1918 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Staatssekretär des Innern, Wirklichen Geheimen Rat

Wallraf zum Staatsminister und Mitgliede des Staats⸗ ministeriums zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberlandesgerichtsrat, Geheimen Justizrat Happ in Cöln zum Senatspräsidenten bei dem Oberlandesgericht daselbst, den Amtsrichter Dr. Martin aus Cassel zum Kammer⸗ gerichtsrat, 1 den Landgerichtsrat Wicher in Limburg a. L. zum Ober⸗ landesgerichtsrat in Vosen, den Landgerichtsrat Dr Droysen in Naumburg a. S. zum Oberlandesgerichtsrat daselbst, den Landgerichtsrat Dr. Schwedler in M.⸗Gladbach und den Landgerichtsrat Dr. Schleipen aus Bonn zu Ober⸗ landesgerichtsräten in Düsseldorf, den Direktor des Strafgefängnisses in Plötzensee, Ge⸗ helmen Justizrat Dr. Hiekmann zum Landgerichtsdirektor bei dem Landgericht III in Berlin, dden Landgerichtsrat Sattig in Görlitz zum Landgerichts⸗ direktor in Beuthen O. S., dden Gerichtsassessor Centurier in Köslin zum Landrichter in Köslin, den Gerichtsassessor Dr. Lübbe in Bad Oldesloe zum Landrichter in Kiel den Gerichtsassessor Dr. von Harenne in Saarbrücken zum —“ hr) en Gerichtsassessor Dr. Hesse in Limburg (Lahn) zum Amtsrichter in Bartenstein, b 9( 1 8 Gerichtsassessor Thomas in Cöln zum Amtsrichter den Gerichtsassessor Adrian aus Danzig zum Amtsrichter in Marienwerder, den Gerichtsassessor Sperber aus Schwetz (Weichsel) zum Amtsvrichter in Neuenburg i. Westpr., den Gerichtsassessor Dr. Golm in Berlin zum Amts⸗ richter in Charlottenburg, den Gerichtsassessor Hackbarth aus Treptow a. Rega zum Amtsrichter in Fürstenberg a. O., den Gerichtsassessor Frost vom Amtsgericht Berlin⸗Mitte zum Amtsrichter in Naugard, den Gerichtsassessor Dr. Dietrich von Oertzen aus Treptow a. Toll. zum Amtsrichter in Schivelbein, den Gerichtsassessor Klingender aus Laasphe zum Amtsrichter in Tempelburg, den Gerichtsassessor Münch aus Lissa zum Amtsrichter in Wreschen, den Gerichtsassessor Burkert aus Breslau zum Amts⸗ richter in Tremessen, den Gerichtsassessor Dr. Frege in Sagan zum Amts⸗ richter in Sprottau, den Gerichtsassessor Gühmann aus Breslau zum Amts⸗ richter in Fatkenberg O. S., den Gerichtsassessor Erwin König aus Glatz zum Amts⸗ richter m Namelau. 8 den Gerichtsass ssor Philipp Lang in Berlin⸗Schöneberg zum Amtsrichter in Wittenberg, den Gerichtsassessor Ernst Jessen aus Flensburg zum Amtsrichter in Hadersleben, m den Gerichtsossessor Dr. Delitzsch vom Amtsgericht Berlin⸗Mitte zum Amtsrichter in Langenschwalbach, 1 den Gerichtsassessor Kanzow in Cassel zum Staatsanwalt in Danzig, b den Gerichtsassessor Dr. Paul Kunze aus Lissa i. P. zum Staatsanwalt in Stettin, den Gerichtsassessor Franz Hagemann in Bielefeld zum Staatsanwalt in Bielefeld, 8 den Gerichtsassessor Dr. Wiechmann in Altona zum Staatsanwalt in Cöln, dden Gerichtsasse ssor Otto Bodenburg in Halberstadt zum Staatsanwalt in Duisburg und 1 den Gerichtsassessor Dr. Karl Nagel in Beuthe zum Staatsanwalt in Düsseldorf zu ernennen.

—— v

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rechtsanwalt, Amtsgerichtsrat a. D. Hoheisel in Ilfeld zu ermächtigen, fortan den Titel Justizrat statt des Titels Amtsgerichtsrat a. D. zu führen.

86 Finanzministerium. 3 Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskosse in Husum, Regierungsbezirk Schleswig, ist zum 1. Februar d. J. zu besetzen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Kellerverwalter Weiß in Eberbach im Gemeinde⸗ bezirk Hattenheim, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist der Titel iglicher Oberverwalter verliehen worden.

