1917 / 280 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

8 1 ““ 13. März 1916, betreffend Uebertragung von Malzkontingenten Reichs⸗Gesetzbl. S. 170), und vom 4 Mai 1916 über das Verbot des Malzhandels (Reichs⸗Gesetzbl. S. 355) werden aufgehoben. § 14 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 8 Den Zettpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichskanzler.

1

Bekanntmachung,

betreffend Ergänzung der Verordnung über Roh⸗ tabak vom 10. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1145).

Vom 22. November 1917.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Die Vorschriften des § 6 der Verordnung über Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (Reschs⸗Gesetzbl. S. 1145) fi den auf ungegorenen, unversteuerten Rohtahak inländischer Ernte aus dem Erntejahr 1917 Anwendung. Artikel 2

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. November 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Roedern.

8 Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Verordnung über die Be⸗ stellung eines Reichekommissars für Uebergangswirt⸗ schaft vom 3. August 1916 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 885).

Vom 22. November 1917.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4 August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Im § 3 Abs. 2 der Vererdeung über die Bestellung eines Reichekommissars fur Uebergangswirtschaft vom 3. Aug ust 1916 (Reichs⸗Gef tzbl. S. 885) werden die Worte „Staatssekretär des Jenrn, in sriver Vertretung der Reichskommissar“ ersetzt durch die Worte „Reichekanzler oder ein vog ihm bestellter Vertreter 88

Artikel II Di⸗ Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. November 1917. 3

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 8 Graf von Roedern.

Bekanntmachung

zur Aenderung der Bekanntmachung vom 12. De⸗ ember 1916 (Reichsanzeiger vom 13. Dezember 1916 tr. 293), betreffend die Uebertragung des Vorsitzes in Ausschüssen und Schiedsgerichten auf den Vor⸗ sitenden des Reichsschiedsgerichts für Kriegsbedarf.

Artikel I.

In 8 1 der Bekanntmachung, betreffernd die Ubertragung

des Vorsitzes in Ausschüssen und Schiedsgerichten auf den Vor⸗

sitzenden des Reichsscheedsgerichts für Kriegsbedarf vom 12. De⸗

zember 1916, wird Ziffer 13 gestrichen. Artikel II.

Die Bestimmung tritt mit dem 26.

November 1917 in Kraft. 5 8 B. lin, den 25. November 1917. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.

6“ ꝛ⸗Zinsbogen Reihe III zu den Schuldverschreibungen der 3 zinsigen deutschen Reichsanleihe von 1898 werden vom 1. Dezember d. J., die Zinsbogen Reihe IV zu den Schuld⸗ verschreibungen der 3 ½ zinsigen Reichsanleihe von 1888 vom 15. Dezember d. J. an durch die bekannten Vermittlungs⸗ stellen ausgereicht. Berlin, den 22. November 1917. 8

Reichsschuldenverwaltung.

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d reffend Aenderung der Bekanntmachung der Ersatz⸗

sohlen⸗Gesellschaft m. b. H., vom 23. September 1917

Fettetsc Verbot der Herstellung und des Vertriebs von

Sohltenschonern und Sohlenbewehrungen, die ganz oder zum Teil aus Leder bestehen).

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Schuh⸗ sohlen, Sohlenschonern, Sohlenbewehrungen und Lederersatz⸗

stoffen vom 4. Januar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 10), in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung, betr. Aenderung dieser Ausführungsbestimmungen vom 1. August 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 679), wird folgendes bestimmt:

Artikel 1. In 5 3 Abs. 1 Satz 1 (Vertriebsverbot) der Bekanntmachung der Ersenzioblen⸗Gesellschaft m. b. H. vom 23. September 1917 treten an die Stelle der Worte’: „vom 1. Dez mber 1917 an verboten“ die Worte: „vom 1. Januar 1918 an verboten

Artikel 2, Diese Bestimmung tritt sofort in Kraft.

Anmerkuang: Hierdurch ist der Eintritt des Vertriebs, verbots für Soblenschoner und Sohlenbewehrungen⸗ die garz oder zum Teil aus Leder bestehen, vom 1. D zember 1917 auf des 1. Januar 1918 hinousgeschoben. Dementsprechend haben die nach § 4 zu erstatte den Meloungen spä estees am 10. Januar 1918 m ertolgen. Die sonstigen Bestimmungen der Bekanntmachong vom 23. (21.) Septem ber 1917, insbesondere das Herstellurgeverbot für ganz oder zum Ti. aus Leder bestehende Sohlenschoner, bleiben unverändert.

Beerlin SW. 48, Wilhelmstr. 8, den 22. November 1917.

Ersatzsohlen⸗Gesellschaft b. H. Jacobowski.

Königreich Preußer. Justizministerium.

Dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Clahr in Bartenstein ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Justizrat Schulzenberg bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, Chodziesner und Konrad Lenz beim Kammergerichte, Dr. Brock bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Posen, Dr. Rockstroh in Berlin⸗Niederschön⸗ hausen bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Pankow, Dr. Bern⸗ hardt bei dem Amte gericht in Fürstenwalde und Meyn bei dem Amtsgericht in Werder a. H.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Koepchen bei dem Amtsgerscht und dem Landgericht in Essen und Karl Larenz bei dem Amts⸗ gericht in Beverungen.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. November 1917.

