1918 / 13 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Ee Interessen der Frauenwelt lassen sich auch vüü eren Gebieten als auf dem aktiver Beteiligung an kommunalen Vertretungen zur Geltung bringen. Bei gutem Willen muß es ge⸗ ingen, für die sachverständige Tätigkeit der Frauen Formen zu finden zie den praktischen Zweck erreichen, ohne die Frau in das Getriebe er politischen Dinge hineinzuziehen. Der deutsch⸗evangelische und der katholische Frauenbund haben sich an das Haus mit Vorschlägen in diesem Sinne gewandt; ihre Vorschläͤge sind nicht alle gangbar, aber sie ud geeignet, die Frauen von der Stimmrechtschwärmerei abzulenken. Wi lehnen geschlossen die Einführung des Frauenstimmrechts ab. Die tslage der Frau ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch ausreichend sichert. Die Zahl der Frauenrechtlerinnen verschwindet in der großen Masse der Frauen, die pon der Teilnahme am öffentlichen Leben nichts vissen wollen. Das gilt auch vom kommunalen Frauenstimmrecht. Dessen Zulassung würde das parlamentarische Frauenstimmrecht nach sich ziehen müssen. Und wie rasch sich diese Dinge zu vollziehen peflegen, kann man an dem Beispiel von Dänemark erkennen, wo es ein kurzen zwölf Jahren vom Stimmrecht für die kirchliche Wahl bis zum aktiven und passiven Wahlrecht der Frauen für die Volksver⸗ tretung gekommen ist. Schon Treitschke hat hervorgehoben, daß as Stimmrecht für verheiratete Frauen sehr unerwünschte Folgen für den Frieden in der Familie haben müsse. (Heiterkeit links; Heiterkeit auch auf den sehr zahlreich mit Frauen besetzten Zuhörer⸗ ribünen.) Die Gewährung des Stimmrechts nur an die unver⸗ 1“ Frauen wäre andererseits eine Zurücksetzung der Frauen und der Mütter. Wer das Frauenwahlrecht will, muß auch unseren Frauen zu reger Teilnahme am politischen Leben in Stadt und Land verhelfen. Ich bestreite, daß dem Durchschnittstyp unserer Frauen⸗ welt damit gedient ist. In ruhigen politischen Zeiten wird die Frau Politik Politik sein lassen und sch auf ihren eigentlichen Pflichten⸗ kreis beschränken. Rückschläge zeigen sich auch schon in den Ländern, die das allgemeine Frauenstimmrecht haben, wie in Finnland. Auch aus sozialen Gesichtspunkten läßt sich das Verlangen nach dem Frauenstimmrecht nicht ableiten, auch nicht aus der angeblich von der Natur gewollten Abwanderung der Frauen in das Berufsleben. Es muß im Gegenteil alles geschehen, um die Frau ihrem eigent⸗ lichen Berufe, der Erhaltung der Rasse, zu erhalten. Von der Be⸗ währung des Frauenstimmrechts im Nuslande kann keine Rede sein. Schon haben sich in Australien und Nordamerika Frauenbünde zur Abschaffung des Frauenstimmrechts gebildet. Anderseits geht mit der Rüssehnung des Frauenstimmrechts eine zunehmende Radikali⸗ sterung der politischen Bestrebungen einher; das schließliche Ziel kann nur der Sieg der Massen sein. Neuerdings haben sich deutsche bürgerliche Frauenverbände mit sozialdemokratischen zusammengetan. Wir sind uns einig darin, daß die Haltung der deutschen Frau im Kriege über alles Lob erhaben ist. Aber gerade der Krieg hat sie auch um die Erfahrung bereichert, daß es für das weibliche Wesen sehr schwer ist, allein zu stehen. Gerade der Krieg sollte ihnen die Einsicht in die völlige Ungleichartigkeit der Männer und Frauen nach Aufgaben und Zielen gewährt haben. (Vizepräsident des Staatsministeriums Dr. Friedberg erscheint am Ministertisch.) Es ist innerlich unhaltbar, daß die Frauen für zeitweise Leistungen im Kriege politische Dauerrechte erhalten, damit würde nur eine bedenkliche Herrschaft der Schwachen im Staate angebahnt werden. 8 Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.) gibt einen Neberblick über die Rechtslage in den einzelnen Provinzen bezüglich der Teilnahme der Frauen in den Deputationen, besonders der Schuldeputationen und den Schulkommissionen. Der bisherige Rechtszustand ist nicht o unerträglich, wie man es darstellt. Die Tätigkeit der Frauen ist bisher in diesen Deputationen sehr erfolgreich gewesen. Mit be⸗ sonderer Vorliehe haben die Frauen bisher in den Deputationen ge⸗ wirkt, die sich mit sozialen Dingen und der Wohlfahrt befassen. Den Antrag Aronsohn in seiner abgeschwächten Form halten wir für ganz unbedenklich und werden für ihn stimmen. Den neuerlich einge⸗ brachten Antrag Aronsohn müssen wir dagegen ablehnen. Daß die

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Frauemvelt in . und kommunalen Körpern das aktive Wahl⸗ recht ausübt und selbst am öffentlichen Leben teilnimmt, widerspricht 8 sich dupchaus nicht der christlichen Sittenlehre, dem Natur⸗ oder Kirchengesetz. Wenn. meine politischen Freunde die politische Be⸗ tätigung der Frauen im öffentlichen und kommunalen Leben nicht für Prfss cch halten, so geschieht es aus der großen Hochachtung und Mertcheßung vor den großen Aufgaben der Frau als Gattin und Mutter heraus. Wir wollen den Frauen nicht ihre Rechte be⸗ schneiden. Jeder Freund unseres Vaterlandes und jeder Freund der Fün n Fehae goch⸗ wünschen, daß die Frauen bald wieder der fün Beupcherafes zuvͤggegehen werden, die, jetzt in der re sie üssach. gedhs ichen und verderblichen. Kriegsarbeit tätig sind. W. - Verhältnisse dürfen wir keine Rücksicht nehmen. ö“ Ziese Dinge aus unseren eigenen Verhältnissen heraus urteilen. Die Petitionem dos Deutsch⸗evangelischen Frauenbundes 8 des katholischen Frauenbundes sind uns in ihren Grundgedanken arin gegebenen Anregungen werden in der Kommission deshalb gengu zu Prüfen sein. Die Dinge, die sich aus den Verhältnissen 1Srhs eagrhsckelt haben, soll man nicht ohne gewisse Gründe ändern. Shalb halten wir auch alle die Petitionen für über das Ziel hinaus⸗ süeng. die sich dagegen wenden, daß in den Schulen Männer unter ken Befohl von Frauen gestellt werden.

