Ministerium für Handel und Gewerbe.
Zu Baugewerkschuloberlehrern sind ernannt worden: die Lehrer Regierungsbaumeister a. D. Dipl.⸗Ing. Gockel in Essen, Dipl⸗Ing. Heyd und Regierungsbaumeister o. D. Dipl.⸗Ing. Eberhard in Posen, Regierungsbaumeister Dipl.⸗ Ing. Ochsenmayer und Regierungsbaumeister a. D. Dipl.⸗ Ing. Wegener in Kattowitz, Regierungsbaumeister Dipl.⸗Ing. Schuler in Königsberg i. Pr. und Regierungsbaumeister a. D. Dipl.⸗Ing. Arnold in Neukölln. 8 1
11“ 1
Bekanntmachung.
Die unterm 24. Mai 1917 angeordnete Schließung der Schrotmühle von Richard Hedermann, Barmen, Bezirk Hatzfeld 29, wird hierdurch wieder aufgehoben. Buarmen, den 4. Oktober 1917.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.
r
Bekanntmachung.
Dem Bergmann Friedrich Dudda und dessen Ehefrau in Buer⸗Erle, Sutumerstraße 27, ist vom 20. d. M. ab der Handel mit Lebensmitteln und Seifen wieder gestattet worden. — Die Bekanntmachungskosten haben die Betroffenen zu tragen.
Buer i. W., den 16. Oktober 1917. SDie Polizeiverwaltung. Ruhr, Bürgermeister.
Bekanntmachung. 86
Der Frieda Wagner, geb. Bernhard, geboren am 3. Januar 1876 in Frankfurt a. M., wohnhaft in Frankfurt a. M., Gr. Kornmarkt 10, wird hierdurch der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, 1““ Leuchtstoffen vom heutigen Tage ab wieder ge⸗ Frankfurt a. M., den 17. Oktober 1917.
Der Polizeipräsident. von Rieß.
“ Bekanntmachung. 8
g 11“
Der Bäckerribetrieb des Bäckermeisters Ernst Jankowsky in
Wiersdbinnen, der am 7. Februar d. J. wegen Ueberschreitung
der Höchstpreise geschlossen wurde, ist seit dem 15. Oktoder 1917
wieder eröffnet worden. — Die Kosten dieser Veröffentlichung
trägt der Betriebsinhaber. 114“ an isburg, den 12. Oktober 1917.
Der Landrat. Gottheiner.
Bekanntmachung. 8
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung dei Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist der Händlerin Theodora Starp, s Descher, hier, Oststraße Nr. 62, der Handel mit Obst,
emüse, Feinkost, Kolonialwaren, Wein und Zigarren fernerhin untersagt. — Gleichzeitig wird festgesetzt, daß die von der Anordnung Belroffene die durch das Verfahren verursachten hbaren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die vorgeschriebenen öffent⸗ lichen Bekanntmachungen im Amtsblatt und im Reichsanzeiger, zu erstatten hat.
Ahlen, den 16. Oktober 1917.
Die Polizeiverwaltung. Corneli, Bürgermeister.
—
Bekanntmachung. 8
Dem Anstreschermeister Theodor Hanebrink in Strom⸗ berg ist die auf Grund der Verordnung über den Handel mit Lebers⸗ und Futtermilteln vom 24. Juni 1916 erteilte Erlaubnis zum Handel mit Oost, friich und gedörrt, nachdem er wegen unerlaubter Peeis⸗ steigerung beim Obsthandel wiederholt bestraf: worden ist, enrzogen und ihm der weitere Handel mit Obst untersagt. — Ferner wird hiermit bestimmt, daß der Th. Hanebeink die durch das Ver⸗ fahren verursachten baten Auslagen, insbesondere die Gebühren für die durch § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. S⸗piember 1915 (RSBl. S. 603) Horgeschriebene öffentliche Bekanntmachung, zu tragen hat.
Beckum, den 15. Oktober 1917.
Der Landrat. Dr. Bahlmann.
Bekanntmachung.
Der Gastwirtstellvertreteꝛin Anna Kania bierselbst, Krug⸗ straße 5, ist wegen Unzuverlässigkeit auf Grund des § 1 der Bundes⸗ ratsverordnung vom 23. September 1915 der Gewerbebetrieb untersagt worder.
Königshütte O. S., den 15. Oktober 1917.
Die Polizeiverwaltung. Werner.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Anordnung vom 13. Januar 1916 (Re⸗ichs⸗Gesetz⸗ blatt Nr. 9 v. J. 1916) und vom 20. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetz⸗ blatt Seine 1179) ist wegen Unzuverlässigkeit durch Verfügung vom beutigen Tage die Schlteßung der Késefabrik von Schol;: & Brübs — Liegnitz, Neue Haynauerstraße 3 — angeordnet so⸗ wie auf Grund der Bundesvcats verordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reiche⸗Gesetzblalt Seite 603), der Handel mit Quark und Käse wegen Unzuverlassigkeit in beiug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ saagt worden. — Die Kosten der Bekanntmachung hat die Firma Scholz & Brühs zu tragen.
