1917 / 254 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung der Zigarettentabak⸗Einkaufsgesellschaft.

Alle diejenigen Firmen und Personen, auf deren Namen Zigarettenrohtabakin Deutschland lagert oder nach Deutschland rollend ist, werden aufgefordert, dies unverzüglich der unterzeichneten Gesellschaft anzuzeigen unter Angabe des Verkäufers und Käufers, der Mengen, der bezw. Be⸗

Bezeichnung, des Preises stimmungsorts. Dresden⸗A., Ostra⸗Allee 6, den 24. Oktober 1917. Zigarettentabak⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. C. Porzig. Dr. Schwab.

und des Lagerungs⸗

.“ Bekanntmachung der Zigarettentabak⸗Einkaufsgesellschaft.

Alle diejenigen Firmen und Personen, die an in Deutschland

Deutschland lagerndem oder nach rollendem Zigarettenrohtabak Rechte haben, ohn selber Verkäufer oder Käufer zu sein, werden auf gefordert, dies unverzüglich der unterzeichneten Gesellschaft an zuzeigen unter Angabe der in Betracht kommenden Mengen des Eigentümers, des Lagerungsorts und der Art

Rechts. Dresden⸗A., Ostra⸗Allee 6, den 24. Oktober 1917. ZzZigarettentabak Einkaufsgesellschaft m. b. H.

ppa. Dr. Schwab.

Bekanntmachung.

„Auf Grund der Verordnung, weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom

26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unter⸗

nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

590. Liste. Ländlicher Grundbesitz. Kreis Saarburg Gemeinde Alberschweiler. 1 Wohrhaus, Garten uvnd Weese (62,29 a) der Antoine Felix Stanislaus Witwe, Rosalie Charlotie Elise geb. Gafse, in Nancvy die Erben (Verwalter: Notariate sekretär Mangin in Lörchingen), Straßburg, den 6. Oktober 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Blanhimachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung fransösischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

591. Liste. B sondere Vermögenswerte: Forderungen im Gesamtbetrage von 9927,27 der französischen Staatsangehörigen: 1) Sprenz,

Kamill, Kaufmann in Bruféres, 2) Sprenz, August, Noraria e⸗

kandidat in Nancy, 3) Sorent, Mathilde, Ehetrau Felix Mmwroy

in Pont⸗à Mousson, 4) Sprenz, Morte, Ehesr u Paul Mach 8 in Nancy, als Erben des am 31. Mär, 1914 in Nancy ver⸗ torbenen Karl August Sprenz (Zwangsverwalter: Rechtsanwalt Dr. Maurer in Saargemünd). v“

EFStraßburg, den 18. Oktober 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.

C.NM Vitmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

592. Liste. . Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse d's am 6. Mai 1910 ver⸗ steorbenen Nikolaus Sponville in Bödin en und seiner am

7. April 1916 verstorbenen Witwe, Margarete geb. Robert, in Büdingen (Zwangsverwalter: Netarials ehllfe Roeder in Hayingen). v Straßburg, den 9. Oktober 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise

Verwaltung französischer Unternehmungen, vom

26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar

1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden. 1

593. Liste.

Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse des am 9. August 1895 ver⸗ sstorbenen Adolf Moat und seiner am 15. September 1915 ver⸗ storbenen Witwe, Elise geb. Pomme, in Mackenheim (Zwangs⸗ verwalter: Rechisanwalt Cramer in Schletistadt). Die Grund⸗ stücke der E⸗ blasser, fur welche durch Erlaß vom 26. 11. 15 I. A. 20 523 Sonderzwangsverwaltung eingerichtet war urd für welche die L qurdatton angeordnet ist, werden von den vorstehenden

Nachlaßzwangsverwaltungen nicht berührt.

Straßburg, den 9. Oktober 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (AüGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (7GBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

594. Liste. Gesamtvermögen: Das g⸗-samte im Inlande befindliche Vermögen der Witwe des Generalsch tzmeisters Alexander Heinrich Susanne, Anna Delphine Johanna, geb. Gelinet, in Versailles. (Zwargs⸗ Herwalter Bankkalfalator Hampel in Metz.)

