1917 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Kommanditgesellschaft in Bad Niederronn (Zwanz verwalter: Direktor Wasmannsdorf in Straßdura). Straßburg, den 20. Oktober 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen Abteilung J. V.: Esser.

11“ Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (ℳGBl. S. 487) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

605. Liste.

Kreis Metz⸗Land. in Hofraite, Harten, Acker, Wiese, 9,6582 de Verneuil Taeodor Marie Kaawill⸗, Gursdesitzer i lpiceles. Feutll⸗;z, Haut⸗ Vienne, (Verwalter: Lan kretär Molitor in Pelter) Straßburg, den 22. Oktober 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

en. . Chalumeau

2 n S „. 8

Mübl⸗,

Dkinn Unter Aufhebung des diesamtlichen B⸗schluss’s vom 12. Juli 1917 Nr. 6847 (Deuischer Reichsanzeiger Nr. 178) wird dem Spezerei⸗ warenhändler Mich. Oberdorfer von Eyfölden die Wiederaufnahme seines Handelsbetriebes gestattet. Hilpeltstein, den 17. Oktober 1917.

Königliches Bezirksamt. Meyer.

Bekanntmachung.

Dom Gelchaftsführer K. Schreiter in Chemnit;, Reitbabhn⸗ straße 23, ird h'ermit auf Grund der Verordnung vom 23. Sep⸗ 8 temder 1915, betreffend Fernbaltung unzuverläsßger Perso en vom

Handel, der Handel mit Webe, Wirk⸗ und Strickwaren ween Unzuverlässigkeit in bezug auf einen derartigen G schäftsbetrieb unter Aferlegung der Kosten der Veröffentlichung im Reichsgebiet untersagt.

Chemnitz, den 22. Oktober 1917.

Der Rat der Stadt Chemniz. Kriegswirtschasftsamt, Att. V. Ktegsbekleidungsstell Dr. Böhbme.

Bekanntmachung.

Dem Larfmann Ilja Nachmannsohn in Chemnitz, Villtersstraße 10, wird auf Grund der Verordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betreffend Fernkaltung urzuretlä siger Peronen vom Handel, der Handel mit Gegenständen des läglichen Bedarfs und solchen des Kriegsbedarfs wegen Unzuver⸗ lassigkeit in bzug auf einen derartigen Gewerbebetrieb unter Auf⸗ eilegung der Kosten der Veröffentlichung im Reichsgebiet verboten.

Chemnitz, den 24. Oktober 1917. 8

Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppnuer, Sladtrat.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu ge⸗ nehmigen geruht: daß der Oberpräsident der Provinz Brandenburg von der Schulenburg in Potsdam als Oberpräsident der Provinz Sachsen nach Magdeburg versetzt werde.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu ge⸗ nehmigen geruht:

daß der Staatsminister von Loebell in Brandenburg wieder als Oberprasident der Provinz Bra denburg verwendet

werde. Das neue Amt ist ihm vom 1. November d. J. ab übertragen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium der geistlichen und Unterrichisangelegenheiten Leist zum Geheimen Oberregierungsrat und den Oberlehrer am Gymnasium in Landsberg a. d. W. Professor Dr. Wilhelm Schmidt zum Gymnasialdirektor zu ernennen.

8

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staateministerium infolge der von den städtischen Kollegien in Geestemünde getroffenen Wahl den

Magistratsassessor Dr. Mohrmann aus Göttingen als Syndikus der Stadt Geestemünde bestätigt. *

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Freienwalde a. O., Regierungsbezirk Potsdam, ist zum X““ 1 Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Gymnaäsialdirektor Dr. Wilhelm Schmidt ist die Direktion des Gym asiums nebst Realgymnasium in Rends⸗ burg übertragen worden.

Dem Konservator der Lutherhalle, Mitdirektor und Ephorus des evangelischen Predigerseminars in Wittenberg D. Jordan ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Dem Obermusikmeister Kneifel in einem Garderegiment sowie den Obermusikmeistern Rauchenecker und Heinichen in J fanterierenimentern ist der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Die Liquidation der Firma Alfred Johnson, Steingut⸗ fabrik, in Wesel, ist beendet Berlin, den 22. Oktober 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe. 3. V.: Dr. Göppert.

