daß die Futtermittel nur zur Viechlü terung ir nerbalb ihres Bezirks verwendet werden dürfen.
Mischfurter darf, oußer zum Verbrauch in der eigenen Wirt⸗ schaft, nur mit Genebmieurg der Meichefuvttermittelstelle oder durch die Landesfuttermiltelstellen hergenellt werden. 1.
Die Vorschriften dieser Vernrdnurng gelten nicht für die Heeres⸗ verwaltungen, die Martneverwaltung und die Zentral⸗Einkautsgesell⸗ Sie bezieben sich nicht auf die vom Kriegsausschasse für Ersatz⸗ futter, G. m. b. H. oder in sein m Auftrag hergengellien Ersapfutter⸗ mittel. Diese sind jedoch durch die Bezugsvereinigung oder die vom Reich kanzler bestmmten Stellen nach den Vorschriften dieser Ver⸗
ordnung zu verteilen. 8
Die Vorschrifen dieser Verordnung bezieben sich nicht auf Futtermittel, die der Verordnung, betreffend die Einsuhr von Furter⸗ mitteln, Hilfsstoff n und Kuns dünger, vom 28. Januar 1916 (Reschs⸗ Gesetzbl. S. 67) unterftehen und nach dem 28. Januar 1916 aus dem Ausland eingefüdrt sind.
Werden Futermittel, die nach Abs. 1 und 3 den Vorschriften dieser Verorenung nicht unterliegen, von der Bezugsvereintgung über⸗ nommen, so finden die Vorschriften der §§ 11 bis 15 Anwendung.
§ 17
Die Landeszertralbehörden erlessen die Bestimmungen zur Aus⸗ führung dieser Verordnung. Ste benim en, wer als zuständ ge Be⸗ hörde und als Kommunalverband e:m Sinne dieser Verordnung anzu⸗ sehen ist. 81
8 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu fünfzehntausend Mark wird bestraft,
1. wer dem § 2 zuwider Futtermittel in anderer Weise als durch die Zezugeveretrigung aosetzt;
.wer die inm nach § 3 obliegenden Anzeigen nicht in der gese tzten Fitu erstetler oder wer wissemlich unvolltändige oder unrichtise Annaben macht;
.wer der ihm nach §5 oortegenden Verpflichtung nicht nach⸗
kommt; 1 .wer der Wurflichtung zur Aufbewohrung, pfl-alichen Be⸗
hanlung und zur Versicherung (§ 6 Ab. 3) zuwider⸗ handelt; .wer den nach § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 17 trlassenen Bestim⸗ mungen zuw derhankelt; 6. 5 dem § 15 zuwider Mischfutter ohne Genehmigung ber stellt. In den Fällen der Num mern 1, 2, 3, 6 können neben der Strafe die Gegenstände, auf die sich die sirefrare Handlurg beuteht, em⸗ gezogen werven, ohne Uuterschied, ob sie dem Täter gehöcen oder nicht. 19 Soweit in dieser Herortmaee die Bezugsvereinigung genannt ist, treten ber Ausptz und Schwmmgerste an tie Stelle der Bezugs⸗ de eingung die von der Räeiche suttermittelvelle bestimmt n Stellen. Die Vorschint der §§ 10, 11 fiaden auf Auepaß⸗ und Schwimmg rste keine Anwendung.
9
Der Reichskarzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassern. 88
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichekanzler bestimmt den Zeupunkt des Außerkrafttrerens.
“ Bekanntmachung, 8
betreffend Aufhebung der §88§ 3, 4 der Bekannt⸗
machung, betreffend Ausführunasbestimmungen zu
der Verordr ung über den Verkehr mit Schwefel
vom 27. Oktober 1916 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1196). Vom 14. Januar 1918.
Aluf Grund des § 2 der Vero dnung über den Verkehr mit Schwefel vom 27 Ottober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1195) wird bestimmt:
Die Vorschriften der §§ 3. 4 der Bekanntmachung, be⸗ treffend Ausführungsbesimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Schwefel vom 27. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1196) treten mit dem Tage der Verkündung dieser Be⸗ kanntmachung außer Kraft.
Berlin, den 14. Januar 19188.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein
—,—
Bekanntmachung, 1 betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
112) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation der französischen Beteiligung an der Firma M. J Emden Söhne, Hamburg, angeordnet (L quidator: Rechtsanwalt Dr. Alfred Cohn in Hamburg, Neuerwall 75). 8
Verlin, den 14. Iacnar 1910.
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt) Im Auftrage: von Jonquiéres.
Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
269) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liguidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation über das im Kreise Rummelsburg (Reg.⸗Zez Köolin) belegene, der englischen Staatsangehörigen Muriel Smallwood⸗Arnim gehörioe Gut Wülhelmsthal angeordnet (Liquidator: Oberförster Wilhelm Henke in Rohr). G
Berlin den 14 Januar 1918.
8 Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt)
Im Auftrage: von Jonquières.
. Königreich Preußen. .
