ʒAnrschluß
Wohnhaus mit Nebengehäude und Gärten
zur Hälfte (Verwalter: derselb-). Straßburg, den 13. Dezember 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
“ Bekanntmachung. Auf Grund
Zwangsverwaltung angeordnet worden.
641. Liste. Besondere Vermögenswerte:
Heinrich Quartter in Hattingen sekresär Mangin in Lö chingen). Strraßburg, den 13 Dezember 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. .““ E .“
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 214
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6168 eine Bekanntmachung über die Wahlen nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte, vom 11. Dezember
1917, unter
Nr. 6169 eine Bekanntmachung über Lohnpfändung, vom
13. Dezember 1917, unter
Nr. 6170 eine Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Zeitungsdruckpapier in Elsaß⸗Lothringen, vom
13. Dezember 1917, und unter
Nr. 6171 eine Bekanntmachung, betreffend Anwendung
der Vertragszollsätze, vom 13. Dezember 1917. Berlin W. 9, den 15. Dezember 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberbahnhofsvorsteher Berger in Bromberg den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Die von dem außerordentlichen 54. Generallandtage der Ostpremßischen Landschaft am 24. Oktober 1917 vollzogene Wahl des Wirklichen Geheimen Oberregierungsrats Dr. Kapp auf Pilzen zum Gereratlandschaftsdirektor für den Zeitraum bis zum 1. Juli 1922 ist vom Königlichen Stoatsm nisserium auf Grund Allerhöchster Ermächtigung unterm 27. November 1917 bestätigt worden.
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Justizministerium. 8
Dem Oberlandesgerichtsrat, G heimen Jucsizrat Mulertt in Naumburg a. S., dm Loan aericht dir kior Geheimen Justizrat Schröder in Beuthen i O⸗Schl., dem Amtsgerichts⸗ rat. Geheimen Justezrat Cohn bei dem Amtsgerichte Berlin⸗ Mitte und dem Amisrichter Dr. Mengel in Magdebung ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.
Der Amisrichter Mende in Königshütte ist aus dem Amte aeschieden.
Es sind versetzt: der Staatsar waltschaftsrat Boldt von der Oberstaatsonwaltschaft bei dem Kammergericht an die Oberstaatsanwaltschaft in Breslau, der Staatsanwalt von Clausewitz von der Staatsanwaltschaft des Landgerichts II in Be lin an die Oberstaagtsanwaltschaft bei dem Kammergerichte und der Staatsanwalt Wilhelmi in Beelefeld nach Bochum.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Freiherr von Unruh bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Gaßner bei dem Amtsgericht in Hannover und Dr. Stawski bei dem Amtsgericht in Posen.
In die Liste der Rechteanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Kothe aus Göttingen bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Lüneburg, der frühere Rechtseanwalt Warmbrunn bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Essen und der frühere Rechtoanwalt Küster bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Münster.
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 17. Dezember 1917.
Antlicherseits wird durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ geteilt, daß von den bevollmächtigten Vertretern der russischen Obersten Heeresleitung einerseits und den Obersten Heeres⸗ leitungen von Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Bulgarien und der Türkei andererseits am 15. Dezember 1917 in Brest Litowsk der Waffenstillstandsvertrag unterzeichnet worden ist. Der Waffenstillstand be⸗ ginnt am 17. Dezember Mittags und gilt bis zum 14. Januar 1918. Falls er nicht mit siebentägiger Frist ge⸗ kündigt wird, dauert er automatisch weiter. Er erstreckt sich auf alle Land⸗-⸗, Luft⸗ und Seestreitkräfte der gemeinsamen Fronten.
Nach Artikel IX des Vertrags beginnen nunmehr im an die Unterzeichnung des Waffenstillstandes die
rhandlungen üäber den Frieden.
1“ “ 8 Das Königliche Staatsministerium trat einer Sitzung zusammen.
28,24 a) der 1) Husson, Vital, Handlungs ebilfe in Pnis, 2) Pot lon, Eugen, Chauffeur, Ehefrau, Maria Rosa geb. Pusson, in Paris, in Miteigentum je
der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RCBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die
Die Hvvothekenforderung von 38 000 ℳ nebst 5 % Zinsen der f onzösischen Staatsangehörigen Ehefrau Badre, Ludwig Heinrick, Waoͤsser⸗ und Forsthilfsinspektor, Marte Luise Pauline Klaza, geb. Matre, in St. Soens gegen (Zwangsverwalter: Notartats⸗
an den Folgen eines Schlaganfalls der Geheime Oberregierungs⸗ rat und vortragende Rat im Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten Dr. Max Klatt. Er war geboren am 17. Mai 1853 in Bratwien, Regierunasbezirk Marienwerder, als Sohn eines Großgrundbesitzers und Deichgrafen, besuchte nach dem frühen Tode seiner Eltern das Gymnasium in Graudenz und das Friedriche⸗ Gymnasium in Berlin bis 1872, studierte an den Universitäten zu Berlin, Breslau und Göttingen vornehmlich Geschichte und Germanistik und promovierte an letzterer Universität 1877 als Schüler Curt Wachemuths mit einer wissenschaftlich be⸗ deutsamen Arbeit über griechische Geschichte, die später erweitert in Buchform erschien unter dem Titel „For⸗ schungen zur Geschichte des achäischen Bundes“. Nach⸗ dem er im Jahre 1878 seine Stgatsprüfung, gleichfalls in Göttingen, und in Berlin und Frankfurt a. d. O. sein päda⸗ gogisches Probejahr abgelegt hatte, war er von 1879 ab als Lehrer tätig am Königlichen Friedrichsaymnasium in Frank⸗ furt a d. O, an der Sophienrealschule und dem Lessing⸗ gymnasium in Berlin. Durch umfessende und erschöpfende statistische Untersuchungen über die Alters⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse der Lehrer der höheren Schulen Preußens, die eine entscheidende Bedeutung gewannen, wurde die Aufmerksamkeit des damaligen Ministerialdirektors Althoff auf ihn gelenkt, der seine Berufung in das Königliche Provinzialschulkollegium in Berlin im Jahre 1903 veranlaßte. Von hier wurde er im Jahre 1910 als Geheiner Regierungs⸗ rat und vortragender Rat in das Ministerium berufen. Im Jahre 1914 erfolgte seine Beförderung zum Geheimen Oberregierungsrat. Klatt hat als Lehrer, wie einer seiner Direktoren von ihm bezeugt, den segensreichsten Einfluß auf die Jugend ausgeübt, die mit Verehrung und Liebe an ihm hig. Als Verwaltungsbeamter hat er dem Staate hervorragende Dienste geleistet und sich durch Umsichi, Besonnenheit, praktischen Blick und eindrin endes Verständnis ausgezeichnet. Bei der Oberleh erschaft Preußens, die zu ihm als einem ihrer Führer emporsah, genoß er un⸗ geteilte Liebe und unbegrenztes, wohlverdientes Vertrauen Das Andenken an seine charaktervolle, liebenswürdige Persön⸗ lichkeit wird wie in der preußischen Unterrichtsverwaltung, so auch unter seinen Berufsgenossen unvergeßlich bleiben.