In letzter Zeit wird in der Presse vielfach zur Sammlung und Ablieferung von Alt⸗Textilien (Lumpen und Stoff⸗ abfälle) aufgefordert, um diese einer Verarbeitung für Zwecke der Versorgung Bedürftiger mit Unterkleidung oder dergl. zu⸗ zuführen. Durch „Wolffs Telegraphenbüro“ wird darauf hin⸗ gewiesen, daß sämtliche Bestände an Lumpen und neuen Stoff⸗ abfällen auf Grund der Bestimmungen der Bekanntmachung W. IV 900/4. 16 beschlagnahmt sind und eine Veräußerung an Verarbeiter, selbst wenn die Verarbeitung für wohltätige Zwecke erfolgen soll, verboten ist. Die Wiederverwertung solcher Abfälle ist von der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königlich

Preußischen Kriegsministeriums geregelt.

1“ I1111““

Das Kriegsernährungsamt hat, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ mirteilt, die Landeszentralbehörden ersucht, die schleunigste Abnahme der nicht zur Hausschlachtung und zur Fortführung der Zocht nachweislich benötigten Schweine zu bewirken, indem Abnahmekommissionen überall die vor⸗ handenen Tiere fenstellen und abnehmen oder enteignen, damit die nach Aufhören des Weideganges und der Grün⸗ fütterung im Verhältnis immer noch zu hohen Bestände den vorhandenen zulässi en Futtermitteln angepaßt und beschlagnahmte Erzeugnisse, wie Brot etreide ebenso wie die Kartoffeln zur Sicherstellung der Ernährung des Menschen vor verbotener Verfütterung geschützt werden. Diese nach dem Stande der verfügbaren Vorräte dringend gebotene Maßnahme greift insofen ins Wirtschaftsleben tief ein, als die Abnahme in der Haupisache vor Exrzielung der erst 1g ingenden Schlachtreife der Tiere erfolgt. Sie er⸗ ordert deshalb auch Ausnahmen hinsichtlich der Preisberech⸗ nung, um ohne unbillige Benachteiligung des Tierhalters durch⸗ führbar zu sein. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts hat deehaͤlb angeo daet, daß die Ausnahme der Verordnung vom 15. September 1917, monach für alle abgenommenen Schweine als Einheitepreis für 50 kg der Preis der C⸗Kiasse der Ver⸗ ordnung vom 5. April 1917 (also der 100 kg⸗Schweine) gilt, noch vis 15. Januar 1918 weitergilt. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen serner ausnahmsweise Stück⸗ zuschläge für jedes abgenommene Schwein gezahlt werden, die für Tiere von 15 bis 30 kg 18 ℳͤ betragen und sodann bei je 15 kg höherem Gewicht sich je um 4 ermäßigen. Nur für Schweine, die schwerer als 75 kg Lebendgewicht sind, dürfen solche Zuschläge nicht gezahlt werden, weil für diese bereits der Einheitspreis eine genügende Entschädigung bietet. Es muß erwariet werden, daß nunmehr die Herausnahme aller nicht für die Hausschlachtung und die Erhaltung der Zucht bestimmten Schweine in der bezeichneten Frist ohne wirtschaft⸗ liche Härten, nötigenfalls aber zwangsweise erfolgt. Eine Ver⸗ längerung der bezeichneten Ausnahmen über den 15. Januar 1918 hinaus ist nicht beabsichtigt.

Die kartenfreie Abgabe der Spanferkel bis zu 30 Pfund Lebendgewicht kann von den Landeszentralbehörden aus den⸗ selben Gründen, die für die Ausnahmepreise maßgebend sind, ebenfalls nur bis längstens zum 15 Janzar 1918 fortgesetzt werden. Die für zum Schlachten bestimmte Ferkel von den Viehhandelsverbänden festgesetzten Höchstpreise, die jetzt bis zu 1 60 für ein Pfund betragen, sollen am 15. Januar 1918 auf höchstens 1,10 ermäßigt werden.

Die abgenommenen Schweine werden hauptsächlich für den Heeresbedarf benötigt, während mit einer starken Belieferung der Zivilbevölkerung leider nicht gerechnet werden kann. Die Kommunalverwaltungen werden die Schweine hauptsächlich zu Wurst oder Schmalzersatz verarbeiten, oder in den Massen⸗ speisungen verwerten, so daß die Zuschläge als Kleinhandelspreis⸗ erhöhung für Schweinefleisch praktisch kaum eine große Rolle spielen werden.

