““
Wlederbverkäuferprelse:
Verbraucheprelse:
100 kg
“ - ₰06
Triumph, spätaufscheßender, Vetoria Riese-. . deeve “ ““ inter⸗, dunkelgrüner scharssamier Eaglischer Wuler.. .. 8. 4 177»F-8 8 Zwiebelsamen: Ille länglichen und zunden Sorten Wiaterheck.⸗Zwiebeln .. . Steckzwiedeln, längliche und ovꝛle: Gööße I, unter 1 ½ em Durchmesser 8 11. ir .. 3 8 9 7 2 2 2 ½ 9 9 Steck,wi beln, plattrurde: EFröze 1, unter 2 cm Durchmesser 1 II, 2. hib 2 ½ „ . Schalotten, ge d H
“”“
Berlin, den 14. Januar 1918.
1
10 kg
25.—
17,40
36,— 31,— 25,— 29,— 3,8
1 kg ℳ 4,20 4,20 4,— 4,20 3,80 112
1,90 3,80 320
2,80
6,60
100 G
ℳ8 0,60 0,60 0,60 0,50
9,20 1,80
0,40 0,40 0,30
0˙50
0,50 0,40 0 40 0,90
10 g
ℳ 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 1,50
1,10 0,25
Miinisterium für Landwirtschaft, Domänen und Fo Ramm.
F 10 kg 1 kg
100 g 10 x%
ℳ 0,70 0,70 0,70 0,70 0,70 14,40 11,— 2,40 0,50 0,40 0,40
0,60
Preußischer Landtag. Herrenhaus. b
1“
24. Sitzung vom 15. Januar 1918, Nachmittags 2 ½ Uhr.
6 (Bericht von Wolffs Telegraphen⸗Bureau.)
Am Miiistertische: Der Präsident des Staatsministe⸗ riums, Reichskanzler Dr. Graf von Hertling, der Vize⸗ präsident des Staatsministeriums Dr. Friedbderg, der Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow und der Finanzminister Hergt.
Präsident Graf von Arnim⸗Boitzenburg eröffnet die
Sitzung um 234 Uhr mit folgenden Worten: Mit besten Wünschen für ein gesegnetes neues Jahr begrüße ich Sie, meine Herren, bei unserm ersten Zusammentritt in demselben. Möge 1918 in unf rrer Geschichte ein Markstein neuer Kraft und ‚Größe werden. Möge im neuen Jahr der alte Preußenaar seinen Flug aufwärts nehmen, der Sonne entgegen, auch fürderhin strahlend von Lorbeer umrauscht! (Beifall.)
Der Präsident teilt dann mit, daß er anläßlich des Jahres⸗ wechsels an Seine Majestät den Kaiser und König ein Gluck wunschtelegramm gesandt habe, und verliest die eingegangene Antwort. Vom osmanischen Senat ist anläßlich der Siege in
Italien ein Begrüßungstelegramm eingegangen, auf das der Präsident im Namen des Hauses geantwortet hat. Seit der letzten Tagung sind verstorben die Mitglieder von Burgsdorff, von Wedel⸗Piesdorf, Dr. Adolf Wagner, General der In⸗ fanterie Vogel von Falckenstein. Neueingetreten in das Haus ist infolge Berufung aus Allerhöchstem Vertrauen der General⸗ sekretär der christlichen Gewerkschaften Stegerwald. 3 Auf der Tagesordnung steht zuerst die Beratung des 8 Entwurfseines Wohnungsgesetzes. Hierzu sind zwei Abänderungsanträge eingelaufen: ein Antrag des Freiherrn von Rheinbaben, der in einigen, Punkten die Kegierungsvorlage wieder herstellen will, und ein Antrag elm, der gewisse Bestimmungen auf die Schlösser der Mit⸗ lieder derjenigen Häuser ausdehnen will, die vormals reichs⸗ tändisch waren.
Präsident des Staatsministeriums, Dr. Graf von Hertling:
Meine Herren! Ich ergreife gern die Gelegenheit, welche die heutige Beratung bietet, um mich dem Hause vorzustellen, nachdem Seine Majestät der Kaiser und König mich auf meinen schweren und erantwortungsvollen Posten berufen hat.
Der Gegenstand, um den es sich handelt, ist ja in der letzten Zeit in der außerordentlichen Wichtigkeit, die damit verbunden ist, ehr und mehr in den weitesten Kreisen erkannt worden. Schon vor
dem Kriege, schon jahrelang vorher, mußten jeden, dem das Wohl des Volkes ernstlich am Herzen liegt, die Zustände, wie sie sich an den Peripherien unserer Großstädte und in den Industriezentren ent⸗ wickelt haben, mit ernster Sorge, mit wahrem Schmerze, gelegentlich t Entsetzen erfüllen: schlecht gelüftete Räume, wenig belichtet, mit iner Aussicht auf einen engen Hof, viele Stockwerke hoch, die über⸗ füllten Räume nicht nur von einer Familie allein bewohnt, sondern durch Fremdlinge noch weiterhin überfüllt, die Unmöglichkeit, die Familienwohnungen genügend abzusperren, die damit gegebene Gefahr, ie heranwachsende Jugend Eindrücken und Erlebnissen auszusetzen, ie für ihre ganze spätere Entwicklung vergiftend wirken mußten, und hinter dem allen dann der unverantwortliche Wohnungswucher. Daß hier Abhilfe geschaffen werden müsse, war längst in weiten Kreisen 8 erkannt worden, und verschiedentlich auch sind Maßregeln dagegen er⸗ gsriffen worden. Es ist aber notwendig, in größerem Maßstabe, groß⸗ ügig hier vorzugehen. —
Dazu kommt, daß zu den Zuständen, die vor dem Kriege be⸗ standen, der Krieg Erschwernisse und neue Aufgaben gebracht, hat. Nicht nur, daß die bauliche Instandhaltung der alten Wohnungen er⸗ schwert ist, nicht nur, daß es fast unmöglich geworden ist, den Woh⸗ nungsbau zu verstärken; etwas anderes liegt uns am Herzen: wir wollen unseren heimkehrenden Kriegern ein Heim schaffen, das aus⸗ reichend, gesund und befriedigend ist. (Bravo!)
