1917 / 289 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

zigenen Beüen und unser en

Seen Hedurfnissen durchfüͤhren. 888 8* stolz 4 Feeee. sagen

wenn sie sich ni Wicht wollen, sagen müssen: wi und wir sind so, was wir und wie n eigenen Kräften 1 dürfnissen geworden sind. 8 ziehungen treten will, der m das nicht genehm, so mag e

Aus eigenem Willen und aus Fezh, Sn Bedürfnis wir das gleiche Wahlrecht in Prer ußen einführen Volk und Zeit eben zu find. h iken geg führung des gleichen Wak rechts, die von vielern nen es Wohl und Wehe unseres 2 es tie ist i gehe n vor allem dahin unseres 8v Weiterentwickelu hirgt. (Sehr 8 hüa⸗ dem bisherigen Zusta starke Radika lsierun ng hauses erfolgen wird abgesehen davon, ordnetenhause als gleichberechtigter gesetzgebende Verfassung auch in Zukunft das Herrenhaus keine Furcht. Ich habe die feste Zuversicht, die für unser Vaterland nach Abschluß des Wbeltk jeges Kreise ümseres Vol kes, die i Zei folgung weitgehendster radit Richtung zetät gt haben, si mitzuschaffen und mitzuhelfen (Lasc und an der weiteren gedeihlichen 86 schen Staatslebens. (Unruhe und Lachen re ccs) A. 62 nie in ählichem Maße dagewesenen Erschütterungen, g unserem ganzen e hat zuteil werden lassen ihre nie für möglich gehaltenen wunderbaren Erstlingsfrüchte gezeitigr haben in jener Begeisterung der kt⸗ 1914, von der spätere Enkelgeschlechter noch voll Ehrfurcht erzaͤhlen werden, sie können und wer ohne Folgen für unsere innere Entwicklung bleiben Meinungen über 2 was gut und zweckmäßig ist, den nicht ver Zukunft auf einander 88 8 n und um ih ringen. Aber bleiben kann, Ueberzeugung nach als dar Einheitsflamme die Ueberzeugung, daß dazu berufen sind, mitzuarbeiten an de Vaterlandes. Keinem Volksteil und keiner ,die in Kampf und Not für das Vaterland eingetreten, darf die Mäöglichkeit verwehrt werden, an dieser Arbeit gleichmäßig (Bravo! I Durch freie Entfaltung wird die Lust und Mitarbeit bei allen gestärkt, du irch positi wortlichkeitsgefühl gehoben und die Arbeit; bare Bahnen gelenkt u n. 8 Grenzenlosen O timismus, so werden Sie diese meine Aus⸗ führungen vielleicht nennen. (Seht richtig! rechts, Hört, hört! links.) Ja, meine Herren, ich gestehe es, ich bin Optimist in dem Sinne und in der Richtung, daß ich unverbrüchlich an den guten Geist glaube, der im preußischen Volke lebt, und daß ich daran glaube, daß sieser gute Geist trotz aller Differenzen der Parteien und Lehren, wie si den treten und weiter zutage treten werden, sich durchsetzen und zum Heile des Vaterlandes wirksam sein wird. (Bravo! links.) oft haben wir in der Geschichte unseres p preußischen Volkes Augen⸗ blicke gehabt, in denen grundstürzende, das innere Gefüge unseres Staates umformende Neuerungen, die von der Entwicklung der Zeit gebieterisch gefordert wurden, ins Leben traten. Treffliche Männer, denen das Wohl des Vaterlandes heilig und ernst am Herzen lag,

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haben diesen Neuerungen gegenüber jedesmal die Befürchtung ausge⸗ sprochen, daß damit die festen Grundlagen des preußischen Staates vernichtet, die Zukunft Preußens zerstört werde. So war es in der großen Zeit vor hundert Jahren, als in der Stein⸗Hardenbergschen Reform unter Beseitigung de Staatsomnipotenz die Selbstverwal⸗ tung geschaffen, die Erbuntertänigkeit unsrer Landbevölkerung auf⸗ gehoben, die bisherige Grundlage der gesamten Besitz⸗ und Wirt⸗ schaftsverhältnisse mit einem Fedrstrich beseitigt und die Freiheit der Berufe eingeführt wurde; so war es in der Zeit, als Preußen auf⸗ hörte, ein absoluter Staat zu sein und durch seine Verfassung in die Reihe der konstitutionellen Staaten eintrat; so war es, wenn auch in geringerem Maße, Anfang der 70er Jahre, als bei Einführung der Kreisordnung die gutsherrliche Polizeigewalt aufgehoben und das Virilstimmreckt der Rittergutsbesitzer beseitigt wurde. (Sehr gut! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.)

Alle diese tiefgehenden Aenderungen, von denen das schlimmste für die Zukunft Preußens befürchtet wurde, haben im Endergebnis für den preußischen Staat dank der dem preußischen Volk inne⸗ mwohnenden gesunden Kräfte nicht zu seinem Schaden, sondern im Gegenteil zu seinem Nutzen, als wichtige Faktoren seiner weiteren ge⸗ deihlichen ( W“ gewirkt. (Bravo! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Gerade dadurch und nur dadurch, daß Preußen im ent⸗ scheidenden Augenbl lig entschlossen derartige Neuerungen einführte, die gebieterische Forderungen einer neuen Zeit darstellten, ist der ge⸗ waltige Aufstieg Preußens im Laufe der Zeiten ermöglicht und fest gegründet. (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Unsre große Aufgabe an der Schwelle der neuen Zeit, die anders und besser werden muß als die alte Zeit mit ihrer Fülle gegenseitigen Mißtrauens und Uebelwollens weiter Kreise der Bevölkerung gegen⸗ einander, ist es und muß es sein, alle Volksteile und alle Parteien

