1917 / 267 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

mit Mast.⸗, Mager⸗ und Zuchtvieh. Das Stammkapital beträgt 246 000 ℳ. Ge⸗ chäftsführer ist Professor Dr. Thiele in Schwiebus. Von den Gesellschaftern bringen ein: A. Landwirrschaftliche Trock⸗ nungswerke Schwiehus eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Schwiebus, a. ihre in Schwiebus be⸗ legenen, im Grundhuche von Schwiebus Band XXV Btatt 724 und 728 auf thren tamen eingetragenen HGrundstücke, die auf die Stammeinlage mit 32 000 an⸗ gerechnet werden, b. die vollständigen Betriebseiarichtungen zur Trocknung land⸗ wirtschaftlicher Erzeuanisse, die auf die Stammeinlage mit 5000 angerechnet

werden. B. Molkereigenossenschaft Schwie⸗ 3

bus eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Schwiebus a. ihre in Schowiebus belegenen, im Grund⸗ buche von Schwiebus Band XXI. Blatt 632 und 635 auf ihren Namen eingetragenen Grundstück⸗, die auf die Stammeirlage mit 58 000 angerechnet werden, b. die Molkereieinrichtug, de auf de Stammeinlage mit 5000 arn⸗ erechnet wird. C. Landwirtschaftliche eiugs⸗ und Absatzgenossenschaft für Schwiehus und Umgegend eingetragene Genessenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Sch viebus ihre in Schwiebus be⸗ legenen, im Grundbuche von Schwiebus Band XXV Blatt 733, Baad XXVI Blatt 756, Band XXIII Blart 669 und Band XXVI Blatt 762 auf ihren Namen eingetragenen Grundstücke, die auf die Stammeinlage mit 70 000 an⸗ gerechnet werden. D. Viehverwortun s⸗ genossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Schwiebus ihre in Schwiebus belegene, im Grund⸗ buche von Schwiebus Band XXYV Blatt 724 auf thren Namen eingetragene Viehhalle, die auf die Stammeinlage mt 5000 angerechner wird. Oeffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft, deren Gesellschafisvertrag am 8. September 1917 festgestellt ist, erfolgen durch den Deutschen Re chsanzeiger. Schwiebus, den 31. Oktober 1917. Köntgliches Amtsgericht.

Sorau, N. L. [43750] Ja das Hanbelsregister Abteilung A ist bei der Firma „Carl Thomas“ mit dem Sitz in Sorau der Fabrikbesitzer Alex⸗ ander Thomas in München⸗Gladdach ails neuer Juhaber eingetragen worden. Die Prokura des Kaufmanns Alfred Thomas in Sorau besteht fort. Sorau. den 3. November 1911. Köntgliches Amtsgericht.

rassburg, Eis. [43751] Handelsregtster Straßburg i. E. Es wurde heute eingetragen: In das Gesellschaftsregister:

Band XIII Nr. 53, bei der Firma⸗Ge⸗

sellschaft für Voltsernährung mit be⸗ schränkter Haftung in Straßburg: Den Kaufseuten Karl Zimmermann und Karl Maver, beide in Straßburg, ist Gesamtprokuara erteilt in der Weise, daß sie entwebver gemeinsam oder jeder von ihnen gemeinsam mit einem Geschäfts⸗ führer zur Vertretung der Gesellschaft be⸗ rechttgt sind. Etraßburg, 26. Oktober 1917. Kaiserl. umtagericht.

Strassburg, Eis. [43753] Handelsregister Straßburg i. E Es wurde bveute in das (Gesellschafts⸗

register Band I unter Nr. 167 bei der

Firma Gausen & Neuerburg in Srraß⸗

burg mit Zweigniederlassung in Trier

eingenagen, daß 5 Kommanditisten ein⸗ getreten sind.

Gleichzeitig ist folgendes eingetragen worden:

Die Kommanditgesellschaft hat am 1. Oktober 1917 begonnen und lautet von nun an Hansen Neuerburg & Cv.

Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der persönlich haftende Gesellschafter Franz Hans Hansen berechtigt. 8

Straßburg, 27. Oktober 1917.

Kaiserliches Amtsgericht.

Strassburg, Eis. [43752] Handelsregister Straßburg i. E. z wurde heute eingetragen: In das Gesellschaftzregister:

Band VII Nr. 205 bei der Firma Schloßbraueret Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Reichstzofen: Der Kaufmann Ernst Robein in Reichs⸗ hofen ist als Geschäftsfübrer ausgeschteden.

An seiner Stelle ist zum Geschäflsführer bestellt worden der Kaufmann Georg Zilliox in Vendenheim.

Straßburg, 27. Oktober 1917. 8 Kaiserl. Amtsgericht.

Thorn. 1 8 [43756] In das Handelsegister ist die Firma: Ziegel⸗ und Baustoff⸗Handlung Franz Abalbert Korsch in Thorn und als Inhaber: Kaufmann Franz Adalbert Korsch aselbst eingetragen worden. Thorn, den 5. Novpember 1917. Köntglichet Amtsgericht.

7) Genossenschafts⸗ register.

