Besitzern zum 1. 8 künd gt, die baren Kapitalbeträge gegen Qaittung und 85 Rückgabe der Obngattonen bei der Staateschuldent lgungskasse 3 in Herlin W 8, Taubenstraße 29,. zu erheben. Diese Kesse iit werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen sowie in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse 1 und ferner bei den Bankhäusern Lehmann Oppenheimer u. Sohn in Braunschweig, Mendelssohn u. Co. in Berlin und der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin. vom 1. März 1918 ab diesen Stellen eingereicht werden, die sie der Staate schulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach der Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1918 ab zu bewirken haben. Vermittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkeitstage abgehoben werden, wenn die Wertpaͤpiere der L wenigstens eine Woche vorher eingereicht werden.
Mit dem Ablaufe des 31. März 1918 hört die Verzinsung der gekündigten Obliaationen auf.
Gleichzeitig werden die f üher ausgelosten, noch rück⸗ ständigen Ovligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung mit dem 31 März des Jahres ihrer Verlosung aufgehört hat und jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahres⸗ frist nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vor⸗ gelegt sein werden.
Aus der Kündigung: zum 1. April 1908 zu 300 ℳ: Nr. 10446, zum 1. April 1913 zu 1500 ℳ: Nr. zum 1. April 1914 zu 1500 ℳ: Nr. 2887 zum 1. April 1915 zu 3000 ℳ: Nr. 477, zu 1500 ℳ: Nr. 1203, 1590, 300 ℳ: Nr. 3795, 8738, 8739, 3000 ℳ: Nr. 449, 1500 ℳ: Nr. 2364, 2370, 2581, 2582, 300 ℳ: Nr. 4350, 5242, 10445, 10507, 3000 ℳ: Nr. 175, 642, 1500 ℳ: Nr. 1733, 2022, 2023, 300 ℳ: Nr. 3822, 5230, 5897, 5913, 5951, 6674, 7870, 7888, 7981, 8125, 8127 bis 8129, 8131, 8132, 8140, 8993, 8998, 8999, 9591, 9621, 9622, 9821, 9827, 10 049, 10 062, 10 086, 10 402, 10 403, 10 405. Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein⸗ lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 7. Januar 1918.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
zum 1. April 1916 z
2381, 6886, zum 1. April 1917
Rekannimachuangg
Von den zuständigen Kirchen⸗ und Staatsbehörden wird die Errichtung einer selbmändigen, patronate freien, evangelischen Kirchengemeinde Berlin⸗Heerstraße be⸗ absichtiat Demgemäß haben wir nach Anhörung der kirch⸗ lichen Gemeindekörperschaften der Epiph mien⸗Kirchengemeinde zu Charlotte burg mit der Kö iglichen Regierung in Potsdam folgende Festsetzungen in Aussicht genommen:
I.
Die Evangelischen des Gutsbezirks Berlin⸗Heerstroße und des Forst utsbezukks Grunewald in den jenigen Gediet, welches be⸗ grenzt wird:
vordwestlich durch eine Linie vom Treffpunkt des Gestells o der Spandauer Forst mit der Mittell nie der Hav⸗lchauss ’e, diese ent⸗ lang bis zum Treffrunkt mit der Döbe itzer H erstrate, dann deren Miteilinie in önucher Rchrung entlang bes zum Treffpunkt mit der Sir ße 4 der Kolonie Hrerstraße, deren Mitteilinie entang bis zum Teffpunkt mit der Steaße 1, dann deren Mi tellinie entlang bis zum Treffvunkt mit der Fortsetzung der Havelcha ssee und von dort in rst cher Richtung bis zar Grenze des Gatesbezirts Ber.in⸗Heerr⸗ raße;
Die Wertpapiere können schon
April 1918 mit der Aufforderung ge⸗ prinzen und hörten den Generalstabsvortrag. Gestern nahmen Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin an dem
Unter dem Vorsitz des Staatssekretärs des Kriegsernäh⸗ rungsamts, Staatsministers von Waldom fand vorgestern
Gottesbienst in der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniskirche teil. Später eine Besprechung zwischen Vertretern der zuständigen Zivil⸗
hörten Seine Majestät der Kaiser den Vortrag des Reichs⸗ Grafen von Hertling und den des General⸗
kanzlers
feldmarschalls von Hindenburg.
einer Sitzung zusammen.
Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
meldet, vorgestern hier eingetroffen. In feindlichen Funksprüchen wird
worden seien.
eine Gegenüberstellung der
genommen werden, und der Stärke des vor
portugiesisches Gebiet eingedrungenen Restes dieser Truppen. Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, ist die
Gegenüberstellung durchaus irreführend und falsch, die Ver⸗ dächtigung, dem Reichstag seien falsche Angaben gemacht worden, eine haltlose Verleumdung. Bei Beginn des Krieges bestand die Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika aus 216 Europäern und 2540 Farbigen, die Polizeitruppe aus 45 Europäern und 2140 Farbigen. genau bekannt. Nach Kriegsausbruch wurde der Friedens stand in der Kolonie ansässigen deutschen Wehrpflichtigen und die Be⸗ satzung der in den Häfen liegenden vandelsschiffe. Nach der letzten zur Verfügung stehenden Statistik betrug die Zahl der in Ost⸗ afrika befindlichen erwachsenen Deutschen 2400 Köpfe. Einschließlich der 240 Köpfe starken Besatzungen der Handelsschiffe kann die Zahl der wehrfähigen Deutschen also nicht mehr als
vor allem an Gefangenen falsch waren.