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64 1

Die Liquidation der Firma Les Successeurs de G. Montessuy in Berlin⸗Weißensee ist beendet. Die für die Firma unterm 28 Dezember 1914 angeordnete Zwangsver⸗ waltung ist aufgehoben. Beerlin, den 22. Oklober 1917.

Minister für Handel und Gewerbe.

e! J. V.: Dr. Göppert.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung russischer Unternehmungen, vom 4. März 1915 (RSBl. S. 133) und 10. Februar 1916 (§GBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ tanzlers für das in Deutschland befindliche Vermögen des russischen Staatsangehörigen Chaim Witkin, zurzeit in Kopen⸗ hagen die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Kursmakler Otto Knatz in Berlin⸗Grunewald, Douglasstr. 32.)

Berrlin, den 22. Oktober 1917. 8 Der Minister für Handel und Gewerbe. 1“ J. V.: Dr. Göppert.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22 Dezember 1914 (ℳGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (AGBl. S 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für die Beteiligung der britischen Staatsangehörigen rau Klara Ryan in London, au Joltus Bernb. Pelham,

John Henrv Rolt, au Victor Ihlée, ged. H ssenberg, in Frankfart a. M. au Klara Tomalin, geb. Hessenderg, in London, „wis Robert Stirke Tomalin in London und ) Herm. Roos in London 8 an der Firma Hessenberg & Co., G. m. b. H., in Frankfurt a. M. die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Rechtsanwalt Dr. H. Rumpf in Frankfurt a. M., Weiß⸗ frauenstraße 11]). 8 Verlin en. Hiober öI1I. Der Minister für Handel und Gewerbe.

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Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22 Dezembe 1914 (RGBl. S 556) und 10 Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers für den britischen Aktjenbesitz an der Firma Keats Maschinen⸗Gesellschaft, Aktiengesellschaft, in Frankfurt a. M die Zwangsverwaltung angeordnet (Vermalter: Justizrat Dr. jur. Leo Weiß in Frankfurt a. M., Schillerstraße 20).

Berlin, den 22. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V.: Dr. Göppert.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22 Dezember 1914 (RGBl. S 556) und 10. Februar 1916 (2GBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Miterbenanteile der englischen Staatsangehörigen Charles Brandeis in Montreal und Willi Brandeis in Wien an dem Nachlaß der Frau Pauline Brönner, vorverehelichten Brandeis, geb. Goldschmidt, in Frankfurt a. M. die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Josep) Strauß⸗ Berlin, den 22. Oktober 1917. 1.“

Der Minister für Handel und Gewerbe.

8 J. V.: Huber.

Justizministerium.

BF1u“ Landgerichtsrat, Geheimen Justizrat Hillenkamp in Paderborn ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhe⸗ gehalt erteilt.

1 Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Albert

Kirschstein und der Rentner, frühere Kaufmann Fritz Abelsdorff in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin, wiederernannt: der Fabrikbesitzer Albert Pintsch in e bei dem Landgericht I in Berlin, der Kaufmann Otto Coll⸗ berg in Neukölln bei dem Landgericht II in Berlin, der Brauereidirektor Ludwig Wentzell und der Fabrikbesitzer Dr. Richard Wolff in Cassel, der Fabrikbesitzer Wilhelm Schar⸗ mann in Rheydt bei dem Landgericht in M.⸗Gladbach, der Fabrikbesitzer Karl Winterberg in Bochum, der Kaufmann Max Richter in Danzig und der Kaufmann Leo Matthes in Bromberg. Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Fabrikbesitzer Eugen Garbaty⸗Rosenthal in Berlin, die Kaufleute Felix Struck in Berlmi und Bernhard Casparius in Berlin⸗Dahlem sowie der Bankier Benno Stern in Char⸗ lottenburg bei dem Landgericht I in Berlin, der Kaufmann Georg Laurisch in Cörlitz, wiederernannt: der Kaufmann und Generaldirektor Sigismund Richter in Berlin bei dem Landgericht II in Berlin, der Bankier Elias Karl Koch in Cassel, der Fabrikbesitzer Gustav Brinkmann in Witten bei dem Landgericht in Bochum und der Kaufmann Isidor Moses in Bromberg. 8

Dem Notar von Necker aus Treffurt i r ts si Mansfeld angewiesen. färei tertt

Zu Notaren sind ernannt: der Rechtsanwalt Paoul Quincke aus M⸗Gladbach in Cöln und der Rechtsanwalt Dr. Barnim Lemcke in Regenwalde.

