1917 / 262 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Beß immungen treten 5. November 1917 in Kraft. Berlin, den 1. November 1917. Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Schwander.

8 Bekanntmachung,,“ betreffend Ausführungsbestimmungen zur Bekannt⸗ machung über den Verkehr mit Harzersatzstoffen

vom 1. November 1917. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 977.)

Vom 1. November 1917.

Auf Grund des § 3 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Harz vom 7 September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1002) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung üvber den Verkehr mit Harzersatzstoffen vom 1. November 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 977) wird bestimmt:

§ 1

Wer mit Beginn des 10 November 1917 Hatzersatzstoffe im Sinne des § 1 dr Bekanntmachung über den Verkebr mit Harzersatz⸗ stoffen vom 1. November 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 977) im Gewahrsam hot, ist verpflichtet, die Besände getrennt nach E gentümer, Arien und Sorten in hband leüblicher Bezeichnung unter Angabe der Menge, des Eigenfümers und des Lagerungsorts und unter Beifügung vex⸗ siegelte Proben dem Kriegsausschusse für pflarzliche und tierische DOele und Fett⸗, G. m. b. H., S knon Schellag, in Berlin bis zum 25. No⸗ vem b r 1917 durch ei gesch iebenen Brief anzuteigen.

Mengen, die sich mit Beginn des 10. November 1917 unterwegs besfinden, si d von dem Empfänger anzuzeigen.

Wer Steffe der im Abs. 1 bez⸗ chneten Art erzeugt oder ohne Genehmt ung des Kriengeauesch sses für O⸗le und Fette in Berlin erwirbt, hat dem Kriegsaussch sse die im Vormonat erzeugten oder erworhenen Mengen bis zum 10. jedes Monats durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen sind.

Der Kri⸗gsautschuß hat sich innerhalb 3 Wochen nach Ehalt der Anzeige zu erklären, ob er die Ware über ehmen will. Geht inner⸗ halb bdieser Frift eine Erklärung nicht ein, oder erklärt der Kriegs⸗

ausschuß, daß er die Ware nicht übernehmen will, so erlischt die

Lieferungs flcht. Erklätt der Kriegsaussch , die angemeldete Ware

über ehmen zu wollen, so ist sie auf sein Verlangen unverzüglich an die von ihm angegebene Adresse zu v⸗rladen.

Das Eigentum geht auf den KrieLa sschuß in dem Zeitpunkt übr, in welchen die U bernahmeerklärung dem Eigentümer oder dem Inhaber des Gewabrsams zugeht.

Vom Krtegeausschuß übernommene Bestände sind seitens der Gewahr ambalter mit der Sorgral eines ordentlichen Kaufmanns zu dehandeln und in handelsüblicher Wetse zu versichern.

§ 3

Wer aus dem Pusland Stoffe der im § 1 Abs. 1 bezeichneten Art einführt, ist verpfli bvtet, den Einoang der Ware im Inland dem Kriegsaus schusse für pfl eneliche und tierische Dele und Fette, G. m. b. H. in Berlin, unter Angabe der Menge, der Arten und Sorten, des Einkaufspreises und des Aufbewah ungsorts unverzüglich anzu⸗ zeigen. Die Anzeige hat durch eing⸗schri benen Brief z erfolgen.

Als Einföbre der im Sinne diser Verordnung gilt, wer nach Ei gana der Ware im Inla d zur Verfügung über sie für eigene oder fremde Rechnung bezechtigt ist. Befindet sich der Verfügungs⸗ berechtigte nicht im Inland, so tritt an seine Stelle der Empsänger.

8§4 nr Wer aus dem Ausland Steoffe der im § 1 Abl. 1 bezeichneten t ei führt, bat sie an den Ketegsa gschuß zu li⸗fern. Er hat sie bis zur Arnahme mit der Sor falt eines orde tlichen Kaufmanns zu beha deln, in handelsühliche, Weise zu ve sichern und auf Abruf zu verladen. Er hat sie auf Vertangen des Kriegrausschusses an einem von diesem zu bestimmenden Orte zur Besichtigung zu stellen oder Proben einzusenden.

Der Kriessa sschuß hat sich unverzüglich nach Empfang der Anzeige oder nach der Besichtigeng oder nach Empfang der Proben zu erklären, ob er die Stoffe übernehmen will.

Das Eigentem gebt auf der Krivgsausschuß über mit dem Zeit⸗ unkt, in welchem die Uebernahm erklärung dem Einführenden oder em Inhaber des Gewahrtams zueht.

§ 5

Der Kriegeausschuß setzt für die von ihm übernommenen Stoffe den U be nahmeyrets est.

Ist dr Verpflichtete mit dem von dem Kriegsausschuß an⸗ ö. Peise nicht ei vernanden, so setzt die böhere Verwaltungs⸗

ehörde, die für den Ort mständig ist, von dem aus die Lieferung erfelgen soll, den Preis endgültig fest. Die behere Vezwaltungs⸗ beböͤrde bestimmt darüber, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. Der Verpflichtete hat ohne Ruͤcksicht auf die end⸗ fültg⸗ Feststellung des Preises zu liefern, der Kriegsausschußz vor⸗ äc fig den von ihm festgesetzten Preis zu zahlen.