Brackenheim. [43691]

In des Genossenschaftsregister Band IV Blatt 68 ist beute die durch Statut vom 19. August 1917 errichtete Genossenschaft Getreideverkaufsgenossenschaft für Brackenheim und Umgebung einge⸗

8*

tragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Srackenheim eingetragen worden. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der gemein⸗ schaftlich⸗ Verkauf landwirtschaftlicher Er⸗ zeugnisse sowie der gemeinschaftliche Einkauf von Wirtschaftsbedürfnissen für die Land⸗ wirtschaft im großen u. Ablaß im kleinen. Zu diesem Zreck betreibt die Genossen⸗ schaft Lagerhäuser nach Bedarf.

Die Bekanntmachungen der Genossen⸗ schaft erfolgen unter der Firma derselben, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, die von dem Aufsichtsrat ausgehenden unter Benennung desselben von dessen Vorsitzenden unterzeichnet, und zwar im aberboten. 8 Rechtsverbindliche Willensgerklärung und Zeichnung für die Genosseaschaft erfolgagt vurch zwei Vorstandsmitglieder in der Weise, daß sie zu der Firma ihre Namens⸗ unterschrift beifügen.

Der Vorstand besteht a 48 12 Mitgliedern, und zwar:

1) August Wendel, Weingutsbesitzer hier

(Vorsitzender), 2) Gustao Achauer, Schultheiß in Boien⸗ heim (Stellvertreter), 3) Wilbeim Fender, Kaufmann hier (Rechner und Geschäftsführer), 4) Jakob Sick, Gemeinderat hier, 5) Wilhelm Binder, Gemeinderat in Clerbeonn, 6) Kʒl Rieger, Gemeinderat in Güg⸗ lingen, 7) Th. Geiger, Schultheiß in Stockheim, 8) Chr. Bracher, Schultheißenamts⸗ verweser in Haberschlacht, 9) Chr. Funk, Gutsvächter in Neipperg, 10) Chr. Staiger, Landwirt in Düͤtren⸗ mimmern, 11) Fr. Steloch, Fnrenhalter in Meims⸗

eim, 12) Jakob Reiner, Tobias S., Landw rt in Hausen a. Z.

Die Einsicht der Liste der Genossen während der Dienststunden des Gerichts ist jedem gestattet.

Den 3. November 1917.

K. Amtsgericht Brackenheim Oberamtsrichter Keppler.

Deutsch Eylau. [43814]

In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 12 am 27. Oktober 1917 die Schneider- und Kürschnergenossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Dt. Eylau eingetragev.

Gegenstand des Unternehmens ist: 1) Der gemeinschaftliche Einkauf der zumn Betriebe des Schneider⸗ Kürschnergewerbes erforderlichen Rohstoffe, Halbfabrikate und Werkzeuge zum Verkauf an die Mitglieder. 2) Die gemeinschaftliche Uebernahme von Arbeiten und Lieferungen des Schneider⸗ Kürschnergewerbes.

Haftsumme 300 ℳ, höchste Zahl der Geschäftsaoteile 5.

Die Mitglieder des Vorstands sind: Friedrich Schleiff, Schneidermeister zu Dt. Eylau, Otto Schmidt, Unternehmer iu Dt. Eylau, Hermann Wenzelewski, Kürschnermeister zu Dt. Eylau.

Das Stalut ist vom 25. Oktober 1917.

Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma, gezeichnet von mindestens zwei Vorstandsmitaltedern in dem „Westpreußi⸗ schen Handwerk“ und der „Deutsch Eylauer Zeitung; und für den Fall, daß diese Blätter eingeben oder aus anderen Gründen die Veröffentlichung in ihnen unmöglich werden sollte, im „Deutschen Reichs⸗ anzeiger“. 4

Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch zwei Mitglieder; die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossen⸗ schaft ihre Namensunterschrift hinzufügen.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Hienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Tt. Ey au, den 27. Oktober 1917.

Königliches Amtsgericht. Exin. [43757]

Ia unser Genossenschaftsregister ist heuf e bei Nr. 18 „Deutscher Spar⸗ und Harlehnskassen⸗Verrin, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Kaftpflicht in Morkau“ folgendes ein⸗ getragen worden:

Der Landwirt Wilhelm Hofschnieder in Morkau ist als 5. Vorstandsmitglied ge⸗ wählt.

Exin, den 26. Oktober 1917.

Königl. Amtsgericht.

Freiburg, BRreisgau. [43851]

In das Genossenschaftsregister Band II, O.⸗Z. 5, wurde eingetragen:

Einkaufsgenossenschaft Freiburger Koloniafwaren und Drogenhändler, eingetreagene Genassenschaft mit be⸗ schränkter Hastpflicht in Freiburg, betr.- Wegen Einberufung der Norstande⸗ mitglieder zum Heeresdienste sind Carl Jehle, Kaufmann, Freiburg, und Franz Schalch, Kaufmann, Freiburg, zu stellver⸗ tretenden Vorstandsmitgliedern bestellt worden.

Freiburg. 27. Oktober 1917.

Großb. Amtsgericht.

Naumbaurg, Saale. b [43694]

In unser Genossenschaftsregister ist beute unter Nr. 21 die Genossenschaft in Firma Einkaufsgeuossenschaft ver⸗ einigter Bäckermeister mit beschränk⸗ ter Haftung mit dem Sitze in Naum⸗ burg a. S. eingetragen worden. Gegen⸗ vand des Unterne⸗hmens ist der An⸗ und Vakauf von Bäckereibedarfsartikeln und Abgabe nur an Mitglieder. Das Statut

ist am 30. September 1917 festgestellt.

