1917 / 257 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Auf tabakähnliche Warer, die als Ersatz für zigarettersteuer⸗ pflichtine Erzeugnisse dienen sollen, finden die Voschriften des Zigarettensteuergesekes vom 3. Junt 1906/15. Juli 1909 sowie von Ariskel II, III des Sesetzes über Erböhung der Tabokabgaben vom 12. Juni 1916 (Reichs⸗Sesetzbl. S. 507) sinngemäße Anwendung.

5 . Die Verordnung tritt am 1. November 1917 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 27. Oktober 1917. b Der Reichs kanzler.

In Vertretung: Graf von Roede

rn.

Bekanntmachunng

8

über Höchstpreise für Herbstrüben (Stoppelrüben,

Wasserrüben).

Auf Grund des § 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt:

Der Preis für Herbstrüben (Stoppelrüben, Wasserrüben) darf beim Verkauf durch den Erzeuger 1,50 je Zentner nicht übersteigen.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 27. Oktober 1917.

Reichsstelle für Gemüse und Obst Der Veorsitzende: von Tilly.

Bekanntmachung. 6 Das am 14. Juli d. J. gegen den hiesigen Kohlen händler Her⸗ mann Landmann wegen Unzuverlässigkeit erlassene Verbol des Handels mit Heizstoffen wird aufgehoben. Chemnitz, den 19. Oktober 1917.

Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.

Bekanntmachung.

Dem Bärenwirt Franz Xaver Wörner in Durbach wurde jeglscher Handel mit Wein, Branntwein und Obstwein untersagt.

Offenburg, den 22. Oktober 1911.

Großb. Bezirksamt. Dr. Sauter.

Bekanntmachung. 8

Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 18. Oktober 1917 ist der Metzgermeister Ludwig Weller IV. von Wieseck als unzu⸗ verlässige Person vom Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen worden.

Gießen, den 19 Oktober 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. Langermann.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Theodor Angersbach hier habe ich den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt (B.⸗V. v. 23. September 1915).

Braunschweig, den 24. Oktober 1917. Herzogliche Polizeidirektion.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 25. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger P rsoven vom Handel (-RZBl. S. 603) und der Ziffern 1, 2, 4, 5 und 8 der Anweisung des Kaiserlichen Ministeriums vom 11. Oktober 1915] 8. Mat 1917 zur Ausführung dieser Vexordnung (Z. u. B. A. Bl. S. 305, 385) wird dem Seifenhändler Bernhard Faller, Kager⸗ eckerbruch 15, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs von heute ab für das ganze Gebiet des Deutschen Reichs untersagt.

Straßburg i. Els., den 17. Oktober 1917.

Der Polizeipräsident. von Lautz.

11““

v. d. Busch.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 189 und 190 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthalten

Nummer 189 unter

Nr. 6097 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zu der Verordnung vom 20. Oktober 1917 über Zigarettentabak, vom 24. Oktober 1917, unter

Nr. 6098 eine Bekanntmachung, betreffend Zollerleichterung für Frucht⸗ und Pflanzensäfte, vom 25. Oktober 1917, und unter

Nr. 6099 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der vhnac8, 9 zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 24. Ok⸗

Nummer 190 unter 1

Nr. 6100 eine Verordnung über Fleischbrühwürfel und deren Ersatzmittel, vom 25. Oktober 1917, unter

Nr. 6101 eine Verordnung zur Abänderung der Verord⸗ nung über die den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe für die Ernährung der Selbstversorger und für die Saat zu belassenden Früchte vom 20 Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 636), vom 25. Oktober 1917, und unter

Nr. 6102 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über die Veranstaltung von Lichtspielen vom 3. August 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 681), vom 26. Ok⸗ tober 1917.