§ 6 Die Zablung erfolat spät stens 14 Tage nach Abnahme der Ware. Für streitige Restbeträge beginnt die Frin mit dem Tage, an dem die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde dem Kriegs⸗ usschusse zugeht.

§ 7

Die im § 1 Abs. 1 aufgeführten Stoffe dürfen nur mit Zu⸗ stimmung des Kriegsausschusses verarbeitet werden. Das Verbot der Verarbeitung schließt das der stoff ichen Veränderung ein.

Dies eilt nicht für die Verarb itung, die zur Erfüllung eines un⸗ mittelbaren Auftrags einer Heeres⸗oder Mari ebehörde notwendig ist, sofern mit der Verarbeitung bereits vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachurg begonnen war. Von solchen Verarbeitungen ist je⸗ doch dem Kriegbausschuß unverzüglich Mitteilung zu machen.

§ 8 Mit Gefängnis biz zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mank wird bestraft:

1. wer die im §§ 1, 3 und § 7 Abs. 2 vorgeschriehenen An⸗ zeigen nicht recht⸗eitig erstattet oder wer wissentlich falsche oder unvollständige Angaben wacht,

2 wer den Vorschriften des § 2 Abs. 1 Satz 2, des § 4 Abf. 1 oder des § 7 Abs. 1 zuwiderhandelt.

88 Neben der Strafe kann auf Einziehung der Stoffe erkannt

werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschted,

ob sie dem Täter gehören oder nicht.

8 9 Die Bestimmungen treten mit dem 5. November 1917 in Kraft. Berlin, den 1. November 1917. b“

Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Schwander.

Bekanntmachung. 8

1 Als Radbauarten, bei deren Verwendung gemãß iffer 1 der Bekanntmachung, betreffend die Regelung des erkehrs mit Kraftfahrzeugen, vom 18. Dezember 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S 1408) für Personenkraftfahrzeuge Be⸗ freiung von der Vorsch ift der elastiichen Bereifung gewährt werden darf, sind außer den in den Bekanntmachun en vom 24 April, 22 Mai, 28. Juli und 23 August 1917 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 99, 122, 180 und 203) aufgeführten Radbauarten ferner diejenigen folgenden Firmen bis auf weiteres zuge⸗

Kohlen⸗ und Frachtsteuer einbegriffen.

Frma, die das Rad baut oder vertreibt

Lfde. Nr.

Ooskar Kiesel u. Co, München 9, Enten⸗ bachstr. 29.

Die hölzerne Radfelge wird gegen einen äuf eren elastischen Laufring durch radial angeordnete Spiralfedern allseitig elastisch abgestützt. Der Laufring besteht aus sptralförmig aufgewickelten Kamelhaar⸗ außen mit Ledergleitschutz ver⸗ eben.

Die Radfelge wird gegen einen äußeren starren Stahllaufkranz mit eingelegten Drahtseilen durch radtäl angeordnete Schraubenfedern allseitig elastisch ab⸗ gestützt. Die durch Führungsbolzen gegen seitliches Ausbiegen geschützten Federn lagern auf einer medrfach ge⸗ teilten eisernen Unterfelge, die über der Grundfeloe angebracht und mit dieser durch Schrauben und eine äußere seit⸗ liche Scheibe verbunden ist.

Die Radbauart unterscheidet sich von der in der Bekanntmachung vom 24. April 1917 unter Nr. 5 aufgeführten nur da⸗ durch, daß an Stelle der Bandstabl⸗ ringfedern paarweise angeordnete Schraubenfedern Verwendung finden.

Eine Innenfelge, bestehend aus einem breit⸗n flachen Eisenreifen, der auf die Holzfelge des alten Rades aufgezogen ist, wird gegen die Außenfelge durch mehrere starke Federn von Ellipsenform, die aus Bandfederstahl in mehreren Lagen übereinander geten⸗ werden, al seitig elastisch abgestützt. Die Außen⸗ felge ist an ihrer Lauffläche mit einem Ledergleitschutß mit weicher Unterlage versehen.

en 31. Oktober 1917. 8

. Der Reichskanzler. m Auftrage: Dammann.

8

Geora Gerber, Ber⸗ „In SO. 33, Schle⸗ sische Straße 35.

““

Siemens u. Halske, Akt.⸗Ges., Werner⸗ werk, Siemensstadt bei Berlin.

Fischer u. Genossen chen, Lindwurm⸗ straße 71.

Bekanntmachung über Druckpapierpreise. VVom 29. Oktober 1917.

8 8 8 8 2 2

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Reichsstelle für Druckpapier, vom 12. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 126) wird folgendes bestimmt:

Maschinenglattes, holzhaltiges Druckpapier, das für den Druck von Tageszeitungen bestimmt ist, darf, soweit Lieferung in der Zeit vom 1. November 1917 bis zum 31. März 1918 erfolgt, nur zu folgenden Preisen abgesetzt werden:

5 1.

