8 Zweibräücken.
Schteswig und Umgegend, eingeina⸗ gene Meuossenschaß mit beschrünkter vastpflicht in Schleswig eingetragen: Der Zimmerer Johann Bäͤll in Schles⸗ wig ist aus dem Poestande ausgeschieden un) an seiner Stelle neu gewähli der Vschlermeister August Hirschelmann in Schleswig. Schleswig, den 18. Dezember 1917. 6 Königliches Amtsgericht. Abi. 2.
Spaichingen. [54372]
In das Genossenschaftsregister wurde am 26. Dezember 1917 bei dem Konsum⸗ verein Spaichingen und Umgegend, eingetragene Genpssenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Spaichingen eingetragen:
In der Generalversammlung vom 18 November 1917 wurden die §§ 44 und 46 der Statuten dahin abgeändert, daß der Geschäftsanteil des Genossen und die Haftsumme desselben auf je 50 ℳ festgesetzt wurde.
K. Amtsgericht Spaichingen. Oberamtsrichter Buob.
Stargard, Pomm. [53998] Die durch Satzung vom 7. November 1917 unter der Füma „Elekrizitäts⸗ und Maschinengenossenschaft Wul⸗ kow, Kreis Saatzig, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“, mit dem Sitze zu Wulkow begründete Genossenschaft ist heute unter Nr. 70 in unser Genossenschaftsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Benutzung und Verteilung von elektrischer Energie und die gemeinschaftliche Anlage, Unterhaltung und der Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Bekanntmachungen der Genossen⸗ schoft erfolgen unter deren Firma, ge⸗ jeich et von 2 Vorstandsmitaliedern, in dem Pommerschen Genossenschaftsblatt in Stettin, beim Eingeben des letzteren bis zur nächsten Generalversammlong durch den Deutschen Reichsanzeiger. Mitglieder des Vorstands sind: Gustavy Utech, Fer⸗ dinand Retzlaff und Fau Nicolai, sämt⸗ liche in Wulkow. Willenserklärungen für die Genossenschaft erfolgen durch mindestens 2 Vorstandomitglieder, indem diese der Firma ihre Namenzunterschrift beifügen. Die Haftsumme beträgt 100 ℳ, die höchste Zahl der Geschäftsanteile 100. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Stargard i. Pomm, den 19. Dezember 1917. Kshnigliches Ametsgericht.
Themar. [54374] Irn das Genessenschaftsregister in zu
Nr. 4 — Konsumverein zu Reurieth eiosgetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Reurieih —
heute eingetragen worden, daß für den zum
Heeresdienst einberufenen Kontrolleur Hein⸗ rich K ßler das Aussichtsratsmitglied Jo⸗ hann Karl Adler in Reurieth weiter bis zum 31. Dezember 1918 zum Stellvertreter
Themar, den 28. Dezember 1917. Herzogliches Amtsgericht. vepnte. [54375] 32a Nr. 8 des Genossenschaftsregisters ist bei der Geflügelzucht⸗ und Eier⸗ verkautsgenossenschaft Brüninghor⸗ stedt und Umgegend, e. G. m. b. H. unter laufender Nr. 2 eingetragen, daß Landwirt August Walrke in Brüninghorst⸗ seot Nr. 26 als Stellvertreter des zum F venogenes August Müller ge⸗ w 8 Amtegericht Uchte, 21. Dezember 1917.
veberlingen. [54377 Zum Genossenschaftsregister Band 1 O⸗Z. 20, betr. den Ländlichen Credit⸗ verrm Homberg e. G. zg. u. H. in Limpach, wurde heute eingetragen: der Generalversammlung vom 11. No⸗ vember 1917 wurde das Vorstandsmitglied Gebhard Hügle zum Direktor gewaͤhlt an Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Kon⸗ stantin Hornstein. Als weiteres Vor⸗ standsmitglied und zugleich als Stellver⸗ treter des Direktors wurde Landwirt Lorenz Karrer in Burg gewählt. Ueberlingen, den 24. Dezember 1917. Gr. Amtsgericht.
8 [54002] Genossenschaftsregister. Firma: Einkaufs⸗ und Lieferungs⸗ genossenschaft der Bäcker⸗Junung von Zweihrücken & Umgebung, ein⸗ getragene enossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Sitz: Zwei⸗ prücken. Auf Grund Statuts vom 6. Dezember 1917 wurde unter der Firma: „Finkaufs⸗ und Lieferungsgenossenschaft der Bäcker⸗Innung von Zweibrücken & Um⸗ gebunz, eingetrazene Genossenschaft mit beschränkter Hafipflichte eine Genossen⸗ schaft mit dem Sitze in Zweibrücken ge⸗ gründet. Gegenstand des Unternehmens st: die gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördein, ins⸗ esondere durch Ankauf von Rohmatertalien, Waren, Bedarfsartikeln, Maschinen, Werk⸗ ziugen usw. für gemeinschastliche Rech⸗ nung sowie größere Lieferungen und Auf⸗ träge gemeinschaftlich zu übernehmen und auszuführen. Die öffentlichen Bekannt⸗ machungen der Genossenschaft ergehen in der „Allgemeinen deutschen Bäcker⸗ und Konditorzeitung“ in Stuttgart. Sie sind von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeschnen. Die von dem Aussichts⸗ rat ausgehenden werden unter Nennung desselben von dem Vorsitzenden unter⸗ zeichnet. Die Genossenschaft wird durch den Vorstand gerichtlich und außergericht⸗ ich vertreten. Willenserklärungen und die Zeichnung der Firma durch den Vor⸗
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müssen, um ritten gegenüder Rechlsvarviadlichkeit zu befitzen, durch zwei Vorstandsmitalieder erfolgen. Die Hastsumme jedes Mitglieds wird auf 1000 ℳ und der Geschäftsanteil auf 500 ℳ festgesetzt. Die Beteiligung an mehr als drei Geschäftsanteilen ist nicht gestattet. Vorstandemttglieder: 1) Karl Dorst, Bäckermeister in Zweibrücken, 2) Peter Schneider, Bäckermeister allda, 3) Ludwig Ewig, Bäckermeister in Nieder⸗ auerbach. Die Einsicht der Liste der Ge⸗ nossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Zweibrücken, den 24. Dezember 1917.