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Conze: Die Regierung hat aus den Erfahrungen dieses Krieges gewisse Folgerungen gezogen und ist durchaus bereit, die Städteordnungen in dem Sinne des Beschlusses der verstärkten Gemeindekommission abzuändern. Sie hält es allerdings nicht für richtig, diese Abänderung vorweg in einem besonderen Gesetz zu vollziehen, sondern erst bei der ohnehin alsbald notwendigen Aende⸗ rung der Genneindeverfassungsgesetze. Schon nach den bisherigen Be⸗ stimmungen ist es möglich, einen Weg zu finden, um den Frauen auch in weiterem Umfange als bisher das Stimmrecht in den städti⸗ schen Deputationen zu geben. leten Fezeh Kescich⸗ Nordhaufen (Fortschr. Volksp.): Bei der 88 Behand ung der Frauenfrogs im Jahre 1912 hat der damalige

dedner des Zentrums in Aussicht gestellt, daß die Zeit kommen werde, wo man dem Frauenstimmrecht nähertreten könnte. Seitdem sind fünf entscheidende Jahre vergangen, ich habe aber in der Rede des Abg. Kaufmann eine solche entgegenkommende Erklärung vermißt; im Gegentcil, er scheint zurückrevidieren zu wollen. Heute unterhalten sich schon viele Frauen über die politischen Dinge. Mit den völker⸗ rechtlichen Bedenken ist der Abg. Graef auf falschem Wege. Aus den oberen Ständen ist die Einschränkung der Kinderzahl aus reiner Be⸗ quemlichkeit gekommen. Daß Frauen, die sich politisch betätigen, auch Kinder gebären können, zeigt Maria Theresia, die 15 Kinder ge⸗ boren hat. Dem Abg. Graef erwidere ich ferner, daß der Liberalis⸗ mus noch niemals enras aus Egoismus getan hat. (Lachen rechts.) In Deutschland muß der Grundsatz von Recht und Gerechtigkeit herr⸗ schen. Nach dem allgemeinen Landrecht sollen die Rechte heider Ge⸗ schlechter gleich sein, so weit nicht gesetzlich besondere Ausnahmen gemacht sind, und das Ausführungsgesetz zum B. G. B. hat diese Be⸗ stimmungen aufrecht erhalten. Durch ein Gesetz von 1850 wurden die Frauen, Lehrlinge und Schüler von allen politischen Rechten ausgeschlossen, aber die neuere Entwicklung zwingt dazu, den Frauen gegenüber den Pflichten, die sie übernommen haben, die entsprechen⸗ den Rechte zu gehen. Wie lange hat es nicht gedauert, bis die Fran zum Universitätsstudium zugelassen wurde! Jetzt im Kriege ist es aber geradezu ein Glück gewesen, daß wir studierte Frauen haben; eine große Anzahl von Aerztinnen kann die im Felde stehenden Aerzte er⸗ setzen. Sehr umfangreich und segensreich ist die Tätigkeit der Frauen im Schulwesen. Und im Erwerbs⸗ und Gewerbeleben sind jetzt wohl 12 bis 15 Millionen Frauen tätig.

2 bis 1 Was die Frauen jetzt im Kriege leisten, ist wohl zu vergleichen der Wehrpflicht der Männer. Darum ist auch das Streben der Frauen nach politischen Rechten begründet. Alle konservativen Männer haben sich dafür ausgesprochen, z. B. der Abg. Graf Kanitz im Jahre 1891 bei der Beratung über die Land⸗ gemeindeordnung, wo er den Frauen die persö Fec. Ausübung ihres Wahlrechts gewähren wollte, und der Abg. von Kardorff, der 1902

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Frau ausgesprochen hat. Wir verlangen allerdings nicht, daß die Frau gleich die politischen Rechte im Staate bekomme. (Abg. Ad. Hoffmann: Immer langsam voran!) Wir wollen den rubigen Gang der Entwicklung weiter verfolgen. Die Petition des Bundes gegen die Frauenemanzipation, die sich gegen die Unterstellung der Männer unter weibliche Vorgesetzte richtet, hat lediglich agitatorischen Charakter, und wir beantragen deshalb, über diese ganze Petition zur Tagesordnung überzugehen. Der Kommissionsantrag berücksichtigt nur die Frauen in der sozialen Fürsorge und in der Wohlfahrtspflege, der Antrag des Abg. Kaufmann nur in Schulkommissionen. Das ist nur halbe Arbeit, wir wollen ganze Arbeit machen und haben deshalb ganz allgemein die Zulassung der Frau zu den Verwaltungsdeputa⸗ tionen beantragt. Was die Petition üm das Gemeindewahlrecht der Frau betrifft, so habe ich namens meiner Freunde zu erklären, daß wir dafür stimmen würden. In zahlreichen Gemeinden, z. B. in der Provinz Hannober haben die Frauen bereits das Gemeindewahlrecht. Eine ganze Reihe von Bürgermeistern großer Städte haben sich sehr