Leegnitz, den 3. Oktober 1917. Die Polizeiverwaltung. Charbonnier.
“ 8
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundelratsverordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 ist der Kolonialwarenhändlerin Ehefrau des Hermann Bohnes in Oberbausen, Mollikestraße 156, der Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. 16*“*“ Oberhauser, den 11. Oktober 1917. 6“ Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.
“
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, h tr. Fernbaltung unzuverlässiger Pasonen vom Handel], nird dem Fleischer Josef Lesnik in Lisfek, Kr. Rybatk, der Verkauf
.“
von Fleisch und Fleischwaren hiermit untersagt, well er sich in bezug auf den Handel als unzuverlässig erwiesen hat. — Die Kosten der Veröffentlichung hat der Genannte zu tragen. Rybnik, den 28. September 1917. Der Landrat.
Lentz.
““
Mehr als zwölfeinhalb Milliarden!
Das Ergebnis der siebenten Kriegsanleihe be⸗ trägt, wie „Wolffs Telegraphenhüro“ meldet, nach den bis jetzt vorliegenden Meldungen ohne die zum Umtausch angemeldeten älteren Kriegsanleihen
zwölf Milliarden vierhundertzweiunddreißig Millionen Mart
Kleine Teilanzeigen sowie ein Teil der Feldzeichnungen, für welche die Zeichnungsfrist erst am 20. November abläuft, stehen noch aus, so daß das Endergebnis zwölfeinhalb Milliarden über⸗ schreiten wird. Insgesamt sind also im dritten Kriegsjahr 1917 mehr als fünfundzwanzigeinhalb Milliarden Mark vom deutschen Volke aufgebracht worden, also über vier Milliarden mehr als 1915 und 1916. Dieser in der Weltgeschichte bisher unerhörte wirtschaftliche und finanzielle Kraftbeweis ist die beste Ant⸗ wort, die das deutsche Volk auf die Wilsonnote und auf die von seinen Gegnern ihren Völkern vorgetäuschte Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Zusammenbruch Deutschlands geben
Der Reichskanzler Dr. Michaäelis traf am Mittwoch, wie „Wolffs Telegrophenbüro“ meldet, zu einem kurzen Besuche in Mitau ein und fuhr am nächsten Tage nach Riga.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justiz⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen Sitzungen. 8 8 8
—
Mit dem heutigen Tage tritt eine neue Bekannt⸗ machung (Nr. L. 111,7. 17. K. R. A.), betreffend Be⸗ schlagnahme, Behandlung, Verwendung und Melde⸗ pflicht von rohen Großviehhäuten und Roßhäuten, in Kraft, durch die die bisher geltenden Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. Ch. II. 111/7. 16. K. R. A. vom 31. Juli 1916 sowie ein Teil der Bekanntmachung Nr. L. 111/11. 16. K. R. A vom 20. Dezember 1916 außer Kraft gesetzt werden.
Die neue Bekanntmachung weist gegenüber den bisher in Geltung gewesenen Anordnungen nicht unwesentliche Aende⸗ rungen auf. Die Veräußerungserlaubnis des beschlag⸗ nahmten inländischen Gefälles bleibt auch fernerhin genau geregelt, so daß weiter alle aus dem Inlande stammenden Häute und Felle letzten Endes bei der Deutschen Rohstoff⸗ Aktiengesellschaft und der Krieasleder⸗Aktiengesellschaft zusammen⸗ laufen. Im einzelnen ist jedoch die Veräußerungserlaubnis jetzt vor allem nach dem Gesichtspunkt geregelt worden, daß möglichst ein weiter Transport des Gefälles vermieden und eine möglichst beschleunigte Weiterleitung des Ge⸗ fälles aus der Hand des Schlächters bis zur Gerberei herbei⸗ geführt wird.
„Auch die aus dem neutralen oder verbündeten Auslande eingeführten Häute und Felle unterliegen der Beschlagnahme. kann von Fall zu Fall auf besonderen Antrag rfolgen.
Gleichzeitig wird auch eine neue Bekanntmachung (Nr. L. 700,7. 17. K. R. A.), betreffend Höchstpreise von rohen Großviehhäuten und Roßhäuten, veröffentlicht, durch die die Bestimmungen der Bekanntmachung Nr. Ch. II. 700/7ꝑ. 16. K. R. A. vom 31. Juli 1916 ersetzt werden sollen. In der neuen Bekanntmachung sind nicht nur die Preise gegenüber der alten verändert, sondern vor allem genauere Bestimmungen über die bei Beschädigung, des Gefälles vorzunehmenden Abzüge getroffen und die Klasseneinteilung des Gefälles in einigen Punkten geän⸗ dert worden. Diese neue Höchstpreisbekanntmachung tritt jedoch nur für das vom 20. Oktober 1917 an entstehende Gefälle sefoß HmFraft, 1 fer üne vor diesem Zeitpunkt ent⸗
ndene Gefälle die alten Höchstpreisbestimmungen bis 1. Dezember 1917 gültig laibe 3 em
Beide neuen Bekanntmachungen enthalten eine große An⸗ zahl von Einzelbestimmungen, deren genaue Kenntnis für alle beteiligten Klassen dringend erforderlich ist.