zur positiven Mitarbeit und zur Freude am Söaate heranzuziehen. (Bravo! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Das ist aber nur möglich, wenn wir ihnen die Bahn eröffnen, in der gesetzlichen Ver⸗ tretung des preußischen Volkes eine Zahl von Abgeordneten zu haben, die zu ihrer Stärke in angemessenem Verhältnis steht, wenn wir ein Wahlrecht schaffen, das allen grundsätzlich das gleiche Recht ge⸗ vährt. (Bravo! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Weist man das zurück, so wird das alte Mißtrauen, die alte Verbitterung, der alte Haß, die an unsrer Volkskraft so lange gezehrt haben, weiter bestehen. (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Will man diesem Feind unsrer Volkskraft energisch zu Leibe gehen und ihm den Garaus machen, so muß man sich entschlossen auf den Boden des gleichen Wahlrechts stellen. (Bravo! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Das hat die Staatsregierung mit ihrer Vorlage getan, und sie muß und wird sich darum auch mit allen ihr verfassungsmäßig zu Gebote stehenden Mitteln dafür einsetzen, daß das gleiche Wahl⸗ recht Gesetz wird. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen links.)

Auf Ei mzelheiten der mochte ich jest nicht e nebeh⸗ wird sich ja dazu im weiteren Verlaufe der Hatandiume n im SBenfe sowie in der eee. ssion noch Insbesondere glaube ich über das Prind zip ver⸗ d be und 44 heimen

e so auch hier, mit dem gleichen W chte

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Wabhlkreise

in innerhalb Zunahme Br vols an Zugle em Entwurf über die Reform der Wahlen zum sgachnckatenf liegt Ihnen der Gesetze ntwurf über die 88 uges tung des Herrenhauses Wir he eich m dem ersteren gelegt einmal, weil er in der Osten botschaft ee Grund für seinen Aufschub nicht be steht, zwei ttens um deswil en, 18 Abgeordnetenhaus und in unserem Ste leben tatsächlich eine ge nheit bilden, was einer Umgestalt tung rft 1 ee der 8 bernerk, auf di S. tbedeutung des 9 n . für unsern Staat F der Zusammensetzuͤng und auf. Es ist verständlich, die Stellung zur Reform! beidung über die Umgestaltung und die Hauses abhängig gemacht wird. zmäß der Auffassung, daß die Reformen ses zweckmäßig zusammen zur

rvgg Fräage⸗

An d olchem wird seitens der Staats⸗ tegierung unsoirs estgehalten. wie in vielen andern Ländern, so es sich auch it nunmehr schon über zwei Menschenaltern gut bewährt. große g dieses Systems darin, daß peben die aus örtlichen Wahlen der gesamten Bevölkerung als solcher. hervorgehende eine Kammer noch ein zweiter Faktor der Gesc⸗ zgehung tritt, der auf anderer 1 errichtet ist und der die Beschlüsse Wah blkammer nich einmal unter anderen Gesichtspunkten, die sich s seiner anders ge en Zusammensetzung ergeben, nachprüft. eine solche Nachprüfung unter einem neuen Gesichtswinkel gibt . ndere Gewähr dafür, daß das, was als einsamer Beschluß beider Kammern zutage tritt, dem Wohle des Staatsganzen im be⸗ sonderen Maße entspricht. Die jahrzehntelange Ge eschichte des gedeih⸗ lichen Zusammenwirkens zwischen Abgeordnetenhaus und Herrenhaus hat hierfür nach Auffassung der Staatsregierung den vollgültigen Be⸗ weis Differenzen wie die im letzten Jahr bei dem Diäten⸗ gesetz her tretene sind so selten gewesen und erweisen sich eben durch das Alnsehen, das sie machen, als etwas so außergewöhnliches, daß sie sich geradezu als die Regel bestätigende Ausnahmen darstellen. Wenn, wie es in allen Ländern mit einem Zweikammersystem er 8 ist, bei diesem Zusammenarbeiten derjenigen Kammer, die nicht aus Wahlen der Bevölkerun hervorgegange n ist, in der Regel gegenüber der Wahlkammer, in der die jeweiligen Strömungen und Auffassungen des Tages und der Stunde rascher und lebhafter zum Ausdruck kommen, ein etwas zurückhaltender, moderierender und tem⸗ perierender C harakter innewohnt, so ist für den gleichmäßigen ordent⸗ lichen und störungsfreien Gang der Staatsmaschine im ganzen ein solcher Regulator nach den in allen Staaten gemachten 9 fahrungen etwas durchaus Nützliches. Notwen dig allerdings ist, daß die der Wahl⸗ kammer koordinierte 1 mer in ihrer E1“ den Bedürf⸗ nissen der Zeit auch auf die Dauer voll entspricht, da sonst die Gefahr besteht, daß aus einem den nigleichniäßi. Gang sichernden und regu⸗ lierenden ein störender, retardierender Faktor wird, der bewirkt, daß die Staatsuhr nachgeht. Es muß deshalb dafür Sorge getragen werden, daß im Herrenhause alle diejenigen Kräfte und Tätigkeits⸗ gruppen entsprechend ihrer Bedeutung für das Ganze vertreten sind und zu Worte kommen, die in unserm Staatsorganismus und seinem öffentlichen Leben, insbesondere auch in wirtschaftlicher Hinsicht, sich als b“ und führend im Laufe der Entwicklung herausbilden. Die Wahl zum Abgeordnetenhaus vollzieht sich unter dem Ge⸗ sichtspud akt der politischen Paxteigruppierung und bringt deshalb die eben genannten Kräfte und die sie repräsentierenden Persönlichkeiten nicht in die vorderste Linie. Es gilt ich möchte hier einen Ausdruck der Naturwissenschaften gebrauchen —, 8 „Determinanten“ unseres öffentlichen Lebens, das sich außerhalb des Rahmens der eigentlichen politischen Parteien betätigt, zu und in einer den tatsächlichen Verhaltnissen entsprechenden Verteilung im Herrenhause zu vereinigen. Daß und warum die bestehende Zusammensetzung des Herrenhauses, so sehr sie sich auch zurzeit seiner Entst stehung diesem Zwecke gerecht zu werden bemüht hat, unter den völlig veränderten n Zeitver⸗ hältnissen dieser Forderung nicht mehr en tspricht, ist in der Begrün⸗ dung des Gesetzentwurfs über das Herrenhaus des vheesalt so 83. ich deshalb hier nicht noch darauf einzugehen brauche. Aus dem Gesotzentwurf und seiner Begründung geht ferner auch bervor, in welcher Weise die Staatsregierung dem erstrebten Ziel gerecht zu werden wünscht. Vertretung der städtischen und ländlichen Selbst⸗ verwaltung und Vertretung der großen Berufsstände, das sind die Hauptkristallisationspunkte, um welcke hetum die Neubildung des Herrenhauses erfolgen soll. Daß unsere gewaltig entwickelte und immer höherem Aufschwung entgegengehende Selbstverwaltung und unsere großen Berufsstände, die ihrer Bedeutung für unser öffentliches L entsprechend, meist schon öffenklich⸗rechtlich organisiert sind, und in ihnen führenden Persönlichkeit 8 zu den hervorragendsten Deter⸗ Femzgafen unseres öffentlichen Lebens gehören, dürfte außer allem eifel stehen, ebenso wie dies bezügich der Universitäten und tech⸗