Kgl. Amtsgericht.
9) Muͤsterregister.
(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.) Oberndorf, Neckar. [54208]
In das Musterregister wurde heute ein⸗ getragen:
Nr. 375. Firma Gebräder Jung⸗ hans, Aktieng esel schaft in Schram⸗ berg, 1 offener Briefumschlag, enthaltend einen Briefbogen, Flächenerzeugnis, Schutz⸗ friftt 3 Jabre, angemeldet am 21. De⸗ zember 1917, Vorm. 9 Uhr.
Den 21. Dezember 1917.
Kgl. Amtsgericht Obeendorf a. N.
Amtsrichter Majer.
Oberndorf, Neckar. [54209]
In das Musterregister wurde heute ein⸗ getragen:
Nr. 372. Erhard Junghauns, Kom⸗ merzienrat in ESchramberg, 1 ver⸗ siegeltes Paket, entbaltend 42 Zeichnungen von Uhrgehäufen, Nr. 1 a, 2a, 3 a, 3c, 4a, 7a, 7b, 8b, 8c, 11 a, 12a, 16a, 16 b, 22a, 34 a, 34b, 40, 40a, 41, 42, 42 a, 43, 43 a, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52 a, 52 b, 53, 54, 55, 57, 58, 59, 60, 61, 62,
Nr. 373, derselbe, ein versiegeltes Paket, enthaltend a. 24 Zeichnungen von geraden und gewundenen Profilen für Uhr⸗ gehäuse, Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 8, 9 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, b. 20 Zeichnungen von Füßen zu Uhrgehäusen, Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9. 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, c. 5 Zeichnungen von Giocken zu Wockeruhren, Nr. 101, 102, 103, 104, 105,
Nr. 374, derselbe, ein versiegeltes Pafet, enthaltend a. 15 Zeichnungen von Griffen zu Uhrgehäusen, Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, b. 4 Zeichnungen von Füßen zu Uor⸗ gehäusen, Nr. 21, 22, 23, 24, plastitsche Erzeugnisse, Schutztrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 19. Dezember 1917, Vormittags 9 Uhr 20 Min.
Den 21. Dezember 1917.
Kgl. Amisgericht Oberndorf a. N.
Amtsrichter Majer.
Radeberg. [54210] Im hiesigen Musterregister ist einge⸗
tragen worden:
Zu Nr. 197: Firma Frauz Groh⸗ maan in Großokrilla. Die Schutzfrist ist zu 2 der Muster, und zwar zu dem Henkelbecher mit Märchenbild Fuchs und dem Henkelbecher mit Märchenbild Rot⸗ kävpchen, Fabriknummern 3235 und 3236, auf weitere drei Jahre verlängert worden. Angemeldet am 29. November 1917, Vor⸗ mittags ½9 Uhr.
Radeberg, den 29. Dezember 1917.
Königliches Amtsgericht.
Sonneberg, S.-Mein. [54211]
Im hiesigen Musterregister ist einge⸗ tragen worden:
Nr. 277. Firma Peter Scherf in Spnneberg, offenes Paket, enthaltend ein Osterei mit Pappe, Fabriknummer 100, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 23. De⸗ zember 1917, Vormittags 9 Uhr. “ S.⸗M., den 24. Dezember
Herzogl. Autsgericht. Abt. I.
Wittenburg, Mecklb. [54212]
In das Musterregister des unterzeich⸗ neten Amtsgerichts ist eingetragen:
Nr. 2. H. Ludwig’sche Adlerapo⸗ theke und Chemische Fabrik, Witten⸗ burg (Meckl.), Apothekev H. Herr⸗ mann, in Wittenburg (Meckl.), ein offener Briefumschlag, enthaltend 3 Muster, 1 Faltschachtel, 2 Flasch⸗netiketten, Flächen⸗ erzeugnisse, Nr. 2 des Musterbuchs, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 24. Juli 1917, Vormittags 11 Uhr 35 Minuten.
Wittenburg, 22. Oktober 1917.
Großherzogliches Amtsgericht.
Aachen. [54213 Ueber den Nachlaß des am 8. Mai 191 in Aachen verstorbenen Kaufmanns Lorenz Wolff ist am 27. Dezember 1917, Mittags 12 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Justizrat Helpenstein in Aachen, Harskampstraße. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 22. Januar 1918. Feef der Anmeldefrist an demselben age. allgemeiner Prüfungstermin am 29 Ja⸗ nuar 1918, Vormittags 10 ⅛ Uhr, an hiesiger Gerichtestelle, Aangusta⸗
straße 79, Zimmer 12. Aachen, den 27. Dezember 1917.
Königliches Amtsgericht. Abteilung 5.
für dr Genossenschaft
Erste Gläubigerversammlung und . wiets Fraaz Joser Wirth in Fahis
[54217] Ueber den Nachlaß des Rentnero Wu⸗ elm Niakel von Darmstadt ist am Dezember 1917, Vormittags 11 ¾ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Der Amtsgerichtstaxator Ludwig Raab in Darmstadt ist zum Konkursverwalter be⸗ stimmt worden. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist ist bis zum 21. Januar 1918, Forderunasanmeldefrist bis zum 21. Ja⸗ nuar 1918 und erste Gläubigerversamm⸗ lung und allgrmein’r Prüfungstermin auf Dienstaz, den 29. Januar 1918, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 222, bestimmt worden. Darmstabdt, den 28. Dezember 1917. Gr. Amtsgericht I.