2500 Köpfe betragen haben. Eine mettee . e en er⸗ fuhr die Truppe durch die Einstellung von Farbigen, deren Anzahl jedoch durch die Möglichkeit der Bewaffnung be⸗ grenzt wird. Tatsächlich standen nach Meldung des Kom⸗ mandeurs am 1. Februar 1915 1697 Europäer und 6250 Askaris und am 2. April 1915 2000 Europäer, 7500 Aoskaris und 2000 Hilfskrieger unter Waffen. Inwieweit die Truppe durch die gemachte Beute an Waffen und Munition und die ihr auf zwei Hilfsschiffen zugeführten W ffen ihren Mannschaftsbestand ergänzt hat, ist wegen der Unterbrechung der Verbindung nicht bekannt geworden. Jedoch kann dieses Mehr kaum 5000 Mann an Farbigen betragen haben. Der Anzahl der Europäer sind dann von Mitte 1915 ab noch die Besatzungen des Kreuzers „Königsberg“ mit 322 und des Ver⸗ messungsschiffs „Möwe“ mit 102 Köpfen sowie die aus Mozam⸗ bique nach Deutsch Ostafrika entkommenen 105 Europäer hinzuzu⸗ rechnen. Die Gesamtstä ke der Schutztruppe kann daher in Anbetracht
des zu ihrer Ausrüstung und Bewaffnung vorhandenen Materials allerhöchstens 3000 Europäer und etwa 13 000 Mann. reguläre
farbige Mannschaften betragen haben. Wenn die vom Funk⸗ spruch Lyon verbreitete Mitteilung, daß der in portugisisches Gebiet eingedrungene Rest der Schutztruppe ungefähr 1700 Deutsche und 9500 Farbige betrage, tatsächlich richtig ist, so ist das für uns eine recht angenehme Ueberraschung und Be⸗
weis, daß die bisher von feindlicher Seite verbreiteten Nach⸗ richten über die Verluste der deutschen Truppen in Ostafrika,
wsnhes⸗ 8
Am 9. Januar hat die englische Großfunkenstation Poldhu folgende Nachricht verbreitet: Eine andete absche liche Gewallat deutscher U⸗Boote, die
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ ““ und Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Der Einlösungsbetrag kann bei den
Der Generalfeldmarschall von Hindenburg und der General Ludendorff sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“
der Versuch unter⸗ nommen, die Stärke der deutschen Truppen in Ost-⸗ afrika als erheblich größer hinzustellen, als es der Fall wark, und behauptet, daß von der deutschen Regierung dem Reichs⸗
tag im Haushalt 1914 wissentlich falsche Angaben gemacht
Diese Behauptung soll bewiesen werden durch
angeblich amtlichen deutschen Mitteilungen über die Stärke der Truppen in Ostafrika, der Verluste im Kriege, die mit der Hälfte des Bestandes an⸗ kurzem in verbündeten Moͤchte die Note des Generalsekretariats der ukrainischen Volksrepublik vom 11./24. Dezember 1917, Nummer 726, übergeden.
Stärke und Zweck der Truppen war unseren Gegnern
und Militärbehörden und der Industrie über die Frage der Bekämpfung des Schleichhandels der industriellen Werke statt. Die Vertreter der Industrie stimmten, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, der Ansicht des Staatzs⸗ sekretärs uneingeschränkt bei, daß die bisherige Praxis eines großen Teiles der Betriebe zu einem Zusammenbruch unserer Ernährungswirtschaft führen müsse. Eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Behörden und der Indunrte, soll die Grund⸗ sätze aufstellen, nach denen an Stelle der Sonderversorgung aus dem Schleichhandel eine Belieferung der industriellen Arbeiterschaft auf gesetzlichem Wege zu treten hat, damit deren Leistungsfähigkeit nicht gefährdet wird. Allseitig war man sich darin einig, daß die Bereitstellung der zur gesetzlichen Be⸗ lieferung notwendigen Lebensmittel die sofortige Unterdrückung des Schleichhandels zur Voraussetzung hat.
Eine Besprechung mit Vertretern der Arbeiterschaft über
Kriegsernährungsamt stattfinden. 8
Friedeusverhandlungen in Brest⸗Litowsk. 12. Januar.
In der Vollsitzung am 10. d. Mts. hat der Herr Staats⸗ sekretär der utratnischen Volksrepublik den Abordnungen der dier
Diese Note enthielt unter Punkt 7 die Erkläarung, daß die durch das Generalfekretariat vertretene ukrainische Volksrepublik in pölker⸗ rechtlichen Angelegenheiten selbständig auftritt und daß sie gleich den übrigen Mächten an allen Friedensverhandlungen, Beratungen und Kongressen teilzunehmen wünsche. In Erwiderung hierauf beehre ich mich im Namen der Abordnungen der vier verbündeten Mächte nach⸗ stehendes zu erklären: „Wir erkennen die ukratnische Abordnung als seldstärdige Aborrnung und als bevollmächtiate Vertretung der seld⸗
2 au s Id ständigen ukratnischen Volksrepublik an. Die formelle Anerkennung der bewaffneten Macht des Schutzgebiets ergänzt durch die
der ukrainischen Volksrepublik als selbständiger Staat durch die vier verbüͤndeten Maͤchte bleibt dem Friedensvertrage vorbehalten.“
Herr Trotzki, der sich hierauf das Wort erbat, führte folgendes aus:
„Im Zusammenhange mit der soeben in der Erklärung der Abordnungen des Bierbundes behandelten Frage ezachte ich es für
notwendig, zum Zwecke der Information und behufs Beseitigung möglicher Mißv rnänonisse folgende Erklä unz abzugeben: Diejen gen Streitfälle, die sich zwischen der russischen Regierung und dem general) set etariat ergeben haben und deren tatsächliche Seiten mehr oder
weniger allen Anwesenden bekannt sind, hatten und haben keinen Zusammenhang mit der Frage der Selbstbestimmung des ukzainischen
der Sowjets
Volkes. Sie sind durch die Widersprüche zwischen der Pol
der Volk kommiffäre und des Generaisekretariats entsaden, Witer⸗
prüche, die ihren Auscruck e halten sowohl auf dem Gebiete der nun die
Ukramma wie auch a ßerhalb ihrer Grenzen. Was fattisch vor sich gehende Selbsthestimmung der Ukraina in Gestalt einer Volksrepublik anvetrifft,
satzungstruppen gibt, daß das pollhiische L⸗ben
stellung ernannte handeln, die nebend, Sewjet; der Arbeiter, Soldaten⸗ und Sauernabgeondneten ex stieren, und daß bei der Waht aller Organe der Selbstverwaltung der Grundsatz des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahl⸗ rechts angewandt wird, gibt es und kann es keinen Zweifel
Schem mimtsterien,
die innerhalb der Grenzen ihnen von oben
eingeräumt werden, in Betracht
geben, daß der Prozeß der Selbstbestimmung der Ukraina in den geograͤphischen Grenzen und in den staatlichen Formen, die dem
Wüllen des ukrainischen Staates entsprechen, seine Vollendung finden wurd. In Anbenacht dez Vorstehenden und in Uebereinstimmung mit.
