1917 / 273 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

fahren. Der amerikanische Schoner „Annie H. Shmith (1488 Br.R.⸗T.) gesinken. Der Segler „Uunn“ (145 Vr.A. T ) und der französische Scherer „André“ (135 Br.-R. T.) sind wrack geworden. Der amerikanische Dampfer „Pentecost Mitchell“ „4635 Br.⸗R.⸗T.) und der Dampfer „Saxona“ (7416 Br.⸗R.⸗T.) sind nach einem Zusammenstoß gesunken. Der französische Segler „La Perouse“ (2180 Br.⸗R.⸗T.) ist gesunken. Der Segler „Marie Therese“ (170 Br.⸗R.⸗T.) ist wrack geworden, ebenso der englische Segler „Mark A. Tobin“ (128 Br⸗ R.⸗T.). Vermißt werden der schwedische Segler „Gustaf“ (483 Br.⸗R.⸗T.) und der schwedische Segler „Johanna“. Ferner erfährt der „Maasbode“, daß folgende Dampfer und Segelschiffe verloren gegangen sind, deren Namen erst jetzt bekannt wurden: Englische: Der Dampfer „Annapolis“ (4567 Br.⸗R.⸗T.), der Dampfer „British Sun“ (5565 Br.⸗R.⸗T.), der Daompfer „Brodmount“ (5715 Br.⸗R.⸗T.), der Dampfer „Calchas“ (6748 Br.⸗R.⸗T.), der Dampfer „Georgian“ (5088 Br.⸗R.⸗T.), der Dampfer „Howth Head“ (4440 Br.⸗R.⸗T.), der Dampfer „Man⸗ chester Citizen“ (4251 Br.⸗R.⸗T.), der Dampfer „San Urbano“ (6458 Br.⸗R.⸗T.), der Dampfer „Stadacona“ (6014 Br.⸗R⸗T.), der Dampfer „Winnebago“ (4666 Br.⸗ R.⸗T.) und der Segler „United“ (100 Br.⸗R.⸗T.). Schwedische: Der Dampfer „Aspen“ (3103 Br.⸗N.⸗T.) und die Segler „Ida“ (302 Br.⸗R. T.), „Sirius“ (163 Br.⸗ R.⸗T.), „Teolinda“ (119 Br.⸗R⸗T.) und „Venern“ (127 Br.⸗R.⸗T.). Die französischen Schiffe: Dampfer „Ferdinand A.“ (2062 Br.⸗R.⸗T.), „Ker Yado“ (175 Br.⸗R.⸗T.), „Meuse“ (4075 Br.⸗R. T.), der Segler „Berangere“ (2851 Br.⸗R.⸗T.), 2 „Magdaleine Davoust“ (148 Br.⸗R.⸗T.) und die Segler „Marie Louise“ (291 Br.⸗R.⸗T.), „Mezly“ (1565 Br.⸗R.⸗T.), „Saint Michael“ (174 Br.R.⸗T.). Die amerikanischen Schiffe: Der Dampfer „Hilonian“ (2921 Br.⸗R.⸗T.) und der Segler „Woodward Abrahams“ (744 Br.R.⸗T.). Griechische: Der Dampfer „Parthenon“ (2934 Br.⸗R.⸗T.) und der norwegische Segler „Victoria“ (710 Br.⸗R.⸗T.).

„Bern, 15. November. (W. T. B.) Der „Petit Parisien“ berichtet aus Valence, daß zwei englische Dampfer von einem Transporte von sieben nach Frankreich bestimmten Dampfern in der Nähe von Puig auf den Strand gelaufen und verloren sind.

Parlamentsbericht.)

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (95.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten wurde zunächst die gestern abgebrochene zweite Rerü an⸗ über den Antrag der Abgg. Dr. Friedberg und Gen. auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend Be⸗ freiung der Dissidentenkinder vom Religions⸗ unterricht, und die dazu gestellten Abänderungsanträge in Verbindung mit der Besprechung von Petitionen der evange⸗ lischen Gemeindekirchenräte usw. um gesetzliche Aenderung der Bestimmungen über die konfessionelle Erziehung der Kinder aus Mischehen fortgesetzt.

Die Abgg. Ahrens (Klein Flöthe) und Gen. (kons.) wollen dem §1 des Gesetzentwwurfs folgende Fassung geben:

§ 1. Schulpflichꝛige Kinder, welche einer staatlich anerfannten Religionsgesellschaft nicht angehoͤren, haben an dem lehrplanmäßigen Riligionsunterricht der Schule, die sie besuchen, teiszunehmen, sind aber, wenn die Eltern bezw. biejenigen, die an deren Stelle die religröͤse Erziehung zu bestimmen haben, der Schulaufsichlsbebörde gegerüber eine dahingebende Erklärung algeben, zur Unterweisung

im Katechtemus nicht heranzusiehen. Do, wo ein gesonderter Katechismusunterricht stattfindet, sind die Kinder ven den dafür be⸗ stimmten Uaterrichtsstunden zu befreien.