Jeder Empfänger hat den Preis zu zablen, den er für die letzte ihm vor dem 1. Jult 1915 gemachte Lieferung an den damaligen Lieferer zu zahlen hatte, zuzüglich eines Aufschlages

a. für Rollenpapter von Murk 27,75,

b für Formarpopier von Mark 31,75 für einhuncert Kilogamm. 8 S

In dem Autschlage ist die vom 1. August 1917 ab zu entrichtende

8

2.

Die Lieferung hat im übrigen zu den Zahlunge⸗ und Lieferunge⸗

d zu erfolgen, die im zweiten Vlertellahr 1916 gegolten aben. Es hat jedoch

1. in den Fällen, in denen Lieferung frek Haus des Empfängers erfolgt, der Empfänger dem Lieferer den Unterschied vünheg⸗ dem Rollgeldsatz, der un zweiten Veerteljahr 1915 von dem Lieferer zu beiablen war, und demjenigen, den er für Lieferungen in der Zrit 8e 8 November 1917 bis zum 31. März 1918 bezahlen muß, zu erstatten;

der Empfänger ist jedoch berechtiat, die Abfuhr des Druckp piers selbst vornehmen zu lassen. Ja diesem Falle hat der Lieferer dem Empränger den Rollgel saß, der im zweiten Vierteljahr 1915 zu be⸗ zahl u war, zu verguͤten;

2. in den Fällen, in denen Lieferung auf dem Wass'rwege ver⸗ einbart war, der Empfänger dem Lieferer den U tei chted zwischen dem für Wasserversendung im zweiten Vterteljahr 1915 geltenden und dem für Wasserversendung in der Zrit vom 1. November 1917 bis zum 31. März 1918 zu bezahlenden Frachtsatz zu erstatten.

8öö Erfolgt die Lieferung vom Lager eines Papierhändlers, so kann der Händler auf den auf Grand des § 1 zu jahlenden Betrag einen weiteren Aufschlag von 10 vom Hundert berechnen. § 4.

Bei allen Lieferungen von Dr. ckpapier vom Lager eines Papier⸗ händlert hat der Händler auf den Rechnungsbetrag sarzüglich hmpier⸗ Verpackung und etwaiger Zuschläge nach § 2 Absatz 2) einen Rabatt von 2 vom Hundert zu gewähren, wenn die Bezahlung der Rechnung durch den Verleger bis zum dreißigsten Tage nach Eingang der

Rechnung erfolgt. Wird die Rechnung an den Händler bis zum sechzigsten Tage

böhahls. so kann der Händler die Bezahlung ohne Abzug von Rabatt erlangen.

98 Ftohat die Bezahlung nach dem sechtigsten Tage, so ist der Händler berechtigt, auf den Rechnungsbetrag (einschließlich Fracht, Verpackung und etwaiger Zuschläge nach § 2 Absatz 2) 2 vom Hundert aufzuschlagen.

8. t in 8. 88 1 b 1 Aufschläge für erongen vom Lager darf der udler a - zahlenden Preise nicht fordern. 8 5b

Hatte die Lieferung vertragsmaßig vor dem 1. November 1917 zu erfolgen, so gelten die Bestimmungen dieser Bekanntmachung nur insoweit, als die Kriegswirtschafisstele für das Deutsche Zeitungs⸗ gew rbe in Werlin bescheinigt, daß die Leeferung bis zum 31 Oktober 1917 nicht möglich war. Anderenfalls gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung der Reichestelle für Druckpapier vom 31. Mai 1917 („Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 1227).

Berlin, den 29. Oktober 1917.

RNeichsstelle für Druckpapier. Rühe, Geheimer Regierungsrat.

89 L114“ 8

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Präsidenten der Eisenbahndirektion in Frankfurt (Main) Reuleaux den Charakter als Wirklicher Feöclfurt Oberregierungsrat mit dem Nange der Räle erster Kiasse und

dem Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Ga⸗ lewski in de (Main) den Charakter als Baurat mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse zu ver⸗

lassen worden.

leihen sowie

““

8 die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Kloeve korn in Hannover, Hilleke in Bromberg, Lucht in Mainz, Johannes Seiffert in Erfurt, Verlohr in Küstrin, Lode⸗ mann in Deutsch Eylau und Süß in Kreuznach sowie die Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Fresenius in Düsseldorf, Kuthemeyer in Görlitz, Israel in Wittenberge, Rutkowski in Stargard (Pomm.), Gaedke in Wittenberge, Mörchen und Dr.Ing. Spiro in Trier, Schmelzer in Berlin und Jaeschke in Bromberg zu Regierungs⸗ und Bau⸗

räten zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungssekretären Brosck in Köslin und sanch in

Wiesbaden aus Anlaß ihres Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Rechnungßrat zu verleihen.

Aunuf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist dem Geheimen Baurat Gronewaldt, Vor⸗ stand des Eisenbahn⸗Werkstättenamts a in Leinhausen, die veheeechh⸗ Entlassung aus dem Staatsdienste mit Ruhegehalt

8

9

Der Steuersekretär Löhrke in Naugard ist zum Rent⸗ meister bei der Kreiskasse in Demmin ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗ und Baurat Kurth, Mitglied der Eisen⸗ bahndirektion in Stettin, ist mit der Wahrnehmung der Ge⸗ schäfte eines Referenten bei den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten beauftragt.