Habßelschwerdt. [54220] Ueber den Nachlaß des am 14. No⸗ vember 1917 gestorbenen Schüuhmachers Aunton Neutzler aus Verlosrenwasser wird heute, am 29. De. uber 1917, Vor⸗ mittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Fritz Wolf in Habelschwerdt wird nun Konkurs⸗ verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bie zum 22. Januar 1918 bei dem Gerichte anzumelden. GCs wird mur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wabhl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschufses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 30. Januar 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer 16, Termin an⸗ beraumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse Feböetg⸗ Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein⸗ schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den verene für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 22. Januar 1918 Anzeige zu machen. Köntigliches Amtsgericht in abeischwerdt.
Hagen, Westf. [54219] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Willi Karhoff in Sagen i. W., alteinigen Inhobers der Firma Per⸗ manvs u. Frostzheim Nachf zu Hagen i. W, ist am 27. Dezember 1917, Mittags 12 Uhr, das Konkurgverfahren eröffnet. Verwalter ist der Kaufmann Theodor Zumbroich zu Hagen i. W. Offener Arrest ist erlassen mit Anzeigefrist bis zum 12. Februar 1918. Die Anmeldefrist läuft ab am 12. Februar 1918. Die erste Gläubigerversammlung ist auf den 25. Januar 1918, Vormittags 10 ¼ Uhr. der allgemeine Prüfungstermin auf den 22. Februar 1918, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 28, anberaumt. Köaigliches Amtsgericht Hagen i. W.
Rerlin. [54215] Das Konkursverfahren über den Nachloß des am 5. Februar 1915 verstorbenen, in Verlin, Blankenfeldestr. 8, wohnhast gewesenen Kaufmanns Hugo Sonn⸗ abend ist infolge Schlußverteilurg nach Abhaltung des Schlußte mins aufgehober worden. Verlin, den 13. Dezember 1917. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtt⸗ gerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 154.
Berlin. [54214] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gustavw Heyman (Herrenschneiderei vach Maß) in Berlin, Dircksenstr. 50, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 22. Januar 1918, Vormittage 10 ½1 Uhr hierselbst, Neue Friedrichstr. 13/14, II]. Stockwerk, Zimmer 111, bestimmt. Berlin, den 27. Dezember 1917.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 83. Charlottenburg. [54216]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Martin Ewerth, Jnhabers der Firma Mür⸗ kische Scuhfabrik in Charloiten. burg, Gervinusnr. 11, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 13. Juri 1917 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 5 Tage
bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Charlottenburg, den 27. Dezember 1917.
Königliches Amtegericht.
Duisburg. [54218] Das Konkursversahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Julius Weibei, Jnhabers der Firma Julius Geibel, zu Duisburg wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoden. Duisburg, den 27. Dezember 1917. Königliches Amtsgericht.
Kempten, Aklgän. [54207]
Das Kgl. Amtsgericht Kempten hat mit Beschluß vom Heutigen das Konkursver⸗ fahren über das Vermögen des Laad⸗
Gre. Purach, nach Abhaltung des Schluß⸗
termins auf Grund rechtekräftia bestättgten
Zwangsvergleichs wieder aufgehoben. Kempern, den 27. Dezem ber 1917.
Gerichlsschreiberei des K. Amtesgerichts.
Lnndeok, Eahles. [54240 V Das Konkursverfahren über das Ver⸗ uhgen der verw. Frau Poßdirektor, 855 Logishauspächterin Helene rietzel, geb. John, aus Niederthal⸗ heim wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermine vom 3. November 1917 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Landeck, den 22. Dezember 1917. Königliches Amtsgericht. Langendreer. [54241] Das Konkurgverfahren über das Ver⸗ mögen der Ehefrau Paul Bühring, Clara geb. Scholz, Putz⸗ und Mode⸗ wareugeschäft in Werne, wird, nach⸗ dem die Schlußverteilung nach Abhaltun des Schlußtermins vorgenommen, hierdun aufgeboben. Lan, endreer, den 18. Dezember 1917. Königliches Amtsgericht.
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Löwen, Schles. [54242] In dem Konkurbverfabren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Richard Rieger in Löwen i. Schles. ist zur Prüfung der nachträalich angemeldeten Forderungen auf den 22 Januar 1918, Var⸗ mittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Löwen Termin anberaumt. Löwen. den 18. Dezembder 1917. Königliches Amtsgerlcht.
Mannheim. [54244] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Apothekers Josef Bongartz, früher in Mannheim, jetzt in Cöln, wurde nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben. Mannheim, den 20. Dezember 1917. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. Z. 6.
HM.-Gladbach-. [54245]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Schirmfabrik „Rhein⸗ land“ G. m. b. H. in M.⸗Gladbach wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben.
Königliches Amtsgericht.
— —
Nordenham. [54246] Amtsgericht Butjadingen. Meschluß.
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Malermeisters Th. Gerriets aus Burhave wird noch er⸗ folgter Abhalturg des Schlußtermins auf⸗ gehoben. 1
Nordcuham, den 21. Dezember 1917.
Syke. [54247] I. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gaßwirts Friedrich Meyerholz in Fahreahornft ist Termin zur Prüfung nachträslich angemeldeten For⸗ derungen, Abnahme der Schlußrechnung, Erhbebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichais und Beschlußfassung über die unverwertbaren Vermögensstücke auf den 18 Jauuar 1918, Vormittags 10 Uhr, anberaumt. II. Die Vergütung des Konkursverwalters wid auf 60 ℳ, der Betrag seiner Auslagen auf 4,28 ℳ festgesetzt. 8 Eyke, den 21. Dezember 1917. Königliches Amtsgericht.
Tuchel. [54248]
Das Konkursverfahren über das Ler⸗ mögen des Maschinenhändlers Josefat Goruny in Tuchel wad nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Königliches Amtsgericht Tuchel, den 20. Dezember 1917.