Die französische Regierung hat, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ mitteilt, verboten, den kriegsgfangenen und zivilinternierten Deutschen Zinsscheine französischer und auch russischer Wertpapiere auszuhändigen. Den Angehörigen Kriegsgefangener und Zivilinternierter wird daher empfohlen, derartige Zinescheine auf diesem Wege nicht mehr nach Frank⸗ reich zu senden.
Eine entsprechende Anordnung gegen die feindlichen kriegs⸗ gefangenen und zivilinternierten Franzosen in Deutschland ist veranlaßt worden. 88 1
Dem Entwurfe der am 13. d. M. vom Bundesrate verabschiedeten, inzwischen im Reichs⸗Gesetzblatt verkündeten und im amtlichen Teile der heutigen Nummer des „Reichs⸗ anzeigers“ veröffentlichten Verordnung über Lohnpfändung war folgende Begründun beigegeben:
Die Vergurung, fur Arbezlen oder DLunste, wesche auf Grund ines privaten Arb its⸗ oder Dienstoe hältrisses Lel inet werben, ist nch § 4 Nr. 4 des Westzes, den ffend die Beschlaagnahme des Arbetfte⸗ oder Dienstloh’s, vom 21. Junt 1869 (Buntes⸗ ves tz I. 1869 S. 242 und 1871 S. 63, Resche⸗Ge setzbl. 1897 S. 159, 1898 S. 332) der Pfändang unb⸗schränkt unter⸗ worfen, sowen der Gesamtbetrag ver Vergükung ie Summe vn etr tauf nofünfhunter; Mark für das Jahr überheigt. Mit Rucksicht auf die durch den Krieg berbeigeführte Teurrung ist durch die 2zekanntm chung uber die Eiaschräntung der Pfänebarkeit von Lehn., Gebhalte⸗ und aͤhnlt en ünsprachen vom 17. Mai 1915 (Rrichs⸗Gesetzbl. S. 285) die Pfandungeg enze auf die Summe von zweitausend Nark hinasfgeruckt wo den. Die gl’iche Grenze bar die Bekanntmachung vom 22. März 1917 (Recchs⸗Gesepbl S. 254) für die Pändung des Ruh geldes den im Prtvoidi nst angestellten Per⸗ sonen bestimmt. Sei dem ht die ferischreuen e Pect uerung der wichtigstn Lebensbeoürfniss⸗ vielsache Wänsche noch einer weiter⸗ gehenden Etnschränkung der Pfandba keit jener Ansprüche rege werden lassen. Der Reichstag ha sich diesen Wünschen ange⸗ schlossen und am 26. März 1917 folgende Easschließ und (Hrucks. des Reichstags 13. Leg.⸗Per. II. Session 1914/1917 Nr. 665 unter 1I 4) angenommen:
6 dden Reichskanzler zu ers ch n, zu veranfassen, daß die Pfänd⸗ 4 hearkeit von Lobn⸗, Gehalts⸗ und ähnlichen Ansprüchen weiiter ein, eschränkt werde, als es durch die Bekanntmachung 1“ vom 17. Mat 1915 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 285) geschehen ist. Es muß anerkannt werden, daß für eine anderweite Regelung der Pfändungsgrenze ein dringendes Bedürfnis bestebt. Die nach den gegennär tigen Vorschriften pfandfrei bleibende Summe reicht ins⸗ besondere für Schuldner, die einer zahlreichen Familie Unter⸗ halt zu gewähren haben, kaum zur Beschaffung der not⸗ wendigsten Lebensbedürfnisse aus. Den bhestehenden Schwierig⸗ keiten durch eine umfassende gesetzliche Neuregelung des Lohn⸗ pfändungswesens zu begegnen, ersch int untunlich. Abgesehen davon, daß sie kaum mit der erforderlichen Beschleunigung durchgeführt werden könnte, erschweren die außergewöhnlichen Preis⸗ verhaltnisse der Kriegszeit die Best mmung einer auch für die Friedens⸗ zeit zutreffenden Pländungsgrenze. Es erscheint daher geboten, im Wege der Bundesratsverordnung Abhilfe zu schaffen. Für etine weitere Einschränfung der Pfändbarkeit von Lohn⸗ ansprüchen bietet sich einmal der Weg einer weiteren Hmauf ückung der jetzt benehenten starreu Pfändun sgrenze, etwa auf einen Jahres⸗ betrag von zweitausendfünfhundert Mark, zum andern der im § 850 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 der Zivilprozeßordnung für die Pfändung des Gehalts und der Pensionen von Beamten beschrittene Wrg der Staffelung durch Festsetzung einer pfandfreien Quote des Gesamtein⸗ kommers, soweit es einen bestimmten Jahresbetrag übersteigt. Die erstbezeichnete Regelung würde dem System des Gesetzes vom 21. Juni 1869 am meisten enzsprechen und für die praktische Handhabung den Vorzug der Einfachheit bieten. Anderseits läßt sich nicht verkennen, daß eire für alle Schuldner alesch b messene starre Pfändungsgrenze die Berücksichtigung der Verschiedenheiten in der Lage der einzelnen Schuldner ausschließt. Sie beläßt zahlreichen Schuldnern, die nur für sich zu sorgen haben, einen größeren Teil ihres Einkommens als zur Bestreitung des Lebenzunterbafts bei der gebotenen Ein⸗ scheänkung