In der Liste der Rechtsanwälte sind aelöscht die Rechts⸗ anwälte: Dr. Riccius bei dem Landgericht II in Berlin Zeihe bei dem Amtsgericht in Buxtehude, Dr Heine bei dem Amtsgericht in Halberstadt und von Necker bei dem Amtsgericht in Treffurt.

Ia die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Konsistorialrat a. D. Dr. Gebser bei dem Londgericht I in Berlin, der Rechtsanwalt Dr. Riccius vom Landgericht II. in Berlin bei dem Kammergericht, der Rechtsanwalt von Necker aus Treffurt bei dem Amtsgericht in Mansfeld, der frühere Rechtsanwalt Karl Heinz bei dem Amts gericht und dem Landgericht in Düsseldorf und der Gerichtsassessor Dr Wladislaus Wendland bei dem Kammergericht. 1

ppdekennim

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S 152) wird daß das im Steuerjahr 1917 kommunalabgabenpflichtige Rein⸗ einkommen der Greifswald⸗Grimmener Eisenbahn aus dem Betriebsjahr 1916 auf 29 550 worden ist. 1

Stettin, den 23. Oktober 1917. S.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Brandt. 8

. Bekanntmachung.

Auf Geund der Bundesratsverordnung vom 23. Septems 1915, betreffend die Ferrhaltung unzuverlässiger Personen vo Handel (RSBl. S. 603), baben wir dem Kolonialwarenkän; Wuhelm Thünken in Dortmund, Dernerstr. 21, darch füͤgung vom heutigen Tage den Verkauf von Brot und Mehl wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt. Die durch das Verfahren verursachten baren Auslaen insbesondere die Gebühren far die Veröffentlichung dieser Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblart, sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 22. Oktober 1917.

Lebensmittel⸗Polizeiamt. J. A.:

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, hetreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RS Bl. S. 603), haben wir dem Kaufmann Wilbelm Rosen⸗ kranz in Dortmund, Brüdermeg 38, durch Verfügung vom

sonstigen im Schuhmachergewerbe benötigten Bedarfs⸗ artikeln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und amtlichen Kreisblatt sind von dem Be⸗ troffenen zu tragen. 8 Dortmund, den 22. Oktober 1917. Lebensmittel⸗Polizeiamt. J. A.: Schwarj.

8 Bekanntmachung. em Kaufmann Martin Pieck, in Forst (Lausitz), Cottbuser

r 1 ter Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedazfs und des Kriegesbedarfs, inbesondere mit Webstoffen und Web⸗ ersatzstoffen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Forst (Lausitz), den 25. Oktober 1917. 1 Die Polizetverwaltung. J. V.: Gründer, Bürgerm ister.

S 8

Bekanntmachung.

traß⸗ 17, Geschäftslokal ebenda, wird mit Gegenständen des täglichen Bedarfs,

mittelbare oder unmittelbare Beteiltgung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in beijug auf diesen Grwerbebetrleb untersagt. Frankfurt . M., den 22. Oktober 1917. Der Polizeipräsident. J. V.: von Kleuck.

Bekanntmachung

Dem Händler Eugen Wagner, geboren am 4. Mai 1875 in Schletistadt, wohnhaft in Frankfurt a. M., Matnkat 5, zurzeit im Zentralgefängnis Freiendiez, wird bierdurch der Handel Gegenständen rungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner roben Natur⸗ erzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittel⸗

Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt Frankfurt a. M., den 23. Oktober 1917. 1“ Der Polizeipräsident. J. V.: von Kleunck.

Bekanntmachung.

