1917 / 308 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

1918 nicht mehr maschtnenelattes, holbaltiges Druckpapier b zieben als der dreifachen Menge des Verbrauchs im Monat 1917

entspiicht. für

wendung auf Verseger und erscheinen, die den Vorsche isten der Ziffer 1 unterliegen.

1918 55 vom Hunde!

im Jahte 19 ,6 zu deren Herstellung verwendet worden ist.

8

2.

Sam elwe’ ke, Ginzelwerk⸗, Jugeneschri ten usw.), Musikalien, Zett⸗

8 8

zo ene Menge.

betreffend weitere Aenderung der Ausführungs⸗ bestimmungen vom 10. Oktober 1916

Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1145) bestimme ich:

(Reichs⸗Gesetzbl S. 1149) in der Fassung der Bekannt

ee. Fereet 2g dn. dn 1 15. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1389), vom 30 De⸗ zember 1916 (MReichs⸗Gesetbl. 1917 S 1), 1 7 1917 (Reichs⸗Hesetzbl. S. 54), Gesetzbl. S. 249) und vom 12. April 1917 S. 353) werden wie folgt geändert:

nach Z ffer 3 zunebende Bezursrecht in der Zest dom 1. Januar 1918

1. Zeitungen, die im Jahre 1915 eine Fläͤche . bis 200 Quadratmeter eingenom men batten, erfahren eine Erschrä kung von 11 vom Hundent von 201 bis 250 Quadratmeter emgenommen hatten, erfaheen eine in chräntung von 138 vom Hundert . von 251 bis 300 O aodra m ter eingenommen hatten, er abien eine Enich nkung von 18 vom Hundert von 301 bis 350 Qa -dratmeter einenommen hatten, erf⸗heen ei e Ein’wränkung von 22,8 oom Hundert von 351 b 8 400 Quabratmeter ein enommen hatten, ersoh en eine Eichränkung von 27 vom Hundert von 401 bis 500 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahren eine (Ei zchränkung von 30 vom Hundert von 501 bis 600 Quadrameter eingenommen hatten, erfah en eine Linichjänkung von 31 vom Hundert von 601 bs 700 Quadratmeter eingenommen hatten, erfahr n eine Em'ch änkung von 32 vom Hundert . von 701 bi; 800 Quadratmeter eing nommen har'ten, erfab en eine Einschränkeng von 33 vom Hundert von 801 bis 950 Q a ratmeter eingenommen bhatten, erfaben eine Er chrä kung von 36 vom Hundert von 951 bis 1100 Q adratmeter eingenommen haiten, erfahren eirne Etn'ch ä kung von 37 vom Hun dert von 1101 bis 1250 Q arratmeter emgenommen hatten, erfahr n eire Enig ränkurg von 38 vom Handert von 1251 b's 1400 Quadratmeter ei genommen hatten, erf bren eine En chräukung von 39 vom Hundert . von 1401 bis 1600 Q adrotmeter einenommen hatten, erfahren eine Enschränkung von 42 vom Hundert üngr 1600 OQ adratmeter eingenommen hatten, erfahren eine Einschränkung von 44,5 vom Hundert Die Quadratmete fliche wird errechnet durch Feststellung der Pavierse tengröße und der Geamtzahl der Seiten (Umfang), die die Zeitung im Jahre 1915 gehabt bat. „„ Zeitunger, deren Quadratmeterfläche sich im Jahre 1915 gegen⸗ über dem Jahre 1913 p rringert hat, erhalten, wenn die Minderung 1. bis zu 300 Quadratmeter beträgt, 8 4 von Handert 2. von 301 bis 450 Quadratmeter be⸗ trägt, 5 vom D noret 3. von 451 bis 500 Q adratmeter be⸗ 4 trögt, 6 vom Hundert

gen

bolzbalti inen Zeitraum von drei Monaten.

von masch ne glati m,

hnen für den Druck der Zeitung im Jahre 1915 Druckpapier, errechnet für e

verhrauchten Meng⸗

der von

über diejenige Merge hmaus, zu deren Bezug sie gemäß Zͤffr 1 be⸗ t rechtigi sind. über 500 Quadratmeter beträgt, 7 vom Hundert Zeitungen, deren Quadratmete fläche über dem Jahre 1913 vermehrt hat, mehrung

bis zu 50 Quadratmeter beträgt, 4 vom Hundert von 51 bis 75 Q afratmeter be⸗ nägt, 6 vom Honrert von 76 bis 100 Quadratmeter be⸗ 1

sich im Jahre 1915 gegen⸗ erhalten, wenn die Ver⸗

unter derjenigen Menge, zu deren Bezug sie gemäß

om Punger iffer 1 berechtigt sind.