kennend über die Tätigkeit der Frau im Gemeindedienst aus⸗ gesprochen. Inbezug auf das Frauenwahlrecht im Staate können wir zurzeit nicht zustimmen, sondern wir wollen die weitere Entwicke⸗ lung abwarten. Wir sind jetzt in einer schwierigen Lage und dürfen die Wahlrechtsreform und alle diese Sachen nicht noch durch weitere For⸗ derungen erschweren. England hat jetzt trotz seines ursprünglichen Sträubens das Frauenwahlrecht einführen müssen. An Reformen soll man nicht zu spät herangehen. Alle Stände, Männer und Frauen arbeiten gemeinsam zum Wohle des geliebten Vaterlandes. (Beifall Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Der Abg. Gräf und seine Freunde haben aus dem Kriege nichts gelernt. Die Tätigkeit der Frau, be⸗ sonders in der Kriegsfürsorge, muß denen entgegengehalten werden, die jedem Fortschritt in der Frauenfrage entgegen sind. Wir sind für den Antrag des Abg. Aronsohn in der ursprünglichen Fassung, weil er allgemeiner gehalten ist als der Zentrumsantrag. In einer Zeit, wo die Frauen durch die wirtschaftlichen Verhältnisse gezwungen sind, sich einem Erwerbsberufe zu widmen, müssen ihnen auch die politischen Rechte, das Wahlrecht in Staat und Gemeinde, gewährt werden. Die zurückkehrenden Krieger werden nicht alle Plätze be⸗ fecen können, die Frauenarbeit wird weiter nötig sein. Die Aus⸗ icht auf Verheiratung ist für die Frauen durch den Krieg geringer geworden. Es gibt viele Fragen im politischen Leben, die nicht allein durch die Männer gelöst werden können, bei denen vielmehr der Rat der Frau nicht entbehrt werden kann. Wenn in diesem Hause Frauen säßen, würden vielleicht auch die Männer ihre Pflichten als Volksvertreter etwas ernster nehmen. Es könnte nichts schaden, wenn in dieses Haus etwas frisches Blut hineinkäme. ie

Die Wahl⸗ rechtsreform versucht man in der Kommission zu verschleppen und wo⸗ möglich zu vereiteln. Wir werden gleichwohl diese Gelegenheit be⸗ nutzen, in der Kommission das Frauenwahlrecht zu beantragen, wenn auch ein solcher Antrag aussichtslos sein wird. Die Stimme dieses Parlaments ist noch nicht die Stimme des ganzen Volkes; das Volk wird alle Mittel benutzen, um auch gegen die Mehrheit dieses Hauses seiner Meinung Geltung zu verschaffen. In einer ganzen Reihe von Staaten besteht bereits das Frauenwahlrecht; auch England führt es jetzt ein. Preußen marschiert wie stets an letzter Stelle, dieses Par⸗ lament ist reaktionär. Deshalb erklären wir den Kampf gegen das Dreiklassenwahlrecht, auf dem es beruht, und wir werden in diesem Kampfe nicht nachlassen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. Liepmann (nl.): In der Schätzung der Frauen⸗ arbeit ist der Krieg auch für uns ein großer Lehrmeister gewesen. Bei manchen gesetzgeberischen Arbeiten wird es ein Gebot der Klug⸗ heit sein, die Frau bei den Vorbereitungen heranzuziehen. Wir stehen dem Antrag des Abg. Aronsohn mit Sympathie gegenüber, aber ein Teil meiner Freunde glaubt ihm nicht ohne jede Beschränkung zustimmen zu können und hat sich deshalb für die Kommissionsfassung erklärt. Wir wollen kein Präjudiz für die Einführung des Frauen⸗ wahlrechts schaffen, und aus diesem Grunde auch die Petition nur der Regierung als Material überweisen, wir beantragen dies auch für die Petition, die sich gegen die weiblichen Borgesetzten richtet, und die die Kommission zur Erwägung überweisen will. Wir wollen die Tätigkeit der Frau auch an hervorragender Stelle, wenn sie sich be⸗ währt hat, nicht enthehren. Der zweite Teil dieser Petition bezüg⸗ lich der Wiederanstellung der heimkehrenden Krieger gehört zur Kompetenz des Reiches. Abg. Dr. von Woyna (feikons.): Wir stimmen für den Antrag des Abg. Kaufmann. Wir erkennen die Tätigkeit der Frau auf allen Gebieten vollkommen an, die Frauen haben mehr geleistet, als von ihnen erwartet werden konnte. Aber wenn wir heute schon den Frauen das Wahlrecht in Staat und Gemeinde geben würden, würden wir einen Stein statt Brot geben. Die Frauen haben im Grunde ganz andere Interessen. Man sollte vielmehr die Frage der Konkurrenz der Frauenarbeit mit der Männerarbeit und die Frage der Zunahme der unehelichen Geburten in die Erwägung ziehen. In Hannover haben nicht die Frauen an sich das Wahl⸗ recht, sondern der Besitz ist für dieses Wahlrecht maßgebend. Wenn die Sozialdemokraten sich der erwähnten Fragen annehmen wollten, 8 würden sie dem Vaterlande einen großen Dienst erweisen, und abei würden sie unsere Mitarbeit finden. Abg. Ströbel (U. Soz.): Die Frauen sollten sich nicht an den schönen Redensarten genügen lassen, mit denen sie hier abgespeist würden, sondern nun erst recht den Kampf um das Wahlrecht führen. Eine große Zahl von Frauen hat nicht die Möglichkeit, eine Ehe zu schließen. Nur 50 Prozent aller erwachsenen Frauen waren 1907 ver⸗ beiratet, die anderen sind also auf Berufsarbeit angewiesen. In der Landwirtschaft allein waren damals viereinhalb Millionen Frauen im Hauptberuf tätig. Deshalb müssen die Frauen auch im Leben mitsprechen dürfen. In der Industrie waren 1907 2,1 Millionen Frauen beschäftigt. Da die kapitalistische Gesellschaftsordnung die Frauen immer mehr zur Berufsarbeit zwingt, kann man nicht mehr sagen, daß die Frau im öffentlichen Leben nichts zu tun habe, son⸗ dern in die Jamilie gehöre. Nicht aus patriotischem Sinn, sondern aus bitterer Not haben die Frauen im Kriege zur Arbeit gegriffen, weil die kümmerlichen Kriegsbeihilfen nicht für den Lebensunterhalt sese eg. Nur die Arbeit der Frau hat die Rüstungsindustrie der 4 e 8“ erhalten, und zum Dank dafür sollen die Frauen rechtlos bleiben. In Kunst und Wissenschaft hat die Frauenwelt Talente bervorgebracht, die turmhoch über dem Durchschnitt der Männer stehen. Die Frauen müssen das aktive und passive Wahl⸗ recht in Staat und Gemeinde haben. In vielen anderen Staaten Heftöbt das Frauenwahlrecht, in England haben Unterhaus und Ober⸗ mit großen Mehrheiten es gutgeheißen. Da behaupten die Herren hier immer noch, das geht uns nichts an. So isoliert kann ber eig in der Welt nicht dastehen. Bei uns herrscht aber ie Militärdiktatur, die Eroberungskriege führen will. Im Aus⸗ lande meint man, das deutsche Volk sei vom bösen Geist besessen aber es ist ja nur eine Minderheit, die hier durch die Militärmacht FGeercht. Die Kriegskosten sind ins Ungeheure gestiegen (Präsident Graf von Schwerin⸗Löwitz verweist den Redner auf die Sache.), in der Wahlrechtskommission ist von den Kriegslasten und Steuerlasten in Verbindung mit dem Wahlrecht der Arbeiter gesprochen worden ebenso kann ich hier bezüglich des Wahlrechts der Frau darüber sprechen. Jedenfalls sind Maßnahmen erforderlich, um bei der Auf⸗ bringung der Lasten die Interessen des Proletariats zu wahren. Die Konserpativen wollen das gleiche Wahlrecht nicht geben, wir werden nicht ablassen zu kämpfen, bis wir es erreicht haben. Nur der demo⸗ kratische Völkerbund kann dem imperialistischen Kriege ein Ende bereiten. (Beifall bei den U. Soz.) 1 Darauf vertagt sich das Haus.