erforderlich ist, und nimmt Schuldnern mit zahlreicher Fanulie mehr, alz sie entbehren können. Auch dem Umstand, daß nicht selten dem Bezug eines köberen Lohnes Pflichten gegenüberstehen deren Erfüllung einen gewissen Aufwand erfordert, träat sie nicht Rechnung. Enblich schwächt sie das Interesse des Schuldners an der Erlangung eines böheren Einkommens ab. Diese Nachteile werden durch eine Staff lung der Pfär dungsgrenze vermteden, und zwae in der vollomm nsten Weise dann, wenn die Staffelung sich nicht darauf beschränkt, eine nach den Unterhaltepfl chten des Schuldners abgestufte aber immerhin unbewegliche Grenze zu ziehen, sondern den pfandfreten
Am 13. Dezember 1917 verstarb in Berlin⸗Wilmersdorf
wurf schlägt vor, diesen Weg zu beschreitern. Er gebt dem gemaͤß nt⸗ der jetzt bestehenden unterer Grenze 1 vuvnd läst von dem sie überneigenden Lobneinkommen gus
nich 8 4 Nr. 4 des Gesetzes vom 21. Junt1596 jetzt der Pfändung unbeschränkt unterliegt, gewisse Bruchteile so 869 pfandfret, als der ge'amte pfandfrei bleiben de Betrag bestimmte ange Grenzen nicht überschr ttet. Die e Regelung gestattet die aus sotert
weit es einen bestimmten Jahreehetrag ü bersteigt, bemißt. Der E v
Pfändungsgrenze als
und bevölkerungepolitischen Erwägungen erwünschte Rü
auf die Verhältnisse kaderrescher Familten und schie Rücsichtnahm⸗
Interesse der G-äubiger Uegende Streben des Schuldne c m
Stellung, aus der er sein Et kammen beztieht, zu behalten und“
Lage durch Erreich ng eines höh ren Verdi nstes zu verbessern
die endgültige Gestatu g des Lohnpfändungsrechts, die der ord
lichen Gesetzgebung vorbehalten bleiben muß, werden die Erfahrungel⸗
die bei der Handhabung der Verordnung gemacht werder Le-
Wert sein. Zu den einzelnen Vorschriften ist folgendes zu bemerken:
§ 1
sieht die erforderlichen Vorschrifren für die Bestimmung des pfand freien Lohnretrags vor. Soweit der Lohn die Summe ven zwei⸗ tausend Mark für das Jahr nicht ühersteigt, behätt es bei den he⸗ stehenden Vorschriften sein Bewenden. Von dem Mehrbetrag ist 88 Zehntel in j⸗dem Falle pfandfrei. Um je ein weiteres Zehntel erchöht sich die Unpfändbarteit, soweit der Schuldner seinem Ebegatten ode ehrlichen Abkömmlingen unter sechzehn Jahren Unterhall zu gewaͤhren hat, jevoch kergestalt, daß höchstens fünf Zehmel de⸗ Mehrbetrags der Pfändung nicht unterworsen siad. Durch diese Erweiterung g Pfändungsbeschränkung soll die Erfüllung der Unterhaltspflicht zu⸗ gunsten derjenigen P rsonen sichergestellt werden, die in der Regel den Hausstand des Schuldners teilen und im erngeren Sinne seine Familie bilden. Diesem Zweckgetanken der Verordnun entsprechend ist der Keels der ebdelichen Abtömmlinge zu 8 grenjen. Er beschränft sich nicht auf die durch eheliche Zeugung von dem Schuldner abstammenden, sondern umfaßt die Personen, die auf Grund gesetzlicher Vorschift dem Schuldner gegenüder die recht. liche Stellung ehelicher Kender hahen oder doch wie eheliche Kinder Unterhalt von ihm verlagen können. Es wird daher z. B. eme Schuldnerin, die ihr unebeliches Kind unterhält (zu vergleschen § 1705 des Bürgerlichen Gesetzbuche) die Pfandfreihett eines weiteren Zeyntels des den Betrag von weitausend Mark ubersteigenden Lohnes ebenso in Anspruch nehm n kön en, wie ein Schuldner, der einem legiti⸗ mie ten, ei em fur eherich erklärten oder an Kindes Statt an⸗ venemmenen Kinde oder auch em em Kinde aus einer nichtigen Ehe Unterhalt gewährzt (zu vergleichen §§ 1719, 1736, 1757 Abs. 1, § 1699 Abs. 1, § 1703 des Bürge lichen Gesetzbuchse). Handelt es sich um einen Enkel des Schuldners, so setzt seine Berücksichtigung das Be⸗ stehen etnes Unterhaltsanspruche gegen den Großvater voraus, der nur dann gegeben ist, wenn sich vie Wirkung des Verbältimnisses, in welchem der Enkel zu sernem Vater steht, auf den Großvater eistreckt. Demgemäß wird die Unterhaltsgewährung an das legitimierte Kind etnes Sohnes des Schuldners, soweit für den letzteren eine Unter⸗ balspflicht besteht, die Pfandfreiheit eines weiteren Zehntels vom Mehrbetrage des Lohnes begründen, nicht aber die Unter haltung eines für ehelich erklärten oder an Kindes Statt angenommenen Kindes des Sohnes (zu vergleichen § 1737 Abs. 1, § 1763 des Bürgerlichen Ge sbacha) Dem Chegatten ist der geschiedene Ehegatte nicht gleichgestellt.
