. § 5. 1 Eine Abgabebescheinigung wird erteilt: 8 Dife Bekanntmachung tritt am 13. Oktober 1917 in Kraft. 1b Bei Sn fehnn sie dllt; Entscheidung der Annahmestelle noch so gut erhalten ist, Die bisberigen Abgabebescheinigung⸗Vordrucke (Drucksache Nr. 129) dürfen vom Eingang der Vor⸗ daß sie ohne erhebliche Instandsetzungsarbeiten an Brauchbarkeit einem neuen Stücke fast gfeich⸗ 8 - J. vFeen Peag bceeismnxn für Ober⸗ *½ eenn Männer⸗Plättwäsche, Bett⸗, Hausc-.. stebt, gegen Abgabe eines Stückes, b) andeinfalls gegen Abgabe zweier Stücke; und Tischwäsche (Drucksache Nr. 450), spätestens aber vom 1. Novemder 1917 ab, von den Anrnahme 2. e n ; eite, Haus⸗ und Tischwäsche gegen Ab stellen nicht mehr verwendet werden. V 2. 822 Peee dana Männer⸗Plättwäsche, Bett⸗, Haus⸗ und Tischwäsche geg gabe von
Auf noch nicht eingelöste, bisher gültige Abgabebescheinigungen (Drucksache Nr. 129) dürfen Bezugs⸗ ZA““ ch „Bemerkung“ auf der Vorderseite.
scheine C oder CI von den Ausfertigungsstellen nur noch bis 15. November 1917 erteilt werden 1 b W . 8 eastellen nur 4 Uit werden. h 2 2 n ohnort der in ihr genannten s Noch nicht eingelöste Bezugsscheine C und CI werden am 1. Januar 1918 ungültig; die Gewerbe⸗ vflant 8 Bbgabe “ sci zenc der Rorwendigkeit der vnaheson
reibenden dürfen solche von da ab nicht mehr annehmen. men Bezugsschein 4 1 ( 1n * über ein nach Verwendungszweck mit den angegebenen
Berlin, den 13. Oktober 1917. Stück⸗ 3 1 8 Stück oder den St 3 1 Stücken gleichartiges fertiges oder nach Maß anzufertigendes Stück oder den off dazu ““ Reichsbekleidungsstelle. erteilen. Rock., Gehrock⸗, Sack⸗ und Sportanzug unter sich, Jacken., Mantel. und garniertes Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung. Kleid unter sich und sonstige ibrer Verwendung nach gleiche Kleidunge⸗ oder Wäschstücke unter sich (nicht aber z. B. Knaben⸗Anzüge und Männer⸗Anzüge unter sich) sind im Sinne dieser
Zweite Beilage chen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 13. Oktober 1917. Reichsbekleidungsstelle. Bestimmung „nach Verwendungszweck gleichartige Stücke“. schlossenes Handeln, nicht nur im Kampf gegen den Feind, sondern
Amtliches. “ 1. scheini 8 Bezugsscheine nach Absatz 3 dürfen für dieselbe zu verforgende Person bis 1. August 1918 nur 1 8 8 auch in der kommenden Friedensarbeit. (Cebhafter Beilall) “ Abgabebescheinigung ) 8 6 erteilt werden bis zu 2 Gegenständen derselben Art. Dabei gelten der einzelne Rock (bezw. Jacke), die .“ KAönigreich Preußen. b für Ober⸗ und Unterkleidung, Männer⸗Plättwäsche, Bett⸗, Haus⸗ und Tischwäsche. 8e 8 I S als Teile eines vollständigen Anzuges, die einzelne Bluse und (Bemerkung: Für Schürzen, Handschuhe, Taschentücher, Strümpfe, ferner auf bezugsscheinfrele Gegen⸗ der einzelne Kleiderrock als Teile eines Kleides. 8— Fände und auf Kleidung, die nicht als Gebrauchskleidung dienen kann, dürfen Abgabe⸗ ,. Diese Abga bebescheinigung ist nicht übertragbar. v 9hen, Beenvendeng bescheinigungen nicht erteilt werden.) für eine andere Person als die, auf die sie ausgestellt ist, wird m Gefängnis bis zu onaten oder 8 Hiermit wird bescheinigt, daß mit Geldstrafe bis zu 15 000 Mark bestraft.
