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Insawmensetzung elne sackgemäße geschäftliche Behandlung und eine 1— Interessen vor⸗ Im Bedarssfall kann d'e Landez entralbehörde oder die von ihr bestimmte Bebörde die Zusammensetzung der Schiedestelle vor⸗ Die Errichtung der Schiersstelle oder die Ueb'rtragung ihrer Befugniss, auf eine andere Sulle ist von der Gemeindebehörde
ichen ng⸗ Berücksichtigung aller widorstrettenden rgt.
schr iben. in ortsübl cher Weise bekannt zu machen (5 1).
Die Streitigkeiten, iu deren Entscheidung die Schledsstelle besugt
ist, sind von dreierlei Art:
Durch die Anordnungen der Belzede ist festgelegt, wieviel
Kobhlen oder Koks der Hauübesitz r während des Winters verbrauchen
darf; mwöglicherweise mird durch die Kohlenvertetlungsstellen schon genauer bestimmt, wie di se freigegebene Menge auf einzelne Abschnitte der kalten Jahreszeit zu verteilen ist, oder eine andere bestimmte Soweit dies richt geschiebt, kann
Verbal ungsvorschrift gegeben. nach § 2 Nr. 1 die Schiedsstelle weiter regelnd eingreifen. Ste kan“ beispieleweise bestimmen, wieviel von dem zugeteilten Brenn⸗ steff in ei em Monat oder in jerem einzelnen Monat des Winters, wieviel in der Woche oder an einem Tage verbraucht werden darf, wie viele und unter Umständen auch welche Räume einer Mirt⸗ wobhnung fenitt werden dürfen und welche nicht, ob einzelne Räume ständig oder nur an gewe’ssen Tagen oder zu benimmten Stunden erwärmt sein müssen, wie hoch die Erwärmung in den ver⸗ schiedenen Raumen sein muß oder darf, wi viel von dem Heirvorrat fur die Versorgung mit warmem Wasser zu verwenden und wie dessen Li⸗ferung zu verteilen ist, u. dal mebr. Selbstverständlich ist, daß die Sch edostelle sicch bei ihren Besrimmun ger innerhalb der Grenzen der behördlichen Anordnungen halten muß. Aader eits bi den diese An⸗ ordnungen die Grundlage ihr ihre Entscheidungen. Nicht was der Vermieter an greifbaren Veorräten tatsächlich zur Hand hat, ist Gevcenstard der von der Schiedsstelle vorzunehmenden Unterverteikung, sondern was dem Vermi⸗ter zu verbrauchen gestattet und was er withen an vertraglichen Pflichten zu erfüllen du. ch das Cingreifen der Obrigkeit nicht gehindert ist.
Hinter der vollen Vertragspfl cht werden die von der Behörde und der Schiedestelle festgesetzien Leistungen zurückoleiben. Der Mi⸗ter hdat deshald kraft Gesetzes einen Anspruch auf Kürzung d.2 Metziases, mag man ihn auf § 537 oder auf 9 323 des Bürgerlichen Gesetzb chs stütz n. In be den Fällen näre der Mi t⸗ zirs in eyvtspreche der Anwendung des 5 472 in dem Ver⸗ dältnis herabzes ten, in dem der Wert der Mieträume mit dem A spruch auf vertogsmäßige Heizung und Warn wasserversor 9. zur Zeit des Nertragssch'usses (. b. der letzten zestsetzur g des Mieninse 8) zu dem W te bei Ei schränkung der Nebenleistungen gestanden h ben rürde. Diese Berechnun darft, über deren praklische A⸗wend na bereits wet auremandergehende Aeußerungen in der Ocffentlichkeit laut geworden sind, but t eine Fuülle von Schwi rigreiten, die zu langwiertgen Sireitlgkeiten und zu erheblichen Verschieden he ten und Unkbilligkeiten in der Handbabung fuhren köanen. Auch hier soll dabe (§ 2 Na. 2) rie Schiedsselle das Maß b⸗simmen, in dem der Mieter sem n Minderungsanspruch geltend machen kann, wenn der Vermiter seine Iflichten in dem durch Behörde und Schiedestelle begrenzten Um fang or nungsmäßtg erüllt. Entsprechendes gilt, sofern für die H zuno und Warmmasse versorgung veden dem Mienins eine besondere Versütung ausbedungen worden ist, für den Anspruch auf Minderung dieser Vergütung., Unter besonderen Umständen wird die Catschei ung auch dahin Lehen köennen, daß der Anspuch auf Herab⸗ setzen, des Mi⸗rzinses nicht geltend zu machen s⸗i.
Eadlich soll (5 2 Nr. 3) die Schiedestelle entscheiden, ob die durch die Zettum ände verursachte Herabezzung der Mietleistun en nach Lage des Etez lfalls wid tig gevug ist, um dem Mieter die Aus⸗ übung des Rech s- zor frinlosen Kündteung nicht zu verscheänken, oder sb ihm ohne U billtakeit zu emunt werden kaun, den Mietvertas mit den von keinem der Beieili,ten zu vert.etenden Leistunge⸗ beschränkungen weiter ausz halten.
Zur Anrufung der Schieds stehee ist jeder Vertragsteil herechtist. Die En scheidang ergeht dann für den einzeinen Fall. Da eben tann es angezetgt sein, daß die Scheedostelle übe: Frogen von grund⸗ sätz iche: Bedeutung, z. B. üder die Verteilung der zmennstoffe aut bebimmte Zetträume oder über die Gremen des Menderunger ch’8, allgemeine dnordnungen erläßt. Der § 2 Abs. 2 87” in dieser Hinsicht die noͤtꝛge Ermächttgung vor. Das Recht, ri⸗ Entsche dung im einzelnen Falle anmrusen, wird den Beteizigten durch eine allge⸗ meine Anordnung nicht genommen.
