8
Gemeinde Sorbach. Wohnhaus, Nebengekäude, Hofraite, Acker, Wiese, Garten (1,3984 ha) des Hennequin, Lu wig Maria Eugen, Gescäftsagent in Au Raincy bei Paris (Verwalter: Notar Häübsch in Wallersberg); Acker, Wtese (0,8195 ha) res Salle in, Ludwig Adolf, Handelsmann in Angers, Frankreich (Verwalter dersetb⸗): Wohnhaus, Nebengeb., Hofraite, Acker (0,1491 ha) der Vatté, Marta, Schneiderin in Paris (Verwalter derselbe). Gemeinde Tranach. Wiese (4,0836 ha) des de Bonexie de Pinteux Lurwig Anton Raoul Graf Rentner Chrfrau Martha Charlotte Emille geb. de Tschury de Glaris in Blettingen, Gemeinde Buß (Ver⸗ walter: Notar Hübsch in Wallersberg). Gemeinde Wieblingen. Acker, iese (0,8127 ha) der Parisot, JuliusS, Hauptmann Ehefrau Maria gebd. Rimmel, und Mitrigentümer in St. Priot (Ver⸗ walter: Notar Bettembourg, Kurzel); Acker (0,7914 ha) der Joris, August Ludwtg Josef, Landwirt Ebefrau, Amalie Maria geb. Becker, in Monthairons (Frankreich) (Ne wißer: derselbe): - Ader (0,2762 ha) vper Rev, Thesdor, Uhrmacher Ehefrau Luise geb. Maguin, in Villefranche de Rouerge (Verwalter: Notar Bettem⸗ bourg in Kurzel). Straßburg, den 21. November 1917.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
J. A.: Dittmar. “
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise
Verwaltung und Liquidation des inländischen Ver⸗
mögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917
(ℛSBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die
Zwangsverwaltung angeordnet worden.
626. Liste.
Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen des durch Erlaß vom 22 März 1917 I. A. 3712 aus⸗ gebürgerten Lander flüchtigen Heinrich Schatz, geboren 4. August 1882 zu Saargemünd, Incenieur, zuletzt in Saargemünd (Zwangsverwalter: Rechtsanwalt Dr. Maurer in Saargemünd).
Straßburg, den 21. November 1917. nisterium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liaquidation des Ver⸗ mögens Landesflüchtiger, vom 12. Juli d. J. (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet worden.
627. Liste.
Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befiadliche Ver⸗ mögen der durch Erlaß vom 18. April 1916 auegebürgerten
Landesflüchtigen 1) Dr. Julius Boeckel, geboren 26. Oktober 1848
zu Straßburg, Professor und prakt. Arzt, 2) seiner Ehefrau, Mathilde geb. Lods, beide zulept in Straßburg (Zwangsver⸗ walter: Rechtsanwalt Dr. Zeime in Straßbarg). Straßburg, den 21. November 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar. 9
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer . Unternehmungen.
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liqui⸗ dationen feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okkupierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der französischen Beteili⸗ gung an der Firma Cie. Anglaise, Choque & Zorn in Brüssel angeordnet. (Zum Liquidator ist Herr Leutnant Maas in ernannt worden.) Nähere Auskunft erteilt der Liqui⸗ ator.
Brüssel, den 23. November 1917. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe
bei dem Generalgouverneur in Belgien. J. V.: Rohrer.
“ Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liqui⸗ dationen feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okkupierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens des französischen Staatsange⸗ hörigen Jules Ollier in Charleroi, Marchienne au Pont und Chatelet angeordnet. (Zum Liquidator ist Herr Leutnant Maas in Brüssel ernannt worden.) Nähere Auskunft erteilt der Liquidator.
Berüssel, den 23. November 1917. Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. J. V.: Rohrer.
Bekanntmachung.
Der Frau Martha Johanna Irma verehel. Kahlert, eb. Görlach, in Glauchau, Arndtstraße 2, wohnhaft, ist gemäß der ekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 23. Sep tember 1915 mit Rücksicht auf ihre Unzuverlässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs verboten worden Glauchau, den 27. November 1917.
1“ Der Stadtrat. Brink, Bürgermeister.
5*
Dem Drogisten Johannes Kahlert in Glauchau, Arndt⸗ straße 2, wohnhaft, ist, außer dem Verbot des Handels mit Lebens⸗
werblichen Betri⸗ben,
8
kanzlers vom 23. September 1915 auch die Herstellung und der Vertrieb von Gegenständen des täglichen Bedarfs ver⸗ boten worden.
Glauchau, den 27. November 1917. 8 Der Stadtrat. Brink, Bürgermeister 8
Der Milchhändlerin Elise Hoffmeister, geb. Kolle, hier, habe ich den Handel mit Nahrungsmitteln auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 untersagt.
