nerkennen und berücksichtigen, was die Selbstverwaltung Großes fun das Wohl des Vaterlandes leistet. Auch Staatsaufsicht muß sich auf das beschräanken, was wirklich im Staatsinteresse notwendig ist. Der Staat sollte die Selbstverwaltungskörper lieber einmal einen Febhler machen lassen, als sie durch ihr Eingreifen vor diesem oder jenem abzuschrecken. Fe 2
Minister des Innern Dr. Drews:
Meine Herren! Gestatten Sie mir nur wenige kurze Worte. Die Frage der Einführung eines förmlichen Verfahrens für Ent⸗ schadigungen bei Beschlagnahmen und bei Untersagungen von gewerb⸗ lichen Betrieben ist, wie der Herr Vorredner selbst angeführt hat, in erster Linie Reichsangelegenheit. Wir werden deshalb mit den zuständigen Reichsressorts über diesen Gegenstand in Verhandlungen treten. Wie diese ausfallen werden, kann ich natürlich nicht sagen, zumal ja andere Ressorts wie die des Handels und der Landwirtschaft sachlich bei dieser Frage in höherem Maße interessiert sind als die innere Verwaltung.
Zu den Beschlüssen der Kommission hat ja die Königliche Staats⸗ regierung in der Kommission selbst bereits in allen Punkten ihre Zustimmung erklärt. Es ist zwar nicht alles das angenommen worden, was wir ursprünglich gewünscht hatten, um geringere Arbeit und Er⸗ leichterung für den Gang der Verwaltung zu erzielen; aber wir er⸗ kennen ohne weiteres an, daß das, was die Kommission zugestanden hat, immerhin in nicht unerheblichem Maße dazu beitragen wird, die Arbeiten zu vermindern, die Verwaltung zu erleichtern, Kräfte zu sparen und vor allen Dingen auch für das Publikum selbst den Ge⸗ schäftsgang einfacher und kürzer zu gestalten.
Daß die Entlastung nicht ausreichen wird, um all die Schäden auszugleichen, die die geminderte Arbeitskraft unserer Beamten wäh⸗ rend des Krieges für das öffentliche Leben mit sich bringt, ist ganz zweifellos; darüber gebe ich mich keinen Illusionen hin. Die Aus⸗ fälle an Arbeitskraft, die durch den Krieg hervorgerufen sind, sind eben zu groß. Aber gerade weil das der Fall ist, möchte ich bitten, die Wirkungen der Vorlage nicht noch dadurch zu verkleinern, daß von den Kommissionsbeschlüssen noch etwas abgestrichen wird, wie es durch die beiden Anträge auf Beseitigung der Berufungs⸗ und Re⸗ visionssumme, die von Herrn Cassel und seinen Freunden gestellt worden sind, geschehen würde.
Ueber die prinzipielle Frage der Einführung öoder der Ab⸗ schaffung einer Berufungs⸗ und Revisionssumme möchte ich mich hier nicht verbreiten; der Gegenstand ist ja im Parlament und in der Literatur in umfangreichster Weise behandelt worden, und bei der letzten ordentlichen Novelle zum Landesverwaltungsgesetz hat der Gegenstand hier im Hause einen außerordentlich breiten Raum in der Behandlung der Dinge eingenommen und der Wichtigkeit seiner Natur nach auch einnehmen müssen. Es handelt sich hier — das bitte ich doch in erster Linie im Auge zu behalten — eben um eine Kriegs⸗ maßnahme, durch die wir die Verwaltungsmaschinerie nicht an sich definitiv verbessernd umgestalten wollen, sondern wodurch wir in erster Linie den Forderungen der Zeit genügen wollen, daß wir weniger Arbeit schaffen, damit der Rest der Arbeit sicherer und besser be⸗ wältigt werden kann. Gerade eine Entlastung unserer Verwaltungs⸗ kollegien, Beschlußbehörden und Verwaltungsgerichte ist ganz be⸗ sonders dringend. Der einzelne Beamte kann sich seine Zeit schließ⸗ lich immer noch besser einteilen, wenn er auch übermäßig in Anspruch genommen ist; aber die Arbeiten der Kollegien werden durch den Krieg in ganz besonderem Maße erschwert. In den Kollegien sitzen ja nicht Berufsbeamte, die zu jeder beliebigen Zeit zur Verfügung sind, sondern vor allen Dingen auch die Laien, die von weit her zu den einzelnen Sitzungen dieser Verwaltungskollegien kommen müssen. Jeder, und gerade ein Laie, der sich im öffentlichen Interesse be⸗ tätigt, hat heutzutage unendlich viel zu tun, und jede Stunde, die man den Kollegien an Sitzung sparen kann, ist wirklich ein Gewinn nicht nur für den einzelnen Laien, sondern für die Allgemeinheit; denn er kann sich den umfangreichen Aufgaben, die ihm sonst im öffent⸗ lichen Leben während des Krieges überreich übertragen sind, besser und mit größerem Erfolge widmen.