QO offen —, Schußfrist

6

Vorstandsmitglieder sind: 1) Bäckermeister Paul Dürbeck, 2) Bäckermeister Albin Greß“, 3) Baͤckermeister Hermann Fried⸗ rich, sömelich in Naumburg a. S. Be⸗ kanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in dem Deutschen Ge⸗ nossenschafisblatt oder, sofern dies ein⸗ geht oder aus anderen Gründen die Be⸗ kanntmachung darin unmöglich wird, im Deutschen Reichsanzeiger. Die Willens⸗ erklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder. Die Zeich⸗ nung geschieht, indem 2 Mitglieder der Firma ihre Namensunterschrift hinzufügen. Die Haftsumme beträgt 300,— ℳ, die Höchnzahl der Geschäftsanteiie eines Ge⸗ nossen 10. Die Einsicht der Liste der Genossen steht während der Dienststunden des Gerichts jedermann frei.

Naumburg a. K., den 9. Oktober 1917.

Köntgliches Amtsgerecht.

Am 5. November 1917ist berichtigend in das Genossenschaftsregister eingetragen worden, daß die Firma folgende Bezeichnung führt

Eiskaufsgenosseuschaft vereinigter Bäckermeiner, eingetragene BWe⸗ nofsenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht zu Naumburg a. S., mit dem Sitze in Naumburg a. S.

Naumburg a. S., den 5. November 1917.

Königliches Amtsgericht.

Nienbuürg, weser. [43695]

In das Henossenschaftsregister des biesigen Aätsgerichts ist heute unter Nr. 30 ein⸗ getragen:

Eiakaunss⸗ und Lieferungsgenofsen⸗ schaft der Schneider und verwandter Grwerhe, eingetragenr Genossenschaft mit beschränkter Hafzpflicht in Nien⸗ burg a. W.

Ergenstand des Unterneh mens: Gemein⸗ schaftlicher Einkauf der zum Betriebe des Schnetderhandwerks erforderlichen Roh⸗ stoffe, Abgade derselben an die Mitglieder, Uebernahme von Arbeiten des Schneibver⸗ gewerbes und Ausführung derselben durch

die Mitalieder.

Hafisumme 200 für jeden Geschäfts⸗ anteiI. Höchste Zahl der Geschäftsanteile: 5.

Vorstand: Schneide meister Diedrich Muller, Friedrich Hoffmeyer und Otto Böger in Nienburg a. W.

Statut vom 6. Oktober 1917.

Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft im Deutschen Genossenschaftsblatt beiw. im Deutschen Reichtanzetger.

Die Wilenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens 2 Mitalteder; die Zeichnung geschieht, indem 2 Mit⸗ glieder ihre Namensunterschrift der Firma der Genossenschaft beifügen.

Nieuburg (Weser), den 5. November

1917. Königliches Amtsgericht.

Sögel. 1 88 143855]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist bei dem Spahn⸗Harrenstätter Spar⸗ und Darlehnskasseuverein, eingetr. Genossenschaft mit unbeschr. Hafipfl. in Spahn eingetragen:

An Stelle des Beerbten Johann Konen ist der P stox Haber zu Spahn als Ver⸗ einsvorsteher und an Stelle des Theodor Oldopp der Beerbte Johann Konen zu Harrenstätte als Vorstandsmitalied gewähll.

Sögel, den 27. Oktober 1917.

Königliches Amtsgericht.

Zweibrücken. 6 Genosseunschaftsregister. irma „Rohrbacher Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein eingetragene Genoffrenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“. Sitz: Rohrbach. Vo⸗ standsveränderung: Ausgeschieden: Jobann Schirra. Neu besteltt: Näkolaus Oder⸗ hauser, Schlossermeister in Rohrvach, Stellvertreter des Vereinsvorstehers. Zweibrücken, den 29. Oktober 1917. Kal. Amtegericht.

9) Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Dauzig. [43822] Am 3. November 1917 ist in unser Musterregister unter Nr. 60 eingetragen: Max Lehmann, Kunstglasbläser in Panzig⸗Langfuhr; je 1 Modell für einen Glaslöffel und ein Lilörglas für plastische Erzeugnisse; 3 Jahre. Angemeldet am 1. November 1917, Nachmittage 12 Uhr. Königl. Amtsgertcht, Abt. 10, zu Danzig.

Eeberfeld. [43823)

In das Masasegah ist unter Nr. 2861, woselbst am 30. Oktober 1917 die von der Firma Heine. Beseubruch in Elben⸗ feld angemeidete Schutzfrist von 3 Jahren für 37 Muster (Zeichnungen) von Möbel⸗ stoffen om nämlichen Tage eingetragen worden ist, folgendes eingetragen worden: Die Verlängerung der Schutzfrist ist be⸗ züglich der Muster 3049, 3062, 3063, 3064, 3065, 3066, 3068, 3074, 3075, 3076, 3077, 3081, 3082, 3087, 3090, 3091, 3093, 3099, 3100, 3101, 3102, 3105, 3107, 3108, 3109, 3110, 3111, 3112, 3113, 3115, 3116, 3117, 3128 am 29. Oktober 1917, Mitrags 12 Uhr 30 Min., auf weitere 3 Jahre angen e det.

Amtsgericht Elberfe d.