Aus allen diesen Gründen heraus sind diese Vorlagen entstanden, Vorlagen also, die eine Förderung des gemeindlichen Siedlungswesens und des Wohnungsbaues bezwecken. Diese Förderung soll geschehen erstens dadurch, daß die gemeindlichen Anordnungen auf gesetzliche Grundlage gestellt werden, und zum zweiten dadurch, daß auck Mittel des Staates bereitgestellt werden — Mittel des Staates, um einer⸗ seits gemeinnützige Bauvereinigungen zu unterstützen und anderseits zweite Hypotheken, die gemeindliche Vereinigungen stellen, durch staat⸗ liche Gewähr zu sichern.
Die Vorlagen, meine Herren, sind Ihnen ja nicht neu. Ihre 14. Kommission hat bereits erfolgreich daran gearbeitet. Die vor⸗ genommenen Veränderungen sind zu einem großen Teil als Ver⸗
Reichskanzler
Ohne Gewähr, mit Ausnahme der Reden der Minf d Staatssekretäre nister un
1u“
8
9 K.
stellen;
wird;
Artikel 1
Bogrbei Bearden
der
besserungen anerkannt
5 2
c. das Herrenh . Wohnungere di gesetzes und des Bürgschaftssicherungsgesetzes Soll der Wohnungsnot, die besonders nach stark bervortreten wird, vorgebeugt werden, so bedarf es großer staatlicher Maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiete, ich der ausgiebigen Bereitstellung von Bauland, kehrsmitteln und einer engen Zusammenarbeit des Staates mit den durch die Wohnungsnot bedvohten Gemeinden.
Adickes Vorschu
einheitlichen
G
pngr Clren
minister, wenn nötig, die weit (Lebhaftes Bravo!)
Berichterstatter der XIII. Kommission über den Wohnungs⸗ gesetzentwurf ist Herr von Heydebreck: Die Kommission hat die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses in einer Reihe von Punkten abgeändert und außerdem folgende Entschließungen zur Annahme vor⸗
geschlagen:
b. das Herrenhaus ersucht das Staatsministerium, bei der Reichsverwaltung darzuf hinzuwirfen, daß in Festungsstädten dei Aufhebung des Rapons im Interesse des Wohnungsn
Erhebung besonderer Entschädigungen an die Reichs
Der Referent hebt hervor, daß durch die Kommissionsbeschlüsse: „Baugelände u.
worden. Ich glaube mich um so mehr auf diese wenigen Worte beschränken zu können und dem Herrn Handels⸗ ere Begründung überlassen zu dürfen.
LS‚r2 4 5 BB. G IS 5 mhaus ersucht die Staatsregierung, die gesamte 94 ; ö9Po „ 2 3 Leitung eines Ministeriums zu unter⸗
aus
sens dunch die Erledigung des Wohnungs⸗
“ der leichteren Ausf di geleistet werde, daß zur Befriedigung des Bedürf⸗ r. 3 445 2 SSe Lh⸗ 8 F 3 2p of 48 nisses nach Mittel⸗ und Kleinwohmumgen die Enteignungsbefugnis und die Ein⸗ und Umgemeindung erleichtert wird.
aldiskussion
89
lens von der sse abgesehen
Aufgaben des Staates auf dem Ge⸗
nicht für erschöpft. dem Friedensschluß
namentlich
Baugeld und Ver⸗
L
Ausführung der lex
erklärt Freiherr von. Wil⸗
und Hergt sich besonderen Dank verdient.
ki: Bei der hohen Bedeutung der Vorlage, wie sie soeben noch Ministerpräsident beredt geschildert hat, war es im vorigen Jahre unser Wunsch, die Beratung soviel wie möglich zu beschleu⸗ nigen, wenn auch eine kommissarische Vorprüfung nicht zu umgehen war. Wiv regten deshalb damals an, den. Termin für die Vertagung des Landtages noch zu varschieben, die Regierung hat dieser Anregung cber nicht Folge gegeben. Die Vorwürfe, die aus diesen Vorgängen in einem Teil der Presse gegen das Herrenhaus erhoben worden sind, fallen in sich zusammen. Unsere Kommission hat sehr eifrig und lleißig gearbeitet und uns in den Stand gesetzt, heute schon im Plenum über das bedeutsame Gesetz Beschluß zu fassen. DOberbürgermeister Scholtz⸗Danzig: Zur Erreichung der hohen Ziele, welche auf dem Gebiete des Wohnungswesens uns vorschweben, ist dieses Fesc leider nicht geeignet. Es bringt in erster Linie Zu⸗ ständigkeiten, Aenderungen zuungunsten der kommunalen Selbst⸗ verwaltung, an deren Stelle die 1“ treten soll. Es wäre viel richtiger gewesen, die Vorloge zuerst ans Herrenhaus zu bringen, dann wäre wenigstens viel Zeit gespart worden. Das Gesetz trägt keine neuen Gesicht-punkte in die Wohnungsfrage hinein, es herrscht in ihm ein Geist, der mit dem Geist der Zeit nicht übereinstimmt. Es macht sich an Stelle der Selbstverwaltung eine wohlwollende Bürokratie in dem Entwurf breit. Wie konnte das geschehen in einer Zeit, wo die Minister des Innern goldene Worte über die Vor⸗ züge der Selbstverwaltung geäußert haben? Das Wesentlichste sind die zwanzig Millionen, die für gemeinnützige Wohnungsbauten aus Staatsmitteln zur Verfügung gestellt werden. Aber dazu hätte man ein solches umfassendes Wohnungsgesetz nicht nötig gehabt. Der Polizei ganz allgemein das Rocht zum Cingreifen zuzugestehen, wenn der Wohnungsbedarf es erheischt, geht doch latsächlich zu weit; in der Kommission hat man sich denn auch auf das Kompromiß geeinigt, diese Polizeibefugnis auf das Bedürfnis nach Klein⸗ und Mittel⸗ wohnungen zu beschränken. Auch sonst ist es gelungen, kleine Ver⸗ besserungen zu erreichen; so soll auch Groß Berlin und Potsdam die Baupolizei zugestanden werden. Die Kommission hat auch zum Aus⸗ druck gebracht, daß die Wohnungsaufsicht eine reine Gemeindeange⸗ legenheit sein soll. Zu den Fortschritten gehört auch die Beschluß⸗ fassung über die Inkrafisetzung der lex Adickes für die einzelnen Ge⸗ meinden durch Ortsstatut. Als neuen Gesichtspunkt hat die Kom⸗ mission die Förderung des Flackbaues, des Baues von einstöckigen Häusern, in den Entwurf hineingebracht. Die Spekulation kann dadurch immerhin erheblich eingeschränkt werden. Hierher gehören auch die Kommissionsvorschläge über die Zulässigkeit der Enteignung und Eingemeindung; sie stellen eine Verbesserung dar, wenn sie