Der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Metz, Se in Glogau, ist zum Eisenbahnbetriebsamt 3 nach Co tbus versetzt. . . 88

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1916/17 bei der Gernrode⸗Harzgeroder Eisenbahn bezäüglich ihrer in Preußen belegenen Strecke auf 21 95 fest estellt worden ist. Magdeburg, den 31. Oktober 1917. Der Königliche Eisenbahnkommissar.

Sommer.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das im laufenden Jahre kommunal⸗ abgabepflichtige Reineinkommen der Freien Grunder Eisen⸗ 89 ne dem Betriebsjahre 1916 auf 93 500 festgestellt worden ist.

Frankfurt (Main), den. 30. Oktober 1917.

Der Koͤnigliche Eisenbahnkommissar. 8 Reuleaux.

Nichtamtliches.

öDenutsches Reich

Preußen. Berlin, 93. November 191

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den Vortrag des früh morgens hier eingetroffenen Generalfeldmarschalls von Hindenburg. 89 S; Seine Majestät der Kaiser und König hat an Seine k.e⸗ den König von Bayern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Telegramm gerichtet. An S elle des auf seinen Wunsch zurücktretenden Reichskanzlers

und Präside ten Meines Staatsmintistertums Dr. Michaelis be⸗ absichtige Ich, in die freiwerdenden Aemter den Vorsitzenden in

Deinem Mintsterrat Dr. wee⸗ von Hertling zu herufen. Ich ch bedeuket, diesen erfahrenen und

weiß, welches Opfer es für D erprobten Staatsmann und treuen Diener zu entbehren.

dies in der Zuversicht, daß Du die Notwendigkeiten des Reichs

allen anderen Erwägungen voranstellen und Meinem Wunsche ent.

sprechen wirst. Wilhelm.

Seine Majestät der König von Bayern hat mit nact.. Depesche geantwortet: 8

oeben erhalte Ich Deine telegraphische Mitteilung, daß Du den Grafen Hertling auf die Stelle des Rbteglung, doß und Präsidenten Deines Staatsministerums berufen willst. So schwer es Mir fällt, auf die bewährte Kraäft des Grafen Hertling für die haperische Regierung verzichten zu müssen, kann Ich doch der von Dir g troffenen Wahl nur aus vollem Herzen zustimmen. Unter Fnückellang eigener Interessen enispreche Ich daher gerne Deire unsche nach Freigabe des Grafen Hertling aus dem bayerischen Dienste. Möge der neue Kanzler, der sein Amt unter dem mächtigen Eindruck der Siegesnachrichten aus dem Süden antritt, die großen Aufgaben der Zeit einer glücklichen Lösung zuführen, die dem Reiche und damit auch den Einzelstaaten eine kraftvolle Entwicklung und eine gesicherte Jukunft gewährleistet. 1

Ludwig.

3

Seine Majestät der Kaiser hat obiger Quelle zufolge

auf die Depesche des Präsidenten des Reichst 1 folgendes erwidert: eichstags Dr. Kaempf

Ich danke berzlich für die Glückwünsche, die Sie Mir im Namen des Reichstaos zu dem übecwärtig nden Erfolge dargebracht haben, den unsere tapferen Truppen Schulter an Schulter mit den Armeen des engverbünd ten Oöst-treich⸗Ungarn in glänzen dem Stegeszuge erfochten haben. Bewundernd und dankvar stehen wir vor dem Opfermut, der Ausdauer und der olles überwindenden Tapferkeit unserer Beüder im Felde, die nicht nur die Heimat mit ihrer Baust vor einer Welt von Feinden schützen, sondern in kühnem Wagemut in Nord und Süd ihre sieg⸗

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E1“

Wenn

Ich gleichwohl die Bitte an Dich richte, ihn freizugeben, so tue Ich

v“ 11“ A1“ g n das Land des Feindes tragen. öchten sie ein leuchtendes Beispiel sein für alle in der Heimat und eine ernste Mahnung, nicht zurückzustehen an gluͤhender Vaterlandsliebe und alles tragendem Opfersinn. Möchte das Volk daheim und seine Vertretung den Brüdern im Felde seinen Dank darbringen durch gleichen Opfermut und jene feste innere Einigkeit und Geschlossen⸗ beit, die den Kämpfern draußen den schönsten Lohn, den Feinden aber die Gewißheit bringt, deß Deutschlands Krart auf keine Weise zu brechen ist. Dann wird uns Gott den endgültigen Sieg schenken und unser teperes Vaterland durch Kampf und Not zum ehren oollen Frieden fuͤhren. Wilhelm I. R.

Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat auf die Depesche des Präsidenten des Reichstags Dr. Kaempf laut Mel⸗ d9g „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Antwort gesandt:

Eurer Expellenz spreche ich für die Worte der Becgrüßung, die Sie aus Änlaß des Seges in Italien an mich zu richten die Güte hatten, meinen verbindlichsten Dank aus. Während im Westen unsere herlichen Truppen seit Monaten ohne Unterlaß heldenhaft und uverschüttert den gewaltigsten und gleichzestig ent⸗ sfagungsvollsten aller Kämpfe gegen den verzweiselten Ansturm der Franzosen und Engländer führen, haben am Isonzo im Verein mit den verbündelen Oesterreichern und Ungarn deutsche Divisionen, beneidet von allen ihren Kameraden, in unge⸗ stümem Vorwärtsdrängen den Zusammenbruch des italienischen Heeres herbeigeführt. Wabhrlich, das deutsche Volk muß stolz sein auf seine Söhne und darf getrost sein Geschick und sein Gut ihren starken Herzen und Armen anvertrauen! Das Heer wird seine Schuldiakeit tun und dem deutschen Volke und Vaterlande die Grundlage erkämpfen für einen kraftvollen, Dauer verheißenden Frieden. Aber es rechnet darauf, daß das deut;che Volk einig wie ein Mann hinter ihm steht: zäh und zuversichtlich, friedfertig, aber siegeswillig, seines Rechts und seiner Kraft bewußt. Vorwärts für Kaiser und Reich! Generalfelmarschall v. Hindenburg.

88

In der am 2. November unter dem Vorsitz des. Stellver⸗ treters des Reichskanzlers, Staatsministers Dr. Helfferich abgehaltenen Vollsitzung des Bundesrats wurde eine Abänderung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1916, be⸗ treffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, die Zustimmung erteilt. Zur An⸗ nahme gelangten ferner der Entwurf einer Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Brauereibetrieben, der Entwurf einer „Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Zeitungs⸗ druckpapier, der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mann⸗ schaften, der Entwurf einer Bekanntmachung über die staat⸗ liche Genehmigung zur Errichtung von Aktiengesellschaften und der Entwurf einer Bekanntmachung über Sammelheizungs⸗ und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen. Dem⸗ nächst wurde über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Zu der im amtlichen Teile der heutigen Nummer des Reichsanzeigers veröffentlichten Bundesratsverordnung vom 2. November 1917, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, wird durch „W. T. B.“ folgendes ausgeführt:

„Ngoch § 5 des Gesetzes vom 28. Februar 1888 betrug die Unter⸗ stützung der Ehefrauen 6 % im Sommer, 9 im Winter, 4 für Familienangehö ige. Schon bei Kriegsausbruch stellte sich die Uamlänglichkeit dieser Sätze heraus; desbalb wurde durch Gesetz vom 4. August 1914 die ÜUnterstützung auf 9, 12 und 6 erhöbt. Nachdem unter dem 7. November 1915 eine weitere Steigerung erfolat war, wurden durch Bundesratsverordnung vom 3. Dezember 1916 die Sätze auf 20 für die Eheftau, auf 10 für die An⸗ gehörigen erhöht. Dies sollte nur für den Wmter gelten; da sich jedoch eine Verminderung als unmöglich herausstellte, wurden die Sätze auch für den letzten Sommer beidehalten.

„Die disherige Summe der Reichskriegsunterstützung an Mindest⸗ sätzen, die von den G meinden vorauszuzablen und deren spätere Ei⸗ stattung durch das Reich vorgesehen ist, Peläuft sich gegenwärtig auf rund 180) Millionen Mark monatlich. Nebenher haben die Kom⸗ munalverbänce die Verpflichtung, diese Reschsunterstützung so zu er⸗ gänzen, wie es der Bedürstigkeit der Familie entspeicht. Die hierfür von den Li⸗ferungsverbänden aufgewendeten Summen sind außer⸗ ordentlich erheb ich. Damit die Gemeindeverbände dieser Verpflichturg gerecht werden können, erhalten sie Zuschüsse aus dem Wohlfahrts⸗ fonds beim Reichsschatzamt, der im Laufe der Zelt von monatlich 10 auf 31,5 Millionen Mark erhöht worden ist.

Der Reichstag hat nun in seiner letzten Tagung folgende Ent⸗ schließung angenommen:

„Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, das Gesetz, be⸗ treffend die Unterstützung von Famllien usw. von 1888/1914 dahtn zu ändern, daß die Unterstützungssätze im § 5 unter a von 20 auf

111“ ℳ,., unter b von 10 auf 15 erhöht werden“.

Aoch die Reichsleitung hat demgegenüber angesichts der wirt⸗ schaftlichen Lage durchaus anerkannt, daß eine Erhöhung der Familien⸗ unterstützung vom 1. November 1917 ab allgemein einzutreten habe. Devnoch ist es für richtig erachtet worden, von einer allgemeinen gleichmäßigen Echöhung der Mindensätze abzusehen. Vie wirt⸗ schaftlichen Verhältnisse in den Lieferungsve bänden liegen außerordent⸗ lich perschieden; für die metsten ländlichen Bezirke ist eine Erhöhung der bisherigen Sätze nicht in demselben Maße notwendig wie für die größeren Städte. Eine schematische Erhöhung der Mindestsätze hätte daher das R⸗ich jum Teil unnötig in Anspruch genommen; außerdem wären die Lieferungsverbände gezwungen gewesen, ihrerseits die ge⸗ samten Mindestsätze vorzuschteßen, was für sie eine außerordentlich starke Belastung bedeutet hätte.

Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, hat der Bundesrat folgende Verordnung erlassen:

„Die Lieferungsverbände sind verpflichtet, aus ihren Mitteln eine Erböhung der bis zum 1. Oktober 1917 gezahlten Famtlien⸗ unterstützugen eintreten zu lassen, die spätestens vom 1. Novem ber 1917 an zu gewäbren und deren Betrag je nach den örtlichen Ver⸗ hältnissen zu bemessen ist. Bis zum Beteage von 5 Mork für jeden Unterstützten werden die seit dem 1. November 1917 ge⸗ G währten Erböhungen der Unterstützungen vom Reich erstattet, und zwar zur Hälfte allmonailich, zur Hälfte zusammen mit der Er⸗ statlung der gesetzlichen Mindestbeträge“.

In allen Lieferungsverbänden auch solchen, die bieher keinen Zuschaß zu den Mindestlätzen aus eigenen Mitteln gewährt haben und für alle Unterstützungsberechtigten tritt also am 1. November 1917 an eme Erhöhung der bisherigen Unterstützung an sich ein. Den Lieferungsverbanden steht aber die Entscheidung darüber zu, in welcher Höhe dies zu geschehen hat; sie können dabei die Zahl der Kinder, die Arbeitsmöglichkeit und andere Gesichtsrnnkte berücksichtigen. Den Lieferungsver⸗ bänden wird die gesteigerte Inanspruchnahme dadurch erleichtert, daß die erhöbten Unterstützungen bis zu 5 monatlich vom Reich eistattet werden, und zwar zu einer Hälfte allmonatlich, zur anderen mit der Erstattung der Mindestbeträge. So veit die Lieferungsverbä⸗ de Unterstützungen über den Satz von 5 hinous gevähren, erhalten sir zu den ihnen dadurch erwachsenden Ausgaben Zuschüsse aus dem Woblfahrtsfonds des Reiches in gleicher Weise, wie zu den sonstigen v 1 den Unterstützungsberechtigten gewährten Zuschüssen zu den

ndest sätzen.

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Die Frist zur Einsendung der mit der Bekanntmachung über Papier, Karton und Pappe vom 20. September 1917 an⸗ geordneten Anzeigen uüͤber Bestand und Verbrauch von Papier, Karton und Pappe, von der, wie erneut betont werden soll, jeder, der im letzten Jahre mehr als 1000 Kilogramm verwendet hat, betroffen wird, war am 22. Oktober 1917 abgelaufen. Denen, die die Anzeigen noch nicht erstattet haben, kann nur empfohlen werden, sie schnellstens nachzuholen und der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe in Berlin (Breite Straße 8/9) sofort entsprechende Mitteilung zu machen, damit von einer Strafanzeige abgesehen wird. Wer trotz der erneuten Mahnung die einmaligen und monatlichen Anzeigen nicht erstattet, hat nicht nur strenge Bestrafung zu erwarten, sondern muß auch unbedingt damit rechnen, bei einer Zuteilung später kein Papier mehr zu erhalten, womit unter Umständen die völlige Lahmlegung seines Geschäftsbetriebes verbunden sein kann. Nicht nur Papierverarbeiter, sondern alle Ver⸗ braucher von Pavier (Warenhäuser, Verkaufsgeschäfte usw.) sind meldepflichtig! Beamte der Kriegswirtschaftsstelle nehmen überall genaue Prüfungen vor.

Bayern.

Zwischen Seiner Majestät dem König und dem Reichskanzler Dr. Grafen von Hertling hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgender Telegrammwechsel stattgefunden:

Seiner Majestät dem König von Bayern

München.

Euerer Majestät beehre ich mich alleruntertänigst zu melden, daß ich mich soeden zu der mir von Seiner Majestät dem Deut⸗ schen Kaiser und Köntg von Preußen angetragenen Uebernahme der Stelle des Reschskanzlers und des Preußischen Ministerpräsidenten entsprechend der mir von Euer Majestät Allerhöchst erteilten Er⸗ mächtigung bereit erklärt habe. Tiefbewegten Herzens muß ich in dieser für mich so dedeutungsvollen Siunde das hohe Amt, auf das mich das Vertrauen weiland Seiner König⸗ lichen Hoheit des Prinzregenten Luitpold von Bayern berufen hat und das mit allen meinen Kräften zum Besten des geliebten Bavernlandes zu führen meine Freude und mein Stolz war, in die Hände Euer Mej stät zurücklegen. . 2n bute ich bei diesem Anlasse meinen tiefgefühlten Dank für alle mir in überreichem Maße hewiesene Huld und Gnade zu Küßen legen zu dürfen. Möge der Allmächtige Gott Eure Königliche Mäajestät mit einer langen, glückbringenden Regierung zum Wohle des Vater⸗ segnen und das Köntgliche Haus in seinen gnädigen Schut nehmen. 3

Eurer Königl'chen Majestät alleruntertänigst treugehorsamster Dr. Graf von Hertling.

Seiner Exzellenz Reschskanzler Dr. Grafen von Hertling Berlin.