Straßburg, den 9. Oktober 1917.

des

betreffend die zwangs⸗

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2

7

Verbots hat der Betroffene zu tragen.

8 straße 53, wohnhoft, ist durch Verfügung der Poltzeiverwaltung vom

Bekanntmachung.

Verwaltung französischer Unternehmungen Zwangsverwaltung angeordnet worden. 595. Liste.

Kreis Colmar.

1“

in Colmar.) Straßburg, den 9. Oktober 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

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unzuverlässiger Personen vom Handel und der

1915 hierzu der Handel mit Schlachipferden und Pferde

Die Untersagung wirkt für das Reichegebiet. Gotha, den 19. Oktober 1917.

Der Stadtrat. Liebetrau.

8

des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter

rechtspflege, vom 21. Oktober 1917. Berlin W. 9, den 24. Oktober 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt.

Krüer.

sKönigreich Preußen. 8 8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Fakultät der Universität in Greifswald zu ernennen sowie dem vortragenden Rat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Geheimen Oberbaurat Böttger den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberbaurat mit dem Range der Räte erster Klasse, dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator, Rechnungsrat Schreyer im Finanzministerium, dem Geheimen Registrator, Rechnungsrat Statsmann bei der Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden, dem Buchhalter bei der Kontrolle der Staatspapiere, Rechnunasrat Bache, dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator, Rechnungs⸗ rat Söhnen bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden, dem Buchhalter bei der Staatsschuldentilgungskasse, Rechnungs⸗ rat Louis, dem Oberbuchhalter bei der Seehandlung (Preußischen Staatsbank), Rechnungsrat Hahn und dem Tresorverwalter bei der Seehandlungshaupikasse Herrmann den Charakter als Geheimer Rechnungsrat, den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Finanzministerium Neumann, Wollenteit, Eisenach, Köster und Dr. Münster den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsmininerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Soest getroffenen Wahl den Bürgermeister Dr. jur ten Doornkaat⸗Koolman daselbst in gleicher Amtseigenschaft auf fernere zwölf Jahre und

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Düsseldorf getroffenen Wahl den bisherigen Vorsitzenden der Einkommensteuerveranlagungskommission daselbst, Regierungs⸗ rat Buck, als besoldeten Beigeordneten der Stadt Düsseldorf für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

1“

.

„Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 166) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Dahme⸗Uckroer Eisenbahngesellschaft im Be⸗ triebsjahre 1916 einen Reinertrag nicht erbracht hat. Halle (Saale), den 22. Oktober 1917.

Der Königliche Eisenbahnkommissar.

J. V.: FLéaux de Lacroix.

Bekanntmachung.

Das unter dem 5. November 1916 gegen den Kaufmaun Willy Held in Allenstein erlassene Verbot des Handels mit Leder, Fellen und Häuten wird mit dem 1. Oktober 1917 wieder auf⸗ gehoben. vW Allenstein, den 26. September 1917.

Die Stadtpolizeiverwaltung.

11“ 1

H. Zülch.

Zekanntmachung.

.

Dem Buchbhalter Wilbelm Schaacke, Barmen, straße 8, wobnbaft, ist durch Vertügung der Polneiverwaltung vom 9. Oktober 1917, Tgh. 7978 III, jeder Handel mit Nahrunge⸗, und Genußmitteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt mworden. Die Kosten der Veröffentlichung dieses

Buaarmen, den 19. Oktober 1917.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.

Bekanntmachung. Den Ebeleuten Theodor Brückmann, Barmen, Hügel⸗

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. ͤI“ 8

8. Oktober 1917, Tgb. Nr. 7514 III, jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenständen des

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise vom 26. November 1914 (NGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGZl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die

Besondere Vermögenswerte: Die Forderungen der französischen Staatsangehörigen Frau L. Peugeor⸗Scheurer in Narzig an Kapital und Zinsen gegen die offene Handelsgesellschaft Scheurer & Co. in Logelbach. (Zwangtverwalter: Notar Justizrat Weber

Der Inhaberin der Roßschlächterei L. Hofmann Nachf., Frau Emerentia Auener, g⸗b. Jünger, in Gotha, Gerbei⸗ gasse 11, ist auf Grund des § 1 der Bekanntmochung des Stellver⸗ treters des Reichskanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhaltung Ausfübrungt⸗ bestimmungen des Herzogl. S. Staateministeriums vom 9. Oktobder

fleisch sowie die Herstellung und der Handel mit Waren aus Pferdefleisch wegen Unmyverlässigkeit untersagt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 186 Nr. 6092 das Gesetz, betreffend Vereinfachung der Straf⸗

den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Nacken in Tübingen zum ordentlichen Professor in der philosophischen

——

täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit unter Die Kosten der Veröffentlichung dieses Verbots troffenen zu tragen.