der in der Sitzung vom 10. Januar obgegebenen Erklärung steht die russische Abordnung keinerlei Dindernisse für eine selbgändige Teil⸗ nahme der Aboronung des Generalsekretariats an den Friedens⸗
verhandlungen.“
Der ukrainische Staatssekretär, Holubwytsch erklärte hierauf, die Deklaration der vier verbündeten Mächte zur
Kenntnis zu nehmen. Auf Grund derselben werde seine Ab⸗ 1
Nange S.
Weendigun bennn ausgesprochen werden
pestehen würden.
die gleiche Angelegenheit wird in der nächsten Woche im
Zu Beginn der heutigen Vollsitzung gab der Vorsitzende, Graf Czernin, folgende Erklärung ab: linem versien
für das alte Kulturvolk der
G so kann dieser Vorgang kriaen Raum für Korfl kte zwischen den beiden Bruderrepubl ken geben. In Anbetracht dessen, daß es in der Ukratna kige Be, 9 dort frei der.. läuft, daß es dort weder mittelalterliche Standesorgane gibt, die dag Land repräsentieren wollen, noch von oben auf Grund der Macht⸗
daß auf dem Gebiet der Uk atna überall freigewählte
8 gebildete deutsch⸗österreichisch⸗ Beratung der
die am 11. d., M. U 21 vüsch⸗russische Kommission zur
erritor. zungen ab, die folgenden Verlauf nahmen:
gach einer kurzen einleitenden Erörterung über formale en der Beratungen wurde zunächst festgestellt, daß an Fragen Stelle des abzuschließenden Friedensvertrages die rster g des Kriegszustandes zwischen den kriegführenden werden solle. Dagegen lehnte es
er Trotzli ab, anschließend hieran auszusprechen, baß die dertragschließenden Teile entschlossen seien, „fortan in Frieden 85 Freundschaft zu leben“. Herr Trotzt i fand, daß dies me dekorative Phrase sei, die nicht den Sinn der Beziehungen lnnzeichne, welche in Zukunft zwischen dem russischen und em deutschen Volke, bezw. den Völkern Oesterreich⸗Ungarns 5 Er hoffe, daß ganz andere Dinge die Be⸗ vehungen zwischen den Völkern beeinflussen würden. Nach iner Erörterung über diesen Punkt wurde beschlossen, auf ien Gegenstand in einem späteren Zeitpunkt nochmals zurück⸗
en. b
o weiteren Verlaufe der Besprechung wurde festgestellt, daß binvernehmen darüber herrsche, die RKäumung der von den
beiden kriegführenden Parteien befetzten Gebiete grundsätzlich
nuf die Grundlage der vollen Gegenseitigkeit zu stellen, derart, aß die Räumung des besetzten ruffischen Gebiets an die gäꝛumung der von. Rußland besetzten Gebiete Oesterreich⸗ Ungarns, der Türkei und Persiens zu knüpfen sei. In späteren Stadium der Verhandlungen wurde aus diesem Zusammenhange gestrichen, da es nicht kriegführender Teil sei Herr Trotzki schlug vor, m Schlusse den Satz einzuschalten: „Nußland verpflichtet „ in möglichst schneller Zeit seine Truppen aus tlen Gebieten des besetzten neutralen Persiens herauszuführen“, und fügte hinzu, daß er keinen anderen Grund zu dieser ge⸗ pblanten Aenderung habe als den Wunsch, das schreiende Un⸗ echt zu betonen, das von der früheren russischen Regierung gegenüber einem neutralen Lande begangen worden sei. Hierzu bemerkte der Staatssekretär Dr. von Kühlmann, er berüße siese Eckkärung um so mehr, als auf Seite der Zentralmächte Perser die allerlebhaftesten vmpathien bestünden und sie nichts mehr wünschten, als daß sie Perser in Zukunft frei von Unterdrückung ihre nationale Rultur pflegen könnten. b
Es kam sodann die Frage zur Besprechung, in welchem geitpunkte die Räumung der besetzten Gebiete zu erfolgen haben werde. Der deutsche Vorschlag ging dahin, die Räumung
ün den Zeitpunkt zu knüpfen, in welchem nach Friedensschluß
Rußland seine Streitkräfte demobilisiert haben werde. Die säꝛumung der besetzten Gebiete an die erfolgte Demobi⸗ ssierung der russischen Streitkräfte zu binden, sei deshalb otwendig, weil die Gefahr vorliege, daß Rußland, bevor 6 seine Streitkräfte demobilistert habe, infolge Verände⸗ ngen in seinem Regierungssystem und seinen Absichten ederzeit in der Lage wäre, wieder Offensivoperationen durch⸗ uführen. Herr Trotzki sprach demgegenüber den Wunsch aus, die Räumung der besetzten Gebiete parallel mit dem Ver⸗ aufe der beiderseitigen Demobilisierung durchzuführen, worüber ühere Vereinbarungen zu treffen wären. Nach einem Hinweise des Staatssekretärs von Kühlmann darauf, daß nach dem russischen Vorschlage die Räumung der besetzten Gebiete sich bis zum Ahschlusse des allgemeinen Fee hinausziehen üsse, wurde die Nnaucc über diesen Punkt abgebrochen.
