1917 / 306 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

schränkungen unterwerfen sowie Forstet gentü i gentümern und sonstigen Forst⸗ untzunagsber⸗chttgten die Verrflichtung auferlegen, gegen Vergürung 899 abzugeben und den Erwerbsberechtig en d8 r Laubholzbestande und das Erricht 1 1 b chten von Anlagen in 8 § 2

8 1 § 1 11e“ zuwidehandelt, wird

m 4 * zu dret Monaten oder mit Geldstrafe bis fünfzehahundert Mark bestraft. 8 8 ese Verord ung tritt mit oem Tage der Verkändung in Kraft. Berlin, den 27. Dezember 1917.

Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow.

—” 4

Bekanntmachung. .“

Der Müblenkesitz⸗rin Wilbelmine verw. Ullmann in Goeversgrün i Sa. tst auf Grund von § 1 der Bekar nimochung vom 23 September 1915 über die Fernkaltung unzuverlässi er Per⸗ sonen vom Handel der Handel mit Mehl und Getreide untersagt worden.

Zwickau, den 17. Dezember 1917.

Bekanntmachung.

Dem Bäckerm⸗iser Paul Ewald Pöller in Niederplani Stennerste ate 18, 'st aof Grond von § 1 der 1““ 8 23. September 1915 zur ßer haltung unzuverlä siger Personen vom Handel der Handel mit Backwaren aller Arr untersagt wordey.

Zwickau, den 17. Dezember 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann Dr. Jant I1““ ³ 6 8

1I1A1X“ Bekanntmachung.

Dem Mübkenbesitzer Ernst Fickert in Oberbaßlau in Sachsen ist auf Grurd von §l der Bekanntmachung vom 28 Can tember 1915 über die Fernha tung unzuver'ä’siger Perioren vom Hendel der Handel mit Mehl und Getreide untersagt worden.

Z vickau, den 18. Dezember 1917.

Die Könlgliche Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann Dr. Jani.

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Bekanntmachung.

Dem Metzger Loren; Morgen in Immenstaad ist Unzuverlässikeit der Handel mit Fleisch und Flsc, wehen im webi t des Deutschen Reichs mit soortiger Wt kong auf die Dauer von sechs Monaten, das ist bis zum 15. Junt 1918, unter⸗ sagt worden.

Großherzogliches Bezirksamt. Levinger. 8 8

811“ 88 8

8—

Die von heute ab zur Ausgabe gelas senden Perenruern 218 und 219 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten

Nummer 218 unter

Nr. 6186 eine Bekanntmachung über die Wiederherstellung von Lebens⸗ und Krankenoersicherungen, vom 20. Dezemver 1917 und unter

Nr. 6187 eine Verordnung zur Abänderuna der Verordnung über den Verkehr mit Gesreive Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hiise aus der Ernte 1917 zu Saatzwecken, vom 22. De⸗ zember 1917,

Nummer 219 unter

Nr. 6188 eine Verordnung über die Ge winnung von Laubheu und Fuuerreisig, vom 27. Dezember 1917.

Berlin W 9, den 27. Dezember 1917. 88

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der Könia haben Alergnädigst geruht:

den Oberlandesgerichtsrat Dr. Hassenpflug in Marien⸗ werder zum Präsidenten des Landgerichts in Tilsit zu er⸗ nennen sowie 2 1 den Senatspräsidenten Witte in Hamm und Eschner in Breslau den Cherakter als Geheimer Oberjustizrat mit dem Range der Räte zweiter Kiasse, dem Amts erichtsrat Zeige vom Amtsgericht in Char⸗ efter hurc 8 arakter 88 veaehne Justizrat, „dem Direkor des Untersuchungoagefängnisses in Berlin en Rang Räte vierter Keosse, S en Amtsanwälten Wilhelm Schmitz in Elberfeld und E“ in Cöln den Charakter als Amtsanwaltschafts⸗ un dem Geheimen Registrator Schitkowsky im Justiz⸗ ministerium den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kammergerichte räten: Salina, von Kunowski

und Dr. Fürth in Berlin, den Oberlandesgerichtsraten: Methner in Breslau, Bothe in Celle, Dr. Merkens, Dr. Cronenberg, Dr. Graven in Cöln, Dr. Colm in Düssel⸗ f und Scheller in Marierwerder, den Landgerichts⸗ Schaltenbrand in Trier, Scharmer in Altona