Barmen, den 19. Oktober 1917.

Die Pelizelverwaltung.

sagt worden.⸗ haben die Be⸗

J. V.: Köhler.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bandesratsverordnung zur Fernhalkun lässiger Personen vom Handel. vom 23. September 1915 S. 603), habe ich dem Küchenleiter Hugo Kaufmann in Immannuelkirchstr. Nr. 16, durch Verfügung vom heutigen Handel mit Gegenständen des täglichen Bedar Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unters

Berlin⸗Schöneberg, den 22. Oktober 1917.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

g unzuver⸗ (RGBl. Berlin, Tage den fs wegen agt.

Bekanntmachuüung.

1“ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGel. S. 603) habe ich den offenen Handelsgesellschaften „Gebrüder Cramer“ und Ludwig Mitscher“, Weingroßhandlung in Berlin, Französischestraße 18, und dem Weing oßbänd er Richard Cramer daselbst, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel soweit er in der Abgabe von Speisen und Getränken in

Gast⸗ und Schankwirtschaften besteht, wegen Unzuverläͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gestattet bleibt der Betrieb der Weiastube in Brandenburg a. H.

Berlin⸗Schöneberg, den 22. Oktober 1917.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegewucheramt. J. V.: Machatius.

Bekanntmachung.

11“ 6 8 8 rund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Prokuristen Ernst Löffler in Berlin, Trakebnerstraße 16, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin⸗Schöneberg, den 22. Oktober 1917. 1 Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

Der Brennstoff⸗Genossenschaft Danzig, E. G. m. b. H., vertreten durch ihre Vorstandsmitalieder Albert Mengel, Revier⸗ förster in Leibitsch, Kr. Thorn, und Hermann Wibellitz, Landwirt in Oliva, Kreis Danziger Höhe, habe ich beute auf Grund der Be⸗ kanntmachung zur Fernbaltung unzuberlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) den Handel mit Heiz⸗ und Leuchtstoffen wegen Unzuverlässigkeit untersagt.

Danzig, den 19. Oktober 1917.

Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Plog, Polizeirat.

11“ B ekanntma ch un g. C“

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlassiger Peisonen vom Pandel (Reichs⸗Gesetzblatt S. 603) und der Autsfuhlungs⸗ bestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird dem Kaufmann A. Fuchs, wohnhaft in Schokken, der Handel mit Zucker von sofort ab wegen grober Unzuverlä’sigkeit bis auf weiteres untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung trägt der Kaufmann A. Fuchs⸗Schokker.

Wongrowitz, den 19. Oktober 1917.

Der Landrat. J. V.: Fiebach, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reiches⸗Gesetzblatt Seite 603) und der Ausfuührungs⸗ bestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird dem von Wierjejewstt, wohnhaft in Wongrowitz, der Handel mit Zucker von sofort ab wegen grober Unzuverlässigkeit b's auf weiteres untersagt. Die Kosten der Bekan rägt d Kaufmann Karl v. Wterzejewekt. v“““

Wongrowitz, den 19. Oktober 1917.

1 Der Landrat. J. V.: Fie bach, Kreissekretär.

Bekanntmachung. 8

Auf Grund der 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗Gesetzblatt S. 603) und der Ausführungs⸗ bestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. Seytember 1915 wid dem Kaufmann Marcus Chaim, wohnhaft in Wongrowit, der Handel mit Zucker von sofort ab wegen grober Unzuverlässigkeit dis auf weiteres untersagt. Die Kostin der Bekanntmachung trägt der Kaufmann Mareus Chaim.

Wongrowitz, den 19. Oktober 1917.

