0) über Art und veesg der Herstellung von Milcherzeugnissen owie über die Milchlieferungen an Betriebe, in denen solche rzeugnisse hergestellt werden, und über die Regelung des Verkehrs und des Verbrauchs solcher Erzeugnisse sowie über die Milchlieferung an Margarinefabriken und andere Betriebe, 3 die zur Herstellung ihrer Erzeugnisse Milch benötigen. 1b Ddie Verteilungsstellen, Kommunalverbände und Gemeinden sowie die nach § 9 gebildeten Verbände haben, soweit ihnen die Regelung des Milchverkehrs übertragen ist, der Reichsstelle auf Verlangen Aus⸗ kunft zu erteilen und ihren Weisungen Folge zu leisten. Die Reichs⸗ stelle ist befugt, mit ihnen unmittelbar zu verkehren. Kbuhhalter sowie Unternehmer oder Leiter von Betrieben, die Milch gewerblich verwerten oder verarbeiten, haben 1 a) den Anordnungen der Reichsstelle, der Verteilungsstellen und der Kommunalverbände zu entsprechen; dies gilt auch hin⸗ sichtlich der Art und Herstellung der Verarbeitung sowie der zur Heranschaffung von Milch erforderlichen Maßnahmen; b) zum Zwecke des Nachweises der Erfüllung der ihnen obliegen⸗ den Verpflichtungen der Reichsstelle, der Verteilungsstelle und dem Kommunalverband auf Verlangen Auskunft zu geben, deren Beauftragten Einsicht in die Geschäftsaufzeich⸗ nungen zu gewähren und die Besichtigung der Geschäftsräume 8 und der Vorräte zu gestatten. “ Die Beauftragten sind verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhältnisse, die hierbei zu ihrer Kenntnis kommen, Ver⸗ schwiegenheit zu beobachten 8
Die Kommunalverbände können mit Zustimmung der Landes⸗ zentralbehörden bestimmen, daß Ziegen⸗ und Schafhalter nebst ihren Haushalts⸗ und Wirtschaftsangehörigen von der ihnen nach Maßgabe Hieser Verordnung oder der auf Grund dieser Vevxordnung erlassenen Anordnungen zustehenden Befugnis, Vollmilch oder Magermilch zu beziehen, ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, und Höchstpreise beim Verkaufe von Ziegen⸗ oder Schafmilch durch den Erzeuger sowie im Groß⸗ und Kleinhandel festsetzen. 8 2
Die gleiche Befugnis steht den Landeszentralbehörden für alle RKommunalverbände ihres Bezirkes zu. 1
Die Reichsstelle kann weitere Bestimmungen über den Verkehr mit Ziegen⸗ und Schafmilch treffen. Sie kann diese Befugnis auf die Landeszentralbehörden übertragen.
§ 14 b Bei der Durchführung dieser Verordnung haben die Verteilungs⸗ stellen, Kommunalverbände und Gemeinden mitzuwirken.
§ 15 Die Landeszentralbehörden “ die Bestimmungen zur Aus⸗ Flhrung dieser Verordnung. Sie können bestimmen, daß die den
ommunalverbänden und Gemeinden übertragenen Anordnungen durch deren Vorstände erfolgen. Sie bestimmen, wer als höhere Verwal⸗ tungsbehörde, zuständige Behörde, Kommunalverhand und Gemeinde anzusehen ist. Sie können die ihnen zustehenden Befugnisse ganz oder zum Teil auf andere Stellen übertragen.
VII. Strafvorschriften. § 16 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zahntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer den Vorschriften im § 10 zuwiderhandelt, 2. wer den auf Grund der §8§ 3, 6, 7, 9, 11 bis 13, 15 getroffe⸗ nen Bestimmungen oder Anordnungen zuwiderhandelt. Der strafbar. “ Neben der Strafe kann auf Einziehung der Erzeugnisse erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 “
VIII. Uebergangsvorschriften
„
8* 8
§ 17 Die Bekanntmachung über die Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch vom 3. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1100) tritt außer Kraft.
Die auf Grund der Bekanntmachung vom 3. Oktober 1916 er⸗ lassenen Bestimmungen bleiben, soweit sie nicht durch die Vorschriften dieser Verordnung 11. sind, so lange in Kraft, bis sie durch die auf Grund dieser Vexrordnung zu erlassenden neuen Bestimmungen ersetzt werden. Zuwiderhandlungen gegen sie werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
§ 18 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. November 1917.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow.
88.
* 98 Bekanntmachung, a
“ Ergänzung der Bekanntmachun àber Zigarettentabak vom 20. Oktober 1917.
Vom 6. November 1917.
Der Bundesrat hat üht Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu ürsschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlasfen:
Artikel 1
Die Verordnung über Zigarettentabak vom 20. Oktober 1917 Erech.esegel. S. 945) erhalt im § 10 als Absatz 4 folgenden Zusatz: r kann Vorschriften über die Durchfuhr von Zigarettentabak
Artikel II Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, 6. November 1917.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Schwander
srlassen.
Bekanntmachung.