Ihr Wortlaut ist bei den Landratsämtern, Bürgermeister⸗ ämtern und Polizeibehörden einzusehen.
v111.““
Am heutigen Tage ist eine neue Bekanntmachun Nr. L. 888/7. 17. K. R. A.), betreffend Höchtpreise und Beschlagnahme von Leder, an Stelle der bisher in Gel⸗ tung gewesenen Bekanntmachungen Nr. Ch. II 888/7. 16. K. R. A. vom 5. August 1916 und Nr. L. 888/3. 17. K. R. A. vom 1. April 1917 getreten. Die Höchstpreise für Leder sind verändert und teilweise herabgesetzt worden. Außer⸗ dem sind umfangreiche Bestimmungen über die Bewertung des Leders getroffen worden, durch die nach Möglichkeit auf eine Verbesserung der Ware hingewirkt werden soll. Während bisher gewisse Lederarten noch nicht von der Beschlagnahme erfaßt waren, ist nunmehr alles Leder in jeder Form (auch Abfälle), soweit es sich im Eigentum, Besitz oder Ge⸗ wahrsam einer Gerberei, Zurichterei oder Gerbervereinigung
kanntmachung enthält eine große Zahl wichtiger Einzelbestim⸗ mungen. . 8
Ihr Wortlaut ist bei den Landratsämtern, Bürgermeister⸗ ämtern und Polizeibehörden einzusehen.
—
Am heutigen Tage ist eine Bekanntmachung (Nr. Be. 200/9. 17 8 R. A.), beieffend Beschlagnahme Bst. Bestandserhebung von eisernen Heizkörpern und Zentralheizungskesseln, in Kraft getreten. Heizungsanlagen eingebauter guß⸗ und schmiedeeiserner Zentral⸗ Heiz⸗ und Kühlkörper aller Art sowie auf guß⸗ und schmiede⸗ eiserne Kessel und Kesselglieder für Zentralheizungsanlagen. Die von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände unterliegen der Beschlagnahme und einer Meldepflicht. Auch ist Lager⸗ buchführung vorgeschrieben. Stichtag für die erste Meldung ist der 1. November 1917; die Meldungen müssen bis zum 15. November 1917 erstattet sein. Ausnahmen von der Be⸗ schlagnahme können durch die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Sektion El. „Aht.
fragen und Freigabeanträge zu richten.
Die Einzelverfügungen (Nr. Bst. 1042/1. 17. K. R. A.) betreffend Beschlagnahme von eisernen Heizkörpern, treten gleich⸗ zeitig außer Kraft.
ämtern Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzuse
8 1“ “
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel erläßt folgende Bekanntmachung:
Meine Verordnung vom 3. Februar 1917 — O. Nr. 155 601 — welche die Heranziehung nicht ausgenutzter Lastwagen und Zugpferde für kriegswirlschaftliche Zwecke regelt, sieht eine solche H an⸗ ziehung nur vor zum Zwecke des Transports von Gütern, die für die Kriegswirtschaft einschließlich der Lebensmittelversorgung not⸗ wendig sind, sowie zu allen Trankporten, die zwecks Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen sofort bewirkt werden müsstn. Die gesteigerten Transportschwierigkeiten machen eine Erweiterung dieser Bestimmung in dem Sinne erforderlich, daß die Heranziehupg zum Zwecke der Bewirkung aller Transporte erfolgen kann, die den Interessen der Kriegführung und des weiteren Durchhaltens von Heer und Heimat dienen. Auf Grund der §§ 4 und 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand bestimme ich daher für das Gebiet der Stadt Berlin und der Pcovinz Brandenbuig:
I.
§ 2 der Bekanntmachung vom 3. Februar 1917 — O.⸗Nr. 155 601
— erhält folgende Fassung:
Die gemäß § 1 verfügbaren Transportmittel sind von den Ee⸗ meinden der Kriegsamtestelle in den Marken in Berlin oder den von ihr bestimmten behördlichen Stellen zu Fuhrlelstungen, die im Inter⸗ esse der Kriegswirtschaft notwendig sind, auf Anfordern nach Maß⸗ gabe des Kriegsleistungscesetzes gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Mit den Gespannen sind Gespannführer zu stellen.
II. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 22. Oktober 1917 in Krast.
Die bis zum 1. Juni ardnungsmäßig eingereichten
46 Bewerbungen um die vom Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette ausgesetzten Preise für Her⸗ stellung eines brauchbaren Leinölersatzes aus heimischen Rohstoffen sind vom Preisrichterkollegium gevprüst und auf ihre praktische Verwendbarkeit untersucht worden.