Fürtb, Bayern. Mausterregistereintrag. N. Wiederer & Co., Firma in Fürth. 12 Zeichnungen von Tü, und Fenstergriffen, Fabrik⸗Nr. 1—12 einschleeß⸗

[43699]

[43947]

lich, versiegelt, Geschmacksmuster für

das Muster einer Sohlenschoner⸗Falt⸗

88.

plastische Erzeugniss“. Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 18. Oktober 1917, Nach⸗ mittags 4 Uhr 57 Min. Musterreg. Nr. 1839. Fürth, den 5. November 1917. K. Amtsgericht, Regtstergericht.

Karlsruhe, Baden. [43824]

In das Musterregister ist zu Band IV eingetragen:

O.⸗Z. 243. Firma A. Braun & Co, Karlsruhe, versiegeit die Muster von 12 Kaltschachteln mit den Fabr.⸗Nrn. 3836, 3838, 3840, 3843, 3844, 3845, 3846, 3847, 3849, 3850, 3851 u. 3852, und von 2 Bodenbeuteln mit den Fabr.⸗Nrn. 3842 und 3854, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 12. Oktober 1917, Vormittags 11,.40 Uhr.

O.⸗Z. 244. Dieselbe Firma, versiegelt

schachtel mit der Fabr.⸗Nr. 3856, Flächen⸗ erzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 24. Oktober 1917, Mittags 12 Uhr. Karlsruhe, den 1. November 1917. Großh. Amtsgericht. B 2.

11) Konkurse.

Cöln, Rhein. [43821] Ueber den Nachlaß der am 3. April 1917 zu Cöin⸗Ehrenfeld verstorbenen Witwe Jakob Heiderich, Amande geborene Dick, zutetzt zu Cöln, Kaiser⸗ Wlhelmring 38 I wohnhaft, ist am 3. November 1917, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Justiz a Erng Licht in Cöln, Burgmauer 65. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 5. Deiember 1917. Ablauf der Anmelde⸗ frist an demselben Tage. Erste Gläubiger⸗ versammlung am 1. Dez. 1917, Vor⸗ mittags 11 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 21. Dezember 1917, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle.

Cöln, den 3. November 1917. Königliches Amtsgericht. Abtetlung 64.

Danzig. [43820] Ueber den Nachlaß der am 18. Sep⸗ ten ber 1917 vastorbenen Hausbesitzeri a Allice Schauer in Danzig⸗Langfuhr, Hauptstraße 147 a, ist am 3. Neovember 1917, Vormittags 11 Uhr 30 Mmuten, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Kaufmann Emil Harder in Danzig, Breilgasse 121/122. Anmeldefrist bis zum 3. Januar 1918. Erste Gläubiger⸗ versammlung am 29. November 1917, Vormittags 11 Uhr, Prüfungstermin am 22 Januar 1918, Vormittags 10 ½ Uhr, Zimmer 220, 11 Trepvpven. Danzig, den 3. November 1917. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 11 a. [43815]

Dapzig.

Ueber den Nachlaß des am 13. Februar 1917 verstorbenen Versicherungstn⸗ pektors Karl Paetsch aus Danz'e⸗ Langfuhr ist am 5. Nobember 1917, Vormittags 12 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Dr. Sigmund Schopf in Danzig, Wetdengass⸗Nr. 50 11. Anmeldefrist bis zum 28. Dezember 1917. Erste Gläubigerversammlung am 4. De⸗ zember 1917, Vormittags 10 Ubr. Prüfunesermin am 8. Januar 1918, Vormittags 10 ½ Uhr, Zimmer 220, II Treppen.

Danzig, den 5. November 1917.

Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Abt. 11 a.

Göttingen. [43941]

Ueber den Nachlaß der Ehefrau des Agenten Albert Kiöppzer, Heuriette aeb. Riemerschneider, geschiedene Imgrund, in Göttingen wird heute, am 53 November 1917, Vormittags 10 Ubr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Auktio⸗ nator Bädje, hier, wird zum Konkursver⸗ walter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 27. November 1917 bei dem Ge⸗ richte anzumelden. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin sowie offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht am 4. DPezember 1917, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr.

Göttingen, den 5. November 1917.

Königliches Amtsgericht. 4.

Haosum. [43942] Ueber das Vermögen des Mechanikers Hermann Lüjens, Inhaber der Firma ermann Lütjens in Hutun, ist am 5. November 1917, Vorm. 11 Uhr, Kon⸗ kurs eröffnet. Verwalter: Kaufmann P. C. Soͤörensen in Husum. Anmeldefrist bis 26. November 1917. Erste Gläubiger⸗ ver ammlung am 4 Dezember 1917, Vorm. 11 Uhr. Allgemeier P üfungs⸗ termin am 4. Dezember 1917, Vor⸗ mittass 11 Uhr. Offener Aerest mit Anzeigefrift bis 26. November 1917. Husum, den 5. November 1917. Königliches Amtsgericht. Abt. 1.

Königsberg, Pr. [43943]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heim ich Westphol in Königsberg i. Pe.. Koplanstr. 3/4 ist am 5. No⸗ vember 1917, Nachm. 2 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Verwalter ist der

Kaufmann Paul Gronowekt hier, Kaiser⸗ straße 46. Anmeldefrist für Konkurs⸗ forderungen bis zum 8. Dezember 1917. Erste Gläubigerversammlung den 12 De⸗ zember 1917, Vm. 11 Uhr. Allge⸗ meiner Prüfungstermin den 19. Fe⸗ zember 1917, Vm. 11 ½ Uhr, im

neuen Gerichtsgebäude, Zimmer 116. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 1. Dezember 1917.

