Die Vorscheiften über die Ablieferung der bergestellten Erzeug⸗ nisse an die Trockenkartoffel⸗Verwe⸗rtungs⸗Gesellschaft m. b. H., die Spirituszentrale oder die Süddeutsche Spiritusindustrie, Kommandit⸗ n. aaf Alftien, Zweigniederlassang München, bleiben un⸗ erührt.
§ 4 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Oktober 1917. “ Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. 1 8 von Waldow.
1XX“ betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 577). b Vom 12. Oktober 1917. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über den kerkehr mit Fässern vom 6. Juni 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 473) wird folgendes bestimmt: Artikel 1 Im § 5 Abs. 1 Zeile 15 der Bekanntmachung über die Beschlaa⸗ nahme von Fassern vom 28. Juni 1917 (Recchs⸗Gesetzbl. S. 577) werden die Worꝛe: e) eiserne Fässer, Kübel, Bottiche und ahnliche Gebine gestrichen. Artikel 2
Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Oktober 1917. Der Stellbvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
—
Bekanntmachung ber die Gewährung von Sterbegeld und Hinter⸗ liebenenrenten bei Gesundheitsschädigung durch aromatische Nitroverbindungen.
Vom 12. Oktober 1917.
8 1
Der Bundesrat hat auf Grund des 8§ 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
ũ b
§ 1 Wenn eine nach dem dritten Buche der Reichsversicherungs⸗ ordnung versicherte Person bei Herstellung von Kriegsbedarf sich eine Gesundheitzschädiaung durch nitrterte Koblenwass rstoffe der gro⸗ matt chen Reihe (z. B. Dinitrobenzol, Trinitrotoluol, Trinitroanisol) zusteht und infolge ihrer Einwirkung stirkt, so sind Sterbegeld und Hinterbliebenenrenten unter entsprecher der Anwendung der Vorschriften der Reichsversicherungso dnung auch dann zu gewähren, wenn der Tod nicht als Folge eines Unfalls, sondern als Folge einer allmählichen Einwirkung der gerannten Steoffe anzusehen ist. 2 War der Verstorbene in mehreren Betrieben beschäftigt, welche die im § 1 genannten Stoffe herstellen oder verarbeiten, so hat der⸗ jenige Versicherungsträger die Bezügt festzusctzen und zu gewähren, dem der Betrieb angebört, in weichem der Verstonbene zuletzt mit jenen Stoffen beschäftigt worden ist.
5 3 Der Reickskanzler kann hesondere Vorschriften zur Ausführung Verordnung, insbesondere über die Aufbringung der Mittel erlassen.
§ 4 Diese Verordnung gilt rückwirkend für die seit dem 1. August 1914 eingetretenen Todesfälle. Die Frist zur Anmeldung von An⸗ sprüten aus zurücktiegenden Todesfaͤllen läuft frühestens mit dem 1. F bruanr 1918 ab. Ansprüche auf Sterbegeld und Hinterbliebenenrenten, die seit dem 1. August 1914 rechtskräftig abgelehnt worden sind, weil die schädigende Ginwirkung der im § 1 genannten Stasfe nicht die Folge eines Unfalls g⸗wesen ist, hat der Versicherungstréger nach den Vorschriften dieser Verordnung zu prüfen. Führt die Prüfung zu einem dem Berechtigten ünstigeren Ergebnis oder wird es von dem Berechtigten verlangt, so ist ihm ein neuer Bescheid zu erteilen. 1 9 5 Der Reikekanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Vrordnung. Berlin, den 12. Oktober 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich.
11“ 1X“
Vom 13. Oktober 1917.
Auf Grund des § 2 der Bekanntmochung über die Be⸗ ufsichtigung der Fischversorgung vom 28. November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1303) wird folgendes bestimmt:
§ 1.
Der Absatz von Strandaustern (Piepaustern), die in den im § 2 bezeichneten Küftengebieten gewonnen werden, darf nur mit Genehmigung der nach § 2 zusténdigen Stelle erfolgen.
Diese Vorschrift findet keine Anwendurg auf den Weiterahsatz von Strandaustern, die mit der Genehmigung der zuständigen Stelle abgesetzt sind.