Arf Grund des § 1 Abs. 1 der Bund’ sratsverordnung über die F rohal ung unzuve lässiger Personen vom Hardel vom 23. Sep⸗ temb r 1915 (7GBi. S. 603) urd des § 15 Abs. 1 der Bunkes⸗ ratev rordn ng über die Rg lung des Verk his mit Weh⸗, Wi k., Grrick. u d Schauhwaren vom 10. Juni / 23. Dezember 1916
RG B1. S. 1420) ist dm Karl Zwißler, Inbaber der
rma Goit ieb Beck in Reutlingen, Bollwerkstaße 2, der Handel mit Schuhwaren we en Unzuveilä si k.it in bezug auf den Hande sbefr eb untersaat und der Schuhhandelo⸗ beirieb g⸗schlossen waden, weil sich der Inhaber in Befolgung der Pfl chten, ie ihm durch die oben g vanrte Bundesratsverordr ung vom 10. Juni/23. D-zember 1916 und die zu ih er Aueführun g er⸗ lassenen Bestimmungen auferlegi sind, unzuverlässig gezeist hat.
Reutlingen, den 3. November 1917.
Köataliches Operamt. Oberamtmann Nägele.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 198 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6122 eine Verordnung über die Bewirtschaftung von
Milch und den Verkehr mit Milch, vom 3. November 1917,
und unter
müssen
Bekanntmachung über Zigarettentabak vom 20. Oktober 1917, vom 6. November 1917. 11“ Berlin W. 9, den 8. November 1917. 1“
Kajserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preunßen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Reagierungehauptkassenkassierer Koch in Erfurt, den Regierungesekretären Liersch in Erfurt, Busse in Maade⸗ burg, Tepohl in Potsdam, Krüger in Oppeln, Weng⸗ hoffer in Gumbinnen, Danielsen in Schleswig, von Sendlitz in Frankfurt a. O, Cruse in Münster, Oehlke in Posen Benthin in Schleswig, dem exvedierenden Sekretär und Kalkulator bei der Ministerial⸗, Militär⸗ und Bau⸗ kommission Schmidt in Berlin, den Revierungs haupfkassen⸗ buchhaltern Arning in Minden, Röhr in Magdeburg, dem expedierenden Sekretär bei der Mmisterial⸗, Militär⸗ und Bau⸗ kommission Piske in Berlin, den Regierungesekretären Werner in Minden, Schade in Hildesheim, Breßer in Düsseldorf, dem Regierungssekretär bei der Ministerial⸗, Mimär⸗ und Baukommission Hoffmann in Berlin, den Regierungssekretären Schmidt in Lüneburg, Linke in Hannover, Heyfelder in Lüneburg, dem Regierungehauptkassenbuchhalter Beuchmüller in Frankfurt a. O., dem Regierungssekretär Söhle in Schleewig, dem Regierungehauprkassenkassierer Bartenfeld in Wiesbaden, den Regierungesekretären Krug in Cassei, Leißring in Wiesbaden, Heller in Marienwerder, dem Regierungshauptkassenbuchhalter Hoppe in Hildesheim,
runagehauptkassenbuchhalter Gloge in Poteodam, den Regie⸗ rungssekretären Danielowski in Liegnit, Lenski in Marien⸗ werder, Döring in Posen, Wenzel in Minden, dem Regierungs⸗ hauprkassenbuchhalter Jackowski in Hannover, den Renierungs⸗ sekretären Hildebranodt in Köoblin, Bauermeist er in Hannover, Wohlfahrt in Bromberga, Greipel in Posen, Schoppan in Liegnitz Hartmann in Cassel Knoop in Cöln, Krämer in Arusberg, Straßburger in Arnoberg, dem Regierungs⸗ hauptkassenbuchhatter Rischer in Breslau, den Regierungs⸗ sekr tkären Hannemann in Bromberg, Schultz in Stettin, Fietzek in Oppeln, Marx in Liegnitz, Kuthe in Breslau, Scharrenbroich in Cöln, Burkert in Oppeln und Hoppe in Düsseldorf den Charakter als Rechnangsrat zu verleihen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtiaung Seiner Majestät des Königs hat das Staateministerium infolge der von den städtischen Kolleaien in Geestemünde getroffenen Wahl den Stadisyndikus Dr. Delius aus Bremerhaven als Bürger⸗ meister der Stadt Geestemünde bestätig5. 8
Justizmintsterium. Der Landgerichtspräsident, Geheime Oberustizrat Kirchner
in Tusit ist an das Landgericht in Danzig versetzt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen ’“ und Forsten.
Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförstereien Sieber, Lonau und Herzverg mit dem Amtssitz in Herzberg am Harz ist zum 1. Februar 19/8 zu besetzen. Bewerbungen bis zum 1. Dezember 1917 eingehen.
Ministerium der öͤffentlichen Arbeiten. Es sind verliehen planmäßige Stellen:
für Vorstände der Eisenbahnwerkstättenämter dem Re⸗ gierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Wischmann in Witten und
für Regierungsbaumeister dem Regierunasbaumeister des Eisenbaufachs Ranafier in Nenburg (Weser) und dem Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Happel in Bromberg.
Dem Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Köttgen, bisher Vorstand des Eisenbahnmaschinenamts Cöln, ist die Verwaltung des Eisenbahnmaschinenamts Cöln⸗Deutz und dem Regierungs baumeister des Maschinenbaufochs Doren⸗ berg, bisher Vorstand des Eisenbahnmasch nenamts Cöln⸗ Deutz, die Verwaltung des Eisenbahnmaschinenamts Cöln über⸗
stragen. 8
Bekanntmachung.