Es ist eine eigentümliche Tatsache, daß die Durchführung der Rechtsmittel gerade in Steuersachen, und speziell in kleinen Steuer⸗ sachen, wo es sich um geringfügige Beträge handelt, eine ganz außer⸗ ordentlich starke ist. Das Durchtreiben durch sämtliche Instanzen ist tatsächlich ein viel stärkeres als das Durchtreiben einer Zivilklage durch sämtliche Instanzen, bei der es sich um äbnliche Beträge handelt. Es ist das ein Grund, der uns dazu führen wird, auch bei der defini⸗ tiven Novelle zum Landesverwaltungsgesetz, die im Rahmen der großen Reform erfolgen soll, auf diesen Punkt wieder zurückzukommen. Aber es wird der künftigen Entscheidung in keiner Weise präjudiziert, und man kann doch schließlich nicht sagen: wir wollen es nicht machen, weil die Frage zukünftig wiederkommt, sondern man muß sich sagen: wenn andere Verhältnisse es zweckmäßig erscheinen lassen, wollen wir es gerade jetzt probieren, um zu sehen, ob wir bei späteren Sachen dabei bleiben können. Ich persönlich glaube das, und die Herren, die dafür gestimmt haben, werden es auch glauben. Aber die Frage muß später ganz neu entschieden werden, denn die Bestimmungen des Gesetzes treten im Laufe der Zeit von selbst außer Kraft.
Nochmals möchte ich bitten, es bei den Beschlüssen der Kom⸗ mission, die meiner Ueberzeugung nach so, wie sie sind, zwar nicht allzu Großes und Erhebliches, aber doch ein gutes Teil Nützliches zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltung leisten werden, zu belassen.
Abg. Dr. Iderhoff (freikons.): stimmen den Kom⸗ missionsbeschlüssen zu und bedauern nur, daß nicht noch weitere Be⸗ schlüsse zur Vereinfackung der Verwaltung möglich gewesen sind. Die Beschwerde muß aber unter allen Umständen möglich bleiben. Wenn gewünscht wird, daß einzelne Bestimmungen sich auch im Frieden bewähren mögen, so hoffe ich, daß sie jetzt im Kriege die Probe bestehen. Die Revisionssumme kann nicht aufrechterhalten werden, da man die Minderbemittelten nicht des Rechusschutzes be⸗ rauhben kann. Wir stunmen desbalb dem Antrag auf Beseitigung der Revisionssumme zu. Es handelt sich ja nicht allein um Streitigkeiten über Steuern, sondern auch über Gebühren usw., die vielfach nicht an die Revisionssumme heranteichen und daher die Berufungsmög⸗ lichkent ausschließen würden.
Abg. Schmedding (Zentr.) wünscht, daß die von der Kom⸗ mission beschlossene Aufbebung der Pflicht der Kirchengemeinden zur orlegung der Jahresrechnung bei der Regierung und zur Eirholung r Genehmgung bei Veräußerung von Kirchengrundstücken auch im rieden beibehalten wende.
In der Abstimmung wird in dem Zusatz zu § 82 und 93 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung die erufungssumme von 2 ℳ, sowie die von der Kommission guf 100 ℳ bemessene Revisionssumme für die Zulässigkei
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der Revision in Steuersachen entgegen den Anträgen der Volkspartei aufrecht erhalten, nur wird der Vorsitzende an die Stelle des Vertreters des öffentlichen Interesses gesetzt. Der Artikel V sieht Aenderungen des Kommunalabgabe⸗ gesetzes vor. Ein Antrag Aronsohn (fortschr. Volksp.) und Genossen will den Gemeinden das Recht geben, einen Steuer⸗ zuschlag bis zu 200 % ohne Genehmigung der Aufsichts⸗ behörden nehmen zu können. 8 Ein Antrag des Abg. Dr. Arendt (rreikons.) will, daß eine Genehmigung nur dann nötig ist, falls eine Gemeinde jetzt vorhandenen Steuerzuschlag heraufsetzen will.
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Einkommenster rird den meisten Ge e ist es geboten, unseren Antrag anzunehmen. iun werden wir wenigstens für den frei⸗ nen. vertreter bemerkt: Schon die letzte Zu⸗ stimmung der Regierung zur Heraufsetzung des Steuerzuschlages auf 150 % bedeutete ein Abweichen von dem alten Prinzip. Erhöht man jetzt auf 200 %, dann wird man nach dem Kri kaum w herunterkommen können. Gerade die Einkommensteuer ist das biet, das der Staat nach dem Kriege weiter ausbauen wird wöhnen sich die Kommunen nun auch ihrerseits daran, so wir für den Staat ein großes Hindernis sein. Es wird geprüft müssen, ob den Gemeinden nicht andere Steuerquellen ersch werden können.
Abg. Lüdicke (freikons.): Wir werden für den Antrag der Freisinnigen stimmen. Dieses Kriegsgesetz bringt den Gemeinden nicht viel. Der vorliegende Antrag ist geeignet, den Ertrag der Kommissionsverhandlungen für die Gemeinden etwas zu erhöhen. Finanzminister Miquel hat zwar die Steuerzuschläge nicht als den Hauptstock der städtischen Finanzpolitik bezeichnet. Trotzdem wird man damit zu rechnen haben, daß auch in Zukunft die Steuerzuschläge das wichtigste Moment in der städtischen Finanzpolitik sind. Für den Fall der Ablehnung des freisinnigen Antrags bitten wir wenigstens den unsrigen anzunehmen.
