1917 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

82 § 2 „Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkäündung, afcnich 5 Strafbeftimmungen jedoch erst mit dem 20. November 8 raft.

88 ; dovember 1917. 8 Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Schwander.

4“ die Kraftloserklärung von Aktien bei der Liquidation feindlichen Vermögens.

Vom 15. November 1917.

Der Busdesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

. § 1

Ist auf Grund der Bekauntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) über eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Inhaberaktien ausgegeben hat, oder über die Beteiligung an einer solchen Gesellschaft die Liquidation angeordnet, so kann der Reichskanzler bestimmen, daß nach Ablauf einer von ihm zu be⸗ stimmenden Frist sämtliche Inhaberaktien der Gesellschaft oder ein Teil von ihnen durch den Liqaidator für kraftlos erklärt werden können und von der Gesellschaft neue Aktienurkunden ausgestellt werden.

§ 2 Die für den Sitz der Gesellschaft zuständige Landeszentralbe hörde oder die von ihr bestimmte Stelle hat durch öffent iche Bekannt⸗ machung die Inhaber der Aktien aufzufordern, bebufs Wahrung ihrer Rechte vor Ablauf der Frist diese Rechte schriftlich nach Maßgabe der Vorschriften des Abs. 2 anzumelden. Die Stelle, bei der die Anmeldung zu erfolgen hat, ist in der Bekanntmachung anzugeben. Die Anmeldung muß die Angabe enthalten, welchem Staate der Ihnbaber der Aktie angebört und wann der Inhaber die Aktie er⸗ worben hat. Hat der Inhaber die Aktie nach dem 31. Juli 1914 erworben, so ist außerdem anzugeben, wer die Vorbesitzer der Aktie seit dem 1. August 1914 gewesen sind und welchem Staate sie ange⸗ hören. Der Zeitpunkt des Erwerbes, die Staatsangehörigkeit des Inhabers und im Falle eines nach dem 31. Jult 1914 erfolgten Er⸗ werbes auch die Staatsangehörigkeit der Vorbesitzer sind auf Ver⸗ langen nachzuweisen. Es kann gefordert werden, daß der Nachweis der Staatsangehörigkeit durch öffentliche Urkunden geführt wird. AGebhören der Inhaber der Aktie und im Falle eines nach dem 31. Juli 1914 erfolgten Erwerbes die Vorbesitzer zu derjenigen Personen, auf welche die Vorschriften über zwangsweise Verwaltung oder Liquidation feindlicher Unternehmungen keine Anwendung finden, so ist dem Inhaber der Aktie nach ihrer Kraftloserklärung gegen Einreichung der alten Aktie die neue Aktie auszuhändigen. Ueber das Vorliegen dieser Voraussetzungen entscheidet die Londeszentral⸗ behörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Ob bei Akttenrechten, bei denen die Voraussetzungen nicht vorliegen, eine Aushändigung der neuen Aktienurkunde an den Inhaber der alten Aktie stattzufinden hat, oder wie sonst mit solchen Aktienrechten zu verfahren ist, ent⸗ scheidet die Landeszentralbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle nach Maßgabe der bestehenden Vergeltungsvorschriften und sonstigen esetzlichen Bestimmungen. 1b An Stelle der Ausgabe neuer Aktien kann mit Genehmigung der Landeszentralbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle eine Ab⸗ stempelung der alten Aktien erfolgen. v1 8 Die Vorschrift des § 3 Abs. 5 der Verordnung vom 31. Juli 1916 bletbt unberührt. Die Vorschrift des § 11 der genannten Ver⸗ ordnung über die Uebertragung der Befugnisse des Reichskanzlers auf einen Reichskommissar findet auch in Ansehung der Befugnis Anwendung, die dem Reichskanzler durch die gegenwärlige Verord⸗ nung zugewiesen ist.

§ 5 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt, wann sie außer Kraft tritt. 8

Berlin, den 15. November 1917.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Schwander.

1“ 1.

Bekanntmachung.

1“ n g des britischen Staats⸗

. rigen Henry Dexter an der offenen Handelsgesellschaft

Dexter und Birkmann in Nürnberg ist hes sgesellschaf München, den 10. November 1917.

Königlich Bayerisches Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. J. A.: von Meinel, K. Staatsrat.

Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden

Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden. 616. Liste. 16“ .“ 8 ELändlicher Grundbesitz. 1 Kreis Metz⸗Land Gemeinden Alben und Mud. 7,59 ha Aecker und Wiesen der Bogenez, Maria, Rentnerin in Magny (Verwalter: Notar Hübsch in Wallersberg). 8,26 ha Acker und Wiesen der: 1) Bogenez, Maria, Rentnerin in Magny, 2) Robinet, Josef Edmund, Kontrolleur der direkten Stteuern, Witwe, geborene Pardel, Rentnerin in Nancv, 3) Xardel, Zelie, ohne Gewerbe in Ajoncourt, 4) Willemin, Karl Viktor Josef, Glashüttendtrektor, Witwe, Felizie geborene Xardel, in Ajoncourt (Verwalter: derselbe). b Gemeinden Dam und Mud. 2,21 ha Aecker, Wald und Wiesen des Robinet, Josef Edmund, Kontrolleur der direkten Steuern, Witwe, Julie geb. PXardel, in Nancy, Willemin, Karl Josef Viktor, Glashüttendirektor, Witwe, Felizie geb. Tardel, in Ajoncourt; Xardel Zelin in Gütergemeinschaft in Ajoncourt (Verwalter: derselbe). Straßburg, den 11. November 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern . NE Dimer

Bekanntmachung.

Der Ehefrau des Friedrich Buxbaum von Nieder Ingelheim ist der Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln aller Art, sowie mit Nahrunasersatz⸗ und auf Grund des § 1 der Bundes⸗ ratsverordnung vom 23. September 1915 durch Beschluß des Kreis⸗ ausschusses vom 23. Oktober 1917 untersagt woerben.

Beirgen, den 6. November 1917.

Großherzogliches Kreikamt Bingen.

Dr. Steeg.

Beschluß.

Dem Kaufmann Oskar Krüger, geboren am 15. März 1881 in Hamburg, wohnhaft im Hamburg, Evppendorferweg 44, ptr., wird der Handel mit Nahrungsmitteln und allen anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie des Kriegs⸗ bedarfs auf Grund der Bundesrateverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt.

Hamburg, den 13. November 1917.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Bekanntmachung.

Dem Milchhändler Wilhelm Hentschel und seiner Ehefrau, Marie Luise geborenen Müller, wohnhaft Bremen, Zieten⸗ straße Nr. 61, ist gemäß der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 der Handel mit Milch für die Dauer von drei Monaten, vom Tage der Behändiqung dieses Bescheides an ge⸗ rechnet, untersagt unier Auferlegung der Kosten dieses Verfahrens.

Bremen, den 14. Novemher 1917. Die Polizeidirektion. Abteilung I.

Steengrafe.

Königreich Preußen.

Seine Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht: auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom

30. Juli 1883 (GS. S. 195) den Regierungsrat Mirow in Stralsund zum Mitglied des Bezirksausschusses in Stralsund und zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Vorsitze dieser Behörde mit dem Titel Verwaltungsgerichtsdirektor auf Lebenszeit zu ernennen. 8 3 11e“

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Freiherrn von Erffa in Anger⸗ münde zum Landrat zu ernennen. 8 8

8

.——

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestä des Königs ist die Wahl des Oberlehrers an dem Gym⸗ nasium in Brühl, Professors Oberle zum Direktor dieser Anstalt durch das Staatsministerium bestätigt worden. .

Ministeriumder geistlichen und Unte rrichts⸗ angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Professor Dr. Paul Karge in Breslau ist zum außerordentlichen Professor in der katholisch⸗theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms⸗ Universität in Münster ernannt worden.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Dr. Reichenheim und den ständigen Mitarbeitern des Köniaglichen Material⸗ prüfungsamts in Berlin⸗-Dahlem Deiß und Dr. Schürmann ist das Prädikat Professor beigelegt worden. 86

8 ““ Ministerium des Innern.

Dem Landrat Freiherrn von Erffa ist das Landratsamt im Kreise Angermünde übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Förster von Willig in Seebruch (Marienwerder) ist der Titel Hegemeister verliehen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden ist der Ge⸗ heime Kanzleisekreätär Georg Neumann zum Geheimen Kanzleivorsteher ernannt worden.

Preußische Ausführungsanweisung zur Bekanntmachung über die Bewirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch vom 3. November 1917 (Reichsgesetzbl. S. 1005) und zu den hierzu ergangenen Anordnungen derReichsstelle für Speise⸗ fette vom 8. November 1917 (Reichsanzeiger 266).