Ueber die Auswahl der Konkursverwalter hat der Justizminister unterm 17. November d. J. eine allgemeine Verfügung erlassen, die, wie folgt, lautet:

Durch die allgemeine Verfügung vom 12. November 1897, be⸗ treffend vie Auswohl der im algemeinen zu beeidigenden kauf⸗ männischen Sachverständigen und der Konkursverwalter, ist den Amtegerichten empfohlen worden, die Handelskammern und sonstigen kaufmänntschen Korporationen um Namhaftmachung von Personen, die zur Bestehung als Konkursverwalter geeignet sind, im voraus zu ersuchen und die gemachten Vorschläge, soweit nicht besondere Be⸗ der ken im Einzelfall entgegenstehen, bet der demnächstigen Ernennung der Konkureverwalter zu berücksichtigen. In gleicher Weise en pfiehlt die allgemeine Verfugung vom 27. März 1901, betreffend die Aus⸗ wabl de Kontureverwalter bei ländlichen Konkursen, die Landwirt⸗ schftekammern oder sonstige landwir schaftliche Vertretungen um Benennung solcher Personen zu ersuchen, die als Konkursverwalter bei ländlichen Konkursen geeianet erschemmen. Diese Verfügu gen sind dabin ve standen worden, als ob durch sie einer Bestellung von Rechtsanwälten als Konkersverwalt rhabe entgegengetreten werden sollen. Eine solche Auffassung entspricht der mit jenen Anordnungen ve folgten Absicht nicht.

§ 78 Abs. 1 der Konkursordnung üüͤberträgt die Ernennung des Konkursverwalters vorbehaltlich einer anderweiten Wahl durch die Gläubigerversammlung 80 der Konkurkordnung) dem Konkurs⸗ gerichte. Dieses hat „seine Entscheidung im einzelnen Falle unter Würdigung aller Umstände zu treffen. Es wird dabei vielfach zu dem

Ergebnisse kommen können, daß nach der Art der Konkursverwaltun die Bestellung eines Rechtsanwaltsg zum Verwalter zweckentiprechend F. Bei Bestellung der Aufsichts personen gemäß § 22 der Ver. ordanng über die Geschäaftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses vom 14. Dezember 1916 sind dieselben Gesichtsounkte zu beachten. In gleicher Weise wie die Rechtsanwälte sind auch Notare, die nicht Rechtsanwälte sind, zu berücksichtigen.

Bayern.

Durch Königliche Verordnung vom 2. November ist die Dauer des Landtages bis einschließlich 3. April 1918 ver⸗ längert worden.

Großbritannien und Irland.

Reutermeldungen zufolge ist der General Plumer zum Befehlshaber der britischen Truppen in Italien und der Generalleutnant Marshall zum Befehlhaber der britischen Truppen in Mesopotamien ernannt worden.

Nach der „Pall Mall Gazette“ hat der Bruder Lord Northeliffes, Lord Rothermere, das Angebot, an Stelle Cowdrays das Luftamt zu übernehmen, angenommen.

Der neue Schiffsbaurat, der unter dem Vorsitz des Schiffahrtskontrolleurs gebildet wurde, umfaßt nahezu alle Mitg ieder des beratenden Ausschusses, der dieser Tage zurück⸗ getreten ist, und außerdem Marinesachverständige. Der Rat wird sich mit allen Fragen des Baues und der Wiederher⸗ stellung von Kriegs⸗ und Handelsschiffen beschäftigen.

Im Unterhause kündigte Hope lau Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ an, daß angenommen werde, daß eine Zusammenkunft zwischen englischen und türkischen Abgesandten demnächst in Bern stattfinden werde. Die englischen Vertreter würden aber erst auf die Nachricht abreisen, daß die verantwort ichen türkischen Vertreter Konstantinopel verlassen hätten. Die türkische Regierung habe auch erlaubt, daß ein Beamter der niederländischen Gesandt⸗ schaft in Konstantinopet die Internierungslager besucht, um den Bedarf an Winterkleidung festzustellen, jedoch nicht zum Zwecke allgemeiner Besichtigung und Berichterstattung. Bei der Berner Beratung werde die Gelegenheit ergriffen werden, zu verlangen, daß auch für diesen Zweck volle, unbeschränkte Möglichkeit gewährt werde.

Unter Bezugnahme auf die Bemerkung in der Be⸗ ratung des Oberhauses, daß eine halbe Million Iren in die Armee eingestellt werden könnten, erklärte Deoalera in einer Versammlung in Mohill am 18. d. M:

Die Verbüadeten, die für die kleine, Nationalitäten zu kämpfen vorgiben, könnten eine halbe Millsion irische Soldnten unter der Be⸗ dingung haben, daß sie zunachst ge au angäben, wesche kleinen NMauonen sie befreien wollten, und durch Befreiung Irlacds zuvörderst hewiesen, daß es ihnen erust mit ihren Absichten sei. Wenn man Frland feage, warum es nicht für Belgien usw kämpfe, so laute die Antwort, weil Irland keine Gewähr habe, daß der Krieg wirklich um die Freihen der kleinen Nationen gehe. Die Sinneiner vermöchten ie Darstellung der britischen Mintster über die Veranlassung des Krieges nicht anzunehmen. Man versuche lediglich die Iren dazu zu b⸗kommen, den Kampf für Englands kommerzielle Vorberrschaft zu kämpfen, denn um diese, nicht um die Frage der kleinen Nationalitäten

gehe der Krieg. Frankreich.

Die Regierung hat in der Kammer einen Gesetzentwurf über die Musterung und den Aufruf der Jahresklasse 1919 eingebracht.

Rußland.

Der Oberstkommandierende des Petersburger Militär⸗ bezirks Oberst Murawiew ist nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zurückgetreten und als oberster Chef der Truppen Antonow eingesetzt worden, der Mitglied des Revolutionskomitees ist.