Nach weiteren Bemerkungen (kons.), der erklärt, daß seine den inj vativen Antrag stimmen würden, und des Abg. Cassel (fortschr. Volksp.) wird der Antrag Aronsohn abgelehnt und der Antrag Dr. Arendt angenommen und mit dieser Aende⸗ rung der Artikel 5.
Zu Artikel 8c wird ein Antrag des Abg. von Loos (kons.) angenommen, der die Bestimmungen über die Beschluß⸗ fähigkeit des Vorstandes von katholischen Kirchengemeinden auch auf die evangelischen ausdehnen will.
Der Rest der Vorlage wird ohne weitere Debatte nach den Beschlüssen des Ausschusses angenommen. Das Gesetz wird hierauf auch in dritter Beratung ohne wesentliche Er⸗ örterung einstimmig angenommen. Auf Antrag Cassel (fortschr. Volksp.) wird nur die in zweiter Lesung angenommene Berufungssache von 20 ℳ in Steuerstreitigkeiten gestrichen.
Darauf setzt das Haus die gestern nicht zum Abschluß ge⸗ brachte Beratung über die Anträge und Petitionen, betreffend das Gemeindewahlrecht der Frauen usw., fort.
Abg. Heine (Hosp. d. Kons.): Dem Abgeordneten Lewin entgegne ich, daß selbstverständlich in der jetzigen Kriegszeit in den Familien diel über Politik gesprochen wird; daß es aber ganz etwas anderes ist, wenn in Zukunft der Gatte und die Gattin verschiedenen Parteien ihre Stimme geben. Schon der Abgeordnete Gräß hat estern gegen die Ausdehnung des Stimmrechts auf Ehefrauen durch⸗ chlagende Gründe ins Feld geführt. Ich verweise ferner darauf, daß nach den Erfahrungen im nordamerikanischen Staate Colorado, der das Frauenwahlrecht seit langem besitzt, die Gesetzgebung in keiner Weise zum Nutzen der Frauen und Kinder beeinflußt worden ist, und dieses Ergebnis stützt sich auf die Erfahrungen der Frauen selbst, die dort das Stimmrecht ausgeübt haben oder als Abge⸗ ordnete tätig gewesen sind. Die vorliegende Bittschrift des Deutschen Bundes gegen die Frauenemanzipation um Schutz der Staats⸗ und Ge meindebeamten gegen die Unterstellung unter amtlich bestellte weibliche Vorgesetzte und um Schutz der Beamten und Privatangestellten nach dem Kriege gegen die weibliche Konkurrenz im Erwerbsleben gewinnt umsomehr an als sie von 80 Verbänden unterzeichnet ist. Das Aufkommen von weiblichen Vorgesetzten entstammt dem Privat⸗ schulwesen. Hier ist das Verhältnis durch kündbaren Vertrag ge⸗ regelt, ein Vorgesetzterverhältnis ist damit ausgeschlossen. Anders im Staats⸗ und Gemeindedienst. Der Direktorin steht z. B. gegen⸗ über den männlichen Untergebenen die volle Disziplinargewalt zu, sie an rügen, sie kann mit Disziplinarstrafen eingreifen, sie kann und f und soll den untergebenen Mann amtlich und außeramtlich, auch jinsichtlich seiner sittlichen Führung, überwachen. Es ist eines deut⸗ zen Mannes unwürdig, sich der Kontrolle, Zucht und Erziehung
amtlich vorgesetzten Frau unterwerfen zu müssen. Auch ist s8 nicht mit seiner Stellung als Gatte und Vater zu vereinen. tbewußtsein und Dienstfreudigkeit müssen darunter leiden. beimkehrenden Krieger, die Gesundheit und Leben fürs Vater⸗ kand in die Schanze schlagen, werden es als Undank empfinden, hinfort iblichen Vorgesetzten unterstellt zu werden. 1915 bestanden in eußen 13 höhere öffentliche Lehranstalten mit weiblicher Leitung und männlichen Untergebenen. In den 200 Privatlyzeen ist die Lei⸗ tung fast ausschließlich in weiblichen Händen. Mindestens sollte den männlichen Lehrkräften freigestellt werden, sich versetzen zu lassen, so daß sie nicht gezwungen sind, unter weiblicher Leitung zu bleiben. Noch bedeutfamer und beachtenswerter ist die Bittschrift in ihrem zweiten Teil. Kriegsmaßnahmen sind meist aus dem Zwang heraus ge⸗ borene Notbehelfe. Gewiß verdient die Frauenarbeit an Kranken und Verwundeten alles Lob, und über alles Lob erhaben sind die Leistungen der Hausfrauen und Mütter in Stadt und Land, deren Männer im Felde stehen und die mühsam das Geschäft der Männer aufrecht erhalten, die Kinder erziehen, sich bei Tag und Nacht ab⸗ arbeiten müssen, die morgens die ersten, abends die letzten beim rast⸗ losen Schaffen sind und sich dabei noch um den Mann, den Sohn, den der im Felde sorgen. Hier ist ein stilles Helder das kein Lohr eischt wird, an das man aber doch viel zu wenig denft. Von unseren Mädchen werden 90 Prozent Gattinnen und Mütter, und hierauf, auf diesen ihren eigentlichen natürlichen Beruf und auf die Vorbildung zu diesen für denselben muß die Erziehung in erster Linie gerichtet sein, nicht umgekehrt. Unser Volk kann nach dem Kriege nur dann Aufstieg und Macht gewinnen, wenn sich der