Es gelangte nun die Frage zur Erörterung, auf welche Teile der besetzien Gebiete sich die Räumung zu erstrecken habe. hierzu führte der Staatssekretär von Kühlmann aus: 1Wie aus der Definition der Räumung hervorgeht, erstreckt sie c nur auf diejentgen besetzten Gebiete, die noch Teile des Staats⸗ gebiets dersentaen Macht sind, mit der der Friede geschlossen wirr. Luf solche Gebiete, die bei Eintritt des Friecens nicht mehr Teile adieses Staategebietes bilden, erftreckt sie sich nicht. Es würde also
eine Untersuchung einzutreten sein, ob und weiche Teile des hemaligen russischen Gebiets bei Eintritt des Friedens noch als zum russischen Gebiet gehörig betrachtet werden köanen. Die russische Regierung hat, entsprechend ihren Grundsätzen, für alle in Rußland lebende Völker ohne Ausnahme ein bis zu threr poͤlligen Absonderung gehendes Selbstbestimmungsrecht verkündet. Wir behaupten, daß in Ausübung dieses Selbstbestimmungtrechtes in einem Leile der von uns besetzten Gediete die zur Vertretung der etreffenden Völker de facto btvollmächtigten Körperschaften ihr Selbsthesttmmungsrecht im Sinne der Absonderung von Rußland derart ausgeühbt haben, daß nach unserer Auffassung diese Gebiete
Völker zum Ausdruck brächten.
erkannt habe, obgleich ihre Entstehung nicht nach den von ihr jetzt vertretenen Grundsätzen erfolgt sei. Demgegenüber hielt Herr Trotzki an dem von ihm vertretenen Standpunkte fest und bemerkte zu dem vom deutschen Staatssekretär ins Treffen geführten Beispielen folgendes:
Was Finnlano beteifftz, so war es nicht besetzt von fremden Truppen. Der Wille des finnländischen Volkes hat sich in einer Art und Weise geäußert, die als demokratisch bezeichnet werden kann und muß, und von unserer Seite konnte nicht die leiseste Einwendung dagegen erhoben werden, daß der geäußerte Wille des finnländischen Volkes auch tatsächlich in die Proxis um⸗ gesetzt wird. Was die Ukraine anbetrifft, so ist dort der Prgeß einer derartigen demokratischen Seldstbestimmung noch nicht durchgeführt; da aber die Ukralne andererseits nicht be⸗ setzt ist von ausländischen Truppen, und wer auch der Ansicht sind, daß die Räumung des utrainischen Gebiets durch die russischen Truppen keinerlei Schwierigkeiten bereiten kann, zumal dies eine rein technische und nicht eine politische ist, so sehen wir keinerlei Hindernisse dagegen, daß die Selbstbestimmung des ukrainlsches Volkes auf dem Wege der Anerkennung der unabhängigen ukrainischen Republik erfolgt.
Das Ergebnis der beiderseitigen Ausführungen über diesen Punkt wurde vom Staatssekretär von Kühlmann folgender⸗ maßen zusammengefaßt:
Herr Trotzkt dat vorgeschlagen: Errichtung von Vertretungs⸗ körpern, denen die “ und die Festsetzung desjenigen Ver⸗ fahrens übertragen werden soll, unter dem von uns einstweilen rein theoretisch zugestandene Volksabstimmungen oder Volkskundgebungen auf breiterer Grundlage erfolgen sollen, während wir auf dem Stand⸗ punkte stehen und stehen bleiben müssen, daß mangels anderer Ver⸗ mretungskörper die vorhandenen und historisch gewordenen Vertretungs⸗ körper präsumptiv der Ausdruck des Volkswillens sind, besonders in der einen vitalen Frage des Willens der Nation, eine Nation zu sein.
In der hieran sich anschließenden Besprechung über den Charakter und die Bedeutung der in den besetzten Gebieten ä Volksvertretungsorgane wiesen der Staats ekretär von Kühlmann und der Minister des Aeußern Graf Czernin darauf hin, daß nach ihren Eindrücken bei der russischen Abordnung während der im Dezember ge⸗ pflogenen Verhandlungen die Neigung vorhanden gewesen sei, die in den besetzten Gebieten bestehenden Volksvertretungen als de facto-Vertretungen anzuerkennen und zu präsumieren, daß ihre Beschlüsse als solche den Willen der betreffenden Man habe sich damals dahin verstanden, daß in einer solchen vorläufigen Lösung der Frage, welches der Wunsch der betreffenden Völker hinsicht⸗ lich ihrer staatlichen Zugehörigkeit sei, ein großer Schritt zum gemeinsamen Ziele gemacht werden könnte. Herr Joffe, welcher die damaligen Besprechungen führte, erwiderte hierauf, er habe stets die Notwendigkeit betont, die Volks⸗ abstimmung in Abwesenheit der Besatzungstruppen durch⸗ zuführen, doch wolle er nicht in Abrede stellen, daß er ge⸗ sprächsweise erklärt habe, die in einzelnen Teilen Ruß⸗ lands bestehenden Organe könnten für die Begründung der Notwendigkeit einer Volksabstimmung allerdings eine gewisse Rolle spielen. Anschließend hieran bemerkte Herr Trotzki, daß die Willensäußerungen solcher Landtage allerdings große politische Bedeutung besäßen. Er wolle den Teil der Be⸗ völkerung eines Landes von der Willensäußerung nicht aus⸗
schließen, der auf den Landtagen vertreten sei.