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gischen Hochschulen sowie der beiden christlichen Kirchen und ihrer

ß ahlrechte .

8 1u““ 1 8 88 u1“ Vertreter als Determit geistigen und geistlichen Lebens der Fall sein dürfte

Wenn in dem Entwurfe in die be⸗ stehende Kurie der personlichen erblich ztigten eine Anzahl n Mitgliedern vorgeschlagen wird, die sich zwar ni icht aus persönlich

ich Berechtigten aus ihren liegt hierin nicht leciglich eine ch Gewordene, sondern auch die An⸗

88 fung an das geschichtlich ennung der Tatsache, daß diese alteingesessenen Geschlechter ent⸗ s bn ihrer lchiges⸗ innigen Verbindung mit dem Werden und

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8 verschie Teile des dg schen Staates und ihrer

unseres

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erechtigten, wohl aber aus von di Mi 82 lie Naeehas wes zusammense zt,

898 achsen Larauf fußehnden wi irischaftlichen und sozialen Bedeutung einen bedeut⸗ samen Faktor unseres öffentlichen Lebens bilden, dessen besondere Ver⸗ tretung im Herrenhause durch ihre hervorragendsten, von ihnen aus ihrer Mitte präsentierten Vertreter gerechtfertigt erscheint. 8 lli 85 liegt es mit der besonderen Vertretung des alten die an Zahl stark vermindert und bezüglich der Vor⸗ blich verändert, dafür aber auf das ganze neue Herrenhaus übermommen werden d Generationen fest verwachsene ländliche a88 ein besonders wertvoller Faktor und gerade unter h ere 1 ass n Verhältnissen eine heute und für die Zukunft bedeutsame Determinante des Staates und der Wirtschaft. Die Grs öße des alten Familien 98 sitzes, der zur Teilnahme und zur Präsen⸗ dieser Kurie berechtigen soll, soll entsprechend der starken Ver⸗ scisdenbeit der Besitzgrößenverteilung und der wirtschaftlichen Bedeu⸗ 1 g glei ch großer 8E in den einzelnen Provinzen verschieden en werden. Das Ganze ist so gedacht, daß nicht nur der so⸗ te 4Latsurdererst sondern auc. der alte mittlere Besitz am ionsrecht beteiligt werden soll. Und wie in Anknüpfung an ge⸗ G“ und unter Berücksichtigung jetziger und künftiger it für den alten größeren Grundbesitz, so ist aus gleichen inden auch für die auf lange mit dem Werden des Preußischem Staates verbundene Entwicklung zurückblickenden größeren Städte eine besondere Vertretung im Herrenhause vongesehen, die hervorg 818 soll aus Präsentation der Oberhäupter dieser Städte aus ihrer eigenen Neu angefügt ist diesen beiden hi storis schen Kateg des größeren Grundbesitzes und der größeren Städte eine Kategorie von Vertretern aus den leitenden Persönlichkeiten unserer großen Handels⸗ und Industrieunternehmungen. In den 1“ herrschen naturgemäß der Zahl nach die mittleren und kleineren Betriebe vor. Die von den Handelskammern ausgehenden Präsentationen werden deshalb in erster Linie das zahlenmäßig in ihnen überwiegende Element be⸗ rücksichtigen. Die großen, leitenden Persönlichkeiten unserer Industrie und unseres Handels werden bei 8156 Präsentationen nicht in einer ihrer Bedeutung für unser öffentliches Leben entsprechenden Zahl Be⸗ rücksichtigung finden können. Diesem Mangel soll durch das in § 3 Abs. 3 vorgesehene Präsentationsrecht abgeholfen werden, ein Prä⸗ sentationsrecht, das übertragen werden soll auf vom König zu bestim⸗ mende Verbände, in denen diese Unternehmungen sich bereits jetzt zu⸗ sammengeschlossen haben. Neben diesen gesetzlich festgelegten, durchgängig auf Grund von entationen seitens der 1 Präsentationskörper zu ufenden Mitgliedern soll, wie bisher eine Anzahl von Mitglie⸗ 1 Herrenhause angehören, die der König ohne gesetzliche Bin⸗ 18 Präsentation aus freier Entschließung aus Aller⸗ rauen beruft. Diese Berufungen sind in erster Linie S Lücken in der Vertretung, der Berufe usw. auszu⸗ da eine bis ins einzelnste gehende Spezialisierung der präsen⸗ ratignebere echtigten Berufe im Gesetze selbst nicht durchführbar er⸗ schien. Gedacht ist hierbei z. B. an den Rechtsanwalt, den praktischen Arzt, den freien Künstler, den Vertreter der Presse usw.; gedacht ist ferner an Vertreter der jüdischen Religionsgemeinschaft; gedacht ist vor allem auch an Vertreter der Arbei terschaft, die ja über alle Be⸗ rufe verteilt ist und Stimme im Hinblick auf ihre Bedeutung in unserm öffentlichen Leben auch im Herrenhause zu Worte kommen muß. Auch solchen Männern aus an sich im Herrenhause bereits ve tretenen Berufen, die wegen der geringen Anzahl der zu Pr den von den ein hs nen Berufen usw. nicht haben präsentiert werden können, wird auf diese Weise, falls sie ihrer ganzen Eigenschaft nach zum Gesetzgeber besonders prädestiniert erscheinen, der Zutritt zum ““ zu eröffnen sein.