Der Händlerin Gertrud Wanders, Boxmens Westkatter
Straße 85 wobnhaft, ut durch Versügung vom 24. Oktober 1917 jeder Handel mit Nahrungt⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs weuen Unzuverlä sigkeit untersagt worden. — Die Kosten der Ver⸗ öffentl chung dieses Verb ts hat die Betroffene zu tragen. Barmen, den 6. November 1917. 1“
Die Polizeiwerwaltung. J. V.: Köhler.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordr ung vom 23. September 1915, betreffend Ferr baltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) habe ich dem Händler Nachmann Asserles hierselbst, Metzer“raße 8, durch Verfügung vom hertigen Tige den Handel mit Merallen sowie mit allen Gegenständen des Kriegs⸗ bedarfs und des tä lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 27. Oktober 1917.
“ Der Poltzeip äsident. J. V.: von Rönne.
Dentsches Reich. 1 Preußen. Berlin, 9. November 1917.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern, wie „Wolffe Telegraphenbüro“ meldet, den Vortrag des Generalstabs und empfingen den Reichskanzler Dr. Grafen von Hertling.
Nr. 6123 eine Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der 8
und über Einga
dem Regierungesekretär Heinrich in Potsdam, dem Regie⸗
In der am 8. November unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchen⸗ feld⸗Koefering abgehaltenen Vollsitzung des Bundes⸗ rats wurde dem Entwuf einer Verordnung über Vor⸗ nahme einer Vieh ählung am 1. Dezember 1917 die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwuif einer Verordnung über Aenderung der Bekanntmachung, betreffend Verbot von Mittilungen über Preise von Wertpapieren usw., vom 25 Februar 1915 und der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend Ausdehnung der Verordnung über die Bewilligung von Zahlungsfristen an Krtegsteilnehmer vom 8. Juni 1916 auf Kriegsteilnehmer ver⸗ bündeter Staaten. Demnächst wurde über die Gewährung von Reichebeihilfen zur Unterstützung der Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände auf dem Gebiete der Kriegswohlfahrtspflege ben Beschluß gefaßt.
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Die für den Bereich der preußischen Heeresverwaltung auf Grund des Gesetzes über den Belagerunaszustand bestehenden Verordnungen der Militärbefehlshaber über Be⸗ schränkungen des Pferdehandels werden, wie „W. T. B.“ mitteilt, mit dem 11. November außer Kraft gesetzt werden.
Diese Maßnahme läßt erwarten, daß durch die Betätigung des freien Handels der notwendige Auesgleich zwischen pferde⸗ reicheren und pferdeä meren Bezirken geschaffen wird. Tie da⸗ durch zu erzielende gleichmäßigere Verteilung der vorhandenen Pferdebestände über das ganze Land soll den fließenden Fort⸗ gang unseres allgemeinen Kriegswirtschaftslebens fördern.
9
Ueber Maßnahmen zur Behebung der Wohnungs⸗ not nach dem Kriege haben die Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten und des Innern an den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg und des Stadtkreises Berlin sowie sämtliche R⸗gierungspräsidenten einen Runderlaß gerichtet, in dem folgendes ausgeführt wird:
Nach dem Ergebun der stati ischen Ermittlungen und den “ die in einzelnen größeren Stadtgemeinden und
ndustriegegenden getroffen sind, kann die Befürchtung eines be⸗ tenklichen Mangels an mittleren, besonders aber an kleinen Wobnun en bei Frsedensschluß nicht mebr von der Hand ge⸗ wesen werden. Wenn auch die M litärbehörden zugesact katen, bei der Genaltung und dem Fortschreiten der Etlassu gen dieser Befürchtung Rechnung zu tragen, so daß im all, emeinen mit einer Rückkehr der zur E tlassung Gelangenden an ihren Wohn⸗ ort vor der Mobilmach ena gerechnet we den darf, so erscheint doch unabhängig von etvatgen Verwaltungs⸗ und gesetz⸗ geberischen Moßnöohm n mit wett ren Z elen die sosortige Inangriff⸗ nohme von Vo kehrungen erforderlich, die geeignet sind, einem W hnungsmangel und seinen nacht itigen Folgen für die aus dem seriege Heimkebrenden nachdrücklichst zu begeg en, um den Ein⸗ tritt von Z ständen zu verhindern, wie sie sich noch dem Kriege von 1870/71 in einzelnen größeren Stä ten gezeigt haber. Die Statistit des Kaiserlichen Statitischen Amtes ergebt, daß der Mangel an den vor ehml ch in Betracht kon menden Klei wohnunzen örtlich sehr verschieden ist, daß indr striell vnd nach der Bevolkerun godichtigkeit gleichgeartete Gehtiete eine auffallende Verschiebdendeit in dem Umsang der leerstehenden Wobnungen aufwesen. Es folgt bieraus, doß neben den ÜUr⸗ sachen der geringen Bautäti tu in den ltz en Jahren vor dem Keiege und des zurzet destebenden Baustoff, und Bouarbester⸗ mangels noch andere, in den ditlichen Verhälinsssen deorundere 8 sachen den Wohnungsmangel kewuken müssen. Es folgt hiergus aber wester, daß urmtt elbare, auf B kämpfung di ses Mangels ab i lende Einariffe der Zentral⸗ oder P ooinztalbehörden alletn untunlich sind, daß velmehr auf eine inte sibe Mitarbett der örtlichen Kommunal⸗ behö den gerechnet werden moß, zumal da diese v imoge ihrer ein⸗ aehenden Kerntnis der Verbälinisse ibres Verwaltun, sbezitrks am besten zur E greifung der notwendigen Abwehrmaßnabmen befähtat sind 12 es sich auch in erster Reide um eine Gemeindeangelegenheit handelt.