Der Landrat. J. V.: Fiebach, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗Gesetzblatt S. 603) und der Ausfübrungsbestim mungen zu dieser Verordnung dom 27. September 1915 wird der Kaufwannsfrau Pelagia Kosmicka, wohnhaft in Wonarowit, der Handel mit Zucker von sofort ab wegen gtoter Unzuverlässigke t bis auf weiteres untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung trägt die Kaufmannsfrau Pelagia Kosmicka.

Wongrowitz, den 19. Oktober 1917.

Der Landrat. J. V.: Fiebach, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§l und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. Sep

tember 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗Gesetzblatt S 603) und der Aus ührungsbestimmungen zu rieser Verordnung vom 27. September 1915 wird dem Bäckermeister Kastmir Magdziarz, wohnhaft in 8ggg Se e der Handel mit Zucker von sofort ab wegen grober Unzuverlässtakeit bis auf weiteres untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung trägt der Baͤckermeister Kasimir Maadziarz. y“ Wongrowitz, den 19. Oktober 1917.

Der Landrat. J. V.: Fiebach, Kreissekretä

Auf Grund der Bundesrateverordnung zur Fernhaltung unzuver⸗

Deutsches Reich. 8

P reußen. Berlin, 25. Oktober 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten vorgestern abend, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts und gestern den General⸗ stabsvortrag.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ situng; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Justiz⸗ wesen ud für Handel und Verkehr, die vereinigten Aus⸗ schüsse für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für das Rechnungswesen und für Handel und Verkehr Sitzungen.

Gegenüber den in der Presse des Auslandes erschienenen unzutreffenden, den Standpunkt unserer Feinde einseitig berück⸗ sichtigenden Darstellungen der Vernichtung eines feind⸗ lichen Geleitzuges durch deutsche Seestreitkräfte am 17. Oktober wird, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, nachstehendes ausdrücklich festgestellt:

1) Der Verlauf des Zusammenstoßes war kurz folgender: Unsere Stieitkräfte gerieten nach dem Sichten des feinel'chen Eeleitzuges zinächst mit den zur misilärischen Bedeckung beigegebenen englischen Znstötern „Mary Rose“ und „Strong Bow' in ein heftiges Feuer zefecht, das bis zur Vernichtung der Zerstörer fortgesetzt wurde. Während dieses Gefechts versuchten die unter feindlicher militärischer Bedeckung fahrenden Handelsschiffe zu fliehen, was, wie der amtliche Bericht durch rie Funkenstation Poldhu vom 20. Oktober 1917 be⸗ bauptet, auch dreien der Handelsschiffe geglückt sein sol. Nachdem die feindliche Bedeckung niedergekämpft war, wurde das Feuer auf die übꝛigen Schiffe des Geleitzuges eröffnet, um sie zu versenken.

Die Behauptung, daß auf die hesetzten Rettungeboote von unseren Streilkräften geschossen worden sei, entspricht in keiner Weise den Tatsachen und muß daher auf das entschiedenste als unzutreffend zurückgewiesen werden. Sie wird wierlegt durch die Zeugenaussage des Ste iermanns des beteiligten schwedischen Dampfers „Wisbur’, die feststellt, daß auf die Rettungsboote nicht geschossen worden sei. Sie erwähnt übrigens noch, daß ein begleitendes englisches be⸗ waffnetes Handeleschiff den Geleitzug im Stich li ß, als U⸗Boots⸗ gefahr gemeldet wurde.

II. Was die Berechtigung unserer Seestreitkräfte zu ihrem Vorgehen anlangt, so sei folgendes nochmals ausdrücktich erklärt:

1. Die Handelsschiffe fuhren in einem feindlichen Geleit⸗ zuge, also unter militärischer Bedeckung, unter dem Schutz feind⸗ licher Geschütze. Ein neutrales Schiff, das sich einem solchen Geleit⸗ zug anschließt, stellt sich bewußt unter den Befehl einer feindlichen Streitmacht. Wer Waffenhilfe anruft, hat Waffenangriff zu gewärtigen.

