u Anfang der 70er Jahre die Verwaltungsr von Gneist trug. Die erstere Reform brachte uns hedanken der Selbstverwaltung und ganz erhebliche Einschränkung der Staats⸗ rechts und damit auch staatlicher Arbeit gegenüber den Selbstver⸗ waltungskörpern. Die zweite Reform brachte uns die Idee der Rechtskontrolle, also auch Einschränkungen der Staatsrechte, in Hauptsache auf dem Gebiete der Polizeiverfügungen, aber auch noch auf einigen anderen Gebieten Einschränkungen staatlicher Rechte zugunsten unabhängiger Gerichte. Beide Ideen waren glücklich in der Erfassung dessen, was die jeweilige Zeit forderte, und weil in beiden Reformen nicht nur eine Veränderung der Orgemisation, die weil tiefgreifende rechtliche materielle Aenderungen gedracht wurden, empfinden wir sie auch noch heute als wirklich große Re⸗ Sehr richtig.)
Beide Resbrmen haben das Gebiet, auf dem sie wirksam waren, nicht erschöpft. 5s sind eine ganze Menge von Ge⸗ bieten der staatlichen T iden Reformen nicht be⸗ rührt worden. Auch ist die Durchführung nicht einheitlich; beide Reformen bieten in ihrem Endeffekt kein vollendetes, in sich abge⸗ schlossenes Bild. Nun ist seit der letzten Reform — ich kann da vielleicht mal einen Passus aus der Denkschrift verlesen:
wiederum fast ein halbes Jahrhundert dem sich die Aufassungen über Staat, Behörden, Selbstverwaltung, Bürgerrecht und ⸗pflichten usw. und über die Ordnung der Be⸗ ziehungen dieser Faktoren zu einander weiter entwickelt haben. ie Jahre des Krieges allein zählen in dieser Hinsicht für Jahr⸗ hnte. Die Forderungen der Zeit gehen aber auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens unzweideutig auf immer größere Selb⸗ ständigkeit der einzelnen Persönlichkeiten und der Gesamtpersön⸗ lichkeiten, insbesondere der kommunalen und anderen öffentlichen Verbände, aus denen sich der Staat zusammensetzt, auf die Ein⸗ führung oder weitere Ausdehnung der Rechtskontrolle gegenüber allen Forderungen, die der Staat einzelnen oder
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dahingegangen, in
Staat an diese Gesamtpersönlichkeiten stellt, und vor allem auf die Ausgestaltung des Geistes, in dem die Staatsverwaltung in allen ihren Gliedern die ihr übertragenen Machtbefugnisse den Angehörigen des Staates, insbesondere den Selbstverwaltungskörpern gegenüber, ausübt, auf eine Ausgestaltung in der Richtung, da
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immer an vielen Stellen vorhandenen Reste des Gcis
ß die noch s des alten Polizeistaates mit seiner Bevormundungssucht, seinem Mißtrauen gegen selbständige Betätigung, seiner Kleinlichkeitskrämerei usw. endgültig beseitigt werden, daß der gesamte staatliche Behörden⸗ apparat in der Ueberzeugung lebt und handelt, alle vorhandenen Kräfte frei und selbständig gewähren zu lassen, soweit das Wohl des Staates es irgendwie zuläßt. Eine Verwaltungsreform, die nicht auch diese immer machtvoller hervortretenden Forderungen der Zeit mitberücksichtigt und sie zu verwirklichen hilft, würde nur als höchst mangelhaftes Flickwerk bewertet werden. Wenn auch eine Reform des eigentlichen Kommunalverwaltungsrechts außer⸗ halb der gestellten Aufgabe liegt, Grundzüge für eine Reform der Staatsverwaltung zu entwerfen, so wird darum doch die Um⸗ gestaltung der Stellung des Staates zu den Kommumalverbänden, insbesondere die Frage der Einschränkung des stäaatlichen Aufsichts⸗ rechts, mit in den Reformplan einbezogen werden müssen, zumal ja auch eine solche Dekonzentration im Sinne der Vereinfachung und Verbilligung der Staatsverwaltung wirkt. NAuch sonst wird darauf Bedacht zu nehmen sein, für alte Einrichtungen, die dem Empfinden der neuen Zeit nicht mehr entsprechen, Nerbildungen vorzuschlagen, selbst, wenn dabei eine Verbülligung und Verein⸗ fachung nicht unmittelbar auf der Hand liegt. 1 Ueber den Geist, in dem die Verwaltung zu führen ist, glaube ich mich in folgendem näherer Ausführungen oder Vorschläge enthalten zu können. Der Geist einer Verwaltung läßt sich nicht in gesetzliche Formeln und in instruktionelle Schemata bringen; denn er ist stets gewesen und wird immer bleiben der Ausfluß und der Einfluß der lebendigen Persönlichkeiten, die an der Spitze der einzelnen Ver⸗ waltungen und ihrer Zweige stehen. 8 8— Ausfüllung des so abgesteckten Rahmens habe ich eine große Anzahl von Einzelvorschlägen gemacht, die ich, wie gesagt, hier im einzelnen im gegenwärtigen Stadium der Dinge noch nicht mitteilen lann. Ich schließe dann die Denkschrift ab mit folgenden Sätzen: b Der im vorstehenden entwickelte Reformplan greift weifellos tief in das Gefüge unserer Staatsverwaltungen ein; viel alther⸗ brachte Anschauungen und Einrichtungen werden seiner Durch⸗ führung weichen müssen; er erfordert auch in mancher Hinsicht Opfer so seitens derjenigen Städte, die Behörden verlieren sollen, seitens der höheren Beamtenschaft, für die manche höhere selbständige Posten wegfallen, und auch seitens ganzer Ressorts, deren Materien, die bisher ihrer liebevollen Fürsorge anvertraut waren, oder Macht⸗ befugnisse, die sie bisher in uneingeschränkter Selbständigkeit dort ausgeübt haben, genommen werden sollen. Aber — wie Friedrich der Große einmal gesagt hat — „bei der Unvollkommenheit aller menschlichen Dinge, sehen wir die besten Einrichtungen entarten. Daher muß von Zeit zu Zeit, wo es nötig ist, die bessernde Hand angelegt werden, damit die Einrichtungen ihren ursprünglichen Zweck wieder erfüllen.“ Will man ernst⸗ lich eine Reform, nicht bloß einen „Reformersatz“, haben, so geht es ohne tiefgreifende Aenderungen des bestehenden Zustandes, die an manchen Stellen schmerzhaft empfunden werden mögen, nicht ab. Die vorgeschlagenen Aenderungen sind meines Erachtens vom verwaltungstechnischen Standpunkt aus durchführ⸗ bar, sie bringen in erheblichem Maße eine Vereinfachung und Ver⸗ billigung unserer Verwaltung und werden — was ich als die Hauptsache betrachte — durch Beseitigung mancher der freien Selbstbetätigung noch gezogenen Schranken bei unseren kommunalen Verbänden und in weiten Kreisen unserer Bevölkerung, einschließ⸗ lich unserer Beamtenschaft, das neu beleben und stärken, was unserm öffentlichen Leben am nötigsten tut, die Freude am Staate und an der Arbeit für das Gemeinwesen. (Bravo!)