auch der neuen Fraktion noch lange nicht weit genug gehen. Der Viel⸗ fältigkeit der zuständigen Aufsichtsinstanzen soll nach der Zusage der Regierung dadurch in enras abgeholfen werden, daß die zusammen⸗ fossende Arbeit für das Wohnungswesen im Ministerium der öffent⸗ 892,28 Arbeiten erfolgen. soll. Alles in allem können wir aber dieses als den Anfang einer wirklichen Wohnungsgesetzgebung Freiherr von Rheinbaben: Der Ministerpräsident hat sich ein großes Verdienst um die Sache erworben, indem er für sie so warmherzig eingetreten ist. Im Gegensatz zum Vorredner gehöre ich zu den warmen Freunden der Vorlage und halte ihre Konstruktion für sehr glücklich. In der Wohnungsfürsorge bedeutet sie einen außer⸗ ordentlichen Fortschritt. Leider haben wir dreiviertel Jahre ver⸗ loren, ohne daß wir in der Sache weiter gekommen wären; denn der Entwurf sollte schon am 1. Juli 1917 in Kraft treten, und nun würde das frühestens am 1. April 1918 der Fall sein. Gewiß löst die Vorlage die Wohnungsfrage nicht allgemein; aber auch hier ist das Bessere der Feind des Guten. Das Zusammenwirken von Re⸗ gierungsorganen und Kommunen wird gerade dem Fortschritt auf diesem Gebiete zugute kommen; von einer Zurückdrängung oder Be⸗ nachteiligung der Selbstverwaltung kann man im Ernste nicht reden Die Vorlage läßt dem Baufluchtliniengesetz von 1875 eine Umgestal⸗ tung zuteil werden, die es erst gestattet, dem modernen Wohnun 8. bedürfnis Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Daß der Staat seine Fürsorge für das Wohnungsbedürfnis der Minderbemi 8 ör ür de gsbe ver Minderbemittelten in so energischer Weise bekundet, dafür haben die Finanzminister Dr Lentze Unsere Krieger erwarten,
d 1 9 19 ; 1% ; b 4 . . g daß wir sie bei der Rückkehr in die Heimat würdig aufnehmen;
1 8 *
1““ 5
sehr betrüblichen Verminderuüng der Gebuürkenziffer muß ;. esse einer diesen Namen verdienenden Bevölkerun epolißein Iig Mitteln entgegengewirkt werden. Auch in dieser Feiche mit der Kampf gegen die Wohnungsnot und das Wohnung dd si währen und dazu wird cbenfalls das Gesetz sein gut Tnge⸗ 8 Den kinderreichen Familien, den Familien mit: reichem züenied 1 muß der Staat im eigenen Interesse die weitgehendste ndereg. deihen lassen, insbesondere auch durch die Beschaffun Hilfe ag. Wohnungen zu erschwinglichen Mietspreisen. g angemesene Oberbürgermeister Koch⸗Cassel: Das Gesetz hat ja „ zahl von Vorteilen, die die Nachteile überwiegen, aber la eine g. der Wohnungsnot in den Gemeinden gibt es noch nicgh nr Abtic Rahmen ab. Die Verschiebung der Zuständigkeiten kam an na dem Wohnungsmangel nicht abhelfen. Wir fürchten, daß och alln Wege mehr versprochen wird als nachher gehalten werden n diese
große wirtschaftliche Maßnahmen können hier helfen. Diese k5 aber unter keinen Umständen dazu führen, daß jeder durüttüns Krieger oder wenigstens ein großer Teil gleich eine geeigner ehrene stätte findet. Es ist auch nicht erforderlich, die Sehnsucht 25 bh. nach einem kleinen Hause gleich zu erfüllen. Ein sn Beß jede die Frucht eines ganzen Lebens sein. Wir müssen aber die 18s so etwas zu erwerben, erwecken. Vergessen dürfen wir 8 daß die vorhandenen Schwierigkeiten nicht erst während des Kuch eingetreten sind, sondern schon vor dem Kriege hatte der Geld 5 zum Baumarkt aufgehört. Es wird sich zuerst empfehlen 9 jetzt geschaffenen Arbeitsstätten auch Wohnungen zu schaffen it n
zu bedarf es schleuniger Arbeit der staatlichen Instanzen. üüs
diesbezüglichen Wünsche sind in den Entschließungen ausgedrie Der Staat muß Erleichterungenäe
Wir bedauern, daß 88
namentlich in der dritten. Landhergabe aus seinem eigenen Bestande schaffen, Erleichterungen des Eingemeindungswesens. Wir fordern eine Erweiterung der lex Adickes. Rheinbaben den Antrag gestellt hat, die von der Kommission E“ in dieser Beziehung wieder zu beseitz Das Reich muß aber auch zu einer Regelung des Erbbaure b übergehen. Wir hätten nichts dagegen, wenn der Staat auch dem 6e danten nähertritt, die Staatsdomänen auf 90 Jahre zu w pachten. Uns liegt nichts daran, hohe Einnahmen aus den Tomim zu ziehen, wenn nur das Wohnungsbedürfnis befriedigt nich Bezuͤglich des Baugeldes werden wir viel größere Schhwierigkeite in früher haben, da man es niemand zumuten kann, für Mietskasert zweites Hypothekengeld herzugeben. Gewisse Schichten haben ste versucht, hier korporativ Abhilfe zu schaffen. Erforderlich ist, daß n Staat auch den Gemeindekredit stärkt und diesem so die Möglicin gibt, Geld zu angemessenen Bedingungen zu erlangen. Für die ini Etat hierzu eingestellten 20 Millionen sind wir dankbar. Es la aber die Gefahr nahe, daß von dieser Summe, da daraus für ie Staatsarbeiter gesorgt werden soll, nicht viel für die freien Arbei übrig bleibt. Zur Baugeldfrage gehört das Rentengut. Das Reng gutgesetz muß dementsprechend ausgestaltet werden. Um den . sinanzieren zu können, ist auch eine Erleichterung der baupolipeilch Vorschriften nötig. Für den Kleinbau genügen die jetzigen me Man hat zu lange geglaubt, daß die schärfsten baupolizeilichen M schriften die besten sind. Für die Uebergangszeit ist der Erlaß en besonderen Bauordnung nötig. Es muß auch eine unnötige N⸗⸗ teuerung der Baustoffe verhindert werden. Auch der Erhohung i Straßenbahntarife muß Einhalt getan werden. Zu befürchten i daß in der Uebergangszeit zwischen den einzelnen Instanzen w Reiches eine große Verwirrung eintritt. Deshalb muß die Instange frage mitgeregelt werden. Nicht au acht zu befen ist, daß u Ausführung auf dem Gebiete des Wohnungsgesetzes allein in der def der Gemeinden ruhen muß.