12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗
bahnen.
Ausnoahmetarif sür Düngemitte! üustw. (Tsv. 2). Vom 1. März 1918 an gelten für Kalidüngesalge, auch schwefelfaure Kaltmaanesia, bis su einem Höchstgehalt von 42 % reinem Kasi, auch kalziniert, und Kieserit, kalziniert, ge⸗ mahlen, die gleichen besonderen An⸗ wendungsbedingungen wie für rohe Kalti⸗ falze. Die Fiechtermäßigung um 20 v. H. wird also für diese Güter bis auf wetteres nur gewährt unter der Bedinaung der vncftzab n für das Ladegewicht der gestellten Wagen; bei Ausnutzung des Ladegewichts wird kein Frachtnachlaß mehr gewährt.
Berlin, den 27. Dezember 1917.
nhailgliche Gisenbahndirektion.
[54408] Staats⸗ und Privatbahngüterverkehr. Besonderes Tartsheft, enthaltend den Ausnahmetarif 7. h für Eisenerz, Mangan⸗ erz (Braunstein), Schwefelkles⸗, Kupfererz⸗ und Kupferliesabbrände (purple ore), Ab⸗ brände, cisenhaltige, von Arsenerzen, Eisen⸗ schlacken (Puddel⸗ und Herdsrischschlacken), Luppen⸗, Schweißofen⸗, Hammer⸗ und Walzenschlacken, auch Hammerschlag, eisen⸗ baltige Konverterschlacken und Abfälle, eisenhaltige, der chemischen Industrie, sämtlich zur Eisen⸗ und Stahlerzeugung in Oberschlesin, von bestimmten See⸗ hafen⸗ und Oderumschlagsstationen nach den im Tarife genannten oberschlesischen Stationen (Nr. 29 Tfv.). Die mit dem 31. Dezember 1917 erlöschende Geltungs⸗ dauer der Frachtsätze des vorbezeichneten
Aesnahmetarifs von den Seehafenstationen
.“ “ Stolzenhagen⸗Kratzwieck, Gotzlow, RoFfock⸗
Hasen und Wismar wird für solche Eisen⸗ erze, die bis zum 31. Dezember 1917 dort ein⸗ gelagert und erst später mit der Effen⸗ bahn abbefördert werden, bis auf weiteres, längstens bis ir .
attowitz, den 26. Dezember 1917.
Königliche Eisenbahndirektion.
[54409]
Deutscher Eisenbahngütertarif Teil II, Hest C, Teilheft C 2: Ausnahmetarif S. 17 für Cisenerze (Eisenschwamm fällt nicht hierunter), Schlacken zum Hochosen⸗ betriebe folgende: Puddel⸗ und Herd⸗ frischschlacken, Luppen⸗, Schweißofen⸗, Hammer⸗ und eisenhaltige Konvertschlacken, Eitensaue (Hochofen saue), Eisen⸗ und Stahlbammerschlog und Walzensinter, sämt⸗ lich überseeischer Herkunft. Die mit dem 31. Dezember 1917 erlöschende Geltungs⸗ dauer der Frachtsätze des vorbezeichneten Ausnahmetarifs von den Seehafenstationen Stolzenhagen⸗Kratzwick, Gotzlow, Rostock⸗ Hafen und Wismar nach Oderberg wird für solche Eisenerze, die bis zum 31. De⸗ zember 1917 in den vorbezeichneten See⸗ hafenstationen eingelagert und erst später mit der Eisenbahn abbefördert werden, bis auf weiteres, längstens bis zum 31. Mai 1918, verlängert.
Kattowitz, den 26. Dezember 1917.
Königliche Eisenbahndirektinn 692207. 3. Oberschlesisch⸗Säch
. 1103. erschlesis si⸗ scher Kohlenverkehr. Mit Gültigkeit vom 10. März 1918 werden im Verkehr mit Reichenberg Sächs. Stb. und Reichen⸗ berg K. K. St. B. die nach der Kilo⸗ metertariftafel sich ergebenden Frachtsätze um 1,2 ₰ für 100 kg erhöht.
Kattowitz, den 28. Dezember 1917. Kal. Eifenbahndirektion Kattowitn;
namens der beteiligten Verwaltungen.
[5420²]
ütertarif für den Bipnenverkehr. Mit Gültigkeit vom 1. März 1918 ist im Abschnitt C, besondere Bestimmungen zum Nebengebührentarif, die Ziffer 2 (auf Seite 10) betr. Erhebung mäßigten Wägegeldes zu streichen. Lippstadt, den 28. Dezember 1917. Die Direktion.
[54204]
Lüddeutsch⸗Uugarischer Verlehr. Fisenbahncütertarif Teil II, Heft 2 vom 1. Juni 1913. Aufhebung von Fracht⸗ sätzen. Mit Ablauf des 28. Februar 1918 treten die Serientarise IV und XIII sowie der Ausvahmetarif 1 (Fracht⸗ güter aller Art in Wagenladungen) ohne E satz außer Kraft.
T.⸗A. München, 33 ) 57⁄5, vem 24. Dezember 1917. [54203]
eierberländisch⸗Bayerischer Güter⸗ tarif vom 1. Janzar 1903. Mtt Gültigkeit vom 1. März 1918 wird der Ausnahmetarif Nr. 7 für Litbographi⸗steine aufgehoben.
München, den 27. Dezember 1917. Tarifamt der 88 Bayer. St.⸗E.⸗B.
r. b. G
[54205]
Eisenbahngüterrarif Teil II, Hefte 1—13, 16, 18, 19 und 20. Aufhebung von Serien⸗ und Ausnahmetarifen.