2) Der vernichtete Geleitzug wurde von unseren Streitkräften innerbalb des um England gelegten Sperraebieta angetroffen. Unsere bei Verkündigung dieses Sperrgebiets erlassene Ecklärung besagt, daß innerhalb seiner Grenzen „jedem Seeverkehr ohne weiteres mit allen Waffen entgegengetreten werden wird. Diese Erklärung ist seit Anfang Februar 1917 allen Neutrolen bekannt, und es kann nur nochmals ausdrücklich vor den schweren Gefahren der Schliffahrt in diesem Gebiet gewarnt werden. Wer sie auf sich nimmt, tut dies freiwillia, den mehrfach von deutscher Seite ergangenen Warnungen entgegen und hat die Folgen zu tragen.

Nachdem die Stillegung der Oelmühlen vom Kriegs⸗ amt durchgeführt ist, kann der Kriegsausschuß für Oele und Fette, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, in Zukunft die ihm zur Verfügung stehenden Oelsaaten nur noch durch eine beschränkte Anzahl ihm vom Kriegsamte bezeichneter, von der Stillegung ausgeschlossener Oelmühlen verarbeiten lassen. Die arbeitenden Werke haben nach den Beschlüssen des Stillegungsausschusses von dem Schlaglohn, den ihnen die Kriegsabrechnungsstelle der Deutschen Oelmühlen ge⸗ währt, e’ne Abgabe zur Entschädigung der stillaelegten Mühlen zu leisten. Sie wird von der Abrechnunasstelle ausgezahlt und für die einzelnen Mühlen nach Maßgabe der von ihr im Kalenderjahre 1913 verarbeiteten Menge Oelsaaten berechnet. Oelmühlen, denen die Genehmigung zur Lohnarbeit für Selbstversorger gegeben ist oder noch gegeben werden sollte, haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Diejenigen Mühlen, die nach vorstehendem eine Entschädigung beanspruchen können, werden gebeten, ihre genauen Adressen der Kriegs⸗ abrechnungsstelle der Deutschen Oelmühlen, Berlin W. 8, Mauerstraße 53, mitzuteilen. Beizufügen ist eine von der Orts⸗ oder Poltzeibehörde auf ihre Richtigkeit bestätigte Angabe über die im Kalenderjahre 1913 verarbeiteten Mengen Oel⸗

saaten und die behördliche Bescheinigung, daß sie zur Lohnarbeit

für die Selbstversorger nicht zugelassen sind.

Eingaben an den mit der Ausführung des Hilfs⸗ dienstgesetzes beauftragten 22. Ausschuß des Reichs⸗ tags werden vielfach persönlich an den Vorsitzenden des Aus⸗ schusses gerichtet, was, da dieser nicht in Berlin seinen Wohnsitz hat, zu unliebsamen Verzögerungen führt. Es empfiehlt sich daher, solche Einaaben stets an den

22. Ausschuß des Reichstags, Berlin NW. 7, Reichstag, zu richten. 8

Eine wesentliche Beschleunigung in der Erledigung solcher Eingaben würde erzielt werden können, wenn diese Eingaben dem Reichstagsausschuß in dreifacher Ausfertigung zugingen, da dann ein Exemplar dem Berichterstatter, ein weiteres der zuständigen Stelle des Kriegsamts oder des Reichsamts des Innern sofort übergeben werden könnte, so daß die Angelegen⸗ heit sich in der nächsten Sitzung des Ausschusses erledigen ließe. Bei den mit Schreibmaschine geschriebenen Eingaben

würden neben der Haupteingabe zwei einseitig beschriebene

Durchschläge genügen. 8

Eine schätzenswerte Hilfe haben die Jugendlichen im Laufe deesch 88 Kriegswirtschaft geleistet. Das war nur möglich durch eine planmäßige Erfassung ihrer Ar⸗ sas Sie ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro mitteilt, in doppelter Weise geschehen: .