Oberbürgermeister Scholtz⸗Danzig: Herr von Rheinbaben 9 aus meinen Ausführungen nicht recht erkennen können, ob ich für ne gegen das Gesetz sei. habe sagen wollen, daß dieses Gesetz ni geeignet ist, die schweren Mißstände auf dem Gebiete des Wohnun wesens zu beheben, daß nicht versprochen werden darf, was man zch her nicht halten kann. ö
Handelsminister Dr. Sydow:
Meine Herren! Bei der vorgerückten Stunde und dem jezziga Stande der Erörterung darf ich auf die vielen Einzelfragen, die hit erörtert worden sind, mich nicht einlassen. Es kommt mir nur daruf an, einige allgemeine Gesichtspunkte vom Standpunkte der Staate⸗ regierung noch einmal zu beleuchten. Es hat sich zwischen den Hermn die hier gesprochen haben, eine Meinungsverschiedenheit über de Bedeutung des Gesetzes und seine Tragweite entwickelt, je nachen man sie höher oder weniger hoch einschätzt. Ich glaube aber doch, dih hier trotz aller Meinungsverschiedenheiten nach zwei Richtungen bin eine allseitige Zustimmung zu erzielen ist, nämlich einmal dahin, ni es wünschenswert ist, das Gesetz zustande zu bringen, und zweitens dahin, daß mit dem Gesetz allein die Wohnungsfrage nicht gelöst i sondern daß es ein erster Schritt auf dem Wege zur Lösung der Bet⸗ nungsfrage ist. Daher unterschätze ich die Bedeutung des Gesets keineswegs. Es enthält eine Reihe von einzelnen Bestimmungen’ ii die leichtere Bereitstellung der Baugelände, die zweckmäßigere 8 schneidung der Baublocks, die Herstellung von einfacheren Bauten d Verminderung der Straßenbefestigungskosten ermöglichen und Fingr⸗ zeige geben, wie in hygienisch und sittlich einwandsfreier Weise giial werden kann.
8 Ganz besonderen Wert lege ich auch auf die Bestimmungen uüc die Wohnungsordnungen und die Wohnungsaufsicht. Die letztere ing besondere gibt den Gemeinden die Möglichkeit, auch vorhandene minta gute, ja schlechte Wohnungen wenigstens in einen erträglichen Zustm zu versetzen, vorhandene Wohnungen in einem leidlichen Zustand 1 halten. Eine Hauptbedeutung aber wird jeder in diesem hohen Hanf der Bestimmung beimessen, daß der Staat zum erstenmal sich den findet, nicht nur für den Bau von Häusern für Beamte und de gestellte, sondern auch die Bautätigkeit anderer Kreise der Mintey bemittelten im allgemeinen Geld zur Verfügung zu stellen, nünl 20 Millionen zur Beteiligung des Staates bei gemeinnützigen Ba vereinigungen und außerdem 10 Millionen zur Deckung der me S agate aus der Verbürgung zweiter Hypotheken erwachsenden La bflichtungen. Das alles zusammen wird dazu beitragen, teils vm nisse, die bisher der Entwicklung im Wege standen, zu beseitigen, 6 8 8 1 1 ong auch aufmunternd zu wirken. Daß daneben noch eine ganze ng anderer Fragen in Betracht kommt, z. B. die allgemeine Kmt beschaffung, die Lösung auch der Verkehrsfrage für die Umgebung Großstädte, das brauche ich nicht weiter zu begründen, das lie der flachen Hand. Die Aenderungen, die die Kommission dem Gesetze hat g werden lassen, sind zum Teil solche, die ich als Verbesserungen erkennen kann, zum Teil solche, die vielleicht nicht gerade aeb besserungen von der Regierungsseite bezeichnet werden können, h im großen und ganzen hingenommen werden. Ich begrüße 8 den Ergebnis der Kommissionsberatungen, bei denen, darin muß ich vgs Freiherrn von Wilmowski zustimmen, von allen Seiten dhca G Zustandekommen des Gesetzes auf einer Grundlage Fr be ist, die sich gemeinsamer Zustimmung erfreuen nanah ge grüße es, sage ich, als ein Ergebnis, daß die Bedenken, die die ve⸗
„
4 c. jo Ann . 585 8 1 das wird auch Phesle dieser Vorlage geschehen. Der
: t9 1”” der großen Kommunen dem Gesetze entgegenbrachten, wenigstens
ze geben, die sich nachber als unerfüllbar erweisen. Noöͤtig ift für die Zukunft ein zweites: Staat, Gemeinden und gemeinnützige Bau⸗
86 der Fall, mehr als es den Anschein hat. Wenn das Gesetz von 4 oder 5 Ministern eingebracht ist, so liegt das daran, daß der Aus⸗ 8 gangspunkt por “ 20 Jahren sozialpolitische Erwägungen 8 ersp. 1 K- 2 waren, für die der Herr Handelsminister zuständig ist; daß der We daß es uns hier so gehen wird, wie bei den Ernährungsfragen. d vber 8 das Fluchtliniengesetz und das 161“ 86 1 gehört; daß ferner für die kommunalpolitischen Fragen der Herr Minister des Innern zuständig ist, und daß endlich der Herr Finanz⸗ minister seine Mitwirkung nicht versagen durfte, wenn der Staat felbst in den Säckel greifen sollte. Tatsächlich ist schon bisher alles, nas auf dem Gebiet der Baupolizei, des Fluchtliniengesetzes liegt, vpom Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten letzter Instanz be⸗ bandelt worden.