Das, meine Herren, sind die Grundsätze, nach denen ich meine Vorschläge für die Reform der Verwaltung geformt habe. Ich kann Sie versichern: solange ich Minister des Innern bin, werde ich dafür sergen, daß eine Reform und kein Reformersatz geleistet wird, daß sich diese Reform in dem Rahmen bewegt, den ich vorgezeichnet habe, und daß auch Mittel zur Anwenzung gelangen warden, die dis ge⸗ steckten Ziele tatsächlich erreichen.,
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Ich komme nun wieder zurück zu der e, die hier vorliegk. beabsichtigen, wenn uns die Vollmacht erteilt wird, sezebändernde Bestimmungen zu erlassen, wird sich wie ich ver⸗ darf, genau bewegen und halten in hmen der Ziele, wie ich sie hier für die allgemeine Verwaltungsreform geschildert und für die Zukunft vorgezeichnet habe. Ich weiß nicht, ob es erwünscht wird, die Vorlage in einem Ausschuß zu beraten. Sollte das r Fall sein, so werden wi stverständlich alle weiteren Auskünfte, e gewünscht werden, im Ausschuß geben. (Lebhafter Beifall.) Abg. von Bockelberg (kons.): Für die hohe Anerkennung, die r Minister für die Tätigkeit und die Leistung der Beamten in iesem Kriege soeben bekundet hat, können wir ihm nur dankbar sein; eine Worte werden von den Verwaltungsbeamten, die während des Krieges so unverdrossen und apferwillig ihren gesteigerten Aufgaben und Verpflichtungen nachgekommen sind, mit großer Genugtuung auf⸗ genommen werden. Die Grundsätze, welche der Minister für die Ausführung der großen Verwaltungsreform vorgetragen hat, werden auch den Beifall meiner Parteifreunde finden. Ueber die Einzelheiten können wir uns heute natürlich nicht unterhalten, denn wir haben ja nur Andeutungen darüber gehört. Wir werden aber an unserer Teile mithelfen, das Ziel zu erreichen, daß Preußen eine bessere, weniger komplizierte und kostspielige Verwaltung erhält. Der heute zur Beratung stehende Entwurf soll wohl eine praktische Probe sein für das, was sich später zutragen wird. Wir sollen der Regierung eine Ermächtigung von nicht geringem Umfang geben; über den Um⸗ fang und die Abgrenzung derselben wird nicht das Plenum allein be⸗ finden können. Wir beantragen daher Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Der Titel der Vorlage „Ver⸗ einfachung der Verwaltung“ hat ja in seiner Deutlichkeit etwas Be⸗ stechendes; aber man würde sich einem großen Irrtum hingeben, wollte man annehmen, daß die gegenwärtig noch sehr lebhaft überall emp⸗ fundenen Mißstände auf dem Gebiet der Verwaltung damit abgelöst werden könnten. Der Schuh drückt uns jetzt ganz wo anders. Wir haben jetzt eine Vielregiererei wie nie zuvor. Eine ühergroße Zahl von Stellen hat jetzt das Recht, Verfügungen zu erlassen; viele von diesen Stellen, die jetzt nicht mit routinierten Verwaltungsbeamten besetzt sind, erlassen Verfügungen, die die unteren Beamten gar nicht ausführen können. Auf diese durch die Kriegswirtschaft cingerissenen Mißstände muß die Regierung auch ein Auge haben. Eine über⸗ geordnete Behörde, wo man sich gegen solche Verfügungen sein Rech holen könnte, gibt es nicht, der Staatsmechanismus versagt hier voll⸗ ändig; die Verfügungen müssen ausgeführt werden, und dabei bleibt .Würde die Regierung hier eingreifen, so würde das von günstiger Vorbedeutung sein für die von ihr verlangte Ermächtigung. Wenn in § 1 diese auch hinsichtlich der Zusammensetzung der Behörden ver⸗ langt wird, so möchten wir soweit nicht gehen; die Zusammensetzung der Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinziaglausschüsse beruht doch auf be⸗ sonderen Erwägungen, und ihre Mitgliederzahl sollte nicht ohne weiteres mit Rücksicht auf eine vereinfachte Verwaltung geändert werden. Anders liegt es mit den sonst vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere in betreff des Streitverfahrens. Auf diese Weise wird gewiß eine ganze Menge Arbeit und Schreibwerk vermieden und die erwaltung beschleunigt und vereinfacht werden können, aber wenn die Regierung nicht außerdem in der von mir bezeichneten Richtung eingreift, werden wir mit der Abhilfe nicht allzu weit kommen. Mit
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der Fristbestimmung der Vorlage können wir uns einverstanden er⸗ klären. Ueber die Grenze der geforderten Ermächtigung für das
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Staatsministerium zu bestimmen, wird der Kommission vorbehalten
n.
„Abg. Linz (Zentr.): Die Vorlage bedarf einer um so ernsteren Prüfung, als sie eine Art Präludium für die spätere Verwaltungs⸗ eform sein soll. Meine politischen Freunde stimmen der Tendenz zu,
die Verwaltung zu vereinfachen und zu verbilligen, haben aber leb⸗
hafte Bedenken, insoweit sie die bestehenden Rechtsgarantien ein⸗ schränken will. Die Beamten verdienen für ihre Kriegstätigkeit un⸗ seren Dank. Dies gilt in hervorragendem Maße von den Gemeinde⸗ beamten; gerade den Gemeinden sind durch den Krieg, insbesondere durch die Ernährungs⸗ und Versorgungsfragen, sehr große Lasten über⸗ tragen worden. Die Einschränkungen der Rechtsgarantien treten namentlich hervor im § 2, der u. a. eine Herabsetzung der Beschluß⸗ fähigkeitszisffer von Behörden und Körperschaften und eine Verminde⸗ rung der Instanzen sowie eine Vereinfachung des förmlichen Ver⸗ fahrens bezweckt. Wir fürchten, daß diese Bestimmungen den Inter⸗ essen des rechtsuchenden Publikuns zuwiderlaufen. In manchen Fällen wird die Beschlußfassung des Kolkegiums ausgeschaltet, so daß der Vorsitzende allein entscheidet. Das ist sehr bedenklich. Jedenfalls werden alle diese strittigen Punkte einer sehr tenk Prüfung in der Kommission bedürfen. (Beifall im Zentrum.)