Abg. Ramdobr d Wenn uns heute in die ser schweren Zeit ein Mann sehlt, so ist es der varstorbene Abg. Hacken⸗ berg. Er fehlt uns allen und vor allem den Natiornalliberalen E1’“ Er rerstand es, die scharfen Gegensätze aus⸗ zugleichen. Auch der Abg. Dr. Campe sst zu unserem Pbeser nicht unter uns. Er würde sich aber auch überzeugt haben, daß man es nicht allen recht machen kann, selbst Herrn Hoffmann nicht. (Abg. Adolf Hoffmann: Verlustliste!) Sch hätte aller⸗ dings lieber einen anderen auf die Verlustliste gesetzt. Gefreut hat es mich, daß Herr Hacnisch mit urs in der Kommisston zu⸗ sammengearbeiter bat. Er hat mir allerdings dort noch besser gefallen als gestern hier Daß er sich neuorier tiert bat, gereicht ihm gewiß nicht zur Unehre. Herr von Zeelitz hat seinerzelt gesagt: „Wenn ich nicht mehr wandelbar mwäre, d. h. nicht zu⸗ und umlernen möchte, dann würde ich überhanpt kein Politiker seir.“ Mit der Berufung auf die Maͤnner in den Schützengräben jollte Herr Hoffmann endlich aufhöcen. Die in den Schützengräben haben etwas anderes zu tun, als sich um Qutfsquilien den Kopf zu zerbrechen; sie haben das Vaterland zu verteidigen und kümmern sich wahrhaftig nicht um die preußische Wahl⸗ rechtsreform oder die Dissidentenfrage. Gewiß gibt es auch in den Schützengraͤben Dissidenten. Sie haben ihre Pflicht setan, wir haͤben uns in iyren nicht getäuscht. Es gibt aber zweierlei Difsidenten. Die einen erkennen im Christentum eine Koltur⸗ macht und wollen sie auch in der Schule nicht misser, andere sind aus kleinlichen Momenien aus der Kirche ausgelreten, weil fie sich über den Pfarrer, Lehrer, Schalten oder wer weiß geärgert haben und denen eg, nachher leid kut, daß ibre unschuldigen Kinder dafüt bägen müssen. Weos nun die Sache selbst betrifft, so gefällt uns der Kommissions⸗ ontrag arch nickt in allen Stücken. Es ist eben hier alles auf Erden Stückwerk. Wir werden abet trotz unserer Bedenken für den Kom⸗ prom ßontrag stimmen. Die dazu gestellten Anträge lehnen wir größte teils ab. Wenn der Geist des unz zu früh genommen⸗n Hackenberg über uns schwebt, so wird diese Beratung nicht zu kurz

rommen. Schluß des Blattes.) *) Ohne Gewähr.

Die Kriegegesetze. Zusammenstellung der sämtlichen aus Veranlassung des Krieges für das Deutsche Reich in dem Reichs⸗ gesetzblatt“ und in dem „Zentralblatt für das Deutsche Reich“, für Preußen in der Gesetzsammlung und in den Miristerialblättern für innere Verwaltung, Handel und Gewerbe, Landwirtschaft, Do⸗ mänen und Forsten, geistliche und Uaterrichtgangelegenheiten, Gesetz⸗ gebung und Rechtspflege verbffentlichten Erlasse vrd Ardruck derselben, insoweit dieselben für die Gerichte, Perwaltungsbehörden, Grund⸗ besitz, Banken und kaufmanaischen Verkehr oder sonst von all⸗ gemeinsrer Bedeutung sind, mit Sachregister von Justizrat Dr. H. Jünger in Wiet haden. Zweite Auflage. XXXVI und 934 Seiten.

Helwinosch⸗ Verlogsbuchhandlung, Hanvover. Geh.

Bon den Kriegkzesectzen und vpacmdnungen sire im arfte umfangreichen Sammlung die für bvas Deutieh⸗ Reich ergangener Ri⸗ nächst vach der 3 itfolge und sedann fachlich noch 13 R chr8gebieren acordnet zusammengestellt; im zweiten Teil folgen bir aus

K ieges für eußen veröffentlichten Glosse, nach den Gebieten der einzelnen Mmisterten geordnet. Wichtigere Verschriften von allge⸗ meiner Bedeutung sind in beiden Teilen im Worrlaut ab⸗ gedruckt, die weniger wichtigen unter genauer Verweisung auf die Stelle der Veröffentlichung angeführt. In der neuen Auflage ist der wörtliche Abdruck von Erlassen in bezug auf die Kriegswohlfeheispflege, Unterstützungkansprüche, Dienftbezüge der Bramten und aadere die Lzeamten, die Geweinde⸗ und sonstigen Verwaltunzgsbehörden betreffenbe Verhältniße er⸗ weitert. So hat sich die Gesamtzabl der zrammengestellten Erlasse für das Reich und für Preußen auf 1932 und die der abgedruckten Frlasse auf 702 erhöht. Die Uebersicht über die verschiedenen Gruppen und das Aufsuchen der einzelnen Erlasse erleichtern ein aucführliches (28 Seiten umfassendes) Inhaltsverzeichnis und tin erschöpfendes (59 Seiten zählendes) S⸗chrerzeichniz nach der Buch⸗ stobenfolge, das einheitlich die sür das Reich und für Preußen ver⸗ öffentlichten Erlasse zusammenfakt. Die Bedeutung der verdienst⸗ lichen Zusammenstellung der Kriegsgesetze und ⸗verordnungen wird, zumal wenn sie fortgesenzt wird, über das Ende des Krieges sort⸗ dauern, da ein sehr erheblicher Teil der Kriegsgesetzgehung in seinen Felhen in der Friedenszeit fortwirken wir) oder auch in seiner Eültigkeit auf sie ausgedehnt werden dürste und andererseite diese Gesetzgebung in allen Krreisen auch für spätere Zeiten ein erhebliches, ihren patersändischen, wirischafteichen und wissenschaftlichen Zwocken entsprechendes Interesse beanspruchen darf.