.“ Zuneme des Veräußerers) 1 8 *) Anweisung für die Annahmestellen. Die einzelne Abgabebescheinigung darf, 8 Jö“ Stand) — 8 -ge 8 sda gegen ihre Abgabe nur ein Bezugeschein über 1 Stück erteilt werden kann (s. oben), 8 8 8 (Wohnort, Straße und Hausnummer) — nur enthalten 1 oder 2 (s. Rückseite) Oberkleidungsstücke (auch ganze Anzüge oder Kleider) oder — — — —
Sg 8 8 mleidung oder Unterkleidung. Männer⸗Plattwsche Bet. Hang. 3 Unterkleidungsstücke oder 3 Stück Männer⸗Pläͤttwäsche oder 3 Stück Bett⸗, Haus⸗ oder Tischwasche, Rame und Wohnort Fegene gocheheprauchefähige Stücke (Oberkleidung oder Unterkleidung, Männer⸗Plättwäsche, Bett⸗, Haus⸗ und zwar nur nach Verwendungszweck gleichartige Stücke. Sie darf zum Beispiel lauten über 2 Frauen⸗ b des Unterneh kleider oder 3 Männerhemden oder 3 Männerkragen oder 3 Bettbezüge oder 3 Handtücher; nicht es Unternehm darf sie lauten zum Beispiel über 1 Frauenkleid und 1 Frauenkleiderrock oder über 1 Frauenkleid und
(Anzahl in Buchstaben) (Art bezw. Verwendungszweck) — — 8 2 9 - ü 2 2 d ü d 2 8 1 †. 2 abgegeben hat, worauf ihm ein Bezugsschein ohne prüfung Fne Notwvendigkeit der Anschaffun über 1 Mäadchenkleid oder über 1 Frauenkleid und 1 Frauen⸗Unterrock oder über 1 Hemd un Handtücher 1) Sammlungen
ein Stüc der gieichen Art ansgesertigt werden kanm. Die Ausfüllung hat überall mit Tinte zu erfolgen. Zahlen sind in Buchstaben zu schreiben. Evangelisch⸗Kirchlicher Hilfsverein, Für die Vereinszwecke (Ort gleich rt ansgefertigt werden kann 1 **) Anmerkung. Auf dem Bezugsschein A Il ist der Satz „Die Notwendigkeit“ bis „bescheinigt?’ Poisdam (Dr A“ , den —VöööVVVöBöv 191 im unteren Abschnitte zu streichen. Auf dem Bezugsschein Bö II ist der linke untere Abschnitt unausgefüllt Unterschrift oder Stempel der Annahmestelle. zu lassen und zu durchstreichen.
Die zweite Rede: 3 1 Meine Herren! Auf die Einzelheiten der Ausführungen des Herrn Vorredners einzugehen, ist in vollem Umfange wohl über⸗ haupt nicht möglich. Das von ihm vorgebrachte Material ist mir zum Teil neu und bedarf erst einer Prüfung. Soweit es möglich ist, werden die Vertreter des Herrn Kriegsministers, der heute dienst⸗ lich von Berlin abwesend ist, und Herr Unterstaatssekretär Wallraf antworten. Ich lege aber Wert darauf, meinerseits folgendes zu sagen. Sowohl der Herr Reichskanzler wie der Herr Kriegsminister haben hier im Hause und in der Kommissionssitzung am Montag keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie das Hineintragen politischer
Ministerium des Innern. 3
In der Woche vom 30. September bis 6. Oktober 1917 auf Grund der Bund über Wohlfahrtspflege während des Krieges genehmigte
. 5 Zeit und Beuirk, Zu fördernder Wohlfahrtezweck abgeführt vaee in denen das Unternehmen follen 1“ ausgeführt wird
Der Verein aussammlung in den evangelischen i98 8 8 Henssammüung, der Monarchte mit scher Agitation mißbilligen und verwerfen, und daß sie vort, wo gegen
8 1 Aussame Provinz Schlesien diesen Grundsatz verstoßen wird, entschlossen sind, einzuschreiten und 5 6 8 8 im Jahre . 8 roz so IYoõ Ho *3 & FFanuf [asser aß der
“ 8 “ durchzugreifen. Die Herren können sich darauf verlassen, daß der ersorgung der Krastfahrverbände mit Die Insvrekti
Bis 31. Dezember 1917, Preußer. —
Aiichtamtliches.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗
maßregeln.
Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗Ungarn am 3. Oktober 1917. (Kroatien⸗Slavonien am 26. September 1917.) (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
ge. schweine⸗ Rotlauf Königreiche Rotz Alquen⸗ (2eme der und Länder feuche seuse) Schweine
Zahl der verseuchten
Komitate (K.) Stuhlrichterbezirke (St.) Munizipalstädte (M.)
Höfe
Nr. des Speergebiels
Gemeinden Höfe Gemeinden Höfe
—
—2] Gemeinden e0 Gemeinden
2
a. Oesterreich. Niederösterreich
— 0 Ꝙ᷑ O. 00 —6 έ½
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21
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Oberösterreich
1 2 3 4 1 2 3
Salzburg.. 1 Steiermark.
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Bukowina Dalmatien.
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b. Ungarn.
K. Abauj⸗Torna, M. Kaschau K. Unterweißenburg (Alsoö⸗ ehér) . St. Arad, Borosjenö, Elek, & Kisjenö, Magvarpéeska, Vilagos, M. Arad... St. Borossebes, Märia⸗ radna, Nagyhalmäaͤgy, Foernnovat . . . . ... K. Arva, Liptau (Lipté), Bösů.AZVö“ St. Bäcsalmas, Baja, Topolya, Zenta, Zombor, Städte Magyarkanisza, Fenta⸗ M. Baja, Maria 3
heresiopel (Szabadka), Dombot .. 6 St. Apatin, Hödsäg, Kula, Obeecse, Palänka, Titel, Neusatz (Ujvidék), Zsa⸗ blya, M. Ujvidk..
1314156 17183
’ K. “ M. Fünfkirchen 6
St. Berettyoͤujfalu, De⸗
c K. Bars, Hont, M. Schemnitz (Selmecz⸗és Bélabaͤnya) wEb11““] K. Bereg, Ugoesa.. K. Bistritz (Besztercze⸗ Naszod) .
recske, Ermihaͤlyfalva, Margitta, Saäͤrrét, Sze⸗ 1“ St. Biharkeresztes, Cséffa, Elesd, Központ, Szaluͤrd, M. Großwardein (Nagy⸗ IVV1“ St. Belényes, Bél, Ma⸗ vareséke, Nagyszalonta, enke, Vaskol
K. Kronstadt (Brassé),
K. Csanëd, -. M. ödmezö⸗Väͤsäuͤrhely, zegedin (Szeged)..
22 1 089 6 6 86565 9 6 6 606 K. Gran (Czztergom), Raab (Györ), Komorn (Komaͤrom), M. Györ, g. Emnrom. 88 8 8b 6 K. Stuhlweißenbur 6r), M. Senhurg urg (Szekesfehérwär). K. Fögarag, Hermannstadt (Eʒb K. Gömör és Kis⸗Hont, Sohl (Zöélyvom)) Hadju, M. Debreczin (Debrecze)n.
*“
K. Jäsz⸗Nagykun⸗Stolnok
K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllö),
Großkokel(Nagv⸗Kükülls) K. Klausenburg (Kolozs), M. EEEPöö St. Béga, Boksänbaͤnya, Faesaͤd, Karaͤnsebes, Lugos, Maros, Temes, Städte Karänsebes, Lugos.. St. Bozovics, Jaͤm, Ora⸗ viczabaͤnya, Orsova, Re⸗ czabänya, Teregova, 111o) 12 μ☛QOM .“ K. MNäramaroͤbo.. K. Maros⸗Torda, Udvarhely, M. Maros⸗Väͤsärhely.. K. Wieselburg “ Oedenburg (Sopron), Sopron.. K. Neograd (Nögräd)
St. Aszöd, Bia, Gödöllö, omaäz, Waitzen (Vaͤcz), aee E
endre), aäcz, jpest, M. Pdade 166 St. Alsédabas, Gyömrö, Kispest, Monor, Nagy⸗ käͤta, Raͤczkeve, Städte Nagykörös, Czegléd, M. Kecskemt.