Bestimmte Vorschriften, in welcher Richtung diese Maß⸗ nahmen sich zu dewegen haben würden, lessen sich wegen der Ver⸗ sviedenbeit der Bebürf isse und der zur Vejügung stehenden Uaierkunftsmöglichkeiten nicht geben; nur allgemeine Richt⸗ linten können gezogen werden. Es wird zunächst darauf ankommen, fenzunellen, mit welchem Raumbevürfnis in dem Gemeindeheztrk nach Friedensschluß gerechnet werden muß, um die aus dem Felde Heimkehrenden, und zwar die Verheirateten wie die Ledigen, auf⸗ nehn en zu kͤnnen. Zu diesem Zwecke bedarf es neben der Fest⸗ stellung der leerstehenodben Worn ngen der Erörterung, wieviel Haushaltungsvorstände sich im Felde besi den, obd ihre Familien die Wohnung aufrechte halten haben, wievtel Kriegsheiraten geschlossen sind, wievtel gleichzeitig einen Hautssand in eigener Wohnung gegründet baben, mit we viel Neugründungen von Hausha tungen alsbald ach Kriegsschluß zu rechnen mt, wie viel 2 dige aus dem Felde erwartet werden müssen, inw eweit diese Uaterkunst in bestehenden Haushalten sioden werden oder auf anderweite Unterkunst rchnen müssen. Zu berücksichtigen wird ferner der sehr e hebliche Abgang srwohl der Verheuateten als auch der Ledigen durch Tod im Kriege sein. Endlich muß die örrliche Lage der Industrie vor dem Kriege, ihre Gestaltung während des Krieges und ihr mutmaßlicher Ab au oder Nusbau un⸗ mitt⸗ lbar nach dem K iege in Benebung auf die Ab⸗ oder Zunahme der arbeitenden Bevölkerung in Rechnuag gestellt werden. m di s⸗ Feststellungen oder Schänungen vorzunehmen, wird es Zeit und Arbeit beansprrchender Erheban en nicht bedürfen, da die Kammunen im wefent ic en bereits aus Veranlass ung der Purchführung der Volks⸗ ernährun sich im Besitz der Zablen b siaden.
Ergidt sich aus diesen Erörterungen, doß die vorhandenen Leer⸗ wohnungen für den Bedarf an Kleinwoh iungen nicht ausreschen, so wird das Augenmerk in erster Linie auf die Zerlegung größerer Wohnungen zu richten sein. Bet der großen Zahl leerst hender größerer und großer Wohnungen wird angesich 8 der Steigerung der Rente durch Vermietung als Kleinwohnungen eine gerignete Verbandlung mit den Hausbesitzern trotz der be⸗ fürcheten stärkeren Abnutzung des Hauses wohl um Ziele führen. Sollte zur Beseitigung etnes Notstandes vorübergehend gelegentlich die sonst unzulässize Einrichtung von Dach⸗ und Keller⸗ wohnungen zugelafsen werden, so ist unbedinat da auf zu halten, raß mit der Behebung des Notstandes auch die Dach⸗ und Kellerwohnungen wieder besestigt werden. Des weiteren wären oͤffentliche Gebäude — Schulen — für die Aufnahme von Familien sowie Turnhallen und La erräame für die Aufnahme von Ledigen außzuwählen und ihre etwa notwendige Einrichtung, soweit möglich, vorzubereiten, auch die Beschaffung ven Baracken wäͤre sicher⸗ justellen. Hierbei sei bemerkt, daß auf eine Br isstellung von Baracken und Gefangenenlagern durch die Militärverwaltung nicht gesechnet werden kann, da dieselben auch nach dem Ftedensschluß zunächst noch militärischen Zwecken dienen mössen. Die Gemet den werden aber vor allem es sich angelegen sein lassen müsse'n, einem sofortigen Einsetzen der Bautätigkeit nach Fri densschluß durch F’ertiastehung beabsicht’gter Bebeuungspläne und Durchfuhrung der Nerfahren noch wärrerd des Krieges die Wege zu ehnen. Die G meirden müssen ferner zw⸗Umäßig die für die Hurgfünsue der oben erwähnten baulichen Raßnahmen wie auch für die Bautätigkeit Baustoffe überschlä li
Fetttes sacher ufh
in der ersten Zeit erforder⸗
mit den Kriegsamtssüelen wegen Zuweisung dieser Bau⸗ stoffe noch Kriegsende sich schon tzt ins Benehmen setzen. Schließ⸗ lich wird xechlz-eilig ein genauer Wohnungsnachweis einzurschten sein, der spätestens bi Rückehr der ersten Kiieger in Wiksamkeit neoten, mit An⸗ und Abmeldezwang versehen sein und so stets einen Ueher⸗ blick über die Zahl der Wohnungen jeder Art gestatten müßte, geei netenfeUls guch mehrere benachbarte Gemeinden umfassen könnte.