Die Zioilprotzeßordnung in der vom 14. Fuli 1914 ab geltenden Fassung, unter Beifügung der füt die Krienszeit getrossenen Abänderungen crläutert durch die Nechtsprechnung nebst Angaben über die einschlaäzie Steratur von Dr. Otto Warneyer, Oberlander⸗ gerichtzrat in Dresden. Vierte Auflage. XVI und 1213 Seiten. L ipzig, Roßbergsche Verlagsbuchhandlung. Geb. 19 ℳ. In der⸗ selden Weise, wie ig der Wazneye schen Handausgabe des Bürger⸗ lichen Gesetzduchs dieses unter Mitteilung der gesamten einschlägigen und veröffentlichten Rechtsprechung erläutert worden, ist hier die Ziwilprozeßordnung unter erschöpfender Verwertuag der sie betrefsenden oberstrichterlichen Entscheidungen bearbeitet. Es sind die ganze seit ihrem Inkrafttreten ergangene Rechlsprechung des Reichsgerichts u⸗ für die Zeit nach dem 1. Januar 1900 auch die veröffentlichten Spꝛüche der übrigen Obergerichte zur Erläuterung ihrer Vorschriften heran⸗ gezogen und dabei die in den Entscheidungen ausgesprochenen Rechts⸗

grundsätze méglichst wortgetren wiedergegeben. Svstematische An⸗ ordnung der einzelnen Rechttsätze, ihre Flieverung unter fettgedruckten Stichwörtern und Hervorhebung des Wesentlichsten im Duuck er⸗ leichtern d'e Uebersicht uͤber den umfarxgreichen Erläuterungsstoff. Den mitgeteilten Rechtssprüchen beigefügte genaue Angeben darüber, wo sie mit den Gründen veröffentlicht worden sind, ermöglichen ein Nachschlagen und eingehenderrs SStudium der Entscheidungen, womit der Praxis und auch der Wissenschaft gedient ist. Ein weiteres Mitel, sich schaell zurechtzufinden, bieten der Pcaxis und namentlich der Wissenschaft die ebenfalls beigegebenen, in der Hauptsache sich auf die Zett nach dem 1. Januar 1900 beschränkenden Literaturnachweise. Eine Anzahl prozessualer Bestimmungen ist für die Dauer des Kriegez durch Notverordnungen adgeändert oder ausgeschaltet worden. Diese Verordnungen sind mitaufgenoenmen und gleichfalls erläutert, der eigentliche Gesetzestext aber unangetastet geklieben, da der vor⸗ tiegende Handkommentar in gleicher Weise für die Kriegszeit wie darüber inaus für die Arbeit im Frieden bestimmt sein soll. Die in den Lext der ZPO. selbst eingreifenden Krelegsverordnungen sind in einem Anhang gebracht, während bei den betreffenden Paregrapben des Gesetze⸗ auf die sr die Priegszeit getroffenen Abänderun en hingewiesen wird. vls weitere Beigabe ist die am 1. Okiober 1914 in Kraft getretene Ge⸗ bührenordnung für Zeugen und Sachverständige hinzugefügt und in derselben Weise erläͤutert wie die ZS0O. selbst. Auch hier sind die in den oberstrichterlichen Enischeidungen ausgesprochenen Rechtsgrund⸗ sätze genau, moöglichst wortgetreu wledergegeben. So kann der War⸗ ewee. Kommentar, dessen Brauchbarleit noch durch ein sehr aus⸗ führliches Sachverzeichnis ereeht wird, auch fernerhin als zuverlässige Uebersicht über die einschlägige Rechtsprechung, namentlich die des Reichsgerichts, gelten.

In „Recht und Wirtschaft“, der Monasschꝛift des Vereins zur Föͤrverung zeitgemäßer Nechtspflege und Verweltung „Kecht und Wirtschaft“ (Schriftletter: Regierungsrat Dr. Fritz Rathenau, Berlin, Karl Heymanns Verlag), die auch im Jahrgang 1917 Juristen und Laien für die dringendsten Fragen des Rechts⸗ und Wirtschaftslebens mannigfach⸗ bictet, mackht der Landgerichtspräsident, Seheime Obesjustkzrat van Erkelene (Cöln) Vorschläge zur Be⸗ schleunscunc, Beremfochung und Verbilligung der Rechtspfle, e. Der Geheime Justiz, und Oberlandesgerichtsrat Schneider (Stcttin) erblickt den wesentrichen Kernpunkt der Umgestaltung unseres hürgerlichen Streitverfahrens darin, daß der Richter im Zivilprozes die strittigen Tatsachen, unter Mitwirkung der Anwaitschaft, in der zur Regel erbobenen persönlichen Verhandlung der Streitteile selbst ermitlelt und festisteltt. Rechtsanwalt und Prtvathozent Dr. N⸗ßdaum (Berlin) will zur Entlastung der ordentiichta Gerichte ständige amtliche Schiedsgerichte, umgeben mit allen Rechtsgerantten, unter dem Porsitz von Juristen und dem Beisitz von Vertretern der streitenden Interessentengruppen eingeführt wisten. Ein Peitrag von Professor Teumpler (Frankfurt) handelt von der „Rechtsnot des Kaufmanns”. Pie Kriegsgesetzgebung babe neue Rechtobegriffe in unerwünscht großer Zahl eingeführt: Kettenhandel’, „Gegeastand des täglichen Beharfst, „übermäßiger Gewinn“ usw. Die Beunrubigung der Handelskrelse zu behehen, sei nur möglich, wenn Kaufmann und Richter zusammenarhbeiteten. Die Anhörung von Sachverständigen genüge nicht. Nickt nur dem Schöffengericht, sondern auch den Strofkammern sollten Kaufleute als Beisiger zugewiesen werden. Ja einem den nevesten Stand der Rrchtsprechung beröcksichtigenden Auffatz über „Kriegs⸗ wucher und Gegenftände des täglichen Bedarfs“ zeiszt Mmnisterialrat Dr. Karl Meyer (München), daß unfere höchsten Gerschte stetig in gerecigen sozlalen Empfiaden daran feßgehalten kätten, daß die durch den 8 krieg geschaffene günstige Konjunktur nicht von den Verkäufern zu Lasten der Käufer ausgebeutet werden dürfe, um uns ein Purch⸗ halten zu ermöglichen und dafür zu sorgen, Taß der Bedarf unseres Volkes chae Wucherpreise gedeckt werde. Die Meperschen Aus⸗ führungen unterzieht der Reicksgerichtsrat Dr. Neukamp in einem „Wes ist unter Gegenständen des täglichen Bedarfs zu verstehen?“ überschriebenen Artikel einer früischen Würdigung, wobet er hervorhebt, daß sie greignet scien, Rechtsunsicherheit hervor⸗ zuruken, und diez an einisen Beispielen nachzuweisen sucht; er empfieblt, zur Beseitigung der aufgeworsenen Streitfragen eme Bun⸗ desratsderordnung zu erwirken, die die einzelnen Gegenstände des täg⸗ lichen Bedarfs abschließend aufzählt. Unter der Ueberschrift „Erhe set das Vaterlazb“ nimmt der Senatsprösident Ring (Berlin) Stellung zu den Fragen, inwteweit das Reich mangels einer Ver⸗ fügung von Todes wegen unter Ausschließung von Verwandten Erbe sein und wiewelt es gegenüber solcher Verfügung Anspruch auf den Nachlaß haben foll; während er die Beschräntung des gesetzlichen Erbrechts der Verwandten zugunsten des Reichs unhedingt bejaht macht er gegen die Einräumung eines Pfl chtteilsanspruchs des Reichs gewichtige Bedenken geltend. In einem Aufsatz über „wähbrunagevolttische Fragen behandelt Dr. rans Rademaker (Cöln) den künftigen Zablungemittelbedarf Ver⸗ zinsung und 1ng der Kriegsanleihen, bekämpft die rein gewohn⸗ heitsmäßtge Verwendung der Goldmünzen im inneren Zohlungs⸗ ve kehr und bespricht den sibsaldo unserer Zahlungsbeding n den nach dem Kiiege. Er befürwortet, in die Friedens⸗ und Handelf. verträge eine Bestimmung de; Inhalts aufzunchmen, daß der denschen Währunct, und Geldpolitik durch das Nhsland