„Auf Grund des § 15 der Bekanntmachung über die Be⸗ wirtschaftung von Milch und den Verkehr mit Milch vom 3. November 1917 (ℳGBl. S. 1005) wird folgende Aus⸗ führungsanweisung erlassen:

88 .

Höhere Verwaltungsbehörde ist der Regierungsprä dent, für die der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin öö Kommunalverbände der Vorsitzende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin.

Kommunalverbände Stadt⸗ und Landkreise.

Wer als Gemeinde anzusehen ist, bestimmen die Gemeindever⸗ fassungsgesetze und die Kreisordnungen. Die Gutsbezirke werden den Gemeinden aleichgestellt. Die den Kommunalverbänden und Ge⸗ 1ehea übertragenen Anordnungen könaen durch deren Vorstände rfolgen.

Verteilunasstelle im Sinne der Bekanntmachung sind die au Grund des § 19 der Bekanntmachung über Spesfefete ”” 20. Sal 1916 (RGBl. S. 755) eingerichteten Stellen.

Die den Landeszentralbehörden in den 3 d 8 9 1 8 der Verordnung vom 388 n den Anordnungen der Reichsstelle für Speisefette vo 8. November 1917 zu § 10 der Verordnung G No⸗ vember 1917 vorbehaltenen Befugnisse werden den Ober⸗ präsidenten für Berlin dem Vorsitzenden der Staatlichen Verteilungestelle für Groß Berlin mit der Maßgabe übertragen, daß 85 Drergnägdentan 1e c; EEE11“ mit Zustimmung ⸗s Preußischen Staatskommissars für Volksernährun . gierungspräsidenten zu übertragen. - II1I

im Sinne der Bekanntmachung sind die

Abs. 3 und 4, 8 November 1917 und

III. Zuständig zur Entscheidung von Beschwerden über Anordnungen der Kommunaloerbände sowie der Bezirks⸗ und Provinzialverteilungs⸗ stellen ist der Oberpräsident, über Anordnungen der Fettstelle Groß Berlin der Vorsitzende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin. Die Oberpräsidenten können die Entscheidung über Beschwerden gegen Maßnahmen der Kommunalverhände auf die Reaierungs⸗ präsidenten mit Zustimmung des Preußischen Staatskommissars für Volksernährung übertragen. Sie eatscheiren alsdann auf weftere

Die oberste Aufficht steht dem Preußischen Staatskommissar für Volksernährung zu. Berlin, den 18. November 1917.

Der Preußische Staatskommissar für Volksernährung. von Waldow.

Bekanntmachung

Auf Grund der Bekanntmachuna, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 487 sind die im Kreise Saarlouis gelegenen, in der Gemeinde Niedalt⸗ dorf unter Artikel 442 und 504 der Grundsteuermutterrolle eingetragenen 1,7599 ha großen Ackergrundstücke der fran⸗ zösischen Staatsangehörigen, des Kaufmanns Franz Mathis und seiner Ehefrau, Pauline geborenen Gugenheim, zwangs⸗ weise unter Verwaltung gestellt. Zum Verwalter ist der Fmal. 9e Notar, Justizrat Schüttel in Busendorf i. Lothr. bestellt.

Berlin, den 13. November 1917.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Wesener.

3 Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1916/1917 bei der Stendal⸗Tangermünder Eisenbahn auf 94 200 festgestellt worden ist.

Magdeburg, den 15. November 1917.

Dier KHKönigliche Eisenbahnkommissar.

. 727

Sommer.

1I““

Bekanntmachung.

1893 (Gesetz⸗Sammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenninis gebracht, daß aus dem Betriebe der Meppen⸗Haselünner Eisenbahn im Betriebsjahre 1916/17 ein kommunalsteuer⸗ pflichtiger Reinertrag nicht erzielt worden ist.

Münster (Westf.), den 15. November 1917.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.

Bekanntmachung.

er Witwe des August Stumpf, Hermannstraße 16 hier wohnhaft, ist durch Verfügung vom 26. Oktober 1917 jeder I mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit onstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen

Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Kosten der Ver⸗ öffentlichung des Verbots hat die Betroffene zu tragen.

Barmen, den 8. November 1917. 8 Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.

Bekanuntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung nicht zuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603), ist dem Kaufmann Jördens in Munsterlager hiesigen Kreises durch Verfügung vom heutigen Tage wegen Un⸗ zuverlässigkeit der Handel mit Obst und Gemüse untersagt worden. 1 8

Soltau, den 7. November 1917.