19811 t. Pr., den 5. November

Königl. Amtsgericht. Abt. 29.

Boizenburg, Elbe. [43945] Irn Sachen betreffend das Konkursverfahren über das Vermögen der Kartoffelflockenfabrik Brahlstorf e. G. m. b. H. zu Brahlstorf in Liquidation ist vom Konkursverwalter gemäß § 106 des Genossenschaftsgesetzes die Vorschuß⸗ berechnung eingereicht. Zur Erklärung über die Berechnung ist Termin auf Dienstag, den 13. d. Mts., Vormittags 11 ½ Uhr,

bestimmt.

Die eingereichte Vorschußberechnung üst

zur Einsicht auf der hiefigen Gexichte⸗

schreiberet niedergelegt. Boizenburg (Elbe), den 1. vember 1917. Großherzoglicheg Amtsgericht.

Frankfurt, Mailn. [43948]

Das über das Vermögen des Agenlen ilhelm Jourdau, früher hier, Mainzerlandst aße 369, eröffneie Konkurs⸗

No⸗

verfahren wird eingetellt, da ene den

Kasten des Verfahrens ent'prechende Masse nicht vordanden ist. Das Honorar der heiden Konkursverwalter. Rechtsanwälte Dr. Lenné und Justizrot Dr. M. Pb. Hertz, wird auf zusammen 260,— festgesetzt. „Frankfurt a. M., den 3. November

1917 Der Gerichtsschreiber Kgl. Amtsgerichts. Abt. 17.

Parchwitz. [43944]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Erbscholtiseibesitzers Arthur Bochus in Wangten wird ein besonderer Prüfungstermin für die nach⸗ träglich angemeldeten Foderungen auf den 24. November 1917, Vormittags 10 Uhr, anberaumt.

Parchwitz, den 5. November 1917.

Köntgliches Amtsgericht.

12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗ da hahnen.

Meppen⸗Haselünner Eisenbahn. Der Kilometerzeiger (Streckenlängen) ge⸗ mäß Nachtrag III zum Binnentarif der Meppen⸗Haselünner Eisenbahn erfährt eine Aenderung mit Wirkung ab 1. April 1918 für den Personen⸗, Güter⸗ und Tiervertehr Nähere Auskunft erteilen die Dienst⸗ stellen.

Meppen, den 31. Oktober 1917.

Per Betriebeodirekior.

1

[43819] 88

Ausnahmetarife für Eisenerz aus dem besetzten ftanzösischen Mineite⸗ gobiet nach deutschen Hochofen⸗ und Rheinho⸗feustationen (Nr. 241 Tfv) und nach Oberschesischen Hochofen⸗ stationen (Nr. 242 des TLsv). Mit Heltung vom 15. 11. 1917 werden die Schuittfrachtsötze für die französischen Strecken um 25 vom Hundert erhöht. Die Frachtsätze für Hussigny⸗Godbrange nach Adlergrund Grenze und fuͤr Auboué und Homécourt⸗Joeuf nach Großmövern Grenze werden vom gleichen Tage ab auf 6 für 100 kg festagesetzt.

Straßburg, den 31. Oktober 1917.

Kaiserliche Generaldirektion

der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen

im Auftrage der beteiligten Verwaltungen.

[43844]

Ausnahmetarif für Eisenerz und Man⸗ ganerz aus dem bhesetzten französischen Minettegebitt (Becken von Briey und Longwv) nach deutschen Hochofen⸗ und Rheinhafenstationen vom 1. August 1917. Mit sofortiger Fülttgkeit wird die Station Saarbruͤcken⸗Malstatt Hafen mit den gleichen Entfernungen und Frachtsätzen

wie Saarbrücken⸗Malstatt in den Tarif

aufgenommen.

Srsasnet den 3. November 1917, Kaiserliche Genevalbirektion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Aorhringen, namens der beteiligten Verwaltungen.

[43946] Eisaß⸗Lothringisch⸗Luxemburglsch⸗

Würitembergischer Gwerverkehr. Am

10. Januar 1918 tritt der Ausnahm⸗⸗

tarif 1a (Stammholz usw.) außer Kiaft. Smuttgart, den 5. November 1917.

Generaldirekion der K. Württ. Staatseisenbahnen.

Verantwortlicher Schriftlettet: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungsrat Mengering in Berlin⸗ Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Pruck der Norddeutschen Buchbruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelnmistraße 32.

Zer Beznospreis betrügt viertetjährlich 0 20 Pf. Alle Postanstalten nehmen Gestelung an; sür Berlin außer

den Postanstalten und Zeitungsvertrieben sür Helbstabholer

auch die Königliche Geschäftsstelle SW. 18, Wilhelmstr. 32.

Einzelne nmmern kosten 25 Pf.

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛct. Verordnung über die Bewirtschaftung von Milch und den Ver⸗ kehr mit Milch. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bekanntmachung über Zigarettentabak. 88 Handelsverbot. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 198 des Reichs⸗

gesetzblatts. Königreich Preußen.

Ernenmugen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Handelsverbote.

8

Anmtliches. Seine Majestät der König haben Enädigst geruht:

Seiner Kaiserlichen 8h dem türkischen Thron⸗ folger Prinzen Wahid eddin Effendi den Hohen Orden vom Schwarzen Adler zu verleihen.