nicht unbillige Schwierlgkeiten bereitet werdes därfen. Wie

sehr die erglische Rechtsprechung von dem sonst geltenden Recht dem Feinde gegenöber glaurt abweichen zu koͤnnen steli der Oberlandesgerichtsrat Dr. Schars (Hamburg) ben Besprechung einer Reihe englischer Prifengericetesprüche fest indem er karleg', daß die englische axit sich nicht nur richt um di örtlichen Schranken für die Auslewung des Piisenrechts dae fondern auch den Kreis der Personen, deren Eigentum dem Seeheut⸗, recht vnterliegt, sowie der dem Prisenrecht unterlienenden Gegenstäͤnde willkürlich erweitert, an ererseits aber auch wellkürliche Einschränkungen des Worilauts verschiedener internatignaler Verträge vornimmt. Der Oberlandesgerichtsrat, Geheime Justizrat Wieruszowski (Cöln) ve. handelt das türkische Recht in den Grundzügen seiner Entwicktung: die Arbeit hat mit Rücksicht auf die abgeschlessenen deutsch⸗türlischen Verträge besondere Bedeutung. 8 88

Theater und Musik.

Im Koöniglichen Opernhause wird morgen, Soönn⸗ 8se Mignon mit den Damen Jülich⸗de Vogt als Gast, Herwi und den Herren Kirchner und Bachmann in den Hauptrollen auf⸗ geführt. Musikalischer Leiter ist der Kapellmeister von Strauß.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen daz Schauspiel „Könige“ in Szene, in den Hauptrollen mit Frau Schlüter und den Herren Ehrle und Mühlhofer besetzt. Spielleiter ist Dr. Bruck.

In der am Montag in der Volkzbühne (Theater am Bülow⸗ platz) statisindenden Ertfaufführung von Emil Götts dramatisckem Gedicht „Edelwild“ sind die Hauptrollen folgendermaßen besetzt: Harun al Raschid: Ludwig Wüllner; Ali, Sohn des verstorbenen Statthalters von Bafra: Paul Hartmann; Suleika, seine Geliebie: Maria Fein; Scheich Ibrahim: Emil Jannings; Masrur: Konrad Veidt; Djaffar: Sirgmund Nunberg. Der Scwauplatz des Stückes ist Bagdad. Bühgenbilder und Gewänder sind nach Entwürfen don Ernst Stern angefertigt. Spielleiter ist Ferbinand Gregori.

Der Konzertborichi befindet sich in der Zweiten Bellage.

Mannigfaltiges.

In der gestrigen Sitzung der BVerliner Stadtverordneten logen zu dem Erlaß des Oberbefehlehabers in den Marken, beteeffend die⸗ Schneebeseitigung, von mehreren Seiten dringende Anträge vor. Angenemmen wurde folgender Antrag des Stadte. Cassel: „Die Versammlung ersucht den Magistrat, mit dem Oberkommando Verhandlungen dabin zu pflegen, daß durch geeignete Anordnungen der Zweck des Erlasses unter Vermeidung ben unnbtigen Härten und. Beläfttgungen erreicht wird.“ Ferner wurde ein Antrag angenommen, wonach der Magistrat ersucht werden sol, auf möalichst baldige Eröffnung der städtischen Badeanstalten hiazuwirken.

Der Bürgeraubtschuß Groß Berlin wird am Somntag, den 18. d. M., Mitlags 12 Uhr, im Zirkus Busch eine roße Werbeverfammlung abhalten. Ueber die Frage „Was will der Bürgerausschuß Groß Berlin?“ werden sprechen: der Reichstagk⸗ abgeordnete Gustav Bauer, 2. Vorsitzender der Generalkommtssion der Eewerkschaften Deutschlands, der Landtagsabgeordnete Oskar Meyer (Frankfurt), Syndikus der Handelskammer in Berlin, Karl Rahardt, Vorsitzender der Berliner Handwerkskammer, und der Reichstagsabgeordnete, Geheimer Justizrat Professor Dr. Rteßer, Präsident des Hansabundek.