Einmal 10c jugendliche Hilfe in der Landwirtschaft gebraucht: zu den Bestellarbeiten im Frühjahr, der Ernte im Sommer und jetzt im Herbst wieder zur Winterbestellung. Hierbei konnte Nützliches geschaffen werden, weil die Jugend⸗ lichen in Arbeitskommandos eingeteilt und auf längere Zeit von ihrem Wohnort hinweg den landwirtschaftlichen Betrieben

gemeinsame Operationen unter vollem Einsatz ihres gesamten

Für diese Zwecke kamen nur die Schüler

zugeführt wurden. 1 1a. da sie nicht durch Aus⸗

höherer Lehranstalten in Betracht, do⸗ 1b . übung eines Berufs an ihre Arbeitsstelle gefesselt sind. Die Schule konnte ihnen Ferien gewähren. Freigewordene Lehr⸗ kräfte konnten in großer Zahl als Aufsichtführende mit den Arbeitskommandos aufs Land ziehen. 1 Zur Durchführung dieser landwirtschaftlichen Hilfs⸗ arbeit wurde vom Kriegsamt im Einvernehmen mit dem Provinzialschulkollegium eine entsprechende Organisation ge⸗ schaffen. Ausführende Behörden sind die Kriegswirtschafts⸗ ämter in den einzelnen Provinzen und besondere Kommissare, die den Schulbehörden gestellt werden. 1 Außer zu dem Hilfsdienst in der Landwirtschaft sind Jugendliche auch zu Notstandsarbeiten am Wohnort herangezogen worden. Für diesen Zweck gilt es, schnell einen wohlgeordneten Trupp junger Leute auf einige Stunden zur Verfügung zu stellen. Hierzu eignen sich besonders die bestehenden Abteilungen der „militärischen Vorbildung der Jugend“. Wie sie im vergangenen Winter zu Straßen⸗ räumungsarbeiten und zum Verladedienst verwendet wurden, soll auch jetzt wieder ihre Hilfe in Anspruch genommen werden, wenn z. B. dringende Entladungen von Kartoffelsendungen am Wohnorte der Jungmannen vorzunehmen sind. Anträge auf Gestellung für derartige Notstandsarbeiten sind an die Vertrauensmänner für die militärische Vorbildung der Jugend

Kriegsnachrichten. Berlin, 24. Oktober, Abends. (W. T. B.) In Flandern starker Feuerkampf, om Chemin⸗des Dames nur geringe feindliche Artillerietätigkeit. Die Franzosen haben ihren Angriff nicht fortgeseßt. Im Osten nichts von Bedeutung. - An der italienischen Front nimmt die gemeinsame Angriffsoperation den beabsichtigten Verlauf. Bisher sind einige tausend Gefangene gemeldeet. e“

Der Plan der Entente, im Westen durch wechselseitige

ungeheuren Kampfmaterials noch vor dem Winter einen ent⸗ scheidenden Erfolg zu erringen, ist bisher ohne Ergebnis geblieben.

Die mit kurzen Pausen sich folgenden unausgesetzten ge⸗ waltigen englisch⸗französischen Großangriffe in Flandern, denen ein strategischer Erfolg stets versagt blieb, sollten das deutsche Westheer zermürben und mit seinen Hauptkräften an die flandrische Front fesseln. Hierdurch hoffte man, für den lang⸗ vorbereiteten französischen Angriff die Sicherheit eines ent⸗ scheidenden Erfolges zu schaffen.

Nach den vier blutigst zusammengebrochenen englischen Angriffen in Flandern im September und Oktober schien der Tag der aroßen englisch⸗französischen Aktion ge⸗ kommen. Die Zeit drängte. Mit einem Tag Vorsprung setzte der Engländer in Flandern am 22. Oktober seinen neuen Groß⸗ angriff an, der mit einer blutigen vollkommenen Niederlage endete. Der schmale Streifen unserer zertrommelten Abwehr⸗ zone, der am Südrande des Houthoulster Waldes noch vom 22. Oktober in englischer Hand geblieben war, ist fast gänzlich durch wuchtige Gegenstöße zurückerobert. Zu den ungeheuren Blutopfern der britischen Armee sind erneut schwerste Verluste getreten und dem Angreifer außerdem beim letzten Angriff einige hundert Gefangene und eine große Anzahl Maschinen⸗ gewehre abgenommen. 1