Da die Vorschriften des Gesetzes vom 21. Juni 1869 auf die Lohnteile, die durch die Verordnung der Pfändung entzogen sind, ent⸗ sp echende Anwendung finden, so erlischt auch die durch die Verordnung gewährte Pfandrreiheit, wenn die Leistung der Arbeiten oder Dienste erfolgt und der Tag, an welchem die Vergütung esetzlich, vertragr⸗ oder gewohnheitsmäßig zu entrichten war, abgelufen ist, ohne daß der Ve gütangsberechtigte sie eingefordert hat.
Im Abs. 2 sind der Pfanoödfretheit absolute obere Grenzen ge⸗ zogen; dem Gläubiger ist, wenn das unpfändbare Einkommen des Schuldne s den Jahre betrag von zwenausendfünthunderr oder im Falle des Abs. 2 Satz 1 von dreirausendsechsbundert Mork übersteigen würde, die Zugriffsmöslichkeit auf den vollen Ueberschuß gesichert.
Der
§ 2
ordnet die Rechtsfolgen, wenn die das Maß der Pfandfreibeit be⸗ dingenden Verhält isse sich ändern. Eire Aenderung in diesen Ver⸗ hä tnissen soll nach dem Enrwurfe kraft Gesetzes die Ern eiterung oder Einichränkarg der Pfändung von dem auf ti⸗ Aen erung folgenden Fallt, keilstag⸗ des Lehnes ab nach sich ziehen. Vermindert sich rer Umtang ds p'ändbaren Lohnes, so beschränken sich die vor⸗ lie en n Pfandungen ohne weiteres auf den Lohntet, der nach dem Eintritt der Aenderung der Pfändunz unterwo fen bleibf. Umgekehrr erweitern sich die Prändungen ohne weiteres, wenn z. B. infolge des We falls unterhalteberechtigter Abkömmlumge der pfändbare Teil des Lehnes sich vergrößerrt. Würnden in diesem Falle die vo liegenden Pfändungen nur auf den bisher von ihnen erfaßten Lohmeil beschräntt bletben, so würden bieher pfandfreie, nunmehr aber pfändbare Te le des Lohnes entstehen, die erst durch eine neue Pfändung ergriffen werden müßten. Dies würde beim Zusammentreffen mehrerer Pandrechte, deren Rang sich nach der Zeit der Prändung richtet, zu Unzuträglichkeiten insofern führen, als jener Lohnteil von nachstehenden Pfandgläubtgern früher als von vorgehenden gepfändet werden und dann bezüglich der einzelnen Teile des pfändbaren Lohnes ein verschiedener Rang der Pfand echte Platz greisen könnte. Der Ent⸗ wurf sieht daher por, daß ein Lohnteil, der neu der Pfändung zu⸗ gänglich wird, automalisch von den bereits ausgebrach en Pfändrngen erg iffen wird. Dusch eine lediglich deklaratori'che Berschtigung des Pfändungsbeschlusses, die bei einer Erweiterung der Pfändvarkeit vom Gläubiger, im Falle einer Besch änkung aber vom Schuldner zu erwirken ist, wird der neue Umfang der Pfändung festgestellt, da im Inter sse der Rechtssicherheit der Dritrschuldner bis zur Zustehung eines Be⸗ richtigungsbeschlusses nach Maßgabe der bisherigen Pfändung mit befreiender Wirkung leisten kann. Zuständig für den Erlaß des Berichtigungsbeschlusses ist die Behörde, die die Pfändung bewiitt hat. Der
§ 3 ordnet die entsprechende Anwendung der in den 8§ 1, 2 gegebenen Vorschriften auf die Pfändung des Ruhegeldes der Personen an, die in einem privaten Arbeils⸗ oder Dienstverhältnisse beschäftigt gewesen sind. Da diese Ruhenelder hinstchtlich der Pfändung durch die Be⸗ kanntmachung vom 22. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 254) dem Arbeits⸗ oder Dienstlohn gleichgestehlt find, erscheint es geboten, die durch die Verordnung herbeigeführte weitere Einschränkung der Pfänd⸗ barkeit auch auf die Ruhegelder auszudehnen. ist ein Vorbehalt zugunsten gesetzlicher Vorsckriften vorgeseben, die über die Pfändung des Rubegeldes der im § 3 bezeichneten Art ab⸗ weichende Bestimmungen treffen. Die Vorschrift entspricht derjenigen im § 2 der Bekanntmachung vom 22. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 254). Der § 5 enthält die erforderlichen Vorschriften über den Zeit⸗ punkt des Inkraftretens und des Außerkrafttretens der Verordnung. Da sie im Vergleiche mit den bisherigen Vorschriften duschmeh eine weisere Einschränkung der Pfändbarke t des Lohnes mit 1 bringt, ist die entsprechende Anwendung der Vorschriften des 9 2 vor⸗ gesehen, um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, die Anpaffung bereiis bestehender Pfänd“ngen an die Vorschriften der Verordnung herbenufüh en. Der Abs. 2 Satz 2 entspricht der Vorschrift im ze Abs. 2 Satz 2 der Veroronung vom 17. Mal 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 285).