42
Als zufländige Stellen im Sinne des § 1 werden bezeichnet für Stronrbaustern, Lie gelandet werden im Gebiet:
1) der schleswig⸗holsteinischen West⸗ die Schleswig⸗Holsteinische füste, der nordfriesischen J seln Kriegs⸗Schalsier⸗Gesellschaft und des Noroufers der Eibe mit m. b. H. in Heide i. Holst, Ausnahme des Stadtgebietes von Hamburg und Altona
2) des Südufers der Elbe, im Stadt⸗
ebiet von Hamburg und Altona owie an der Nordseeküste von der Eibmündung bis Kappel (Bezirt
Stade
3) von ppel (Bezirk Stade) biz zur Grenie der oldenburgischen Aemter Jever und Varel
4) von der Grenze der olrenburgischen Nemter Jever und Varel bis zur holländischen Grenze
Wer Zuobneitungen von Stronraustern, insbesondere Strand⸗ austernwurst, herstellt, darf die Zubereitungen nur mit meiner Ge⸗ nehmigung absetzen.
die Muschel⸗Einkaufs⸗Ge⸗ nossenschaft c. G. m. b. H. in Cuxhaven,
Muschelvertriebsgesellschaft „Unterweser“ m. b. H. in Heestemünde, die Fisch⸗ und Muschelver⸗ Iriebsgesehschaft m. b. H. „Osthriesland“ in Nordern.
S § 4. 8 Z widerhandlungen gegen die Vorsch’iften dieser B kannt⸗ mochung werden nach § 6 der Bekanntmachung über die Beaufsich⸗ tigung der Fischversorgung vom 28. Neovember 1916 (R.ichs⸗Gesetzbl.
Seite 1303) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer diher Strafen bestraft.
Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die straf⸗ bare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täier gehören oder nicht. 828
5.
Diese Bekanntmachung trut mit dem 1. November 1917 in Kraft. Berrlin, den 13. Oktober 1917. 8 Der Reichskommissar für Fischver 8 von Flügge.
Beschluß, betreffend Betriebssperrung der Metzgerei des
Leo Eisele in Füssen.
Die Distriktspolizeibehörde Füssen beschließt in obiger Sache: I. Die mit Beschluß vom 13. Juli cr. verfügte polizeiliche Sperre des Metzgereibetriebes des Leo Eisele in Füssen wird mit Wirkung vom 15. Oktober ab aufgehoben und dem Vorgenannten die Wteder⸗ aufnahme des Betriebz seiner Metzgerei von diesem Tage ab verstattet. I!. Genannter hat die Kosten gegenwärtigen Verfahrens zu tragen. III. Gebühren haben außer Ansatz zu bleiben. — Dies in der Erwägung, daß mit 15. Oktjober seit der Verfügung der Sperrung drei Monate, die Mindestfrist einer solchen nach Bundes⸗ ralsverordnung, verstrichen sind, das Eisele sich seither ohne Be⸗ anstandung gefuhrt hat und angenommen werden kann, daß die Straf⸗ maßnahme ibren Zweck erreicht hat, sonach sich mit der Mindestfrist begnügt werden kann.
Füssen, den 6. Oktober 1917.
Königliches Bezirkzamt Füssen. Freiherr von Kreußer.
“ 1“ 8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberkriegsgerichtsrat Hottendorff vom stellver⸗ tretenden Generalkommando II. Armeekorps aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer und Oberkriegsgerichtsrat zu verleihen.
—
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Leiters des in der Entwicklung begriffenen Gymnasiums in Berlin⸗Tempelhof Professors Dr. Hobein zum Direktor dieser Anstalt durch das Staats⸗
ministerium bestätigt worden. 8
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Kreuznach getroffenen Wahlen den Rentner Schneider daselbst als unbesoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Kreuznach auf fernere sechs Jahre und den Stadtverordneten Wenzel daselbst als un⸗ besoldeten Beigeordneten der Stadt Kreuznach auf sechs Ja
ö11“ e“ Ministerium des Königlichen Hauses.
Dem Konzertmeister in der Kapelle des Königlichen Theaters zu Wiesbaden Nowak ist auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs der Titel König⸗ licher Musikdirektor veree worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Direktor der Königlichen Baugewerkschule in Aachen Gewerbeschulrat Hartig ist der Titel Professor verliehen worden. b
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden sind der Rendant der Staatsschuldentilgungskasse, Geheime Rechnungsrat Hahn zum Dirigenten der Kontrolle der Staats⸗ papiere und der Geheime expedierende Sekretär und Kalkulator, Ge⸗ heime Rechnungsrat Siebert zum Rendanten der Staats⸗ schuldentilgungskasse ernannt worden.