Zusammenfassend stellte der Staatssekretär von Kühl⸗ mann fest, daß sich aus den Ausführungen Herrn Trotzkis zu ergeben scheine, er wäre bereit, die in den besetzten Gebieten vorhandenen Organe der Volksvertretung als vorläufige Organe anzuerkennen, wenn diese Landteile nicht militärisch besest wären, und er würde diesen dann auch die Befugnis zuerkennen, das von ihm geforderte Referendum durchzuführen.
Herr Trotzki erklärte hierauf, daß Aeußerungen von Landtagen, Stadtvertretungen und dergleichen als Aeußerungen des Willens eines bestimmten, einflußreichen Teiles der Be⸗ völkerung aufgefaßt werden könnten, die aber nur Grund zur Annahme bildeten, daß das 8ö Volk mit seiner staat⸗ lichen Stellung unzufrieden sei. eraus ergebe sich die Schluß⸗ folgerung, daß ein Referendum einoceholt werden müsse, wozu aber die Schaffung eines Organs Vorbedingung sei, das die freie Abstimmung der Bevölkerung verhürgen könne.
Im weiteren Verlauf der Besprechungen behauptete Herr Trotzki, daß zwischen den Erklärungen der Zentralmächte vom 25. Dezember und der Formulierung der Punkte 1 und 2 vom 27. Dezember ein Widerspruch bestehe, der aus den Kommen⸗ taren der deutschen Presse übrigens deutlich hervorgehe. Der Staatssekretär von Kühlmann erklärte demgegenüber, daß beide Urkunden Ausflüsse desselben Geistes und derselben
Westgrenze des ebemaligen 2 2 schaften bereits in einer für uns maßgehenden Weise den Wtllen, selbständig zu sein, kandgegeben haben. . sitzenden der russischen Abordnung gegebene Anregung hin haben wir auch den Gedanken für vollkommen diskuierbar erklärt, ob und unter welchen Bedingungen diese neuen Staaten an den Friedensverhand⸗ lungen beteiligt n russische Abordnung noch nicht darüber aufgekläͤct worden, ob ihrer Ansicht nach diese Staaten als selbständige Rechtsperfönlichkeiren bereits bestehen, mithin, ob sie, um einen von der russischen Av⸗ ordnung gebrauchten Ausdrock zu wiederholen, äals Subj kte an der Erörterung sich dereits beteiligen können, oder ob sie bis auf weiteres nur als Objekte der Staatskunst betrachtet werten sollen. Ich wäre dankbar, wenn von Seite der veiftfcen Abordnung diese Frage in einer jeden Zweifel ausschließenden?
besprochenen Gebiete näher zu treten, fügte aber hinzu, er wünsche zu wissen, in welcher Weise die Auswahl dieser Ver⸗ treter getroffen werden sollte, wenn russischerseits die in diesen Gebieten bestehenden Vertretungskörper nicht angesehen würden,
Nationen zu sprechen.
als berechtigt im Namen der von ihnen vertretenen
Herr Trotzki beantragte hierauf, mit Rücksicht auf diese
letzten in der Nachmittagssizung vom 11. Januar abgegebenen außerordentlich wichtigen Erklärungen der Vertreter der Mittel⸗ mächte die Sitzung zu vertagen, um es der russischen Abord⸗ nung zu ermöglichen, eine Beratung abzuhalten und sich mit ihrer Regierung ins Zenehmen zu setzen.
In der Sitzung vom 12. Januar faßte der Staats⸗
sekretär von Kühlmann das Ergebnis der vorhergegangenen Beratungen zusammen und bemerkte abschließend:
„Wir haben der Anschauung Ausdruck gegeben, daß die an der russischen Reiches wohnenden Völker⸗
Auf eine vom Herrn Vor⸗ sind aber durch die
werden könnten. Wir
eise beantwortet werden könnte.“ Ohne auf die zur Erörterung stehende Frage einzugehen,
bat hierauf Herr Trotzki, dem Abgeordneten Kameneff das Wort zu erteilen.
Herr Kameneff führte aus: Die russische Abordnung sei zu der Ueberzeugung gelangt, daß
es zur Vermeidung jedes Mißverständnisses notwendig wäre, die bis⸗ bertge A beitsmethode gewissen Aenderungen zu unterziehen. schlage vor, daß 1 . fassung ihre während der Erörterung entwickelte Auffassung dar⸗ legten. -
Sie
heide Seiten in einer schriftlichen, Zusammen⸗
In Ausführung dieses Vorschlages stellte die russische
Abordnung fest, sie sei nicht in der Lage, als Ausdruck des Volkswillens 2 erkennen, die von dieser oder jener sozialen Gruppe oder Einrichtung gemacht worden seien, insoweit diese Erklärungen unter dem Regime der fremden Besetzung erfolgten und von Organen icht ve Volkswahl herrühren, und die überhaupt ihr Leben in dem Rahmen fristen, der den Plänen der militärischen Besatzunas⸗ behörden nicht widerspricht. - — während der Besetzung nirgends, weder in Polen noch in Litauen noch in Kurland, irgendwelche demokratisch gewählten Organe weder gebildet werden konnten, noch existieren, die mit irgendwelchem Rechte darauf Anspruch erheben könnten, als Ausdruck des Willens breiter Kreise der Bevölkerung zu gelten. Was das Wesen der Erklärung über das Streben zur vollen staatlichen Unabhängigkeit anbetreffe, so erkläre die russische Abordnung:
der besetzten Gebiete, die Erklärungen anzu⸗
ausgingen, deren Rechte nicht von der
Die Abordnung stellteé fest, daß
1) Aus der Tatsache der Zugehöriskeit der besetzten Gebiete zum
Bereich des Früheren russischen kaiserreichs zieht die russische Regierung keine Schlüfse, die irgendwelche naatsrechtliche Verpflechtung der Be⸗ völkerung dieser Gebiete im Verhältnis zur russischen Repubiik auf⸗ erlegen würden. reichs, rechen g. Völker gebildert wurben, insbesondene gegen bas polnische Volt, sind zusammen mit dem Zarizmus verschwunden. 1 bruͤderlichen Bundes der Völker der ruffischen Republik und der Völker, die außerhalb ihres Rahmens bleiben woller, müͤssen ge⸗ bildet werden durch einen freien Entschluß der entsprechenden Völker.