Kaloesa, Kiskörös, Kis⸗ kunfélegyhaͤza, Kunszent⸗ miklés, Städte Kiskun⸗ fͤlegyhäza, Kiskunhalas K. Preßburg (Pozsony), M. Pozsony. .. . e 8 St. Igal, Lengyeltöt Marczal, Tab . 86 St. Barcs, Csurgö, Ka⸗ posvar, Nagyatäaͤd, Sziget⸗ vär, Stadt Kaposvaͤr.. Eeee “ K. Szatmär, M. Szatmäͤr⸗ Nsmeti ....6
Palen 8 3 St. Alibunär, K. Borsod, M. Miskolcz — — 2* Baͤnlak, Modos, Groß⸗
Haüromszs5oat — b 3 8 Feselenes Stadt Nagy⸗
K. Neutra (Nyitra) —
St. Abony, 52
K. Zips (Szepeb) — K. Szilaäggg —
. S K. Szolnok⸗Doboka 25570414—
St. Buziäsfürdö, Központ, 26 8 Lippa, Temesrékas, Uja⸗ rad, Vinga, M. Temesvar 353 50 St. Cfak, Detta, Weiß⸗ 2 — kirchen IE“ 66 Kevevär, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt Fehoörtem⸗ 9] plom, M. Versecz... K. Felhg. K. Tohrenburg, (Torda⸗ I“ St. Csene, Großkikinda (Nagykikinda), Nagyszent⸗ miklös, Paͤrdaäny, Per⸗ hannss⸗ Törökbeese, Törö⸗ fanizsa, Hatzfeld (Zsom⸗ bolya), Stadt Nagy⸗ 1125818ꝙ 1☛ Antalfalva,
beeskerek (Nagyvbeecskerek),
ecskerek, M. Panesova K. Trentschin (Trenesén). K. Ung, St. Homonna Mezbölaborcz, Szinna, Gb6 St. Bodrogköz, Gaͤlszécs, Nagymihäly Särospatak, Saͤtoraljaujhely, Sze⸗ rencs, Tokaj, Varannòô, Stadt Saͤtoraljaujhely. St. Czelldömölk, Felsöör, Güns (Köszeg), Néömet⸗ ujväͤr, Saͤrvaͤr, Stein⸗ amanger (Szombathely), Städte Köszeg, Szom⸗ Jo“ S. Körmend, Olsnist (Mu⸗ raszombat), Szentgott⸗ härd, Eisenburg (Vasvär) K. Weszprim (Veszprém). St. Balatonfüred, Kesz⸗ thely, Pacsa, Sümeg, Tapolcza, Zalaegerszeg, Zalaszentgroöt, Stadt Zalaegersszeg. St. Alsélendva, Csaͤktor⸗ nya, Letenye, Nagykanizsa, Nova, Perlak, Stadt Groß⸗ kanizsa (Nagykanizsa) — —
Ftunie “
Kroatien⸗Slavonien.
K. Beloyaär⸗Körös, Va⸗ ’ rasdin (Varasd), M. Va⸗ K. Lika⸗Krbao . b K. Modrus⸗Fiutmwe.. 1 9 9 8 K. Pozseg. 1 2 K. Syrmien (Szerém), M. Semlin (Zimony).. K. Veröcze, M. Esseg L4“X“ K. Agram (Zagrab), M. Zägraͤb
a. in Oesterreich: 6
5 Notz 8 (10), Maul. und Klauenseuche 192 (1875), Schweine (Schweineseuche) 70 (219), Rotlauf der Schweine 149 (471)..
b. in Ungarn l(ausschl. Kroatien⸗Slavonien):
Rotz 40 (50), Maul⸗ und Klauenseuche 760 (5719), Schweine⸗ pest Schweineseuche) 785 (5221), Rotlauf der Schweine 164 9 8 Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 9, 23, 27, 32, 33, 38 in 8 Gemeinden und 28 Gehöften.
8*
5 Kroatien⸗Slavonien: 1 otz 20 (39), Maul⸗ und Klauenseuche 59 (728), Schweinepe (Schweineseuche) 12 (136), Rotlauf der Ea in. 1 (1). .
Außerdem Pockenseuche der Schafe im Sperrgebiet Nr. 68 in 1 Gemeinde und 1 Gehöft. Pockenseuche der Schafe ist in Oesterreich, Lungenseuche des Rindviehs und Beschalseuche der Zuchtpferoe sind ia Oesterreich und Ungarn nicht aufgetreten.
