1917 / 307 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

für Volksernährung auf alle Fragen erstreckt, welche die Er⸗ fassung und Bewirtschaftung der Lebens⸗ und Futtermittel beireffen.

Beerlin, den 80. November 1917.

8 Königliches Staatsministerium. 1’ Graf von Hertling. Friedberg. von Breitenbach. Sydow. von Stein. Graf von Roedern. .

von Waldow. Spahn. Drews. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt. 1“

1

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteig⸗ nungsverfahrens bei der Vergrößerung der der Kursächs schen Braunkohlen⸗Gas⸗ und Kraft⸗Gesell⸗ schaft m. b. H. in Berlin gehörigen Fabrik in Lützken⸗

dorf bei Merseburg.

VVom 26. November 1917.

Nachdem der Kursächsischen Braunkohlen⸗Gas⸗ und Kraft⸗ Ges U'chaft m. b H. in Berlin zur Vergrößerung ihrer Fabrik in Lützke dorf bei Merseburg das Recht zur Enteianung von Grundeigentum durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 11. November 1917 verliehen worden ist, wird nunmehr auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Ent⸗ eignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) bestimmt, daß bei der vorb zeichneten Enteignung von Grundeigenmum das vereinfachte Enteignungsve fahren nach den Vorschriften dieser Verordnung Anwendung findet.

Berlin, den 26. Nooember 1917. 8 Das Staatsministerium. Friedberg. von Breitenbach. Sydow. Graf von Roedern. von Waldow Spahn. Drews. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergte

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Komponisten Ewald Straesser in Cöln⸗Lindenthal ist der Titel Professor verliehen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Zum 1. Januar k. J. sind der Gewerberat Brensing von Siegen i W. nach Berlin NW., der Gewerbeinspektor Dr.⸗Ing. Hesse von Berlin NW. nach Siegen i. W. und der Gewerbeassessor Schalk von Berlin S. nach Bocholt oer⸗ setzt und mit der Verwaltung der Gewerbeinspeklionen Berlin NW., Siegen i. W. und Bocholt beauftragt worden.

Die Liquidation des französischen Aktienbesitzes an der böblücha der Dällinger Hüttenwerke in Dillingen ist eendet. ““ Berlin, den 19. Dezember 1917. 38

Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: Neuhaus. 8

Bekanntmachung.

Die im Jahre 1898 geborenen und diejenigen älteren jungen Leute, über deren Militärverhältnis noch keine endgültige Entscheidung getroffen ist, haben sich zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 2.—15. Ja⸗ nuar 1918 von Vormittags 8 bis Nachmittags 7 Uhr (Sonn⸗ tags nur Vormittaas) im Geschäftsraum ihres Polizeireviers persönlich „u melden und ih e Geburts⸗ oder Musterungs⸗ auesweise usw. mitzubrinagen. Vorübergehend abwesende Militär⸗ pflichtige sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr⸗, Brot⸗ oder Fabrikherrn anzumelden. Wer die Anmeldung versäumt, wird mit einer Gelostrafe bis zu 30 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Berlin, den 20. Dezember 1917.

ie Ersatzkommissionen der Aushebungsbezirke Berlin. Frommel.

Das unterm 4. Dezember 1917 gegen die Händler August und Barbara Gertrude Hoppeschen EFheleute in Allenstein, Priffe straße Nr. 6, erlassene Verbot des Handels mtt Lebens⸗ n Fee etenr aller Art wurd mit dem 11. Dezember 1917 wieder

ufgehoben. 1

Allenstein, den 8. Dezember 1917. J4““

Bekanntmachung. 8

Dem Scharkwirt Carl Peters in Berlin, Jobannssstraße Nr. 20 21, h be ich die Wie deraufnahme des ihm dorch vaftraße eim 12. Februar d. J. untersagten Handels mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs gestattet. Berlin⸗Schöneberg, den 21. Dezember 1917. Der Poltzeip äsident zu Berlin. Kriegewucheramt. J. V.: Machatiue.

b

8

““ Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 1 der Bekanntmachung des Reichekanzle’s vom 23. S piember 1915 zur Fernbaltung unzuverlässi er Persenen vom Hand l ist der Händlerin Anna Klein in Allenstein, Ostyr., Warangerstraße 2, der Handel mit Obst und Gemüse aller Ait wegen Unzuverlässi keit untersagt worden. 6

Allenstein, den 10. Dezember 1917.

Die St. dt. Poltzewerwaltung. G. Zülch.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrateverordnung vom 23. Sept⸗mber 1915, betr. die F rnhaltung unzuverlässiger Perfonen vom Handel (RSBl.

„Wolffs Telegrophenbüro“

1

und seiner Ehefrau. Bertha geb. Jürgens, in Osnabrück,

Große Straße 13, durch Verfügung vom heutigen Taae den Handel mit Schuhwaren jeder Art wegen Unzuverlässig keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Osnabrück, den 18. Dezember 1917. 8 ““ Die Polizeidirekkion. Reimerdes.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fergbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603) und der Ausfübrungsbestimmungen zu deser Verordnung vom 27. S ptember 1915 wird den Eheleuten Stanislaus Jahns, wohnhaft in Sterkrade⸗Htesfeld, Lüttichstraße 29, der Handel mit Lebensmitteln aller Art, ins⸗ besondere Kartoffeln und Gemüse, für das Gebiet des Deutschen Reichs untersagt. Die durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere auch die Bekanntmachungskosten, fallen den Be⸗ troffenen zur Last.