Evangelischer Oberkirchenrat. 8 Zum Pfarrer der deutschen evangelischen Gemeinde in rut (Syrien) ist der Felddivisionspfarrer Detwig von rtzen berufen worden.

Bekanntmachung.

Dem Markscheider Heinrich Böttcher ist von uns unterm 24. Dezember 1917 die Berechtiaung zur selb⸗ ständigen Ausführung von Markscheiderarbeiten innerhalb des preußischen Staatsgebiets erteilt worden. Der⸗ selbe hat seinen Wohnsitz in Witten (Ruhr) genomm

Dortmund, den 5. Januar 1918. 6

Königliches Oberbergamt Liebrecht.

Bekanntmachung.

BPee girma Bierbraueret Gebr. Balchem, Cöln, Severin⸗ straße 15 und Karthäuserwall 18, wird auf Grund des § 2 Abs. 2.

der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RG Bl. S. 603 die Wiederaufnahme des durch Beschluß vom 20. September 1917

untersogten Handels mit Bier aller Art gestattet.

Cöln, den 22. Dezember 1917.

Bekanntmaechung. 8

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-GBl. S. 603) hab“ ich dem Schmiel Zuckermann und seiner Ehefrau, Henry Zuckermann, geb. Schönborn, in Berlin C. 54, Joachim⸗ straße 11a, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des käglichen Bedarfs und des Kriegs⸗ bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin⸗Schöneberg, den 23. Dezember 1917.

18 Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverle ssia Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603)

habe ich dem Schaakwirt Artbur Jerke, Inhaber des Wetn⸗

restaurants „Zum schwarzen Ferkel“ in Berlin, Dorotheen⸗ snaße 31, und seiner Ehefrau, Katharina geb. Jaberg, beide wohnhaft in Charlottenburg, Leibntzstraße 86, durch Verfüäaung vom heungen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 114“ Berlin⸗Schöneberg, den 3. Januar 1918.

8 Der Polizeipräsident zu Berlin.

Kriegswucheramt. J. V.: Machatins.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Septemb⸗v 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603) und der Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 habe ich der Frau Elisabeth Körsgen, wohnhaft in Riemke, Johannesstraße 1, die Ausübung des Handels mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässgkeit untersagt. Die durch das Verfahren entstandenen baren Aaslagen, insbesondere die Bekanntmachungskosten, fallen der Betroffenen zur Last.

Bochum, den 4. Januar 1918. b

Der Landrat. Gerstein.

8 8

Bekanntmachung. 8

Dem Hausterer Karl Zensen in Crefeld, Marktstraße 102, habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 den Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln wegen Unzu⸗ verlässigkeit untersagt. Die Kosten des Verfahrens treffen den Hausierer Karl Zensen.

Crefeld, den 31. Dezember 1917.

Die Polizei ltung. Der Oberbürgermeist J. V.: Printzen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundebratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), haben wir der Ehefrau des Eduard Ger des, hier, Münfterstraße Nr. 87, den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie sonstigen Gegenständen des täglichen Lebensbedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Kosten der amtlichen Be⸗ kanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzetger und im amtlichen Kreishlatt sind von der Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 3. Januar 1918.

Lebensmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz. 6 88 Bekanntmachung.

Durch Bescheid vom 6. November 1917 babe ich dem Kauf⸗ mann Hans Brandt, hier, Schäferstraße Nr. 39, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittler⸗ tätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 3. Januar 1918.

Die Städtische Polizeiverwaltung.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Rath. Bekanntmachung.

Durch Bescheid vom 14. November 1917 habe ich dem Händler Wilhelm Kührnel, hier, Kleine Niederstraße Nr. 3, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hier⸗ für untersagt.

6 Essen, den 3. Januar 1918. Die Städtische

Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister.

J. V.: Rath

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrateverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird den Eheleuten Milchhändler Friedrich Themann von hier, Weidenstr. 53, der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere mit Milch, untersaat, weil nach den „etroffenen Feststehungen bezw. nach der chemischen Untersuchung die Ebeleute Themann Milch feilgehalten haben, welche durch Wasser⸗ beimischung grob verfälscht war. Ferner besteht der begründete Ver⸗ dacht, daß entgegen den bestehenden Vorschriften Milch verbuttert worden ist. Die Unzuverläfsi keit in bezug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. Die Kosten dieser Bekanntmachung tragen die Eheleute Themann als Gesamtschuldner. 1“

Gelsenkirchen, den 4. Januar 1918. 8

Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

Bekanntmachung.