Berlin W. 9, den 27. Oktober 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Militärintendanturrat Taubert zum Obermilitär⸗ intendanturrat sowie die etatsmäßigen Militärintendanturassessoren Nitschke und Fechner zu Militärintendanturräten zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in die Oberpfarrstelle zu Greifenberg i. P. berufenen Pfarrer Liz. Meyer, bisher an der evangelisch⸗lutherischen St. Johannis⸗ und Schloßkirche in Stolp, und den in die Oberpfarr⸗ und Ephoralstelle zu Kyritz be⸗ rufenen Pfarrer Kaetzke, bisher in Wobbermin, zu Super⸗ intendenten zu ernennen. 1“ 8

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der bisherige Präparandenanstaltsvorsteher Nothing aus Weferlingen ist zum Kreisschulinspektor in Liebenwerda ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml S. 152) wird das Reineinkommen der Hessischen Staatseisenbahnunternehmung, soweit es der Be⸗ steuerung durch die abgabeberechtigten preußischen Gemeinden im Bereiche der Oberhessischen Eisenbahnen (Fulda, Großenlüder, Salzschlirf, Gelnhausen, Lieblos und Overbimbach) unterliegt, für das Steuerjahr 1917 auf 37 283 hierdurch festgestellt.

Berlin, den 26. Oktober 1917.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten J. A.: Offenberg. .

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Liz. Meyer in Greifenberg i. P. ist das Ephoralamt der Diözese Greifenberg i. P. und

dem Superintendenten Kaetzke in Kyritz das Ephoralamt der Diözese Kyritz übertragen worden.

Preußische Ausführungsanweisung zur Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 in der Fassung der Bekanntmachung vom gleichen Tage (RGBl. S. 914). A. Landeszuckeramt.

Die einheitliche Leitung der Durchführung der Zuͤckerversorgung in Prrußen ist auch für das Betriebsjohr 1917/18 Aufgabe des Landeszuckeramts. Das Landeszuckeramt ist besondere Vermittlungs⸗ stelle zwischen der Reichszuckerstelle und den preußischen Kommunal⸗ verbänden im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 2.

Für die Organtsation und die Befugnisse des Landeszuckeramts bleiben die Bestimmungen der Anordnung der Landeszentralbehörden vom 31. Januar 1917 in Kraft. Die Aufsicht über das Landes⸗ zuckeramt wied vom Staatskommissar für Volksernährung geführt.

B. Zuständigkeitsbestimmungen. 31 Satz 3 und 4.)

Kommunalverbände sind die Stadt⸗ und Landkreise. Den Kommunalverbänden im Sinne der Verordnung und der Austührungs⸗ bestimmungen stehen gleich Vereinigungen von Stadt⸗ und Lanbkreisen zum gemeinsamen Bezug des Zucke s und zur Regelung des Verbrauchs. Die Oberpräsidenten und Regterungepräsidenten, für Groß Berlin der Vorsitzende der Staatlichen Verteilungsstelle, tönnen auf Grund der Bekanntmachung über die Errichtung von Preiepröfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (RSBl. S. 607) und der Ausführungsanweisung der Landeszentralbehörden vom 19. Juli 1916 zu der genannten Bekanntmachung derartige Ver⸗ einigungen anordnen.

In emigen Provinzen sind die Stadt⸗ und Landkreise unter Leitung bebörelicher Provinzialzuckerstellen mit kaufmännischen Ab⸗ teilungen zu einheitlichen Versorgungsgebieten zusammengeschlossen. Diese Organisation, welche sich bewährt hat, wird allmählich auch in den übrigen Provinzen, sofern die Verhältnisse dazu irgend geeignet erscheinen sollten, durchzuführen sein. Sie bietet den Vorteil der gleichmäßigen Zuckerversorgung und der Freizügigkeit der Zuckerkarte in größeren Bezirken. Daneben entlastei sie wesentlich die Stadt⸗ und Landkreise und Gemeinden und schafft die Möglichkeit, auch den gegenwärtig vielfach autgeschalteten Großhandel in Anlehnung an die Friedenszustände wieder zur Mitwirkung heranzuziehen, was bei der Sachkunde des Großhandels und den ihm zur Verfügung stehenden geschäftlichen Einrichtungen im Interesse der glatten Abwicklung der Zuckerbersorzung erwünscht ist.

An Stelle von Provinzialzuckerstellen können, falls ein einheitliches Vorgehen in der Provinz untunlich erscheint, auch Bezirkszuckerstellen in den einzelnen Bezirken eingerichtet werden.

Die Befugnisse der Kommunalverbände und Gemeinden sind durch deren Vorstand wahrzunehmen. Wer als Vorstand des Kommunal⸗ verbandes, als Gemeinde und als Gemeindevorstand anzusehen ist, bestimmen die Kreisordnungen und Gemeindeverfassungsgesetze. Den Gemetnden steben die Gutsbezirke gleich.