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem vortragenden Rat im Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten, Geheimen Oberregierungsrat Dr. Reinhardt den Charakser als Wuklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range eines Rates erster Klasse ziwveuethen. v 1“ Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Maje stät des Königs hat das Staateministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung
u“ 8 8 8 82
in Gräfrath getroffenen
Wahlen den Kausmann Emil Rauh und den Kaufmann Ernst Schmidt daselbst als unbesoldete Beigeordnete der Stadt
Gräfrath auf fernere sechs Jahre bestätigt.
8* . “ Ministerium für Handel und Gewerbe.
Die auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 556) und vom 10. F bruar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 89) am 12. und 19. Oktober v. J. angeordneten Zwangsverwaltungen der Forderungen der London and Liverpool Bank of Commerce Lid. London und London and Hanseatic Bank Ltd. London an die Blei⸗ und Silberhütte Braubach, Aktiengesellschaft Frank⸗
furt a. M. sind aufgehoben. IJ
Beorlin, dan 11. Januar 1911. 1
Der Minister für Handel und J. A.: von Flotow
Die am 7. Februar 1917 über das in Deutschland hefind⸗ liche Vermögen der Firma G. F Smith & Son, Nieder⸗ lassung Berlin, angeordnete Zwangsverwaltung ist auf⸗ gehoben.
Berlin, den 11. Jannar 19ü6.
Der Minister für Handel und Gewerbe
IZ. A.: von Flotow.
8 u““ 8 Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13 Dezember 1917 (RG Il S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26 November 1914 (R§Gl. S 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zu⸗ stimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Waiter A. Wood Company m. b. H. in Berlin, Elisabethufer 5/6, die Zwanasverwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Handels⸗ richter Martin Loose in Charlottenburg, Syvelstraße 66).
Berlin, den 11. Januar 1918. 8 Der Minister für Handel und Gewerbe
J. A: von Flotow.
88
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗
weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen,
oom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) mit Verbindung der Verordaungen vom 26 November 1914 (-RGBl. S. 487) und 10. Februa 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Olis Apfzugswerke G. m. b. H in Berlin SW., Königgrätzer Straße 97, die Zwangeo⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Kommerzienrat Richard Dyhrenfurth in Berlin, Oberwallstraße 20 a). “ Berlin, den 11. Januar 1918. 8 Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.
Justizministerium. Dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Richter in Berlin⸗Schöneberg ist die nachgesuchte Tienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt. 1 1“
8
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Jul 1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1916 der Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn bezüglich ihrer preußischen Strecken auf 51 359,85 ℳ festgestellt w rden is. “ Magdeburg, den 13 Januar 1918.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.
ZBekanntmachung. 88
Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom
23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernbaltung unzu⸗
verläsiger Personen vom Pandel heb- ich dem Metzgermeister Leo
Behren, geboren am 11. April 1867 in Key’nberg, hier, Herzog⸗
straße 2, wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegen⸗
stäuden des täglichen Hedarfs und des Seikotehes. für das gesamte Reichegebtet untersagt. Düsseldorf, den 11. Januar 1918.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.
Bekanntmachung. “ “ Firma Chraplewski in Meyenburg habe ich den “ . h 88 24 88 2 je . unmittelbare diesen Handelsbetrieb Bete 1131“ Kyritz, den 10. Januar 1918. Der Landrat. Dr. von Winterfeld.
Deutsches Reich 8 Preußen. Berlin, 17. Januar 1918.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Justizwesen, für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Juniz⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Faunde sü Sitzungen
Das Königliche Staatsministeri einer Sitzung zusammen.
eicge 1
Der Regentschaftsrat des Königreichs Polen nach Abschluß seines Besuches in Berlin an Seine Mase den Kaiser und König und an den Reichskanzler Dr. Gr von Hertling laut Meldung des „Wolffschen T büros“ folgende Telegramme gerichtet:
8 An Seine Kaiserliche und Königliche Majestät 8 den Deusschen Kaiser, Berlia.
Beim Ueberschreiten der Reichsgrenze ist es uns ein Bedörfzis Euerer Majestät für den gnädigen Empfang und die Gaf schaft in Eucrer Mojestät Haupt⸗ und Residenzstadt unseren wam⸗
empfundenen Dank auszusprechen. Dr. von Kakowski, Erzbischof,
Fürst Lubomirski. Jesef von Ostrowski.
An Seive Exiellent den Deutichen Reiche kanzler, Berlin. Euer Exzellenz als oberstem Vertreter der deut chen Regierun übersende ich beim Uebenreten der Reichegrenze der des bindlicksten Donk für den vns erwirsenen wohlw lenden g stfreun⸗ lichen Empfarg Ich gebe der Ueberzeugu g Ausdruck, doß cs stattg fundene Mei ungsauskausch auf die Festigung der guten Pe liehungen und des beiderseitigen Vertrauens einen erfolgreichen Ein⸗ flaß ausüben wirr. Kucharzewsk. Hierauf sind folgende Antworten eingetroffen: 8 An den Regentschafts at des Köntgreichs Polen,.,— . Wien, Hofburg. Den Herzen des Regentschaftsrates sage ich aufrichtigen Dank für das bei Ueberschretung der Grenze des Deutschen Reiches 12 mich gerichtete freundliche Telegramm. Möge Iht erster Besuch ia der deutschen Reichehaupistabt einen weiteren Baustein zur dauernden Festigung der freundschaftlichen engen Beziehungen zwischen Deutschland und Polen bilden. Wilhelm I. R.