& Meine Herren, mit dem soeben gefaßten Beschlüuß hat das hohe
Inspektion des Kraftfahrwesens, Verlin . Weihnachtsliebesgaben
Bcvölkerung in Paläsftina
der SArefischen afalh⸗ zeitung und der n Nachrichten in Breslau
Zum Besten: 1) der Feldsecelsorge
Schlesien des Malteserkriegsfonds
der Vergessenen im Feld
Vaterländischer Frauenverein, weigverein Charlottenburg, harlottenburg
“
1
Vereine vom Rpvten Kreuz, der Deutschen Berlin Kreuz und des Peutschen vereins für die Kolonien
Berlin, ben 11. Oktober 1917.
Hilfswerk für Palästina, Berlin Zum Besten der notleldenden jüdischen
des österreichischen Roten Kreuzes
des Bulgarischen Roten Kreutzes des Türkischen Roten Halbmondes Türkischer Halb⸗
Zentralkomitee der Deutschen Zum Besten der Kriegswohlfalsrtozwecke Vereine vont Roten
Verbesserung der Lage der Blinden
Armeebischof Hein⸗ rich Joeppen in
Berlin S. 59, Hasenheide 56
der Beschaffung von Kriegerlesestoff Bistumshauptkasse I1
Breslau
Breslau Verein Schlesischer Malteserritter
der Beschaffung ven Liebesgaben Vaterländischer für die Truppen und Lazarette
des Nationalen Frauendienstes
Frauenverein in 1 Breslan Geschäftsstelle des Nationalen Frauen⸗ dienstes in Breslau Mobülmachungs.⸗ karte I des Roten Kreuzes für Schle⸗ sien in Breslau Schles. Krüppel⸗ fürsorgeverein in Breslau Verein vom Roten Kreuz in Breslau Abteilung Hilfe für kriegsgefangene
en e Oesterreichisches Rotes Kreuz in
Wten Bulgarisches Rotes Kreuz in Sofia
7
mond in Kon⸗
santinopel
2) Vertriebe von Gegenständer.
a. Druckschriften. Fürsorge für Verwundete und Kranke
Zentralkomitee der Iec chen “ rauen⸗ vom Roten Kreuz 5 mit 8, Deutscher Krauenverein vom Roten Kreuz für die Kolonien mit ½
Der Vertin
Der Minister des Innern. J. A.: von Jarotzky.
Geldsammlung mirtele Werbe⸗ schreiben. Bis 31. März 1918, Preußen. — Gelesammlung mittels Aufrufe. Verlängerung einer bereits erteilten tlaubnis.) Bis Ende März 1918, Provinz Schlesien. — Geldsammlung mittels Zeitungsaufrufe.
des Roten Kreuzes in der Provinz Rescheshcsenptstete
Bis 31. Dezember 1917, Preußen. — Vertrieb des Buches „Michel Hannemanns Traum. (Vertritb von Haus zu Haus ausgeschlossen.)
Bis 30. Juni 1918, Preußen — Vertrieb der Druckschrift „Führer und Helden in großer Zeit“. (Ver⸗ längerung einer bereits erteilten Erlaubnis.) Vertrieb von Haus zu Haus und durch unverlangte Zu⸗ sendung ausgeschlossen.
Bis 30. April 1918, Preußen. — Der Vertꝛieb darf nur durch den Buchhandel und im Wege der Kolportage mittels Bestellisten er⸗ folgen. (Meeangenhe einer bereits erteilten Erlaubnis.)
Deutscher Reichstag. 126. Sitzung vom 11. Oktober 1917.
Nachtrag.
Die Reden, des Staatsministers, Stellvertreters des Reichs⸗ lanzlers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich, die gestern wegen verspäteten Eingangs des Stenogramms nicht veröffentlicht werden konnten, lauteten, wie folgtt
Die erste Rede:
8 aus ein Gesetz verabschiedet, das für Deutschland s wirtschaftlichen
Wiederaufbau nach dem Kriege ein starker Grunds lein ist. Ich darf namens der verbündeten Regierungen die Freude / und die Genug⸗ tuung ausdrücken über die von vollem Verständnis für unsere wirt⸗ schaftlichen Lebensnotwendigkeiten getragene Erladigung des Gesetz⸗ entwurfs. (Bravo!)