Abg. Dr. von Woyna (feikons.): Wir haben selber schon eine Vereinfachung der Verwaltungsorganisation seinerzeit beantragt. Vom Standpunkte langjähriger praktischer Erfahrungen als Verwaltungs⸗ beamter kann ich sagen, daß in der Vorlage eine ganze Reihe sehr verständiger Resormen enthalten ist. Nur vor einer Ueberschätzung möchte ich warnen, daß die Vorlage eine erhebliche Entlastung der Arweit für die Beamten zur Folge haben würde. Meine politischen Freunde sind der Ansicht, daß die Mehrleistung der Beamten in der auptsache auf den Anforderungen der wirtschaftlichen Organisation beruht, und daß es vielleicht sehr an der Zeit wäre, gerade nach der P.ieG eine Nachprüfung stattfinden zu lassen, ob hier nicht des Guten zu viel geschieht. Von dieser übertriebenen Arbeitslast sollten die Beamten befreit werden. Wir sind dem Minister ganz außer⸗ ordentlich dankbar dafür, daß er uns heute wertvolle Auskunft über die Grundsätze der Verwaltungsreform gegeben hat. Wir sehen jetzt schon klarer als bisher. Der Gesetzgebung stehen hier felebindiet same Aufgaben bevor. Wir möchten wünschen, daß die große demo⸗ kratische Welle, die jetzt überall heranströmt, sich nicht in erster Linie gegen den preußischen Beamtenkörper und dessen Traditionen richtet sondern daß diesem sein bisheriger Einfluß gesichert bleibt. Dgs alte Wort von Kain, der den Abel tötet, wird auch ferner maßgebend bleiben, trotz aller Kriegsresolutionen, trotz diplomatischer und an⸗ derer Noten. Es gibt nur eine Lösung, die das Ende der Kriege bedeuten würde, das ist die Entwicklung der Technik, jeder andere Weg wird verschlossen bleiben. Das liegt im Wesen der Völker und der Natur. Es bleibt nun einmal dabei, si vis pacem, para bellum! Auch der Verwaltungskörper wird sich dieser wichtigsten Aufgabe widmen müssen, die Wehrfähigkeit des Landes zu sichern und zu fördern. Jede Neuorientierung unseres Beamtenkörpers wird von dem Material abhängen, das uns nach dem Kriege zu Gebote stehen wird. Wer selbst Gelegenheit gehabt hat, die Tätigkeit unserer Be⸗ amten in den besetzten Gebieten kennen zu lernen, der muß zugeben daß unsere Beaniten in jeder Stellung Hervorragendes geleistet haben, daz sie erzieherisch wirken. Hoffentlich wird dies für den Nachwuchs ein segensreiches Vorbild sein. Es gilt vor allen Dingen, einen Nach⸗ muchs zu erziehen, der jener tapferen Helden würdig ist. Wir brauchen Beante 1e,8868 Persönlichkeit unter fester, straffer Disziplin.
9 Fs5 5 5 ; 8 — Nachträglich erklären. auf Befragen des Vizepräsidenten Dr. Porsch die zu Mitgliedern der Staatsschuldenkommission gewählten Abgeordneten von dem Hagen und von Bockelberg daß sie sich durch den von ihnen auf die Verfassung geleisteten Eid auch für dieses neue Amt verpflichtet ansehen.
18 Ebg. Cassel (fortschr. Volksp.): Die Bemerkung, daß die emokratische Welle an unserem Beamtentum scheitern wird, war hich⸗ am Platze. Die demokratische Welle wendet sich nicht gegen ünser Beamtentum, von d erade ein großer Teil fortschrittki Zdeen huldigt fopferung seiner Zeit und trotz vieler Ver⸗ folgungen. Unsere Abneigung wendet sich gegen alle die Maßnahmen⸗ die dazu geeignet sind, die freie Meinung der Beamten einzuschränken. eir wollen unser Vaterland nicht wehrlos machen. Wenn wir den Anschauungen huldigen, daß ein solcher Krieg sich nicht zu wiederholen braucht, dann zwissen wir ung einig 8 nur mit der großen Meh -⸗ heit des Volkes, sondern auch mit den höchsten Spitzen. Wir wollen unser Beamtentum dazu erziehen, daß es in Zeiten des Friedens
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igsere Kultur zur möglichst erfolgreichen Entwicklung brinae⸗ Die gegen die Vorlage geäußerten 2. keil pünger
gee 3 d ℳ. Eilen auch wir. earte Llanche, die der Regierung werden soll. p.-. selbst im Kriegt fü
-' 227989 8 Dn 8 für sehr bedenklich. Man hätte doch, um den znn an Beamten zu be en 2 können. t.
eben, die dafür notwendigen Maßnahmen tungsgericht nur Re Ab 3 val⸗ g8 Der die Arbeitzerleick.
terung ist wohl nicht Man hält den jetzi
82.9] — 2 8 ] . etzigen T blick für geeignet, um im Frieden schon längst gehegte en Augen. Ausführung zu bringen. Das macht uns die Vorlage nicht zur
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isionsinstanz sein darf.
allein der Zweck.
So hätte man ja bestimmen können, daß das Oh D † 57
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r. Wir müssen an den Grundlagen des Rechtsschutzes seirenal⸗ und dürfen kein Präjudiz schaffen. Gegen die Herabsetzun eHüen denken. In solchen aus verschiedenen Elementen zusammeng ² Be⸗ Kollegien müssen mindestens immer zwei rechtskundige Manne ien In der Kommission muß uns darüber Aufklärung werden, mie e⸗ Beamte hier gespart werden sollen. Große Bedenken haben diel gegen den Vorbescheid. Durch ihn kann vielleicht viel Arbeit 8.
werden. Aber früher war der Vorbescheid von dem Gericht 1 5. 8 heute soll der Vorsitzende allein darüber zu entscheiden habe fas wird der Einzelrichter auch zum allein Entscheidenden. Sehr ben. ist auch, daß hier bei Klagen bis zu 100 Mark es dann keine; Instanz geben soll. Gerabe hierbei ist die Sache oft viel bedeutenn. als der Geldwert. Nicht für glücklich halten wir dann “ stand, daß bei Parteiverfügungen der Kreis⸗ und Bezirksauseenelnr Instanz ausgeschaltet werden sollen. Hier wollen gerade viens als Urteil eines Spruchkollegiums. 311““
hnretor hafter.