Instanz vom Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten abhängig. Das schließt natürlich nicht aus, daß, soweit es sich um allgemeine
punkte, das Handelsministerium, um Gesichtspunkte, die die Kom⸗
Fragen, die die Landwirtschaft und den Grundkredit betreffen, der Landwirtschaftsminister wird mitwirken müssen, und daß der Finanz⸗ minister auch natürlich, wenn es sich um Geldgeben handelt, das ent⸗ scheidende Wort wird zu sprechen haben. Aber für die Durchführung
der Sache, insbesondere die Vertretung dem Publikum gegenüber, wird künftig, wie es in der Tat schon jetzt in der Hauptsache war, das Ministerium der öffentlichen Arbeiten die Zentralstelle sein. Dor; sind auch bereits Vorbereitungen getroffen, um im Sinne der auf Verbesserung des Wohnungswesens abzielenden Bestimmungen des Gesetzes die Bauordnungen einer generellen Durchsicht zu unter⸗
mittleren und kleinen Wohnungsbaues in Städten befaßt, eingesetzt worden.
staatliches Gelände für den Bau mittlerer und kleiner Wohnungen zu 8 erträglichen Preisen für den Erbauer hergegeben werden kann.
Wesenlichste zur Förderung des kleinen und mittleren Wohnungs⸗ kbaues tun müssen und in die Notwendigkeit kommen, unter Um⸗ ständen auch die Interessen der Verwertung des kommunalen Grund⸗
besitzes hinter das allgemeine Interesse zurücktreten zu lassen.
schaften werden nach wie vor hier wertvwolle Hilfe leisten.
haben, daß die Notwendigkeit des Baues von gesunden Mittel⸗ und
die Anregungen auf diesem Gebiete gesammelt haben. — das haben auch verschiedene von den Herren Vorrednern schon
mehr zu sagen. In erster Linie steht die Gesundung des Familien⸗
einer naturgemäßen Vermehrung der Bevölkerung entgegenstehen. Denn daran ist nicht zu zweifeln: unter den verschiedenen Umständen,
“ 4 1“ 8 8
preik abgeschtächt sind, daß auch fie jett glauben, für das Geseb stimmen zu köoönnen. Aber davor müssen wir uns in acht nehmen, hier Versprechungen
gesellschaften müssen alle zusammenwirken. Vom Staat wird be⸗ sonders gewünscht, daß die oberste Leitung dieses Klein⸗ und Mittel⸗ wohnungsbauwesens in eine Hand gelegt ist. Das ist tatsächlich schon
ist, was in das Gebiet des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten
Dabei bleibt es natürlich. Bei dem engen Zu⸗ sammenhang zwischen Bauordnung und Wohnungsordnung wird auch
die Durchführung der Wohnungsordnung im einzelnen in letzter
Gesichtspunkte handelt, beispielsweise um sozialpolitische Gesichts⸗
munen betreffen, unter Umständen der Minister des Innern, um
werfen. Dort ist bereits eine Kommission, die sich mit der Frage des
Vom Staat wird auch die Frage schon erwogen, wie weit
Die Gemeinden werden aber mit ihrer ganzen Baupolitik das
Und Die gemeinnützigen Baugesell⸗ Es darf ihnen hoch angerechnet werden, in welcher Weise sie dazu beigetragen
sie werden das zweifellos auch tun.
Kleinwohnungen sich durchgesetzt hat. Sie sind es gewesen, welche Endlich aber
bervorgehoben — wird natürlich die Frage des städtischen Verkehts, welcher es ermöglicht, ferner gelegene Gelände für die arbeitende Bevölkerung in den großen Industriezentren und in den Städten überhaupt bewohnbar und benutzbar zu machen, eine große Rolle spielen. Ueber die Wichtigkeit der Lösung des Problems brauche ich nach dem, was heute hier schon gesprochen worden ist, nicht viel
lebens, dann aber auch die Beseitigung eines der Hindernisse, die
die auf eine Einschränkung der Geburtenziffer hingewirkt haben, ist einer der schwerwiegendsten die Sorge der Minderbemittelten, wie sie bei Vermehrung der Familie noch Wohnungen finden sollen. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, daß alle beteiligten Faktoren die Mög⸗ lichkeiten, die ihnen dieses Gesetz gibt, benutzen werden, um zusammen⸗ zuwirken zu einer Verminderung der großen Schwierigkeiten, die auf dem Gebiete des Wohnungswesens jetzt bestehen und die in der Zeit nach dem Kriege noch viel größer sein werden. (Beifall.)