„In der am 11. Oktober stattgefundenen abschließenden Sitzung der Preisrichter wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Entscheidung dahin verkündet, daß keine der 46 Bewerbungen für die Zuteilung eines der ausgesetzten Preise in Betracht zu ziehen ist. Entgegen den ausdrücklichen Bestimmungen des Preisausschreibens bezweckten die meisten Bewerbungen nicht einen Leinöl⸗, sondern einen Fitnis⸗ oder Lackersatz. Keine der eingegangenen Bewerbungen entsprach vollkommen den Bedingungen über Elastizität, Glanztrocknung, Mischbarkeit mit Körperfarben und Wetterbeständigkeit. Unter den Bewerbungen war nur eine einzige vorhanden, die, wenn nicht allen, so doch den meisten Bedingungen des Preisaus⸗ schreibens genügte. Die Preisrichter haben daher beschlossen, diesem Bewerber zwecks Anerkennung seiner Leistung eine Prämie von 5000 ℳ zuzuerkennen.
„Das ungünstige Ergebnis des Preisausschreibens ist nach Ansicht der Preisrichter vielleicht auf die geringe Zeitspanne zwischen Ausschreibung und Bewerbungstermin zurückzuführen. Es wird daher der noch zur Verfügung stehende Betrag von 45 000 ℳ erneut zur Ausschreibung gebracht unter abgeänderten Bedingungen, die vom Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Berlin NW. 7, erhältlich sind. Die Anmeldungen müssen bis zum 1. April 1918 erfolgen. Als Preise sind ausgesetzt ein erster Preis von 30 000 ℳ und ein zweiter Preis von 15 000 ℳ.
Oesterreich⸗Ungarn.
Die Mitalieder der Deutsch⸗Völkischen Vereinigung haben, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, beschlossen, zur Vertretung der Interessen des deutschen Volkes auf allen Ge⸗ bieten des staatlichen und völkischen Lebens in Oesterreich eine Deutsch⸗-Nationale Partei zu gründen. Mit der vor⸗ läufigen parlamentarischen Vertretung der Partei wurden die Abgeordneten Dobernig, Dr. Erler und Dr. Sylrvester betraut.
Die deutsche Arbeitsgemeinschaft hat mit Rücksicht auf die Neubildung der Deutsch⸗Völkischen Vereinigung den „Deutschen Nachrichten“ zufolge ihre Auflösung beschlossen. Maßgebend für den Beschluß war auch die Anschauung, daß durch die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft eine Zusammen⸗ fassung der deutschfreiheitlichen Abgeordneten in einer anderen Form wesentlich erleichtert wird. 1 8
Großbritannien und Irland. Im Unterhause fragte vorgestern Ramsay Macdo⸗ nald den Staatssekretär der auswärtigen Angelegenheiten, ob den englischen Abgeordneten Pässe gegeben worden wären, um die katholische Versammlung in Granada zu besuchen, und ob ihm bekannt wäre, daß Abgaeordnete von feindlichen Ländern die Versammlung besucht hätten, und daß unter anderem ein Beschluß über die Friedensnote des Papstes be⸗ sorochen und angenommen worden sei; weiter ob die Aus⸗ händigung der Pässe an britische Staatsangehörige an Bedin⸗
befindet, beschlagnahmt. Die Veräußerung und Ablieferung des beschlagnahmten Leders ist genau geregelt. Die Be⸗
gungen geknüpft war. Lord Robert Cecil erwiderte dem Reuterschen Büro zufolge:
und
8 u ten. Sie erstrecktt sich auf Vorräte und Erzeugung gebrauchsfertiger, nicht.
Heizbetrieb“, bewilligt werden. An diese sind auch alle An⸗
Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats⸗
ntwort auf den ersten Teil der Frage ist bejahend. Eine war vom Erzbischof von Westminster 88 die 13ucfihe Eibolischen Wertreter ergangen, der Versammlung in Granada bet⸗ lacho en, um die 300⸗Jahrfeter des spanischen Theologen Suarez zu Ueber die anderen Abgeordneten, die an der Versammlung beh ahmen, bin ich nur 5 weit unterrichtet, daß ein deutscher Mlisionar und zwei deutsche Professoren aus Madrid zugegen waren. 8 die Pässe ausgestellt wurden, wurde uns gesagt, daß die Ver⸗ vandlungsgecenstäͤnde der Versammlung sich nur auf das Leben und 9 Charakter Sugrez bezögen; aber ch nehme an, daß über die n, Note des Papstes an die kriegführenden Mächte gesprochen Die Abgeordneten Englands nahmen an der Besprechung Die Antwort auf den letzten Teil der Frage ist ver⸗
füngfte wurde. nicht tell. neinead. 8
Hierauf lehnte das Haus einen Antrag Lonsdale, daß das neue Wahlgesetz auf Irland keine Anwendung finden solle, ab. Der Staatssekretär für innere Angelegenheiten Cave keilte mit, daß ein Ausschuß ernannt werden würde, um die Pahlkreise in Irland neu einzuteilen.
Der Nationalist Dillon erklärte, daß dann viele Sitze den Uvüonisten zufallen würden und damit der Beweis erbracht sein würde, daß die Methode der zevolutionären Partei in Irland gerechtfertigt sin Der Nationalist O'Brten bezeichnete das Vorgehen der Re⸗ jierung als Verrat. Die Regierung rechtfertige durch ihre Politik
bie Sinnfein⸗Bewegung und mache es den Nattonalisten immer schwieriger, ihre Sitze im Hause zu behaupten.