Die Schiedent lle trifft ihre Ent cheidung unter freier B rücksichtiaung aller Unstande nach billigem Ermessen. Von erb bliche; Bedeutang ist babei der Einflaß, den die Uebernabme der Heizungepfl bch auf die Bemessung des M etzinses gebant hat. Außerdem sind in Betracht zu hehen ber⸗ Iotelew se die Groͤße und ler Preis der Woh unz, die Zahl und die Verwe durg der Räume, die Zahl, der Ber uf und die Gesuadheitt⸗ ro haltntsse der Benuper, fe ner die Lage und die Bes vaffe heit des Hauses; in besonderen Fallen können auch die Vermögent⸗ urd Einkommensverhältnifse der Beteit’gten herangezogen werden. Die Entscheidungen der Sckhi dsstelle si d unanfechtvar (§ 3 Abs. 1). Treten in den der Enrscheidung zugrunde li denden tatsächlichen Ver⸗ holt issen Aenderungen ein, insbesondere durch neue Ano daungen der zuständigen Behörde, set es, daß sie weitere Mergen von Heizstoffen zur Verwendung fretgibt oder weitere En schrän⸗ kungen anordn-t, seien sie an erer Art, so können die 8*8 bügtern die Entscheidung der Schiedsstelle von neuem anrufen
. 1. *
Die Bestimmungen der Schiedsstelle, mögen fie für den einzelnen Fal oder als algem ine Anordnungen ergeben, gelten als vereinbarte Bestimmungen des Mierwertrags (§ 4 Satz 1). Sie binden also die Parteten wie der Vertrag selbst, dessen Vereinba ungen, soweit sie durch die Entscheidung niet berührt werden, unverändert weiter in Kraft blerben. Ebenso bilden sie die Grundlage für die gerichtlichen Ent chei⸗ dungen (Urteile und 1s Verfü ungen), die über die von Gestim⸗ mangen der Schiersstele betroffenen Ansprüche ergeben. Weitergehende An⸗ sprüche des Mieters aus Anloß der von der Behörde angeordneten oder von der Schieesstelle bestimmten Bschränkungen der Vertrags⸗ pfl chten sind ausg schlossen (§ 4 Satz 2). Dies gilt vor allem von watergehenden Erfüllunge⸗ und von Schadensersatz⸗ und Minderungs⸗ ansprüchen des Mieters, aber auch von seinem außerordentlichen 8 Auch wenn der Mieter behaupiet, deß die angeordneten Einsch änkungen der Heizung mit einer erheblichen Ge⸗ fährdung der Gesundheit verbunden seien, kann das Kandigungsrecht aus § 544 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von der Schiedsstelle nach § 2 N.. 3 ausgeschlossen werden. Dagegen bieiben alle Ansprüche unberührt, die der Mieter dera s herleiten kann, daß der Vermieter auch die h rabges-tzten Vertraaspfl cht,n nicht erfüllt. Als Bestand⸗ teile des Mietvernags können die Bestimmungen der Schiedsstelle, nachdem sie erganges sind, wie jede andere Vertragsbestimmung von den Porteien durch Uebereinkommen abgeändert werden. Im voraus getroffer e Vereinbarungen, daß eine Enlscheidung der Schiedgsstelle für die Parteien nicht oder nur beschränkt verbindlich sein soll, ist dagegen durch die Vorschrift des § 8 ausgesch ossen.
Durch die Moglickkeit, die Schiedsstelle anzurufen, sind die Parteten nicht gehtneert, sich mit ih en Ansprüchen sofort an das Gerscht zu wenden. Da indessen die Bestimmungen der Schiedsstelle erst die endgültigen Unterlagen für die Entscheidung des Gerich s8 schaffen, sieht de § 5, um widersprechende Entschedungen zu verhüten, vor, daß auf Antrag einer Partei rie gerichtliche Verhandlung auszu⸗ seven ist, bis die Schiedsstelle entschieden hdat. Ein ohne vorherige A rufung der Scheedsstelle ergangenes Urreil oder eine gerichtliche einstwe liage Verfügung kann auch nach Eintritt der Rechtsktat⸗ wie durch Pa teivereinbarung, so auch durch die Bestimmung der Schieds⸗ ü. w8 Verfah
e 8 un enthalten Verfahrensvorschriften. Mehrere Anträg“, welche Mieträume desselben Hauses, also die Benutzung derelben Heizungs⸗ oder Wasserversorgungsanlage und die Verwendung desseiben Heuvo rats hetreffen, können zu gemeinsamer Verhandlung und Gatscheidung verbunden werden (5 6). Das Berfahren ist ge⸗
1““ I1
11“ 1“ “ Perfabrang zu iragen kat. Iu ilriga ist die Regelung dos Per⸗ fahrens dem Reichskanilet sdertragen.