Zuständige Behörde im Sinne des § 29 ist die Ortspolizei⸗ behörde. Höhere Verwaltungsbehörde ist der Regterungepräsident, für Berlin der Oberpräsident in Potsdam.

C. Verbrauch von Zucker.

1. Bemessung des Verbrauchs. „Das Landeszuckeramt wird bis auf weiteres zum Verbrauch der bürgerlichen Bevölkerung die bisberige monatliche Kopfmenge über⸗ weisen. Um eine angemessene und gleichmäßige Versorgung zu sichern, kann das Landeszuckeramt Höchst⸗ und Mindestgrenzen für die an die Verbraucher zu verabsolgenden Kopfmengen festsetzen. Für Säuglinge sind mindestens 30 g und möglichst bis zu 50 g Zucker täglich aus⸗ zugeben. Ueber etwaige Ersparnisse können die Kommunalverbände und Gemeinden unter Beachtung der vom Landeszuckeramt ergehenden im Interesse der Gesamtversorgung ihres Bezirks

rfügen.

Auch in der neben dem Bedarfsantell für die bürgerliche Be⸗ völkerung bereitzustellenden Zuckermenge zur Be orcuns hes nge. theten, Gasthäuser, Bäckereien, Konditoreien und sonstigen Betrieben tritt einstweilen keine Aenderung ein. Den Kommunalverbänden und Gemeinden wird eine ausreichende Zuckerlieferung an diese Betriebe zur Pflicht gemacht.

2. Beiug des Zuckers.

Für den Bezug des Zuckers zum allgemeinen Verbia d die bisherigen Bestimmungen aufrechterhalten worden. Die 1h ia e verbände können demnach den auf sie entfallenden Zucker selbst beziehen oder die Bezugscheine an den Handel weitergeben 17, Abs. 2).

Möglichste Beteiligung des Großhandels am Zuckerbezuge des Kleinhandels an der örtlichen Verteilung ist dringend geboten. Die Heranzebung des Großhandels und Kleinhandels darf nicht zu einer ““ der Konsumvereine und ihrer Einkaufsorganisationen ühren.

D. Gebühren des Landeszuckeramts. 26 Abs. 2.)

Zur Deckung seiner Unkosten erhebt das Landeszuckeramt für di Unterverteilung des Zuckers einen Zuschlag zu der venteraenn ür nee zufließenden Gebühr in Höhbe von 5 Pfg. für den Dovppelzentner. Der Zuschlag kommt bei den Bezugscheinen in Anrechnung, welche das Landeszuckeramt vom Tage der Veröffentlichung dieser Anweisung

im „Könäglich Preußischen Staatsanzeiger“ an ausgibt. Der Zu⸗ schlag ist zusammen mit den Gebühren der Reichezuckerstelle an das Landeszockeramt abzuführen.

E. Regelung des Verbrauchszuckerpreises in der Ueber gangszeit. 28 der Ausführungsbestimmungen des Reichskanzlers vom 18. Oktober 1917. RGBl. S. 924—.)

Die Kommunalverbände und die Provinzialzuckerstellen werden zur Erzielung eines einheitlichen Kleinhandelshöchstpreises in der Uebergangszeit vom alten zum neuen Betriebsjahr ermächtigt, anzu⸗ ordnen, daß der ihnen vom Landeszuckeramt überwiesene, zum Preise des Bet⸗iebejahres 1916/17 b-ogene Zucker zum Preise des Betriebs⸗ jabres 1917/18 für den Verbrauch abgegeben wird. Sle baben in diesem Fall zu bestimmen, daß die Großhändler und Kleiahändler den ihnen erwachsenden Mehrerlös an sie abzuliefern haben. Sofein es sich nur um geringfügige Beträͤge handelt, kann von einer Ein⸗ forderung des Mehrerlöses ausnahmsweise abgesehen werden. Die näheren Bestimmungen, insbesondere über die Verwendung der von den Groß⸗ und Kleinhändlern abzultefernden Beträge, erläßt das Landeszuckeramt.

F. Höchstpreise für den Kleinverkauf.

Neber die von den Kommunalverbänden festzusetzenden Klein⸗ handelsböchstpreise wird das Landeszuckeramt nähere Bestimmungen treffen, sobald die Preisfestsetzungen des Reichs vorllegen.