Mit Ablauf des 28. Februar 1918 werden die Frachtsätze in Markwährung der nachstehenden Serien⸗ und Ausnahme⸗ tarife aufgehoben:
Gerientarife: II B, C, D und E IV, V, XIII, XVII und XXI, in den Heften
1 — 13; Güter aller Art: Ausvahmctarxife: Nr. 1, 5 und 10 8, in den Heften 1—- 13; Nr. 6 (Heu vnd Stroh), 5 und 10 t, in den Hesten 1—5 und 7; Nr. 13 A (Obst, frisches in Säcken), 5 t, im Heft 16, 1. Abschnitt; Nr. 14 (Reis, geschäͤlt) im Heft 7; Nr. 29 (Kosksteine) in den Hesten 3 und 5; Nr. 30 M (eeee im Heft 18; Nr. 32 (Holzmehl) im Heft 2; Nr. 44 (Gänf leber, frische, bezw. Wildbret, totes, mir Schn.⸗Zügen, in den Heften 2— b, 9 u. 11; Nr. 45 (Fisch⸗ lebende, in Wasser im Heft 1; Nr. 45 (Fische, frische, alts Eilgut) in den Heften 2, 4 und 5; Nr. 54 (Leder), 5 u. 10 t, im Heft 9; Nr. 58 Muschelschalen), 10 t, im Heft 7; Nr. 62 Mörtel) in den Heften 1 u 7; Nr. 72 Lach⸗, Mauerziegel) im Heft 6; Nr 73 A Farbwaren), 5 u. 10 t, in den Heften 8, 9, 10, 11; Nr. 95 A II (Eisenlegierungen) im Heft 19; Nr. 114 (Porzellan), 5 und 10 t, im Heft 1; Nr. 114 A u. B Por⸗ zellan), 5 und 10 t, (für Karls bad Z und Merkelsgrün) im Heft 7; Nr. 121 (Streich⸗ hölzer) im Heft 9; Nr. 131 A (Säcke als Eilgut) im Heft 7; Nr. 131 A (Säcke, tartf für lebende Tiere im Heft 20. Müachen, den 27. Dezember 1917. Tarifamt der K. Bayen. St.⸗C.⸗B. v. d. Rh. namens der Verbands⸗ verwaltungen.
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verantwortlich für den S Der S9eg der Geschaͤftsstelle, Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der G v stene (Mengerin 9] druckerei und
Druck der nas Ftschen Bu Verlagsanstalt, Berlin, Wilbelmstraße A2.
zum 31. Mat 1918, ver⸗
Siaats, und Privatbahngüterverkehr. G
M.⸗Gladbach, den 21. Dezember 1917. d.va ee sg; Landes ⸗Eisenbahn.
eines er⸗
5
üddentsch⸗Oesterreichischer Verkehr.
leere), 5 t, im Heft 11; der Ausnahme⸗
3
BVBVersendun
ungarischer,
Ungarn sind o Bei HAehsfe. Briefsendungen nach den Generalgouvernements Belgrad
Postkarten.
Drucksachen†) 8
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zum Deutschen
“ Das Postblatt erscheint “ von
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J) In Riga ist eine Reichspostanstalt eingerichtet worden, die den privaten Brief-, Post- und dem Gouvernemenlsbezirh Riga
anwveisungs- und TZTelegrammverkehr zuwischen Deutschland
(Etappengebiet des Oberbefehlshabera Oat) vermittelt. 29) Bei Einzahlungen auf Postanweisungen nach Luxemburg brauchen Inhalt und Zweecr des Geschüfts, u ewerden. 1 3) Zugelassen sind telegrophische Postanvweisungen im Verkehr mit dem Gebiet des General- gouvernements Warschau. G 41) Zahlkarten zur unentgeltlichen Abgabe werden bei allen Schaltern, an denen Postwertzeichen
igsbedingungen für den Verkehr des Weltpostvereins (Vereinsverkehr):
1) Briefsendungen müssen zurzeit offen zur Post eingeliefert werden und sind mit nachstehenden Ausnahmen nur in deutscher, dänischer, englischer, französischer, holländischer, italienischer, norwegischer, polnischer, portugiesischer, EI“ oder spanischer Sprache zulässig. Nach dem besetzten
eil von Belgien ist nur die deutsche, ungarische, flämische und französische, nach dem besetzten Teil von Rumänien nur die eutsche, bulgarische, ungarische, französische oder türkische, nach dem besetzten Teil von Rußland nur die deutsche Sprache zugelassen, jedoch können Briefsendnngen nach den General⸗
gouvernements Warschau und Lublin auch in ungarischer Sprache und Postkarten nach den Generalgouvernements Warschau und Lublin
ch in wer Sprache abgefaßt werden. Nach Oesterreich und ene Briefsendungen auch in ungarischer, nach Bulgarien ulgarischer, nach der Türkei nr. in S 8 zugelassen. riefsendungen nach der Türkei ist die spanische Sprache aus⸗
ungarischer Sprache abgefaßt sein. Briefe, bei denen die Verschluß⸗ klappe des Briefumschlags nach innen eingeschlagen und auf den
Briefinhalt festgeklebt ist, sind unzulässig. Derartige Briefe werden
an die Absender zurückgegeben.