Der Landrat. Dr. von Rappard.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RBl. S. 603) und der Ausführuncsbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird dem Milchhändler Johann Lunkenheimer, wohnhaft in Sterkrade, Holtenstr. 84, der Handel mit Milch vom 15. d. M. ab für das Gebset des Deutschen Reiches untersagt. Die durch das Strafverfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere auch die Bekanntmachungs⸗ kosten fallen dem Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 12. Oktober 1917.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Der Beigeordnete: Dr. Hauser.

Bekanntmachung.

DOem Handelsmann Otto Holz und dessen Ehefrau Wil⸗ helmine, geb. Bergmann, ist die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Urnz ver⸗ lässigkeit untersagt worden. Sie haben die Kosten der Ver⸗ öffentlichung zu tragen.

Wittenberge, den 14. November 1917.

Die Polizeiverwaltung. Bocksch.

Dentsches Reich.

Pr enß en. Berlin, 19. November 1917. Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling ist heute vor⸗

b mittag hier eingetroffen.

Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Der Präsident der Reichsentschädigungskom⸗

mission weist durch „Wolffs Telegraphenbüro“ nochmals darauf hin, daß die Frist für die Anmeldung von Forde⸗ rungen gegen die in Riga wohnenden Schuldner am 30. November 1917 abläuft und daß spätere Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden. 8

Der Präsident der Reichsentschädigungskommission hat ferner folgende amtliche Mitteilung ergehen lassen:

Beschwerde. Die Entscheidungen der Oberpräsidenten sind endgülltg.

Nachdem auch die Inseln Oesel, Dogs und Moon ron dea deutschen Truppen besetzt worden sind, können Forderungen gegen

98 1“

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli

2

1

8

jwebnbaste Schuldner in gleicher Weise, wie es bis zum 30. No⸗ vnr 1917 für Riga und für die übrigen besetzten Gebiete bis zum renteia 1917 zulässig gewesen ist, bei der Reichsentschädigungs⸗ 3l. sssion in Berlia W. 10, Wiktorlastraße 34, zur Anmeldung ge⸗ lomm Anmeldungen müssen bis zum 31. Jauuar 1918 ein⸗

baee⸗ später eingeherde Anmeldungen können vnicht berucksichtigt

werden.

Die Kommission zur Nachprüfung der Verträge Kriegslieferungen setzte am 16. d. M. ihre veratungen unter dem Vorsitz des Ministerialdirektors im voicsamt des Innern Dr. Lewald fort. Wie „Wolffs gelegraphenbüro“ berichtet, wurde nach Beantwortung einiger von Mitgliedern der Kommission vorgebrachten Einzelfälle einen Vertreter des Reichsamis des Innern das Verpflegungswesen in der Marine eingehend besprochen. Die von der Marineverwaltung auf diesem Gebiete etroffenen Einrichtungen wurden von verschiedenen der Kommission angehörenden Mitgliedern des Reichstags als vorbildlich bezeichnet. Von einem Mitgliede wurde noch der Wunsch ausgesprochen, daß die süddeutschen Staaten, wenn möglich, noch mehr als bisher an den Lieferungen beteiligt würden, und, um ihren Wettbewerb zu ermöglichen, der Erwägung anheimgestellt, ob nicht die Lieferungen all⸗ gemein ausschließlich der Frachtkosten vergeben werden könnten. Die weiter von Vertretern des Reichsmarine⸗ amts gemachten Mitteilungen über die auf dem Gebiete des Gesundheitswesens erfolgten Beschaffungen sowie über die Lieferung der Admiralitätskarten und Seehandbücher gaben zu besonderen Erörterungen keinen Anlaß. Es wurde für erwünscht erachtet, daß die Marineverwaltung auf dem Wege, scch hinsichtlich der Beschaffung der Admiralitätskarten vom Ausland unabhängig zu machen, weiter fortschreiten möge. Bei der sich anschließenden Besprechung über die Lieferung nautischer Instrꝛumente wurde darauf hingewiesen, daß die auf diesem Gebiete gemachten Erfindungen dauernd ver⸗ folgt und auch angemessen vergütet werden müßten, wenn auch eine Uebervorteilung des Reichs selbstverständlich zu vermeiden sei. Einen weiteren Punkt der Beratung bildete der Ankauf der Kohlen für die Marineverwaltung. Dabei wurde auch auf die Frage der Erhöhung der Kohlenpreise allgemein eingegangen. Nachdem endlich noch von verschiedenen Ver⸗ fretern der Marineverwaltung Auskunft über die Beschaffung der Oele, Metalle und Kabel gegeben und die Art der Oel⸗ liferungen des näheren erörtert worden war, wurde die Sitzung auf Sonnabend vertagt.

v

Bayern.

Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, begleitet von dem Ge⸗ heimen Legationsrat Freiherrn von Stengel und dem Legations⸗ sekretur von Prittwitz, gestern abend Müchen verlassen. Seine Majestät der König hatte den Oberstzeremonien⸗ meister Grafen Moy an den Bahnhof entsandt und durch ihn dem Grafen Hertling Abschiedsgrüße übermitteln lassen. Zur Verabschiedung hatten sich ferner die in München beglaubigten Gesandten mit ihren Legationssekretären, der Ministerpräsident von Dandl mit sämtlichen Staatsministern, Staatsrat von Lvessl und eine Anzahl dem Reichskanzler nahestehender Per⸗ sonen eingefunden. A1“

8

OesterreichUngarn. „Graf Stefan Tisza hat für die nächste Sitzung des unga⸗ ischen Abgeordnetenhauses eine dringliche Interpellation, betreffend die polnische Frage, angemeldet.

Großbritannien und Irland.

Die Regierung hat eine von den Sinnfeinern de Valera und Griffiths angekündigte Versammlung in Waterford, dem Hauptort des Wahlkreises des Nationalisten Redmond, verboten. Der Versuch der Anhänger Redmonds, den Zug der Sinnfeiner anzugreifen, wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, durch ein starkes mit Maschinengewehren ausgerüstetes Militäraufgebot verhindert. Die Sinnfeiner hielten außerhalb der Stadtgrenzen eine Versammlung ab, wobei de Valera wiederum betonte, das Ziel der Sinnfeiner sei die Unab⸗ hängigkeit Irlands, und bedeutungsvoll hinzufügie, für die irische Freiheit werde heute an der italienischen Front ebenso gekämpft wie daheim.

Frankreich.

Laut Meldung der „Agence Havas“ sind der Vizegouverneur der Bank von Frankreich Charles Regent zum Unterstaats⸗ sekretär der Finanzen, der Abgeordnete Abramy zum Unter⸗

staatssekretär für Mannschaftsbestände und Pensionen beim

Kriegsministerium, Ignace zum Unterstaatssekretär für Militär⸗ gerichtsbarkeit und Pensionen, Godart zum Unterstaatssekretär für den Gesundheitsdienst, Dumesnil zum Unterstaatssekretär für Flugwesen und Lemery zum Unterstaatssekretär für Handels⸗ schff‚ahrt ernannt worden.

Der konservative Abgeordnete Baudry d'Asson wird die neue Regierung über ihre allgemeine Politik, der geeinigt⸗ sossalistische Abgeordnete Mayeras über die Führung und die diele des Krieges interpellerre.

Rußland.

Aus dem Innern Rußlands lagen vorgestern keine Nachrichten vor, da infolge des finnischen allgemeinen Ausstands die Eisenbahnverbindung mit St. Petersburg unterbrochen ist, dagegen sind zahlreiche Gerüchte ver⸗ breitet. Die neueste Meldung aus Haparanda besagt der „Berlingske Tidende“ zufolge, daß Kerenski von einem settischen Heer von 30 000 Mann von neuem ge⸗ chlagen worden sei und hierauf die Flucht ergriffen habe. Er soll nun versuchen, mit Kornilow und Kaledin in Ver⸗ bindung zu kommen. Die Bolschewiki entdeckten einen Tele⸗ grammwechsel zwischen Kornilow und Kaledin, aus dem hervor⸗ geht, daß beide Kosakengenerale darüber einig sind, daß sie vorläufig mit Kerenski zusammenhalten müssen. Später werde man noch immer mit ihm Abrechnung halten können. b Laut „Dagens Nyheter“ erzählen aus Rußland in Stock⸗ bolm eintreffende Schweden, daß in St. Petersburg in den etten Tagen viel Blut geflossen sei; besonders die Kadetten Iün zu Tausenden ermordet worden. Nach der Zeitung 1 owaje Schisn“ hat die Vereinigung der Eisenbahner ver⸗ duch. zwischen den kämpfenden Parteien zu vermitteln. Das Ratt bestätigt die frühere Nachricht, 7. der General Kaledin die Kohlenbezirke des Donetzbeckens besetzt habe und dadurch

einen Druck auf den gesamten Eisenbahnverkehr ausübe.