Auf Erund der Bundesratsverordnung vom 23. Septembe: 1915, betrestend die Fernhaltung unzuverlessiger Dersonen vom Handel, wird der Händlerin Frau Meier de Vries, Emilie geb. Hirsch, von

lichen Bedarfs untersagt, weil Frau de Vries Mehl das Pfund zu 2,20 verkauft hat. Die Unmverlässigkeit in bezug auf dn Handelsbetricb ist dadurch dargetan. Die Kosten dieser Bekannt⸗ machung trägt Frau de Vrtes. Gelsenkirchen, den 23. Oktober 1917. Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedel 8 Bekanntmachung. Dem Händler Albert Bauer in Loitz habe ich beute auf Grund der §§ 1, 2 der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuven⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) und der datu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 den Handel mit chegenständen des täalichen Bedarfs, insbesendere mit Nahrungsmtitteln aller Art, wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb untersagt. Gleich⸗ zeitig hat er die Kosten der Bekanntmachung in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger zu tragen. Grimmen, den 18. Oktober 1917. Der Landrat: von Kusserow.

Bekanntmachung.

Der Handelsfrau Pauline Windel, geb. Nawrot, bier,

Grund der Bandesgratsverordnung vom 23. September 1915, be⸗

treffend die Ferahaltung unzuverlässiger Personen vom Handel

(Reichs⸗Hesetzbl. S. 603), der Handel mit Obst und Gemüse

wegen Urzuverlässinkeit in beiug auf diesen Handelsbetrieb mit Wirkung vom 23. Oktober 1917 untersagt.

Halberstadt, den 20. Oktober 1917. v

Die Polizeiverwaltung. Dr. Gerhardt, Oberbürgermeister.

Bekanntmachung.

1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel

(RS Bl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs⸗

Dem Gastwirt Robert Kaestner, geboren am 29. November 1851 in Schweinsdorf, wohnhaft in Frankfurt a. M., SEneis nau⸗ bierdurch der Handel insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jeagliche

ur öffentlichen Kenntnis gebracht,

festgesetzt

bdbom

er⸗·

beutigen Tage den Handel mit Leder, Lederabfällen sowie

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traße 2, wohnhaft, ist durch Anordrung vom heutigen Tage gemäß

mit

des täͤglichen Bedarfs, insbesondere Nah⸗

bare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen

hier, Atmmstr. 3a, der Handel mit Gegenstaäͤnden des täg⸗

Holzmarkt 23, wohnhaft, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf

8

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. September

straße 27, wohnhaft,

schinerstraße 97/103) hat. Weiterleitung von Anträgen auf Erteilung von

simmungen des Herrn Ministeis für Handel und Gewer 27. September 1915 (HMBl. S. 246) hade ich 88e Febfa vumn rvom heutigen Tage dem Schankwirt August Haase aus Posen, St. Martinstraße 26, den eb’eeies mit Speisen jeg⸗ lcher Art wegen Unzuver ässigkeit ia b f Beirieh untersagt. 2 Posen, den 9. Oktober 1917.

Der Königliche Polizeipräsident.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundeeratsverordnung vom 23. September 1915 betreffend Fernhaltung unzuverläfsiger eesggen vnm ö. Ausführungsbesttmmung des Herrn Ministers für Pandel und Ge⸗ werbe vom 27. September 1915 wird den Eheleuten Kaufmann Hermann Möllenberg und Martbha geb. Sölker, in Reck⸗ linghausen, Kunibertistraße 21, wohnhaft, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, inobesondere mit Schuben und Schuhwaren, wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die durch die öffentliche Bekanntmachung dieser Anordnung ent⸗

stehenden Kosten haben die Eheleute Möllenberg zu erstatten

Recklinghausen, den 20. Oktober 1917.

Die Ortspolizeibehörde. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Baur.

Bekanntmachung.

Der berufslosen Witwe Ernst Breidt, in Wald, Eipaß⸗ t, ist gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Lebens⸗ mitteln untersagt worden.

Wald, Rheinl., den 23. Oktober 1917.

h Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister Heinrich.

Bekanntmachung.