Zur Durchführung der Ueberwachung des Nachrichtenverkehrs ist es erforderlich, daß Privatbriefe nach dem Auslande, gleich⸗ viel ob die Briefe in deutscher oder in einer zugelassenen fremden Sprache abgefaßt sind, nicht über zwei Bogenseiten ge⸗ wöhnlicher. Briefgröße (Viertelbogen) lang sind. Die Briefe dürfen keine Anlagen enthalten, in denen Nachrichten be⸗ nden, sie müssen ferner in deutlicher, ohne weiteres gut lesbarer schrift mit nicht zu engem Zeilenabstande geschrieben sein, auch dürfen keine Schriftzeilen über Schriftzeilen einer anderen Richtung quer hinweg⸗
Jaufen. Bei Geschäftsbriefen kann, wenn sie im übrigen den vorstehenden
Bedingungen entsprechen, der Inhalt den Raum von zwei Bogenseiten überschreiten; auch dürfen Rechnungen, Preisverzeichnisse und dergleichen geschäftliche Anlagen beigeföüc sein. Zur Verpackung der Briefe nach dem Auslande dürfen nur Umschläge verwandt werden, die aus einer Fischen Papier⸗ oder Stofflage, also ohne Futtereinlage aus Seiden⸗ papier oder anderen Stoffen, hergestellt sind.é Bei Briefen, die den
daß sie infolge der Erschwerung des Prüfungsgeschäfts mit chiger de dalge, am Bestimmungsort “
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angegebenen Anforderungen nicht entsprechen, müssen die Absender damit 5
mehrw
8 ewichtstufe
erbien) und Cettinje (Montenegro) müssen in deutscher oder
eichsanzeiger und Königlich Pr Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie nebst Porto⸗ Nr. 1. “
ljährlich, in der Regel am 40 Pf. jührlich, sowie zum Preise von 10 Pf. für die einzelne Numm
für das die Zahlung dient, nicht mehr angegeben und durch Nachueise belegt
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Postblatt
g — —
ersten Tage des Vierteljahrs,
Vorbemerkungen. (Neuerungen sind in Schrägschrift gedruckt.)
nicht mehr als 5 kg wiegen.
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A. Briefsendungen.
Dii zur Ueberwachung des Nachrichtenverkehrs erforderlichen Be⸗ schränkungen gelten nicht im Verkehr mit dem besetzten Gebiet von Belgien, dem Generalgouvernement Warschau und dem zum österreichischen Ver⸗ waltungsgebiet gehörigen Generalgouvernement Lublin. Dagegen be⸗ stehen ähnliche Beschränkungen im Verkehr mit dem Postgebiet des Ober⸗ befehlshabers Ost, über deren Einzelheiten die Postanstalten Auskunft geben.
Briefsendungen nach dem Ausland, in denen Waten enthalten sind (insbesondere also auch alle Warenproben), müssen auf der Aufschriftseite die genaue Angabe ihres Inhalts und die Anschrift des Absenders tragen. Alle Waren, deren Ausfuhr verboten ist, dürfen grundsätzlich auch durch die Briefpost (insbesondere auch als Waren⸗ proben) nur mit besonderer Ausfuhrbewilligung nach dem Auslande versandt werden. Ohne Ausfuhrbewilligung sind zur Ausfuhr ledig⸗ lich Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Gebrauch als solche geeignet sind, außer Stoffproben von Farben zugelassen. Zu den Proben, die nur zum Gebrauch als solche geeignet sind, gehören nicht Proben von Lebensmitteln und Tabak⸗ erzeugnissen.
2) Verboten, mit der Post zu versenden: Gegenstände, die für die Postbeamten Gefahren mit sich bringen oder welche die Brief⸗ sendungen beschmutzen oder verderben können, lebende oder tote Tiere und Insekten. Ueber bedingte Zulassung von Warenproben mit Glassachen, Flüssigkeiten, Oelen, fetten Stoffen, trockenen abfärbenden und nicht abfärbenden Pulvern und lebenden Bienen geben die Postanstalten Auskunft.
Auf⸗ oder Einklebungen irgendwelcher Art dürfen auf Umschlägen usw. zu Briefen, Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben sowie auf Postkarten nach dem nichtfeindlichen Aus⸗ land (einschl. der mit Deutschland verbündeten Länder) und nach den besetzten feindlichen Gebieten bis auf weiteres nicht angebracht werden. Das Verbot gilt auch für Zettel mit der Aufschrift der Sendungen.
Nach dem Auslande gerichtete Postkarten mit Abbildungen von Städten, Stadtteilen, geographisch genau bestimmbaren Ort⸗ schaften und Landschaften, besonders hervorragenden Baulichkeiten und Denkmälern E“ Oesterreichs und Ungarns, der Türkei, Bul⸗
ariens und der von deutschen, österreichischen, ungarischen, türkischen und ulgarischen Heeren besetzten sündüchen Gebiete sind bis auf weiteres von der Postbeförderung ausgeschlossen. Nicht unter das Verbot fallen: Postkarten nach Oesterreich und Ungarn, der Türkei, Bulgarien sowie den besetzten feindlichen Gebieten mit Abbildungen von Städten usw. des Bestimmungslandes der Postkarte.
Oesterreich nebst Liechtenstein, Ungarn und Bosnien⸗Herzegowina
Gewichtstufe V Pork
wenn das Einlegen oder die Besbrdenamg durch Ge
Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den E
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er bezogen werden.
und amtliche Vordrucke erhältlich sind und an denen Zahlkarten eingeliefert werden können, sowbi bei den Verkaufständen für Posztwertzeichen bvreitgehalten.
0) Es ist für die Unterbringung der als unbestellbar nach dem Aufgabeorte zurückgelangenden Pakete erwunscht, daß die Absender von Paketen allgemein auf diesen Sendungen ihren Namen und Wohnort nebst Wohnung angeben.
6) Im Verkehr mit OUsterreich, Ungarn und Bosnien-Herzegowina gelten als sperrige Pakete auch solche, geren Gesamtabmessungen (Lünge, Breite und Höhe) 1,5 m überschreiten und die dabes
7) Der Paketverkehr nach der Türkei ist bis auf weiteres eingestellt worden.
Nach dem nichtfeindlichen Ausland (einschl. der mit Deutschlan verbündeten Länder) und nach den besetzten feindlichen Gebieten sind is auf weiteres nur Postkarten zugelassen, die aus einem Stück Steifpapier bestehen.