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enklich
weitere
Sh Mit der Ueberweisung der Vorl an den Ausschuß sind wir einverstanden. Die Ausführungen des gilk nisters über die zukünftige Verwaltungsreform haben auf n 8 sönlich einen sehr bedeutenden Eindruck gemacht. Ich erkenne 8 der Minister offenbar beagbsichtigt, eine großzügige Verwaltu 8 zu bewirken. Eine Reform der Verwaltung darf nicht lase. h auf Verbilligung und Vereinfachung zugeschnitten sein. N. wendig ist dann, auch den Kreis der Aufgaben der Selbstverwaltun zu erweitern. Der Selbstverwaltung muß ein Teil der Aufgaker zugewiesen werden, dis jetzt die allgemeine Strafverwaltung autzütt Die Gemeinden haben jetzt im Kriege bewiesen, daß sie in der Lag⸗ sind, viele Aufgaben zu lösen, die vom Staate allein nicht hätten gelöt werden können. Ich erinnere an die Kriegsfürsorge, die in fr üus Umfange erst durch die Tätigkeit der Gemeinden und der Selbstver waltungskörper möglich gewesen ist. Wir sind unter keinen Umstäͤnden gewillt, di Grundlagen des Verwaltungsrechtsschutzes irgendwie dn. tasten zu lassen. Abg. Künzer (nl.): Den Worten der Anerkennung und des s, die der Minister für die Tätigkeit de Verwaltungsbramten rochen und die der Abg. Linz auf die Beamten der Kommunql⸗ inde ausgedehnt hat, schließe ich mich an. Die Tendenz der Vor⸗ illigen wir; eine Vereinfachung der Verwaltung muß angestret n. Es gibt noch eine große Menge von Schreibarbeit und von chten, die ohne Schaden bis nach dem Abschluß des Krieges ver⸗ tagt werden könnten; es ist in der Kriegsversorgung eine Ueber⸗ organisation und ein Durch⸗ und Uebereinander von Instanzen dor⸗ handen, welches dem gewöhnlichen Sterblichen, aber auch den Ver⸗ waltungsbeamten die Uebersicht außerordentlich erschwert. Wenn es dem Minister gelänge, hier eine Einschränkung herbeizuführen, so würde er sich ein großes Verdienst erwerben. Der vorgelegte Ent⸗ wurf sieht sehr harmlos und unbedenklich aus, dringt man aber in seinen Geist und Wortlaut naher ein, so erschrickt man über den ungeheuren Umfang des Gebietes, für welches die Regierung eire Blankovollmacht verlangt. Mit Recht hat man den § 1 die vol⸗ ständige Auslieferung des ganzen preußischen Verwaltungsrechts an das Staatsministerium genannt, denn was dann davon noch übrig bleibt, ist minimal. Diese Forderung geht weit über das zulässige Maß hinaus. Durch einen Federstrich hätte es die Regierung dann 3. B. in der Hand, den Regierungspräsidenten und das Oberverwaltungs⸗ gericht als höhere Instanzen für Ortspolizeiverordnungen zu ke⸗ seitigen, so daß dann der Landrat endgültig entschiede. Ebenso eröfinet
die für die Verschiebung und anderweitige Verteilung der Zuständgg⸗ keiten verlangte C
verlan krmächtigung unübersehbare Perspektiven. Bestert nun dafür überhaupt eine Notwendigkeit? Art. 63 der Verxfassung Föbt der Regierung, wenn der Landtag nicht versammelt ist, des Recht des Erlasses der Notverordnungen. Im Kriege ist davon aus⸗ gedehnter Gebrauch gemacht worden, in jeder Tagung haben wir mit der nachträglichen Genehmigung solcher Verordnungen zu tun. Warum wird hier nicht ebenso verfahren? Es ist doch gfeicholltia 0b in der Gesetzsammlung die Notverordnungen oder die Ministeriar⸗ erlasse abgedruckt werden. Will die Regierung aber auch für diese Zeit, wo der Landtag versammelt ist, dieses Recht haben, weshald egt sie uns dann nicht heute schon eine Zusammenstellung derjenigen Maßnahmen vor, welche sie auf Grund einer solchen Ermäͤchtigung er⸗ lassen will? Unsere Bedenken gegen die Vorlage bleiben also bestehen. Mit Ausschußberatung sind wir einverstanden. Für seine Erklärung bezüglich der großen Verwaltungsreform sind wir dem Minister dankt⸗ bar, wir haben sie mit großer Freude begrüßt und hoffen, daß diese Reform alsbald nach dem Kriege in Kraft gesetzt werden möge.
„Abg. Adolf Hoffmann (U. Soz.); Die Reform, die hier ge⸗ macht werden soll, kommt 50 Jahre zu spät. Ich habe Protest ein⸗ zulegen gegen die eigentümliche Logik des Herrn von Woyna, der vom „Preußengeist“ gesprochen und uns erzählt hat, Kain habe Abel er⸗ schlagen, also sei der Totschlag eine alte Einrichtung, und Kriege würden immer sein. Meint Herr von Woyna vielleicht, die Völker Eurodab⸗ kämpften für ein Linsengericht? (Große Heiterkeit; Rufe: Esauh) Jawohl, für ein Linsengericht! Die Völker verbluten, den Nutzen aus diesem Kriege zieht in allen Ländern nur eine gewisse ganz kleine Schicht. Mit jener Aeußerung drückt der Abg. von Woyna ja seirer Partei das Kainszeichen auf. Wir hätten nicht erwartet, daß der Brudermord mit dem Kriege in Parallele gestellt, daß man den Tor⸗ schlag eine ständige Einrichtung nennen würde. Von diesem „Preußen⸗ geist“, von dem auch Herr von Hindenburg gesprochen hat, wollen wir abrücken, er soll endlich die verdiente Ruhe finden. Der Krieg mß durch Vernunft überwunden werden, die muß triumphieren. Es, Nt unerhört, daß beim Beginn des vierten Kriegsjahres ein konservatiber Vertreter es wagen darf, hier im Parlament eine solche Rede zu halter
Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mitglieder.
Es folgen Petitionsberichte.
Die Petitionen der Gemeindevorstände in Kalborno und anderen Orten um Schutz gegen Wildschaden sollen auf Antrag der Komunn sion der Königlichen Staatsregierung als Material überwiesen werden⸗ 8 Das Haus beschließt demgemäß, nachdem Abg. Wenke sfortscka Volksp.) eine Eingatterung der staatlichen Forsten zur Verhinderung
Wildschadens empfohlen hat. 9 Der Rheingauer Weinbauverein in Rüdesheim bittet um A⸗ änderung der Jagdordnung dahin, daß den Grundstückkeigentümen auch für den durch Hasenfraß entstehenden Schaden Ersatz gele wird, und daß sie gegen Fasanenschaden sichergestellt, werden. Kommission schlagt vor, die Petition der Se zu wägung darüber, wie den Petenten ohne Gesetzesänderung geh werden kann, zu übepweisen. dis
Abg. Dr. Dahlem (Zentr.) tritt dafür ein, daß, wenn , Jagdpächter die Hasen nicht abschießen, dies durch die Generalkem⸗ mandos herbeigeführt mird, und daß die Schonzeit für Fasanen der der Zeit der Traubenreife auf eine andere Zeit verlegt wird. „he,
„Abg. Wenke (ortschr. Volksp.) ist für eine gesctliche ve gelung des Wildschadenersatzes für Hasen und wilde Kaninchen.
Zweiter Vizepräsident Dr. Lohmann stellt die Annabme Kommissionsantrages fest. zscht
Der Verein der Wettermänner in Neunkirchen (Saar] wer im Gleichstellung und Erhöhung der Bezahlung der Wettermang ganzen Szarrcvier und Versetzung in eine höhere Pensionsklasse M. „Die Kommission empfiehlt, die Petition der Staatsregierung
kalerial zu überweisen.