von 101 bis 125 Quadratmeter benäst, 10 vem Hundert

über 125 Quadratmeter beträgt, 8 125 vom Handert

2. Verl ger und Drucker solcher auf bafti en Derckpapier gedruckten Zritungen, deren Auegaben in einer Woche nicht nebr als sechs Bogen zu je vier Seiten umfassen, unter⸗ legen, soweit sie vor dem 20. Juni 1917 erschienen sind, keiner Ein⸗ schranku g im Verbrauche von Drucpapier der gen nnten Art; sie dürtn j doch in der Zeit vom 1. Janua- 1918 bis zum 31. März

maschinenglattem, holz⸗

Die Verloeger dieser Ze tungen haben der Krseagswirtschaftsstelle das deuisch⸗ Zettungagewerbe auf ihre Kosten ein Pfl chtexemplar jeder Ausgahe, durch die Pon reuelm äßtg bestehgeldfret zu überweisen.

Die B st mmengen ach Zeffer 2 Abs. 1 und 2 finden k⸗ine An⸗ Drucker, te deren Verlag arch Z itungen

3 Zr Herßellung von Druckwerken (Bücher, Einz⸗ werke, Jugendscheifen usmw), Masik lin, Zeltschriften und sonnigen p sodesch erscheige den Dr ckschrift n dürfen deren Verleger nd Drocker ig de Z ir vom 1. J nuar 1918 bis zum 31. März verjenigen Menge Truckoavier bezehen und

v rbr chen, di⸗ err chnet aur einen Z⸗itraum von drei Monaten

Sammelwerke,

4 Bei Festsetzung der Menge nach Ziffer 1 bis 3 werden vor⸗ handene Bestände angerechnet. ge nach Ziff 18 3 werden vo:

5 Falls Verleger urd Druocker von Druckwerken (Bücher,

schriuen und sonsitgen periodisch erschemmnenden Druckschriften das ibnen bis zom 31. März 1918 nicht oder nicht voll ändi .

1 e ndig, auenutzen, erböht sich bet Feus tzung em s Bezugsrechts far die Zrit nach 8 1. April 1918 ieses B zugsrecht um die im ersten Vtierteljahre 1918 nicht be⸗

8 fanan diesen Anspruch bis zum 10. April 1918 ei der Kriegswirisch fisstelle für das deusche Ze ssgewerbe Berlin geltend mach n. b

§ 2 Mit Gefänonis bis zu sechs Monate er mit Geldstraf h. tausend Mark wird benraft: 1111A14“*“ 1. wer dem § 1 zuwlder Druckpavier der im § 1 hez⸗ichneten Altt in gröneren Mengen bezieht oder ver braucht, als für ihn voon der Krieaswirtschaftestelle für das deutsche Zeitungsgewerbe fengesetzt wid,

2. wer Druckpapter der im § 1 bezeichneten Art ohne Genehmi⸗ gurg der Kriegewirischafts elle für das deutsche Zeitungsgewerbe ceeehrt. oder ven der Keiesscirtschaftsstelle

r das deutsche Zeitungsgewerbe an die Lieferung geknüpf Bedingungen zuwiderhandelt. .““

Die Bestimmungen treten 12 1 Januar 1918 in Kraft. Berlin, den 28. Dezember 1917. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.

Bekanntmachung,

3 zu der Ver⸗ ordnung über Rohtabak. 9

Vom 27. Dezember 1917 Auf Grund des § 3 Abs. 2, § 13 der Verordnung über

Die Ausführungsbestimmungen vom 10. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1288), vom 17. Januar

vom 20. März 1917 (Reichs⸗ (Reichs⸗Gesetzbl.

stellungstage an innerhalb 60 Jahren seitens der Bank mit zweimonatiger Frist kündbare Hypothekenpfandbriefe.

Im § 3 hinter Abs. 6 ist folgender Absatz einzufügen: Die Uebertragung von Bedarfsanteilen ist nur auf An⸗ trag der Zentrale mit Genehmigung der Auslandsgesellschaft unter Zustimmung des Reichskommissars zulässig. Berlin, den 27. Dezember 1917. Der Reichskanzler. . IJn Vertretung: Freiherr von Stein

Bekanntmachung,

betreffend Ergänzung der Ausführungsbestimmungen vom 24. Oktober 1917 zu der Verordnung über Zigarettentabak. . 8

Lom 27. Dezember 1917.