DSeiner Erzellenz dem Ministerpräsidenten 8 Perrn von Kucharzewskt, 9 Warschau.
Eurer Exzellenz sage ich für dos mir beim Ueberschreiten der Reichsgrente ubersandte freundliche Telegramm meinen aufrichtigsten Dank. Auch ich boffe, daß der Besuch des Polnischen Regenischaftt⸗ rates und Eurer Exzellenz in Berlin zur Festigung der guten Ve⸗ ztehungen und des beiderscitigen Vertrauens erfolgreich deitragen
wird. Reichskanzler Graf Hertling.
—
In der Fachpresse, namentlich des Handwerks, wird in neuerer Z it eine Aeußerung des früheren Staatssekretärs des Reichswirtschaftsamtes Dr. Schwander verbreitet, wonach „zur Beseitigung der in verschiedenen an das Kriegsamt und an das Reichswirtschaftsamt gerichteten Eingaben geäußerten Beunruhigungen über eine etwaige Zusammenlegung von Betrieben“ nach Benehmen mit dem Kriegsamt mit⸗ geteilt wird, daß eine solche Zusammenlegung weder von der Reichsleitung noch vom Kriegsamt beabsichtigt sei. Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, ist eine Aeuße⸗ rung dieses Inhalts nicht abgegeben worden.
Es handelt sich vielmehr offenbar um die verstümmelle Wiedergabe eines seinerzeit an den „Verein Deutscher Zeitungs⸗ verleger“ und einige andere Organe des Druckgewerbes ge richteten Schreibens. Dieses betraf lediglich die Frage einer Zusammenlegung von Zeitungsbetrieben. In der Wiedergabe der Fachpresse sind aus dem bezeichneten Schreiben diejenigen Stellen herausgelassen worden, aus denen sich die Beschränkung der Mitteilung auf Zeitungsbetriebe ergibt. Auf
diese Weise ist der Eindruck erweckt worden als sei eine grund
sätzliche Entscheidung genossen worden, von Zusammenlegungen überhaupt abzusehen.
Wenn auch bei allen Zusammenlegungen auf die be⸗ sonderen Verhältnisse des berreffenden Industriezweiges weit⸗ gehende Rücksicht genommen und gewissenhaft abgewogen werden wird, ob die mit der Zusammenlegung erzielten Vorteile nicht durch die gleichzeitig entstehenden wirtschaftlichen Nachteile aufgehoben werden, ist eine Zusage, daß überhaupt keine Stillegungen mehr erfolgen werden, bei der Lage der Wirtschaft unmöglich.
Soweit die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse notwendig erscheinen lassen sollten, weitere Zusammentegungen durchzu⸗ führen, wird das Reichswirtschaftsamt, wie einer kürz lichen Mitteilung des Staatssekretärs an den Deutschen Hand⸗ werks⸗ und Gewerbekammertag in Hannover zu entnehmen ist, auf eine enge Fühlungnahme mit den berufenen Ver⸗ tretern der in Betracht kommenden Wirtschaftsgruppen be⸗ sonderen Wert legen.
Der Justizminister hat unterm 9. Januar 1918 eine allgemeine Verfügung, betreffend Belehrung von Kriegs⸗ beschädiaten und Kriegerwitwen, die eine zu erwartende Kapitalabfindung zum Erwerb oder zur Entschuldung von Grundbesitz verwenden wollen, erlassen. Wie der Kriegsminister mitgeteilt hat, haben Kriegebeschädigte und Kriegerwitwen, die auf Grund des Gesetzes vom 3 Juli 1916 an Stelle von Kriegsversorgung Kapitalabfindung beantragt haben, in zahl⸗ reichen Fällen, schon bevor über den Antrag endgültig durch das Kriegsministerium entschteden war, in Erwartung einer Genehmigung des Antrags bindende Verträge über den Erwerb oder die wirtschaftliche Stärkung eigenen Grundbesitzes abaeschlossen. Sie haben dann, wenn ihnen später die Kapitalabfindung versagt werden mußte, durch den vorzeitigen Abschluß des Vertrags Vermögensnachteile erlttten. Den Amtsgerichten und den Notaren wird es deshalb durch die genannte Verfügung zur Pflicht gemacht, falls sie um die Beurkundung eines solchen Vertrags angegangen werden, die Kriegsbeschädigten und Kriegerwitwen darüber zu belehren, daß es sich zur Vermeidung von Schädigungen und Enhasschennene für sie empfiehlt, ent⸗ weder mit dem Abschlusse des Vertrags überhaupt noch zu warten, bis die Kapitalabfindung vom Kriegsministerium end⸗ gültig genehmigt ist, oder aber wenigstens in dem Vertrage
dessen Wirksamkeit von der Bedingung einer künftigen
nehmigung der Kapitalabfindung abhängig zu machen.
ve. “ d. Bl. liegt das zSachver⸗ zeichnis zum Deutschen Reichsanzeiger und König⸗ lich Preußischen Staatsanzeiger“ vom 1. Juli bis Ende Dezember 1917 bei.