Die Anwendung des Entwurss kann durch Versinbarung der Parteien ncht ausgeschlossen werren (h ). Ueber die materisll⸗ rech liche Taagweite der Vorschrift ist Daeits gesprochen; auch eine Abrede, daß die Parteien auf die Anrufung der Schiedestelle ver⸗
zicht n, ist urwirksam. Die Verordnung soll mit ihrer Verkündung in Kraft treten (5 9
Abs. 1). Zu diesem Zettpunkt wird die teilwelse Nichterfüllung der Vertragspfl cheen der Vermieter in zablreichen Fällen beretis vor⸗ liegen. De. § 9 Abs. 2 ordnet deshaib an, daß die Schiedostelle die im 8 2 vorg henen Bestimm ungen mit rückwirkender Kraft vom 1. Oktober 1917 an treffen kann; sie kann also die vom Vermieter nach seinem Ermessen vorgenommenen Leistun seinschränkungen als berechtigt anerkennen und die entsprechenden Folgerungen daraus tehen; damit treten dann auch hinsichtlich der vor dem Inkrafttreten der Verordnung entstandenen Ansprüche die Wukungen des § 4 Satz 2 ein, soweit dessen Berengssnng. rämlich die Vertragserfüllung des Vermieters in dem bebs dlich zugelassenen und gebilligten Umfang, gegeben ist. Der § 9 Abs. 3 enthält eine Uebergangsvorschrift für die beim Inkrasttreien der Verorvnung bereits rechtshäͤngigen Fälle.
Durch die Bekanntmachung (Nr. E. 452/10. 17 K. R. A), betreffend Erzeugung des Kriegsmaterials durch Eisen⸗ und Stahlwerke, ist den Eisen⸗ und Stahlwerken zur Pflicht gemacht, Aufträge, deren Ausführung von der Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung des Königlich preußischen Kriegsministeriums Berlin oder einer von dieser bezeichneten Stelle als im kriegswirt⸗ schaftlichen Interesse notwendig gefordert wird, auszuführen. Kann ein Werk den Auftrag nur aus ühren unter Zurücksetzung anderer Aufträge auf Kriegsmaterial, so entscheidet auf eine dem Werk obliegende unverzüaliche Benach⸗ richtigung die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung oder eine von dieser berfeme Stelle über Reihenfolge der Ausführung der
ufträge.
Ifst ein Werk der Ansicht, daß betriebstechnische Hinder⸗ nisse der Ausführung des Auftrages entgegenstehen, so kann es innerhalb einer Woche die Entscheidung der beim Deutschen Stahlbund in Düsselvorf zu bildenden Entscheidungskommission anrufen. Alles Nähere ergibt sich aus der “ selbst, die bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern un Polizeibehörden eingesehen werden kann.
gefertiaten Freigabescheine über Freigabe von Korkholz, Korkabfällen und den daraus hergestellten Halb⸗ und Füerticerse ngnisen werden, wie durch „Wolffs Telegraphen⸗ üro“ mitgeteilt wird, vom 1. November 1917 ab durch die Geschäftsstelle der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung für Kork⸗ abrechnung und ⸗Freigabe, Berlin W. 50 (Nürnbergerplatz 1), vorbereitet Sektion Q, weitergegeben. Nach wie vor erbalten die sg gabescheine erst durch Stempel und Unterschrift der Kriegs⸗ Rohsoff⸗Abteilung Gültiakeit.
Alle die Freigabe von Kork betreffenden Gesuche und Zu⸗ schriften sind ab 1. November 1917 an die obengenannte „Geschäftsstelle der Kriegs⸗Robhstoff⸗Abteilung für Kork⸗Abrechnung und ⸗Freigabe“, Berlu W. 50 (Nürnbergerplatz 1), zu richten.
Nach 8 11 der am B. September 1917 erlassenen Be⸗ kanntmachung (Nr Q. 1,/6. 17 KRA), bet effend Beschlag⸗ nahme und Bestandserhebung von Korkholz, Kork⸗ abfällen und den daraus hergestellten Halb⸗ und Fertigkeits⸗ erzeugnissen waren die am 2. September 1917 vorhanden age⸗ wesenen Vorräte am 15. Oktober d. J. der Kriegewirtschafts⸗ Aktiengesellschaft, Berlin W. 50 (Nürnbergerplatz 1), porto⸗ frei mit der Aufschrift: „Bestandserhebung von Kortholz“ zu melden. Diejenigen Firmen, welche die vorgeschriehenen Mel⸗ dungen bisher noch nicht bewirkt haben, baben zur Vermeidung von Weiterungen die vorgeschriebene Meldung sofort nachzu⸗ holen. Die Meldung hat auf dem amtlichen Meldeschein 8 erfolgen, der von der bezeichneten Kriegswirtschafts⸗Aktiengesell⸗ 88” e W. 50 (Nürnbergerplatz 1), schriftlich anzu⸗ ordern ist.
§ 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung Nr. W. I.
nahme bestimmt zugunsten folgender nach dem 14. August 1915 aus dem Reichsausland eingeführten Gegenstände:
g. ungejsärbte und getärbte reine Schafwolle, Kamelbaare, Mohär, Alpaka, Kaschmir, ungewaschen, rückengewaschen, fabrikmäßig gewaschen, karbonisi it, auch in Mischungen untereinander oder mit anderen dFeecse . ap. gestrdt⸗
. ungesärbte und gefärbte Spinnstoffe aus reiner Schafwolle, Kameibaar, Mobhér, Alpaka, Kaschmir, also Kammzug, Kämmlinge, Abgänge und Abfälle jeder Art dieser Spinnstoffe aus Wäͤscheret Kämmerei, Kammgarn⸗ und Streichspinneret, Webere’, Strickere oder sonstigen Zweigen der Vera beitung, auch in Mischungen unter⸗ einander oder mit anderen Spinnstoffen.