Die Reichsbekletdungsstelle gibt durch „Wolffs Lele⸗
Teil des Lohnes nach Bruchteilen des gesamten Lohneinkomment, so⸗
graphenbüro“ folgendes bekannt:
Die noch nicht zum Einkauf verwendeten Bezugsscheine C C I jr hochwertige Luxuskleidung verlieren mit Ende dieses Monats ibre Gilagket. Alte Abgabebescheinigungen für Luxusschubwaren förnen ür noch bis ebendahin in B.3½ gicheine D für Lux sscheh aren ein⸗ mauscht werden. Die Beꝛugescheine D für Luxusschuhwaren verlteren uie Ende Febraar 1918 ihre Gültiakeit. 1“
SDesterreich⸗Ungarn. 1
Am Freitag voriger Woche fand laut Meldung Wolffchen Telegraphenbüros“ unter dem Vorsitz Kaisers und Königs und in Anwesenheit des öster⸗ reichischen Ministerpräsidenten Dr. von Seidler, des ungarischen Ministerprasidenten Dr. Wekerle, des Kriegsministers von Stoeger⸗Steiner, des Chefs des Generalstabes Freiherrn von Arz sowie mehrerer österreichischer und ngarischer Ressortminister ein Kronrat über laufende Angelegenheiten statt. Vorgestern vormittag empfing der Kaiser in Gegenwart des Ministerpräsidenten Dr von Seidler mehrere polnische und ukrainische Reichsratsabgeordnete, mit denen er über verschiedene aktuelle Landesangelegenheiten sprach. Genern weilte Seine Majestät in Olmütz, um der Emweihung der Garnisonkirche zur Maria Schvee und des Heldenfriedhofes in Czernowier beizuwohnen. Nachmittags traf der Kaiser wieder in Wien ein und begab sich vom Bahnhof direkt ins Ministerium des Aeußern, wo er dem Grafen Czernin einen längeren Besuch abstattete.
— Im kroatischen Landtag ist die Vorlage über die Pahlrechtsänderung eingebracht worden. Diesem Gesetz⸗ entwurf liegt, obiger Quelle zufolge, ein allgemeines gleiches und geheimes Wahlrecht zugrunde, doch hält er sich in gewissen Grenzen. So ist von einem Frauenwahlrecht abgesehen worden und nur Männer über 24 Jahre werden wahlberechtigt sein. Die Zahl der Wähler wird auf dreihunderttausend erhöht, auch die Zahl der Abgeordnetenmondate erfährt eine große Ver⸗ mehrung. Das vielfach vorgeschlagene Proportionalwahlrecht ist als den Verhältnissen des Landes nicht entsprechend ver⸗
worfen worden. 2
8 Großbritannien und Irland.
Der Premierminister Lloyd George führte in seiner Rede bei dem den Leitern des Luftdienstes gegebenen Festmahl laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ weiter aus:
„In der Weltgeschichte hat es oft verbrecherische Staaten gegeben. Wir haben jetzt mit einem von ihnen zu tun. Es wird immer ver⸗ brecherische Staaten geben, bis der Lohn für Völkerverbrechen zu unsicher wird, um sie lohnend zu machen, und bis die Strafe für diese Verbrechen zu (hier fehlt in dem Telegramm ein Wort) wird, um sie rezvoll zu machen. Wir haben zwischen zwei Wegen zu wählen und wir wollen uns darüber nicht im Unklaren sein. Der eine Weg führt dahin, einem triumphierenden Verbrecher leichte Be⸗ dinaungen zu gewähren, wie man es in Ländern, in denen das Gesetz nicht durchgeführt werden kann, tun muß, um sich Sicherheit zu er⸗ kaufen. Das ist der eine Weg. Er bedeutet, daß wir uns in der Furcht vor der Gesetzlosigkeit erniedrigen. Eer bedeutet letzten Endes eine Welt, die von erfolgreichen Banditen in Furcht gejogt wird. Der andere Weg ist, unsere göttliche Aufgabe, der Gerechtig⸗ kit Achtung zu verschaffen und einen gerechten und immer⸗ währenden Frieden fuüͤr uns und unsere Kinder zu errichten, zwu Erde zu führen. Sicherlich kann keine Nation, die in ihre Interessen, ihre Selbstachtung und ihre Ebre denkt, nur einen Augenblick in ihrer Wahl zögern. Der Sieg ist wesentlich für die Freiheit der Welt. Wenn aber keine Aussicht beßände, daß die Lage sich bei einer Verlängerung des Kampfes vssert, darn wäre es schändlich, den Krieg zu verlärgern. Weil sh aber fest überzeugt bin, daß wir uns stetig unserem Ziele sihern, würde ich Friedensangebote an Preußen in demselben Aagenblickk, in dem der preußische Militärgeist von Prahlerei teunken ist, als einen Verrat an der großen Aufgabe, die uns an⸗ bertraut ist, betrachten. Viel von dem Fortschritt, den wir machen, nag nicht ersichtlich sein, außer für diejenigen, deren Aufgabe 6b ist, die Tatsachen festzustellen. Die Stege Deutschlands werden alle in die Welt binausgeschrien, aber Deutschlands Schwierigkerten erscheinen in keinen Presseberichten oder drabtlosen Meldungen. Aber wir kennen sie. Der tzörliche Griff der britischen Marine tut seine Wirkung, und die Tapferkeit unserer Truppen ruft einen Druck hervor, der letzten E des sich äußern wird. Wir legen weifellos die Grundstützen zu einer Brücke, die nach ihrer Vollendung uns in eine neue West fuͤhren wird. Der Fluß flutet für den Augenblick über seine Ufer, ein Teil des Brückenwerfs ist hinweg⸗ geschwemmt, viel von dem, was wir gebaut hatten, ist unter Wasser und außer Sicht, und es gibt Leute, die da sagen: Laßt uns das Ueternehmen gänzlich aufgeben, es kostet uns zu viel, seire Durch⸗ fhrung ist ungangbar, laßt uns lieher eine Pontonbrücke aus neuen Verträgen, einer Liga der Nat onen und der Verständigung hauen. Eine solche Bruüͤcke könnte einige Zeit halten, aber sie würde immer schwankend und unsicher sein, sie würde nccht viel Druck und keine schwere Belastung vertragen und das erste Blut würde sie hinwegschwemmen. Laßt uns daher lieber nit dem