Auf Grund des § 2 Abs. 2, § 5 der Verordnung über Zigarettentabak vom 20. Oktober 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 945) bestimme ich:

I. Die Ausfühlrungsbestimmungen vom 24. Oktober 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 965) zu der V⸗rordnung über Zigaretten⸗ tabak werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:

7

Vom 1. Februar 1918 ab darf kei der Verarbeitung von Zigarettenrobtabak eine Höchstmenge nicht überscheitten we den, die fur den Kalendermonat einem Sechstel der in de Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1917 zum eineachen Kriegsaufschlage berstellboren Ziaarettenmenge entspricht. Hierbei ist als Durchschnittsgewicht für 1000 Stück Zigaretten axnzunehmen: a. für Betriebe, die in den ersten 8 Monaten des Jabres 1917 zur Herstellung von 1000 Stück Zigaretten dutchschnittlich 850 g oder mehr Tabak verwendet haben, 850 g; 3 b. für Betriebe, die in der bezeichneten Zeit im Durchschnitt weniger als 850 g Tabak auf 1000 Stück Zigaretten ver⸗

arbeitet haben, dieses Gewicht. 88

§ 8 Die Gesellschaft darf für die Zuteilung von Tabak an die Her⸗ steller Gebühren bis zur Höhe von 3 vom Hundeit des Rechnungs⸗ werts erheben. II. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Februar 1918 in Kaaft. 1“ Berlin, den 27. Dezember 1917. 3 Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.

1.““

666868ꝭ6- ““ betreffend die Postprotestaufträge mit Wechseln und Schecken, die in Elsaß⸗Lothringen zahlbar sind.

Vom 29. Dezember 1917.

16“

Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 347) und des § 3 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechsel⸗ protestes, vom 30. Mai 1908 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 321) sowie auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 20. De⸗ zember 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1114), betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen, wird im Anscluß an die Bekanntmachung vom 4. Oktober 1917, be⸗ treffend die Postprotestaufträge mit Wechseln und Schecken, die in Elsaß⸗Lothringen zahlbar sind (Reichs⸗Gesetzbl. S. 890) folgende Verordnung erlassen:

A. Protestaufträge mit Wechseln, die in Elsaß⸗Lothringen jahlbar sind, werden erst an folgenden Tagen nochmals zur Zahlung vorgezeigt:

a. wenn der Zahlungstag des Wochsels in der Zeit vom

30. Jalt 1914 bis svließlich 29. Mai 1918 eingetreten ist, am 31, n 1918; 88 b. wenn der Zahlungstag des Wechsels nach dem 29. M 1918 einnitt, G 8 8 gr am zweiten Werktage nach dem Zablunattage.

Solange die Verläng rung der Aristen des Wechsel⸗ und Scheck⸗ rechts nach der Vorschrift des vorbergebe den Sotz’s bestebt, kann der Auftraageber verlangen, daß ein davon b troffener Wchsil mt dem Poßp otesauftrage schon am zweiten Werktage nach dem Zah⸗ lungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgezeigt und, wenn auch diese Vorzeigung oder der Versuch dazu erfol los leibt, protesttert werde Dieses Nerlagen ist durch den Vermerk Ohne die verlängerte Protestfrist“ auf der Rück⸗ seite des Ponprotestauftrags auezudrücken. Auch kann die Post damit betraut weiden, für folche Wchsel neben der Wechsel⸗ summe auch die für dir verlängerte Frin vom Tage der ersten Vor⸗ zegung des Wechsels an faͤll gen Wechs li sen einzuziehen und im Nechzzahlungs fale deswegen P otest zu erheben. Wird hiervon Ge⸗ brauch gemacht, so ist in den Nordruck zum Postprotestauftrage hinter „Beirag des beigefügten W chsels“ ein, ut agen „nebst Verzugszinsen von 6 po vom Tage der ersten Vorzetgung, nämlich oww.. ab’-. Der Zitpunkt von dem an die Zinsen zu berechnen sind, ist nicht anzugeb n, wenn die Post die erste Vorzeigung des Wechsels bewirkt. Hat der Auftraggeber die Einziehung de Zinsen verlangt, so wird der Wechse! nur gegen Bezahlung der Wechselsumme und der Zinsen ausgehändigt, bei N chtoblung auch nur der Zinsen aber wegen des nicht gezahlien Betrags Protest marg ls Zablung erhoben. B Ais Zablungstag gilt der Fälli keitstag des Weasels oder, wenn dieser ein Sonn⸗ oder Feiertag ist, der nächste We⸗klag. Fällt der Schluaßtag der Fr st zur Vorzeigung des Wechsels auf einen Sonn⸗ oder Feiertag, so wird der Wechsel am nächnen Werktage zur Züuhlung vorg zei⸗t. Die Postverwaltung be hält sich vor, die Vor⸗ zeigung der Wechsel, deren Protestfrist am 31. Mai 1918 (Abs. A) abläuft, auf mehrere vorhergehende Tage zu verteilen.

Diese Verordnung t itt sofort in Krast. Berlin, den 29. Dezember 1917. DOer Reichskanzler.

