Jacke insgesamt unter Ziff. I b, 2. 8 1917 in Nr. 79 des Reichsanzeigers vom 2. April 1917, berichtigt durch Bekanntmachung der Reichs⸗ Die Ausfertigungsstellen haben Bezugsscheirvordrucke zurückzuweisen, auf dercn Durchstreichungen, 1— Nr. 151 —,) geändert, wie folgt: 8 Verbesserungen und dergieichen entgegen den auf den Bezugsscheinen abzedruckten Bestimmungen vor
sceire unterstempelt und vollzogen haben chne Aussüllung der Gegen tände, für deren B⸗zug sie hestimmt igc⸗ gesa 1 . 1 sein soliten, also Blanko⸗Bezugsscheine eiteilt haben. Eine solche Handlung stellt ein pflicht⸗ bterzu: Schürten 1“ K. Schuhwaren: b bekleidungsstelle vom 28. Juni 1917 — Reichsanzeige S — “ „gen. Hiss votst eifntne⸗ gegen den widriges Verfahren der betreffenden Behörde 8 e He E1“ Dienst⸗ Winterhandschuhe ““ 2 um gti Die Abteilungen: — [enommen sind oder auf denen die vorgeschriebenen Antragsspalten nicht vorschriftzmäßig oder entgegen de dehörde unnachsichtlich zur entsprechenden Ahndung angezeigt werden Toschentücher Schuhe oder Stiefel insgesamt 1“ 1 —ee E. Oberkleidung sür Frauen“, Fuf den Bezugbscheinen abgedruckten Bestimmungen ausgefüllt sind.
2, Auch sind der Reschsberleidungestelle Fälle bekannt geworden, in denen offenctlich das persön⸗ Anmerkungen: ²) Gesellschafiskleider sind Haueschube oder Pani ffel oder ööe. Oberkleidung für Mädchen und Backfische, a) Mädchenkleider’, 8 liche Ansehen und die soziale Stellung des Antragstellers für die Ausstellung vo. Bezugsscheinen in erheb⸗ 9) anzurechnen. 8 ausgeschpittene Schuhe ohne . Unterkleidung für Frauen“, lichem Moße mißbraucht worden ist. Es wird dabei vergessen, daß, wer mehr, als an Wäsche, Kleidung 2 8 on Jackenkleidern (Kostümen) aus Spange msgesamt. — hkonie die Auffiellung; — 1 88 und Schuhwerk unbedingt erforderlich ist, ans den zusammenschrumbfenden Vorrzten entnimmt, gegen die wollenem oder halbwollenem Stoft übrig Sandalen oder Purn- oder Tennis- 8 „b) für Backfische“ in der Aöteilung „H. Uaterkleidung für Mädchen und Backfische“ om 22. März 1917 (Reiche⸗Zesetzbl. S. 257) bestraft. ei Zuwiderhandlungen gegen § 2 wichtigsten Interessen des Vaterlandes versteßt und dazu beiträgt daß die verantwortlichen Behörden noch gebliebene Einzeljacken sind auf Winter- Halbschuhe insgesamut erhalten die nachstehend wiedergegebene Faffung: 8 2a 2ist daneben die Cirzichurg der Bezugsscheine zu erwarter. streogere Vorschristen fär die Erteilung voa Bezugsscheinen erlassen oder sonstige einschneidende Maßnahmen Müntel, Crmhänge oder Winter-Einzel- Holz-Pantinen (Pantoffel) . 8 klei - 1 in Erwägung ziehen müäser. 1 I u.4“ jacketts anzurechnen. E. Okerkleidung für Bebeacr — 8 ktober 1917 in Kraft.
““ 1II 8 F. Oberkleidung für Mädchen von 2 bis L. Bettwasche (berechnet auf jede Person des b u S s Diese Bekanntmacung tritt am 13. Oktober “ 8 14 Jahren: Hausstandes, z. B. bei einem vierköpfigen Hauk. nll Earniertes Jacken⸗ Kleider⸗ Bluse Mantel Regen⸗ Morgen⸗ Morgen⸗ Berlin, den 13. Oktober 1917. 8 8 “ “ 8 Reichsbekleidungsstelle.