Durch einen am heutigen Tage in Kraft tretenden Nach⸗ trag zu der Bekanntmachung Nr. W. I. 1770/5. 17. K. R. A. kommen diese Ausnahmen in Wegfall.
„Der nähere Wortlaut dieser Nachtragsbekanntmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizei⸗ behörden einzusehen. 8—
schlagnahme bestimmt zugunsten von Kunstwollen und Kunst⸗ wollmischungen, die nach dem 1. Mai 1916 aus dem Reichs⸗ ausland eingeführt oder aus nach diesem Termin eingeführten Garn⸗ und Zwirnabfällen, Lumpen⸗ und Stoffabfällen hergestellt worden sind; ferner für Kunstbaumwollen, die nach dem 1 Januar 1916 aus dem Reichsausland eingeführt oder aus nach diesem Termin eingeführten Garn⸗ und Zwirnabfällen hergestellt worden sind.
Durch einen am heutigen Tage in Kraft tretenden Nach⸗ trag zu der Bekanntmachung Nr. W. IV. 2000/2. 17. K. R. A. kommen diese Ausnahmen in Wegafall. Eine Veräußerung, Lieferung und Verarbeitung dieser Gegenstände ist nur noch 5 timmung der Kiiegs⸗Rohstoff⸗Abteilung in Berlin Der Nachtrag der Bekanntmachung ist bei den Landrats⸗ ämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehärden einzusehen.
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Dbührenfret; die Schiedsstelle entscheidet, wer die baren Auslazen des
Die bisher von der Kriegs⸗Rohstoff⸗Ab eiluna, O. aus⸗.
und alsdann an die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung,
1““ 88 11“ ö. “ 83 Im 9 6b der Bekanntmachung Nr. W. IV. 900/4. 16. K. ℳ*† A. vom 16 Mai 1916 find Ausnahmen von der Be⸗ schlaanahme bestimmt zugunsten solcher Lumpen und neuen Stoffabfälle, die aus dem Auslande eingeführt worden sind — Durch einen am heutigen Tage in Krast tretenden Nachtrag zu der E“ W. IV. 900/4. 16. K. R. A. kommt diese Ausnahme in Wegfall. Veräußerung, Lieferung und Verarbeitung der bis davin von der Beschlagnahme aus⸗ genommenen Lumpen und Stoffabfälle wird dann nur noch mit Zustimmung der Kriege⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königlich preußischen Kriegsministeriums zulässig sein. Der Nachtrag der Bekanntmachung ist bei den Landrats⸗ ämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
3 .
1
Die Reichsbekleidungsstelle Telegraphenbüro“ nochmals darauf aufmerksam, daß die bis⸗ herigen Abgabebescheinigungen, die gegen Abgabe eines alten Kleidungsstückes zur Erlangung eines Bezugscheins 01 mit Preisgrenzen ausgegeben wurden, mit dem 15. November d. J. ihre Gültigkeit verlieren. Der Bezugsschein C1 selbst wird von da ab nicht mehr erteilt. Die bis zum 15. No⸗ vember d. J. ausgefertigten Bezugsscheine C 1 gelten noch bis Ende dieses Jahres. Seit kurzem werden nach den neuen Bestimmungen nur noch veränderte Abgabebescheinigungen nach Abaabe einer entsprechenden Anzahl don Altbekleidungsstücken zur Erlangung eines Behngche a A 2, B2 ohne S ece ausgestellt. Abgabebescheinigungen für Schuhwaren und die deen ausgefertigten Bezugsscheine bleiben unverändert und ohne Zeitbegrenzung giltig.
Wie der Ver zur Wahrung deutscher Interessen in Rumänien E. V., Berlin C 2 (Bukarester Verbandsstelle „Ver⸗ mögensschutzstelle in Rumänien, Deutsche Abteilung“), durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, werden Gutscheine von Feldrequisitionen, die von deutschen und österreichisch⸗ ungarischen Truppen bei deutschen und österreichisch⸗ungarischen Staatsangehörigen in Rumänien vorgenommen wurden, nunmehr eingeloͤst. Interessenten wollen daher ihre An⸗ sprüche zur rechtzeitigen Wahrung umgehend dem Verband bekanntgeben. ök
Bahern.
Am 2. und 3. November fanden im Staatsministerium des Innern unter Vorsitz des Staatsministers von Brett⸗ reich wichtige Verhandlungen über die Ausnützung der bayerischen Wasserkraäfte statt. Wie die „Korrespondeng Hoffmann“ meldet, handelt es sich darum, verschiedene Bewerber um die Wasserkräfte des oberen Inn und der Isar von München bis Moosburg zu einem gemeinschaftlichen Vorgehen zusammen⸗ zuschließen. Dieser sonhec ist unter der besonderen Mitwi kung der bayerischen Wasserkraftarbertsgemeinschaft erreicht worden. Für den Ausbau des oberen Inn haben sich die dieser Gemein⸗ schaft angehörigen baverischen Banken (Bayerische Hypothek n⸗ und Wechselbank, Bayerische Vereinsbank, Bayerische Handels⸗ bank und Bayerische Disconto⸗ und Wochselbank und die Rtenzesegca vorm Schuckert u. Co. Nürnbern), ferner die Direction der Disconto⸗Gesellschaft und das Bankhaus mann, Bleivtreu u. Co. in Berlin sowie die Metallbank und Metallurgische Gesellschaft und die Chemische Fabrik Griesheim⸗ Eiektron in Frankfurt a. M., dann für den Ausvau der mittleren
sar die obengenannten Mitglieder der bayerischen Wasser⸗ raftarbeitsgemeinschaft, die beiden obengenannten Berliner Banken, ferner die Bayerischen Geschützwerke Fried. Krupp, Kommanditgesellschaft in München und Fried. Krupp Aktien⸗ gesellschaft, Essen, zusammengeschlossen. Außerdem ist bei dem Ausbau der Isar auch die Stadtgemeinde München beteiligt. Der Staatsminister des Innern hat den Beteiligten weit⸗ gehendes Entgegenkommen zugesagt. Ueber den weiteren Fortgang der Verhandlungen, die einen wesentlichen Fortschritt auf dem Wege zum Ausbau der baseisges Großwasserkräfte 8 wird im geeigneten Zeitpunkt näheres mitgeteilt werden.
