1918 / 12 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

11—“ II. 1) Die Hersteller dürfen die Gebinde des Empfängers nur leihweise überlassen gegen ein Pfand in folgender Hohe: ür 1 ½ Hermgetoannkg öS für ½ He in stonre. für eichene Spe s öl⸗ etwa 150 kg Inbalt für gedraccht⸗ Sauerkrart⸗ von „t1wa 150 kg Inbdalt. weeeeeeee 25,— 8 uCCCCC1616A6A“

Sofern die Hersteller für die Fässer hohere Uakosten haben, dürfen diese der Berecknung des Prandes zugrunde gelegt werden.

2) Die Hebinde sind in gusem Zustande mit vollständigen Böden, Deckeln, Reisen und Städen frachtfrei Station des Herstellers zurückzuser den. Nach Rücklieferung wird das für das Gebinde binter⸗ lerte Pfand zurückpergütet unter Abzug eirer Leihgebühr von 10 vom Hundert des Pfandbetrages für jeden Monat. Falls die Fässer in mangelhaftem Zustonde zurückeeltefert werden, dürfen die Hersteller außer der Leihgebühr einen der Wertminderung entsprechenden Betrag abzieben.

3) Die Leibgebühr für die Gebinde fällt mindestens fär einen Movnat den behördlichen Verteilungsstellen (I, 2) zur Last.

3.

Für Lieferungen an Heer G. Marine gelten die von der Kriegs⸗

gesellschaft den Herstellern mitgeteilten Sonderbestimmungen.

2

2,.—

6,—

7 25,—

§ 4. Die Bek untmachung der Kriegsa⸗sellschaft, betreffend den Absfatz von Saue kiat, vom 3. März, 1917 (Reichsanzeiger Nr. 55 vom 5. Mär,) wird aufgehoben.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veoöffentlichung im Retchsan eiger in Kraft.

Berlin, den 31. Dezember 1917. Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. Markfeldt. 1

Bekanntmachung

„Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des Ver⸗ mögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

666. Liste.

Vermögensmassen: Das ceamt⸗ im Inlande befindliche Ver⸗ mögen der derch Eriab vom 7 September 1916 I. 4. 14 253 aueg brgerten Lendesflüch igen Lagard, Josef, geboren 8. Jult 1860 u Wigmgen, Kou’emann, und iner Eh⸗frau, K roline geb. Cerf, geboren 8. Märt 1871 zu Mendort, beide zuletzt in Metz (Zwange verwatter Bürpermeister Dr. Foret in Mep).

Straßburg, den 10. Januar 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

HBekannimachung

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (NGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S 80) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

667. Liste.

Nachlaßmasse: Die Nachlasmassen 9 der am 5. Februar 1917 vernorbenen Witwe Proe Allbet v, Marie geb Watier, in K⸗sten⸗ holz, 2) des am 30. Jult 1917 verstorbenen Heinrich Watier in Chmbey (Zvangsverwalter: Rechtsanwalt Cramer in Schleitsta t). 8

Straßburg, den 11. Januar 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

ö .“

Der Beschluß der Deputation vom 9. Argust 1917, durch den der Firma Tümler & Deyke, Hamburg, Hohe Bleichen 32, und ihrem Inhaber Heinrich Menzel der Handel mit Nahrungsmitteln und allen anderen Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs auf Grund der Bundereratsverordnung zur Fern⸗ haltung urzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 untersagt worden ist, wird aufgehoben. Hamburg, den 12. Januar 1918. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Strandes. 8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 6 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 6208 eine Bekanntmochung zur Abänderung der Aus⸗ führungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpuloer und anderen fetthaltigen Waschmitteln vom 21. Juni 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 546), vom 10. Ja⸗ nuar 1918. v“

Berlin W. 9, den 14. Januar 1918. 86

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Alleranädigst geru

dem Regierungsrat der Generalkommission Weidner in Merseburg im gleichnamigen Kreise, dem Regierunasrat Dr. Fechner in Stettin, dem Direktor der Preußischen Zentral⸗Bode kredit Aktiengesellschaft, Regie ungsrat a. D. Dr. Schwartz in Berlin, dem ordent ichen Professor an der Land⸗ wirtschaftlichen Hochschule Hegemann in Berlin, dem ordent⸗ lichen Professor an der Landwirtschaftlichen Hochschule, Ge⸗ heimen Baurat Krüger in Berlin und dem ordentlichen Pro⸗ fessor an der Landwirtschaftlichen Akademie Müller in Bonn⸗ Poppelsdorf den Charakier als Geheimer Regierunasrat,

dem Departementstierorzt a. D., Veterinärrat Hinrichsen in Minden den Charakter als Geheimer Veterinärrat,

dem Bürovorsteher beim Oberlandeskulturgericht, Rech⸗ nungsrat Meißner in Berlin den Charakter als Geheimer