und Meyer in Verden, den Ersten Stoateanwälten: Grund⸗ mann in Guben und von Drygale ki in Naumburg a. S., den Landgerichtsräten: Bernhardi⸗Grisson, Thienel, Dr. Ouo Müller, Dr. Henckel, Esche, Mende, Vogel, Zimbal, Gerhard, Langerhans und Kühl in Berlin, Schwanebeck und Zechlin in Neuruppin, Baier in Hirsch⸗ berg, Wuthcke in Schweidnetz, Ulke in Glatz, Nöldeke und Dr ter Meulen in Osnaobrück Dempwolff in Aurich, Hinselmann in Hildesheim, Nieper, Dr. Clemens, Baerts und Dr. Becker in Cöln. Goelh in Kobhlenz, Wollseiffen in Creseld, Dr. Follenins in Wies⸗ badn, Reerink in Munster, Wertheim und Bohn in Magdeburg, Henning in Torgau und U ban in Köolin; den Amteger chisgräten: Fetiback, P ofessor Dr. Heil⸗

und Zeckwer in Charlottenburg, Dr. Sterzel in Cottbus,

Hibsch und Defoy in Potsdam, Dr. Keller in Frankfurt a O., Claus in Angermünde, Albrecht und Bauer in Sagan, Maiß in Reichenbach i. Schl., Keil in Jauer, Kunze in Lauban, Dr. Stock in Schönau, Bücking in Cassel,

Dr. Schemann und Roßbach in Herefeld, Engelen in Osnabrück, Freiherr von Wittgenstein in Hameln, Bohm in Hannover, Dr. Wellenkamp in Osterholz, von Dassel in Uelzen, Dr. Küppers, Kornweibel, Oetelshofen, Rosellen und Fuchs in Cöln, Jung in Siegburg, Wenzel in Köniaswinter, Gescher in Traben⸗Trarbach, Riekelen in Siegburg, Heinrichs in Grumbach, Dr. Herx in Neunkirchen,

Schmitz in Bonn, Franßen in Heinsberg, von Mittelstaedt

in Kreuznach, Fritsch und Rath in Düsseldorf, Weiling in Panten, Juris in Odenkirchen, Rückert und Westhoff in Frankfurt a. M, Baldus in Montabaur, Schwarze in Dort⸗ mund, Quinke und Effing in Dorsten, Bangen in Lüding⸗ hausen, Dr. Lehmann in Buer, Engelhardt und Dr. Bozi in Bielefeld, Meyer in Höxrter, Ostkirchen in Halle i. W., Vogel in Bad Oeynhausen Claußen in Wandsbek Arendt in Insterburga, Habedanck in Köaigsberg i. Pr, Eichstaedt in Marienwerder, Kopisch in Pr. Stargard, Becker und Reinicke in Mansfeld, Prderit und Dr. Krause in Erfurt, Meerwein in Sömmerda, Hecht in Suhl, Dr. Reiß in Staßfurt, Lange in Dt. Krone und Heintz in Stettin; den Staatsanwaltschaftsräten: Alsleben in Halle a. S.

und Merschberger in Berlin, dem Landgerichtsdirektor a. D. Kanzow in Berlin⸗Wilmersdorf, dem Amts⸗ gerichtsrat a. D. Dr. Liepmann in Charlottenburg, den Rechtsanwälten und Notaren, Justizräten: Hoemann in Guben, Dr. Edwin Katz, Irmler und Dr. Oberneck m Berlin, Meyer in Goldberg, Willers in Breslau, Hennig in Königsberg i. Pr., Motty in Grätz, Dr. Weydemann in Erfurt, Kossinna in Norohausen, Dr. Keil in Halle a. S., Schulte in Wesel, Raht in Limburg, Dr. Alberti in Wies⸗ baden, Meyer in Heide, Lütkens in Altona, Pantzlaff in Stettin und Keruth in Danzig, den Rechtsanwälten, Justiz⸗ räten: Dr. Seber in Trier, Dr. Schmidt⸗Polex in Frank⸗ furt a. M, Dr. Heilberg und Dr. Bitta in Breslau sowie dem Rechtesanwalt, Geheimnen und Oberkriegsgerichtsrat a. D. Henschen in Osnabrück den Charakier als Geheimer Justiz⸗ rat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Charakter als Justizrat zu verleihen:

I. im Kammergerichtsbezirk: den Rechtsanwälten und Notaen Dr. Auerbach iu Berlin Schöneberg und Müller in Neuruppin sowie den Rechtsanwälten Dr. Oskar Meyer, Dr. Arthur Flatau, Dr. Friedrich Gebser, Adolf Wentzel, Ernst Steinfeld, Dr. Alexander Leander, Dr. Szkolny, Fritz Trapp, Guttmann, Dr. Leo Davidsohn, Robert Schellwien, Arthur Prager, Hermann Lasker, Leopold Unger, Dr. Georg Sieg mann, Dr. Alexander Indig in Berlin und Brandt in Berlin⸗Lichterfelde;

II. im Oberlandesgerichtsbezirk Breslau: den Rechts⸗ anwälten und Notaren Mertin in Oels und Brock in Frei⸗ burg i Schl sowie den Rechtsanwälten Hennig und Dr. Steinitz in Breslau und Eageling in Beuthen O. S.; III. im Overlavndeegerichtsbezirk Cassel: den Rechts⸗ anwätten und Notaren Lietzmann in Schmalkalden und Eckhardt in Witzenhausen sowit dem Rechtsanwalt Bork in I tn . hän⸗ 8

. im Oberlandesgerichtsbezirk Celle: dem Rechtsanwal und Notar Nölke in Hannoger sowie den S hecgasctha Dr. Borchers und Tolle in Celle, Bödeker in Osnabrück und Dr. Simon in Hannover; V im Oberlandesgerichtsbezirk Cöln: dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Vonhoff in Traben⸗Trarbach, den Rechts⸗ anwälten Klein, Dr. Jörißen und Dr. Sonanini in Aachen, Auaäust in Saag brücken, Brink, Dr. Auerbach Dr. Lennart, Dr. Möltgen, Dr. Adenauer und Schrammen in Cöln und Euqgen Müller in Koblenz sowie dem Notar Michalke in Sulzbach;

VI im Obe landesge ichtsbezi k Düsseldorf: dem Rechts⸗ anwalt und Notar Fabry in Sterkrade, den Rechtsanwälten Landé und Dr. Graf in Elberfeld und Dr. Kaufmann in C efeld sowie den Notaren Neugebauer in Barmen, Keßler in Jüchen und Goldberg in Rheindahlen; VII. im Oberlandesgerichtsbezirk Fankfurt a. M: dem Rechtsanwalt und Notar Machol in Königstein sowie den Rechtsanwalten Kisselstein in Frankfurt a. M. und Dr. Biesenbach in Wiesbaden;

VIII. im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm: den Rechts⸗ anwälten und Notaren Steffen in Minden, Wiesmann in Recklinghausen und Hennecke in Essen sowie den Rechts⸗ anwalten Semler in Belefeld und Schultz in Hagen; IX. im Oberlandesgerichtsbezuk Kiel: den Rechtsanwästen und Notaren Ipsen in Schleswig, Haußmann in Itzehoe Raben in Hadersleben und Wittmaack i Neumünster sowie dem Rechtsanwalt Christensen in Hadersleben; X im Oberlandesgerichtsbezirk Marienwerder: dem Rechisanwalt und Notar Dr. Wannow in Zoppot sowie dem Nechige ebah 8b daselbst; im erlandesgerichtsbezirk Naumburg a. : den Rechts anwälten und Notaren 5 Teres: Dr. Pfau in Ziesar, Hermann in Schönebeck, Dr. Kar⸗ Senn in Oschersleben und Hesse in Eisleben sowie den 11 Guttmann in Magdeburg und Peters in XII. im Oberlandesgerichtsbezirk Posen: . anwalt und Rotar Stenschke 8 Rechtsanwalt von Wierzbicki in Bromberg. 8

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Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Jauer getroffenen Wahl den Justizrat, Rechteanwalt und Notar Kunde daselbst als un⸗ besoldeten Beigeordneten der Stadt Jauer für eine fernere Amtsdauer von sechs Jahren, infolge der von der Stadtverordretenversamml. . deeh as den Reutner Reenen daselbst⸗ ai beso er S

nehe eten Beigeordneten der Stadt Rheydt auf fernere sechs

fron, Dr. Giepprer, Schäfer urd Dr. Neur ann bei dem Amtsger cht Berlin⸗Mute, Wohl in Bertin⸗Schöneberg, Semler und Gerber in Berlin⸗Tempelhof, Hirschfeld und

infolge der von der Stadtverordnetenv Rhendt getroffenen Wahl den Febrbeshe Semnleng, ne daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Rheydt für

Hartwig bei dem Amtsgericht Berlin⸗Wedding, Richter

infolge der von der Stadtverordnetenver 1 Barmen getroffenen Wahl den Direktor der Veersammümmg ün Aktiengesellschaft Hage meyer daselbst als unbesoldeten aͤhn⸗ geordneten der Stadt Barmen für die gesetzliche ArniadBei. von sechs Jahren bestätigt. auer

Dem Deutschen Reich (Reichsmarineverwal auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gunch wird S. 221) hierdurch das Recht verliehen, das in dem 9 liegenden Plan grün umzogene Gelände zur Errichtung öff ei⸗ licher Anlagen bei Seddin im Kreise Stolp, Regierungsbeant⸗ Köslin, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerühe

Berlin, den 23. Dezember 1917. 8

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Sein 1,15 de ean. e es Mazesät

Das Staatsministerium.

von Breitenbach.