14““
11X4X“ “
8 Bayern. “ Die „Bayerische Staatszeitung“ meldet, daß nach Ver⸗ abredung mit der Neichsleitung an den Friedensperhand⸗ mit Rußland auch ein hayerischer Verkreter
8
ehmen wird, der als Mitalied der bestehenden Abordnung Deutschen Reiches durch den Reichskanzler seine In⸗ üruktionen erhalten wird. Als bayperischer Vertreter ist mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs der Staatsminister Dr. Graf von Podewils bestimmt worden, der demnächn nach Berlin abreisen wird, um sich nach einer Besprechung im Auswärtigen Amt an den Verhandlungsort zu hegeben.
** Der Entsendung des Grafen von Podewils nach Brest⸗ Litowsk liegt, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ hört, eine Vereinbarung zugrunde, die im Anschluß an die Versailler Uebereinkunft vom 23. November 1870 zwischen Preußen und Bayein getroffen und von preußischer Seite am 14. Februar 1871 ratifiztert worden ist. Sie geht dahin, daß bei Friedens⸗ verträgen, die nach einem Bundeskriege geschlossen werden, stets auch ein Bevollmächtigter Seiner Majestät des Königs
teiln
von Bayern zugezogen werden soll, der sich an den Ver⸗ handlungen beteiligt und durch das Bundeskanzleramt durch den deutschen Reichskanzler
— b also seine Ianstrut
“
Oesterreich⸗Ungarn.
In einer außerordentlichen Sitzung des Generalkon vents der evangelischen Kirche augsburgischer Konfession in Ungarn wurde gegen den Gesetzentmurf, betreffend die Auto⸗ nomie der katholischen Kirche, Stellung genommen. Wie Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurde erklärt, daß die als Ausgleich für die den Katholiken gewährte Autonomie gedachte staatliche Dotierung gemäß dem kürzlich eingebrachten Gesetz⸗ entwurfe keineswegs die berechtigten Ansprüche der protestantischen Kirchen befriedige, weil diese Unterstützungen mit den Einkünften der paatlichen Stiftungen, welche die katholische Kirche genieße, in leinem richtigen Verhältnisse stünden. Viele Redner verlangten Säkularisation des katholischen Kirchengutes, weil nur so Gleich heit und Friede unter den Konfessionen in Ungarn dauernd hergestellt werden könnten.
— Graf Stefan Tisza erklärte gestern im Klub der Nationalen Arbeitspartei gegenüber den Besprechungen, die einige Blätter an seine vor einigen Tagen über die militä⸗ rischen Reformen gemachten Bemerkungen geknüpft hatten, er habe mit seinen Aeußerungen weder eine Kritik am Vorgehen der gegenwärtigen Regierung in der Frage der militärischen Aenderungen üben, noch der Regierung Schwierigkeiten be reiten, sondern der Auffassung Ausdruck geben wollen, daß alle Bestrebungen, die den König verhindern wollten, im Rahmen seiner Rechte als verfassungsmäßiger ungarischer Herrscher die alten Wünsche der Nation, betreffend die Armee, zu erfüllen, auf den ungeteilten und entschlossenen Widerstand der ganzen ungarischen Nation stoßen würden.
Rußland.
Nach einer Meldung der „Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ ist auf Lenin ein Revolverattentat verübt worden. As er vorgestern eine Abteilung der sozialistischen Roten Garde, die zur Front abging, hegleitet hatte und im Auto⸗ mobil zurückkehrte, wurden auf dieses vier Revolverschüsse ohne Erfolg abgefeuert.
— Das „Ukrainische Informationsbüro“ in Stockholm tilt mit, daß der Rat der Nation in Kiew die Nachricht er⸗ alten hat, daß ein außerordentlicher Kongreß der Muselmanen durkestans in Uebereinstimmung mit der mehrere Millionen sihlenden Bevölkerung Turkestans in bezug auf das Selbst⸗ besimmungsrecht und gemäß den Grundsätzen der großen mssischen Revolution am 23. Dezember 1917 das Gebiet von Turkestan als selbständige Repulik im Bündnis mit der föderativen russischen Republit erklärt hat. Einstweilen wurde ein Nationalrat aewählt, in dem ein Drittel der Sitze der nichtmuselmanischen Bevölkerung Turkestans zu⸗ erkannt wurde. Der Beginn der Sitzung des Nationalrats wurde cuf den 5. Januar festgesetzt. Der Kongreß hat auch eine Vorläusige Regierung Turkestans gewählt. Die Konsti⸗ znierende Versammlung, die demnächst einberufen wird, soll die
—
endgüllige Form der Autonomie bestimmen. 3
Der König hat gestern den Reichstag mit einer Thron⸗ rede eröffnet, in der er die Bemühungen um die Aufrecht⸗ erhaltung der Neutralität sowie für die Uebergangswirtschaft nach dem Kriege und für das Zusammenmirken der sfkandi⸗ navischen Staaten besprach, das selbständig gewordene Finnland begrüßte und die Hoffnung auf gedeihliche Lösung der Alands⸗ frage aussprach. Der König kündigte ferner an, daß seine Re⸗ gierung Fragen der auswärtigen Politik mit einem Sonder⸗ eusschusse des Reichstages zusammen bearbeiten werde, und daß die Rüstungen voraussichtlich herabgesetzt werden könnten. 89 der Thronrede heißt es, dem „Svenska Telegrambyran“ zufolge:
„ Tie durch den Krieg verursachte Vermindernng der Weltpre⸗ düktton und besonders die gegenseit gen Absperrmaßnahmen, die von den einen und den anderen Krtegführenden cetroffen wurden, haben unsere Einfuhr und unseren Handel mit dem Ausland außerordent⸗ d6. erschwert. Es wurden alle Anstrengungen gemacht, um dese Schwierigkeiten zu überwinden. Gewisse beschränkte Handelsabkommen sind. getroffen und geschäftliche Be⸗ sebungen angeknüpft worden, um den schwedischen Uebersee⸗ ehöf unter Bedingungen, die sich mit unserer Unab⸗ ängigkeit und Neut’alität vereinbaren lassen, wleder zu ermöglichen. Jedenfalls aber müssen wir in erster Linte auf unsere eigenen Hilfs⸗ guellen rechnen.“ Die Thronrede hebt dann hervor, daß die schwedische Lensorgung im laufenden Jahre sehr schwach sei, und wendet sich an as gesamte Volk mit der feierlichen Ermahnung, die Organe des Ulaates in ihrer Arbeit für cine gerechte Verteilung und gegen fige unerlaubte Bereicherung an den Lehensmitteln zu unter⸗ ieg Die Rede kündigt die Absicht an, infolge der iehfenden Preissteigerung eine Aufbesserung der Lebens 8es dꝛr E“ eintreten 9 hähes gg. 8 ein Gesetzentwurf vorgelegt werden über volitische Wahlrecht jür Frauen, . über das gleiche Wahl⸗
t in G emeindeangelegenheiten für alle, die Gemeindesteuer zahlen.
fzaͤhlung einiger in Aussicht genommenen Aenberungen der
18 gebung erwähnt die Thronrede die Maßnahmen zur Begünsti
babg der Kolonifation Norrlands, zum Ausbau des staallicken Eisen
börse und Telephonnetzes und zur Ausbeutung der dem Staat ge⸗ digen Wasserfälle. Der Haushaltsplan ist teilweise nach neuen
vor nnfätzen aufgestellt worden. Alle durch den Krieg notwendig ge⸗ dan n Ausgaben sind gedickt durch Staatseinkünfte, die entweder emen sclag geseßt oder bereits eingegangen find. Eine Ergänzungs⸗ dteraüef Ainkommen und Vernseeh Sbn ür 88 Keg 8127
vendtg werden, a se niedrige Einkommen werd avon ausgenommen we. er gewisse 9
Staatshaushalt für 1919 balanciert, obiger Quelle 560 978 100 Kronen mit dem Zuschlag lür 1918
660852200 Kronen gegenüber dem Gesamthaushalt des laufenden Jahres mit 675 002 300 Kronen. Das Landesverteidigungs⸗ budget weist Ausgaben in Höhe von 101 253 900 Kronen gegen 88 018 000 Kronen dieses Jahres auf. Diese Vermehrung ist jedoch nicht auf Ausgaben für neue Zwecke, sondern nur auf eine genauere Berechnung und die allgemeine Verteuerung zurückzuführen. Bei den Marineausgaben mit 42 729 300 Kronen ergibt sich gegen 1918 eine Herabminderung von 2 ½ Millionen Kronen. Z“ “ ““
Der französische Minister des Auswärtigen Pichon hat laut Meldung der „Schweizerischen Depeschen⸗Agentur“ dem schweizerischen Geschäftsträger in Paris das lebhafte Bedauern der französischen Regierung über den Zwischenfall ausgedrückt, der durch den Bombenabwurf auf Kallnach
verursacht worden ist. Gleichzeitig hat itgeteilt, ine 1 bes 1 4 sach Heh; Fleichzeitig hat er mitgeteilt daß eine machten Vorschlazes, für di Bornahme der entscheidenden Absti
mongen in den besetzten G-bieten den Zeitraum zwischen dem A
strenge, zur Zeit noch nicht abgeschlossene Untersuchung ange⸗ ordnet worden ist Desgleichen hat auch der französische Bot⸗ chafter in Bern beim Bundespräsidenten vorgesprochen. Di anzösische Regierung hat sich bereit erklärt, den gesamten, durch das Bombardement entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Bundesrat hat, obiger Quelle zufolge, den schweizerischen Konsul in Abo beauftragt, der Regierung in
Helsingfors zur Kenntnis zu bringen, daß er die Unab⸗
hängigkeit und Souveränität des finnischen Volkes anerkenne und bereit sei, mit dessen Regierung in freunsschaft⸗ liche Beziehungen zu treten.
Der Bundesrat hat den bisherigen Chef der Abteilung für Vertretung ausländischer Interessen beim politischen Departement, de Pury, zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Schweizerischen Eidgenossen⸗ schaft in Buenos Aires ernannt. Der neue Gesandte wird seinen Posten Ende Februar antreten.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die gesamte Er⸗ zeugung, Emfuhr, Verteilung und Verwertung der Speiseöle unter die Aufsicht des Volkswirtschafts departements zu stellen, unter Errichtung einer Eidgenössischen Fettzentrale. Diese hat in den nächsten Monaten die Rationierung von Fett durchzuführen, bei der vorläufig für den Monat und Kopf der Wohnbevölkerung 500 Eramm Fett (inbegriffen 100 bis 200 Gramm Butter) zur Verteilung kommen werden.