4

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 1 dem General der Infanterie von Below, Oberbefehls⸗

haber der 14. Armee, den Hohen Orden vom Schwarzen Adler

zu verleihen.

8.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Könialich bulgarischen Ministerpräsidenten Rados⸗

lavow den Hohen Orden vom Schwarzen Adler zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberpostsekretär, Rechnungsrat Meißner in Straß⸗ burg i. E., dem Eisenbahnobersekretär, Rechnungsrat Winkel⸗ mann in Bromberg und dem Rentner Sick in Trittau, Kreis Stormarn, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Oberpräsidenten a. D., Wirklichen Geheimen Rat von Hegel in Magdeburg den Königlichen Kronenorden erster Klasse, 1

dem Geheimen Rechnungsrat Klockow im Finanz⸗ ministerium den Königlichen Kronenorden dritter Kaasse,

dem Hegemeister a. D. Kaufmann in Stuhm das Ver⸗ dienstkreuz in Gold, 1

dem Leihamtswächter a. D. May in Neukölln das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Gemeindevorsteher Jülke in Tauer, Kreis Glogau, dem Fleisch⸗ und Trichmenschauer, Stellenbesitzer Loebner in Nieder Rosen, Kreis Strehlen, dem Zohausseher a. D. Marner in Kirchhain. Bezirk Cassel, und dem Kirchendiener Acker⸗ mann in Nowawes, Kreis Teltow, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen sowie

der Prinzessin Heinrich XIX Reuß j. L., Marie, geborenen Prinzessin zu Hohenlohe⸗Oehringen, in Schloß Meffersdorf, Kreis Lauban, der Gräfin Maria⸗Pia von Fürstenberg⸗Herbringen, geborenen Gräfin Praschma, in

chloß Herdringen, Kreis Arnsberg, der Frau Oberlandes⸗

gerichtspräsident Bertha Kirchner, geborenen Mandt, in Kiel, der Frau Kammerherr Elisabeth von Saldern, geborenen von Gerlach, in Klein Mantel, Kreis Königsberg N. M., der Frau Oberbürgermeister Tillt Krause geborenen Schutltze, in Schneidemühl, der Frau Polizeipräsident Magda Rieß von Scheurnschloß, geborenen von der Malsburg, in Frank⸗ furt a. M., der Frau Landrat Helene Weber, geborenen Bieder, in Wehlau, der Frau Rittergutsbesitzer Elisabeth von Kleist, geborenen Gräfin Kleist, in Groß Dubbenow, Kreis Belgard, der Frau Superintendent Elisabeth Röhricht, ge⸗ borenen Staemmler, in Wusterhausen, Dosse, der Frau Pastor Johanne Albrecht, geborenen Uffen, in Wechold, Kreis Hoya, der Fheeh Pastor Anni Harmsen, geborenen Hertz, in eumünster, der Frau Kommerzienrat Henriette Hecht, geborenen Coppel, in Charlottenburg, der verwitweten Frau Kommerzienrat Elise Schlichting, geborenen Schulz, in Köslin, der Frau Bankdirektor Magdalena Model, geborenen Krause, in Thorn, der Frau Bürgermeister Wil⸗ helmine Weißker, geborenen Fröbel, in Münden, der ver⸗ witweten Frau Anna Merkel, geborenen Rehm, in Schmal⸗ kalden, dem Fräulein Marie Caspar in Königsberg i. Pr., dem Fräulein Elisabeth Köpke in Brandenburg, Havel, und dem Fräulein Marie Meyer in Danzig das Frauenveroienst⸗ treuz in Silber zu verleihen. t

* ieagemne besonderen Bestimmungen

Personen über fünfundsechzig Jahre) Vollmilch

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheita⸗ zeile 30 Pf. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 Pf.

Anzeigen nimmt an:

die Aönigliche Geschästsstelle des Reichs⸗ n. Staatganzeiger⸗

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

g, den 1

8 Doentsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den charakterisierten Marineintendanturrat etatsmäßigen Marineintendanturrat zu ernennen.

Verordnung 86“ über die Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch.

Vom 3. November 1917.

Auf Grund des S.n. der Verordnun vom 20. Juli 1916 ( bestimmt:

über Speisefette eichs⸗Gesetzbl. S. 755) wird folgendes I. Bewirtschaftung von Milch. Die öe von Md. 88 durch die Reichsstelle für Speisefette und wird den auf Grund der Verordnung über Speise⸗ ette vom 20. Juli 1916 errichteten Verteilungsstellen übertragen. Ihre Zuständigkeit richtet sich nach der Verordnung über Speisefette.

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Milch im Sinne dieser Verordnung sind Kuhmilch in unbe⸗ arbeitetem und bearbeitetem Zustand, ferner alle Bestandteile, die durch Zerlegung oder sonstige Verarbeitung dieser Milch gewonnen werden (Sahne, Magermilch, Buttermilch, Molke, Molkeneiweiß, Kasein, Milchzucker und dergleichen), endlich alle Erzeugnisse, die ganz oder verugspeife aus Kuhmilch hergestellt werden (Dauermilch und Dauersahne jeder Art, Joghurt, Kefir, Larosan und ähnliche Erzeug⸗ nisse) v Quark, nicht aber andere Käsearten und Butter.

Sahne ist jede mit Fett angereicherte Milch.