Schluß gegen 5 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 12 Uhr (Einbringung des Etats für 1918; Gesetz über die Verein⸗ fachung der Verwaltung; Fortsetzung der Beratung über das Frauenwahlrecht.) 86

im Reichstag sich für eine Verbesserung der rechtlichen Stellung der

Handel und Gewerbe.

Der Aufsichtsrat der Optischen Anstalt C. P. G. Aktiengesellschaft, Berlin⸗Friedenau, hat beschlossen, der Genetanl versammlung die Verteilung von 20 pg für die Aktionäre von⸗ zuschlagen. Die Generalversammlung soll auf den 5. Februar 1918 Vormittags 11 Uhr, einberufen werden. . Wien, 15. Januar. (Korr.⸗Büro.] Der Verwaltungsrat des Wiener Bankvereins hat beschlossen, der zum 12. Februar an⸗ beraumten außerordentlichen Generalversammlueg eine Erhöhung des Aktienkapttals um 30 auf 180. Mizlionen Kronen durch Ausgabe von 75 000 vollgezahlten Akrien zu je 400 Kront vos.

zuschlagen. 8

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Börse in Berlin. (Notierungen des Börsenvorstandes)

vom 16. Januar vam 15. Janu Geld Buief Geld 25 ℳ6 215 ½ 216 152 ½ 153 163 ¼ 163 ¾ 161 ¾

161 ¼ 112 ¾

112 ½ 66,55 66,65 80 ½

80 19,05

18,95 1172- ½ 118 %

8 für

New York 1 Dollar Holland 100 Gulden Dänemark 100 Kronen Schweden 100 Kronen Norwegen 100 Kronen Schweiz 100 Franken

82 100 Bulgarien 100 Leva

Konstanti⸗ 100 Piaster

nopel Barcelonag 100 Pesetas

Kronen

Madrid und

——

Unter ähnlichen Verhältnissen wie gestern vallzeg sich auch heute der Verlauf der Börse, die wieder ein sehr ruhiges Aussehen zeigte, während die Haltung eher eine gewisse Schwäche erkennen ließ. Auf den meisten Gebieten waren die Veränderungen belanglos. Russssche Werte, die anfänglich recht fest lagen, ermatleten später, auch Rutsische Bankaktien lagen schwach, ebenso Schiffahrtsaktien wie österreichische Werte. Der Schluß war unbelebt. 1 8

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Wien, 15. Januar. (W T. B.) Dos kennzeschnende Merkmol der Börse bildete die hochgradige Seschäftsunlust im Zusammen⸗ hange mit der Uaklarheit der äußeren politischen Lage und den Be⸗ richten von den fremden Märklten. Die allgemeine Zurückhaltung hatte zur Folge, daß schon kleine örtliche und Budapester Abgaben einen merklichen Druck auf die Kurse ausübten, wobei namenrlich die leitenden Bankpapiere, Staatseisenbahn⸗ und türkische Tabakwerte svärfee rückgängtg waren. Im Schranken waren Kraftwagen⸗ und Polzaktien sowie Pavierfabriksaktien billiger angeboten. Auch auf dem Anlagemarkt herrschte Geschäftsstille. 1

London, 14. Januar. (W. T. B.) Engl. Konsols 55 ¾, 5 % Argentinier von 1886 —, 4 % Brasilianer von 1889 57 ¼, 4 % Fayaner von 1899 71 ½, 3 % Portugiesen 36 ¾, 5 %, Russen von 1906 —, 4 ½ % Russen von 1909 47 ¾, Baltimore and Ohio —, Canadian Pacific 161, Erie —, National Railways of Mexico 7 ½, Pennsylvania —, Southern Pacific —, Union Pacisic —, Unned States Steel Corvoration 98, Anaconda Copper —, Rio Tinto 64 , Chartered 15/0, De Beers 13 ⁄16, Goldfields 1 ½, Randmines 3. Prtvatpiskont 4 ¼2, Silber 45 ½⅛. Wechsel auf Amsterdam kurz 11,02 ½, Wechsel auf Paris kurz 27.18 ½, BWechsel auf Petersburg kurt 365. 5 % Kriegsanleihe 93 t, 4 % Keciegsanleihe 101 ⅛, 3 ½ % Kriegsanleibe 86 ¼. 3

Paris, 14. Januar. (W. T. B.) 5 % Französtische Anleibe 88,50, 3 % Frauzösische Rente 58 ¼, 4 % Span. äuere Anleihe 117,80, 5 % Russen 1906 55,70, 3 % Russen von 1896 —, 4 % Xürken untf. 63,75, Suezkanal 4610, Rio Tinto 1830.