Amerika.
Auf Ersuchen des amerikanischen Kriegsdepartements brachte laut Meldung des „Reuterschen Büros“ der Vorsitzende des Militärausschusses des Senats Chamberlain ein Gesetz im Senat ein auf militärische Registrierung aller männ⸗ lichen Personen, die seit dem 5. Juni 1917 das 21. Lebens⸗ jahr erreicht hätten. Die Maßnahme ist dazu beßimmt, die Forderungen des Oberstmarschalls Generals Crowder zur Aus⸗ führung zu bringen, solange der Krieg dauert, jährlich 700 000 Mann in die Armee einzustellen.
— Im argentinischen Kongreß verlas der Präsident eine Botschaft bezüglich des mit den Gesandten Eng⸗ lands und Frankreichs getroffenen Abkommens und gab der „Agence Havas“ zufolge bekannt, daß sich Italien diesem Abkommen angeschlossen habe, ferner daß Frankreich und England sich verpflichtet hätten, vor dem 1. November 1918 zmweieinhalb Millionen Tonnen Getreide und andere Lebensmittel zu kaufen. Der Präfident fügte hinzu, daß die Vereinigten
Parlament die Eemächtigung zur Eröffnung eines Kredits von zweihundert Millionen Piaster an die Regierungen Frankreichs und Englands Die Nationalbank soll die notwendigen Fonds zur Verfügung stellen. Der Kaufpreis für die Lebensmittel
ist auf 125 bis 15 Piaster für die Tonne für Brotgetreide 11“
und 7 Piaster für Hafer, 15 Piaster für Flachs festgesetzt. Die französische und die englische Regierung werden bei den argentinischen Gesandtschaften in Paris und London Wert⸗ beträge in gleicher Höhe dieses Kredits hinterlegen.
e Friedensverhandlungen in Brest⸗Litowsk.
16. Januar.
Am 15. d. M. haben zwei weitere Sitzungen der deutsch⸗österreichisch⸗ungarisch⸗russischen Kommis⸗ sionen zur Regelung der territorialen und politischen Fragen stattgefunden, in denen der getroffenen Vereinbarung entsprechend in die geschäftsmäßige Besprechung der vier zur Erörterung vorgeschlagenen Punkte unter vorläufiger Zurück⸗ stellung von Punkt 1, betreffend das Gebiet, eingetreten wurde.
Der Versitzende der rufsischen Abordnung regte zu ächst, auf die früher bereits besprochene Frage der Zuztehung von Vertretern der besetzten Gebiete z rückgreifend, an, solche Vertreter nunmehr an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen, damit sie Gelegenbett hätten, ihre russischerseits bestrittenen Rechte bezw. ibr Anrecht auf die Ver⸗ tretung ihrer Völker vor der ganzen Welt nachweisen zu können.
Staatssekretär bdon Kühlmann gab erneut seiner Bereitwillig⸗ keit Ausdrock, solche Vertreter hberanzuziehen, dies jedoch unter der schon früher festgelegten Voraussetzung, daß das Erx'cheinen dieser Vertreter in Brest⸗Atowsk auch von der russischen Abordnung dahmn aufgefaßt werde, daß die Staatwerdung dieser Gebiete durch die Zu⸗ lossung ihrer Abgeordneten auch russischerseits wenigstens präsumptiv anerkannt werde. Daß ohne eine solche präfumptive Anerkennung die Zulassung von Vertrekern der betreffenden Völker begriffsmäßig sich von selbst ausschließe, bedürfe eigentlich keiner näheren Ausführung. Ent⸗ weder die Herren kämen nach Brest⸗Litowsk als Sprecher und Vertreter ihrer Völker, und dann müsse zwischen den verhandelnden Part’ien Uebereinstimmung darüber bestehen, daß diese Volkspersönlichkeiten wenigstens präsumptiv entstanden seien, oder aber sie kämen als heetelegte und hätten dann bei diesen Besprechungen nichts zu suchen. Herr Trotzki erklärte sich außer Stande, auf die vom Vor⸗ redner als notwendig bezeichnete Voraussetzung einzugehen, da er nicht anerkennen könne, daß diese Vertreier den Willen der gesamten Be⸗ völkerung jener Länder zum Ausdruck zu bringen geeignet seien. Da mit entfalle von selbft die wesentliche Vorbedingung des seinerzeit ge⸗ machten Vorschlags.