Braunschweig, den 20. November 1917. “
Herzogliche Polizeidirektion. v. d. Busch.
Kiönigreich Preußen
Finanzministerium. n
Bei Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗ Kasse sind der Buchhatter Rechnungsrat Trischler zum ersten Kassierer und die Bürohilfsarbeiter von der Heide und Augustin zu Buchhaltern ernannt worden.
““ der
Ministerium der geistlichen und Unte rrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Oberlehrer am Prinz Heinrich⸗Gymnasium in Berlin⸗ Schöneberg Dr. phil. Kappus ist das Präditat Professor beigelegt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Vermögen der Firma Terrail, Payen & Co. in Lyon ange⸗ ordnete Zwangsverwaltung ist aufgehoben. Berlin, den 24. November 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung rumänischer Unternehmungen, vom 28. September 1916 (RGBl. S. 1099) und 26. No⸗ vember 1914 (RGBl. S. 487) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die in Deutschland befindlichen Warenläger der rumänischen Firmen: Alcalay & Co. in Bukarest, Nicolai Barbatescu in Braila, F. J. Dogaru in Braila, Jancu Reiß in Falticeni, Siegmund Rosenthal in Braila die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Handelsrichter Martin Loose in Charlottenburg, Sybel⸗ straße 66).
Berlin, den 24. November 1917.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.
8 8 8 8
Bekanntmachung “ über den Handel mit Schweinen und die Abgabepflicht bei Hausschlachtungen.
Auf Grund der Verordnung über die Schlachtvieh⸗ und Fleischpreise für Schweine und Rinder vom 5. April 1917 (AGBl. S. 319 ff.) sowie auf Grund der Bekanntmachung der Fassung der Verordnung über die Regelung des Fleischver⸗ brauchs und den Handel mit Schweinen vom 19. Oktober 1917 (RGBl. S. 949) und der dazu gegebenen Ausführungs⸗ anweisungen der preußischen Zentralbehörden sowie der §8§ 1 und 4 der Satzung des Brandenbura⸗Berliner Viehhandels⸗ verbandes vom 4. Dezember 1916 (Reg.⸗Amtsblatt Potsdam 1916 S. 609 ff.) wird für den Bezirk der Provinz Branden⸗ burg und den Stadtbezirk Berlin folgendes angeordnet:
I. 1) Sämtltche Schweine sind den Kreisorgantsattonen in den Lond⸗ und Stadtkeeisen zur Ab ieferung an den Brandenburg⸗Berliner Viehhandelsverband anzubieteu. Alle anderen An⸗ und Verkäufe von Schweinen sind verboten.
2) Der As⸗ und Verkauf von Schweinen zur Mast sowie von Zucht⸗ und Läuferschwveinen, die nachweislich zur Zucht Verwendung finden, ist nur durch den Leiter des Kommonalverbandes und mit dessen Genehmigung zulässig. Hierbei gilt beim Erwerb von Zucht⸗ schweinen aus den Herden der von der Landwirtschaftskammer der Provinz Brandenburg anerkannten Hochzüchter als Nachweis eine Bescheinigung des Kommunalverbandes des Ottes, wobin das Zucht⸗ schwein gebracht werden soll, darüber, daß das Tier zur Zuch! Ver⸗ wendung finden soll.
II. 1) Für sämtliche Schweine über 15 kg (30 Pfund) Lebend⸗ gewicht, auch wenn sie zur Mast bestimmt si d, bestebt bis zum 15. Jannar 1918 einschließlich der Höchstpreis von 75 ℳ für 50 kg Lebendgewicht ausschließlich Proviston, Fracht und Spesen. Dieser beräg in 16 b Luckau, Kalau, Coltbus (Stadt⸗ und Landkreis), Sorau, Forst (Stadtkreid) und Spremberg 76 ℳ fü 50 kg Lebendgewicht. G — f 1öö1. 2) Zu diesem Preis tritt, wenn die Tiere zum Schlachten an die Kreisorganisationen, deren Beauftragte oder den Viehhandelsverband verkautt werden, bis zum 15. Januar 1918 folgender Zulchlag: bei einem Schwein von mehr als 15 bis 30 kg. 18 ℳ
. ¹ 8 5 14““ “ 1 “ 1 3 16. 11““
für das Tier. 8 3) Für Zuchtschweine und Läuferschweine zur Zucht ehe keine Höchstpreise. fersch 8 8e Festepen
11I. Das Fleisch der Ferkel (bis 30 Pfd.) ist fleischkartenfrei,
unterliegt dem
le Schlachtung dieser Tiere ist anzeigepflichtig und Beschauzwang. Ferkel dürfen von den mit Ausweiskarten des Ver⸗ bandes versebenen Händlern frei gehandelt werden, der Stallhöchst⸗ preis für Ferkel beträgt 1,60 ℳ für das Pfund Lebendgewicht aus⸗ schließlich Propision, Fracht und Spesen. IV. 1) Für die Hausschlachtung von Schweinen im Lebend⸗ gewicht von über 30 Pfund ist die Genehmigung des Leiters des Kommunalverbandes erforderlich. Diese Genehmigung darf nur er⸗ folgen, wenn das Schwein im eigenen Haushalt 3 Monate lang ge⸗ halten ist, anderenfalls ist die Genehmigung der Provinzial⸗Fleisch⸗ stelle bezw. des Kommunalverbandes erforderlich. 2) Wer als Selbstpersorger ein Schwein schlachtet, hat als Füteienge von jedem Schwein abzugeben, falls das Schlachtgewicht eträgt: mehr e 60 b-́́q0 8*4*“” 1 kg meht , EWcvvNTlb-b5ö5]] mehr als 80 kg für je 10 angefangene kg weitere 0,5 kg. Ist das Schwein früher zur Zucht benutzt worden, so 3° des Gewichts in Speck und Fett L 3) Von der Abgabepflicht befreit sind Hausschlachtungen in ge⸗ in Krankenhäusern und ähnlichen Anstalten,
2
mitteln, gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗
“ Bekanntmachung.