Rechnungsrat,

dem Vorsteher der Landkulturstelle der Landwirtschafts⸗

dem Direktor des Schlacht⸗ und Viehhofes Dr. Bützler in Cöln⸗Ehrenfeld und dem Gestütinspektor Schwerdtfeger beim Hauptgestüt Graditz, Kreis Torgau, den Charakter als Veterinärrat,

dem Gutsbesitzer Peschke in Groß Nossen, Kreis Münster⸗ berg i. Schles., dem Vorsitzenden der Kornhaus⸗Genossenschaft, Rittergutspächter Franke in Wallhausen an der Helme, Kreis Sangerhausen, und dem Winterschuldirektor Kuhnert in Preetz, Kreis Plön, den Titel Oekonomierat,

dem Hauptagestütrendanten Schütter in Friedrich⸗Wilhelm⸗ Gestüt bei Neustadt a. Dosse, Kreis Ruppin, und dem Haupt⸗ gestütrendanten Megow in Graditz, Kreis Torgau, den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Provinziallandtag der Provinz Ostpreußen zum 5. März d J. nach der Stadt Königsberg, 8

den Provinziallandtag der Provinz Westpreußen zum 5. März d. J nach der Stadt Danzig,

den Provinziallandtag der Provinz Brandenburg zum 24. Februar d. J. nach der Stadt Berlin,

den Provinziallandtag der Provinz Pommern zum 13. März d. J. nach der Stadt Stettin,

den Provinziallandtag der Provinz Sachsen zum 5. Mai d. J. nach der Stadt Merseburg,

den Provinziallandtag der Provinz Schleswig⸗ Holstein zum 17. März d. J. nach der Stadt Kiel,

den Provinziallandtag der Provinz Hannover

zum 6. März d. J. nach der Stadt Hannover,

den Provinziallandtag der Provinz Westfalen zum 17. März d. J nach der Stadt Münster,

den Provinziallandtag der Prooinz Hessen⸗Nassau zum 1. Mai d. J. nach der Stadt Cassel,

den Kommunallandtag des Regierungsbezirks Cassel zum 29. April d. J. nach der Stadt Cassel,

den Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wies⸗ baden zum 6. Mai d. J. nach der Stadt Wiesbaden,

den Provinziallandtag der Rheinprovinz 17. März d. J. nach der Stadt Düsseldorf und

den Kommunallandtag der Hohenzollernschen zum 2. April d. J. nach der Stadt Sigmaringen zu berufen.

Zuagleich haben Seine Majestät den Königlichen Regie⸗ rungspräsidenten Dr. von Meister in Wiesbagen zum Stell⸗ vertreter des Oberpräsidenten der P ovinz Hessen⸗Nassau in seiner Eigenschaft als Königlicher Kommissar für den Kommunal⸗ landtag des Regierungsbezirks Wiesbaden zu ernennen geruht.

zum

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Königlichen Staatsministers a. D. von Arnim⸗Criewen auf Criewen bei Schwedt a. O. zum Hauptritterschaftsdirektor bei dem Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditinstitut für den verfassungsmäßigen ee Zeitraum durch das Staatsministerium bestätigt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗

angelegenheiten.

Der Dr. Dr.⸗Ing. Adolf Haeuser in Höchst a. M. ist auf Grund Allerhoöchster Ermächtigung Seiner efea⸗ des Königs zum ordentlichen Ehrenmitgliede des Instituts für experimentelle Therapie in Frankfurt a M. ernannt worden. Gleichzeitig haben Seine Majestät der König ihm den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen geruht.

S‚Suftimristeii Der Rechtsanwalt Erich Granaß in Berlin ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweisung seines Amtssitzes in demjenigen Teile der Stadt Berlin, der zum Bezirke des Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg gehört, er⸗

kammer für die Provinz Schleswig Halstein, Dr. Tancré in Kitzeberg, Kreis Bordesholm, und dem Rentmeister, Leiter der von Ritterschen Gutsverwaltung, Oekonomierat Ott in Rüdes⸗ heim, Rheingaukreis, den Titel Landesökonomierat

nannt worden.

Bekanntmachung.

Das gegen den Gemüsehändler Otto Gabriel, Charlotten⸗ burg, Kurfürstendamm 196, erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs habe ich auf Grund § 2 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 23. September 1915 (RGl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage wieder aufgehoben.

Berlin⸗Schöneberg, den 11. Januor 1918.