Die alten Grenzen des früheren russischen Kaiser⸗ ie Gtrenzen, die durch Gewalttaten und Verbrechen gegen die
Die neuen Grenzen des
2) Deswegen besteht für die russische Regierung die Grundaufgabe
der jetzt geführten Verhandlung nicht darin, in irgendwelcher Weise das weitere zwangsweise Verbleiden der genannten Gebiglt in dem Rahmen des russif der wirklichen Freihett zer einrichtung und internattonalen Lage der genannten Gehfete. dann wird sich die rufsische Repubirk gesichert fühlen vor dem Hinein⸗ zerren in irgendwelche territortale Streirtgkeiten und Korflikte, wenn sie üͤberzeugt sein wird, daß die Linie, die sie von ihren Nachbarn trennt, gebtidet ist durch den freien W 1 r felb
nicht durch die Gewalt von oben, die nur für kurze Zeit diesen Willen unterdrücken könnte. 8
en Reichs zu verteidigen, sondern in der Sicherung der Selbsflbestimmung der ingen Stams⸗ ur
illen der Völker selbst und
3) Die so verstandene Aufgabe setzt voraus die vorhergehende
Verständigung Deutschlands und Oesterresch⸗Ungarns von der einen, Rußlands von der anderen Sette über dier Hauprpunkte: in bezug auf den Umfang des Gebie's,
dessen Bevölkerung berufen sein
wiederum die Unzuverlässigkeit deutscher amtlicher Garaniten darlegt, ereignete sich eiwa um Mitiernacht am Freitag, den 4. Januar, a¹s des britische Lajarettschif, „Rewa“, von Gibraltar heimwärts fadre d, mit Verwoͤndeten an Bord ohne Warnung torpediert und im Br stol⸗Kanal vesenkt wurde. Alle Verwundeten wurden gerettet, doch werren 3 Laskaren vermißt. „Rewa“ führte alle Lichter und die durch die Haager Kondention geforderten Abzeichen. Die A miralität teilt amtlich mit, daß das Schiff nicht in der sogenannten Sperrzone war und gewefen ist, die in der Bekanntmachung der deutschen Re⸗ sierung vom 29. Januar 1917 bezeichnet wurde.“ Da in dieser Mitteilung eine amtliche britischen Admiralität enthalten ist, wird laut Meldung des „Wolffichen Telegraphenbüros“ von amtlicher deutscher Stelle hierzu erklärt, daß das Lazarettschiff, wie izwischen festgestellt worden ist, nicht von einem deutschen U⸗Boot torpediert worden ist. Vie mehr besteht hohe Wahrscheinlichkeit, daß es auf eine vor kurzem im Bristol⸗Kanal von uns geleate Minen⸗ sperre gelaufen ist. Daß die deutsche Regierung keinerlei Gewähr für die Sicherheit der Schiffahrt gegen Minen inner⸗ — n halb der Sperrgebiete übernommen hat, dürfte hinlänglich geeignetem Ausweis schriftlich einzureichen oder mündlich bekannt sein. Der Charakter der englischen Ausstreuungen
zu erklären. kennzeichnet sich hiernach von selbst. sich nicht gegen die russische Presse gerichtet habe, sondern wie folgt: eingeladen worden seien, wenn sie sogar das Recht haben sollten,
Berlin, den 9. Januar 1918. “ ““ ggegen offizielle Regierunaskundgebungen und offizielle Werbe⸗ u b 8 f “ Pa gicg 1 ät ““ d a.,F „Unsere Auffassun t dahin, daß die Staatspersönlichkett ent⸗ teile zu verfügen. An eine solche Teilnahme der Köaigliches Konsistorium der Provinz Brandenburg. 1““ L111“ 858 g. die mit der Unterschrift des Oberkommandierenden szeht und in 86 8 9 vaah abadich Erklärungen uͤber die 181 Bölker füg den de ha blchger werde aber 1 Abteilung Berlinun. 1 Der Fürst Isenburg⸗Birstein, Chef der Militär⸗ Kaylen o versehen sei. Der Oberbefehlshaber Ost und der Grundlagen ihres Daseins abzugeben, sobald irgend ein zur Ver⸗ atürlich nicht gedacht, weil eben diese Nationen nicht als D. Steinhausen. verwaltung Litauens, Oberstleutnant à la suite der Armee, ist, Staatssekretär des Aeußern betrieben keine solche Werbe⸗ nretung und als Sprachrohr geeigneter Vertretungskörper als Aus, u bistes, sonules Objekte der erhanlangen betruchlet Stellung enthoben worden. Der Oberbefehlshaber Ost, Sei affenstillstandsvertrages keine Beschränkung für Fenden Volkg den Entschluß zur Seibständigkeit und zur ; 7 S 8 Königliche Hoheit⸗ d ’ Prin⸗ Aeußerung der Meinung 8- Bürger vüssee . Republik anbübung des Selbstbestimmungsrechts kundgibt. Mir scheint In Erchte gics auf 8n Bemerkungen führte der Staats⸗ Leopold von Bayern hat ihm die Genehmigung seines oder ihrer regierenden oder leitenden Kreise enthielten oder ent⸗ Wichte . Auffassung dem Charakter und der grundfätzlichen sekretär von Küh mann au zdarüben Pehs k.— t bI 5 Wunsches in nachstehendem Telegramm mitgeteilt: halten könnten. Staatssekretär Dr. von Kühlmann als heens de Veher e ee 89 d-eanc- ZTö“ 8e ehlag adeß EE“
urchl 8 ” s 8 si⸗ u 1
b5 1e.ean. “ Aller⸗ schen gnn 8bs Bemerkungen des „Vorsitzenden der russi⸗ Auffassung, denn dieser hat uns bisher nicht gesagt, wie der Körper haben. Wenn er damit zum Ausdruck bringen wollte, doß auch nach 8 sg. m heutigen vordnung fest, daß die Nichteinmischung in die russi⸗ seiner Ansicht diese Volksindividualitäten nunmehr geschaffen sind und
X. Stel 8. entsteen oder b enteils noch Tag⸗ von de; Stellung als Chf der Militarverwaltuna Wauens. schen Verhältnisse ein feststehender Grundsatz der deutschen nicht escheffen sein soll, welcher in den groen das Recht der Selbstdestimmung ihrer auswärtigen Beziehungen aus⸗
zauere lebdaft Ihr Scheid“n ausg d⸗ 8 4 — . organisierten, die Volkspersönlichkeit anstrebenven Völkern die 1s a 80 Sees Segascat Jer escedgnanssdrc Jienst der grcsen Sach, Regierong sei, der aber natärlich valle Gepenfeltegket er⸗ eaesaio, Ze zotund ansrhs iret henlnne vogedmemrnuc ““ eser Vor 9 .