Sterkrade, den 13. Dezember 1917. Der Bürgermeister. J. V.:

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. Septemb r 1915 ist dem Matertalwarenhändler Karl Schröder, hier, Oberwiek 49, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ine⸗ besondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, untersagt.

Stettin, den 27. Dezember 1917.

Der Polizeipräsidernt. von Bötticher. .

Dr. Heuser.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemocht:

1. der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 10. Ok’ober 1917, berreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Märkische Elektrizitätewerk, Aktienoesellschaft in Berlin, zum Bau einer elek rischen Kernlettung (40 000 Voltleitung) von Trattendorf im Kreise Spremberg nach Ziebingen im Kreise West⸗ sternberg, durch das Amtsblalt der Königl. Regterung in Frankfurt a. O. Nr. 42, S. 513, ausgegeben am 20. Oktober 1917;

2 der auf Grund Allerhöchster Ermäch igurng vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) erargene Erlaß des Staatsministeriums vom 31. Oktober 1917, betr ff rd die Verlerbung des Enteignungs⸗ rechts an die Gewertschaft Michel in Groß Kayna zur Erweiterung der Abraumbalde der von ihr betriebenen Braunkohlenbergwerke Michel und Vesta bei Groß Kayna im Kreise Weißenfe 8, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Merseburg Nr. 46 S. 270, ausgegeben am 17. November 1917;

3. der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S 153) er angene Erlaß des Staatsm'nistertums vom 7. November 1917, betreffend die Verleibung des Enteignungs⸗ rechts an die Gewerkschaft L onhardt in Frankleben zur Erweiterung der Abraun halde der ihr gebörtgen Braunkohlengrube Leonbardt bei Neumark im Kreise Querfurt, durch das Amtsblatt der Köatglichen Re ierung in Merseburg Nr. 46 S. 270, ausgegeben am 17. No⸗ vember f Gruub n

4. der auf Grund Allerhöchter Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzjamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatoministerinms vom 7. November 1917, betreffend die Verlethung des Enteignungs⸗ rechts an die Mangane jgesellschaft m. b. H. in Berlin zum E werbe von Grundnücken zur Sietgerung der Förderung im Westfelde der Braunneinbergwerke Doktor Geier bei Waldalgesbeim im Kreise Krreumach, durch das Amtsblatt der Köviglichen Regi rung in Koblenz Nr. 54 S. 218, ausgegeben am 17. November 1917;

5, der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsmintsteriums vom 11. November 1917, betreffend die Verleihung des Enteien ngs⸗ rechts au die Kursäaächsische Braunkohlen⸗ Gas⸗ urd Krast⸗Gesel⸗⸗ schaft m. b. H. in Berlin zur Nergrößerung ihrer Fabrik in Lütz ken⸗ dof bei Mersebhurg, durch das Amtsblatt der Königlichen R gierung in Merseburg Nr. 48 S. 284, ausgegeben am 1. Dezember 191

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) Richtamtliches. 8

Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 29. Dezember 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten, wie meldet, vorgestern und gestern den

Generalstabsvortrag.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen gestern, wie „Wolffs Telegrophenbüro“ meldet, den schweizeri⸗ schen Gesandten Dr. Haab und Gemahlin in Abschiedsaudienz.

Der englische Funkdienst bringt zahlreiche Telegramme welche die Unwirksamkeit des U⸗Bupefrleges banleneh sollen. Allgemeine Redewendungen, wie die im Funkspruch vom 28. Dezember 1 Uhr Vormittags, daß die Tätigkeit der U⸗Boote ständig geringer und die Verbesserung der U.⸗Bootabwehr⸗ methoden immer erfolgreicher werde, können jedoch den Ein⸗ druck der genauen Zahlenangaben der deutschen Admiralität über die versenkte Tonnage im neutralen Ausland nicht verwischen. Ueber die Glaubwürdigkeit der deutschen Be⸗ richte urteilt der „Nieuwe Rottrdamsche Courant“, indem er darauf himweist, daß die deutschen Angaben über die Schiffs⸗ verluste immer mehr sich als richtig erwiesen. Das holländische Blatt führt weiter aus, das beabschtigte Schiffsnaup ogramm sei auf dem Papier sehr gut möglich, in der Praxis könne man es jedoch nicht ausführen, ohne der Kriegführun hoffnungslos deag 29s müsh das sehr gut ansghon und sich

bevor es zu spät sei, zu Friedensunter Deutschland bereit erklären. 8 1I

Die Verordnung über den Verkehr mit Getrei

Hülsenfrüchten Buchweizen und Girfe Ade, 1917 zu Saatzwecken vom 12. Juli 1917 ist dahin abgeändert worden, daß nur solche Saatkaten Gültigkeit haben, die mit dem Dienstst mpel und dem Prüfungsve merk der höheren Verwaltungsbehörde versehen sind. Die Befugnis der Kom⸗ munalverhände, den Gemeinden die Erlaubnis zur Ausstellung