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orien der Vertreter

Zustand liegt die Zahl der aus Allerhöchstem Vertrauen zu berufenden künfr g eine beschränkte sein wird. Die Staatsregierung 1 Vo rschlag gemacht, um bei de r weitgehenden inneren Aus⸗ gestaltung, die das Abgeordnetenhaus in Zukunft erfahren wird, die sel lbständige Bedeutung des Herrenhauses als gleichwertigen Faktors unserer Gesetzgebung zu festigen und zu stürkon⸗ Bisher konnte der Theorie nach seitens der Staatsregierung jedes Votum des Herren⸗. hauses durch Ernennung einer Anzahl andersdenkender Mitglieder, durch den sogenannten Pairsschub, umgestoßen werden. Es lag darin gewissermaßen ein mögliches Korrektiv gegen die unserer modernen Entwicklung nicht laufend angefaßte Zusamm ensetzung des Herrenhauses. Wenn wir jetzt das Herrenhaus den unserer heutigen Entwicklung entsprechend umgestalten, so würde es in gewissem Sinne ein Mißtrauen des Gesetzgebers zu seinem eigenen Werke, ein innerer Widerspruch sein, wenn wir zugleich mit der Re⸗ form dieses 11“ sfaktors auch seine Wiederausschaltung vor⸗ sehen würden Neben einem auf breitester demokra atischer Grundlage aus der ganzen Bevölkerung ohne Sonderung nach Berufs⸗ und anderen Grup⸗ pen frei gewähltes Abgeordnetenhaus, ein im wesentlichen auf berufs⸗ ständis cher Grundlage von den dazu berufenen Körperschaften aus ihrer eigenen Mitte durch Auslese der tüchtigsten Persönl ichkeiten gebildetes Herrenhaus, beide Häuser in gleicher Weise in ihren Entschließungen unabhängig, selbständig und nicht beiseite schiebbar, das ist das Ziel, zu dessen Erreichung die Staatsregierung Ihnen die beiden Vorlagen gemacht hat. Es ist zweifellos, daß diese für Preußen überaus wich⸗ tigen und einschneidenden Vorlagen von Ihnen ernster Prüfung unter⸗ sassr werden. Die Staatsregierung ist selbstverständlich bereit, Ihnen dieser Prüfung mit den erforderlichen Erl⸗ läuterungen und allen be⸗ schafstaren Materialien an die Hand zu gehen, und sie erwartet zuver⸗ 1 daß eine Einigung über das gr oße Reformwerk sowohl mit esem Hohen Hause wie auch mit dem Herrenhaufe zustande kommen

n r Unterschied gegen den bisherigen

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Solch eine Einigung kann natürlich auch eine Abänderung ein.

[werk auch Ihrerseits zu bekräftigen. (Br.

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zelner in 2. Vorlage vithatzebir Bestin mmungen mit sich bringen. Unbedingt festhalten muß und wird die Staatsregierung aber, wie ich bereits 29 habe, an der Durchführung des Prinzips des gleichen Wahlrechts als solchen (Bravo linksl), das eben nun einmal -den aus⸗ schlaggebenden, vesentlichen Kernpunkt der Reform bildet.

Ich möchte jetzt schließen und Sie nur noch bitten, bei den weiteren Verhandlungen auch die folgenden Gedanken im Auge be⸗ balten zu wollen. Unsere Feinde und unsere Neider erhoffen die Niederlage unseres Vaterlandes in diesem Kriege nicht mehr von einem Siege auf dem Schlachtfelde, auch nicht von der Aushungerung, sondern von einem Zwiespalt zwischen Krone und Vaterland. (Be⸗ wegung rechts. Sehr richtig! links.) Wie ihre mit ungezählten Millionenheeren und ungezählten Milliardenwerten unternommenen Pläne auf dem Schlachtfelde und im Wirtschaftskampfe an Deutsch⸗ lands Kraft zunichte geworden sind, so sollen und werden auch ihre Spekulationen auf einen inneren Zwist an unserm Willen zu innerer Einigkeit zuschanden werden. Die in Ausführung der Allerhöchsten Botschaft vom 11. Juli d. Is. erfolgte Vorlage über das gleiche Wahlrecht gibt unwiderlegliche Zeugnis dafür, daß Preußens Krone dem preußischen Volke das denkbar höchste Maß von Vertrauen schenkt. (Bravo! links.) An diesem Vertrauensverhältnis werden alle Anschläge auf einen inneren Zwiespalt 8 itern. (Bravo! links.) Bei Ihnen, meine Herren, liegt es jetzt, dieses Zeugnis des Ver⸗ tauens durch Ihre Zustimmung zu dem Beseg nden großen Reform⸗ ravo! Links.) .