Staatssekretär a. D. Dernburg: Ich sehe in dem Gesetz nur ein Programm, ja nur den Anfang eines Programms. Den Hauptnachdruck lege ich auf die ob igatorische Wohnungsinspektion allüberall, damit den elementarsten Anforderungen der Hygiene end⸗ lich einmal entsprochen werden kann. Bisher konnten in einem Hause⸗ die Mißstände in sanitärer Hinsicht noch so groß sein; war das Haus einmal polizeilich abgenommen, so bekümmerte die Polizei sich nicht mehr darum. Die erschreckende Verminderung der burtenziffer hängt mit dem Wohnungswesen aufs engste zusammen; es kommen sehr viel mehr Kinder auf die Welt als gesunde Wohnungen auf⸗ gebracht werden können. Die große neue Aufgabe, die uns gestellt ist ist der Wiederaufbau der Volkswirtschaft nach dem Kriege. Komm das Wohnungswesen nicht in Ordnung, so wird die alte mißliche Er⸗ scheinung der Abwanderung wieder eintreten. Die Bauindustrie liegt nicht erst seit dem Kriege, sondern seit 1911 still. Hier ist also un⸗ geheuer viel nachzuholen. Die Baugenossenschaften allein tun es nicht, Staat und Gemeinden müssen einen starken Träger einer großzügigen Wohnungspolitik in Aktion treten lassen. 800 bis 1000 2 killihnen⸗ werden jährlich verbaut werden müssen. Ganz überwiegende Bedeu⸗ tung kommt dabei der Entwicklung der Verkehrswege zu. schnelle Beförderungsgelegenheit muß gesorgt werden, auch für Verbilligung Wir nehmen das Gesetz gern in der Fassung an, wie es aus der Kom⸗ mission an das Plenum gekommen ist. 8
Finanzminister Hergt: 8
Meine Herren! Ich möchte nicht unterlassen, dem Herrn Staatsminister Freiherrn von Rheinbaben für die freundlichen Worte, die er für dieses Gesetz gefunden hat, und ebenso dem Herrn Staatsminister Dr. Dernburg für die Anerkennung, die er der Finanzverwaltung im allgemeinen ausgesprochen hat, meinen aufrich⸗ tigen Dank zu sagen. Diese Anerkennung gilt in erster Linie meinem verehrten Herrn Amtsvorgänger, dem es gewiß ein besonderer Vorzug gewesen wäre, in dem ihm vertrauten Hause gerade dieses Gesetz vorzu⸗ legen. Ich darf aber auch einen Teil der Anerkennung für die Herren meines Ressorts in Anspruch nehmen, und es ist für mich selbst eine ganz besondere Ehre und Freude, mich gerade mit 8 em Gesetz, durch das der Finanzverwaltung eine produktive Auf⸗ gabe gestellt wird, dem hohen Hause vorzustellen.
Die Tätigkeit der Finanzverwaltung vollzieht sich ja im allge⸗
11“¹“ 11“ — 9 .
bsuktis in Tätigkeit kreten, da enkgeht üns doch die weitere Durch⸗ erbeit, wir stehen nicht so im werktötigen Leben, wir sind bei kder weiteren Ausfübrung nicht so keteiligt, wie es bei den ankeran Ressorts der Fall ist. Wir bedauern das außcrordentlich.
Nun kommt hier eine Vorlage, die uns mitten ins Leben hincin⸗ führt. Freiherr von Rheinbaben hat darauf hingewiesen, daß der Staat vollkommen neue Aufgaben übernommen hat und neue Wege suchen muß, und das fällt der Finanzverwaltung zu. Ich kann sagen, meine sämtlichen Herren, die mit der Sache befaßt sind, gehen mit großem Feuereifer heran. Bei einer Bereisung von Rbheinland⸗ Westfalen habe ich mich persönlich von dem hohen Stande der Klein⸗ wohnungsfürsorge überzeugen können. Wir haben dort reichhaltige Eindrücke erhalten und ein sehr wertvolles Material gefunden, das wir nun verwerten können. Die Ausführungsanweisungen sind schon unterwegs; sobald beide Gesetze veröffentlicht sind, werden wir mit unserer Arbeit vorwärts gehen. Dazu aber brauchen wir die Ge⸗ meinden, und da bitte ich die Herren Vertreter der Gemeinden: sie mögen doch nicht mit solchem Pessimismus an die Aufgaben heran⸗ gehen, sondern ebenso von Hoffnungen getragen sein, wie die Staats⸗ regierung es tut. Ich kann mich auf die einzelnen Wünsche, die die Herren Oberbürgermeister vorgetragen haben, in so später Stunde nicht einlassen, ich glaube aber, daß sich vieles, was sie als Bedürfnis hingestellt haben, ganz automatisch von selbst erledigt, und manches, was sie gewünscht haben, von der Staatsregierung sich noch erfüllen lassen wird. Jedenfalls ist der gute Wille bei uns da, und wenn sich das Bedürfnis ergeben sollte, daß wir mit weiteren Mitteln beraus⸗ kommen, dann wird das auch geschehen. (Bravo!)
Dabei danke ich Herrn Staatssekretär Dr. Dernburg besonders für die Ausführung, die er eben gemacht hat, daß unter allen Um⸗ ständen streng wirtschaftlich verfahren werden muß. Das ist auch die Meinung der Finanzverwaltung. Aber im Rahmen dieses Pro⸗ gramms sind wir gern bereit, auch über das hinauszugehen, was bereits geschehen ist. Lassen Sie uns erst Versuche machen und Er⸗ fahrungen sammeln, dann wird es Zeit sein, um später das Haus mit neuen Vorlagen zu beschäftigen. (Bravo!)
Staatsminister Graf von Posadowsky: Ueber die Not⸗ wendigkeit eines Teeihehs ist kein Wort mehr zu verlieren. Nach dem Friedensschluß wird unsere Industrie alles zu tun baben, um möglichst viele Arbeiter heranzuziehen. Da liegt die Gefahr eines Abströmens der Arbeiter vom Lande nach den Städten vor. Es. wird unmöglich sein, unmöglich auch mit diesem Gesetze, innerhalb der Zeit dieses Zustroms die notwendigen Wohnungen zu schaffen. Es wird daher für eine gewisse Uebergangszeit nach dem Kriet⸗ ein Notgesetz zu machen sein, welches den sonst zu erwartenden Unzu⸗ träglichkeiten dadurch vorbeugt, daß es die Niederlassung in der Stadt von dem Nachweis einer Unterkunft abhängig macht. Der Föͤtzliche Zustrom, der eintreten wird, birgt aber noch weitere Ge⸗ es ist also nicht bloß der Nachweis einer Unterkunft über⸗ haupt, sondern derjenige einer solchen Unterkunft zu fordern, die gewissen polizeilichen Mindestforderungen entspricht. Eine Be⸗ schränkung der Freisügigkeit wird darin nicht erblickt werden dürfen. Nur auf diese Weise wird man auch den sittlichen Gefahren des Schlafgängertums vorbeugen können. In der Nähe der Großstädte
wird von dem Einzelhause cbersäben “ e
volitik muß in großem Maßstabe getrieben werden; Land genug in volitit muß namenklich im Osten, is dafür noch vorhanden. Den Baugenossenschaften allein wird die ösun 8 greßen Aufgaben nicht möglich sein, wir werden immer noch au den rivatbau an⸗ gewiesen sein und auch 4.2. Unternehmern wird staatliche durch niedrig verzinste Darlehen unter der Bedingung zu gewähren scin, daß sie kleine und Mittelwohnungen nach den gesetzlichen und olizeilichen Vorschriften bauen und vermieten. Die staatlichen Nittel sollten also auch zur Anregung der privaten Bautätigkeit benützt werden, die schneller baut als die Genossenschaften. Mit 20 Millionen ist aber hier nicht viel Fetan⸗ Dazu gehören ganz andere Beträge. In erster Linie na ür die heimische Siedelung esorgt werden, das ist viel praktischer, als große Summen in 8 9g e oder subtropische Kolonien zu stecken, wo der Deutsche üecnhaupt vicht arbeiten kann. Hoffentlich, findet sich bald ein Staatsmann, der das Wohnungswesen bei uns auf eine solche breite
8 t. . “ Ackermann⸗Stettin: Wenn die be⸗
ü ißstände des Zustroms wirksam bekämpft werden sollen, 18.“ Eee 8 Fusttosaa ia achweises noch weiter auszu⸗ gestalten sein.