Hannober, 15. November. (W. T. B.) Amtlich wiud ge⸗ meldet: Heute vormittag gegen 6 Uhr fuhr der Personenzug von Barsinghausen auf dem Bahnhof Hannover auf eine Ab⸗ terlung Personenwagen. Die Abteilung war mit Milltär einige Stunden vorher eingetroffen und beiseite gesetzt, um auf einen später fahrenden Zug ühergeführt zu werden. Die Maanschaften waren größtenteils ausgestiegen Von der in den Wagen zuröückgebltehenen Gepäckwache wurde ein Mann getötet, zwei schwerer verletzte Personen sird ins Garnisonlazavett überge ührt, vier leicht Verlete setzten ihre Reise fort. Von den Reisenden des Personenzuges ist niemand verletzt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnab.: Opernhaus. 251. Daucr⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Mignon. Oper in drei Akten von Ambroise Thomas. Text mit Benutzung des Goetheschen Romans „Wilhelm Meisters Lehrjahre“ von Micchel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Masikalische Leitung. Herr Kapellmeister von Strauß. Spielleitung: Herr Bachmann. Bahett: Herr Baleettmeister Gracb. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielbaeus. 254. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Könige. Ein Schauspiel in drei Auf⸗

en von Hans Müller. Spielleitung: Herr Dr. Bruck. Anfang

Sonntag: Opernhaus. 252. Dauerbezugsvorstelung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Rappelkopf. (Berliner Fassung von „Alpenkönig und Menschenfeind“.) Oper in drei Aufzügen nach F. Raimund von Richard Batka. Musik von Leo Blech. Anfang 7 ½ Uhr.

„Schauspielhaus. 255. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freipläge sind ausgehoben. Die Räuber. Ein Schauspiel in fünf Aufzügen von Schiller. Spielleitung: Herr Dr. ruck. Anfang 6 ¼ Uhr.

Familiennachrichten.

Verloht: Frl. Charlotte Schultz mit Hrn. Oberant d. R. Heinrich

Nocke (Llegnitz). 68 Sohn: Hrn. Oberamtmann Richard Alter (Kalt⸗ 12 Gestorben: Fr. Utt 1 Frei Wintzin gerode (Do 89)” a von Gadow, geh. Fre in vgn t

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottendurg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstell Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengerino) in Berlin.

Ocuck der Norddeutschen Buchdrugkerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilbelmstraße 32.

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94. Sitzung vom 15. November 1917, Mittags 12 Uhr.

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Parlamentsbericht.“)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

wFornne

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Am Regierungstisch der Finanzminister Hergt.

Erster Vizepräsident Dr. Porsch eröffnet die Sitzung

Das Andenken der seit der letzten Sitzung verstorbenen Abgg. von Kotze (kons.), von Werder (kons.) und Bethge⸗ Billberge (kons.) ehrt das Haus durch Erheben von den Plätzen.

8 Ausgeschieden ist der Abg. Dr. Friedberg (nl.), der durch seine Ernennung zum Vzzepräsidenten des preußischen Staatsministeriums sein Mandat verloren hat.

Nachdem das Haus auf Antrag der Rechnungs⸗ kommission bezüglich der Rechnungen der Kasse der Ober⸗ rechnungskammer für die Rechnungsjahre 1913, 1914 und 1915 Entlastung erteilt und die Uebersichten von den Staatseinnahmen und ⸗-ausgaben für die Rechnungsjahre 1913 und 1914 zur Kenntnis genommen hat, erledigt es den Gesetzentwurf, betreffend weitere Verlänge⸗ rung der Geltungsdauer der Verordnung über Sicherstellung des kommunalen Wahl⸗ rechts der Kriegsteilnehmer vom 7. Juli 1915 in erster Lesung und nimmt ihn in zweiter Lesung unver⸗ ändert an.

Den auf Grund des Artikels 63 der Verfassungsurkunde erlassenen Verordnungen über Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Dinslaken, Ober⸗ hausen und Duisburg⸗Ruhrort, über die Ver⸗ längerung der Amtsdauer der Handels⸗ kammermitglieder, über den Erwerb von Reichskriegsanleihe für Stiftungen, stan⸗ desherrliche Hausgüter, Familienfidei⸗ kom misse, Lehen und Stammgüter und über die Verlängerung der Amtsdauer der Beisitzer des Oberschiedsgerichts in Knappschafts⸗ angelegenheiten zu Berlin und des Knapp⸗ schaftsschiedsgerichts zu Breslau stimmt das Haus ohne Debatte zu.

Dann folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderung der Firma und Erhöhung des Grundkapitals der Seehandlung.

Finanzminister Hergt: 6

Wie gegenwärtig alle unsere wirtschaftlichen Maßmahmen mehr oder weniger durch Rücksichten der Kriegswirtschaft und der nachfolgen⸗ den Uebergangs⸗ und Friedenswirtschaft bestimmt sind, so liegen auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem ich heute die Ehre habe, mich dem hohen Hause zum erstenmal in meinem neuen Amte vorzu⸗ stellen, die letzten Ursachen in einer kriegsmäßigen Entwickelung der Verhältnisse bei der Scehandlung und ihren Konkurrenzinstituten und in dem Ausblick auf die nach dem Friedensschluß bevorstehenden Zeiten einer starken finanziellen Anspannung und Belastung, für die der Staat sich mit dem ersorderlichen finanziellen Rüstzeug rechtzeitig wappnen muß.

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Grundkapitals der Seehandlung von rund 100 auf 160 Millionen vor und begründet dies auf doppelte Weise: teils mit einer gewaltigen Steigerung des Ge⸗ schäftsverkehrs der Seehandlung, zum anderen Teil mit der zunehmen⸗ den Konzentration und Machtverstärkung, die wir während der Kriegs⸗ jahre und noch bis in die allerneueste Zeit bei den Großbanken haben vor sich gehen sehen. Dieselben Gründe haben schon einmal im Jahre :904 zu einer Erhöhung des Grundkapitals der Seehandlung, und zwar damals von 34 auf 100 Millionen, geführt. Wenn wir heut mit einer ähnlichen Begründung wiederum eine Vermehrung des Grundkapitals erbitten, so verlohnt es sich wohl, zu untersuchen, wie sich die damalige Erhöhung in der Zwischenzeit bewährt hat.