Immor wieder ist die Reichsbekleidungsstelle von den Komr Iverbande Städten b 3 die ihre Bekleidungsstellen gut eingerichtet und mit dom notwendigen besoldeten und vhte Werktagskleld. .„ 1 Stück stande 8 Kissenbezüge): ieid und nler g V mantej 888 ece 1 be — V Geheimer Rat Dr. Beutler, Neichskommissar für bürgerliche Kleidung.
amtlichen Sonderpersonal versehen haben, init vollem Recht darsuf hingewiesen worden, dass diejenigen Städte und Kommunalverbinde, die bisher ohne Sondereinrichtungen die Arbeiten
8
8 Srlsuhtan Bestand an Gebrauchskleidung hinaus ist unzulässig. Die Antragsteller Unterhosen. Unterröckchen.. 2 sind im übrigen vor einer Bewilligung von der Anregung in Mitteilungen Nr. 32. Strömpfe. 3 1 Strümpfe ..... . 8 gen
.* „ 8
— 1 klei 2 enderung der Liste § 5. v11u“ Lebauntmachung der Necesosnlridangsstelle zag 8 2 s Die nach § 13 der Bundeeratsverordnung vom 10. Jan 23. Dezember 19160 zuständigen Bedöede
der Stoff.Höchstmaße vom 27. Mürz 1917. 8 baben die Gewerdetreibenden wegen Beachtung des in § 4 vorliegender Bekanntmachung enthaltentn Ver botes zu überwachen.
P. Oberkleidung für Frauen: Hemüächen . . . . .. .. 6 Sttah
—..—
2.
§ 8. uwiderhandlungen gegen § 2 Absatz 1 Satz 2, § 4 und § 6 dieser Bekanntmachung we den auf Grund 8g § 3 Absatz 1 Ziffer 1 der Baccegratzoer aung üder Befugnisse der Nelsss be les ae ee
Sonntagstleild 8 Kissenbsauge. .. 252 Einzelkleider⸗Rock LEo “ der Bezugsscheinstellen nebenamtlich dureh ohnehin unter den gegenwürtigon Vverhältnissen Einzel-Bluselln . . Bettbezüge EEEEE111““ . 9 10.— V stark belastetes Personal miterledigen lassen, ihre Bevölkerung durch die Unmöglichkeit Winter⸗Mantel oder -Umhang oder Woll⸗ oder Steppdecke inigesamt.. 8 6. — [840 genauer Handhabung der Anordnungen der Reichsbekleidungsstelle vor denen anderer Bezirke Winter -Einzeljackett insgesamt 8 725 775 begünstigen und dadurch Kommunalverbände mit gut eingerichteten Bekleidungsstellen von 1 (Anmerkung wie 3 unter E.) . 1 M. Haua⸗ und Küchenwäsche Ferrdne ouf 6.50 6,75 den für deren Bevölkerung erforderlichen Bedarfsgegenständen entblössen. hierzu: Schürzen 1““ jed. Person des Hausstandes, z. B. bei ci 6. 8 3 CA116“ darauf hs dass, solange L1“ 8gs und Bezirke ihre Einrichtungen “ use.. I v erkopfigen Hausstande 12 Handtücher): 5.50 5.50 fervesserb haben, auch allgemeine strengere Massnahmen nur geringe Wirkungen haben Caschentücher 1“ 5 Icher 4 ehandtü 8 Sg werden und die Benachteiligung und Beunrahigung der JE“ eigenen Bezirke G. Unterkleidung für Frauen: Henee 1e“ 8ü8b 150 nur zu erhöhen geeignet seien. Die Vecvollständigung der Einrichtungen in solchen Städten Taghemden.. Küchesbandlücher oder Geschirrtüch . — 1 8t 11“ werde 1 wosentliches Streckungsergebnis zeitigen und die Notwendigkeit Nachthemden oder Nachtjacken insgesamt; 8 jnegesamt “ 4²2 12 0 er erh welterern schärfung der j jini 1-8 Paat 1 h . MBeinfle⸗p z98 2 ö G 9. 8 S Die in den Mitteilungen veröffentlichten Ergebnisse der Ueberprüfungen in den Bezugs- 11A14“ Scheuertücher) insgesamt... C1““ 3.25 3.50 3.20 1.40 1. Es werden aufgeboben, und zwar mit sofortig⸗ Wirtun 8 Hvse eg 11114464“ rgebnisse der Ueberprüfungen in den Bezugs „oder Korsettschoner insgesamt . 