Wie das Gesetz über die Vorentschädigung für unsere durch den veslschen Einbruch verheerte Ostmark innerhelb der Reichsgrenzen h Leben aus den Ruinen hat wachsen lassen, wie es der fleißigen
nd tätigen Bevölkerung noch mitten im Kriege dsie Möglichkeit ge⸗ 5 bit. dein Boden wieder seine Früchte ah zuringen (Bravo!
c), so wird — das hoffen wir zuversichtlich — das heutige Geset
dom deutschen Unternehmungsgeist helfen, das vichtiaste Werkzeug
—
unserver wirtschaftlichen Außenbeziehungen, unsere Handelsflotte, bald
wieder in alter Kraft erstehen
zu lassen. (Bravo!) Damit wird das
Gesetz nicht etwa zum Vorteil einer Klasse oder eines einzelnen
Standes dienen, sondern zum
Wohle unserer ganzen Bevöolkerung,
zum Woͤhle auch der breitesten Schichten unserer E“ Be⸗ völkerung (Sehr richtig! und Bravol), für deren Schickfal, für deren zukünftige Lebenshaltung die rasche und vollständige Wiederherstel⸗ lung unseres Außenhandels eine der wichtigsten Voraussetzungen ist.
(Lebhafte Zustimmung.)
Meine Herren, so groß die unmittelbare und materielle Bedeu⸗
tung des Gesches ist — das meßbar umschließt; es ist ein
Gesetz ist mehr, als es wägbar und Symbol: Unter der Last des Tages,
die hoch sich türꝛent auf unserem Volk, wie kaum jemals in der Ge⸗ schichte, denkt unser Volk an die Zukunft; mitten in dem Getöse der furchtbarsten Schlachten denkt unser Volk an die Friedensarbeit; eingeschlossen von einer Welt von Feinden mit Menschenwällen und Seesperren, dankt es an das freie Meer. (Lebhafte Zustimmung.) Meine Harren, indem Sie das Gesetz beschlossen haben, zeigen Sie vor aller Welt den ungebrochenen Willen des Volkes zum Leben und zur Entwicklung (Bravol), seinen ungebrochenen Glauben an die kemmende Zeit, seine unzerstörbare Zuversicht auf den Frieden, der uns Licht und Luft gibt. (Bravo!) Und vor allem, meine
Herxen, das Gesetz zeigt, daß Deutschland entschlossen ist, diesen
Lebevswillen, diesen Glauben und dies Zuversicht umzusetzen in ent⸗
Herr Reichskanzler und der Herr Kriegsminister diese ihre Worte wahr machen werden. (Bravo!) Damit wird, wie ich glaube, ein ganz großer Teil des Materials, was hier vorgebracht worden ist, seine Erledigung finden.
Ich möchte aber noch ein anderes hinzufügen. Herr Abgeordneter Müller (Meiningen) hat hier die Vorwürfe zur Sprache gebracht, die von verschiedenen Stellen gegen den Reichstag nach der Richtung erhoben worden sind, der Reichstag habe vor Ausbruch des Krieges nicht seine Schuldigkeit für unsere militärische Rüstung getan; das Verhalten des Reichstags habe beigetragen zu der ungenügenden Aus⸗ rüstung und Stärkung unseres Heeres und damit insbesondere zum Ausgang der Marneschlacht geführt. Ich stehe nicht an, hier zu er⸗ klären, daß dieser Vorwurf jeder Brechtigung entbehrt. (Bravo!) Ich bestätige ausdrücklich, daß der Reichstag den Militärvorlagen, die ihm in den vielen Jahren vor dem Kriegsausbruch zugegangen sind, die volle Zustimmung gegeben hat, daß also den Reichstag ein Vor⸗ wurf nach dieser Richtung hin überhaupt nicht treffen kann. (Bravo!)
A
Oesterreich⸗Ungarn
Der Kaiser hat gestern den preußischen Generalmajor
von Cramon in besonderer Andienz empfangen.