Kriegswucheramt. J. V.: Machatiua.

Bekanntmachung. Meine Anordnung vom 13. Mai 1917, wodurch der Ehefrau

Heinrich Adams, Mania geb. Kriener, in Lanstrop der Dandel

mit L bens⸗ und Futtermitteln sowie Manufaktur⸗ und Kurzwaren bis auf weiteres untersagt wurde, habe ich heute wieder auf⸗ gehoben.

Dortmund, den 8. Januar 1918.

Deer Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernholtung unzuverlässi er Personen vom Handel wird dem Fleische meister Eduard Treptau in Allen⸗ stein der Handel mit Vieh j gl'cher Art (Rindvieb, Schweine, Schaf) und der Verkauf von Fleisch und Fleischwaren jeglicer Art wegen Unzuverlä sigkeit dis auf weiteres vom 14. Januat 1918 ab untersagt.

Allenstein, den 8. Januar 1918.

ie Stodtpolikzeiverwaltung.

Zülch.

Bekanntmachung.

Grund der Bekanntmochung zur Fernhaltung unzuverlälße Personen vom Handel vom 23. September 1915 (KG Bn. S8. 8 babe ich dem Irgenzeur Hermann Haase in Berlin, Gott⸗ schedstraße 2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglschen Bedarfs wegen Unzu⸗

verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin⸗Schöneberg, den 5. Januar 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. Z. V.: Machatius.

wie

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, hetreffend Fe nbaltung unzuverlässi er Personen vom Handel (RS Bl. S. 603), in Verdindung mit Ziffer 1 der Ausfübrun,z. bestimmungen des Handeleministers vom 27. Seprember 1915 hade ich dem Kaufmavn Dtio Sonnenbrodt in Berlin⸗Friedenau, Rngstr. 12, durch Verfügung vom heut’gen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mt Seife und Seifenersatz, sowie jede mitteldare oder unmitteldant Beteiligung an einem jolchen Handel wegen Unzuverlässigkeit süt die Dauer des Krieges untersagt. Eine Uebertretung dieses Verbots ist strafbar.

Berlin, den 11. Januar 1918.

Der Landrat des Kreises Teltow. von Achenbach.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. S ptember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RaeBl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Handelsministers vom 27. September 1915 habe ich der Vieh. händlerin Auguste Dietloff in Zofsen, Stubenrauchstraße 10, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarft, insbesondere mit Vieh sowie jede mittelbare oder unmsttelbare Be⸗ teiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässiskeit für die Dauer des Krieges untersagt. Eine Uebertretung dieses Verbotz ist strafbar.

Berlin, den 12. Januar 1918.

14““ Der Ebefrau 1 .

Lütgendortmund, Oespelerstraße 55, hade ich auf Grund der

Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (R-EBl. S. 603)

den Handel mit Lebensmittelnundsorstigen Gegenständen

des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiterez

untersagt. 8 Dortmund, den 8 Januar 1918. 8

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung.

Der Ehefrau Leineweber, Marie geb. Koppelmann, in Merklinde, Kampstraße 4, habe ich auf Grund der Bundekrats⸗ verordnung vom 23. S⸗ptember 1915 (R Bl. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 8. Januar 1918.

Deer Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung.⸗.

Der Ehefrau des Bäckermeisters Kauermann, Emma geb. Löchter, in Lütgendortmund, Limbeckerstraße 63, babe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RSBl. S 603) den Haͤndel mit Brot und Backwaren wegen Uazuverlassigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 8. Januar 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr ffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (-G Bl. S. 603), haben wir der Gemüsehändlerin Ehefran Johanna Politzki in Dortmund, Leopoldstraße Nr. 39, und dem Händler Ernst Sebastian in Dortmund, Kraut raße Nr. 19, den Handel mit Lebent⸗ und Futtermitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Lehensbedarfs wegen Unzuverläsigkeit in bezug auf diesen Handelt⸗ betrieb untersagt. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Krelsblatt sind von den Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 11. Januar 1918.

Lebensmittelpolizeiamt.

1.“

Tschackert.