S. 603), haben wir dem Schuhmachermeister Friedrich Sostmeyer 71. 8 b 1“

u“ 8 8 8 1“

Durch „Wolffs Telegraphenbüro“ wird darauf aufmerk sam gemacht, daß auch die an sich vom 1. Januar 1918 8 zulässigen Lieferungen von bereits erworbenem Sommersaa getreide erst dann bewirkt werden können, wenn die zugehöri F Saatkarten den vorstehenden Anordnungen genügen 8 empfiehlt sich deshalb, die bereits ausgestellten Saatkarten un. verzüglich der höheren Verwaltungsbehörde (in Preußen de Regierunsspräsidenten) zur Prüfung und Abstempelung g8n zureichen. 88

8

. Die Lage der Papierversorgung macht es notwendig auch bei den Frachtbriefen an Papier zu sparen. Zu der Eisen⸗ bahnverkehrsordnung 55 Abs. (1), §56 Abs. (5) und Abs. 8) hat deshalb das Reichs⸗Eisenbahn Amt das Frachtbriefmusten mit Geltung vom 10. Januar 1918 vorübergehend geändert Das Muster wird für die neu zu dauckenden Frachtbriefe in der Weise um die Hälfte verkleinert, daß die Ruͤckseite mit der rechten Hälfte des jetzigen Musters bedruckt wird.

K

Zahlreiche Besitzer von Wäscheverleihgeschä ten, ve

und Schankwirtschaften, Krankenhäusern und facece Gas trieben haben, wie „W. T. B.“ mitteilt, die ihnen nach der Bekanntmachung vom 25. August 1917 obliegende Pflicht zur Anmeldung ihrer gesamten gebrauchten und unge⸗ brauchten Bett⸗, Haus⸗ und Tischwäsche trotz wiederholter Mahnung immer noch nicht erfüllt. Die Säumigen, deren Namen der Reichsbekleidungsstelle be⸗ kannt sind, werden letztmalig zur Nachholung der Meldung aufgefordert. Die Meldung ist einzureichen bei der Reichsbekleidungsstelle (Volkswirtschaftliche Abteilung) in Berlin W. 50 (Nürnberger Platz 1). Zu melden ist der Be⸗ stand vom 1. Oktober 1917. Meldepflichtig ist jeder Betrieb der mehr als fünf Gasthausbetten besitzt oder mehr als drei zur Familie des Unternehmers nicht gehörende Personen eveen⸗ G g 88 zum 15. Januar 1918 dieser Aufforderung n nachgekommen ist at unnachsi

sofortige Enteignung zu erwarten. 8 . 1s

Polen.

Wie „Kurjer Warszawski“ erfährt, ist die erwartete Reis des Regentschaftsrates nach Berlin und Wien für Anfang nächsten Monats in Aussicht genommen. Mit dem Regentschaftsrat sollen der polnische Ministerpräsident Kuchar⸗ zewski sowie der Chef des Zioilkabinetts Prälat Chelmicki fahren. Die Mitglieder des Regentschaftsrates sollen beide

pnarchen ihren Besuch abstatten.

Frankreiihhh.

In der Kammer interpellierte der sozialistische Ab⸗ geordnete Moutet über die Iöö den verbündeten Regierungen, die ohne Wissen des Parlaments gepflogen und jüngst veröffentlicht worden seien. Laut Pericht dis Wolffschen Teleurapbenbüros“ fragte Moutet im Laufe seiner Ausführungen, welche Maßnahmen der Regierung infolge der erwähn, n Veröffentlichung notwendig erscheinen würden. Auf Zwischenrufe, i sbesondere von seiten daß die von den Russen veröffentlichten Vertäge für niemanden geh-im seien, erwiderte der Interpellant, es werde ein Interesse dafür bestehen, alle Verhandlu gen der Gebeimsitzung vom 5. Juli über die innere

daß alle Vertreter der 2erbündeten dieselbe E klärung abgegeben hätten nämlich: An dem Tage, an dem Roͤßland eine vgese gebildete, b auf dem Willen der Nation gegründete Regierung besitzen wird, “] vctsg ihm unsere ö und die etwaigen en eines gerechten und dauerhaft üfen. 81 Sestaa Nüstn. 1 ken, 11“ en Sazialisten die Pässe für Stockholm zu verweigern, d sei die Lage Kerenskis unhaltbar F.ee Der Rien deneg haanc