W.“ 8 3 Ministerium der geistlichen und Unter angelegenheiten. richts⸗

Der bisherige Seminarlehrer Paul Tarnom 4 berg ist zum Kreisschulinspektor in Darkehmen und G

der bisherige Rektor Peter Spurtzem aus Saarbrücke zum Kreisschulinspektor in Prüm ernannt worden.

Den Lehrern an der Königlichen Kunstschule in Berli Architekten Max Arnold und Maler 1 Morawe dem Augenarzt, Oberstabsarzt d. L Dr. A. Fick, dem Kunst⸗ gelehrten Dr. phil. Valentin Scherer in Berlin⸗Wilmersdor und dem Schrifisteller Dr. Hermann Cardauns in Bonn is das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium für Handel und Gewverhe.

Bekanntmachung,

betreffend Zwangssyndikat für den Braunko bergbau östlich der Elbe. 1

. Auf Grund des Art. III der Verordnung über die Er⸗ richtung von Vertriebsgesellschaften für den Steinkoblen⸗ 89 Braunkohlenbe gbau vom 12. Juli 1915 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Auaust 1915 (RGBl. S. 536 ff.) und auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30 Auaust 1915 (Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 208 vom 3. September 1915) wird den Be⸗ sitzern der Braunkohlenbergwerke, die in den Oberbergamtsbezirken Halle a. Saale und Breslau östlich der Elbe gelegen sind, für die Bildung einer Veremnigung durch Vertrag zu den im Art. I der Verordnung bezeichneten Zwecken (Regelung der Förderung sowie des Absatzes der von den Gesellschaftern erzeugten Roh⸗ braunkohlen, Naßpreßsteine und Brikens) eine Frist bis zum 28. Februar 1918 einschließlich gesezt. 8 . Berlin, den 27. Dezember 1917.

Der Minister für Handel und Gew J. V.: Dönhoff.

Bekanntmachung.

Das steuerpflichtige Reineinkommen der meiner Aussicht unterstellten Privateisenbahnen ist nach § 46 des Kommunal⸗ abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 für das Betriebsjahr 1916, wie folgt, festgeseßt worden: bei der tgnitzer Eisenbahn avnf 213 750 2. bei der 3“ 8 Eisenbahn auf P989 bet der Paulinenaue⸗Neuruppiner Eisenbahn auf. 29 750 bei der Rupprner Eisenbahn auf 316 605 38 bet der Löwenberg ⸗Lindow⸗ Rheinsberger Eisenbahn auf 69 825 .bei der Eirenbahn Altona— Kalten⸗ kirchen -Neumünster ... 1118 890 Aus dem Betriebe der Kreis Oldenburger Eisenbahn (Nebeneisenbahn), der Kreisbahn Eckernförde Kappeln (Neben⸗ eisenvahn) und der Elmshorn⸗Barmstedt⸗Oldesloer Eisenbahn

ist ein kommunalabgabepflichtiger Reinertra zahre 1916 nicht erzielt worden. pflichtig g im Jahre 1916

Altona, den 19. Dezember 1917. 8 Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Mispel.

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BGekanntmachung.

Pas ggen die Gemüsehändlerin Frau KI 18 gener, geb ür egen tbändlerin Frau Klara Wegener, geb. Schlicht, Berlin N. 28, Granseerstroße 4, erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarss habe ich wieder

aufgehoben. Berlin⸗Schöneberg, den 21. Dezember 1917. 8 Kriegswuchetamt. J. V.: Machatius.

[ ö

Bekanntmachung.

Dem Gastwirt Oskar Busch, frühberen Geschäftsfüͤhrer des Kaffees Friedrichseck in Berlin, Fiiedrichstraße 84, habe ich die 1e1gst. es ihm durch Verfugung vom 19. Zann 101⸗

andels mit ta en Bedarfs gestottet. Gegenständen des täg Berlin⸗Schöneberg, den 24. Dezember 1917.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius. 6

Bekanntmachung.