Die am 1. Juli 1917 für das in Deutschland befindliche
der Abgabepflicht befreit diejenigen Selbstversorger, denen nach den geltenden Vorschriften bei besonders anstrengender körperlicher Arbeit im Verwaltungswege Fettzulzgen gewährt werden können oder zu deren Hausbalt solche Personen geheren.
4) Abzul efera sind Bauchspeck, Räckenspeck und Liesen (Flomen). Die näheren Anordnungen über die Art und Zeit der Ablieferung und die Stellen, an die die Ablieferung stattzufingen hat, werden für jeden Kommunalverband von dessen Leiter erlassen. Die Kosten des Versandes hat der Selbstversorger nicht zu tragen.
5) Für den ganzen Bezirk der Prodinzial⸗Fleischstelle beträgt der Preis
für grünen Speck und Fett in un
für geräucherten Rückenspeck
für geräucherten Bauchspeck für ½ kg (1 Pfund).
6) Das dem Selbstversorger verbleibende Fleisch wird auf die Fleischkarten derart angerechnet, daß für die Person als Wochenmenge berechnet werden:
bei Schweinen von mehr als 50 — 60 kg. = 600 g, bet Schweinen von mehr als 60 kg . = 500 g.
Die abgegebenen Mengen bleiben bei der Gewichtsberechnung außer Betracht.
7) Fleisch zur Selb versorgung darf aus Housschlachtungen, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember erfolgen, nur für die Dauer eines Jahres, aus Hausschlachtungen in der übrigen Zeit Süsten⸗ für die Zeit bis zum Schlusse des Kalenderjahres belassen werden.
V. Für die Ausfuhr von Schweinen (lebend und geschlachtet) aus dem Bezirk der Provinz Brandenburg und dem Stadt⸗ ist in jedem Falle unsere vorherige Genehmigung er⸗ forderlich.
VI. Zuwiderhondlungen gegen d'e vorstehenden Bestimmungen werden mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis zu 10 000 ℳ auf Grund von § 6, 1 des Gesetz⸗s, betreffend Höchst⸗ preise, vom 4. August 1914 in der Fassung vom 23. März 1916 (KSBl. S. 183) und Art. I, Nr. 2 der Bekanmtmachung vom 22. Maäͤrz 1917 (RGAl. S. 253) bestraft. Auch kann neben der Strafe auf Einziehung der Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter sehören oder nicht.
VII. Die Bekanntmachung vom 3. November d. J. über den Handel mit Schweinen und die Abgabepflicht bei Hausschlachtungen (Reichsanzeiger Nr. 263) wird hiermit vom 1. Dezember 1917 ab aufgehoben, von weschem Tage an obige Verordnung in Kraft tritt.
Berlin, den 28. November 1917.
Königlich Preußische Provinzial⸗Fleischstelle. Der Vorsitzende: Gosling, Regierungsrat. 8 8
5
Bekanntmachung. Das gegen die Gemüsehändlerin Frau Emma Raehse, Berlin O. 17, Stralauer Allee 36, erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs habe ich wieder aufgehoben. “ Berlin⸗Schöneberg, den 26. November 1917. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
8 8 8
Bekanntmachung.
8 Das gegen den Gemüsehändler Wilhem Schulze, Berlin W. 15, Uhlandstraße 160, erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs habe ich wieder auf⸗ gehoben.
Berlin⸗Schöneberg, den 26. November 1917.
Kriegewucheramt. J. V.: Machatius. 8 88
Bekanntmachung.