ljengedanke siegreich durchringt. Jedes neue Zehntausend junger 10 000 Mädchen um ihre schönste Lebenshoffnung, betrügt den Staat um dreißig bis vierzigtausend junge wertvolle Volksangehörige. Eine Erspamis für Staat und Gemeinde liegt bei der Anstellung von Frauen nur scheinbar vor. Die kömperliche Kraft und Ausdauer Männer. Das Pensionsalter der Lehrer liegt im Durchsdmitt bei 50, der Lehrerinnen aber schon bei 40 Jahren. Nach dem Zeugnis der Metallarbeiterorganisationen werden bli
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die weiblichen Angestellten über⸗ dies auch noch als Lohndrücker gegenüber den Männern empfunden. Wenn auch 85 Prozent der angestellten Frauen bdis zum 30. Lebens⸗ jahre wieder ausscheiden, so sind sie dann doch meistens durch Beruf nad einseitige Vorbildung für den Hausfrauen⸗ und Mutterberuf un⸗
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und zwar Beamte und Privatangestellte in die Lage kommen, sich Wohle für Volk und Vaterland. — Der Redner pPolemisiert dann noch gegen die gestrigen Ausführungen des Abg. Stroebel und spezielz gegen dessen Berufu Aus die Ausführungen
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rechts.)
Damit schließt die Beratung.
In der Abstimmung wird der Antrag der verstärkten Ge⸗ meindekommission auf Zulassung von Frauen mit beschließender Stimme in diejenigen städtischen Deputationen und Stiftungs⸗ n die für soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege ge⸗
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wählt werden können, mit dem Zusatzantrag des Abg. Dr. Kauf⸗ mann (Zentr.) angenommen, daß das gleiche auch für die Schulkommissionen gelten soll. Der ursprüngliche Antrag Aronsohn, diese Zulassung für alle städtischen Deputationen zu fordern, wird gegen die Stimmen der fortschrittlichen Volks⸗ partei und der Sozialdemokraten abgelehnt. Die Petition des deutschen Bundes gegen die Frauenemanzipation wird der Regierung zur Erwägung überwiesen, hinsichtlich der Privat⸗ angestellten in Handel, Industrie und Landwirtschaft Ueber⸗ gang zur Tagesordnung beschlossen. Die Petition des deutschen Frauenstimmrechtsbundes, Ortsgruppe in Frankfurt a. M., um Einführung des Wahlrechts der Frauen in Staat und Ge⸗ meinde wird, nachdem Anträge auf Berücksichtigung und auf Erwägung in der Minderheit geblieben sind, der Regierung als Material überwiesen.
Darauf erledigt das Haus noch eine Reihe von Petitionen, zu denen das Wort nicht genommen wird, gemäß den Kom⸗ missionsanträgen.
Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend, 19. Januar, 11 Uhr. (Erste Lesung des Staatshaushaltsplans für 1918.)
Handel und Gewerbe. 3
Reichsamt des Nansn zusammen⸗
„Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“.) 1“ Schweden. 1
Verlängerung der Zollfreiheit für Küchengewächse. Die schon früher auf frische Waren erweiterte Zollb fre ung für Küchengewächse (frisch, cesalzen, getrocknet, auch mit Beimengung von Wurzeln) ist bis zum 28. Februar 1918 verlängert worten. (Nach Stockholms Dagblad.)
3 8 Norwegen. .
Erwekteruna eines Ausfuhrverbots. Ein Rundschreiben des Departements für industrielle Nersorgung vom 14. Dezember 1917 erweitert as Ausfubrverbot für Waffen und Munktion vom 26. Ja⸗ nuar 1915 daßin, daß es sich auch auf Modelle und Modell⸗ teile za Waffen bezieht. (Norsk Lovttdende.)
— Ausfuhrverbote. Ein Rundschreiben des Departements für industriele Versorgung vom 19. Dezember 1917 verbietet dee Ausfuhr der vachstehend genannten Waren Eisen und Stahl. Alle Waren und Indostrieerzeugnisse, die ia nennenswertem Grade Eisen und Stabl enthalsen. Abtälle von Papier und Pappe Glimmer (Mika). Metallisches Natrtum. Eiderdaunen. (Norsk Lovrtidende.)