Dos unterm 4. November 1915 dmann t gegen die Firma Grundm u. Lietsch erla V abe ich heute 1.“ ium Handel mit Fischen d

Geestemünde, 22. Dezember 1917. Der Polizeidirekicr. Rad .

Bekanntmachung.

Meine Verfügung vom 6. d. Mts., d welche den Ehe⸗ leuten vvF der 8.&e, i peiis untersagt worden ist, hebe ich hiermit außhß.

Hörde, den 22. Dez mber 1917. Derr Erste Bürgermeister.

die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren und

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Bekanntmachung. 11“

Auf Geund der Verordnung des Band⸗sgrats vom 23. September lolb, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (HG Bl. S. 603), habe ich dem Gastwert Wilhelm Panthel in Aachen, Aureltusstraße Nr. 3, durch Verfügung vom heutigen Tage die Verabfolgung von warmen und kalten Speisen in Gast⸗, Speise⸗ und Schankwirtschaften, insbesondere in seinem gesamten Schank⸗ vnd Gastwirtschaftsbetriebe in den Häusern Aureliusstraße Nr. 1 und 3, wegen Unzuverlässigkeit als Speisewirt zis auf weiteres untersagt. 8

Aachen, den 21. Dezember 1917. 8

Der Königliche Polizeipräsident. Ha 8

1 Bekanntmachung.

Dem Bäckermeister Wilhelm Herbeck, hier, Schwarzbach⸗ traße 80, wohnhaft, ist auf Grund der Verorbnung des Bundegrats vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, jede Herstellung von Backwaren so⸗ wie der Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung dieses Verbots hat Herbeck zu tragen.

Barmen, den 22. Dezember 1917.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.

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Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sept’mder 1915, hetreffend Fernhalturg unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich dem hierselbst, Königgrätzer Snaße 31, wohndaflen Friedrich Meck durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Metallen und sonstigen Gegenständen des Kriegs⸗ bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrit untersagt. 8 Berlin, den 27. Dezember 1917.

Der Polizeipräsident. J. V.: vo n Rönne.

Bekanntmachung.

16“ 8 8 8 Der Kieinbändlerin Frau Ww. Hasse in porpenbrügg⸗ habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichs⸗G⸗setzblatt Seite 603) den Handel mit Zucker wegen Unzuoerlässinkeit bis auf weiteres untersagt.

Bordesholm, den 13. Dezember 1917.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. von Heintze, La

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Zekanntmachung. 6

Der Händlerin Witwe Klara Fliß, geb. Schmückina, in Lütgendortmund, Wlhelmstrasße 23, habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (KGBl. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unnzuvetlässigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 18. Dezember 1917.

11II Landrat. J. V.: Dr. Burchard

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, hetreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hande! RG ZlI. S. 603), haben wir der Firma Heinrich Fley in dortmund, Schillingstraße Nr. 16, durch Verfügung vom beutigen Tage die Herstellung und den Handel mit Seife und sonsttgaen Waschmitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelebetrieb untersagt. Die Kosten der amtlichen Be⸗ kanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Krelsblatt sind von der Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 20. Dezember 1917.

Lebensmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz.

. Bekanntmachung.

gusf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffeno dee Fernbaltung unzuverlässiger Personnn vom Handel (RSBl. S. 603), haben wir der Geschäftsinhaberin Fräulein Mar⸗ garete Molikor in Dortmund, Betenstraße Nr. 15, durch Ver⸗ fügung vom heptigen Tage den Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des jäglichen Lebens bedarss wegen Unzuverlässigkeit in being auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Ver⸗ ügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreieblatt sind von der Betroffenen zu tragen. 1

Dortmund, den 20. Dezember 1917.

Lebensmittel⸗Polizeiamt. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung uniuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (8GBl. S. 603) habe ich dem Landwirt Karl Gläsner, dem Handelsmann Heinrich Stein, der Frau Luise Wallstein, geb. Gläsner, und dem Handelsmann Greorg Zink, alle in Falken a. Werra wohnhaft, den Handel mit Gegenständen des täalichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie mit rohen Naturerzeugnissen untersagt.

Mühlhausen i. Th., den 23. Dezember 1917. Der Königliche Landrat. Dr. Klemm

——

Bekanntmachung.

Der Geschäftsfübrerin Ehefrau Alex Rosenhau m, hier, Frledr ch⸗Carlstraße 28, ist durch Verfügung der städtlschen Polnzei⸗ verwaltung vom 21. Dezember 1917 der Handel mit Schuh⸗ waren seglicher Art wegen Unzuverlässigkeit in beivg auf diesen hanpekeh unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens unter⸗ agt worden.