Der Minister für Lebensmittelversorgung Long hat in der Kammer einen Gesetzantrag auf Gewährung eines Zusatzkredits von 845 Millionen Franks eingebracht, um den Ankauf von Getreide, Mehl und sonstigen notwendigen Lebensmitteln zu ermöglichen.
Der republikanische Abgeordnete Ribière interpellierte die Regierung über ihre allgemeine Politik.
In der Begründung seiner Interpellation erklärte Ribiêre, wie „Woiffs Telegraphenbüro“ berichtef, daß die bisher befolgte aus⸗ waͤrtige Politik nicht diejentge Rivots, sondern die Frankreichs set, tndelte rie Zusammenhangslosigkeit gewisser Erklärungen und schloß mit der Aufforderung an die Regierung, ihr Programm be⸗ kannt zu geben. Der sozialistische Abgeordnete Jobert forderte gleichfalls allgemeine endgültige Erklärungen. Der sozialistisch⸗radikale Abgeordnete Bokanowsky beklagte sich über die allzu zahlreichen Minlsterkrisen, die den Interessen des Landes Schaden zufügten. Der akgeordonete Puech erklärte, er verwetgere der Regierung sein Ver⸗ Irauen, weil es Ribot nicht verstanden habe, die Einigkeit herzustellen und diese auch nicht mehr herstellen könne. Er machte es Painlevé zum Vorwurf, daß er es bei verschiedenen gerichtlichen Angelegenhetten an fettotec habe fehlen lassen, namentlich bet den Anklagen gegen Malvy.
Darauf bestieg der Ministerpräsident Painlevé die Tribüäne und „rklärte, die Besprechung müßte eine Entscheidung herbei ühren, die es der jetzigen Regierung ermögliche, sich zu vergewissern, ob die Kammer ihr Vertrauen zur Regierung weiter beihbehalten werde, die ihr Werk im Sinne des Willens rver Kammer fortsetzer woll. „Ich bin überzeugt“, fuhr er fort, „daß die Verbündeten den Sieg in den Häinden halten, wenn sie sich disziprinieren und alle Ansrengungen machen. Aber es sei mir erlaubt, daran zu erinnern, daß vor einem Monat alle Fragen als höchst dringliche auftraten: unsere Ernährung und die Transporte zur Organisatton unserer Front, wegen der Ereignisse in Rußland und verschiedener Ausstände in gewissen Zweigen der J dustrie, die sich auf den Keiieg beziehen. Ale dtese Fragen standen wie eine hurgrige Meute der Regierung gegenüber; aber darnk der Einigkett aller Minister konnte die Regierug denshr schwierigen Zuständen de Stirn bieten. Painlevé wiederholte Herauf die Krieasziele Frankreicks, die ausschließlich Wiederberstellung seiees Rechtes seien. Diese Ziele seten unabhängig vom Ausgange ter Shlachten; sie waren dieselben zu der Zeit, wo das besiegte Frankreich sich gegen die Einverletbung Elsaß⸗Lothringens aussproch. Die Rückkehr Elsaß⸗Lothringens zum Vaterlande, das sei das Recht! Wetter sagte Painlevé: „Ich babe es gesaat, wie auch der Ausgang der Schlachien sei, wir müssen den Krieg bis zu dem Tage der Wiederkehr Elsaß⸗Lothringens zu Frankreich weter⸗ führen. Wir könnten nur bei entsagungsvoller Kaechtschaft dnauf verzichten. Wir müssen Krieg führen mit allen Mitteln und alle Hilftquchen der Verbündeten gemeinsam ausnützen, um ihre Zele zu ereichen und damit Elsoß⸗Lothringen zu ückkehrt zu Frank⸗ reich. Er spielte dann auf die Gerüchte an, die über die Geheim⸗ situng umlaufen, und erklärte, daß die Regierung niemals Gelegenheit gebabt habe, den Gedanken eines Sonderfriedens zurückzuweisen. Dieser hat sich niemals gezeigt. Der Redner wiederholte den Wortlaut der ministeriellen Erklärung über die Kriegs⸗ dauer: „Nicht eine Stunde länger, aber auch nicht eine Stunde zu früh.