— Die Gold ausbeute der in den Transvaal Chamber of Mines vereiniaten Minen betrug lauz; M ldung des W. T. B.“ im Dezember 1917 2 961 247 Pfd. Sterl., der Außenbezirke 107 392 Pfd. Sterl. Die Gesamtausbeute betrug daber im De⸗ zember 1917 3 068 639 Pfd. Sterl. gegen 3 070 426 Pfd. Sterl. im November 1917 und gegen 3 289 705 Pfd. Sterl. im Dezember 1916. — (Faze des Monats waren in Goldminen 172 740, in Kodlenberg⸗ werken 11 695 und in Diamantminen 4593 Arbeiter beschäftigt.
Börse in Berlin (Notierungen des Börsenvorstandes)
8 — Ja vom 16. Januar für . Geld Brief
ℳ
1 Dollar 100 Gulden 100 Kronen 100 Kronen 100 Kronen 100 Frauken
New York Holland Dänemark Schweden Norwegen Schweiz
215 ½ 152 ½ 153 163 163 161 161¼ 112 ½ 112 ¾ Wien⸗
Budapest 100 Kronen 51 1 66,55 66,65 Bulgarien 190 Leva „ 80 80 ½
Konstanti⸗ 8 100 Piaster 18,95 19,05
nopel Madrid und Barcelona 100 Pesetas 117 ½ 117 ½ 118 ½
Dier heutige Wertpaviermarnkt zeigte eine rubige aber feste Grund⸗ stimmung. Hesondere Anregungen waͤren dem Markte nicht gegeben; ie Preisveränderungen hielten sich demgemäß in engen Geerzen Russische Werte lagen ziemlich fest; auch einige Oberschlesische Berg⸗
ak aren fester. Der Schluß war ruhig. 1
218
118 ½
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
Wien, 16. Januar. (W. T. B.) Das Entlastungsbedürfais ist an der Börse im Hinblick auf die innerpolit schen Verhältnisse in Ungarn heute in stärkerem Grade bervorgetreten, so daß die Ab schwächung der Kurse weitere Fortschritte machte. Hiesige und Buda⸗ pester Abgaben baben bei fehlender Nachfrage nawentlich auf die führenden Kulissenpapiere einen empfindlichen Druck ausgeübt Bankpapiere ermäßigten ihren Stand um 6 bis 11, Bergwerksaktien um 19, Staatseisenhbahnwerte um 10 und Tabakwerte um 13 Kronen Im Schranken waren Schiffahrtsaktien und die meisten Indußrt papiere bill'ger angebdoten. Die Stimmung trug bis zum Schluß schwachts Gepräge. Der Anlagemarkt blieb ruhig.
„London, 15. Januar. (W. T. B.) Privatdiskont 4 82 Silber 44 ½. — 5 % Krtegsanleibe 93 ¾, 4 % Kriegsanleihe 101 ½, 3 ½8 % Kriegsanleihe 86 ½. — Wechsel auf Paris karz 27,15 ½, Wechsel auf Petersburg kurz 365.
Parts, 15. Januar. (W. T. B.) 5 % Französtsche Anteihs 88,50, 3 % Franzssische Rerte 58,25, 4 % Span, Kußere Anlelbe 118,50, 5 % Russen von 1906 56,00, 3 % Rußsen von 1896 35 ½, 4 % Türken unif. 64,50, Suezkanal 4600, Rio Tinto —,—.
on auswärtigen Warenmärkten.
London, 15. Janvar. (W T. B.) Kupfer prompt 110. „Liyverpool, 15. Jannar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsat 3000 Ballen, Einfubr — Ballen, davon — Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. — Für Januar 232,76, für Februar 23,57
Wechsel auf Amsterdam kurz 10,97 ,
Höhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, dem 14. Januar 1918, um 7 Uhr Morgens.
Mitgeteilt
vom Königlich Preußischen Meteorologischen Institut. (Stationen nach Flußgebieten geordnet.) Oestliche Küstenflüsse.
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1. Untersuchungssachen.
98 . Anfgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. S ꝛc.
.Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
„Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
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0 0 licher Anzeiger Anzei reis für den Raum einer ögespaltenen Einheitszeile 50 Pf. 8 Igen. den Anzeigenpreis ein Tenernngszuschlag von 20 v. H. erhoben.
Bankausweise. o. Verschiedene B
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5b51] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Armie⸗ ingzsoldaten Sianislaus Kzumezatk eines Armierungsbatatllons, geboren am. 31. 7. 95 zu Grancwo bei Grätz, welcher sich ver⸗ borgen hält, ist die Untersuchungshaft vegen Fahnenflucht verbängt. s wird usucht, ibn zu verhaften und an die nächste Milirärbehörde abzultefern.
Div.⸗St.⸗Qu., den 6. J. 18.
Gericht der Cardekavallertedivisien. „Beschreibung: Größe 1.65 m; Ftgur: schlank; Haar: hell; Mund und Nase: gewöhnlich; schielt erwes, spricht deutsch und polnlsch.
Der am 14. Noyember 1916 gegen den Schnitter Wladvslaw Autosiak erlassene Zieckhitef Nr. 276, Stück⸗Nr. 47 635, Jahrgang 1916, ist erledigt. [57552]
Steitin, den 11. Januar 1918.
Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[55363] Oeffentliche Ladung. Die nachgenannten Personen werden be⸗ chul igt, und zwar: „Ziffer 4, 11, 13, 14, 16 — 19, 21 und 24 als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubnis etweder das Bundesuebiet ver⸗ lassen oder nach erreichtem militärpflich⸗ tigen Alter sich cufer halb des Bundes. jebiets aufgehalten, je ein Vergeben gegen § 140 Abz. 1 Ziffer 1 des St.⸗G⸗B., „eZiffer 1— 3, 5— 10, 12, 15, 20, 22, 23, 25⸗ 28 als Wehrpflichtige nach oͤffentzicher Betanatmachung einer vom Kaiser für die Zeit eines Kcieges erlassenen besonderen Anordnung sa Widerspruck mit derselben cusgewandert, je ein Vergehen gegen §. 110 Abs. 1 Ziffer 3 St.⸗G.⸗S., vergl. mit der Kaiserl. Berordnung vom 3. August 1914, betr. die Entlassung aus der Reicks⸗ und Staatzangehörigreit und die Rückkehr ter Deutschen im Auslande, und den Kalserl. Verordnungen vom 15. August säle 27. November 1914 und 28. Mai 5, beir. den Aufcuf des Landsturms. Meseiben werden, und zwar: 88 rck. Jobannes, Bäck⸗rmelster in t. Gallen, Schweiz, Qevldstraße 16, Pöxren am 31. Mai 1875 in Ersingen, nös. Chingen, und heimatberechtigt da⸗ 2,2 Brgig. Achill-g, Mechaniker in vectendorf, Konton Solothurn, geboren Eünbbne 8. Jali 1897, heimatberechtigt in
3) Egli, Albert, Kaufmann in Zürich 3 Süfeligeose 4, geboren am 1. März 1875 8 t9, heimatberechtigt in Ehingen, 8 Benr, Jakoh, Metalldrucker, geboren h. April 18984 in Obersiagental, Färcaos Aargau, zuletzt wobnhaft in ’5 4 orf, Kanton Aargau, heimalberechtigt
z retzingen, O.⸗A. Chingen,
Hermann, Bäckermelster in
* 72 äollern beln drich, geboren am 24. April
—
6) Hirth, Friedrich, Schreiner in Chur, Kanton dre geben geboren am 9. Sep⸗
stember 1877 daselbst, heimatberechtigt in 8 Haildorf, letzter Aufenthalt in Ulm a. D,
7) Müäller, Kart, Laufmann in Zücich, Hoffackerstraße 46, geboren am 12. Agust 1876 in Schaffhausen, heimatberechtigt in Hel bach, Baden, letzter Aufenthalt Ulm, 9 Niederbacher, Josef, Baͤckermeifter in Altstetten, Kanton Zürich, geboren am 15. Dezember 1860 in Dellmenfingen, O.⸗A. Laupheim, 1 9) Oee, Anton, Bauer in Weinfelden, Weinbergftraße, Kemton Thurgau, geboren
sam 30. Juli 1875 in Geisingen, O.⸗A.
Münsingen, 8
10) Reusch, Cbristian, Svengler von Zürich, Biernensdorferstraße 303, geboren am 11. Apeil 1878 in Zürtch, heimat⸗ berechtigt in Dapfen, O.⸗A. Mäünsiegen, 11) Sick. Eduard, Gipsmaler in Lau⸗ saane, Echellettes 10, geboren am 5. No⸗ vember 1893 daselbst, heimatberechtigt in Langenav, O.⸗A. UIm, 12) Schmid. Karl, Fabrikarbeiter in Teuffen, Kanton Appenzell, geborꝛen am 28. Februar 1891 daselbst, heimatberechtigt in Bach, O.⸗A. Ehingen,
13) Schmtd, Friedrich, Magazinier, zulegzt in Baben, geboren am 9. Jult 1896 in Teuffen, Kanton Avppenzell, hetmatberechtigt in Bach, O.⸗A. Ehingen,
14) Ttraub, Fritz, Magazinier in Roagmwyl, Kanton Bern, geb. am 27. De⸗ zember 1893 daselbft, heimatberechtigt in Geuibingen, O.⸗A. Göppingen.