Der Oberpräsident der Provenz Brandenburg und des Stadt⸗ kreises Berlin und sämtliche Regterungeprastdenten werden ersucht, biernach umgehend die Stadt⸗ und Landaemeinden mit entsprechender Weisung zu versehen und ihven die sofort ge Inangriffnahme vor⸗ beugender Maßnahmen im Sinne vorstehender Ausführungen gegen eine nach Friedensschluß drohbende Wobnungsnot zur ernsten Pfliccht zu mechen, ayuch von Kommunalaufsichts wegen von dem Forlschreiten dieser Maß ahmen zu überzeugen. Dabei ist jedoch darauf Bedacht zu nehmen, daß die Nachprüfung der gemeiadlichen Anordnungen nicht zu einer Belastung der Kommunen mir Berichten und zeitraubenden Zusammen⸗ stellunen führt. Es darf erwarter werden, daß die Gemeinden sich dieser Aufgabe mit besonderem Ecfer und besonderer Gewissen⸗
„ bafttakeit unterziehen werden, da es sich neben dem allgemeinen und
sostalen vornehmlich auch um ein kommunales Interesse handelt.
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel setzt mit Rücksicht auf die Bekanntmachung des Herrn Reichskommissars für die Kohlenverteilung über die Ein⸗ schränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 2. November 1917 seine Verordnung vom 16. Juni 1917 (Sect. O. Nr 185 752) außer Kraft.
v11“ 35 “ 1“ 8u
Da die osmanischen Untertanen, die ohne die Ge⸗ nehmigung der Kaiserlich osmanischen Regierung in andere als militärische Dienste eines fremden Staates treten, gemäß Gesetz vom 3. April 1333 (1917) aus dem Osmanischen Staatsverbande zusgeae werden können, wird vom hiesigen Kaiserlich türkischen Generalkonsulat jur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die im Auslande ansässigen Osmanen, die in fremde außermilitä⸗ rische Staatsdienste treten wollen, sich unverzüglich bei dem Generalkonsulat in Berlin melden und eine Erklärung abgeben müssen, wobei gleichzeitig drei Photographien kleinen Formats ohne Karion Shsgehn sind. Diejenigen Osmanen, die vor dem 3. April 1333 (1917) aus eigenem Antrieh in fremde außermilitärische Staatsdienste getreten sind, müssen s ohne Verzug, spätestens innerhalb von 14 Tagen von heute an ge⸗ he bei dem Generalkonsulat melden und dies zur Kenntnis
ngen.
Seine Hochfürstliche Durchlaucht Heinrich vollendet morgen sein 59. zchtancht.
Bremen.
Anläßlich des Ablebens des Bürgermeisters Dr. Bark⸗ hausen ging dem Senat von Seiner Majestät dem Kaiser und König, wie „W. T. B.“ meldet, nachstehendes Fen . . X“
em Senat der freim Hansestadt Bremen spreche an⸗ läßlich des schweren Verlustes, den der Genat Sgr. 8g Hin⸗ schiden seines verotentes und auch von Mir hochgeschäß en ürgermeisters Dr. Barkhansen erlitten hat, Meia herzliches Bei⸗ leid aus. Wilhelm I. R.
Auch Seine gLen der König von Bayern und Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preuß en sandten Beileidstelegramme.
89
Oesterreich⸗Ungarn. 8
Der Kaiser hat an den Sultan ein Telegramm ge⸗
richtet, worin er dafür dankt, daß er den Prinzen Oaman Fuad bestimmt habe, ihm den verliehenen höchsten türkischen
rden als Zeichen der kosibaren Freundschaft und Waffen⸗
brüderschaft zu überreichen.
Es war mir, fuhr der Kailer laut Meldung des „W. T. B.“
fort, besonders angenehm, den Prinzen in Meinem Haupiquartier zu empfangen und ihm Gelegenheit dieten zu köͤnnen, den Kämpfen der tapferen Truppen zu folgen, die mit b⸗sonderen Erfolgen für unsere große und gerechte Sache streiten. Ich bewahre das deste Andenken an diesen angenehmen Besuch und würde Mich überaus glücklich schäͤtzen, sobald es Mir die Umstände gestatten, versoͤnlich Meinen virmüier Dank Gurer Majestät in Ihrer Haupistadt wiederholen zu en.
Der Sultan erwiderte mit folgender Depesche:
Ich war über den gnädigen Empfang sehr gerührt, den Eure Maiestät Meinem Neffen zu baesten gexuht daben. Ich danke Ihnen aufrichrig für die fr/ undschaftlichen Worte, die Sie aa Mich gerichtet haben, sowie für den Wunsch, den Ste auszulvrechen die Güte haften, nach Konstantinepel zu kommen. Ich wäre überaus glücklich, Eure Majestät in Meiner Hauptstadt zu empfangen und Ihnen mündlich den Ausdruck der herzlichen Freundschaft iu wieder⸗
holen, die ich für Sie hege. Bei di⸗ser Gelegenheit liegt es Mir.
em Herzen, Meine wä'msten Grückwünsche zu der Reihe von e. erneuern, die Ihre tapferen Heere weiter über den Feind — Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein Kaiserliches Handschreiben an den Minister des Aeußern und die beiden Ministerpräsidenten, durch das die Delegationen auf den 3. Dezember nach Wien einberufen werden. — Der Minister des Aeußern Graf Czernin ist gestern morgen aus Berlin wieder in Wien eingetroffen.