11“
Justizministerium.
Dem Landgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Rusche in Stettin und dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Nie⸗ mann in Goslar ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt, dem Notar, Geheimen Justizrat Stephan Fröhlich in Cöln die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte mit Ablauf des 20 Oktober 1917 erteilt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Geheimer Justizrat Wellenkamp bei dem Land⸗ gericht in Osnabrück, Justizrat Thomsen bei dem Amtsgericht in Kappeln, Dr. von Damm bei dem Landgericht II in Berlin, Carthaus bei dem Amtsgericht in Rathenow und Dr. Berg bei dem Amtsgericht in Wiesbaden.
Mit der Löschung des Justizrats Thomsen in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt ale Notar erloschen.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Amtsgerichtsrat a. D. Hoheisel bei dem Amtsgericht in Ilfeld, der Rechtsanwalt Dr. von Damm vom Landgericht II bei dem Landgericht I in Berlin, der Rechtsanwalt Dom⸗ browski aus Braunsberg bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Königsberg i Pr. sowie die Gerichtsassessoren: Erwin Siber bei dem Landgerichte III in Berlin, Or Bund⸗ schuh bei dem Landgericht in Magdeburg, Dr. Herbert Goltz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln und Dr. Plankemann bei dem Amtsgericht in Bensberg.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗-S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis ge⸗ bracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1916 bei der Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn und der Zweigbahn Sallgast —Lauchhammer auf
1 170 000 ℳ festgesetzt worden ist. “
Halle (Saale), den 10. Oktober 1917.
Der Königliche Eisenbahnkommissar.
☛
J. V.: Scheringer.
Bekanntmachuna.
Auf Grund der 85 6 und 7 der Bundeßsratsverordnun 24. Juni 1916 über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteän * zur Bekämpfung des Kettenhandels (Reichs⸗Gef tzbl. S. 581) sowie des § 1 der Bundesratsverorbnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuveilässiger Personen vom Handel (Reschs⸗Gesetzdl Seite 603) habe ich der Firma Th. Hahn & Cv., Inbaber Fadri. kant Johannes Hahn in Charlottenburg, Goethestraße 69 mit Zweigniederlassung in Schwedt die Erlaubnis zum Handel mit Lebens⸗ und Kuttermitteln aller Art und mit Ge en, ständen des täglichen Bedarfs wegen Unmuverlässigkeit und Beteiligung am Keitenhandel entogen. Auch habe ich der Firma jede Betätigung in diesem Handelsbetrieb mit dem heutigen Tage untersagt.
Angermünde, den 5. Oktober 1917. 5
Der kommissarische Landrat. Freiherr von Erffa.
8 ““ Bekanntmachung. 1
Der Wittin Gertrud Wimmers in Crefeld, Blumon⸗ straße 84, habe ich den Handel mit Lebensmitteln wegen Un⸗ zuverlässigkeit untersagt und gleichzeitig die von ihr betriebene
Wirtschaft mit Wirkung vom 12. Oktober 1917 geschlossen. — Die Kosten der Untersagung fallen der Gertrud Wimmerxs zur Last.
Crefeld, den 8. Oktober 1917. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen
8
“ Bekanntmachung.
Der Gemüsehändlerin Witwe Heinrich Crefeld, Geldernsche Straße 37, habe ich den Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuverlässigkeit mit Wirkung vom 12. Oktober 1917 untersagt. — Die Kosten der Untersagung fallen der Witwe Heinrich Langen zur Last.
Crefeld, den 8. Oktober 1917. ““
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen.
Bekanntmachung.
Der Händlerin Ehefrau des Paul Viehmeyer, Röbhricht, in Dorrmund, Mühlenstraße 22, haben wir auf Grund der Bundekratsverordnung vom 23. September 1915 betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuder⸗ lässigkeit untersagt. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachang sind von der Betroffenen zu erstatten.
Dortmund, den 10. Oktober 1917. Lebensmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz.
“ Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Wilhelm Lagemann in Dortmund Hohensyburgstr. 62, haben wir mit Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 6031, den Handel mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Lebensbedarfs wegen Unmverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetried untersagt. — Die durch die Veröffentlichung 17 Bekanntmachung verursachten Kosten sind von dem Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 10. Oktober 1917.
Das Lebenemittelpoltzeiamt.
— Bekanntmachung.
Der Händlerin Ehefrau des Viktor Kiehn in Germaniauraße 78, deren Mutter, Frau Witwe Maria Berge⸗ mann, geb. Schumacher, deren Schpester, Ehefrau Barbara Bergemann, beide in Bottrop, Osterfelderstraße Nr. 69, wohn⸗ haft, und der Schwiegermutter, der Händlerin Kiehn, Frau Witwe Auguste Kiehn, geb. Grull, in Bottrop, Germantastraße Nr. 78, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 (R ̃Bl. S. 603) und der Xusführungkanweisung vom 27. September 1915 der Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln und soastigen Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässtakeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. — Frau Kiehn hat die durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im
J. A.: Schwarz
Langen zu
“
6 lse 8
ottrop,
§1 der obengenannten Verordnung vorgeschriebene öffentliche Bekannt⸗
machung, zu erstatten. 8 Recklinghausen, den 9. Oktober 1917. — Der Lmdrat. Bürgers.
Nichtamtliches.
8 9
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 15. Oktober 1917.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗und 8
Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.
Der Reichskanzler Dr. Michaelis hat sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern nachmiuag nach den besetzten
Gebieten des Ostens begeben.
11“
Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zufolge
erklärte auf dessen Anfrage der Unterstaatssekretär Fleiherr von dem Bussche:
Die von dem französischen Ministerpräsidenten Ribot in seiner Rede in der französischen Kammer vom 12. d. M. aufgestellte Be⸗ bauptung, Deutschland habe der französischen Regterung in die Obren flüstern lassen, sie könne durch Vermittlung eines Politikers Ver⸗ handlungen uüber die Rückgabe Elsaß⸗Lothringens ein⸗ Uiten, entdehrt jeder Unterlage. Die Kaiserliche Regterung hat, wo immer Sondierungen über Friedensmöglichkeiten an sie herantreten, keinen Zweifel darüber gelassen, daß deutscher Grund und Boden niemals den Ezegenstand von Verhandlungen mit einer Macht bilden könnve. v1
Das „Reutersche Büro“ verbreitet folgende Meldung: Der Schiffsraum, der der Regierung zur Verfügung steht, runhe vermehrt durch eine neuerlich getroffene Entscheidung, nach der e Regierung solche Schiffe in britischen Häfen in Gebravch nebmen kann, die ganz ober vorwiegend britisches Eigentum sind, jedoch bisher unter neutraler Flagge fuhren. Nachdem die deutsche Regierung 18 Prisengerichtzurteilen dahbin entschteben bat, daß ungeachtet der eutralen Flagge diese Fahrzeuge als britische behandelt se- lönnen, ist es zum Schutz des britischen Kapitals, das in diesen Schiffen arbti en, notwendic, daß sie die englische Flagge sabreg,
Auf Grund dieser Entscheidung hat die Regierung folgen
ö1 iffe beschlagnahmt: „Sphinx“, „Bellgrovpe“, schwedlsche e 5n“. Die Cigentümer werden für die Be⸗
* und 2,2.2 „Jbhnihre Schiffe entschädigt werden.
Hierzu bemerkt „Wolffs Telegraphenbüro“: ö118“ Die Maeldung des „Routerschen Büros“ ist eine Muster⸗ stung englischer Heuchelei und Verdrehung. Durch 1— Verordnung vom 20. Oktober 1915 hatte die britische Regterung eine grtitel 57 der Londoner Deklaration aufgehoben, wonach über den seindliche oder neutrale Nationalität eines Handelsschiffes die Flagge entscheidet, die (s, zu füͤhren berechtsat ist, An Stelle dieses Artikels war die frühere Praxis der englischen Prisen⸗ Fss wieder eingeführt worden, die auch neutrale Schiffe als eiadliche bebandelte, wenn feindliches Kapital in ihnen angelegt war. Purch diese Maßregel wurden neutrale Reedereien veranlaßt, deutsche Beteiligungen abzustoßen, während das englische Bestreden, sich neutrale Reedereien durch Kapitalbeteiligung diensthar zu machen, keinem Hindernts begegnete. Als notwendige Vergeltungemaß⸗ regel wurde deshalb von deutscher Seite eine neue Bestim⸗ mung (Ziffer 11 8) in die Prisenordnung aufgenommen, wonach neutrale Schiffe als feindliche zu behandeln sind, wenn überwiegend feindliches K⸗pital an ihnen beteiligt ist. Die Reutermeldung dreht in bekannter Weise den Spieß um und hezeichnet die Vergewalti⸗ zungen neutralen Schiffsraumes durch England als Vergeltungs⸗ maßregel gegen die neue deutsche Bestimmung. Das Mandover ist aber diesmal so plump, daß die deutliche Absicht, den gerechten Zorn der hbetroffenen Neutralen auf Deutschland abzulenken, schwerlich Er⸗
folg haben wird.