Die Abgeordneten Argai (Sozialist) 1 gaine (radikal) und Sembat

Rußland. Der Minister Pichon u. a. aus: ster Pichon führte in seiner Antwort

Die Ereignisse in Rußland stellen zu i zn Bechen Pt. di s zusammen mit dem Eintritt ieses Krieges dar. Die jetzige russische Regierung hat elbst offistele Beziehuncen zu den Verbündeten unmöol c h. 89 dehe 1 binge sich ö Seer in voller Auflöfung und a das Wer 5 Militärmacht fortzusetzen vnd -- 11“ den Verbündeten zu schaffen. holten Erklärungen unserer Mmister und in den des Parlamentes bezeschnet: Zuerst Siegen! George hat es noch gestern wiederholt: Frieden nur durch den Sieg. Um zu unterdrücken und zu herrschen? Mit nichten! Um der Welt Frieden, Gerechtiakett und Brüperlichkeit zu sichern! Die Wieder⸗ herst llung Elsaß⸗Lothringens leistet Gewähr für einen dauerhaften Frieden. Wir werden den Krieg erst dann als gewonnen betrachten, wenn Deutschland erklären wird, daß es bereit ist, einen Frieden an⸗ zunehmen, der auf der Grundlage der Gerechtiigkeit und der Wiedergut⸗ machung des begangenen Unr chts begründet ist. Die Verbündeten wollen auch ein unabhängiges und unteilbare: P len mit allen Bür schaften einer freien wirtschaftlichen und militärischen Entwicklung. Das, was uns von den Feinden unterscheidet, ist das Streben nach einem gerechten und dauerhaften Frieden. Man begreift leicht, daß Deutschland und Peeteh e sich weigern, ihren Frieden ohne Annexionen näher zu er⸗ sateen Die Veröffentlichung der Geheimverträge mit Rußland war ein vollständiges Fiasko für Deutschland, sie hat nicht die guten Bez⸗ hungen zu den skandinavischen Ländern b einträchtien köͤnnen. Es würde Rußlands Verbhängnis sein, sich von den Femden ein⸗ P zu lassen. An dem Tage, wo man unmittelbar wegen er Friedensbedingungen an uns herantreten würde, werden wir sie mit unseren Bundesgevossen zusammen prüfen. Ein solcher indirekter Friedensvorschlag aber verdient nicht, er⸗ nogen zu merden. Entweder werden die russischen Verhand⸗ ungen zum Z'ele führen, und dann wird dies die Kapitulation Ruß⸗ lands sein, ider die Verhandlungen werden scheitern. Ja beiden Fällen wird für uns der Krieg weitergehen. Es bedeuter offenbar einen großen Erfolg für Deutschland und Oesterreich⸗Unaarn, die Be⸗ wegungsfre iheit an unserer Front zu besitzen. Deutschland hat sich 1 3 an vee Segcen h. anzosen werden einen beträchtlichen Ante Darauf lehnte die Kammer mit 378 gegen 103 Stimmen den Vorrang für eine Tagesordnung Longuet ab, nach der vercg künftig nur die vom Parlament gutgeheißenen Ver⸗ pflichtungen als gültig angesehen werden sollen, und nahm mit sämilchen 884 abgegebenen Stimmen eine Tagesordnung Symian an, wonach die Kammer die Erklärungen der

(Beif II.) Lloyd Man erhält den

von Sa S atkarten zu exteilen, wurde fgehoben.

Regierung billigt und im Vertrauen zu ihr zur Tagesordnung übergeht 8 1“

durch den Krieg unterbrochenen Vertragszustandes erzielt Ferner

Briands, der erklärte,

Politik zu verbffentlichen. Der Minister des Aeußeren Pichon erklärte,

die Entente habe Unrecht getan,

dem Verlangen einer Nachprüfung der Kriegsstele der Entente. 8

interpellierten hierauf über die Vorgänge in

in den Krieg die wichtigsten Tatsachen

einen Abarund zwischen Rußland und Unsere Keiegsztele sind in den wieder⸗ Tagesordnungen

Siegen warum? Für E oberurgen?

1“

Rußland. der Kongreß der Eisenbahner, der beauftragt ist, le Fragen bezüalich der Eisenbahnen zu regeln, hat Lenin em Ehrenmitglied gewählt. kach einer Meldung der „St. Petersburger Tele⸗ nrophenagentur“ herrscht umer den Kosaken Demoralisation. die Fronttruppen weigern sich, gegen die Regierungstruppen vorzugehen. Eine Division in der Umgebung des Bahnhoss Alerandrowsk leate die Waffen nieder; ihr Beispiel wurde von underen Regimentern befolgt. Das „Reutersche Büro“ erfährt von maßgebender swpanischer Seite, daß nach den letzten Depeschen 5000 Mann hmesischer Truppen mit der Aufrechterhaltung der Ordnung in Charbin betraut sind. Ungefähr die Hälfte der russischen Garnison in Charbin, die sich insgesamt auf 8000 Mann be⸗ iffert hat sich den Marimalisten angeschlossen. 8

Türkei. Der Finanzminister Dschavid Bei ist nach Wien abge⸗ nist, von wo er sich nach mehrtägigem Aufenthalt nach Berlin begeben wird. 3

8 8

aere üen

Die Friedensverhandlungen in Brest⸗Litowsk.