2 „ 1 Batkfisch⸗ Ausstellung des Bezugsschemes C, CI noch bis 15. November 1917 zugelassen und seine Gültig⸗ f88 8 85 1 t 86 bklgidungsstelle dostätigen diese „Ungleichmässigkeit der Unterjacke C“ 2 Anmerkung: ⁴) Auf den Bestand an Hend. ö1““ er Mädchen und Backfische. Carnierte Zackfis 8 “ 1 neit in beschränktem Umfange noch bis Ende 1917 aufrecht erhalten ist, Einric! ung 8 er Bezugsscheinstellen durchsus. Die Reichsbekleidungsstelle wird daher Unterröckehe 8 tüchern sind vorhandene Mundtücher aan- . F. Oberkleidung 8 abo. Backfisch⸗ Jacken⸗ 1 e 39 der Bekanntmechung des Reichekanzlers über Bezugsscheine vom 31. Oktober 1916 E“““ wegen Abstellung der erwähnten Uebelstände ins Einver-- Strümpe 4 Paur zurechnen. a) Mädchenkleider. Kleider. Kleider. . a) Seice Gesebel S8. 1218), 8 2 b Statt eines fertige istandes ka n der Bezugsschetn⸗Ausfertigungsst uch der f 8 75 5 100] 105 110 5 p) § 7 der Ausfübrungs⸗Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle zu §§ 11 und 12 der T. noͤtigte Stoff 1““ Nähere vege ee. Benngaf hets vnaseas eese G . Grsee. ov50 55 60. 65 70,75 85 201 8 RIJ Fb 8 85 Pages. ea eeinasg vom 10. Juni 1916 üker die Regeluna des Verkehrs mit Web⸗, * 4— 1 9 10 11] 12 131 14 bis 17 14 bis 17 Jahr Wirk⸗ und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 31. Okiober 1916 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 258) 1 8 1 8 3 Ab Ausführungs⸗Bestimmungen der Reichsbekleidungsstelle über getragene nnd,g, Mlahh. 89 ScFeenane vem 23. Derember 1916 (Reichsanzeiwer Ne. 302) werden die Worte „Bezuasscheine C und D“ ersetzt durch „Bezugsscherne A 11, B 1¹ (C, C1. noch bis 15. November 1917) und D’. — Im § 3 Abs. 2 ebenda wird hinter „§ 7,“ eingefügt: Be⸗ kannt machung der E““ “ von Bezagsscheinen bei Abgabe ebrauchter Kleidung und Wäsche vom 13. Oktober .“ 8 AraucZifre 4 der Richtlinien der Reichsbekleidunggstelle für die Durchführung des 8 der Verarbeitung und Veräußerung getragener Kleivungs⸗ und Waͤschestücke, Uniformen 19 Schuhwaren vom 23. Dezember 1916 (Mitteilungen des Reichsbe kleidungsstelle Nr. 2 S. 13) wird „C oder D“ ersetzt durch „A ll und BI gegea Abgabebesckeiaigung (C, CI1 noch bis
— be. 5. ber 1917) oder D“. 8 8 8 2.30 240 2.652,800% 3.75 85 ne Stelle der 8 den unter Ziffer 1 a und b bezeicheten §§ 3 und 7 aufgeführten Abgabe⸗ bescheinigung für Okbe kleidung tritt die dieser Bekanntmachung als Muster beigrfügte Adgabe⸗
1 40/ 1.65 2 — 2.10 2.20,2.30 2.50,2.600% 3.25 — luter r 1 ig fü er⸗ und Unterkleidung, Männer⸗Plättwäsche, Bett⸗, Haus, und Tischwäsche E beveme n⸗ rSDer eae Vedarf 1 “ e
8 ¹ sLe ⸗ Nacht⸗ Nacht⸗ Krister⸗ . ht den Kommunalverbänden ohne Bestellung unentge zu. Der weitere Bedarf wir
Tag⸗, Bein⸗ Hemd⸗ 8 ccess 8 Nachs jack. bbensalls unentgeltlich geltefert und ist auf dem gleichzeitig den Kommunalverbänden 18.S bmnne V . Pestellschein Nr. 466 del der Reichsdekteidungsstelle, Pruckfachenverwaltung, Berlin W. 50, 252 1— E EE NNlürnberger Platz 1, zu bestellen. Bestellungen, die nicht auf diersen Bestellscheln eingehen,
2 1“ weerden nicht berücksichtigt.