Der ausländische Pressevertreter der Bolschewiki an der schwedischen Grenze hat, obiger Quelle zufolge, ein amtliches Telegramm aus St. Petersburg vom 23. d. M. erhalten, wonach jetzt auf der Seite der Bol schewiki die gesamte Armee und Flotte sowie der ganze nördliche, westliche und südwestliche Teil des Reiches mit den Städten St. Petersburg, Moskau, Charkow, Kiew und Odessa sowie das ganze Uralgebiet und Sibirien stünden. Von den Fronten kämen Hunderte von Abgeordneten, die die Mitteilung „vollständiger Solidarität mit der neuen Regierung“ überbrächten. Die Lebensmittelfrage sei ernst, doch sei es bisher mit großen Anstrengungen gelungen, die Schwierigkeiten zu überwinden, es sei nur noch schwierig, Brot zu beschaffen. Die niederen Eisenbahnbeamten stünden auf der Seite der Bolschewiki, die Sabotage der höheren Beamten sei daher von geringerer Wirkung. Der Oberstkommandierende General Duchonin sei verhaftet worden, weit er sich geweigert habe, den Vorschlag des Waffenstillstandes der ganzen Front zu übermitteln. Die Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung hätten bei der Flotte stattgefunden und beim Heere begonnen. In den Städten fänden die Wahlen am 12. November alten Stils statt. Die bürgerlichen Parteien wollten sich nicht unterwerfen, sondern verübten überall Sabotage, wo dies möglich sei, und setzten ihre Hoffnung auf Kaledin.

Die „Nationaltidende“ gibt ein Petersburger Tele⸗ gramm wieder, wonach der Leiter des Lebensmittelministeriums den Ausschüssen des Arbeiter⸗ und Soldatenrats ein Telegramm zugestellt hat, das ihm von den Frontheeren zugegangen ist und worin die Lebensmittellage daselbst als furchtbar geschildert wird. Die letzten Z wiebackvorräte seien aufge⸗ braucht, die Lebensmittelzufuhr wurde täglich geringer. Wenn nicht baldige Hilfe käme, träte eine Katastrophe ein. Von der Nordfront wurde gemeldet, daß in den letzten drei Tagen nur 15 Wagensendungen Lebensmittel täglich eingetroffen seien, bei einem Normalverbrauch von 384 Wagensendungen täglich; kein Brot und Futter sei mehr vorhanden, und das Heer sei von einer Hungerkatastrophe bedroht.

2,321 Der Rat des Kosakenverbandes hat, dem „Dien zufolge, einstimmig eine Entschließung angenommen, in 2 erklärt wird, daß er es ablehne, den Staatsstreich der Bo schewiki anzuerkennen, aber nicht in den Bürgerkrieg 889 zugreifen wünsche, der in Rußland ausgebrochen sei Er wer - mit allen Kräften für die Einführung einer demokratischen Rechtsordnung in den verschiedenen Kosakengebieten kinitee Am Freitag haben die Zeitungen der Bolschewiki Veröffentlichung der 8s Anu984rgn⸗ und Daku⸗ mente begonnen, worunter sich das Dardanellenabkommen⸗ die Note über die Finanzberatung in Bern und verschieden geheime Telegramme Terestschenkos befinden.

E

Einer Blättermeldung zufolge haben die Engländer allen russischen Schiffsraum in nördlichen Gewässern b eschlagnahmt; auch der russische geschützte Kreuzer „Askold“, der im Mittelmeere steht, ist unter englische Ueberwachung gestellt worden.

Italien.

Das Neapolitaner Blatt „Mattino“ macht die Regierung

auf 18 steig . b der. unter der Land⸗ völkerung Süditaliens aufmerksam, die aus geographischer nükenntnis den Feind schon nahe glaubt. s geographisch

8 8 1“

Niederlande.

Der Minister für auswärtige Angelegenheiten erklärte auf Fragen des Abgeordneten Van Hamel bezüglich der die Sand⸗ und Kiesfrage betreffenden Dokumente laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“:

Die Vorlegung der Dokumente in der Zw⸗iten Kammer habe elne Venzögerung erfahren, einerseus dadurch, daß im Fall“ von zwei Dekunenten die nachgesuchte Zustimmung zur Veröffentlichung aus⸗ geblieben set, andererseits, weil einige inzwischen eingelaufene Bescheide hyten beantwortet werden müssen und der Text der Antworten nicht got bekannt gemacht werden kanne, ehe man die Sicherheit besitze, daß sie ihre Bestimmung errescht hätten. Der Minister hofft, die Dokumente im Laufe der nächsten Woche der Kammer vorlegen zu

lönnen. Schweiz

Auf dem Parteitag der schweizerischen freisinnig⸗ demokratischen Partei in Bern hielt der Bundesrat Calonder eine Rede, in der er laut Bericht der „Schwei⸗ zerischen Depeschenagentur“ u. a. sagte:

„Porfeigrundsätze treten naturgemäß in den Hintergrund, wo es sich um Lebensfragen, um Sein und Nichtsein des Staates handelt. Es gehr in dieser schicksalegewaltigen Zgeit ums Ganze. Die un⸗ geheure Frisis rückt unsere internationalen Bezlehungen in den Vorder⸗ grund. Wir können heute mit Genugtuung feststellen, daß sämtliche Kriegführende in loyaler Weise unsere Neutralitaͤt beobachter haben. Wir dürfen ohne weiteres hoffen, daß auch in Zukunft keiner der Krieg⸗ führenden unsere Neutralität mißochten wird. Wenn wir daber heute die Möglichkeit eines Durchmarsches oder einer anderen Grbietsver⸗ letzung durch irgend einen Kriegführenden ins Auge fassen, so ist das eine theoretische Erörterung, die nur durch ganz unerwartete überraschende Kete gsereignisse aktuell werden könnte. Unser Stand⸗ punkt einer solchen Möglichkeit gegenüber ist nach wie vor der gleiche. Jeder Staat, der in Mißachtung unserer Neutralität die Integrität unseres Gebietes verletzt, ist unser Keind, und wir werden gegen ihn mit unserer gesamten Militär⸗ macht Krieg führen. Wir würden diesen Kampf wider Rechtsbruch vnd Grwalttat unter allen Umständen auch gegen eine offenbare Ueber⸗ macht aufnehmen und bis zum Aeußersten fortsetzen.“ Der Redner wandte sich dann in scharfen Worten gegen die antimilitaristische Werbetätigkeit. Welch verderbliche Folgen die vaterlandsfeind⸗ liche antimilitaristische Verhetzung zeitigen könne, bewtesen die tief⸗ naurigen Ereignisse in Zürich. Glücklicherweise hätten alle diese antimilitarist schen Treibereien bisher den guten Geist der Armee nicht beeinträchtigt. Der Redner giag dann auf die wirtschaftliche Krise ein und saate, nur durch tiefingreifende wirtschaftiiche Maß⸗ nabmen setes möglich gewesen, das wirtschaftliche Leben aufrechtzuerhaltev. Die kleine neutrale Schweiz laufe Gefahr, zwischen den kaͤmpfenden Riesen wirtschaftlich zerdrückt zu werden. „Unsere Lage“, fuhr Calonder fort, ‚ist in bezug auf die Landesversorgung mit unentbehrlichen ausländischen Eneugnissen nicht nur ernst, sie ist sorgenvoll. Immerhin scheint etz nicht dentbar, daß irgend ine der großen Mächte, die die Welt be⸗ herrschen, möge sie der einen oder anderen Kriegsgruppe angehö en, fähig wäre, dusch Abschnetdung der Zufuhren unsere industrielle Tätig⸗ keit lahmzulegen, um uns so zum vfrhchaftlochen Ruin zu verurteilen oder gar ung der Hungersnot preiszugeben. Es wäre dies nichts anderes als die Verneinung der internationalen Solidarität, durch die uaser Staat sich mit den übrigen gesitteten Völkern verbunden fühlt. So dürfen wir die Hoffaung aussprechen, daß wir auf den G⸗rechtigkeitssinn und auf die Weisheit der ausländischen Staats⸗ maͤnner bauen, die über unsere Zutuhren zu entscheiden habey.“ Der Redner berührte dann die allgemeine enorme Teuerung. Die finanzielle Belastung des Bundes nehme daher, ganz abgeseben von den ge⸗ wastigen Mobilisationskosten, beständig zu. In um so größerem Maße bestehe die Notwendigkeit, dem Bund neue Finanzquellen zu eöffnen. Die Uebergangsperiode nach dem Kriege werde neue schwierige Aufgaben bringen. Pflicht der Schweiz werde es auch sein, nach dem Kriege die sosialen Reformen in weitherziger Weise cuszubauen. In Anlehnung an die neuesten Verordnungen des Bundesrates über die Fremdenpolizei sagte Calonder: „Wir müssen einig und geschlossen sein, um all dem fremden Gesindel entgegentreten zu können, welches das schweizertsche Gast⸗ und Asylrecht mißbraucht, um Wucher, Spionzge und antimilttaristische Werbetätigkeit zu treiben. Allerdings sollen die⸗ jenigen Auslaͤnder, die sich anständig benehmen, nach wie vor das Gastrecht der Schwetz geni ßen. Zum Schluß berührte der Redner roch die internationale Mission der Schweiz im heutigen Welt⸗ kieg, indem er darauf hinwies, daß die Vorsehung der Schweit die besondere internationale Aufgabe zugewlesen habe, Frieden und Feundschaft unter den Völkern zu fördern und der Menschhelt zu beweisen, daß verschiedene Sprachstämme und Rassen auf der Grundlage des gegenseitigen Woh wollens und gegenseitigen Vertrauens zu einer glücklichen nationalen Gemeinschaft verbunden werden können. Frieden und Freundschaft nach innen und außen auf Grund der Freibeit und der Gleichberechtigung, das sei die Devise der Schwetz. „Wir wollen und können uns niemandem als Friedens⸗ vermittjer aufträngen, aber vor aller Welt wollen wir es augsprechen, daß das Schweizervok aus eigener großer Not und aus liefer Liehe zur Menschheit sich von ganzer Seele nach dem Frieden sehnt, nach einem aufrichtigen und douernden, auf Freiheit und Gerechttgkeit beruhenden Fiieden. Der Idee einer neuen inter⸗ nationalen Rechtsordnung durch die die Bez'ehungen zwischen den Völkern der Gewalt der Waffen entzogen und der Herrschaft des Rechtz unterstellt werden sollen, kringen wir als kleiner, friedliebenrer St atselbstverständlichdie wärmste Sympathie entgegen. Die Abrüsturgs⸗ tage ist internationaler Natur und kann nur auf internationaler Grund⸗ lage gelöst werden. Was dee kleine Schweiz dazu beitragen kann, den Auffneg der M nschheit zu glücklicheren auf internationaler Freund⸗ schaft und Gerechtigkeit beruhenden Lebensverhältnissen zu fördern, das betrachtet sie als ihre beilige Pflicht. Vorläufig wütet die