Brest⸗Litowsk, 28. Dezember 1917. Im Laufe der heute vormittag abgehaltenen Be⸗ sprechung zwischen den Delegationen der Verbündeten Umnd Rußlands wurde die vorläufige Beratung jener Punkte beendigt, die auch bei Abschluß des allgemeinen Friedens zwischen Kußland einerseits und diesen Mächten andererseits geregelt werden müssen. Diese Beratungen sind im Geiste der Ver⸗ sähnlichkeit und des gegenseitigen Verständnisses geführt worden. In einer ganzen Reihe wichtiger Punkte wurde die Grundlage für eine Einigung geschaffen. Außer politischen Fragen wurden auch solche rechtlicher und wirtschaftlicher Natur verhandelt und vorbehaltlich der Prüfung durch die heimischen Behörden und

der endgültigen Redaktion in befriedigender Weise geregelt. Zunächst wurde Einigung über die Wiederherstellung des

wurde vereinbart, daß in rechtlicher wie in wirtschaftlicher Be⸗ jiehung das eine Land vom anderen nicht schlechter behandelt werden solle als irgend ein drittes Land, das sich nicht auf Vertragsrechte berufen kann. Kriegsgesetze sollen aufgehoben, die davon Betroffenen in ihre früheren Rechte wieder eingesetzt oder entschädigt werden. In weiteren Bestimmungen werden die für die Kriegskosten und Kriegsschäden aufgestellten Regeln näher ausgeführt. Namentlich einigte man sich auch über die Behandlung der den Zivilangehörigen außerhalb des Kriegs⸗ gebiets erwachsenen Schäden. 1 8

Ueber die gegenseitige Freilassung und Heimbeförderung von Kriegsgefangenen und Zwilinternierten wurde grundsätz⸗ liche Emigung erzielt. Das aleiche gilt von der Rückgabe der beiderseitigen Kauffahrteischiffe. Endlich wurde die schlkeunige Wiederaufnahme der diplomatischen und konsularischen Beziehungen vorgesehen. In wirtschaftlicher Hinsicht ergab sich völliges Einverständnis über die sofortige Einstellung des Wirtschaftskrieges, über die Wiedereröffnung des Handels⸗ vetehrs und über die Einrichtung eines organisierten Waren⸗ austausches. Ferner wurde im wesentlichen Uebereinstimmung über die Grundlage erzielt, auf welcher die wirtschaftlichen geziehungen der beiden Länder dauernd geregelt werden sollen.

In der wichtigen Frage der Behandlung der beider⸗ seits besetzten Gebiete wurde von russischer Seite folgender Vorschlag gemacht:

„In voller U bereinstimmung mit der offenen Erklärung der beiden vertragsch jeßenden Teile, daß ihnen kriegerische Pläne fern⸗ llegen und daß sie einen Frieden ohne Annexionen schließen wollen, sjeht Rußland seine Truppen aus den von ibnen besetzten Tetlen Desterreich⸗Ungarns, der Türkei und Persien zurück, und die Mächte des Vierdundes aus Polen, Litauen, Kurland und den anderen Gebteten Rußlands. Entsprechend den Grundsätzen der russichen Regierung, die das Recht aller in Rußland lebenden Völker ohne Ausnahme auf Selbst⸗ bestimmung bis zur A sonderung verkündet hat, wird der Bevölterung dieser Gebiete die Möglichkeit gegeben werden, binnen kürzester, genau bestimmter Frist volltommen frei über die Frage ihrer Ver⸗ einigung mit dem einen oder anderen Reich oder über die Bildung eines selbstär diaen Staates zu entschelden. Hterbei ist die Anwesenheit irgendwelcher Truppen in den abstimmenden Gebieten nicht zulässig außer von nationalen oder örtlichen Milizen. Bis zur Entscheidung dieser Fragen aber liegt die Verwaltung dieser Gebiete in den Händen von in demokratisch r Weise gewahlten Vertretern der örtlichen Be⸗ kerung selbst. Die Frist der Räumung nebst den nöheren Um⸗ särden und dem Beginn und Verlauf de. Demobilisation des Heeres vnd durch eine besondere militärische Kommission bestimmt.“

Demgegenüber schlug Deutschland vor, den ersten beiden Artikeln des zu schaffenden vorläufigen Vertrages nach⸗ stehende Fassung zu geben:

Artikel 1. Rußland und Deutschland erklären die Beend igung des Kriegszustandes. Beide Nationen sind entschlossen, fortan in Füieden und Freundschaft zusammen zu leben. Deutschland würde kunter der Voraussetzung der zugestandenen vollen Gegenseitigkeit gegenüber seinen Bundesgenossen) bereit sein, sobald der Frieden mit Rußland geschlessen und die Demobilisterung der russischen Streit⸗ häfte durchgeführt ist, die jetzigen Stellungen und das besetzte mssische Gebiet zu räumen, soweit sich nicht aus Artikel 2 ein anderes ergibt.