In Vertretung: Rüdlin. 8

Bekanntmachung 8

über bn Ausgabe von Schuldverschreibungen der Bayerischen Handelsbank in München auf den Inhaber.

Der Bayerischen Handelsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 88 19 eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu ringen: a. 4 400 000,— 4 prozentige unverlosbare, vom Aus⸗ stellungstage an innerhalb 70 Jahren seitens der Bank mit zweimonatiner Frist kündbare, jevoch vor Ablauf von 10 Jahren vom Ausgabetage an nicht rückzahlbare Hypothekenpfandbriefe; b 5 600 000,— 4 prozentige verlosbare, vom Aus⸗

München, den 22. Dezember 1917.

Königliches Staatsministerium des Innern. J. A.: Ministerialdirektor Völk.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen vom 26. November 1914 (RSBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

650. Liste.

Städtischer Grundbesitz. Kreis Chateau⸗Salins. Gemeinde Duß. Wohnhaus Kirchplatz 5 der Clausener Georg Ehefrau Magdal geb. Moineville in Versatlles (Verwalter: Gerichtsvollziehes MNiichel in Duß). 8 Straßburg, den 24. Dezember 1917.

8

ssterium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des saß⸗ A.: Bickell. Immern.

Bekanntmachung.

Verwaltung Fea ag85e Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGZl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden. 651. Liste. 8 Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse des am 25. Juli 1916 ver⸗ sporbenen Karl Beaucourt, Eigentümer in Ornach (Zwangsyer⸗ walter: Gerichtsvollzteher Reuter in Metz). Straßburg, den 24. Dezember 1917. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern J. A.: Bickell.

69 Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des Ver⸗ mögens landesflüchtiger Personen vom 12. Juli 1917 Sise S. 603), ist für die folgende Unternehmung die

wangsverwaltung angeordnet worden.

652. Liste.

Vermögensmassen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen des durch Erlaß vom 19. Mat 1916 ausgebürgerten Landesflüchtisen Bisch, Karl Paul Marie, geboren 2. Jult 1883 zu Schlettstadt, Gastwirt, zuletzt in Schlettstadt (Zwangs⸗ verwalter. Rechtsbeistand Eckel in Schlettstadt).

Straßburg, den 24. Dezember 1917.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Inn J. A.: Bickell.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht

dem Kurator der Universität Greifswald, Geheimen Re⸗ gierungsrat Bosse den Charakter als Geheimer Oberregierungs⸗ rat mit dem Range der Räte zweiter Klasse,

dem ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität in Marburg, Dr. Leonhard den Charakter als Geheimer Justizrat, ·

dem Konsistorialrat D. Dr. Dechent in Frankfurt a. M. den Charakter als Geheimer Konsistorialrat,

den Provinzialschulräten Dr. Bruhn in Berlin, Dr. Gerstenberg in Posen, Dr. Schmidt in Magdeburg und Dr. Prinzhorn in Berlin, den Regierungs⸗ und Schulrätene Dr. Lohrer in Köslin, Sternkopf in Cassel, Buth in Stettin, Mühlhan in Breslau, Dr. Nemitz in Bromberg, Albrecht in Magdeburg, Reimann in Posen, Dr. Wulff in Trier, von Vultejus in Danzig, Cremer in Frank⸗ furt a. O., Molter in Bromberg und Bohnstedt in Seettin, den ordentlichen Professoren in der Rechts⸗ und Staatswissen⸗ schaftlichen Fakultät der Universität Halle⸗Witienberg Dr. Waentig und Dr. Wiedenfeld, dem ordentlichen Professor in der Rechts⸗ und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Uni⸗

versität in Kiel Dr. Harms, dem ordentlichen Professor in

der Philosophischen Fakultät der Universität in Marburg

Dr. Troeltsch, dem außerordentlichen Professor in der Philo⸗

sophischen Fakultät der Universität in Königsberg Dr. Back⸗

haus und den Abteilungevorstehern des Königlichen Geo⸗

dätischen Instituts bei Potsdam, Professor Dr. Kühnen und

Professor Dr. Galle, den Charakter als Geheimer Regie⸗

rungsrat,

dem Klostergutspächter und Majoratsbesitzer, Oekonomierat

von Bake in Neudorf bei Wronke, Kreis Samter, den Titel

Landesökonomierat,

dem Direktor der Provinzialtaubstummenanstalt in Aachen

Kockelmann, dem Direktor der Provinzaalblindenanstalt in

Neuwied Froneberg, den Kreisschulinspektoren Bachmann

in Kreuznach, Gerber in Osterode, Görlich in Gr. Strehlitz,

Schröder in Adelnau, Weißenstein in Koschmin, Wilken⸗

höner in Lennep und Zirfas in Trier den Charakter als

Schulrat mit dem Range der Räte vierter Klasse sowie

„dem Pächter des Klosterguts Roßleben, Oberamtmann

8 8 teich in den Charakter als Amtsrat zu ver⸗

Seine Majestät der König haben Allergnädiast geruht: ddem Abteilungsvorsteher bei dem Materialprüsungsamte in Berlin⸗Dahlem, Professor Dr. Holde aus Anlaß seines

Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen. b

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Archivar Dr. Loewe in Breslau den Charakter als

Archivrat mit dem persönlichen Rang als Rat vierter Klasse zu verleihen. 1

8 8

1“

Staats ministerium.