G. Jakrafttreten der Ausführungsanweisung.

Diese Ausführungsanweisung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ öffentlichung im „Köntglich Preußischen Staatsanzeiger“ in Kratt.

Berlin, den 27. Oktober 1917. 8

Der Staatskommissar für Volksernährung.

Bekanntmachung.

Das unterm 12. Juni 1917 gegen den Kaufmann Julius Schleim in Allenstein Königstraße Nr. 75 erlassene Verbot des Handels mit Lebensmitteln aller Art sowie die Ver⸗ mittlung eines derartigen Handels wird mit dem 20. Oktober 1917 wieder aufgehoben.

Allenstein, den 17. Oktober 1917.

dSdOdie Stadtpolizeiverwaltung.

G. Zülch.

8

Bekanntmachung.

Das unterm 6. und 24. Juli 1917 gegen den Kaufmann Stanislaus Wosciechowski in Gnesen, Warschauerstraße 9, erlassene Verbot der Ausübung des Handelsgewerbes mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen und mit Gegenständen des Lriegsbedarfs auch der Ein⸗ stellung des Schankgeschäfte, wird unter Auferlegung der Kosten auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung vom (RSBl. S. 603) hierdurch aufgehoben.

Gnesen, den 24. Oktober 1917. ““

Die Polizeiverwaltung. Nollner.

1 Bekanntmachung. 8 Dem Mühlenbesitzer Dörfer in Seebnitz ist, in Abänderung der Anordnung vom 17. Oktober d. J., das Mahlen von Ge⸗ treide bis auf weiteres wieder gestattet. Die Kosten dieser Bekanntmachung hat der Genannte zu tragen. Schl⸗s., 26. Oktober 1917. 1“ ELandrat von Lucke.

5. ““

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Emil Berges, hier, Auerschulstraße 4, wohn⸗ haft, ist durch Verfügung der Polineiverwaltung jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung dieses Verbots haben die Betroffenen zu tragen. 8

Barmen, den 23. Oktober 1917. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Evertsbusch.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundestats 23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel habe ich dem Hans Schalk, ge⸗ horen am 30. September 1879 in Offstein, Kreis Worms, bier, Alexanderstraße 29, wohnhaft, die Ausübung jeden Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs⸗ bedarss, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln, für das gesamte Reichsgebiet verboten.

Düsseldorf, den 24. Oktober 1917.

Die Polizeive waltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

5

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 u. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) über die Fernhaltung unju⸗ verläißger Personen vom Handel babe ich dem Fuhrunternehmer Michael Pfelen, geboren am 24. März 1865 in Amern St. Apton, hier, Amsterdamerstraße 50, wohnhaft, die Ausübung jeden Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs un, des Kriegsbedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Genuh⸗ mitteln, füc das gesamte Reichsgebiet verboten. Düsseldorf, den 24. Oktober 1917. Die Poltzriverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann und Reisenden Benno Jottkowitz in Glei⸗ witz, Friedhofstr. 4, ist der Gewerbebetrieb des Handels mit Seife und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs für die Dauer des Krieges wegen bewiesener Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb und diesen Handel auf Grund der Bundes⸗ ratsverordnung üder die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom She vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) untersagt

rden.

Gleiwitz, den 28. September 1917.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 hbabe ich dem Kaufmann Karl Linke, Glogau, wegen Un⸗ zuverlässigkeit den Handel mit Zucker untersagt. 8 Glogau, den 24. Oktober 1917. 19 Die Stadtpolizeiverwaltung. Dr. Soetbeer.

om

23. September 1915

den Regierungspräsidenten von Massenbach

Legations

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundebratsverordnung vom 23. S ptember 1915 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 603) zur Fernhaltung 1e Personea vom Handel ist der Edefrau des Fritz Helduser in Remscheid Bismarckstraße 146, der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung hat die Betroffene zu trogen.

Remscheid, den 24. Oktober 1917. 8

Der Oberbürgermeister. J. V.: Hertwig.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats rom 23. September 1915 zur Feinhaltung unzuverlässiger Personen vom Pandel (Reichsgesetzblatt S. 603) und der Ausführungsbestim⸗ mungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird dem Haͤnd2er Stefan Popowski ous Wongrowitz, wohnhaft in Wongrowitz, der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, besonders mit Lebensmitteln, von sofort ab wegen grober Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung trägt der Popowski.