Das „Reutersche Büro“ meldet, daß beim Auf stand in Moskau viel Blut geflossen sei. Die Zahl der Toten werde auf 2000 geschätzt. Der öffentliche Wohlfahrtsausschuß sei aufgelöst worden. Die Maximalisten verlangen als Be⸗ dingung für ihren Eintritt in ein sozialistisches Koalitions⸗ kabinett u. a. die Kontrolle über die Truppen von St. Peters⸗ burg und Moskau und über die Arbeiter von ganz Rußland. Der Eisenbahnerverband hat Sonnabendmitternacht den allgemeinen Ausstand angekündigt, wenn bis dahin die beiden Parteien sich nicht geeinigt haben sollten. Für die Dauer der Unterhandlungen weigerten sich die Eisenbahner, Truppen und Munition für beide Teile zu befördern. Die Extremisten unter⸗ stützen diese Auffassung der Eisenbahner.

Von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Meldungen aus Finnland zufolge ist dort der Bürgerkrieg in vollem Gange. Die Sozialisten gewannen mit Hilfe russischer Ma⸗ trosen in Helsingfors die Oberhand; seitdem aber bemächtigten sich mehrere tausend Mann Bürgerwehr des Polizei⸗ amts, um ein Pogrom zu verhüten. Sonst scheinen die Streikenden überall in Finnland die Macht an sich gerissen zu haben. Telegramme werden nicht befördert, es verkehren nur noch Eisenbahnzüge, die Arbeiter befördern. Reisende, die sich durch Finnland nach Rußland begeben wollten, sind unverrichteter Sache nach Haparanda zurückgekehrt. Als Vorsteher des Telegraphenamts in Tornea ist ein finnischer Soldat angestellt worden, der nur finnisch spricht. Das ganze Offizierkorps in Tornea ist abgesetzt worden. Streikende und Soldaten beherrschen die Stadt. Das „Svenska Telegrambyran“ meldet, daß Finnland nun⸗ mehr ganz und gar unter der Aufsicht der Sozialisten stehe, deren Bevollmächtigte alle zentralen und öffentlichen Ein⸗ richtungen im ganzen Lande in die Hand nehmen.

18

9 Niederlande. Der Minister für auswärtige Angelegenheiten hat dem „Haager Korrespondenzbüro“ zufolge der Zweiten Kammer mit⸗ geteilt, daß die vorläufige russische Regierung in einer Mitteilung des Ministers des Aeußern Terestschenko an den niederländischen Gesandten in St. Petersburg den Handels⸗ vertrag mit Holland vom September 1846 für den 11. Oktober d. J. gekündigt hat und daß der Vertrag am 12. November außer Kraft getreten ist.

““ ““

Nach einer Meldung der „Central News“ ist die Re⸗ gierung der Vereinigten Staaten von Amerika bisher noch nicht eingeladen worden, Vertreter zum allgemeinen Kriegsrat der Verbündeten zu senden. Sie zieht in Er⸗ wägung, ob sie selbst ihre Teilnahme an der Beratung be⸗ antragen soll.

Das amerikanische Kabinett hat, wie „Reuter“ meldet, die neuen Maßregeln gegen feindliche Aus⸗ länder angenommen, die sich wahrscheinlich in Register werden einschreiben müssen. v111“

Einer Depesche des Reuterschen Büros aus Tokio zufolge wird amtlich gemeldet, Japan sehe sich genötigt, die Ver⸗ handlungen über ein Abkommen mit den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika, wonach Japan eine Viertel Million Tonnen Schiffsraum gegen Lieferung von 175 000 Tonnen Stahl stellen sollte, abzubrechen. Japan sei nicht imstande, die amerikanischen Forderungen be⸗ züglich der Altersgrenze der Schiffe und des Preises anzu⸗ nehmen.

Der japanische Finanzminister hat in Osaka eine Rede gehalten, in der er dem „Reuterschen Büro“ zufolge agte: sag Es sei durchaus

unmöalich, japanische Truppen nach Europa zu senden. Die Verbündeten würdigten diese Schwierig⸗ keiten und hätten niemals darauf gedrängt. Die Japaner hätten ihre Bereitwilligkeit, der Sache der Verbündeten zu dienen, bewiesen durch Bereitstellung der Marine und durch Unterstützung im Schiffbau und in der Industrie undlmit Geldmitteln. Die den Verbündeten unmittelbar oder mittelbar geleistete finanzielle Hilfe belaufe sich gegenwärtig auf eine Milmesde Pfund Sterling.