Dem Höker Georg Peldszus in Heydekrug habe ich auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 603) den Hökererbetrieb einschließlich des Milchbandels mit sofortiger Wirkung wegen Unzuverlässigkeit für das gesamte Reichsgebiet untersagt. Die Kosten dieser Bekannt⸗ machung hat Peldszus zu tragen.

Heydekrug, den 29. Dezember 1917. 8

Hekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel habe ich der Ebefrau des Emil Gilson, Alwine geb. Brügelmann, geboren am 25. November 1866 in Bredeney, wohnhaft in Ratingen, Bechemer⸗ straße 15, mit Ausnahme des unier städtischer Kontrolle stattfindenden Fleischverkaufs jede Ausübung des Handels mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln sowie jede mittelbare oder unmittelbare Be⸗ teiliaung an einem solchen Handel für den Deuts Reichs untersagt. 1 8

Ratingen, den 3. Januar 1918. 8 8

Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister. Jansen.

161“ Bekanntmachung. Auf Grund der Bundegsratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603) habe ich der Handelsfrau Anna Görlich in Sarne den Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen und sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt. 1 Rawitsch, den 3. Januar 1918. Der Landrat. von Guenther.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesraisverordnung zur Fernhaltung unzu⸗

verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗ Gesetzblatt S. 603) ist der Ehefrau des Carl Sieper in Remscheid, Honebergerstraße 49, der Handel mit Lebens⸗ mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt worden. Remscheid, den 3. Januar 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: Gertenbach.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Januar 1918.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin be⸗ suchten, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern morgen anläßlich des Todestages weiland Ihrer Majestät der Kaiserin Augusta das Mausoleum in Charlottenburg. Seine Majestät der Kaiser empfingen den Hofkammerpräsidenten, Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Keil zur Meldung und hörten die Vorträge des Chefs des Zivilkabinetts, des Vertreters des Auswärtigen Amts, Legationsrats von Grünau und den Generalstabsvortrag. Anläßlich des Geburtstags Seiner Majestät des Königs von Bayern waren zur Frühstücks⸗ tafel geladen der bayerische Gesandte Dr. Graf von Lerchenfeld⸗ Koefering, der bayerische Militärbevollmächtigte General der Infanterie von Köppel, der Reichskanzler Dr. Graf von gn ling und der Minister des Königlichen Hauses Graf A. zu Eulenburg. Vorgestern nachmittag hatten Seine Majestät eine etwa einsründige Unterredung mit dem Reichs⸗ kanzler im Reichskanzlerhause.

Gestern Regentschaftsrats, Erzbischof Dr. von Kakowsky, Metropolit von Warschau, Fürst Zdzislaw Lubomirski und Herr Josef von Östrowski, mit den Herren der Be⸗ gleitung, wie „W. T. B.“ meldet, hier eingetroffen. Auf dem Bahnhof hatten sich zur Begrüßung im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs der Oberst⸗ kommandierende in den Marken und Gouverneur von Berli, Generaloberst von Kessel eingefunden, außerdem der dem Regentschaftsrat beigegebene Oberregierungsrat Graf Lerchenfeld, Kaiserlicher Regierungskommissar beim Provisori⸗ schen Staatsrat im Königreich Polen, und der Botschaftsrat Prinz Hatzfeld vom Auswärtigen Amt. Am Nachmittag wollten die Herren dem Reichskanzler einen Besuch abstatten, der zum Abend zu ihren Ehren eine Reihe politischer Persö lichkeiten zu sich geladen hatte.

Heute mittag wurden die Mitglieder des Regentschafts⸗ rates, der Ministerpräsident von Kucharzewski und die anderen Herren der polnischen Abordnung sowie die Herren der Begleitung von Seiner Majestät dem Kaiser und König in Gegenwart des Reichskanzlers Dr. Grafen von Hertling und des stellvertretenden Staatssekretärs des Auswärtigen Amts Freiherrn von dem Bussche⸗Haddenhause empfangen. Die Einführung der polnischen Abordnung ge⸗ schah durch den Oberhof⸗ und Hausmarschall und den Einführer des diplomatischen Korps. Bei dem Empfang richtete Fürst Lubomirski namens des Regentschaftsrats folgende An sprache an Seine Majestät den Kaiser:

Kaiserliche und Königliche Majestät! 8

Wir sind glücklsch darüber, daß es uns vergönnt ist, Euerer Kaiserlichen Majenät heute persönlich unsere tiefste Vereyhrung aussprechen ziu dürfen und unsere tief empfundene Dankbarkeit für die Akte auszudrück u, die unserem Vunterlande das staatliche Leben in Gestalt einer unabhängigen polnischen Monarchie wievergegebe haben. Unverbrüchlich vertrauen wir darauf, daß Eure Majestä angesichts der großen ibrer Lösung harrenden Aufga een das begonnene Werk geschichtlicher Gerechtigkeit in Gemeinschaft mit dem er lauchten Verbündeten glorresch vollenden werden und dem

schwung erforderlichen Lebensbedingungen Allerhöchstihre mächtige Hilfe angereihen lassen werden. Wir sind auch fest davon überzeugt, daß nach Festlegung und Verwirklichung der dem polnischen Slaat zustehenden Rechte wir Polen gemeinsam mit der deutschen Nation die großen Ziele verfolgen werden, die das Wohl der Mensch⸗ heit und den allgemeinen Frieden verbürgen. Wir daß Euere Kaiserliche Majestät, die großen Aufaben der Zukunft mit Ihrem tiefen und schaffenden Geist übersehend, dem deutschen Volk ein Führer auf dem Wege sein werden, dessen

Ziel das friedliche und segensreiche Zusammenwirken aller Völker ist. In dem wiedererstandenen Vaterlande werden wir die Bekenner In der erhabenen Person Euerer Kaiserlichen

dieser Grundsätze sein. . Majestät erblicken wir aber und begrüßen wir den Vorkämpfer und

den Hort derjenigen Grundsätze, wesche die Welt beherrschen und t allen Schichten der menschlichen Volksgemeinschaften Glück und Segen

bringen sollen.

hierauf: Hochwürdige und erlauchte Herren des Regentschaftsrats! Es gereicht Mir zur aufrichtigen Freude, Sie als die be⸗ tufenen des polnischen Gbsg in Meiner Haupt⸗ und

als ein

früh sind die drei Mitglieder des polnischen

ent⸗ stehenden Staat durch Schaffung der für seinen dauernden Auf⸗

wr ssen,

Seine Majestät der Kaiser und König antworteten 8

Residenzstadt begrüßen zu können. Mit lebhafter Genugtuung entnehme Ich aus Iören Worien, daß Ste in den von Meinem hohen Verhündeten und Mir vollzogenen Alten die Erfuͤllung des langgehegten Wunsches des volnischen Volkes auf Wievererrichtung eines falbstcabigen König⸗ reichs Polen erblicken, und daß Sie glauben, Ihrem Vaterland am besten iu dienen, wenn Sie in Gemeinschaft mit dem Deutschen Reich und der Oesterreichtsch⸗Ungarischen Monarchie die Ziele verfolgen, die das Wohl der Menschheit und das friedliche Zu⸗ sammenwirken der Völker verbürgen. Gegenüber den Verun⸗ glimpfungen der Feinde empfinde Ich es mit Dank, das Sie Meinem unablässigen Bemühen, in einer dald dreißiglährigen Regierungszeit

(ein Vorkaͤmpfer und Schirmer dieser Grundsätze zu sein, liefes

Verständnis entgegenbringen. Möge es Idnen, hochwürdige und erlauchte Herren, vergönnt sein, in erfolgrescher Arbeit dem polnischen Staate die Grundlagen zu geben, die seine friedliche Weiterentwicklung Seee . g des der Kultur ge⸗ w Meiner und Meiner Regierung v 1 ützu

können Sie hierbei versichert sein.

1“

heute eine Sitzung. fe huc

8 Zu den in der Presse fortdauernden Erörterungen über die angebliche Unvollständigkeit der deutschen Mitteilung über den Verlauf der Verhandlungen in Brest⸗Litowsk vom 28. Dezember (die Sitzung fand tatsächlich am 27. De⸗ zember Abends statt) erfährt die „Norddeutsche Allgemeine

1Zeitung“ von zuständiger Seite folgendes: 8

Der von der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ gemeldete Widerspruch der russischen Aborbnung ist in Beest⸗ettorberk nicht erfolgt. Das „Wolffsche Telegrapbenbüro“ hat den Wortlaut der Ecklärungen in Brest⸗Litowsk ohne jede Einschränkung wiedergegeben. Im Anschluß an die dort veröffentlichte Antwort des Herrn Joffe auf die deutschen Gegenvorschläge hat dec deutsche Vertreter nur noch ausdrücklich festgestellt, daß üͤber den letzten von Herrn Joffe erwähnten Punkt, nämlich die Notwendigkeit einer Kommissione⸗ beratung, volles Einverständnis zwischen den Abordnungen bestehe. Hierauf ist rufsischerseits nichts mehr geäaßert worden.