ammen fortfahren und einen wirklich festen und dauernden Bau errichtev. Wir leben nicht in der glückve heißenden Stunde. Rußlan d doht sich vom Kriege zurückzuziehen und die französische Demok atie, die in die Schrecken dieses Krieges gestürzt wurde, weil sie ihrem Rußland verpfändeten Worte treu blieb, sich seldst zu uͤberlassen. Ich will den Ernst dieser Lage keines wegs verkleinern. Wäre Ruß⸗ sand imstande gewesen, in diesem Jahre seine Kraft zur Geltung zu dringen, so wären wir jetzt vielleicht in der Lage, billige und angemessene Friedensbedingungen aufzuerlegen. Durch sein Aus⸗ scheiden stärkt Rußland das Hohenzollerntum und schwächt die Kräfte der Demekratie. Sein Vorgehen wird uns nicht, wie es glaubt, zu einem allgemeinen Frieden führen, es wird ledigls ch das Ringen der Welt verlängern und es wird Rußland selbst unvermeidliche weise in die Bande der preußischen Militärherr⸗ chaft schlagen. Wenn etwa Roßland auf seiner Ansicht bebarrt, wenn der Feind von seiner Onfronk, die bisber mehr als ein Drittel seiner Kräfte in Anspruch nabm, Hunderttaufende von Troppen und riegsmaterial in Massen zurückieben kann, um England, Frankreich und Itasten anzugreifen, dann bedeutet das einen ernsten Zuwachs für unsere Aufgabe, die schon gewaltig genug war. Es wäre töricht, die efahr zu unterschäten, es wäre aber ebenso töricht, sie zu über⸗ lreiben. Die größte Torheit aber wünde sein, ihr nicht entgegenzu⸗ neier. Wenn die russische Demotratie sich entschlossen hat, den ampf gegen die Milträrautokratie aufzugeben, so nimmt auf der underen Seite die amerikanische Demokratie ihn auf. Dies das denkwürdigste Ereignis des Jahres. Es bat die Pnz⸗ Lage vderändeit. Die Russen sind ein hochherziges s olt, sie haben tapfer in diesem Kriege gekämpft, aber sie haben immer und haben zweifellos in diesem Kriege den am mangelbaftesten organisierten Staat in Europa gebabt. Großbritannien, dessen Bepölke⸗ ing nur ein Drittel derjenigen Roßlands ausmacht, ist in den letzren ö12 Jahren fur Deut chland ein stä keres Gegengewicht gewesen. Hätte man Deutschiand nicht nur heute, sondern sogar schon vor einem Fahr gefragt, ob ibm Englands ober Rußlande Ausschesden aus dem sege lieber sen, so glaube ich keinen Zweifel über die Anzwort haben a el . Wie steht es nun mit Amerika? Es gibt kein mächtigeres seind in der Welt als Amerza mit seinen gewa tigen Hilfsquellen und niemn, unbezwingharen Volke, und wenn Rufland ausscheidet, so
t Amerika mit beiden Händen ein. Immerhin legen uns der Zu⸗
immer es not tut.
sammenbruch Rußlands und die zeitweilige Niederlage Italiens zveifellos einen schweren Anteil an der Bürde auf, bis Amerika bereit ist, sie tragen zu helfen. Wir müssen uns daber auf größere An⸗ nengungen und Opfer vorbereiten. Es ist Zeit, daß die Nation sich fester als je auf die Füße stellt und ihre Schultern reckt, um die giößere Laft zu tragen, die ier die Ereignisse auferlegt haben. ͤreßbrisanniens Wille ist gleich gehä tetem Stahl, ¶ wud der stä keren Spannung bis zum Ende standhalten. Die Marnschafts⸗ bestände mussen tiefer ausgeschöpft werden, um die Last zu traben, bis die amerikanische Armee eintrefft. Wir müssen genug Leute haben, m die Lnen zu verteidigen, die wir drei Jahre hindurch gegen wirden Antturm gehalten haben, und wir müssen ein Manövrierheer haben, das uns in den Stand setzt, mit geringstem Zeitverlust an irgerndeinem Punkt des gewaltigen Schlachtfeldes zu e scheinen, wo Es lie,t kein Grund für eine Panik vor. Selbs jtzt senden wer Italien Truppen zu Hilfe. Die Verbündeten sind in Frank esch und Flandera in der Ueberzahl, und wir haben erheb⸗ liche Reserven in der Heimat. Unsere Mannschaftsbestände haben, beonders in den letzten Monaten, erheblich zugenommen, mehr al⸗ Freund und Feind weiß; aber sie genügen noch nicht, oh e Sorge den neuen Krie szufällen gegenüberzutreten, es sei denn, wir ergretfen Maßnahmen, um unsere Reserven an ausgebildeten Leuten weiter zu vermehren. Das Kabineit bereitet Vorsch äge für die Aufbringung weiterer Mannschaften vor und untersucht gleich eitig eingehend die besten Methodeu zur Schonung der bereits vorhandenen Bestände unseres Heeres, um die Kriegsverluste zu verringern. Der Sieg ist jetzt eine Frage des Schiffsraums. Das Eintreten der Vereinigten Staaten in den Krieg hat die Nachfrage danach außerordentlich gesteigert; Schiffsraum muß beschafft werden für die Ueberführung und die Unterhaltung von Amerikas riesenhaftem neuen Heere. Wir beide, Amerika und England, werden unsere Hilfsmittel aufs äußerste anzuspannen haben, um den Schiffsraum zu vermehren. Wir sind entschlossen, das zu er eichen, indem wir unseren Verbrauch noch mehr einschränken und die Erzeugung des Landes an Nahrungs⸗ mitteln noch weiter steigern. Wir habgen in diesem Jahre unsere heimische Lebensmittelerzeugung um zwei oder drei Millionen Tonnen vermehrt. Wir sind das einzige kriegführende Volk, wesches die Lebene⸗ mittelerzeugung während des Krieges vergrößert hat, aber wir müffen weitere drei Millionen Tonnen an Lebensmitteleinfuhr im nächsten Jahre sparen. Wir haben eine finstere Macht in die Schranken ge⸗ fordert, welche die Welt mit Stlaverei bedroht. Großbritannien, Europa und die Welt von diesem Schicksal zu besreien, muß das Ziel jedes Mannes und jeder Frau bilden, die die Pflicht über eigenes Bebagen stellt. Dies ist die Schicklalsstunde der Menschheit. Wenn wir des Schicksals wert sind, welches sie in sich biigt, werden un⸗ gezählte Menschengeschlechter Gott danken für die Kraft, die er uns gab, bis zum Ende durchzuhalten.“ 1
— Eine Abordnung des parlamentarischen Ausschusses des Gewerkschaftskongresses trug dem Premierminister am 12. d. M. im Beisein von Lord Rhondda und der der Arbeiterpartei an⸗ gehörigen Mitglieder des Kabinetts eine Reihe von Wünschen und Beschwerden der Arbeiterschaft vor. Gegenüber den Be⸗ schwerden über die Lebenesmittelversorgung gab der Premierminister, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, eine die Stockung der amerikanischen Zufuhren andeutende Er⸗ klärung ab, man verhandle gerade mit einem amerikanischen Ausschusse über die Einräumung von Krediten in Amerika für
die Lebensmitteleinkäufe daselbst.