1 Dentsches Reich. 8 Preußen. Berlin, 15. Januar 1918

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen, „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern vormittag Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kron⸗ prinzen, den Reichskanzler Grafen von Hertling und den Generalfeldmarschall von Hindenburg. Ferner hörten Seine Majestät den Generalstabsvortrag des reee von Hindenburg und den Vortrag des Unterstaatssekretärs im Auswärtigen Amt Dr. Freiherrn von dem Bussche⸗ Haddenhausen. v1“

Die vereinigten Ausschüsse des Bun esra 18 für Handel und Verkehr, für das Seewesen und für Justizwesen, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen

sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

„Neu eingegangene Nachrichten und Eingeständnisse eng⸗ lischer und französischer Offiziere bestätigen laut Melduna des „Wolffschen Telegraphenbüros“ wiederum, daß bei den englisch⸗ französischen Munitionstransporten das Rote Kreuz mißbraucht wird, und daß zahlreiche Munitionslager hinter der feindlichen Front zum Schutz gegen Fliegerangriffe

als Lazarette gekennzeichnet sind.

22**

8 11998* vSF

Es ist eine Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung Po e e ee 1692z anderen künstlichen Mauersteinen, Dachziegeln aller Art und Drainageröhren aus Ton, erschienen, die am 25. Januar 1918 in Kraft tritt. Nach dieser Bekanntmachung wer

sämtliche vorhandenen und neuerzeugten Mengen von gedrannten und anderen künstlichen Mauersteinen und Dach⸗ ziegeln aller Art (insbesondere gehrannte Tonsteine, Kalksand⸗ steine, Schwemmsteine, Schlackensteine, Zementsteine), welche als Vor⸗ oder Hintermauersteine, Haribrandsteine, Klinker, Verblender, poröse Steine, Decken⸗ und Lochsteine, Formsteine,

Dachziegel Verwendung finden können, sowie Drainage⸗

Der Landrat des Kreises Teltow. von Achenbach.

Josef Behler, Lina geb. Kükmann, in

111““

eechtsstehende Sozialrevolutionäre,

us Ton beschlagnahmt, sofern sie sich im h 8 d. Personen nder Betrieben befinden, die derartige erzeugen oder mit ihnen handeln. Nach der Be⸗ me sind Verfügungen über die Gegenstände nur noch üägsg sofern sie durch einen Freigabeschein mit dem Stempel eiegsamts, Bautenprüfstelle, gestattet sind oder eine iodnungsmäßige Ausfuhrbewilligung des Reichskommissars für lus⸗ und Einfuhrbewilligung vorliegt.

Ohne besondere Genehmigung bleibt jedoch trotz der Beschlagnahme der Verkauf und Verbrauch von Mauerstein⸗ gruch sowie von Formsteinen bis zu 500 Stück, von Dachziegeln his zu 1000 Stück, von Drainageröhren bis zu 500 Stück und von den übrigen Gegenständen bis zu 5000 Stück in einem dalendermonat für eine Baustelle gestattet.

Der Vorrat in den obenbezeichneten Gegenständen ist außerdem von den Personen oder Betrieben, die sie erzeugen der mit ihnen handeln, alle 2 Monate an die Kriegsamtstelle umelden, in deren Bereich die Gegenstände sich befinden. die erste Meldung ist über den bei Beginn des 1. Februar ols vorhandenen Bestand bis zum 10. Februar 1918 zu er⸗ atten. Vorgedruckte Meldebogen sind von der zuständigen riegsamtstelle anzu ordern. Auch eine Lagerbuchführung ist ber die zu meldenden Gegenstände vorgeschrieben.

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats⸗ mtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.

ühren

Nach §8 2, 3 und 5 der Fernsprechgebührenordnung om 20. Dezember 1899 (Reichsgesetzblatt S. 711) erhöht sich dom 1. April 1918 ab die jährliche Parch für Unschlisse an die Ortsfernsprechnetze in Adlershof von 2 auf 140 ℳ, in Oberschöneweide von 150 auf 160 ℳ, die ührliche Grundgebühr an das Ortsfernsprechnetz in Oöber⸗

zneweide von 60 auf 75 ℳ. Die an die vorgenannten pernsprechnetze angeschlossenen Teilnehmer sind, soweit sie von gieser Erhöhung betroffen werden, bis zum 1. März berechtigt, bre Anschlüsse zum 1. April 1918 zu kündigen. 1

Der Geburtstag Seiner Maäjestät des Kaisers und Könias wird von der Königlichen Landwirtschaft⸗ ichen Hochschule in Berlin am 26. Januar d. J., Nach⸗ ags 5 Uhr, im Hörsaal 10 der Hochschule festlich begangen derden. Die Festrede über das Thema „Grundlagen und Auigaben des kulturtechnischen Wasserbaues“ wird der Re⸗ gierungs⸗ und Geheime Baurat Professor Krüger halten.