Der am 21. Juni 1917 auf Grund der Bundesratsverordnung
23. September 1917, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, geschlossene Betrieb des Kolontalwarenhändlers Wilbelm Pungs zu Rheydt, Neußerstraße Nr. 36, ist mit dem heutigen Tage wieder freigegeben woden
Rheydt, den 22. November 1917. 88
„Die Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (ℳRGBl. S. 603), habe ich dem Gemüsehändler Engelbert Küppers, bier, Pontdrisch Nr. 15, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs sowie jegliche mittel⸗ bare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb bis auf weiteres untersagt. -
Aachen, den 24. November 1917.
Der Königliche Polzeipräsident.
Bekanntmachung.⸗
Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 24. Se tember 1915, betreffend Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist unterm 23. November 1917 dem Viebhändler Joseph Pompe in Berlin⸗Hobhenschönhausen, Friedhofstraße, der Handel mit Fleisch und Fleischwaren wegen Unnuverläfsigkeit ter Führung dieses Handeltbeiriebes untersagt und sind ihm gleich⸗ zeitig die Kosten des Verfahrens auferlegt worden. Berlin, den 24. November 1917. Der kommissa ische Landrat des Kreises Niederbarnim.
J. A.: von Burkersroda, Regierungerat.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 29. November 1917.
„Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗
sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel
und Verkehr und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse
für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, der Ausschuß
din Nonde und Verkehr sowie der Ausschuß für Justizwesen n. 88b 5
Durch Bekanntmachung, des Reichskommissars für die Kohlenverteilung (Reichsanzeiger Nr. 277) vom 20. November
wenn diese als Selbstversorger anerkannt sind; desgleichen sind von
werden gewerbliche Verbraucher von mehr als 10 Tonnen
bei Schweinen bis 50 kg . . = 700 g,
Monatsbedark an Kohle, Koks und Bri Monatsmeldung auch im Zeitraum vom 1.— 5. wieder aufgefordert. Hierzu sind nur Dezemberkarten mit grünem Druck zu benutzen. Sie sind für 3 ₰ das Stück und 15 ₰ das Heft von 5 Karten bei der zuständigen Orts⸗ Kohlen⸗, Kriegswirtschafts⸗ oder Kriegsamtsstelle erhältlich. Die Hefte enthalten die vollständige Bekanntmachung. Im Dezember sind auch die Gaswerke meldepflichtig. Auch Betriebe, denen die Brennstoffzufuhr gesperrt ist, bleiben hee. d G Anfragen beantwortet die zuständige Kriegsamtsstelle. Unterlossen der pünktlichen Meldung ist Firn Strafe bestere 8 98 11““ 1.“ 8 v111“ Die kürzlich in Kopenhagen zur Besprechung von Gefangenenfragen abgehaltene Versammlung, die von Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, der Türkei, Rußland Rumänien, Dänemark und Schweden sowie von einer Anzahl Rote Kreuz⸗ Vereinigungen beschickt worden ist, hat ihre Arbeiten abge⸗ schlossen. Wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mit⸗ teilt, ist das Ergebnis der Verhandlungen, die sich im unmittel⸗ baren Verkehr der Vertreter der kriegführenden Parteien abge spielt haben, in einer Reihe von Vereinbarungen zusammen⸗ gefaßt, über deren Genehmigung die beteiligten Regierungen sich innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären haben. Die Vereinbarungen beziehen sich der Hauptsache nach auf den Austausch, die Internierung und die Behandlung von Kriegsgefangenen sowie auf die Entlassung eines Teils der in feindlicher Gewalt befindlichen Zivilpersonen, darunter auch der nach Rußland verschleppten Ost⸗ preußen. Der dänischen Regierung und dem dänischen Roten Kreuz gebührt für die den Abgeordneten gewährte Gastfreund⸗ schaft sowie für die wirksame Mitarbeit an den Beratungen der Versammlung der aufrichtige Dank des deutschen Volkes.
Im Laufe der Beratung des Haushaltsplanes in der
Zweiten Kammer sagte der Staatsminister Graf Vitzthum
von Eckstädt, wie „Wolfss Telegraphenbüro“ berichtet, be⸗ züglich des Wahlrechts und der auswärtigen Politik:
Der Vizepräsident Fräßdorf hat aus der Thronrede eine Heraus⸗ forderung der Sozialdemokratie entnommen, weil die Thronrede nichts über die Einführung des allgemeinen gleichen Wahlrechts enthalte. Daß die Regierung eine diesbezügssche Vor⸗ lage nicht bringen würde, war schon daraus zu entnehmen, daß die Mehrheit des Hauses einem folchen Antrag ablehnend gegenüberstand. Ein Wahlrecht, das ausschließlich den breiten Massen die Entscheidung im Staate überlassen und andere Schichten diesen Massen ausliefern würde, wäre ein unbilliges und ungerechtes Wahlrecht.