Oberhausen, den 21. Dezember 1917. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.

1““ 89

Bekanntmachuüung.

Auf Grund der Bekanntmachung des Bundegrals vom 23. Sep⸗ tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausfüh⸗ rungsbesummungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe dom 27. September 1915 (dHMBl. S. 246) babe ich duch Verfügung vom heusigen Tage der Schankwirtim Marianna Mager, ge⸗ orenen Kowalska, und der Frau Magdalena Sroka, ge⸗ borenen Mager, aus Posen, Breslauer Straße 26/30, den andel mit Leben smilteln, insbesondere die Abgabe von peisen und Getränken in Gast, und Schankwirischaften, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.

Posen, den 21. Dezember 1917.

1A“ Dem Ackerer August Klaas in Bach, Gemceinde Rokhach a. Sieg, Inhaber der Firma August Klaas daselbst, und dem Geschäfteführer dieser Firma, Kaufmann Wilhelm Krämer in Rog dach a. Sieg, habe ich auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) zur Fernhaltung unzmverlässiger Personen vom Handel durch Verfügung vom beutigen Tage jeglichen Handel mit Gegenständen des täglichen Bebarfs, insbesondere Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln, wegen Unzuverlässigkeit untersagt. 8

Waldbröl den 20. Dezember 1917. 111“ Der Landrat. Gerdes.

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Bekanntmachung.

Dem Viehhändler Hermann Salomon in Waldbröl und dem Viehhändler Hetnrich Schmidt in Ziegenhardt, Gemeinde Waldbröl, babe ich auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel durch Verfügung vom beutigen Toge j⸗glichen Handel mit Zucht⸗, Nutz⸗ und Schlachtvieh wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Den Genannten ist seitens der Provinztalftfeischstelle für die Rheinprovinz in Cöln die Ausweis⸗ karte entzogen. Waldbröl, den 20. Dezember 1917. 8 ““ Der Landrat. Gerdes.

Bekanntmachung.

Dem Händler L. Frist von hier, Friedrichstraße Nr. 10, ist die Ausübung des Handels mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuversässigkeit untersagt d Er hat die Kosten der Veröffentlichung zu tragen.

Wittenberge, den 15. Dezember 1917.

Die Polizeiverwaltung. Schneider.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 30. der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr 11 617 einen Erlaß des Staateministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfohrens bei der Vergrößerung der der Kursächsischen Braunkohlen Gas⸗ und Kraft⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin gehörigen Fabrik in Lützkendorf bei Merseburg, vom 26. November 1917.

Berlin W. 9, den 28. Dezember 1917.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. Dezember 1917.

Der türkische Thronfolger Prinz Wahid eddin⸗ Effendi ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, hier ein⸗ getroffen und hat im Hotel Adlon Wohnung genommen.

Die Heeresverwaltung macht durch „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ darauf aufmerksam, daß im Jahre 1918 Pferde nur in ganz beschränktem Umfange für kurze Zeit ausgeliehen werden können. Die leihweise Ueberlassung wird nur in dringenden Nolfällen erfolgen und muß von dem Nachweis abhängig ge⸗ macht werden, daß der Gesuchsteller nicht in der Lage ist, Pferde im freien Handel oder von der Landwirtschaftskammer zu erwerben. Bei dieser Sachlage werden sich die Landwirte nicht darauf verlassen können, daß ihnen zur nächsten Frühjahrs⸗ bestellung Militärpferde geliehen werden, und sie werden gut tun, sich beizeiten mit Zugtieren zu versehen. Die Heeresver⸗ waltung wird ihnen hierbei insofern entgegen kommen, als sie die Möglichkeit zum Ankauf von Pferden bei den Landwirt⸗ schaftskammern steigern wird. Diesen werden schon in aller⸗ nächster Zeit zahlreiche, arbeitsverwendungsfähige Pferde zur Abgabe an die Landwirtschaft und industriellen Betriebe zur Verfügung gestellt werden. 15

Großbritannien und Irland.