Vorgestern erschien eine finnische Abordnung, be⸗ sehend aus den Bevollmächtigten der finnischen Regierung Staatsrat und ehemaligen Senator Edvard Hielt, Universitäts⸗ giofefor Rafgel Erich und Direktor Samuli Sario, im Ministerium des Aeußern und wurde in Vertretung des Maisters vom zweiten Sektionschef, Freiherrn von Flatow, imsangen. Auf Grund der Ermächtigung durch den Kaiser und im Auftrage des Ministers des Aeußern nahm Freiherr don Flatow, wie „Wolffe E meldet, von der durch die Vertreter der finnischen Regierung überbrachten Mit⸗ delung der Unabhängigkeit Fiunlands Kenntnis und sprach, dem Erschen der Abordnung willfahrend, namens der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie die Anerkennung der selbständigen Republik Finnland aus.

Gleichzeftig mit der finnischen Abordnung traf in Wien auch der Professor der Universität Helsingfors Dr. Keikki Paaäsonen ein, um im Auftrage der finnischen Regierung eine an die stammverwandte ungarische Nation gerichtete Begrüßungs⸗ depesche zu überbringen. Paasonen wurde am 13. Januar in Vertietung des Ministers des Aeußern vom zweiten Sektions⸗ cef Freiherrn von Flotow empfangen, der die Adresse zur hdtettgl an die ungarische Regierung dankend entgegen⸗ nahm.

Vom Kriegspressequartier wird gemeldet, daß der ehe⸗ malige montenegrinische Kriegsminister und General Radomir Vesovic sich mit seinem Anhange, unter dem sich auch der gewesene montenegrinische Justizminister Miloslav Rajcevic befindet, beim Bezirkskommando Andrijevica gestellt und da⸗ selbst die Waffen abgeliefert hat. Die Genannten werden, da

sie sich innerhalb der festgesetzten Frist den K. u. K Behörden

gestellt haben, des anläßlich des Allerhöchsten Geburtsfestes er⸗ lassenen Gnadenaktes teilhaftig.

Großbritannien und Irlannd.

Das Mnt s hat laut Meldung des „Reuterschen

Büros“ das Gesetz, betreffend den Mannschaftsbestand (menpowerbill), einstimmig angenommeu.

Frankreich. Einer Meldung der „Agence Havas“ zufolge ist Caillaux gestern morgen verhaftet und unverzüglich in das Gefängnis für Kranke übergeführt worden.

Rußland.

Der Vollzugsausschuß des Arbeiter⸗ und Soldatenrats hat der „Petersburger Telegraphenagentur“ sufolge einen Erlaß veröffentlicht, der den Räten der Bauern, Arbeiter und Soldaten das Recht verleiht, Neuwahlen fest⸗ zusetzen oder die Wahlen derjenigen Abgeordneten zur Ver⸗ fassunggebenden Versammlung ungültig zu erklären, die nicht ie Interessen der Arbeiter⸗ und Bauernmassen vertreten.

Quelle Der zweite Kongreß der Bauern hat, obiger hcl- zufolge, eine besondere Verordnung für die unverzüglsche fasgültigteitgerklärung der Mandate aller Mitglieder der Ver⸗ afsunggebenden Versammlung festgesetzt, die gegen die Regie⸗ rung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte vorgehen. Die den Ab⸗ daüropeten zum Kongreß ausgehändigte Verfügung enthält unter nderem den folgenden Paragraphen:

rechtcd allen Gouvernements, wo die gewählten Abgeordneten zum rcchteft lügel der Partei der Sonialrevoluttonäre oder einer anderen und degenden Partei gehören, die gegen die Regierung der Arbeiter⸗

rden,

eeehcae sände ghen diese Seaane zeüccealen

m Falle einer Weigerung, u unterwerfen, so

gemäß dem Erlaß über die Neuwahlen folche ahaegrone werden. schl Der Kongreß der zweiten Armee hat schon be⸗ ossen, Awksentiew, Gotz, Lichatscher und Koleroff, sämtlich wählt 2 die von dieser Armee ge⸗ in nermerden sind, zurückzurufen. Aehnliche Entschlüsse wurden en Gouvernements gefaßt. Das Büro des Hauptvollzugs⸗

Staden, nördlich Lens

ausschusses schlägt allen Kongressen der Gouvernements, allen örtlichen und allen Armeekongressen vor, diese Frage auf die Tagesordnung zu setzen und einen Antrag anzunehmen, der die Facrerssan oder Neuwahl der Abgeordneten der Rechten estsetzt. Das Büro hält diese Maßnahme für das geeignetste Mittel, um die politischen Parteien zu bekämpfen, die sich der Verfassunggebenden Versammlung als Waffe gegen die Re⸗ gierung der Räte der Bauern, Arbeiter und Soldaten bedienen möchten. Alle darüber angenommenen Anträge und Ent⸗ schließungen müssen dem Büro des Hauptvollzugsausschusses der Sowfets d. werden. 8

Nach einer Havasmeldung ist der V. Empiricos zurückgetreten. Derselben Quelle zufolge scheint es sich zu bestätgen, daß der Kriegsminister, General Feng i zum Generalissimus ernannt werden wird. Weniselos soll die Leitung des Kriegsministeriums wieder übernehmen und ein Unterstaatssekretariat des Krieges schaffen, um sich von der Verwaltungsarbeit zu entlasten.