Der Archivassistent Dr. Hermann Meyer ist bei dem Sss Staatsarchiv in Berlin als Archivar angestellt

Ministerium des Königlichen Hauses

Den Königlichen Hausfideikommißamtspächtern Max Schallehn in Liebenow und Helmut Schmeling in Sehebeh olzow

sowie dem Gutsadministrator Reinhold Bucklisch in

r Charakter als Königlicher Oberamtmann beigelegt worden.

1“ Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zw angswei se

Dem Verlagsbuchhändler Karl Siwinna, Inhaber der

rma G. Siwinna“ und des „Phönixverlages“ in Kattowitz, ikat eines Königlichen Hoflieferanten verliehen

„Fi 9 ist das Prã worden.

1““ 8 8 3 8 Ministerium der geistlichen und Unterrichts 8 angelegenheiten.

Den Privatdozenten in der theologischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in Berlin Lic. Fabricius, Lic. Freiherrn von Soden und Lic. Lüttge, dem Direktor des städtischen Kunst⸗ und Gewerbemuseums in Dortmund Baum sowie dem Geschichtsmaler Wilhelm Pape in Berlin

ist der Titel Professor verliehen worden.

vee

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Kanzlisten Müller beim Landesgewerbeamt in Berlin ist der Titel Kanzleisekretär verliehen worden.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmunaen, vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers für den in Deutschland befindlichen Nachlaß des verstorbenen französischen Staatsangehörigen Bankdirektore Louis Constant Barret, zuletzt in Berlin, Klopstockstraße 57, wohnhaft gewesen, die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Kommerzienrat Richard Dyrenfurth in Berlin, Alsenstraße 7). 1 8 1

Berlin, den 22. Dezember 1917.

Der Minister für Handel und J. A.: Neuhaus.

Ministerium des Innern.

Bekanntmachung.

Ich ordne an, daß die durch Bundesratsbeschluß fest⸗ gesetzte Deutsche Arzneitaxe 1918 mit dem 1. Januar 1918 für das Königreich Preußen in Kraft tritt. Zugleich be⸗ siimme ich, daß die Apotheker berechtigt sind, bei jeder auf ärztliche Verordnung abgegebenen Arznei einen Deurungszuschlag von 20 Pfennig zu dem Arzneipreis zu erheben, daß jedoch von diesem Zuschlag ausgenommen bleiben fabrikmäßig her⸗ gestellte Zubereitungen, die nur in fertiger Aufmachung (Ori⸗ ginalpackung) in den Handel kommen und nach Ziffer 21 Abs. 1. der allgemeinen Betimmungen der Arzneitaxe berechnet werden, sowie die nach den geltenden Bestimmungen auch außerhalb der Apotheken verkäuflichen Arzneimittel, soweit sie unvermischt und ungeteilt abgegeben werden.

Die amtliche Ausgabe der Arzneitaxe erscheint im Ver⸗ lage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94; sie ist im Buchhandel zum Ladenpreise von 1 80 für ein Stück in Pappband zu beziehen. Ueberschreitungen der Taxe unterliegen der Bestrafung § 148 Abs. 1 Ziffer 8 der Gewerbeordnung für das

nach Reichs⸗

Deutsche Reich (Fassung vom 26. Juli 1900 Gesetzbl. S. 871 ff.). 1 . Berlin, den 28. Dezember 1911. Der Minister des Innern. 1“ Drews.

Das Diphtherie⸗Heilserum mit den Kontrollnummern 589 und 590, geschrieben: fünfhundertneunundachtzig und fünf⸗ hundertneunzig, aus dem Serumlaboratorium Ruete⸗Enoch in Hamburg ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt.