Seine Majestät der Kaiser hat mir gestern abend telegraphisch mitgeteilt, daß er sich entschlossen hat, Eure Exzellenz auf die Stelle des Reichskanzleis zu berufen. Eure Exzellenz wissen, wie schwer es mir fällt, mich gerade in dieser Zeit von Ihnen trennen zu müssen. Wenn ich mich gleichwohl mit Ihrem Rücktritt aus dem Amte des bayerischen Staatsministers des Königlichen Hauses urd des A ußeren einverstanden erkläre, so geschiebt es, weil ich mit Seiner Majestät dem Kaiser darin überein⸗ stimme, daß Ihre Berufung auf den Posten des Kazzlers den Interessen des Reiches dient, denen gegenüber ich mein eigenes Interesse zurückstellen muß. Meine innigen Wünsche begleiten Sie in Ihr neues, hohes Amt. Gott gebe Ihnen die Kraft, die schwere Bürde zu tragen, und das Steuer, das Sie er reifen, mit sicherer and zu führen, zum Wohle des Reiches und der Bundesstaaten⸗ Als aäußeres Zeichen meines warm empfundenen, von Herzen kommenden Dankes für hervorragende Dienste, die Sie Meinem höchstseligen Herrn Vater, Mir und Meinem lieben Bayernlande in fast sechsjähriger Amtsführung geleistet, verleihe ich Ihnen

Meinen Haus⸗Ritter⸗Orden vom Heiligen Habertus. Ludwig.

Seine Majestät der König hat his zur Wieder⸗ besetzung des durch die Berufung des Grafen von Hertling auf den Reichskanzlerposten freigewordenen Amtes des Staatsministers des Königlichen Hauses und des Aeußern der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge den Staatsminister von Thelemann mit dem Vorsitz im Ministerrat und den Staatsrat von Loeßl mit der Führung der Geschäfte des Staatsministeriums des König⸗ lichen Hauses und des Aeußern betraut.

Kriegsnachrichten. Berlin, 2. November, Abends. (W. T. In Flandern lebhafte Feuertätigkeit an der Meer.

Unbemerkt und ungestört vom Feinde, haben wir in letzter Nacht unsere Linien von der Bergfront des Chemin⸗ des⸗Dames planmäßig verlegt. b

In der Nacht zum 1. November haben s as 8 und englische Küstenplätze erfolgreich ange⸗ 8 Im Osten nichts Besonderes.

Aus Italien bisher nichts Neues.

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Am Tagliamento vurde der Rest der auf dem Ost⸗ ufer zwischen dem Fella⸗Tal und dem Adriatischen Meere noch haltenden italienischen Brigaden gefangen oder über den Fluß geworfen. Die schweren blutigen Verluste der Italiener auf dem eiligen Rückzuge bestätigen sich. Vergebens versuchen feindliche Funksprüche die gewaltige Größe der Niederlage in Italien, die die gesamte Entente getroffen hat, zu verkleinern. Zahlen und Tatsachen sagen mehr als Worte.

In Flandern hielt starke Feuertätigkeit besonders bei Dixmuide, bei Hollebeke und Passchendaele den Tag über an und blieb auch in der Nacht sehr lebhaft. Zeitweise erreichte sie zwischen Poelkapelle und Passchendaele große Heftigkeit.

An der Aisnefront lebte das feindliche Feuer am Nach⸗ mittage bedeutend auf. Es erreichte gegen Abend von nördlich Braye bis Hurtebise große Stärke. Nach fünfstündiger Artillerievorbereitung und stärkstem Trommelfeuer brach der Feind mit starken Kräften zum Angriff vor, der in unserem zusammengefaßten Artillerie“, Infanterie- und Maschinen⸗ gewehrfeuer unter hohen Feindverlusten blutig zusammenbrach. Unsere Stellungen wurden restlos gehalten. Auch während der Nacht hielt das Feuer auf der ganzen Front an und ließ erst am Morgen des 2. November bei nebligem Wetter nach.

Oestlich der Maas steigerte sich das lebhafte feindliche Störungsfeuer am Nachmittage stellenweise bedeutend und hielt

bis zur Dunkelheit an. Nach kräftiger Feuervorbereitung

Eurer Königlichen Majestät

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eignisse von Belang.

Koponstantinopel, 1. November.

8 tießen westlich des Chaume⸗Waldes starke feindliche Patrouillen vor.

Sie wurden blutig abgewiesen. b In Mazedonien erlitt nordwestlich Bitoli ein Ab stärkeren Kräften unternommener feindlicher Angriff dasselbe Schicksal. 8 8