Artikel 2. Nachdem die russische Regierung, entsprechend ihren Grundsätzen, für alle im Verbande des russischen Reiches lebenden Völker ohre Ausnahme ein bis zu ihrer völltgen Absonderung gehendes Selbstbestimmungsrecht verkündet hat, nimmt sie Kenn tnts von den Beschlüssen, worin der Volkswille ausgedrückt ist, für Polen, sowie für Litauen, Kurland, Teile von Estland und Livland die volle staatliche Selbständigkeit in Anspruch zu nehmen und aus dem russischen Reichsverbande avszuscheiden.

Die russssche Regierung erkennt an, daß diese Kundgebungen unter den gegenwärtigen Verhältnissen als Ausdruck des Volkswillens anzusehen sind, und ist bereit, die hieraus sich ergebenden Folgerungen zu zieben. Da in denjenigen Gebieten, auf welche die vorstehen den Bestimmungen Anwendung finden, die Frage der Räumung nicht so liegt, daß diese gemäß den Bestimmungen des Aritkels 1 vor⸗ genommen werden kann, so werden Zeitpunkt und Modalitäten der noch russischer Auffassung nötigen Becräft gnn der schon vorliegenden Lobtrennungserklärungen durch eine Volksabstimmung auf breiter Grundlage, bei der irgend ein militärischer Druck in jeder Weise aus⸗ zuschalten ist, der Beratung und Festjetzung durch eine besondere

ommission vorbehalten.

Eine im wesentlichen gleichlautende Formulierung wurde

österreichisch⸗ungarischerseits vorgeschlagen. Die russische Delegation nahm diese Erklärungen zur

r st kt, als ta des Volh wihene gndenine kenpn ezigfengerftärung betrachtet werden

Truppen in den betreffenden Gebieten vorgenommenen freien Abstim⸗ mung erscheint. Daber schlagen wir vor und bestehen darauf, deß eine klarere und genauere Formulierung dieses Punktes erfolgt. Wir sind jedoch damit einverstanden, daß zur Prüfung der technischen Be⸗ dingungen für die Verwirkl chung eines derartigen Referendums, des⸗

kommission eingesetzt wird.

Im allgemeinen kann nach dem Verlauf der bisherigen Verhandlungen mit Befriediaung festgestellt werden, daß die Ansichten der vertretenen Mächte über die Regelung der wich⸗ tigsten Fragen sich in vielen Punkten decken, in anderen sich derart genähert haben, daß die Hoffnung auf Erzielung eines

Einvernehmens auch in diesen begründet ist.

Bei der heutigen dritten und vor Eintritt der vereinbarten Pausen letzten Vollsitzung führte der bulgarische Justiz⸗ minister Popow den Vorsitz. Nach Eröffnung der Ver⸗ sammlung wies der Vorsitzende auf die Bedeutung der ein⸗ geleiteten Friedensverhandlungen hin, welche die Grundlage für eine neue Aera in der Entwicklung des Völkerrechts zu bilden versprächen. Die Menschheit habe den Delegationen des Vierbundes und jener Rußlands, welche das Rechtsgefühl des großen russischen Volkes verkörpere, viel zu danken. Um diesem Gedanken Ausdruck zuverleihen, übergab sodann der Justiz⸗ minister Popow den Vorsitz an den Führer der russischen Delegation. Herr Joffe, der hierauf das Präsidium über⸗ nahm, wies darauf hin, daß in der letzten Vollversammlung beschlossen worden sei, nach Besprechung einzelner spezieller Fragen zwischen den Vertretern des Vierbundes und Rußlands die nächste Vollversammlung auf den 4. Januar n. St. fest⸗ zusetzen. Nach dem nunmehr erfolgten Abschlusse dieser Be⸗ sprechungen sei diese Sitzung die letzte vor dem 4. Januar 1918. Sodann erbat Seine Hoheit Ibrahim Hakki Pascha das Wort, um vor Eintritt der kleinen sechstägigen Pause einige Worte an die Versammlung zu richten.

Er wies darauf hin, daß sich die von ihm bei Eröffnung der Beratungen geäußert“ Hoffnung, das Werk bald einem befriedigenden Ende zugeführt zu sehen, nicht als zu kühn erwiesen habe. Nahrzu alle schwierigen Fragen, die der dreieinhalbjährige Krieg aufgeworfen habe, seien besprochen und geprüft worden. Man könne sagen, doß deren Mehrzahl heute auf dem Weoe zu einer praktischen Lösung sei. Ein sehr gutes Ergebnis sei mitbin während der sechstägigen Ver⸗ handlungen erzielt worden. Für dieses Ergebnis der Besprechungen gebühre der russischen Delegation Dank, da sie während der Ver⸗ handlungen viel Aufrichtigkeit, Gerechsigkeit und viel praktischen Sinn gezeigt habe. Die russischen Herren hätten bewiesen, daß sie auch gute Diplomaten und gute Staatsmännrr seien. Am Schlusse wünschte Hatki Pascha den Herren der russischen Delegation eine alückliche Heimreise und schloß mit dem Wunsche auf ein glückliches Wiedersehen am vereinbarten Tage.

Der Führer der russischen Delegation gab gleichfalls der Ansicht Ausdruck, daß die begonnenen Verhandlungen ein guter Anfang seien und die Erwartung zuließen, daß der verheerende Krieg ein baldiges Ende finden werde.