Abg. Hue (So;.) verweist anf die bebeutungsvolle und wortungsvolle Tätigkeit der Wettermänner, dis nicht der 0 Halbinvaliden entnommen werden, sondern zum größeren Lei dsggeg 50 Jahre alt sind. Füx eine elfeinhalbstündige Arbeitszeit Ahnes
d
des
sie nur ei
Lohn von 7,90 bis 8,90 ℳ. Sie haben Anspruch auf
do den⸗
selben Lohm wie die Hauer, mäurlich 10,50 ℳ, wenn man berücksichrigt daß die Lebensmittelpreise im Saarrevier um 200 Q gestiegen sind. Redner beantragt, diesen Teil der Petitien der Staatsregizrung zur
Berücksichtigun
manner auf Ver sogenannten überweisen.
ürzung der
u überweisen, ferner die Forderung der Wetter⸗ 1 Schichtzeit und auf Zuziehung zu den Wetterkommissionen der Regierung zur Erwagung zu Die Annahme seiner Anträge würde die Arbeitsfreudig⸗
keit der Wettermänner erhöhen und gleichzeitig der Kohlenförderung
dienlich sein.
Abgg. Brust (Zentr.) und Vogelsang (Zentr.) treten für den
Kommissionsantrag ein, während ein Regierungsvertreter die Angriffe gegen die Lohnpolitik der Bergwerksdirektion Saarbrücken
als unberechtigt zurückweist. . Die Anträge Hue werden abgelehnt; wird angenommen.
der Kommissionsantrag
Der deutsche Handelstag verlangt gesetzliche Festlegung der Be⸗ griffe: angemessener Preis und übermäßiger Gewinn. Der Ausschuß beantragt, die Bittschrift zur Erwägung, teils zur Berücksichtigung zu überweisen und
varüber zur Tagesordnung hinwegzugehen.
eils als Material,
Abg. Meyer⸗Frankfurt (fortschr. Volksp.): Wir halien eine vollständige Neuordnung des Begriffes Kriegswucher für notwendig. Die jetzigen Bestimmungen über übermäßige Preissteigerung enthalten
so viel Unklarheiten und haben für den
Kaufmann einen Zustand ge⸗
schaffen, der überaus treffend als „Rechtsnot des Kaufmanns“ be⸗
zeichnet worden ist. Ich gebe zu, daß es sehr schwierig ist, den Begriff
der Gepgenstände des täglichen Bedarfs festzusetzen. Aber die jetzigen 88
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Verhältnisse haben schon dazu geführt,
Hier sind ganz bestimmte Gesetzesvorschriften nötig, u
schon d geft alles, was es überhaupt gibt, zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs gezählt werden kann.
m eine allzu⸗
große Bedrohung des Kaufmannsstandes zu vermeiden. Das Reichs⸗ gericht hat außerdem noch den Begriff der Notmarktlage eingeführt. Ein regelmäßiger Markt ist zwar nicht mehr vorhanden, aber er wird wiederkommen. Der Handelstag schlägt nun vor, die Marktlage wieder
gelten zu lassen, die sich stützt auf Angebot und Nachfrage. Um den übermäßigen Gewinn festzu⸗
scheint mir durchaus richtig.
Das
stellen, muß man auch die Geschäftsunkosten des Kaufmanns mit zu⸗ seh legen. Hier stehen sich die Ansichten des Reichsgerichts und des
Kriegsernährungsamtes gegenüber.
Es ist doch eine unmögliche Zu⸗
mutung für den Kaufmann, daß er im Kriege denselben Reingewinn wie im Frieden nur erzielen soll. Ebenso unklar ist der Begriff der Durchschnittspreise. Der Kaufmann darf nicht gezwungen werden, täg⸗ lich schwierige arithmetische Berechnungen aufzustellen. Für unberech⸗
tigt halten wir es auch, sch den jetzigen Bestimmungen geschieht. ständigen bedarf einer Nachprüfung.
den Zwischenhandel so einzuengen, wie es nach Auch die Frage Dabei muß Kaufmannsstand
der Sachver⸗
und Richter⸗Hand in Hand gehen. Die Regelung aller dieser Fragen liegt aber auch im Interesse der Verbraucker. Bei der Unklarheit der
jetzigen Verhältnisse zieht sich schließlich der ehrbare Kaufmann zurück,
so daß nur dem Schleichhandel Tür und Tor geöffnet wird. D 822
r Kommissionsantrag wird angenommen.
Die Unterrichtskommission hat im Januar 1917 über eine Peti⸗
tion beraten, welche die Aufhebung der S 18 Joel aus der Liste der Universität forderte. Der Kommissionsantrag
geht auf Uebergang zur Tagesordnung, wobei die Joel aus der Matrikel mit der Begründung: Joel
treichung des Stud. jur.
treibender, für dich gerechtfertigt erklärt wird. . ch
Abg. Häni
Es handelt sich nur um die prinzipielle Frage, um akademischen Freiheit, gegen das der vormärzli b magogenverfolgungen in diesem Falle sich besonders schwer versündigt hat. Ist es schon sehr fragwürdig, ob das Oberkommando in den Marken eine in Jena erscheinende Zeitschrift verbieten konnte, so ist es unerhört, daß die akademischen Behörden den Joel als Heraus⸗ geber der Zeitschrift „Der Aufbruch“, eines Organs zur Förder der Jugendbewegung, für einen Gewerbetreibenden erklärt und desh der Universitätsmatrikel gestrichen haben.
aus
Der Kommissionsantrag wird angenommen.
Der Präsident teilt mit, daß der Eingang der Wahlrechts⸗ vorlage vor Anfang November nicht zu erwarten ist, und wird er⸗ mächtigt, Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung, die voraussichtlich nicht vor dem 6. November stattfünden wird, selbständig
festzusetzen. Schluß nach 4 ½ Uhr.
Streichung des sei Gewerbe⸗
(Scoz.): Der Fall ist materiell längst erledigt.
das Prinzip der zliche Geist der De⸗
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Handel uund Gewerbe.
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von 60,3 Milltarden Mark.
anleihen.
— Die Inanspruchnahme der Darlehnskassen für dle Zwecke der ersten sechs Anleiben, deren Nennwert von 60,3 Milliarden Mark seit dem 18. Jali 1917 voll bezablt ist, beträgt lau⸗ G des „W. T. B.“ jetzt nur noch 872,9 Mihsonen Mark gleich 1,45 vH Dieses Ergebnis ist ein Beweis für die außerordentlich günstige Unterbringung der blsher begebenen Kriegs⸗
t Meldung
— Nach aeren Nerhaandlungen wurde laut Meldeng des „B. X. B.“ gam 17. Oltober in Beilln des Deutsche Reise⸗ büro als Gesellschaft mit beschn kter Haftung veon den beuttchen Regierungen mit Staatsbahnbrsitz zusammen mit den Kroben deutschen Schiffahrtsgesellschaften Hamburg⸗Amerlka⸗Linie und Nord⸗ deutscher Aopd mit einem vorläufigen Kapital von 1 Million Mark acgründet. Der Zweck des Unternehmen; ist die Förderung und Er⸗ jeichterung des Reiseverkehrs in und nach Deutschtand. Ein Hand⸗ in Handarbeiten mit dem Bund dent cher Verkebrsbereine ilt in Aussscht atnommen. Die reue Gesellschaft bearsichtiet, ihre Tätig⸗ keit im Lause des nächsten Jahres aufzunehmen.