Ferner ist verboten, in gewöhnliche oder eingeschriebene Briefpost⸗ sendungen einzulegen: a. en nzen (im Berkehr mit Oesterreich nebst Liechtenstein und Bosnien⸗Herzegowina können Münzen in die Briefsendungen eingelegt werden); b. zollpflichtige Gegenstände; c. Gegenstände, deren Einfuhr oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist; d. Gold⸗ oder “ Edelsteine, Schmucksachen und andere kostbare egenstände,
e der betr. Länder verboten ist. Absender hat sich unter eigener Verantwort⸗ lichkeit zu unterrichten, ob die zu versendenden Gegenstände mit der Briefpost in die betr. Länder eingeführt werden dürfen.
3) Postkarten. Einfache Postkarten und Postkarten mit Ant wort zulässig, Höchstmaß 14:9 cm, Mindestmaß 10: 7 em. Wegen der Postkarten nach dem nicht feindlichen Auslande usw. und der Post⸗ karten mit Abbildungen siehe unter 2. 1
4) Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben darf weder ein Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die die Eigen⸗ schaft eigentlicher und persönlicher Korrespondenz hat. Verpackung muß so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Warenproben dürfen keinen Handelswert haben. Auf ihrer Aufschrift⸗ 15 müssen sie die genaue Angabe des Inhalts und die Anschrift des Absenders tragen. Sonst sind nur noch die folgenden handschriftlichen Vermerke zugelassen: Anschrift des Empfängers, Fabrik⸗ oder Handels zeichen, Nummern, Preise und Angaben bezüglich des Gewichts, des Maßes, der Ausdehnung, der verfügbaren Menge, der Herkunft und der Natur der Ware. Durucksachen und Geschäftspapiere, die an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr als 45 cm haben, werden nicht befördert. Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser 10 cm und deren Länge 75 em nicht übersteigt, sind zulässig. Warenproben dürfen 30 cm Länge, 20 cm Breite und 10 cm Höhe, in Rollenform 30 cm Länge und 15 cm Durchmesser nicht überschreiten.
5) Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art (Briefe, üagessnn Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben) können unter Finschreibung abgesandt werden. Bei allen 1“ 1581 äng — Rückschein — verlangen. Für Einschreibsendungen besteht Frei machungszwang.
Ahsland⸗*)
Gewichtstufe
bis 20
Brieee“ über 20 — 250
verkehr **) bis 250 g
für jede weiteren 20 g 5
bis 20 g 15
1
bis 20 g für 1 weiteren 20 g (ohne Meistgewicht)
einfache mit Hfachenr
7 ½ 15
einfache
mit Antwort mit
einfache
8
ntwort
mit hee.,⸗
—
bis 50 5 über 50 — 100 g 100 — 250 g⸗ . 250 - 500 über 500 g bis 1 kg
6g
bis 50 g über 50 bis 100 g für jede weiteren 100 g
bis 50 g über 50 — 100 g 1 100 — 250 g (Meistgewicht 2 kg) aͤber 505,9 001
für je 50 3 . (Meistgewicht 2 kg)
—
Geschäftspapiore.
bis 250 g über 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg
ür je 50 g Meefsreeich 2 kg)
mindestens 20
bis 250 über 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg
5 mindesten 20
G r je 50 5 (Meistgewicht 2 kg)
Warenproben
*) Zurzeit sind im Verkehr mit dem Auslande nur offene gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen zugelassen nach Bosnien⸗Herzegvwina, Bulgarien, Dänemark (mit Faröer, Grönland und Island), Luxemburg, den Nieder⸗ landen, Norwegen, Oesterreich nebst Liechtenstein, Persien, Schweden, der Schweiz,
Spanien (nur sogenannte Familiensendungen, worüber die Postanstalten Auskunft
erteilen), der Türkei und Ungarn. Der Postvertehr mit einzelnen Gebieten von Desterreich und Ungarn unterliegt Beschränkungen, die bei den Postanstalten zu erfragen sind. Wegen der Briefsendungen mit Nachnahme siehe Tarif auf der nächsten Seite.
Im Verkehr mit Belgien sind allgemein nur offene gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen zulässig. 1 er. Die zum Briefverkehr zugelassenen Orte und gewisse Beschränkungen für das belgische Etappengebiet sind bei den Postanstalten zu erfragen.
Im Verkehr mit dem Generalgouvernement Warschan und dem Post⸗ gebiet des Oberbefehlshabers Ost (einschl. Gouvernement Riqga) und im Verkehr mit dem zum österreichischen Verwaltungsgebiet gehörigen Generalgouvernement Lublin sind offene gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen zulässig. Gebühren nach dem Generalgouvernement Warschau und dem Postgebiet des Oberbefehls⸗ habers Ost wie im inneren deutschen Verkehr, nach dem Generalgouvernement Lublin wie im deutsch⸗österreichischen Verkehr. Nach einer Anzahl bei den Postanstalten zu er⸗ fragenden Orten in den Gebieten der Generalgonvernements Belgrad (Serbien) und Cettinje (Montenegro) sind offene gewöhnliche Briefe, einfache Postkarten und Warenproben zulässig. Gebühren wie im deutsch⸗österreichischen Verkehr. In der Aufschrift der Sendungen nach Orten ohne Postanstalt ist der
Foort anzugeben, von dem ste abgeholt werden sollen; außerdem ist bei Sendungen
Gebühren wie nach dem Auslande. welche der Geltungsbereich der Ortstaxe ausgedehnt worden ist, find aus dem Post⸗
dem Generalgaouvernement Warschau uoch der Name des Kreises. auf den
Eendungen nach dem Postgebiet des Sberbefehlshabers Ost Name und Wohnung des Absenders und auf Gendungen nach den Generalgouvernements Belgrad und Cettinie
das Generalgouvernement anzugeben.