Großbritannien und Irland. Am Mittwoch abend ist die amerikanische Kom⸗
ban ion in London angekommen, an deren Spitze der Oberst
ouse steht, der den Titel eines außerordentlichen Bot⸗ chafters hat. Frankreich.
In der Kammer verlas der Präsident Deschanel sestern eine Adresse, in der es laut Bericht des „Wolffschen Felegraphenbüros“ heißt, daß die Kammer den Eintritt
rasiliens in den Krieg bearüßt und dem Volke, dem Präsidenten, der Regierung und der Volksvertretung Brasiliens e. Gefühl der Brüderlichkeit, Solidarität und Erkenntlichkeit ees franzoͤsischen Volkes zum Ausdruck bringt. Nach Reden e und Barthous, die sich tt hir Abdresse aus⸗ brachen, nahm die Kammer sie einstimm A- m SGenat wurde auf Vorschlag
resse einstimmig angenommen.
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Nußland.
Bas Vorparlament hat vorgestern nacht in Beanut⸗ wortung der Vertrauensfrage, die der Ministerpräfident Kerensli gelegentlich seiner Rede über das Vorgehen des Heeres der Maximalisten stellte, mit 123 gegen 102 Stimmen bei 26 Stimmenthaltungen eine Ents angenommen, in der laut Meldung der „Petersburger Telegraphenagentur“ die sofortige Bildung eines öffentlichen Wohlfahrtsausschusses ge⸗ fordert und ferner zur Vermeidung des Bürgerkrieges verlangt wird, den Agrarausschüssen Land zu übergeben und die russische Diplomatie zu entscheidenden Schritten zu veranlassen, damit die Verbündeten sich über die Friedensbedingungen aussprechen und Friedensunterhandlungen einleiten.
Im Laufe der Nacht und vorgestern früh verschärfte sich der Streitfall zwischen der Regierung und dem Ar⸗ beiter⸗ und Soldatenrat noch weiter. Das Reutersche Büro erhielt eine Depesche der oben genannten amtlichen „Telegraphen⸗Agentur“, die in den Händen der Moximalisten ist, in der es heißt, daß die Maximalisten die Stadt in ihrer Gewalt haben und die Minister verhafteten. Der Leiter der Bewegung Lenin verlangte sofortigen Waffenstillstand und Frieden.
Die durch die letzten Ereignisse geschaffene Lage wird, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, deutlich durch folgenden Aufruf des St. Petersburger Arbeiter⸗ und Sol⸗ datenrates gekennzeichnet:
1) An alle Armeeausschüsse der operierenden Armee und an alle Räte der Soldatenabgeordneten!
Die Petersburger Garnison und das Proletariat haben die Re⸗ gierung Kerenskis, die sich gigen die Revolution und gegen das Volk aufgelehnt hat, gestürzt. DBer Umsturz geschah ohne Blutvergießen. Der Arbeiter⸗ und Soldatenrat hat den Umsturz feterlich begruüft und bis zur Einsetzung einer Regterung der Räte die Macht dis Kriegs⸗Revolvtionsausschusses aneskannt. Die Soldaten werden auf⸗ gefordert, das Benehmen der Kommandobehörden zu überwachen; Offiztere, welche sich nicht offen und direkt der Revolution ange⸗ schlossen haben, muüssen als Feinde v rhaftet werden. 8n
Programm: a. Soforliger Vorschlag emes demrkratischen Frledens. b. Uebergabe des Bodens der Erundbesitzer an die Bauern. c. Uebergabe der Macht an die Räte und sefortige Einberufung der verfassunggebenden Versammlung. 8
Hie Absendung unzuverlässiger Truppenteile aus der Front ist unzuläfsig. Die Absendung ist gegebenenfalls mit schonungsloser Gewalt zu verhindein. Eine Verheimlischung dieses Bef bs vor den Soldaten würde dem schwersten Verbrechen gegen die Revolution gleichen und mit aller Strenge der revolutsondren Gesetze geahndet werden.
Soldaten! Für den Frieden! Für Brot! Für Land! Für die Volkzmacht!
2) An alle Kompagnie⸗ und Gerichtbausschüsse!
Der allrussische Kongreß bat beschlossen: Die von Kerenski wieder eingeführte Todesstrafe an der Font ist aufzuheben. Alle revolutionaren Soldaten und Offiztere, die sich wegen politischer Ver⸗ hnhn in Haft befinden, sind sofort zu befreien. Tie frübderen Mmister Konovalow (Minister für Handel und Industzie), Kischlin (Minister für öffentliche Künsorge), Terestschenko (Minister des Aeußern), Maljantowetsch (Justizmiutster), Niritin (Menister des Innern, des Post⸗ und Telegraphen wesens) usw. sind vom ꝛzevo⸗ lutionären Ausschuß verhaftet worren.
Kerenski ist geflohen. Es ergeht an alle Armeecrganisationen der Befehl, Maßn hmen für die sofortige Verhaftung Kerenskis zu treffen und ihn nech St. Petersburg einzuliesfern. Jede Kerenek. zu⸗ teil gewordene Hilfe wird als schweres Staatsverbrechen bestraft.
3) An alle Eisenbahnangestelten!