Wongrowitz, den 17. Oktober 1917.

Der Landrat. Dr. Dürr.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Oktober 1917.

8 8

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen vorgestern, wie Wolffs Telegraphenbüro meldet, den Stell⸗ vertreter des Reichskanzlers Staatsminister Dr. Helfferich, den den Minister der öffentlichen Arbeiten Dr. von Breitenbach, den Chef des Zivikabinetts von Valentini und den Minister des Königlichen Hauses Grafen zu Eulenburg zum Vortrag, ferner zur Meldung den Oberpräsidenten von der Schulen⸗ burg, sodann den Justizminister a D. Dr. von Beseler in Abschiedsaudienz, und zur Meldung die Staatssekretäre Dr. Walraff und Dr. Schwander, die Oberpräsidenten von Loebell und von Richter, die Unterstaatssekretäre Dr. von Mügel, von Braun, Schiffer und Delbrück und den Polizeipräsidenten von Potsdam von Zitzewitz. Seine Maäjestät der Kaiser hörten später die Vorträge des General⸗ stabes, des Chefs des Admiralstabes und des Chefs des Marinekabinetts. Gestern nahmen Seine Majestät der Kaiser den Vortrag des Generalstabes entgegen.

““ 8* 8 8

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen

vorgestern, wie Wolffs Telegraphenbüro meldet, den Staats⸗ sekretäär des Auswärtigen Amts Dr. von Kühlmann, den Oberpräsidenten von der Schulenburg mit Gemahlin und mit Gemahlin.

84

In der am 27. Oktober 1917 unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchenfeld⸗Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Verordnung über tabakähnliche Waren die Zustimmung erteilt. Außerdem wurde über Eingaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr, für das Landheer und die Festungen, fuͤr das Seewesen und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Der Königlich schwedische Gesandte Freiherr von Essen hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der rat Danielsson die Geschäfte der Gesandtschaft.

1“

§ 30 der Eisenbahnverkehrsordnung ist durch das Reichseisenbahnamt mit Geltung vom 15. November d. J. für die Dauer des Krieges dahin geändert worden, daß das Gewicht eines Gepäckstücks 50 kg nicht über⸗ steigen darf. Die Maßnahme ist durch das Anwachsen schwerer Stücke, die von den weiblichen Hilfskräften nicht be⸗ wältigt werden können, nötig geworden. Für Ausnahmefälle werden im Deutschen Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäcktarif Teil I Erleichterungen festgesetzt werden.

Berlin, 27. Oktober, Abends. (W. T. B.)

In Flandern heftige Artillerietätigkeit; am Südwestrand des Houthoulster Waldes örtliche Infanteriekämpfe. Vom Oise⸗Aisne⸗Kanal nichts Neues. 8

Im Osten keine größeren Kampfhandlungen. ch An der italienischen Front auch heute gute Fort⸗

ritte.

Die Gefangenenzahl von 60 000 ist um einige weitere

Tausende gestiegen, die Zahl der erbeuteten Geschütze

hat sich auf mehr als 500 erhöht.

In Flandern hat der Heldenmut deutscher Truppen am 26. Oktober der vielfachen Ueberlegenheit englisch⸗französischer Massen, die eine Schlachtentscheidung suchten, eine außerordent⸗ lich schwere blutige Niederlage bereitet und einen großen Sieg errungen. Niach den Kämpfen des 22. Oktober bereitete dauernd starkes Feuer, das sich aus tausend Geschützen wiederholt zu heftigsten Feuerstößen steigerte, die große Schlacht vor. In den Morgenstunden des 26. Oktober setzte unter gewaltigem Munitionseinsatz stärkstes Trommelfeuer ein, das auch während der Infanteriekämpfe unausgesetzt anhielt. Gegen drei Abschnitte unserer Stellungen trat der Gegner zum An⸗

griff an. Westli thoulsterwaldes brachen dichte Angriffs⸗ 1e“ Trotz des vernichtenden

kolonnen mit starken Reserven vor. deutschen Abwehrfeuers gelang es hier unter schweren Ver⸗ lusten dem Angreifer, im ersten Ansturm das Gehöft Bulte⸗