—2
(2½ 855 Behanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über die Erteilung von Bezngs⸗
8 598 88 scheinen bei Abgabe gebrauchter Kleidung und wischr.
5.— 299 Vom 13. Oktober 1917. 1
18* 289 — 8 -— 4 über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle 25 2.5 Auf Grund des § 2 der Bundesratsverordnung über Befugnisse der - 1
1— 2 30 vom 22. ver 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257), verbunden mit 885 11 und 19 der Bundesrats⸗
— verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Wed⸗, Wirk⸗, Strick⸗ und Schuhwaren vom
L2 Melkk. 10. Juni/23. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1420), wird folgendes bestimmt:
. w2g= 8 „2
.
Si
0 1— 28,E2öbe SðRS
=S2gNgö— SISSS F223229 SSAXSUESS
SS32S32252 SASS GXSS
ISSeEgNS
2— △ N*
do A
&S
22vZ=gwopotoo?n e e2.
bo do Eœx B+ D . E D+₰
er Wirkung, soweit nicht nach 6 5 eine beschränkt⸗ 2
80 8
Die in Ziffer III d js 1 Richtlinie 3 1 erprüfung 4 I 8 er bisherigen Richtlinien angeordnete Ueberprüfung der Geschüfts Reichs belteidunagstellc über döchstmaße dei Becttlfgann uned b1“ V
führung in den Be- zugsscheinstellen wird in erhö 886 h wei Irchgefü g in zugsscheinste ird in erhöhtem Masse auch weiter durchgeführt 97 ; 7 n — werden und zur Besei tigung der ungleichmässigen Handhabung der Richtlinien beitragen können. 6 1 Uaah,le1, bEö“ dbebekten,8sgelg n 81 9. 8 cetafibo kh noe 1- mun er nN ungs3⸗⸗ 1 Reichs 2 le om ? .Juni un 3. tober
Es wird ern eut darum ersucht, diese Prüfungsbeamten der Reichsbekleidungstelle ir 1— Se-hen jeder Weise durch sachentsprechende Auskünfte zu 1“ Das Prüfungsergebnis 8 1917 (Reichsanzeiger Nr. 151 und Nr. 244), die streng zu beachten sind. 8 69 in der bisherigen Weise sowohl den übergeordneten Behörden durch Uebersendung eines 7 “ 70 Auszuges der Prüfungsniederschrift als auch den Bezugsscheinstellen durch Veröffentlichung Anlage II. 8 Reichsbekleidungsstelle. 80 8 in den Mitteilungen bekannt, gemacht werden. Die Reichsbekleidungsstello 1 Bestandsfragebogen II. Fassung. 90 er wartot, dass die Bekanntgabe der vorgefundenen Müngel die ö 100 2 übrigen Bezugsscheinstellen noch mehr als bisher zur Var- ““ mei dung solcher Mängel veranlassen wirqd. (Vor Ausfüllung zu lesen und geneu zu beachten!) 8 . 110 8 “ V. I. Männer⸗ und Knaben⸗Oberkleidung. Wird ein vollständiger Anzug oder Stoff dan “ Diese Neuen Richtlinien II. Fassung treten sosort in Kraft. verlangt, so ist der Bestand der betieffenden Person an vollaändigen Anzügen n aebesn an Lücflnan 120 Gleichzeitig werden die Neuen Richtlinien der Reichsbekleidungsstelle für Erteilung etnes Anzuges anzageben, also auch di⸗ Zahl ber Einzeljacken, „Westen und ⸗Hosen. 