Die Diphtherie⸗Heilsera mit den Kontrollnummern:

1765 bis 1798 einschließlich, geschrieben: eintausendsieben⸗ hundertfünfundsechzig bis eintausendsiebenhundertachtundneunzig einschließlich, aus den Höchster Farbwerken,

346 und 347, geschrieben: dreihundertsechsundvierzig und dreihundertsiebenundvierzig, aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt,

436 bis 446 einschließlich, geschrieben: vierhundertsechsund⸗ dreißig bis vierhundertsechsundvierzig einschließlich, aus dem Serumlaboratorium Ruete⸗Enoch in Hamburg,

255 und 256, geschrieben: zweihundertfünfundfünfzig und ““ aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin,

148 bis 153 einschließlich, geschrieben: einhundertachtund⸗ vierzig bis einhundertdreiundfünfzig einschließlich, aus dem Sächsischen Serumwerk in Dreeden,

5 bis 15 einschließlich, geschrieben: fünf bis fünfzehn ein⸗

zwischen den Mittelmächten und Rußland nach

trennen; die Abschnitte sind von dem Lieferer aufzubewahren und für

schließlich, aus den Behringwerken in Marburg sind, soweit sie nicht bereits füher wegen Abschwächung ꝛc. eingezogen sind, vom 1. Januar 1918 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.

Die Tetanus⸗Sera mit den Kontrolluummer:

374 bis 384 einschließlich, geschrieben: dreihundertvierund⸗ siebzig bis dreihundertoierundachtzig einschließlich,

386 bis 407 einschließlich, geschrieben: dreihundertsechs⸗ undachtzig bis vierhundertundsieben einschließlich, aus den Höchster Farbwerken, ferner mit den Kontrollnummern:

122 bis 135 einschließlich, geschrieben: einhundertzweiund⸗ zwanzig bis einhundertfünfunddreißig einschließlich, und

137, geschrieben: einhundertsiebenunddreißig, Behringwerken in Marburg sind wegen Ablaufs der staat⸗ lichen Gewährdauer vom 1. Januar 1918 ab zur Einziehung

bestimmt.

Preußen. Berlin, 31. Dezember 1917. etär des Angwärtigen Amts Dr. von Iöö“ Telegraphenbüro“ meldet, vor⸗

Kühlmann ist, wie „Wolffs 2 ist, die übrigen Mitglieder üeen von Brest⸗Litowak abgereist teils gestern.

r deutschen Delegation teils vorgestern,

aus den

Die Rückkehr erfolgt voraussichtlich am 3. Januar Abends, da am 4. Januar die Verhandlungen wieder aufgenommen werden sollen.

„Die auf Grund des Zusatzes zum Waffenstillstandsvertrag St. Petersburg entsandte deutsch⸗österreichische Kommission ist nach einem Telegramm aus St. Petersburg vorgestern vormittag dort eingetroffen. 8 8 9

Der Bundesratsausschuß für auswärtige An⸗ gelegenheiten tritt der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge am 2. Januar zusammen.

eh; 8

Sen.

Der hiesige Königlich schwedische bevollmächtigte Minister in besonderer Mission v von Essen ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Die Frage, wie die deutschen Forderungen an das feind⸗ liche Ausland geschützt werden sollen, hat, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ muteilt, nunmehr dadurch ihre Regelung ge⸗ funden, daß auf Anregung der Reichsleitung von den be⸗ deutenden Körperschaften des Handels und der Industrie ein Deutscher Gläubigerschutzverein für das feindliche Ausland ins Leben gerufen worden ist.

Der Zweck des Vereins besteht vor allem darin, seine Mitglieder bei der Einziehung ihrer Auslandsforderungen auf das tatkräftigste zu unterstützen. In dieser Hinsicht kommen insbesondere die sachverständige Beratung und Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, die Erstattung von Rechtsgutachten, Bei⸗ stand in Prozeß⸗ und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten und Zusammenführung der Gläubiger desselben Schuldners zur Erzielung eines gemeinsamen Vorgehens in Betracht. Ferner ist in Aussicht genommen, die Beleihung der Forderungen zu vermitteln sowie der Reichsleitung mit sachverständigen Vor⸗ schlägen für den Gläubigerschutz bei den Friedensverhandlungen zur Hand zu gehen.

Nach der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 18. d. M. hat die Reichsleitung die Förderung der Bestrebungen des Vereins versprochen und den deutschen Gläubigern, die Außenstände im feindlichen Ausland haben, den Erwerb der Mitgliedschaft des Vereins dringend empfohlen. Die Ge⸗ chäftsstelle des Vereins befindet sich Berlin W. 15 (Kaiser⸗ Allee 205).