New York, 14. Januar. (Schluß.) (W. T. B.) Der heutige Börsenverkehr gestaltete sich bei rubigem Geschäft sehr un⸗ regetmäßig. Nach uneinheitlicher Eröffnung gaben die Kurse auf Verkäufe der berufsmäßigen Spekulatton nach, erholten sich aber im Verlaufe infolge Eingreifens der Spekulantengruppen. Später überwog wieder das Angebot, so daß sich der Schluß schwach ge⸗ staltete. Aktienumsatz 520 000 Stück. Tendenz für Geld: Fest. Geld auf 24 Stunden Durchschnutssatz 4, Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen 4, Wechsel auf London (60 Tage) 4,72,00, Cable Transfers 4,76,45, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,73, Silber in Barreu 90 ½, 3 % Northern Pacifie Bonds —, 4 % Verein. Staaten Bonds 1915 —,—, Aichison Topeka u. Santa 83 8⅜, Baltimore und Ohio 51 ⅜, Canadian Pacific 137 ½, Chesapeake u. Ohio 50 ½, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 42 ¾, Denver u. Rio Grande 3, Illinoig Central 92 ¼, Loutsville u. Nashville 112, New VYork Central 68½, New York u. Western 102 ¾, Pennsylvania 45 ¼, Reading 71, Southern Pacific 81 ¼, Union Pacisic 110 ⅜, Knaconda Miaing 60 ¾, Untted States Steel Corporatton 90 ⅛, do⸗

Rio de Janeiro, 4. (W. T. B.) Wechsel auf Lonbon 13²9 ⁄⁄2.

Januar.

1

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten. London, 14. Januar. (W. T. B.) Kupfer prompt 110. Liverpool, 5. Januar. (W. T. B.) Baumwopolle. Loko⸗ notierungen. Amertkanische 6 Punkte höher, Brasilianische 10 Punkie höber, Scinde und Bengal 6 Punkte höher, andere Indische un⸗ venerchn. 1 8 8 verpool, 14. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsa 3000 Ballen, Einfuhr 4250 Pallen, 828 3200 Balen 8— kanische Baumwolle. Für Januar 23,69, für Februar 23,52. Liverpool, 5. Januar. (W. T. B.) Baumwoll⸗Wochen⸗ bericht. Wochenumsatz 12 790, do. von amerikanischer Baum⸗ wolle 6960. Gesamte Ausfuhr —, do. Einfuhr 66 354, do. do. von amerikanischer Baumwolle 66 354. Gesamter Vorrat 453 670, do. do. von amerikanischer Baumwolle 299 110, do. do. von ägyptischer

Baumwolle 5160. (W. T. B.) Wollmarkt ur⸗

„Bradford, 14. Januar.

verändert.

Nero Pork, 14. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle oko mirhling 32,60, do. für Februar 31,41, do. für März 31,36, do. für April —,—, New Orleans bo. loko middling 32,00, Petroleum tefined (in Cases) 16,50, do. Stand. white in New York 12,30. do. ia Tanks 6,50, do. Credit Balances at Oil Cito 4,75, Schmalz prime Western —,—, do. Robe Brothers —,—, Zucker Zentrifugal —,—, Weuzen Hard Winter 226, Mehl Spring⸗ LEö Getreidefrachkk nach Liverpool do. ser Maf 828, 9 t, do. h Januar 7,75, do. für März

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e. Sewerbe⸗ und Kaufmannsgericht⸗, Monatsschrift des Verbandes deutscher Gewerbe⸗ und Kaufmannegerichte (Verlag von XSS Stuttgart), enthält in Heft 4 des 23. Jabrgangs folgende Beiträge: „Das Zeugnis der Angestellten, ein Beitrag zur Reform und Vereinheitlichang des Angrstelltenrechts in Deutschland und Orsterresch, von Oberlandesgerichtsrat Dr. Siegmund Grünberg; „Der Ftafluß des Krieges auf die Tätigkeit einzelner schweizerischer gewerblicher Schiedsgerichte von Rechtsanwalt Dr. Kubn. Richt⸗ sprechung deutscher Gewerbe⸗ und Berusungsgerichte (G.⸗G. Berlin⸗ Schönederg, Essen) und anderer deucschen Gerichte (O.⸗L.⸗G. Cöln) e- Recht des Arbeitsvertrags: „Sind Altisten Gewerbegehilfen? von Rechtsanwalt Dr. Richard Treitel. 1 8

11“

zum

1. Untersuchungs achen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

1 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

2 Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschafien.

Zweite Beilage Deutschen Reichsanze

iger und Königlich Preußischen

Berlin, Mittwoch, den 16. Januar

OS ff tl A. b ffentlicher Anzeiger. Anzeigenpreis für den Raum einer F5gespaltenen Einheitszeile 50 Pf. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.

Bankausweise.

Erweros⸗ und Wirtschafts See n 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten . Anfall, und Invaliditötz⸗ ꝛc. Versichervrg,

Verschiedene Belannimachungen⸗

1) Untersuchungs⸗ b““

557369] Sterkbrief.

Der Kanonier Paul Fuchs der 3. Er⸗ satzbarterie AlI. Ersa asbteilung Feld⸗ arkillerieregiments Nr. 25 Darmftadt, ge⸗ boren am 15. Januar 1874 in Niedlat, Verwaltungsbezirk Pleß, Königvreich Peruven, b ker Firma Paul Viertel u. Co. in Fankenstein k. Schl. auf Abruf beurlaubt war, sollte sich auf schriftlichen Befehl seiner Batterie am 15. 12. 1917 wieder hei der Batterie melden. Ein an ihn ge⸗ richteter Brief kam als unbestellbar zurück, und sind alle weiteren angestellten Er⸗ mittlungen über seinen Aufenthalt ohne 2 Erfolg geblieben. Derselbe war bei seiner Entfecnung bekleldet mit: blauem Waffen⸗ rochk, grauer Tuchhose, Schnürstiefeln und grauer Feldmütze. Es wird ersucht, den Kanonier Fuchs im Betretungsfalle zu verhaften und an die nächste Militär⸗ oder Marinebehörde (Truppen⸗ vil oder Marinetell oder hehörde, in großen Standorten an die Kommandantur oder an das Garnison⸗ fommaado) abliesern lassen zu wollen und Meldung hierüber hierher zu geben.

Beschreibung: Alter: 43 Jahre, Größe: 15 m, Gestalt: gedrungen, Nase: stumpf, Mand: breit, Kinn: voll, H furde: grau, Bart: strupp. Schnurrb. Besondere Kennzeichen: keine. b

Darmstadt, ben 12 1. 1918.

Gericht der II. E./F.⸗A.⸗R. 25. b

Der Gerichtsherr Graf von Büdingen, Hauptmann und Abteilungskommandeur. [57368]

Steckbrief. St. P. L. III e Nr. 411/17.