Meine Herren, die Periode von 1904 bis 1914 war, wenn auch die Volkswirtschaft beim Abschluß einen großen Aufschwung buchen konnte, für die Geldwirtschaft des Staates recht wenig günstig. Sie stand unter dem Zeichen gewaltiger Konjunkturschwanlungen. Die ersten Jahre begannen mit einer Hochkonjunktur. Diese wurde abgelöst von 1906 ab durch eine Niederkonjunktur, die sich dann in den letzten Jahren wieder in eine Hochkonjunktur umwandelte. Die Hoch⸗ konjunktur der ersten Jahre war von einer starken Geldversteifung be⸗ gleitet, die nachher zwar einer Geldflüssigkeit Platz machte, in den letzten Jahren der Periode aber wieder in eireer ebenso starken Geld⸗ knappheit wiederkehrte. Der allgemeine Zinsfuß stieg unaufhaltsam, und der Staat sah sich deshalb genötigt, auch seinerseits zunächft von dem 3 % igen Typ der Staatsanleihe zum 3 % % igen überzugehen, dann zur Staffelanleihe mit 4 %, endlich zur 4 P igen konsolidierten Anleihe. Seine Kreditbedürfnisse wuchsen ins Riesenhafte, teils wegen der mit der Hochkonjunktur zusammenhängenden Ansprüche der Be⸗ triebsverwaltung und des Anwachsens der gesamten Staatswirtschaft, teils wegen der Defizits, die in den Zeiten der Niederkonjunktur ent⸗ standen waren. Meine Herren, ich brauche nicht näher zu schildern, wie groß unter diesen Umständen die Schwierigkeiten für die See⸗ handlung waren, die ja den Kreditbedürfnissen des Staates Rechnung zu tragen hat, ihre Aufgabe zu erfüllen, wie zahlreich und wie umfang⸗ reich namentlich die Stützungskäufe waren, die sie am öffenen Markte machen mußte, um gelegentliche Kursschwankungen der Staatsanleihen zu verhüten. Aber der Staat hat allezeit an seiner Seehandlung eine

treue Helferin gehabt. Sie hat es verstanden, nicht nur seinen An⸗ serderungen gerecht zu werden, sondern auch noch eine Rente heraus⸗ zuwirtschaften, die das in sie hineingesteckte Kapital des Staates als eine recht gute Kapitalanlage erscheinen ließ. Aber das war nur mog⸗ lich durch die vorangegangene Erhöhung des Grundkapitals, und schon —y 6

stschen Reichsanzeiger und Königlich Preu

Erste Beilage

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Berlin, Freitag, d am Ende der Periode zeigte sich mehr und mehr, daß diese Erhöhung unzureichend war. Da kam der Krieg, und mit ihm änderte sich di ganze Geschäftsgebarung der Seehandlung von Grund auf. Es nicht mehr, Staatsanleihen am Markte unterzubringen, denn im Interesse der Kriegsanleihen konnten die Bundesstaaten Staatsanleihen nicht mehr auflegen, es galt nicht mehr, Stützungskäufe zur Hebung der Kurse der Staatsanleihen zu machen, denn es fehlte ein Börsen⸗ verkehr mit offizieleen Kursen. Statt dessen aher traten kurzfristige Kreditansprüche des Staates an die Seehandlung in außerordentlichem Umfange heran; in der Begründung ist z. B. hervorgehoben, daß sich im Jahre 1916/17 ihr Umsatz an Schatzanweisungen auf 6 ½ Milliarden belaufen habe. Und außer dem Staate sind eine große Anzahl Kommunen, Kommunalverbänden, öffentlichen Kassen, öffentlichen An⸗ stalten mit ihren Anforderungen auf die Seehandlung gefallen. Auf der andern Seite hat die große Geldflüssigkeit bewirkt, daß der Seehandlung bedeutende Geldmittel zuströmten, und sie ist deshalb imstande gewesen, alle diese Anforderungen aguch zu erfüllen. Die Folge war, daß der Geschäftsverkehr ganz außerordentlich gewachsen ist. Die Herren finden in der Tabelle, die der Begründung des Gesetzentwurss beigefügt ist, die näheren Zahllen. Ich möchte hier nur ganz kurz einige devon herausgreifen. Der gesamte Buchumsatz der Seehandlung ist vom Jahre 1903⁄4, d. h. dem letzten Jahre vor der früheren Kapitalserhöhung, nüt rund 5 Milliarden gestiegen im Jahre 1913/44 auf mehr als 21 Milliarden und betrug im allerletzten Jahre die hohe Summe von 114 Milliarden. Eine ganz ähnliche Bewegung haben wir bei den Bilanzsummen. Die Bilanzsumme belief sich im Jahre 1903 auf 588 Millionen, 1914 auf 619 Millionen und im Jahre 1916/17 auf 5 554 000 000. Das gleiche war der Fall bei den fremden Geldern, d. h. bei den Depositenguthaben, den Guthaben in laufender Reochnung, den Guthaben anderer Banken. Da sind die entsprechenden Jahreszahlen 48 Millionen, 89 Millionen und 1 ½ Milliarden.