Auf einer Tagung des Landwirtschaftlichen Kriegs⸗ ausschusses am 21. Dezember richtete der Premierminister Lloyd George, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, eine eindringliche Mahnung an die Landwirte, in den bevor⸗ stehenden hundert Tagen alles daran zu setzen, die Heim⸗ produktion zu erhöhen. Es gelte unter anderem zwei Millionen Morgen in Ackerland umzuwandeln, die drei Millionen Menschen fättigen würden. Durch Vergrößerung der Heimproduktion werde bedeutender Frachtraum für Kriegszwecke frei werden. „Niemand“, so sagte der Premierminister, „beabsichtigt, Sie Ihr Geschäft zu lehren. Wir behaupten nicht, daß es das Rationellste ist, Weideland unter Kultur zu nehmen. Aber wir sagen, daß jetzt eine kritische Stunde ist. Es ist eine ernste Stunde für das Land und das einzige, was uns retten kann, ist das, was uns Schiffe für den Krieg, für Kriegsmaterial und Soldaten spart. Es gibt zwei Wege, nämlich Schiffsraum bauen oder Schiffsraum sparen. Der zweite ist der der Landwirte.“

Frankreich.

Die Kammer hat am Schluß der Interpellations⸗ besprechung über die Politik der Regierung hinsichtlich Rußlands der „Aaence Havas“ zufolge einstimmig mit 384 Stimmen eine Tagesordnung angenommen, welche die Regierungserklärung billigt.

Rußland.

Der amerikanische Gesandte in St. Petersburg hat, der „Times“ zufolge, mitgeteilt, daß die englische Regierung die internierten russischen Staatsangehörigen Tschitscherin und Petrow freilassen wird. Es wird ihnen Gelegenheit egeben werden, mit dem nächsten Saf der Admiralität nach Flaßland zurückzukehren. Die englische NRegierung erkennt

Tschitscherin also nicht als russischen Botschafter an. Der Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten Trotzki hat an den Hauptmann Lutzky in Charbin auf

Einfl. ß lichen

ausländischer Truppen verlangt hätten, nach der „Petersburger Telegraphenagentur“ folgendes Telegramm gesandt:

In Beantwortung Ihrer Meldung, befehle ich die sofortige Ver⸗ haftung jedes Verwaltungsbramten, der zu dem amtlichen Vorschlag der ausländischen Vertretet beigetraagen oder beizutragen gewünscht hat, unter Umständen ausländische Truppen in die Stadt zu entsenden. Die Verantwortlichteit für gute Ordnung in Cbarbin fällt auf Sie. Erstatten Sie mir über die Ausfüͤhrung des Befehls Bericht.

Der Rat der Volkskommissare hat obiger Quelle zufolge in einem Erlaß die Arbeitsbedingungen der Eisenbahn⸗ angestellten geregelt. Ganz Rußland wird in zehn Bezirke und die Eisenbahnangestellten werden in 14 Arbeiterklassen ein⸗ geteilt. Die Bezahlung wird je nach der Teuerung in den verschiedenen Bezirken abgestuft. Die niedrigste Bezahlung er⸗ hält die erste Arbeiterklasse in Sibirien mit 155 Rubel monatlich. Die höchste Bezahlung von 510 Rubel erhält die 14. Klasse in St. Petersburg. Für körperliche Arbeit sind acht Stunden täglich, für geistige Arbeit sechs Stunden täglich festgesetzt.

Ueber Moskau ist zur Bekämpfung der Gegen⸗ revolutionäre der Belagerungszustand verhängt worden. Die Truppen Kaledins sind bei Bjelgord ge⸗

schlagen worden. Italien.

Anläßlich der Fahnenweihe für das Bonomelliwerk in Mailand hielt der Finanzminister Meda eine Rede, in der er

laut Meldung der „Agenzia Stefani“ u. a. ausführte:

und die zussische Revolution durch ihren auf den Gang des Krieges nicht sehr großen feind⸗ Streitkräften erlaubt bätten, sich gegen andere Kampf⸗ zu verschiben, so hätte diese Weihnacht eine Friedens⸗ weihnacht sein können. Nach 3 ½ Kriegsjahren warten wir noch auf den dauerhaften Frieden, der Italien seinen Platz geben sollte, um sich der Gefahr zu entziehen, im Wirbel der Geschichte zu verschwinden. Italien moßte 1915 auf die Seite der den Atlanti⸗ schen Ozean und das Mittelmeer beberrschenden Mächte treten, da es 1914 nicht mit den Mittelmächten ging und es unmöglich war, daß Italien bei der Unterdrückung Belgiens und dem Angriff auf Frankresch mithalf und so die Politik der Habsburger auf dem Balkan und in der Adria unterstützte. Italien mußte begreifen, daß in diesem entfesselten Kampfe die wichttasten Grundlagen auf dem Spiele standen, deren Unterdrückung selbst die Grundlagen er⸗ schüttert baben würde, auf denen die italtenische Freiheit beruht, nämlich den Grundsatz der Nationalitäten und den der natürlichen Grenzen. Italten könne für die Vertetdigung seiner Grenzen kein Zu⸗ trauen zu diplomatischen Verträgen haben, wenn einer der Unterzeichner perkündete, er sei nicht verpflichtet, einen Vertrag, der vom König voa Preußen uaterzeichnet sei, zu achten. Selbst wenn Italien hätte neutral bleiben können, was unmöglich gewesen wäre, wären seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten größer gewesen, als die duich den Krieg entstandenen. Meba schloß mit dem Hinweis, daß es nur einen Wig gebe, um zu leben und sich einem ehrlosen Ende zu ent⸗ ziehen. Dieser Wea liege in der Solidarität und der Zusammen⸗ arbeit mit den Verbündeten. Wenn Italien das Joch der öster⸗ reichisch⸗ungaeischen Hartnäckigkeit abgeschüttelt habe, so werde es den