1 8. Bezugsscheinen vom 27. Mär⸗ 1917 (Mittoilungen Nr. 9; aufgehoben. Werden Teilstück⸗ ines Anzuges (z. B. Hosen) oder Stoff dazu verlangt, so ist der Bestand der 140 1 ms werden ferner „usgehoben die §§ 2 bis 6 und § 8 der ausführungsbekanntmachung betreffenden Peison an Stücken der beantragten oder gleichverwendbaren (Anmertung *) Art (t. B. Hosen) 8 1 48p “ 1“ 22 §§ 8 12 der Bundesratsverordnung vom 10. Juni 1916 uant außerdem an vollständigen Antügen anzugeben. bar Kegelang des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Be- II. Frauen⸗ und Mädchen⸗Oherkleidung. Wird ein Kleid oder Stoff dazu verlangt, so völkerung vom 31. Oktober 1916 (Reichsanzeiger Nr. 258). ist der Bestand der beteeffeneen Person aa vollständigen Kleidem und außerdem an Le bam, einer Bet⸗ “ Berlin, den 13 Oktober 1917. 1 .“ kiedung enzuzehen, alse auch Eiofeljeses,⸗Biusee und Röck⸗ Staste — Zerden Teilstücke eins Klandes (z. B. eine Bluse) oder Stoff dazu verlangt, so ist der Bestand Gehei Reichsbekleidungsstelle. 1 8 der hetreffenden Persen an Teilstücken der beantragten 8 “ “ *) Art (1. B. . cm 22022.— . Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung. Blüsee, . .. an 1“ Kleidern anzugeben. V 557 80 —7100 cem 2.420 2.— 2.50 0.90 250 1.70. 2.25 4.— 2 8 1 Vird S 8 u w tr 2 4 8 2 * 2 „ 2 n .* Ms b 8 5 19 8 * 8 ₰ r b 4 a u 64 Bestandslite II. Fasfung. b L“ H erk beantragt, so ist der gesamte Bestand der betreffenden Person an Schuh 100 bi 130 0m 240 1.75 2.50 0.990 2— 1.70 4.— 2.25 .„ B⸗zugsscheire Dhit 8 aasgeneunmen . T“ Kenqderungen sind in lateinischer Schrift gedruckt! ö6e“ der hetrhenen den JFon se t; Gebrauchsgegenstände oder Stoff dazu verlangt, so ist der Bestand „ 130 170 „ 2.25 0.9) 8 989 1n ” 2.25 12⁵ sechwnehe Nürndes Bilc könzen ohne Prälung der Rotvendigkeit der nschaffung ertest werden, nwene ; 5 8 etreffenden Person Ge de 1” 3 . In 82 . 7 8 .30 5 .20 .2 2.2 s l S. Nraol schei i 8 d 8s - 1. Di⸗e Bestandsliste atlt für eine Person, zu L und M für jede Person des Hausstandes. zugeben. Nur bei Bette 8 Süe. sndes vee bessahne 86 dag ETT (Encerknng 1 1 s . 9 eäö 31 er Antragsteller durch Vorlegung einer Abgabebescheinigang, 1üun; 58 vfn vr Nese . 8 Ueber diesen Bestand binaus sollen in der Reg-i keine Bezu sschein⸗ ausgestellt werren. Gegenständen der bean ragten Wt, einschlicßlich der A Cn 8 2Snsn. Haäue 9 höriger b) für Bockfische. eestimmenden Annahmestellen nachweist, daß er dieser die im saß 2 für 8* v cefahi dg ngr 2. Für Personen über 14 Jahre gelten die Grundsäze für Erwachsene. Als Bestand gelten alle und außerdem de Zahl der Hausstandsan chz.t ꝛi9 eber usstattung einzelner Hausstandsangehötiger, — 8 ssie Hebrauchsgegenständen bezetchnete Anzahl nach Verwendungzzweck gleichartiger, noch gegkau 8 3 Hausstandsangehöiinen anzugeben. Tag⸗ Bein⸗ Hemd⸗ Nacht⸗ Nacht⸗ Unt⸗r. äö Unter⸗ Frisier⸗ entgelelich oder unentgeltlich überlassen hat.