“ Alle lebendigen Kräfte Frankreichs müssen nutzbar gemacht werden, und die verbündeten Nationen müssen ihre Ansttengungen dem anschließen. Unsere Macht wird dann zermalmend erscheinen und der Steg wird besonders nahe sein. Wenn wir getrennt marschterten, würde das Ziel, das wir verfolgen, weit entfernt sein. Das Zusammenarbesten unserer englischen Freunde mit uns ist genau festgelegt. Wir arbeiten zusammen und haben die ganze Macht unseres Flugwesens und unserer Artillerie eingesezt. Wir haben Schulter an Schulter gekämpft, nicht als wären es zwei verbündete Armeen, sondern eine einzige. Und wenn ich so von Eagland und Frankreich spreche, so vergesse ich darum eleichwohl nicht unsere andenen japferen Verbündeten; ich tue es aber, weil die französisch⸗englische Front eine gemeinsame ist. Jetzt sinden weitere Verhandlungen zum Zwecke der Ausdehnung der nglischen Front statt. Sonnabend war ich in London, als Kühl⸗ mann sagte, daß niemals ein Zoll deutschen Bodens abgerreten werden würde: dies war die Fehdeansage in der ellaß lotbringischen Frage. Lleyd George gab zum ersten Mal eine förmliche Erklärung ab und antwortete Kühlmann mit einer anderen, einer edelmütigen Fehdeansage, indem er erklärte, England würde an der Seite Frankrteschs stehen, bis Frankreich Elsoß⸗Lothriagen desannektiert haben werde. Am folgenden Tage gaben die Vereinigten Staaten die gleiche Erklärung ab.“ Painlevé befaßte sich sodann mit der inneren Politik und sagte: „Es ist unerläßlich, daß die Gerechtigkeit frei und unbeugsam ibren Lauf nimmt. Wir sind wehrlos gegenüber der Verleumdung, aͤber verpflichtet, mit Hilfe des Gesetzes vom 4. August 1915 die⸗ jenigen zu verfolgen, welche die Regterung angreifen und versuchen, die Morel der Nation zu schwächen.“
Darauf wurde Schluß der Verhandlungen über die allge⸗ meine Politik durch Handaufheben beschlossen. Die Kammer lehnte sodann die von der Reaierung verworfene Priorität der einfachen Tagesordnung mit 368 gegen 95 Stimmen ab und nahm durch Handerheben die Vertrauenstagesordnung Metevier an, die lautet:
Da die Kammer der Ansicht ist, daß nur ein enges Ein⸗ rernehmen zwischen der Regierung und den Verbündeten auf diolomatischem und militärischem Gebiete durch den Sieg einen muerhaften Frieden verbürgen kann, und weiter, daß es ein dlerbrechen sein würde, die Aufmerksamkeit des Landes von diesem wichtigen Ziele durch die Ausnutzung von Skandalen, eie die republikanischen Einrichtungen und die Einigkeit der Nation blöheden könnten, abzulenken; indem sie darauf rechnet, daß die Zusti schnell und gänzlich ihr Werk verrschtet, richtet die Kammer en die Armeen der Republik den Auedruck ibrer ehrfurchtsvollen Be⸗ Lunderung, drückt der Regierung ihr Vertrauen aus und geht zur
agesordnung uüber.
1“ 4
Angesichts der neuen Lage ergreift die Regierung, wie „Reuter“ meldet, Maßregeln zur baldigen Räumung der Hauptstadt.
— Der jetzt beim Minister des Aeußern eingegangene Bericht der russischen Militärmission in Frankreich über die Meutereien unter den dortigen russischen Truppen wird von der „Rjetsch“ ausführlich wiedergegeben. Das Lager der Meuterer La Courtin wurde diesem Bericht zufolge von russischer Artillerie beschossen. In der Nacht zum 4. September ergaben sich, nachdem das Lager mit 18 Geschossen belegt war, 160 der Aufrührer. Am 4. September wurde das Lager erneut beschossen, und um 11 Uhr Morgens hißten, nachdem 30 Schuß abgeben worden waren, die Meuterer zwei weiße Flaggen und fingen an, das Lager unbewaffnet zu verlassen. Gegen Abend waren 8300 Leute aus dem Lager gekommen, die von den französischen Truppen in Empfang genommen wurden. Die im Lager verbliebenen 150 Meuterer eröffneten am Abend starkes Maschinengewehr⸗ feuer. Am 5. September wurde, um den Aufstand endgültig niederzuwerfen, hefliges Feuer auf das Lager geleat, und die russischen Truppenteile besetzten allmählich das Lager. Die Aufrührer antworteten mit Maschinengewehrfeuer, Am 6. Sep⸗ tember 9 Uhr war das Lager vollkommen besetzt. Die Ver⸗ luste der russischen Truppenteile waren ein Toter, 5 Verwundete, unter den Aufrührern 8 Tote, 44 Verwundete, und unter den Franzosen nur zwei Zufallsopfer, ein Toter und ein Ver⸗ wundeter, beides Briefträger, die in die Feuerzone gekommen waren. Nach der Entwaffnung der Meuterer wurden 81 Ver⸗ haftungen vorgenommen. Ein besonderer Untersuchungsausschuß wurde russischerseits eingesetzt.
— Wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, haben sich in Kutais (Kankasus) schwere Un⸗ ruhen ereignet, in deren Verluf der Pöbel die Viertel in der Mitte der Stadt plünderte. Es wurde der Kriegszustand “ “
J11““
Die vorgestrige Sitzung der Abgeordnetenkammer brachte neue Vorstöße der offiziellen Sozialisten, die von der neuen Giolittianischen Kammergruppe unterstützt wurden, gegen die innerpolitischen Maßnahmen der Regierung. Der Turiner Aufruhr bildete den hauptsäch⸗ lichsten Gegenstand der Besprechung. Wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet, wurde der Regierung allzu große Härte bei Unterdrückung der Unruhen vorgeworfen und Rechenschaft für das vergossene Blut gefordert. Ausdrücke wie „Mörder Wehrloser“ fielen. Die Rechte rief: „Wehrloser mit Bomben in den Händen!“ Bissolati wurde persönlich mit größter Heftigkeit angegriffen. Bosselli erklärte, das Kabinett sei für das Vorgefallene aemein⸗ sam verantwortlich. Bissolati rief: „Wenn das Interesse des Landes es erforderte, würde ich auf Euch schießen lassen!“ Giolittianer und Sozialisten erblickten in den mangelhaften Vorkehrungen der bisherigen Versorgungspolitik die Haupt⸗ ursache für die Turiner Ausschreitungen.
— Der Senat ist für den 25. Oktober eiaberufen.
Schweden. 8 Der König hat laut Melduug des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ das Entlassungsgesuch des Ministeriums Swartz angenommen; das neue Ministerium Eden hat den Eid geleistet. Ministerpräsident und Minister ohne Porte⸗ feuille ist Eden (liberal), Minister des Aeußern Hellner (nicht im Reichstage), Justiz: Löfgren (neugewählter Reichs⸗ tagsabgeordneter, liberal), Krieg: Nielson (liberal), Marine: Palmstierna (Soz), Unterricht: Schotte (liberal), Finanz: Branting (Sozialist), Uoterricht: Ryden (Sozialist), Land⸗ wirtschaft: Pederson in Paboda (liberal), ohne Portefeuille: Petren (liberal) und Unden, Professor der Rechte in Upsala (Sozialist), beide nicht im Reichstage. 8
81
Griechenland.
Nach einer „Reutermeldung“ ist der Erzbischof von
Athen, Theoklitas, durch den geistlichen Gerichtshof seines
Amtes entsetzt und zu zwei Jahren Einschließung in ein Kloster
verurteilt worden, weil er sich in die Politik eingemischt und
an der Verfluchung von Veniselos teilgenommen hat. Andere Prälaten sind zu verschiedenen Strafen verurteilt worden.
Amerika.
Einer Meldung des „Nieuwen Rotterdamschen Courants“ zufolge hat Amerika Rußland neuerdings 50 Millionen Dollar geliehen, womit die Gesamtsumme der Rußland ge⸗ liehenen Gelder auf 325 Millionen Dollar gestiegen ist.
— In Chile ist ein neues Ministerium gebildet worden, dem hervorragende Mitglieder aller Parteien ange⸗ hören. Die Ressorts sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendermaßen verteilt: Inneres: Eliodoro Janner, Aeußeres: Concha, Unterricht: Arturo Alemparte, Finonzen: Ricardo Salas, Krieg: Oscar Viel, Industrie: Malaquias Concha. Nach der Zusammensetzung des Ministeriums ist anzu⸗ nehmen, daß es die strenge Neutralitätspolitik Chiles fortsetzen werde.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 19. Oktober, Abends. (W. T. B.) “ Im südlichen Teil der flandrischen Front und nord⸗ östlich von Soissons trotz schlechten Wetters starker Feuerkampf. Vom Osten bisher nichts Neues. . 1
In Flandern hat sich auf allen Abschnitten des Groß⸗ kampffeldes das feindliche Feuer am 18. Oktober seit den frühen Morgenstunden zu großer Stärke gesteigert. Mit be⸗ sonderer Wucht richtete es sich gegen unsere Stellungen am Houthoulster⸗Walde, bei Passchendaele, bei Gheluvelt und Zand⸗ voorde. Comen und Wervicg erhielten schweren Beschuß. Das starke Feuer, das auch an der Küste zu großer Heftigkeit angeschwollen war, hielt sowohl dort wie auf der Hauptkampffront bis zum späten Abend an und setzte sich auch die Nacht hindurch als schweres Störungsfeuer fort. Südlich Poelkapelle und westlich Keiberg wurden starke feindliche Patrouillen abgewiesen. Nach tagsüber sehr reger Fliegertätigkeit belegten eigene Bomben⸗ geschwader die Lager um Npern bei Elverdingen und Pope⸗ ringhe ausgiebig und erfolgreich mit Bomben.
—
8
An der Arrasfront wurden bei Fresnoy in der Gegend
Quentin, bei Havrincourt und Itancourt nach zeitweise lebhaftem Feuer feindliche Patreuillen verlustreich abgewiesen. Desgleichen scheiterten an der Aisnefront am Morgen des 18. Oktober stärkere Erkundungsvorstöße des Feindes, die nach kurzer Feuersteigerung an drei Stellen der Laffaurecke angesetzt waren. 8 Die Artillerieschlacht nordöstlich Soissons nahm nach regnerischem Vormittag ihren Fortgang. Unter Aufgebot ge⸗ waltiger Munitionsmassen steigerte sich das Großtampffeuer im weiteren Verlauf des Tages besonders gegen Abend zu größerer Heftigkeit und ging verschiedentlich zum Trommelfeuer über. Starke französische Erkundungsvorstöße auf der Front von Vauxaillon bis Royére⸗Ferme wurden abgewiesen. Nachts über lag stärkstes Zerstörungsfeuer auf unseren Stellungen, das unsere Artillerie kräftig erwiderte.