— Der in der Aufsichteramstzung der Maschlnenbauanstalt Humboldt, Cöln⸗Kalk vorgelecte Rechnangsabschluß für das Rechnunasjahr 1916/17 erarbt einen Betriebrgewinn von 9886 894 ℳ (t. V. 7 339 870 ℳ). Nach Pbꝛug der Generelunkosten und Zinsen mit 2 667 452 ℳ (i. V. 2 187 603 9 sowie der Abschreibangen von 3 874 560 ℳ 6. V. 2 364 924 ℳ), verbleib; einschließlich des Vortragts von 1 468 744 ℳ (i. V. 1 451 374 ℳ) ein Jabres⸗ gewinn von 4 816 8358 ℳ (i. V. 4 367 315 ℳ). Der zum 15. November 1917 einzuberufenenden Hauptversammlang soll folgende Verwendung vorgeschlagen werden Dem Konzo, Kosten sür die Ueber⸗ führung des Betrieres in die Frtedenswirtschaft 500 000 ℳ (i. V. — ℳ), deum Rückstellungskonto für schwebende Verpflichtungen 500 000 ℳ G. V. — ℳ), dem Wohlfahrtskonto für gemeinnützige Zwecke oller Art 200 000 ℳ (j. V. 114 644 ℳ), für satzungsmäßige und vertragliche Gewinnanteile 341 793 ℳ (i. V. 331 017 ℳ), dem Delkrederekonto 100 000 ℳ (t. V. 95 000 ℳ), dem Kriegsrücklage⸗ koato 100 000 ℳ (i. V. 150 000 ), 8 vH. G⸗winnar teil (wie im Vorjabre) auf daz Akttenkapital von 20 100 000 ℳ, Vortrag auf neue Rechaung 1 467 065 ℳ (t. V. 1 468 744 ℳ).
St. Petersdurg, 13. Oktober. (W. k. B.) Bankausweis. In Miillionen Rubel. (Vorwohe in Klammern.) Aktiva: Bestand an Eold 1296,5 (1293,4), Golv im Ausland 2308,6 (2308,3), Silber und Scheidemünzen 155,4 (151,1*¹), Wechsel 379,3 (335,3*²), kurifristige Schatzscheine 14 097,7 (13 743,0), Versüce sichergetelr durch Wertpapiere 1601,5 (1515,9*³) Vorschüsse, scheecestellr durch Waren 59,6 (37,4), Vorschuͤffe an Fnstalten des kleinen Kreditt 80,2 (76,7), Porichüsse an Land⸗ wirte 19,2 (20,0, Vorscküsse an Industriene 10,0 (10,5“°), Konto d Freihrittanscehe — (—), Guthaden dei den ütalen der Ba 932,4 (1013,9**). Passiva: Betrag der umlaufenden Moten 17 290,0
16 661,0), Bankkavita] 55,0 (55,0), Einlagen 29,8 (31,8), laufende Rechnung des Staatischatzes 210,5 (202,0“**), laufende Rechnung der Hrivaten 2510,1 (2519,3).
Noti:: Nach einer späteren telegaphischen Meldung wurden die mit einem * versebenen Positonen wie foelgt ochmals veröͤffentlicht: ¹) 151,0, ²) 385,2, ³) 1515,8, ²) 10,4, ³) 1013,8, °) 201,9.
Konstantinvpel, 16. Oktober. (W. T. B.) Die Verkaufs⸗ erlse der Türkischen Tabak⸗Regie⸗Gesellschaft haben im September 1917 eine Roheinnahme von 40 100 000 Piaster ergebev.
Börse in Herlin (Notierungen des Börsenvorstanded)
vom 15. Oktober vom 17. Dktober für Geld Brief
ℳ ℳ New York 1 DPollar “ Holland 100 Hulden — 1 305 ¾ 306 ¾ Dänemark 1090 Tronen 22 222 222 222 ¾ Schweden 100 Kronen 2 246 ½ 247 ½ Norweger 100 Kronen 223 223 223 ¾
Fortschritte, wobei eimelne Werte neuerdings sprungheft in die Höhe giagen. An ker Soize der Bewegung sianden Küfungs⸗ urd Petroleuamwerte, ferner za4 wesentl'ch höberen Karsen ungzrisch⸗ Drontan⸗, Maschinen⸗, Fez⸗ Leder⸗, Glelteiziläts⸗ und Papierfabriks⸗ aktien. Her Kursbewezung der Eloektrizitätsaktien kamen insbesondere noch die Mitteslungen über den Verkehrsplan der Gemeinde Wien zustaiten. Der Anlag⸗markt blieb gut behauptet. 8 London, 16. Oktober. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 53 ½, 5 % Argentinier von 1886 —,—, 4 % Brasilianee von 1889 56, 4 % Ʒwaner von 1899 75, 3 % Hortagiesen 57 ¾%, 5 %⁄ Russen vo 1906 69, 4 ½ % Rassen von 1900 59, Baltimore and Odo —, Canat ian Pactsic 166 ¼, Erte 23 ½, Natsonal Raddwayg of Mexco —, Dennsylvania —, Southem Precisic —, Unien Pacific —, Uaited States Sreel Corporation 105, Anaconda Copper —, Rio Tinto 68 ½, Chartered 15/8, De Beerd 13 ½, Golrfield 1¾, Raadmin’s 3 ½. 5 % Krieazaunleihe 95, 4 % Krtegsanlethe 100 ½ , 3 ½ % Ketgs⸗ anleihe 85 ½. 8 Amsterdam, 17. Oktober. (W. T. B.) Ruhig. W chsel auf Berlin 32,22]1, Wechsel auf Wten 20,65, Wechsel auf Schwet: 50,30, Wechsel auf Kopenbagen 74,05, Wechsel auf Stockbolm 86,70, Wechsel auf New Yort 234 ⅛, Wechsel auf London 11,17 ½. Wechsel auf Paris 40,60. 5 % Nieder ändische Staatsanlesh⸗ 100 ⅞, Obl. 3 % Niederländ. W. S. 71 ⅛, Königs. Niederländ. Pet⸗oleum 5648, Holland⸗Amerikz⸗Linte 446 ½, Niederländlsch⸗Indische Handelsvank 252, Atchison, Topeka u. Santa Fé 94 ⅛, Rock Itland —, Southein Pacific —, Southern Railway 24, Unton Pacific 130, Anaconda 142 ⁄, united Siates Steel Co⸗p. 100 ½, F arzösisch⸗Englische An⸗ eihe —, Hamburg⸗Amerike⸗Linie —. 1 New York, 16. Dkrober. (W. T. B.) (Schluß.) Nach mat er Eröffnung mochte sich an der Fensbörse auf Degengen und Stätzungskäufe auf allen Marltg bieten eine kräftige Erhalung be⸗ mer kdar, wozu die Bestreitung des Geruchts, daß die Göise geschlossen werden sellte, wesentlich belttꝛug. Am Etsenbahnaktiermult stellten sich Kanadas, Chesapeakes, Norfolk and Westeen bedeutend hözer. Am Industrieaktienmarkt waren besonders Steels, Betbleher s und General Flecsries wesentlich gebessert. Umgesetzt winden 1 010 000 Attsen. Der Seldmarkt war stetig. Geld auf 24 Stunden Durchschnittz⸗ satz 3, Geld auf 24 Stunden letztes Darleben 2 %, Wechsei auf London (60 Taae) 4,71,50, Cable Transfexs 4,76,40, Wechsel auf aris auf Sicht 5,79,50, Wechsel auf Balih auf Sicht —,— Silber in Batren 85 %8, 3 % Northern Pacifie Bonds —, 4 % Ver. Staat. Bonds 1925 —,—, Atchison Topeka u. Sauta Fe 93, Baltimore and Ohio 56 ⅛, Canadian Pactfie 150 b, Chesepeake u. Ohio 51 ¼, Cbicago, Milwaukee . St. Paul 48 ¼, Denvec u. Rio Graade 7. Jllinois Central 98, Louisveille u. Nasbville 117 ½, New York Central 73, Norfolk u. Western 105 ⅛, Pearsylvanla 50 ¼, Reading 74, Soutbern Pacisic 89 ¼, Union Pacisic 123 ⅛, Anacondea Co 9 65 ¾, Untted States Steel Corporation 103 ¾¼, do.