8 Durch „Wolffs Telegraphenbüro“ wird folgende Er⸗

gänzung der Sperrgebieiserklärung vom 31. Januar 1917 bekanntgegeben:

Um die feindlichen Stützvunkte auf den Cap Verdeschen Inseln und den Stützpunkt Dakar mit dem anschließenden Küstengebiet wird vom 11. Januar 1918 ab ein neues Sperrgeblet mit folgendem Grenz⸗ verlauf erklärt: S

Von Kap Palmas Leuchtturm

nach 100 00 MAM 292 300 W nach 170 00 M 290 30 8 nach 20° 300 M 25 30 W Hauf dem Breitenparallel 200 30 N in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt dieses Parallels mit der Strandlinie der westafrikanischen Küste.

Mit dem gleichen Datum wird das Sperrgebiet um die Azoren nach Osten bis über die unseren Gegnern als Stützpunkt dienende Insel Maheira ausgedehnt, so daß dieses Gebier folgende neue Grenze

erhält Von 440 27²0 45 W 8 34 0⸗W. 37⁰ 370 260 17⁰

- 1 12⁰* 360 45 N EE1“ 12⁰ nach dem Anfangspunkt zurück. „Neutrale Schiffe, die zur Zeit der Veröffentlichung dieser Er⸗ klärung in Häfen innerhalb des oben angeführten Sperrgebiets liegen, können dieses Gebviet noch verlassen, ohne daß das für das Sperrgebiet angeordnete militärische Verfahren Anwendung findet, wenn sie bis 18. Januar 1918 auslaufen und den kürzesten Weg in freies Gebiet nehmen. Für neutrale Schiffe, die in das neu erklärte Sperrgebiet geraten, ohne daß sie von seiner Erklärung Kenntnis haben oder haben erhalten können, sind ausreichende Schonfristen festgesetzt. Es wird dringend geraten, die neutralen Schiffahrt zu warnen und umzuleiten. 1

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wird an der Ostfront folgender, wahrscheinlich von der rumänischen Re⸗ gierung herrührender Funkspruch verbreitet:

An alle. Offizlere und Soldaten, die in die amerikanische Armee einzutreten wünschen, haben sich an die amerikanische Militärmission in Jassy zu wenden. Die erste Bedingung ist strenge Disziplin und unbebingter Gehorsam. Für die Soldaten ist eine Empfehlung ihrer Offistere notwendig. Den Voꝛzug haben diejenigen, die bereit sind, dauernd in Dienst zu bleiben.

Durch die Feesarwreg vom 3. Januar 1918, be⸗ treffknd Aus⸗ und Durchfuhrverbot für Waren des 10. Abschnitts des Zolltarifs in dieser Nummer des Reichsanzeigers —, sind dem Aus⸗ und Durchfuhrverbote neu

aus Nr. 614, aus Nr. 628 d, aus Nr. 630 b

unterstellt:

Sohlen aus Horn . . . . .. HSHolzabsätze und Glasbläsertische Holzabsätze . . . . . .. des Statistischen Warenverzeichnisses.

Die im Dezember 1916 festgesetzten Höchstpreise für Zündhölzer entsprachen, wie „W. T. B“ mitteilt, nicht mehr den inzwischen erheblich gestiegenen Herstellungskosten. Der Reichskanzler hat daher die Herstellerhöchstpreise um je 50 ür die ganze Kiste oder die entsprechende Packung (um 25 ei Verpackung in Schachteln oder Koffern, zu je 300 Stück) und die Zuschläge für imprägnierte bunte und 1,8 ache Hälzer um je 20 erhöht. Entsprechend sind die Klein⸗ handelshöchstpreise für das Pack zu 10 Schachteln um je 5 heraufgesetzt. Für eine Schachtel Sicherheitshölzer oder überall entzündbare Hölzer beträgt der Höchstpreis jetzt 5 (früher für 2 Schachteln 9 ₰), für zwei Schachteln impräg⸗

San., 1 flache Hölzer 11 (früher für 88

8 Anlalch des Geburtstages Seiner Majestät des önigs Ludwig fand gestern vormitlag, wie „Wolffs Tele⸗ senphenbůro⸗ meldet, in Anwesenheit des Monarchen ein feier⸗ uühes Wantifikalamt im Dom statt. Anschließend erfolgte eine ufstellung der Truppen des Standortes München im Hofgarten 8