Frankreich.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuß in Sachen Caillaux verhörte vorgestern vormittag Caillaux über seinen Aufenthalt in Italien und beschloß der „Agence Havas“ zu⸗ folge, Clemenceau in seiner Eigenschaft als Kriegsminister und Chef der Militärjustiz zu hören. Dieser erklärte unter Hinweis auf die diplomatischen Schriftstücke, daß die An⸗ wesenheit Caillaux' in Rom die italienische Regierung beun⸗ ruhigt habe. Sonnino habe dies den Botschaftern Frank⸗ reichs, Englands, Rußlands und dem rumänischen Ge⸗ sandten mitgeieilt. Clemenceau setzte hinzu: Wenn die gegen Caillaux vorgebrachten Vermutungen irgend einen einfachen Bürger beträfen, so würde es keine Er⸗ örterung geben. Die Regierung hat ihre Verantwortung übernommen, die Kammer wird die ihre tragen. Wenn die Kammer eine Strafverfolgung Caillaux ablehnen sollte, würde die Regierung zurücktreten. Der Ausschuß hörte hierauf Caillaux an. Er stimmte sodann für die Aufhebung der Immunität Caillaux' und beschloß, die von der Regierung mit⸗ geteilten Schriftstücke sowie den stenographischen Bericht des Ausschusses zu veröffentlichen. Die Erörterung in der Kammer wird am Donnerstag oder früher stattfinden.
8 Rußland.
Die Volksbeauftragten haben einen Erlaß veröffentlicht, der laut Meldung des „Reuterschen Büros“ die Trennung von Kirche und Staat festsetzt und gleichzeitig die Kirchen⸗ und Klonergüter sowie Gold, Silber und Edelsteine in den Mitren und Kreuzen der Geistl chkeit einzieht. Ferner wird die Geistlichkeit verpflichtet, in den nicht zum Kampfe ver⸗ wandten Teilen des Heeres zu dienen.
— Der General Nowitzky, der Oberbefehlshaber an der Nordfront, ist verhaftet und nach der Peter⸗Pauls⸗Festung ge⸗ bracht worden.
— Der Kongreß der Sozialrevolutionäre hat hin⸗ sichtlich des politischen Programms der Verfassunggebenden Versammlung beschlossen, das Programm des zweiten Kon⸗ gresses der Sowjets und seine Erlasse und Rechte zu verteidigen. Die Entschließung setzt, wie die „St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ meldet, folgendes fest: „Jeder Versuch einer Umgestaltung der Verfassunggebenden Versammlung in eine Kampforganisation gegen die Sowjets und die Ab⸗ geordneten der Arbeiter und Soldaten, die die Organe der Macht bilden, wird als ein Anschlag gegen die Errungen⸗ schaften der Revolution betrachtet werden, und es wird als dringend notwendig erachtet, entschlossen dagegen vorzugehen. Die Entschließung versichert: „Das, revolutionäre russische Volk wird seine Mission erfüllen, wenn die Regierungsgewalt ausschließlich und unwiderruflich in den Händen des Volkes liegen wird. In der Periode unserer gegenwärtigen sozialen, ununterbrochenen Revolution darf das russische Volk die Macht nicht mit anderen Klassen teilen.“
— Am 13. Dezember fand eine Kosakenversamm⸗ lung im Smolnyinstitut in St. Petersburg statt, in der der Ausschuß der Kosaken, der am Arbeiter⸗ und Soldatenrat ganz Rußlands teilnimmt, sowie Abgeordnete der Bauern, Arbeiter und Soldaten, der Don⸗ und Kubanregimenter und der an der Nordfront verteilten Batterien vertreten waren. Die Ver⸗ sammlung nahm obiger Quelle zufolge nachstehende Ent⸗ schließung an:
Die Mt glieder des obersten Organs der Kosaken, des Rats der Militärvereiniaungen, machen seit Beginn ih'er Kätigkeit gegen⸗ revolutionäre Werbetätigkeit und drängen die Kosaken zum Bruder⸗
Mitglieder des Rats der Militärvereinigung auf.
Truppen die sofortige Verlaftang der Mitglieder des Rats ker Milntärvereinigungen an.
Die Mitglieder machten sich bewaffnet zur Verhaftung der
— Die Regierung hat ein Dekret erlassen, wonach alle
landwirtschaftlichen Maschinen und Werkzeuge dem Staate gehören. werden die Verteilung vornehmen. . und Soldatenrats von Moskau hat einen Beschluß erlassen, durch den die Vermietung und der Verkauf jeder Art von Grund und Boden sowie der Handel damit verboten wird.