Durch die Bekanntmachung vom 13. Oktober d. J. im heutigen „Reichsanzeiger“ ist im Anschluß an die Bekannt⸗ machung vom 2. Februar 1917, betreffend das Aus⸗ und Durchfuhrverbot für Waren des 1. Abschnitts des Zolltarifs, diesem Verbote neu unterstellt: Die Ausfuhr von Wolfshunden, lebend, aus Nr. 125 b des Statistischen Waren⸗
Der Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Berlin NW. 7, wird, laut Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ während des Monats Oktober 1917 große Mengen von Knochenbrühextrakt, der als Zusatz zu Suppen, Saucen und Gemüse sowohl für den Einzelverbrauch als auch für Zwecke der Massenspeisung verwendet werden lann, dem freien Verkehr übergeben. Der Verkaufspreis des inländischen Knochenbrühextrakts an den Verbraucher ist auf 3 — ℳ für das Kilo, des gemischten dänischen Extrakts auf 580 ℳ für das Kilo festgesetzt. Bei Abgabe in kleineren Packungen (Dosen) ist ein Aufschlag für die Verpackung mit 50 bezw. 70 ₰ zulässig. Die Abgabe an Interessenten zum wecke des Weiterverkaufs erfolgt nur während des Monats ktober — nach den Weisungen des Kriegsausschusses für Oele und Fette — durch folgende Firmen: Gesellschaft für Gewinnung von Fett⸗ und Nebenprodukten
G. m. b. H., Altona, Königstraße 215/217,
Louis Wolf, Haanoder, Asternstraße 2, 1
Paul Kasper, Braunschweig, Karl⸗Schmidtstraße 16.
Ad. Löwenberg, Mainz, “”
Patentverwertungs⸗Gesellschaft m. b. H., Crimmitschau, Sachsen,
Militärfonservervenfabrik G. m. b. H., Berlin NO. 27, Andreas⸗ straße 32,
Heine & Co., Halberstadt.
4† 8
8
Die Kriegsamtsstelle in den Marken r⸗ weiterung des Wirkungsbereichs der Transport⸗ jentrale des Oberkommandos in den Marken folgendes bekannt:
Der Wirkungsbereich der Transportzentrale des Oberkommandos in den Marken war durch die Bekanntmachung vom 15 September d. J. (Abt. Ia Nr. 51 197) genau hegrenzt worden. Da jetzt zur Behebung von Schwierigkeiten bei der Güterb ferderung in Groß Berlin mehr Hilfskräfte als bisher zugesichert sind, wird der Wurkungsbereich der dataspcn derart erweitert, daß er künftig folgende Bahnhöfe umfaßt:
Aah lter, Charlottenburger, Cöpenick, Frankfurter Allee, Frie⸗ denau, Gorlber, Halensee, Hamburg⸗tehrter, Lichtenbera⸗Friedrichs⸗ felde, Moabit, Neukölln, Neukoͤlln⸗Treptow, Niederschöneweide⸗Jo⸗ vannisthal, Nordbahnhof, Ostbahnhof, Pankow⸗Schönhousen, Pankow⸗ Verschiebebahnhof, Potsdamer, Reinickendorf, Rummelsburg bei Berlin, Schlesischer, Schöneberg, Schönebera⸗Militärbahnhof, Schön⸗ holz⸗Reinickendorf, Steglitz, Stettiner, Tegel, Tempelbof⸗Rangier⸗ bahnbof, Wedding, Weißensee b. Berlin, Zentralviehhof, Wilmers⸗ dorf⸗Friedenau.