Amerika.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ rühmte der Staatssekretär Lansing dieser Tage bei einem Mahl der Advokatenvereinigung in New York in einer Rede die verbün⸗ deten Nationen und erklärte, seine Hauptbotschaft an alle sei: „Wir gehen vorwärts in diesem Krieg, wir müssen um der Menschheit willen siegen und wir werden siegen.“

Kriegsnachrichten.

Berlin, 14. Januar, Abends. (W. T. B) Von den Kriegsschauplätzen nichs Neaues.

——

Bei stellenweise lebhafter Artillerietätigkeit und regem Flngbeßrie⸗ trotz des schlechten Wetters hielt die feindliche Er⸗ undungstätigkeit an den einzelnen Abschnitten der Westfront auch am 13. Januar an. So wurdeu an der Bahn Boesinghe owie nördlich Reims, hier nach etwa einstündiger, feindlicher starker Feuervorbereitung, feindliche Er⸗ kundungsvorstöße abgewiesen. Auch in der Champagne vor⸗ brechende feindliche Patrouillen wurden im Handaranatenkampf zurückgeschlagen. Dagegen holten unsere Patrouillen nördlich der Straße Lille —Armentières 9 Engländer aus den feind⸗ lichen Gräben, brachten nördlich La Vaquerie einen englischen Offizier ein, bargen bei Villers—Guislain trotz heftiger feind⸗ licher Gegenwirkung ein englisches ee und nahmen bei Juvincourt mehrere Franzosen gefangen.

Großes Hauptquartier, 15. Januar. (W. T. B.)

Westlich er Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. An verschiedenen Stellen der Front Artilleriekampf. Oestlicher Kriegsschauplatz Nichts Neues. b

Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert.

8 Italienische Front. Starke Angriffe, die der Italiener gegen die österreichischeꝛungarischen Stellungen am Monte Asolone und Monte Pertica führte, sind unter schweren Ver⸗ lusten gescheitert. Die tagsüber

**

in den Anariffsabschnitten anhaltenden Feuerkämpfe dehnten sich zeitweilig nach Westen über die Brenta, nach Osten bis zur Piave aus. Auch längs der unteren Piave und in Verbindung mit italienischen Vorstößen im Piave⸗Delta war die Artileerietätigkeit vielfach gesteigert.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

öPulgarischer Verichhhsss— Sofia, 12. Januar. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht. Maze donische Front: Auf beiden Seiten des Prespa⸗ sees, im Cernabogen und im Vardartale war das Feuer de lebhafter. Südwestlich des Dojransees und im Tale der unteren Struma wurden mehrere feindliche Er⸗ kundungsabteilungen vertrieben. n der Moglenagegend und südlich der Belasica Planina lebhafte Tätigkeit in Seege⸗ Front⸗ Waffenstillstand.

Sofia, 14. Januar. (W. T. B.) Amtlicher Tages⸗

bericht.

Mazedonische Front: Im oberen Skumbi⸗Tale zerstreuten wir durch Feuer eine starke feindliche Erkundungs⸗ abteilung. Zu beiden Seiten des Ohrida⸗Sees, in der

Moglena⸗Gegend und südwestlich von Doj ran Artillerie⸗

tätigkeit, etwas lebhafter zwischen Vurdar und Dojransee. Unsere Posten vertrieben eine sc, Tifct eag .1ng g, n der

ich unseren Schützengräben zu nähern versuchte. Bitolia und längs des Vardar und der Struma

lebhafte Fliegertätigkeit. 1 1“ Waffenstillstand.

KlPrkischer Bericht. Konstantinopel, 11. Januar. (W. T. B.) eingetroffen.) Amtlicher Tagesbericht. Palästinafront: Abgesehen von Patrouillengeplänkel und dem üblichen Artilleriefeuer lebhafte Fliegertätgkeiit. Sonst keine besonderen Ereignisse. Konstantinopel, 12. Januar. (W. T. B.) (Verspäte eingetroffen.) Amtlicher Tagesbericht. Palästinafront: Im Küstenabschnitt etwas lebhafteres Geschützfeuer, sonst nur geringe Gefechtstätigkeit. An den anderen Fronten keine Ereignisse.