Ich muß bei diesen fremden Geldern noch etwas verweilen. Es ist ja selbstverständlich, daß die Seehandlung die an sie herantretenden Ansprüche der öffentlichen Korporationen nicht aus ihrem eigenen Kapital befriedigen kann, sie muß dazu an den Markt gehen, sie muß im Wege des Depositenverkehrs die Gelder von ihrer Kundschaft heran⸗ ziehen, so gut sie kann. Sie tut das nach altbewährter Sitte in einer Weise, daß sie nicht etwa in wildem Konkurrenzkampf den Privat⸗ banken zur Last fällt. Sie tritt schonend gegenüber den Privatbanken auf, und sie hat deshalb, was von den Banken wahrscheinlich mit besonderem Dank begrüßt worden ist, darauf verzichtet, das Land mit einem Netz von Filialen oder Depositenkassen zu überziehen. Aber sie braucht den Depositenverkehr, sie muß dafür sorgen, daß ihr die Gelder zusließen. Nun ist es ein banktochnischer Grundsatz, daß sich die Höhe der Depositengelder in einem angemessenen Verhältnis hält zu der Höhe des Grundkapitals und der Reserven, also des eigenen Kapitals, das die Haftung, die Sicherheit für die Schulden aus den fremden Geldern darstellt. Welch außerordentlicher Wert diesem Grundsatz beigemessen wird, können Sie bei jeder Privatbank sehen, wenn Sie ihre Ankündigungen lesen. Da steht immer: Grund⸗

kapital soundsoviel, Reserven soundsoviel, im ganzen eigenes Kapital

Hon Dont

soundsoviel, demgegenüber Depositengelder soundsoviel. Auch die Seehandlung muß zur Anlockung, zur Beruhigung des Publikums auf genügendes Eigenkapital hinweisen können. Wie steht es damit nun heute? Auf der einen Seite 1 % Milliarden fremde Gelder. Was ist auf der anderen Seite geschehen? Seit 1904 hat sich das Grundkapital nicht im geringsten geändert. Nur eine kleine Veränderung ist eingetreten bezüglich der Reserven. Früher hat die Seehandlung Reserven nicht ansammeln können, weil es üblich war, daß sie ihre gesamten Ueberschüsse der Staatskasse zuführte. Da ist im vorigen Jahr eine Aenderung ein⸗ getreten. Auf eine Anregung des Haushaltsausschusses dieses hohen Haufes, die von dey Regierung mit Dank begrüßt worden ist, hat man sich entschlossen, die außergewöhnlichen Kriegsüberschüsse der Seehandlung des letzten Jahres dazu zu verwenden, um einen Reservefonds zu bilden. Dieser Reservefonds beträgt 16,3 Mil⸗ lionen Mark. Es soll auf diesem Wege, wenn irgend möglich, fort⸗ geschritten werden. Wir wollen darauf Bedacht nehmen, auch weiter⸗ hin solche Reserven zu bilden, wenn es geht, soweit nicht etwa der

Staatshaushalt darunter Not leiden würde, vorausgesetzt also, daß nicht ein solches Defizit im Staatshaushalt entsteht, daß wir not⸗ wendig auch diese Mittel, diese Ueberschüsse der Seehandlung brauchen. Wie nach der Richtung sich die Verhältnisse entwickeln werden, ist ei dem trüben Bild der jetzigen Finanzlage recht zweifelhaft. Ich kann desbalb nicht gut anders als heute nur mit 16,3 Millionen Mark rechnen. Das gibt 116,3 Millionen Mark Eigenkapital der Seehandlung, und darüber kann kein Zweifel bestehen, daß dieses Eigenkapital von 116,3 Millionen Mark gegenüber einer Summe von 1 % Milliarden Mark fremde Gelder zu gering sind. Wir müssen also dafür sorgen, daß die Seehandlung wieder mehr Betriebskapital erhält.

Es könnte hier eingewendet werden, es handle sich nur um Kriegszeiten und anormale Verhältnisse. Gewiß, meine Herren, der ganze Umsatz der Scehandlung, wie er sich heute darstellt, die Hohe der fremden Gelder, sind durch den Krieg hervorgerufen, und wir gehen ja ganz anderen Verhältnissen entgegen; sdie G elder, die (der Seehandlung im Kriege zugeströmt sind, werden wieder fortströmen, Verwendung finden im Retablissement der gesamten Volkswirtschaft. Aber, was folgt daraus? Soll die Seehandlung die Hände in der Sschoß legen und sich dobei beruhigen: ich warte ab, bis die fremden Gelder wiederkommen? Nein, im Gegenteil. Die Ansprüche des Staates, der öffentlichen Korporationen, werden nach dem Kriege genau in demselben Maße sich steigern, wie umgekehrt das Geld von der Seehandlung abwandert, und unter den Umständen ist die Seehandlung erst recht verpflichtet, ihren Geschäftsverkehr zu ver⸗ größern und Depositenkundschaft an sich heranzuziehen, und das umsomehr, als verschiedene Momente hinzukommen, die ihre Stellung

im Ausgleicksfonds kannt, daß dieser Ausgleichsfonds möglichst liquide angelegt werden sollte. Seehandlung überwiesen, wo sie in ihren Geschäften Ausgleichsfonds ist verschwunden, und wann man wieder ihn mal

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hat sie, wie das in der Begründung ausgeführt ist, ihr Grundkapital äußerst liquide. stã papieven bei der Seehandlung sich bei dem letzten Abschlusse nur auf 17 Millionen Bestände festlegen mußte, um die Stützungskäufe auf dem Markte

Es ist sehr interessant, daß die Bestände an Wert⸗ Mark beliefen, während sie früher übermäßig hohe

Vor diese Notwendigkeit der starken Festlegung ihres riebskapitals wird sie sich leider nach dem Kriege wieder gestellt

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sehen. Ferner: sie hatte vor dem Kriege allein 300 Millionen Mark

zu ihrer Verfügung. Dem hohen Hause ist be⸗ Deshalb hat die Finanzverwaltung 300 Millionen Mark der rbeiteten. Der

auffüllen wird, und ob es dann möglich sein wird, die Gelder wieder der Seehandlung zuzuweisen, ist mehr als zweifelhaft. Also auch diese 300 Millionen Mark sind der Seehandlung entgangen. Di Herren werden mir zugeben, daß unter diesen Umständen eine starke Erhöhung des Betriebskapitals erforderlich ist, eines Betriebs⸗ kapitals, das, wie erwähnt, die Seehandlung in den kommenden schweren Zeiten wahrscheinlich bedauerlicherweise sehr oft festlegen muß in den Stützungskäufen, die sie auf dem Markte vorzunehmen hat