Ueder die auswärtige Politik bemerkte der Mmister: Ueber die Kriegsziele haben sich zwei Meinungen gehildet. Die einen verlangen, daß ein Friede erkämpft wird, der uns Ersatz der Opfer bringt; die onderen meinen, daß wir arf einen möglichst baldigen Friedeneschluß hinwirken, damit der Opfer nicht mehr würden. Die Reichstags⸗ entschließiung vom Juli 1917 kann unmöglich die Kriegslage beurteilen, die sich im Oktober und November gestaltet hat. Wir stehen durchaus auf dem Standpunkte, daß wir zu einer Verständi⸗ gung mit unseren G gnern hereit sind, aber die Reichstagsbeschlüsse werden uns nicht abhalten, dem Gegner, der eine Verstäͤndigung ab⸗ lehnt, die Folgen seines Tung in seiner ganzen Schwere aufuerlegen. Wir brauchen nicht zu besürchten, daß wir mit unserem östlichen Nach⸗
bar in absehbarer Zeit nicht zu einer Verständigung gelangen könnten.
Es bandelt sich nur darum, daß sich dort eine Regierung bildet, welche die Macht in den Händen hat und der deutschen Regierung ein ernstes Friedensangebot macht. Von einem soschen in bieber noch nicht die Rede gewesen. Wir haben keinen Grund, die Nerven zu verlierev. Unsere Lage ist auf allen Fronten ausgezeichnet, und wir dürfen der Obersten Heeresleitung das Vertrauen entgegenbringen, daß sie die weitere Entwicklung der militärischen Ereignisse voll ausnutzen wird.
Baden.
Der Landtag ist gestern durch den Minister des Innern Freiherrn von Bodman an Stelle des erkrankten Staats⸗ ministers Freiherrn von Dusch im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs eröffnet worden. Nach Bekanntgabe einiger Gesetzvorlagen sagt die Thronrede, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet:
Beim Abschluß des Krieges werden wir an der Schwelle einer neuen Zeit stehen. Die Verfassung, Gesetzgebung und Verwaltung des badischen Staates weisen eine stetige Eracpicehrg auf im Sinne einer starken Beteiligung aller Volkskreise an der Leitung und Ge⸗ staltung der öffentlichen Angelegenheiten. Unter Erhaltung der be⸗ währzen Grundlagen unseres Staatswesens werden die Etnrichtungen des Staotes, der Kreise und der Gemeinden in vertrauensvollem Zu⸗ sammenwirken von Fürst, Volk und Regierung und den Landständen einer Weiterbildung zuzuführen sein, welche dem Geist der neuen Zeit Richnung trägt.
Großbritannien und Irland.
Nach einer verspätet eingetroffenen Reutermeldung sieht eine zum Haushaltsplan eingebrachte Ergänzung die Ein⸗ stellung von wiederum 50 000 Offizieren und Mann⸗ schaften für die Marine vor. Der Haupthaushaltsplan forderte 400 000 Mann aller Grade.
Im Unterhause fragte Richard Lambert erstens, ob die russische Regierung oder irgend eine Person, die vorgibt, die russische Regierung zu vertreten, einen sofortigen Waffen⸗ stillstand an allen Fronten zur Einleitung von Friedens⸗ verhandlungen vorgeschlagen habe. Zweitens, wenn dies der Fall sei, welche Antwort hierauf gegeben wäre. Der Staats⸗ sekretär des Ausmwärtigen Amtes Balfour bejahte die erste Frage und erklärte hinsichtlich der zweiten Frage, daß von der englischen Regierung keine Antwort gegeben worden sei und, soweit es ihm bekannt wäre, auch nicht von einem der Verbündeten.
Auf eine Anfrage bezüglich der aus Petersburg stammenden Meldung von einer angeblich im September in der Schweiz stattgehabten internationalen Beratung von Finanz⸗ leuten erklärte der Unterstaatssekretär im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Lord Robert Cecil:
Wenn eine solche Zusammenkunft stattgefunden haben sollte, so hat meines Wissens kein englischer Staatsangehöriger daran teil⸗ genommen. Sicher ist keinem ein Paß gegeben worden, um ihm die
eilnahme zu ermöglichen. Auch sind keine Mitteilungen irgend⸗ welcher Art über den Gegenstand zwischen der englischen und der französischen Regierung erfolgt.