und auf dem Marstallplatze. Im schritt Seine Majestät der König, begleitet von den Prinzen und der Generalität, die ganze Front der Truppen ab, wobei er jede einzelne Ab⸗ teilung besonders begrüßte. Vor der Allerheiligen⸗Hofkirche richtete der König an die um ihn versammelten Offiziere eine Ansprache, in der er seiner Freude Ausdruck gab, die Truppen des Standortes in Parade gesehen zu haben. Der König erkannte die Tapferkeit der bayerischen Truppen an, die wie Löwen gekämpft hätten. Ueberall sie, wie die anderen deutschen Heere, Sieger geblieben. Trotzdem hätte sich die Zahl der Feinde immer vermehrt. Möge es gelingen, auch den letzten, den Amerikaner, zu be⸗ siegen. Wir müßten kämpfen, dis die Feinde unsere Bedin⸗ gungen annehmen. Es seien ja unerhörte Forderungen, die sie an uns stellten. Kein Fuß breit deutschen Bodens dürfe abge⸗ eben werden. Ja, wir müßten unsere Grenzen zu sichern uchen. Der König gab schließlich der Erwartung Ausdruck, daß das bayerische Heer wie bisher seine Pflicht ausgezeichnet tun werde. Nach der Parade empfing Seine Majestät der König in der Residenz sämtliche Mitglieder des Königlichen Hauses zur Gratulation. Später fand bei den Majestäten große Familienhoftafel statt, bei der Seine Königliche Hoheit 1 Karl einen Trinkspruch auf seinen hohen Vater aus⸗ rachte.

Seine Majestät der König hat, wie die „Bayerische Staatszeitung“ mitteilt, anläßlich seines Geburtstages zu⸗ gunsten von Kriegsteilnehmern zwei allgemeine Gnadenerweise ergehen lassen.

Durch den einen Gnadenerweis sind die Allerhöchsten Ent⸗ schließungen vom 7. Januar 1916 und 7. Januar 1917 über die Niederschlagung von Strafverfahren auf diejenigen Kriegstellneymer erstreckt worden, die seit dem 7. Januar 1917 zu den Fahnen einberufen worden sind. Es wurde zugunsten von Kriegsteilnehmern allgemein die Niederschlagung von Strafverfahren verfügt, soweit sie vor dem 7. Januar 1918 und vor der Einberufung zu den Fahnen begangene Ueber⸗ tretungen oder Vergehen mit Ausnahme derjenigen des Verrats militärischer Geheimnisse oder Verbrechen im Sinne der §§ 243, 244, 264 StGB., bei denen der Täter zur Zeit der Tat da 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, zum Gegenstande

aben.

Weiter hat Seine Majestät der König den Gnadenerweis über den Erlaß von Strafen vom 7. Januar 1917 eben⸗ falls auf diejenigen Kriegsteilnehmer ausgedehnt, die seit dem 7. Januar 1917 zu den Fahnen einberufen worden sind. Es sind ihnen alle Strafen, welche gegen sie wegen der vor der Einberufung zu den Fahnen begangenen Straftaten rechts⸗ kräftig erkannt worden sind, einschließlich der und der rückständigen Kosten aus Gnade erlassen worden, sofern die einzelne Strafe oder ihr noch nicht vollstreckter Teil in Verweis, Geldstrafe, Haft, Festungshaft bis zu einem Jahre oder Ge⸗ fängnis bis zu einem Jahre besteht.

Ausgenommen von der allgemeinen Niederschlagung und dem allgemeinen Straferlaß sind Vergehen gegen § 6 des Höchstpreisgesetzes, gegen § 5 der Bekanntmachung gegen übermäßige Preissteigerung und gegen § 11 der Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zur Be⸗ kämpfung des Kettenhandels. Soweit bei diesen Vergehen eine Niederschlagung des Strafverfahrens oder ein Erlaß der Strafe aus besonderen Gründen angezeigt ist, sind Einzel⸗ vorschläge angeordnet worden.

Auch anderen Verurteilten wurde die Königliche Gnade fese. 1en die sich in Haft befanden, wurden alsbald

Desterreich⸗Ungarn.

Vorgestern fand in Prag Wiener Blättern zufolge die angekündigte Versammlung aller tschechischen Reichs⸗ rats⸗ und Landtagsabgeordneten aus Böhmen, Mähren und Schlesien statt, an der auch die begnadigten Abgeordneten Kramarcz, Rasin, Choc, Vojna und Burzival teilnahmen. Nach einer längeren Ansprache des Vorsitzenden Stanek wurde die vorgeschlagene Entschließung einstimmig angenommen. Im ersten Teile der Entschließung, deren Wortlaut noch nicht veröffentlicht ist, wird die staatsrechtliche Kundgebung vom 30. Mai 1917 wiederholt, im zweiten Teil! der Mißstimmung über die Ausführungen des Grafen Czernin in Brest⸗Litowsk bezüglich des Selbstbestimmungsrechtes der Nationen Ausdruck verliehen. 1

Großbritannien und Irland.