Im Anschluß an diese Erörterung stellte der Staatssekretät daß die abweichenden Ansichten der ver⸗
von Kühlmann fest handelnden Parteien über die Frage, welche Bedeutung den Be⸗
schlüssen der in den besetzten Gedieten bestehenden Vertretungekörper V
ukomme, sich auch durch eingehende Erörterung auf einer mittleren inie nicht hätten vereinigen lassen, indem er hinzufügte, daß dieser Umstand an sich nicht notwendigerweise zum Schestern der Ver⸗ handlungen führen müsse, da ja die verbündeten Abordnungen sich von Anfang an auf den Standpunkt geftellt hätten, eine bestätigende Volkskundgebung auf hreiter Grundlage in Aussicht zu nehmen. Gelänge es, über die Bevingungen dieser Bolkskundgebung auf breiter Grundlage lebereinstummung zu erzielen, so würde die Mei erschlel f
Ende geführt und mit Bedauern feststellen müssen,
gende:
darüber, ob diese Volkskandgekung als konstituierend oder kon⸗ fi mierend anzusehen sei, seiner Ansicht nach ein Scheitern der Ver⸗ handlungen mit seinen weitreich uhen Folgen nicht zu ꝛrechtfertigen vermoͤgen. —
Indem Herr Trotzki zugab, daß die Fortsetzung der Erörte⸗ rung auf dem bisher behanderten Gebi t weniggens im augenblick⸗ lichen Stadium der Verhanclungen zweckios erscheine, erklärte er, bdaß, wenn die seiner Ansicht nach erferrerlichen Voraussetzungen für die Volkeabstimmung gewährbistet seien, es fär die prakzische Lösung der Frage in der Tat gleichgültig sei, welch⸗s Organ von dieser ore jener Regierung in irgend ein’m vporhergehenden Zeitpunkt präsumprttvd anerkannt worden sei. Folgtich komme es dem Wesen nach in der Hauptsache darauf an, die Ueaßhängigkeit und Freiheit der Wtllens⸗ äußerung des betretenden Boiksteiis zu gewährleisten, und zur Sicherung der Bereatusg dieser Willensänßerung sei es nötig, daß sie nicht nur einen konfirmitrenden, sondenn einen konstitu erenden Charakter erhalte.
Bei der Erörterung des vom Stoaatssekretär von Küählmann g.
schluß des Friedens mit Rußland und spätestens einem Jahr nach dem allgemeiven Friedensschloß anzusetzen, schnitt Herr Trozki
fort die Räumungsfrag⸗ an. Er jführte aus, daß keine genügen⸗ den Gründe vorlägen, die Schicksale der fraglichen Gebiete mit dem Verlaufe und weiteren Gang des Krieges zu verkenpfen. Freilich wäre durch die Wi derherstellung des friedlichen Vertehrs zwischen den beiden Parteien die Fortsetzung des Krieages auf den anderen Fronten nicht ausgeschlossen. Er sei aber der Ar sicht, ohne rvorläufig einen be⸗
st mmten Termin nennen zu wollen, daß die Frage der Reaelung der
Geschicke der jetzt besetzsen Gebiete in Zusammenhang gebracht werden muüsse mit dem Friedensschluß an der Ostfront.
Staatssekretär von Kühlmann wies demgegerüker zunächst darauf hi, es liege schon ein großes Entgegenkommen dartn, doß die Verbürdeten sich bereit erklart bälten, die unter den Aitikel 1 ber deutscz österreichi ch⸗ungarischen Formulserung fallenden Pebiete bereils nach Abschluß der russischen Demobilisirrung obne Rücksicht auf den Fortgang des Weltkrieges zu zäsmen. Ein weiteres Entgegenfommen seitens der Verbündeten in diesem letzteren Punkie halte er nicht für ausgeschloffen, fahs man in den aneren Punkten zu einer Ueberein⸗ stimmung gelange. Da jedoch die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit er es Wiede aufflammens des Kampfes an der Ostfront bei Forteauer des Krieges an a deren Fronten jedenfalls⸗ erhehlich größer fri, als
nach Abschluß des allgememen Friedent, so müsse er es als ausge⸗
schlossen bezeichnen, für die Räumung der in Artikel 11 des dentsch öserreichisch⸗ungarischen Entwurfs angeführten Gebiete einen Zett⸗ punkt ins Auge iu fassen, der nicht mit Abschluß des allgemeinen Friedens rechne. Weitere Sicherungen als in Arttikel I vorgesehen, könnten seitens der Verbündeten, solange der allgemeine Krieg dauere, unmöglich aufgegeben werden.
Herr Trotzki entgegnete, daß er in der Regelung der Existenz der fraglichen Vöiker gemäß ihrem Willen die beste Stcherung gegen
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ein Weeheraufleben des Krieges an der Ostfront erblicken würde.
Staatssekretär von Kühlmann steltte fest, baß zwischen den Parteien Uebereiaßimmung berrsche in dem Wunschr, möglichst kald
den purch den Kaieg geschaffenen Zuständen ein Ende zu bereiten, wiererbolte ober, doß es aus den dargelegzen Gründen untunlich sei, die mililärischen Sechern gen vorzeitig zu schwächen.
Nach einer Revlik des Vorsitzenden der russischen Ab⸗ ordnung wurde die Sitzung auf Nachmittags 5 Uhr vertagt.