MNiach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 1 S. 88 vünd Fegaste 8 ) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des S venn ichelngus vom 11. September 1917, betreffend die Verleihung ves Enteignunas⸗ rechts an die Anhaltischen Kohlenwerke in Halle c. S. zur Er⸗ weiterung der Abraumhalde ihres Braunkohlenbergwerkes Elisabeth ig. Mesnheg im ö Amtsblatt der König⸗ en Regierung in Mersebur r. 225, . 5 Sezeäe V919 8 1g ausgegeben am er auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des 11““ vom 12. September 1917, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Elbing für den Ausbau des Elbing⸗ flesses, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Danzig

Nr. 38 S. 653, ausgegeben am 22. September 1917.

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AKAiichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. Oktober 1917

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für das Rech⸗ nungswesen. für das Landheer und die Festungen und für das

eewesen Sitzungen.

3 Deutsche, die Vermögenswerte irgendwelcher Art in Frank⸗ reich zurückgelassen haben, werden durch „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß aus Kreisen der Beteiligten mit Zustimmung der zuständigen Behörden eine „Beratungsstelle für Angelegenheiten des deutschen Privatvermögens in Frankreich“ gebildet worden ist, die ihren Geschäftssitz in Berlin SW. 61 (Git⸗ Diese Stelle befaßt sich mit der Auskünften über das deutsche Privateigentum in Frankreich und ist auch in der Lage, sachdienliche Ratschläge über die von den Eigentümern etwa sonst zu unternehmenden Schritte zu erteilen. Den Be⸗ teiligten kann deshalb nur empfohlen werden, sich mit der⸗ artigen Anträgen an die Beratungsstelle zu wenden.

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1 8 ; Bayern. Die Kammer der Abgeordneten erörterte gestern die Finanzlage Bayerns.

Der Finanzminister von Breunig betonte im Laufe der Be⸗ sprechune, daß sür die Bundesstaaten vnd auch für Bavpern es die Hauptaufgabe sein müsse, weitere Eingriffe des Reiches in das Ge⸗ biet der direkten Steuern fernzuhalten und eine weitere Wegnahme bestehender Einnahmequellen tunlichst hintanzuhalten. Bisher habe er seitens des Reichsschatzsekretärs jederzeit ein geneigtes Ohr für die Be⸗ dürfnisse der Bundesstaaten gefunden. Sei die Lage des bayerischen Staats⸗ haushalts auch ernst, so habe er doch auch Achtblicke. So könne er fest⸗ stellen, daß gegenwärtig keine schwebende Schuld bestebe, und daß die Rechnungsabschlüsse sich im Jahre 1916/17 derart günstig gestaltet haben, daß ganz beträͤchtliche Ueberschüsse für dieses Jahr zu erwarten seien. Später ariff der Ministerpräsident Graf von Hertling in die Erötterung ein und betonte, daß die Schaffung verantwortlicher Reichsminister nicht im Interesse der söberativen Grundlage der Reichsverfassung sei, an der man nicht rütteln lassen dürfe. „Sie allein“, sagte er, „entspricht dem deutschen Volischarakter. Wir brauchen eine einheitliche Zu⸗ sammenfassung, um unsere Macht nach außen hin festzuhalten und zu wahren. Wir siad ein einheirliches Wirischaftsgebiet und gehören zusammen, aber das deutsche Volk kann eine schablonenmäßige Zen⸗ tralisation nicht ertragen, denn die vielgestaltige Kultur ver Einzel⸗ staaten muß sich auswirken köͤnnen. uf diesem Standpunkt stehe ich und werde ich auch stehen bleiben.“

eSes.

Kriegsnachrichten. Berlin, 26. Oktober, Abends. (W. T. B.) 8

Die heutigen Kämpfe in Flandern entwickelten sich zu einer großen Schlacht. Starke Angriffe der Fran⸗ zosen und Engländer von Bixschoote bis zur Bahn Roulers Ppern und zu beiden Seiten der Straße Menin Ppern sind trotz mehrmaligen Ansturms in unserer Abwehrzone blutig zusammengebrochen.

Am Oise⸗Aisne⸗Kanal geringe Gefechtstätigkeit.

Im Osten nichts von Bedeutung.