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Finanzminister H er gt Mreish Herren! Als Schl

stein für den Aufbau des und der 1“ einer beiden Häuser zu einander i Ihnen ein dritter Gesetzentwurf vorgelegt, den ich zu vertreten ü Ehre habe, der Gesetzentwurf, Hetresfen die Abänderung der Artikel 62 und 99 der Verfassungsurkun Schon äußerlich erscheint dieser Gesetzentwurf nach seinem als der kleinste, und auch seinem Inhalte nach tritt er an Bedutung weit hinter die beiden anderen zurück. Er bringt keine großen G in unserm Verfassungs⸗ leben, er beschränkt sich auf wenige Bestimmungen, die es vermeiden, wesentliche Abweichungen von dem bestehenden Rechtszustande zu bringen, die sich sogar größtenteils an das geltende ungeschriebene Recht anschließen. Und doch wohnt auch diesem Gesetzentwurf eine besondere Wichtigkeit inne. Diese Wichtigkeit liegt in der Materie selbst, die er behandelt, in dem politisch so bedeutsamen, so schwierigen und spröden Budgetrecht und in den Gedankengängen 88 Beweg⸗ gründen, die zu den Vorschriften des Gesetzentwurfs als ihrem letzten Niederschlag geführt haben; und ich d dst. mich mit Ged danken⸗ gängen und Erwägungen etwas näher beschäftigen zu dürfen.

Der Absatz 1 des Entwurfs br ngt eine Erweiterung der Zu⸗ ständigkeit des Feten bauses bei der Beratung des Staatshaushalts⸗ rnats gegenüber dem Abgeordnetenhause un d berührt so letzten Endes

e Grundfragen des Zweikammersystems. Die preußische Verfassung

geßt davon aus, daß jede der beiden Kammern ein selbständiger Faktor er Gesetzgebung ist und keine die andere majorisieren kann. Aber se räumt doch dem Abgeordnetenhause auf dem Gebiete der Finanz⸗ fragen und Etatsfragen wichtige Vorrechte ein, und zwar ausgehend von dem Gesichtspun kt, daß der zweiten Kammer als einer reinen

ls d Kammer, in der sich recht eigentlich

die steuerzahlende Kraft des Volkes verkörpert, der überwiegende Ein⸗ fuß auf die finanzielle Gestaltung des Staatshaushalts gebühre. Deshalb bestimmt der Artikel 8 daß Finanzgesetzentwürfe und Staatshaushaltsetats zuerst der zweiten Kammer vorgelegt werden müssen, und das ist für diesen Geseßenim urf das Wichtigste daß das Herrenhaus den Staatshaushaltsetat nur im ganzen ablehnen oder im genzen annehmen dürfe. t ist dem Herren⸗ bause jede Beschlußfassung zu einzelnen Po Fütidnen des Staats⸗ baushalts versagt. Auf der andern Seite 1 ist das haus in seinem Ausgabenbewilligungsrecht dem Herrenhause g fast völlig souverän.

Ich brauche Ihnen nicht näher es ja selbst am besten zu würdigen —, bolitische Instrument, welches Machtmittel Ihnen dadurch in die Hand gegeben ist, daß das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses dem Herrenhause gegenüber so bis zur äußersten Konsequenz durchgeführt ist. Sie werden es aber um so mehr verständlich sinden, wenn drüben im andern Hause diese Rechtsverminderung, das privilegium odiosum, wie man es genannt hat, als schwer und drückend empfunden worden ist. Es handelt sich ja nicht bloß um eine Frage des Ansehens, es handelt sich nicht bloß darum, daß das Herrenhaus im einzelnen konkreten Fall mit seiner Meinung zurücktreten muß; nein, die Bestimmung des Artikels 62 muß auf die ganzen Etatsberatungen s Herrenhauses selbst seinen Einfluß ausüben. Denn wenn ich d en einzelnen Positionen des Etats zwar mit raten kann, aber auf d Entscheidung keinen Einfluß habe, wenn ich zwar der e gegenüber Resolutionen einbringen kann, aber dem andern Hause gegenüber nicht zu Worte und noch viel weniger zur Geltung komme, dann, meine Herren, besteht doch die Gefahr, daß mein Interesse zur Sache und meine Arbeitsfreudigkeit darunter leiden. Es hat denn auch

sicht an Versuchen beim Herrenhause gefehlt, sich dieser Verminderung seiner Rechte aus eigener Machtvollkommenheit zu entziehen. Aber diese Versuche liegen weit zurück. Das Herrenhaus hat sich in der Zwischenzeit mit dem geltenden Rechtszustande abgefunden und hat seine Etatsberatungen so eingerichtet, wie es dem Artikel 62 entsprach; es hat dabei Entsagung und Zurückhaltung geübt. Aber mit dem zunehmenden Wachstum des Etats und bei der zunehmenden Be⸗ deutung derjenigen Fragen, die im Etat niedergelegt sind, sind doch in neuerer Zeit wiederholt drüben im andern Hause Zweifel aufgetaucht, ob es bei dem geltenden Recht weiter verbleiben könne, und nachdem jetzt durch die Allerhöchste Botschaft kundgegeben war, daß das Ab⸗ geordnetenhaus auf eine völlig neue Grundlage gestellt werden würde, und daß auch die Zusammensetzung des Herrenhauses sich wesentlich ändern würde, hat sich drüben allgemein der Wunsch gezeigt, nunmehr auf dem Gebiete der Beteiligung des Herrenhauses bei den Etats⸗

beratungen eine Aenderung eintreten zu lassen.