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Bremen. Der Bürgermeister Telegraphenbüro“ meldet, gestern abend im 70. Lebensjahre ge⸗
Im 1770/5. 17. K. R. A. sind Ausnahmen von der Beschlag.
Im 8 6 der Bekanntmachung Nr. W. IV. 2000/2. 17. K. R. A. vom 1. April 1917 sind Ausnabmen von der Be⸗
storben.
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Oesterreich⸗Ungarnn.
Der Kaiser hat an den österreichischen Finanzminister von Wimmer, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes
Telegramm gerichtet:
„Verheißangevoll haben unsere heldenhaften Armeen mit Gottes Beistande den Angriff weit in Italsens Lande getragen. Der begeisterte Ruf, mit dem meine Braven die feindlichen Stellungen stürmen, möge daheim einen starken Widerhall finden in einem großen Erfolge der siebenten Kriegsanleihe. We hier, tue auch dort jeder seine Pflicht. Ich zeichne zwoͤlf Millionen auf vie siebente österreichische Kriegsanleihe. 8
Karl m. p.
Vorgestern nahm der Kaiser die üblichen Vorträge ent⸗ gegen und empfing sodann in besonderen Audienzen unter anderen den Minister des Aeußern Grafen Czernin und den
bulgarischen Militärbevollmächtigten Obersten Tantilow. Am
Abend reiste der Kaiser an die Front ab.
.— Wie die Abendblätter melden, mißbilligen die Mit⸗ glieder der Vorläufigen Regierung die Tätigkeit des Kriegsministers Werchowski, insbesondere seine An⸗ sichten auf dem Gebiete der auswärtigen Politik, die öfters seinen internationalistischen Charakter euthüllt hätten. Es erhob sich daher eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Kabinett und dem Kriegsminister, der schließlich aus Gesundheitsrücksichten einen vierzehntägigen Urlaub verlangt und alsbald seine Amtsbefugnisse dem Unterstaats⸗ sekretär des Krieges Manikowski überiragen hat.
— Der Arbeiter⸗ und Soldatenrat von St. Peters⸗ burg hatte kürzlich, wie die „Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, einen revolutionären militärischen Ausschuß zur einer engen Fühlung mit den Truppen der Haupt⸗ tadt ernannt. Gestern richteie der Vorsitzende des Arbeiter⸗ und Soldatenrats Trotky einen Aufruf an die Garnison von St. Petersburg, worin er sie auffordert, nur die von dem genannten Ausschuß gebilligten und gezeichneten militärischen Befehle auszufahren. Glelchzeitig ernannte der Ausschuß Spezial⸗
aacht durch „Wolffs
Dr. Barkhausen ist, wie „Wolffs
zufolge, um die Erklärung des
und enssandte sie un alle wichtigeren P auptstadt und ihrer Umgebung. Die Abenddlättor sehen diese andlungen des Arbeiter⸗ und Soldatenrats als den orsten ersuch der Maximalisten an, sich der Herrschaft zu bemächtigen.
Man glaubt zu wissen, daß die Regierung entschlossen sei,
diesem Versuch kräftig Einhalt zu tun und ihm ein für alle Male ein Ende zu 1e.e” 1 8
— Der Kongreß von örtlichen militärischen Ver⸗ tretern in Nowotscherkask hat seine Arbeiten beendet und eine Entschließung angenommen, in der es der „Peters⸗ burger Telegraphenagentur“ zufolge heißt, daß die Fortsetzung des Krieges nicht die innere Krise lösen und die unheilvolle Lage der Nation nicht bessern könne. Gleichzeitig behindere sie die Zusammenberufung der verfassunggebenden Versammlung. Die Regierung solle es daher als eine dringende Aufgabe be⸗ trachten, den Krieg zu beenden, und Gesetze erlassen, die die republikanische Staatsordnung befestigen.
— Die Verhandlungen über die künftigen russisch⸗
finnischen Beziehungen zwischen dem Generalgouverneur
und den Parteiführern, drehen sich augenblicklich, obiger Quelle ertreters der landwirtschaft⸗⸗ lichen Partei, die sich von den anderen bürgerlichen Parteien
geetrennt hat und Anerkennung des Aktes vom 31. Juli durch
her das Ziel ihres gerachten Kampfes ist
2 .2 91
ie Einstweilige Regierung verlangt. Der Generalgouverneur
1 8 hat jedoch erklärt, daß dieser Akt nicht anerkannt werden könne,
da er der Prüfung durch die Regierung nicht rechtzeitig unter⸗ worfen worden sei; somit würde seine Genehmigung oder An⸗ erkennung den Staatsgrundsätzen zuwider laufen. Der General⸗ ouverneur hat die Parteiführer aufgefordert, einen Weg zu uchen, der den Gesetzen nicht widerspricht.