Ans der italienischen Front sind unsere Korps kämpfend in schnellem Vordringen.

Gefangenen⸗ und Beutezahlen wachsen von Stunde zu Stunde.

In Flandern hielt an der Hauptkampffront am 25. Oktober das starke Feuer an, das sich im Laufe des Tages zwischen Poelkapelle und Becelaere erheblich steigerte und während des Nachmittags häufig zu heftigsten Feuerstößen zusammengefaßt wurde. Zwischen Houthoulsterwald und Hollebeke hielt das Feuer in ununterbrochener Stärke auch Nachts an und ging am 26. Oktober 7 Uhr Vormittags zwischen Blankaartsee und Kanal bei Hollebeke schlagartig in gewaltiges Trommel⸗ feuer über, dem an mehreren Stellen feindliche Angriffe ge⸗ folgt sind.

An der Aisne erfolgte auf dem Hauptkampffelde nach stärkster Feuervorbereitung der massierten französischen Angriffs⸗ artillerie am 25. Oktober ein starker Vorstoß der Franzosen von den Nordhängen des Chemin⸗des⸗Dames nach dem Aillette⸗ Grund. Der Vorstoß wurde von Vortruppen aufgefangen, die nach kurzem Kampfe befehlsgemäß auf das Nordufer des Oise⸗ Aisne⸗Kanals zurückgenommen wurden. Nachdem auf den übrigen Teilen des Hauptkampffeldes die französischen Angriffe erfolgreich abgewiesen waren, wurden auch bei und südöstlich von Chavignon unsere Linien planmäßig hinter den Kanal zurückverlegt. Aus dieser Maßnahme geht hervor, daß bei der elastischen Verteidigung es der deutschen Führung nicht darauf ankommt, in starrer Weise strategisch werfloses Ge⸗ lände unter hohen Verlusten zu halten, sondern daß sie bemüht ist, im Gegensatz zu der rücksichtslosen Massenopferung englischer und französischer Führer, die nur Teilerfolge erzielen konnten, die eigenen Kräfte zu schonen und nur dort einzusetzen, wo mit unbedingter Sicherheit große Erfolge erzielt werden können. Mehrfache Versuche der Franzosen, die Kanalniederung zu überschreiten, scheiterten überall unter schwersten Verlusten für den Angreifer.

Auf dem Ostufer der Maas drangen am 25. Oktober in den Morgenstunden trotz ungünstigsten Wetters niedersächsische Bataillone in 1200 Meter Breite und 400 Meter Tiefe in den Chaumewald ein und hielten die eroberte Stellung gegen mehr⸗ fache französische Gegenangriffe. Der Feind erlitt hier schwerste blutige Verluste und ließ 3 Offiziere, 130 Mann und 5 Ma⸗ schinengewehre in unserer Hand. 1 8

Zwischen Maas und Mosel griffen am 25. Oktober 6 Uhr 30 Morgens mehrere französische Kompagnien nach halbstündiger starter Feuervorbereitung südwestlich Les Eparges an. Der Angriff brach resttos in unserem Feuer zusammen.

Während in Flandern und an der Aisne Engländer und Franzosen in gewaltigen Massenangriffen gegen einen Bruchteil der deutschen Armee anrennen, hat sich der Erfolg deutscher und österreichisch⸗ ungarischer Truppen in Italten bedeutend vergrößert und steigert sich fortdauernd. Bereits ist ein großer Teil des Raumgewinns der 11 Isonzo⸗ offensive Cadornas zurückerobert und überall sind die ver⸗ bündeten Truppen in unwiderstehlichem Vorwärtsdringen. Die gewaltige Beute der beiden ersten Tage und der bisher erzielte Geländegewinn stehen in schreiendem Gegensatz zu den ver⸗ schwindenden Erfolgen der Entente in ihren verzweifelten monatelangen Kämpfen an der Westfront. Die Operation in Italien beweist ebenso wie das jüngste Unternehmen gegen die Inseln des Rigaischen Meerbusens, mit welcher unbekümmerten Sicherheit die deutsche Führung den verzweifelten anglo⸗ französischen Angriffen an der Westfront gegenübersteht.