der Eure Durchlaucht jetzt drei Jah foyf und 2 2 1 . 1 3
unter Einsatz u vanzen esselentan 688 S .e-e gas ,g ntgeghete. 89 der roffiche⸗ für dsosace nvder ness. enFrin“ üSesgssga e den Gedanken zu erörtern, ob und in welcher Form eine Beteiligung
wärmster Dank und meine vpollste Anerkennung beglei es d I, würden es als einen Schritt vorw Fküeʒ ispe: 1 7
114“ JE üt dein Deeeh e aecn 1 Fene anerkennen, wenn die deutsche Regierung sich frei und offen⸗ spiel serbei wies Staatssekretär von Kühlmann auf die Bei⸗ von deß elbchen Nationen an unseren Besprechungen
7 28 ; be 289 ZEEö“ wastung im deutschen Geist zu führen, allzeit Ihr vorne‚ herzig über ihre Ansichten bezüglich der inneren Verhältnisse piele Finnlandz und der Ukraine hin, die sich ja im Sinne sich ermög Sas 8
vorgestern morgen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, Strehes marn. S rnebmfies ausspräche, insofern ste dies fü⸗ notwendig erachten würde⸗ ner eltsczerseils entwickelten Geundsäbe konstitniert bäͤten und Fhr einEb.geegen uof rts Mefehthe sene Be⸗ dierauf wurde die Sitzung geschlossen. nechen die Petersburger Regierung die Sebsändigkeit zu⸗ 1“*“
nördlch und nordöstlich durch die Grenze des Gutsbezirks Berlin⸗ Heerwieß, dann von dem Puntt, wo im Irgen 79 de Südprenze des Gutebez ris mit seiner Grenze gegen Cdartortenburg zusammen⸗ trifft, diese Charlottenburger Grenie entlang bis zur Mittellinte des Koönigtwegse, von dort in südwestlicher Richsung durch die Mitte der neben dem Köntgsweg laufenden Automobilstraße bis zum Schnitt⸗ punkt mit dem Gestell o; südwestlich durch das Gestell o bis zum Ausgangspunkt,
werden zu einer Kirchengemeinde Berlin⸗Heerstraß⸗, Diözese Friedrichs⸗ werder II, vereinigt.
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Die Kirchengemeinde Berlin⸗H erstraße wird mit der Epiphanien⸗ emeind⸗ in Charlotte bura pfa ramtlich verbunden. Indem wir diesen Parochialregelungsplan zur öffentlichen Kenntvis bringen, fordern wir die Beteiligten auf, etwaige Einwendungen dagegen bis zum 15 Februar 1918 einschließlich an einem Wochentage, in der Zeit von 10 Uor Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags, in dem Zimmer Nr. 55 unseres
ordnung an den Friedensverhandlungen teilnehmen.
General Hoffmann, der hierauf das Wort ergriff, be⸗ merkte, er habe aus der Antwort des Vorsitzenden der Peters⸗ burger Abordnung auf seinen Einspruch ersehen, daß Herr Trotzki nicht verstanden habe, warum die von ihm beanstandeten Funtsprüche und Veröffentlichungen gegen den Geist des Waffen⸗ stillstandes verstoßen. Am Kopf des Waffenstillstandsvertrages ständen die Worte „Zur Herbeiführung eines dauerhaften Friedens“. Die russische Werbetätigkeit verstoße hiergegen, weil sie nicht einen dauerhaften Frieden anstrebe, sondern Revolution und Bürgerkrieg in unsere Länder tragen möchte.
In seiner Antwort verwies der Vorsitzende der russi⸗ schen Abordnung darauf, daß die gesamte deutsche Presse in Rußland zugelossen sei, und zwar auch jene, welche den Ansichten der russischen reaktionären Kreise entspreche und die dem Standpunkte der Regierung der Volkskommissare zuwider⸗ laufe. Es herrsche also vollkommene Gleichheit in dieser Sache, die mit dem Waffenstillstandsvertrage nichts zu tun habe.