Wer Hilfeleistung bei der An⸗ oder Abfuhr zu oder von diesen Bahnhöfen nachsuchen will, hat sich ausschließlich an die Transport⸗ jentrale des Oberkommandos in den Marken, Berlin W. (Schöne⸗ berger Ufer 16) zu wenden.
Bei allen anderen Bahnhöfen im Bezirk der Krlegsamtsstelle in den Marken können die Gemeinden und nur in einzelnen, besonders dringlichen Notfällen die Garnisonkommandos oder das zuständige stelvertretende Generalkommando um Hllfeleistung angerufen werden.
Die Gem inden sind verpflichtet, den Anforderungen der Güter⸗ aßfertigungen auf Stellung von Wagen und Gespannen zur Durch⸗ führung der Güterabfuhr nachzukommen.
Die Güterabsertigungen sind insoweit als Organe der Milttär⸗ gewalt anzusehen. .
Die früher ergangenen diesbezüglichen Ausführungsanweisungen werden hierdurch aufgehoben.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 13. Oktober, Abends. (W. T. B.)
In Flandern wechselnd starke Feuertätigkeit, Infanterie 1s An den übrigen Landfronten nichts von Bedeutung.
keine
von Teilen des Heeres
In gemeinsamer Unternehmung Insel Oesel (Rigaischer
und der Flotte haben wir auf der Meerbusen) Fuß gefaßt.
—Die nutzlose Massenopferung englischen Blutes an ht Flandernfront hält an.
Der fortgesetzte Regen der letzten Tage hat das flandrische Kampfgelände völlig in einen sumpfartigen See verwan 2”g Trotz der ungeheuren Schwierigkeiten, die sich hieraus für die
ngreifer e ie Engländer ihre verzweifelten An⸗ 2 18 srencunter sobensehaben ier 1cheg eiber Stelle der genommenen Gräben führten die Franzosen gestern 5 starke
erzielen.
Kampffront einen entscheidenden Erfolg zu urch Verringerung n Breite ihrer Angriffsfront auf 10 Kilometer versuchten sie, durch massierten Einsatz lhrer artilleristschen und infanteristischen Kräfte zwischen en Straßen Langemarck — Houthoulst und Zonnebeke —
orslede einen Entscheidungsstoß zu führen, der je⸗
doch auch diesmal an dem heldenhaften Widerstand der deutschen e zerschellte. Die Feuervorberei⸗ tung zu diesem Stoß übertraf bei weitem die der letzten Tage. Wiederholt brachen die mehrfachen Angriffe der englischen Infanterie zwischen Bahnhof und Dorf Poel⸗ kapelle unter schwersten blutigen Verlusten in unserem Sperr⸗ und Abwehrfeuer zusammen. Durch rücksichtslosen Einsatz immer frischer Kräfte gelang es dem Feinde schließlich, hier im Trichtergelände in unbedeutender Tiefe vorzukommen. Die erbitterten Kämpfe dauerten bis zum Abend an. Im Verlauf dieser Kämpfe gelang es uns, einen Teil des nördlich Poelkapelle verlorenen Geländes wieder zu nehmen und erneute feindliche Angriffe in Gegend Poel⸗ kapelle und südlich davon abzuweisen. Auch bei Passchendaele wurde bis zum späten Abend mit größter Erbitterung ge⸗ kämpft. Die geringen Einbuchtungen unserer Front, die der Masseneinsatz der englischen Kräfte als einzigen Gewinn erzielte, mußte der Feind wiederum mit den schwersten Blut⸗ opfern bezahlen. Außerhalb der verengerten Hauptkampf⸗ front versuchte der Gegner ebenfalls am Morgen. des 12. Oktober einen Teilangriff bei Gheluvelt, der verlustreich zusammenbrach.
Auf dem Kampffelde blieb das Feuer auch Nachts über sehr stark. Am frühen Morgen des 13. Oktober setzte wiederum schlagartig von Merckem bis Zandvoorde stärkstes 1““] ein, dem bisher keine neuen Infanterieangriffe olgten. folg Im Artois und an der Aisnefront war tagsüber das feindliche Feuer lebhaft. Am Abend des 12. Oktober brachen nach kurzer Feuervorbereitung unsere Sturmtruppen westlich Craonne in 400 m Breite und bis zu 500 m Tiefe in die feindliche Stellung ein, fügten dem Feind schwere Verluste zu und kehrten mit zahlreichen Gefangenen zurück.