Der Kohlhenverband Groß Berlin veröffentlicht unter dem 31. d. Mts. folgende Bekanntmachung über Kohlen⸗ verkäufe und Lieferungen an Händler:

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 19. Juli 1917 in Verbindung mit der An⸗ ordnung der Landeszentralbehörden über die Errichtung des Koblen⸗ verbanoes Groß Berlin am 21. August 1917 wird für das Geoiet des Kohlenverbandes Groß Berlin, nämlich die Stadrkreise Beli, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Wilmersdorf sowie die Landkreise Tellkow und Niedervarnim, folgendes bestimmt: 8

§ 1. Kohlenhändler im Sinne dieser Bekanntmachung ist jeder, der im Bereiche des Kohlenverbandes Groß Berlin gewerbsmäßig mit Kohlen handelt. Kohlen im Sinne dieser Bekanntmachung sind: Strinkohlen jeder Art, Braunkohlen jeder Art, Britetts jeder Art, Koks jeder Art sowie Anthrazit und Schmiedekohlen.

§ 2. Kohlen dürfen an Kohlenhändler nar gegen entsprechende Abschnitte der Händler⸗Kohlenkarte verkauft und geliefert werden. Ausgenommen hiervon sind:

a) Ganze Waagonladungen, die mit der Eisenbahn von der Er⸗

zeugungsstelle ohne Umladung unmittelbar an den Häadler oder seinen Beauftragten zur Ablieferung gelangen, 1

b) Schiffsladungen und die zur Beladung von Schiffen erforder⸗

lichen Lieferungen nach den Umschlagstattonen.

Die unter a und b bezeichneten Lieferungen hrauchen bis auf weiteres durch Händlerkarten nicht belegt zu werden. Eisenbahn⸗ seitige Umladung in Kleinbahnwaggons oder Schiffe ist nicht als eine Umladung im Sinne dieser Bekanntmachung anzusehen. 8

§ 3. Bei der kartenpflichugen Abgabe von Kohlen an Händler hat ver Lieferer eine der abgegebenen Menge entsprechende Zahl von Abschnitten von der Händler⸗Kohlenkarre vor der Lieferung abzu⸗

jeden Monat bis zum 15. des darauf folgenden Monats derjenigen Gemeinde spesen⸗ bzw. portofrei zu übergeben, in der der Lieferer semen Sitz hat. Die Gemeinden werden dagegen dem Lieferer jeweilig eine auf die Zentnersumme der Abschnitte lautende Qutttung ausstellen, die vom Lieferer aufzubewahren ist. § 4. Händler⸗Kohlenkarten sind bei der Kohlenstelle Groß Berlin, Berlin W. 9, Linkstr. 25, gegen Vorlegung der Händler⸗ Stammkarte und gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Jere ndler⸗Kohlenkarte lautet über 200 Zentner, eingeteilt in 40 Ab⸗ schnitte zu je 5 Zentner. 8 1

Die erstmalige Ausgabe der Händler⸗Kkohlenkarten erfolgt am 4. Januar für Händler mit vem Buchstaben A bis D, 8

5. 9 9 2 v

8 . . I M,

8 . . N R,

8 9. 1 8, § 5. Zuwiderhandlungen gegen die dieser Be⸗ kanntmachung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen be⸗ straft. Auch kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die E bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 e Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗

öffentlichung in Kraft.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 29. Dezember, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.

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Auf der gesamten Westfront war in den letzten Tagen die Anf ens 8. Patrouillentätigkeit trotz des schlechten Wetters rege. Vor allem in Flandern versuchten englische Abteilungen, sich über die gefrorenen Schlammwellen des Trichterfeldes gegen die deutschen Stellungen vorzuarbeiten. Sie wurden jedoch überall an der Straße Nieuport-—Lombartzyde ebenso wie bei Poelkapelle abgewiesen. Nordöstlich Soissons holten deutsche Patrouillen französische Gefangene aus deren eigenen Gräben heraus. Beiderseits der Mags blieb es nach dem erfolgreichen deutschen Vorstoß vom 26. bei schlechter Sicht

wieder einmal zwischen Brenta und Piave

we

unternahmen deutsche Bombengeschwader einen Vorstoß gegen Nancy und belegten die Industriewerke Pomper Maisons erfolgreich mit Bomben.

und Neuves⸗

1 jenischen Front versuchten die Italiener See soch der bedrohlichen Umklammerung durch die Verbündeten mutels eines Gegen⸗ angriffs gegen die Höhen östlich des Monte Tomba zu er⸗ ren. Hier sind die Deutschen und Oesterreich⸗Ungarn am weitesten vorgedrungen und von dem langgestreckten Tomba⸗ rücken aus sehen ihre Artilleriebeobachter bereits in die italienische Ebene. Der Angriff blieb jedoch trotz des starken vorbereitenden Feuers ergebnislos. Die Verbündeten haben sich mit Hilfe der eroberten italienischen Stellungen auf dem Tombarücken derart festgesetzt, daß weder die schweren Kaliber, die von der Ebene herauf wirkten, noch die Gebirgsgeschütze, die die Italiener zu flankierender Wirkung auf den Monte Pallone 8 geschafft haben, ihre Stellungen erschüttern konnten. Als die Italiener aus ihren Stützpunkten vorstürmten, brachen sie reihenweise im Maschinengewehrfeuer zusammen.