Damit schließt die Generaldiskussion. In der Einzelberatung tritt ““ Freiherr von Rheinbaben für seinen Antrag ein, im
unkte der lex Adickes die Fegientnaevotlgge wiederherzustellen. Es soll also nicht die Einführung für den Bezirk einer meind durch Ortsstatut zulässig sein, sondern es soll die Einführung für den Bezirk einer Gemeinde auf deren Antrag durch den Ober. präsidenten unter 1 des Provinzialrats eerfolgen könmen, bräsiden es für Berlin der Zustimmung der zuständigen Minister
bedarf. 1 z
Handelsminister Dr. Sydow: Die Bestimmungen über die Ausdehnung der Geltung der soge⸗ nannten lex Adickes haben im Laufe der Beratungen über die beiden
Entwürfe des Wohnungsgesetzes, die nacheinander den Landtag be⸗
schäftigt haben, verschiedene Wandlungen durchgemacht. In der
ersten Regierungsvorlage vom Jahre 1914 war einfach vorgeschlagen, durch Gesetz die lex Adickes auf den ganzen Bereich der Konarchie
auszudehnen. Das stieß im Abgeordnetenhause bei einer ganz über ·
wiegenden Mehrzahl der Parteien um deswillen auf starken Wider⸗
spruch, weil es für bedenklich erachtet wurde, dem Eigentümer die größeren Garantien, die ihm das Zusammenlegungsverfahren unter der Leitung der Generalkommissionen gewährt, schlechtweg allgemein zu entziehen. Man wollte es von der Prüfung von Fall zu Fall abhängig machen, ob das einfachere, schleunigere Verfahren der lex
Adickes bei der Zusammenlegung zu Bebauuungszwecken stattfinden
sollte, und einigte sich damals im Abgeordnetenhause dahin, daß die
Ausdehnung dieser lex Adickes durch den Oberpräsidenten nach An⸗
hörung des Provinzialrats erfolgen sollte. Bei der jetzigen Vorlage,
der Regierungsvorlage vom Jahre 1916, hat sich die Regierung dann auf den Standpunkt des Abgeordnetenhauses gestellt, weil sie voraus⸗ sah, daß die Vorlage in der ersten Fassung dort keine Mehrheit finden würde. Jetzt hat sich die Kommission dieses hohen Hauses insofern der Regierungsvorlage von 1914 genähert, als sie gegenüber der Be⸗ schlußfassung des Abgeordnetenhauses zweifellos die Einführung der lex Adickes gemeindeweise erleichtert hat, indem nur der Beschluß durch Ortsstatut erfordert wird, das natürlich der Genehmigung des Bezirksausschusses unterliegt. Von diesem Gesichtspunkte aus könnte ich mich für den Kommissionsbeschluß aussprechen. Ich glaube aber, daß im Interesse der Förderung des Gesetzes und der Herbeiführung
um die Baublöcke, um das
eine Erleichterung eintreten würde, wenn das hohe Haus sich ent⸗ schließen könnte, im Sinne des Antrages des Herrn Freiherrn von Rbeinbaben die Regierungsvorlage wieder berzustellen, da ich keine Aussicht erblicke, für den Kommissionsbeschluß im Abgeordnetenhause die Zustimmung zu erlangen. Oberbürgermeister Koch tritt demgegenüber für den Kem⸗ missionsbeschluß ein. — Nach kurzer weiterer Debatte wird der Antrag von Rhein⸗ baben mit geringer Mehrheit abgelehnt. 7* Im Artikel 4 (gemeinsame Vorschriften für die Woh⸗ nungsordnungen und die Wohnungsaufsicht) ist die Bestim⸗ mung enthalten, daß von den Vorscheiften über Wohnungs⸗ ordnung und Wohnungsaufsicht die Königlichen Sosces aus⸗ genommen sind. Die Kommission hat hier auch die lösser der adligen Fürstenhäuser Hannover, Hessen⸗Nassau und Schleswig⸗Holstein hinzugefügt. Ein Antrag des Fürsten zu Salm⸗Salm, auch die Schlösser der ehemals Reichsunmittelbaren hier anzureihen, wird vom Antragsteller zurückgezogen. Die Vorlage wird in ihren weiteren Bestimmungen und darauf im ganzen einstimmig angenommen. Die Resolutionen der Kommission finden ebenfalls einstimmig Annahme. Das Bürgschaftssicherungsgesetz wird auf Antrag des Herrn Wermuth im ganzen angenommen. Dem Gesetzentwurf wegen weiterer Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über Sicherstellung des kommunalen Wahlrechts der Kriegs⸗ teilnehmer erteilt das Haus in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause unverändert die Zustimmung. Schluß 6 ½% Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 2 (kleinere Vorlagen; Rechnungssachen).
Uhr
Haus der Abgeordneten. 109. Sitzung vom 15. Januar 1918, Mittags 12 (Bericht von Wolffs Telegraphenbureau.)