zum Postverkehr nach dem Gebiet der Milktärberwaltung in ven sind nur zugelassen; a) offene, nicht Uber 4 Seiten lange Priefe und
5
ür je 50 g (Meistgewicht nach Oesterreich mindestens und Boanr Perzegorz en 500 g, nach Ungarn 350 g)
Postkarten, sowie Geschäftspapiere bis 500 g Höchstgewicht an Angehörige der ver⸗ bündeten Mächte; b) Postkarten an die übrige Bevölkerung von ihren Familien⸗ angehörigen; c) offene, nicht über 4 Seiten lange Briefe und Postkarten geschäftlichen Inhalts, wenn die Beförderung nicht den Interessen irgendeiner der verbündeten Mächte zuwiderläuft. Gebühren wie nach dem Auslande. Die sonstigen Beschränkungen sind bei den Postanstalten zu erfragen. verwaltung in Rumänien müssen in der Aufschrift außer den Namen des Empfängers
den Bestimmungsort, den Staat, die Provinz, den Landbezirk und die Landgemeinde
enthalten und ferner die Angabe tragen: „Ueber Postüberwachungsstelle Nr. 24“. Auch sind Name und Wohnung des Absenders anzugeben. 1 2²*) Die ermäßigten Taxen erstrecken sich nur auf Briefe. Die Nachbarorte, auf
bericht im Schalterraum der Postanstalten zu ersehen.
Die Sendungen nach dem Gebiet der Militär⸗
über 250 — 350 g
'
**) Gegenüber Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz im Grenzbezirk
(80 km) ermäßigte Taxe für Briefe, 10 Pf. für je 20 g, dazu 5 Pf. Reichsabgabe, mit Dänemark ferner im Grenzverkehr Mindesttaxe für Geschäftspapiere 10 Pf.
†) Für Blindenschriftsendungen des inneren deutschen Verkehrs und im Verkehr .
zwischen Deutschland und Oesterreich nebst Liechtenstein und Bosnien⸗Herzegowina beträgt die ermäßigte Gebühr: bis 50 g 3 Pf., bis 100 g 5 Pf., bis 1 kg 10 Pf., bis 2 kg 20 Pf., bis 3 kg 30 Pf.
Zusammenpacken von Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben (Misch⸗ sendungen) zulässig: a. im inneren deutschen Verkehr und im Verkehr mit Luxemburg bis 1 kg: Taxe wie für Geschäftspapiere; b. im Verkehr mit den übrigen Ländern bis 2 kg: Taxe 5 Pf. für je 50 g, jedoch mindestens 10 Pf., wenn die Sendung nur Drucksachen und Warenproben, mindestens 20 Pf., wenn sie Geschäftspapiere enthält.
Nicht freigemachte Briefe des Orts⸗ und Nachbarortsverkehrs kosten 18 Pf. üne; für nicht Seeen Briefe des übrigen inneren deutschen Verkehrs und des erkehrs mit Luxemburg wird ein Portozuschlag von 10 Pi. ohne Unterschied des Gewichts des Priefes, ezopen. Im sonstigen Berkehr unterliegen “ te Priefe dem doppelten Petrage des Portos; jedoch wird die außerordentliche Reichs⸗
geschriebenen Briefsendungen [Gebühr nach Postorten 25 Pf., nach
5 ü 50 indeste Uestsebich Sbo o) n9””
abgabe von 5 Pf. bei nicht freigemachten Briefen des Grenzverkehrs mit Dänemark. den Niederlanden und der Schweiz nur zum einfachen Satze erhoben. Für nicht freigemachte Pustkarten wird stets der doppelte Betrag des Portos erhoben. Nicht freigemachte Drucksachen, Geschäftspaptere und Warenproben werden nicht abgesandt.
Einschreibgebühr allgemein 20 Pf., Rückscheingebühr allgemein 20 Pf. (Rückscheine nach dem Vereinsausland nicht zulässig). 1b
Eilbeftellung zugelassen:
1) nach dem Orts⸗ und Landbestellbezirk des Aufgabe⸗Postorts bei gewöhnlichen Briefsendungen (Gebühr nach dem Ortsbestellbezirk 25 Pf., nach dem Landbestellbezirk die wirklichen Botenkosten, mindestens 25 Pf.]; im Rohrpostbestellbezirk Berlin wer eilige Briefsendungen, soweit sie hierzu geeignet sind, mittels Rohrpost befördert. Gebühr für einen Rohrpostbrief 85 Pf., für eine Rohrpostkarte 30 Pf.,
2) nach anderen Orten in Deutschland bei gewöhnlichen und ein⸗ ten ohne Post⸗
anstalten bei Vorausbezahlung 60 Pf.]
Bosnien⸗Herzegowinanur nach Postorten
7 .
3) nach Luxemburg, Oesterreich mit Liechtenstein und Ungarn allgemein [Gebühr 25 Pf. — nach Ungarn 50 Pf. — muß vorausbezahlt werden; für Sendungen nach dem Landbestellbezirke wird Secepene se ehe eingezogen], nach
— — [Gebühr 25 Pf. stets vorauszuzahlenl.
4) nach Belgien (nur nach den zum Briesverkehr zugelassenen Orten), Dänemart mit Grönland, Faröer, Island (nur nach Postorten), Niederlande, Norwegen (nur nach bestimmten Orten), Schweden (nach allen Postorten mit Bestelldienst) und der
Schweiz. [Gebühr 26 Pf. stets vorauszuzahlen; nach Orten ohne Postanstalt (soweit
zulässig) werden die üblichen Eilbestelgebühren, unter Anrechnung der vorausgezahlten 26 Pf., vom Empfänger erhoben.] hca ghan
Antwortscheine. Im Verkehr mit einer Anzahl von fremden Ländern kann der Absender eines Briefes das Poxto für die Antwort Sn MNebersendung eines Antwortscheines an den Empfänger im voraus bezahlen. Zu diesem Zwecke werden internationale Antwortscheine zum Preise von 45 Pf. für das bei bestimmten Postanstalten zum Verkause bereit gehalten,