Kursberichte von auswärtlgen Warennärkten.
London, 10. Oktober. (W. T. B.) Kupfer prompt 110.
Liverpool, 9. Okrober. (W. T. B.) Baumwolle. Amert⸗ 1 Brasillanische sowie Indische 50, Negpptische 25 Punkte höher. Liverpool, 16. Oklober. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz — Ballen, Einmör 13 200 Ballen, dabon 13 200 Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. — Für Januar 19,30, für Februar 19,11.
Liverpool, 5. Oktober. (W. T. B.) Baumwolle. Amtliche Notierungen. American ordinary 17,70, do. good ordinary 18,20, do. fully good ordinary 18,80, do. low middling 19,15, do. fullp low middling 19,40, do. middling 19,65, do. fully middüng
Schweiz 100 Frarken 152 ¾ 152 ⅔ 153 Budapest 100 Kronen 64.20 64,30 Hulgarien 100 Leva 80 ¾ 81 ½ Konstanti⸗ 4 100 Ptaster 20,45 20,55
ugpel Madrid und Barcelona 100 Pesetas 131 ¾ 132 ½
8 Nachdem die letzten Tage eine zum Teil wesentliche Steigerung des Börsenverkehrb gebracht halten, nat heute wieder eine Ab⸗ schwächung ein, die in der Hauvptfache auf Entlastungsverkäufe zurück⸗ zuführen war. Die meisten Werte hatten daher Rückgänge zu ver⸗ zeichnen, nur für⸗ chemische trat auch heute Nachfrage bei festen Dreisen hervor. Der Schluß war still. ““ 8
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten. Wien, 17. Okiober. (W. T. B.) Der freie Börsenver⸗ kehr stand auch beute unter dem Eindzuck der günstigen Kriegs⸗ berichte und nahm daroufhin einen recht festen Verlauf. Bei aroßen Umsätzen machte die Aufwärtsbewegung der Kurse weitere kräftige
mEEEEE
19,90, do. good middling 20,10, do. fully good middling 20,30, do. middling fair 20,70, Pernam fair 21,50, do. good fair 22,00 Ceara fair 21,45, do. good fair 21,95, Sskellaridis Egyptian fully good fair 31, 00, do. go0d 31, 50, Upper Egvpiian fully good fair 23,50, do. goor 24,00, M. G. Broach good 19,24, do. fine 19,60, Domra good 17,90, do fully good 18,15, do. sine 18,40, Bengal good 16,28, do. fine 16,78, Tinnevelly good 19,78.
Amsterdam, 17. Oitober. (. T. B.) Rüböl loko —. — Leinöl loko 78 ¾, für Okwber —. 8
New York, 16. Oktober. (W. T. B.) (Sckluß.) Baumwolle loko middling 28,45, do. für Oktober 27,90, do. für Novdr. 27,70, de. für Dezember 27,37, New Orleans do. loko middling 27,13, Petroleum refined (in Cases) 15,50, do. Stand. white in New York 10,35, do. in Tanks 5,50, do. ECredit Balances at Oil City 3,580, Schmalz prime Western —,—, do. Rohe & Broibers —.—, Fucker Zentrifugal —,—, Weizen Hard Winter Nr. 2 228, Mehl Spring⸗Wheat clearg (nes) 10,35, Getreidefrackt nac Liverpool nom., Kaffee Rio Nr. 7 loko 8 ¾, do. für Dezember 7,21, do. für Januar 7,29, do. für März 7,43, ZIinn —,—.
2, —
Unter
Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl⸗ Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Verlosung ꝛc. von Wertpapicren.
Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. Omn
zu Griesingen, O.⸗A. Ehir erlassene Fahnenfluchtserklärung wird auf⸗
1Prummennamn mnmsmn:
) Untersuchungs⸗ sachen.
[39741] Steckbriefserledigung. Der gegen den Schnitter Wladislaus Poleader am 14. Zuli 1916 unter Nr. 168, Stück Nr. 24 492 Jahr(ang 1916, eriassene Steckbrief ist erledigt. Stettin, den 9. Oktober 1917. Krriegsgericht des Kriegszustandes.
[39742] Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnasmeverfügung.
Der Landsturmmann Karl Pschin, 10. Kp. Res.⸗Inf.⸗Rgts. 221 (geb. am 28. 2. 88 in Malancourt, Kreis Chateau⸗ Salins i. Els. Lothr.; wohnhaft in Neederum, Kreis Bolchen), wird für fahren⸗ flüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. (§ 360 Mil.⸗Str.⸗Ger.Ordna.)
Div.⸗St.⸗Qu. den 9. Oktobir 1917.
Gericht der 48. Reservedivision.
[39743] Beschlagnahmeversügung. In der Untersuchungtsache gegen den Landsturmpflichtigen Peier Nörgard der 8. Kompagnie Reserve⸗Infanterieregiments Nr. 86 wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. und der §§ 360, 326 M.⸗St.⸗G.⸗O. dos im Deutschen Reiche befiadliche Vermögen des Beschuldtgten hierr urch mit Beschlag beleat. D.⸗Et⸗Qu., den 14. Oktober 1917. Gericht 18. Reservedirision.