(W. T. B.)

Verspätet

Konstantinopel, 13. Januar.

Tagesbericht. An keiner Front besondere Ereignisse.

Arbeiter, Bauern und Soldaten übermittelt

erpflegungsminisier

G Der Krieg zur See. Berlin, 14. Januar. (W. T. ) Eines unserer Unterseeboote hat unter schneidiger Führung des Oberleutnants zur See Lohs letzthin im Aermelkanal 5 Dampfer und 3 Fischerfahrzeuge mit rund 21 000 BRT. versenkt, eine Leistnng, die um so anerkennenswerter ist, als die Erfolge von einem kleinen U⸗Boot und in einem Seegebiet erzielt wurden, in dem die seiudliche Gegenwirkung besonders stark ist. Alle Dampfer, mit Ausnahme eines, waren bewaffnet und tief⸗ beladen; es konnten namentlich festgestellt werden der englische bewaffnete Dampfer „Jolanthe“ (3081 t) sowie der be⸗ waffnete englische Tankdampfer „Arca“ (4839 t), der in geschickt durchgeführtem Angriff aus einem stark gesicherten Tankdampfergeleitzug herausgeschossen wurde. Die versenkten waren englischer Nationalität und führten die samen „Gratitude“ (B. M. 25), „Varna“ (B. M. 43) und B. M. 201. Der Chef des Admiralstabes der Marine.

D.

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der Ersatzwahl eines Mitglieds des Hauses der Abgeordneten, die am 14. d. M. in dem Stadt⸗ und Lond⸗ kreise Koblenz und dem Kreise St. Goar infolge des Ab⸗ lebens des bisherigen Abgeordneten Wellstein (Zentr.) statt⸗ fand, entfielen nach einer Meldung des „W. T. B.“ sämtliche 417 abgegebenen Stimmen auf den Verbandsdirektor Dr. Tewes⸗Essen (Zentr.). Ein Gegenkandidar war nicht aufgestellt.

Statistik und Volkswirtschaft.

8 Zur Arbeiterbewegung.

Nach einer von „W. T. B.“ wiedergegebenen Havasmeldung aus Bogota brachen in Carthagena, Barranqutlla und Santa⸗ maria umfangreiche Ausstände aus. Die Regierung ver hängte über die Departements an der atlantischen Küste den Be⸗ lagerungszustand. 1 b

Literatur.

8

Hermann Kurz: Das Glück in der Sagckgasse. Roman. (Quelle und Meyer, Leipzig, geb. 5 ℳ.) Ein Buch, in dem das Leben einer Kaufmannsfamilie vom kleinen Anfang bis zur blühenden Wohlhabenheit in einem frischen, man möchte sagen: „ver⸗ anügten“ Siil geschildert wi d, und das eine gemütiiche, hehapliche Stimmung beim Leser erweckt, weil es Tiefen vermeidet, ohne ober⸗ fläͤchtich zu sein, und weil alle Klippen, wie sie auch in jedem ehr⸗ baren Menschenleben vorkommen, gliscklich umschifft werden und alles zu einem guten, verständigen Ende kommt.

Karl Gjellerup: Der goldene Zweig. Dichtung und Nobellenk anz aus der Zeit des Kaisers Tib rius. (Qaelle und M ver, L pzig. 4,500 ℳ, geb. 6 ℳ.) Seltsam fesselnd und wiederum abstoßend tritt u’s in diesem Werk, das den deesjährigen Nobelpreis erhielt, die Gestalt des Kaisers Tiberius 1a9geng In den Priestern der Diana, den Hütern des goldnen Zweiges im beiligen Hain, der allen Llüchtlingen Asplrecht bietet, verkörpern sich alle Laster Roms. Nur einen Ehrlichen findet Tiberius dort unter ihnen und erneuert mit ihm eine alte

teundschaft. Siegmund, h 0 81ö 85 seine Geliebte den Armen des T beriuß zu ent⸗

reißen, und büßt mit Thusnelda diese Tat mit einem Tor, den .