riegsfurte weiler. Angesichts des ungeheuren Elends kann die

Schwei nichts Besseres tun, um ihre internationale Solidarstät zu kkunden, als ihren Samariterdienst und ihre gesamte Tätigkeit

hee gen der vom Krieg so schrecklich heimgesuchten Völker foert⸗ etzen.“

Asien. Nach einer Reutermeldung aus Peking ist Wangtasieh zum zeitweiligen Ministerpräsidenten ernannt worden. Der Präsident der Republik findet niemand, der angesichts der unsicheren Lage den Posten für die Dauer annehmen will.

8 8 Kriegsnachrichten 8

24. Nosbmber. Abends. (W. T. B.) 1 In Flandern starker Artilleriekampf 5m alde bis Becelaere. 3

Südlich der Scarpe gesteigerte Feuertätigkeit. Eng⸗ lische Angriffe gegen die Dörfer Inchy, Moeuvres und Banteux sind verlustreich gescheitert. 8

Aus dem Osten und Italien sind besondere Ereignisse bisher nicht gemeldet.

Auch am 23. November versuchte der Engländer auf dem Hauptkampffelde bei Cambrai vergeblich, seinen Anfangserfolg zu einem entscheidenden Durchstoß zu gestalten. Den strategischen Durchbruch, der den Verbündeten in diesem Jahre in Galizien, bei Riga und Jakobstadt und in Italien so glänzend gelungen war, konnten die Engländer hier ebensowenig wie in Flandern, in viermonatigem Versuch trotz rücksichtslosesten Einsatzes außerordentlich starker Kräfte erreichen. Unter schwersten blutigen Verlusten brachen seine gewaltigen Anstrengungen an dem heldenmütigen Widerstande und infolge der wuchtigen Gegen⸗ stöße der deutschen Truppen zusammen.

Am regnerischen Morgen des 23. November war es dem gelungen, den Südrand des Ortes Moeuvres zu

esetzen.

Am Nachmittage versuchte er hier weiter nördlich auf Inchy Gelände zu gewinnen. Er wurde im kraftvollen Gegen⸗ stoß unter hohen Feindverlusten zurückgeworsen. Gleichzeitig er⸗ folgten nach heftigster Feuervorvereitung am Nachmittage hinter dichten Wellen von Tanks tiefgegliederte starke Massen⸗ angriffe der Engländer gegen unsere Front Moeuvres Fontame La Folte. Nach erbittertem hin⸗ und herwogendem Kampfe wurde der Gegner bei Moeuvres abgewiesen und ihm der Südrand dieses Dorfes wieder entrissen. Zahlreiche zer⸗ schossene Tanks liegen an dieser Stelle vor unserer Front.

In Richtung Bourlon vermochte der Gegner nach mehr⸗ fach wiederholten Angriffen, bei denen er immer wieder schwerste blutige Verluste erlitt, in den Wald von Bourlon einzudringen und bis an das gleichnamige Dorf vorzustoßen. Unsere kraft⸗ vollen, wuchtigen Gegenstöße, die sofort einsetzten, warfen ihn jedoch in erbittertem Ringen wieder aus dem Dorfe und dem Walde heraus, in dem ungezählte Haufen englischer Leichen liegen. Schloß Bourlon, in dem er sich noch gehalten hatte, wurde Nachts von unserer tapferen Infanterie gestürmt und die feindliche Be⸗ satzung aufgerieben. Der Angriff auf Fontaine und La Folie, der unter Masseneinsatz von Tanks erfolgte, wurde überall restlos abgeschlagen. Der auf Cantoing zurückflutende Gegner wurde durch unsere Artillerie wirksam in der Flanke gefaßt und erlitt außerordentlich hohe blutige Verluste. Allein vor dem Dorfe Fontaine liegen über 30 zusammengeschossene Tanks, deren Besatung zum größten Teil umkam. Ein neuer Tank⸗ angriff am Spätnachmüttage an derselben Stelle wurde eben⸗ falls glatt abgewiesen.