Im Osten und in Mazedonien wurden an mehreren Stellen feindliche Patrouillen durch Feuer vertrieben
w Fn- 8 münn me i 1 danageäneshchem
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müssen gezeichnet werden!
Der Frieden kann nicht besser be⸗ schleunigt werden, als durch einen großen Erfolg der T. Kriegsanleihe. Drum noch einmal alle Kraft zu⸗ sammengenommen, noch einmal den Feinden gezeigt, daß unsre Alten zu Hause genau so gut zu fechten ver⸗ stehen wie unsre herrliche Jugend draußen! Auf zum Endkampf!
Alle müssen zeichnen!
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Großes Hauptquartier, 14. Oktober. (W. T. B.).
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Auf dem Kampffeld in Flandern sind dem Trommel⸗ feuer zwischen Lys und Deule am gestrigen Morgen Angriffe
nicht gefolgt. 8 Kefelsge. blieb die Feuertäligkeit an der Küste und vom
Houthoulster Walde bis Gheluvelt lebhaft und war
vornehmlich am Abend gesteigert. Starke französische und englische Erkundungsabteilungen
stießen an einigen Stellen gegen unsere Linien vor; sie wurden
abgewiesen. —
Im Artois und nördlich von St. Quentin lebte das beiderseitige Feuer in Verbindung mit Aufklärungsgefechten vorübergehend auf. .
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Im westlichen Teil des Chemin⸗des⸗Dames zeitweitig starker Artilleriekampf an der Straße Laon —Soissons. Gegen die von uns nördlich der Mühle von Vauclerc
Gegenangriffe, die sämtlich ergebnislos und verlust⸗ reich scheiterten.
Oestlicher Kriegsschauplatz. 8 Nach wohldurchdachter Vorbereitung hat in v Zusammenwirken von Armee und Marine
Unternehmen gegen die dem Rigaischen Meerbusen vorgelagerte, als Stützpunkt begonnen.
stark ausgebaute russische Insel Oesel
Nach umfangreichen Minenräumarbeiten in den Küsten⸗
gewässern wurden am 12. Oktober Morgens die Befestigungen auf der Halbinsel Sworbe, bei Kielkond an der Tagga⸗ bucht und am Soelesund unter Feuer genommen; nach Niederkämpfung der russischen Batterien wurden Truppen gelandet.
Hierbei wie bei dem Geleit der Transportflotte durch die
Minensperren haben die beteiligten Seestreit⸗ räfte 1 Können der Flotte trefflich bewährt; ohne jeden Schiffsverlust ist dieser erste Teil der Operation voll
den frischen Unternehmungsgeist und das
gelungen. 1 Die in der Tagga⸗Bucht an der Nordwestküste der Insel ausgeschifften Truppen haben in frischem Draufgehen
Widerstand der Russen schnell gebrochen und sind im weiteren
Vordringen nach Südosten. 1 Zerel, an der Südspitze der Halbinsel Sworbe, Arensburg, die Hauptstadt der Insel Oesel, brennen.
8 Zwischen Ostsee und Schwarzem Meer ist die Lag
unverändert. Mazedonische Front. Bei heftigen Regengüssen nur bei Monastir und im Cerna⸗Bogen lebhafte Artillerietätigkeit. Der Erste Generalquartiermeist ö
Berlin, 14. Oktober, Abends. (W. T. B..) “ Im Westen wechselnd starker Feuerkampf in Flandern und nordöstlich von Soissons. Die Operationen auf der Insel Oesel verlaufen plan⸗ gemäß.
An der flandrischen Front folgte dem starken Trommel⸗ feuer vom 13. Oktober nur ein feindlicher Vorstoß am Hout⸗ houlster Walde, der verlustreich zusammenbrach. Im Laufe des Tages nahm bei zeitweise aufklärendem Wetter die Artillerie⸗ tätigkeit auf dem Hauptkampffelde zu und lag in besonderer Stärke auf unseren Stellungen von Merckem bis Mangelare sowie zeitweise auf dem Gelände östlich und südöstlich von Mopern. Gegen Abend drangen vorübergehend bei Draaibank und in Gegend Poelkapelle feindliche Großpatrouillen in unsere Stellungen ein. Sie wurden im Handgranatenkampf unter schweren Feindverlusten wieder geworfen.