Es ist nicht zu verkenne en, daß in der Tat der gegenwärtige Rechts⸗ le mit der Entwicklung, die die Verhältnisse in der Zwischenzeit

eit 1850 gefunden haben, und mit dem Zweck, den die Staatsregierung mit der Eint ringung der Herrenhausvorlage verfolgt, nicht wohl bereinbar ist. Der Gesetzgeber von 1850 hatte einen Etat vor sich, der mit dem heutigen Etat nicht vergleichbar ist. Unendlich viele Aus⸗ gaben hat der Staat inzwischen neu übernommen und unendlich viele Fragen, die das Staatsleben und das Volksleben in ihrem Innersten

Wahlkammer, als derje

Meine Her rren, damit

derzusetzen Sie wissen welches außerordentliche

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8 de 8 Le

berühren, sind durch den Etat gelöst worden, werden auch in Zukunft durch ten Etat gelost werden müssen. Wir stehen ja gerade jetzt vor einer Zeitepoche, wo die gewaltige Verschiebung aller Verhäͤltnisse und aller Anschauungen auch auf den Staatshaushaltsetat nicht ohne wesentlichen Einfluß bleiben kann. Der Krieg hat uns gelehrt, uns f Begriffe über die Nützlichkeit und Notwendigkeit der St aatswirtschaf von Grund auf zu revidieren, und die Bedirfnifse. ie infolge der 8 den Krieg geschlagenen Wunden überall im Volke neu erwachsen sind, die Lasten, die dem Volke in Zukunft auferlegt werden müssen, werden notwendig dazu führen, daß mehr nach der ⸗Staatshilfe und nach der staatlichen Mitarbeit gerufen wird. Es geht daraus schon ohne weiteres hervor, welche veränderte Bedeutung heute die Aus⸗ schaltung des Herrenhauses bei den Etatsberatungen gegenüber der Zeit von 1850 gewonnen hat.

Aber, was die Hauptsache ist, wir werden durch die Herrenhaus⸗ vorlage, die Ihnen zugegangen ist, im Herrenhause der Zukunft einen Kräftezuwachs erleben, den für die Etatsberatung auszunützen das Staatsinteresse 8— auch das wohlverstandene Volksinteresse gebieterisch

fordert. Der Schwerpunkt des preußischen Etats kiegt in seinen tulturellen und in seinen wirtschaftlichen Abschnitten, und die Gesamt⸗ gliederung des Volkes in sozialer und wirtf .““ Beziehun spiegelt sich in diesen Aschnitten des Etats wider. Alle die Bevölke⸗ rungsteile, deren Lebensinteressen zaf diesen Abschnitten tes Etats beruhen, erwarten, daß 8 An ngelegenheiten bei den 1“ Verhandlungen mit derselben Sach 2 unde und demselben Interesse be⸗ handelt werden, wie sie selbst zu eigen sind, am liebsten also von Vertretern ihres eigenen Benh 6 ihres eigenen Standes. Und wo finden wir nun am besten solche Vertreter der Berufe und der Stände? In das Herrenhaus der Zukunft werden durch räsentation inziehen Vertreter unserer großen Erwerbsstände und unserer Berufs⸗ stände, Vertreter der Selbstverwaltung, der Kirche, der kul turellen Institute. Und se alle werden dorthin präsentiert und berufen werden unter dem Gesichtsp unkt, daß man die besonderen Erfahrungen, die sie in ihrem Berufe, in ihrem Amte gewonnen haben, nutzbar machen müßten zum Wohle des Staates

Gewiß, es hat auch Persönlichkeiten dieser Art schon heute im Herrenhause gogeben, aber das waren doch nur einzelne Persönlich⸗ keiten, die als führende Geister auf Grund A öchsten Vortrauens dorthin berufen worden sind. Etwas anderes es, wenn nunmehr ganze Gruppen solcher Wertreter auf Ees 8 Präsentation ins Herrenhaus einziohen werden mit dem ausdrücklichen Auftrage, die Interessen ihrer Berufsgenossen, ihrer Standesgenossen, ihrer Amts⸗

genossen dort wahrzunehmen. Und wird nicht für sie gerade bei den Ftcrsberttlne er ein reiches Arbeitsfeld sich ergeden? Denken Sie nur an die Etats der Betriebsverwaltungen, wo sich die Verkehrs⸗ politik, die Arbeitepolitik, die Handels⸗ und Bankpolitik des Staates wide rspiegeln, denken Sie an die Abschnitte über die gewerbliche Fortbildung, über die technische Ausbildung; worden da nicht die Ver⸗ treter von Industrie, von Handel und Gewerbe am besten zu Worte kommen? Und denken Sie weiter an alle die Fäden, die sich im Etat zwischen Staat und Kommunen hin⸗ und herziehen, an die zahllosen Zuschußfonds, die ausgebracht sind, damit daraus Zuwendungen an die Kommunalverbände erfolgen. Denken Sie an das gesamte Beamten⸗ und Angestelltenrecht, was ja analog wieder in den Kommunen sich wiederholt, meinen Sie nicht auch mit mir, daß da die Vertreter der Selbstverwaltungen, die wir im zukünftigen Herrenhause finden, die gegebenen Personen sind, um ihre Erfahrungen auf diesem Gebiete kundzutun? Und alle diese Vertreter werden mit großem Eifer sich dieser Aufgabe widmen. Sie könnten ja auch einwenden, daß diese Gruppen bei den Etatsberatungen des heutigen Etats schon zu Worte kommen. Aber ich habe schon hervorgehoben, daß es für das Maß der eigenen Arbeitsfreudigkeit etwas anderes ist, wenn man keine Aussicht hat, mitbestimmend bei den Etatsberatungen zu sein, oder wenn man igstens eine Aussicht hat, seine Anschauungen zur Geltung zu

bringen.