Auf der Front von Crève⸗Coeur bis Banteur lag tagsüber starkes planmäßiges feindliches Feuer. Während der Nacht nahm es besonders in Gegend Fontaine zeitweise wieder größere Heftigkeit an, während nächtliche englische Vorstöße gegen Rumilly und die Kanalstellung westlich Créve⸗Coeur in unserem Sperrfeuer erstickten. Unsere Flieger griffen mehrfach erfolgreich feindliche Reservven und Tanks mit Maschinen⸗ gewehren an. Der 23. November ist ein besonders blutiger Tag für die Engländer, die trotz immer neuen Einsatzes frischer Divisionen nach ihrem ersten Anfangserfolg nicht nur keinen Schritt weiter vordringen konnten, sondern unter hohen Ver⸗ lusten gewonnenes Gelände wieder verloren.

Auf der übrigen Westfront sowohl in Flandern wie an dem französischen Frontteil war die Gefechtstätigkeit leb⸗ hafter. Bei Passchendaͤele wurden englische, bei Juvincourt starke französische Patrouillen abgewiesen. Eigene Patrouillen⸗ unternehmungen hatten Erfolg.

In Mazedonien steigerte sich zwischen Prespa⸗See und der Straße Resna Monastir sowie im Cernabogen die Artillerie⸗ tätigkeit. Südwestlich Dojran holten bulgarische Sturmtrupps Gefangene aus den feindlichen Gräben.

Bei nutzlosen Massenangriffen der Italiener westlich der Brenta und zwischen Brenta und Piave erlitten die Italiener erneut hohe blutige Verluste.

Großes Hauptquartier, 25. November. (W. T. B.)

Westlich er Kriegsschauplatz. Heeres gruppe Kronprinz Rupprecht.

In Flandern steigerte sich der Artilleriekampf am Nach⸗ mittage zwischen dem Houthoulster Walde und Zand⸗ voorde zu großer Stärke. Ein englischer Vorstoß an der Straße Ypern Menin scheiterte.

Auf dem Schlachifelde südwestlich von Cambrai spielten sich heftige, aber nur örtlich begrenzte Kämpfe ab.

Gegen Inchy setzte der Engländer starke Kräfte zu neuen Angriffen ein. Viermal stürmten dichte Infanterie⸗ wellen vergeblich vor. Ihre Verluste waren be⸗ sonders schwer. Im Gegenstoß gewannen unsere Truppen mehrere hundert Meter nach vorwärts Raum.

Nach heftiger Feuerwirkung griff der Feind am Abend Dorf und Wald Bourlon an. Unter dem Schutz von Nebelwolken drang er bis zum Dorfe vor. Die zum Gegen⸗ stoß eingesetzten Gardefüsiliere warfen in erbittertem nächt⸗ lichen Kampf mit blanker Waffe den Feind in seine Ausgangs⸗ stellungen zurück, während pommersche Grenadiere am Rande des Waldes jeden feindlichen Ansturm zum Scheitern brachten. 8

Nach dem Mißlingen eines Frühangriffs auf Banteux erfolgten dort am Nachmittage nur schwächere Teilvorstöße.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Die Tätigkeit der Franzosen blieb fast auf der ganzen Front rege. Stärkere Erkundungsabteilungen fühlten gegen unsere Linien vor; der Artillerie⸗ und Minenwerferkampf war im besonderen nordöstlich von Craonne, in mehreren Ab⸗ schniten der Champane und auf dem östlichen Maas⸗ ufer gesteigert. Eigene Sturmtrupps brachten von ge⸗ lungener Unternehmuͤng westlich von Beaumont zahlreiche Gefangene ein.

Heeresgruppe Herzog Albrecht.

Oestlich von St. Mihiel und namentlich im Sundgau verstärktes Artillerie⸗ und Minenfeuer. Im Walde von Apremont und bei Ammerzweiler wurden stärkere fran⸗

zösische Vorstöße abgewiesen. HOestlicher Kriegsschauplat

mazedonische Front

und nichts Besonderes,

Italienische Front. Italienische Angriffe zu beiden Seiten des Brenta⸗ Tales und gegen den Monte Pertieca brachen vor unseren Linien zusammen. Der Erste Generalquart ermeister. Ludendorff.

——

Berlin, 25. November, Abends. (W. T. B.) 8

In Flandern und südwestlich von Cambrai lebhafte Feuertätigkeit in einzelnen Kampfabschnitten. 3 Auf dem Ostufer der Maas sind französische An⸗ griffe zwischen Samogneux und Beaumont im Gange. Erfolgreiche Kämpfe im Gebirge zwischen Brenia⸗ und Piave.

Auf dem Schlachtfelde von Cambrai ist der von so großen englischen Hoffnungen begleitete, tagelang mit stärksten Kräften fortgesetzte Durchbruchsversuch des Marschalls Haig am 24. November bereits in örtliche Teilangriffe zersplittert. Diese richteten sich vornehmlich mit tief gegliederten Massen⸗ angriffen gegen die einzelnen Brennpunkte des weiten Kampf⸗ feldes, die im Norden der Einbruchsstelle liegen.

Gegen das vielfach vergeblich berannte Inchy führte der Feind abermals rücksichtslos mehrfach starke frische Kräfte vor. Eine Angriffswelle nach der anderen brach in unserem Ver⸗ nichtungsfeuer zusammen. Nach viermaligem blutigen An⸗ laufen wurde der Feind im Gegenstoß geworfen und ihm von unserer verfolgenden Infanterie Gelände entrissen. In den weichenden Feind schlug das Vernichtungsfeuer unserer Artillerie und Maschinengewehre und ließ ihn an dieser Stelle besonders schwere Verluste erleiden. Vor unseren Stellungen türmen sich die Haufen gefallener Engländer.