Zu der Rede des Premierministers Lord George am Sonnabend sagte Lord Lansdowne in einer Unterredung, er habe nur eine kurze Zusammenfassung der Rede gesehen und möchte deshalb von ihrer Besprechung Abstand nehmen, bis er den vollen Wortlaut gelesen habe.

Er bemerkte aber dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: Der Premierminister habe in den bestimmtesten Wendungen den

1“

Grundsatz bekräfttst, daß England niemals nach großer Macht ge⸗

strebt habe, sondern vielmehr danach, sich von den Hoffnungen und Plänen militärischer Herrschaft abzuwenden. Er stimme mit der Ansicht des Premterministers überein, daß ein gerechter dauerhafter Frieden nur auf die drei vom Premierminister dargelegten Be⸗ dingungen gegründet sein könne. Die Annahme dieser Bedingungen durch Deutschland würde in sich schließen, daß der alte Geist mili⸗ tärischer Herrschaft ausgespielt habe. Eine solche Annahme würde an sich ein Zugeständnis der Niederlage sein.

Der frühere französische Munitionsminister Albert Thomas, der gegenwärtig zu Beratungen mit Lloyd George und anderen Ministern sowie Arbeiterführern in London weilt, erklärte nach dem „Algemeen Handelsblad“ in einer Unter⸗ redung mit einem Vertreter des „Daily Chronicle“:

Die französischen Arbeiterklassen seien nicht pazifistisch, sondern entschlossen, die Niederlage und die Vernschtung des preußischen Militarismus herbeizuführen. Die Ansichten der französischen sozta⸗ listischen Partei seien dieselben wie am Anfang des Krieges. Die Partei lege ein großes Gewicht auf den Völkerdund. Clemenceau sei zwar kein Gegner des Völkerbundes, berrachte ihn aber als etwas zu fern Liegendes, während die Arbeiter seine Verwirklichung für not⸗ wendig erachteten. Thomas fuhr fort: „Wir sind der Ideen Wilsons und stimmen in den meisten Punkten mit der Erklärung der britischen Arbeiterpartei überein, glauben aber, daß deren Ideen über die Regelung der tropischen Kolonien Afrikas nicht ohne weiteres durchführbar sind und ein genaueres Studium erfordern.“ Thomas erklärte sich ferner dagegen, daß Kolonien mit nationalen Ueber⸗ lieferungen unter britischer, französischer oder belgischer Flagge einer künstlichen Verwaltung eines sogenannten Völkerbundes unterstellt würden. Im Gecensat zu den Bolschewikt, die den sofortigen Frieden wollten, perlangien die französischen Arbeiter einen gerechten Frieden. Sie wünschten den Krieg nicht durch einen Wirtschaftskrieg

zu verlängern. Wenn aber Deutschland den Bedingungen ein Dauerfriedens nicht zustimmen und die Rechte anderer Nationen nicht achten würde, so sei eine Handelssperre nausbletblich. Deutschland habe wie alle anderen Nationen nur dann das Recht auf kommerziell und industrielle Freiheit, wenn es ein loyales Mitglied des Völker

bundes werde. Rußland. 8 Der Volkskommissar Trotzki hat, dem „Reuterschen Büro“ zufolge, die Abhebung aller in der Russischen Ban niedergelegten Gelder der fremden diplomatischen Ver⸗ tretungen verboten, da Anleihen sowie Gelder der alten Regierung, die in ausländischen Banken untergebracht sind, den Volkskommissaren vorenthalten werden. 11“ Die „Petersburger Telegraphen⸗Agentur“ teilt einen Erlaß des Volkskommissars Trotzki mit, durch den der Bürger Karpinsky vorläufig zum Bevollmächtigten des Kommissariates für Auswärtige Angelegenheiten in Gen und der Bürger Litvinoff vorläufig zum Bevollmächtigten

in London ernannt sind und alle Beamten der Gesandschaft

bezw. Botschaft und der Militärmission, alle Verwaltungs beamten der Russischen Republik, die sich gegenwärtig in de Schweiz bezw. in London in dienstlichen Geschäften aufhalten aufgefordert werden, auf das erste Verlangen der Bevoll⸗ mächtiaten diesen die laufenden Geschäfte zu übergeben und Schriftstücke sowie der Verwaltung des Schatzes der Russischen Republik zur Verfügung gestellte Geldsummen aguszuhändigen. Jeder Widerstand gegen die Befehle der Bevollmächtigten in dem angegebenen Sinne ist einem Staatsverbrechen gleich⸗ bebeutend.