— Lord Robert Cecil führte in seiner in Norwich ge⸗ Fltsae Rede zum Schluß, wie das „Reutersche Büro meldet, noch folgendes us:
.. Ich ch⸗ gicht daß Irrtümer begangen wurden, aber wir führten die strengsie Blockave durch, die jemals bestanden hat, un “ 58 8
sch kann mit Recht behaupten, daß wir niemals die Grundsätze des Völkerrechts verletzt haben, zu dessen Verteidiaung wir in den Krieg zogen. Der Gang der Ereignisse in Rußland war zweifellos ein großes Mißgeschick. Wir können nur hoffen, daß das große russische Volk noch eimmal zeigen wird, daß unser rückhaltloses Vertrauen nicht unangebracht war. Was sich in Italien ereignete, ist viel weniger ernst. Obwobl der uns zugefügte Schaden nicht gering war, war der Vor⸗ jeil unserer Feinde nicht groß, und wenn, wie wir alle hoffen, die italie⸗ nischen Armeen jetzt standzuhalten vermögen, so brauchen wir nicht anzun hmen, daß die Ereignisse in Italten den Gesamtausgang des Krieges ernstlich verschlechtern. Die ernsteste aller Fragen ist die Schiffsraumfrage. Ich glaube nicht, daß wir von sofortiger Hungersnot bedroht sind, daß wir vielmebr, wenn der U⸗Bootkrieg sich weiter entwickelt, wie er sich zu entwickeln scheint, das Vertrauen haben können, daß wir imstande sein werden, jede ernste Gefahr zu überwinden.
Kriegsnachrichten. 8 Berlin, 28. November, Abends. (W. T. B) Von keiner Front sind bisher besondere Ereignisse gemeldet
In Flandern setzte am 27. Naovember gegen 4 Uhr Morgens starke feindliche Artillerietätigkeit gegen unsere Küsten⸗ stellungen ein, die bis 8 Uhr Vormittags anhielt. Sie erreichte um 6 Uhr 30 Vormittags größte Stärke, ohne daß Angriffe erfolgten. Nachmittags steigerte sich das feindliche Feuer vom Houthoulster Wald bis Zandvoorde und schwoll besonders auf unserem Stehungsbogen um Npern erheblich an. Um 5 Uhr sette auf die Stellungen von Passchendaele halbstündiges starkes Feuer ein. Zu gleicher Zeit erhielt auch die Gegend von Becelaere bis Gheluvelt stärksten Beschuß. Nachts lagen unsere Stellungen in Gegend Dixmuide bis Houthoulster Wald unter starkem Störungsfeuer. Auch nach Süden bis Zand⸗ voorde währte die gesteigerte Artillerietätigkeit bis in die Dunkelheit und schwoll mehrfach zum Trommelfeuer an. Feindliche starke Patrouillen südlich der Bahn Boesinghe — und nordwestlich Passchendaele wurden restlos abge⸗ wiesen.
Bei erhöhter Feuertätigkeit im Artois wurden starke feindliche Patrouillen an der Bahn Arras —Douai zurück⸗ geschlagen, während eigene Stoßtrupps westlich Deulemont Gefangene einbrachten.
Auf der Kampffront südwestlich Cambrai lag in den frühesten Morgenstunden des 27. November starkes Feuer, das sich von 7 Uhr Vormittags ab von Bullecourt bis Fon⸗ taine zu stärkster Heftigkeit erhob. Kurz darauf entbrann⸗ ten auf der Front von Bourlon bis Fontaine außerordentlich erbitterte Kämpfe. Der Gegner führte starke tiefgeglie⸗ derte Infanteriemassen mit zahlreichen Panzerkraftwagen in den Kampf. In immer wiederholten Angriffen stürmte er ohne jede Rücksicht auf Verluste gegen unsere Stellungen an. Es gelang ihm schließlich, sich in den Besitz von Bourlon Wald und Dorf zu setzen und auch in Fontaine ein⸗ zudringen. Unsere rechtzeitig angesetzten und kraftvoll durch⸗ geführten Gegenangriffe warfen ihn in heißem Kampf aus Dorf Bourlon in den Wald zurück. Zahlreiche zerschossene Panzerkraftwagen liegen hier in und vor unserer Stellung. Auch aus Fontaine wurde der Feind in erbittertem Ringen wieder hinousgeworfen. Hier brach erneut eine Anzahl feindlicher Tanks vor unseren Gräben zusammen, andere wurden zur schleunigen Rückkehr gezwungen. Ueber 200 Ge⸗ fangene, von denen ein Teil der englichen Garde an⸗ gehört, sowie zahlreiche Maschinengewehre blieben in unserer Hand. Die erbitterten Kämpfe, zu denen immer wieder frische englische Reserven eingesetzt wurden, dauerten bis zum Einbruch der Dunkelheit. Bis auf den Südteil des Bourlonwaldes wurden sämtliche Stellungen den Engländern wieder entrissen, die bei ihrem Angriff und unserem Gegenstoß außerordentlich hohe blutige Verluste erlitten.