Die Nachmittagssitzung wurde um 5 Uhr durch den
Staatssekretär von Kühlmann mit folgenden Ausführungen
eröffnet: Meine Herren! G Wir baben heute morgen die Besprichung des Zeitraumes zu daß auf der Gegenseite, trotziem die von uns aggeführten Gründe vollkkommen
92 * 8 2 23 18 * V durchschlagender Natur waren, keine Eeneigtbeit benanden hot, auf Staaten zugestimmt haben, die Ausfuhr der für Argentinien Wö1“” 7CaB s. 2 8 — notwendigen Kohlen zu gestatten. Ein Gesetzentwurf verlangt vom
unsere Darlegungen in ingend welcher Weise einz geben. Wir wollen übergehen zum zweiten zur Crörterung stebenten Punkie, der sich bezieht auf die allgemeinen politischen Porausfetzungen, unter welchen dite Auzübung des Selbstbepimmungsrechtes erfolgen soll. Die Haupifrage bei der Beantwortung dieses Fragenkon plexes wird die sein, inwiefern die Freihbeit der Abstimmung bezw. der Wahl zu der avsschlaggebenden Versammlung Truppen in den betreffenden Gebieten
beeinträchtigt wird. Die verbündeten Akordnungen sind von der
volltommen aunichtigen Aksicht geleitet, für die Abstimmung bezw.
Wabl das höchstmögliche Maß von absoluter petitischer Freiheit ber⸗ zustelles, welches mit den Umständen verträglich ist. Dies ist, wie sich aus der Natur der Sache ergibt, zum großen Teil mit eine militärische Froge. Der Rahmen, innerhalb dessen die Erörterung über die Frage laufen kann, ist durch miltärische Notwendigkeiten gezogen, uͤber welche binaus wir nicht geben können. Die belden Gesichtspunkte, innerhalb deren beraten werden kann, sind fol Eine gewisse Zahl bewaffneter und dis plinierter Strest⸗ teä'te ist zur Aufrecherbaltung der öffentlichen Ordnung notweatig. Ein Teil jetzt militärisch organisierter Kräfte ist notwendig, um den öͤkonomischen Betrieb des Landes in Gang zu halten. Es wird von unserer Seite in bindender Form die Zusoge gegeben werden, daß diese organisierten Köeäfre in dem Gebiete, um das es sich handelt, in keiner Weise sich polnisch betätigen und keinen politischen Druck aus⸗ üben dürfen. Aus dieser Anschauung heraus vertreten wir un bedingt die These, daß die Gegenwart dieser Kräfte der Freiheit der Ad⸗ stimmung in keiner Weise abträglich sein kenn und deshalb ibr Vor⸗ handensein die Ausübung einer vollkommen freien Abstimmung keines⸗ wegs beeinträchtigt.
Der Vorsitzende der russischen Abordnung wandte sich zunachst wieder der Frage der Ränmung der besetzten Gebiete zu. Gegenuher einer beshalb an ihn gerichteten Bltte des Staatesekretärs von Kühlmann, doch zum Thema iu sprecher, namentlich zu der Frage, unter welchen Bedirngungen eine Abstimmung statlfinden könne, die nach der beiderseit’gen Ansicht ass eine gülrige und nicht durch misisärischen Druck beeinflaßte Willenskundgebung anzuseben set, erklärte Herr Tpotzkt, er müsse sich erst über die Räumungs⸗ frage völlige Kiaheit verschaffen, die er bis jetzt noch nicht habe. Staatssekretär von Kühlmann entgegnete, babe unter dem Eindrucke gestoͤnden, deß durch die örterung vom Morgen die Frage des Zeitpunkts genügend geklärt schien, wenn das nicht der Fall sei, so habe er nichts dagegen, wenn der Herr Vorsitzende der russischen Abordnung das Thema weiter erörtere. Er könne keine Gewähr dafür übernehmen, daß innerhalb des Zeitraums, der für die Abstimmung praktisch in Frage komme, militärische Ermägungen eine vollkommene Räumurg des Gediets möglich erscheinen lassen würden. Es sei für jeden klar, daß selbst bei Einsichtung einer nattonalen Gendarmerie, zu der die Verbündeten durchaus bereit seien, der Sicherheitsdienft in diesen welten und unsicheten Gebieten innerhalb der Zeitspanne, in der die Abstimmung herbeigeführt werden müsse, nicht so vollkommen zu regeln sei, daß auf militärtsche Sicherung der Ordnung ganz ver⸗ zichtet werden koönnte. Das Mmimasprogramm der Verbündeten sei in sorgfältiger Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeiten auf⸗ gestellt, und zu seiner Einhaltung bezw. Erörterung im einzelnen seien die Verbündeten hereit. Es werde sich darum handeln, ob nach Ansicht des Herrn Vorsitzenden der russischen Abordnung innerhalb des von den Verbündeten dargelegten Rahmens eine Abstimmung oder Wahl unmöglich sei, d. h. ob bei der Gegenwatt dieser bereits definierten geringen organisierten Kräfte die Ahftimmung oder Wahl⸗ käeigeeit alf frei von militärischem Druck betrachtet werden könne oder nicht.
Herr Trotzki erklärte, er könnte jetzt nicht diese Frage in einer Gestalt beantworten, die für die Verhandlungen von praktisch politischer Bedeutung sein würde, und es sei einkeuchtend, daß die Klarftell aller ührigen hierher gehört Fragen neheu derjentgen