Dauermilch ist insbesondere: kondensierte, sterilisierte S trockene Milch; Dauersahne ist insbesondere: kon terilisierte und trockene Sahne.

II. Verkehr mit Frischmilch.

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„Selbstversorger sind die gußtölter nebst ihren Haushalts⸗ und denjenigen Wirtschaftsangehörigen, bei welchen berkömmlich die Ge⸗ währun von Vollmilch einen Teil der Entlohnung bildet.

Selbstversorgern ist der Bedarf an Milch (Abs 3) zu belassen. Hierdurch werden die für die Buttererzeugung und Butterversorgung er Verordnung über Speise⸗ eette vom 20. Juli 1916 und der dazu von der Reichsstelle aufgestellten Grundsätze nicht berührt.

Die Kommunalverbände haben die Bedarfsmengen der Selbst⸗ versorger an Vollmilch zum Verbrauch unt für Verfütterungszwecke festzusetzen. Die Landeszentralbehörden können hierfür einheitliche Grundsätze aufstellen.

Soweit es zur menschlichen Ernährung erforderlich ist, können die Kommunalverbände gnordnen, daß Halter von. Kühen sowie Molkereien oder andere Stellen einen Teil der anfallenden Magerè⸗ milch an bestimmte Stellen abliefern. Die Landeszentralbehörden können hierfür einheitliche Er aufstellen.

2— die Festsetzungen oder Anordnungen nach Abs. 3 und 4 ist Beschwerde an die zuständige Behörde 15) zulässig; sie hat keine aufschiebende Wirkung.

homo⸗ isierte,

§ 4 Vollmilchversorgungsberechtigte sind a) Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahre, b) stillende Frauen, c) ö Frauen in den letzten drei Monaten vor der Entbindung, d) Kranke 85 Grund amtlich vorgeschriebener E“

Die Reichsstelle trifft nähere Bestimmungen über die den Voll⸗ milchversorgungsberechtigten su gewährenden Gesamtmengen.

Die Unterverteilung dieser Gesamtmengen, insbesondere die Be⸗ stimmung der den einzelnen Gruppen der Vollmilchversorgungs⸗ berechtigten zu gewährenden Tagesmengen, ist Sache des Kommunal⸗ verbandes. Er kann auch unter entsprechender Kürzung der den Vollmilchversorgungsberechtigten zu gewährenden Tagesmengen weiteren Bevölkerungsgruppen (z. B. Kindern 19 sechs Jahre, zuweisen.

Anspruch auf Zuteilung von Vollmilch nach Masgaade der ört⸗ lichen Festsetzungen besteht nur insoweit, als sie vorhanden ist.

Die Bescheinigungen zu Abs. 1 sind von dem Amtsarzt oder einer von dem Kommunalverbande zu bezeichnenden Stelle auszustellen oder eheüen. 8 8 1u“

Die den Kommunalverbänden übertragenen Befugnisse stehen auch den Gemeinden zu, denen die Regelung des Milchverkehrs für den Bezirk der Gemeinde übertragen ist 6 Abs. 2).

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§ 5 Secgnei Vollmilch über die von der Reichsstelle gewährten. oder estgeseßten Gesamtmengen hinaus zur Verfügung steht, ist sie

zu entrahmen und zu verbuttern. 1 Kann Vollmilch aus technischen Gründen nicht oder nur mit be⸗ sonderen Schwierigkeiten entrahmt und verbuttert werden, so darf ee als Frischmilch verwendet werden; diese Vollmilchmenge ist je⸗ och dem Kommunalverbande bei Aufstellung des Fettverteilungs⸗ lans 6 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über Speisefette vom

0. Juli 1916) in Anrechnung zu bringen. Hierbei ist ein Liter Voll⸗ ett gleichzusetzen.

milch achtundzwanzig Gramm 6

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Die Kommunalverhände haben die Einrichtungen zu einer ge⸗ regelten Erfassung und Verteilung der in ihrem Bezirke gewonnenen und in ihren Benire gelieferten Vellmilch und Magermilch zu treffen, soweit sie nicht den Selbstversorgern nach § 8 zu belassen ist.

Die Kommunalperbände können den Gemeinden die Regelung für den Bezirk der Gemeinde übertragen. b

Die ö von Vollmilch oder Erzeugnissen aus Voll⸗ milch 2) an die Verbraucher, soweit sis sie nicht als Selbstversorger

Förster zum

Gemeinden zur

erhalten, darf nur gegen Bezugskarte oder anderen behördlichen Aus⸗ weis erfolgen. Die Reichsstelle kann Ausnahmen zulassen und diese Befugnis auf andere Stellen übertragen. 8 Die Kommunalverbände können sur ihre Bezirke oder für be⸗ Gemeinden ihres Bezirkes anordnen daß die Abgabe von Magermilch und Buttermilch an die Verbraucher, soweit sie sie nicht ols Selbstversorger erhalten, nur gegen Bezugskarte oder anderen be⸗ hördlichen Ausweis erfolgen darfr. 11““

können Halter von Kühen, unbeschadet ihres eigenen Bedarfs, sowie Melkereien und Milchaufkäufer angehalten werden, Milch an Molke⸗ reien oder andere Stellen, insbesondere auch an Kommunalverbände und Gemeinden, zu liefern.