Auch auf dem Abschnitt von Moeuvres bis Bullecourt und im Süden von Rumilly über Grevecoeur bis Banteux lag storkes feindliches Feuer, das erst am Svpätnachmittage nach⸗ ließ. Ein zwischen Moeuvres und Boulon unternommener schwächerer feindlicher Angriff brach in unserem Abwehrfeuer völlig zusammen. Die Stadt Cambrai wurde vom Gegner beschossen und mit Bomben belegt. Drei französische Einwohner sind hierbei getötet.
Auf der übrigen Westfront an vielen Stellen lebhaftere Feuertätigkeit. 1
In der Champagne erfolgten am Morgen des 27. No⸗ vember nach kurzer heftiger Feuervorbereitung Vorstöße zweier starker französischer Erkundungsabteilungen gegen unsere Stellungen nordwestlich Tahure. Unser Gegenstoß warf den
eingedrungenen Feind unter Zurückbehaltung von Gefangenen
sofort wieder hinaus. Die Behauptung des gestrigen Eiffel⸗ berichts, westlich von Tahure einen erfolgreichen Handstreich durchgeführt zu haben, ist unwahr.
An mehreren anderen Stellen der Westfront wurden gleich⸗
falls französische Patrouillenvorstöße blutig abgewiesen.
Großes Hauptquartier, 29. November. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Bayerische Sturmtrupps holten östlich von Merckem 1 Offizier 46 Mann und 2 Maschinengewehre aus den belgischen Linien. Tagsüber lag starkes Feuer bei Poelkapelle und zwischen Becelaere und Gheluvelt.
Oestlich von Arras erhöhte Artillerietätigkeit.
Südwestlich von Cambrai ruhte gestern der Kampf. Zwischen Moeuvres und Bourlon, bei Fontaine und Crevecoeur war das Feuer zeitweilig gesteigert; auch Cambrai wurde von den Engländern beschossen. Kleinere Vorfeldgefechte brachten Gefangene und Maschinengewehre ein.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Auf beiden Maasufern lebte das Feuer am Nach⸗ mittage auf. Eigene Erkundungen verliefen erfolgreich. Bei Dieppe wurde ein französischer Vorstoß abgewiesen.
Oestlicher Kriegsschauplatz 8 Mazedonische Front
keine größeren Kampfhandlungen.
scheiterten.
Italienische Front. 1
Italienische Angriffe gegen unsere Gebirgsstellungen auf dem Westufer der Brenta und auf dem Monte Tomba
Der Erste Generalquartiermeister Ludendorff.
8
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 28. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Nirgends besondere Ereignisse. — Der Chef des Generalstabes.
8 Bulgarischer Bericht.
Spofia, 28. November. (W. T. B.) bericht. 8 1
Mazedonische Front: Westlich von Bitolia, auf den Höhenstellungen im Cernabogen und in der Moglena⸗ gegend südlich vom Dorfe Gradeschnitza hielt die lebhafte Artillerietätigkeit an. Im Strumatale Tätigkeit in der Luft. Dobrudschafront: Bei Tulcea und Isaccea Gewehr⸗ euer.
Generalstabs⸗
Der Krieg zur See.
Berlin, 28. November. (W. T. B.) Durch die Tätig⸗ keit unserer U⸗Boote wurden auf dem nördlichen Kriegs⸗ schauplatz neuerdings 3 Dampfer und 1 Segler ver⸗ nichtet, darunter ein englischer Frochtdampfer von mindestens 5000 t sowie der englische Motorschoner „Morning Star“ mit 180 t Tonerde von Portsmouth nach Rouen. Einer der Dampfer wurde aus Geleitzug herausgeschossen.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
MRpotterdam, 28. November. (W T. B.) Der „Maasbode“ meldet: Das norwegische Segelschiff „Cedaarbank“ (2825 Br.⸗To.) wird seit 9. Mai vermißt. Der norwegische Dampfer „Thor“ (4739 Br.⸗To.) ist auf der Reise von San Francieco nach Yokohama untergegangen. Die Dampfer „Rizal“ (2744 Br.⸗To) und „Villena“ (955 Br.⸗To.) sind im Mittelmeer torpediert worden. Die Dampfer „Halifar“ (1875 Br.⸗To.) und „Rio de Janeiro“ (3583 Br.⸗To.) sind versenkt worlden.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
In der heutigen (98.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten, welcher der Staatsminister, Staatssekretär des Kriegsernährungsamts von Waldow und der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten von Eisenhart⸗Rothe beiwohnten, wurde die Beratung der Anträge der ver⸗ stärkten Staatshaushaltskommission, berreffend die Sicherstellung der Volksernährung, und der zu ihnen gestellten Abänderungsanträge in Verbindung mit der Be⸗ ratung des Antrags der Abgg. Hammer und Gen., betreffend Wiederherstellung der Freizügigkeit des Handels, fortgesetzt.