hoek zu erreichen. Kurz darauf traf ihn jedoch ein

Gegenstoß, der ihn unter erneut schwersten Verlusten in das Trichterfeld zurückwarf. . Zwischen Bahn Boesinghe —Staden und Bahn Ypern Roulers setzte der Feind seine Hauptmassen an. Die ersten Angriffe des Feindes wurden blutig abgewiesen und unsere Stellung behauptet. Um 11 Uhr Vormittags erfolgte mit frischen Kräften ein zweiter starker Angriff beiderseits Pas⸗ schendaele, der ebenso verlustreich scheiterre. Bald darauf bereitete gewaltiges Trommelfeuer einen dritten Angriff vor, der kurz nach 2 Uhr Nachmittags gegen denselben Ab⸗ schnitt vorbrach. Hier setzte der Gegner erneut rücksichtslos dichte Massen ein, die von dem Sperrfeuer unserer Artillerie und Maschinengewehre niederkartätscht wurden. Gegen 6 Uhr Abends wiederholte der Gegner nördlich Passchendaele die

nutzlose Massenopferung seiner Truppen. Erfolgreiche Gegen⸗

stöße warfen ihn hier bis auf eine geringe Einbuchtung, die in unseren Linien verblieb, völlig zurück. Bei den erbitterten Kämpfen und schon vorher beim Heranführen seiner Reseroen eae Angreifer ungeheuere Verluste auf diesem Abschnitt litten.

Weiter südlich rannten mehrere englische Divisionen gegen unsere Front von Becelaere bis südlich von Gheluvelt an. Auch hier brach im ersten Annurm der Gegner vorübergehend in den Park von Paezelhoek und in Gheluvelt ein. Nach kurzer Zeit trieben deutsche Gegenstöße aus Dorf und Park die Ein⸗ gedrungenen wieder hinaus. Am Abend des Tages war die gewaltige Schlacht zu Gunsten der deutschen Waffen entschieden. Unter dem Eindruck seiner schweren Niederlage wiederholte der Feind Nachts seine Angriffe nicht. Die feindlichen Verluste übertrafen bei der Stärke des Einsatzes, bei den vielfach wiederholten Stürmen durch das schlammige Trichterfeld, infolge unseres gutliegenden zusammengefaßten Abwehrfeuers weit die Verluste der letzten Kämpfe. 300 Gefangene wurden einbehalten.

Auch auf den nicht angegriffenen Fronten des Groß⸗ kampffeldes lag den ganzen Tag über sehr starkes feindliches Feuer. Die weit rückwärtsliegenden belgischen Städte und Ortschaften erhielten vielfach Feuer schwerer und schwerster Kaliver. Das Ergebnis des 26. Oktober ist eine verlorene Schlacht für England.

Auf dem zweiten Hauptkriegsschauplatz in Italien haben die deutschen Truppen im Verein mit den tapferen österreichischungarischen Bundesgenossen neuen Ruhm geerntet. Außer der bisherigen Beute von 60 000 Gefangenen und 450 Geschützen und unübersehbarem Kriegsgerät, das noch in den Gebirgsschluchten und Tälern steckt, hatte der Feind schwerste blutige Verluste. In wenigen Tagen hat Cadorna fost den ganzen Gewinn eines zweieinhalbjährigen Krieges wieder eingebüßt. Seine zweite Armee ist geschlagen, und nach Ueberwindung vielfach zähen seindlichen Widerstandes dringen die Verbündeten unaufhaltsam vorwärts.

I

Berlin, 27. Oktober. (W. T. B.) In der Nacht vom 24 ,25. Oktober griffen mehrere feindliche Geschwader das lothringisch⸗luxemburgische und das Saar⸗ Industriegebiet mit Bomben an. In Esch in Luxem⸗ burg wurden 5 Personen getötet, 4 verwundet; in Saarbruüͤcken ist 1 Toter, 6 Verwundete zu beklagen. Militärischer Schaden wurde nicht verursacht. Der sonstige Sachschaden ist unbedeu⸗ tend. 4 Fiugzeuge wurden durch die Abwehrmittel unseres Heimatluftschutzes abgeschossen oder zur Landung gezwungen, darunter 1 Handley⸗Page⸗Großflugzeug. Die Insassen waren bis auf einen Amerikaner sämtlich Engländer.

Großes Hauptquartier, 28. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

In Flandern war die Feuertätigkeit längs der Yser⸗ Niederung wiederum stärker als früher, insbesondere bei Dixmude.