Der unten beschriebene Wehrmann Uler Viktor Schmidt, geb. 24. 10. 90 in Charlottenburg, Mechaniker, zuletzt in. Heln SW., Evlauerstr. 7, wohnhast, ist

hält sich verhorgen. Es wird ersucht, ihn z vechaften und an die nächste Militär⸗ Röörde abzuliefern. Hamburg, den 5. Dezember 1917. Gericht der Köaigl. Preuß. stelld. 33. Infanteriebrigade. Amisstelle Hamburg. Her Gerichtsherr: Stadthagen, Generaimajor. Beschreeibung: Alter: 27 Jahre. Statur: mäßig genährt mit gesunder Hautfärbung. Gesicht: schmal, etwas ein⸗ gefallene Backen. Schnurrbart: spärlich, blood. Kleidung: war bekleidet mit röt⸗ lich braunem Jackettanzug, Hlaunem Schlapphut. [57370] Nachoem die Musketiere Viktor Gein und Kal Georg der 8. Komp., Jnf.⸗ Regta. 374, am 5. 2. 1917 für fahnen⸗ flüchtia erkrärt worden sind, wird ihr im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. Den 11. Januar 1918. Gericht der 16. Landwehrdivision. T. L. Nr. III 108/1918. In Vertretung: Bertog, Oberst und Artillerickommandeur. Krause, Hauptmann der Ldw., stellv. Kriegsgerichtsrat.

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3

&

af⸗und Fundsachen.

Iustellungenn. dergl.

[572731 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangévollstreckung soll amn, 28. März 1918, Vormistags 11 ½ Ugr, on der Gerichtgstelle, Berlen, Keue Friedrichstr. 13/14, drittes Stock⸗ verk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden das in Charlotteaburg, Hutten⸗ siraße 37, belegene, im Grundbuche von der Feadt Charlottenburg⸗Berlin Baud 12 Blatt Nr. 302 (eingetragene Eigentümerin am 8. Dezember 1917, dem Tage der Eirtragung des Versteigerungsvermerks: runderwverhggeseschaft Moabit⸗Char⸗ lottenburg Geiellschaft mit beschränkter Hastung zu Berlin) eingetragene Grund⸗ ü. Vorderwohnbhaus mit Seitenflünel, Fentenhauß und Hofraum, Gemarkung Hpyrlottenburg Kartenblatt 11 Parzelle 2005/45, 7a 87 am gros, Grundsteuer⸗ atsestolle Art. 6098, Nutzungswert ¹2 . , 1““ Nr. 5723.

Verlin, den 2. Januar 1918.

Köaigliches Amtsgericht Berlta⸗Meitte,

Abt. 87.

[57404) BcFannimachung.

Reichsanleibe Nr. 2 266 432 zu 2000 und Nr. 8 286 351 zu 1000 ist er⸗ mittelt.

Berlin, den 14. Januar 1918. 1917

[57405]

ad Wp. 634/17 gesperrten 5 % Deut⸗ schen FS 144 198/99 zu ie 500 muß r.

welcher zur Arbeitsleistung bei 93 von 1914“ statt Serie VIIl it. H.

VBerxlin. den 14. Januar 1918. Nr. 11 beantragt. Urkunde wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 16. April 1918, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem Herzoglichen Amtsgericht Braunschweig, am Wenden⸗ tore Nr. 7, Zimmer Nr. 30, anberaumten Aufgebotsrermine seine Rechte anzumelden 8 8 zund 8 2 wi werlin, den 14. Januar 1918. und die dlerunge vorzulegen, widrigenfalls

wird.

[57406]

[57407]

Marine⸗ N.

[57419]

gar⸗ gesetzbuchs wird bekannt gemacht, daß ein Stück 4 % Hamburgische Staatsanleihe

Zinsschemen und ein Stück 4 % Ham⸗

Nr. 23 985 zu 1000,— mit Zinsscheinen in Verlust geraten sind.

1*

geb. Berthold, in Crossen, als Rechts⸗ 1 nachfolgerin ber Fahnenflacht dringend verdächtig und Schöppler in Crossen und vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. Klemm in Miutweida als Prozeßbevollmächtigten, hat das Aufgebot der auf Moritz Schöppler

Kredit⸗Bank Mtttweida Reihe I Nr. 104 und 111 über je 300 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. 1918, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die der Urkunden erfolgen wird.

[33579] hat folgendes Aufgebot erlassen: Die Osznabrück, Roonstraße 21, vertreten durch

den Justizrar Geelvink in Osnabrück, hat das Aufgebot des 3 ½ % igen Pfandbriets

Der Polizeipräsident. Abtetlung IV. Erkennungsdienn. (Wp. 573/17.)

Berichtigung. Bei der in Nr. 300 v. 19. 12.17 [.

chtig heißen: „Serie IX

Der Polizeipräsident. Abt. IV. Erkennungsdienst. (Wp. 634/17.)

—.—

4062 Bekauutmachung. Abhanden gekommen:

5 % Deutsche Reichsanleihe C Nr. 663 207 zu 1000 nebst Zinsscheinen.

Der Polzteipräsident. Abteilung IV. Erkennungsdienst. (Wp. 661/18.)

Bekanutmachung.

Abhanden gekommen:

5 % Deutsche Reichzanleihe Lit. E kr. 8 090 467 zu 200 und Zinsscheint. Bernin, den 14. Januar 1918.

Erkennungsdieast. Wp. 660/18.

Bekanutmachung. Auf Grund des § 367 des Handels⸗

on 1914 Nr. 4763 zu 2000,— mit

urgtiche Staatsanleihe von 1914

Hamburg, den 12. Januar 1918. Die Polizeibehörde.

50437] Aufgebot. Die Pauline Emilie verw. Schövpler,

des Gutsbesitzers Moritz

autenden Namensaktien der Spar⸗ und

Juni

Mittweida, den 4. Detember 1917. Köntgliches Amtsgericht.

—-———Ü.

Herzogliches Amtsgericht Braunschweig Witwe Aanes Geelvink, geb. Lucassen, in

der Braunschweig⸗Hannoverschen Hypo⸗ thekenbank in Braunschweig, Selie 4 Lit. A Nr. 526 über 3000 ℳ, vom 1. Juli 1873, der abhanden getommen, vermutlich gestohlen ist, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 16. Rpril 1918, Wormittags 10 Uhr, vor dem Herzog⸗ lichen Amtsgerichte zu Braunschweig, am Wendentore 7, Zimmer 30, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ solgen wird. 1 Vrausschweig, den 8. September 1917. Der Gerichts schreiber Herzoglichen Amtsgerichts, 13: .