„In der jetzt beginnenden Pause“, so schloß Herr Joffe, „we den wir alle das Gefühl haben, daß hiater uns Millionen leidender Menschen stehen, die das Ende des Krieges herbeisehnen. Das Be⸗ wußtsein dieser Verantwortlichkeit vor unseren Völkern, vor der Menschheit und vor der Geschichte gibdt uns die Hoffnung und die innere Kraft, den Weg zum allgemeinen Frieden zu finden. In dieser

Hoffnung erkläre ich die gegenwärtige Sitzung für geschlossen.“ 88 8 (W. TX. B.)

Kriegsnachrichten. b Berlin, 28. Dezember, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Mannheim, 25. Dezember. (W. T. B.) Englische Flieger bewarfen am gestrigen Weihnachtsabend die offene Stadt Mannheim mit Bomben. Keinerlei militärischer Schaden. Zwei Personen wurden getötet und zehn bis zwölf verletzt, darunter keine Militärpersonen, dagegen französische Kriegsgefangene. Ein Fluazeug wurde in der Pfalz zum Niedergehen gezwungen, die Insassen wurden gefangen genommen.

8

8

(W. T. B.)

Großes Hauptquartier, 29. Dezember.

8 Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. 8

In einzelnen Abschnitten der flandrischen Front,

südlich von der Scarpe, bei Graincourt und Gonnelieu

nahm die Feuertätigkeit gegen Abend zu. Oestlich von Nieu⸗

port und bei Poelkapelle scheiterten mehrfache englische

Erkundungsvorstöße. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Nördlich von Courtecon drangen Aufklärungsabteilungen in die französischen Linien und brachten einige Gefangene

zurück. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Mazedonische Front.

Am Prespa⸗See, nordwestlich von Mona Dojran⸗See zeitweilig rege Artillerietätigkeit.

Italienische Front.

Ein italienischer Angriff gegen die Höhen östlich vom

Monte Tomba scheiterte in unserem Feuer. 1A1“

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 28. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Oestlicher Kriegsschauplatz. Waffenstillstand.

Italienischer Kriegsschäauplatz. 8 Westlich des S Aslens; un bflch des Monte

S d e Vorstöße abgewiefen. 8 8 8 6 Der Chef des Generalstabes.

1b Cernabogen heftigeres Artilleriefeuer. gleichen zur Festsetzung einer bestimmten Räumungsfrist eine Spezial⸗ Front maͤßge 8rv 7* verjagten wir durch Feuer eine englische Erkundungsabteilung.

Bulgarischer Bericht. Sofia, 27. Dezember. (W. T. B.) Generalstabsberichl, Mazedonische Front. Westlich Bitolia und im Auf der übrigen Nördlich des Tahinos⸗Sees

Dobrudscha⸗Front. Waffenstillstand.

Sofia, 28. Dezember. (W. T. B.) Generalstabsbericht.

Mazedonische Front. Zwischen den Seen, an der Tschervena⸗Stena, im Cernabogen und im Südwesten von Doiran war die Feuertätigkeit etwas lebhafter und steigerte sich für kurze Augenblicke zum Artillerietrommelfeuer. Bei Doldzeli zerstreuten wir durch Feuer englische Infanterie⸗ einheiten, welche sich unseren Stellungen zu nähern suchten. Im Strumatal wurden mehrere feindliche Erkundungs⸗ abteilungen verjagt.

Dobrudscha⸗Front. Waffenruhe.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 27. Dezember. (W. T. B.) bericht. S. Keine Ereignisse.

Tages⸗

Der Krieg zur See.

Berlin, 28. Dezember. (W. T. B.) In geschickt und schneidig durchgeführten Angriffen gelang es einem unserer U⸗Boote in der Irischen See innerhalb von fünf Tagen 18500 Br.⸗Reg.⸗To. Schiffsraumes zu vernichten. Sämtliche Schiffe waren große Dampfer. Einen von ihnen schoß das U⸗Boot aus einem stark gesicherten großen Geleitzuge heraus. Ein anderer Dampfer von etwa 5000 Br.⸗Reg.⸗To. hatte anscheinend Sprengstoff geladen; unter auffallend heftiger Detonation und starker Feuererscheinung verschwand der größte Teil des Schiffes augenblicklich, nur das in Weißglut getauchte Heck war noch wenige Minuten sichtbar.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Regsotterdam, 28. Dezember. (W. T. B.) Der „Maas⸗ bode“ meldet: Ein Leichterschiff und ein Schleppdampfer aus Stavanger sind gesunken. Der belgische Dampfer „Kurland“ (1964 Br.⸗To.) ist nach einem Zusammenstoß gesunken, ebenso der englische Dampfer „Dryade“ (1831 Br.⸗To). Der eng⸗ lische Dampfer „Frankby“ (4182 Br.⸗To.) ist gestrandet und samt der Ladung verloren. Die portugiesischen Segler „Afra“ und „Santa Lucia“ (145 Br. To.) sind verloren. Der Dampfer „Helenus“ (7555 Br.⸗To.) ist in beschädigtem Zustande in Falmouth angekommen. Der englische Segler „Crofton“ ist gestrandet und wrack, der portugiesische Dampfer „Insulano“ (1649 Br.⸗To.) ist gestrandet und gesunken. Der Segler „Zeno“ (2890 Br.⸗To.) stieß mit einem französischen Dampfer zusammen und mußte auf Strand gesetzt werden. Der Dampfer „Knight of the Thistle“ der Holtlinie