Einer vom „Reuterschen Büro“ verbreiteten amtlichen Meldung zufolge haben sich zahlreiche Eingeborenenhäuptlinge in Portugiesisch⸗Ostafrika unterworfen. Der Aufstand in der Zumbo⸗Gegend wird jetzt für beendet gehalten.

Kriegsnachrichten.

G Zu dem ungeheuren Geländegewinn von über 45 550 qkm, die die Verbündeten in vier kurzen Monaten von Mitte Juli bis Mitte November erobert haben, treten noch die ge⸗ waltigen Zahlen an Gefangenen und Geschützen, die allein die größeren Operationen dieser Zeitspanne einbrachten. Vom 19. Juli bis Mitte November wurden rund 390 500 Gefangene gemacht und mehr als 3233 Geschütze er⸗ obert. Nicht mitgerechnet sind hierbei die größeren und kleineren Zahlen an Gefangenen, die in den dauernden Kämpfen an allen Fronten fast täglich einkommen. Das während dieser Zeit außerdem erbeutete Material an Maschinengewehren, Minenwerfern und sonstigem Kriegsgerät ist bisher nicht an⸗ nähernd zu übersehen. Die blutigen Verluste der Eng⸗ länder, Franzosen, Italiener und Russen während dieser Monate sind entsprechend hoch. Vor allem haben die Kanadier und Engländer während ihrer 14 Schlachten um die U⸗Bootbasis in Flandern unerhört blutige Verluste erlitten, die sich durch die fast täglichen ergebnislosen Teilangriffe noch

erhöhen. 8

Berlin, 17. November, Abends. (W. T. B.)

Von keiner Front sind bisher besondere Ereignisse ge⸗ meldet. In Flandern wurden am 16. bei dem erfolgreichen Unternehmen an der Chaussee Dixmuide Bixschoote außer den 63 gefangenen Belgiern zwei Maschinengewehre erbeutet.

Das in den frühen Morgenstunden des 16. November auf unseren Stellungen in Gegend Passchendaele liegende starke feindliche Feuer steigerte sich gegen 8 Uhr Vormittags zu heftigstem Trommelfeuer. Unsere Artillerie nahm sofort als

beabsichtigte Angriffe unterblieben. Vom Blankaartsee bis Becelaerne unterhielt der Feind Nachmittags lebhaftes Feuer, das sich nach verschiedenen heftigen Feuerüberfällen in Gegend von Passchendaele erneut zum Trommelfeuer steigerte. Angriffs⸗ versuche der Engländer wurden wiederum durch unser Feuer in ihrer ersten Entwicklung erstickt. Die in dem schlammigen Trichterfeld und Wassergräben dicht massierten Engländer er⸗ litten hierbei starke Verluste. 3 Auf der Front zwischen Bahn Ypern⸗ Staden und Ypern —Roulers nahm vom Nachmutag bis zum Abend das Feuer zu und lag kurze Zeit als Trommelfeuer auf unseren Stellungen nördlich Passchendaele, ohne daß die feind⸗ liche Jnfanterie angriff. Auch Nachts hielt 4 kräftiges Störungsfeuer gegen diesen Abschnitt und weiter südlich bis Becelaere an. 1 Dem heftigen Minenfeuer, das am Morgen des 16. No⸗ vember auf unseren Stellungen bei St. Quentin lag, ist kein Angriff gefolgt. Das starke Artillerie⸗ und Minenfeuer hielt jedoch hier mit kurzen Unterbrechungen den ganzen Tag über an. Nach kurzem Abflauen in der Nacht hat es am 17. November in den frühen Morgenstunden mit großer Stärke wieder eingesetzt. Auch in Gegend Bullecourt, Haprincourt, Vendhuille und Guillemont⸗Ferme war die Feuer⸗ tätigkeit gesteigert. 1 3corböstlich Soissons lag auf unseren Stellungen bei Neuville lebhafteres Feuer. Patrouillengefechte brachten uns hier Gefangene ein, während beiderseits Reims mehrfache Patrouillenvorstöße des Gegners namentlich am Hochberge unter Einbehaltung von Gefangenen blutig abgewiesen wurden. In Italien machen nach wie vor trotz ungünstiger Witterung die Verbündeten weitere Fortschritte. Oesterreichisch⸗ ungarische Truppen haben nach erbitterten Kämpfen die steilen Höhen des Monte Prassolan und Monte Peurna erobert und über 800 Gefangene eingebracht.