Der Ministerrat bestätigte am Sonntag die Ernennung des Abgeordneten Silvio Cresvi zum Unterstaatssekretär mit
8 Funktionen als Generalkommissar für Verprovjantierung un
.FEnrklat. 1“
Der Sultan hat an den Deutschen Kaiser laut dung der „Agentur Milli“ folgende Depesche gerichtet: Ich bute Gure Majestät, die wärmsten Glückwunsche zu den glänzenden Siegen entgegennehmen zu wollen, welche Ihre tapferen Armeen soeben zusammen mit den österreichtsch⸗ungarischen Armeen üder die staltenische Armee davongetraagen haben. Gberso lege ich Wert darauf, Euer Majestät die tiesste Bewunderung auszudrücken für die heldenhafte Verteidigung, welche Ibre glorreichen Armeen mit soviel Tapferkeit den erbitterten feindlichen Angriffen an der Wesifroat enigegensetzen. Ich ditte den Allmächtigen, unsere Armeen dald mit einem endgüttigen Triumph zu krönen. 8
Kaiser Wilhelm antwortete:
Euer Majestät bitte ich rhschͤtcen herzlichen Darnk entgegen⸗ Hehee für den bundesfreundlichen Vruß, den Eure Majestät aus laß des Sieges der deutschen und österreichtsch⸗ungarischen Truppen über die italienischen Armren an wich m richten die Güte haꝛten. Besonders übrt es mich, daß Eure Majestät neben den herr⸗ Üc-en Waffentaten am Isonzo auch der ruhmreichen Ver⸗ teidigung der Westfront in so ebrenvollen Worten gedenken. Dem Allmächtigen möge es gefallen, daß das Helrentum der ver⸗ bündeten Truppen in ncriff und Abwehr unseren in unverbrüch⸗ licher Treue zusammenstehenden Völkern dald den Frieden brinst,
“
. Amerika. “ Im Zusammenhang mit der Meldung, daß in Jondon eine
Beratung über die rumänische Lage lataefudien hat,
wird nach einer Reutermeldung bekanntgegeben, daß die Ver⸗ einigten Staaten Rumänien durch Vermittlung Rußlands drei Millionen Dollar vorstrecken.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Bevölkerung Schwedens Ende 1915.
In der „Zeitschrift des K5 iglich preußischen Statistischen Landel⸗ amts (56. Jahrgang, 1V. Heft) werden die Hauptergebnisse der letzten schwedischen Voltzablunn mitgeteilt. Danach bat am Schlusse des Jahres 1915 die Bevölkerung Schwedens 5 712 740 Seelen betragen, gegen 5 522 203 im Jahre 1910. Der Bevölkerungszuwachs bezw. der Gebuntenüberschuß beufferte sich im Jahre 1915 auf nur 33 133 Seelen oder 0,8 vH der Bevölkerung. Dieser Zuwachs war der ge⸗ ringste seit dem Jahre 1903, und schwedische eröffentlichungen er⸗ gehen sich in trüben Betrachtungen über die Abnahme an Geburten, deren im Jahre 1915 nur 22 auf das Tausend der Bevölkerung ge⸗ zählt wurden. Ahbgemein wird über die Ausblcttnng des Zweikinder⸗ systems berichtet, dem diese Abnohme zuzuschreiben ist.
Uebrigens ist die St blichkeit des Jabres 1915 evpenfalls erheblich ungünstiger aeweser als die des Vorjahres 1914, in dem die Sterbe⸗ ziffer ungewöhnlich günstig war. Von merzztnischer Seite ist bekannt⸗ degeben, daß im Jahre 1915 die Irfluenza große Opfer ge⸗ ordert habe.
G Zum Teil mag an der geringen Geburtenzahl der Weltkrieg mit schuld sein, insofern die Zahl der Cheschließungen, wahrschelnlich aus Scheu vor Familiengründung wegen vermeintlich unsicherer Zu⸗
6 kunft, abgemommen hat.
Kunst und Wissenschaft.