W. Sprinkstub, Gerichtsoberse kretär.

[83580] . Herzogliches Amtsgericht Braunschweig bat folgendes Aufgebot erlassen: Der Krankenwärter Kael Riegeler und dessen Ehefrau in Oberlutter haben das Auf⸗ gebot der nachstehenden Spankassenbücher der Herzoglichen Leihhausanstalt Braun⸗

schweig Lit. S Nr. 11 268 über 500 ℳ,

Lit. 8 Nr. 06 316 über 500 ℳ,

Lit. 8 Nr. 06 318 über 500 ℳ,

Lit. 8 Ne. 06 319 über 500 ℳ,

Lit. Q Nr. 126 618 über 200 Lit. Q Nr. 126 619 über 200 ℳ, welche angeblich gestohlen sind, beantraat. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 22. April 1918, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herzoglichen Amts erichte Braunschweig, am Wendentore 7, Zimmer Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunden

Inhaber der Sparkassenbücher eine Leistung zu bewirken.

W. Sprin kst; ub, Gerichisobers ekretär.

hat heute nachstehendes Aufgevot erlassen: Der Privatier Georg Bramstedt, Holstein, hat das Aufgebot des Braunschweiger 20 Talerloses Serie 5910

[57277] Der Polizeipräsident. Abt. IV. schein Paul Kubitza über sicherungssumme wird bei uns als verloren gegangen angemeldet. Urkunde wird aufgeforderf, zweier Monate öffentlichung dieses Aufrufs ab seine Rechte bei uns anzumelden und den Versicherungg⸗ schein vorzulegen, widrigenfalls nach Maß⸗ gabe der dingungen die 1 summe an den Verlierer des Scheines er⸗ folgen wird.

nuar 1918.

[57278]

sicherungsscheines binnen drei Monaten

aea.s heste i2 den 10. September

Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amisgerichts, 13:

33581] Herzogliches Amtsgericht Braunschweig

Meyer in Babd

Der Inhaber der

Kärung der Urkunde erfolgen

Brannschweig, den 4. September 1917. Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts, 18:

W. Sprinkstub, Gertchtsoberfetretär. Aufruf.

Der von uns ausgesiellte Versicherungs⸗ Nr. 204 789 des Restaurateurs 3000,.— Ver⸗

Der Inhaber der innerhalb vom Tage der Ver⸗

Allgemeinen Versicherungsbe⸗ ablung der Versicherungs⸗

Berlin, Friedrichstraße 31, den 16. Ja⸗

Basler Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

Aufgebot. Der Lebensversicherungsschein Nr. 157 958, den wir am 1. Mat 1902 für Herrn Johannes Sindl, Haushofmeister in Berlin, ausgefertigt haben, soll abhanden gekommen sein. Wir fordern den etwaigen Inhaber auf, sich unter Vorlegung des Ver⸗

von heute ab bei uns zu melden. Meldet sich niemand, so werden wir den Ver⸗ sicherungsschein für kraftlos erklären.

Leipzig, den 25. November 1917.

Teutonia Versicherungsaktiengeselschaft in Leipzig vorm. Allg. Renten⸗ Capital⸗ u. Lebensversicherungsbank Teuronia. Dr. Bischoff. J. V.: Schömer.

[57279] Aufgebot. Der Pfandschein Nr. 59n, den wir am 18. Januar 1906 über den Lebensver⸗ sicherungsschein Nr. 96 049 vom 15. Fe⸗ bruar 1887 für Herrn Heinrich Feldebert, Stationsassistent in Kosel⸗Kandrzin, zu⸗ letzt Gütervorsteber c. D. in Breslau und am 20. April 1917 ebendaselbst verstorben, auggefertigt haben, soll abhanden gekommen sein. Wir fordern den etwaigen Inhaber auf, sich unter Vorlegung des Pfand⸗ scheins binsen drei Monaten von heute ab bei uns zu melden. Meldet sich niemand, so werden wir den Pfand⸗ schein für kraftlos erklären. Leipzig, den 30. November 1917. Teutonia Versicherungsaktiengesellschaft in Leipzig vorm. Allg. Renten⸗ Capital⸗ u. Lebensversicherun sbank Teutonia. Dr. Bischoff.

[56827]

Die Police A 111 275 über 10000,— Versicherungssumme, auf das Leben des Kaufmanns und Majors d. L. I. Georg Placke in Aken a. Elbe lautend, ist an⸗ gehllch abhanden gekommen. Alle Per⸗ sonen, welche Ansprüche aus dieser Ver⸗ sicherung zu haben glauben, werden hier⸗

Monate von heute ab bei Vermeidung

Magdeburg, den 8 Januar 1918, Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

[57276] Aufgebot.

vom 1. handen gekommen. kunde wird aufgefordert, 2 Monaten ab beute bei uns zu melden

klärt und neu ausgefertigt werden wird. Stettin, den 14. Januar 1918. Gesellschaft zu Stettin.

[57275] Aufgebot.

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der

Die in Nr. 201 vom 21. 8. 17 nd Wp. 573/17 Deutsche

973;

1 H

en, an bden X

schweig ist das Verbot erlaf

Urkunden erfolgen wird. Aan Herzogliches Finanzkollegtum Braun⸗

Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Eigentümer der Parzellen 95 (Plan 232 a) und 38 (Plan 703) des Grund⸗ stücks Grandorf Blatt Nr. 180 einge⸗

durch aufgefordert, sie innerhalb drei ihres Verlustes bei uns geltend zu machen.