1 Großes Hauptquartier, 18. November. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplat. 5

In Flandern blieb der Artilleriekampf in mäßigen Grenzen. 1

Im Artois und nördlich von St. Quentin wurden in erfolgreichen Erkundungsgefechten mehr als 40 Engländer ein⸗ gebracht und mehrere Maschinengewehre erbeutet.

Starker, seit zwei Tagen gesteigerter Feuerwirkung gegen die Südfront von St. Quentin folgte ein französischer Vor⸗ stoß. Der Feind wurde im Nahkampf zurückgeworfen und büßte Gefangene ein. 8

Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Besonderes.

Mazedonische Front. Nördlich vom Dojran⸗See wiesen bulgarische Feldwachen den Angriff eines englischen Bataillons ab.

Italienische Front. 8 Nordöstlich von Asiago verbluteten sich starke italienische Kräfte in erfolglosen Angriffen gegen die ihnen entrissenen Höhen. 8 Brenta und Piave warfen unsere Truppen den Feind aus mehreren Stellungen. An der unteren Piave zeitweilig verstärkter Feuerkampf Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

6

Berlin, 18. November, Abends. (W. T. B.) 8 An der West⸗ und Ostfront keine größeren Kampf⸗ handlungen. Zwischen Brenta und Piave wurde der Italiener erneut aus starken Gebirgsstellungen geworfen. 8

In Flandern wurden wir om Morgen des 17. November bei Passchendaele und östlich Mpern zeitweise lebhafter be⸗ schossen. Nachmittags lag auf unseren Linien in Gegend von Houthoulster Wald bis nördlich Passchendaele sowie auf den Vorstellungen teilweise lebhafter planmäßiger Beschuß.

Das regnerische Wetter hat die Stellungen der Engländer in dem flandrischen Sumpf weiterhin verschlechtert und auch ihr Hintergelände in einen tiefen Morast verwandelt.

Im Artois lebte an verschiedenen Stellen das Feuer auf. In mehrfachen Patrouillengefechten brachten wir Gefangene ein. Nördlich St. Quentin drangen eigene Stoßtrupps bei der Gillemont⸗Ferme in die feindlichen Stellungen ein, sprengten Unterstände und Minenwerfer, fügten dem Gegner starke

lutige Verluste zu und brachten mehr als 40 Gefangene und einige Maschinengewehre zurück.

Südlich St. Quentin ist dem mehrtägigen starken Artillerie- und Minenfeuer 6 Uhr Vormittags nach starker Feuersteigerung der erwartete feindliche Vorstoß gefolgt. Die Franzosen wurden im Gegenstoß unter schweren Verlusten blutig abgewiesen und ließen Gefangene in unserer Hand.

Nordöstlich Soissons wurde Abends und Nachts das Feuer zeitweise lebhafter. Der Franzose richtete mehrere Feuerüberfälle auf unsere Stellungen zwischen Oise un Chevrigny.

Oestlich der Maas steigerte sich am Morgen und am Abend das Feuer und hielt mit besonderer Stärke in Gegend Samogneux und Beaumont auch Nachts an. 88

In Mazedonien fügten bulgarische Feldwachen nördlich vom Doiransee einem angreifenden englischen Bataillon eine blutige Niederlage zu. b

Während in Ita lien zwischen Brenta und Piave unsere Truppen den Feind aus mehreren Stellungen zurückwarfen, scheiterten starke italienische Angriffe nordöstlich Asiago unter schwersten blutigen Verlusten. 8

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Im Oktober haben unsere Gegner durch die Tätigkeit unserer Kampfmittel auf allen Fronten im ganzen 244 Flug⸗ zeuge und 9 Ballone verloren. Wir haben demgegen⸗ über 67 Flugzeuge und 1 Ballon eingebüßt. Davon sind 39 Flugzeuge jenseits der Linien verblieben, während die anderen 28 über unserem Gebiet verloren gingen. Auf die Westfront allein entfallen von den 244 außer Gefecht gesetzten feindlichen Flugzeugen 201, von den 67 deutschen: 53. An der italienischen Front haben wir 35 feindliche Flugzeuge ab: geschossen und 9 eigene eingebüßt. Im einzelnen setzt sich dia Summe der feindlichen Verluste folgendermaßen zusammen:

stark besetzt erkannte feindliche Gräben unter wirksamstes Ver⸗

nichtungsfeuer, worauf die feindliche Feuertätigkeit nachließ und

207 Flugzeuge wurden im Luftkampf, 22 durch Flugabwehr⸗