(6675 Br.⸗To.) ist vermutlich während der letzten Stürme ge⸗ sunken; der Dampfer „Brescia“ (3235 Br.⸗To.) stieß auf der Fahrt von Genua nach Manchester mit einem anderen Schiff zusammen und ist beschädigt in Algier angelangt.

Der Krieg in den Kolonien.

vLissabon, 27. Dezember. (Reuter.) Amtlich wird aus Mozambique gemeldet: 2000 Deutsche eroberten nach drei⸗ tägigem Kampfe den Berg Hkula, der von 250 Portugiesen besetzt war, und nahmen den Befehlshaber und 25 andere ge⸗ fangen. Die portugiesischen Verluste betragen 40 Mann. Die Deutschen ließen die Gefangenen am nächsten Tage wieder frei.

Kunst und Wissenschaft.

Der Druch der Lichtstrahlen. Daß das Licht einen Druck auszuüben vermag, ist schon von Max angenommen und spaͤter von dem russischen Physiker L bedeff an seiner be⸗ühmten Lichtmühle nachgewiesen worden. Der schwedische Pbysiker Arrhenius hat diese Entdeckung dann dazu verwertet, die eigentuͤmliche Tatsache aufzu⸗ klären, daß die Schweife der Kometen meist in die von der Sonne abgewandte Richtung gestreckt sinn, auch hat er den kühnen Gedanken ausgeiprochen, daß durch den Lichtdruck winzige Keime von einem Weltkörper auf einen anderen hinübergelangen und daß daduech das Leben im Weltall verbreitet sein könnte. Um winzige Körperchen müßte es sich freilich handeln, denn der Schätzung nach betröge der Lichtdruck der Sonnenstrahlen auf einen ganzen Quadratkilometer der Erdoberflaͤche, wenn ihr die Strahlung unge⸗ schwächt zukäme, noch nicht ein halbes Kilogramm. Der ganze Mond würde einen Druck von 6 Millioaen Kilogtamm erfahren. Das er⸗ scheint zwar an sich als ein sehr bedeutender Betrag, aber er ver⸗ schwindet gegen die anderen im Weltraum waltenden Kräfte. Sogar der Neptun, der äußerste der Planeten, wirkt auf den Erde mond noch mit einer Anztehung von 3 Billionen Kilogramm. Im Labora⸗ torium war es bisher nicht gelungen, die Wirkung des Lichtdrucks genauer zu erforschen, da alle zunächst in Belracht gezogenen Körperchen voch bei weitem zu groß dafür waren. Durften sie doch nur einen Durchmesser von etwa 1/100 000 cm. besitzn. Nunmehr hat der Wiener Phpsiker Eh enhaft Versuche ausgeführt, die nicht nur diese Schwiertgkeiten überwunden, sondern sogar eine weitere überraschende Endeckung von noch nicht abzuschätzender Bedeutung erbracht haben. Die kleinen Körperchen fand dieser Forscher in den Teilchen von verdampftem Gold, Silber oder Quecksilber. Die Verdampfung wird im elektrischen Lichtbogen erzielt, und die Kügelchen des Evelmetalls bleiben im Raum schweben. Durch einen feinen Apparat, der den Namen „Lechtzange“ erhalten hat, wird in diesen Raum der Strahl einer Bogentampe geleitet, dessen Energie 300 mal größer ist als die der Sonnen strahlen, wie sie an der äußeren Grenze der irdischen Luftschicht anlangen. Durch ein Mikroskop konnte nun Ehrenhaft aufs genaueste beobachten, wie das Licht die winzigen Metallteilchen in der Richtung seiner Strahlen fortstieß. Es zeigte sich aber ferner, daß schwerere Körverchen, wie die Verbrennungsteilchen einer Zigarre gegen sie bewegt, also scheinbar vom Licht angezogen wurden. In manchen Fällen ließ sich geradezu wahrnehmen, wie die beiden Strömungen, mit den Lichtstrablen und in entgegengesetzter Rechtung, sich gegeneinander bewegten. Auch die Kräfte, mit denen diese Be⸗ wegungen erfolgen, haden sich messen lassen, obgleich sie für unsere Begriffe unendlich klein erscheinen. Die Bewegung gegen das Licht hin ist eine vollktommen neue Tatsache und bisher noch durchaus rätselbaft. Durch sie wird aber erklärt, daß auch in den Kometen⸗ schweifen Strömungen erkennbar sind, die, entgegen der Regel, der Sonne zugewandt fit

ann, die als Ergebnis einer bei gänzlicher Abwesenheit fremder