8.— 7.50 7.— 5.75 5.40
2. —
4.— 3.50 3.75
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180,2.— 2.402 2702 89 3.— 812 4.75 1.70 1.35 2.30 2.45 2.50 2.60 2.903.— 4.50 2
M1.60 1.75 2.20 2 40 2 40,2.502.80 2.90% ꝑ425 1 501.70 2.10 220
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bezucs chenrfl’chtigen und bezugsscheinfreien vorhandenen Stücke, auch die vermeintlich nicht m ;rd. Ha
hh CCC11 6 89 Slücke 4 ehr V. Zu I. II. und IV. sin 1 nde 185 8 . , G
Phrsacn Pess⸗ 88 S d. ö S. E131“” bei e ner Annahmestelle fü⸗ gebrauchte VI 88, sind auch die “ h ““ Stücke und Stoffe an⸗ Stoffbreite: bemd kleid bose bemd jacke rock rock rock naille jack⸗ Eine Abaabekescheinigung wird erteilt:
rieidung, Wäsche od Schuhwar⸗ Mitt i 192 r. 2 S. § 92, S. r ungr 52 5, 4à 4 9 . 8b 8 . 232 . 3 „r; — j 2 x
abzugeben, sie zu anderen Gedrauchsgegen 1““ 8ff.) entgelilich oder unentgeltlich zugeben Bei solchen ist es wöglich und erwünscht, sie bei einer Annahmestelle für gebrauchte Kle⸗ 5;8 8 2 50 1.75 2 25 3.75 2.25 2.75 1.70
zug . 3 ebrauchsgegenständen zu verarbeiten oder an der händler (Mitt. 2 Wäsche oder Sch. 8 1 b 5 3 S0 em w S. 12) zu verkaufen. CI1I6“ 1““ abzugeben, sie zu anderen Gebrauchegegenständen zu verarbeiten oder den m 225 175 225 330 2.— ]225 1.70 2.. 3. Borhandene Stoffe, einschließlich solcher aus zerlegten gebrauchten Stücken sind wie Ge 8 penhan 42 v n 1 ü 7 80 j⸗ . 75 2 2. 2 25 1
die werden können, E.“ b 8 We“ gwischen Semme und Wntersachen in, “ 8 s8 de. e eecsenst. 1nenr En bn g 1 111““ seh. 2 Fäüde W“ und W ntersachen ist, abgesehen von den in dieser Liste unter A, F, E und F) vorg-sehenen Fällen (Wenter⸗ und Somn et⸗Mantel Ueber ieher Jackett oder ⸗U harg, von Jacken⸗ „ 130 „ 170 „ 1.15 0.80 1.20 2
vorgeset nen Fällen, nicht zu unterscheiden. Sommoräberzieher, Müntel, —acketts oder Umhänge kleidern (Kostümen] aus wohenem eder halbwollenem Stoff übrigzehlleee eeheen ,cht zu unta⸗ „ 170 „ 250 „] 1.15 0.80 1.20 2 8 fertigenden Stückes ist auf Verlaugen Stoff zu seiner
“ hierzu E“ 1 Wegen Ausnahmen vergl. Neue Richt-] scheiden. S ggebliebene Einzeljacken), ni z 8 e Reichsbekleidungsstelle An Sel. eges ECA11“ anzufertigenden Stüdcs ist auf 8 V
in mn . nassung unter. 1, Füsrer . Mlt. Pelz getfüvcterte oder hber Kleidungsstiicke si vIII. Die vo Betriebsunter 8 88 8 ee.. ; ; 8 zerstellung zu bewilligen. 8 1“
in den Bestand nicht einzurechnen, wohl Pelz nur Hsetges Nferdüte e. die. er! dg8s 2 den Betriebcunternehmern den in der Kriegswirtschaft tätigen Personen zu Eigentum Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung. erste Auf bezugtschelnfreie Gegenstände und auf Kleidung, die nicht als Gebrauchzkleidung dienen kann,
1 1b g überlassene besondere Berufskleidung ist auf d Bestand — 1 —