Die anordnende Stelle bestimmt, an wen zu liefern ist, setzt den Preis und die Lieferungsbedingungen fest und entscheidet über Streitigkeiten, die sich aus der Lieferung ergeben. Sie kann auch Kommunalverbänden oder Gemeinden die Lieferung von Milch an andere Kommunalverbände oder Gemeinden aufgeben Ce.

Tie anordnende Stelle kann die zur Durchführung ihrer An⸗ ordnungen erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere auch ver⸗ lungen, daß ihr die bisher bei der Milchlieferung benutzten Molkerei⸗ und sonstigen und Geräte (Kühleinrichtungen, Gefäße, 1ossge und dergleichen) von dem Besitzer gegen eine an⸗ gemecjene Vergütung zur Verfügung gestellt werden. Die Vergütun ist von der anordnenden Stelle zu zahlen, vorbehaltlich des Rückgriff zegen die Person oder die Stelle, zu deren Gunsten sie erfolgt. Ueber ihre Hüte entscheidet in Streitfällen die untere Verwaltungsbehörde.

Juständig ist die Verteilungsstelle, in deren Bezirk die liefernde und empfangende Stelle liegen, und, wenn beide Stellen in demselben Kemmunalverbande liegen, dieser; soll die Lieferung in einen anderen Bundesstaat erfolgen, so ist die Reichsstelle zuständig.

Gegen die Anordnungen ist Beschwerde zulässig; sie hat keine aufschiebende Wirkung. Ueber die Beschwerde entscheidet die Landes⸗ bei Beschwerden über die Reichsstelle der Reichs⸗ anzler. Die Entscheidung ist endgültig. 88

III. Preisvorschriften.

5 8 Die Kommunalverbände und Gemeinden sind berechtigt, Höchst⸗ reise für Milch jeder Art 2) beim Verkaufe durch den Erzeuger owie in: Groß⸗ und Kleinhandel sestua⸗ en. Gemeinden von mehr als zehntausend Einwohnern sind zur Festsetzung von Höchstpreisen .“ Magermilch und Buttermilch im Kleinhandel ver⸗ pflichtet.

Die Höchstpreisfestsetzung bedarf der Zustimmung der Landes⸗ rertragtehgedn. ,n, kan Anen ber die oberen G „Die Reichsstelle kann Anerdnungen über die oberen Gren für die Höckstpreisfestsetzungen treffen. 8b

Die festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höckstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassu der Bekanntmachung vom 17. Tezer 'ber 1914 (Reichs⸗ sebbr S. 516), in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 Reichs⸗Gesetzbl. S. 25), vom 23. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl⸗ S. 183) und vom 22. Marz 1917 Cherichs⸗Gesetbl, S. 253).

Hinsichtlich der Preise für Quark verbleibt es bei den Vorschriften der llesorcnung über Käse vom 20. Okiober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1179).

Soweit es zur Sicherung des Milchbedarfs Feras sene

4 IV. Staatliche Verkehrs. und Preisregeluna.

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Die 1“ können die Kommunalverbände u 1 zur Regelung des Milchverkehrs und der Preise anhalten; sie koͤnnen sie für die Zwecke der Regelung vereinigen und den Ver⸗ binden die Lcfugnisse und Pflichten 280 den §§ 3 bis 8 ganz oder teilweise übertragen. Sie können die Reglung für ihren Bezir⸗ oder Teise ihres Bezirkes selbst vornehmen. Sonei: nach diesen Vor⸗ schriften die Regelung für einen größeren Bezirk erfolgt, ruhen die Befugnisse der zu diesem Bezirke gehorenden Kommunalrerbände und Gemeinden. Die Vorschrift des § 8 Abs. 3 findel entsprechende

Anweneung. V. Verbotsvorschriften 1“

§ 10 *g7n Cs. herdlten nd Sah blichen B

. Vollmilch und Sahne in gewerblichen Betrieben außer zur von Butter und Käse zu verwenden; her

2. Milch jeder Art bei der Brotbereitung und zur gewerbs⸗ moßigen Herstellung von Schokoladen und Süßigkelten zu ver⸗ wenden;

.Sahne in Konditoreien, Bäckereien, Gast⸗, Schank⸗ und Speisewirtschaften sowie in Erfrischungsräumen zu verab⸗ olgen;

.Sahne in den Verkehr zu bringen, außer zur Herstellung von Butter und Käse in gewerblichen Betrieben 8 außer ur

vn an ö Krankenanstalten auf Grund 8b 1 escheinigung ;

8 Feing 88,8, (Schlagsahne) oder Sahnenpulver herzu⸗ ellen;

6.

7.

Milch bei Zubereitung von Farben zu verwenden; Milch zur Herstellung von Kasein für technische Zwecke zu 8. Fornstch an Tiere zu verfütt gälh 8. Vollmilch an Tiere zu verfüttern, ausgenommen an Kälber „die nicht älter als 6 Wochen sind. 8 Die Reichsstelle kann Ausnahmen von den Verboten zulassen; sie kann diese Befugnis auf andere Stellen übertragen.

VI. Allgemeines E1ö Die Reichsstelle ke it à 9 d b Dir Reigshsstelle kann weitere Anordnungen fütr den Verkehr und den Verbrauch von Milch erlassen und in Erenesärn Ausnahmen von Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. Sie kann insbesondere nähere 5 en tfecen Bedarfs d a) über die Bemessung des Bedarfs der Selbstversorger; ) über den Verbrauch von Magermilchz