15) Weimer, Hermann, in Rapperswil, geboren am 16. November 1873 daselbst, beG in Geislingen a. St., Mechaniker,
16) Gerber, Eugen Gotthold, Sattler
in Winterthur, St. Georgenstraße 55, ge⸗ boren am dc Feast zac in Göͤppingen, uletzt wohnhaft in Göypingen, 17) Heim, Adolf, Former in Tös bei Winterthur, geboren am 6. Mai 1875 in Seeeah⸗. II1Iö in Owen, O.⸗A. Kirchheim, 1
18) Kleiner, Julius, Maler in Zürich, Wyßgzasse 2, geboren am 4. Auguft 1897 in Reasto⸗ (Schweit), bürgerlich in Ober⸗ dischingen, O.⸗A. Ebingen,
19) Niebel, Louis, Konditor in Basel, Metzgerstraße 9, geboren am 15. Mai 1880 in Kirchhetm u. T, zuletzt wohn⸗ haft in Kirchheim u. T.,
20) Mack, Auguft, Former in Arbon, Kanton Thurgau, Roͤmerstraße geboren am 15. Fehruar 1881 in 2 ettwiesen (Schwetz), bärgerlich in Donaustetten, D.⸗-J. Laupbeim, . 53. Fendofe Rudolf Paul, Buchdrucker in Baden (Schweiz), geboren am 22. Juni 1876 in Bern, bürgerlich in Bissingen,
O.⸗A. Kirchheim, Moritz, Werkstätten⸗
ding, ’ Sach, Zurlinderttraße 291,
am 10. Arrt 1872 in Weißen⸗ sehoreg .J. Geisltngen, zuletzt mhachan
in Wetßenstein, Johannes, Metzger in
23) Nusser, 1G ei Zürich, gedoren am 12., Sep⸗ bargen b873 ricd, getzogen, O.⸗A. Ulm,
“
ge in Oethiingen, D.⸗A. Kirchheim,
zuletzt in Ulm,
24) Schwarz. Karl Wllhelm, Schreiner in Weggis, Kanon Luzern, geboren am 29. November 1879 in Ssteig bei Inter⸗ laken, büggerlich in Weilheim u. T., O.⸗A Kirchbein, 8 1 7 25) Stotz. Ludwig, Schneider in Zürich, Hildastraße 12, geboren am 2. Juli 1872 in- Auingen, O.⸗A. Mäünsingen, zuletz:
wohnhaft in Auingen, O.⸗A. Münsingen,
26) Straub, Wirhelm, in Niederlenz, Kanton Aargau, geboren am 19. Apeti 1883 in Roggwyl, zuletzt in Grutbingen, O.⸗A. Göppingen, wobnhaft, b
27) Weyrich. Robert, Wagner in Zürich, Seestras⸗ 385, geboxen am 21. Ja⸗ nuar 1871 in Wyla bei Zürich, heimat⸗ berechtigt in Gammelshausen,
28) Kienle, Karl Christian, in Sittere⸗ dorf⸗Mühle bei Bischofszell, Schweiz, ge⸗ boren am 5. September 1878 zu Deffingen, O.⸗A. Böblingen, zuletzt in Ulm, auf Montag, den 18. Februar 1918, Vormittags 9 Uhr, vor die Straf⸗ kammer des Kal. Landgerichts Ulm zur Hauptverhandlun Feese. Bei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben waden dieselben auf Grund der nach § 472 der Straf⸗ prozeßordnung von den zuständigen Kontroll⸗ behörden über die der Anklage zugrunde liegenden Tatsachen ausgestellten Er⸗ klärungen verurteilt werden.
Ules, den 31. Dezember 1917.
Kgl. Staatsanwaltschaft Ulm. Staatsanwalt Dr. Kirchgeorg.
57576]
Das Vermögen des am 5. 12. 92 in Cöln geb. Musketiers Paul Schneider, Kaufmann, zuletzt in Cöln wohnhaft, ist
emäß 360 M.⸗Str.⸗G.⸗O. mit Beschlag belegt. Gericht 80. R.⸗D. III 483/17.
[57553]
Die Fahnenfluchtserklärung, betr. den Schützen Max Witing — Nr. 55 782 — ist erledigt. 8 Gericht der Etappeninspektion N.⸗A. C. [57554]
Zurückgenommen wird die unterm 19. 12. 1917 gegen den Ers.⸗Res. E.⸗R. 248 Friedrich Streiner erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung, nachdem der Beschuldigte bei⸗ gebracht ist.
Ludwigsburg, den 11. 1. 1918.
Gerscht der stv. 52. Inf.⸗Brigade.
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[57555] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 19. Farz 1918, Vormittags 11 Uhr, Neue Friedrichstr. 13/14, III. (drtttes Btockwerk), Zimmer Nr. 113— 115, versteigert werden das in Berlin, Marien⸗
hurgerstr. Seebelesge. Grundbuche vom Königstorbezirke, Band 25 Blatt Nr. 724
(eingetragener Eigentümer am 20. De⸗ zember 1917, dem Tage der Einrragung ds Versteigerungsvermerks: Kaufmann L uis Siewert hier) eingetragene Grund⸗ stück: a. Vorderwohngebäde mit Unkem Seitenflügel, Dopp lquergebäude und 2 Döten, b. Wohngebäude quer im 2 Hof, Gemarkang Berlin, Kartenblatt 30, Par⸗ zelle 2411/7, 12 a 94 qm groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. 1173, Nutzungs⸗ wert 15 650 ℳ, Sebäudesteuerrolle Nr. 1173 Der Grundstückswert ist auf 284 000 ℳ festgesetzt. — 85. K. 73. 17. . Werlin, den 5. Jannar 1918. Köͤnigliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
[575561 Zwangsversteigerung.