Großes Hauptquartier, 27. Oktober. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Franzosen und Engländer setzten gestern tagsüber auf dem Kampffeld in der Mitte der flandrischen Front von neuem starke Kräfte ein, um die Schlachtentscheidung zu suchen. Der Erfolg blieb unser: vergeblich haben die feind⸗ lichen Divisionen sich in unserer Abwehrzone verblutet. 8

Gesteigerte Artilleriewirkung lag auf dem Kampfgelände, ehe der Feind zum Angriff schritt; hinter der sich vorwärts schiebenden Feuerwalze brachen seine Sturmtruppen vor.

Nördlich von Birschoote gelangten die Franzosen bis Bultehoek; von dort warf sie unser Gegenstoß ins Trichter⸗ feld zurück. Zwischen der Straße Klerken—Poelkapelle und der Bahn Roulers Ypern drangen in wiederholtem Ansturm die Engländer vor. Nach hin⸗ und herwogenden Kämpfen, die westlich von Passchend aele besonders erbittert waren, mußte sich der Feind mit wenigen Trichterlinien vor seiner Aus angsstellung begnügen.

Abgesetzt vom Hauptangriff wurden mehrere englische Divisionen gegen unsere Front von Becelaere bis südlich von Gheluvelt vorgeführt. Anfänglich brachen sie in den

ark von Paezelhoek und in Gheluvelt ein; doch wurde der eind durch unseren kraftvollen Gegenangriff bald wieder über die alte Linie zurückgeworfen.

Teilkämpfe dauerten bis in die Nacht; ließ nur vorübergehend nach. 3

Truppen aus allen Teilen des Reichs haben ruhmvollen Anteil an dem für uns günstigen Ausgang des Schlachttages!

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

In wenigen Abschnitten am Ois e⸗Aisne⸗Kanal nahm der Artilleriekampf größere Stärke an; die feindliche Infanterie versuchte gegen Abend vergeblich, an mehreren Stellen auf dem Nordufer des Kanals Fuß zu fassen.

In der Champagne und an der Maas steigerte sich vielfach die Feuertätigkeit in Verbindung mit Aufklärungs⸗ gefechten.

Auf dem

das starke Feuer

und an der

Uist die Lage unverändert.

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Itealienische Front. ie unter der persönlichen Oberleitung Se 1 Aposto⸗ lischen Majestät des Kaisers Carl von Oesterreich, Königs von Ungarn, vorbereitete Operation gegen die Hauptmacht der italienischen Armee reift unter der Mitwirkunng der unvergleichlichen Stoßkraft deutscher Truppen, die Schulter an Schulter mit ihren tapferen Waffenbrüdern am Isonzo in den Kampf traten, großem Erfolge entgegen. 1

Die 2. italienische Armee ist geschlagen! Durch gutes Wetter begünstigt drangen über die Höhen und durch die Täler, vielfach zähen Widerstand des Feindes brechend, deutsche und österreichischungarische Divi⸗ sionen unaufhaltsam vorwärts. 88

Der scharfgratige Höhenrücken des Stol wurde von der K. u. K. 22. Schützendivision genommen. Der 1641 m hohe, start befestigte Gipfel des Mt. Matajur fiel schon am 25. 10. 7 Uhr Vormittags —. 23 Stunden nach Beginn unseres Angriffs bei Tolmein durch die hervorragende Tatkraft des Leutnants Schnieber, der mit vier Kompagnien des Oberschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 63

den starken italienischen Grenzstützpunkt stürmte. Kampf⸗ und Marschleistungen aller Truppen, die durch die Vorberge der Julischen Alpen der italienischen Ebene zu⸗ streben, sind über jedes Lob erhaben. 18 Die Zahl der Gefangenen hat sich auf 60 000, die der erbeuteten Geschütze auf 450 erhöht. Unübersehbares Kriegsgerät muß aus den genommenen Stellungen der Italiener noch geborgen werden. 26 feindliche Flugzeuge sind in den beiden letzten Tagen abgeschossen worden. Die italienische Isonzo⸗Front wankt bis zur Nippach; auf der Karst⸗Hochfläche hält der Gegner. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff. 8