In der unter dem Vorsitze des Generalgouverneurs von Beseler abgehaltenen Neneagehene der Gesellschaft für Erdkunde sprach Dr. E. underlich über landes⸗ kundliche Forschungen in Polen. Der Vortragende gab im ersten Teile seiner Ausführungen eine Uebersicht über Ent⸗ stehung und Wirksamkeit der auf Anregung des Generalgouver⸗ neurs von Beseler gebildeten „Landeskundlichen Kommission beim Generalgouvernement Warschau“'. Diese Kommission hat den Zweck, so rasch als möglich eine wissenschaftliche Bcarbeitung und Erforschung Polens durchzuführen und die Kenntnis der zurzeit mili⸗ tärisch besetzten Gebiete im Interesse der deutschen Bebörden, der wissenschaftlichen Welt und des größeren, an Land und Leuten inter⸗ essierten Publikums zu beleben und zu verttefen. Die Er⸗ gebnisse ihrer bisherigen Studien hat die Kommission in vem unlängst unter der Schriftleitung des Vortragenden er⸗ schienenen Pandbuch von Polen“, zu dem Seine Exzellen: von Geseler selbst ein Geleitwort geschrieben hat, veröffentlicht (Gerlin, D. Reimer, 1917). Wie notwendig gerade gegenwärtig solch ein Werk war, davon wird man sich in der Hetmat in weiteren Kreisen faum die rechte Vorstellung machen: der Krieg bringt nicht nur böch te milttärische Anforderungen mit sich, er stellt auch unsere Behörden im besetzten Osten vor die umfassendsten politischen und Verwaltungsaufgaben, die ein Kulturvolk von vornherein dazu nötigen, sich eine genaue Kenntnis des Landes und seiner Finmohner zu verschaffen. Dasd „Handbuch von Polen ist damit zugleich die erste annäbernd vollständige allsemeine Dandeskunde von Polen gewordaen; deun trotz aller vorzüglichen Eintelstudien und Vorarbeiten hat die polnische Atoratur nicht Gleiches geszuweisen. Freilich wird 882 um zu einem objektiven Arteil zu gelungen, niäht vergessen dürfen, da
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a Polen Arbest dasagt var. — Die Kommission ist im Benrnff, als Oegänzung him Handbuch ciro Sammlung von Schriften unter dem Litel „Beiträge zur polnischen Landeslunde“ herausmgeben, von denen die erste, ein für weiters Kreise berechneter „ graphische; Bäderatlas“, soeben erschienen ist (Gea Verlag, 1917,æ. Namentlich ist auch beabsichtigt, in diesen Schriften diee bei den einzelnen Zweigen der deutschen Verwaltung geleisteten Arbeiten aller Art, soweit sie landeskundltche Interessen berühren, als Denkmal der deutschen Tätigkeit in Polen der Oeffentlichkeit zugäng⸗ lich zu machen. Besonders wetvoll sind endlich die Bemühunfea der Kommission, die künftige Organisation der vpolnischen landes⸗ kundlichen Forschungen zu fördern. Die Kommission unter⸗ breitete durch Vermittlung des Generalgondernements dem polnischen Kultusministerium die Anregung zur Errichtung eines Landesamtes nach Art des bei uns in Württemberg bereits gut bewährten Statistischen Landesamts, dessen verschiedenen Seklionen künftig die Durchführung der gesamten landeskundlichen Arbeiten in Polen obliegen soll. — Im zweiten Teile seiner Ausfübrungen bot der Vortragende an der Hand einiger ausgewählter typischer Licht⸗ bilder eine Uebersicht über die einzelnen Landschaften Polens. Polen stellt sich als eine Mulde zwischen zwei Höhenzücen dar. Im Süden haben wir ein bis zu 500 Meter asfsteigendes Hügelland, das sich nach Norden sn neigt und on dessen Nordrand der balrische Höhen⸗ rücken sich hinziebt. Dieses Gebiet ist in stiner Gestaltung das Ergebnis der Wirkungen des Inlandeises, des ehemals bis zur südpolnischen Mittelgebirgsschwelle reichte. Nach dem Rück⸗ zuge des Eises haben die Flüsse das Land erschniiten, in Südpolen sinden sich indessen Bildungen, denen ein voreiszeit⸗ licher Charakter beizumessen ist. Wir scheiden im allgemeinen drei Schwellen im Relief des Landes. In Nordpolen haben wir die Endmoränezüge, bei Lomza die Stauseen, im unteren Weschselgebiet das Zeugnis dafür, 8 auch die Elsschmelzwasser am Aufbau des Landes mitgearbeitet haben. Die Feüsse selbst haben heute Vief⸗ landscharakter, die Diluvialpletten sind das Siedlungsgediet, für den Ackerbau die fruchtbarsten Böden, da die Niederungen infolge der Ueberschwemmungen nicht so vorteilhaft sind. Doch werden auch sie am Narew bebaut. Der Verkehr an den Flußläufen ist der Grund für die Entstehung der nordpolnischen Kleinstädte gewesen, die, aen Naren und Weichsel gelegen, bis nach Preußen din ihre Verbindungen hatien. Sie sind nach deutschem Kolonialschema mit vierseitigem Markte in der Mitte erbaut, ertstammen, wie Laziensk u. a., dem 13 und 14. Jabrhundert und weisen Ziegel⸗ und Holzbauten mit zumeist nur einem Stockwerke auf. Die Stadtbevölkerung bilden zumeist nur die Inden, während die Landbevölkerung von Nord⸗ polen die Masuren sind. Im Goyuvernement Suwalki baben wir. Litauer und Weißrussen. Im unteren Weichseltale desindet sich bei Warschau und det Wloelawek je ein Stausee. Plock jeigt den Typus der Städte dieses Gebietz am ausgeprägtesten, die sehr eintönig sind. Warschau hat die Fermwichlung aller anderen Städte Polens gebemmt. Etwa 500 Kähne beleben die Weichsel und den einzigen Kanal, den Auagustowski⸗Kanal. Der Osten des Landes, um Bres⸗Litowek etwa, ist kälter als der Westen und Norden; im Westen haben wir eine um 3 Wochen verlängerte Vegetationsperiode gegen⸗ über der des Ostens. In Mittelpolen spielen die Deutschen eine wichtige Rolle unter den Ansierlern, deren Bildungsstand Kedasg ch und die erst seit 1869 zum Grunderwerb berechtigt sind. Die billis en russischen eingeführten Ackerbauerzeuanisse haben die Landwirtschaft zurückgehalten, und die Sachsengängerei“ ist eine der daraus eni⸗ standenen Folgen. Von Lod;, der ebemeligen Fabrilstadt, wie von dem 900 000 Einwohner zäblenden Warschan kfonnte Or. Bunderlich vielfach Bilder vorführen. Die sächsische Periode hat Warschaus Bauch⸗rakter stark deeirnflußt. Im Osten am Brs sind die Eeh geh noch primitlver als in den anderen Gegenden des dandes. Im Süden hildet Lublin das Verkehrôzentrum, Kastmirek, im Mittelalter emst eine bedeutende Handelsstadt, ist zurückgegangen, auch Cholm hat nur geringe Bedeutung. Jenseits der Weichsel hDaben wir schon Kreide⸗ formalion. Der Vort⸗agende [prach am Schlusse seiner Darlegungen den Wunsch aus, es möge auch in Peutschland ein engerer Zusammen⸗ schtaß lande tvwollse⸗ rganisationen gelingen.