Alles das mußte uns 88c8,89 eine Aenderung in dem bdis⸗ herigen Zustand herbeizuführen. Es fragte sich nur, wieweit man mit dieser Aenderung gehen kon Das Extrem wäre gewesen, wenn auf der einen Seite das soen bei sämtlichen Etatsposten zur Einzelbeschlußfassung zugelassen worden wäre, und wenn man auf der andern Seite, um einen Austrag zwischen den beiderseitigen Meinun⸗ gen zu bewirken, eine Durchzählung der Ssimmen oder eine gemein⸗ same Abstimmung beider Häuser eingeführt hätte. Aber die Regierung hat sich nicht dazu entschließen können, solche radikalen Maßnahmen zu treffen. Würden wir das Herrenhaus insgesamt zur Einzel⸗ beuatung zulassen, so würde der F, sche Apparat ganz außer⸗ ordentlich kompliziert werden. Die Ressort 's würden in einer Weise in Anspruch genommen, die Session in einer Weise belastet werden, daß letzten Endes die ganze Neuerung sich als technisch erweisen würde. Der Etat, bei dem es heute schon Schwierigkeite bietet, ihn recht zeitig fertigzustellen, würde in Zukunft kaum jemals mehr rechtzeitig fertiggestellt werden, und wir würden zu dem budget⸗

losen Zustand als 88 auarzustand kommen, von dem noch nachher zu reden ist. Meine Herren, es würden sich auch in zahllosen Meinungsverschiedenheiten und damit Reibungen und Auseinander⸗ setzungen zwischen den be iden Häusern des Landtags ergeben, sche zicht im Interesse des S liegen. Wenn man dann gar 18 dazu schreiten wollte, für diese Fälle die Zwischenzählung oder 8 ie g meinsame Abstimmung berbe⸗ zuführen, dann wünde das

des Abgeordnetenhauses in einer ganz außerordentlichen Weise ein trächtigt werden, in einem Umfange, wie es durch die Entwicklung d Verhältnisse nach Meinung der Staatsregierung zweifellos nicht ge⸗ boten ist. Wir würden in allen diesen zahlreichen Fällen hier an Stelle des Zweikammersystems das Einkammersystem setzen. Die Stcaatsregierung ist der Meinamg, daß an dem letzten Entscheidungs⸗ recht des Abgeordnetenhauses nichts geändert werden darf.

Aber in diesem Rahmen kann sehr wohl dem Herrenhaus eine vermehrte Einwirkung gegeben werden, und das soll geschehen durch die Zwischenverhandlungen, die hier verfassungsmäßig eingeführt werden. Auch sie waren nicht notwendig auf allen Gebieten des Etats. Es konnte sehr wohl dem Herrenhause zugemutet werden, daß es bei neuen und bei außerordentlichen Anforderungen im Etat gegen⸗ über der Ablehnung, die etwa im Abgeordnetenhause erfolgt wäre, mit seiner Meinung zurückträte, daß es insoweit bei den bisherigen Zu⸗ ständigkeiten blieb. Anders liegt es aber bei allen denjenigen Aus⸗ gaben, die sich bereits im Ordinarium der früheren Staatshaushalte fanden, wo also bereits die drei gesetzgebenden Faktoren des Staates dahin übereingekommen waren, daß diese Ausgaben gerechtfertigt, zweckmäßig waren und als laufende im Etat aufgenommen werden

sollten. Wenn das Abgeordnetenhaus an solchen Ausgaben des Ctass in Zukunft etwa Aenderungen vornehmen sollte, dann ist s nicht mehr als recht und billig, wenn man dem Herrenhause eine gewisse Mitwirkung einräumt. Diese Mitwirkung soll erfolgen im Wege der Einführung eines Verständigungsverfahrens, wie es auch in den verschiedensten Verfassungen anderer Bundesstaaten üblich ist. Das Herrenhaus soll berechtigt sein, in solchen Fällen die betreffende Posi tion, die vom Abgeordne tenhause abgelehnt war, zurückzuverweisen. Es soll dann ein gemeinsamer Ausschuß gebildet werden, in dem eine Aussprache, eine Verständigung gesucht wird, und erst dann soll das Abgeordnetenhaus nochmals über die Position beschließen, allerdings dann endgültig beschließen. Meine Herren, es könnte eingewende werden, daß das ja vom Standpunkt des Herrenhauses aus doch recht wenig ist (sehr richtig! rechts), indem das Abgeordnetenhaus ja dann eigenwillig bei seiner Meinung beharren könnte. Aber, meine Herren, Sie wollen doch den Wert eines solchen Verständigungsverfahrens nicht unterschätzen. Es entspricht dem modernen Geist, und es zeugt dies von einer hohen moralischen Auffassung, daß Meinungsverschie denheiten und Streitigkeiten zwischen großen Interessengemeinschaften nicht im harten, selbstsüchtigen Kampfe, sondern im Wege einer Eini gung aus der Welt geschaf 68 werden. Wir haben bei solchen Ver ständigungsverfahren, wie sie auf zahlreichen Gebieten jetzt statt finden, dank des beipersettigen Entgegenkommens, dank des Gemein⸗ sinns, der bei solchen Verständigungen dann obzuwalten pflegt, doch immer die besten Erfahrungen gemacht. So gibt sich die Staats⸗ regierung auch der Hoffnung hin, daß es dank des beiderseitigen Ent⸗ gegenkommens und der Verständigung der beiden Häuser in Zukunft gelingen wird, solche Meinungsverschiedenheiten im Wege dieser Ver⸗ ständigung aus der Welt zu schaffen.