Aba. Stull (Zentr.): Was ich im Frühjahr in melner Etats⸗ rede gesagt habe, zur Sicherstellung unseres Existenzkampfes gehöre zuerst Produktion, zweitens Produktion und drittens Produktion, gilt jetzt in verstärktem Maße. Daneben müssen die vorhandenen Vorröte restlos ergriffen, richtig behandelt und weise verteilt werden zu Preisen, die sowohl dem P odvzenten wie dem Kon⸗ sumenten gerecht werden. Es ist nicht zu leugnen, daß wir in den ersten zweit bis zweieinhalb Jahren des Krieges der Produktton nicht diejenige Aufmerksamkeit gewidmet haben, wie es hätte geschehen sollen. (Zastimmung.) Wir hatten nicht mit einer so langen Krie⸗gs⸗ dauer gerechnet, und die Zeit hat nicht für uns gearbeitet. Wir mussen uns mit der Tatsache abfinden, daß die Ernährungsschwierig⸗ keiren auch nach dem Kriege fortdauern werden, weil sie in der gonzen Welt vorhanden sind. Desbalb darf auch nicht eine einzige Marpregel unausgeführt bleiben, die geeignet ist, die Produktion zu fördern. Das Ernteergebvis ist noch nicht abgeschlossen, doch ist nach den Erklärungen des Staatssckretärs die Brotgetreideernte als eine knappe Mittelernte zu bezrichnen; an Futtergetreide stehen nur mäßige Quanten zur Verfügung, die Frühdruschpeämie hat, wie wir gestern hörten, gürstig gewakt; es ist infolgedessen keine Lücke in der Er⸗ nährung entstanden. Die kleinen Landwirte, denen nicht die Maschinen zur Verfügung standen wie den großen, müssen entschädigt werden. Ver⸗ derben von Brotgetreide muß unter allen Umständen vermieden werden. Leider ist die Kartoffelbestandeaufnahme hinter der Schätzung zurückgeblieben. Da der Viehstand zurückgegangen ist, bildet neben dem Brot die Kartoffel den Hauptteil unserer Nahrung. Das erforderliche Saatgut muß zurückgestellt werden; acht Zentner Scatkartoffeln für den Morgen sind unzureichend, selbst zehn Zentner bieten kaum Sicherheit für die Ernte. Von einer Praämie für den Anbau versprechen sich meine Freunde nichts, vielmehr wird der Landew irt dadurch zum Anbau angereizt, daß das Saatgut für die Bewirtschaftung in der Landwirtschaft freigegeben wird. Die falsche Preisbestimmvng hat im Laufe des Sommers den starken Rückgang des Viehbestandes verursacht; auch das Schlachtgewicht geht infolge des Futtermangels und des Streumangels zurück. Ein Gewalt⸗ mittel zur Erzeugung von Milch und Fett gibt es leider nicht. Mit dem drohenden Rückgang der Fleischratton werden wir uns abfinden müssen. Der Antrag, wenigstens so viel Kartoffeln anzubauen, als für die Ernährung der Bevölkerung notwendig ist, ist selbstverständlich; die Karsoffel muß auͤf jedem geeigneten Boren angebaut werden. Wir müssen aus jedem Quadratmeter Boden den böchsten Ertrog zu zieben suchen. Die Klagen über die Verteilung der Viehabgabe sind nicht unbegründet, denn da der Großgrundbesitz verhältnißmäßig einen zu geringen Vieh⸗ bestand hbat, wird er bet der Verteilung der Viehabgabe nach der Kopf⸗ zahl begünstigt gegenüber dem Kleingrundbesit. Das erregt Erbitterung. Auch der kleine Landwirt will seine Pflscht gegen das Vakerland er⸗ füllen, aber er will nicht gegen den Großbesitzer benachteiligt werden. Die Viehhandelsverbände reißen die Viehversicherung an sich. Wir haben 600 kleine Viehversicherungsgesellschaften, die für alle Landwirte ausreichen. Man könnte höchstens die Viehversicherung genossenschaftlich ausbauen. Die Viehhandelsverbände sind ein Gebilde der Kriegs⸗ zeit, man sollte sie nach dem Kriege nicht bestehen lassen. Di Erklärung des Landesfleischamts, daß eine Versicherung nicht vor⸗ liege, kann ich nicht gelten lassen, denn die Uebernahme eine Risikos gegen einen bestimmten Betrag ist eben eine Ver⸗
sicherung. Wir können uns mit diesem Bestreben der Viehhandelsg.,
verbände nicht einverstanden erklären. Die Schafzucht, die Ziegenzucht und die Geflügelzucht dürfen nicht vernachlässigt werden. Es wird nicht
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*) Ohne Gewähr,