Während nach dieser vollkommenen Vereitelung englischer Hoffnungen starker Arlllleriekampf, von heftigen Feuerstößen beagleitet, in Flandern anhielt, brachen am Morgen des 23. Ok⸗ tober, nachdem durch sechstägiges schwerstes Feuer unsere Linien völlig zertrommelt waren, die Franzosen in einer Breite von 25 km von Vauxaillon bis zur Hochfläche nördlich von Paissy mit gewaltigen Massen zum Angriff vor. Ihre Hoffnung, infolge der vierteljährigen Kämpfe in Flandern nunmehr hier gegen eine schmwächer besetzte deutsche Front ibre weitgesteckten entscheidenden Ziele erreichen zu können, wurde bitter enttäuscht. Auf der ganzen Front von Vouraillon hbis zur Hochfläche nördlich von Paissy wurde der Angriff abgeschlagen. Nur ein lokaler Erfolg war ihm beschieden. 1

In den schweren Kämpfen des Vor mittags zwischen der Ailette und den Höhen von Ostel konnten die Franzosen in⸗ folge der sofort eintretenden ungeheuren Verluste und des hartnäckigen Widerstandes nicht. vorwärts kommen. Trotz⸗ dem gab der Entscheidung suchende Gegner seine ver⸗ zweifelten Versuche nicht auf. Nach erneuter schwerster Feuervorbereitung warf er frische starke Kräfte und zahl reiche Tankgeschwader rücksichtslos aufs neue vom Westen her auf Allemant, von Süden auf Chavignon vor. Erst diesem zweiten Angriff gelang es, unter schwersten Verlusten in unsere Stellung einzubrechen und die genannten Dörfer zu erreichen. Während hier der Gegner einen Erfolg lokaler Bedeutnng errungen hat, scheiterten gleichzeitig wiederholte Angriffe mehrerer französischer Divisionen auf der Hochfläche beiderseits des Gehöftes La Royôre restlos unter schwersten Verlusten. Desgleichen brachen am Abend nach mehrstündigem Trommelfeuer zwischen Braye und Ailles tiefgegliederte zweimalige Massenangriffe der Franzosen im Feuer und Nahkampf blutig zusammen. Bis tief. in die Nacht setzten sich Einzelkämpfe fort. Am 24. Oktober ist die Schlacht bisher nicht wieder aufgelebt. Der Heldenmut und der tapfere Widerstand unserer deutschen Westtruppen haben an diesen beiden Tagen sowohl in Flandern wie an der Aisne wiederum die Hoffnung unserer Feinde völlig zunichte gemacht.

Wie falsch die Rechnung der Engländer und Franzosen von einer völligen Fesselung deutscher Kräfte in Flandern war,

eht auch aus der Meldung hervor, daß während dieser Groß⸗ smpfe in Flandern und an der Aisne am Morgen des 24. Oktober im Verein mit der österreichisch⸗ungarischen Armee deutsche Truppen bei Flitsch, Tolmein und dem Nordteile der Hochfläche von Bainsizza die vordersten italienischen Stellungen genommen haben

Großes Hauptquartier, 25. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

In Flandern lag taasüber stärkeres Feuer als sonst

der Feind die einzelnen Houthoulster heftigstem

Angriffe

Von dort bis zur Lys belegte Abschnitte mit Feuerwellen, die sich vom Walde bis Passchendaele gegen Abend zu Trommelfeuer verdichteten. Größere erfolgtennicht. Im⸗ Löö bei St. Quentin spielten sich Vorfeld⸗ kämpfe mit uns günstigem Erfolge ab.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Am IEET““ verlief der Tag bei geringer Feuertätigkeit des Feindes. * 1 1 Punelheit schwoll schlagartig der Feuerkampf wieder an. An mehreren Stellen drangen französische Er⸗ kundungstruppen vor; sie wurden überall abgewiesen. Nachts blieb das Feuer lebhaft. Zwischen Aisne und Maas kam Erkundungskämpfen, die örtliche Steigerung des hervorriefen.

es mehrfach zu Feuers

Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts von Bedeutung.