Präsident Dr. Graf von Schwerin eröffnet die Sitzung um 12 ½¼ Uhr mit folgenden Worten:
Ich habe heute dem Hause leider einen besonders schmerzlichen Verlust mitzuteilen 8 Haus erhebt sich). Durch den Tod Nit be entrissen worden unser früherer langjahriger Präsident, Wirklicker Geheimer Rat Dr. Jordan von Kröcher; er ist am 88 dieses Monats im 72. Lebensjahre auf seinem Gute Vinzelberg verschieden. Er hat dem Heuß mit geringer Unterbrechung seit 1879, also fast vierzig Jahre hindurch, zuletzt als Vertreter des Wahlkrerses Salz⸗ wedel⸗Gardelegen, angehört. Die Geschifte des Hauses hat er volle vierzehn Jahre hindurch von 1898 bis 1912, geleitet, aber auch späterhin noch an den Geschäften hervorragenden Anteil genommen; namentlich hat er bis zuletzt den Vorsitz in einer Kommission gefücrt Seine Verdienste um Köoönig und Vaterland sind allgemein bekannt. Sein gerades, offenes Wesen, die Lauterkeit seiner Gesinnung, von esundem Humor unterstützt, und die geschickte Leitung der Verhand⸗
ungen ten ihm, weit über seine engeren Parteigenossen hinaus, S und Verehrer gewonnen. Den Hrnte ürhegen 12. ich im vamen des Hamfes die Teilnahme des Hauses ausgesprochen und einen
hre des Verstorbenen niederlegen lassen. Von einer
Kranz an der dem ausdrücklichen
Beteiligung an der Heisebung. habe ich, na
übereinstimmender Beschlüsse zwischen beiden Häusern des Landtags
meinen kritisch abwägend, und da, wo wir durch Bewilligungen pro⸗
Wunsche des Entschlafenen, tand genommen.
— 1 Se haben sich zu Ehren des Verstorbenen von den Plätzen erhoben. Ich stelle et.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bemerkt
Abg. Kanzow ffortschr. Volksp.), daß er in einer Sitzung dor Weihnachten behauptet habe, der Landrat von Labjau habe of Ht unt Eintritt in die Vaterlandspartei aufgefordert. Er ftelle diese irrtu liche Bemerkung dahin richtig, daß in landwirtschaftlichen Verein von Lahiau unter dem Vorsitz des Landrats ein anderes Mitglied den Antrag gestellt habe, korporativ in die Vaterlandspartei einzutreten.
Auf der Tagesordnung steht zunächst der Bericht der ver⸗ hührehen Gemeindekommission über den Antrag der Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) und Genossen auf Zu⸗ lassungder Frauenals Mitglieder städtischer Verwaltungsdeputationen und Stiftungs⸗ vorstände. e Kommission beantragt die nahme in folgender Fassung:
die Regierung zu ersuchen, einen Eefehenhs einzubringen, durch den die Bestimmungen der Städteordnungen Preußens dahin geändert werden, daß Frauen zu Mitgliedern städtischer Verwaltu deputationen und Stiftungsvorstände der sozialen Fürsorgen und Wo⸗ eee. mit beschließender Stimme bestellt werden können. (Die
orte „der sozialen Fürsorge und Wohlfahrtspflege“ sind Zusatz der Kommission.)
Die Abgg. Dr. Kaufmann und Marx ( ntr.) be⸗ antragen, hinter „Wohlfahrtspflege“ einzufügen: „sowie von Schulkommissionen“.
„Der Abg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) beantragt, die ursprüngliche Fassung seines Antrages wieder herzustellen.
In Verbindung damit werden verschiedene Petitionen beraten. 8
Die Petition des Deutschen Bundes gegen die Frauenemanzipation in Kiel u. a, um Ablehnung des kommunalen Frauenwahlvechts be⸗ antragt 8 Gemeindekommission, der Regierung als Material zmu überweisen.
Den gleichen Beschluß beantragt die Petitionskommission be⸗ üglich der Petition des Deutschen Frauenstimmrechtsbundes in Frank⸗ Thr g. M. um Einführung des Wahlrechts der Frauen in Staat und
emeinde, während der Abg. Aronsohn sfortschr. Volksp.) die Ueber weisung dieser Petition zur Erwägung beantragt. 2, Eine des Deutschen Bundes gegen die Frauenemanzi⸗ pation in Kiel um Schutz der Staats⸗ und. Gem eindebeamten gegen die Unterstellung unter E weibliche Vorgfseüe, owie um Schutz der Beamten und Privatangestellten nach dem Kriege gegen die weibliche Konkurrenz im Eunverbsleben beantragt die Gemein⸗ kommission, der Regierung zur “ zu überweisen, jedoch unter Ausschluß der Pe heleen, bezüglich deren zur Tagesordnung übergegangen werden soll.
Abg. Gräf kkons.): Trotz aller Bedenken wird ein Teil meiner Freunde für die Kommissionsfassung stimmen, ebenso für den Zusatz metze des Zentrums. In einzelnen Bun Ftaaten hat man ja dem bezüglichen Wunsch der Frauen schon Rechnung getragen. „Ein anderer Teil meiner Freunde lehnt den Antrag Aronsohn auch in der Kom⸗ missionsfassung ab, und zwar wegen der sich daraus für das Frauen⸗ stimmrecht ergebenden Konsequenzen. Sie nehmen nicht an, daß das Verlangen vereinzelter 8' unserer Frauenwelt durch Verwirk⸗ lichung des Antrages Aronsohn bofriedigt sein wird. Der preußische Landesverein für Frauenstimmrecht hat sich sofort gegen die Ein⸗ schränkung gewandt, die der Antrag in der Kommission erfahren hat, auch andere Frauenvereine in dem Antrage nur eine Abschlags⸗ sehlung „Der Abg. Firsc. lin hat ja im vorigen Jahre ausdrück⸗
ich erklärt, das 8 sei die Gewährung des kommunalen und des staatlichen Frapenpabtrece Daß das kommunale Fr lrecht nur eine Vorfrucht des staatlichen Frverfttnetüe ist, darüber lassen die L1g.. in anderen Ländern keinen S Eine e che “ r würde bei uns nicht im Sinne des besonnenen Teiles der Bevölkerung sein, aus den Erfahrungen des Krieges, aus den Ausnahmezuständen, die noch jetzt herrschen, darf man nicht