Wege der Zwangsvollstreckung soll am 22 März 1918, Vormittages 10 Uhr, Neue Friedrichstraße 13/14, III. (drittes) Stockwerk, Zimmer Nr. 113 bis 115, versteigert werden das in Berlin, Am Outbbahnhof 18, belegene, im Grund⸗ buche von der Königstadt Band 75 Blatt Nr. 4023 (eingetragene Eigentüömerin am 3. August 1917, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Witwe Hen⸗ riette Mann, geb. Köhsch, zu Berlin als Vorerbin ihres Ehemannes, des Schank⸗ wirts Karl August Mann) eingetragene Grundstück: Gemarkung Berlin Karten⸗ blatt 44 Parzelle 1338/141, 4 a 62 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 8932, Nutzungzwert 8620 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 4259, a. Vorderwohnhaus mit linkem Rückflügel und Hof, b. Seitenwohngebäude Uinks, c. Querwohngebäude, d. Stall⸗ und Remisengehäude. Der Grundstückswert ist auf 133 000 ℳ festgesetzt.
Berlin, den 8. Januar 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85. 85. K. 50. 17.
[57557] Zwangsversteitgerung.
Im Wege der Z vangsvollstreckung soll am 22. März 1918, Vormittags 11 Uhr, Neue Friedrichstraße 13/14, III. (drittes) Stockcerk, Zimmer Nr. 113 bis 115, versteigert werben das in Berlin, Langestr. 25, belegene, im Grundbuche von der Köntsstadt Band 58 Blatt Nr. 3209 (eingetragener Eigentümer am 24. De⸗ zemder 1917, dem Tage der Eintragung des Bersteigerungsvermerks: Bäckermeister Gustav Fischer zu Berlin) eingetragene Grundstück: a. Vorderwohnhaus mit linkem Seiten flügel und Hof, b. Wohnhaus quer mit rechtem Treppenhausanbau, c. Stall⸗ gebäude rechts, Nutzunaswert 10 740 ℳ. Gebäudesteuerrolle Nr. 3225, in der Grund⸗ steuermutterrolle nicht nachgewiesen. Der Grundstückswert ist auf 150 000 ℳ fest⸗
Berlin, den 10. Januar 1918.
Köntgliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.
Abt. 85. 18 [57558]8 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwanasvollstreckang soll am 26. März 1918, Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstr. 13/14, III. (drittesz Stockwerk, Zimmer Nr. 113— 115, versteigert werden das in Berlin, Stein⸗
von der Köaigstadt Band 8 Blatt Nr. 565 (eingetragener Eigentämer am 5. November 1913, dem Tage der Eintragung des Versteigerungeve merks: Kaufmann Arthur Raabde) eingetragene Grundstück, bestehend aus: a. Vorder⸗ wohnhans mit Ho, b. Wohngtebäude links, c. Wohngebäude rechts, d. Stall und Wohngebäude rechts, Nutzungswert 2950 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 4843. Der Grundstückswert ist auf 72 000 ℳ
festgesetzt.
Berlin, den 11. Januar 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85. 85. K. 160. 13.
[39487] Zwangsverstetgernng.
Im Wege der Zwangsbollstreckung foll das in Hermsdorf belegene, im Grundbuche von Hermsdorf Band 25 Blatt 753 zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks berrenlos, früher auf den Namen der Witwe Bertha Werk⸗ müller, geb Schulz, eingetragene Grund⸗ stück am 11. Froruar 1218, For⸗ mittags 10 Uhr, durch das unterzrichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ platz, Zimmer 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Hermsdorf, Kaiserstraße 27/28, belegenc Grundstückenthält a. Wohn⸗ haus mit Hofraum und Hausgarten, b. Hintergebäude und besteht aus dem Trennstück Kartenblatt 1 Parzelle 2252 / 194 2c. von 13a 51 am Größe Es ist in der Grundsteuermutterrolle und Gebäude⸗ steuecrolle des Gemeindeberirks Hermsdorf unter Nummer 631 bezw. 340 mit einem jährlichen Nutzungswert von 7125 ℳ ver⸗ jeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 1. Auguft 1917 in das Grundhuch ein⸗ getragen.
Berlin N. 20, Brunnenplatz,
5. Oktoder 1917. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abkeilung 7. G
— ——
[45443 EE
Im Wege der Aetngsvolstre ung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Wedding Band 70 Blatt 1629 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks auf den Namen der Gesellschaft für Mittelwohnungen m. b. H. in Berlin eingetragene Grundstück am 15. Februar 1918, Vormittags 10 ½ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichts⸗ stelle Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Berlin, Gottschedstraße 34, belegene Grund⸗ stück entbält Vorderwohnhaus mit Seiten⸗ flügel rechts, Quergebäude mit Rückflügel rechts und 2 Pöfe, und umfaßt das 8 a 17 qm große Trennstück Kartenblatt 23 Parzelle 944/91 ꝛc. Es ist in der Grund⸗ steuermutterrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Artikel 4006 und in der Gebäudesteuerrolle unter derselben Nummer mit einem jährlichen Nutzungswert von 13 200 ℳ verzeichnet. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 30. Juni 1916 in das Grundbuch eingetragen⸗
Berlin N. 20, Brunnenplatz, den
7. November 1917. Köͤnigliches Act 7 e „Wedding.
den
straße 4, belegene,
im Grundbuche
eilung