Nun tritt ja dazu noch ein zweites Moment, auf das ich im Fingang meiner Ausführungen bereits hingewiesen habe, die Rücksicht auf die Konzentrationsbewegung bei den Großbanken. Meine Herren, Sie finden in der dem Gesetzentwurfe beigefügten Tabelle, wie sich die Geldverhältnisse bei den Großbanke entwickelt haben. Diese Zusammenstellung ist heute schon weit überholt, die Bewegung hat noch in den allerletzten Wochen sich fortgesetzt. Ich kann Ihnen einige Beispiele sagen, w stark auswärtige Instillute von den hiesigen Großbanken ausgenomme worden sind. Im Jahre 1914 hat die Deutsche Bank die Bergisch⸗Märkische Bank in sich aufgenommen. Es folgte die Diskontogosellschaft mit dem Schaaffhausenschen Bankvercin. Dann gliederte sich die Deutsche Bank wieder den Schlesischen Bankrerein und die Norddeutsche Kreoitanstalt in Königsberg und Posen an. Die Diskomtogesellschaft hat inzwischen die Königsberger Vereinebank in sich aufgenommen. Die Dresdner Bank hat sich [die Rheinisch⸗Westfälische Diskonto⸗ gesellschaft und die Märkische Bank angegliedert, und endlich hat auch noch in allerneuster Zeit die Diskontogesellschaft angekündigt, daß sie sich den Magdeburger Bankverein angliedern wollte. 8

Nun, meine Herren, diese Konzentrationsbewegung hat unzweifel⸗ haft für die Volkswirtschaft erhebliche Vorteile., Wir dürfen nicht wergessen, daß diese Konzentration ein gewaltiger Faktor für die große Wirtschafts⸗ und Weltpolitik des Daurschen Reiches gewesen ist, und wenn unsere finanzielle Mobilmachung im Anfang des Krieges so glänzend verlenfen ist, wenn es gelungen ist, den Geldmarkt vor schweren Erschütterungen zu bewahren, und wenn bei der Auslage der Kriegsanleihen erhebliche Summen von den Banken abgeliefert worden sind, so ist das nicht zum wenigsten zuzuschreiben der Ver⸗ einheitlichurg, der straffen Anspannung und Kontrolle der gesamten

verfügbaren Gelder, wie sie in den zentralisierten Großbanken vor sich gehen konnten.

Aber, meine Herren, das Bild hat auch seine Schattenseiten (Sehr richtig!) Es sind auch schwere Bedenken für die Privat⸗. wirtschaft, fün die kleineren Bankiers und die auf sie angewiesene Kundscheft und was uns heute hier besonders interessiert für die Sltaatswirtschaft mit einer übertwiebenen Zentralisation verbunden. Letzen Endes läuft der Staat Gefahr, daß en seinen Einfluß auf dem Geldmarkt verliert, daß ihm die Bedingungen von der über⸗ mächtigen Großfinenz diktiert werden, und daß er nicht mehr frei und unabhängig bei seinen Fineanzopenationen vorgehen kann. Dem muß vorgebeugt werden. Wir denken nicht an eine Zwangsregle⸗ mentierung das würde nicht am Platze sein —, aber wir können erwas anderes tun, wofür wir auch schon Vorgänge auf anderen Ge⸗ bieten haben. Ich denke an die Art und Weise, wie sich der Fiskus in den Industrie, vei der Kohlenindustrie seinen Einfluß gewahrt hat. Er ist da mit einem angemessenen Teil in das Geschäft mit hereingegangen und hat so seinen Einfluß gewonnen. So machen wir es hier auch. Wiy brauchen nur die Seehandlung in ihrem Betriebskapital enksprechend zu vermehren, dann wird os ihr sicher gelingen, die erforderlichen Geschäftebeziehungen anzuknüpfen, um einen genügenden Einblick zu erhalten in die Geschäftsgebarung der Banken, um einen genügendemn Einfluß auf sie zu bekommen, um für sie ein begehrter Gesellschafter bei gemeinschaftlichen Unternehmen zu „welden und um die gesamte Geldpolitik des Staates vor dem schädlichen Einfluß der Großbanken sicher zu stellen. Wir halten deshalb cine Erhöhung des Grundkapitals in reickhlichem Maße für geboten, glauben aber, daß dazu die 60 Millionen genügen werden, die hier ün Geseentwurf vorgesehen sind. 1

Meine Herren, es könnte geltend gemacht werden, daß wir mit

dieser Erhöhung des Grundkapitals zu einer Zeit vongehen, wo Reich und Staat auf die Privataktiengeselllschaften hinwirken, daß sie ihre Aktienkapitalien nicht vermehren, und zwar im Interesse der Entlaskung des Geldmarktes und der Schonung der Kriegsanleihen. Aber, meine Herren, die Verhältnisse liegen hier doch ganz anders: auf der einen Seite kommt in Betracht, daoß es sich dort um Privatinteressen, um egoistische Interessen wvon Aktiengesell⸗ schaften handelt, hiey aber um ein wichtiges Interesse der All⸗ gemeinheit; und dann dürfen wir guch nicht vergessen, daß hier die Seehandlung die Enmahme des Geldes aus dem Markte in einen so fürsorglichen, schonenden Weise bewerkstelligen wird, daß irgend⸗ welche Nachteile nicht entstehen können. Die Anleihe, für die hier der Gesetzentwurf die Unterlage bietet, soll nicht ctwa von heute auf morgen cusgebracht werden. Des können wirja auch garnicht, da wir nicht Staatsanleihen ausgeben können. Die Seehanddlung wird den⸗ geeigneten Zeitpunkt benutzen, um im Wege der Ausgabe von Schatz⸗

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anweisungen sich hier und da die erforderlichen Mittel zu beschaffen.

*) Ohne Gewä Reden der Minister und Shaalssehtaäresewäbr, 88 88

für die Zukunft gegenüber der Zeit des Krieges verschlechtern⸗ Jetzt

Es können unter Umständen also Jahre vergehen, ehe sie sich das

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