8 5 Die von den Beiriensunter: ehmern den in der Kriegswirtschaft tätigen Personen zu Eigentum 1 g if den Bestand mitanzur chnen. b8 1 voörfen Abgabedescheinigungen von den Annahmestellen nicht erteilt werden. Inktafttreten di Be überlassene besondere Berufskerdung ist auf den Bestand mit anzurechnen. Ich verfichere. 1 v“ üs 1 b 88 8 1 gez ’ invordrucke (A II B n) Bezugsscheire nach Absatz 1 dürfen für dieselbe zu vecsorgende Person von In üihe⸗ en. v. de . 6. Bezüglich Ausstattungen bei Gründung eines Haushalts vergl. Ziffor I b, 1 der Nouen 8 Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über nene ezugs che . - eanntmachung bis 1. August 1918 nur ertellt werden bis zu zwei Begen ständen derselben Art. Da 8 1 E, ““ 3. Oktober 1917 elten der eintelne Rock (bezw. Jacke), die einzelne Weste und das einzelne Beinkleid als Teile eines voll⸗
7. Ausser Bezugsscheinen gegen Abgabebescheinigung dürsen Bezugsscheine auf in 1 ““ 8 Vom 13. Oktober 8 Füütne Rantget, die eirtelne Zäacs, nd der einteine Kleiverrock als grik. eimen Kieiden. der Bestandsliste nicht anufgeführte Gebrauchsgegonstände, soweit nicht die a) meiner Person, “] ’1 Auf Grund des 8 2 der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle 1“ 3 1 2 1 vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) sowie von § 12 Abs. 2 der Bundesrats⸗ Zu den nach § 2 zu erteilenden Bemgsscheinen sind die Bezngeschein⸗Vordruce An, in Bezirken,
Abgabe von Bezugsscheinen üboerhaupt verboten ist, nur insoweit erteilt werden, als die An- “ “ ver ü h it Web⸗, Wirk⸗, Strick⸗ und Schuhwaren vom wo kesondere Pruüfungsstellen neben der Ausferiigungsstelle bestehen, B zu verwenden. Bei Verwendung 1 8 9 “ 18“Fenung vbeche gefcrdt 8. — wirs folgendes bestimmt: 8 “ 3 kef Satz „Dte Notwendtafeit: bis bescheinigt im unteren Abschnitte zu streichen. ertoeilt werden für Tischwäsche einschliesslich Mundtücher. 8 . Juni/ 23. Dezember 1916 (Reichs⸗ S. 2 EEö“ Ren Fcir Ber,ean, Be si vets he scheggt ife. atenna e llt zn tassen dmd A Oberkleidung für Männer: ““ ẽ—1144 II. zu durchstreichen. 8 (Vor⸗ und Zaname des Familienmitgli⸗d ü ird, bis ru 1 bteu 7 8 LIJEEE amilienmitgli es, für das der Bezugsschein beantragt wird, die in Nr. 3 der Reichsbekleidungsstelle (zu beziehen von der Preßabtetlung der Sie ist Saäat abereraabcr. . 8— V Fors auch Angabe des Alteig), 8 Recsbed26,den. Uüreltungen,- Nürnberger Platz 1, gegen Voreinsendung von 30 ₰) abaedrucDkt find. Sie ist 88 der Autfertigungsstelle gegen Aaslteferung des Bezugsscheines abzunehmen und zu
„ bei Oberkleidung, EEIIKMIMM 8) folls sie . Entscheidung der Annnahmestelle noch so gut erbalten ist, daß sie ohne 0.80 2.50. erhebliche Instandsetzungsarheiten an Brauchkbarkeit einem neuen Stücke fast gleichsteht, 7- 3 . gegen Abgabe eines Stüͤcket, 8 5 1.70 V 2.— 1.70 2.50 0.80 1 8 b) andernfals gegen Abgabe zweier Stücke, “ 18 18 8281Iö“” 2. bei Unterkleidung, Männer⸗Plättwäsche, Bett⸗, Haus⸗ und Tischwische gegen gabe von 0.75 1.— 0.85 1 50 0 50 drei Stücken.