Tiberius sich als Gnadenaeschenk für ihn erdachte. Joch im Staben noch erscheint er als die siegbafte Machz, die Rom stürzen wird. Die Sprache des Buches ist vein hm und getragen. Man sindet sich zunächft nicht leicht in diese ferne, fremde Welt, doch wachst das Interesse beim Auftreten des Germwanen und steigert sich bei dem Konflikt, den seine Tat und sein Wesen im Herzen des unberechenbaren Tiberius hervorruft. 8

Agnes G. h e. G Roman aus dem sechzehnten Jahrhu dert. (Gebrüder Paetel, Berlin. 5 ℳ, gebd. 6,50 ℳ.) Martius Markwart wird in das Franzis⸗ kane kloster Sankt Johann berufen, um dem genußsüchtigen Leben der Mönche zu steuern. Er gerät in schwe ten Zwi spalt mit der Kirche und der Menschheit bis in den Tod. Es ist ein reiches, wenn auch wohl noch junges Talent, das sich in diefem Buch offenbart. Troß mancher nicht völlig überzeugenden piycholvgischen Wandlungen in den Charakteren bringt es eine Fülle an Stoff und Gedanklichem, interessante Verwicklungen und lebendige Schilderungen

Land⸗ und Forstwirtschaft. M Die Ansiedlung von Kriegsbeschädigten in der Land⸗ wirtschaft in Bayern.

In der Ansieblungsfrage haben in Bayern Besirehungen agrar⸗ politischer Natur, durch Förderung der ländlichen Kleinsiedlung der

der Germeimne, vergreift sich aber an

Ruhl: Einer, der die Treue hielt.

weren inneren und äußeren Zwie⸗

in bedroblicher Weise zunehmenden Landflucht zu steuern, erstmalig

mit der Novelle vom 24. März 1908 zu dem Gesetze vom 21. April 1884, beireffend die Landeskulturrentenanstalt, Erfüllung gefunden.

Durch diese war die Landeskulturrentenanstalt ermächtigt worden,

auch zur Ansiedlung landwirtschaftlicher Arbeiter Darlehen zu ge.; Da die Gemeinden guz

wäbren, jedoch nur an politische Gem inden. finanziellen Gründen aber kein Interesse am Zuzug ni tschaftlich schwacher Personen haben, blieb die Neuerung naturgemäß

ohne größere Wirkung. In Landtagsanträgen und „beschlüssen der Jahre

1911 und 1915 wurde deshalb vie Forderung erhoben, die Ansiedlung von I ndwirtschaftlichen Arbettern, Dienstboten, insbesondere auch von Arbeiterfamflien unter Aufhebung der Haftang der Gemeinden als Zwischenglied durch Gewährung von Darlehen an gemeinnützige Ver⸗ einigungen und an Grundbesitzer direkt, tunlichst an zweiter Hypo⸗ thekenstelle zu erleichtern.

Dies waren in Bayern die Anfätze zu einer Förderung des Anstedlungzwesens, als sich mit der Annahme des Kapitalabfindungs⸗ gesetzes im Reiche für die Einzelstaaten die Notwendigkeit ergab, durch ben Besonderheiten des Landes arg⸗paßte Moßnahmen die praktische Durchfübrung des Ansiedlungsgedankens zu pfl gen und auch für die Beschaffung des A siedlungsgeldb darfs, der über die im Einzelfall erreichbare Kapitasabfi dung hinausgeht, Sorge zu tragen. Der von der bayerischen Regierung demgemäß in Abänderung eines weitergehenden Antrages eingebrochte Gesetzentwurf über die Ansiedlung von Kriegsbeschädigten in der Landwirtschaft fand einstimmige Annahme der gbcne zi⸗ und erlangte mit dem 19. Juli 1916 Gesetzeskraft. Dieses Gesetz fügt anstalt als neues Glied die Gewährung von Darlehen an Kriegs⸗

dem Wirkengskreis der Landeskultur enten⸗

in der Kammer der Abg⸗ordneten und der Kammer

beschädtgte zur Ansiedlung in landwirtschaftlichen Betrteben oder jur

Stärkung landwirtschaftlichen H.s an. Für diese Darlehen besteht keine Haftung der Gemeinden. Allerdings ist die Beleibungsgrenze von 90 bezw. 100 vH auf 75 pH heradgesetzt und ein solches Parlehn im allgemeinen auf Kleinb triebe im Höchstumfange von 5 Hektaren beschränkt. Die Landeskulturrentenanstalt beschafft die Mirtel durch Ausgabe von Schuldverschreibungen (Landeskulturremen cheine).

Das Ansiedlungsdarlehn ist in erster Linie als Ergänzurngemittel edacht und als Nachhopothek sicherzustellen. Es wird durch eine Halb äbrlich lahlbare „Kulturrente“ verzinst und getilat und ist für die Anstalt unkündbar. Der Staat ersetzt der Landeskulturrenten⸗ anstalt alle etwa entstebenden Verluste an Kapital und Zinsen. Den

*

1.“

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Kutsverlust trägt der Staat, indem er den Darlehngnehmern auf