Die örtlichen Ausschüsse der Sowjets Der Vorstand des Arbeiter⸗
— Wie „Reuter“ meldet, hat sich der russische Gen eral Skalon einige Stunden nach der Ankunft der Waffen⸗ stillstandsabgeordneten im deutschen Hauptquartier erschossen. Hierzu erfährt „Wolffs Telegraphenbüro“ folgende nähere Umstände: General Skalon hatte während der gemeinsamen Reise der russischen Abordnung an deren Beratungen unmittelbaren und tätigen Anteil genommen. Einige Stunden nach Ankunft und kurz vor Eröffnung der gemeinsamen Beratung begab er sich auf sein Zimmer, um eine Karte zu holen, hier wurde er von dem der russischen Abordnung zugeteilten deutschen Offizier erschossen aufgefunden. Ein hinterlassener Ab⸗ schiedsbrief an die Frau des Generals gab über seine Beweggründe keinen Aufschluß. Die Mitglieder der russischen Abordnung vermuten einen Nervenzusammenbruch und haben eine Darstellung dieses Vorfalles der russischen Re⸗ gierung übermittelt. Bei Ueberführung des Verstorbenen zur Bahn unter Beteiligung russischer Geistlicher erwiesen deutsche Truppen die militärischen Ehren. 8 — Meldungen der „St. Petersburger Telegraphenagentur besagen, daß Rostow, Nachitschewan und Taganrog in den Händen der revolutionären Truppen sind. Der General Kaledins, Pototsky, ist mit seinem Stabe ver⸗ haftet worden. Kaledin hat den Bürgermeister von Rostow nach Nowotscherkask zwecks einer Besprechung über die Ein⸗ stellung der militärischen Unternehmungen ein⸗ geladen. “ Am 15. Dezember hat im Kaukasus ein erbittertes Gefecht zwischen den Eingeborenen des Landes, und Kosaken stattgefunden. Der Berichterstatter des „Djen teilt mit, daß Kaledin sich weigere, den Kosaken Truppen zur Ver⸗ jeidiaung zu schicken. Die ernste Lage Kaledins mache das unmöglich. Derselbe Berichterstatter, der mit Kaledin sym⸗ pathisiert, erklärt, daß der kritische Augenblick für Kaledin sehr nahe sei. Das Blatt „Socialdemokraten meldet, der Bolschewikigesandte in Stockholm Worowski habe ein Telegramm aus St. Petersburg erhalten, daß Kaledin in der Nähe von Moskau verhaftet worden sei.
— In Irkutsk fand ein Kongreß der Sowjets und der Arbeiter⸗, Soldaten⸗ und Bauernabgeordneten aus ganz Sibirien statt. Der Kongreß sprach sich für die so⸗ fortige Uebergabe der Gewalt an die Sowjets aus, worauf die Linke unter Protest den Saal verließ. Wegen der schwierigen Lage des Ernährungswesens bitten die örtlichen Sowjets die Regierung, die Zölle auf Getreide und Lebensmittel abzu⸗ schaffen und eine Anleihe von fünf Millionen Rubel zu ge⸗ währen. “
Auf die Ueberprüfung der italienischen Kriegs⸗ ziele, die unter dem Druck der ungeheuren deutschen und österreichischꝛungarischen Waffenerfolge einsetzt, fällt ein be⸗ sonderes Licht durch die Behandlung Italiens auf der Pariser Beratung. Wie „Wolffs Telegraphenbüro meldet, bestand nach zuverlässigen Nachrichten Amerika auf der Zurück⸗ nahme des Versprechens, Italien die dalmatinische Küste zu überlassen. Darüber hinaus wurde beschlossen, den Italienern auch die versprochenen Vorteile in Kleinasien vorzuenthalten.
Spanien. Der frühere Präsident der Republik Portugal Machado ist mit seiner Familie in Madrid angekommen.
Türkei. 8 Die Kammer hat einen Gesetzentwurf, betreffend die erbrauchssteuer auf Zigarettenpapier, ange⸗
8 Amerika. 8
Einer Meldung der „Times“ zufolge teilte der Staats⸗ sekretär Lansing vorgestern Pressevertretern mit, daß er ein Telegramm von dem amerikanischen Konsul in Wladiwostok erhalten habe, wonach dort ein heftiges Gefecht zwischen ver⸗ schiedenen russischen Militärgruppen im Gange sei. Der Konsul habe darauf gedrungen, amerikanische Truppen ab⸗ zusenden. Nach einer weiteren Mitteilung Lansings ist noch kein amtlicher Bericht über die Landung japanischer Druppen in Wladiwostok eingetroffen.
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Kriegsnachrichten. 6
Die große, fast viermonatige Flandernoffensive der Engländer kann als vorläufig beendet betrachtet werden Schon der englische Angriff auf Cambrai, der in den ersten Dezembertagen zu einem schweren Rückschlag für das britisch Heer wurde, war das Eingeständnis der dauernden schweren englischen Niederlagen in Flandern.
Das Ziel der 16 großen Flandernschlachten war nach englischen öffentlichen Berichten die Eroberung der deutschen U⸗Bootsbasis, da trotz aller Ableugnung von englischer Seite ein Mittel gegen unsere U⸗Boote nicht gefunden war, die langsam, aber sicher die Lebensader des britischen Inselreiche zu durchschneiden drohen. Für den Marschall Haig schien de Erfolg sicher zu sein. Bereits im Frühjahr 1917 hatte e selbst seinen baldigen Einzug in Brüssel öffentlich verkündet Fast das gesamte englische Heer, ausgerüstet mit Material un Munition der Kriegsindustrie von vier Fünfteln der Welt, stan in gewaltiger Ueberlegenheit an Zahl und Material einem Bruchtetl deutscher Kräfte in Flandern gegenüber.
Bis ins kleinste waren in fieberhafter Arbeit unter Heran ziehung aller fremden Hilfskräfte die Vorbereitungen zu diesen gewaltigen Offensive, die die Entscheidung des Krieges bringen sollte, getroffen. Ungeheure Artilleriemassen von den kleinsten bis zu den schwersten Kalibern waren in ausgebauten Stellungen bereitgestellt. Ueberall türmte sich die Munition in solcher Faße wie sie bisher nicht gekannt war. Alle ent⸗ behrlichen Kräfte, alles entbehrliche Kriegsgerät von anderen
mord. In der Absicht, eine Einmischung anderer in die Angelegen⸗
heiten der Kosaken zu vermeiden, ordnet die Versammlung der
Fronten war zu dieser Flandernoffensive herangezogen, neu