Großes Hauptquartier, 30. Dezember. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. 8 Im Ypern⸗Bogen, südlich von der Scarpe und au dem Ihehe Maasufer war die Artillerietätigkeit zeitweilig gesteigert. Kleinere Erkundungsgefechte an der englischen Front und in den Argonnen.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues.

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Mazedonische Front. v Nordwestlich von Monastir und am Doiran⸗S das Feuer vorübergehend auf. 8

Italienische Front. Am Tomba⸗Rücken und im Piave⸗Abschnitt beider seits von Pedderobba entwickelten sich am Nachmittag heftige Artillerie⸗ und Minenwerferkämpfe. Der Erste Generaiquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 30. Dezember Abends. (W. T. B.) . 8 Zwischen Marcoing und La Vacauerie nahmen unsere Truppen in örtlichem Vorstoß die vordersten eng lischen Gräben und machten einige hundert Gefangene. Tagsüber heftiger Feuerkampf am Monte Tom ba.

An der Westfront kam es am 29. außer dem üblichen Artilleriefeuer zu Handgranatenkämpfen von Graben zu Graben Auch die Patrouillentätigkeit ruhte nicht. In der Nacht vom 28. zum 29. stießen im Mpernabschnitt eine englische un deutsche Patrouille zusammen. In dem ungewissen Licht de Winternacht kam es zu einem kurzen erbitterten Kampfe. Der weiße Rauch der krepierenden Handgranaten hüllte die Kämpfenden ein; unter den schweren Körpern d einander Ringenden brach die dünne Eisdecke über den Schlammtrichtern. Die größere Tüchtigkeit der Deutsche im Nahkampf gab trotz zahlenmäßiger Ueberlegenheit der Engländer den Ausschlag. Während auf beiden Seiten die Fronten von dem Gefechtslärm lebendig wurden, Maschinen⸗ gewehre knatterten und Leuchtsignale aufstiegen, flohen die überlebenden Engländer in ihre Gräben zurück, während es der dhe Petfrouinte gelang, mehrere Gefangene in die

en Stellungen zurückzubringen. eigenenng kan der ütnltenischen Front nimmt der Artillerie⸗ kampf immer mehr westliche Formen an. Die einst dicht be⸗ völkerten Ortschaften an der Piave verwandeln el mehr in Truüͤmmerstätten, und ein weiter reicher, bechenger Landstrich geht automatisch und unaufhaltsam dem Schicksal völliger Vernichtung entgegen. 8

Großes Hauptquartier, 31. Dezember. (W. T. B.) 8 Westlicher Kriegsschauplatz. 8 Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Unter starkem Feuerschutz stießen englische Abteilungen nördlich von der Bahn Boesinghe —Staden vor. Uasere

Trichterbesatzung warf sie zurück und machte einige Gefangene. Bei steigerte der Feind tagsüber sein Artillerie⸗

euer. 1 Heftige Minenkämpfe bei Hulluch und Lens. Säüdlich von Graincourt wurde ein feindlicher Vorstoß im Nahkampf

abgewiesen. 8 8.

weses. sorgfältig vorbereiteten Angriff setzten sich Sturm⸗ truppen hannoverscher, oldenburgischer und braun⸗ schweigischer Verbände südlich von Marcoing in den Besitz der vorderen englischen Gräben. Rheinische Bataillone stürmten nördlich von La Vacquerie Teile der englischen Stellung. In mehrfachen verlustreichen Gegenstößen konnte der Feind verlorenes Gelände teilweise zurückgewinnen. An Gefangenen wurden 10 Offiziere und 365 Mann eingebracht.

8 Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Auf dem westlichen Maasufer und beiderseits von Ornes erhöhte Artillerietätigkeit.

Heeresgruppe Herzog Albrecht. in Erkundungsgefechten auf den Magshöhen wurden .n” Franzosen gefangen. Auf dem Westufer der Mosel war das Feuer gesteigert.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues.

Mazedonische Front. G Lebhafte Artillerietätigkeit zwischen Vardar und Dojran⸗

See.

8 Italienische Front.

Heftige Artillerie⸗ und Minenkämpfe dauerten tagsüber an dem Tomba⸗Rücken an. Am Nachmittage griff franzö⸗ sische Infanterie an und drang in Teile der Tomba⸗

Stellung ein. .“ Der Erste Generalquarti 8 6 Ludendorff

und heftigem Schneetreiben ruhig. Die Flieger ließen sich in

ihrer Tätigkeit d z schlechte Wetter nicht hindern.

sich mehr und