Zwischen Blankaart⸗See und der Straße Menin Ypern schwoll der Artilleriekampf zeitweilig zu großer Heftig⸗ keit an. Morgens griff der Feind an der flachen Einbruchs⸗ stelle südwestlich des Houthoulster Waldes erneut an, ohne größere Vorteile als am Vortage zu erzielen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Am Oise —Aisne⸗Kanal verstärkte sich die Feuertätig⸗ keit bei Brancourt und Anizy⸗le⸗Chateau. Nachmittags stießen st arke französische Kräfte tiefgegliedert am Chemin⸗ des⸗Dames östlich von Filain und nordwestlich von Braye gegen unsere Linien vor; sie wurden überall blutig ab⸗ gewiesen.

Bei Souain, Tahure und Le Mesnil in der Cham⸗ pagne führten unsere Stoßtrupps erfolgreiche Unternehmungen durch. 1 dem östlichen Maas⸗Ufer unterhielten die Fran⸗ zosen starkes Feuer auf die von uns im Chaume⸗Walde kürzlich gewonnenen Gräben.

Auf der 1

Oestlichen Kriegsschauplatz und an der Mazedonischen Fron

keine größeren Kampfhandlungen.

Italienische Front. ö

Die schnelle Weiterführung des gemeinsamen Angriffs am Isonzo brachte auch gestern volle Erfolge.

Italienische Kräfte, die unseren Divisionen den Austrilt aus dem Gebirge zu verwehren suchten, wurden in kraftoollem Stoß zurückgeworfen.

Abends drangen deutsche Truppen in das brennende Cividale, die erste Stadt in der Ebene, ein.

Die Front der Italiener bis zum Adriatischen Meere ist ins auf der ganzen Linie sind unsere Korps im Nachdrängen.

Cee neg den Isonzo⸗Schlachten vielumkämpfte Stadt, ist heute früh von österreichisch⸗ungarischen Divi⸗ sionen genommen worden!

Die Zahl der Gefangenen ist auf mehr als 80 000 gestiegen, die Zahl der Geschütze hat sich auf mehr als 600 erhöht.

18 Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

1

Berlin, 28. Oktober. Abends. (W. T. B.)

In Flandern lebhafte Feuertätigkeit bei Dixmude und am Houthoulster Walde.

Am Oise —Aisne⸗Kanal bei Filain örtliche Kämpfe.

Im Osten nichts Wesentliches. 3

Die italienische 2. und 3. Armee sind im Rück⸗ zuge nach Westen.

Unsere Verfolgung ist vom Gebirge bis schnellem Fortschreiten.

An Gefangenen sind bis jetzt 100 000, schützen über 700 gezählt. 2

zum Meer in

an Ge⸗ 1“

In Italien schreiten die Verbündeten von Erfolg zu Er⸗ folg. In unerhörten Kampf⸗ und Marschleistungen haben die deutsch⸗österreichisch⸗ungarischen Truppen das schwierige G⸗⸗ birge überschritten und die Ebene erreicht. Cividale wurde am 27. Oktober, Abends, von deutschen Truppen, Görz am selben Abend von österreichisch⸗ungarischen Truppen erobert. In wenigen Tagen ist die Gefangenenzahl auf mehr als 80 000 Mann gestegen und über 600 Geschütze sind erbeutet. Was sonst an Kriegs⸗ material und Beute noch in dem zerklüfteten Berggelände steckt, läßt sich nicht annähernd übersehen. Bei dem schnellen sieg⸗ reichen Vordringen bleibt keine Zeit zur Zählnng und Bergung. In wenigen Tagen hat Cadorna nicht nur den Gewinn eines A½jährigen Krieges eingebüßt, in dem er allein bis zum 1. Juli dieses Jahres 1 600 000 Mann liegen ließ, und der Italien bis jetzt 23 Milliarden gekostet hat, sondern auch weite Strecken italienischen Gebietes dem Feinde überlassen müssen.

Vor diesen einzig dastehenden Erfolgen werden für immer die Lügen der Entente über den gesunkenen Kampfwert deutscher und österreichisch⸗ungarischer Truppen verstummen müssen. Entsprechend dem guten Fortgang ist die Stimmung der Truppen kampfesfroh und siegeszuversichtlich.