In St. Petersburg hat die Frbeiter⸗ und Goldatenrevolution gesiegt. Der Verkehrsminister ist unter der Zahl der anderen ver⸗ hafteken Minister. Der allrussische Konreß der Arbetter⸗ und Soldatenabgeordneten drückt die Ueberzeugung aus, daß die Eisenbahn⸗ arbeiter und ⸗beamten gen zur Aufrechterhaltung der vollen Ordnung auf den Eisenbahnen treffen werden. Der Verkehr darf nicht für eme Minute eingestellt werden. Erxhöhte Aufmerksamkeit 8h auf die ungehinderte Zufuhr von Proviont an die Städte und an die Front gelenkt werden. Die revolutionäre Macht der Räte nimmt die Sorge zur Verhesserunz der materiellen Lage der Elsen⸗ hahner auf sich. In das Vertehrsministerium werden Vertreter der
Eisenbahnen berufen werden. Der allrussische Kongreß der Räte.
4. An alle Armeedivisiontausschüsse!
Heute whd der Kongreß der Räte eröffnet. Die Armeeausschüsse lehnten es ab, Vertreter lwecks Aeußerung des Willens der Armee zu entsenden. Wir schlagen Euch vor, Adgeordnete aus Eurer Mifte unverzüglich zu entsenden. Die Teilnahme an der Loͤsung der Frage über das Los der Revolution abzulehnen, ist eine Sünde, die die Geschichte nicht verzeihen wird. Wählt je einen Abgeo dneten auf 25 000 Mann und sendet ihn zum Kongreß.
Der St. Petersburger Arbeiter⸗ und Soldatenrat.
An dem Fean a s der Arbeiter⸗ und Soldatenräte aus ganz Rußland, der vorgestern abend eröffnet wurde, nehmen 560 Abgesandte teil. Der vorläufige Vorsitzende schlug vor, ein Büro zu wählen, in das 14 Maxi⸗ malisten, darunter Lenin, Zinowiew und Trotzky, und sieben revolutionäre Sozialisten gewählt wurden. Der Kongreß billigte Sse folgende Tagesordnung: 1) Organisation der Macht, 2) Frieden und Krieg, 3) Verfassunggebende Versammlung, und richtete einen Aufruf an alle russischen Armeen, in dem er sie auffordert, vorläufige revolutionäre Ausschüsse zu schaffen und diese verantwortlich für die Aufrechterhaltung der revolutionären Ordnung und der Festigkeit an der Front zu machen. Die Befehlshaber müssen den Befehlen des Aus⸗ schusses Folge leisten. Die Kommissare der Regierung werden abgesetzt und solche des Kongresses der Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ räte reisen an die Front.
In der Sitzung des Hauptkongresses erklärte der Vor⸗ sitzende des St. Petersburger Arbeiter⸗ und Soldatenrates Trotzky, daß die Verhaftung der ehemaligen Minister kein Akt der Rache oder der politischen Vergeltung sei. Alle sozialisti⸗ schen Minister sowie die ganze Regierung würden wegen Teil⸗ nahme an der Verschwörung Kornilows vor Gericht gestellt. Der revolutionäre militärische Ausschuß hätte indessen mit Rücksicht auf die politischen Parteien, denen die sozialistischen Minister angehörten, beschlossen, über sie die Haushaft zu verhängen.
— Der amtliche Gesandte des finnischen Senats Professor Dr. Georg von Wendt, der sich augenblicklich in Kopenhagen aufhält, hat nach einer Meldung des „Nitzauschen Büros“ folgendes Telegramm an den Präsidenten Wilson, den Premierminister Lloyd George und den früheren Premier⸗
minister Asquith Fhe andi; Der außerste Notzustand, in dem mein Land sich besindet, er⸗ mutiat mich, mich unmiitelbar an Sie zu wenden und Ihre Auf⸗ merksamkeit darauf zu lenken, daß uns auzenblickliche Hilfe nottut. Finnlands Notzustand ist vollständig ohnegleichen. Nach einer ganz 2Seeaee e. Grnte, aller Lebensmittel entblößzt und und selbst überlassen in verzweifelter Hoffnungt⸗ ““ “ 1“ — 8
losigkeit in unserem kalten abgelagenen Land“, mit einer Hungerknot im kommenden Winter vor Augen, rufen wir um Hilfe und nur um Ihre Hilfe. Falls die Lebensmittel von den Bereinigten Staaten oder anderen Hilfs guellen nicht eintreffen, stehen wir dem Hunger gegenüͤber. Gott gebe, daß Ihre Hlf⸗ nicht zu spät kamm.
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Am Montagnachmittag trafen der englische Premier⸗ minister Lloyd George in Begleitung der Generale Smuth und Wilson und der französische Ministerpräsident Painleve in Begleitung des Mitglieds des Kriegskomitees Franklin Bouillon in Rapallo ein und wurden vom Ministerpräsi⸗ denten Orlando, dem Minister des Aeußern Sonnino und den Generalen Robertson und Foch, die sich bereits in Italien befanden, empfangen. Wie die „Agenzia Stefani“ meldet, fanden Besprechungen statt, an denen auch der italienische Kriegsminister General Alfieri, der Unterstabs⸗ chef der italienischen Heeresleitung, General Porro und der französische Botschafter Barrére teilnahmen. Die am 6. und 7. abgehaltenen Besprechungen prüften die Maßnahmen, die mit Hinsicht auf die gegenwärtige Lage zu treffen sind. Ferner wurde beschlossen, einen Interalliierten Obersten Politischen Rat für die gesamte Westfront zu schaffen, dem ein ständiger militärischer Zentralausschuß zur Seite stehen soll. Zu Teilnehmern an diesem militärischen Aus⸗ schuß wurden General Foch für Frankreich, General
Silson für England und General Cadorna für Italien er⸗ nannt. Am Mittwochabend verließen die Minister Rapallo.