Bei lebhaftem Feuer im Artois und nördlich St. Quentin wurden feindliche Patrouillen bei Hulluch und südlich des La Bassée⸗Kanals abgewiesen.
An der Aisnefront hielt das tagsüber mehrfach zu größerer Stärke gesteigerte feindliche Artilleriefeuer on der Laffauxecke bis zum Einbruch der Dunkelheit an. Bei den fünf Gegenangriffen, die der Franzose mit starken Kräften gegen die von uns nördlich der Mühle von Vauclerc ge⸗ nommenen Gräben führte, und die restlos scheiterten, hatte der Feind schwere Verluste, während eigene Stoßtrupps in Gegend Braye und Craonne zahlreiche Gefangene einbringen konnten. 8 8
Trotz der fortgesetzten gewaltigen englisch⸗französischen An⸗ griffe an der Flandernfront, in der fast die gesamte englische Armee unter Aufbietung aller Kräfte um die Entscheidung ringt, hat die deutsche Führung von neuem — sich völlige Handelsfreiheit bewahrend — im Osten die Initiative ergriffen. Im Verein mit der Marine wurden auf der als Stützpunkt stark ausgebauten russischen Insel Oesel Truppen gelandet.
Die Vorbereitung zu diesem Unternehmen war mustergültig. In schwieriger, harter Arbeit gelang die Räumung des Minen⸗ feldes, und sofort, nachdem diese Arbeit beendet war, setzte am 12. 10. unser konzentriertes Feuer gegen die Befestigungen auf der Halbinsel Sworbe, bei Kiel⸗Kond, an der Tagga⸗Bucht und am Spoelesund ein. Die Wucht unseres Feuers kämpfte in kurzer Zeit die feindlichen Batterien der Befestigungsanlagen nieder. Nach vollendeter Ausbootung warfen sich unsere Landungstruppen im frischen Ansturm den feindlichen Be⸗ satzungstruppen entgegen, brachen deren Widerstand und sind in unaufhaltsamem Vordringen in südöstlicher Richtung.
Großes Hauptquartier, 15. Oktober.
Westlicher Kriegsschauplatz.
8 Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. 8 Die Kampftätigkeit der Artillerien in Flandern war wechselnd stark. An der Küste und in einzelnen Abschnitten der Front zwischen Lys und Deule wurde das Feuer zeitweilig zu kräftiger Wirkung zusammengefaßt. In den ausgedehnten Trichterfeldern kam es mehrfach zu Erkundungs⸗ gefechten. 8 Im Artois griffen die Engländer mit starken Kräften zwischen der Scarpe und der Straße Cambrai —-Arras in 4 km Breite an. Auf den Flügeln scheiterte der Ansturm im Feuer; in der Mitte drang der Feind in unsere Linien. Von dort wurde er Nachts durch Gegenstöße wieder vertrieben.
Bei St. Quentin lebte das Feuer vorübergehend auf. Die Kathedrale erhielt wieder 15 Granattreffer.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Zwischen Ailette-Tal und Braye sowie im mittleren Teil des Chemin⸗des⸗Dames spielten sich tagsüber heftige Artillerie kämpfe ab.
Auch nördlich von Reims, in der Champagne und an der Maas steigerte sich zeitweise das Feuer.
Oestlicher Kriegsschauplaz. 8.
Auf der Insel Oesel wurden schnelle Fortschritte erzielt. In ungestümem Vorwärtsdrängen warfen unsere Infanterieregimenter und Radfahrbataillone, vielfach ohne das Herankommen der Artillerie abzuwarten, den Feind, wo er sich stellte.
Die Halbinsel Sworbe wurde von Norden her ab⸗ geschnürt, während das Feuer unserer Schiffe die Landbatterien niederhielt.
Wir stehen vor dem brennenden Arensburg und sind im Vordringen im östlichen Teil der Insel, nach deren Ostküste die russischen Kräfte eilig zurückweichen, um über den Damm, der Oesel mit der Insel Moon verbindet, zu
(W. T. B.)