Am Chemin⸗des⸗Dames versuchte der Gegner aber⸗ mals, unsere neugewonnenen Stellungen nördlich der Mühle von Vauclerc durch drei neue Angriffe uns zu entreißen. Unter schweren Verlusten wurden die Angriffe restlos abgewiesen.
Im Osten wurde die Insel Moon völlig von uns in Besitz genommen. Eine feindliche Brigade mit Kommandeur und ganzer Bagage in Stärke von etwa 5000 Mann wurde gefangen genommen. Das russische Linienschiff „Slawa“ ist brennend zwischen Schildau und Moon gesunken. Die Ein⸗ nahme von Oesel und Moon verbessert unsere operative Lage im Norden der Ostfront ganz erheblich. Mit dem Besitz von Oesel und Moon ist eine für weitere Unternehmungen überaus günstige Operationsbasis geschafften. Durch die Mitwirkung der Marine, die durch den Besitz Oesels ermöglicht wird, gestalten sich auch die rückwärtigen Verbindungen an dieser Front erheblich einfacher als bisher.
1 Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Bei ungünstigen Beobachtungsbedingungen blieb der Feuerkampf in Flandern geringer als an den Vortagen; nur in einzelnen Abschnitten zwischen Houthoulster Wald und Beule war er zeitweilig stark.
Erkundungsgefechte spielten sich an mehreren Stellen, auch im Artois und nördlich von St. Quentin, mit für uns günstigem Erfolge ab.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Die Artillerieschlacht nordöstlich von Soissons dauert an. In nur Nachts vorübergehend nachlassender Heftig⸗ keit bekämpften sich die dort zusammengezogenen Artilleriemengen mit äußerster Kraft. Anhaltendes Massenfeuer von Minen⸗ werfern hat die vordere Kampfzone zwischen Vauxaillon und Braye in ein Trichterfeld verwandelt. Einzelne Vorstöße französischer Aufklärungstrupps wurden abgewiesen; größere Angriffe sind bisher nicht erfolgt. “
Oestlich der Maas schwoll die Feuertätigkeit gestern nachmittag an.
Mehrere eigene Unternehmungen brachten uns Gefangene ein.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Wir haben auch auf der Insel Dagö Truppen gelandet, wo schon vor einigen Tagea Landungsabteilungen der Marine zur Sicherung der beabsichtigten Ausladestellen Fuß gefaßt hatten. 8 Die dort eingeleiteten Operationen verlaufen plangemäß.
Von der Ostseeküste bis zum Schwarzen Meer nichts von Bedeutung.
Mazedonische Front Am Westufer des Ohrida⸗Sees wurden angreifende französische Kompagnien zurückgeworfen. Bei Monastir, im Cerna⸗Bogen und am Dobropolje lebte das Feuer auf. Der Erste Generalquartiermeister. 8 Ludendorff.
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Wien, 19. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: HOestllicher Kriegsschauplatz und Albanien. Bei den österreichisch ungarischen Streitkräften nichts Neues.
Italienischer Kriegsschauplat.
An der Tiroler und an der Kärntner Front kam es vorgestern und gestern an zahlreichen Stellen zu örtlichen Kämpfen. Unsere Truppen brachten 300 Gefangene und Kriegsgerät ein. Am Isonzo gewöhnliche Artillerietätigkeit. Der Chef des Generalstabes.
Bluulgarischer Bericht.
Sofia, 19. Oktober. (W. T. B.) Generalstabsbericht.
Mazedonische Front. An gewissen Punkten der Front lebhafte Feuertätigkeit. Im Strumatal wurden während der Nacht mehrere stärkere Abteilungen durch Feuer vertrieben. Die Dörfer in diesem Flußtal, welche die Engländer bei ihrem Rückzug im letzten Frühjahr zerstört hatten, sind durch unsere Truppen mit Rücksicht auf ihre geringe Eignung für die Ver⸗ teidigung nicht wieder besetzt worden. Während Pr letzten Tage besetzte der Feind wiederum einen Teil dieser Trümmer, . für die Verteidigung unserer Stellungen im Wardartal ohne
ert sind.
Flugwesen: Ein deutsches Geschwader bewarf erfolgreich feindliche Bereitstellungen im Cerna⸗Bogen. 1
Dobrudscha⸗Front: Schwache Artillerietätigkeit bei Tulcea. Eine unserer Erkundungsabteilungen, welche östlich von Is accea vorging, brachte Gefangene zurück.
8 Türkischer Bericht. ]
Konstantinopel, 19. Oktober. (W. T. B Tagesbericht.
Dschalafront: Durch unser Abwehrfeuer wurde am 16. 10. ein feindliches Flugzeug zum Niedergehen gezwungen. Der zertrümmerte Apparat sowie das Maschinengewehr wurden erbeutet. Feindliche Vortruppen, welche sich unseren Linien zu
nähern versuchten, wurden in unserem Feuer aufgehalten.