Weiter östlich versuchte der Gegner den ihm am 23. No⸗ vember entrissenen Bourlon⸗Wald nebst Dorf wieder in seinen Besitz zu bringen. Von allen Kampfmitteln vegleitet, drangen unter entsetzlichen Verlusten die dichten englischen An⸗ griffskolonnen langsam bis zum Dorf vor. Hier traf sie der in der regnerischen Nacht erfolgende Gegenstoß unserer Garde⸗ füsiliere und warf den Feind mit Kolben und Bajonett in seine Ausgangsstellung zurück, während an den Waldrändern schon vorher jeder feindliche Angriff blutig zusammengebrochen war. Wiederum blieb hier eine neue große Anzahl zerschossener Tanks vor unseren Stellungen liegen.

In dem südlichen Bogen der Einbruchsstelle griff der Feind nach seiner schweren Schlappe am frühen Morgen wiederholt später Banteux an. Die Angriffe gelangten nicht einmal bis an unsere Linien heran. 11 neue Tanks brachen vor unseren Stellungen zusammen.

In Flandern nahm von Mittag an im Abschnitt südlich Bahn Boesinghe Staden bis Zandvoorde das feindliche Feuer dauernd zu und erreichte von 5 Uhr 45 Nachmittags an hoöchste Stärke. Größere Angriffe erfolgten nicht. Nur an der Straße Npern— Menin brachen gegen Abend mehrere hundert Mann zum Angriff vor. Der Vorstoß scheiterte restlos im Feuer⸗ und Handgranatenkampf. Nachts flaute das heftige feindliche Feuer ab, blieb aber in Gegend Passchendaele in großer Stärke liegen.

An der französischen Westfront war wie in den Vor⸗ tagen fast auf der ganzen Front die Gefechtstätigkeit nach wie vor rege. Vorstoßende französische Abteilungen in größerer Stärke wurden abgewiesen. In der Gegend von Craonne, in der Champagne, auf dem östlichen Maasufer und im Sundgau nahm das Artillerie⸗ und Minenfeuer zeitweise große Stärke an. Eigene Stoßtruppunternehmen glückten. 16

In Italien verbluteten sich bei vergeblichen Angriffen im Brentatal und gegen von uns genommene Höhen Massen⸗ angriffe der Italiener. ““

Großes Hauptquartier, 26. November. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplat. Heeresgruppe Kronprinz Rupprechtt.

In Flandern nur zeitweilig zwischen Poelkapelle und Gheluvelt gesteigerte Feuertätigkeit. Vorfeldkämpfe verliefen für uns erfolgreich und brachten Gefangene ein. Nordöstlich von Passchendaele scheiterte der Vorstoß eines englischen Bataillons. G

Auf dem Schlachtfelde südwestlich von Cambrai wieder⸗ holte der Feind hartnäckig seine Angriffe auf Inchy. Die dort in den vorhergehenden Tagen in Abwehr und Angriff bewährten Truppen wiesen auch gestern den Feind restlos ab.

Unser Vernichtungsfeuer schlug in feindliche Truppen⸗ ansammlungen und in die Bereitstellung zahlreicher Ponzer⸗ kraftwagen südlich von Graincourt. Schwächere Infanterie stieß gegen Bourlon vor; sie wurde zurückgeworfen.

Aus den letzten Kämpfen bei Bourlon hinter unseren Linien verbliebene Engländernester wurden im blutigen Nah⸗ kampf gesäubert. 8 Offiziere, mehr als 300 Mann wurden gefangen, 20 Maschinengewehre erbeutet.

Am Südwestrande des Waldes von Bourlon und westlich von Fontaine brachten uns nächtliche sehr heflige Handaranatenkämpfe den erwünschten Geländegewinn.

Nördlich von Banteux griff der Feind nach heftigem Trommelfeuer an. Er wurde abgewiesen.

Ein englischer Vorstoß östlich von Gricourt brach vor unseren Hindernissen zusammen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Nach stärkster Feuersteigerung griff der Franzose in 4 km Breite zwischen Samogneux und Beaumont an. Seine ersten Angriffswellen, durch unser Jafanterie⸗ und Artillerie⸗ feuer zersprengt, fluteten in ihre Ausgangsstellungen zurück. Mehrfacher Ansturm neu angesetzter Kräfte brach in unserer Abwehrzone zusammen. Zahlreiche Turkos, Zuaven und andere Franzosen wurden gefangen. 1

Das starke Feuer griff von dem Kampffelde auch auf die benachbarten Abschnitte über und hielt namentlich zu beiden Seiten von Ornes tagsüber in großer Stärke an.

Infanterie⸗, Schlacht⸗ und Jagdflieger griffen trotz heftigen Sturmes und Regens erfolgreich in den Kimpf ein und unter⸗ stützten auf dem Gefechtsfelde bei Cambrai und an der Maas unermüdlich Führung und Truppe.

Mazedonische Front

keine größeren Kampfhandlungen.