[89744 Berfügung. Die gegen den Masketter d. R. Fram
1
Hffentlicher
gehobern. 8
Freibꝛurg, den 12. Oktober 1917. Gericht der stellv. 57. Inf.⸗Brigade.
2—2 n AübmE ☛᷑
Anzeigenpreis sür den Ranm e
Anzeiger.
tszeile 30 Pf.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 8
xa r. -an üüca.-anceg.ü wram'SUT AcI DF A,9g8
——
igen (Wttbg.), [39494] Aufgebot.
Sprockhof hat das „Aufgebot folgender folgen wird. 5 % iger Schuldverschreidungen des Deutschen Reichs vom 4. April 1916 (6. Kriegsanleibe) 8 8
Lit. CNr. 8289 064 8 289065 8289 066 139746]
8 289 067 8 289 068 über je 1000 ℳ,
Lichtenberg Band 43
gesamt mutterrolle Art.
afsltces Nmis 9 znigliche 2 8b Aal.
Pflug, 1. Komp. I. E. 114, geb. 1. 6.89
8
lust⸗und Fundsachen, tes Be. ea
9t 5.
igerung. gvollstreckung soll vor dem an- 11. Dezember 101 7, Vormittaas beraumten Aufgebotstermine seine Rechfe 11 Uhr. Neue Friedrichstr. 13/14, III. anzumelden und die Urkunden vorzulegen, (drittes) Stockwerk, Zimmer Nr. 113 — 115, widrigenfalls die Krastloserklärung der Ur⸗ versteigert werden das in Berlin, Schreiner⸗ kunden erfolgen wird.
straße 21, belegene, im Grundbuche von Blatt Nr. 1359 (ein⸗ getragene Eigentümerin am 27. Sep⸗ tember 1917, dem Tage der Eintragung 138298] des Versteigerungsvermerks: WitweGertrud
85.
4 295 689 4 295 690 über je 200 ℳ,
Lit. G Nr. 4 805 551 4 805 552 u. Seufschen
7. Mat 1918, N chmittags 1 Uhe,
unterzeichneten Gericht an⸗ etnen
oder
Burgwevel, den 6. Oktober 1917. [39919]
Köaigliches Amtsgericht. Ausgebot.
Fecher in vertreten durch Rechtsanwalt Justitrat Dr. A. Berg hier, hat das Auf⸗
erner
Grundsteuer⸗ des Frankfurter Hyvothekenkreditvereins Lit. C, Nutzunaswert Serie 109 Lit. M Nr. 0173 übe: 100 ℳ be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den
1. Mai 1915 Vormittags 11 Uhr,
Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden
88
und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls 139754] Der Gemeindevorsteher Lindwedel in die Kraftloberklärung der
Krankfurt a. M., den 27. September
1917. Königliches Amisgerict. Abt. 18.
9746 Zahlungssperre. “ Sh. 1) Nr. 9306 023 und 5306 094 Fiar Aat sg den Flenschermeisterg, Jeser derUschaft za Nierdngen beantragt. Ver schuldenverwalꝛurg in Berlin betreffs der zesordert, in dem auf den 1. Mai
b über je 500 ℳ, 2) Aufgebote, Ver⸗ de Nr. 1296,686 4295 687 4295 688 schuldenderrnalktung in Zerne ar ensk⸗
Antraqueller bewirken, insbesondere
geben. — 154. F. 414. 17. Berlin, den 12. Oktober 1917. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.
Bekanntmachuang.
Am 6. Oktober 1917 in Dresden als Einbruchsdiebstabl gemeldet:
600 ℳ 4 % Hypothekenbank⸗
der Kaplan Dr. K. Neundörfer als Pfandbtiefe S. 14
Incke, geb. Kuhn, zu Berlin) eingetragene Testamentsvpollstrecker über den Nachlaß 960 und 974,
rundstück: Vorderwohngebäude mit linkem des Domkapitulars August Secitenflügel, Doppelquergebäude und zwet Mainz, Höfer, Gemarkung Berlin Kartenblatt 48 das Parzellen 1810/176 und 1819/223, ins⸗ gebot des Mantels zu dem Pfandorief 7 a 1 qm groß, 648, 11 200 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 648. , 1917. . cht Berlin⸗Mitte.
500 ℳ 4 % Melninager Hypothekenbank⸗ Pfandbrief S. 15 Abt. 79 Lit. E Nr. 15634,
1000 ℳ II. Kriegsanleihe Nr. 1649567
500 ℳ desgl. Nr. 774743 Lit. D, 8 ℳ eeh Nh. ene 8b 200 ℳ desgl. Nr. 724887 Lit. H, 8 8 2 800 agenis 8 Fünen- Lit. G . GPrngerslp rekton. L. 57. 17. vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten mit sämtlichen Zinsscheinen. 3 8 Königliche Polneidirektion Drewen.
Aufgebot.
Der ECerhard Küppers zu Homberg a. Rhein, veeueten durch Justizret Dr. Müanch i Möra, hat das Jufgebot der 18 F 41/17. angeblich am 17. August 1917 in Cöln verlorenen Eeneuerungsscheine (Talont) zu den Aktien Nr. 1961 und Nr. 2477 über je 1000 ℳ der Waggor⸗Fabrtt⸗Mtken⸗
Urkunde er⸗
Inhaber der Grneuerungscheine wird auf⸗
1918, Mittags 12 Uhr, vor dem
E1“ . Eö1 unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, r. 2 88 j 1000 ℳ verboten, an Fpengs 8 8 8 die angeblich verbrannt sind, beantraat. Der beace als den Sn ge⸗ anzumelden und die Talons vorzulegen,
8 . er Urkn ird auf t, Zustellungen . dergl. zfüeezssnee rer nxieee. enne
[39745) Zwangsverste Im Wege der Zwang
1916 Lit. C anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte
eine Vistung ju widrigenfalls ihre Kraftloserklärung er⸗
neue Zinsscheine
auszu⸗ Uerdingen, den 1. Oktober 1917.
Königliches Amtegericht. [28635] Aufgebot.
Der von uns unterm 12. November 1900 ausgefertigte Versicherungsschein Nr. 212 309 über ℳ 5000,— auf das Lchen des Kaufmanns Heirn Alex Heß in Aachen, 7
Erneuerunasschein
Abtenung 154.
geberen am 7. De⸗ zember 1877, ist abhanden gekommen. Der gegenwärtige Inhaber des Scheines wird aufgefordert, sich biunen 6 Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls der Scheln für kraftlos erklärt und eine neue Ausseiti⸗ gung erteilt wird. Berlin, den 7. August 1917. Victoria zu Berlin Allgemeine Ver⸗ sicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. P. Thon, Dr. Utech, ECeneralbirektor.
t. 7 Lit. F Nr. 932,
ö—ö——
folgen wird.