Frleden erreichen. Schweiz.

Nach einer Meldung der „Schweizerischen Depeschenagentur“ hat dec Bundesrat zum Gesandten in Berlin in 8 Glarus

„Wenn Rußland

fronten

Mission den Obersten Mercier, Ständerat von nannt, der sein Amt kurz nach Neujahr antritt.

8 Bulgarien. 8 8

Der Nationalkongreß in Babadag hat seine Tagung geschlossen, nachdem einstimmig eine Entschließung angenommen worden war, in der, der „Bulgarischen Telegraphenagentur“ zufolge, die Vereinigung der ganzen Dobrudscha bis zur Donaumündung mit Bulgarien verlangt und erklärt wird, daß die Bevölkerung der Dobrudscha eine Wiederkehr der rumänischen Herrschaft diesseits der Donau nicht dulden und selbst mit bewaffneter Hand gegen jeden Angriff auf ihre Rechte und ihre Freiheit kämpfen wird. Die bulgarische Regierung und das bulgarische Volk werden gebeten, die gerechte Sache der Dobrudscha zu unterstützen und zu verteidigen. An alle Völker und alle Vertreter der Staaten, die berufen sind, den Frieden unter den Kriegführenden wieder herzustellen, wird die Bitte gerichtet, den dringenden Forde⸗ rungen der Bevölkerung der Dobrudscha ein geneigtes Ohr zu leihen und ihre Entschlüsse bezüglich des künftigen politischen Schicksals dieses Gebiets den Forderungen anzupassen. Ein Ausschuß wurde damit beauftragt, unverzüglich eine Denkschrift im Sinne dieser Forderungen auszuarbeiten und den Regie⸗ rungen der kriegführenden und der neutralen Staaten zu

überreichen. Amerika.

Nach einer Reutermeldung teilte der Präsident Wilson mit, daß er am 28. Dezember Mittaas die Leitung aller Eisenbahnen in den Vereinigten Staaten übernehme. Zum Generaldirektor der Eisenbahnen ist Me Adoo ernannt worden.

In der Kommission drs amerikanischen Senats, die die Arbeiten des Shipping Board überwacht, erklärte das Mit⸗ glied der Kommission Donald, daß über die Charterung neutraler Schiffe an Stelle der für den Kriegsdienst ver⸗ wendeten amerikanischen Schiffe verhandelt werde. Wenn die Neutralen den verbündeten Regierungen Entgegenkommen zeigen wollten, so werde man die Angelegenheit freundschaft⸗ lich regeln, andernfalls würden energische Maßregeln getroffen. Wenn die Niederlande Vorräte aus Amerika wünschten, müßten sie den Vereinigten Staaten erst Schiffe zur fügung stellen.

Die Friedensverhandlungen in Brest⸗Litowsk.

Die Beratungen der Delegationen der Verbündeten mit den Vertretern Rußlands über die Spezialfragen wurden auch im Laufe des gestrigen Tages fortgesetzt. Wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ mitteilt, sind diese Beratungen inzwischen so weit gefördert worden, daß eine kurze Unterbrechung der Verhand⸗ lungen in Aussicht genommen werden kann, um den Delega⸗ tionen, von denen einzelne mit ihren heimischen Behörden Füh⸗ lung zu nehmen haben, hierzu Gelegenheit zu bieten.

Kriegsnachrichten. Berlin, 27. Dezember, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.

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Der Polizeipräsident. von dem Knesebeck

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dessen Meldung, daß die örtlichen Behörden das Eingreifen