Herrn Bankier Sigmund Karplus in Berlin ist der von uns auf sein Leben ausgestehlte Hinterlegungsschein vom 3. Jult 1912 zum Versicherungsschein Nr. 615 591 Mai 1909 über 30 000,— ab⸗ Der Inhaber der Ur⸗ sich binnen

widrigenfalls die Urkunde für kraftlos cr⸗

„Germania“ Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗

2. F. 6/17.

Der Handelsmann Johann Bobka und seine Ehefrau, Rosalie geborene Sobek,

tragene Eigentümer Friedrich Sobek und Anna geborene Bobka beantragt. Die Eigentümer des Grundstücks werden auf⸗ gesordert, spätestens in dem auf den 20. Mürz 1918, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird. 8 Ubeluan, den 10. Januar 1918. Königliches Amtsgericht. [57280] Aufgebot behufs Todeserklärung. Die Ehefrau des Handarbeiters Spiegel, Karoline Eltsabet geb. Behm, geboren am 11. September 1863 in Gerthausen, Tochter des Johann Kaspar Behm und dessen Ehefrau, Magdalene Cordula geb. Simon, in Gerthausen, hat mit ihrem Ehemaan etwa 4 Jahre lang in Eisdorf, Mansfelder Seekreis, gewohnt und ist mit demselben im Fahre 1889 von dort nach Brasilten ausgewandert; die letzte Nach⸗ richt von Karoline Spiegel soll im Jahre 1890 an ihre Mutter in Gerthausen ein⸗ gegangen sein; seitdem ist sie verschollen. Auf Antrag des Landwirts Karl Berkes in Genbausen in seiner Eigenschaft als Abwesenheilspfleger wird die Frau Ka⸗ roline Spiegel, geb. Behm, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 30 Eeptember 1918, Vormittags 1X Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Poststraße 13, Zimmer Nr. 45, zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ testens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Halle, den 10. Januar 1918. Königliches Amtsgericht. Abteilung 7.

[57200] Aufgebot. Das Amtsgericht Hamburg hat heute beschlossen: Auf Antrag 1) des Halbbruders drs verschollenen Tischlers Albert (Adalbert) Throphil Jonczyk (auch Jonzyk, Jonzik oder Jonczik), nämlich des Tischlermeisters Karl Leon⸗ hard Jenczvk in Rosenberg O. S., ver⸗ treten durch den Rechtganwalt und Notar Justizrat Steinitz in Rosenberg O. S., -2) der Schwester des verschollenen Bier⸗ brauers Conrad Wüulhelm Mösinger, nämlich der Frau Luise Markstahler, geb. Mösinger, in Mundingen, Amtsgerichts⸗ bezirk Emmendingen, und 3) der Schwester des verschollenen Schiffsjungen Ladwig Peter Kuhlenkamp, nämlich der Wwe. Johanna Maria Elisa⸗ beih Rolfs, geb. Kuhlenkamp, in Ham⸗ burg, Friedrichstraße 76, wird ein Aufgebot dahin erlassen: I. Es werden a. der am 21. April 1861 in Rofen⸗ berg O. S. als Sohn des Lischlermeisters Franz Jonczyk und dessen Ehefrau, Maria geb. Andrvschiok (Aadrischok) geborene Tischler Albert (Adalbert) Theophil Jonczyk (auch Jonzuk, Jonzik oder welcher Mitte der 1890 er ahre nach Argentinien ausgewandert und mindestens seit 1902 verschollen ist, b. der am 18. September 1865 in Landeck als Sohn des Bürgers und Land⸗ wirts Michael Mösinger und dessen Ehe⸗ frau, Friederike geb. Bader, geborene Bterbrauer Conrad Wilhelm Mösinger, welcher im Jahre 1888 nach Südamerika gegangen und seitdem verschollen ist, und c. der am 21. Oktober 1847 in Altona als Sohn des Schiffszimmermanns Jo⸗ hann Heinrich Kuhlenkamp und dessen Fbefrau, Johanna Margaretha Caroline geb. Sievers, geborene Schiffskunge Lud⸗ wig Peter Kuhlenkamp, welcher Anfang der 1860 er Jahre zur See gegangen und seit dem Jahre 1874 verschollen ist, hiermit Füsfhee dern. sich bei der Ge⸗ richtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Stalhof, Kaiser Wilhelm⸗Straße Nr. 76, Hochparterre, Zimmer Nr. 7, spätestens aber in dem auf Freitag, den 27. Sep⸗ tember 1918, Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, Stalhof Kaiser Wilhelm⸗Straße Nr. 70, 1. Sto

wird.

gebotstermin Anzeige zu machen. Hamburg, den 22. November 1917. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[57206] Aufgebot. Der Justizrat

Wohnsitz, tine Luise Adelheid Schedlich das Aaf⸗ gebotsverfahren schließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefordest,

straße 13— 14,

(2 Treppen), Zimmer Nr. 24, zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen

II. Es werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, hiermit aufgefordert, dem hiesigen Amtsgericht spätestens im Auf⸗

G. Heilborn in Berlin, Dresdenerstr. 133, hat als Pfleger für die

verstorbenen Witwe Frau Alber⸗

zum Zwecke der Aus⸗

ihre Forderungen gegen den kachlaß der vernorbenen Frau Schedlich

spätestens in dem auf den 27. März

1918, Nachmittags 1 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Feiedrich⸗ III. Stockwerk, Zimmer 143, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigun der nicht ausgeschlossenen Gläubiger n ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. 3 13. November 1917.

Berlin, den 10. Januar 1018.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 114.

[57282] Aufgebot. Der Rechtsanwalt Dr. Max Jacoby in Berlin, Potsdamerstr. 84 a, hat als Pfleger für den Nachlaß des am 3. Oktober 1917 verstorbenen, in Berlin, Skalitzerstr. 127, wohnhaft gewesenen Brunnenmachers Karl Mirsch das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläu⸗ bigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den vorbezeichneten Nachlaß spätestens in dem auf den 10. April 1918, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue riedrichstr. 13 14, III. Stockwerk, immer 143, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berückfichtigt zu werden, von den Erben nur 8e Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ibnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Te der Verbindlichkeit haftet. Berlin, den 9. Januar 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte Abt. 154.

[57274] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Stange in Zehlen⸗ dorf hat als Pfleger für den Nachlaß der am 14. Oktober 1914 in Berlin⸗Lichter⸗ felde verstorbenen verwitweten Frau Geh. Sa Rätsrat Klara Doebbelin, geborene Koehler, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Na las gläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgesordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der ver⸗ storbenen verwitweten Frau Geh. Sani⸗ tätsrat Klara Doebbelin, geborene Koehler, spätestens in dem auf den 19. März

6 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem

unterzeichneten Gericht, Zimmer 2, anbe- raumten Aufgebotstermine bei diesem Ge⸗ richt anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in neschrit oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche si nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗

in Grandvorf, vertreten durch den Rechts anwalt Bochat

in Adelnau, haben das

„unbekannten Erben der am 14. Mai 1917 in Berlin, Josephstraße 13, ihrem letzten ihnen

gung der nicht auogeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des