General Hoffmann erwiderte hierauf, daß sein Einspruch
wird, das Selbstbestimmungsrecht ausznüben; in Bezug auf die all⸗ gemeinen politischen Voraussetzungen, bei welchen die Lösung der Frag⸗ von den stagtlichen Geschicken der entsprechenden Gebiete und Nationen vollzogen werden soll; in bezug auf das Uebergangsregite, das bis zum Moment der endgöltigen staatlichen Konstituierung dieser Gebiete bestehen soll; in bezug auf die Art und Form, in der die Bevölkerung dieser Gebtete ihren Willen kundzugeben haben wird. Die Gesamtheit der Antworten auf diese F agen bilden die Para⸗ graphen des Friedersvertrages, die den Paragraph 2 des deutschen Vorschlags vom 28. Dezember 1917 ersetzen sollen. Die russische Abdordnung schlägt ihrerse ts folgende Lösung dieser Fragen vor:
ad 1) Das Gebiet: Das Selbstbestimmungsrecht nebt den Nationen und nicht ihren Teilen zu, die besetzt worden sind, wie es der § 2 des deutschen Vertrages vom 28. Dezember vorsieht, dementsprechend gibt die russische Regierung aus eigener Jaitiatipe das Recht der gleichzeitigen Seibstbestimmung auch den Tetlen der genannten Nationen, die außerhalb der Besetzungszone leber, Rußland verpflichtet sich, diese Gebiete weder direkt noch iodirekt zur Annahme dieser oder der anderen Staatsform zu nötigen, ihre Selbständigkeit durch keine Zoll⸗ oder Militärkonventionen zu beengen, die vor der endgültiaen Konstituterung dieser Gebiete auf Grund des Selbst⸗ bestimmungzsrechts dieser Nationen geschlossen würden. 1
Die Regierungen Deusschlands und Oefterreich Ungarns bestätigen ihrerseits bestimmt das Fehlen irgendwelcher Ansprüche sowohl auf die Einverleibung der Gebiere des fröheren russischen Kaiserreichs, die jetzt von den Heeren Deutschlands oder Oesterreich⸗Ungarns besetzt worden sind, in das Gebiet Deutschlands und Oesterreichs⸗ Ungarns, wie auf die sogenannten Grenzberichtigungen auf Kosten dieser Gebiete. Gleichzeitig verpflichten sie sich, diese Gebiete nicht, weder direkt noch indirekt, zur Annahme dieser oder jener Staatsform zu nötigen, ihre Unabhängtgkeit nicht durch irgendwelche Zoll- oder Militärkonventionen zu beengen, die geschlossen würden vor der endgultigen Konstituierung dieser Gebiete auf Grund des politischen Selbstbestimmungsrechts der sie bevölkernden Nationen. Die Lösung der Frage über die Geschicke der sich selbst bestimmenden Gebiete muß unter der Bedingung der vollen volitischen Fretheit und des Fehlens jedes äußeren Druckes statifinden, deshalb soll die Ab⸗ stimmung nach Rücknahme der fremden Heere und Ruckkehr der Flücht⸗ linge und der vom Anfang des Krieges evakuterten Bevölkerung statt sinden. Der Zeitpunkt der Zurückziehung der Heere wird durch eine besondere Kommission bestimmt, entsprechend der Lage der Transport⸗ mittel, der Ernährung und anderer Fragen, die im Zusammenhang mit den Bedingungen des noch nicht beendigten Weltkriegs stehen. Der Schutz der 1.I und Rechte der im Preozreß der Selbst⸗
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beute nicht mehr als zum russischen Reiche in seinem ehemaligen Um⸗ ange gehörig betrachtet werden können. 1
Hierauf erklärte Herr Trotzsiuik:
Wir halten unsere Erklärung im vollen Umfange aufrecht, daß die Pölkerschaften, die das russische Gebiet bevölkern, ohne äußeren Einfluß das Recht der Selbstbestimmung haben, und zwar bis zur Loztrennung von Rußland. Wir köunen jedoch die Anwendung dieses Grundsatzes nicht anders anerkennen, als gegenüber den Völkern selbst und nicht etwa gegenüber gewissen priilegierten Teilen der⸗ selben. Wir müssen die Auffassung des Herrn Vorsiteenden der deutschen Abordnung ablehnen, die dahin ging, daß sich der Wille in den befetzten Gebteten durch tatfächtich bevollmächtigte Organe ge⸗ dußert habe, denn diese tatsächlich bevollmächtigten Oraane konnten ch nicht berufen auf die von uns verkündeten Grundsätze.
Anknüpfend an diese grundsätzlichen Ausführungen, ent⸗
Potitik seien, wie sie der Reichskanzler in seiner programma⸗ tischen Rede im Reichstage angekündigt habe. Diese Rede habe im Grunde bereits die Deklaration der Verbündeten vom 25. De⸗ zember enthalten und ebenso auch den Hinweis gebracht, daß die deutsche Politik ihre Beziehungen zu Polen, Litauen und Kurland unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der Völker zu pflegen beabsichtige. Des weiteren stellte sich der Staatssekretär von Kühlmann auf den Standpunkt, daß die nach Absonderung strebenden Teile Rußlands nach Abgabe der Willenserklärungen der schon bestehenden Organe jetzt schon berechtigt seien, Verabredungen zu treffen, die sie für ihre Zukunft für gut und nützlich hielten. Sollten sich in diesen Ver⸗ abredungen Verfügungen hinsichtlich der Vornahme von Grenzberichtigungen finden, so sei es nicht einleuchtend, warum wickelte sich eine lange, hauptsächlich in theorelischem Rahmen diese Gebiete in diesen Fragen nicht ebenso frei sein sollten geführte Erörterung über die Frage, unter welchen Voraus⸗ zu kun, was ihnen beliebt, wie in anderen. Herr Trotzki setzungen und in welchem Zeitpunkte ein neuer Staat im Wege glaubte in dieser Auffassung eine Untergrabung des Grund⸗ der Absonderung eines Bestandteils eines existierenden Staates faßes der Selbstbestimmung erblicken zu 85 und warf die van diesem entsteht.é Staatssekretär von Kühlmann faßte Frage auf, warum denn die Organe der fraglichen Völker⸗ den Standpunkt der Mittelmächte in dieser Frage zusammen, schaften dann nicht zu den Verhandlungen in Brest⸗Litowsk
Erklärung der
Dienstgebäudes, Lindenstraße 14 hierselbst, bei dem Herrn Konsinorialbürodiätar Sann oder dessen Stelloertreter unter
Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kron⸗
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