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des zu durchstrei
Sonntagsanzug ¹).. kragen) ““
8. Bezugsscheine, ausser solchen gegen Abgabebescheinigung, dürfen nicht des Nordrucks All ist der S .“ 8 8 1 I tret Vordrucke An und B 8
h“ Rragen (Steh- und Umiege- An Stelle der bisherigen Bezugsscheinvordrucke Ax und BI treten neue Die Abgabebesckeinigung lautet auf den Namen des Veräußererkt. 88
2 8168 1 9 18 9 ½ ½ 2 f.
Winter-Ueberzieher oder Unhang ins⸗ Manschetten (Stulpen 1I c) (bet Bettwäsche, Hau:⸗ und Küchenwͤsche): 1 z a 1 1
818 zieh Unhang in v Fes “ LW 8 meines dezw. des von mir “ 298 st hören (die 8 Die Bezugsscheine A l und BII siad nur innerhalb zweier Monate, vom Tage der Ausfertigung vernichten. “ n* 1 inzelarbeittkittel (Blusen, Joppen) ins insgesamt 3 stück Zahl ist anzugeber) Hausstandes, dem -eereneg Versonen angehhr ab gerechnet, gultig. 82 Die Abpahs der Hetugescheines t in den velsomentfc, niaede “ „an Sb 2 9 18 8 ; b 8 j Nv 4 2 „ 8 U. 8 8* 2 eifü Na 2 ; n ie zade v n. b un an e, 88
se Z““ Anmerkung: ¹) Gehrockanzüge sind als Sonn- nur die auf der Nückseite von mir augegebenen Stücke enthalten sind, 1 Die Bezugsscheinvordrucke A 1, B. sind aufzuhrauchen. Ihr Mu⸗ beiw. Nachdruck ist verboten. gung“ unter Beifügung des Namers, auf de 94 8
Einzelwesten „16 tags- oder Werktagsanzüge anzurechnen, — — “ 3 Der erste Bevarf an Bezugsschelavordruck⸗n AII, BII nur zur Verwendung für die Bezugsschein⸗ “ derhandlungen gegen die Anordnung im 8½ 3 Abs. 3 und gegen § 5 Abf. 4 werden veoch w 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 der Bekanntmachung der Zuwiderhandlungen gegen 1 isse der Reichsbskeidungeftelle dom
Unzutressen
Etriei⸗Arbeit;hofen... je nach der Verwendung durch den a2mn- *) Anmerk . 76 1 1 Sung: z. B. e 0 ; 3 . 1 5 3 E t S8. Ze⸗ — G n r tragsteller. Nicht anzurechnen sind vor- beantragtem Wirnterjackeite 888 Minkerabe: ieher auch Wintermantel, Winterumbang 18 f Refälan labaen Aüele ebesche e Gerüälan veral d , celaen bei Adgabe gebrauchter Kleidung und Wäsche § 3 Abs. 1 Ziffer 1 der Bundesratoverordnung über die Befugr
handene Fracks und Smokings. menwintermantel, von Jackenkleidern (Kostümen) aus wollene E16 Ortoben 1917 (Reichsanzriger Nr. 244) — geht den Kommunalverbänden ohne Bestellung zu. 22. Mäͤrz 1917 bestraft. 1 .“
— toto do bo* —
hierzu: Berufeschaürzen.. Wmterhandschuhe
halbwollenem Stoff übrig gebliebene Einzeljacken usw.
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