st dem Vordringen der verbündeten Truppen in die

Eben- Venetiens . der Eroberung eines Teils der italienischen Landschaft Friaul find, wie so oft schon in diesem Weltkriege, wirtschaftlich wichtige Gebiete in die 8. 3 Mittelmächte gefallen. Venetien ist ebenso wie Friaul ein lan wirtschaftlich sehr fruchtbares Gebiet. Bei der Lebensmittelnot, die augenblicklich in Italien herrscht, ist der Wegfall eines jeden Guantums landwirtschaftlicher Produkte doppelt üchwer zu ertragen. Besonders peinlich für die italienische Ienen⸗ politik ist die Tatsache, daß die Industriezentren der Lombar 2 teilweise mit den Agrarprodukten Venetiens und Friauls gespeist werden. Hierzu kommt, daß mit Udine 8 außerordentlich wichtiger Verkehrspunkt verloren geganger ist. Damit hat die Lebensmittelversorgung Italiens eine neue erhebliche Erschwerung erfahren. Wir hörten 8g von einem Vormarsch der Truppen an der Küste. 5 Küste liegt die Hauptstadt Venetiens, Venedig. 25 Stadt, die nicht ungefährdet erscheint, ist besonders währen des Krieges zu einer großen Industriestadt ausgebaut worden. Die Kriegsindustrie Venedigs, das vor dem Kriege 52 der Hauptsache von Fremden⸗ und Luxusindustrie lebte, 8 heute recht bedeutend. Jedenfalls dringt der Vormarsch er Verbündeten ins Muskelfleisch und Nervensystem des wirtschaft⸗ lichen Italiens ein. Dieses Nervensystem verdichtet ficheke. der Lombardei zum Nervenzentrꝛum des modernen Italiens, denn dort liegt die Hauptindustrie, die Basis seines vor dem Kriege soeben wieder im Aufschwunge begriffenen Wohlstandes, den die italienische Regierung freventlich aufs Spiel gesetzt hat. (W. T. B)

Berlin, 3. November. (W. T. B.) Eines unserer Bomben geschwader hat in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November die militärischen Ziele im Herzen Lon⸗ dons und in den Hafenstädten Gravesend, Chatham, Ramsgate, Margate und Dover kräftig und wirkungs⸗ voll mit Bomben angegriffen. In London, Chatham und Ramsgate brachen große Brände aus. Andere Bomben⸗ geschwader griffen Festung und Werftanlagen von Dün⸗ kirchen sowie militärische Ziele hinter derflan drischen Front an und verursachten zahlreiche Explosionen und Brände.

Alle unsere Flugzeuge sind zurückgekehrt.

Großes Hauptquartier, 3. November. (W. T. Bo)

Westlicher Kriegsschauplatz. Regen und Nebel schränkten die Gefechtstätigkeit bei allen Armeen ein. 8 8 In Flandern unterhielt der Feind starkes Feuer auf die Stadt Dixmuide und ihre Anschlußlinien. In der Nacht vom 1. zum 2. November haben wir die schon längere Zeit beabsichtigte Verlegung unserer Linien vom Chemin⸗des⸗Dames ohne Störung zu Ende geführt. Alle Bewegungen blieben dem Feinde verborgen, der bis gestern mittag noch lebhaftes Feuer auf die von uns aufgegebenen Stellungen unterhielt. 1 1 Am Rhein⸗Marne⸗Kanal wurden bei einem Er⸗

kundungsvorstoß nordamerikanische Soldaten gefangen ein⸗ gebracht.

Unsere Flieger haben in der Nacht vom 1. zum 2. No⸗ vember Landon, Chatham, Gravesend, Ramsgate, Margate und Dünkirchen mit Bomben angegriffen.

Starke Brände ließen auf gute Wirkung schließen.

In den letzten Tagen vermehrten von unseren Kampf⸗ fliegern die zaht ihrer Luftsiege: Leutnant Müller auf 32, Vizefeldwebel Buckler auf 23, Leutnant Bühme auf 21, Leummant Bongartz auf 20. 1u““

6 Oestlicher Kriegsschauplaz. Bei Dünaburg, Smorgon, Baranowitschi und am unteren Zbrucz lebte die Feuertätigkeit auf.

An der 8 Mazedonischen Front 8 schwoll der Artilleriekampf östlich des Var dar zu erheblicher Stärke an. Italienische Front.

Keine größeren Kampfhandlungen. Bis jetzt sind über 200 000 Gefangene und mehr als 1800 Geschütze gezählt worden! Die Beute an Maschinengewehren, Minen⸗ werfern, Kraftwagen, Bagagen und sonstigem Heeresgerät hat sich noch nicht annähernd feststellen lassen. 1

Der Erste Generalquartiermeiste

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 2. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Am unteren und mittleren Tagliamento sind wir in Fühlung mit dem Feinde. Italienische Truppen, die sich noch östlich des Flusses zu halten suchten, wurden ge⸗ worfen oder aufgerieben, wobei erneut mehrere tausend Gefangene in der Hand der Verbündeten blieben. Im Fellagebiete und im Bereiche des oberen Tagliamento nimmt das Vorgehen unserer Armeen den beabsichtigten Verlauf. An mehreren Stellen mußte feindlicher Widerstand gebrochen werden. 1 Auf den anderen Kriegsschauplätzen keine Er⸗ Der Chef des Generalstabes.

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Türkischer Bericht. 1““ 88 (W. T. B.) Antlicher Tagesbericht.

Schwarzes Meer: Zwei russische e die in der Nähe von Midia kreuzten, entfernten sich beim Herannahen unserer Wasserflugzeuge schleunigst nach Norden. 8 Sinaifront: Im Gazaabschnitt wurden 15 Inder gefangen genommen. Feindliche Monitore beschossen zeitweilig die Stadt Gaza. An den übrigen Fronten keine besonderen Ereignisse,