Die in Odessa eröffnete Tagung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte der rumänischen Front hat obiger Quelle zufolge nachstehende Entschließung angenommen:

Die Versammlung der Vertreter der gesamten rumänischen Front erkennt nicht das Haaptquartier Tscherbatschews an und stellt fent⸗ daß die ukrainischen Kommissare, die die Gewalt in Händen haben von Rumänen unterstützt werden, die den russischen revolutionären Truppen feindlich gesinnt sind. Die Versammlung hält eine solche Lage für die Revolution für gefährlich. Die Versammlung befiehlt allen Heeresausschüffen, bis zur Ergreifung anderer Maßnahmen die Gewalt zu übernehmen und die rumänische Front von den Gegen⸗ revoluttonaͤren zu säubern, die die revolutionäre rumänische Front verderben.

Als Einspruch gegen diese Entschließung sind 80 Ukrainer abgereist, die zur Rada halten, 220 sind Bolschewiki oder Revolutionäre der Linken. Die Entschließung wurde mit 800 gegen 240 Stimmen angenommen. Die Armeen an der rumänischen Front sind mit ihrem ersten Ausschuß vollkommen auf seiten der Sowjets. 8

Spanien. 3

Nach einer Meldung der „Agence Havas“ erklärte der Ministerpräsident Garcia Prieto, die Regierung betrachte den dem König am 3. Januar vorgelegten Erlaß über die Auf⸗ lösung der Kammer als nicht unterzeichnet. Das Kabinett beabsichtige, dem Herrscher einen neuen Erlaß zur Genehmigung zu unterbreiten, um ihm dadurch zu ermöglichen, die Frage aufmerksam bis zum Schlusse zu prüfen.

Schweden. 8 Laut dem Schiffsregister des schwedischen Kommerz⸗ kollegiums hat die schwedische Handelsflotte während des Jahres 1917 insgesamt 86 Schiffe, nämlich 45 Dampfer, 7 Motorfahrzeuge und 35 Segelschiffe, verloren. Davon sind 80 einem Unglück zum Opfer gefallen oder durch Kriegsmaßnahmen zerstört worden.

Norwegen.

Das Handelsministerium teilt laut Meldung der „National⸗ tidende“ mit, daß die norwegische Handelsflotte 191.

durch Versenkungen oder Minenexp osionen 434 Schif insgesamt 627 000 Tonnen verloren hat.

Kriegsnachrichten. Berlin, 7. Januar, Abends. (W. T. B.) G“ Die erhöhte Feuertätigkeit im Stellungsbogen nordöstlich von Npern dauert an. 1 1 Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Nach eingetretenem Tauwetter haben an zahlreichen Ab⸗ schnitten der Westfront lebhafte Artilleriekämpfe eingesetzt, die teilweise bis zum späten Abend und nachtsüber in plan⸗ mäßiger Stärke anhielten. Auch die Fliegertätigkeit blieb fast überall trotz schlechten Wetters rege. Zahlreiche feindliche Er⸗ kundungsabteilungen mußten, ohne ihren Auftraag erfüllen zu egs in unserem Feuer zurückflüchten und erlitten schwere Verluste.

Auch in Maze donien lebte im Cernabogen, im Moglena⸗ gebiet urd zwischen Vardar und Doiransee das feindliche Artilleriefeuer zeitweilig auf. Ein feindliches Flugzeug warf wieder einmal 25 Kilometer nördlich Monastir auf ein bul⸗ garisches Feldlazarett bei Murgas, das durch Genfer Flagge und ein großes weithin sichtbares Rotes Kreuz auf dem Erd⸗ boden deutlich bezeichnet war, Bomben ab. 10 Lazarettinsassen wurden durch die neue völkerrechtswidrige Handlung unserer Feinde getötet bezw. verwundet.

Großes Hauptquartier, 8. Januar. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. HSeeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Einzelne Abschnitte in Flandern und südwestlich von Cambrai lagen zeitweilig unter heftigem Feuer. In der Abenddämmerung griffen englische Kompagnien östlich von Bullecourt an, sie wurden abgewiesen.

Heeresgruppe Herzog Albrecht.

m Sundgau entwickelte sich am Abend leb after Artilleriekampf, der nach ruhiger Nacht heute früh wieder

auflebte. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues.

Mazedonische Front. Zwischen dem Ohrida⸗ und Prespa⸗See, im Bogen sowie zwischen Vardar und Dojran⸗See war die Artillerietätigkeit rege. Deutsche Jäger brachten von einem Erkundungsvorstoß in die feindlichen, bisher von Russen ver⸗ teidigten Gräben westlich vom Prespa⸗See eine Anzahl Fran⸗ zosen ein. 8