1 Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 26. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Italtenischer Kriegsschauplat. Die am mittleren Isonzo angesetzten österreichisch⸗

ungarischen und deutschen Streitkräfte haben in rüstigem Vor⸗ dringen die Linie Karfreit —Auzza überschritten. Die Bewegungen werden seit gestern früh durch schönes Wetter begünstigt. . 8

Auch auf der Hochfläche von Bainsizza Heiligen⸗ geist bis in die Gegend des Monte San Gabriele wurde der Widerstand der Italiener gebrochen. Der Feind ist im Begriff, alles Gelände frei zu geben, dessen Besitz er in der eiften Isonzoschlacht durch das Leben vieler Tausender erkauft hat. Auf der Karsthochfläche entwickelten sich bei unverändert bleibender Lage stellenweise lebhafte Kämpfe.

Der Anprall der Verbündeten vermochte in zwei Kampf⸗ tagen die feindlichen Linien auf 50 km Frontbreite ins Wanken zu bringen. Bei den weichenden Italienern herrscht vielfach größte Verwirrung. Zahlreiche Verbände mußten, völlig abgeschnitten, auf freiem Felde die Waffen strecken. Große Geschützmassen, aus allen Kalibern zusammengesetzt, und unübersehbare Mengen Kriegsmaterial fielen in die Hand der Verbündeten. 8 1

Eine österreichisch⸗ungarische Division nahm südwestlich von Tolmein dem Feinde allein 70 Geschütze ab. Bisher sind über 30 000 Gefangene durch die Sammelstellen der Ver⸗ bündeten gegangen und etwa 300. erbeutete Geschütze

gezählt worden.

Oestlicher Kriegsschauplatz und Albanien. Unverändert. Der Chef des Generalstabe

1“

Wien, 26. Oktober. (W. T. B.) Aus dem Kriegs⸗ pressequartier wird am 26. Oktober, Abends, gemeldet: Die Erfolge im Südwesten wurden weiter ausgebaut. Gefangenenzahl und Beute nehmen stündlich zu.

8—

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 25. Oktober. (W. T. B.) Generalstabsbericht.

Mazedonische Front: Am Nachmittag nahm das Geschützfeuer auf dem Kamme der Mokra⸗Planina und an mehreren Stellen zwischen Ohridasee und Dojransee zu. Westlich vom Ohridasee nahmen deutsche Gardeschützen bei einer Unternehmung eine Streifwache schwarzer Franzosen gefangen. Oestlich von Dobropolje und dem Strumatal wurden starke Aufklärungsgruppen des Feindes abgewiesen.

Dobrudscha Front: Nichts Wichliges zu melden.

Türkischer Bericht. A“ Konstantinopel, 26. Oktober. (W. T. B.) Amtlicher

Tagesbericht. 6 An keiner Front Ereignisse von Bedeutung.

1“

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8 Der Krieg zur See.

Berlin, 26. Oktober. (W. T. B.) Durch die Tätigkeit unserer U⸗Boote wurden im Sperrgebiet um England wiederum fünf Dampfer, ein Segler vernichtet, dar⸗ unter befanden sich der bewaffaete englische Dampfer „Baron Blantyre“ sowie die bewaffnete französische Bark „Victo⸗ rine“ und der portugiesische Dampfer „Taparia“.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

London, 26. Oktober. Das „Reutersche Büro“ erfährt, daß der brasilianische Dampfer „Xavao“ in der Nähe der spanischen Küste torpediert wurde. Der Präsident von Brasilien erklärte, daß dadurch jetzt der Kriegszustand Brasilien von Deutschland aufgenötigt worden sei.

Literatur.

Sven eddin: Bagdad, Babylon, Ninive. elar von F. Brockhaus in Leipzig; Feldpostausgabe 1 ℳ.) ser berühmte Forschungsreisende bietet in der vorliegenden, mit Zeichnungen und Originalbildern ausgestatteten Schrift eine anschau⸗ siche Schilderung einer Reise, die er im Frühling 1916 von Kon⸗

stantinopel aus nach Assyrien und Babylon unternahm, um die Er⸗