— Während der letzten Sitzungsperiode des österreichischen Ab Zeoediererbarsel wurden die Interpellationen über das Verhalten der K. u. K. 19. Infanteriedivision bei Zborow und das Auftreten einer unter russischen Fahnen kämpfenden tschechisch⸗slowakischen Brigade eingebracht. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, sind diese Anfragen auf Grund von Mitteilungen seitens des Armee⸗ oberkommandos vom Minister für Landesverteidigung schriftlich beantwortet worden. Die Anfragebeantwortung besagt:
Die emgehende Untersuchung hat ergeben, daß die Truppen der 19. Jafanteriedwision, so besonders das boenisch⸗berzegowinische Infanterieregiment Nr. 1, das Feldjägerbatalllon Nr. 5 und die Artillerie bei Zborow völlig enwandfrei gekämpft haben und mit blankem Ehrenschild aus der Schlacht ho⸗rvorgegangen sind; nur kleinere Abteilungen von zwei Infanterieregimentern ließen es an der von ihnen erwarteten Widerstandskraft fehlen. Die 19. Infanteriedivision befindet sich nach wie vor in der Fronkf. Hinsichtlich der im Zusammenhange mit den Kämpfen bei Zborow mehbrfach erörterten Teilnahme der sogenannten „tschechisch⸗slowarischen Brigade“ an diesen Kämpfen auf rufsischer Seite gestatte ich mir bei diesem Anlasse beizufügen, daß ein solhher Verband, wie auch in einem russischen Heeresbericht aus⸗ drücklich erwähnt ist, tatsächlich besteht und das erste Mal im Früh⸗ jahre 1916 mverlässig festgestellt wurde. Bedauerlicherweise ist dieser Verband zum Teil aus Kriegkgefangenen unserer Wehr⸗ macht gebildet. Die russische Heeresleitung nimmt eben in schroffem Gegensatze zu den bei uns geltenden Gepflogenheiten keinen Anstand daran, unsete Kriegsgefangenen mit allen erdenklichen Mitteln zum Treubruch zu verleiten. Schwache und durch gewissenlose Agttatoren verhetzte Elemente fanden sich zum Verrat an der beschworenen Eides⸗ pflicht, zum Verrat an Kaiser, König und Vaterland.
In einer schristlichen Anfragebeantwortung auf die tschechischen und sozialdemoktratischen Interpellationen, betreffend die Behandlung der politisch unzuverlässigen Personen, erklärt der Landesverteidigungsminister, daß die besonders vorsichtige Behandlung gewisser Personen wegen der vom Feinde betriebenen Werbetätigkeit begründet sei. Der Minister verweist darauf, daß leider trotz aller Vorsicht in den ersten Kriegsjahren mehrfach schwere mit großen und unnötigen Verlusten an kostbarem Blut verbundene Schädigungen militärischer Aktionen als Folge des Sympathisierens mit dem Feinde vorgekommen seien, und daß es nur dem Heldenmut der Truppen zu verdanken sei, daß diese Zwischen⸗ sälle auf rein örtliche Wirkung beschränkt blieben. Dem Minister liege es ferne, in Abrede zu stellen, daß bei der Durchführung dieser Maßnahmen vielfach überflüssiger Weise weit üder das Ziel geschossen sei und sich auch schwere Irr⸗ tümer und Fehlariffe ereignet hätten. Es seien eingehende Weisungen erlassen, um jede ungerechtfertigte Härte für den Einzelnen hintanzuhalten, und ausdrücklich alles verboten worden, was auch nur den Anschein einer Verfolgung erwecken könnte.
— Im Haushaltsausschuß des Abgeordneten⸗ hauses gab der Pole Dr. Glabinski die Erklärung ab, daß der Polenklub, nachdem er von der Regierung Zusicherungen erhalten habe, daß sie ernstlich bestrebt sein werde, sich für die Wiederkehr normaler Zustände in Galizien einzusetzen, be⸗ schlossen habe, für den vorläufigen Haushaltsplan zu timmen. Hierauf wurde der sechsmonatige vorläufige Haushalts⸗ plan samt der Ermächtigung zur Aufnahme von Kriegskrediten zum Betrage von neun Milliarden an⸗ genommen mit dem Zusatzantrag des Berichterstatters Dr. Steinwender, betreffend den Ausschluß der Begebung nicht tügbarer Rente, sowie dem Antrax des Sozialdemokraten Tomschik, wonach die Regierung ermaͤchtigt wird, für die Auf⸗
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