Mit seinem Danke an den Vortragenden verband der General⸗ gouverneur von Beseler den Ausdruck der Hoffnung, es moͤge der deutschen Arbeit vergönnt sein, dazu beizutragen, daß aus Polen wieder ein selbständiges Glied in der Staatengesellschaft Europas gemacht wird. Die mehr als 100 jährige russische Heerschaft hat das Land in geistiger, nationaler und selbst in wirtschaftlicher Entwicklung zurück⸗ gebalten, die posenschen Bauern würden sich heute weigern, ihren Wohnsitz in Preußen etwa außzugeben und ihn mit einer Siedlung in Kongreßpolen zu vertauschen. Die Ströme des Landes find arg vernachlesfign es dürfte nach von Beseler möglich sein, ein Vorkehrsnetz in Polen zu schaffen, das dem Lande zum Segen ge⸗ reichen und sein Flußsystem an das deutsche anschließen köͤnnte. Meliorationen dürften die Landwirtschaft dann heben, eine vernünftige Auftorstung die Waldbesände und demgemäß das Klima und damit auch die B siedlung verbessern. 8
Zum Vorsitzenden der Gesellschaft wurde für 1918 Geheimrat, Professor Hellmann gewählt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ 1 maßregeln.
Nächweisung von Viehseuchen im Deutschen Reiche am 31. Oktober 1917.
9 d erichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Hien delichen Gesundheitsamte.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzei 25 z düfn Rotz, Maul⸗ und Kkauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pene oder Schweineseuche und Schweinepest am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Geböfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle oder u8 nur wegen Seuchenverdachts ge⸗ sperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Rotz.
reußen. Reg.⸗Bez. Koͤnigsberg: Memel 1 Gemeinde, 1 GCcdere gerstan n. F bapog neu 1 12s 1 Seh.). Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Insterburg 1, 1, Oletzko 1, 1, Pillkallen 1, 1, Ragnit 1, 1. Reg.⸗Bez. Allenstein: Lötzen 1, 1, Ortelsburg 1, 1. Reg⸗Bez. Danzig: Marienburg f. Westpr. 1, 2. Reg⸗Bez. Marienwerder: Rosenberg 1. Westpr. 1, 1 (1, 1), Schwetz 1, 1 (1, 1), Strasburg f. Westpr. 1, 1. Reg.⸗Bez. Stettin: Usedem⸗ Wollin 1, 1. Reg.⸗Bei. Posen: Bomst 1, 1, Grätz 1, 1 (1, 1), Koschmin 2, 2, Meseritz 1, 1, Obornik 1, 1, Samter 1, 1, Schrimm 1, 1. Reg.⸗Bez. Bromberg: Hohensalza 1, 1, Strelno 1, 1. Reg.⸗ Beꝛ. Breslau: Breslau Stadt 1, 1 (1, 1), Groß Wartenbers 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Beiz. Oppeln: Sroß Streblitz 1, 1, Lublinitz 1, 1, Tost⸗Gleiwitz 1, 1. Rea.⸗Bez. Schleswig: Husvm 1, 1, Schleswig 1, 1. Reg.⸗Bez. Lünedurg: Lüchow 1, 1. Reg.⸗Bez. Arnsberg: Bochum 1, 1. Reg.⸗Bez. Cassel: Grafsch. Schaumburg 1, 1, Mecklenburg⸗ chwerin: Malchin 1, 1. Mecklenburg⸗Strelip: Neubrandenburg 1, 1. Insgesamt: 34 Kreise, 35 Gemeinden, 36 Geböfte; dabon
neu: 6 Gemeinden, 6 Geböste.
Dungenseuche.
Preußen. Reg.⸗Bez. Frankfurt: 1 Gemeinde, 1 Godöft (davon nen 1 Gem.
üMlchen⸗ Schwiebus 1 67 1 echäft; b
Inggesamt: 1 Kreis, 1 Semeinte 1 eeinde, 1 Gehöft.
1“] 1“ 111““ Reher die stantliche Unterstazung ibrer wissenschaftliczen!
1 2α, . Schweinsseuche a. Regierungs⸗ usw. Betirka.
Regierungs⸗ usw. Bezirke sowie Bundesstaaten,
die nicht in
Regierungsbezirke
geteilt sind
La ffende Nr.
81 Gemeinden
90 Kreise usw. Geböfte
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Preußen. Königsberg.. Gumbinnen.. Allensteinn.. Danzig. Marienwerder. Stadtkreis Berlin berfer 0 50 9% 2
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Waldeck 0 05 0 0 2 Reuß 4. 2.. 0 0 2920 0 2090 830 Reuß j. L. 2 222229u8290 292 Schaumburg⸗Lippe Lippe. 0 02090 0ο 0ο 0 ³20 Lübeck 00 b 00 0060ͤ690 820 Bremen Hamburg .
Elsaß⸗Lothringen. Untere Oberelse 0 0 0 1m ⏑% 86 Lothringen.
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1) Außerdem Mynl. und Kanenseuche in mehmten Kreisen usw. ohne nähere Hahlenangubrrrn.
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