Meine Herren, es gibt noch ein anderes Mittel, um wenigstens bei Teilen des Etats dem Herrenhause eine Einwirkung zu verschaffen. Die betreffende Etatsposition braucht nur aus dem Etat heraus genommen und in Form eines Gesetzes vorgelegt zu werden, damit das Herrenhaus seine volle gesetzgeberische Rolle und Mitwirkung er⸗ hielte. Es ist auch bisher schon der Wunsch des Herrenhauses wieder⸗ holt gewesen, daß dieser Weg von der Staatsregierung eingeschlagen würde. Und nun, wo die großen Neuerungen in unserm Verfassungs⸗ leben eintreten sollen, da ist dieser Wunsch in vermehrtem Umfange wieder laut geworden. Man hat ihn dahin formuliert, daß bei grund⸗ legenden Aenderungen im Etat, bei organisatorischen Neuerungen, bei Ausgaben, die einen großen, neuen Finanzplan der Regierung ent halten, bei weittragenden, über den örtlichen Charakter hinausgehenden Unternehmungen, die den Staatshaushalt auf Jahre belasten, daß in allen diesen Fällen der Weg des Gesetzes statt des Etats beschritten würde. Man hat weiter den Wunsch geäußert, daß dies als eine Verpflichtung der Staatsregierung in die Verfassung aufgenommen würde. Nun, meine Herren, das letztere ist schlechterdings unmög⸗ lich; es gibt keine Möglichkeit, eine Fassung für diese Verpflichtung der Staatsregierung zu finden, die nicht zu Streitigkeiten in jedem einzelnen Falle führen würde. Die Begriffe, was organisatorische Neuerung, was eine hochwichtige, grundlegende Aenderung ist, sind derartig unklar und in den Grenzen so flüssig, daß es niemals ge⸗ lingen wird, das in eine verfassungsrechtliche Vorschrift ordnungs⸗ gemäß zu fassen. Die Vorschrift würde entweder inhaltlos bleiben, oder sie würde zu Meinungsverschiedenheiten und Reibungen führen; und wenn die Staatsregierung, um diese abzuschwächen, etwa nun von vornherein in größerem Umfange den Weg der Gesetzgebung be⸗ schreiten würde, so würde das doch auf Kosten des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses erfolgen. Aber in der Sache selbst ist der Ge⸗ danke, der vom Herrenhause vorgebracht ist, allerdings berechtigt. Die Staatsregierung steht nicht an, feierlich zu erklären, daß sie gesonnen ist, in Zukunft solche wichtigen nicht durch den Etat dem Herrenhause entgegenzubringen und das Herrenhaus damit vor eine vollendete Tatsache zu stellen, sondern rechtzeitig außerhalb des Etats oder vorher, vor Einbringung des betreffenden Etats, dem Herren⸗ hause vorzulegen. Das braucht nicht in jedem Falle im Wege des Gesetzes zu geschehen; es gibt auch Möglichkeiten, durch V Vorlage einer Denkschrift das Herrenhaus rechtzeitig zu beteiligen. Der gegebene 8 Ort zu dieser Zusicherung wird die Verhandlung drüben im andern Hause sein. Hier wird es genügen, wenn die Koönigliche Staats regierung erklärt, daß sie eine solche Zusicherung abzugeben bereit ist.

das, was zum ersten Absatz des Gesetzes zu sagen war. Bei übrigen Absätzen kann ich mich kurz fassen. Im zweiten Absatz des Artikels ist vorgesehen, daß Neueinstel⸗ lungen und Erhöhungen von Ausgabepositionen im Haushaltsetat vom Abgeordnetenhause nicht vorgenommen werden dürfen. Es soll also kein Amendementrecht beim Staatshaushaltsetat geben. Das ist ein Grundsatz, der schon längst in diesem hohen Hause aufrecht⸗ erhalten ist, wie ich mit besonderer Genugtuung feststellen kann. Dieser Grundsatz ist in Preußen ungeschriebenes Recht. Er gilt auch anderswo als ungeschriebenes Recht. Geschriebenes Recht ist er in den Verfassungen von Württemberg und Elsaß⸗Lothringen geworden, und es ist interessant, daß in dieser letzteren Verfassung, die im Jahre 1911, also erst in neuerer Zeit, Gesetz geworden ist, die Bestimmung durch den Reichstag selbst, aus der Reichstagskommission heraus, in das Gesetz gekommen ist, und der Reichstag sich damit zu der Richtig⸗ keit 5 Zweckmäßigkeit dieses Grundsatzes bekannt hat. In der Tat ist eine ordnungsmäßige Finanzgebahrung, eine plan⸗

2 Disposition für die Finanzverwaltung und Sterigkeit und R. im Staatshauchalt nicht denkbar, wenn es etwa möglich sein sollte, daß fortgesetzt Erhöhungen vom Parlament im Staatshaus haltsetat eingesetzt werden. Die Staatsregierung würde der Auf⸗ nahme dieser Erhöhung an und für sich ja vollkommen machtlos gegenüberstehen; denn 8 kann, ähnlich wie das Herrenhaus, nur den Etat im ganzen ablehnen oder annehmen, also veröffentlichen. Sie könnte und würde alle wins geltend machen, daß solche Erhöhungen nicht bindend sind, daß der Etat nur eine Ermächtigung bedeutet, von der man im einzelnen Falle nicht Gebrauch machen darf. Aber auch nach der Richtung würden im einzelnen Falle die Verhältnisse stärker sein und die egierung nötigen können man denke nur daran, daß es sich um Ausgaben handelt, die Tausenden und aber Tausenden 8 Bürgern zugute Aomnanen —, sich diese Erhöhungen gefallen zu lassen. Das geht in einem ordnungsmäßigen Finanzwesen nicht an. Auch das Herrenhaus ist bei dieser Frage berührt; denn das Herrenhaus wird sich zur Not gefallen lassen können, daß die von dieser Staais⸗ eoierung im Staatshaushalt selbst aufgenommenen Positionen vom Abgeordnetenhause abgecmndert werden; unerträglich aber muß eb far das Herrenhaus sein, wenn etwa Erhöhungen und nene Positionen om

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