Mazedonische Front. Ja den meisten Abschnitten hat sich die Artillerietätigkeit

verstärkt. 8 Italienische Front. 1

Waffentreu traten gestern deutsche und österreichisch ungarische Truppen Seite an Seite in den Kampf gegen den ehemaligen Verbündeten. 8 In mehr als 30 km Breite nach kurzer starker wirkung zum Sturm antretend durchbrachen oft bewährte Divisionen die italienische Isonzo⸗ Front in den Becken von Flitsch und Tolmein. 1 Die Täler sperrende starke Stellungen des Feindes wurden im ersten Stoß überrannt; trotz zäher Gegenwehr erklommen unsere die E“ 1 stürmten die feind⸗ lichen Stützpunkte, welche die Höhen krönten.

ch Jhe dn Regen erschwerten das Vorwärtskommen if dem zerrissenen Gebirgsgelände; ihre Einwirkung wurde überwunden. Hartnäckiger Widerstand der Italiener mi ßte mehrfach in erbitterten Nahkämpfen gebrochen werden.

Die Kampfhandlung nimmt ihren Fortgang.

Bis zum Abend waren mehr als 10 000 Gefangene, dabei Divisions⸗ und Brigadestäbe, und reiche Beute an Geschützen und Kriegsmaterial gemeldet. G

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oestlicher Kriegsschauplat. Im Bereich unserer Truppen nichts Neues.

Italienischer Kriegsschauplaß. An der ganzen Südwestfront nahm die Gefechtstätigkeit erheblich zu. ethebfich aun n, bei Tolmein und im Nordteile der Hoch⸗ fläche von Bainsizza⸗Heiligengeist brach österreichisch⸗ ungarische und deutsche Infanterie nach mächtiger Artillerievorbereitung in die italienischen Linien ein.

Albanien. 8 8 Südlich von Berat und hederse err E ä re Sicherungstruppen mit Erfolg. 8 Der Chef des Generalstabes.

Der Krieg zur See.

Berlin, 24. Oktober. (W. T. B.) Amtlich. An der eng⸗ lischen Westküste und in der Nordsee wurden durch eins unserer Unterseeboote, Kommandant Kapitänleutnant Georg, neuerdings 6 Dampfer und ein Segler mit rund 26 000 Br.⸗R.⸗T. versenkt. Darunter befanden sich der be⸗ waffnete englische Dampfer „Richaro de Larinago (4000 Br.⸗R.⸗T.), sowie vier bewaffnete englische Dampfer, deren Namen nicht festgestellt werden konnten. Der versenkte Segle hatte Koks geladen.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Kopenhagen, 24. Oktober. (W. T. B.) Das dänische Ministerium des Aeußern teilt mit: Zwei dänische Dampfer sind am 21. Oktober durch Auflaufen auf eine Mine gesunken, nämlich der Dampfer „Flynder⸗ borg“ auf der Reise von Dänemark nach England in Ballast, und der Dampfer „Anglodane“ auf der Reise von England nach Dänemark mit Kohlen. lit Ausnahme eines Heizers von der „Anglodane“ sind beide Besatzungen in Lerwick gelandet.

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der Ersatzwahl eines Mitglieds des Hauses der Abgeordneten, die am 24. d. M. in dem Stadtkreise Eisleben und dem Mansfelder See⸗ und Ge⸗ birgskreise, Regierungsbezirk Merseburg, stattfand, lauteten nach einer Meldung von „W. T. B.“ sämtliche 449 abgegebenen Stimmen auf den Rittergutsbesitzer, Regierungs⸗ assessor Bartels⸗Walbeck, der sich der konservativen Partei anschließen wird.

Wohlfahrtspflege.

Nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Bielefeld haben die Dürkoppwerke, Akiiengesellschaft, anläßlich des 50 jährigen Be⸗ stehens dem Arbeiterfonds die Summe von 400 000 und der Stadt Bielefeld einen Betrag von 50 000 zu Wohltätigkelts⸗ zwecken überwiesen.

Kunst und Wissenschaft.

In der Oktobersitzung der Anthropologischen Gesellschaft sprach Dr. Hermann über das Thema: Der Ueberlandweg nach China im Wandel der Zeiten. Die geographischen Be⸗ dingungen für diesen Weg sind keineswegs günstig, da fahrbare Flüsse selten und für die Schiffahrt meist zu wasserarm sind; andererseits bieten sie aber genügende Wassermengen für die Besiedlung, so daß kleine

auf der Kampfzene zwischen der Küste und Blankaart⸗See.

Siedlungen mit seßhafter Kultur in den Greunzgebielen vorkommen,

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