— Um den General Cadorna im italienischen Ober⸗ kommando zu ersetzen, ernennt ein Königlicher Erlaß zum Chef des Generalstabs der Armee den General Diaz und zu Unter⸗ chefs die Generale Badoglio und Giardino. 1““
Niederlande.
Ein Amsterdamer Blatt meldet aus dem Haag, daß die holländische Regierung dem englischen Ministerium des Aus⸗ wärtigen durch den holländischen Gesandten in London eine neue Note über die Sand⸗ und Kiesfrage hat zu⸗ kommen lassen, worin Holland nochmals darauf verwies, daß die holländische Regierung nur die Durchführung einer be⸗ schränkten Menge Sand und Kies gestattet und dieses Quantum später auf Wunsch Deutschlands vergrößert habe.
Schweiz.
In der Schweiz tagt gegenwärtig eine litauische Ver⸗ sammlung, die von den Bevollmächtigten des litauischen Landesrats in Wilna und den litauischen Auslandsorgani⸗ sationen der Schweiz, Rußlands und Amerikas beschickt worden ist. Den Vorsitz führt Smetong, der Präsident des litauischen Landesrats, der mit verschiedenen anderen Mit⸗ gliedern des Landesrats kürzlich aus Wilna in der Schweiz eingetroffen ist. Wie „Wolffs Telegrophenbüro“ hört, besteht zwischen den verschiedenen auf der Versammlung vertretenen Parteien völlige Einigkeit. er litauische Landes⸗ rat (Tariba) ist als oberste Instanz des gesamten litauischen Voltes und aller seiner Organisationen von der Versammlung anerkannt und ein ausführliches Programm für seine Zu⸗ ständigkeit ausgearbeitet worden. Die Versammlung ist der Ansicht, daß der Landesrat in erster Linie eine energische praktische Tätigkeit im Lande beginnen müsse, die dazu dienen soll, die Lage des Volkes zu verbessern und seine Entwicklung zu fördern. Dadurch würde der Landesrat gleichzeitig nach innen und außen seine Autorität vergrößern, guf die gestützt, er die Verfassunasfragen lösen würde, die die Grrichtung eines künftigen litauischen Staates voraussezten. “
Türkei.
Der Senat hat an den deutschen Bundesrat somie an das österreichische FeSs und das ungarische Magnatenhaus Glückwunschdepeschen aus Anlaß der glänzenden Siege der verbündeten Heere in Italien gesandt, in denen er den Wunsch ausdrückt, daß die verbündeten Heere stets von “ Triumphen gekrönt sein mögen bis zum siegreichen Ausgang des gegenwärtigen Krieges. 8 8
Kriegsnachrichten.
Berlin, 8. November. Abends. (W. T. DV.)
In Flandern verstärkte Artillerietätigkeit bei Dixmuid und Passchendaele.
In Itali d in der Ebene.
Unaufhaltsam nimmt der Siegeslauf der Verbündeten in Italien seinen Fortgang. Während im Gebirge die Italiener eine Stellung nach der andern räumen, die in jahrelanger Arbeit zu fast uneinnehmbaren Stützpunkten ausgebaut waren, ist in der Ebene nach Ueberwindung des Tagliamento auch der Uebergang über den Livenza⸗Abschnitt im Kampf erzwungen, und unsere siegreichen Truppen setzen dort westwärts ihren Vormarsch fort. Hier wie dort haben die Italiener bei den dauernden Kämpfen weiterhin Gefangene und Geschütze verlore und die gewaltige Siegesbeute hat sich innerhalb von 14 Tage auf über eine Viertelmillion an Gefangenen und auf mehr als 2300 Geschütze gesteigert. Die Leistungen der verbündeten Divisionen in dauernden Kämpfen und anstrengenden Märschen
sind über jedes Lob erhoben.
n Flandern hat nach dem blutigen Zusammenbruch des feindlichen Ansturms am 6. November der Feind bisher seine Angriffe nicht wiederholt. Der Artilleriekampf dauert edoch an und erreichte bei Passchendaele große Heftigkeit uch auf der übrigen Front war längs der Mser von Nieuport Kanal bis zum Blankaartsee und besonders in Gegend Dixmuid die Artillerietätigkeit gesteigert. Vorstoßende feindliche Pa trouillen wurden im Nahkampf geworfen. 8
Wiederum hat der Feind weit hinter der Front gelegene vaslgeiche belgische Ortschaften durch Bombenabwürfe heim gesucht.
Im Artois wurden bei Armentières eine feindliche Großpatrouille und an mehreren anderen Stellen schwächere Patrouillen blutig abgewiesen, während eigene Stoßtrupps ir Gegend St. Quentin bei vier verschiedenen Unternehmunge Gefangene einbrachten.
Nordöstlich Soissons wurde die tagsüber zeitweise leb⸗ üsn Gre. vnersnn er. Fen Abend stärker. u er wur weit im Hintergelände liegende Orischaften durch den Feind beschossen. 3 1 seef
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