In Flandern wurden an der Küste mehrere feindliche Monitore und Zerstörer von unseren leichten Seestreitkräften und Seefliegern vertrieben. Auf zwei der Zerstörer wurden Treffer beobachtet. Auf dem Großkampffelde folgte nach Vor⸗ mittags einsetzendem starken Feuer ein seindlicher Angriff westlich des Houthoulster Waldes. Starker Masseneinsatz ließ Franzosen und Engländer nur einen unbedeutenden Streifen Bodens in dem schlammigen Trichterfelde östlich Merckem ge⸗ winnen. Auch dieser Angriff erhöhte wiederum die unnützen Blutopfer unserer westlichen Gegner. Das feindliche Feuer blieb auch tagsüber lebhaft und steigerte sich zeitweise am Nachmittag zum Trommelfeuer. Es dehnte sich in großer Stärte auch nördlich des Großkampffeldes besonders beiderseits Dixmuiden aus. Wiederholt wurden rückwärtige belgische Ort⸗ schaften planmäßig beschossen.

An der Aisnefront wurden nördlich Braye 8 Uhr Vor⸗ mittags mehrere feindliche vorstoßende Kompagnien abgeschlagen und beim Nachstoß Gefangene eingebracht.

Nachmittags und Abends setzten nach starker Artillerie⸗ und Minenvorbereituog tiefgegliederte französische Angriffe ein, die unter blutigen Feindverlusten scheiterten. Zahlreiche Ge⸗ fangene, 3 Maschinen⸗ und Schnelladegewehre blieben in unserer dand. 1“X““

8 8 vMMXXX““ 8 Großes Hauptquartier, 29. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplat. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Dunst und Nebel schränkten in Flandern die Kampf⸗ tätigkeit ein.

Trotzdem war längs der Yser das Feuer lebhaft; es erreichte besonders bei Dixmurde Nachts große Heftigkeit. Vorstöße feindlicher Abteilungen nördlich der Stadt scheiterten.

Zwischen dem Houthoulster Walde und der Lys be⸗ legte der Gegner unsere Kampfzone mit einzelnen starken Feuerwellen. Englische Infanterie, hinter Trommelfeuer von Nauchgranaten vorgehend, griff nördlich der Bahn Boesinghe —Staden an; in unserer Abwehrwirkung brachen

die Sturmwellen zusammen.

8 Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Am Chemin⸗des⸗Dames stürmten starke franzö⸗ sische Kräfte nach heftiger Artillerievorbereitung zweimal bei Braye an. Von unserem Feuer, an einzelnen Stellen durch Gegenstoß unserer Grabenbesatzung gesaßt, mußte der Feind zurückweichen; er hatte schwere Verluste und ließ Gefangene in unserer Hand.

Bei den anderen Armeen nur stellenweise auflebende Gefechtstätigkeit.

Seit dem 22. Oktober verloren die Gegner durch Luft⸗ kactpf und Abwehrfeuer 48 Flugzeuge, davon 3 im Heimat⸗ gebiet.

Leutnant Müller schoß den 30. und 31., Leutnant von Bülow den 22. und 23. feindlichen Flieger ͤcbb.

Oestlicher Kriegsschauplatz. . Keine Ereignisse von Bedeutung.

1 Mazedonische Front.

Im Becken von Monastir, im Cerna⸗Bogen und vom Vardar bis zum Dojran⸗See bekämpften sich die Artillerien lebhaft.

.“ Italienische Front.

Der durch die Erfolge beflügelte Angriffsgeist der deut⸗ schen und österreichisch⸗ungarischen Divisionen der Armee des Generals der Infanterie Otto von Below hat die ganze .“ Isonzo⸗Front zum Zusammensturz ge⸗ bracht..

Die geschlagene 2. italienische Armee ist im Zurück⸗ fluten gegen den Tagliamento.

Die 3. italienische Armee hat sich dem Angriff auf ihre Stellungen von der Wippach bis zum Meer nur köurze Zeit gestellt; sie ist in eiligem Rückzug längs der adriatischen Küste.

Auch nördlich des breiten Durchbruchs ist die italienische Front in Kärnten bis zum Ploe cken⸗Paß ins Wanken gekommen.

Feindliche Nachhuten versuchten bisher vergeblich, das ungestüme Vorwärtsdrängen der verbündeten Armeen zu hemmen.

Deutsche und österreichisch⸗ungarische Truppen stehen vor

Udine, dem bisherigen Großen Hauptquartier der Italiener.